Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11 / 2018
/in Allgemein /von ArchivDas Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick
Bundestag beschließt "Eine-für-alle-Klage"
| Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen (Drs. 19/2507). Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. November 2018 in Kraft treten, sodass die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter Autokäufer nicht eintritt.
Am Donnerstag ist mit der Musterfeststellungsklage ein Meilenstein für den Verbraucherschutz beschlossen worden. Verbraucher können sich ab dem 1. November kostenlos zu einem Musterverfahren anmelden und so die Voraussetzungen ihrer Ansprüche durch Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale feststellen lassen.
Geht das Musterverfahren zugunsten des Verbrauchers aus, kann er oder sie mit diesem für ihn günstigen Prozessergebnis seinen Schaden einklagen. Oft wird das aber nicht nötig sein, weil ein im Musterverfahren unterlegenes Unternehmen akzeptable Vergleichsangebote unterbreiteten wird, um absehbare teure Prozessniederlagen zu vermeiden. So bekommt Recht, wer Recht hat, und das schnell und ohne Kostenrisiko.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erläutert, worauf sich die Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsverfahren noch verständigt hatten: „Wir haben geregelt, dass nur ein Gericht, und zwar erstinstanzlich das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig ist. Der befürchtete Wettlauf der Verbände, wer die Musterklage führen darf, wird nicht eintreten. Sollten mehrere Musterklagen zum gleichen Fall eingereicht werden, kann das Gericht diese verbinden zu einem Verfahren. Angemeldete Verbraucher können anders als bisher vorgesehen noch am Tag der mündlichen Verhandlung vom Musterverfahren zurücktreten und individuell klagen. Unternehmen können sich zwar nicht registrieren, aber künftig die Aussetzung des eigenen Prozesses bis zum Abschluss des Musterverfahrens einseitig beantragen und so das Ergebnis des Musterverfahrens für den eigenen Prozess nutzen.“
Tiefergehende Information, wie die Klage funktioniert, sind hier zu finden:
https://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-beraet-alle-klage
Pflegeausbildung wird attraktiver
| Auf Druck der SPD-Fraktion macht die Koalition die Pflegeberufe Schritt für Schritt attraktiver, damit mehr qualifiziertes Personal für die Pflege gefunden wird. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet. Die neue Ausbildung sorgt auch für steigende Löhne und die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung zur Pflegefachkraft.
SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Die SPD-Fraktion hat dafür gesorgt, dass die Ausbildung zur Pflegefachkraft endlich für alle kostenlos wird. Das ist Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für ein solidarisches Land.“
Die neue Verordnung ist der Startschuss für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes der letzten Wahlperiode. Die neue generalistische Ausbildung (also nicht nur ein Gebiet betreffend), bei der die Pflegerinnen und Pfleger sowohl im Krankenhaus als auch im Pflegeheim arbeiten können, wird dazu führen, dass die Löhne insbesondere in der jetzigen Altenpflege in den nächsten Jahren deutlich steigen werden.
Karl Lauterbach, zuständiger stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagt: „Das ist ein großer Erfolg, denn nur, wenn die Pflege fair bezahlt wird und damit auch finanziell attraktiv ist, werden sich genügend junge Menschen für diesen Beruf entscheiden.“
Längst überfällig war in diesem Zusammenhang auch, das Schulgeld abzuschaffen und eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewährleisten. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles: „Das ist Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für ein solidarisches Land.
Kabinett verabschiedet Gesetz zur Brückenteilzeit
| Versprochen, beschlossen: Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung der so genannten Brückenteilzeit beschlossen. Das bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben.
Die Koalition setzt damit ein zentrales Vorhaben um, das gemeinsam im Koalitionsvertrag verabredet worden war und das vor allem der Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland entspricht. Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, macht deutlich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.“
Das Ziel der SPD-Fraktion ist Arbeit, die zum Leben passt. Dazu bedarf es in einer modernen Arbeitswelt der notwendigen Flexibilität, um auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren zu können. Mit Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit haben Beschäftigte bereits für bestimmte Situationen das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren.
Vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung
Die Koalition erweitert diese Möglichkeiten nun: Denn auch wer sich im Verein engagiert oder in einem sozialen Projekt einbringt, braucht vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung. Manchmal geht es auch darum, nach einer besonders anspruchsvollen Phase im Beruf für eine bestimmte Zeit kürzer zu treten.
Die Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit.
Denn neben Flexibilität geht es auch um Sicherheit. Hubertus Heil betont: „Teilzeit darf nicht mehr zur Falle werden. Die neue Brückenteilzeit ist damit ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.“ Schließlich sind 79 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen.
Fast eine Million Beschäftigte möchte ihre Arbeitszeit reduzieren. Umgekehrt wollen rund 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte mehr arbeiten. Beiden Gruppen wird mit dem neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit – also dem Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit – geholfen.
Voraussetzungen für die neue Brückenteilzeit sind:
• Der Zeitraum für die Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren.
• Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
• Es müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.
• Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt.
• Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.
• Zumutbarkeitsregelung: Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten können die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn pro angefangene 15 Beschäftigte bereits mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet.
Außerdem erleichtert die Koalition für die derzeit Teilzeitbeschäftigten, die mehr arbeiten möchten, die Rückkehr aus der Teilzeit. Schon jetzt sind Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.
Wenn sich künftig jemand aus Teilzeit erfolglos auf einen Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit bewirbt, soll der Arbeitgeber künftig darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass es sich nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder ein Teilzeitbeschäftigter für den Arbeitsplatz nicht mindestens gleich geeignet ist.
Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf
Zusätzlich regelt die Koalition entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit ihrer Arbeitszeit und mit ihrem Einkommen planen können. Wer auf Abruf arbeiten muss, kann das oft nicht. Flexibel auf Auftrags- und Personallage reagieren zu können, ist gleichwohl für Unternehmen wichtig. Das soll in Ausgleich gebracht werden.
Wenn keine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, gelten künftig 20 statt bisher zehn Stunden in der Woche als vereinbart. Zudem werden die von der Rechtsprechung im Jahr 2005 entwickelten Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gesetzlich festgeschrieben.
Die Einführung der Brückenteilzeit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Arbeitszeit, die zum Leben passt.
Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte
| Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Familiennach-zugs für subsidiär Geschützte beschlossen (Drs. 19/2438, 19/2702). Dabei handelt es sich vor allem um Bürgerkriegs-flüchtlinge aus Syrien. Im Umfang von monatlich 1000 Personen ermöglicht die Neuregelung den Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben.
Die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe hat die SPD-Bundestagsfraktion im Gesetz ausdrücklich verankert. Mit der Zusammenführung von Familien, die auf der Flucht getrennt wurden, stärkt die Koalition das im Grundgesetz garantierte Kindeswohl und den Schutz der Familie.
Seit März 2016 war diese Familienzusammenführung nicht mehr möglich. Wichtig ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung und Entscheidung im Inland vorgeschaltet ist. Diese Aufgabe übernimmt das Bundesverwaltungsamt. So erfolgt eine koordinierte Visumsvergabe, die die dringlichsten Fälle zuerst berücksichtigt und die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überschreitet.
Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion eine Einführungsregelung für 2018 erzielt, die die Begrenzung nicht bei 1000 Visa pro Monat, sondern bei 5000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt. So kann das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten voll ausgeschöpft werden.
Ausdrücklich ausgeschlossen wurde im Gesetz der Familiennachzug von und zu Gefährdern, das heißt von Personen, die unsere Demokratie gefährden, weil sie beispielsweise zu Gewalt oder Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen.
Parteienfinanzierung wird reformiert
| Der Bundestag hat an diesem Freitag einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU zur Änderung des Parteiengesetzes in 2./3. Lesung abschließend beraten (Drs. 19/2509).
Mit der Gesetzesänderung soll die absolute Obergrenze für die jährlichen staatlichen Zu-schüsse an Parteien ab dem Jahr 2019 (erstmals relevant für das Abrechnungsjahr 2018) von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Notwendig ist der Schritt, weil Parteien aufgrund des fundamental veränderten Kommunikationsverhaltens auf neuen Plattformen (social media) präsent sein und ihre Kommunikation grundlegend neu aufstellen müssen. Es geht dabei um die Sicherstellung ihres im Grundgesetz festgelegten Auftrags, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.
Auch gestiegene Anforderungen an Sicherheit der Kommunikation und Transparenz erhöhen den Aufwand für Parteien erheblich. Bislang sind diese Faktoren bei der Festlegung der absoluten Obergrenze nicht berücksichtigt worden. Das wird nun mit einer einmaligen Erhöhung über die jährliche so genannte indexierte Anhebung hinaus geschehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1992 festgestellt, dass eine Erhöhung der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung dann zulässig ist, wenn sich die Rahmenbedingungen für alle Parteien wesentlich verändern. Das ist aufgrund des veränderten Mediennutzungsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Digitalisierung nun der Fall.
Unsere Demokratie steht derzeit vor vielfältigen und großen Herausforderungen. Nationalisten sind in Deutschland und Europa auf dem Vormarsch und verbreiten Hass, Demokratiefeindlichkeit und vermeintlich einfache Lösungen. Sie nutzen geschickt die Möglichkeiten, die soziale Medien bieten. Deshalb brauchen wir eine starke öffentliche Förderung für Parteien, die es möglich macht, demokratische Willensbildungsprozesse und Beteiligung attraktiv und zeitgemäß zu organisieren. Das haben Experten in der Ausschussanhörung auch unterstützt. Deswegen ist es richtig, dass wir die staatliche Parteienfinanzierung erhöhen, damit nicht die Parteien mit den höchsten Spenden am besten da stehen.
Assistierte Ausbildung, digitale Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen, ALG-I-Regelungen
| In der letzten Legislaturperiode haben SPD- und Unionsfraktion mit der „Assistierten Ausbildung“ ein wichtiges Förderinstrument geschaffen, um Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, besser in Ausbildung zu bringen.
Betreuer organisieren Nachhilfeunterricht, vermitteln bei Problemen im Betrieb, helfen auch bei privaten Sorgen und unterstützen damit Auszubildende und Betriebe. Das erfolgreiche Instrument ist derzeit befristet bis September 2018.
Im Rahmen eines Gesetzespakets zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht hat die Koalition das Instrument in dieser Woche nun für zwei weitere Ausbildungsjahrgänge verlängert (Drs 19/2072). Das Ziel: das Instrument der Grundlage dieser Erfahrungen in eine dauerhafte Förderung überführen.
Barrierefreier Zugang zu Webseiten
Darüber hinaus erfolgt mit dem Gesetzespaket auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie für einen barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen. Zweck der Richtlinie ist, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind.
Einen echten und, im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, entscheidenden Fortschritt bilden dabei die vorgesehenen Maßnahmen zur Durchsetzung von Barrierefreiheit. Im Gesetz ist dafür eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit verlinktem Feedback-Mechanismus auf den Websites vorgesehen, über den jegliche Mängel der Barrierefreiheit einer Website mitgeteilt und nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer zugänglichen Form angefordert werden können.
Regeln im Arbeitsförderungsrecht verlängert
Im Rahmen dieses Gesetzespakets werden außerdem weitere befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert. Dazu zählt u.a. die Sonderregelung, die es kurz befristet Beschäftigten ermöglicht, innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren bereits nach sechs statt zwölf Monaten ALG I zu erhalten. Diese Regelung betrifft vor allem Kreativ- und Kulturschaffende.
Weiter verlängert werden auch die Sonderregelungen für Ausländerinnen und Ausländer, die eine gute Bleibeperspektive haben und deshalb Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung erhalten sowie die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbau-Handwerk. Letztere gibt dem Gerüstbau-Handwerk die Möglichkeit, die geltenden Tarifverträge so anzupassen, dass Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden kann.
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