Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 12 / 2018
/in Allgemein /von ArchivDas Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick
Nahles begrüßt Ergebnisse des EU-Gipfels
| Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich auf einem Gipfeltreffen in Brüssel auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik verständigt.
Wichtigste Ergebnisse: Die EU-Außengrenzen werden wirksamer gesichert und Fluchtursachen besser bekämpft. Außerdem werden die Hauptankunftsstaaten in der EU durch kontrollierte Zentren solidarisch unterstützt.
SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßt, „dass ein gemeinsames europäisches Vorgehen in der Migrationspolitik beschlossen wurde.“ Der SPD-Fraktion sei wichtig, „dass es eine Lösung mit Europa und nicht gegen Europa gibt. Nationale Alleingänge, die Europa spalten, lehnen wir ab.“
Nahles machte deutlich, dass die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei der Einrichtung der kontrollierten Zentren auf die Einhaltung humanitärer Standards wie gute Unterbringung und Versorgung ebenso achten werden, wie auf rechtsstaatliche und zügige Verfahren und eine faire Verteilung in der EU.
Nahles verwies am Freitagmittag auf die noch laufenden Gespräche in Brüssel.
Nahles: Union soll zur Sacharbeit zurückkehren – soziale Politik vorantreiben
| Der Machtkampf in der Union nimmt derzeit das ganze Land in Geiselhaft. Die Union legt mit ihren internen Streitigkeiten die Regierungsarbeit lahm und blockiert wichtige Vorhaben, die SPD und Union im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbart haben. Die SPD-Ministerinnen und SPD-Minister haben in den ersten 100 Tage bereits viel vorangebracht: von der Musterfeststellungsklage, den Grundgesetzänderungen zur besseren Finanzierung von Schulen, sozialem Wohnungsbau und Verkehr über die Brückenteilzeit.
In dieser Woche hat das Kabinett mit dem Familienentlastungsgesetz von Olaf Scholz weitere wichtige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht – mit der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. Davon profitieren vor allem Familien mit mittlerem und geringem Einkommen.
Aber andere wichtige Projekte für bezahlbares Wohnen, die Qualität der Kinderbetreuung und die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes werden durch den Streit in der Union blockiert. Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Mietrechts von Katarina Barley, das Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey und der Gesetzentwurf für einen sozialen Arbeitsmarkt von Hubertus Heil werden entgegen den Koalitionsvereinbarungen von der Union im Verfahren aufgehalten.
Damit muss Schluss sein. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles: „Wir fordern den Koalitionspartner auf, seinen Streit auf Kosten des Landes zu beenden und zur Sacharbeit zurückzukehren. Wir stehen zum Koalitionsvertrag, zur Regierungsverantwortung und vor allem dafür, konstruktiv und konkret für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu arbeiten. Ein klares Bekenntnis dazu erwarten wir auch von unseren Koalitionspartnern.“
Darum ist die europäische Zusammenarbeit etwas Großartiges
| Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Ein starkes Europa ist unsere Antwort auf die aktuellen Herausforderungen. Denn wir brauchen Europa, und Europa braucht uns. Es ist darum richtig und wichtig, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in der Bundesregierung wichtige Schritte für mehr Zusammenhalt in Europa durchgesetzt hat. Dazu gehört ein besserer Schutz vor Arbeitslosigkeit. Dafür wird ein Europäischer Stabilisierungsfonds für Arbeitslosigkeit ins Auge gefasst, für den Fall schwerer Wirtschaftskrisen. Dazu gehört auch ein höherer Schutz vor den Folgen von Bankenpleiten. Ebenso mehr Investitionen in Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Qualifizierung in den Mitgliedstaaten Europas und stärkere gemeinsame Anstrengungen für den Klimaschutz.
Hintergrund ist folgender: Vergangene Woche haben sich Deutschland und Frankreich bei einem Treffen auf Schloss Meseberg auf eine „Gemeinsame Erklärung von Meseberg“ verständigt, die das Ziel verfolgt, die europäische Kooperation in einer starken Zusammenarbeit zu verankern. Wörtlich heißt es dazu: „Frankreich und Deutschland sind fest entschlossen, die Errungenschaften der Europäischen Union nicht nur zu bewahren, sondern auch ihre Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken, wobei sie fortwährend dafür Sorge tragen wollen, die Einheit der Mitgliedstaaten und die Leistungsfähigkeit der Union sicherzustellen.“
Mehr Schutz vor Bankenpleiten
Olaf Scholz hat bei dem Treffen zahlreiche sozialdemokratische Vorhaben auf den Weg gebracht: So soll bis spätestens 2024 eine Kreditlinie des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als Sicherheitsnetz für den Fall eingerichtet werden, dass der europäische Bankenabwicklungsfonds bei der reibungslosen Abwicklung einer Bank Unterstützung benötigt.
Der ESM wird damit aber keine zusätzlichen Risiken eingehen, weil der Bankensektor eventuelle Hilfsmaßnahmen zurückzahlen muss.
Zudem wurde vereinbart, dass der ESM nach dem Vorbild des Internationalen Währungsfonds weiterentwickelt wird – im Sinne eines Europäischen Währungsfonds. Der ESM wird auf diese Weise aufgewertet und gestärkt. Er soll künftig die wirtschaftliche Lage in allen Euro-Ländern beurteilen können und so helfen, Krisen frühzeitig zu erkennen.
Eurozonenbudget kommt
Deutschland und Frankreich schlagen außerdem vor, beginnend im Jahr 2021 im Rahmen der Europäischen Union einen Haushalt für die Eurozone aufzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit, Annäherung und Stabilisierung in der Eurozone zu fördern. Das wurde auf Drängen der Sozialdemokraten unter dem Begriff Investivhaushalt bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Mehr Zusammenhalt in Europa stärkt unseren Wohlstand und unsere soziale Sicherheit. Europäische Zusammenarbeit ist nichts Großherziges, sondern etwas Großartiges für unser Land!“ Sie machte insbesondere mit Blick auf den Streit zwischen CDU und CSU um die Migrationspolitik deutlich: „Ein starkes Europa ist unsere Antwort auf die aktuellen Herausforderungen. Das unverantwortliche Treiben der CSU hin zu nationalen Alleingängen ist gefährlich, für unser Land und für Europa.“
Griechenland verlässt den Rettungsschirm
| Griechenland wird das dritte Hilfsprogramm planmäßig am 20. August 2018 beenden. Damit kann Griechenland die Rettungsschirme nach acht Jahren verlassen und hat die Chance, wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
Entscheidend dafür wird sein, dass Griechenland auf dem eingeschlagenen Reformpfad bleibt und die eingegangenen Verpflichtungen für die so genannte Nachprogramm-Phase einhält, zum Beispiel bei Steuern oder Strukturreformen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird sich an dieser Nachprogramm-Überwachung beteiligen.
Der Bundestag hat am Freitagmorgen in namentlicher Abstimmung einen Antrag beschlossen, mit dem die Freigabe von 15 Milliarden Euro für Griechenland und weitere Maßnahmen zur Entlastung des Landes erteilt werden (Drs. 19/2961), Die 15 Milliarden sind die letzte Tranche des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte im Bundestag: „Es ist ein Zeichen europäischer Solidarität, dass wir hier geben. Griechenland ist auf einem guten Weg.“
SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, die Einigung der Eurogruppe zeige, dass Europa handlungsfähig sei. „Wir machen einen großen Schritt nach vorne.“
Von der freizugebenden Tranche in Höhe von 15 Milliarden Euro sollen 5,5 Milliarden Euro zur Deckung des griechischen Schuldenbedarfs und 9,5 Milliarden Euro zum Aufbau eines Liquiditätspuffers des griechischen Staates beitragen. Mit dem Puffer soll die Rückkehr Griechenlands an den Kapitalmarkt unterstützt werden.
Außerdem soll der Beginn von Zins- und Rückzahlungen älterer Kredite um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Scholz erklärte, die Wirtschafts- und Währungsunion „auch in Zukunft fortentwickeln und widerstandsfähiger machen“ zu wollen, wobei „wir immer auf die richtige Balance zwischen Eigenverantwortung und Solidarität achten müssen und werden“.
Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau und Städtebauförderung
| Es wird zusätzliche finanzielle Mittel für den sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung geben. Darauf haben sich die Spitzen der Großen Koalition am Dienstagabend im so genannten Koalitionsausschuss geeinigt. Außerdem gibt es eine Einigung über das Baukindergeld und weitere Maßnahmen zur Wohnraumförderung.
Die Förderung des Ersterwerbs von Neubau und Bestand durch das Baukindergeld wird auf den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Höhe des Baukindergeldes 1200 Euro je Kind und Jahr betragen und für einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt. Das Baukindergeld orientiert sich damit nicht an einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern wird unbürokratisch flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt.
Das Baukindergeld ist eine wichtige Unterstützung, da sie die Eigentumsbildung von jungen Familien fördert. Die zeitliche Befristung des Baukindergeldes und damit das Einhalten des vereinbarten Kostenrahmens schafft auch den Spielraum, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abschreibungsbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau ab 1. September 2018 bis zum 31.Dezember 2021 – zusätzlich zur linearen Abschreibung um 5 Prozent p. a. – für vier Jahre zu erhöhen und damit auch steuerliche Anreize für den Wohnungsbau zu setzen.
Zudem werden die Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die im Koalitionsvertrag bis 2021 bereits vorgesehenen 2 Milliarden Euro in 2019 um weitere 500 Millionen Euro erhöht. Der Städtebauförderung werden für 2019/2020 zudem 50 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr im Vergleich zu den ursprünglichen Eckwerten des Bundeshaushalts zur Verfügung gestellt.
Große Koalition stärkt Familien
| Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien gestärkt und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht. SPD-Fraktionschefin Nahles sagt: „Familien sind die wahren Leistungsträger der Gesellschaft.“
Das Kindergeld wird um 10 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht. Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags wird die Koalition 2021 vornehmen.
Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Vor allem werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.
Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp 10 Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen von 2020 an 181 Euro weniger Steuern. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro entlastet.
Hinzu kommt die Wiedereinführung der Parität bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitgeber und Arbeitnehmerzahlen wieder je die Hälfte der Beiträge. Das hatten die Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Außerdem wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte gesenkt.
Von diesen Maßnahmen profitieren besonders diejenigen, die weniger Einkommen haben.
Koalitionsantrag für ein Wolfsmanagement
| Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sprechen sich für ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement, für besseren Herdenschutz und für bessere Unterstützung der Wanderschäfer aus.
In einem Antrag (Drs.19/2981), am Donnerstag vom Parlament beschlossen, fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) über den Herbst 2018 hinaus fortzuführen.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie die ökologischen Leistungen der Wanderschäferei besser unterstützt werden können. Außerdem soll die Europäische Kommission aufgefordert werden, den Schutzstatus des Wolfes in Abhängigkeit von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um gegebenenfalls eine Bestandsreduktion zu ermöglichen.
Carsten Träger, Sprecher der AG Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, erklärt: „Wir stärken mit unserem Koalitionsantrag den Herdenschutz, die Informations- und Beratungsarbeit dafür, die Forschung und das Wolfsmonitoring. Das Zusammenleben von Mensch und Wolf funktioniert. Für entstehende Konflikte gibt es Lösungen, die wir weiter verbessern.“
Er stellt klar, dass verhaltensauffällige Wölfe, die aufgrund fehlender Scheu eine konkrete Gefahr für den Menschen darstellen, geschossen werden dürfen. Der geltende Rechtsrahmen reiche hierfür vollkommen aus.
Unterstützung für Schäfer
Für die SPD-Fraktion ist die Weidetierhaltung aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen und auch zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft unabdingbar. Allerdings ist die wirtschaftliche Lage vieler Schaf- und Ziegenhalter seit langer Zeit schwierig. Jetzt zusätzlich nötige Herdenschutzmaßnahmen machen den Schäfern zu schaffen. Sie brauchen finanzielle Unterstützung, auch, weil sie häufig nicht über eigene Flächen verfügen und deshalb keine EU-Agrarsubventionen bekommen. Denn dieses System zahlt Prämien für den Besitz von Eigentum beziehungsweise landwirtschaftlichen Flächen aus. Die SPD-Fraktion will den Schäfern helfen – öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben beim Koalitionspartner deshalb für eine Schaf- und Ziegenprämie geworben, jedoch zeigte die Union in diesem Punkt bisher wenig Gesprächsbereitschaft. Die SPD-Fraktion konnte in dem Antrag einen Prüfauftrag durchsetzen, „wie mit Blick auf die ökologischen Leistungen der Wanderschäferei eine bessere Unterstützung für diesen Berufsstand geleistet werden kann“.
Atomgesetz: SPD-Fraktion korrigiert schwarz-gelbe Fehler
| In 2./3. Lesung hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des 2011 beschlossenen Gesetzes für einen beschleunigten Atomausstieg verabschiedet (Drs. 19/2508). Jenes Gesetz, das feste Abschaltzeiten für die deutschen Atomkraftwerke festlegte, war nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima von Schwarz-Gelb verabschiedet worden, mit der Unterstützung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Die nur wenige Monate zuvor von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung wurde damit rückgängig gemacht. Die Konzerne RWE und Vattenfall verklagten die Bundesregierung daraufhin auf Schadenersatz. Vor dem Bundesverfassungsgericht bekamen sie 2016 Recht. Das Gericht entschied, dass den Unternehmen für (auf Basis der zunächst zugesagten Laufzeitverlängerung) getätigte Investitionen eine Entschädigung zustehe, genauso wie für zugesagte Reststrommengen aus dem ersten Atomausstiegsgesetz von Rot-Grün aus dem Jahr 2002, die nun verfielen. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der für Unternehmen notwendigen Planungssicherheit.
Atompolitik von Union und FDP war voller Mängel
Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung sieht für die Stromkonzerne eine Entschädigung in Höhe von voraussichtlich etwas unter 1 Milliarde Euro vor, abhängig von den bis 2023 tat-sächlich nicht produzierbaren Reststrommengen. Diese Summe muss nun der Steuerzahler aufbringen, weil Schwarz-Gelb damals Murks veranstaltet hat. Denn: Im Wieder-Atomausstiegsgesetz 2011 (infolge von Laufzeitverlängerungen 2010) unterließ es Schwarz-Gelb, einen angemessenen Ausgleich vorzusehen. Insofern haben CDU/CSU und FDP den zwischenzeitlich verfassungsgerichtlich geurteilten Ausgleichsanspruch der Atomkraftwerksbetreiber zu verantworten.
Nina Scheer, stellvertretende umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, bringt es so auf den Punkt: „Die Atompolitik von CDU/CSU und FDP in den Jahren 2010 und 2011 war sprunghaft und voller Mängel: Wiedereinstieg im Herbst 2010, Ausstieg im Sommer 2011. Mit der jetzigen Novelle zum Atomgesetz werden die Fehler der schwarz-gelben Bundesregierung korrigiert.“
Mit der Entscheidung für einen finanziellen Ausgleich für die Konzerne machen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten klar: Der Zeitplan für den Atomausstieg steht ohne Wenn und Aber fest. Längere Laufzeiten sind keine Alternative.
Antrag: Für ein Meeresschutzgebiet im Weddellmeer der Antarktis
| Das Weddellmeer ist das größte antarktische Meer auf der Südhalbkugel der Erde. Allein auf dem Meeresboden leben rund 14.000 verschiedene Tierarten, die nur dort überlebensfähig sind. Die besonders hohen Krill- und Fischvorkommen ziehen aber nicht nur zahlreiche Meeressäugetiere an.
Weil sich Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-3-Fettsäuren in den Industrienationen immer größerer Beliebtheit erfreuen, bedrohen internationale Fischfangflotten zunehmend das dortige Ökosystem. Die Europäische Union hat deshalb bei der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) beantragt, das Weddellmeer als Meeresschutzgebiet auszuweisen. Es wäre das bislang größte Meeresschutzgebiet der Erde.
Im Oktober wird auf der CCAMLR-Jahrestagung darüber verhandelt. Den Vorschlag dazu bereitete maßgeblich die Bundesregierung vor. In einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU-, der FDP- und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen haben die Sozialdemokraten im Bundestag diese Woche die internationalen Bemühungen der Bundesregierung unterstützt. Die Fraktionen fordern die Regierung auf, sich für eine baldmögliche Annahme des Weddellmeeres als Schutzgebiet einzusetzen und sicherzustellen, dass gemeinsam mit den internationalen Partnern ein System zur regelmäßigen Überprüfung eingerichtet wird.
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