Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 22 / 2018

Bisher durfte der Bund Investitionen in die Bildungsinfrastruktur nicht flächendeckend vornehmen. Bisher war die Fördermöglichkeit des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund befristet. Bisher waren auch Investitionen des Bundes in den Öffentlichen Personennahverkehr gedeckelt und befristet.

Durch eine Änderung der Verfassung wird damit bald Schluss sein. Am Donnerstag hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung beschlossen (Drs. 19/3440).

Hinter diesen technischen anmutenden Formulierungen verbirgt sich die Öffnung neuer Kanäle, damit der Bund in den Bundesländern in Bereiche investieren kann, bei denen dringend benötigtes Geld fehlt: bei der digitalen Ausstattung von Schulen, bei der dauerhaften Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und beim Ausbau des umweltfreundlichen öffentlichen Nahverkehrs.

Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind auch ein wichtiger Beitrag, um die sozialen und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen und damit für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen.

Die Lebenschancen eines Menschen dürfen weder von dem Portemonnaie der Eltern abhängen noch von der Postleitzahl der Region, in der man aufwächst. Anders gesagt: Herkunft darf nicht über Zukunft entscheiden.

Was sich nun ändern kann:

  1. Für bessere Schulen mit einer modernen digitalen Ausstattung
    Künftig kann der Bund allen Ländern und Kommunen Finanzhilfen zur Modernisierung der Bildungsinfrastruktur (zum Beispiel WLAN, Server, digitale Tafeln etc.) zur Verfügung stellen. Die Beschränkung auf finanzschwache Kommunen wird gestrichen. Auf dieser Grundlage können dann auch endlich die Mittel für den Digitalpakt fließen, die schon seit einigen Jahren den Schülern und Lehrern versprochen wurden.
  2. Für mehr Wohnungen zu bezahlbaren Mieten
    Künftig kann der Bund den Ländern dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung bis 2020 wird im Grundgesetz gestrichen. Im Rahmen des Wohngipfels im September dieses Jahres hat die Koalition für das Jahr 2019 nochmal 500 Millionen Euro zusätzlich über die Koalitionsvertrag hinaus zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen damit in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.
  3. Für einen besseren öffentlichen Nahverkehr
    Hier wird die bestehende Befristung bis 2025 und Deckelung der Investitionen gestrichen. Die Mittel für das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 333 Millionen Euro bis zum Ende der Wahlperiode auf 1 Milliarde Euro verdreifacht. Damit kann die Schieneninfrastruktur der Kommunen, etwa U- und Straßenbahnen, ausgebaut und modernisiert werden.
  4. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles erinnert daran, dass nun eine jahrealte SPD-Forderung umgesetzt werde. „Das ist ein guter Tag für die junge Generation in unserem Land.“

Diese Grundgesetzänderungen sind also ein großes Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes. In Köpfe, Arbeitsplätze, Heimat, Umwelt und gleichwertige Lebensverhältnisse.

Diese Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, ist eine dauernde Aufgabe und Herausforderung. Als nächsten Schritt wird die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bis Mitte kommenden Jahres Eckpunkte für ein Fördersystem zur Unterstützung strukturschwacher Regionen vorlegen.

Der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer muss der Grundgesetzänderung noch zustimmen.

Eine sichere, zuverlässige und zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist wesentlich für wirtschaftliches Wachstum, moderne Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Darum wird die Koalition in dieser Legislaturperiode mehr 10 Milliarden Euro für die Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“, den das Parlament am Donnerstag in 2. und 3. Lesung abschließend beraten hat, wird es einen Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur“ geben (Drs. 19/4720).

Er erhält 2,4 Milliarden Euro als Anschubfinanzierung aus dem Haushalt 2018. Die zukünftigen Erlöse aus der Versteigerung der 5G-Frequenzen fließen in den kommenden Jahren ebenfalls dem Fonds zu. Er soll den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis unterstützen. Denn beim privatwirtschaftlich organisierten Ausbau der Netze besteht öffentlicher Förderbedarf, insbesondere auf dem Land.

Für den „Digitalpakt Schule“ stehen aus dem Fonds 5 Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden Euro bis 2021 zur Verfügung. Das umfasst Finanzhilfen des Bundes an die Bundesländer zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Schulen.

In den nächsten Jahren sollen 32.000 Schulen, 7000 Gewerbegebiete und mehr als 1700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Damit die ersten Investitionen für die digitale Ausstattung der Schulen fließen können, muss der Bundesrat noch der notwendigen Grundgesetzänderung in Artikel 104c GG zustimmen.

Mit dem Ende des Kooperationsverbots sollen an dieser Stelle die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur ermöglicht und zusätzliche Investitionen in den Bundesländern angeschoben werden.

Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet (Drs. (19/4948; 19/5419).

Dieses Gesetz ist ein Herzensanliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Denn damit sorgt die Koalition dafür, dass Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.

Das Gesetz gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet: Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten übernommen. Engagieren sich die Sozialpartner in Sachen Weiterbildung, so wird das bei der Höhe der Zuschüsse positiv berücksichtigt.

Im Einzelnen: Beschäftigte erhalten künftig grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Ausbau zur Arbeitsversicherung
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Die SPD-Bundestagsfraktion will arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen dieser Qualifizierungsoffensive stellen die Abgeordneten daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung – was ein wichtiges Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist.

Andrea Nahles, SPD-Fraktionschefin, sagt: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen neue Chancen und Sicherheit in der Digitalisierung. Deshalb öffnen und erleichtern wir den Zugang zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Beruf und verbessern den Zugang zum Arbeitslosengeld I für diejenigen, die immer wieder nur kurz Arbeit finden. Das ist Politik für ein solidarisches Land.“

Mehr Sicherheit für kurz Beschäftigte
Noch etwas wird mit dem Gesetz verbessert: soziale Sicherheit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen in neuen, flexiblen Arbeitsformen mehr Schutz durch den Sozialstaat. Die Koalition baut daher den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung aus.

Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur für kurze Dauer Arbeit haben (zum Beispiel Saisonarbeiter), wird es zukünftig mehr Sicherheit geben. Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war das für oft kurzfristig Beschäftigte schwer zu erreichen.

Ergänzt wird das durch eine optimierte Regelung, die im Volksmund als Künstlerregelung bezeichnet wird: In Zukunft werden auch Beschäftigungen berücksichtigt, die auf nicht mehr als 14 Wochen statt bisher zehn Wochen angelegt sind. Auch werden höhere Verdienste als bisher berücksichtigt. Durch beide Regelungen wird mehr Menschen der Zugang zum Arbeitslosengeld eröffnet.

Außerdem senkt die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte, für die nächsten vier Jahre per Verordnung sogar um 0,5 Prozentpunkte. Damit entsteht eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass vom 1. Januar 2019 an der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3 Prozent des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 Prozent betragen wird.

Betriebsräte auch in der Luft
Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erweitert den Gesetzentwurf zu einem sogenannten Omnibusgesetz. So ist an den Ursprungsentwurf nun noch eine Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes angehängt worden.

Die Alterssicherung der Landwirte musste nach Abschaffung der Hofabgabeklausel neu justiert werden.

Und mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes will die Koalition erreichen, dass auch Beschäftigte im Flugbetrieb der Luftfahrtunternehmen (Kabinenpersonal) einen Betriebsrat gründen können. Diese Änderung findet übrigens breite Unterstützung auch in den anderen Fraktionen: Airline-Beschäftigten in Cockpit und Kabine wird per Gesetz garantiert, dass sie einen Betriebsrat wählen können. Diese Sicherheit gibt es für Flugpersonal bislang nur, wenn ein entsprechender Tarifvertrag abgeschlossen wird. Dadurch haben Arbeitgeber faktisch ein Veto-Recht bei der Mitbestimmung: kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat. Die Initiative ist auch eine Reaktion auf Kritik an den Arbeitsbedingungen in einigen Luftfahrtunternehmen, etwa bei Ryanair.

Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wohnungen sind keine Ware wie jede andere. Sie dürfen nicht zum Spekulationsobjekt werden. Wohnungen sind das Zuhause in unserem Land. Politik für ein solidarisches Land bedeutet darum auch, preiswerten Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen.

Am Donnerstag hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit dem Mieterschutzgesetz ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Mieterinnen und Mietern ganz konkret helfen wird (Drs. 19/4672, 19/5415, 19/5647).

Die Mietpreisbremse wird verschärft: Vermieter werden verpflichtet, Mieterinnen und Mietern noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Wenn die Auskunftspflicht verletzt wird, können sich die Vermieter zwei Jahre lang nicht auf eine Ausnahme berufen – und damit keine höhere Miete verlangen. Was vereinfacht wird: Wenn die Mieter der Auffassung sind, die Miete liege in unzulässiger Weise zehn Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können sie einen solchen Wucher einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Außerdem werden Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen geschützt.

Nach einer Modernisierung darf die Monatsmiete demnach um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Das gilt bundesweit. Bei den parlamentarischen Beratungen zum Gesetz hat die SPD-Fraktion zusätzlich durchgesetzt, dass bei Wohnungen, bei denen die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter beträgt, sie sogar nur um 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen darf.

Das ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter, weil insbesondere große Wohnungskonzerne durch Modernisierungen Mieterhöhungen von über 40 Prozent nach geltender Rechtslage geltend machen konnten.

Zusätzlich senkt die Koalition mit dem Gesetz die so genannte Modernisierungsumlage: Vermieter dürfen dann maximal acht statt wie bisher elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Auch diese Kappung gilt bundesweit.
Dass die SPD-Bundestagsfraktion die bundesweite Geltung dieser beiden Regelungen durchgesetzt hat, ist von großer Bedeutung, weil es anders als bei der Mietpreisbremse nicht mehr von den Landesregierungen abhängt, wo die Regelung gilt.

Das gezielte Herausmodernisieren von Mietern wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro belegt.

Ebenfalls beschlossen mit dem Mieterschutzgesetz: Wenn soziale Träger für soziale Wohnprojekte, wie etwa Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, Wohnungen angemietet haben, galt oft Gewerbemietrecht. Die Koalition regelt nun, dass für solche wichtigen sozialen Wohnprojekte insbesondere der soziale Kündigungsschutz gilt, damit die Mietverhältnisse nur bei erheblichen Pflichtverletzungen wie Zahlungsverzug beendet werden können.

Das Mieterschutzgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Neuer bezahlbarer Wohnraum, insbesondere in Ballungsräumen, ist eines der wichtigsten Ziele dieser Koalition. Durch zu geringe Bautätigkeit und durch Bodenspekulation wird Wohnraum knapp, und die Mieten steigen immer weiter. Deshalb wird die Koalition steuerliche Anreize für die Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen schaffen.

Dazu hat das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA) beschlossen (Drs. 19/4949, 19/5417, 19/5647).

Durch eine neue steuerliche Sonder-Abschreibung soll der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils fünf Prozent betragen.

Zusammen mit der normalen Abschreibung können somit innerhalb dieses Abschreibungszeitraums bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Dadurch wird auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Das betrifft beispielsweise die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von bislang ungenutzten Dachgeschossen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.

Förderung des Mieterstroms
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird außerdem mit dem Gesetz der Spielraum von Wohnungsgenossenschaften für die dezentrale und klimafreundliche Erzeugung von Mieterstrom erweitert. Bisher gilt die Steuerbefreiung für Erträge von Wohnungsgenossenschaften aus Mieterstromanlagen bis zu einem Anteil von 10 Prozent der Gesamteinnahmen. Diese Grenze wurde auf 20 Prozent erhöht.

Mitte Dezember wird in Marokko der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) vereinbart. Das Abkommen ist von hoher Bedeutung für die internationale Staatengemeinschaft, die sich in diesem Dokument erstmals gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migration setzt. Der Pakt ist rechtlich nicht bindend.

Am Donnerstag hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktion zu dem so genannten UN-Migrationspakt beschlossen (Drs. 19/6056).

Warum das wichtig ist:
In den vergangenen Wochen ist die Verabschiedung des GCM weltweit kontrovers diskutiert worden. Obwohl der Pakt von allen UN-Mitgliedern gemeinsam verhandelt worden ist, rücken nun einige Staaten wieder davon ab. Auch in Deutschland gibt es Diskussionen um den Pakt.

Der Entschließungsantrag begrüßt den GCM ausdrücklich, würdigt seine politische Bedeutung würdigt und unterstreicht seine Ziele. Der Pakt kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu stärken und zugleich Migration besser zu ordnen und zu steuern. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass nur der Bundestag rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft. Zugleich bekennen sich die Unions- und SPD-Fraktion ausdrücklich – auch vor dem Hintergrund unserer historischen Verantwortung – zum Grundrecht auf Asyl.

Deutschland benötigt die Einwanderung von Fachkräften. Darum fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, mit einem Einwanderungsgesetz zeitnah die Voraussetzungen für bessere legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu schaffen.

Denn Deutschland profitiert bereits seit langem von gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten, die zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen und unser Land mit voran gebracht haben.

Ebenso machen sich die Abgeordneten für eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten stark. Aktuell ist zu erleben, dass Arbeitsmigrantinnen und -migranten in einer Reihe von Staaten ohne Rechte und unter teilweise unwürdigen Bedingungen leben müssen.

Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz liegt es in unserem Interesse, dass auch andere Staaten, in denen Migrantinnen und Migranten leben, diese Standards erfüllen. Zudem helfen diese Maßnahmen ganz gezielt, Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen.

Der Antrag formuliert an die Menschen, die zu uns kommen, klare Erwartungen: Damit das Zusammenleben gelingt und die Menschen am gesellschaftlichen Prozess teilnehmen können, wird erwartet, dass alle Einwandernden unsere Sprache ausreichend erlernen und verlangt, dass sie unsere Rechtsordnung beachten.

Weitergehende, aktuelle Informationen und Argumente zum UN-Migrationspakt gibt es hier

Donnerstagabend hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen (Drs. 19/5522). Damit wird ein verbindlicher Weg hin zu einer künftig schmerzausschaltenden Kastration von Ferkeln festgeschrieben.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den parlamentarischen Beratungen erreicht, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit einer zum 30. Mai 2019 vorzulegenden Rechtsverordnung endlich zum Handeln verpflichtet wird – nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchter geschaffen hat.

Um es klar zu sagen: Das unionsgeführte BMEL hat seit dem Verbot der betäubungslosen Kastration 2013 nichts unternommen hat, um Betäubungsmethoden, die einfach durchführbar sind und gleichzeitig effektiv betäuben, anwendungsreif zu machen.

Die SPD-Abgeordneten haben in diesem Rahmen entschieden, einer Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Kastration zuzustimmen, um nicht die Existenz vor allem kleiner und mittlerer Aufzuchtbetriebe in Deutschland zu gefährden.

In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf konnte die SPD-Fraktion klare tierschutzrechtliche Verbesserungen durchsetzen: Zukünftig wird der hohe Tierschutz-Standard von NEULAND (Betäubung mittels Masken) bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung stehen.
Außerdem halten die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag fest, dass endlich auch beim Kupieren von Schwänzen und Enthornen von Tieren das Ende eingeläutet wird. Daneben werden die Ferkelzüchter durch Informationskampagnen und Förderung unterstützt, neue, am Tierwohl orientierte Betäubungsmethoden einzuführen.

SPD-Fraktion erreicht Verbesserungen für Tierschutz
Gegen den Willen der Unionsfraktion konnten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Entschließungsantrag auch Punkte jenseits der Nutztierhaltung festschreiben. So fordern sie das BMEL unter anderem dazu auf, einen TÜV für Heimtierhaltungssysteme zu schaffen, eine Verordnung zur Durchführung von Tierbörsen zu erlassen und den Internethandel mit lebenden Tieren zu reglementieren.

Es lagen also letztlich zwei Alternativen auf dem Tisch: Entweder gefährdet die Koalition durch das Auslaufen der Übergangsfristen kleine und mittlere Ferkelzuchtbetriebe in ihrer Existenz – denn dann wären im Ausland gezüchtete Ferkel nach Deutschland importiert worden, die mit Methoden kastriert worden sind, die dem deutschen Tierschutzgesetz wahrlich nicht entsprechen.

Oder die SPD-Fraktion stimmt einer Fristverlängerung zu, die die Existenz der Ferkelzüchterinnen und Ferkelzüchter in Deutschland sichert, und setzt bei den Verhandlungen gleichzeitig weitere wichtige Punkte für den Tierschutz durch. Die Fraktion hat sich für Letzteres entschieden und hält unmissverständlich fest, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungsloser Kastration.

Gemeinsam mit der Unionsfraktion hat die SPD-Fraktion am Donnerstag einen Antrag in den Bundestag eingebacht, der sich mit der Geltung und Umsetzung der Klimaziele von Paris befasst (Drs. 19/6052).

Vom 2. bis 14. Dezember 2018 findet im polnischen Katowice die 24. UN-Klimakonferenz statt. Nachdem sich 2015 in Paris fast 200 Staaten einem völkerrechtlich verbindlichen Klimaabkommen zur Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius (wenn möglich sogar auf 1,5 Grad Celsius) verpflichtet haben, wollen sie sich nun auf gemeinsame Regeln zur Umsetzung einigen. Ziel ist dass die Anstrengungen der Staaten transparent und vergleichbar sind, um alle fünf Jahre Bilanz ziehen zu können.

Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzplan 2050 zu den Pariser Klimazielen verpflichtet. Bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß um 55 Prozent, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent reduziert werden. So kann Deutschland seinen notwendigen Beitrag für den Klimaschutz leisten.

In den Koalitionsverhandlungen haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten darauf gedrungen, dass diese Ziele mehr Verbindlichkeit erhalten. Darum wird das Bundesumweltministerium nächstes Jahr ein Klimaschutzgesetz vorlegen, das die Ziele rechtlich verbindlich macht.

Für erneuerbare Energien werben
In diesem Sinne werden internationale, europäische und nationale Anstrengungen der Bundesregierung notwendig sein, um den ambitionierten Klimaschutz im Sinne der Klimaziele von Paris Geltung zu verschaffen. Darauf geht der gemeinsame Antrag der Koalition ein.

So heißt es darin unter anderem, die Bundesregierung werde aufgefordert, in „Entwicklungs- und Schwellenländern intensiv für die Attraktivität von erneuerbaren Energien gegenüber vermeintlich billigen fossilen Lösungen zu werben und zu beraten“.

Zudem wollen die Koalitionsfraktionen, dass die Bundesregierung daran festhält, sich für eine Verabschiedung der Umsetzungsregelungen das Pariser Klimaabkommen in Katowice einzusetzen. Der Antrag enthält zahlreiche weitere Forderungen, die sich auf die EU- sowie auf die nationale Ebene beziehen.

Am Donnerstag hat das Parlament den Entwurf eines „Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beschlossen (Drs. 19/5465, 19/6090).

Worum es dabei geht: In dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unter-stützung der Bundesländer und Kommunen auf den Weg gebracht, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.

Auch bei den Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen etwa bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung.

In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale und eine genau abgerechnete Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

Doch es ist klar, dass Länder und Kommunen die Herausforderung, die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter 2015 und 2016 einhergeht, nicht alleine schultern können. Darum haben Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz im September 2018 beschlossen, die Bundesunterstützung für die Integrationskosten um zunächst ein weiteres Jahr zu verlängern und sie einmalig um 435 Millionen Euro für eine bessere Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen.

Länder erhalten mehr Umsatzsteuer
Auch die Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte werden vollständig durch den Bund in Höhe von 1,8 Milliarden Euro finanziert.

Zusätzlich dazu erhalten die Länder einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer, der sich aus der Abrechnung der tatsächlichen Fallzahlen ergibt. Auch die Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird 2019 fortgesetzt.

Insgesamt werden Länder und Kommunen damit zusätzlich um circa 2 Milliarden Euro entlastet. Damit ist eine solidarische Verteilung der Integrationskosten bis Ende 2019 gewährleistet.

Da auf dem Markt nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und bisher zu wenig Wohnungen geschaffen wurden, stellt der Bund den Ländern auch hierfür weiterhin Gelder zur Verfügung.

Mehr für den sozialen Wohnungsbau
Das Gesetz legt einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau von 2019 an fest. 500 Millionen Euro werden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dadurch kann die Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau bis 2021 insgesamt 5 Milliarden Euro betragen.

Zugunsten der Länder wird mit dem vorliegenden Gesetz ein weiterer Aspekt der Umsatzsteuerverteilung neu geregelt. Die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ wird Ende 2018 beendet, weil er vollständig getilgt sein wird. Zukünftig kommen den Ländern dadurch rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteuererlös zu.

Damit einher geht auch eine Entlastung für Kommunen, da ein Teil der Gewerbesteuerumlage von 2019 an entfällt, über den die westdeutschen Gemeinden an den Finanzierungskosten des Fonds beteiligt waren.

Am Freitag hat der Bundestag mit dem Energiesammelgesetz das erste umfassende energiepolitische Gesetzgebungsvorhaben in der 19. Legislaturperiode verabschiedet (Drs. 19/5523).

Mit dem Gesetz werden wichtige im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz umgesetzt. Darüber hinaus schafft die Koalition mit verschiedenen Maßnahmen Rechts- und Planungssicherheit für viele an der Energiewende beteiligte Unternehmen und Kommunen, insbesondere im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Die Abgeordneten beschließen auch die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik (PV) und geben diesen Technologien damit einen deutlichen Schub: Je vier Gigawatt werden in den kommenden Jahren ausgeschrieben werden – zusätzlich zu den bereits gesetzlich festgelegten Auktionen.

Mit den hinzukommenden Ausbauvolumina aus dem Energiesammelgesetz werden in Deutschland bis Ende 2021 nun insgesamt rund 25.000 Megawatt Wind- und Sonnenenergie zugebaut sein. Das entspricht einem guten Viertel der heute installierten Leistung in nur drei Jahren. Auf diese Weise leistet die Koalition einen ganz erheblichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Deutschland.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird damit merklich beschleunigt und bewirkt einen großen Schritt hin zum Ziel von 65 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch. Parallel dazu wird mit dem Gesetz für einen kostengünstigeren Zubau sowie eine größere Akzeptanz der Energiewende gesorgt. So wird mit dem Gesetz unter anderem beschlossen, dass Windkraftanlagen nachts nicht mehr dauerhaft blinken dürfen.

Rechtssicherheit für Unternehmen
Darüber hinaus gibt es in Planung befindlichen KWK-Anlagen den notwendigen Rahmen, damit diese emissionssparenden Anlagen zügig realisiert werden und die Energiewende als emissionsmindernde Brückentechnologie begleiten können.

Mit dem Gesetz erhalten auch zahlreiche Unternehmen Rechtssicherheit, wenn es um die Weiterleitung privilegierter Strommengen geht. Das gilt für Handel und Gewerbe genauso wie für energieintensive Industrien im internationalen Wettbewerb.

Unter Einbezug der Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wird die SPD-Fraktion in den nächsten vier Monaten den weiteren Ausbau der Erneuerbaren zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels mit dem Koalitionspartner beraten und die dafür notwendigen Maßnahmen im kommenden Jahr beschließen.

Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es, die Obergrenze von 52 Gigawatt für den Ausbau von PV-Anlagen zu streichen, den Ausbau der Windenergie auf See auf 20 Gigawatt bis 2030 anzuheben und die Beteiligung der Kommunen an der Windenergie zu verbessern.

Wie können wir die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen? Braucht es dafür einen grundlegenden Systemwechsel? Über diese Fragen hat der Bundestag am Mittwoch in einer offenen Orientierungsdebatte diskutiert.

In Deutschland gehen die Zahlen der Organspender seit 2012 zurück. Im vergangenen Jahr sank die Spenderzahl auf einen Tiefpunkt. Gleichzeitig warten mehr als 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Für viele von ihnen geht es um Leben und Tod.

Die Ursachen für die niedrigen Zahlen sind vielfältig. Als großes Problem gelten die Prozesse in den Krankenhäusern. Deshalb hat die Koalition – unabhängig von der Orientierungsdebatte – schon ein Gesetz für bessere Bedingungen in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Eine bessere Organisationsstruktur und höhere Vergütung für die Kliniken sollen dazu führen, dass potenzielle Organspender besser identifiziert werden.

Allerdings gehen viele Abgeordnete davon aus, dass strukturelle Verbesserungen allein nicht ausreichen. Sie sprechen sich für eine Systemänderung in der Organspende aus. Da die Frage nach Organspende eine grundlegende ethische Frage ist, hat der Bundestag das wichtige Thema in einer offenen Orientierungsdebatte diskutiert.

Doppelte Widerspruchslösung
Derzeit müssen Menschen aktiv zustimmen, wenn sie nach einem Hirntod ihre Organe spenden wollen. Ein Vorschlag für eine grundlegende Systemänderung – die sogenannte doppelte Widerspruchslösung – sieht vor, dieses Prinzip umzukehren. Jeder Mensch wäre damit Organspender, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen. Als doppelte Sicherheit hätten zudem die Angehörigen die Möglichkeit, einer Organspende zu widersprechen. Die Befürworter dieser Lösung versprechen sich dadurch einen deutlichen Anstieg der Spenderzahlen und verweisen auch auf Länder wie Spanien oder Frankreich, in denen es drei bis viermal so viele Spender auf eine Million Einwohner gibt wie in Deutschland.

„Wir müssen verhinderbares Leid verhindern, die Widerspruchslösung kann das leisten“, sagte dazu der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach in der Debatte. Es gehe nicht darum, dass damit irgendjemand zur Organspende gezwungen werde. Und jeder, der sich gegen eine Organspende entscheide, bleibe weiterhin möglicher Empfänger. „Aber jeder muss sich mit der Frage beschäftigen.“ Das sei angesichts von 10.000 Menschen auf den Wartelisten nicht zu viel verlangt.

So sieht es auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar: „Mit allen bisherigen Maßnahmen sind wir gescheitert“, sagte sie. Deshalb sei es dringend geboten, dass jeder Einzelne eine Entscheidung treffe und dokumentiere. „Die Menschen aufzufordern, diese Entscheidung zu treffen, ist ein zumutbarer Baustein, um die Spenderzahlen zu erhöhen.“

Verpflichtende Entscheidung
Die Gegner sehen in der Widerspruchslösung hingegen einen zu starken Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen. Zudem fürchten sie, dass die Skepsis gegenüber der Organspende dadurch zunehmen könnte.

„Wir brauchen mehr Organspenden, aber der Staat kann so etwas nicht verordnen“, sagte die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese. Es sei dann keine Spende mehr, sondern eine Organabgabe. „Organspende heißt, dass man sich entscheidet zu helfen, es ist ein Geschenk.“ Vorzuschreiben, dass pauschal alle Organspender seien, gehe zu weit und missachte das Selbstbestimmungsrecht in einer ganz zentralen Frage. Kerstin Griese plädiert deshalb für eine verpflichtende Entscheidungslösung. „Alle Bürgerinnen und Bürger sollten sich – zum Beispiel bei der Ausstellung oder Verlängerung ihres Personalausweises – fragen lassen müssen, ob sie Organspender werden.“

Auch die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach sich gegen eine Widerspruchslösung aus: „Es kann nicht sein, dass wir bei der Weiterverarbeitung all unserer Daten die Zustimmung zur gesetzlichen Voraussetzung machen, aber bei einem so wichtigen Thema wie der Organspende einfach eine Zustimmung als gegeben ansehen.“ Man dürfe auch nicht glauben, dass mit einer Widerspruchslösung alles geregelt sei und die Zahlen automatisch steigen würden. „Entscheidend für die Organspenderzahlen ist die Organisation in den Krankenhäusern“, betonte sie.

In der Orientierungsdebatte im Bundestag ging es noch nicht um konkrete Entscheidungen. Verschiedene Abgeordnete planen fraktionsübergreifende Anträge, so genannte Gruppenanträge, über die der Bundestag dann abstimmen soll. Eine Entscheidung soll bis Mitte 2019 fallen.

 

 


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