Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen

WICHTIGE INFORMATION FÜR UNTERNEHMEN!
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden. Dies hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen mitgeteilt.
Eine Vorlage für die Beantragung finden sie hier: Mustervorlage Antrag auf Stundung Sozialversicherungsbeiträge
Die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier: