Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen
WICHTIGE INFORMATION FÜR UNTERNEHMEN!
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden. Dies hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen mitgeteilt.
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Eine Vorlage für die Beantragung finden sie hier: Mustervorlage Antrag auf Stundung Sozialversicherungsbeiträge
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Die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier: