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Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld

16. April 2020/in Allgemein /von Archiv

Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld für Betriebe mit Kurzarbeit vor Corona-Krise

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat heute eine Verordnung unterschrieben, die eine Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld für Betriebe vorsieht, in denen bereits vor der Corona-Krise kurzgearbeitet wurde:

In meinem Wahlkreis Waldshut und in meinen Betreuungswahlkreisen Rottweil-Tuttlingen, Lörrach-Müllheim und Konstanz sind bereits einige Unternehmen auf Kurzarbeit angewiesen – die globale Krise ist somit deutlich auch bei uns vor Ort spürbar. Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes haben wir ein wichtiges Instrument, um durch die Corona-Pandemie gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten. Das ist genau das, was wir in einer so unruhigen Zeit brauchen: Sicherheit und Planbarkeit. Auch einige Betriebe im Wahlkreis und in den Betreuungswahlkreisen haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass sie schon vor der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bezogen haben und nun in dieser unverschuldeten Krise durch die maximale Bezugsdauer von 12 Monaten und Sperrzeit-Regelungen nicht länger oder nicht erneut auf das Instrument zurückgreifen können. Dieses Problem ist nun gelöst.

Mit der Verordnung unseres Arbeitsministers Hubertus Heil wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf Monate auf bis zu 21 Monate für Betriebe verlängert, die bereits im Jahr 2019 in Kurzarbeit gegangen sind und wegen der Corona-Krise die Kurzarbeit nicht innerhalb der Bezugsdauer von einem Jahr beenden können. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird bis zu 21 Monate und längstens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 31. Januar 2020 in Kraft.

Ich bin sehr froh, dass wir damit eine Lösung für jene Betriebe gefunden haben, die schon vor der Krise in Kurzarbeit waren und nun nur aufgrund der Corona-Krise länger oder wieder in Schwierigkeiten sind. Die unmittelbare Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird somit gewährleistet und Entlassungen können verhindert werden. Das ist eine wichtige Grundlage für Betriebe, um Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus zu kompensieren und nach der Krise zusammen mit ihren Beschäftigten wieder durchstarten zu können.

 

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Schlagworte: NL2009
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