Das Recht der Beschäftigten, im Unternehmen mitzubestimmen, wird zunehmend in Frage gestellt. Nun sollen die Betriebsräte gestärkt und fit für die Zukunft gemacht werden. Die Verbesserungen im Überblick.
„Überall, wo es Betriebsräte und mit ihnen betriebliche Mitbestimmung gibt, ist Arbeit sicherer und besser geschützt. Aber betriebliche Mitbestimmung fällt nicht vom Himmel, sondern musste und muss weiter hart erkämpft werden. Und sie wird immer noch fast täglich in Frage gestellt und Mitbestimmungsrechte unterlaufen oder Mitbestimmung gar aktiv verhindert“, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.
Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, besser geschützt werden und mehr Rechte bekommen. Dazu hat Arbeitsminister Hubertus Heil ein Gesetz zur Betriebsrätemodernisierung entworfen, das der Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat.
Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens
Betriebsratswahlen sind zentral für die Legitimation der Betriebsräte. Für kleinere Betriebe gibt es ein vereinfachtes Wahlverfahren, es ist schneller und braucht weniger Formalitäten. Dieses vereinfachte Verfahren sollen mehr Beschäftigte und Betriebe nutzen können: Denn die Erfahrungen in den Betrieben, die das vereinfachte Verfahren nutzen, zeigen: Es macht Betriebsratsgründungen leichter. Zudem wird durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür gesorgt, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Betriebsratswahlen wahlberechtigt sind.
Einfacher Wahlvorschläge machen
Damit wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen Wahlvorschläge zur Wahl eines Betriebsrats machen können, müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. So müssen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten keine Unterschriften mehr vorliegen, in Betrieben mit mehr als 20 bis 100 Beschäftigten reichen künftig schon zwei unterstützende Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder zwanzigste Wahlberechtigte seine Unterstützung dokumentieren, 50 Unterschriften reichen immer.
Mehr Schutz für Betriebsratsgründer*innen vor Kündigungen
Gerade bei Neugründungen von Betriebsräten wird immer wieder versucht, eine Wahl zu verhindern und Initiator*innen zu kündigen. In einer Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter (IGM, IGBCE, NGG) gab es bei jeder siebten erstmaligen Betriebsratswahl Behinderungsversuche durch den Arbeitgeber. Deshalb soll es mehr Schutz für die Betriebsratswahl geben, insbesondere vor Kündigungen.
Bisher gibt es nur für die ersten drei Personen, die zu einer Wahlversammlung einladen, einen Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen. Künftig sollen es sechs Personen sein. Vorbereitungen zu einer Betriebsratswahl und die Versuche, Betriebsratswahlen zu behindern, beginnen aber schon, bevor überhaupt eine Einladung versandt wird.
Daher sollen auch in dieser Vorfeld-Phase Initiator*innen vor ordentlichen verhaltens- und personenbedingten Kündigungen geschützt sein, wenn sie eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit Vorbereitungen zur Gründung eines Betriebsrats beginnen.
Mehr Mitbestimmung bei Weiterbildung
Die SPD-Fraktion will die Rechte der Betriebsräte bei der Weiterbildung stärken und das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung verbessern: Bei Fragen der Berufsbildung soll nicht nur mit dem Arbeitgeber beraten werden können, sondern es müssen sich beide Seiten auch auf konkrete Weiterbildungsmaßnahmen einigen. Gelingt ihnen keine Einigung, kann jede Seite die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen, um eine Einigung zu erzielen.
Mehr Mitbestimmung bei Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Betrieb
Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Personalauswahl, aber auch bei Arbeitsverfahren und -abläufen eingesetzt werden. Es soll daher klargestellt werden, dass der Betriebsrat bei Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen sowie bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unverändert mitzubestimmen hat, auch wenn KI genutzt wird.
Mehr Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
Um betriebliche Regelungen zur mobilen Arbeit zu fördern, schaffen wir ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. So können die Betriebsräte für einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen bei mobiler Arbeit eintreten, um die Interessen der Beschäftigten zu stärken.
Die SPD-Fraktion konnte zudem durchsetzen, dass mit einer ergänzenden Regelung der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice verbessert wird. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert für privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, auch der Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtungen ist bei Tätigkeit im Homeoffice geschützt.
Aktuelles
WIR.MACHEN.ZUKUNFT. Zeigen, was wir bauen – und nicht, was abgebaut wird
/in Allgemein /von Thomas WursterWenn Normalität zerbricht, lohnt es sich, über ihre Sinnhaftigkeit zu diskutieren. Corona hat unseren Alltag umgekrempelt, Konsum-Muster gesprengt und zu klaren Prioritäten genötigt. Nach der Krise können wir eine Aufholjagd starten, die das alles vergessen lassen soll – oder die Chance ergreifen, für unser künftiges Zusammenleben zu lernen und eine neue Normalität anzustreben. Darüber, was mit Blick auf die im Kampf gegen den Klimawandel unverzichtbare Transformation von Lebensalltag, Wirtschaft und Gesellschaft wirklich notwendig ist, sprach SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter im OnlineDialog mit Prof. Dr. Maja Göpel, Transformationsforscherin, Nachhaltigkeitswissenschaftlerin und Autorin von „Unsere Welt neu denken“.
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600 Millionen Euro für Klimaschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern
/in Allgemein /von Thomas WursterDas Bundesumweltministerium (BMU) investiert in internationale Klimaschutzprojekte auf Rekordniveau. 2020 hat das BMU insgesamt 385 laufende und neue Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern mit 601,2 Millionen Euro aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) gefördert. 2019 waren es noch 467 Millionen Euro, 2018 etwa 410 Millionen. Der notwendige Neustart nach der Pandemie wird so mit ambitioniertem Klimaschutz und dem Schutz der Biodiversität verbunden. Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter: „Wir hatten zunächst befürchtet, dass die Partnerländer der Internationalen Klimaschutzinitiative im globalen Süden ihre Kooperationen bei den Klima- und Biodiversitätsprojekten nicht aufrechterhalten können. Dies ist zum Glück nicht eingetreten. Natürlich sind der Schutz der Biodiversität und des Klimas in vielen Ländern wegen der Gesundheitskrise eine besondere Herausforderung. Gerade deshalb ist die IKI so wertvoll. Ich bin sehr froh, dass wir unser IKI-Engagement sogar noch steigern konnten.“
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Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 10/2021
/in Allgemein /von Thomas WursterSO STÄRKEN WIR DEN BETRIEBSRÄTEN DEN RÜCKEN
Das Recht der Beschäftigten, im Unternehmen mitzubestimmen, wird zunehmend in Frage gestellt. Nun sollen die Betriebsräte gestärkt und fit für die Zukunft gemacht werden. Die Verbesserungen im Überblick.
„Überall, wo es Betriebsräte und mit ihnen betriebliche Mitbestimmung gibt, ist Arbeit sicherer und besser geschützt. Aber betriebliche Mitbestimmung fällt nicht vom Himmel, sondern musste und muss weiter hart erkämpft werden. Und sie wird immer noch fast täglich in Frage gestellt und Mitbestimmungsrechte unterlaufen oder Mitbestimmung gar aktiv verhindert“, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.
Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, besser geschützt werden und mehr Rechte bekommen. Dazu hat Arbeitsminister Hubertus Heil ein Gesetz zur Betriebsrätemodernisierung entworfen, das der Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat.
Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens
Betriebsratswahlen sind zentral für die Legitimation der Betriebsräte. Für kleinere Betriebe gibt es ein vereinfachtes Wahlverfahren, es ist schneller und braucht weniger Formalitäten. Dieses vereinfachte Verfahren sollen mehr Beschäftigte und Betriebe nutzen können: Denn die Erfahrungen in den Betrieben, die das vereinfachte Verfahren nutzen, zeigen: Es macht Betriebsratsgründungen leichter. Zudem wird durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür gesorgt, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Betriebsratswahlen wahlberechtigt sind.
Einfacher Wahlvorschläge machen
Damit wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen Wahlvorschläge zur Wahl eines Betriebsrats machen können, müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. So müssen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten keine Unterschriften mehr vorliegen, in Betrieben mit mehr als 20 bis 100 Beschäftigten reichen künftig schon zwei unterstützende Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder zwanzigste Wahlberechtigte seine Unterstützung dokumentieren, 50 Unterschriften reichen immer.
Mehr Schutz für Betriebsratsgründer*innen vor Kündigungen
Gerade bei Neugründungen von Betriebsräten wird immer wieder versucht, eine Wahl zu verhindern und Initiator*innen zu kündigen. In einer Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter (IGM, IGBCE, NGG) gab es bei jeder siebten erstmaligen Betriebsratswahl Behinderungsversuche durch den Arbeitgeber. Deshalb soll es mehr Schutz für die Betriebsratswahl geben, insbesondere vor Kündigungen.
Bisher gibt es nur für die ersten drei Personen, die zu einer Wahlversammlung einladen, einen Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen. Künftig sollen es sechs Personen sein. Vorbereitungen zu einer Betriebsratswahl und die Versuche, Betriebsratswahlen zu behindern, beginnen aber schon, bevor überhaupt eine Einladung versandt wird.
Daher sollen auch in dieser Vorfeld-Phase Initiator*innen vor ordentlichen verhaltens- und personenbedingten Kündigungen geschützt sein, wenn sie eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit Vorbereitungen zur Gründung eines Betriebsrats beginnen.
Mehr Mitbestimmung bei Weiterbildung
Die SPD-Fraktion will die Rechte der Betriebsräte bei der Weiterbildung stärken und das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung verbessern: Bei Fragen der Berufsbildung soll nicht nur mit dem Arbeitgeber beraten werden können, sondern es müssen sich beide Seiten auch auf konkrete Weiterbildungsmaßnahmen einigen. Gelingt ihnen keine Einigung, kann jede Seite die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen, um eine Einigung zu erzielen.
Mehr Mitbestimmung bei Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Betrieb
Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Personalauswahl, aber auch bei Arbeitsverfahren und -abläufen eingesetzt werden. Es soll daher klargestellt werden, dass der Betriebsrat bei Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen sowie bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unverändert mitzubestimmen hat, auch wenn KI genutzt wird.
Mehr Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
Um betriebliche Regelungen zur mobilen Arbeit zu fördern, schaffen wir ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. So können die Betriebsräte für einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen bei mobiler Arbeit eintreten, um die Interessen der Beschäftigten zu stärken.
Die SPD-Fraktion konnte zudem durchsetzen, dass mit einer ergänzenden Regelung der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice verbessert wird. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert für privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, auch der Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtungen ist bei Tätigkeit im Homeoffice geschützt.
EIN BESSERES URHEBERRECHT FÜR KÜNSTLER:INNEN
Das Urheberrecht wurde angepasst, damit Künstler:innen für digitale Verwertungen ihrer Werke angemessenen bezahlt werden.
Der Bundestag hat neue Regeln beschlossen, mit denen das Urheberrecht auf die Anwendung im Internet angepasst wird. Künftig haften Betreiber von Plattformen für Inhalte ihrer Nutzer urheberrechtlich, wenn diese geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos hochladen.
„Die Koalitionsfraktionen haben eine Einigung für ein ausgewogenes und modernes Urheberrecht erzielt, damit Künstler für digitale Verwertungen ihrer Werke angemessenen bezahlt werden. Dabei ist uns ein fairer Ausgleich aller Interessen gelungen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat noch einmal deutliche Verbesserungen für die Künstlerinnen und Künstler erreicht. Sie haben jetzt verbesserten Anspruch auf Auskunft über den Umfang, in dem Plattformen und Streamingdienste ihre Werke nutzen und die Erträge daraus. Dadurch wird die gesamte Verwertungskette transparenter, so dass Künstlerinnen und Künstler angemessene Vergütungen durchsetzen können.
Um zu verhindern, dass Künstlerinnen und Künstler, die Vergütungen einklagen, auf einer schwarzen Liste landen, hätte die SPD-Fraktion gerne ein Verbandsklagerecht gegen unangemessen niedrige Vergütungen eingeführt. Das war mit der Union leider nicht zu machen.
Für Nutzerinnen und Nutzer hat die SPD-Fraktion erreicht, dass die gängigen Nutzungsformen wie zum Beispiel Karikatur und Parodie ohne besondere Zweckbindung erlaubt bleiben. Zudem wurde auf Druck der SPD-Fraktion die Vergütungspflicht für gesetzlich erlaubte Zitate wieder gestrichen und die Haftungsregelungen für Plattformen so verändert, dass kein Anreiz entsteht, im Streitfall lieber zu blockieren als einen Inhalt online zu belassen.
Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig digitales Lernen ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass Schulen und Universitäten urheberrechtlich geschützte Werke auch künftig für Lehre und Forschung nutzen können. Die entsprechende Schrankenregelung für Forschung und Bildung drohte 2023 auszulaufen. Es wird zudem einen Anspruch auf Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung eingeführt.
Premiuminhalte wie Liveübertragungen von Fußballspielen fallen für die Dauer der Live-Übertragung nicht unter die Regelungen zu mutmaßlich erlaubten Nutzungen und können somit wie bisher weiter exklusiv vermarktet werden. Die Forderung der SPD-Fraktion, die Ausnahme für Live-Sportevents auf wenige Stunden nach Ende der Live-Übertragung zu erweitern, hat die Union abgelehnt.
MEHR BISS FÜR DIE FINANZAUFSICHT
Nach dem Finanzskandal um den mittlerweile insolventen Zahlungsabwickler Wirecard hat der Bundestag neue Regeln für die Wirtschaftsprüfer und die Finanzaufsichtsbehörde BaFin beschlossen.
Mit dem Finanzmarktintegrationsstärkungsgesetz (FISG) werden gesetzgeberische Konsequenzen aus dem Skandal gezogen. Die Strukturen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden gestrafft, die Haftung der Wirtschaftsprüfer deutlich verschärft und die Bilanzkontrolle einstufig organisiert.
„Das FISG ist das erste Gesetz, mit dem Konsequenzen aus dem Wirecard-Betrugsskandal gezogen werden. Wir geben der künftigen BaFin-Leitung mehr Kompetenzen und stärken den finanziellen Verbraucherschutz. So erhält die Finanzaufsicht nochmal deutlich mehr Biss“.
Eine zentrale Rolle im Wirecard-Skandal nehmen die Wirtschaftsprüfer ein. Deshalb werden nun die Rotationsfristen verkürzt und die Haftung für fehlerhaftes Verhalten verschärft. So wird, wie in anderen großen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, gegenüber Unternehmen von öffentlichem Interesse die unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit eingeführt.
Weil der Bundesfinanzminister und die SPD-Fraktion im Bundestag im Sommer 2020 auf gesetzliche Änderungen gedrängt haben, konnte das Gesetz jetzt auf den Weg gebracht werden. In den parlamentarischen Beratungen wurden noch Erkenntnisse aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses eingearbeitet. So wird die Abschlussprüferaufsichtsstelle der Wirtschaftsprüfer (APAS) zu mehr Transparenz und besserer Kommunikation verpflichtet.
Die Finanzaufsicht ist zukünftig direkt für die Bilanzkontrolle zuständig. Die sogenannte Bilanzpolizei ist Geschichte und wird in die BaFin integriert. Damit kann sie künftig eigenständig forensische Prüfungen durchführen.
Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, in allen Bundesoberbehörden wirksame Integritäts-Regelungen für Finanzgeschäfte ihrer Beschäftigten einzuführen. Durch klare Regelungen muss insbesondere bei finanzmarktsensiblen Informationen auch nur der Anschein einer Vorteilsnahme ausgeschlossen werden.
KÜKENSCHREDDERN WIRD VERBOTEN
Das Töten von Küken in der Hühnerhaltung wird ab 2022 verboten. Die SPD-Fraktion hat sich dabei gegen die Union durchgesetzt, die an einer Vereinbarung mit der Geflügelindustrie festgehalten hatte.
Beim Erbrüten von Legehennen schlüpfen jedes Jahr in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken. Die große Mehrheit davon wird direkt nach dem Schlüpfen getötet, da sie keine Eier legen und nicht als Masttiere verwendet werden können. Dem wird nun ein Riegel vorgeschoben: Der Bundestag hat in dieser Woche ein Gesetz verabschiedet, das das Töten von Küken in der Hühnerhaltung ab 2022 verbietet. Die SPD-Fraktion hat sich dabei gegen die Union durchgesetzt, die bis zum vorigen Jahr an einer freiwilligen Vereinbarung mit der Geflügelindustrie festgehalten hatte.
Als Alternative zum Kükentöten gibt es verschiedene Verfahren, mit deren Hilfe das Geschlecht eines Kükens bereits vor dem Schlüpfen bestimmt werden kann. Um Schmerzen für das Kükenembryo im Ei auszuschließen, sieht der Entwurf darüber hinaus vor, dass ab 2024 die Geschlechtsbestimmung im Ei und die Abtötung der männlichen Embryonen ab dem 7. Bruttag verboten wird.
LÖSCHEN VON RECHTMÄSSIGEN POSTS WIRD PLATTFORMEN ERSCHWERT
PFLEGEBEDÜRFTIGE BEKOMMEN DIGITALE UNERSTÜTZUNG
PFANDPFLICHT FÜR ALLE EINWEG-GETRÄNKE
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
WETTBEWERB! Jetzt mitmachen beim Deutschen Kita-Preis 2022
/in Allgemein /von Thomas WursterDie Bewerbungsrunde für den Deutschen Kita-Preis 2022 ist gestartet. Bis 15. Juli werden Vorschläge zur bundesweiten Auszeichnung von besonderer Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung entgegengenommen. „Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Bildung und Teilhabe“, sagt die Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Sie ermuntert die Einrichtungen in ihrem Wahlkreis, sich an diesem nationalen Wettbewerb zu beteiligen. Er sei nicht nur eine hohe Auszeichnung und verbunden mit einem Preisgeld. Er sei vor allem ein Gütesiegel dafür, dass großes Fachwissen mit großem Engagement verbunden werde. Und genau diese Kombination sei der Garant für eine gute Versorgung unserer Kinder.
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Bienen lieben und brauchen die natürliche Vielfalt
/in Allgemein /von Thomas WursterInsekten und Bienen brauchen ihren Platz. So wie im Garten des Bundesumweltministeriums. Es ist ein kleines Stadtrevier, in dem sich bienenfleißige Bestäuber nicht nur am Weltbienentag zuhause fühlen. Der war in der vergangenen Woche. Die Bienen sichern aber an jedem! Tag wertvolle Nahrungsmittel für uns und sind an jedem! Tag für uns sensible Umweltindikatoren in unserem Ökosystem.
Aber Parasiten und Viren, ein einseitiges Nahrungsangebot, der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel und vor allem auch der Klimawandel gefährden nicht nur die Honigbienen. Bereits 300 Wildbienenarten stehen in Deutschland auf der Roten Liste der gefährdeten Arten.
Um ihnen zu helfen, muss man kein Imker werden. Ein kritischer Blick in den Garten reicht. Dazu einige Tipps vom Deutschen Imkerbund:
WIR.MACHEN.ZUKUNFT. – Neue Vitalität für die Innenstadt
/in Allgemein /von Thomas WursterRita Schwarzelühr-Sutter, MdB, trifft Prof. Dr. Carsten Kühl vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu)
Der OnlineDialog zur Zukunft von Innenstädten und Ortsmitten
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Bundeszuschüsse für den Denkmalschutz in der Region
/in Allgemein /von Thomas WursterDer Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Projektliste für das 10. Denkmalschutz-Sonderprogramm gebilligt. 40.000 Euro kommen der Reparatur der wohl einzigartigen Fridolin-Merklin-Orgel in der Pelagiuskirche von Dossenbach zugute. Weitere 110.000 Euro fließen in die Erhaltung von Schloss Königsegg auf der Insel Reichenau. Das spätmittelalterliche Schloss zeichnet sich durch eine einzigartige neoromanische Architektur aus. Dazu sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter: „Beide Zuschüsse sind gut angelegt, weil damit wertvolle Investitionen in die Pflege unserer südbadischen Kulturlandschaft unterstützt werden“. Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm unterstützt der Bund dringende Sanierungsarbeiten an kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland. Dafür sind im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro vorgesehen.
Raus aus Corona_2: Wo die Bad Säckinger Sportler der Schuh drückt
/in Allgemein /von Thomas WursterMit Vertretern von sieben Bad Säckinger Sportvereinen haben Bürgermeister Alexander Guhl und Rita Schwarzelühr-Sutter analysiert, wie es gerade um Jugend und Sport in der Trompeterstadt steht. Nach mehr als einem Jahr Corona. Ihre Bilanz: Der Neustart wird mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Und die Vereine brauchen Unterstützung. Nicht nur, dass die sportliche Form in allen Altersklassen auf der Strecke geblieben ist, die Vereine fürchten vor allem ums ehrenamtliche Potential. Das bröckelte schon vor der Pandemie, durch die erzwungene Pause ist in vielen Fällen fraglich, wer von den Trainern und Übungsleiter wieder an den Start gehen wird. Wenn es dann endlich mal wieder losgeht, könnten Anreize wie die erst vor kurzem angehobene Ehrenamtspauschale in dieser Frage hilfreich sein.
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Raus aus Corona_1: Mit der Test-Strategie der Bonndorfer
/in Allgemein /von Thomas WursterUnser gemeinsames Ziel ist doch klar: Corona weiter einzudämmen und dabei sichere Öffnungsschritte ermöglichen. Testen und Impfen bleiben dafür die wichtigsten Instrumente. Eine Herzensanliegen ist Rita Schwarzelühr-Sutter dabei, dass unsere Schulen und Kitas offenbleiben können. Kinder brauchen Bildung und soziale Kontakte. Gleichzeitig müssen wir Kinder und Jugendliche vor möglichen Infektionen schützen. Das heißt: testen, testen, testen. Beim Besuch in Bonndorf hat sie sich die Teststrategie der Stadt und die „Lolli-Tests“ in der Kita Wunderfitz von den Kleinsten – mit vollem Genuss – vorführen lassen. Zweimal die Wochen werden hier Schnelltests angeboten – hier machen fast alle Kinder freiwillig mit. Falls ein Schnelltest positiv ausfällt, folgt ein PCR-Test zur sicheren Bestätigung.
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Exzellenz trotz Corona: Schmetterlingspädagogik verleiht dem Lernen Flügel
/in Allgemein /von Thomas WursterDie Alemannenschule Wutöschingen zählt zu den 18 besten Schulen in Deutschland. Beim Deutschen Schulpreis bewies sie, dass mit zukunftsweisenden Lernkonzepten, Herzblut und Kreativität auch während Pandemie und Lockdown junge Menschen bestmögliche Bildung erhalten. Think & Learn Outside the Box! Es gibt keine Klassenräume, keine starren Stundenpläne und keine alten Schulbücher. Dafür einzelne Arbeitsplätze in großen Lernlandschaften und digitale Tablets für alle.Die Gemeinschaftsschule öffnet mit „Schmetterlingspädagogik“ starre Unterrichtsstrukturen. Sie stellt das selbstorganisierte Lernen und das „Lernen durch Erleben“ in den Mittelpunkt ihres pädagogischen Handelns. Insgesamt hatten sich bundesweit 366 Schulen für den Deutschen Schulpreis beworben. Die Alemannenschule Wutöschingen hatten der Kategorie „Selbstorganisiertes Lernen“ den Sieg nur knapp verpasst und damit ein Preisgeld von 5000 Euro gewonnen hat. Darauf kann sie stolz sein.