Um die Menschen in der Pandemie weiter zu unterstützen, hat der Bundestag weitreichende Hilfen beschlossen. Kinderbonus, Corona-Zuschuss oder auch der verlängerte erleichterte Zugang zur Grundsicherung sollen durch die Krise führen.
Die Corona-Pandemie hält das Land weiter im Griff. Das hat finanzielle Folgen, die diejenigen besonders hart treffen, die ohnehin wenig haben. Deshalb hat der Bundestag in dieser Woche ein weitreichendes Gesetzespaket verabschiedet, von dem vor allem Geringverdiener, Grundsicherungsempfänger sowie Künstlerinnen und Künstler und Solo-Selbstständige profitieren.
Dass uns die Krise nun schon so lange im Griff hält, hat auch zur Folge, dass etwa durch den aktuell lang andauernden Lockdown im Alltag auch höhere Ausgaben entstehen. Um dies stemmen zu können, werden Erwachsene, die Existenz sichernde Leistungen beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht) im ersten Halbjahr 2021 pauschal einmalig einen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Wer Leistungen aus der Grundsicherung bezieht, wird darüber hinaus ein Schreiben der Krankenkasse bekommen und sich damit kostenfrei zehn FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen können.
Besonders Familien sind vom Lockdown betroffen – gerade wenn sie wenig verdienen. Durch das Homeschooling steigt die Stromrechnung, auch der Verbrauch an Schreibwaren. Viele Familien, die sowieso knapp bei Kasse sind, sind damit finanziell überfordert, sie verfügen in der Regel nicht über Reserven, um unvorhersehbare Mehrausgaben über längere Zeit zu finanzieren. Darum wird es wie schon im Jahr 2020 einen Kinderbonus geben. Dieser wird in Höhe von 150 Euro je Kind mit dem Kindergeld gezahlt. Dieser Kinderbonus kommt auch hilfebedürftigen Familien zugute, weil er bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Allerdings wird der Kinderbonus, wie auch das Kindergeld, im Rahmen der bei der Einkommensteuerveranlagung durchzuführenden Günstigerprüfung mit der Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge verrechnet. Hochverdienende erfahren deshalb durch den Kinderbonus keine zusätzliche Entlastung.
Gleichzeitig wird es Kommunen für die Zeit der Pandemie weiter ermöglicht, gemeinschaftliches Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) flexibel bereitzustellen, z.B. per Lieferung nach Hause oder Abholung – entstehende Mehrkosten werden getragen. Diese bisher bis zum 31. März 2021 befristete Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung wird daher bis zum 31. Dezember 2021 – in Abhängigkeit davon, ob weiter eine pandemischen Lage vorliegt – verlängert. Die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag wird noch bis zum Jahresende verlängert.
Wenn die Schulen geschlossen sind und Distanzunterricht stattfindet, brauchen alle Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme geeignete digitale Endgeräte. Kinder aus hilfebedürftigen Familien dürfen dann nicht im Nachteil sein. Wenn ihnen kein digitales Endgerät zur Verfügung steht, das ihnen die Teilnahme am Distanzunterricht ermöglicht, können sie nun beim Jobcenter einen Zuschuss erhalten. Das Jobcenter kann die Kosten im Einzelfall als Mehrbedarf im SGB II in Höhe von bis zu 350 Euro anerkennen.
Die Einschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie führen auch dazu, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt bislang aus eigener Kraft sichern konnten, nun auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Insbesondere bei (Solo-)Selbstständigen, Kulturschaffenden oder Menschen, die für geringe Löhne arbeiten, kann es dadurch finanziell eng werden. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Diese Regelung wird jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass niemand pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben muss oder das, was etwa für das Alter zurückgelegt ist.
Für Kreativschaffende, Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten bedeuten die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie und die anhaltende wirtschaftliche Krisensituation im Kunst- und Kulturbereich nach wie vor besondere Belastungen, die bis weit in das laufende Jahr reichen werden. Darum stellt der Bund im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit.
Damit außerdem nicht pandemiebedingt ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung verloren geht, wurde die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz schon für das Jahr 2020 ausgesetzt. Diese gesetzliche Regelung wird nun mit dem Sozialschutzpaket III auch auf das Jahr 2021 übertragen.
Soziale Dienstleister und Einrichtungen haben aufgrund der Corona-Pandemie große finanzielle Einbußen. Dazu zählen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Anbieter von Sprachkursen, aber auch freie Kita-Träger und Wohlfahrtsverbände. Bundesweit können viele ihre Arbeit nicht mehr erbringen und auch keine finanziellen Leistungen mehr von den Leistungsträgern (Kommunen und Länder) erhalten. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern dürfen sie kaum Risikorücklagen bilden und können meist auch keine Kredite aufnehmen. Um ihren weiteren Bestand zu sichern, die wirtschaftlichen Folgen abzufedern und eine Insolvenz zu verhindern, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm aufgespannt. Dieser Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert – abhängig davon, ob weiter eine pandemischen Lage vorliegt.
Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro bzw. von zehn Millionen Euro auf 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung).
Aktuelles
Energieversorger erhalten finanziellen Ausgleich zum Atomausstieg
/in Allgemein /von Thomas WursterDie Bundesregierung hat sich mit den vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf Eckpunkte eines finanziellen Ausgleichs für den beschleunigten Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 verständigt. Gleichzeitig sollen alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten beigelegt werden.
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Kuren sollten Pflichtleistung der Krankenversicherung werden
/in Allgemein /von Thomas WursterBürgermeister aus einigen anerkannten Kurorten im Landkreis Waldshut fordern, dass die Kur zu einer Pflichtleistung gemäß § 23 SGB V wird. Darüber hinaus wünschen sie sich die Entbürokratisierung und Vereinfachung der Anträge. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter unterstützt die Forderung. Die Bundesregierung sieht die Änderung bereits im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor.
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Erneuerbaren Energien auf die Spitze treiben
/in Allgemein /von Thomas Wurster„Netto acht Windenergieanlagen und gerade mal 30 Megawatt mehr – das ist der magere Zuwachs an Windkraft für 2020 in Baden-Württemberg“, für Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, ist dieser Wert mehr als ein Symptom für defizitäre Klimaschutzpolitik. Dass der Grünstromanteil in dem Bundesland, das von einem Grünen Ministerpräsidenten regiert werde, nach zehn Jahren weit hinter den Nachbarländern zurückliege, sei ein Versagen in einer sonnen- und windreichen Region, die schon seit vielen Jahren auf die erneuerbaren Energien setze. „So viel zu Wollen, aber nicht machen“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.
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Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 4/2021
/in Allgemein /von Thomas WursterNEUE HILFEN FÜR BEDÜRFTIGE, FAMILIEN UND KÜNSTLER
Um die Menschen in der Pandemie weiter zu unterstützen, hat der Bundestag weitreichende Hilfen beschlossen. Kinderbonus, Corona-Zuschuss oder auch der verlängerte erleichterte Zugang zur Grundsicherung sollen durch die Krise führen.
Die Corona-Pandemie hält das Land weiter im Griff. Das hat finanzielle Folgen, die diejenigen besonders hart treffen, die ohnehin wenig haben. Deshalb hat der Bundestag in dieser Woche ein weitreichendes Gesetzespaket verabschiedet, von dem vor allem Geringverdiener, Grundsicherungsempfänger sowie Künstlerinnen und Künstler und Solo-Selbstständige profitieren.
Dass uns die Krise nun schon so lange im Griff hält, hat auch zur Folge, dass etwa durch den aktuell lang andauernden Lockdown im Alltag auch höhere Ausgaben entstehen. Um dies stemmen zu können, werden Erwachsene, die Existenz sichernde Leistungen beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht) im ersten Halbjahr 2021 pauschal einmalig einen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Wer Leistungen aus der Grundsicherung bezieht, wird darüber hinaus ein Schreiben der Krankenkasse bekommen und sich damit kostenfrei zehn FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen können.
Besonders Familien sind vom Lockdown betroffen – gerade wenn sie wenig verdienen. Durch das Homeschooling steigt die Stromrechnung, auch der Verbrauch an Schreibwaren. Viele Familien, die sowieso knapp bei Kasse sind, sind damit finanziell überfordert, sie verfügen in der Regel nicht über Reserven, um unvorhersehbare Mehrausgaben über längere Zeit zu finanzieren. Darum wird es wie schon im Jahr 2020 einen Kinderbonus geben. Dieser wird in Höhe von 150 Euro je Kind mit dem Kindergeld gezahlt. Dieser Kinderbonus kommt auch hilfebedürftigen Familien zugute, weil er bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Allerdings wird der Kinderbonus, wie auch das Kindergeld, im Rahmen der bei der Einkommensteuerveranlagung durchzuführenden Günstigerprüfung mit der Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge verrechnet. Hochverdienende erfahren deshalb durch den Kinderbonus keine zusätzliche Entlastung.
Gleichzeitig wird es Kommunen für die Zeit der Pandemie weiter ermöglicht, gemeinschaftliches Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) flexibel bereitzustellen, z.B. per Lieferung nach Hause oder Abholung – entstehende Mehrkosten werden getragen. Diese bisher bis zum 31. März 2021 befristete Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung wird daher bis zum 31. Dezember 2021 – in Abhängigkeit davon, ob weiter eine pandemischen Lage vorliegt – verlängert. Die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag wird noch bis zum Jahresende verlängert.
Wenn die Schulen geschlossen sind und Distanzunterricht stattfindet, brauchen alle Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme geeignete digitale Endgeräte. Kinder aus hilfebedürftigen Familien dürfen dann nicht im Nachteil sein. Wenn ihnen kein digitales Endgerät zur Verfügung steht, das ihnen die Teilnahme am Distanzunterricht ermöglicht, können sie nun beim Jobcenter einen Zuschuss erhalten. Das Jobcenter kann die Kosten im Einzelfall als Mehrbedarf im SGB II in Höhe von bis zu 350 Euro anerkennen.
Die Einschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie führen auch dazu, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt bislang aus eigener Kraft sichern konnten, nun auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Insbesondere bei (Solo-)Selbstständigen, Kulturschaffenden oder Menschen, die für geringe Löhne arbeiten, kann es dadurch finanziell eng werden. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Diese Regelung wird jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass niemand pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben muss oder das, was etwa für das Alter zurückgelegt ist.
Für Kreativschaffende, Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten bedeuten die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie und die anhaltende wirtschaftliche Krisensituation im Kunst- und Kulturbereich nach wie vor besondere Belastungen, die bis weit in das laufende Jahr reichen werden. Darum stellt der Bund im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit.
Damit außerdem nicht pandemiebedingt ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung verloren geht, wurde die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz schon für das Jahr 2020 ausgesetzt. Diese gesetzliche Regelung wird nun mit dem Sozialschutzpaket III auch auf das Jahr 2021 übertragen.
Soziale Dienstleister und Einrichtungen haben aufgrund der Corona-Pandemie große finanzielle Einbußen. Dazu zählen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Anbieter von Sprachkursen, aber auch freie Kita-Träger und Wohlfahrtsverbände. Bundesweit können viele ihre Arbeit nicht mehr erbringen und auch keine finanziellen Leistungen mehr von den Leistungsträgern (Kommunen und Länder) erhalten. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern dürfen sie kaum Risikorücklagen bilden und können meist auch keine Kredite aufnehmen. Um ihren weiteren Bestand zu sichern, die wirtschaftlichen Folgen abzufedern und eine Insolvenz zu verhindern, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm aufgespannt. Dieser Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert – abhängig davon, ob weiter eine pandemischen Lage vorliegt.
Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro bzw. von zehn Millionen Euro auf 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung).
MEHR FRAUEN IN DIE VORSTÄNDE
Frauen sind in den Vorständen von Unternehmen immer noch deutlich in der Minderheit. Das soll sich ändern – mit einer Quote per Gesetz.
Vorstandsposten in Deutschland sind in der Regel immer noch Männersache: So ist der Frauenanteil auch bei den börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen nach wie vor äußerst gering. Und von allein wird sich daran auch nichts ändern: Rund 78 Prozent der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.
„Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Quoten wirken – freiwillig funktioniert es nicht“, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz soll den Unternehmen eine feste Quote vorgeschrieben werden: So sollen die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.
Mehr Gerechtigkeit und bessere Unternehmenskultur
Dazu kommt: Börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen müssen künftig in jedem Fall begründen, wenn sie sich als Zielgröße für den Frauenanteil eine „Null“ setzen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Gleichzeitig soll der Bund mit gutem Beispiel vorangehen: Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht der Entwurf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Koalition ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. Und im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.
Für Katja Mast ist der Gesetzentwurf ein historischer Erfolg: „Diese Quote in den Chefetagen ist nur möglich, weil so viele Frauen und Männer dafür gekämpft haben – viele über Jahrzehnte. Mit wirksamen Quoten sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und eine bessere Unternehmenskultur – davon profitieren alle.“
FAIRE VERTRÄGE FÜR VERBRAUCHER
Die Koalition will Verbraucherinnen und Verbraucher vor aufgedrängten Verträgen und überlangen Laufzeiten schützen sowie ihre Wahlfreiheit stärken.
Ob telefonisch aufgedrängte Verträge mit schlechten Konditionen oder überlange Vertragslaufzeiten: Verbraucherinnen und Verbraucher laufen häufig ungewollt in Kostenfallen. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, die Menschen beim Abschluss von Verträgen besser zu schützen und aufgedrängte Verträge zu verhindern.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge sieht vor, dass Strom- oder Gasverträge künftig in Textform geschlossen werden. Ungewollte Anbieterwechsel auf Grund von Telefonwerbung werden so verhindert. Außerdem will die Koalition unerlaubte Telefonwerbung künftig verhindern und stärker sanktionieren: Anbieter müssen dann dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher für Werbeanrufe haben.
Bei Abos (z.B. von Fitness-Studios oder Streaming-Diensten) soll es für die Kundinnen und Kunden Verbesserungen bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geben.
Auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) will die Koalition stärken: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
A98 bei Karsau-Minseln: „Die Antwort ist ein Schlag ins Gesicht von Mensch‘ und Natur“
/in Allgemein /von Thomas WursterDiese Antwort ist ein Schlag ins Gesicht von Mensch‘ und Natur“, die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat kein Verständnis für die undurchsichtige Politik der Verkehrsministerien auf Landes- und Bundesebene. Aus einem aktuellen Schreiben der Autobahn GmbH des Bundes an den Rheinfelder Oberbürgermeister Klaus Eberhardt geht hervor, dass das Bundesverkehrsministerium (BMVI) der regionalen Forderung nach einem 390 Meter langen A98-Grüntunnel auf dem Abschnitt Karsau-Minseln bereits Mitte Juli 2020 eine Absage erteilt und das Landesverkehrsministerium entsprechend informiert hat. Die Autobahn GmbH geht für die weitere Planfeststellung von der 2016 durch das BMVI genehmigten 79 Meter langen „Landschaftsbrücke“ aus.
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Bundesregierung verlängert Schutzschirm für Reha-Kliniken
/in Allgemein /von Thomas WursterDas Bundesgesundheitsministerium hat per Verordnung beschlossen, die Ausgleichszahlungen des Corona-Rettungsschirms an Reha-Kliniken bis 11. April 2021 zu verlängern. Für die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter ist diese finanzielle Entlastung eine wichtige Voraussetzung für die Wiederöffnung der Gesundheitsregion Schwarzwald.
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Öffnungsstrategie ist notwendig – Instrumente lassen auf sich warten
/in Allgemein /von Thomas WursterDie Spitzen der vier Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk Freiburg haben in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine konkrete Öffnungsstrategie und Planungssicherheit gefordert. Insbesondere die Corona-Grenzpolitik gegenüber der Schweiz und Frankreich stößt bei den Mitgliedsunternehmen der Kammern auf Kritik. Unterstützung erhalten sie von der SPD-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die IHK-Präsidenten und -Geschäftsführer bekräftigten damit einen Appell von Thomas Conrady, dem Präsidenten der IHK Hochrhein-Bodensee, der die Wichtigkeit einer verbindlichen Perspektive bereits eine Woche zuvor in einem digitalen Dialog mit Rita Schwarzelühr-Sutter und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht betont hatte. Conrady hatte stellvertretend für die Unternehmen und Betriebe im gesamten grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum deutlich gemacht, dass weder die Öffnung halber Innenstädte noch Grenzkontrollen wie im Frühjahr 2020 geeignete Wege aus dem Lockdown seien.
„Wir wollen eine durchdachte und verbindliche Normalisierung für unseren Alltag. Dazu gehört auch das Miteinander entlang von Ländergrenzen. Dafür muss es uns gelingen, die Ausbreitung der Virusvarianten einzudämmen und die Infektionszahlen weiter Richtung 35er Inzidenz zu drücken. In den Werkzeugkasten der langfristig notwendigen Maßnahmen gehört zwingend die grenzüberschreitende Corona-Warn-App. Neben den Schnelltests und Impfungen brauchen wir sie in unserer Region für eine Öffnungsstrategie“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.
Terminankündigungen, auf die kein Verlass ist
Nachdem vom Bundesgesundheitsministerium zuletzt der 10. März 2021 als geplanter Termin für die Verknüpfung der deutschen und der schweizerischen Corona-App genannt worden war, liegt der SPD-Abgeordneten aus Waldshut jetzt eine weitere Bestätigung aus dem Ministerium vor, dass die Verknüpfung noch vor Ostern erfolgen soll. Die SPD-Abgeordnete hatte noch einmal im Ministerium nachgehakt, nachdem deutsche und Schweizer Medien abweichende Realisierungspläne gemeldet hatten.
„Jeder Tag, den es länger dauert, ist einer zuviel. Weitere Verzögerungen können wir uns hier nicht mehr leisten, wenn wir einen planbaren Weg gehen wollen, der das Risiko zwischen einer dritten Welle und der ebenfalls notwendigen Öffnungsstrategie verantwortungsvoll ausbalanciert“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter weiter.
Die App wirkt, wenn ihr Nutzen sichtbar wird
Die Corona-Warn-App wirke, so die Abgeordnete weiter, wenn sie von den Menschen wirklich eingesetzt werde und schütze dann auch tatsächlich Menschenleben. Das belegten aktuelle Studien in Ländern, die ähnlich wie Deutschland dezentrale Plattformen zur Verarbeitung der eingetragenen Daten benutzen.
Die Schweiz meldet aktuell bei rund 1,7 Millionen App-Downloads knapp 70.000 getestete Benutzer, die sich in der App positiv gemeldet haben und so andere Menschen frühzeitig gewarnt haben. In Großbritannien soll die App zur Kontaktverfolgung geholfen haben, allein in der Zeit von Oktober bis Dezember 2020 rund 600.000 Infektionen zu vermeiden. Dagegen haben sich in Deutschland bei knapp 26 Millionen App-Downloads gerade mal 250.000 Nutzer positiv gemeldet.
“Dieser Quotenvergleich zeigt, dass die App zwar groß angekündigt worden ist, aber nicht mit der notwendigen Konsequenz in der Pandemiebekämpfung eingesetzt wurde“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter, „Erst der verkorkste Impfstart, dann die kostenfreien Schnelltests für alle, die zum 1. März doch nicht in der notwendigen Menge verfügbar sein werden. Jens Spahn ist Weltmeister im Ankündigen. Unsere Grenzregion braucht ein klares Konzept. Ich erwarte jetzt verlässliche Aussagen, dass es bei der Kompatibilität der Apps zu keiner weiteren Verzögerung kommt, dass die Versorgung mit Schnelltests gewährleistet ist, und das Wo und Wie der Testungen transparent geklärt wird.
Solange wir keine Herdenimmunität in der Bevölkerung durch schnelles Impfen haben, ist regelmäßiges Testen eine der wichtigsten Strategien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Verpflichtende regelmäßige Tests für Grenzpendler sind dann angemessen, wenn ein besonders hohes Infektionsrisiko im Nachbarland besteht“.
Schnelltests sind mit vergleichsweise wenig Aufwand möglich. Die Kosten dafür werden erstattet. Und sie sind derzeit auch die einzige Option zur Kontaktverfolgung und zur Durchbrechung der Infektionsketten, solange es noch immer keine Corona-Warn-App für unsere Region gibt, die grenzüberschreitend funktioniert.
Millionen von Kindern sind derzeit ohne ihren Sport im Verein
/in Allgemein /von Thomas WursterKein gemeinsamer Schwimmunterricht, kein Fußballtraining und keine Tanzchoreografie. Wenn wir über das sprechen, was der Lockdown mit uns macht, darf eine Zahl nicht fehlen: 7,3 Millionen Kinder und Jugendliche sind seit Wochen ohne Training, weil der Sport im Verein durch Corona lahm gelegt ist.
Das Statistische Bundesamt hat in der zurückliegenden Woche, diese Zahl genannt. 7,3 Millionen junge Menschen – die Hälfte aller Jungen und Mädchen in Deutschschland waren zu Jahresbeginn 2020 in einem Sportverein angemeldet. Seit November sind Hallen und Sportplätze geschlossen und viele Verein befürchten einen zunehmenden Mitgliederschwund – vor allem bei den Jüngsten.
Weil wir wissen, wie wichtig Bewegung für unsere Kinder und Jugendlichen ist, müssen wir im Rahmen einer verantwortungsbewussten Öffnungsstrategie möglichst rasch auch dafür sorgen, das Schul- und Vereinssport unter Einhaltung sorgfältiger Hygienekonzepte wieder in Schwung kommt. Homesports hilft uns über die kritische Zeit hinweg, ein wirklicher Ersatz für die Leistungsförderung und die Sozialfunktion des Sports im Verein ist es nicht.
Die Sportministerkonferenz (SMK) hat zu Beginn der zurückliegenden Woche ein Modell zur Rückkehr vorgestellt, das sechs Stufen vorsieht. Wenn wir in jetzt verstärkt über mögliche Öffnungsstrategien sprechen, sollte das unbedingt berücksichtigt werden. Selbstverständlich immer abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen.
Überbrückungshilfe III mit Verbesserungen für Skiliftbetreiber
/in Allgemein /von Thomas WursterDie gerade gestartete Überbrückungshilfe III bessert die Corona-Entschädigung für Skiliftbetreiber nach. Der Anspruch wird jetzt an der Wintersaison 2018/19 gemessen. Wer mehr als 30 Prozent Umsatzdifferenz durch die Corona-Regeln nachweisen kann, bekommt durch die Finanzhilfe des Bundes ab Januar seine Fixkosten weitgehend ersetzt. „Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den Bedingungen für die November- und Dezemberhilfe“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Für die Betreiber von Skiliften ist der Corona-Winter besonders bitter. Dank der guten Schneeverhältnisse hätten sie in den zurückliegenden Wochen an ihren Kassen vermutlich gute Umsätze gemacht. Bei der Bewertung ihrer potentiellen Umsatzausfälle waren für November- und Dezemberhilfe die schneearmen Vergleichsmonate der Wintersaison 2019/20 herangezogen worden. Entsprechend waren die Skiliftbetreiber weitgehend leer ausgegangen.
Für die Überbrückungshilfe III wurden jetzt die Konditionen so angepasst, dass der Betriebsausfall an den Skiliften besser kompensiert wird. Bei der Bewertung der potentiellen Umsatzausfälle wird ab Januar 2021 die vergleichsweise ebenfalls gute Wintersaison 2018/19 herangezogen, so dass mehr Skiliftbetreiber anspruchsberechtigt sind und höhere Summen ausbezahlt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor.
Die Skiliftbetreiber hatten zuvor gefordert, dass der durchschnittliche Umsatz von drei bis fünf Wintern die Bemessungsgrundlage für den finanziellen Ausgleich sein sollte. Eine solche Regelung sei beihilferechtlich nicht möglich, teilte das Wirtschaftministerium mit. Ausgeschlossen wird auch, die Bescheide für November und Dezember auf der Basis der Neuregelung nachzubessern.
„Ich kann die Unzufriedenheit vieler Skiliftbetriebe verstehen angesichts der idealen Schnee- und Witterungsbedingungen in den zurückliegenden Wochen“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter: „Statt Ski und Rodel gut jetzt ein hoher bürokratischer Aufwand, um an die Ersatzgelder zu kommen. Aber es ist ein guter Schritt, um wenigstens den schlimmsten Fall zu vermeiden.“ Ein Sonderprogramm für Skiliftbetreiber sei seitens der Bundesregierung nicht geplant, so das Bundeswirtschaftsministerium. Die betroffenen Bundesländer könnten jedoch frei entscheiden, eigene spezifische Hilfsprogramme aufzulegen.
„Skifahren und Langlauf gehören im Schwarzwald nicht nur einfach zu unserem südbadischen Lebensgefühl, diese Sportangebote sind auch im Tourismus eine feste Größe. Die Landesregierung Baden-Württemberg sollte daher prüfen, wie sie den Skiliftbetreibern ergänzend helfen kann“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.
Überbrückungshilfe III gilt auch für Umsatzausfälle in der Schweiz
/in Allgemein /von Thomas WursterDeutsche Firmen können sich jetzt auch ausländische Umsätze für die Überbrückungshilfe anrechnen lassen. Das hat das Bundesfinanzministerium gegenüber der SPD-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter klargestellt. Von dieser Neuregelung der Überbrückungshilfe III profitieren insbesondere Firmen im Grenzgebiet, die ihre Geschäfte in der Schweiz abwickeln. Betroffene Firmen können diese Hilfen auch rückwirkend für November und Dezember 2020 beantragen.
„Das sind gute Nachrichten für die vielen grenzüberschreitend tätigen Unternehmen bei uns, beispielsweise die Handwerker und Veranstaltungstechniker. Sie haben in den vergangenen Monaten unter Auftragseinbußen und Schließungen gelitten, ohne entsprechenden Anspruch auf Coronahilfen zu haben. Jetzt werden ihre ausländischen Umsätze bei der Bemessung des wirtschaftlichen Schadens mitberücksichtigt“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.
Unternehmen, die keine außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) in Anspruch genommen haben, können laut Bundesfinanzministerium rückwirkend für die Monate November und Dezember 2020 die Überbrückungshilfe III beantragen, die im Vergleich zur Überbrückungshilfe II großzügigere Regelungen vorsieht. Wie in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe umfasse die Umsatzdefinition der Überbrückungshilfe III auch Dienstleistungen, bei denen der Leistungsort nicht im Inland liegt.
„Statt einen Wirtschaftsgipfel mit Verbänden zu inszenieren, sollte das Bundeswirtschaftsministerium die Hilfsanträge jetzt unbürokratisch bearbeiten und die Gelder zügig auszahlen. Nur so können wir bis zur Wiederöffnung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Unternehmen verkraftbar machen“, fordert die SPD-Abgeordnete aus Waldshut.