Frühestens 2023 soll es nach Darstellung auf dem online-Portal des Landratsamts Waldshut mit den Baumaßnahmen für die Instandsetzung der L 154-Albtalstraße losgehen. Dabei ist die historisch und verkehrsgeographisch wertvolle Straße zwischen Tiefenstein und Hohenfels bereits seit 2015 wegen Steinschlägen und Felsstürzen gesperrt. Damit gibt sich die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nicht zufrieden.
„Bei seinem vor Ort-Besuch im August 2018 verkündete der Ministerialdirektor im Landesverkehrsministerium Uwe Lahl noch, die Albtalstraße bleibe weitere zwei bis vier Jahre gesperrt. Wenn man jetzt erst im Jahr 2023 oder sogar 2024 anfängt zu sanieren, sehe ich keine Öffnung vor 2025“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Es kann nicht sein, dass wir in Baden-Württemberg zehn Jahre brauchen, um ein drei Kilometer langes Straßenstück instand zu setzen. Mit größtem Verständnis für den Artenschutz und die sicherheitstechnischen Herausforderungen – hier setzt das Land einfach falsche Prioritäten zulasten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Irritiert zeigt sich die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Waldshut zudem darüber, dass die Übernahme der Sanierungskosten durch die Landesregierung hervorgehoben werde. „Die Albtalstraße ist eine Landesstraße. Baulastträger für Landesstraßen ist das Land. Wer sonst sollte für die Kosten aufkommen?“, fragt Rita Schwarzelühr-Sutter. Die grün-schwarze Landesregierung sei jetzt in der Pflicht, mehr Transparenz zu schaffen und einen verbindlichen Zeitplan für die Wiedereröffnung des Albtals zu nennen.
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png00Thomas Wursterhttps://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.pngThomas Wurster2020-12-21 11:00:562020-12-24 07:29:5510 Jahre lang gesperrtes Albtal? Falsche Prioritäten!
Das Budget 2021 sieht Rekordausgaben vor, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Gesundheit zu schützen. Zukunftsinvestitionen sollen für neues Wachstum sorgen.
Um gut durch die Krise zu kommen, hat der Bundestag am Freitag einen Rekordhaushalt beschlossen: Er sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 498,6 Milliarden Euro vor. „Dieser Haushalt zeigt die Stärke und die Verantwortung des Deutschen Bundestages. Er steht einerseits im Zeichen der existenziellen Herausforderung durch die Pandemie, andererseits für den Beginn eines Jahrzehnts, in dem wir die Weichen für eine sich wandelnde Arbeitswelt und klimaschonendes Wirtschaften stellen müssen“, sagte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, bei der Haushaltsdebatte im Bundestag.
„Auf der einen Seite investieren wir in die Gesundheitsversorgung, die wir weiterhin stärken müssen. Wir kämpfen aber auch dafür, dass Menschen in Beschäftigung gehalten werden und sich gleichzeitig qualifizieren können. Wir wollen auch wirtschaftliche Substanz sichern, weil wir, wenn die Krise beendet ist, auch wieder schnell hochfahren wollen“, sagte Mützenich. Um das Land zukunftssicher zu machen, werde in Mobilität, klimaschonendes Wirtschaften, neue Arbeitsplätze und in eine Digitalisierung investiert, die Voraussetzung für neue Arbeit in Deutschland sei.
Auch Bundefinanzminister Olaf Scholz verteidigte das Budget. „Wir setzen sehr viel Geld ein – aber wohlüberlegt“, sagte der Minister zu Beginn der Haushaltswoche. Er werde „nicht alles finanzieren, was irgendjemand sich ausgedacht hat“. Es gehe nun vielmehr darum, Investitionen in Zukunftsprojekte zu tätigen. „Wir werden aus dieser Krise herauswachsen“, sagte Scholz. Das Land müsse über Wirtschaftswachstum aus der Krise kommen und nicht etwa durch Steuersenkungen.
Scholz sieht Grund für Optimismus: Die wirtschaftliche Entwicklung sei derzeit besser als befürchtet, in manchen Branchen werde das Vorkrisenniveau wieder erreicht, und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sei weniger schwierig als befürchtet. Deutschland bekomme international viel Lob für seine Krisenbewältigung: „Das ist der Goldstandard, so muss man das machen.“
Um den Haushalt zu finanzieren, nimmt die Bundesregierung hohe Schulden auf. Die Neuverschuldung steigt auf 180 Milliarden Euro. Dazu muss zum zweiten Mal die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden. Die enorme Neuverschuldung sei „zu keiner Minute etwas, das einem leicht fallen kann“, sagte Scholz. Es gehe nun aber darum, die „Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu beschützen“ und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzumildern.
Es wird auch massiv in die Zukunft investiert, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Das Land hat die finanzielle Kraft dafür, Schulden in Krisenzeiten aufzunehmen, weil in den vergangenen Haushaltsjahren verantwortungsvoll gehandelt wurde. Die wichtigsten Ausgaben im Detail:
Verlängerung der Corona-Hilfsmaßnahmen:
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen werden bis Juni 2021 verlängert. Hierfür werden die Hilfen auf 39,5 Milliarden Euro aufgestockt. Mit den Überbrückungshilfen III werden auch die Voraussetzungen noch einmal nachjustiert. So wird beispielsweise die maximale Fördersumme von 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht sowie der Kreis der Antragsberechtigen erweitert. Darüber hinaus wird nunmehr die Situation von Soloselbständigen besonders berücksichtigt.
Aber auch jenseits der Überbrückungshilfen III werden notleidende Branchen unterstützt. Für semiprofessionelle Sportvereine enthält der Haushalt ein weiteres Hilfspaket in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Für Einrichtungen der Behindertenhilfen sowie für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe und für Jugendherbergsstätten werden 200 Millionen Euro für Zuschüsse bereitgestellt, um die Pandemie zu bewältigen. Rund 72 Millionen Euro sind zur Absicherung der KfW-Soforthilfen für Studierende und rund 147 Millionen Euro für finanzielle Hilfen an studentische Verbände eingeplant. Diese werden mit der Verlängerung des Rettungsschirms für Ausbildungsplätze in Höhe von 500 Millionen Euro flankiert. Schließlich enthält auch der Etat des Auswärtigen Amtes eine Vorsorge in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie sowie deren Sekundärfolgen.
Stärkung des Gesundheitssektors
Der Gesundheitsfonds für pandemiebedingt verursachte Belastungen wird um rund 2,7 Milliarden Euro auf insgesamt 7,65 Milliarden Euro aufgestockt. Mit der Erhöhung werden beispielsweise die vergünstigte Abgabe von FFP2-Schutzmasken sowie die Ausgleichszahlungen an Rehabilitationseinrichtungen finanziert. Zusätzlich werden 2,9 Milliarden Euro für Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus eingestellt. Für eine „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ werden 750 Millionen Euro neu im Etat ausgebracht.
Erstmalig wurde auch eine Vorsorge für Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 in Höhe von 2,67 Milliarden Euro sowie für Investitionen zur Förderung der inländischen Entwicklung und Produktion von Impfstoffen in Höhe von 90 Millionen Euro eingestellt. Zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst enthält der Etat insgesamt rund 123,5 Millionen Euro.
Sicherung von Arbeit und Rente
Der Bundeshaushalt 2021 steht wie kein anderer für sozialen Zusammenhalt. Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umfasst mit rund 165 Milliarden Euro rund 33 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes und setzt mit der weiteren Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes als Regelinstrument, der finanziellen Stabilisierung der Bundesagentur für Arbeit, der Sicherung der Arbeit von morgen und der Einführung der Grundrente für über 1,3 Millionen Menschen im Land starke sozialpolitische Impulse.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in dieser Corona-Pandemie einen beispiellosen Beitrag zur Sicherung von Arbeit und zum Schutz vor Arbeitslosigkeit geleistet. Die Bearbeitung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld waren europaweit einzigartig. Dafür musste die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Rücklagen aufbrauchen. Damit die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen während der Corona-Pandemie finanziert werden können und die BA auch in den Folgejahren handlungsfähig bleibt und sich vor allem auf die Integration in Arbeit und die Durchführung von Weiterbildung konzentrieren kann, wird sie mit einem Zuschuss in Höhe von 3,35 Milliarden Euro im nächsten Jahr unterstützt.
Zudem wird die Rente von heute und morgen stabilisiert und gestärkt. 2021 steigen die fünf großen Bundeszuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung zusammen auf rund 101,1 Milliarden Euro. Bis 2023 erhöhen sich die Zuschüsse an die Rentenversicherung auf über 116 Milliarden Euro. Damit setzt die SPD-Fraktion das klare Signal, dass die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung ist. Gegen den erbitterten Widerstand von CDU/CSU wurde die Grundrente durchgesetzt. Im Haushalt 2021 sind 1,4 Milliarden Euro für die Einführung der Grundrente ab dem 1. Januar 2021 vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass 1,3 Millionen Menschen eine höhere Rente erhalten werden.
Investitionen in die Zukunft
Die Investitionsausgaben sind im Bundeshaushalt 2021 auf einem Rekordniveau. In den Jahren 2021 bis 2024 werden Investitionen von über 200 Milliarden Euro getätigt. Allein im Jahr 2021 sind Investitionen in Höhe von 61,9 Milliarden Euro veranschlagt, das liegt deutlich über dem Vorkrisen-Niveau.
Neben den klassischen Investitionen in Infrastruktur wird auch die digitale Infrastruktur ausgebaut. Hierzu gehört beispielsweise der Digitalpakt Schule, der gerade in Pandemiezeiten ein wichtiger Pfeiler bei der Betreuung und Beschulung von Schülerinnen und Schülern ist. Im kommunalen Bereich gibt es ein neues Sanierungsprogramm für kommunale Einrichtungen, durch welches Sportstätten, Jugendeinrichtungen und andere gesellschaftliche Treffpunkte wieder auf Vordermann gebracht werden. Im Forschungsbereich wird beispielsweise in die Gründung neuer Institute investiert – insbesondere im Bereich der Immunforschung und Pandemiebekämpfung.
EIN NEUES BUNDESGESUNDHEITSAMT
Die SPD-Fraktion hat ein Konzept beschlossen, das die Gesundheitsämter langfristig stärken soll und auch eine neues Bundesgesundsheitamt vorsieht.
Die SPD-Fraktion hat in der vergangenen Woche ein umfassendes Konzept für die Neuausrichtung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beschlossen. Damit sollen über die Corona-Pandemie hinaus die Gesundheitsämter nachhaltig gestärkt werden.
Damit setzt die SPD-Fraktion ein deutliches Zeichen: Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll neben ambulanter und stationärer Versorgung die dritte Säule im Gesundheitssystem werden, die eine umfassende Versorgung für alle Menschen bereitstellt. Die Gesundheitsämter sollen dem Papier zufolge nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst sei Teil der Daseinsvorsorge und gehöre grundgesetzlich geschützt.
In dem Papier werden die derzeitigen Zustände in vielen Gesundheitsämtern analysiert, zudem wird der Frage nachgegangen, welche Herausforderungen für eine bessere Arbeit bestehen. Dem vorausgegangen sind zahlreiche Gespräche mit Betroffenen in den Kommunen und Landkreisen. Daraus leitet die Fraktion zentrale Forderungen ab.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern arbeiteten am Limit und darüber hinaus und verdienten dafür größte Unterstützung, schlussfolgern die Abgeordneten. Der Bund habe aber bisher kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das solle nun geändert werden. Es könne eine Rahmenkompetenz geschaffen werden, um dem Flickenteppich an Regelungen entgegenzuwirken und auch finanzielle Unterstützung für den ÖGD zu ermöglichen.
Von den Gesundheitsämtern selbst seien klarere Ansprechpartner gefordert, daher könne sich die Fraktion auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen. Wie genau dieses aussehen soll, wollen die Abgeordneten durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens prüfen lassen. Schließlich solle die Daseinsvorsorge im Grundgesetz geschützt werden. Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssten, gelte es, einen Ausverkauf des ÖGD zu verhindern, denn dieser sei unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Unter dem Motto „Bauern für Klimaschutz“ bringt die Bundesregierung das bisher größte Programm zur Modernisierung der Landwirtschaft auf den Weg. Mit einem Gesamtvolumen von mehr als Milliarde Euro sollen die Transformationsprozesse in der Landwirtschaft beschleunigt werden.
„Seit einigen Jahren steht die Landwirtschaft im Fokus heftiger Debatten. Erst vergangene Woche habe ich mich in einem virtuellen Austausch mit Landwirt*innen aus dem Landkreis Waldshut sowie Vertreter*innen von Land schafft Verbindung, des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums intensiv ausgetauscht. Für mich ist klar: Landwirtschaft und Klimaschutz sind keine Gegenpole, sondern beides geht zusammen. Es geht vor allem um artgerechte Tierhaltung, gesunde Lebensmittel und den Einfluss der Landwirtschaft auf die Umwelt. Diese Konflikte sind Ausdruck eines gestiegenen Bewusstseins hinsichtlich der Bedeutung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft“, erläutert die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. „Das zeigt sich auch an der wachsenden Nachfrage nach Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung. Es wird deutlich: Wir müssen zusammen mit allen Beteiligten nach
Lösungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft suchen und gemeinsam einen tragfähigen Transformationspfad entwickeln.“
Um die Transformationsprozesse zu beschleunigen stellt die Bundesregierung ein Modernisierungsprogramm in einer Gesamthöhe von über einer Milliarde Euro zusammen. Mit 816 Millionen Euro wird ein flächendeckender Technik- und Modernisierungsschub auf landwirtschaftlichen Betrieben gestartet. Dabei wird ausschließlich Technik gefördert, die spürbare Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsparungen garantiert. Mit knapp 46 Millionen Euro werden Projekte mit denen digitale Techniken auf den Feldern, wie beispielsweise mechanische Unkrautbekämpfung mittels kameragesteuerter Hackgeräte mit KI-Unterstützung, gefördert. 140 Millionen Euro werden in besseren Insektenschutz investiert. Zum Beispiel durch Blühstreifen, Hecken oder nachhaltige Obstbestände.
„Jeder Euro aus dem Programm dient so dem Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Dieses Modernisierungsprogramm – ab dem 11. Januar 2021 können Interessierte bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Förderanträge stellen – unterstreicht, dass die Bundesregierung die Landwirt*innen nicht im Stich lässt, sondern Ihnen dabei hilft, wettbewerbsfähig zu bleiben, aber dennoch nachhaltig handeln können. Denn ein „weiter so“ kann es nicht mehr geben.“
Berechtigt zur Förderung sind landwirtschaftliche und gewerbliche Primärerzeuger sowie landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Weiter Einzelheiten sowie die gesamte Antragsstellung kann hier abgerufen werden: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png00Thomas Wursterhttps://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.pngThomas Wurster2020-12-12 13:32:002020-12-15 14:40:27#BauernFürKlimaschutz – Neues Investitionsprogramm Landwirtschaft startet
„Der CO2-Preis kann weltweit für uns zum Problemlöser einer der wichtigsten Zukunftsfragen werden.“ Zu diesem Fazit kam die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter am Ende ihres Online-Dialogs mit dem Potsdamer Klimafolgenforscher Prof. Dr. Ottmar Edenhofer. Die Videokonferenz unter dem Titel Wir.Machen.Zukunft. war Auftakt einer Veranstaltungsreihe, mit der die Abgeordnete aufzeigen will, wie eine weltweit notwendige Transformation bis auf die Kommunalebene ineinandergreifen kann und muss.
Zur ersten Ausgabe ihres neuen Digitalformats Wir.Machen.Zukunft. hatten sich neben Umweltwissenschaftler Ernst Ulrich von Weizäcker, Waldshuts Landrat Martin Kistler, dem St. Märgener Bürgermeister Manfred Kreutz, Vertretern von Naturschutzverbänden und Fridays For Future, SPD-Mitglieder aus Südbaden und Bürger*innen aus der gesamten Region zugeschaltet. Das sei ein ermutigendes Signal, sagte Rita Schwarzelühr-Sutter, die dringend notwendige Neudefinition von Lebensqualität könne nur gelingen, wenn sie von einem breiten Konsens der Menschen und der Wirtschaft getragen werde.
Wie notwendig und wie dringend der Strukturwandel tatsächlich ist, hatte sich in ihrem Dialog mit Klimafolgenforscher Ottmar Edenhofer unmissverständlich gespiegelt. Edenhofer hatte zum Auftakt auf den Jahresreport des Global Carbon Projects verwiesen, der für 2021 den weltweit höchsten Wert der CO2-Konzentration seit Menschengedenken prognostiziere. Die erste Corona-Welle habe den CO2-Ausstoss zwar kurzzeitig auf das Niveau von 2006 gesenkt, man werde aber schnell auf den ursprünglichen Wachstumspfad zurückgekehrt.
„Wir brauchen den strukturellen Wandel, der wirtschaftliches Wachstum vom Emissionswachstum radikal entkoppelt“, sagte Edenhofer. Wenn die Tür zum 1,5 bis 2,0-Grad-Ziel offenbleiben soll, müsse der weltweite und auch nationale Kohleausstieg schneller erfolgen als geplant. Dazu sei es notwendig, den nationalen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr nach ganz Europa zu überführen. Mit Ordnungsrecht sei das aber nicht zu machen, die Transformation ganzer Volkswirtschaften verlange nach einem Paradigmenwechsel. Die ökologische Wahrheit müsse über einen CO2- Preis abgebildet werden, der sozial verträglich bleibe und in Relation zur tatsächlich erzielten Dekarbonisierung steige.
Voraussetzung dafür sei, dass die europäische Wirtschaft keine Insel bleibe, sondern weltweit gleiche Ziele verfolgt würden. „Denn es geht um den Planeten als Ganzes“, so Edenhofer, „das darf nicht abhängen vom Wohlstand einer Nation.“ Weltweite Kooperationen seien zwar im Pariser Klimaschutzabkommen angelegt, aber unvollkommen verwirklicht. Mit der US-Präsidentschaft von Joe Biden und dem jüngsten Bekenntnis von China zur Treibhausgas-Neutralität bis 2060 eröffne sich zusammen mit dem Green Deal für Europa die Chance eines multilateralen Zukunftslabors, das den Weg für eine globale Bewirtschaftung der gemeinsamen Güter bereiten könnte. In diesem Zusammenhang regte Edenhofer an, künftig nicht nur konkrete Projekte, sondern auch multilaterale Politik finanzieren. „Damit könnte man den schlafenden Riesen internationaler Kooperation wecken“, so Edenhofer.
„Es wäre uns zu wünschen, dass die Staaten hierzu untereinander das Misstrauen überwinden“, sagte Rita Schwarzelühr-Sutter. In Deutschland werde die Diskussion aber gerade dominiert von der preislichen Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit den USA und China. Der CO2-Preis werde als „Belastung obendrauf“ wahrgenommen.
Die Wirtschaft müsse darauf vertrauen dürfen, dass sich Investitionen in grüne Zukunftstechnologien rechnen, weil die Preise für CO2-Emissionen im Gegenzug so hoch seien, dass Vermeidung zwingend werde, sagte Edenhofer dazu. Gleichzeitig sollten über kluge Technologiepolitik Anreize für begrenzte Subventionen geschaffen werden. Nur unter solchen Voraussetzungen seien Unternehmer dazu bereit, wirtschaftliche Risiken einzugehen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Wenn der CO2-Preis 2030 auf mehr als 100 Euro steige, müsse der daraus resultierende Benefit für alle Bevölkerungsgruppen vermittelbar bleiben, sagte Rita Schwarzelühr-Sutter. Sie erläuterte am Beispiel einer Krankenschwester die Belastung durch ein solches Instrument im ländlichen Raum. Das sei mit städtischer Mobilität nicht vergleichbar. „Und ein E-Auto müssen sich die Leute dann erst einmal leisten können“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter. Deshalb sei es notwendig, die Menschen und die Industrie gleichermaßen mit auf den Transformationspfad zu nehmen. Der CO2-Preis sei zwar als zentrales Instrument denkbar und könne zum Schlüssel für das Emissionsproblem werden, dafür sei es aber notwendig, dass der Einsatz dieses Instrumentes über alle Ebenen ineinandergreife. „Wir müssen damit bis hinein in die Kommunen und in den Lebensalltag der Menschen überzeugen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter abschließend, „deshalb fördern wir vom Bund Investitionen in die Elektromobilität und den Öffentlichen Personenverkehr.“
Den vollständigen Klima-Dialog mit Prof. Dr. Ottmar Edenhofer und Rita Schwarzelühr-Sutter gibt es hier zum Nach-Hören:
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2020/12/Design-ohne-Titel-2.png300845Thomas Wursterhttps://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.pngThomas Wurster2020-12-12 13:23:122020-12-15 13:24:03Klima-Dialog: „Wir müssen den schlafenden Riesen einer internationalen Kooperation wecken“
Wenn wir unsere Klimaziele schaffen wollen, dürfen wir keine Zeit verlieren. Und Corona darf nicht zum Alibi für weniger oder gebremsten Klimaschutz werden. Wir.Machen.Zukunft. ist ab sofort mein digitaler Platz, um mit Wissenschaftlern und Machern über das Notwendige und das Mögliche zu debattieren. Mein erster Gast ist Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, der Direktor und Chefökonom des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Am Donnerstag, 10. Dezember 2020, spreche ich ab 18.30 Uhr in einer Videokonferenz mit ihm über die neuen Chancen für den Klimaschutz in den USA nach Donald Trump. Und wir erklären, warum uns der CO2-Preis, der ab 1. Januar 2020 für Deutschland gilt, mehr bringt als er uns kostet.
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2020/12/201210_digilog_oe_web.png5681766Thomas Wursterhttps://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.pngThomas Wurster2020-12-07 14:30:442020-12-07 14:25:16Zukunftsfragen und Expertenwissen in meinem Online-Dialog
Wieder ein Schritt näher an der Lösung für freie Fahrt vom Obi-Kreisel bis zum Zoll. Pst-Kollege Steffen Bilger sicherte zu, dass das BMVI den Vorstauraum mit acht Millionen Euro finanzieren wird.
Vor zehn Jahren haben wir es geschafft, die LKWs aus der Schmittenau herauszukriegen durch den Bau des Deutsch-Schweizerischen Gemeinschaftszolls auf dem ehemaligen Lonzagelände. Das war der einzige Ort, der genügend Platz bot und die zollrechtlichen Voraussetzungen garantieren könnte.
Durch die gewaltige Zunahme des LKW-Verkehrs nach der Finanz- und Wirtschaftskrise kommt es in den Rush-Hour-Zeiten immer wieder zu enormen Problemen. Die LKWs blockieren die Fahrspuren, so dass eine flüssige Fahrt nach Waldshut bzw. auch umgekehrt in Richtung Tiengen nicht mehr möglich ist.
Deshalb braucht es einen großen Vorstauraum zur Entlastung. Die dafür notwendige Fläche ist schon da.
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2020/12/4A857527-E702-4DA8-ACCF-5F7C75E7321F.jpeg4681520Thomas Wursterhttps://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.pngThomas Wurster2020-12-07 14:23:112020-12-07 14:23:11Bundesverkehrsministerium sagt neuen LKW-Vorstauraum für Waldshut zu
Wir machen fifty-fifty. Der Bundeszuschuss für den #Breitbandausbau in Küssaberg deckt die Hälfte des Betrages, den die Gemeinde investiert, um alle Haushalte in der Gemeinde mit leistungsfähigem Internet zu versorgen. Den entsprechenden Förderbescheid hat Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, jetzt in kleiner Runde an Bürgermeister Manfred Weber übergeben. Unsere Gespräche haben bei dieser Gelegenheit noch einmal gezeigt, wie wichtig die performante Digitalisierung für ländliche Gemeinden ist. Dazu gehört auch die G5-Technologie, deren Einführung die Bundesregierung transparent vorantreibt, um auch in diesem Bereich die notwendige Vorsorge zu treffen.
Küssaberg investiert insgesamt 1.25 Millionen Euro in den Breitbandausbau. Mit einer Förderquote von 50 Prozent beläuft sich die vorläufige Höhe der Zuwendung aus der Bundesförderung 625.000 Euro. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt die Bundesregierung die Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.
„Ich freue mich sehr, dass die Gemeinde Küssaberg mehr als eine Million Euro in die Erschließung von unterversorgten Adressen investiert und dass der Bund diese Maßnahme mit Fördergeld honoriert“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Gerade jetzt, in Zeiten von vermehrtem Home-Office, sind schnelle und stabile Verbindungen unverzichtbar. Gleichzeitig wird die Attraktivität der Gemeinde für junge Familien und Unternehmen durch diese Investition langfristig gesteigert“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2020/12/E2ED460A-359A-481E-9029-CC0F906D69DD.jpeg5311299Thomas Wursterhttps://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.pngThomas Wurster2020-12-05 21:40:172020-12-05 22:40:01Schnelles Internet für Küssaberg – der Bund gibt 625.000 Euro Zuschuss
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz steht und damit neue Verbote für Werkverträge und Leiharbeit. Dadurch wird ein Geschäftsmodell beendet, das durch Corona seine übelsten Seiten offenbart hat.
Die Regierungsfraktionen haben sich inhaltlich auf ein Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen verständigt. Das Gesetz wird noch Mitte Dezember in 2./3. Lesung im Bundestag beraten.
„Wir greifen entschlossen in den Fleischfabriken durch. Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen werden Realität für alle Beschäftigten der Branche“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Katja Mast. „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz steht. Es adressiert in einmaliger Art und Weise die Verantwortung an die Inhaber der Fleischfabriken und sorgt durch Kontrollen für die Einhaltung der Vorschriften. Damit wird ein Geschäftsmodell beendet, das es viel zu lange gab. Ein Geschäftsmodell, das durch Corona nochmal seine übelsten Seiten offenbart hat“, so Mast. Die Fleisch-Lobby, die das Gesetz verhindern wollte, habe sich getäuscht und zu früh gefreut.
Werkverträge werden mit dem Gesetz im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten, wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. In der Fleischverarbeitung gilt auch ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur per Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. „Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen und baut deshalb die Rechte der Arbeitnehmer aus. Wir grenzen das Handwerk klar ab. Wir stehen damit für den Wert der Arbeit“, erläutert die SPD-Fraktionsvizin.
Arbeit prägt unser Leben – aber sie darf nicht die Gesundheit kosten. Alle müssen sich auf den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz und die Eindämmung von Risiken verlassen können ─ unabhängig von Region und Branche. Arbeitsschutz ist allerdings nur wirksam, wenn auch kontrolliert wird, ob sich alle an die Arbeitsschutzregeln halten. Die Kontrollen durch die Arbeitsschutzaufsicht in den Ländern sind seit 2007 aber immer weiter gesunken.
Die eklatanten Mängel und Versäumnisse in der Fleischbranche wurden von massenhaften Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen offengelegt. Beim Schutz der Gesundheit besteht dringender Handlungsbedarf – es geht hier um elementare Arbeitnehmerrechte. Das Gesetz soll mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeitsschutz sorgen. Außerdem müssen in außergewöhnlichen Notlagen die Handlungsfähigkeit sichergestellt werden. In der Fleischindustrie wird die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht gemacht und der Einsatz von Fremdpersonal beim Schlachten und Zerlegen verboten. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verbessert.
Die Regelungen im Detail:
Arbeitsschutzaufsicht
Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder soll die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch Betriebsbesichtigungen sicherstellen – allerdings geschieht dies aktuell nach Anzahl und Prüfgründlichkeit sehr unterschiedlich. Nun werden für alle Branchen bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Prüfungen festgelegt: Die Anzahl der zu besichtigenden Betriebe soll schrittweise deutlich erhöht werden, sie muss Jahr für Jahr gesteigert werden, bis eine Mindestquote für Kontrollbesichtigungen in den Betrieben erreicht ist.
In Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen Kontrollschwerpunkte gesetzt werden. Ist die vorgegebene Prüfquote flächendeckend erreicht, soll unmittelbar geprüft werden, ob sie noch weiter angehoben und wie die staatliche Arbeitsschutzaufsicht noch weiter verbessert werden kann. Die Bundesregierung wird bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Bundesfachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ einrichten, die sich um eine verbesserte Datenlage und mehr Transparenz in Sachen Arbeitsschutzkontrollen kümmert.
Und auch die Beschäftigten können sich darauf verlassen: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind keine Glückssache. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann darum künftig in außergewöhnlichen Notlagen wie der aktuellen Pandemie zeitlich befristet besondere Arbeitsschutzanforderungen festlegen.
Kein Arbeitszeitbetrug
Die Arbeitgeber müssen für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit sorgen. Arbeitsschutz nicht ernst zu nehmen, ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Arbeitgeber gegen Arbeitszeitregelungen verstößt, hat derzeit mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro zu rechnen. Dieser Höchstbetrag wurde seit 1994 nicht verändert. Aber Bußgelder müssen vorbeugend und leitend wirken. Darum wird der Bußgeldrahmen aktualisiert und der Höchstbetrag auf 30.000 Euro verdoppelt.
Das Überschreiten etwa von Höchstarbeitszeiten ist keine Lappalie, es kann die Gesundheit gefährden. Gerade in der Fleischindustrie ist das aber leider keine Seltenheit. Auch Mindestlohnvorschriften werden in der Fleischindustrie häufig unterlaufen. Darum werden die Arbeitgeber dort zur manipulationssicheren elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet. So kann die Einhaltung von Vorschriften effektiver kontrolliert werden und so stärken wir Arbeitnehmer*innenrechte. Diese Aufzeichnungen und weitere für eine Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes nutzbaren Unterlagen sollen auch von den Arbeitsschutzbehörden der Länder eingesehen werden können.
Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen
Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wird das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft umgesetzt, das die Bundesregierung am 20. Mai 2020 verabredet hat. Auch Arbeitgeber in der Fleischwirtschaft haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Undurchsichtige Strukturen führen jedoch bisher häufig dazu, dass Verantwortlichkeiten verwischt werden: So wurden etwa bei einem großen industriellen Betrieb die Kontrollen erheblich dadurch erschwert, dass die Arbeiter bei bis zu 30 unterschiedlichen Werkvertragsunternehmen angestellt waren. Solche Konstruktionen werden künftig nicht mehr möglich sein.
Beim „Kerngeschäft“ – dem Schlachten und der Zerlegung von Fleisch – dürfen künftig nur noch Arbeitnehmer*innen des eigenenUnternehmens eingesetzt werden. Werkverträge sind ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich und Leiharbeit ist ab dem 1. April 2021 in der Fleischwirtschaft verboten. Nur Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind davon ausgenommen. Eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung macht es auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich, Auftragsspitzen ausschließlich in der Fleisch-Verarbeitung (nicht beim Schlachten und Zerlegen) durch Leiharbeitnehmer*innen aufzufangen – allerdings nur unter strengen Auflagen und Kontrolle:
Das entleihende Unternehmen muss tarifgebunden sein.
Für die Leiharbeitskräfte gelten vom ersten Tag an die gleichen Arbeitsbedingungen einschließlich Lohn wie für die Stammbelegschaft, die Arbeitszeit muss ebenso elektronisch und manipulationssicher dokumentiert werden. Zur Arbeitszeit zählen demnach auch dienstlich erforderliche Rüst-, Umkleide- sowie Waschzeiten.
Die Höchstüberlassungsdauer der Leiharbeitskraft ist auf vier Monate begrenzt, vorangegangene Einsätze beim entleihenden Unternehmen werden mitgezählt, wenn sie weniger als 6 Monate zurückliegen. Auch durch einen Tarifvertrag kann von dieser Regelung nicht abgewichen werden.
Dabei darf der Einsatz der Leiharbeitskräfte höchstens acht Prozent des Arbeitszeitvolumens der Stammbelegschaft in der Verarbeitung ausmachen. So sollen gefährliche und menschenunwürdige Zustände beendet, Tarifpartnerschaft in der Fleischverarbeitung wiederbelebt und dadurch weiteren Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Weg geebnet werden. Zur besseren Kontrollierbarkeit müssen die Unternehmen die Behörden der Zollverwaltung über Beginn und Ende des Einsatzes von Leiharbeitskräften informieren.
Damit sich ausländische Arbeitnehmer*innen in ihrer Sprache über ihre Rechte und geltende Arbeitsschutzbedingungen informieren können, haben wir die Beratung „Faire Mobilität“ bereits im Rahmen der Umsetzung der geänderten EU-Entsenderichtlinie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstetigt.
Verbesserungen bei der Unterbringung
Nicht nur in der Fleischindustrie bestehen Missstände bei der Unterbringung von ausländischen Arbeitskräften. Beschämende Berichte zeigten zuletzt Behelfs-Container-Unterkünfte oder Zimmer, in denen ausländische Arbeitnehmer*innen zusammengepfercht auf wenigen Quadratmetern zusammenleben müssen – und dafür unverhältnismäßig viel bezahlen.
Deshalb werden zur Verbesserung der Wohnsituation dieser Beschäftigten die bestehenden Bestimmungen für die Unterbringung durch den Arbeitgeber überarbeitet und in dieArbeitsstättenverordnung neue branchenübergreifende Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte aufgenommen, die auch dann gelten, wenn die Unterkünfte außerhalb des Betriebsgeländes liegen. Außerdem werden die in vielen Branchen üblichen Koppelungen arbeitsvertraglicher Regelungen mit Vereinbarungen zur Unterbringung oder Vermittlung von Wohnungen durch den Arbeitgeber erfasst.
Hierzu wird der Arbeitgeber verpflichtet, eine Dokumentation zu den von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Gemeinschaftsunterkünften zu erstellen, in denen Angaben zur Lage, den untergebrachten Beschäftigten sowie der jeweiligen Dauer der Unterbringung anzugeben sind. Auch mit einer flankierenden Änderung des Bundesmeldegesetzes werden die Kontroll- und Vollzugsmöglichkeiten der zuständigen Landesbehörden in diesem Bereich verbessert.
"ANGEMESSEN, NACHVOLLZIEHBAR UND LEBENSNAH"
Die SPD-Bundestagsabgeordneten unterstützen den verlängerten Teil-Lockdown und appellieren an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger: „Wir haben es in der Hand, nicht nur Weihnachten zu retten, sondern auch die Wochen und Monate danach“.
Die SPD-Fraktion unterstützt die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Verlängerung der Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie: Die am Mittwochabend von Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen seien „angemessen, nachvollziehbar und lebensnah“, sagte der SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Rolf Mützenich am Donnerstagmorgen im Bundestag. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuvor in ihrer Rede die Beschlüsse von Mittwochabend erläutert sowie die Politik von Bund und Ländern verteidigt. Die derzeitigen Beschränkungen sollen in verschärfter Form bis kurz vor den Feiertagen verlängert werden, dann gelten vorübergehende Lockerungen.
Lockdown-Betroffene könnten weiter auf „großzügige Hilfen“ setzen, sagte Mützenich weiter. Seiner Fraktion gehe es darum, gerade in der Pandemie „die soziale Demokratie in Deutschland“ zu stärken. „Bedrückend ist die große Zahl der Menschen, die an dem Virus gestorben sind, dahinter verbergen sich tragische Momente. Sie werden weder durch Zynismus noch durch absurde Vergleiche kleiner“, betonte Mützenich.
Die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar begrüßte, dass durch die bisherigen Schutzmaßnahmen die Stabilisierung der Neuinfektionen erreicht worden sei. „Das war die erste Etappe, aber das Ziel haben wir noch nicht erreicht“, sagte sie. „Die Neuinfektionen müssen signifikant weitersinken, um unser Gesundheitssystem nicht an seine Grenzen zu bringen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die gestern beschlossenen Vereinbarungen, die nun in Ländervereinbarungen befristet und begründet umgesetzt werden. Das haben wir als Gesetzgeber in der vergangenen Woche in der Novelle des Infektionsschutzgesetztes so beschlossen“. Dittmar äußerte Verständnis für die Lockerungen über Weihnachten. Aber sie wisse auch, dass das ein „Ritt auf der Rasierklinge“ sei aus medizinischer Sicht. Sie appellierte an die Eigenverantwortung der Bürger, die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktbeschränkungen einzuhalten: „Wir haben es in der Hand, nicht nur Weihnachten zu retten, sondern auch die Wochen und Monate nach Weihnachten“, sagte Dittmar. „Deshalb mein eindringlicher Appell: Bleiben Sie eingenverantwortlich und solidarisch“.
Thema der Debatte war erneut die Reform des Infektionsschutzgesetzes, das der Bundestag vergangene Woche verabschiedet hat. Damit hat der Bundestag seine Rolle in den Entscheidungen zu den Corona-Schutzmaßnahmen gestärkt und diese präzisiert, um die Maßnahmen rechtssicherer zu machen. Auf Demonstrationen wurde das Gesetz unter anderem mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 verglichen, das Adolf Hitler an die Macht brachte. Auch die AfD griff diese Vergleiche auf. Zudem schleusten AfD-Abgeordnete Personen in den Bundestag, die Abgeordnete anderer Parteien bedrängten.
Die Mehrheit der Bevölkerung stehe hinter den Schutzmaßnahmen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast. Es gebe aber auch jene, die vergangene Woche bei Demonstrationen ihre Sorgen zum Ausdruck gebracht hätten. Die müsse man gemeinsam ernst nehmen. „Diese Demonstrationen waren aber auch geprägt von Gerüchten, Lügen und Rechtsextremen, die mitdemonstriert haben“, sagte Mast. Von Impfpflicht, von Gleichschaltung der Parlamente und der Aussetzung von Grundrechten sei die Rede gewesen. „Das alles ist falsch“, sagte Mast. Die AfD verbreite diese Falschmeldungen auch. „Und wenn die AfD die Hand reicht, damit frei gewählte Abgeordnete im Bundestag bedrängt werden, dann reicht es nicht, wenn man sich entschuldigt, das muss Konsequenzen haben. Und die gibt es nicht“. Das was da passiere, zersetze die Demokratie. „Während Sie pöbeln und aufwiegeln, suchen wir nach Problemlösungen“, sagte die SPD-Abgeordnete. „Ich bin davon überzeugt, dass wir durch diese Krise auch gestärkt kommen können, wenn wir solidarisch zusammenhalten, die Probleme lösen, auf die Corona den Scheinwerfer wirft“.
ENTLASTUNG FÜR DAS PFLEGEPERSONAL
Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz werden 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen und die Versorgung von Schwangeren verbessert.
Die Corona-Pandemie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, werden unter anderem 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten und dabei Pflegebedürftige und Angehörige nicht zusätzlich finanziell belasten. Zudem wird die Versorgung von Schwangeren verbessert. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Hebammenstellen und zusätzliche Assistenz in der Geburtshilfe.
Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch unter Pandemiebedingungen solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie zum Beispiel für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt. Wir haben erreicht, dass dabei die finanzielle Stabilität kleinerer Krankenkassen nicht gefährdet wird
Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021in Kraft treten. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege
In der vollstationären Altenpflege werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen wird dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.
Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert
Um nach der von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, erhält die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro.
Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.
Kassen mit hohen Rücklagen dürfen weiterhin ihren Zusatzbeitragssatz nicht erhöhen. Wir schaffen allerdings eine notwendige Ausnahmeregelung, um zu verhindern, dass absehbare Beitragssatzsteigerungen zunächst verboten werden und dann im Laufe des Jahres umso stärker ausfallen müssen.
Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren wird ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Zusätzliche Hebammen in Kliniken
Krankenhäuser werden künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu wird ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden.
Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Personal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.
EIN FLEXIBLERES ELTERNGELD
Das Elterngeld wird so gestaltet, dass Eltern besser Teilzeit arbeiten können neben der Betreuung ihres Kindes. Bei Frühchen verlängert sich das Elterngeld.
Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, der in dieser Woche in 1. Lesung beraten wurde, werden Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher gemacht.
So wird die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Beim Partnerschaftsbonus wird der Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausgedehnt. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig arbeiten. Der ausgedehnte Stundenkorridor erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für Familie zu haben.
Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern. Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.
Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie das möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.
Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbeziehenden ausmachen – etwa 7000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht geht gegen zu hohe und intransparente Inkassokosten vor und schreibt die Aufklärung der Schuldner vor.
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat sich die Transparenz im Inkassowesen deutlich verbessert. Ein Problem stellen jedoch immer noch die geltend gemachten Inkassokosten dar: Diese sind im Verhältnis zum Aufwand zumeist deutlich zu hoch. Teilweise gibt es noch unnötige Kostendoppelungen und mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner*innen werden oft ausgenutzt. Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, das diese Woche verabschiedet wurde, sieht vor, die Geschäfts- und die Einigungsgebühr so anzupassen, dass einerseits für die Schuldner*innen keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Schuldner*innen werden zukünftig vor allem in den Fällen entlastet, in denen sie die Forderungen nach dem ersten Mahnschreiben beglichen haben oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen wurden. Schuldner*innen müssen über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden.
DAS PLASTIKTÜTENVERBOT KOMMT
Um die Umwelt besser zu schützen, wurde die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Dünne Einweg-Plastiktüten sind künftig verboten.
Das Plastiktütenverbot kommt: In dieser Woche hat der Bundestag die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren.
AUF! UND MIR NACH! EIN DIGITALPÄDAGOGISCHER AUSFLUG AN DIE MÜRITZ
282.000 Euro hat der Schulcampus Röbel an der Müritz aus dem Digitalpakt für digitale Tafeln, Tablets und WLAN erhalten. Bei einem Ortsbesuch zeigen uns Lehrer*innen und Schüler*innen, wie das digitale Lernen funktioniert.
Die alten Wandtafeln haben wir jetzt verkauft«, sagt Hans-Peter Richter, Schulleiter des »Schulcampus Röbel«, eine Gesamtschule an der Mecklenburgischen Seenplatte. Der 66-jährige läuft vom Hauptgebäude aus der DDR-Zeit ins neu gebaute »Nawi-Haus« hinüber. Hier, in dem schlichten Betonbau mit leuchtend weißer Fassade, will er zeigen, wie in seiner Schule digital unterrichtet wird. Physik, dritte Stunde, 11. Klasse.
An der Wand hängt ein riesiger weißer Bildschirm, eine sogenannte digitale Tafel, ein Meter hoch, fast zwei Meter breit. Dort ist gerade die Wikipedia-Seite zur Energiebilanz der Wärmepumpe zu sehen. Die Schüler sollen Energiearten und ihre Berechnungen recherchieren. Jeder hat ein Tablet vor sich, das mit der Computer-Tafel verbunden ist. Wer etwas Interessantes gefunden hat, meldet sich, dann wird diese Tablet-Seite vorne angezeigt.
Hans-Peter Richter läuft zwischen den Schülern umher, klopft ihnen aufmunternd auf die Schulter, schaut auf ihre Tablets, und flüstert, während der Lehrer weitermacht: »Wenn wir bei der Digitalisierung nicht mitgehen, hängen wir hinterher in der Welt. Je eher die Kinder diese Möglichkeiten bekommen, desto besser«.
Richter ist die Digitalisierung sehr wichtig. Seine Gesamtschule in Röbel an der Müritz, 5000 Einwohner, knapp 150 Kilometer nordwestlich von Berlin, war die erste Schule in Mecklenburg-Vorpommern, die Mittel aus dem Digitalpakt bekam. Damit konnte Richter die ganze Schule mit digitalen Tafeln ausstatten.
Mehr als sechs Milliarden Euro für die Schulen
Der Digitalpakt ist das bildungspolitische Großprojekt der rot-schwarzen Regierungskoalition. Im Sommer 2019 stellte der Bund fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereit, die Länder schossen insgesamt 500 Millionen Euro dazu, damit Schulen sich digitale Tafeln, Laptops und WLAN anschaffen können. Das Geld fließt über fünf Jahre bis 2024.
Da das digitale Lernen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie noch viel wichtiger geworden ist, wurden Ergänzungen vereinbart: Im Frühling kam ein 500-Millionen-Euro-Hilfspaket dazu, um sozial benachteiligte Schüler mit Laptops zu versorgen. »Ob Schülerinnen und Schüler beim Unterricht per Video, Chat und App mithalten können, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das ist eine ganz entscheidende soziale Frage«, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek.
Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets im Frühsommer wurden weitere 500 Millionen vereinbart, damit die Schulen IT-Fachkräfte einstellen können, die die Software installieren und die Geräte warten. Und auf dem Schulgipfel Ende September wurden 500 Millionen Euro für Lehrer-Laptops beschlossen.
Als Hans-Peter Richter im Sommer 2019 vom Digitalpakt erfuhr, dachte er sich: »Diese Fördermittel muss ich in ein paar Wochen haben«. Ganz so schnell ging es dann doch nicht, aber bereits im Dezember bekam der Schulcampus Röbel den Zuschlag für 282.000 Euro. Am 9. Juli dieses Jahres lieferte ein Lkw 36 Smart Boards an die Schule, die 700 Schüler zur Mittleren Reife und zum Abitur führt. Zudem ließ Richter mit den Mitteln die Computerräume mit neuen PC‘s ausstatten und das WLAN-Netz erneuern.
Damit gehört der Schulcampus Röbel bundesweit allerdings noch zu einer Minderheit: Von den fünf Milliarden Euro aus dem Digitalpakt sind bis Ende Juni erst etwas über fünf Prozent bewilligt worden, aktuellere Zahlen sollen Ende des Jahres veröffentlicht werden. In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell immerhin knapp neun Prozent der verfügbaren Mittel von fast 100 Millionen Euro bewilligt worden.
Bürokratische Hürden
Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) zufolge liegt das Land damit »im Zeitplan«. Das Programm laufe über fünf Jahre, und in einem »Roll Out«-Plan sei festgelegt, welche Schulen den Förderantrag in welchem Jahr stellen dürfen. Der Schulcampus Röbel war eigentlich erst für 2021 vorgesehen.
Die bürokratischen Hürden für die Beantragung waren am Anfang hoch. Dazu mussten die Schulen ein aufwändiges »Medienbildungskonzept« erarbeiten. Inzwischen kann dieses Konzept aber auch nachgereicht werden, wurde im Sommer beschlossen. Das begrüßt auch Bildungsministerin Martin: Denn das Verfassen eines solchen Konzeptes sei – gerade im Zuge der Corona- Krise – von den Lehrern als große zusätzliche Belastung empfunden worden.
Auch in Röbel war das so. Aber Richter wollte nicht bis 2021 warten, sondern »unbedingt unter die ersten Schulen kommen«. »Es war eine Fleißarbeit«, sagt er. Man müsse als Schulleiter den digitalen Weg gehen wollen, dabei seine Lehrerinnen und Lehrer mitnehmen. Ihm scheint das gut gelungen zu sein. Einer der Lehrkräfte beschreibt es so: »Wir haben das in einem riesengroßen Mammutprojekt durchgedrückt«.
Als Präsident der Stadtvertretung hat Richter gute Kontakte in die Kommunalpolitik und konnte auch dort auf Unterstützung zählen. Der pädagogische »Medienentwicklungsplan«, den die Verwaltung als Schulträger vorlegen musste, wurde schnell geschrieben.
Hans-Peter Richter erinnert an einen wohlwollenden Patriarchen, wenn er durch die Flure läuft, die Schüler beim Namen nennt, und ihnen sowie ihren Lehrern Anweisungen gibt, die anstandslos befolgt werden. Er erlaubt sich, unangemeldet in den Unterricht zu platzen, alle Schülerinnen und Schüler mit raus zu nehmen, (»Auf! Und mir nach!«), damit die Lehrerin ungestört über den digitalen Unterricht sprechen kann.
Von Corona eiskalt erwischt
Richter ist fest davon überzeugt, dass die Digitalisierung in der Schule wichtig ist, schließlich war er selber Informatiklehrer. Er habe schon vor 20 Jahren gepredigt, erzählt er, dass die Schüler den Umgang mit dem PC lernen müssen, den flexiblen Umgang mit Datenübertragung und Technik. »Wer eine Ausbildung in der Tischlerei macht, der muss heute an digital gesteuerten Maschinen lernen, die Anforderungen sind dort hochrangig und spezialisiert. Wir versuchen, ein Grundgerüst dafür zu legen. Das erleichtert dann vieles«. Der Meinung ist auch Bildungsministerin Martin. »Wir brauchen gute Fachkräfte im Land für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft«, sagt sie.
Schon heute gebe es kaum einen Beruf, in dem keine digitalen Kompetenzen erforderlich seien. Schon vor zwölf Jahren ließ Richter die Schule mit einem ersten WLAN-Netz ausstatten. Als die Pandemie ausbrach, hingen in 40 Klassenräumen Beamer, es gab sieben digitale Tafeln, 20 Notebooks zur Nutzung für die Lehrer und zwei Dutzend Tablets für die Schüler.
Von Corona wurde die Schule dennoch »eiskalt« erwischt, erzählt Christian Leonhardt, Lehrer für Sport und Geographie. Was gut funktionierte, war das Erstellen eines Aufgabenpools über den Schulserver und die Kommunikation über Email und Telefon mit den Schülern. Eine Plattform wie Microsoft Teams, die den Online- Unterricht problemlos möglich macht, war aber nur für die Schüler der Oberstufe eingerichtet. Nur zwei Lehrer gaben auf diesem Wege Online-Unterricht. Andere hatten Scheu davor. »Meine Lehrer haben sich nicht so gerne auf Teams eingelassen und generell auf Online- Unterricht«, erzählt die 14-jährige Rebecca.
Der Lockdown war für manche Lehrer eine regelrechte Grenzerfahrung. Wie für Byrthe Dittrich, die seit 1987 Mathematik und Physik unterrichtet. »Das Schwierigste war für mich, die Fülle von Aufgaben zu meistern«, sagt sie. »Ich musste intensiv nach Filmen und interaktivem Übungsmaterial suchen, die Lösungen auf die Plattform stellen, den Weg zur Lösung schriftlich erläutern.« Viele hätten gedacht, die Lehrer könnten jetzt ausspannen. »Das hat mich sehr gekränkt«, erzählt sie mit brüchiger Stimme.
Jüngere Lehrer schulen die Älteren
Jetzt, wo die alten Kreidetafeln und Beamer aussortiert und die neuen Smart Boards angekommen sind, hat auf dem Schulcampus Röbel eine weitere Epoche der Digitalisierung begonnen. Schüler und Lehrer halfen in den Sommerferien freiwillig, die 90 Kilogramm schweren digitalen Tafeln an die Wände zu montieren. Eine Woche vor Schulbeginn wurden die Lehrer im Umgang mit den Tafeln geschult. Jüngere Lehrer wie Christian Leonhardt erklärten den Älteren, wie es geht.
Leonhardt zufolge hat sich die Anstrengung gelohnt. Die Beamer hätten nur ein kleines, qualitativ schlechtes Bild an die Wand geworfen, der Ton sei zu leise und die Verbindung zwischen Laptop und Beamer störanfällig gewesen. »Jetzt kommt man rein, drückt auf den Knopf und es geht sofort los«. Eine große Erleichterung, findet er. Die Schülerinnen und Schüler könnten jetzt viel besser den Umgang mit digitalen Informationsquellen lernen, sagt Physiklehrer Matthias Strauch: »Wie unterscheidet man bei der Recherche im Internet Quellen, denen man vertrauen kann, von unseriösen Quellen?«
Den Schülern gefällt der multimediale Unterricht. »Die Lehrer arbeiten jetzt viel mehr mit Bild-, Audio- und Video-Material«, sagt Rebecca aus der 9. Klasse. »Dadurch kann ich dem Unterricht besser folgen. Wir können im Internet recherchieren und müssen dafür nicht extra in den Computerraum gehen.« Auch die Kleineren finden es »cool«, im Englisch-Unterricht zum Beispiel Big Ben zu sehen und läuten zu hören.
Die Schüler helfen mit, die digitalen Tafeln funktionsfähig zu halten: Einige schwärmen wöchentlich aus, um die Smart Boards zu »reinigen«; sie löschen die geöffneten Dateien und Anwendungen, die auf dem Desktop verbleiben.
Sollte es aufgrund der Corona-Pandemie erneut zur Schließung der Schule kommen, ist der Schulcampus Röbel besser gerüstet als im Frühling. Im Sommer hat Richter 100 Tablets bestellt, die aus den Mitteln einer Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt finanziert werden. Diese können an Schüler verliehen werden, denen zu Hause kein Endgerät zur Verfügung steht. Durch die Smart Boards haben die Lehrer schon begonnen, ihren Unterricht digital zu gestalten. Und Office 365 und Teams ist nun flächendeckend eingerichtet. Zudem wurden neue Kameras bestellt, mit denen der Unterricht vor der digitalen Tafel großflächig gefilmt werden kann.
Probleme mit dem Breitbandanschluss
Doch ein großes Problem kann auch der Digitalpakt nicht lösen. Im Landkreis Röbel gibt es noch sogenannte »weiße Flecken«: Orte ohne Breitband-Anschluss. In manchen Dörfern haben die Haushalte nicht einmal Zugang zum Internet. Während des ersten Lockdowns ist der Online-Unterricht schon daran in einigen Jugendzimmern gescheitert.
Der Bund investiert zwar Milliarden in den Aufbau von flächendeckenden und sicheren Gigabitnetzen und in die Versorgung von Schulen mit schnellem Netz. Die gesetzlichen Grundlagen dafür hat er mit dem »Digitalfonds« (Sondervermögen Digitale Infrastruktur) geschaffen. In dem Rahmen ist die Förderung des Breitbandausbaus im Landkreis Röbel auch bereits bewilligt. Doch die Inbetriebnahme ist erst Ende 2024 geplant. Die Projektplanung, die Abwicklung mit Ausschreibung und dem tatsächlichen Ausbau dauert, und die Baukapazitäten sind knapp.
Hans-Peter Richter lässt sich jedoch auch davon nicht bremsen. Er will jetzt die Mittel zur Finanzierung für die Ausbildung und Einstellung von IT-Mitarbeitern für seine Schule beantragen. Richter zufolge sind eigene IT-Fachkräfte eine der zentralen Voraussetzungen für die erfolgreiche Digitalisierung des Unterrichts. »Wir können die Systeme längerfristig nicht komplett selber warten«, sagt er. Derzeit hilft eine IT-Fachkraft aus der Stadtverwaltung.
Bei allem Enthusiasmus für die Digitalisierung sei er manchmal aber auch ein bisschen nostalgisch, sagt der Schulleiter. Eine Kreidetafel wird er behalten. Die sei schon über hundert Jahre alt. »Am Tag der offenen Tür werden wir die rausholen«, sagt er. »Um den Kindern zu zeigen, dass solche Hilfsmittel in früheren Zeiten auch wichtig waren.«
Unser Film über den Schulcampus Röbel auf youtube:
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Die Beschwerden über Leistungsmängel auf der Hochrheinbahn reißen nicht ab. Jüngste Meldungen von Bahnfahrer*innen beklagen, dass teilweise auch in den Hauptverkehrszeiten nur ein Wagen eingesetzt worden sei. „Das darf gerade jetzt nicht passieren“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, „in Corona-Zeiten brauchen wir verlässliches und ausreichendes Wagenmaterial.“ Die Bahn hatte zuvor den Wagenmangel mit Ausfällen von veraltetem Zugmaterial begründet.
Nachdem in den vergangenen Tagen neben den schon seit langem bekannten Beschwerden von Bahnfahrer*innen bezüglich Verspätungen und Ausfälle von ganzen Zugfahrten jetzt neue Klagen hinzugekommen sind, hatte die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter die Deutsche Bahn und die Nahverkehrsgesellschaft zu Stellungnahmen aufgefordert. Neu sind Meldungen, dass auf der Hochrheinstrecke Züge, insbesondere der Baureihe 612 (IRE), immer häufiger mit nur einem Wagen verkehren – und das auch zu Hauptverkehrszeiten.
Die Deutsche Bahn und die Nahverkehrsgesellschaft, haben in ihren Antworten an die Bundestagsabgeordnete darauf hingewiesen, dass die Reduktion des Wagenmaterials nicht gezielt veranlasst worden sei, sondern jeweils durch aktuelle Ausfälle von veraltetem Zugmaterial verursacht werde. Von den eigentlich mit zwei Zügen der Baureihe 612 geplanten Fahrten auf der Hochrheinstrecke könnten aus diesem Grund mitunter täglich mehrere Fahrten nur mit einem Wagen ausgestattet werden. Von diesen „Schwächungen“ sei der IRE 3060 als einer der wichtigsten Berufsverkehrszüge am Hochrhein ebenfalls immer wieder betroffen. Der IRE 3060 komme solo von Friedrichshafen und soll in Singen ein zweiter Zugteil beigestellt bekommen.
Für Rita Schwarzelühr-Sutter ist die Enge, die durch die Reduzierung in den Zügen entstehe, inakzeptabel. Gerade jetzt in der Corona-Pandemie sei das eine Zumutung für die Fahrgäste. Die SPD-Bundestagsabgeordnete sagt: „Wir können den Menschen nicht Abstandsregeln verordnen und sie gleichzeitig auf dem Weg zur Arbeit dicht an dicht sitzen und stehen lassen.“ Sie fordert Bahn und Verkehrsgesellschaft auf, zeitnah Abhilfe zu schaffen.
Die jüngste Ankündigung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, dass ab Ende 2021 die „Langläufer“-Züge auf der Strecke Waldshut-Singen-Friedrichshafen auf Diesel-Lokomotiven der Baureihe 245 und auf Doppelstockwagen umgestellt werden sollen, wertet sie als Fortschritt, der aber den aktuellen und Bedürfnissen nicht gerecht werde und eindeutig zu spät komme.
Für die Neuauflage des Schienengipfels, wie ihn die CDU gerade vorgeschlagen hat, sieht Rita Schwarzelühr-Sutter keinen wirklichen Bedarf: „Dazu ist eigentlich alles gesagt, wir brauchen fahrende und moderne Züge. Und dass kein Weg an der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke vorbeiführt, war bereits Ergebnis des ersten Schienengipfels, zu dem ich 2017 Vertreter*innen des Landkreises, der Bahn und der Landesregierung eingeladen hatte.“
Das Ziel sei klar, so Schwarzelühr-Sutter weiter: „Bis 2025 muss die Hochrheinschiene elektrifiziert werden. Es kann jedoch nicht sein, dass bis dahin die Menschen in Zügen fahren müssen, bei denen es Glückspiel ist, ob sie überhaupt fahren. Ich bin froh, wenn sich die Situation ab Ende 2021 durch Doppelstockzüge noch einmal verbessern lässt, aber es darf die Frage erlaubt sein, warum hier nicht die Pilotprojekte mit Wasserstoffantrieb über die Hochrheinschiene rollen, sondern wieder bereits gebrauchtes Zugmaterial eingesetzt wird. Wir brauchen jetzt nicht den x-ten Gipfel, sondern es würde reichen, wenn die grün-schwarze Landesregierung ihren Job machen würde.“
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png00Thomas Wursterhttps://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.pngThomas Wurster2020-11-27 21:30:522020-12-01 12:25:07Neue Klagen über Bahnbetrieb auf der Hochrheinstrecke
Der Rettungsschirm für die Reha-Kliniken wird noch einmal weiter gespannt. In der zurückliegenden Woche hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz beschlossen.
Der mit dem Infektionsschutzgesetz beschlossene Rettungsschirm für Reha-Kliniken wird ergänzt. Für den Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 können sie pandemiebedingte Mehrkosten bei ihren Krankenkassen geltend machen. Das neue Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GVPG) schafft dafür die rechtliche Grundlage. Davon profitieren auch die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen am Hochrhein und im Hochschwarzwald.
Das GVPG sieht vor, dass die Krankenkassen und die Träger der zugelassenen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ihre Vergütungsvereinbarungen vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 anpassen, um den Veränderungen im täglichen Betrieb Rechnung zu tragen. Dies kann den Ausgleich von Mehraufwänden bei Personal- und Sachkosten sowie fehlender Einnahmen durch pandemiebedingte Minderbelegungen betreffen, die durch die bisher vereinbarten Vergütungen nicht abgebildet werden.
„Ich bin froh, dass wir mit dem GVPG die Finanzierungslücke der Reha-Einrichtungen rückwirkend für den Monat Oktober schließen können“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, die sich für die Verlängerung des Rettungsschirms für Reha-Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 SGB sowie Einrichtungen des Müttergenesungswerks eingesetzt hat, der im September ausgelaufen war. Vergangene Woche hat der Bundestag beschlossen, dass der Bund die Hälfte der Kostenausfälle der Reha-Kliniken für zweieinhalb weitere Monate übernimmt. Die Orientierungsgröße dafür sind die durchschnittlichen Tagespauschalen.
„Neben den Ausgleichszahlungen des Bundes schaffen wir nun zusätzlich eine Verhandlungslösung, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass unsere erstklassigen Reha-Einrichtungen nicht in existenzbedrohliche Zahlungsschwierigkeiten geraten“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Waldshut.
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png00Thomas Wursterhttps://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.pngThomas Wurster2020-11-26 19:45:312020-12-01 12:36:35Der Rettungsschirm für Reha-Kliniken wird noch einmal größer
Aktuelles
10 Jahre lang gesperrtes Albtal? Falsche Prioritäten!
/in Allgemein /von Thomas WursterFrühestens 2023 soll es nach Darstellung auf dem online-Portal des Landratsamts Waldshut mit den Baumaßnahmen für die Instandsetzung der L 154-Albtalstraße losgehen. Dabei ist die historisch und verkehrsgeographisch wertvolle Straße zwischen Tiefenstein und Hohenfels bereits seit 2015 wegen Steinschlägen und Felsstürzen gesperrt. Damit gibt sich die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nicht zufrieden.
„Bei seinem vor Ort-Besuch im August 2018 verkündete der Ministerialdirektor im Landesverkehrsministerium Uwe Lahl noch, die Albtalstraße bleibe weitere zwei bis vier Jahre gesperrt. Wenn man jetzt erst im Jahr 2023 oder sogar 2024 anfängt zu sanieren, sehe ich keine Öffnung vor 2025“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Es kann nicht sein, dass wir in Baden-Württemberg zehn Jahre brauchen, um ein drei Kilometer langes Straßenstück instand zu setzen. Mit größtem Verständnis für den Artenschutz und die sicherheitstechnischen Herausforderungen – hier setzt das Land einfach falsche Prioritäten zulasten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Irritiert zeigt sich die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Waldshut zudem darüber, dass die Übernahme der Sanierungskosten durch die Landesregierung hervorgehoben werde. „Die Albtalstraße ist eine Landesstraße. Baulastträger für Landesstraßen ist das Land. Wer sonst sollte für die Kosten aufkommen?“, fragt Rita Schwarzelühr-Sutter. Die grün-schwarze Landesregierung sei jetzt in der Pflicht, mehr Transparenz zu schaffen und einen verbindlichen Zeitplan für die Wiedereröffnung des Albtals zu nennen.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 20/2020
/in Allgemein /von Thomas WursterDIESER HAUSHALT BRINGT UNS GUT DURCH DIE KRISE
Das Budget 2021 sieht Rekordausgaben vor, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Gesundheit zu schützen. Zukunftsinvestitionen sollen für neues Wachstum sorgen.
Um gut durch die Krise zu kommen, hat der Bundestag am Freitag einen Rekordhaushalt beschlossen: Er sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 498,6 Milliarden Euro vor. „Dieser Haushalt zeigt die Stärke und die Verantwortung des Deutschen Bundestages. Er steht einerseits im Zeichen der existenziellen Herausforderung durch die Pandemie, andererseits für den Beginn eines Jahrzehnts, in dem wir die Weichen für eine sich wandelnde Arbeitswelt und klimaschonendes Wirtschaften stellen müssen“, sagte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, bei der Haushaltsdebatte im Bundestag.
„Auf der einen Seite investieren wir in die Gesundheitsversorgung, die wir weiterhin stärken müssen. Wir kämpfen aber auch dafür, dass Menschen in Beschäftigung gehalten werden und sich gleichzeitig qualifizieren können. Wir wollen auch wirtschaftliche Substanz sichern, weil wir, wenn die Krise beendet ist, auch wieder schnell hochfahren wollen“, sagte Mützenich. Um das Land zukunftssicher zu machen, werde in Mobilität, klimaschonendes Wirtschaften, neue Arbeitsplätze und in eine Digitalisierung investiert, die Voraussetzung für neue Arbeit in Deutschland sei.
Auch Bundefinanzminister Olaf Scholz verteidigte das Budget. „Wir setzen sehr viel Geld ein – aber wohlüberlegt“, sagte der Minister zu Beginn der Haushaltswoche. Er werde „nicht alles finanzieren, was irgendjemand sich ausgedacht hat“. Es gehe nun vielmehr darum, Investitionen in Zukunftsprojekte zu tätigen. „Wir werden aus dieser Krise herauswachsen“, sagte Scholz. Das Land müsse über Wirtschaftswachstum aus der Krise kommen und nicht etwa durch Steuersenkungen.
Scholz sieht Grund für Optimismus: Die wirtschaftliche Entwicklung sei derzeit besser als befürchtet, in manchen Branchen werde das Vorkrisenniveau wieder erreicht, und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sei weniger schwierig als befürchtet. Deutschland bekomme international viel Lob für seine Krisenbewältigung: „Das ist der Goldstandard, so muss man das machen.“
Um den Haushalt zu finanzieren, nimmt die Bundesregierung hohe Schulden auf. Die Neuverschuldung steigt auf 180 Milliarden Euro. Dazu muss zum zweiten Mal die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden. Die enorme Neuverschuldung sei „zu keiner Minute etwas, das einem leicht fallen kann“, sagte Scholz. Es gehe nun aber darum, die „Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu beschützen“ und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzumildern.
Es wird auch massiv in die Zukunft investiert, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Das Land hat die finanzielle Kraft dafür, Schulden in Krisenzeiten aufzunehmen, weil in den vergangenen Haushaltsjahren verantwortungsvoll gehandelt wurde. Die wichtigsten Ausgaben im Detail:
Verlängerung der Corona-Hilfsmaßnahmen:
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen werden bis Juni 2021 verlängert. Hierfür werden die Hilfen auf 39,5 Milliarden Euro aufgestockt. Mit den Überbrückungshilfen III werden auch die Voraussetzungen noch einmal nachjustiert. So wird beispielsweise die maximale Fördersumme von 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht sowie der Kreis der Antragsberechtigen erweitert. Darüber hinaus wird nunmehr die Situation von Soloselbständigen besonders berücksichtigt.
Aber auch jenseits der Überbrückungshilfen III werden notleidende Branchen unterstützt. Für semiprofessionelle Sportvereine enthält der Haushalt ein weiteres Hilfspaket in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Für Einrichtungen der Behindertenhilfen sowie für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe und für Jugendherbergsstätten werden 200 Millionen Euro für Zuschüsse bereitgestellt, um die Pandemie zu bewältigen. Rund 72 Millionen Euro sind zur Absicherung der KfW-Soforthilfen für Studierende und rund 147 Millionen Euro für finanzielle Hilfen an studentische Verbände eingeplant. Diese werden mit der Verlängerung des Rettungsschirms für Ausbildungsplätze in Höhe von 500 Millionen Euro flankiert. Schließlich enthält auch der Etat des Auswärtigen Amtes eine Vorsorge in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie sowie deren Sekundärfolgen.
Stärkung des Gesundheitssektors
Der Gesundheitsfonds für pandemiebedingt verursachte Belastungen wird um rund 2,7 Milliarden Euro auf insgesamt 7,65 Milliarden Euro aufgestockt. Mit der Erhöhung werden beispielsweise die vergünstigte Abgabe von FFP2-Schutzmasken sowie die Ausgleichszahlungen an Rehabilitationseinrichtungen finanziert. Zusätzlich werden 2,9 Milliarden Euro für Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus eingestellt. Für eine „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ werden 750 Millionen Euro neu im Etat ausgebracht.
Erstmalig wurde auch eine Vorsorge für Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 in Höhe von 2,67 Milliarden Euro sowie für Investitionen zur Förderung der inländischen Entwicklung und Produktion von Impfstoffen in Höhe von 90 Millionen Euro eingestellt. Zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst enthält der Etat insgesamt rund 123,5 Millionen Euro.
Sicherung von Arbeit und Rente
Der Bundeshaushalt 2021 steht wie kein anderer für sozialen Zusammenhalt. Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umfasst mit rund 165 Milliarden Euro rund 33 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes und setzt mit der weiteren Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes als Regelinstrument, der finanziellen Stabilisierung der Bundesagentur für Arbeit, der Sicherung der Arbeit von morgen und der Einführung der Grundrente für über 1,3 Millionen Menschen im Land starke sozialpolitische Impulse.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in dieser Corona-Pandemie einen beispiellosen Beitrag zur Sicherung von Arbeit und zum Schutz vor Arbeitslosigkeit geleistet. Die Bearbeitung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld waren europaweit einzigartig. Dafür musste die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Rücklagen aufbrauchen. Damit die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen während der Corona-Pandemie finanziert werden können und die BA auch in den Folgejahren handlungsfähig bleibt und sich vor allem auf die Integration in Arbeit und die Durchführung von Weiterbildung konzentrieren kann, wird sie mit einem Zuschuss in Höhe von 3,35 Milliarden Euro im nächsten Jahr unterstützt.
Zudem wird die Rente von heute und morgen stabilisiert und gestärkt. 2021 steigen die fünf großen Bundeszuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung zusammen auf rund 101,1 Milliarden Euro. Bis 2023 erhöhen sich die Zuschüsse an die Rentenversicherung auf über 116 Milliarden Euro. Damit setzt die SPD-Fraktion das klare Signal, dass die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung ist. Gegen den erbitterten Widerstand von CDU/CSU wurde die Grundrente durchgesetzt. Im Haushalt 2021 sind 1,4 Milliarden Euro für die Einführung der Grundrente ab dem 1. Januar 2021 vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass 1,3 Millionen Menschen eine höhere Rente erhalten werden.
Investitionen in die Zukunft
Die Investitionsausgaben sind im Bundeshaushalt 2021 auf einem Rekordniveau. In den Jahren 2021 bis 2024 werden Investitionen von über 200 Milliarden Euro getätigt. Allein im Jahr 2021 sind Investitionen in Höhe von 61,9 Milliarden Euro veranschlagt, das liegt deutlich über dem Vorkrisen-Niveau.
Neben den klassischen Investitionen in Infrastruktur wird auch die digitale Infrastruktur ausgebaut. Hierzu gehört beispielsweise der Digitalpakt Schule, der gerade in Pandemiezeiten ein wichtiger Pfeiler bei der Betreuung und Beschulung von Schülerinnen und Schülern ist. Im kommunalen Bereich gibt es ein neues Sanierungsprogramm für kommunale Einrichtungen, durch welches Sportstätten, Jugendeinrichtungen und andere gesellschaftliche Treffpunkte wieder auf Vordermann gebracht werden. Im Forschungsbereich wird beispielsweise in die Gründung neuer Institute investiert – insbesondere im Bereich der Immunforschung und Pandemiebekämpfung.
EIN NEUES BUNDESGESUNDHEITSAMT
Die SPD-Fraktion hat ein Konzept beschlossen, das die Gesundheitsämter langfristig stärken soll und auch eine neues Bundesgesundsheitamt vorsieht.
Die SPD-Fraktion hat in der vergangenen Woche ein umfassendes Konzept für die Neuausrichtung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beschlossen. Damit sollen über die Corona-Pandemie hinaus die Gesundheitsämter nachhaltig gestärkt werden.
Damit setzt die SPD-Fraktion ein deutliches Zeichen: Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll neben ambulanter und stationärer Versorgung die dritte Säule im Gesundheitssystem werden, die eine umfassende Versorgung für alle Menschen bereitstellt. Die Gesundheitsämter sollen dem Papier zufolge nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst sei Teil der Daseinsvorsorge und gehöre grundgesetzlich geschützt.
In dem Papier werden die derzeitigen Zustände in vielen Gesundheitsämtern analysiert, zudem wird der Frage nachgegangen, welche Herausforderungen für eine bessere Arbeit bestehen. Dem vorausgegangen sind zahlreiche Gespräche mit Betroffenen in den Kommunen und Landkreisen. Daraus leitet die Fraktion zentrale Forderungen ab.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern arbeiteten am Limit und darüber hinaus und verdienten dafür größte Unterstützung, schlussfolgern die Abgeordneten. Der Bund habe aber bisher kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das solle nun geändert werden. Es könne eine Rahmenkompetenz geschaffen werden, um dem Flickenteppich an Regelungen entgegenzuwirken und auch finanzielle Unterstützung für den ÖGD zu ermöglichen.
Von den Gesundheitsämtern selbst seien klarere Ansprechpartner gefordert, daher könne sich die Fraktion auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen. Wie genau dieses aussehen soll, wollen die Abgeordneten durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens prüfen lassen. Schließlich solle die Daseinsvorsorge im Grundgesetz geschützt werden. Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssten, gelte es, einen Ausverkauf des ÖGD zu verhindern, denn dieser sei unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Das Positionspapier zum Download:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_oeffentlicher-gesundheitsdienst_20201207.pdf
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
#BauernFürKlimaschutz – Neues Investitionsprogramm Landwirtschaft startet
/in Allgemein /von Thomas WursterUnter dem Motto „Bauern für Klimaschutz“ bringt die Bundesregierung das bisher größte Programm zur Modernisierung der Landwirtschaft auf den Weg. Mit einem Gesamtvolumen von mehr als Milliarde Euro sollen die Transformationsprozesse in der Landwirtschaft beschleunigt werden.
„Seit einigen Jahren steht die Landwirtschaft im Fokus heftiger Debatten. Erst vergangene Woche habe ich mich in einem virtuellen Austausch mit Landwirt*innen aus dem Landkreis Waldshut sowie Vertreter*innen von Land schafft Verbindung, des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums intensiv ausgetauscht. Für mich ist klar: Landwirtschaft und Klimaschutz sind keine Gegenpole, sondern beides geht zusammen. Es geht vor allem um artgerechte Tierhaltung, gesunde Lebensmittel und den Einfluss der Landwirtschaft auf die Umwelt. Diese Konflikte sind Ausdruck eines gestiegenen Bewusstseins hinsichtlich der Bedeutung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft“, erläutert die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. „Das zeigt sich auch an der wachsenden Nachfrage nach Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung. Es wird deutlich: Wir müssen zusammen mit allen Beteiligten nach
Lösungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft suchen und gemeinsam einen tragfähigen Transformationspfad entwickeln.“
Um die Transformationsprozesse zu beschleunigen stellt die Bundesregierung ein Modernisierungsprogramm in einer Gesamthöhe von über einer Milliarde Euro zusammen. Mit 816 Millionen Euro wird ein flächendeckender Technik- und Modernisierungsschub auf landwirtschaftlichen Betrieben gestartet. Dabei wird ausschließlich Technik gefördert, die spürbare Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsparungen garantiert. Mit knapp 46 Millionen Euro werden Projekte mit denen digitale Techniken auf den Feldern, wie beispielsweise mechanische Unkrautbekämpfung mittels kameragesteuerter Hackgeräte mit KI-Unterstützung, gefördert. 140 Millionen Euro werden in besseren Insektenschutz investiert. Zum Beispiel durch Blühstreifen, Hecken oder nachhaltige Obstbestände.
„Jeder Euro aus dem Programm dient so dem Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Dieses Modernisierungsprogramm – ab dem 11. Januar 2021 können Interessierte bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Förderanträge stellen – unterstreicht, dass die Bundesregierung die Landwirt*innen nicht im Stich lässt, sondern Ihnen dabei hilft, wettbewerbsfähig zu bleiben, aber dennoch nachhaltig handeln können. Denn ein „weiter so“ kann es nicht mehr geben.“
Berechtigt zur Förderung sind landwirtschaftliche und gewerbliche Primärerzeuger sowie landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Weiter Einzelheiten sowie die gesamte Antragsstellung kann hier abgerufen werden: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/
Klima-Dialog: „Wir müssen den schlafenden Riesen einer internationalen Kooperation wecken“
/in Allgemein /von Thomas Wurster„Der CO2-Preis kann weltweit für uns zum Problemlöser einer der wichtigsten Zukunftsfragen werden.“ Zu diesem Fazit kam die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter am Ende ihres Online-Dialogs mit dem Potsdamer Klimafolgenforscher Prof. Dr. Ottmar Edenhofer. Die Videokonferenz unter dem Titel Wir.Machen.Zukunft. war Auftakt einer Veranstaltungsreihe, mit der die Abgeordnete aufzeigen will, wie eine weltweit notwendige Transformation bis auf die Kommunalebene ineinandergreifen kann und muss.
Zur ersten Ausgabe ihres neuen Digitalformats Wir.Machen.Zukunft. hatten sich neben Umweltwissenschaftler Ernst Ulrich von Weizäcker, Waldshuts Landrat Martin Kistler, dem St. Märgener Bürgermeister Manfred Kreutz, Vertretern von Naturschutzverbänden und Fridays For Future, SPD-Mitglieder aus Südbaden und Bürger*innen aus der gesamten Region zugeschaltet. Das sei ein ermutigendes Signal, sagte Rita Schwarzelühr-Sutter, die dringend notwendige Neudefinition von Lebensqualität könne nur gelingen, wenn sie von einem breiten Konsens der Menschen und der Wirtschaft getragen werde.
Wie notwendig und wie dringend der Strukturwandel tatsächlich ist, hatte sich in ihrem Dialog mit Klimafolgenforscher Ottmar Edenhofer unmissverständlich gespiegelt. Edenhofer hatte zum Auftakt auf den Jahresreport des Global Carbon Projects verwiesen, der für 2021 den weltweit höchsten Wert der CO2-Konzentration seit Menschengedenken prognostiziere. Die erste Corona-Welle habe den CO2-Ausstoss zwar kurzzeitig auf das Niveau von 2006 gesenkt, man werde aber schnell auf den ursprünglichen Wachstumspfad zurückgekehrt.
„Wir brauchen den strukturellen Wandel, der wirtschaftliches Wachstum vom Emissionswachstum radikal entkoppelt“, sagte Edenhofer. Wenn die Tür zum 1,5 bis 2,0-Grad-Ziel offenbleiben soll, müsse der weltweite und auch nationale Kohleausstieg schneller erfolgen als geplant. Dazu sei es notwendig, den nationalen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr nach ganz Europa zu überführen. Mit Ordnungsrecht sei das aber nicht zu machen, die Transformation ganzer Volkswirtschaften verlange nach einem Paradigmenwechsel. Die ökologische Wahrheit müsse über einen CO2- Preis abgebildet werden, der sozial verträglich bleibe und in Relation zur tatsächlich erzielten Dekarbonisierung steige.
Voraussetzung dafür sei, dass die europäische Wirtschaft keine Insel bleibe, sondern weltweit gleiche Ziele verfolgt würden. „Denn es geht um den Planeten als Ganzes“, so Edenhofer, „das darf nicht abhängen vom Wohlstand einer Nation.“ Weltweite Kooperationen seien zwar im Pariser Klimaschutzabkommen angelegt, aber unvollkommen verwirklicht. Mit der US-Präsidentschaft von Joe Biden und dem jüngsten Bekenntnis von China zur Treibhausgas-Neutralität bis 2060 eröffne sich zusammen mit dem Green Deal für Europa die Chance eines multilateralen Zukunftslabors, das den Weg für eine globale Bewirtschaftung der gemeinsamen Güter bereiten könnte. In diesem Zusammenhang regte Edenhofer an, künftig nicht nur konkrete Projekte, sondern auch multilaterale Politik finanzieren. „Damit könnte man den schlafenden Riesen internationaler Kooperation wecken“, so Edenhofer.
„Es wäre uns zu wünschen, dass die Staaten hierzu untereinander das Misstrauen überwinden“, sagte Rita Schwarzelühr-Sutter. In Deutschland werde die Diskussion aber gerade dominiert von der preislichen Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit den USA und China. Der CO2-Preis werde als „Belastung obendrauf“ wahrgenommen.
Die Wirtschaft müsse darauf vertrauen dürfen, dass sich Investitionen in grüne Zukunftstechnologien rechnen, weil die Preise für CO2-Emissionen im Gegenzug so hoch seien, dass Vermeidung zwingend werde, sagte Edenhofer dazu. Gleichzeitig sollten über kluge Technologiepolitik Anreize für begrenzte Subventionen geschaffen werden. Nur unter solchen Voraussetzungen seien Unternehmer dazu bereit, wirtschaftliche Risiken einzugehen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Wenn der CO2-Preis 2030 auf mehr als 100 Euro steige, müsse der daraus resultierende Benefit für alle Bevölkerungsgruppen vermittelbar bleiben, sagte Rita Schwarzelühr-Sutter. Sie erläuterte am Beispiel einer Krankenschwester die Belastung durch ein solches Instrument im ländlichen Raum. Das sei mit städtischer Mobilität nicht vergleichbar. „Und ein E-Auto müssen sich die Leute dann erst einmal leisten können“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter. Deshalb sei es notwendig, die Menschen und die Industrie gleichermaßen mit auf den Transformationspfad zu nehmen. Der CO2-Preis sei zwar als zentrales Instrument denkbar und könne zum Schlüssel für das Emissionsproblem werden, dafür sei es aber notwendig, dass der Einsatz dieses Instrumentes über alle Ebenen ineinandergreife. „Wir müssen damit bis hinein in die Kommunen und in den Lebensalltag der Menschen überzeugen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter abschließend, „deshalb fördern wir vom Bund Investitionen in die Elektromobilität und den Öffentlichen Personenverkehr.“
Den vollständigen Klima-Dialog mit Prof. Dr. Ottmar Edenhofer und Rita Schwarzelühr-Sutter gibt es hier zum Nach-Hören:
201210 Wir Machen Zukunft mit Prof Dr Edenhofer
Zukunftsfragen und Expertenwissen in meinem Online-Dialog
/in Allgemein /von Thomas WursterWenn wir unsere Klimaziele schaffen wollen, dürfen wir keine Zeit verlieren. Und Corona darf nicht zum Alibi für weniger oder gebremsten Klimaschutz werden. Wir.Machen.Zukunft. ist ab sofort mein digitaler Platz, um mit Wissenschaftlern und Machern über das Notwendige und das Mögliche zu debattieren. Mein erster Gast ist Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, der Direktor und Chefökonom des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Am Donnerstag, 10. Dezember 2020, spreche ich ab 18.30 Uhr in einer Videokonferenz mit ihm über die neuen Chancen für den Klimaschutz in den USA nach Donald Trump. Und wir erklären, warum uns der CO2-Preis, der ab 1. Januar 2020 für Deutschland gilt, mehr bringt als er uns kostet.
Der Livestream wird hier gezeigt:
https://t1p.de/WirMachenZukunft-Edenhofer
Bundesverkehrsministerium sagt neuen LKW-Vorstauraum für Waldshut zu
/in Allgemein /von Thomas WursterWieder ein Schritt näher an der Lösung für freie Fahrt vom Obi-Kreisel bis zum Zoll. Pst-Kollege Steffen Bilger sicherte zu, dass das BMVI den Vorstauraum mit acht Millionen Euro finanzieren wird.
Vor zehn Jahren haben wir es geschafft, die LKWs aus der Schmittenau herauszukriegen durch den Bau des Deutsch-Schweizerischen Gemeinschaftszolls auf dem ehemaligen Lonzagelände. Das war der einzige Ort, der genügend Platz bot und die zollrechtlichen Voraussetzungen garantieren könnte.
Durch die gewaltige Zunahme des LKW-Verkehrs nach der Finanz- und Wirtschaftskrise kommt es in den Rush-Hour-Zeiten immer wieder zu enormen Problemen. Die LKWs blockieren die Fahrspuren, so dass eine flüssige Fahrt nach Waldshut bzw. auch umgekehrt in Richtung Tiengen nicht mehr möglich ist.
Deshalb braucht es einen großen Vorstauraum zur Entlastung. Die dafür notwendige Fläche ist schon da.
Schnelles Internet für Küssaberg – der Bund gibt 625.000 Euro Zuschuss
/in Allgemein /von Thomas WursterWir machen fifty-fifty. Der Bundeszuschuss für den #Breitbandausbau in Küssaberg deckt die Hälfte des Betrages, den die Gemeinde investiert, um alle Haushalte in der Gemeinde mit leistungsfähigem Internet zu versorgen. Den entsprechenden Förderbescheid hat Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, jetzt in kleiner Runde an Bürgermeister Manfred Weber übergeben. Unsere Gespräche haben bei dieser Gelegenheit noch einmal gezeigt, wie wichtig die performante Digitalisierung für ländliche Gemeinden ist. Dazu gehört auch die G5-Technologie, deren Einführung die Bundesregierung transparent vorantreibt, um auch in diesem Bereich die notwendige Vorsorge zu treffen.
Küssaberg investiert insgesamt 1.25 Millionen Euro in den Breitbandausbau. Mit einer Förderquote von 50 Prozent beläuft sich die vorläufige Höhe der Zuwendung aus der Bundesförderung 625.000 Euro. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt die Bundesregierung die Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.
„Ich freue mich sehr, dass die Gemeinde Küssaberg mehr als eine Million Euro in die Erschließung von unterversorgten Adressen investiert und dass der Bund diese Maßnahme mit Fördergeld honoriert“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Gerade jetzt, in Zeiten von vermehrtem Home-Office, sind schnelle und stabile Verbindungen unverzichtbar. Gleichzeitig wird die Attraktivität der Gemeinde für junge Familien und Unternehmen durch diese Investition langfristig gesteigert“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 19/2020
/in Allgemein /von Thomas WursterWIR GREIFEN JETZT IN DEN FLEISCHFABRIKEN DURCH
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz steht und damit neue Verbote für Werkverträge und Leiharbeit. Dadurch wird ein Geschäftsmodell beendet, das durch Corona seine übelsten Seiten offenbart hat.
Die Regierungsfraktionen haben sich inhaltlich auf ein Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen verständigt. Das Gesetz wird noch Mitte Dezember in 2./3. Lesung im Bundestag beraten.
„Wir greifen entschlossen in den Fleischfabriken durch. Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen werden Realität für alle Beschäftigten der Branche“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Katja Mast. „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz steht. Es adressiert in einmaliger Art und Weise die Verantwortung an die Inhaber der Fleischfabriken und sorgt durch Kontrollen für die Einhaltung der Vorschriften. Damit wird ein Geschäftsmodell beendet, das es viel zu lange gab. Ein Geschäftsmodell, das durch Corona nochmal seine übelsten Seiten offenbart hat“, so Mast. Die Fleisch-Lobby, die das Gesetz verhindern wollte, habe sich getäuscht und zu früh gefreut.
Werkverträge werden mit dem Gesetz im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten, wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. In der Fleischverarbeitung gilt auch ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur per Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. „Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen und baut deshalb die Rechte der Arbeitnehmer aus. Wir grenzen das Handwerk klar ab. Wir stehen damit für den Wert der Arbeit“, erläutert die SPD-Fraktionsvizin.
Arbeit prägt unser Leben – aber sie darf nicht die Gesundheit kosten. Alle müssen sich auf den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz und die Eindämmung von Risiken verlassen können ─ unabhängig von Region und Branche. Arbeitsschutz ist allerdings nur wirksam, wenn auch kontrolliert wird, ob sich alle an die Arbeitsschutzregeln halten. Die Kontrollen durch die Arbeitsschutzaufsicht in den Ländern sind seit 2007 aber immer weiter gesunken.
Die eklatanten Mängel und Versäumnisse in der Fleischbranche wurden von massenhaften Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen offengelegt. Beim Schutz der Gesundheit besteht dringender Handlungsbedarf – es geht hier um elementare Arbeitnehmerrechte. Das Gesetz soll mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeitsschutz sorgen. Außerdem müssen in außergewöhnlichen Notlagen die Handlungsfähigkeit sichergestellt werden. In der Fleischindustrie wird die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht gemacht und der Einsatz von Fremdpersonal beim Schlachten und Zerlegen verboten. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verbessert.
Die Regelungen im Detail:
Arbeitsschutzaufsicht
Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder soll die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch Betriebsbesichtigungen sicherstellen – allerdings geschieht dies aktuell nach Anzahl und Prüfgründlichkeit sehr unterschiedlich. Nun werden für alle Branchen bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Prüfungen festgelegt: Die Anzahl der zu besichtigenden Betriebe soll schrittweise deutlich erhöht werden, sie muss Jahr für Jahr gesteigert werden, bis eine Mindestquote für Kontrollbesichtigungen in den Betrieben erreicht ist.
In Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen Kontrollschwerpunkte gesetzt werden. Ist die vorgegebene Prüfquote flächendeckend erreicht, soll unmittelbar geprüft werden, ob sie noch weiter angehoben und wie die staatliche Arbeitsschutzaufsicht noch weiter verbessert werden kann. Die Bundesregierung wird bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Bundesfachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ einrichten, die sich um eine verbesserte Datenlage und mehr Transparenz in Sachen Arbeitsschutzkontrollen kümmert.
Und auch die Beschäftigten können sich darauf verlassen: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind keine Glückssache. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann darum künftig in außergewöhnlichen Notlagen wie der aktuellen Pandemie zeitlich befristet besondere Arbeitsschutzanforderungen festlegen.
Kein Arbeitszeitbetrug
Die Arbeitgeber müssen für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit sorgen. Arbeitsschutz nicht ernst zu nehmen, ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Arbeitgeber gegen Arbeitszeitregelungen verstößt, hat derzeit mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro zu rechnen. Dieser Höchstbetrag wurde seit 1994 nicht verändert. Aber Bußgelder müssen vorbeugend und leitend wirken. Darum wird der Bußgeldrahmen aktualisiert und der Höchstbetrag auf 30.000 Euro verdoppelt.
Das Überschreiten etwa von Höchstarbeitszeiten ist keine Lappalie, es kann die Gesundheit gefährden. Gerade in der Fleischindustrie ist das aber leider keine Seltenheit. Auch Mindestlohnvorschriften werden in der Fleischindustrie häufig unterlaufen. Darum werden die Arbeitgeber dort zur manipulationssicheren elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet. So kann die Einhaltung von Vorschriften effektiver kontrolliert werden und so stärken wir Arbeitnehmer*innenrechte. Diese Aufzeichnungen und weitere für eine Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes nutzbaren Unterlagen sollen auch von den Arbeitsschutzbehörden der Länder eingesehen werden können.
Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen
Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wird das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft umgesetzt, das die Bundesregierung am 20. Mai 2020 verabredet hat. Auch Arbeitgeber in der Fleischwirtschaft haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Undurchsichtige Strukturen führen jedoch bisher häufig dazu, dass Verantwortlichkeiten verwischt werden: So wurden etwa bei einem großen industriellen Betrieb die Kontrollen erheblich dadurch erschwert, dass die Arbeiter bei bis zu 30 unterschiedlichen Werkvertragsunternehmen angestellt waren. Solche Konstruktionen werden künftig nicht mehr möglich sein.
Beim „Kerngeschäft“ – dem Schlachten und der Zerlegung von Fleisch – dürfen künftig nur noch Arbeitnehmer*innen des eigenenUnternehmens eingesetzt werden. Werkverträge sind ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich und Leiharbeit ist ab dem 1. April 2021 in der Fleischwirtschaft verboten. Nur Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind davon ausgenommen. Eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung macht es auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich, Auftragsspitzen ausschließlich in der Fleisch-Verarbeitung (nicht beim Schlachten und Zerlegen) durch Leiharbeitnehmer*innen aufzufangen – allerdings nur unter strengen Auflagen und Kontrolle:
Dabei darf der Einsatz der Leiharbeitskräfte höchstens acht Prozent des Arbeitszeitvolumens der Stammbelegschaft in der Verarbeitung ausmachen. So sollen gefährliche und menschenunwürdige Zustände beendet, Tarifpartnerschaft in der Fleischverarbeitung wiederbelebt und dadurch weiteren Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Weg geebnet werden. Zur besseren Kontrollierbarkeit müssen die Unternehmen die Behörden der Zollverwaltung über Beginn und Ende des Einsatzes von Leiharbeitskräften informieren.
Damit sich ausländische Arbeitnehmer*innen in ihrer Sprache über ihre Rechte und geltende Arbeitsschutzbedingungen informieren können, haben wir die Beratung „Faire Mobilität“ bereits im Rahmen der Umsetzung der geänderten EU-Entsenderichtlinie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstetigt.
Verbesserungen bei der Unterbringung
Nicht nur in der Fleischindustrie bestehen Missstände bei der Unterbringung von ausländischen Arbeitskräften. Beschämende Berichte zeigten zuletzt Behelfs-Container-Unterkünfte oder Zimmer, in denen ausländische Arbeitnehmer*innen zusammengepfercht auf wenigen Quadratmetern zusammenleben müssen – und dafür unverhältnismäßig viel bezahlen.
Deshalb werden zur Verbesserung der Wohnsituation dieser Beschäftigten die bestehenden Bestimmungen für die Unterbringung durch den Arbeitgeber überarbeitet und in dieArbeitsstättenverordnung neue branchenübergreifende Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte aufgenommen, die auch dann gelten, wenn die Unterkünfte außerhalb des Betriebsgeländes liegen. Außerdem werden die in vielen Branchen üblichen Koppelungen arbeitsvertraglicher Regelungen mit Vereinbarungen zur Unterbringung oder Vermittlung von Wohnungen durch den Arbeitgeber erfasst.
Hierzu wird der Arbeitgeber verpflichtet, eine Dokumentation zu den von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Gemeinschaftsunterkünften zu erstellen, in denen Angaben zur Lage, den untergebrachten Beschäftigten sowie der jeweiligen Dauer der Unterbringung anzugeben sind. Auch mit einer flankierenden Änderung des Bundesmeldegesetzes werden die Kontroll- und Vollzugsmöglichkeiten der zuständigen Landesbehörden in diesem Bereich verbessert.
"ANGEMESSEN, NACHVOLLZIEHBAR UND LEBENSNAH"
Die SPD-Bundestagsabgeordneten unterstützen den verlängerten Teil-Lockdown und appellieren an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger: „Wir haben es in der Hand, nicht nur Weihnachten zu retten, sondern auch die Wochen und Monate danach“.
Die SPD-Fraktion unterstützt die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Verlängerung der Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie: Die am Mittwochabend von Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen seien „angemessen, nachvollziehbar und lebensnah“, sagte der SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Rolf Mützenich am Donnerstagmorgen im Bundestag. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuvor in ihrer Rede die Beschlüsse von Mittwochabend erläutert sowie die Politik von Bund und Ländern verteidigt. Die derzeitigen Beschränkungen sollen in verschärfter Form bis kurz vor den Feiertagen verlängert werden, dann gelten vorübergehende Lockerungen.
Lockdown-Betroffene könnten weiter auf „großzügige Hilfen“ setzen, sagte Mützenich weiter. Seiner Fraktion gehe es darum, gerade in der Pandemie „die soziale Demokratie in Deutschland“ zu stärken. „Bedrückend ist die große Zahl der Menschen, die an dem Virus gestorben sind, dahinter verbergen sich tragische Momente. Sie werden weder durch Zynismus noch durch absurde Vergleiche kleiner“, betonte Mützenich.
Die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar begrüßte, dass durch die bisherigen Schutzmaßnahmen die Stabilisierung der Neuinfektionen erreicht worden sei. „Das war die erste Etappe, aber das Ziel haben wir noch nicht erreicht“, sagte sie. „Die Neuinfektionen müssen signifikant weitersinken, um unser Gesundheitssystem nicht an seine Grenzen zu bringen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die gestern beschlossenen Vereinbarungen, die nun in Ländervereinbarungen befristet und begründet umgesetzt werden. Das haben wir als Gesetzgeber in der vergangenen Woche in der Novelle des Infektionsschutzgesetztes so beschlossen“. Dittmar äußerte Verständnis für die Lockerungen über Weihnachten. Aber sie wisse auch, dass das ein „Ritt auf der Rasierklinge“ sei aus medizinischer Sicht. Sie appellierte an die Eigenverantwortung der Bürger, die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktbeschränkungen einzuhalten: „Wir haben es in der Hand, nicht nur Weihnachten zu retten, sondern auch die Wochen und Monate nach Weihnachten“, sagte Dittmar. „Deshalb mein eindringlicher Appell: Bleiben Sie eingenverantwortlich und solidarisch“.
Thema der Debatte war erneut die Reform des Infektionsschutzgesetzes, das der Bundestag vergangene Woche verabschiedet hat. Damit hat der Bundestag seine Rolle in den Entscheidungen zu den Corona-Schutzmaßnahmen gestärkt und diese präzisiert, um die Maßnahmen rechtssicherer zu machen. Auf Demonstrationen wurde das Gesetz unter anderem mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 verglichen, das Adolf Hitler an die Macht brachte. Auch die AfD griff diese Vergleiche auf. Zudem schleusten AfD-Abgeordnete Personen in den Bundestag, die Abgeordnete anderer Parteien bedrängten.
Die Mehrheit der Bevölkerung stehe hinter den Schutzmaßnahmen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast. Es gebe aber auch jene, die vergangene Woche bei Demonstrationen ihre Sorgen zum Ausdruck gebracht hätten. Die müsse man gemeinsam ernst nehmen. „Diese Demonstrationen waren aber auch geprägt von Gerüchten, Lügen und Rechtsextremen, die mitdemonstriert haben“, sagte Mast. Von Impfpflicht, von Gleichschaltung der Parlamente und der Aussetzung von Grundrechten sei die Rede gewesen. „Das alles ist falsch“, sagte Mast. Die AfD verbreite diese Falschmeldungen auch. „Und wenn die AfD die Hand reicht, damit frei gewählte Abgeordnete im Bundestag bedrängt werden, dann reicht es nicht, wenn man sich entschuldigt, das muss Konsequenzen haben. Und die gibt es nicht“. Das was da passiere, zersetze die Demokratie. „Während Sie pöbeln und aufwiegeln, suchen wir nach Problemlösungen“, sagte die SPD-Abgeordnete. „Ich bin davon überzeugt, dass wir durch diese Krise auch gestärkt kommen können, wenn wir solidarisch zusammenhalten, die Probleme lösen, auf die Corona den Scheinwerfer wirft“.
ENTLASTUNG FÜR DAS PFLEGEPERSONAL
Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz werden 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen und die Versorgung von Schwangeren verbessert.
Die Corona-Pandemie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, werden unter anderem 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten und dabei Pflegebedürftige und Angehörige nicht zusätzlich finanziell belasten. Zudem wird die Versorgung von Schwangeren verbessert. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Hebammenstellen und zusätzliche Assistenz in der Geburtshilfe.
Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch unter Pandemiebedingungen solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie zum Beispiel für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt. Wir haben erreicht, dass dabei die finanzielle Stabilität kleinerer Krankenkassen nicht gefährdet wird
Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021in Kraft treten. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege
Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert
Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Zusätzliche Hebammen in Kliniken
EIN FLEXIBLERES ELTERNGELD
Das Elterngeld wird so gestaltet, dass Eltern besser Teilzeit arbeiten können neben der Betreuung ihres Kindes. Bei Frühchen verlängert sich das Elterngeld.
Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, der in dieser Woche in 1. Lesung beraten wurde, werden Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher gemacht.
So wird die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Beim Partnerschaftsbonus wird der Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausgedehnt. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig arbeiten. Der ausgedehnte Stundenkorridor erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für Familie zu haben.
Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern. Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.
Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie das möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.
Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbeziehenden ausmachen – etwa 7000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Der Gesetzentwurf zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924438.pdf
BESSERER VERBRAUCHERSCHUTZ IM INKASSORECHT
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht geht gegen zu hohe und intransparente Inkassokosten vor und schreibt die Aufklärung der Schuldner vor.
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat sich die Transparenz im Inkassowesen deutlich verbessert. Ein Problem stellen jedoch immer noch die geltend gemachten Inkassokosten dar: Diese sind im Verhältnis zum Aufwand zumeist deutlich zu hoch. Teilweise gibt es noch unnötige Kostendoppelungen und mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner*innen werden oft ausgenutzt. Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, das diese Woche verabschiedet wurde, sieht vor, die Geschäfts- und die Einigungsgebühr so anzupassen, dass einerseits für die Schuldner*innen keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Schuldner*innen werden zukünftig vor allem in den Fällen entlastet, in denen sie die Forderungen nach dem ersten Mahnschreiben beglichen haben oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen wurden. Schuldner*innen müssen über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden.
DAS PLASTIKTÜTENVERBOT KOMMT
Um die Umwelt besser zu schützen, wurde die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Dünne Einweg-Plastiktüten sind künftig verboten.
Das Plastiktütenverbot kommt: In dieser Woche hat der Bundestag die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren.
AUF! UND MIR NACH! EIN DIGITALPÄDAGOGISCHER AUSFLUG AN DIE MÜRITZ
282.000 Euro hat der Schulcampus Röbel an der Müritz aus dem Digitalpakt für digitale Tafeln, Tablets und WLAN erhalten. Bei einem Ortsbesuch zeigen uns Lehrer*innen und Schüler*innen, wie das digitale Lernen funktioniert.
Die alten Wandtafeln haben wir jetzt verkauft«, sagt Hans-Peter Richter, Schulleiter des »Schulcampus Röbel«, eine Gesamtschule an der Mecklenburgischen Seenplatte. Der 66-jährige läuft vom Hauptgebäude aus der DDR-Zeit ins neu gebaute »Nawi-Haus« hinüber. Hier, in dem schlichten Betonbau mit leuchtend weißer Fassade, will er zeigen, wie in seiner Schule digital unterrichtet wird. Physik, dritte Stunde, 11. Klasse.
An der Wand hängt ein riesiger weißer Bildschirm, eine sogenannte digitale Tafel, ein Meter hoch, fast zwei Meter breit. Dort ist gerade die Wikipedia-Seite zur Energiebilanz der Wärmepumpe zu sehen. Die Schüler sollen Energiearten und ihre Berechnungen recherchieren. Jeder hat ein Tablet vor sich, das mit der Computer-Tafel verbunden ist. Wer etwas Interessantes gefunden hat, meldet sich, dann wird diese Tablet-Seite vorne angezeigt.
Hans-Peter Richter läuft zwischen den Schülern umher, klopft ihnen aufmunternd auf die Schulter, schaut auf ihre Tablets, und flüstert, während der Lehrer weitermacht: »Wenn wir bei der Digitalisierung nicht mitgehen, hängen wir hinterher in der Welt. Je eher die Kinder diese Möglichkeiten bekommen, desto besser«.
Richter ist die Digitalisierung sehr wichtig. Seine Gesamtschule in Röbel an der Müritz, 5000 Einwohner, knapp 150 Kilometer nordwestlich von Berlin, war die erste Schule in Mecklenburg-Vorpommern, die Mittel aus dem Digitalpakt bekam. Damit konnte Richter die ganze Schule mit digitalen Tafeln ausstatten.
Mehr als sechs Milliarden Euro für die Schulen
Der Digitalpakt ist das bildungspolitische Großprojekt der rot-schwarzen Regierungskoalition. Im Sommer 2019 stellte der Bund fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereit, die Länder schossen insgesamt 500 Millionen Euro dazu, damit Schulen sich digitale Tafeln, Laptops und WLAN anschaffen können. Das Geld fließt über fünf Jahre bis 2024.
Da das digitale Lernen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie noch viel wichtiger geworden ist, wurden Ergänzungen vereinbart: Im Frühling kam ein 500-Millionen-Euro-Hilfspaket dazu, um sozial benachteiligte Schüler mit Laptops zu versorgen. »Ob Schülerinnen und Schüler beim Unterricht per Video, Chat und App mithalten können, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das ist eine ganz entscheidende soziale Frage«, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek.
Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets im Frühsommer wurden weitere 500 Millionen vereinbart, damit die Schulen IT-Fachkräfte einstellen können, die die Software installieren und die Geräte warten. Und auf dem Schulgipfel Ende September wurden 500 Millionen Euro für Lehrer-Laptops beschlossen.
Als Hans-Peter Richter im Sommer 2019 vom Digitalpakt erfuhr, dachte er sich: »Diese Fördermittel muss ich in ein paar Wochen haben«. Ganz so schnell ging es dann doch nicht, aber bereits im Dezember bekam der Schulcampus Röbel den Zuschlag für 282.000 Euro. Am 9. Juli dieses Jahres lieferte ein Lkw 36 Smart Boards an die Schule, die 700 Schüler zur Mittleren Reife und zum Abitur führt. Zudem ließ Richter mit den Mitteln die Computerräume mit neuen PC‘s ausstatten und das WLAN-Netz erneuern.
Damit gehört der Schulcampus Röbel bundesweit allerdings noch zu einer Minderheit: Von den fünf Milliarden Euro aus dem Digitalpakt sind bis Ende Juni erst etwas über fünf Prozent bewilligt worden, aktuellere Zahlen sollen Ende des Jahres veröffentlicht werden. In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell immerhin knapp neun Prozent der verfügbaren Mittel von fast 100 Millionen Euro bewilligt worden.
Bürokratische Hürden
Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) zufolge liegt das Land damit »im Zeitplan«. Das Programm laufe über fünf Jahre, und in einem »Roll Out«-Plan sei festgelegt, welche Schulen den Förderantrag in welchem Jahr stellen dürfen. Der Schulcampus Röbel war eigentlich erst für 2021 vorgesehen.
Die bürokratischen Hürden für die Beantragung waren am Anfang hoch. Dazu mussten die Schulen ein aufwändiges »Medienbildungskonzept« erarbeiten. Inzwischen kann dieses Konzept aber auch nachgereicht werden, wurde im Sommer beschlossen. Das begrüßt auch Bildungsministerin Martin: Denn das Verfassen eines solchen Konzeptes sei – gerade im Zuge der Corona- Krise – von den Lehrern als große zusätzliche Belastung empfunden worden.
Auch in Röbel war das so. Aber Richter wollte nicht bis 2021 warten, sondern »unbedingt unter die ersten Schulen kommen«. »Es war eine Fleißarbeit«, sagt er. Man müsse als Schulleiter den digitalen Weg gehen wollen, dabei seine Lehrerinnen und Lehrer mitnehmen. Ihm scheint das gut gelungen zu sein. Einer der Lehrkräfte beschreibt es so: »Wir haben das in einem riesengroßen Mammutprojekt durchgedrückt«.
Als Präsident der Stadtvertretung hat Richter gute Kontakte in die Kommunalpolitik und konnte auch dort auf Unterstützung zählen. Der pädagogische »Medienentwicklungsplan«, den die Verwaltung als Schulträger vorlegen musste, wurde schnell geschrieben.
Hans-Peter Richter erinnert an einen wohlwollenden Patriarchen, wenn er durch die Flure läuft, die Schüler beim Namen nennt, und ihnen sowie ihren Lehrern Anweisungen gibt, die anstandslos befolgt werden. Er erlaubt sich, unangemeldet in den Unterricht zu platzen, alle Schülerinnen und Schüler mit raus zu nehmen, (»Auf! Und mir nach!«), damit die Lehrerin ungestört über den digitalen Unterricht sprechen kann.
Von Corona eiskalt erwischt
Richter ist fest davon überzeugt, dass die Digitalisierung in der Schule wichtig ist, schließlich war er selber Informatiklehrer. Er habe schon vor 20 Jahren gepredigt, erzählt er, dass die Schüler den Umgang mit dem PC lernen müssen, den flexiblen Umgang mit Datenübertragung und Technik. »Wer eine Ausbildung in der Tischlerei macht, der muss heute an digital gesteuerten Maschinen lernen, die Anforderungen sind dort hochrangig und spezialisiert. Wir versuchen, ein Grundgerüst dafür zu legen. Das erleichtert dann vieles«. Der Meinung ist auch Bildungsministerin Martin. »Wir brauchen gute Fachkräfte im Land für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft«, sagt sie.
Schon heute gebe es kaum einen Beruf, in dem keine digitalen Kompetenzen erforderlich seien. Schon vor zwölf Jahren ließ Richter die Schule mit einem ersten WLAN-Netz ausstatten. Als die Pandemie ausbrach, hingen in 40 Klassenräumen Beamer, es gab sieben digitale Tafeln, 20 Notebooks zur Nutzung für die Lehrer und zwei Dutzend Tablets für die Schüler.
Von Corona wurde die Schule dennoch »eiskalt« erwischt, erzählt Christian Leonhardt, Lehrer für Sport und Geographie. Was gut funktionierte, war das Erstellen eines Aufgabenpools über den Schulserver und die Kommunikation über Email und Telefon mit den Schülern. Eine Plattform wie Microsoft Teams, die den Online- Unterricht problemlos möglich macht, war aber nur für die Schüler der Oberstufe eingerichtet. Nur zwei Lehrer gaben auf diesem Wege Online-Unterricht. Andere hatten Scheu davor. »Meine Lehrer haben sich nicht so gerne auf Teams eingelassen und generell auf Online- Unterricht«, erzählt die 14-jährige Rebecca.
Der Lockdown war für manche Lehrer eine regelrechte Grenzerfahrung. Wie für Byrthe Dittrich, die seit 1987 Mathematik und Physik unterrichtet. »Das Schwierigste war für mich, die Fülle von Aufgaben zu meistern«, sagt sie. »Ich musste intensiv nach Filmen und interaktivem Übungsmaterial suchen, die Lösungen auf die Plattform stellen, den Weg zur Lösung schriftlich erläutern.« Viele hätten gedacht, die Lehrer könnten jetzt ausspannen. »Das hat mich sehr gekränkt«, erzählt sie mit brüchiger Stimme.
Jüngere Lehrer schulen die Älteren
Jetzt, wo die alten Kreidetafeln und Beamer aussortiert und die neuen Smart Boards angekommen sind, hat auf dem Schulcampus Röbel eine weitere Epoche der Digitalisierung begonnen. Schüler und Lehrer halfen in den Sommerferien freiwillig, die 90 Kilogramm schweren digitalen Tafeln an die Wände zu montieren. Eine Woche vor Schulbeginn wurden die Lehrer im Umgang mit den Tafeln geschult. Jüngere Lehrer wie Christian Leonhardt erklärten den Älteren, wie es geht.
Leonhardt zufolge hat sich die Anstrengung gelohnt. Die Beamer hätten nur ein kleines, qualitativ schlechtes Bild an die Wand geworfen, der Ton sei zu leise und die Verbindung zwischen Laptop und Beamer störanfällig gewesen. »Jetzt kommt man rein, drückt auf den Knopf und es geht sofort los«. Eine große Erleichterung, findet er. Die Schülerinnen und Schüler könnten jetzt viel besser den Umgang mit digitalen Informationsquellen lernen, sagt Physiklehrer Matthias Strauch: »Wie unterscheidet man bei der Recherche im Internet Quellen, denen man vertrauen kann, von unseriösen Quellen?«
Den Schülern gefällt der multimediale Unterricht. »Die Lehrer arbeiten jetzt viel mehr mit Bild-, Audio- und Video-Material«, sagt Rebecca aus der 9. Klasse. »Dadurch kann ich dem Unterricht besser folgen. Wir können im Internet recherchieren und müssen dafür nicht extra in den Computerraum gehen.« Auch die Kleineren finden es »cool«, im Englisch-Unterricht zum Beispiel Big Ben zu sehen und läuten zu hören.
Die Schüler helfen mit, die digitalen Tafeln funktionsfähig zu halten: Einige schwärmen wöchentlich aus, um die Smart Boards zu »reinigen«; sie löschen die geöffneten Dateien und Anwendungen, die auf dem Desktop verbleiben.
Sollte es aufgrund der Corona-Pandemie erneut zur Schließung der Schule kommen, ist der Schulcampus Röbel besser gerüstet als im Frühling. Im Sommer hat Richter 100 Tablets bestellt, die aus den Mitteln einer Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt finanziert werden. Diese können an Schüler verliehen werden, denen zu Hause kein Endgerät zur Verfügung steht. Durch die Smart Boards haben die Lehrer schon begonnen, ihren Unterricht digital zu gestalten. Und Office 365 und Teams ist nun flächendeckend eingerichtet. Zudem wurden neue Kameras bestellt, mit denen der Unterricht vor der digitalen Tafel großflächig gefilmt werden kann.
Probleme mit dem Breitbandanschluss
Doch ein großes Problem kann auch der Digitalpakt nicht lösen. Im Landkreis Röbel gibt es noch sogenannte »weiße Flecken«: Orte ohne Breitband-Anschluss. In manchen Dörfern haben die Haushalte nicht einmal Zugang zum Internet. Während des ersten Lockdowns ist der Online-Unterricht schon daran in einigen Jugendzimmern gescheitert.
Der Bund investiert zwar Milliarden in den Aufbau von flächendeckenden und sicheren Gigabitnetzen und in die Versorgung von Schulen mit schnellem Netz. Die gesetzlichen Grundlagen dafür hat er mit dem »Digitalfonds« (Sondervermögen Digitale Infrastruktur) geschaffen. In dem Rahmen ist die Förderung des Breitbandausbaus im Landkreis Röbel auch bereits bewilligt. Doch die Inbetriebnahme ist erst Ende 2024 geplant. Die Projektplanung, die Abwicklung mit Ausschreibung und dem tatsächlichen Ausbau dauert, und die Baukapazitäten sind knapp.
Hans-Peter Richter lässt sich jedoch auch davon nicht bremsen. Er will jetzt die Mittel zur Finanzierung für die Ausbildung und Einstellung von IT-Mitarbeitern für seine Schule beantragen. Richter zufolge sind eigene IT-Fachkräfte eine der zentralen Voraussetzungen für die erfolgreiche Digitalisierung des Unterrichts. »Wir können die Systeme längerfristig nicht komplett selber warten«, sagt er. Derzeit hilft eine IT-Fachkraft aus der Stadtverwaltung.
Bei allem Enthusiasmus für die Digitalisierung sei er manchmal aber auch ein bisschen nostalgisch, sagt der Schulleiter. Eine Kreidetafel wird er behalten. Die sei schon über hundert Jahre alt. »Am Tag der offenen Tür werden wir die rausholen«, sagt er. »Um den Kindern zu zeigen, dass solche Hilfsmittel in früheren Zeiten auch wichtig waren.«
Unser Film über den Schulcampus Röbel auf youtube:
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Neue Klagen über Bahnbetrieb auf der Hochrheinstrecke
/in Allgemein /von Thomas WursterDie Beschwerden über Leistungsmängel auf der Hochrheinbahn reißen nicht ab. Jüngste Meldungen von Bahnfahrer*innen beklagen, dass teilweise auch in den Hauptverkehrszeiten nur ein Wagen eingesetzt worden sei. „Das darf gerade jetzt nicht passieren“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, „in Corona-Zeiten brauchen wir verlässliches und ausreichendes Wagenmaterial.“ Die Bahn hatte zuvor den Wagenmangel mit Ausfällen von veraltetem Zugmaterial begründet.
Nachdem in den vergangenen Tagen neben den schon seit langem bekannten Beschwerden von Bahnfahrer*innen bezüglich Verspätungen und Ausfälle von ganzen Zugfahrten jetzt neue Klagen hinzugekommen sind, hatte die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter die Deutsche Bahn und die Nahverkehrsgesellschaft zu Stellungnahmen aufgefordert. Neu sind Meldungen, dass auf der Hochrheinstrecke Züge, insbesondere der Baureihe 612 (IRE), immer häufiger mit nur einem Wagen verkehren – und das auch zu Hauptverkehrszeiten.
Die Deutsche Bahn und die Nahverkehrsgesellschaft, haben in ihren Antworten an die Bundestagsabgeordnete darauf hingewiesen, dass die Reduktion des Wagenmaterials nicht gezielt veranlasst worden sei, sondern jeweils durch aktuelle Ausfälle von veraltetem Zugmaterial verursacht werde. Von den eigentlich mit zwei Zügen der Baureihe 612 geplanten Fahrten auf der Hochrheinstrecke könnten aus diesem Grund mitunter täglich mehrere Fahrten nur mit einem Wagen ausgestattet werden. Von diesen „Schwächungen“ sei der IRE 3060 als einer der wichtigsten Berufsverkehrszüge am Hochrhein ebenfalls immer wieder betroffen. Der IRE 3060 komme solo von Friedrichshafen und soll in Singen ein zweiter Zugteil beigestellt bekommen.
Für Rita Schwarzelühr-Sutter ist die Enge, die durch die Reduzierung in den Zügen entstehe, inakzeptabel. Gerade jetzt in der Corona-Pandemie sei das eine Zumutung für die Fahrgäste. Die SPD-Bundestagsabgeordnete sagt: „Wir können den Menschen nicht Abstandsregeln verordnen und sie gleichzeitig auf dem Weg zur Arbeit dicht an dicht sitzen und stehen lassen.“ Sie fordert Bahn und Verkehrsgesellschaft auf, zeitnah Abhilfe zu schaffen.
Die jüngste Ankündigung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, dass ab Ende 2021 die „Langläufer“-Züge auf der Strecke Waldshut-Singen-Friedrichshafen auf Diesel-Lokomotiven der Baureihe 245 und auf Doppelstockwagen umgestellt werden sollen, wertet sie als Fortschritt, der aber den aktuellen und Bedürfnissen nicht gerecht werde und eindeutig zu spät komme.
Für die Neuauflage des Schienengipfels, wie ihn die CDU gerade vorgeschlagen hat, sieht Rita Schwarzelühr-Sutter keinen wirklichen Bedarf: „Dazu ist eigentlich alles gesagt, wir brauchen fahrende und moderne Züge. Und dass kein Weg an der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke vorbeiführt, war bereits Ergebnis des ersten Schienengipfels, zu dem ich 2017 Vertreter*innen des Landkreises, der Bahn und der Landesregierung eingeladen hatte.“
Das Ziel sei klar, so Schwarzelühr-Sutter weiter: „Bis 2025 muss die Hochrheinschiene elektrifiziert werden. Es kann jedoch nicht sein, dass bis dahin die Menschen in Zügen fahren müssen, bei denen es Glückspiel ist, ob sie überhaupt fahren. Ich bin froh, wenn sich die Situation ab Ende 2021 durch Doppelstockzüge noch einmal verbessern lässt, aber es darf die Frage erlaubt sein, warum hier nicht die Pilotprojekte mit Wasserstoffantrieb über die Hochrheinschiene rollen, sondern wieder bereits gebrauchtes Zugmaterial eingesetzt wird. Wir brauchen jetzt nicht den x-ten Gipfel, sondern es würde reichen, wenn die grün-schwarze Landesregierung ihren Job machen würde.“
Der Rettungsschirm für Reha-Kliniken wird noch einmal größer
/in Allgemein /von Thomas WursterDer Rettungsschirm für die Reha-Kliniken wird noch einmal weiter gespannt. In der zurückliegenden Woche hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz beschlossen.
Der mit dem Infektionsschutzgesetz beschlossene Rettungsschirm für Reha-Kliniken wird ergänzt. Für den Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 können sie pandemiebedingte Mehrkosten bei ihren Krankenkassen geltend machen. Das neue Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GVPG) schafft dafür die rechtliche Grundlage. Davon profitieren auch die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen am Hochrhein und im Hochschwarzwald.
Das GVPG sieht vor, dass die Krankenkassen und die Träger der zugelassenen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ihre Vergütungsvereinbarungen vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 anpassen, um den Veränderungen im täglichen Betrieb Rechnung zu tragen. Dies kann den Ausgleich von Mehraufwänden bei Personal- und Sachkosten sowie fehlender Einnahmen durch pandemiebedingte Minderbelegungen betreffen, die durch die bisher vereinbarten Vergütungen nicht abgebildet werden.
„Ich bin froh, dass wir mit dem GVPG die Finanzierungslücke der Reha-Einrichtungen rückwirkend für den Monat Oktober schließen können“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, die sich für die Verlängerung des Rettungsschirms für Reha-Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 SGB sowie Einrichtungen des Müttergenesungswerks eingesetzt hat, der im September ausgelaufen war. Vergangene Woche hat der Bundestag beschlossen, dass der Bund die Hälfte der Kostenausfälle der Reha-Kliniken für zweieinhalb weitere Monate übernimmt. Die Orientierungsgröße dafür sind die durchschnittlichen Tagespauschalen.
„Neben den Ausgleichszahlungen des Bundes schaffen wir nun zusätzlich eine Verhandlungslösung, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass unsere erstklassigen Reha-Einrichtungen nicht in existenzbedrohliche Zahlungsschwierigkeiten geraten“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Waldshut.
Weitere Informationen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-de-gesundheitsversorgung-798170