Aktuelles

Schülergruppe der BBZ Stegen im Gespräch

Schülerinnen und Schüler des BBZ Stegen besuchten ich in Berlin. Das hat wirklich richtig Spaß gemacht. Die Jugendlichen waren sehr interessiert und haben spannende Fragen vorbereitet. Wir haben viel über die aktuelle politische Stimmung in unserer Gesellschaft und die Bedeutung unserer Demokratie gesprochen.
Die Schülerinnen und Schüler haben mich aber auch zur aktuellen Situation in der SPD befragt. Da gab es in dieser Woche natürlich großen Redebedarf. Ich fand es jedenfalls toll, wie engagiert die Jugendlichen diskutiert und zugehört haben.

Neben der Diskussion stand für die Schülerinnen und Schüler auch noch der Besuch der Reichstagskuppel sowie ein Ausflug zur Gedenkstätte Berliner Mauer in der Bernauer Straße auf dem Programm. Die Jugendlichen aus Stegen wurden von den Lehrkräften Frau Ute Harter, Herrn Lukas Heitz und Herr Stefan Pößiger begleitet.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 10 / 2019

Jeder junge Mensch in Deutschland soll die Chance auf ein erfolgreiches Leben haben. Deshalb gibt es deutliche Verbesserungen beim Bafög: So werden u. a. die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze und der Wohnzuschlag erhöht.

Das Bafög ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem beiträgt. Denn die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie von dem Einkommen der Eltern abhängen. Allerdings ist die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben und davon Gebrauch machen, in den letzten Jahren stetig gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 ist die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden um etwa 115.000 Personen gefallen – von 671.042 auf 556.573.

„Wir haben durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag 1 Milliarde Euro für eine umfassende Bafög-Reform vereinbart wurde“, sagt Fraktionschefin Andrea Nahles. „Jetzt legen wir sogar noch etwas drauf.“

Besonders die Erhöhung der Einkommensbeiträge ist ein großer Erfolg der SPD-Fraktion. Denn so können in Zukunft mehr Studierende von der Bafög-Förderung Gebrauch machen – eine echte Trendwende. Am Donnerstag ist der entsprechende Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden (Drs. 19/8749). Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:

  • Der Förderungshöchstsatz steigt bis zum Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich für Studierende unter 30, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Studierende über 30 werden es maximal sogar 941 Euro.
  • Die Bedarfssätze werden bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt sieben Prozent angehoben, d. h. der Grundbedarf bei Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro. Dadurch wird eine verlässliche Ausbildungsförderung sichergestellt, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt.
  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Pro-zent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro bis 2021 auf 2000 Euro erhöht.
  • Auf die Weise wird der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder vergrößert, denn die gestiegenen Kosten belasten insbesondere Familien, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze lagen.

Höhere Ersparnisse zulassen

  • Um höhere Ersparnisse zuzulassen, wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf 8200 Euro angehoben.
  • Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten werden von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben. Damit kann auf angemessene Weise auf Ersparnisse zurückgegriffen werden, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.
  • Schließlich wird der Bafög-Zuschlag zur Krankenversicherung künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die Bafög-Förderung abgedeckt.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat die SPD-Fraktion noch weitere Verbesserungen durchgesetzt:

  • Der Kinderbetreuungszuschlag steigt bis 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 130 auf 150 Euro. Das ist ein Signal zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und wird den steigenden Zahlen von Studierenden mit Kind gerecht.
  • Bafög-Berechtigten mit Kindern bis zum zehnten Lebensjahr wird heute schon ein Aufschub für die eigene Ausbildung gewährt, wenn das Kind bei ihnen lebt. Dieses Höchstalter wird nun von zehn auf 14 Jahre angehoben.
  • Sind Bafög-Empfänger neben ihrem Studium mit der Pflege naher Angehöriger mit Pflegegrad drei oder höher betraut, wird die Förderungshöchstdauer in Zukunft verlängert. Denn auch Pflege und Studium sollen vereinbar sein.

Parallel dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, der die Bunderegierung zu weiteren Maßnahmen auffordert: Die Abgeordneten fordern darin, die Bafög-Antragstellung zu vereinfachen und die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung zu verstärken. Das soll dafür sorgen, dass aus Bafög-Berechtigten auch Bafög-Geförderte werden. Denn auch heute könnten schon viel mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen. Zudem soll sich die Bunderegierung für den Ausbau studentischen Wohnraums einsetzen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion will, dass jeder junge Mensch in Deutschland die Chance hat, sein Leben erfolgreich zu gestalten. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben die Sozialdemokraten deutliche Verbesserungen beim Bafög durchgesetzt. Mit einem Gesetz erhöht die Koalition die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze, den Wohnzuschlag, und den Bafög-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zehntausende Azubis bekommen bald mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Mindestvergütung für Auszubildende (MAV) beschlossen. Sie wird mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigen.

Demnach sollen die Azubis ab dem kommenden Jahr mindestens 515 Euro im Monat erhalten. Das sieht eine Reform des Berufsbildungsgesetzes vor. Wer 2021 seine Lehre beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. In den weiteren Ausbildungsjahren soll die Mindestvergütung höher liegen. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke.

Die duale Ausbildung, um die Deutschland weltweit beneidet wird, ist eine Grundlage für unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand. Mit der so genannten Mindestausbildungsvergütung wird sie noch attraktiver. Das ist wichtig, denn wir brauchen qualifizierte Fachkräfte.

Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist. Auszubildende tragen zur betrieblichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung bei. Das sollte sich auch in ihrer Vergütung widerspiegeln.

Höhere Mindestvergütung als ursprünglich geplant
So sorgt die Koalition auch dafür, dass die Sätze über dem Schüler-Bafög liegen, denn von der Ausbildungsvergütung werden – anders als beim Schüler-Bafög – auch Sozialbeiträge erhoben. Die Koalition stellt damit sicher, dass junge Leute in Ausbildung nicht schlechter dastehen, als diejenigen gleichen Alters, die einen anderen Bildungsweg gehen.

Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.

Nach geltender Rechtsprechung dürfen nichttarifgebundene Betriebe die tarifliche Ausbildungsvergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Das ist die erste Haltelinie und die sogenannte Angemessenheit entsprechend der geltenden Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt weiter die tarifliche Vergütung. Das bedeutet: Wenn es beispielsweise eine tarifliche Ausbildungsvergütung von 1000 Euro in einer Branche gibt, muss ein nichttarifgebundener Betrieb weiterhin 800 Euro zahlen. Der Betrieb darf nicht auf 515 Euro MAV absenken. Die Mindestausbildungsvergütung ergänzt die Untergrenze als zweite Haltelinie und ersetzt sie nicht.

Diese Regelung tragen auch die Sozialpartner DGB und BDA mit. Das zeigt: Die Arbeitgeber sind bereit, ihre Azubis besser zu entlohnen. In Zeiten demografischer Veränderungen sind Fachkräfte rar und auch Ausbildungsstellen schwerer zu besetzen. Niedrige Ausbildungsvergütungen machen Berufe unattraktiv – zudem hängen auch besonders niedrige Vergütung und extrem hohe Abbruchquoten nachweislich zusammen, und das ist in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels verheerend.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Zehntausende Azubis bekommen bald mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Mindestvergütung für Auszubildende (MAV) auf den Weg gebracht. Sie wird mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigen.

70 Jahre nach seiner Verkündung hat das Grundgesetz nichts von seiner Kraft eingebüßt. Dass aber jede Generation es neu mit Leben füllen und verteidigen muss, machten die SPD-Bundestagsabgeordneten am Donnerstag bei einer Debatte anlässlich des Jubiläums deutlich.

Das Grundgesetz beinhalte einen „zivilisatorischen Kompass“, der auch nach 70 Jahren noch Orientierung gebe, sagte Andrea Nahles. Die SPD-Fraktionsvorsitzende machte deutlich, dass der Auftrag der Verfassungsmütter und -väter noch nicht abgeschlossen sei. Vielmehr sei es an der Politik „den Graben zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und der Realität“ zu füllen, so Nahles.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, zitierte sie aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes und verwies auf die Notwendigkeit, mit Kitas, Ganztagsschulen und einem noch nicht beschlossenen Paritätsgesetz die materiellen und gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, diese Handlungsverpflichtung umzusetzen. Auch die noch nicht erreichten gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen West- und Ostdeutschen seien eine Lücke zwischen Grundgesetzanspruch und Wirklichkeit, die es zu schließen gelte, sagte die SPD-Fraktionschefin.

„Ein gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa“

„Das Grundgesetz ist ein Stabilitätsanker der Politik. Es lässt uns Spielraum und es ist unsere Aufgabe diesen auszufüllen“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Auch sie betonte die Notwendigkeit, für die Verteidigung der „klugen und weitsichtigen Artikel“ einzustehen. Dazu gehöre etwa, dass Angriffe auf den Rechtsstaat und dessen Aushöhlung in keinster Weise geduldet werden dürften.

Barley zitierte aus der Präambel des Grundgesetzes: „Von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Sie forderte dazu auf, die Erfahrungen des Grundgesetzes in die Entwicklung und Ausgestaltung einer europäischen Verfassung einfließen zu lassen.

Kinderrechte ins Grundgesetz‘
Dass die Verankerung der Kinderrechte genau wie politische Antworten auf die Digitalisierung künftig im Grundgesetz Widerhall finden müssen, betonte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner. Er zitierte aus einer Umfrage, nach der fast 90 Prozent der Deutschen das Grundgesetz für sehr gut oder gut halten, und mahnte: „Dieses Vertrauen zu erhalten, ist unser Auftrag“.

Die Verdienste und das Engagement von Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes, hob der Kasseler Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels hervor. Ohne deren Einsatz wäre die Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht im Wortlaut in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden, so Gremmels. Auch er verwies auf die Notwendigkeit eines Paritätsgesetzes mittels dem die Gleichberechtigung dann auch im Parlament abgebildet werde.

Der Sprecher der Arbeitsgruppe Demokratie, Helge Lindh, betonte den Versöhnungscharakter des Grundgesetzes, das durch seine einschließende Funktion und der Gültigkeit für alle Menschen, einen Verfassungspatriotismus ermögliche. Da auf vielen Plätzen der Erde die Ideen des Grundgesetzes mit Füßen getreten würden, gelte es dieses von radikalem Mut und radikaler Menschlichkeit zeugende Gesetz zu verteidigen, so Lindh.

Am Donnerstag hat der Bundestag in 2/3. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung verabschiedet (Drs. 19/8694).

Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich um Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wenn kommunale Betreuungsbehörden oder Amtsgerichte einen Betreuungsbedarf feststellen, können sie einen Betreuer bestellen. Oft kommt der aus dem persönlichen Umfeld. Ist das nicht möglich, bestellen die Amtsgerichte einen Berufs- oder Vereinsbetreuer.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden Betreuungsfälle weiter zunehmen. Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine klagen schon seit langem dar-über, dass die Vergütungssätze für ihre Arbeit viel zu niedrig sind. Teilweise mussten erste Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen, weil sie massiv unterfinanziert waren.

Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht eine höhere Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent vor. Das bisherige Vergütungssystem aus Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen soll durch fallbezogene Monatspauschalen ersetzt wer-den. Sie berechnen sich aus vier Faktoren: der Qualifikation des Betreuers, der Dauer der Betreuung, der Vermögenssituation und des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten, das heißt, ob eine ambulante oder stationäre Betreuung erfolgt. Das baut spürbar Bürokratie ab und vereinfacht die Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung.

Die SPD-Fraktion hat sich lange für diese Reform eingesetzt. Jetzt bekommen gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer endlich die finanzielle Unterstützung, die für ihre Arbeit erforderlich und angemessen ist.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Gesetzliche Betreuer kümmern sich um Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Gerichtlich bestellte Betreuer bekommen für diese Arbeit in Zukunft mehr Geld. Zudem wird das bisherige Vergütungssystem durch Fallpauschalen ersetzt.

Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen bisher viele Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Das ist Diskriminierung. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen.

Mit einem Gesetzentwurf, den das Parlament am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, wird das so genannte inklusive Wahlrecht eingeführt (Drs. 19/9228). Denn laut dem höchst-richterlichen Urteil ist der generelle Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung mit dem Grundgesetz unvereinbar. Er verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Das Gericht erklärte außerdem den Wahlrechtsausschluss der wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Straftäter für nichtig. Mit dem Gesetzentwurf werden die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus wird die zulässige Assistenz bei der Wahlrechtsausübung sowie deren Grenzen und strafrechtliche Sicherung geregelt. Die Neuregelung wird am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition führt per Gesetz das inklusive Wahlrecht ein. Damit werden die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse von Menschen unter Vollbetreuung ersatzlos gestrichen.

Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Menschen im Asylverfahren werden neu berechnet. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Regierung beraten (Drs. 19/10052).

Der Entwurf sieht vor, die Regelbedarfe weiterzuentwickeln und die Anpassung der Leistungen orientiert an den Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) vorzunehmen. Das ist verfassungsrechtlich so vorgegeben, denn das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz festgeschrieben. So machte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil deutlich: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen und schließt eine regelmäßige Anpassung mit ein. Die Wirkungen des neuen Gesetzes sind ausgewogen: Die Ausgaben für das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt ändern sich nicht.

Darüber hinaus will die Koalition mit dem geplanten Gesetz die leistungsrechtliche Schlechterstellung beenden und die Förderlücke von Asylbewerbern und Geduldeten in Ausbildung schließen. Das bedeutet: Auch während der Ausbildung sind diese künftig abgesichert. Dadurch können langfristig viel bessere Perspektiven auf gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht werden. Von der Neuregelung profitieren auch Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen, und als Inländer Schüler-Bafög beziehen würden.

Außerdem soll ein neuer Ehrenamts-Freibetrag eingeführt werden, der die Integration von Flüchtlingen unterstützt. Wenn sich Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG während ihres Asylverfahrens ehrenamtlich engagieren (zum Beispiel in Vereinen) und dafür eine Ehrenamtspauschale erhalten, sollen sie davon zukünftig bis zu 200 Euro im Monat anrechnungs-frei zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behalten können. Mit dem neuen Ehrenamts-Freibetrag soll die Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement gestärkt und die Integration gefördert werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es beispielsweise auch in der Sozialhilfe.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden ausgewogen angepasst, indem die Regelbedarfe weiterentwickelt werden und zugleich die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Leistungen vorgenommen wird. Auch während einer Ausbildung sind Asylbewerber und Geduldete künftig abgesichert. Wie der neue Ehrenamts-Freibetrag unterstützt dies die Integration.

Integration gelingt am besten durch Deutschlernen und mit einer guten Perspektive auf Aus-bildung und Arbeit durch Qualifizierung. Wer in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung macht, sollte unterstützt werden, damit der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gelingt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft hierbleiben, sollten ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können. Vielfach scheitert ihre Arbeitsaufnahme jedoch an fehlenden Deutschkenntnissen.

Am Donnerstag haben die Abgeordneten des Bundestages deshalb erstmals über das geplante Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz diskutiert (Drs. 19/10053). Mit dem Gesetz sollen die Zugänge zur Förderung von Spracherwerb und Ausbildung verbessert werden, damit Personen, die absehbar längere Zeit in Deutschland bleiben werden, schneller arbeiten können.

Konkret geht es um den Zugang zu berufsbezogener Sprachförderung für Geduldete (also abgelehnte Asylbewerber) nach sechs Monaten und für Gestattete (also Personen, bei denen das Asylverfahren noch läuft) grundsätzlich nach neun Monaten. Bisher können nur Gestattete mit guter Bleibeperspektive an der Sprachförderung des Bundes teilnehmen, alle anderen Gestatteten erhalten keine Sprachförderung. Auch Geduldete haben bisher faktisch keinen Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen.

Zudem soll der Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer erweitert werden, damit Geflüchtete, aber auch Menschen aus EU-Staaten die notwendige Unterstützung zu einem Ausbildungsabschluss erhalten. Zukünftig wird die Ausbildungsförderung weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Vielfach scheitert die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten an fehlenden Deutschkenntnissen und weiterer Unterstützung während der Ausbildung. Das will die Koalition ändern und die Zugänge zu Deutschkursen und Ausbildungsförderung öffnen.

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.

Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/10047), sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht verhindern.

Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden können. Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben. Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.

Neue Form des Aufenthaltsstatus
Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.

Dafür schafft der vom Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf eine neue Form des Aufenthaltsstatus. Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.

Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet. Weigert sich die Person, alle zumutbaren Handlungen vorzunehmen, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, können Geldbußen bis 5000 Euro verhängt werden.

Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die zumutbaren Handlungen für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Die SPD-geführten Ministerien haben sich hier gegen eine Forderung des Innenministeriums durchgesetzt, einen neuen, niederrangigeren Status einer „Ausreiseaufforderung“ einzuführen, in dem die Betroffenen dauerhaft verbleiben.

Neue Möglichkeiten der Abschiebung
Es gibt aber auch Menschen, die ihr Bleiberecht in Deutschland durch Straftaten schwer missbrauchen. Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft hier neue Möglichkeiten der Abschiebung.

So können künftig Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einfacher ausgewiesen werden. Asylberechtigte und Flüchtlinge, wenn sie als eine terroristische Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen sind oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, weil sie wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden. Subsidiär Schutzberechtigte (etwa Bürgerkriegsflüchtlinge), wenn sie eine schwere Straftat begangen haben oder sie eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen.

Auch Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.

Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion steht zu den Menschen, die für absehbare Zeit bei uns sind und sich integrieren wollen. Wer aber kein Bleiberecht hat, über seine Herkunft täuscht oder Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. Dafür schafft die Koalition eine neue Form der Duldung, verschärft die Ausweisungsregelungen für Straffällige und ergreift Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, kann in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung einen Regierungsentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten (Drs. 19/9736). Der Gesetzentwurf, der die Umsetzung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist, sieht vor, dass Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

Nach Auffassung der Bundesregierung bringt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligt, zum Ausdruck, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt hat.

Klares Signal

Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist das Gesetz nicht rückwirkend anwendbar. Denjenigen IS-Kämpfern, die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, kann also nicht die Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Von dem Gesetz ebenfalls nicht betroffen sind Menschen mit einfacher Staatsbürgerschaft. Denn das Grundgesetz bestimmt, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft nicht erlaubt ist, wenn der Betroffene dadurch staatenlos würde.

Mit der neuen Regelung können die Behörden jedoch auf künftige Fällen reagieren, und es wird ein klares Signal ausgesendet, dass Deutsche mit Doppelpass, die sich von Deutschland ab- und einer Terrormiliz zuwenden, künftig den Status als deutscher Staatsangehöriger verlieren.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, kann in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung nachhaltiger maritimer Wirtschaftspolitik beraten (Drs. 19/10149).

Die maritime Wirtschaft ist eine wichtige Branche mit technologischem Zukunftspotenzial und gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Sie sichert mehr als 400.000 Arbeitsplätze in Deutschland und ist einer der Pfeiler unseres Wohlstandes. Der Erfolg der maritimen Wirtschaft hängt da-rum maßgeblich von den qualifizierten Fachkräften und einer guten Sozialpartnerschaft ab.

Für die SPD-Fraktion ist klar, dass neben der Sicherung und Stärkung der hochqualifizierten Arbeitsplätze in den Werften und Zulieferbetrieben, auch der Schutz der Meere und des Klimas an erster Stelle stehen.

Meerespolitik hat auch für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eine zentrale Bedeutung. Durch zahlreiche Innovationen in Forschung und Entwicklung liegen enorme Potenziale gerade im Bereich der Emissionsreduktion im Schiffsverkehr. Diese Innovations-potentiale, beispielsweise auf der Basis von Flüssigerdgas und Power-to-X-Strategien, müssen jetzt im Schiffbau angewendet werden.

Eine nachhaltige Meerespolitik wird für das Ökosystem Meer immer mehr zur entscheidenden Überlebensfrage. Sie ist somit Treiber einer nachhaltigen maritimen Wirtschaftspolitik und technologischer Innovationen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Am Freitag hat der Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung nachhaltiger maritimer Wirtschaftspolitik beraten. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass neben der Sicherung der hochqualifizierten Arbeitsplätze in den Werften und Zulieferbetrieben, auch der Schutz der Meere und des Klimas an erster Stelle stehen.

Frankreich und Deutschland verbindet eine beispielhafte Partnerschaft. Der Elysée-Vertrag von 1963 war der Ausgangspunkt für die Entwicklung der deutsch-französischen Freundschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und stellte die Zusammenarbeit der beiden Länder auf eine eigene vertragliche Grundlage.

Mit dem Vertrag von Aachen 2019, der am 22. Januar 2019 unterzeichnet wurde, ist die deutsch-französische Partnerschaft auf eine neue Stufe gehoben und mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft neu aufgestellt worden. So sollen beide Länder bei Themen wie Digitalisierung, Bildung und Technologie für die Zukunft besser gerüstet sind.

Die deutsch-französische Zusammenarbeit wird vertieft, intensiviert und zukunftsfest ausgerichtet, um gemeinsam für ein starkes, handlungsfähiges Europa einzutreten und Verantwortung für Frieden und eine regelbasierte Ordnung in der Welt zu übernehmen.

Das Zusammenwachsen der Grenzregionen wird verstärkt gefördert. Mit dem Vertragsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, werden die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Vertrags vom 22. Januar 2019 über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration geschaffen (Drs. 19/10051).

Das Wichtigste zusammengefasst:
Europa befindet sich in äußerst turbulenten Zeiten. Deshalb kommt dem deutsch-französischem Tandem eine besonders wichtige Rolle zu. Die Deutsch-Französische Partnerschaft ist der Motor für die europäische Integration. Der neue Vertrag von Aachen soll die Zusammenarbeit der beiden Staaten vertiefen und auf die nächsten Jahrzehnte ausgerichtet sein.

In einem am Freitag verabschiedeten Antrag der Koalitionsfraktionen fordern die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, die Rolle und Möglichkeiten des Europarats bei der Bewahrung der Menschenrechte und Stärkung der Zivilgesellschaften zu verteidigen und zu unterstützen (Drs. 19/10146).

Der Europarat, der in diesem Jahr das 70. Jahr seines Bestehens feiert, ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Sein zentraler Auftrag ist der Schutz der Menschen-rechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats in Europa.

Die 47 Mitgliedstaaten arbeiten in verschiedenen Formen zusammen. Zentrales Forum ist die Parlamentarische Versammlung, die oft als demokratisches Gewissen Europas bezeichnet wird. In den vergangenen 70 Jahren hat diese Versammlung bereits mehr als 200 völker-rechtlich verbindliche Konventionen ausgearbeitet. Sie helfen dabei, unterschiedliche Bereiche des Zusammenlebens in den Gesellschaften der Mitgliedstaaten zu verbessern.

Das wichtigste Organ des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Europäische Menschenrechtskonvention wacht. Für mehr als 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger ist der Gerichtshof die letzte Instanz, wenn sie auf nationaler Ebene ihre Rechte nicht (mehr) einklagen können.

Die Arbeit des Europarats war ein Schlüssel in der demokratischen Entwicklung des Kontinents. Sie legte den Grundstein für die westeuropäische Zusammenarbeit und Integration. Sie gab den ehemaligen kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas nach der Überwindung des Kalten Krieges die Möglichkeit, die Werte und Prinzipien Europas anzunehmen und zu verankern.

Europarat vor großen Herausforderungen
In ihrem Antrag würdigen die Abgeordneten diese durch den Europarat erreichten Fortschritte zum Schutz der Menschenrechte und Demokratie und seine Rolle als Forum der Völkerverständigung.

Sie erkennen aber auch an, dass der Europarat momentan seinen wohl größten Herausforderungen ausgesetzt ist: Viele Mitgliedstaaten stellen zentrale Werte in Frage und weigern sich, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu akzeptieren. Korruptionsfälle in der parlamentarischen Gesellschaft haben zu einem Vertrauensverlust in die Institutionen geführt.

Die Regierungsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Es sei von besonderer Wichtigkeit, alle Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Werte und zur Umsetzung der Prinzipien des Europarats anzuhalten.

Dazu gehört auch, sich aktiv für die Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen und in allen Organen einzusetzen und konsequent darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten unmissverständlich die Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte respektieren und umsetzen.

Die Fraktionen unterstreichen auch, dass der Europarat seine für den Schutz der Menschen-rechte essentiellen Aufgaben ohne ausreichende finanzielle Mittel nicht erfüllen kann. Deshalb rufen sie die Bunderegierung dazu auf, sich für eine bessere finanzielle Ausstattung des Europarats einzusetzen sowie die personelle und finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sicherzustellen.

Zudem soll die Bundesregierung das 70. Jubiläumsjahr nutzen, um die Aufgaben und Aktivitäten des Europarats in der Öffentlichkeit sehr viel stärker bekannt zu machen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Europarat setzt sich für die Bewahrung der Demokratie, und der Menschenrechte in Europa ein. Heute, in seinem 70. Bestehungsjahr, steht er allerdings vor großen Herausforderungen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen fordert die Bundesregierung auf, die Rolle und Möglichkeiten des Europarats zu verteidigen und zu stärken.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Mein Wochenende im Wahlkreis

Mir ist wichtig, dass ich trotz des prallgefüllten Terminkalenders immer auch nah bei den Menschen vor Ort sein kann, um ihre Anliegen anzuhören, mit ihnen zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

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Für die Heimbewohner bedeutet das Haus der Diakonie die bestmögliche Betreuung im Leben. Den Vorbildcharakter hat das Haus der Diakonie vor allem Paul Gräb zu verdanken.

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Kommunalpolitik trifft Bundespolitik: Gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Felix Schreiner durfte ich in der letzten Woche den Gemeinerat Lauchringen in Berlin begrüßen. Im Rahmen einer mehrtägigen Informationsfahrt nach Berlin hat der Gemeinderat Lauchringen den Bundestag besucht

 


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Am vergangenen Wochenende war ich wieder unterwegs in meinem Wahlkreis. Dabei gab es wie immer tolle Treffen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Mir ist wichtig, dass ich trotz des prallgefüllten Terminkalenders immer auch nah bei den Menschen vor Ort sein kann, um ihre Anliegen anzuhören, mit ihnen zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.


Aktion Albtalstraße der Salpetererbewegung in Albbruck
Am Samstagvormittag ging es für mich nach Albbruck, um ein Zeichen gegen die weiter andauernde Sperrung der Albtalstraße zu setzen. Neben den Bürgermeistern Carsten Quednow (Görwihl), Stephan Bücheler (Dachsberg) und Adrian Probst (St. Blasien) und dem Landrat Dr. Martin Kistler kamen auch viele Bürgerinnen und Bürger, die Ihrem Unmut über die Dauer der Sperrung zum Ausdruck brachten. Zwei Dinge sind mir jetzt wichtig: Zum einen habe ich noch mal darauf hingewiesen, wie wichtig es jetzt ist, dass das Planfeststellungsverfahren zügig über die Bühne geht. Zweitens müssen wir mit Blick auf die Wiedereröffnung sicher gehen, dass die Straße wieder erkennbar und keine Betonwand ist.

Die Berichterstattung des Südkuriers finden sie hier:
https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/goerwihl/Zu-einer-Protestaktion-der-Freien-Waehler-an-der-Albtalstrasse-in-Tiefenstein-kamen-rund-80-Personen;art372594,10153741


Maihock des SPD-Ortsvereins Lauchringen
Im Vorfeld der Gemeinderatswahl fand in Lauchringen der Maihock des hiesigen SPD-Ortsvereins statt. Bei bestem Frühsommerwetter wurden die Kandidatinnen und Kandidaten unserer SPD für die Gemeinderatswahl vorgestellt. Der Ortsvereinsvorsitzende Philipp Schmidt-Wellenburg gab zudem einen Einblick, welche Themen die SPD künftig in der Gemeinde auf die Agenda bringen will. Dazu gehören u.a. bezahlbares Wohnen, die Kinderbetreuung, eine moderne Infrastruktur und eine lebenswerte Umwelt. Den spannenden Austausch mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern habe ich wirklich sehr genossen.

Die Berichterstattung des Südkuriers finden sie hier:
https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/Die-SPD-Kandidaten-fuer-den-Lauchringer-Gemeinderat-stellen-sich-bei-einem-Maihock-den-Buergern-vor;art372610,10154661


Kirchenstreik in der Gemeinde Lauchringen
Am Sonntag habe ich mich dem Kirchstreiks protestierenden Frauen von Maria 2.0 in Lauchringen angeschlossen. Die Frauen fordern die gleichwertige Behandlung von Männern und Frauen in der katholischen Kirche und den Zugang zu Weiheämtern. Ich bin auch davon überzeugt, dass Kirche nur dann eine Zukunft hat, wenn sie sich mehr öffnet und mit der Weiterentwicklung der Gesellschaft Schritt hält.

Die Berichterstattung des Südkuriers finden sie hier:
https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/Kirchenstreik-geht-weiter-Frauen-feiern-in-Lauchringen-ihren-Wortgottesdienst-vor-der-katholischen-Kirche;art372610,10153867


Run for Europe in Breisach
Zwar nicht in meinem Wahlkreis, aber zu einem solchen Anlass immer eine Reise wert: Breisach. Hier bildete der „Run for Europe“ den krönenden Abschluss eines schönen Sonntags. Mir war es wichtig auch vor dem Hintergrund der anstehenden Europawahl noch mal eine Lanze für unseren Kontinent und unsere demokratischen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zu brechen. Dafür wollen wir auch weiter kämpfen! Hier halte ich es ganz mit dem Wahlslogan der SPD: EUROPA IST DIE ANTWORT!

Die Berichterstattung der Badischen Zeitung finden sie hier:
https://www.badische-zeitung.de/mehr-als-700-teilnehmer-beim-run-for-europe-in-breisach

Haus der Diakonie in Wehr

(vl) Rita Schwarzelühr-Sutter, Christian Steiner, Hanna Gräb, Heidrun Meyer

Anlässlich eines Neubaus und der längst überfälligen Aufhebung des Wahlausschlusses besuchte ich das Haus der Diakonie in Wehr und sprach mit der Heimleitung und dem Heimbeirat über Themen wie Grundrente, finanzielle Situation der Heimbewohnerinnen und –bewohner aber auch über das derzeitige politische Klima. In den letzten Jahren hat sich viel getan im Bereich Rechte für Behinderte, aber wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen. Es ist ein langes Lernen, dass alle Menschen dazugehören, sei es mit Handicap oder nicht. Man sollte meinen, dass vieles selbstverständlich wäre. Ist es aber nicht. Mich besorgt es sehr, dass in einem Deutschland im Jahr 2019 wieder offen gegen Minderheiten gehetzt oder diese diskriminiert werden. Wir feiern dieses Jahr das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes der Bundesrepublik. Besonders Artikel 3, Absatz 3 stellt klar: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Wir müssen nicht nur Acht geben davor, dass Diskriminierung wieder salonfähig wird, sondern auch klarstellen, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein Verstoß gegen unsere Verfassung ist. Daran anknüpfend bin ich besonders darüber zufrieden, dass der Wahlausschluss vor den Europa- und Kommunalwahlen aufgehoben wurde und alle somit ihr Wahlrecht ausüben können.

Das Haus der Diakonie stand jedoch schon immer für einen Ort, an dem alle Menschen gleich wert waren. Insbesondere die gegenseitige Unterstützung in dieser durch Konsum geprägten Gesellschaft wird hier vorgelebt. Für die Heimbewohner bedeutet das Haus der Diakonie die bestmögliche Betreuung im Leben. Auch wenn einige natürlich ihre Familien vermissen, so genießen sie hier ein hohes Maß an Eigenständigkeit und können sich selbst verwirklichen. Unterstützt wird dies durch die Heimleitung, die im ständigen Austausch mit dem Heimbeirat steht und die Anliegen der Bewohnerschaft ernst nimmt.

Den Vorbildcharakter hat das Haus der Diakonie vor allem Paul Gräb zu verdanken. Er war maßgeblich dafür verantwortlich, dass es einen Austausch zwischen der Wehrer Bevölkerung und den Heimbewohnern gibt. Durch die von ihm organisierten Kunstaustellungen wurde beispielsweise deutlich, dass die Arbeiten von Menschen mit Behinderungen und von Menschen ohne Handicap nicht zu unterscheiden waren. Er sorgte dafür, dass das Haus der Diakonie nicht nur eine Betreuungsstätte ist, sondern dass die Bewohnerinnen und Bewohnern die Institution als Familie bezeichnen können. Paul Gräb ist und bleibt so unvergessen. Eine besondere Freude war es mir daher, dass seine Frau und Stiftungsmitgründerin Hanna Gräb ebenfalls dem Gespräch beiwohnte und wir gemeinsam über die Hanna und Paul Gräb Stiftung sprechen konnten.

 

Gemeinderat Lauchringen auf Informationsfahrt in Berlin

Kommunalpolitik trifft Bundespolitik: Gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Felix Schreiner durfte ich in der letzten Woche den Gemeinerat Lauchringen in Berlin begrüßen. Im Rahmen einer mehrtägigen Informationsfahrt nach Berlin hat der Gemeinderat Lauchringen den Bundestag besucht, an einer Plenardebatte teilgenommen und kam mit mir und Abgeordneten Felix Schreiner  zu bundes- und regionalpolitischen Themen ins Gespräch.

Felix Schreiner betonte, dass für unsere politische Arbeit der Austausch mit der Kommunalpolitik  besonders wichtig ist. Denn vieles, was wir in Berlin beschließen, wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Auch für mich braucht es den engen Kontakt mit der Kommunalpolitik, um frühzeitig Handlungsbedarfe für die Bundespolitik zu erkennen. Deshalb ist mir eine  aktive kommunalpolitische Teilhabe im Gemeinderat in meiner Heimatgemeinde sehr wichtig.

Zum Programm  des Gemeinderat Lauringen zählten ein Rundgang durch das Olympiastadion, der Besuch der Ausstellung „Topographie des Terrors“, eine Führung im Bundeskanzleramt und im Flughafen Tempelhof.  Rundum begeistert von den Eindrücken in der Bundeshauptstadt kehrten die Kommunalpolitiker am Sonntag nach Lauchringen zurück

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 09 / 2019

Die SPD-Fraktion hat mehr als 20 Jahre darum gekämpft, die Union war immer dagegen, doch jetzt kommt es endlich: Deutschland bekommt ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Koalition beraten (Drs. 19/8285).

Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.

Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, ist sicher: „Das wird die Akzeptanz für die dringend benötigte Zuwanderung von Fachkräften erhöhen“.

In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte.

Für die SPD-Fraktion steht deshalb die gute Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Deutschland an erster Stelle. Dafür hat sie auch das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Strukturwandel fördert und setzt sich für die richtigen Rahmenbedingungen ein, etwa die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Eröffnung neuer Perspektiven für Langzeitarbeitslose.

Öffnung des Arbeitsmarktes
Wegen des demografischen Wandels werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen. „Neben der Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Fachkräfte und der verstärkten Anwerbung von Fachkräften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist unsere Wirtschaft langfristig auf gut qualifizierte Fachkräfte auch aus dem außereuropäischen Ausland angewiesen“, sagt Andrea Nahles.

Aus diesem Grund öffnet die Koalition den deutschen Arbeitsmarkt erstmals vollständig auch für Menschen mit einer Berufsausbildung aus Drittstaaten. Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung fällt weg, kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wiedereingeführt werden.

Mit dem vorgestellten Gesetzentwurf wird es künftig Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Dafür soll das Anerkennungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit in Zukunft vollständig im Inland durchgeführt werden.

Im Wege eines „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ soll zudem das bisher aufwändige Visa-Verfahren verkürzt werden. So baut die SPD-Fraktion Hürden ab, damit die so dringend benötigten Fachkräfte schneller einreisen können und somit auch schnell die Chance bekommen, sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aufbauen zu können.

Andrea Nahles: „Damit können wir Fachkräfte schneller und gezielter anwerben, um damit Lücken, zum Beispiel bei der ärztlichen Versorgung oder im Handwerk, zu schließen“.

Für IT-Spezialisten wird übrigens als einzige Berufsgruppe die Möglichkeit geschaffen, auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland
Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.

Darüber hinaus schafft das geplante Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung ein Abschluss, der zu einem Hochschulzugang in Deutschland berechtigt, gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) und die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres.

Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.

Die SPD-Fraktion will das Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. „So bekommt Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht“, sagt Fraktionschefin Nahles – ein großer Erfolg für ein weltoffenes, modernes, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial stabiles Land.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion will Zuwanderung steuern und qualifizierte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen. Deshalb öffnet sie den Arbeitsmarkt für alle Fachkräfte aus Drittstaaten mit Berufsausbildung. Dafür werden Hürden bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Visa-Ausstellung abgebaut und neue Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Ausbildungssuche im Inland geschaffen. Es kommt ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Die SPD-Fraktion hat sich gegen die Union durchgesetzt: Wer bereits als Geflüchteter geduldet ist, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat und gut integriert ist, soll die Chance bekommen, in Deutschland zu bleiben. Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über das Beschäftigungsduldungsgesetz beraten (Drs. 19/8286).

Es gibt in Deutschland viele Menschen, die zwar keinen Schutzstatus erhalten haben, aber dennoch im Land geduldet sind – aus ganz verschiedenen Gründen. Sie wollen arbeiten und sich einbringen, die Sprache lernen und sich integrieren. Manche stecken mitten in der Aus-bildung oder dem Beruf. Unternehmen und Kollegen engagieren sich bei der Integration der neuen Kollegen.

„Es ist daher nicht sinnvoll, wenn wir mit viel Aufwand ausländische Fachkräfte anwerben und fit für den deutschen Arbeitsmarkt machen, während gleichzeitig gut integrierte und qualifizierte Geflüchtete unser Land wieder verlassen müssen“, sagt SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles. Wer bereits geduldet ist, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat und gut integriert ist, soll die Chance bekommen, in Deutschland zu bleiben.

Nahles: „Mit dem Duldungsgesetz schaffen wir Perspektiven für gut integrierte Geduldete, damit nicht die Falschen abgeschoben werden.“

Qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf
An eine neu geschaffene 30-monatige Beschäftigungsduldung soll sich in Zukunft die Möglichkeit anschließen, einen Aufenthaltstitel zu erwerben. Die bisherige Frist von acht Jahren wird so deutlich verkürzt. Für den Erhalt einer solchen Duldung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Geduldeten müssen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig versichert sein, hinreichend gut deutsch sprechen (Sprachniveau A2) und ihren eigenen Lebensunterhalt seit zwölf Monaten gesichert haben und weiterhin sichern können. Zudem müssen sie seit zwölf Monaten geduldet sein.

Außerdem schafft die SPD-Fraktion die Voraussetzung, jungen, gut integrierten Geduldeten Bleibeperspektiven durch Bildung zu eröffnen. So werden die Regelungen für die Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) klarer gefasst. Künftig kann eine Duldung sieben Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt und sechs Monate vorher erteilt werden, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt. Die Beschäftigungserlaubnis erteilt die Ausländerbehörde künftig automatisch.

Auch bei Helferausbildungen kann in Zukunft eine Ausbildungsduldung erteilt werden, solange sich eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschließt und hierfür eine Ausbildungszusage vorliegt.

Das Vorhaben soll parallel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Damit bekennt sich die SPD-Fraktion zu denen, die bereits gut integriert sind und legt ein Fundament für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Denn Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte, um wirtschaftlich stark zu bleiben – und davon profitieren alle.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion hat sich gegen die Union durchgesetzt: Wer bereits als Geflüchteter geduldet ist, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat und gut integriert ist, soll die Chance bekommen, in Deutschland zu bleiben. Deshalb schafft das neue Beschäftigungsduldungsgesetz Bleibeperspektiven für Erwerbstätige und Auszubildende.

Bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird immer schwieriger. Insbesondere in den Städten steigen die Mieten, was dazu führt, dass sich immer mehr Menschen keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten können. Auf Druck der SPD-Fraktion hat die Koalition bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, preiswerten Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen. Nun steigen auch die Zuschüsse für hunderttausende Haushalte zum Wohnen weiter. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wohngeldes beschlossen.

Mit der Reform setzt die Koalition eine weitere SPD-Forderung aus dem Koalitionsvertrag und der Vereinbarung des Wohngipfels vom 21. September 2018 um: „Bund und Länder werden das Wohngeld zum 1. Januar 2020 verbessern. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden. So können die Entlastungswirkungen des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden.“ Der neue Gesetzentwurf passt das Wohngeld künftig an die Mieten- und Einkommensentwicklung an.

So wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Von der Wohngeldreform werden rund 660.000 Haushalte profitieren. Darunter sind 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen.

Miethöchstbeträge werden weiter angehoben
Zum anderen will die Koalition die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt anheben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.

Mit einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung und dem besonders hohen Mietenniveau von Kreisen und Gemeinden, die nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnten, Rechnung getragen. Damit können die Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun stärker durch das Wohngeld bezuschusst werden.

Mit der Stärkung des Wohngeldes 2020 wird erstmalig eine Dynamisierung (regelmäßige Fortschreibung) des Wohngeldes eingeführt: Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch bleibt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhalten. Die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger wird dadurch zukünftig weniger schwanken.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wohngeldes beschlossen. Damit sollen die Höhe und die Reichweite des Wohngeldes verbessert werden – wovon insbesondere Menschen mit kleinem Einkommen oder Renten profitieren. Der neue Gesetzentwurf passt das Wohngeld künftig an die Mieten- und Einkommensentwicklung an.

Am 11. Mai findet bundesweit der fünfte Tag der Städtebauförderung statt. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Bundestag am Freitag einem Antrag der SPD- und der Union-Fraktion zugestimmt, der den stadtentwicklungspolitischen Erfolg der Städtebauförderung und der Nationalen Stadtentwicklungspolitik unterstreicht (Drs. 19/9917).

In ihrem Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen die Vorgabe des Koalitionsvertrags, die Städtebauförderung weiterzuentwickeln, um strukturschwache Regionen und interkommunale Kooperationen besser zu fördern und den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels, der Digitalisierung und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen zu begegnen.

Die Städtebauförderung soll als eigenständiges, eng an Problemen vor Ort orientiertes Förderinstrument beibehalten, weiterentwickelt, flexibler ausgestaltet und entbürokratisiert werden.

Seit 1971 unterstützt die Städtebauförderung erfolgreich Städte und Gemeinden bei erforderlichen Umbauprozessen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Belebung von Orts- und Stadtkernen. Dabei werden ländliche Regionen besonders berücksichtigt. Im Rahmen von aktuell insgesamt 2900 Maßnahmen werden so städtische Grün- und Freiflächen entwickelt, denk-malgeschützte Gebäude erhalten, Sportanlagen modernisiert oder leerstehende Gebäude saniert.

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD unterstreichen, dass die Städtebauförderung damit in besonderem Maße zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts beiträgt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung nun auf, dass der Einbezug von Bürgerbeteiligung und -mitwirkung sowie die Beteiligung Privater für die Umsetzung städtebaulicher Ziele gefördert werden soll. Die Bundesregierung soll prüfen, ob digitale Instrumente Beteiligungsprozesse transparenter gestalten können.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnraumbedarfs fordern die Fraktionen die Regierung auf, die Städtebauförderung mit der Wohnungsbauförderung zu verknüpfen – und so gegebenenfalls zur Entwicklung gänzlich neuer Wohngebiete beizutragen.

Insgesamt gelte es, die Städtebauförderung an die neuen Herausforderungen durch den Klimawandel, den digitalen Wandel, aber auch die gesteigerten Anforderungen an die soziale Infrastruktur und die Sicherheit im öffentlichen Raum anzupassen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag macht in einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen auf die Erfolge der Städtebauförderung aufmerksam und fordert die Bundesregierung auf, die Strategie vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wie dem digitalen und dem Klimawandel weiterzuentwickeln.

Am Donnerstag hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (Drs. 19/9491) befasst.

Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität der Bundeswehr als moderne und wettbewerbsfähige Arbeitgeberin zu steigern. Dazu sollen Rahmenbedingungen verbessert werden, die helfen, die Einsatzbereitschaft zu erhöhen.
Im Einzelnen gehören zu den neuen Regelungen:

  • Verbesserungen des Reservistendiensts durch Änderungen des Unterhaltssicherungs- und des Arbeitsplatzschutzgesetzes.
  • Mehr Möglichkeiten zur Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten.
  • Verbesserung der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung sowohl für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit als auch für Reservistendienstleistende und freiwilligen Wehrdienst Leistende. Dieser Punkt ist für die SPD-Fraktion besonders wichtig. Außerdem wirken sich diese Maßnahmen nicht zuletzt auf die Personalgewinnung aus.
  • Verbesserungen der sozialen Absicherung der länger dienenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, insbesondere bessere Leistungen der Berufsförderung bei der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben.
  • Ergänzung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes um eine Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung, wenn Angehörige in eine Therapie der Einsatzgeschädigten miteinbezogen werden.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Fraktion gegen die geplante temporäre Aussetzung von Arbeitszeitvorschriften (für bestimmte genau bezeichnete Tätigkeiten) ohne Freizeit- oder finanziellen Ausgleich stellen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Bundeswehr kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes, das der Bundestag in erster Lesung beraten hat, soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken, zum Beispiel, indem die soziale Absicherung verbessert wird.

Der Bundestag hat am Donnerstag in namentlicher Abstimmung drei Auslandseinsätze der Bundeswehr verlängert: die MINUSMA-Mission in Mali, die Ausbildungsmission in Mali und die Beteiligung an der EU-Operation ATALANTA.

MINUSMA-Mission in Mali
Mali ist Kernland der Sahelzone und spielt damit eine Schlüsselrolle für Stabilität und Entwicklung der gesamten Sahel-Region. Auch weil Terrorismus und irreguläre Migration an Grenzen nicht haltmachen. Die Stabilisierung Malis ist ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der Sahel-Region und ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung.

Die UN-Mission MINUSMA spielt dabei eine Schlüsselrolle. Zu den Kernaufgaben des deutschen Engagements in Mali gehören, die Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen und die Sicherheit, Stabilisierung und den Schutz von Zivilpersonen zu fördern.

Die malische Regierung treibt die Umsetzung des Friedensabkommens in letzter Zeit deutlicher voran und geht auch politische Reformen an. Im Zentrum des Landes unternimmt sie ernsthafte Bemühungen ethnische Konflikte einzudämmen – was allerdings bisher noch nicht zu einer grundlegenden Verbesserung der weiterhin fragilen Sicherheitslage geführt hat. Mit dem nun beschlossenen Antrag der Bundesregierung soll die deutsche Beteiligung an MINUSMA bis zum 31. Mai 2020 verlängert werden. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 1100 Soldaten (Drs. 19/8972, 19/9932).

Ausbildungsmission in Mali
Ebenfalls beschlossen hat das Parlament den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der Militärmission der EU zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Das Ziel der Trainings- und Beratungsmission EUTM Mali ist es, die malischen Streitkräfte, und künftig auch ergänzend die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten, in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit in der Region zu sorgen.

Der Fokus der Mission verlagert sich perspektivisch stärker auf den Bereich Beratung. Die militärische Grundlagenausbildung wird daher schrittweise in malische Verantwortung übergeben. Die Mission soll noch konsequenter als bisher Schlüsselpersonal ausbilden und parallel an einer weiteren Verstetigung der Beratung und Ausbildung an malischen Militärschulen arbeiten. So wird das derzeitige und zukünftige malische militärische Führungspersonal insbesondere in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte aus- und fortgebildet.

Deutschland hat am 12. November 2018 erneut den Dienstposten des Missionskommandeurs von EUTM Mali übernommen und unterstreicht damit die Bereitschaft, Führungsverantwortung in einer EU-Mission zu übernehmen. Auch kommt darin die große Bedeutung der Region für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik zum Ausdruck. Die Personalobergrenze ist mit 350 unverändert. Das ist erforderlich, um die mit dem Dienstposten des Missionskommandeurs EUTM Mali verbundenen Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen zu können und weil die darauffolgende österreichische Führung der Mission von Juni 2019 an nur mit deutscher personeller Unterstützung umsetzbar ist. Das Mandat soll bis zum 31. Mai 2020 verlängert werden (Drs. 19/8971, 19/9933).

Beteiligung an EU-Operation ATALANTA
Die Piraterie am Horn von Afrika ist in den vergangenen Jahren mit einem wesentlichen Bei-trag der Operation ATALANTA zurückgedrängt worden. Die verantwortlichen kriminellen Netzwerke sind aber weiterhin intakt. Es kommt immer noch vereinzelt zu Angriffen von Piraten auf kommerzielle Schiffe, zuletzt am 16. Oktober 2018. Die Hauptaufgabe der Operation, der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen, bleibt damit weiterhin bestehen.

Darüber hinaus wirken der anhaltende Konflikt in Jemen und die Bedrohung durch islamistisch geprägte Terrorgruppen, vor allem Al Shabaab, destabilisierend. Zusätzliches Destabilisierungspotenzial für Somalia bergen rivalisierende Interessen und Einflussnahme externer Akteure aus der Region bzw. den arabischen Golfstaaten.

Die ebenfalls in diesem Zusammenhang zu beobachtende Zunahme krimineller Aktivitäten im Seegebiet am Horn von Afrika hat zusätzlich negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage. Die fortgesetzte maritime EU-Präsenz am Horn von Afrika leistet somit auch über die Bekämpfung der Piraterie hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der Region.

Der Antrag der Bundesregierung, den der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ATALANTA bis zum 31. Mai 2020 zu verlängern. Die Anpassung des Fähigkeits- und Kräftebedarfs der EU bietet Deutschland die Möglichkeit, die Personalobergrenze von 600 auf 400 Soldatinnen und Soldaten zu reduzieren, ohne dass es zu Einschränkungen bei der Mandatserfüllung kommt. Trotzdem bleibt Deutschland einer der Haupttruppensteller (Drs. 19/8970, 19/9934).

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat am Donnerstag in namentlicher Abstimmung drei Auslandseinsätze der Bundeswehr verlängert: die MINUSMA-Mission in Mali, die Ausbildungsmission in Mali und die Beteiligung an der EU-Operation ATALANTA.

Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beraten. Mit dem geplanten Gesetz soll die Ausbildung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen reformiert werden (Drs. 19/9770). Ziel der Reform ist es aber auch, die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessen und ihnen eine qualifizierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische zur Verfügung zu stellen.

Es gibt aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion erheblichen Reformbedarf bei der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten: Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wächst in Deutschland stetig, und für eine angemessene Behandlung erkrankter Patientinnen und Patienten werden hochqualifizierte und motivierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gebraucht. Der Umfang gestellter Diagnosen ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen.

Um die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zu stärken, soll die Berufsausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten bzw. der Zugang zum Beruf zukünftig einheitlich und stringent strukturiert und damit auch attraktiver gestaltet werden. Das geplante Gesetz novelliert den Ausbildungsweg der Psychologischen Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Seit dem Psychotherapeutengesetz von 1998 ist er weitestgehend unverändert geblieben.

Mit der Reform soll zukünftig ein eigenständiges wissenschaftliches Masterstudium Voraussetzung zur Erteilung der Approbation sein. Es wird sich strukturell vom bisherigen Ausbildungsweg (Studium der Psychologie mit anschließender Therapieausbildung und Approbation) unterscheiden und im Rahmen eines geplant fünfjährigen Hochschulstudiums den Zugang zum Beruf eröffnen. Das Studium wird übergreifend und nicht alters- oder verfahrensspezifisch ausgerichtet sein und mit einer staatlichen Prüfung, der Approbation, abgeschlossen.

Anschließend ist der Weg zu einer verfahrensspezifischen (zum Beispiel Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie) oder altersorientierten Weiterbildung (zum Beispiel Kinder und Jugendliche oder Erwachsene) eröffnet.

Noch offene Fragen zu klären
Die neue Studienstruktur orientiert sich an anderen akademischen Heilberufsausbildungen. Ein fragmentierter Studienverlauf zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten würde somit der Vergangenheit angehören.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung bestehen für die SPD-Abgeordneten derzeit noch offene Fragen hinsichtlich der Finanzierung während der ambulanten Ausbildungsphase; sie wird im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert werden. So sollen zukünftige Strukturen geschaffen werden, die die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung auch in die Lage versetzen, sich vollumfänglich ihrer Fortbildung zu widmen.

Der Entwurf zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz sieht derzeit lediglich eine Regelung zur zukünftigen Ausbildung vor. Auch die Situation der sogenannten Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) gehört auf die Tagesordnung dieser Reformdiskussion.

Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass auch die Situation der derzeitigen PiA in den Mittelpunkt der Diskussionen rückt und es Lösungen gibt, die eine Überforderung der Betroffenen vermeidet. Es bedarf tragfähiger Übergangsregelungen für die PiA.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen sind auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung angewiesen. Mit der im Bundestag erstmals beratenen Novellierung der Psychotherapeutenausbildung soll die Qualität der Versorgung weiter erhöht und der Beruf attraktiver werden.

Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals einen Antrag der Union und der SPD-Fraktion beraten, der die Bundesregierung zur weiteren Förderung des Schienenverkehrs auffordert.

In ihrem Antrag begrüßen die Regierungsfraktionen die Entlastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Halbierung der Trassenpreise für den Güterverkehr und durch Sofortmaßnahmen des „Masterplan Schienengüterverkehr“.

Auch die Einführung einer bundesweiten Mautpflicht für LKW ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zwischen Straße und Schiene geführt.

Der Verkehrsträger Schiene hat enormes Potenzial, zum Gelingen einer erfolgreichen Verkehrswende beizutragen. Schon heute fährt die Bahn mehr als 90 Prozent ihrer Transportleistung elektrisch. Rund 57 Prozent des Bahnstroms in Deutschland wurden 2018 aus erneuerbaren Energien erzeugt – und dieser Anteil wird mit dem Angebot erneuerbaren Energien auch in Zukunft weiter wachsen.

Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Initiativen notwendig sind, um mehr Verkehr auf die klimafreundliche Schiene zu bringen. Dafür braucht es eine Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen:

  • eine Überprüfung weiterer steuerlicher Entlastungen zur Steigerung der Wettbewerbs-fähigkeit des Schienenverkehrs
  • die Digitalisierung und weitere Elektrifizierung des Netzes
  • Aus- und Neubaumaßnahmen
  • Investitionen in den Erhalt des bestehenden Netzes
  • besseren Lärmschutz, insbesondere durch die Ausstattung von Güterzügen mit sogenannten Flüsterbremsen
  • effizientere Strukturen im DB-Konzern

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Schienenverkehr kann eine bedeutende Rolle bei einer erfolgreichen Mobilitätswende spielen. Der Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung zu weiteren Maßnahmen auf, die mehr Verkehr auf die klimafreundliche Schiene verlagern.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Mainau und Öhningen profitieren von Förderung des Bundes

Die Schlosskirche St. Marien auf der Insel Mainau und die Pfarr-und Wallfahrtskirche St. Genesius in Schienen/Öhningen erhalten eine Förderung in Höhe von 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes.

Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wehr besuchen Deutschen Bundestag

Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Gemeinschaftsschule Wehr (GMS) im Paul-Löbe-Haus des Bundestags bekamen zunächst eine kurze Einführung in den Ablauf des Parlamentsbetriebs und in meine Arbeit als Mitglied der Bundesregierung.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Weiteres Vorgehen für zweite Rheinbrücke bei Waldshut vereinbart

Die Realisierung einer zweiten Rheinbrücke bei Waldshut rückt näher. Es ist der Geschlossenheit in der Region zu verdanken, dass wir in Sachen zweite Rheinbrücke vorankommen.
Büro Schwarzelühr-Sutter

Gesundheitscampus Thema mit Bundesminister Jens Spahn

Ich freue mich sehr, dass mir Jens Spahn persönlich zugesichert hat, eine Unterstützung des Gesundheitscampus Bad Säckingen durch Förderprogramme des Bundesgesundheitsministeriums zu prüfen.

Alles neu macht der Mai!

Anstelle eines Osterurlaubs ging es für mich direkt nach meiner Rückkehr vom Nature Champions Summit in Kanada (Link PM), in meinen Wahlkreis, um die tatkräftigen Genossinnen und Genossen vor Ort im Kommunal- und Europawahlkampf zu unterstützen und um herauszufinden, wo in den Kommunen aktuell der Schuh drückt.

Abschaltung des Schweizer DVB-T-Signals

In seinem Antwortschreiben zeigt Philipp Metzger Verständnis für die von mir deutlich gemachte Bedeutung des Empfangs von schweizerischen Programmen für den kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik.
© Foto: Johan Osinga

Bei der Nature Champions Summit in Kanada treffe ich Harrison Ford

Neben zahlreichen bilateralen Fachgesprächen, z.B. mit der kanadischen Umwelt- und Klimaschutzministerin Catherine McKenna, stand für mich vor allem die Vorbereitung der International Conference on Climate Action (ICCA) auf dem Terminkalender.
©DBT/PPP©DBT/PPP

Lust auf ein Jahr in den USA? Das PPP macht’s möglich

Den "American Way of Life" hautnah miterleben – diese Möglichkeit bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages. In den Jahren 2020/2021 findet der mittlerweile 37. Durchgang des PPP statt.
Foto: Alexander Wunderle

Interkulturelle Kunstangebote im Schwarzen Adler Stühlingen

Der Dialog zwischen den in unserer Region lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft mit Mitteln der Kunst kann zum besseren gegenseitigen Verständnis beitragen.

Reform des Zugangs zu Weiheämtern

Die drei Lauchringerinnen Gertrud Bernauer-Eckert, Karin Höhl und Ulrika Schirmaier haben für die Dauer von zwei Wochen (13. bis 26. Mai) zu einem Kirchenstreik aufgerufen, um auf die Ungleichbehandlung von Mann und Frau in der katholischen Kirche aufmerksam zu machen.

Ohne fleißiges Bienchen bleibt der Frühstückstisch leer

Der Insektenschutz stand bei meinem Besuch bei der Firma Simmler und im Gespräch mit den Geschäftsführern Dr. Uta Simmler und Norbert Münch in Lauchringen im Mittelpunkt.

 


Mainau und Öhningen profitieren von Förderung des Bundes

Die Schlosskirche St. Marien auf der Insel Mainau und die Pfarr-und Wallfahrtskirche St. Genesius in Schienen/Öhningen erhalten eine Förderung in Höhe von 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes. Die barocke Schlosskirche in Mainau sowie die frühromanische Wallfahrtskirche St. Genesius auf dem Schienerberg sind nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch für die zahlreichen Besucherinnen und Besucher der Region ein wahrer Anziehungspunkt. Mit der Förderung leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieser beiden wichtigen Kulturdenkmäler. Ich freue mich sehr mit den Kirchengemeinden und den Kommunen, dass die Kirchen von Seiten des Bundes mit 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro bei ihren Vorhaben unterstützt werden. Die hohen Fördersummen zeigen auch die Bedeutung der beiden Kirchen über die Region hinaus. Ich bin davon überzeugt, dass das Geld hier gut angelegt ist.

 

Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wehr besuchen Deutschen Bundestag

Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Gemeinschaftsschule Wehr (GMS) haben mich vergangene Woche Mittwoch in Berlin besucht. Im Paul-Löbe-Haus des Bundestags gab ich den Schülerinnen und Schülern der GMS zunächst eine kurze Einführung in den Ablauf des Parlamentsbetriebs und in meine Arbeit als Mitglied der Bundesregierung. In der anschließenden Diskussion kamen die Schülerinnen und Schüler auf europapolitische und kommunalpolitische Fragestellungen zu sprechen.

Ich rief die Jugendlichen auf, von ihrem Wahlrecht als 16-jährige Erstwähler in den baden-württembergischen Kommunalwahlen Gebrauch zu machen. Eine lebendige Kommunalpolitik ist das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Hier werden Entscheidungen getroffen, die die Bürgerinnen und Bürger vor Ort betreffen. Im globalen Zeitalter, in der populistische und autoritäre Tendenzen weltweit zunehmen, lohnt es sich für junge Menschen in Deutschland, sich zu informieren und zur Wahl zu gehen.

 

Biodiversität in Gefahr – Unsere Artenvielfalt muss geschützt werden!

Am Montag, den 6. Mai 2019, hat der Weltbiodiversitätsrats seinen Globalen Bericht über den Zustand der Artenvielfalt veröffentlicht. Er zeigt deutlich, dass sich der Zustand unserer Natur weiter dramatisch verschlechtert hat. In der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag vom vergangenen Freitag habe ich zu dem Thema ein Rede gehalten, die Sie in der Mediathek des Deutschen Bundestages hier abrufen können.

Die Zahlen der Wissenschaftler sind alarmierend: Bis zu eine Millionen Arten sind vom Aussterben bedroht. Mehr als 70% der Insekten sind selbst in den Schutzgebieten verschwunden. Dabei bilden gerade Tiere, wie zum Beispiels die Wildbiene, eine essentielle Grundlage für unsere Ökosysteme. Beispiele sind hier die Pflanzenbestäubung, die biologische Schädlingskontrolle oder der Erhalten der Bodenfruchtbarkeit. Jedoch gelten mittlerweile 41% ihres Bestandes als gefährdet. Zudem verstärken weitere Faktoren, wie eine übermäßige Landnutzung, Umweltverschmutzung und der Klimawandel diese Entwicklungen in negativer Weise. Dadurch entsteht auch eine direkte Bedrohung für uns Menschen, wenn wir unseren Umgang mit der Natur nicht grundlegend neu ausrichten.

Aus diesem Grund setze ich mich intensiv gegen das weltweite Artensterben und für einen nachhaltigen Schutz unserer biologischen Vielfalt ein. Der Erhalt unserer natürlichen Ökosysteme muss  maßgeblicher Wegweiser für unser politisches Handeln sein. Wir müssen das Artensterben, ebenso wie den Klimawandel, daher weiter ins öffentliche Bewusstsein rücken und auf nationaler sowie internationaler Ebene weiteren Handlungsdruck erzeugen.

Deutschland übernimmt hierbei als einer der größten Finanzgeber bereits eine große Verantwortung. Zudem arbeitet das Bundesumweltministerium gerade am „Aktionsprogramm Insektenschutz“, welches noch in diesem Frühsommer verabschiedet werden soll, um das Insektensterben effektiv zu bekämpfen. Jährlich sollen deshalb 100 Millionen Euro zur besseren Erforschung und Monitoring der Insekten sowie für der Förderung von Schutzmaßnahmen im Agrarbereich investiert werden. Ich sehe in einem weiter machen wie bisher keine Lösung. Es muss daher unser gemeinsames Anliegen sein, unsere bisherigen Anstrengungen zu vertiefen! Weiterhin stellen deshalb eine Reform der EU-Agrarsubventionen und die Ausweisung neuer Schutzgebiete weitere Schritte in die richtige Richtung dar.

Weiteres Vorgehen für zweite Rheinbrücke bei Waldshut vereinbart

Vertreter der Region verständigen sich mit Bundes und dem Landesverkehrsministerium auf weiteres Vorgehen. Absichtserklärung an die Schweiz verabredet.

Die Realisierung einer zweiten Rheinbrücke bei Waldshut rückt näher. Vertreter der Hochrheinregion haben sich im Gespräch mit Steffen Bilger, dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Prof. Dr. Uwe Lahl, dem Amtschef des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, auf das weitere Vorgehen für eine zweite Brücke verständigt. An dem Gespräch nahmen mein Kollege Felix Schreiner (CDU), Landrat Dr. Martin Kistler sowie Waldshut-Tiengens Oberbürgermeister Dr. Philipp Frank teil. Leider konnte ich aus terminlichen Gründen nicht an dem kurzfristig anberaumten Arbeitstreffen teilnehmen. Die Signale, die von diesem Treffen seitens Bund und Land ausgehen, sind absolut positiv zu bewerten. Es ist der Geschlossenheit in der Region zu verdanken, dass wir in Sachen zweite Rheinbrücke vorankommen. Das ist eine wichtige Maßnahme um die Verkehrssituation auf der B34 zu entschärfen.

Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten, dass eine zweite Rheinbrücke außerhalb des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) beziehungsweise des Bedarfsplans umgesetzt werden soll. Wichtig sei dabei eine derzeit noch laufende grenzüberschreitende Verkehrsuntersuchung, erklärte Staatssekretär Steffen Bilger. Über das Fernstraßenausbaugesetz habe der Bund grundsätzlich die Möglichkeit, die Rheinbrücke außerhalb des Bundesverkehrswegeplans zu realisieren. Sofern die Verkehrsuntersuchung den Verkehrszuwachs bestätige, wolle der Bund diese Möglichkeit nutzen, sagte Steffen Bilger zu. Mit Untersuchungsergebnissen sei bis Jahresanfang 2020 zu rechnen. Damit könnten noch im ersten Halbjahr 2020 die ersten Planungsschritte für eine zweite Rheinbrücke erfolgen. Bis dahin möchten die Gesprächsteilnehmer in Absprache mit der Schweiz die politischen Voraussetzungen für den Brückenschlag schaffen. Ministerialdirektor Uwe Lahl kündigte in diesem Zusammenhang an, das Regierungspräsidium Freiburg mit der Erarbeitung einer Absichtserklärung (letter of intent) an die Schweiz zu beauftragen.