Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das so genannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. Das Gesetz findet nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion die richtige Balance aus humanitärem Asylrecht, klaren Regeln und gelingender Integration.
Deutschland gibt denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Die Koalition setzt dabei nachvollziehbare Regeln, wer bleiben kann – und wer nicht. Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden.
In den letzten Tagen haben verschiedene gesellschaftliche Gruppen sich kritisch zu dem neuen Gesetz geäußert. Hier gibt es Antworten zu den wichtigsten gestellten Fragen:
Wird ein neuer Status unterhalb der Duldung eingeführt, also eine „Duldung light“, die ihre Inhaber mit umfassenden Sanktionen und Beschränkungen massiv schlechter stellt als bisher?
Nein. Eine „Duldung light“, wie sie im ursprünglichen Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgesehen war, wird es nicht geben. Das hat die SPD-Fraktion verhindert.
Richtig ist: Ausreisepflichtige, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen, erhalten eine Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“.
Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um neue Sanktionen. Denn auch heute gilt für Geduldete ein Beschäftigungsverbot, wenn sie ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Ihnen kann dann eine so genannte Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage auferlegt werden.
Der Status „Personen mit ungeklärter Identität“ kann außerdem jederzeit aufgehoben werden, wenn sich Ausreisepflichtige wieder kooperativ verhalten. Ausreisepflichtige, die bis zum 1. Juli 2020 in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, sind zudem von der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ explizit ausgenommen.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält sogar eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage: So können Ausländerbehörden Ausreisepflichtige dazu auffordern, durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass sie alles ihnen Mögliche zu einer Passbeschaffung getan haben. Damit gelten nicht nur ihre Pflichten als erfüllt, sie können auch – anders als bisher – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten.
Werden künftig Familien mit Kindern und Jugendlichen eingesperrt?
Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gelten ganz hohe Schutzrechte. Sie dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist. Das Kindeswohl hat Vor-rang. Diese Rechte werden durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht berührt.
Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen darf Haft nur im äußersten Fall und für die kürzest mögliche angemessene Dauer eingesetzt werden. Bis zur Abschiebung müssen in Haft genommene Familien eine gesonderte, räumlich getrennte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet.
In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen ein-schließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. Nochmal: Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen. All das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.
Werden Zivilgesellschaft, NGO und Menschen, die sich in der Flüchtlingsarbeit – auch und vor allem gegen Abschiebungen – engagieren, kriminalisiert?
Nein. Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, hat die SPD-Fraktion abgewendet. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Die müssen jedoch nur von Amtsträgern oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienst-geheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht strafbar machen.
Welche Personen hierunter fallen, ist klar geregelt: Das sind Beamte oder Personen, die bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle beschäftigt sind. Flüchtlingshelfer, Anwälte, Mitarbeiter von NGO oder Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Entwurfs, ausdrücklich nicht zu dieser Personengruppe. Die Zivilgesellschaft wird nicht kriminalisiert. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem Innenminister gesorgt.
Werden Ausreisepflichtige künftig einfach so ohne weiteres in Haft genommen werden können, zum Beispiel bereits dann, wenn sie nach 30 Tagen ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind? Ist eine richterliche Anordnung nicht mehr erforderlich?
Um sicherzustellen, dass eine Abschiebung durchgeführt werden kann, können Ausreisepflichtige bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Dies geschieht weiterhin grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung.
Lediglich in eng begrenzten Eilfällen kann von der vorherigen richterlichen Anordnung abgesehen werden. Das befreit die zuständige Behörde natürlich nicht davon, betroffene Personen unverzüglich einem Richter zur Entscheidung über die Anordnung des Ausreisegewahrsams vorzuführen.
Auch weiterhin müssen für die Anordnung eines Ausreisegewahrsams einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Ausreisepflicht ist abgelaufen (es sei denn, die betroffene Person ist unverschuldet an der Ausreise gehindert oder die Überschreitung der Frist ist unerheblich).
Die Abschiebung kann innerhalb der Zehntagesfrist durchgeführt werden.
Der oder die Ausreisepflichtige hat ein Verhalten gezeigt, dass er oder sie die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird.
Auch hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Abschiebungshaft: Das Gericht muss alle Gründe, die für und gegen die Anordnung eines Ausreisegewahrsams sprechen, berücksichtigen. In jedem Einzelfall muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Und auch sonst bleibt es dabei: Macht der/die Ausländer/Ausländerin glaubhaft, dass er oder sie sich der Abschiebung nicht entziehen will, kommt es zu keiner Anordnung des Ausreisegewahrsams.
Werden Ausreisepflichtige in normalen Gefängnissen untergebracht und dort genauso behandelt wie Strafgefangene?
Grundsätzlich müssen – auch nach europäischer und nationaler Rechtsprechung – Strafgefangene und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden.
Führt eine außergewöhnlich hohe Zahl von Abschiebehäftlingen zu einer Überlastung der Gefängnisse oder des Verwaltungs- und Justizpersonals, können sie aber vorübergehend gemeinsam mit Strafgefangenen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht werden. Das ist in Deutschland der Fall. Es geht nur um das gemeinsame Grund-stück, es muss eine räumliche Trennung vorhanden sein.
Das soll lediglich zur Überbrückung der Zeit, bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben, und auch nur mit bis zu 500 zusätzlichen Haftplätzen in JVA möglich sein.
Dabei ist wie gesagt in jedem Fall eine getrennte Unterbringung der Abschiebungsgefangenen von Strafgefangenen innerhalb von Haftanstalten vorgeschrieben. Falls hiervon Familien betroffen sind, müssen diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden. Ihnen ist ein besonderes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten.
Zudem wird das Trennungsgebot nur befristet ausgesetzt – und zwar bis zum 30. Juni 2022. Gleichzeitig haben Justizminister aus allen Bundesländern bereits angekündigt, dass sie sehr skeptisch sind, ob eine gemeinsame Unterbringung überhaupt umgesetzt werden kann. Es handelt sich also um eine am EU-Recht orientierte Kann-Regelung, die Bundesländer entscheiden selbst.
Wird die Ausbildungsduldung im Vergleich zur derzeitigen „3+2-Regelung“ verschlechtert, so dass kaum noch Geduldete davon profitieren?
Richtig ist: Im Gegensatz zur bisherigen 3+2-Regelung wurden zum Beispiel durch die Identitätsklärung Hürden eingezogen, die es vorher nicht gab. In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD-Fraktion aber gelungen, bei der Ausbildungsduldung sogar Verbesserungen zu erreichen.
So beträgt die Länge der Vorduldungszeit bei der Ausbildungsduldung jetzt drei statt sechs Monate. Und wer bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung aufnimmt, der kann ohne Vorduldungszeit die Ausbildungsduldung erhalten.
Bei der Identitätsklärung gilt: Es ist wohl unstreitig, dass wir ein Recht darauf haben zu wissen, wer die Menschen sind, die zu uns kommen, und denen wir trotz abgelehnten Asylgesuch eine Chance in Deutschland geben wollen. Das ist eine Voraussetzung eines Rechtsstaates.
Es reicht dabei allerdings schon aus, wenn die betroffenen Personen innerhalb der Frist alle erforderlichen und ihnen ‚zumutbaren Maßnahmen‘ für die Identitätsklärung ergriffen haben. Auch wenn sie erst nach der Frist ihre Identität klären konnten, besteht der Anspruch. Und auch, wenn sie trotz aller Bemühungen bei der Identitätsklärung erfolglos waren, kann ihnen eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die SPD-Fraktion hat noch darüber hinaus viele wichtige Verbesserungen bei der Ausbildungsduldung durchgesetzt:
Es gibt einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis. Behörden haben hier – wie auch schon bei der Ausbildungsduldung – kein Ermessen bei der Erteilung.
Der Beginn der Duldung kann bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn vorgezogen werden. Das beseitigt eine Rechtsunsicherheit zwischen Abschluss des Ausbildungsvertrags und der Aufnahme der Ausbildung.
Auch für Helferausbildungen kann jetzt eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die sogenannte „Täuschungsfalle“ wird aufgehoben: Geduldete, die in ihrem Asylverfahren versucht haben, ihre Identität zu verschleiern, können, anders als bisher, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung, einen regulären Aufenthaltstitel erwerben.
Aktuelles
Fünf Jahre Erfolgsgeschichte: Der Mindestlohn feiert Geburtstag
/in Allgemein /von ArchivEin ur-sozialdemokratisches Gesetz wird heute fünf Jahre alt: Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag den Mindestlohn beschlossen und damit eine starke Lohnuntergrenze eingezogen. Allen Unkenrufen zum Trotz haben sich Wirtschaft und Arbeitsmarktlage in Deutschland seither nicht verschlechtert – im Gegenteil: Die gute Konjunktur hat sich von Jahr zu Jahr sogar noch verbessert, ebenso wie die Situation abertausender Beschäftigter.
Der Mindestlohn wirkt. Seit er eingeführt wurde, sind dieStundenlöhne deutlich gestiegen. Vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte, Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte im Osten Deutschlands bekommen deutlich mehr für Ihre Arbeit alsvor 2015. Dadurch seien die Unterschiede in der Bezahlungzwischen Ost und West geringer geworden, aber auch diezwischen Männern und Frauen. „Der Mindestlohn hat auch dazugeführt, dass viele geringfügig bezahlte Tätigkeiten in ordentliche sozialversicherungspflichtige Verhältnisse umgewandelt wurden. Das bedeute konkret: Mehr Lohn und mehr Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das wäre ohne die SPDnicht möglich gewesen.
Wir wollen die Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer weiter stärken. Deshalb setzen wir uns nicht nur für einen höheren Mindestlohn ein, sondern auch für eine stärkere Tarifbindung und ein Recht auf mobile Arbeit sowie auf Weiterbildung. So geht Politik für ein solidarisches Land.
10 Jahre Weltnaturerbe Wattenmeer – Erfolg für grenzüberschreitenden Naturschutz
/in Allgemein /von ArchivWattenmeer-Anrainer unterzeichnen Absichtserklärung für engere Zusammenarbeit und Gründung eines Partner-Netzwerkes (Quelle: BMU)
Der Schutz des Wattenmeers steht vor vielfältigen Herausforderungen. Dazu zählen die Auswirkungen des Klimawandels sowie die Belastung der Meere durch Meeresmüll und Nähr- und Schadstoffe. Um das Wattenmeer als einzigartiges Ökosystem zu schützen, unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter der Wattenmeerzusammenarbeit aus Deutschland, Dänemark und den Niederlanden sowie verschiedene Partner aus den Bereichen Umwelt, Bildung, Wissenschaft, Tourismus und Kommunen dazu heute in Wilhelmshaven eine Absichtserklärung. Die drei Länder arbeiten seit über 40 Jahren erfolgreich zum Schutz des Wattenmeeres zusammen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, eröffnete gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies die Jubiläumsfeier. Sie betonte dabei besonders die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den erfolgreichen Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer als Vorbild für internationale Kooperation für den Naturschutz.
Rita Schwarzelühr-Sutter: „Die Wattenmeerfamilie kooperiert vorbildlich. Diese Partnerschaft der verschiedenen Akteure vor Ort, in der Region und international wollen wir jetzt weiterentwickeln. Gerade in Zeiten von EU-Skepsis und Kritik an internationaler Zusammenarbeit ist das ein wichtiges Signal. Die Schaffung des Partner-Netzwerks und des neuen Partnerschafts-Zentrums in Wilhelmshaven geben unserer Zusammenarbeit ein noch festeres Fundament.“
Durch diese engere Vernetzung werden die drei Staaten zusammen mit den Partnern den Herausforderungen besser begegnen können und gemeinsam Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, die Reduzierung der Meeresverschmutzung und für einen nachhaltigen Tourismus entwickeln.
Eines der Kriterien für die Auszeichnung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe ist seine herausragende Bedeutung als Drehscheibe für den ostatlantischen Vogelzug. Nach dem jüngsten Status-Bericht zum Zustand der Zugvogel-Populationen entlang des Ostatlantischen Zugweges geht es den durchziehenden und überwinternden Populationen insgesamt besser, den Brutvögeln in der Wattenmeerregion jedoch schlechter. Sie bedürfen eines intensiveren und besseren Schutzes, vor allem gegen Räuber wie Marder, Fuchs und Ratten.
In Anerkennung des außergewöhnlichen universellen Wertes des Gebiets sowie des erzielten Fortschritts beim Schutz und Management nahm die UNESCO das Wattenmeer 2009 in seine Welterbeliste auf. Der Status als Weltnaturerbe ist die höchste Auszeichnung für einen Naturraum und eine Würdigung mit überragender weltweiter Bedeutung. Damit steht das Wattenmeer auf gleicher Stufe mit anderen Weltnaturerbegebieten wie dem Great Barrier Reef und dem Grand Canyon.
Deutschland hat von 2018 bis 2022 die Präsidentschaft der Trilateralen Wattenmeerkooperation inne.
Mehr Wohngeld für mehr Haushalte ab 2020
/in Allgemein /von ArchivHeute haben wir das Wohngeldstärkungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ab 2020 sollen mehr Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Davon profitieren 660.000 Menschen in unserem Land. Außerdem wird mit einer Dynamisierung das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung automatisch angepasst. Das ist ein echter sozialpolitischer Fortschritt.
Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Die Höchstbeträge bis zu denen die Miete beim Wohngeld in den Kreisen Waldshut bzw. Breisgau-Hochschwarzwald erstattet werden können erhöhen sich um 8,5 Prozent bzw. 8,9 Prozent. In einzelnen Städten und Gemeinden wie Bad Säckingen (+10%), Gundelfingen (+10,2%) und Waldshut-Tiengen (8,9%) fällt die Erhöhung zudem höher aus.
Unser Ziel ist klar: mehr bezahlbarer Wohnraum muss her. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt eine entscheidende sozialpolitische Funktion, die wir dadurch stärken.
Im Koalitionsvertrag hat sich die SPD erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Wohngeldes eingesetzt. Im parlamentarischen Verfahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion außerdem für eine Klimakomponente im Wohngeld ein. Damit soll der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden.
Das Gesetz soll im Herbst abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Erneute Wahl an die Spitze der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
/in Allgemein /von ArchivNachdem ich kürzlich erneut in das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) berufen worden bin, wurde ich nun auch erneut zur Kuratoriumsvorsitzenden der DBU gewählt. Die Arbeit als Kuratoriumsvorsitzende für die größte Umweltstiftung in Europa ist eine spannende und herausfordernde Aufgabe. Ich freue mich sehr, dass mir die Mitglieder des Kuratoriums das Vertrauen geschenkt und mich erneut zur Vorsitzenden gewählt haben. Ganz besonders freue ich mich auf die künftige Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Kuratorium und den Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz. Die DBU leistet mit ihrer Unterstützung für innovative Projekte insbesondere mit Fokus auf den Mittelstand und bei der Umweltbildung einen wichtigen Beitrag für die großen Herausforderungen. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren, um den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen.
Hintergrundinformation (Quelle: Pressemitteilung der DBU vom 26.06.2019):
Rita Schwarzelühr-Sutter MdB, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, führt auch weiterhin die Geschicke der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Osnabrück). In seiner konstituierenden Sitzung wählte das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze für die Dauer von fünf Jahren neu berufene Kuratorium heute die 56-jährige Sozialdemokratin aus Lauchringen im Schwarzwald zur Vorsitzenden. Diese Funktion hatte Schwarzelühr-Sutter bereits seit dem Herbst 2014 inne, als sie nach den damaligen Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Prof. Dr. Hans Tietmeyer und Ernst Welteke, und dem ehemaligen Präsidenten des Deutschen Naturschutzringes, Hubert Weinzierl, als erste Frau an die Spitze der DBU mit Sitz in Osnabrück gewählt worden war.
Drei stellvertretende Vorsitzende ebenfalls neu gewählt
Zu neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt wurden Dr. Antje von Dewitz, Geschäftsführerin der Vaude Sport GmbH & Co. KG, Dr. Michael Meister MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, und Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzringes. Als Vorstand der Stiftung legt das Kuratorium unter anderem die Förderleitlinien fest, vergibt die Fördermittel für die großen Projekte und entscheidet auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenjury über die Vergabe des mit 500.000 Euro höchstdotierten Umweltpreises Europas, des Deutschen Umweltpreises der DBU.
DBU-Kapital beläuft sich heute auf über 2,24 Milliarden Euro
Die DBU war aus dem Privatisierungserlös des ehemals bundeseigenen Salzgitter-Konzerns gegründet worden und hatte am 1. März 1991 die Arbeit aufgenommen. Seitdem zählt die DBU zu den größten Stiftungen Deutschlands. Heute beläuft sich ihr Kapital auf über 2,24 Milliarden Euro. Zugleich hat die DBU über 9.700 umweltentlastende, innovative Modellprojekte mit über 1,76 Milliarden Euro unterstützt.
Vor allem kleinen und innovativen Firmen über Anfangshürden helfen
Die DBU will im Sinne eines produktionsintegrierten, vorbeugenden Umweltschutzes insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu neuen Aktivitäten anstiften und ihnen über die Anfangshürden helfen. Durch die Fördermittel soll das finanzielle Risiko ökologischer Innovationen auf ein tragbares Maß verringert werden. Gleichzeitig unterstützt sie den Austausch von Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen. Modellhaft werden auch national wertvolle Kulturgüter im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse bewahrt und gesichert. In mehreren Tranchen wurden der DBU ab Mai 2008 vom Bund rund 70.000 Hektar für den Naturschutz besonders wertvoller Flächen in zehn Bundesländern übertragen. Das gemeinnützige Tochterunternehmen der DBU, das DBU Naturerbe, bewahrt durch Pflege auf den größtenteils ehemaligen Militärflächen offene Lebensräume mit seltenen Tier- und Pflanzenarten, will Wälder möglichst ohne menschlichen Eingriff ihrer natürlichen Entwicklung überlassen, artenarme Forste zu naturnahen Wäldern umwandeln und Feuchtgebiete sowie Gewässer ökologisch aufwerten oder erhalten. Die DBU-Tochter möchte auch Menschen für die heimische Natur begeistern sowie Verständnis und Verantwortungsbewusstsein für die Natur fördern.
Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses: Besuch im Haus der Diakonie
/in Allgemein /von ArchivIn den letzten Jahren hat sich viel getan im Bereich Rechte für Menschen mit Behinderungen, wie etwa das Bundesteilhabegesetz, aber wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen. Es ist ein langes Lernen, dass alle Menschen Teil der Gesellschaft sind, sei es mit Handicap oder ohne. Mit der Heimleitung und dem Heimbeirat sprach ich über die Aufhebung des Wahlrechtsauschlusses, die geplante Grundrente, die finanzielle Situation der Heimbewohnerinnen und –bewohner aber auch über das derzeitige politische Klima. Mich besorgt es sehr, dass im Jahr 2019 in unserem Land wieder offen gegen Minderheiten gehetzt wird oder diese diskriminiert werden. Dieses Jahr wird das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes der Bundesrepublik gefeiert. Besonders Artikel 3, Absatz 3 stellt klar, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Wir müssen nicht nur davor Acht geben, dass Diskriminierung wieder salonfähig wird, sondern auch klarstellen, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein Verstoß gegen unsere Verfassung ist.
Das Haus der Diakonie steht seit seiner Gründung für einen Ort der Gleichwertigkeit aller Menschen. Insbesondere die gegenseitige Unterstützung wird hier vorgelebt. Den Vorbildcharakter hat das Haus der Diakonie vor allem Paul Gräb zu verdanken. Er war maßgeblich dafür verantwortlich, dass es einen Austausch zwischen der Wehrer Bevölkerung und den Heimbewohnern gibt, etwa durch seinen immensen Einsatz im Bereich von Kunst und Kultur. Seine Kunstaustellungen waren eine feste Institution und weit über die Landkreisgrenzen hinweg bekannt. Seinem Engagement ist es zu verdanken, dass das Haus der Diakonie nicht nur eine Betreuungsstätte ist, sondern dass die Bewohnerinnen und Bewohnern die Institution als Familie bezeichnen können – Paul Gräb bleibt so unvergessen.
G20-Umweltminister verabschieden Kommuniqué
/in Allgemein /von Archiv© Anastasia Guretskaya BMU
Die Umweltministerinnen und –minister der G20-Staaten haben sich bei ihrem ersten Treffen über wichtige Handlungsfelder im Klima-, Meeres- und Ressourcenschutz verständigt. Alle Länder außer den Vereinigten Staaten bekräftigen in einer Abschlusserklärung ihr Engagement zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Beim Kampf gegen den Meeresmüll zogen die USA wieder mit, so dass die 20 größten Industrie- und Schwellenländer eine gemeinsame Strategie beschließen konnten. Unter anderem sollen die Einträge von Plastik- und anderen Abfällen besser überwacht und der Austausch von Know-How bei Abfallentsorgung und Recycling intensiviert werden. Außerdem wurde eine gemeinsame Initiative zur Klimaanpassung verabschiedet.
Die deutsche Delegation wurde von mir als der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesumweltministerin geleitet.
Beim Kampf gegen Meeresmüll haben wir unter der japanischen Präsidentschaft einen deutlichen Schritt nach vorn machen können. Ich freue mich auch, dass der strategische Dialog zur Ressourceneffizienz vorangeht. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Entkoppelung des Wirtschaftswachstums von schädlichen Umweltauswirkungen sowie zur Modernisierung unserer Wirtschaft. Dass sich 19 Staaten eindeutig zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens bekennen – wenn auch nach zähen Verhandlungen – sollte nicht unterschätzt werden. Das ist angesichts der Position der USA keine Selbstverständlichkeit.
Unter japanischem Vorsitz wurde der unter deutscher Präsidentschaft initiierte G20-Aktionsplan gegen Meeresmüll mit einer Umsetzungsstrategie unterlegt. Die G20-Länder streben z.B. eine engere Zusammenarbeit beim Aufbau einer umweltgerechten Abfallentsorgung und von Recyclingverfahren an. Sie sollen regelmäßig darüber berichten, wie sie Abfälle vermeiden und sicher entsorgen und in ihren Informationsaustausch auch wissenschaftliche Themen einbeziehen. Regionale und lokale Netzwerke, die sich unter anderem zum Schutz der Meere und Flüsse einsetzen, sollen stärker unterstützt und vernetzt werden. Dies soll ebenso für zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen gelten, die sich gegen Meeresmüll engagieren. Im Interesse innovativer Maßnahmen spielen Produktdesign, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz eine besondere Rolle.
Beschlossen wurde auch eine „G20 Action Agenda“ zur Anpassung an den Klimawandel, unter anderem mit Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen.
Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
/in Allgemein /von ArchivBundesumweltministerin Svenja Schulze berief mich erneut in das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die aktuelle politische Diskussion zeigt, welchen Stellenwert der Klima- und der Umweltschutz in unserer Gesellschaft mittlerweile haben. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt unterstützt seit ihrer Gründung zahlreiche Projekte, die sich der kreativen und praktischen Lösung von Umweltproblemen verschrieben haben und gibt zudem Anreize für ökologische Innovationen. Damit leistet die DBU einen wichtigen Beitrag zu der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Natur- und Umweltschutzes. Von daher freue ich mich sehr, dass mich Bundesumweltministerin Svenja Schulze erneut in das Kuratorium der DBU berufen hat, dem ich in den vergangenen fünf Jahren bereits als Vorsitzende vorstehen durfte.
Die mit rund 2,2 Milliarden Euro Stiftungskapital ausgestattete DBU zählt zu den größten Umweltstiftungen in Europa. Sie dient dem Zweck, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern.
Seit der Aufnahme ihrer Stiftungsarbeit hat die DBU über 9.700 Projekte mit rund 1,76 Milliarden Euro aus den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung, Umweltbildung und – Kommunikation sowie Natur- und Umweltschutz unterstützt. Außerdem zeichnet die DBU jährlich mit dem Deutschen Umweltpreis Leistungen aus, die maßgeblich und in vorbildlicher Weise zum Schutz und Erhalt der Umwelt beitragen.
Der Stiftungsvorstand – das Kuratorium – hat insgesamt 16 Mitglieder und ist mit 8 Frauen und 8 Männern paritätisch besetzt. In den vergangenen fünf Jahren hatte ich als erste Frau in der Geschichte der DBU den Vorsitz der Stiftung inne.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11 / 2019
/in Allgemein /von ArchivDeutschland hat ein modernes Einwanderungsgesetz
Die SPD-Fraktion hat mehr als 20 Jahre darum gekämpft, die Union war immer dagegen, doch jetzt ist es da: Deutschland hat ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Union verabschiedet.
Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.
Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.
In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Service- und Versorgungsdienstleistungen, etwa in der Pflege, Medizin und Handwerk, werden vor allem auf dem Land ein immer knapperes Gut. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte.
Für die SPD-Fraktion steht deshalb die gute Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Deutschland an erster Stelle. Dafür hat sie bereits das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Strukturwandel (Kohleausstiegsregionen) fördert und setzt sich für die richtigen Rahmenbedingungen ein, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Eröffnung neuer Perspektiven für Langzeitarbeitslose.
Öffnung des Arbeitsmarktes
Wegen der alternden Gesellschaft werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen. Aus diesem Grund öffnet die Koalition den deutschen Arbeitsmarkt erstmals vollständig auch für Menschen mit einer Berufsausbildung aus Drittstaaten. Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung (gibt es bevorrechtigte Bewerber für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, etwa Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis haben?) fällt weg, kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wieder eingeführt werden.
Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wird es künftig Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Zum Beispiel soll der Aufenthalt zur Nachqualifizierung und Anerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung jetzt schon möglich sein, wenn bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht und nur noch geringe, insbesondere berufspraktische Teile zur Anerkennung fehlen.
Die Erwerbszuwanderung wird außerdem effizienter gestaltet, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde je Land einrichten sollen. Arbeitgeber sollen dort die Möglichkeit haben, ein „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ zu nutzen, dass das bisher aufwändige Visa-Verfahren deutlich verkürzt.
So baut die SPD-Fraktion Hürden ab, damit die dringend benötigten Fachkräfte schneller einreisen können und somit auch schnell die Chance bekommen, sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aufbauen zu können.
Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland
Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.
Darüber hinaus schafft das Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2), die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres und ein Abschluss, der zu einem (Fach-)Hochschulzugang in Deutschland oder in demjenigen Staat führt, indem der Schulabschluss erworben wurde. Bei dem letzten Punkt hat die SPD-Fraktion in den Verhandlungen noch Verbesserungen durchgesetzt. Denn jedes Jahr bleiben zehntausende Ausbildungsplätze bei uns unbesetzt.
Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Fachkräfte, die über 45 Jahre alt sind, müssen nachweisen, dass sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen. Schließlich will die Koalition nicht, dass sie bei der Rente auf das Sozialamt angewiesen sind.
Deutschland bekommt jetzt ein modernes Zuwanderungsrecht – ein großer Erfolg für ein weltoffenes, modernes, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial stabiles Land.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition will Zuwanderung steuern und qualifizierte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen. Deshalb öffnet sie den Arbeitsmarkt für alle Fachkräfte aus Drittstaaten mit Berufsausbildung. Dafür werden Hürden bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Visa-Ausstellung abgebaut und neue Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Ausbildungssuche im Inland geschaffen. Endlich hat Deutschland ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz – ein hart erkämpfter Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion.
Bundestag verabschiedet umfassendes Gesetzespaket zu Migration und Integration
Der Bundestag hat am Freitag die zentralen Weichen für eine humanitäre Flüchtlings- und eine moderne Einwanderungspolitik gestellt.
In 2./3. Lesung hat das Parlament sieben Vorhaben im Bereich Migration und Integration beschlossen. In dem Gesetzespaket sind der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrations-gesetzes, der Entwurf eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes, der Entwurf eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes, der Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) gemeinsam verhandelt worden.
Generell gilt: Diejenigen, die Schutz benötigen, bekommen ihn. Ihnen eröffnet die Koalition frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Damit ebnen wir ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.
Neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das auf massiven Druck der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen wurde, und dem so genannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz sind es vor allem folgende Vorhaben, die die Integrationspolitik voranbringen:
Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes
Mit der Reform werden die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Menschen im Asylverfahren neu berechnet. Damit setzt die Koalition Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Bedarfe im AsylbLG werden vergleichbar mit der Sozialhilfe berechnet, legen aber die Annahme zugrunde, dass die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Die Bedarfe verringern sich beispielsweise bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften um die Kosten für die Wohnungsausstattung. Das wird in Zukunft auch für den Bedarf für Strom und Wohnungsinstandhaltung gelten, sodass der jeweils anzuerkennende Bedarf entsprechend niedriger ist.
Aber: So sinken zwar die Geldleistungssätze, materiell werden die Leistungen allerdings voll erbracht. Ganz wichtig: Mit der Anpassung werden Leistungsberechtigte materiell nicht schlechter gestellt.
Daneben schafft die Koalition einen Freibetrag für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit: Engagiert sich ein Asylsuchender ehrenamtlich und bezieht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, werden Einnahmen aus diesem Engagement nicht auf AsylbLG-Leistungen angerechnet. Ein klares Signal: Wer sich einbringt in unsere Gesellschaft, wird gefördert und belohnt.
Und: Mit der Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes schließt der Gesetzgeber eine gravierende Förderlücke: Bisher gibt es eine Lücke in der Unterstützung für studier- und ausbildungswillige Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete. Nach Ablauf der Aufenthalts-dauer von 15 Monaten werden die Leistungssätze im AsylbLG so berechnet wie in der Sozial-hilfe (Sozialgesetzbuch XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.
Sie steht allerdings vielen Geflüchteten gar nicht offen. So fallen sie in eine „Förderlücke“, in der keines der Sicherungssysteme greift. Diese Lücke führt bislang aus finanziellen Gründen häufig zu Studien- und Ausbildungsabbrüchen. Damit wird jetzt Schluss sein. In Zukunft sind sie auch nach dem 15. Monat weiter anspruchsberechtigt. Von der Neuregelung profitieren auch Asylbewerber und Geduldete, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen und als Inländer Schüler-Bafög beziehen würden. Das hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.
Entfristung des Integrationsgesetzes
Wesentliche Regelungen des Integrationsgesetzes von 2016 waren befristet und würden im Sommer dieses Jahres auslaufen – darunter der Wegfall der Vorrangprüfung für Geduldete und Gestattete sowie die Wohnsitzregelung. Diese Regelungen werden nun entfristet. Per Verordnung der Bundesregierung wird die Vorrangprüfung für Geduldete und Gestattete dauerhaft ausgesetzt. Zudem können sie immer in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt werden.
Das Parlament hat jetzt ein Gesetz beschlossen, mit dem die Wohnsitzregelung entfristet wird. Die Wohnsitzregelung verpflichtet anerkannte Asylbewerber, für drei Jahre ab Anerkennung ihren Wohnsitz in dem Land zu nehmen, in das sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens oder im Rahmen ihres Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden sind.
Die Bundesländer können zudem Regelungen zur Binnenverteilung treffen. Die Betroffenen unterliegen aber keiner Residenzpflicht, d. h. sie können sich im gesamten Bundesgebiet frei bewegen.
Außerdem greift die Wohnsitzregelung nicht bzw. wird wieder aufgehoben bei Beschäftigung, Studium oder Ausbildung.
Im Zuge dessen wird auch die ebenfalls mit dem Integrationsgesetz eingeführte Haftungsbeschränkung der Verpflichtungsgeber für den Lebensunterhalt eines Ausländers auf drei statt fünf Jahre für vor dem 6. August 2016 abgegebene Verpflichtungserklärungen entfristet. Das ist ein wichtiges positives Signal an alle, die sich für Asylbewerber engagieren.
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz wurde 2016 die Grundlage geschaffen, Asyl-und Schutzsuchende sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, frühzeitig zentral zu registrieren sowie die Daten den öffentlichen Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz ertüchtigt der Gesetzgeber nun das Ausländerzentralregister (AZR). Alle relevanten Behörden können künftig unkomplizierter auf das AZR zugreifen. Zum Beispiel erhalten einige weitere Behörden die Möglichkeit, Daten automatisiert abrufen zu können. Die Nutzung der AZR-Nummer wird den öffentlichen Stellen im Datenaustausch untereinander zum Zweck der eindeutigen Zuordnung ermöglicht, bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Das AZR soll so genutzt werden können, dass die Aufgaben, die nach der Verteilung auf die Länder und Kommunen bestehen, besser organisiert und gesteuert werden können. Ziel des verbesserten Datenaustausches zwischen den Behörden ist es auch, Rückführungen und freiwillige Ausreise effektiver steuern zu können.
Wichtig: Verbesserungen hat die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren insbesondere an zwei Stellen erreicht: Bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und der Abnahme von Fingerabdrücken bei Minderjährigen bleibt es zwar auch mit Blick auf die Entwicklung europäischer Regelungen bei der Herabsenkung des Alters von 14 auf sechs Jahre. Die erkennungsdienstlichen Maßnahmen erfolgen aber im Beisein des Jugendamtes und in kindgerechter Weise.
Um datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bei den automatisierten Abrufmöglichkeiten Rechnung zu tragen, unrechtmäßige Abrufe zu verhindern und die automatisierten Abrufe besser kontrollieren zu können, hat die abrufende Stelle in Abstimmung mit der oder dem jeweiligen Datenschutzbeauftragten ein Berechtigungskonzept vorzusehen.
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz schafft die Koalition zunächst eine bessere Ausbildungsförderung für alle Ausländerinnen und Ausländer. Bisher ist der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung im Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch III deutlich eingeschränkt und an Bedingungen, beispielsweise Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Voraufenthaltszeiten geknüpft.
Künftig wird die Förderung von Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt und für Ausländerinnen und Ausländer deutlich geöffnet.
Des Weiteren können Geflüchteten, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist, bestimmte Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (zum Beispiel Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, Potenzialanalyse) bereits im Vorfeld eines Arbeitsmarktzugangs gewährt werden. Diese Regelung soll entfristet und systematisch in die allgemeinen Regelungen integriert werden.
Zudem erweitert die Koalition die Möglichkeiten für Gestattete (d. h. im Asylverfahren befindliche Menschen) und Geduldete (d. h. zumeist nach abgelehntem Asylantrag, aber vorüber-gehender Aussetzung der Abschiebung), an Integrations- und (berufsbezogenen) Sprachkursen teilzunehmen.
Denn für die SPD-Fraktion steht fest: Wer auf absehbare Zeit bei uns bleiben wird, soll nicht beschäftigungslos und passiv sein, sondern die Möglichkeit bekommen, unsere Sprache zu lernen, sich einzubringen und in unserer Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Darüber hinaus schafft die Koalition die gesetzliche Grundlage dafür, dass das Arbeitslosen-geld bei Teilnahme an Integrationskursen und an berufsbezogener Deutschsprachförderung anders als bisher fortgezahlt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Agentur für Arbeit feststellt, dass die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist. Selbstverständlich ist dann auch die Teilnahme an diesen Kursen verpflichtend.
In den Verhandlungen hat die SPD-Fraktion hier Verbesserungen für die sich bereits in Deutschland befindlichen Menschen im Asylverfahren durchgesetzt. So eröffnet die Koalition den Zugang zu Integrationskursen und zur berufsbezogenen Sprachförderung für alle arbeitsmarktnahen Gestatteten, die bis zum 1. Juli 2019 eingereist sein werden, bereits nach drei Monaten.
Bei Frauen mit Erziehungspflichten ist das Kriterium „Arbeitsmarktnähe“ nicht erforderlich. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war der Zugang erst nach neun Monaten vorgesehen. Nach diesem Stichtag erhalten allerdings nur noch Gestattete mit guter Bleibeperspektive (nach neun Monaten Vorgestattungszeit) oder nur nach positivem Bamf-Entscheid Zugang.
Zudem erweitert die Koalition den Zugang zur Ausbildungsförderung im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erheblich. Alle Geduldeten und Gestatteten, die zum 1. Juli 2019 eingereist sein werden, werden bereits nach drei Monaten Zugang zur assistierten Aus-bildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erhalten. Nach diesem Stichtag erhalten Gestattete diesen Zugang wie im Gesetzentwurf vorgesehen nach 15 Monaten, Geduldete nach neun Monaten.
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Mit dem Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung bekommen gut integrierte Geduldete, die unsere Sprache sprechen, eine Ausbildung machen oder arbeiten, eine verlässliche Bleibeperspektive. Wesentliche Voraussetzungen der bereits bestehenden Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) werden gesetzlich konkretisiert, um endlich eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen.
Zudem werden in die Ausbildungsduldung staatlich anerkannte Helferausbildungen einbezogen, soweit darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Darüber hinaus werden mit der neu geschaffenen Beschäftigungsduldung klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Mit der dreißigmonatigen Beschäftigungsduldung erhalten Arbeitgeber sowie Geduldete und ihre Familien Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Auch hier konnten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Verhandlungen wesentliche Verbesserungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung durchsetzen.
Bisher wäre die Beschäftigungsduldung zum 1. Juli 2022 ausgelaufen. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Gleichzeitig gibt es einen Stichtag: Eine Beschäftigungsduldung können alle erhalten, die bis zum 31. August 2018 eingereist sein werden und die weiteren Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen (u. a. seit zwölf Monaten im Besitz einer Duldung, seit 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche). Durch diese Stichtagsregelung in Verbindung mit der Verlängerung der Geltungsdauer wird der Kreis derjenigen erweitert, die von einer Beschäftigungsduldung profi-tieren können.
Bei der Ausbildungsduldung haben die Sozialdemokraten durchgesetzt, die Vorduldungszeit deutlich zu reduzieren. Geduldete können eine Ausbildungsduldung künftig bereits erhalten, wenn sie seit drei Monaten im Besitz einer Duldung sind. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war das erst nach sechs Monaten vorgesehen. Das schafft Sicherheit für Geduldete und Unternehmen zugleich.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Es ist der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, mit der Unionsfraktion ein gesetzliches Gesamtpaket zur Migration und Integration zu schnüren, das die richtige Balance findet zwischen Humanität und Realismus, Idealismus und Pragmatismus, Chancengeben und klaren Regeln. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sowohl im Kabinett als auch in der Fraktion intensiv und hart mit dem Koalitionspartner verhandelt. Bei den Gesetzesvorhaben konnten sie dadurch echte Verbesserungen erreichen und wichtige Erfolge erzielen, insbesondere beim Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung.
Koalition stärkt die Integration und ordnet Rückführungen
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.
Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung beschlossen hat, sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreise-pflicht verhindern.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Diejenigen, die Schutz brauchen, bekommen ihn. Ihnen eröffnet die Koalition frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Das ebnet ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.
Gleichzeitig gilt: Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden. Deshalb gibt es nun gesetzliche Regelungen, um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, vor allem bei denjenigen, die über ihre Identität täuschen und ihre Mitwirkung verweigern und damit ihre Ausreise schuldhaft verhindern und erschweren. Solch Verhalten verstößt gegen geltendes Recht.
Maßnahmen bei ungeklärter Identität
Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden (können). Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben: Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.
Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.
Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.
Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon teilweise vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet.
Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die ‚zumutbaren Handlungen‘ für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Zudem können Ausreisepflichtige nach Aufforderung der Ausländerbehörden durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen, dass sie alle Handlungen zur Passbeschaffung vorgenommen haben. Damit gelten ihre Pflichten als erfüllt und sie können eine Beschäftigungserlaubnis erhalten und von Bleiberechtsregelungen profitierten.
Keine Kriminalisierung
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium unter Katarina Barley hat hier stark verhandelt und im Vergleich zum Gesetzentwurf des Innenministeriums wesentliche Verbesserungen erreicht. Insbesondere wurde verhindert, einen neuen Status unterhalb der Duldung („Duldung light“) einzuführen. Helferkreise, NGO und Zivilgesellschaft werden für ihren Einsatz gegen Abschiebungen ausdrücklich nicht kriminalisiert.
Deswegen war die Unionsfraktion mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung massiv unzufrieden. In den Verhandlungen hat sie weitreichende Änderungen und Verschärfungen gefordert, zum Beispiel eine Ausweitung der Sicherungshaft von drei auf sechs Monate oder eine Ingewahrsamnahme allein beim Überschreiten der Ausreisefrist. Das hätte Haftmöglichkeiten massiv ausgeweitet. Das hat die SPD-Fraktion verhindert und abgewendet.
Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.
Räumliche Trennung in Justizvollzugsanstalten
Ganz wichtig: Die Behauptungen, Abschiebegefangene kämen zusammen mit Straftätern in den Knast, stimmen nicht. Es handelt sich nur darum, dass sie auf dem Grundstück der Justizvollzugsanstalt untergebracht werden können – sie müssen räumlich getrennt bleiben. Außerdem ist das eine an EU-Vorgaben orientierte Kann-Regelung für die Bundesländer, diese müssen das nicht umsetzen. Und: Die Regelung ist befristet für drei Jahre, bis die Bundesländer weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben.
Falls Familien betroffen sind, müssen sie getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden; ebenso ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewähr-leisten. Auch die Prüfung und Entscheidung, ob eine Unterbringung in einer Haftanstalt in einem konkreten Einzelfall, beispielsweise bei vulnerablen Gruppen (Schwangere, Ältere, Menschen mit Behinderungen etc.), zumutbar beziehungsweise zulässig ist, muss weiterhin erfolgen.
Künftig wird es möglich sein, Wohnungen zum Zweck der Abschiebung zu betreten und zu durchsuchen. In Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg bestehen diese Möglichkeiten bereits jetzt. Dafür schafft das verabschiedete Gesetz nun eine bundesgesetzliche Grundlage.
Aber: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Deswegen hat die SPD-Fraktion durchgesetzt: Zwischen Betreten und Durchsuchen muss strikt getrennt werden. Eine Durchsuchung kann und darf es nur mit richterlichem Beschluss geben. Die Betretens- und Durchsuchungsrechte sind damit auf das verfassungsrechtliche Maximum begrenzt.
Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion steht zu den Menschen, die für absehbare Zeit bei uns sind und sich integrieren wollen. Wer aber kein Bleiberecht hat, über seine Herkunft täuscht oder Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. Das Gesetz regelt eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen. Die SPD-Fraktion hat viele geplante Verschärfungen von Innenminister Seehofer (CSU) dabei verhindert; das Resultat ist ausgewogen und an internationalem und europäischem Recht orientiert.
Fragen und Antworten zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das so genannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. Das Gesetz findet nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion die richtige Balance aus humanitärem Asylrecht, klaren Regeln und gelingender Integration.
Deutschland gibt denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Die Koalition setzt dabei nachvollziehbare Regeln, wer bleiben kann – und wer nicht. Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden.
In den letzten Tagen haben verschiedene gesellschaftliche Gruppen sich kritisch zu dem neuen Gesetz geäußert. Hier gibt es Antworten zu den wichtigsten gestellten Fragen:
Wird ein neuer Status unterhalb der Duldung eingeführt, also eine „Duldung light“, die ihre Inhaber mit umfassenden Sanktionen und Beschränkungen massiv schlechter stellt als bisher?
Nein. Eine „Duldung light“, wie sie im ursprünglichen Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgesehen war, wird es nicht geben. Das hat die SPD-Fraktion verhindert.
Richtig ist: Ausreisepflichtige, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen, erhalten eine Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“.
Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um neue Sanktionen. Denn auch heute gilt für Geduldete ein Beschäftigungsverbot, wenn sie ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Ihnen kann dann eine so genannte Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage auferlegt werden.
Der Status „Personen mit ungeklärter Identität“ kann außerdem jederzeit aufgehoben werden, wenn sich Ausreisepflichtige wieder kooperativ verhalten. Ausreisepflichtige, die bis zum 1. Juli 2020 in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, sind zudem von der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ explizit ausgenommen.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält sogar eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage: So können Ausländerbehörden Ausreisepflichtige dazu auffordern, durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass sie alles ihnen Mögliche zu einer Passbeschaffung getan haben. Damit gelten nicht nur ihre Pflichten als erfüllt, sie können auch – anders als bisher – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten.
Werden künftig Familien mit Kindern und Jugendlichen eingesperrt?
Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gelten ganz hohe Schutzrechte. Sie dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist. Das Kindeswohl hat Vor-rang. Diese Rechte werden durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht berührt.
Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen darf Haft nur im äußersten Fall und für die kürzest mögliche angemessene Dauer eingesetzt werden. Bis zur Abschiebung müssen in Haft genommene Familien eine gesonderte, räumlich getrennte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet.
In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen ein-schließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. Nochmal: Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen. All das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.
Werden Zivilgesellschaft, NGO und Menschen, die sich in der Flüchtlingsarbeit – auch und vor allem gegen Abschiebungen – engagieren, kriminalisiert?
Nein. Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, hat die SPD-Fraktion abgewendet. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Die müssen jedoch nur von Amtsträgern oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienst-geheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht strafbar machen.
Welche Personen hierunter fallen, ist klar geregelt: Das sind Beamte oder Personen, die bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle beschäftigt sind. Flüchtlingshelfer, Anwälte, Mitarbeiter von NGO oder Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Entwurfs, ausdrücklich nicht zu dieser Personengruppe. Die Zivilgesellschaft wird nicht kriminalisiert. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem Innenminister gesorgt.
Werden Ausreisepflichtige künftig einfach so ohne weiteres in Haft genommen werden können, zum Beispiel bereits dann, wenn sie nach 30 Tagen ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind? Ist eine richterliche Anordnung nicht mehr erforderlich?
Um sicherzustellen, dass eine Abschiebung durchgeführt werden kann, können Ausreisepflichtige bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Dies geschieht weiterhin grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung.
Lediglich in eng begrenzten Eilfällen kann von der vorherigen richterlichen Anordnung abgesehen werden. Das befreit die zuständige Behörde natürlich nicht davon, betroffene Personen unverzüglich einem Richter zur Entscheidung über die Anordnung des Ausreisegewahrsams vorzuführen.
Auch weiterhin müssen für die Anordnung eines Ausreisegewahrsams einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Ausreisepflicht ist abgelaufen (es sei denn, die betroffene Person ist unverschuldet an der Ausreise gehindert oder die Überschreitung der Frist ist unerheblich).
Die Abschiebung kann innerhalb der Zehntagesfrist durchgeführt werden.
Der oder die Ausreisepflichtige hat ein Verhalten gezeigt, dass er oder sie die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird.
Auch hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Abschiebungshaft: Das Gericht muss alle Gründe, die für und gegen die Anordnung eines Ausreisegewahrsams sprechen, berücksichtigen. In jedem Einzelfall muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Und auch sonst bleibt es dabei: Macht der/die Ausländer/Ausländerin glaubhaft, dass er oder sie sich der Abschiebung nicht entziehen will, kommt es zu keiner Anordnung des Ausreisegewahrsams.
Werden Ausreisepflichtige in normalen Gefängnissen untergebracht und dort genauso behandelt wie Strafgefangene?
Grundsätzlich müssen – auch nach europäischer und nationaler Rechtsprechung – Strafgefangene und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden.
Führt eine außergewöhnlich hohe Zahl von Abschiebehäftlingen zu einer Überlastung der Gefängnisse oder des Verwaltungs- und Justizpersonals, können sie aber vorübergehend gemeinsam mit Strafgefangenen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht werden. Das ist in Deutschland der Fall. Es geht nur um das gemeinsame Grund-stück, es muss eine räumliche Trennung vorhanden sein.
Das soll lediglich zur Überbrückung der Zeit, bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben, und auch nur mit bis zu 500 zusätzlichen Haftplätzen in JVA möglich sein.
Dabei ist wie gesagt in jedem Fall eine getrennte Unterbringung der Abschiebungsgefangenen von Strafgefangenen innerhalb von Haftanstalten vorgeschrieben. Falls hiervon Familien betroffen sind, müssen diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden. Ihnen ist ein besonderes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten.
Zudem wird das Trennungsgebot nur befristet ausgesetzt – und zwar bis zum 30. Juni 2022. Gleichzeitig haben Justizminister aus allen Bundesländern bereits angekündigt, dass sie sehr skeptisch sind, ob eine gemeinsame Unterbringung überhaupt umgesetzt werden kann. Es handelt sich also um eine am EU-Recht orientierte Kann-Regelung, die Bundesländer entscheiden selbst.
Wird die Ausbildungsduldung im Vergleich zur derzeitigen „3+2-Regelung“ verschlechtert, so dass kaum noch Geduldete davon profitieren?
Richtig ist: Im Gegensatz zur bisherigen 3+2-Regelung wurden zum Beispiel durch die Identitätsklärung Hürden eingezogen, die es vorher nicht gab. In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD-Fraktion aber gelungen, bei der Ausbildungsduldung sogar Verbesserungen zu erreichen.
So beträgt die Länge der Vorduldungszeit bei der Ausbildungsduldung jetzt drei statt sechs Monate. Und wer bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung aufnimmt, der kann ohne Vorduldungszeit die Ausbildungsduldung erhalten.
Bei der Identitätsklärung gilt: Es ist wohl unstreitig, dass wir ein Recht darauf haben zu wissen, wer die Menschen sind, die zu uns kommen, und denen wir trotz abgelehnten Asylgesuch eine Chance in Deutschland geben wollen. Das ist eine Voraussetzung eines Rechtsstaates.
Es reicht dabei allerdings schon aus, wenn die betroffenen Personen innerhalb der Frist alle erforderlichen und ihnen ‚zumutbaren Maßnahmen‘ für die Identitätsklärung ergriffen haben. Auch wenn sie erst nach der Frist ihre Identität klären konnten, besteht der Anspruch. Und auch, wenn sie trotz aller Bemühungen bei der Identitätsklärung erfolglos waren, kann ihnen eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die SPD-Fraktion hat noch darüber hinaus viele wichtige Verbesserungen bei der Ausbildungsduldung durchgesetzt:
Es gibt einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis. Behörden haben hier – wie auch schon bei der Ausbildungsduldung – kein Ermessen bei der Erteilung.
Der Beginn der Duldung kann bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn vorgezogen werden. Das beseitigt eine Rechtsunsicherheit zwischen Abschluss des Ausbildungsvertrags und der Aufnahme der Ausbildung.
Auch für Helferausbildungen kann jetzt eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die sogenannte „Täuschungsfalle“ wird aufgehoben: Geduldete, die in ihrem Asylverfahren versucht haben, ihre Identität zu verschleiern, können, anders als bisher, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung, einen regulären Aufenthaltstitel erwerben.
Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen wird die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können.
Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden. Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.
Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.
Mit dem Gesetz wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Es ist bereits im Haushalt vorgesehen, die FKS bis zum Jahr 2026 von heute bundesweit rund 7900 auf dann mehr als 10.000 Stellen aufzustocken.
Darüber hinaus sollen zusätzlich für die FKS perspektivisch weitere 3500 Stellen geschaffen werden.
Das Gesetz stärkt auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier unter Druck gesetzt. Zwangsarbeit, Ausbeutung und sogar Fälle von Menschenhandel finden auch im Jahr 2019 statt. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.
Gegen „Tagelöhner-Börsen“
Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, wo Arbeiter für meist ein-fache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.
Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Ebenso bei Fällen organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.
Die SPD-Fraktion schafft mit diesem Gesetz die Voraussetzungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das hilft den von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug betroffenen, legt Kriminellen das Handwerk und stärkt den Zusammenhalt in unserem Land.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen stärkt die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen, damit sie wirksamer durchgreifen können. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt. Außerdem gewährleistet der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zugleich einen fairen Wettbewerb für Unternehmen.
Auszubildende bekommen mehr Geld
Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag deshalb ein Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Auszubildende bekommen damit in Zukunft mehr Geld.
Azubis haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildungszeit Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise das Ausbildungsgeld (Abg). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie zu Hause ausziehen müssen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort entfernt und die Ausbildungsvergütung zu gering ist.
Die Regelungen zu BAB und Abg waren sehr kompliziert und schienen oft unübersichtlich. Das ändert sich jetzt: So werden zunächst die Bedarfssätze stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen beseitigt. Von 24 Bedarfsätzen bleiben 14 übrig – ohne dass sich die Unterstützung für die Betroffenen verringert. Im Gegenteil.
So werden die gerade beschlossenen Anhebungen beim Bafög auch auf das Sozialgesetz-buch III übertragen. Damit steigen Bedarfssätze und Freibeträge für die Auszubildenden. Auf die Weise profitieren künftig auch sie von den Maßnahmen der Koalition für eine zeitgemäßere Bildungsfinanzierung.
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Die Pauschalen für Unterkunfts- und Verpflegungskosten in der BAB und im Abg werden insgesamt deutlich erhöht. Auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt wird erhöht und einfacher gestaltet. Wer eine Ausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung macht oder an einer vergleichbaren Maßnahme anderer Träger teilnimmt, bekommt künftig mehr Geld. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Werkstätten, den Werkstatträten, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Wissenschaft ein transparenteres, nachhaltiges, tragfähiges und faireres Finanzierungssystem und Entgeltsystem in den Werkstätten erarbeiten und so weitere wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen schaffen.
Weil die Vergütungen in der betrieblichen Ausbildung nicht immer ausreichen, um den Lebensunterhalt verlässlich zu decken, wird im Berufsbildungsgesetz jetzt auch künftig eine Mindestvergütung für Auszubildende verankert. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt das eine wichtige Lücke.
Denn auch Auszubildende tragen durch ihre Arbeit zur betrieblichen Wertschöpfung bei. Sie verdienen eine Vergütung, von der sie leben können.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Einfacher, gerechter, besser: Die finanzielle Unterstützung in Ausbildungszeiten wird angepasst. Die Bedarfssätze werden angehoben und der Verwaltungsaufwand geringer. Darüber hinaus sollen Auszubildende künftig eine Mindestvergütung bekommen.
Mehr Ausbildung, mehr Personal und mehr Geld für Pflege
Die Bundesregierung will grundlegend bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege erreichen, um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Denn Pflegeberufe gehören zu den anstrengendsten und verantwortungsvollsten überhaupt.
Am Dienstag haben Arbeitsminister Hubertus Heil, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Maßnahmenpaket vorgestellt, dass sie im Rahmen der so genannten Konzertierten Aktion Pflege (KAP) gemeinsam mit Verbänden, Pflege- und Krankenkassen, Kirchen, Sozialpartnern, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und anderen Experten erarbeitet haben.
Mit der KAP will die Koalition erreichen, dass jeder sich sicher sein kann: Wenn ich krank oder pflegebedürftig werde, werde ich gut versorgt. Das ist Aufgabe des Sozialstaats und geht nur, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht es mehr Personal, mehr Ausbildung und höhere Löhne.
Denn der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben: Zeitdruck, schwere Arbeit, fehlendes Personal – das geht an den Pflegenden nicht spurlos vorbei. „Die bisherige Bezahlung und die Arbeitsbedingungen spiegeln nicht die notwendige Wertschätzung für diese psychisch und physisch anspruchsvolle Tätigkeit wider“, sagt die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Kerstin Tack.
Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden
Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen schnell und spürbar besser werden: Durch mehr Ausbildung, mehr Personal und mehr Geld. Bundesweit soll nach Tarif bezahlt werden, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel soll eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden. Kerstin Tack: „Damit erhält die Arbeit in der Pflege endlich die Wertschätzung, die sie verdient.“
Die BA wird über Umschulungen, Nachqualifizierungen, Unterstützung während einer Ausbildung oder Anwerbungsprogramme im Ausland dazu beitragen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sollen zudem höhere Arbeitsschutzstandards und bessere betriebliche Gesundheitsförderung umsetzen.
Auch die SPD-Bundestagsfraktion wird gesetzgeberisch tätig werden. Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wird die Grundlage geschaffen, Entlohnung und Arbeitsbedingungen sowie Rahmenbedingungen für die Pflege zu verbessern.
Tarifverträge oder Pflegemindestlohn
Dafür kommen zwei Instrumente in Frage: allgemeinverbindliche Tarifverträge oder ein höherer Pflegemindestlohn. Mit dem Gesetz stehen beide Wege offen. Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die angekündigte Gründung eines entsprechenden Arbeitgeberverbandes ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber wer-den jetzt verhandeln und sich für einen der zwei Wege entscheiden müssen.
Heike Baehrens, Pflegebeaufragte der SPD-Fraktion, ist sicher: „Vor allem die Fortschritte für bessere Bezahlung in der Pflege sind ein entscheidendes Puzzleteil, um den Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen und Personalmangel zu durchbrechen.“
Darüber hinaus will die SPD-Fraktion spürbare Erleichterungen für die Angehörigen von Pflegebedürftigen durchsetzen. Bislang mussten Angehörige, meist Kinder pflegebedürftiger Eltern, die Hilfe zur Pflege erhalten, für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Das soll sich ändern.
Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wird erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro auf das Einkommen von Kindern zurückgegriffen. Künftig gilt diese 100.000-Euro-Grenze dann für alle Leistungen in Sozialhilfe und Eingliederungshilfe. In der Eingliederungshilfe wird der Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern volljähriger Kinder sogar vollständig entfallen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition will bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. In Zusammenarbeit mit allen Akteuren, die professionell mit der Pflege zu tun haben, hat sie deshalb ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das für mehr Personal und mehr Geld in der Pflege sorgt. Die SPD-Fraktion wird ein Gesetz auf den Weg bringen, dass die Möglichkeit eines flächendeckenden Tarifvertrages oder eines Pflegemindestlohns eröffnet. Zudem sollen Angehörige von Pflegebedürftigen finanziell entlastet werden.
Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Am Donnerstag hat das Parlament in 2./3. Lesung ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine Selbstverständlichkeit sein. Das Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Dazu werden unter anderem Aufsicht und Kontrolle von Apotheken bei der Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktiker eingeschränkt.
So kann das Bundesgesundheitsministerium beispielsweise künftig die Herstellung von Arzneimitteln verbieten, wenn sie nicht den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen. Für Versicherte wird außerdem die Zu-zahlung entfallen, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Außer-dem soll der Therapiewechsel bei Cannabis als Medizin erleichtert und entbürokratisiert werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln erleichtern und modernisieren wird.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass die Förderung von importierten Arzneimitteln deutlich eingeschränkt wird und im Jahr 2021 erneut auf dem Prüfstand steht. Die SPD-Abgeordneten sind wie die große Mehrheit der Experten der Überzeugung, dass die sogenannte Importförderung perspektivisch ihren Dienst für die gesetzlichen Krankenversicherungen getan hat und zum Jahr 2022 endgültig auslaufen kann.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Her-steller in Drittstaaten bekommen.
Implantate sollen künftig in Register erfasst werden
Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung den Regierungsentwurf eines „Implantat-register-Errichtungsgesetzes“ beraten. Mit dem Gesetz wird in Deutschland ein für Gesundheitseinrichtungen und alle Patientinnen und Patienten verbindliches Implantatregister geschaffen.
Patienten, Kliniken und Krankenkassen sollen künftig verpflichtend die Anwendung von Implantaten an eine bundesweite Datenbank melden. Verstoßen sie gegen die Meldung oder werden nichtregistrierte Implantate genutzt, soll die Vergütung der Leistung gegen die gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen oder die betroffenen Patientinnen und Patienten entfallen.
Ziel des Registers ist, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern. Durch wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten, etwa die Lebensdauer von Implantaten im Körper, können Rückschlüsse auf die Qualität der Implantate und die Qualität der implantierenden Einrichtungen gezogen werden.
Um die größtmögliche Neutralität, Objektivität und Datensicherheit zu gewährleisten, soll das Register bei zwei Behörden, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information und dem Robert-Koch-Institut, angesiedelt werden. Zum Schutz der Daten wird die Übermittlung über die besonders sichere Telematikinfrastruktur vorgeschrieben.
Die SPD-Fraktion hat sich schon seit langem für ein Implantatregister eingesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Implantate sollen zukünftig verpflichtend in einem zentralen Register erfasst werden. Das verbessert die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat versicherte und erleichtert die wissenschaftliche Forschung.
Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen debattiert. Worum es geht: Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das seit 2016 in Kraft ist, wurden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmern an eine Schlichtungsstelle wenden können, die bestimmten Qualitätsanforderungen genügt. Vor dem Hintergrund der am 1. November 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage wird es mehr Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen geben, weil Verbraucherinnen und Verbraucher ihre im Wege der Musterfeststellungsklage festgestellten individuellen Ansprüche noch durchsetzen müssen. Dafür bietet die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.
Das neue Gesetz soll die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher schneller und effizienter gestalten und regelt unter anderem, dass die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung ab dem 01. Januar 2020 auf den Bund übertragen wird.
Er soll durch den Betrieb einer bundesweiten ‚Universalschlichtungsstelle‘ flächendeckend für eine richtige Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen sorgen. Außerdem sollen durch das Bundesamt für Justiz anerkannte private Schlichtungsstellen im Versicherungsbereich verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über Geschäftspraktiken eines Unternehmers zu unterrichten, die ihnen bei ihrer Schlichtungstätigkeit bekannt geworden sind und die im Widerspruch zu den Interessen einer Vielzahl von Verbrauchern stehen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein geplantes Gesetz soll die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher schneller und effizienter gestalten und regelt unter anderem, dass die derzeit den Bundesländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung ab dem 01. Januar 2020 auf den Bund übertragen wird.
Stärkung der Bundeswehr
Am Donnerstag hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, mit dem die Bundeswehr gestärkt wird. Denn sie kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken.
Das Artikelgesetz, in dem mehrere Maßnahmen gebündelt umgesetzt werden, flexibilisiert zum Beispiel das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten und sichert Bundeswehrangehörigen sozial besser ab. Wichtig ist, dass die Versorgungsleistungen bei allen Einsätzen der Streitkräfte gestärkt wer-den. Die Fürsorgeleistungen des Arbeitsgebers Bundeswehr werden damit entscheidend verbessert. Auf Betreiben der SPD-Fraktion wurde zudem in Verhandlungen erreicht, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Grunddienst bei 41 Stunden erhalten bleibt.
Und: Künftig werden auch nahe Angehörige von PTBS-Patienten (Posttraumatische Belastungsstörungen) aus Auslandseinsätzen in Therapiemaßnahmen mit einbezogen. Weitere Verbesserungen wurden für Reservedienst-Leistende erreicht. Fritz Felgentreu, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betont: „Wir konnten verhindern, dass Psychologen die Weltanschauung von Angehörigen der Streitkräfte prüfen. Für die Frage, ob ein Soldat mit seinen Überzeugungen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, ist der MAD zuständig, nicht die Psychologen des Personalamtes.
Natürlich ist und bleibt der Knackpunkt für die Attraktivität der Bundeswehr, dass wir der Truppe endlich mehr und bessere Ausrüstung zur Verfügung stellen. Trotzdem ist dieses Gesetz ein wesentlicher Beitrag für die soziale Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten – und damit für einen attraktiven Arbeitgeber Bundeswehr.“
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Bundeswehr kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes, das der Bundestag in erster Lesung beraten hat, soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken, zum Beispiel, indem die soziale Absicherung verbessert wird.
Bundeswehreinsatz im Kosovo soll verlängert werden
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) debattiert. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind bereits seit 1999 Teil von KFOR. Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung an KFOR bereits neunzehn Mal verlängert, zuletzt im Juni 2018. Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil, allerdings vergibt es aufgrund der ausstehenden Normalisierung der Beziehungen zur Republik Serbien nach wie vor ein Konfliktpotential vor allem im überwiegend serbisch besiedelten Norden des Landes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall die Lage eskalieren könnte.
In den vergangen Jahren ist die Beteiligung deutscher Streitkräfte entlang der Nato-Planungen schrittweise verringert worden. Dieser Entwicklung trägt das Mandat mit der Ab-senkung der Personalobergrenze auf 400 Soldatinnen und Soldaten Rechnung. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei unerwarteter Verschlechterung der Sicherheits-lage dennoch schnell und flexibel reagieren könnte. Das Mandat soll bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten leisten damit auch im nächsten Jahr einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Kosovos und der gesamten Region.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Deutsche Bundestag hat die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-Mission im Kosovo debattiert.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Schülergruppe der BBZ Stegen im Gespräch
Schülergruppe der BBZ Stegen im Gespräch
/in Allgemein /von ArchivSchülerinnen und Schüler des BBZ Stegen besuchten ich in Berlin. Das hat wirklich richtig Spaß gemacht. Die Jugendlichen waren sehr interessiert und haben spannende Fragen vorbereitet. Wir haben viel über die aktuelle politische Stimmung in unserer Gesellschaft und die Bedeutung unserer Demokratie gesprochen.
Die Schülerinnen und Schüler haben mich aber auch zur aktuellen Situation in der SPD befragt. Da gab es in dieser Woche natürlich großen Redebedarf. Ich fand es jedenfalls toll, wie engagiert die Jugendlichen diskutiert und zugehört haben.
Neben der Diskussion stand für die Schülerinnen und Schüler auch noch der Besuch der Reichstagskuppel sowie ein Ausflug zur Gedenkstätte Berliner Mauer in der Bernauer Straße auf dem Programm. Die Jugendlichen aus Stegen wurden von den Lehrkräften Frau Ute Harter, Herrn Lukas Heitz und Herr Stefan Pößiger begleitet.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 10 / 2019
/in Allgemein /von ArchivBundestag reformiert und weitet Bafög aus
Jeder junge Mensch in Deutschland soll die Chance auf ein erfolgreiches Leben haben. Deshalb gibt es deutliche Verbesserungen beim Bafög: So werden u. a. die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze und der Wohnzuschlag erhöht.
Das Bafög ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem beiträgt. Denn die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie von dem Einkommen der Eltern abhängen. Allerdings ist die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben und davon Gebrauch machen, in den letzten Jahren stetig gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 ist die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden um etwa 115.000 Personen gefallen – von 671.042 auf 556.573.
„Wir haben durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag 1 Milliarde Euro für eine umfassende Bafög-Reform vereinbart wurde“, sagt Fraktionschefin Andrea Nahles. „Jetzt legen wir sogar noch etwas drauf.“
Besonders die Erhöhung der Einkommensbeiträge ist ein großer Erfolg der SPD-Fraktion. Denn so können in Zukunft mehr Studierende von der Bafög-Förderung Gebrauch machen – eine echte Trendwende. Am Donnerstag ist der entsprechende Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden (Drs. 19/8749). Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.
Das Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:
Höhere Ersparnisse zulassen
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat die SPD-Fraktion noch weitere Verbesserungen durchgesetzt:
Parallel dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, der die Bunderegierung zu weiteren Maßnahmen auffordert: Die Abgeordneten fordern darin, die Bafög-Antragstellung zu vereinfachen und die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung zu verstärken. Das soll dafür sorgen, dass aus Bafög-Berechtigten auch Bafög-Geförderte werden. Denn auch heute könnten schon viel mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen. Zudem soll sich die Bunderegierung für den Ausbau studentischen Wohnraums einsetzen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion will, dass jeder junge Mensch in Deutschland die Chance hat, sein Leben erfolgreich zu gestalten. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben die Sozialdemokraten deutliche Verbesserungen beim Bafög durchgesetzt. Mit einem Gesetz erhöht die Koalition die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze, den Wohnzuschlag, und den Bafög-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Kabinett bringt Azubi-Mindestlohn auf den Weg
Zehntausende Azubis bekommen bald mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Mindestvergütung für Auszubildende (MAV) beschlossen. Sie wird mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigen.
Demnach sollen die Azubis ab dem kommenden Jahr mindestens 515 Euro im Monat erhalten. Das sieht eine Reform des Berufsbildungsgesetzes vor. Wer 2021 seine Lehre beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. In den weiteren Ausbildungsjahren soll die Mindestvergütung höher liegen. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke.
Die duale Ausbildung, um die Deutschland weltweit beneidet wird, ist eine Grundlage für unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand. Mit der so genannten Mindestausbildungsvergütung wird sie noch attraktiver. Das ist wichtig, denn wir brauchen qualifizierte Fachkräfte.
Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist. Auszubildende tragen zur betrieblichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung bei. Das sollte sich auch in ihrer Vergütung widerspiegeln.
Höhere Mindestvergütung als ursprünglich geplant
So sorgt die Koalition auch dafür, dass die Sätze über dem Schüler-Bafög liegen, denn von der Ausbildungsvergütung werden – anders als beim Schüler-Bafög – auch Sozialbeiträge erhoben. Die Koalition stellt damit sicher, dass junge Leute in Ausbildung nicht schlechter dastehen, als diejenigen gleichen Alters, die einen anderen Bildungsweg gehen.
Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.
Nach geltender Rechtsprechung dürfen nichttarifgebundene Betriebe die tarifliche Ausbildungsvergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Das ist die erste Haltelinie und die sogenannte Angemessenheit entsprechend der geltenden Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt weiter die tarifliche Vergütung. Das bedeutet: Wenn es beispielsweise eine tarifliche Ausbildungsvergütung von 1000 Euro in einer Branche gibt, muss ein nichttarifgebundener Betrieb weiterhin 800 Euro zahlen. Der Betrieb darf nicht auf 515 Euro MAV absenken. Die Mindestausbildungsvergütung ergänzt die Untergrenze als zweite Haltelinie und ersetzt sie nicht.
Diese Regelung tragen auch die Sozialpartner DGB und BDA mit. Das zeigt: Die Arbeitgeber sind bereit, ihre Azubis besser zu entlohnen. In Zeiten demografischer Veränderungen sind Fachkräfte rar und auch Ausbildungsstellen schwerer zu besetzen. Niedrige Ausbildungsvergütungen machen Berufe unattraktiv – zudem hängen auch besonders niedrige Vergütung und extrem hohe Abbruchquoten nachweislich zusammen, und das ist in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels verheerend.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Zehntausende Azubis bekommen bald mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Mindestvergütung für Auszubildende (MAV) auf den Weg gebracht. Sie wird mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigen.
70 Jahre Grundgesetz: Zum Geburtstag noch viel vor!
70 Jahre nach seiner Verkündung hat das Grundgesetz nichts von seiner Kraft eingebüßt. Dass aber jede Generation es neu mit Leben füllen und verteidigen muss, machten die SPD-Bundestagsabgeordneten am Donnerstag bei einer Debatte anlässlich des Jubiläums deutlich.
Das Grundgesetz beinhalte einen „zivilisatorischen Kompass“, der auch nach 70 Jahren noch Orientierung gebe, sagte Andrea Nahles. Die SPD-Fraktionsvorsitzende machte deutlich, dass der Auftrag der Verfassungsmütter und -väter noch nicht abgeschlossen sei. Vielmehr sei es an der Politik „den Graben zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und der Realität“ zu füllen, so Nahles.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, zitierte sie aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes und verwies auf die Notwendigkeit, mit Kitas, Ganztagsschulen und einem noch nicht beschlossenen Paritätsgesetz die materiellen und gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, diese Handlungsverpflichtung umzusetzen. Auch die noch nicht erreichten gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen West- und Ostdeutschen seien eine Lücke zwischen Grundgesetzanspruch und Wirklichkeit, die es zu schließen gelte, sagte die SPD-Fraktionschefin.
„Ein gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa“
„Das Grundgesetz ist ein Stabilitätsanker der Politik. Es lässt uns Spielraum und es ist unsere Aufgabe diesen auszufüllen“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Auch sie betonte die Notwendigkeit, für die Verteidigung der „klugen und weitsichtigen Artikel“ einzustehen. Dazu gehöre etwa, dass Angriffe auf den Rechtsstaat und dessen Aushöhlung in keinster Weise geduldet werden dürften.
Barley zitierte aus der Präambel des Grundgesetzes: „Von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Sie forderte dazu auf, die Erfahrungen des Grundgesetzes in die Entwicklung und Ausgestaltung einer europäischen Verfassung einfließen zu lassen.
Kinderrechte ins Grundgesetz‘
Dass die Verankerung der Kinderrechte genau wie politische Antworten auf die Digitalisierung künftig im Grundgesetz Widerhall finden müssen, betonte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner. Er zitierte aus einer Umfrage, nach der fast 90 Prozent der Deutschen das Grundgesetz für sehr gut oder gut halten, und mahnte: „Dieses Vertrauen zu erhalten, ist unser Auftrag“.
Die Verdienste und das Engagement von Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes, hob der Kasseler Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels hervor. Ohne deren Einsatz wäre die Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht im Wortlaut in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden, so Gremmels. Auch er verwies auf die Notwendigkeit eines Paritätsgesetzes mittels dem die Gleichberechtigung dann auch im Parlament abgebildet werde.
Der Sprecher der Arbeitsgruppe Demokratie, Helge Lindh, betonte den Versöhnungscharakter des Grundgesetzes, das durch seine einschließende Funktion und der Gültigkeit für alle Menschen, einen Verfassungspatriotismus ermögliche. Da auf vielen Plätzen der Erde die Ideen des Grundgesetzes mit Füßen getreten würden, gelte es dieses von radikalem Mut und radikaler Menschlichkeit zeugende Gesetz zu verteidigen, so Lindh.
Endlich mehr Geld für Betreuerinnen und Betreuer
Am Donnerstag hat der Bundestag in 2/3. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung verabschiedet (Drs. 19/8694).
Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich um Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wenn kommunale Betreuungsbehörden oder Amtsgerichte einen Betreuungsbedarf feststellen, können sie einen Betreuer bestellen. Oft kommt der aus dem persönlichen Umfeld. Ist das nicht möglich, bestellen die Amtsgerichte einen Berufs- oder Vereinsbetreuer.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden Betreuungsfälle weiter zunehmen. Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine klagen schon seit langem dar-über, dass die Vergütungssätze für ihre Arbeit viel zu niedrig sind. Teilweise mussten erste Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen, weil sie massiv unterfinanziert waren.
Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht eine höhere Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent vor. Das bisherige Vergütungssystem aus Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen soll durch fallbezogene Monatspauschalen ersetzt wer-den. Sie berechnen sich aus vier Faktoren: der Qualifikation des Betreuers, der Dauer der Betreuung, der Vermögenssituation und des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten, das heißt, ob eine ambulante oder stationäre Betreuung erfolgt. Das baut spürbar Bürokratie ab und vereinfacht die Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung.
Die SPD-Fraktion hat sich lange für diese Reform eingesetzt. Jetzt bekommen gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer endlich die finanzielle Unterstützung, die für ihre Arbeit erforderlich und angemessen ist.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Gesetzliche Betreuer kümmern sich um Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Gerichtlich bestellte Betreuer bekommen für diese Arbeit in Zukunft mehr Geld. Zudem wird das bisherige Vergütungssystem durch Fallpauschalen ersetzt.
Abschaffung von Wahlausschlüssen
Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen bisher viele Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Das ist Diskriminierung. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen.
Mit einem Gesetzentwurf, den das Parlament am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, wird das so genannte inklusive Wahlrecht eingeführt (Drs. 19/9228). Denn laut dem höchst-richterlichen Urteil ist der generelle Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung mit dem Grundgesetz unvereinbar. Er verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.
Das Gericht erklärte außerdem den Wahlrechtsausschluss der wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Straftäter für nichtig. Mit dem Gesetzentwurf werden die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus wird die zulässige Assistenz bei der Wahlrechtsausübung sowie deren Grenzen und strafrechtliche Sicherung geregelt. Die Neuregelung wird am 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition führt per Gesetz das inklusive Wahlrecht ein. Damit werden die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse von Menschen unter Vollbetreuung ersatzlos gestrichen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz wird reformiert
Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Menschen im Asylverfahren werden neu berechnet. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Regierung beraten (Drs. 19/10052).
Der Entwurf sieht vor, die Regelbedarfe weiterzuentwickeln und die Anpassung der Leistungen orientiert an den Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) vorzunehmen. Das ist verfassungsrechtlich so vorgegeben, denn das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz festgeschrieben. So machte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil deutlich: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen und schließt eine regelmäßige Anpassung mit ein. Die Wirkungen des neuen Gesetzes sind ausgewogen: Die Ausgaben für das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt ändern sich nicht.
Darüber hinaus will die Koalition mit dem geplanten Gesetz die leistungsrechtliche Schlechterstellung beenden und die Förderlücke von Asylbewerbern und Geduldeten in Ausbildung schließen. Das bedeutet: Auch während der Ausbildung sind diese künftig abgesichert. Dadurch können langfristig viel bessere Perspektiven auf gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht werden. Von der Neuregelung profitieren auch Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen, und als Inländer Schüler-Bafög beziehen würden.
Außerdem soll ein neuer Ehrenamts-Freibetrag eingeführt werden, der die Integration von Flüchtlingen unterstützt. Wenn sich Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG während ihres Asylverfahrens ehrenamtlich engagieren (zum Beispiel in Vereinen) und dafür eine Ehrenamtspauschale erhalten, sollen sie davon zukünftig bis zu 200 Euro im Monat anrechnungs-frei zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behalten können. Mit dem neuen Ehrenamts-Freibetrag soll die Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement gestärkt und die Integration gefördert werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es beispielsweise auch in der Sozialhilfe.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden ausgewogen angepasst, indem die Regelbedarfe weiterentwickelt werden und zugleich die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Leistungen vorgenommen wird. Auch während einer Ausbildung sind Asylbewerber und Geduldete künftig abgesichert. Wie der neue Ehrenamts-Freibetrag unterstützt dies die Integration.
Besserer Zugang zum Spracherwerb
Integration gelingt am besten durch Deutschlernen und mit einer guten Perspektive auf Aus-bildung und Arbeit durch Qualifizierung. Wer in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung macht, sollte unterstützt werden, damit der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gelingt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft hierbleiben, sollten ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können. Vielfach scheitert ihre Arbeitsaufnahme jedoch an fehlenden Deutschkenntnissen.
Am Donnerstag haben die Abgeordneten des Bundestages deshalb erstmals über das geplante Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz diskutiert (Drs. 19/10053). Mit dem Gesetz sollen die Zugänge zur Förderung von Spracherwerb und Ausbildung verbessert werden, damit Personen, die absehbar längere Zeit in Deutschland bleiben werden, schneller arbeiten können.
Konkret geht es um den Zugang zu berufsbezogener Sprachförderung für Geduldete (also abgelehnte Asylbewerber) nach sechs Monaten und für Gestattete (also Personen, bei denen das Asylverfahren noch läuft) grundsätzlich nach neun Monaten. Bisher können nur Gestattete mit guter Bleibeperspektive an der Sprachförderung des Bundes teilnehmen, alle anderen Gestatteten erhalten keine Sprachförderung. Auch Geduldete haben bisher faktisch keinen Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen.
Zudem soll der Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer erweitert werden, damit Geflüchtete, aber auch Menschen aus EU-Staaten die notwendige Unterstützung zu einem Ausbildungsabschluss erhalten. Zukünftig wird die Ausbildungsförderung weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Vielfach scheitert die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten an fehlenden Deutschkenntnissen und weiterer Unterstützung während der Ausbildung. Das will die Koalition ändern und die Zugänge zu Deutschkursen und Ausbildungsförderung öffnen.
Integration stärken, Ausreisepflicht durchsetzen
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.
Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/10047), sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht verhindern.
Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden können. Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben. Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.
Neue Form des Aufenthaltsstatus
Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.
Dafür schafft der vom Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf eine neue Form des Aufenthaltsstatus. Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.
Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet. Weigert sich die Person, alle zumutbaren Handlungen vorzunehmen, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, können Geldbußen bis 5000 Euro verhängt werden.
Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die zumutbaren Handlungen für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Die SPD-geführten Ministerien haben sich hier gegen eine Forderung des Innenministeriums durchgesetzt, einen neuen, niederrangigeren Status einer „Ausreiseaufforderung“ einzuführen, in dem die Betroffenen dauerhaft verbleiben.
Neue Möglichkeiten der Abschiebung
Es gibt aber auch Menschen, die ihr Bleiberecht in Deutschland durch Straftaten schwer missbrauchen. Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft hier neue Möglichkeiten der Abschiebung.
So können künftig Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einfacher ausgewiesen werden. Asylberechtigte und Flüchtlinge, wenn sie als eine terroristische Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen sind oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, weil sie wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden. Subsidiär Schutzberechtigte (etwa Bürgerkriegsflüchtlinge), wenn sie eine schwere Straftat begangen haben oder sie eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen.
Auch Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.
Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion steht zu den Menschen, die für absehbare Zeit bei uns sind und sich integrieren wollen. Wer aber kein Bleiberecht hat, über seine Herkunft täuscht oder Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. Dafür schafft die Koalition eine neue Form der Duldung, verschärft die Ausweisungsregelungen für Straffällige und ergreift Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Terrorkämpfer sollen Staatsangehörigkeit verlieren
Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, kann in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung einen Regierungsentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten (Drs. 19/9736). Der Gesetzentwurf, der die Umsetzung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist, sieht vor, dass Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
Nach Auffassung der Bundesregierung bringt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligt, zum Ausdruck, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt hat.
Klares Signal
Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist das Gesetz nicht rückwirkend anwendbar. Denjenigen IS-Kämpfern, die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, kann also nicht die Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Von dem Gesetz ebenfalls nicht betroffen sind Menschen mit einfacher Staatsbürgerschaft. Denn das Grundgesetz bestimmt, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft nicht erlaubt ist, wenn der Betroffene dadurch staatenlos würde.
Mit der neuen Regelung können die Behörden jedoch auf künftige Fällen reagieren, und es wird ein klares Signal ausgesendet, dass Deutsche mit Doppelpass, die sich von Deutschland ab- und einer Terrormiliz zuwenden, künftig den Status als deutscher Staatsangehöriger verlieren.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, kann in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Für nachhaltige maritime Wirtschaftspolitik
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung nachhaltiger maritimer Wirtschaftspolitik beraten (Drs. 19/10149).
Die maritime Wirtschaft ist eine wichtige Branche mit technologischem Zukunftspotenzial und gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Sie sichert mehr als 400.000 Arbeitsplätze in Deutschland und ist einer der Pfeiler unseres Wohlstandes. Der Erfolg der maritimen Wirtschaft hängt da-rum maßgeblich von den qualifizierten Fachkräften und einer guten Sozialpartnerschaft ab.
Für die SPD-Fraktion ist klar, dass neben der Sicherung und Stärkung der hochqualifizierten Arbeitsplätze in den Werften und Zulieferbetrieben, auch der Schutz der Meere und des Klimas an erster Stelle stehen.
Meerespolitik hat auch für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eine zentrale Bedeutung. Durch zahlreiche Innovationen in Forschung und Entwicklung liegen enorme Potenziale gerade im Bereich der Emissionsreduktion im Schiffsverkehr. Diese Innovations-potentiale, beispielsweise auf der Basis von Flüssigerdgas und Power-to-X-Strategien, müssen jetzt im Schiffbau angewendet werden.
Eine nachhaltige Meerespolitik wird für das Ökosystem Meer immer mehr zur entscheidenden Überlebensfrage. Sie ist somit Treiber einer nachhaltigen maritimen Wirtschaftspolitik und technologischer Innovationen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Am Freitag hat der Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung nachhaltiger maritimer Wirtschaftspolitik beraten. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass neben der Sicherung der hochqualifizierten Arbeitsplätze in den Werften und Zulieferbetrieben, auch der Schutz der Meere und des Klimas an erster Stelle stehen.
Die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration stärken
Frankreich und Deutschland verbindet eine beispielhafte Partnerschaft. Der Elysée-Vertrag von 1963 war der Ausgangspunkt für die Entwicklung der deutsch-französischen Freundschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und stellte die Zusammenarbeit der beiden Länder auf eine eigene vertragliche Grundlage.
Mit dem Vertrag von Aachen 2019, der am 22. Januar 2019 unterzeichnet wurde, ist die deutsch-französische Partnerschaft auf eine neue Stufe gehoben und mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft neu aufgestellt worden. So sollen beide Länder bei Themen wie Digitalisierung, Bildung und Technologie für die Zukunft besser gerüstet sind.
Die deutsch-französische Zusammenarbeit wird vertieft, intensiviert und zukunftsfest ausgerichtet, um gemeinsam für ein starkes, handlungsfähiges Europa einzutreten und Verantwortung für Frieden und eine regelbasierte Ordnung in der Welt zu übernehmen.
Das Zusammenwachsen der Grenzregionen wird verstärkt gefördert. Mit dem Vertragsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, werden die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Vertrags vom 22. Januar 2019 über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration geschaffen (Drs. 19/10051).
Das Wichtigste zusammengefasst:
Europa befindet sich in äußerst turbulenten Zeiten. Deshalb kommt dem deutsch-französischem Tandem eine besonders wichtige Rolle zu. Die Deutsch-Französische Partnerschaft ist der Motor für die europäische Integration. Der neue Vertrag von Aachen soll die Zusammenarbeit der beiden Staaten vertiefen und auf die nächsten Jahrzehnte ausgerichtet sein.
Europarat stärken – Demokratie und Menschenrechte verteidigen
In einem am Freitag verabschiedeten Antrag der Koalitionsfraktionen fordern die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, die Rolle und Möglichkeiten des Europarats bei der Bewahrung der Menschenrechte und Stärkung der Zivilgesellschaften zu verteidigen und zu unterstützen (Drs. 19/10146).
Der Europarat, der in diesem Jahr das 70. Jahr seines Bestehens feiert, ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Sein zentraler Auftrag ist der Schutz der Menschen-rechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats in Europa.
Die 47 Mitgliedstaaten arbeiten in verschiedenen Formen zusammen. Zentrales Forum ist die Parlamentarische Versammlung, die oft als demokratisches Gewissen Europas bezeichnet wird. In den vergangenen 70 Jahren hat diese Versammlung bereits mehr als 200 völker-rechtlich verbindliche Konventionen ausgearbeitet. Sie helfen dabei, unterschiedliche Bereiche des Zusammenlebens in den Gesellschaften der Mitgliedstaaten zu verbessern.
Das wichtigste Organ des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Europäische Menschenrechtskonvention wacht. Für mehr als 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger ist der Gerichtshof die letzte Instanz, wenn sie auf nationaler Ebene ihre Rechte nicht (mehr) einklagen können.
Die Arbeit des Europarats war ein Schlüssel in der demokratischen Entwicklung des Kontinents. Sie legte den Grundstein für die westeuropäische Zusammenarbeit und Integration. Sie gab den ehemaligen kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas nach der Überwindung des Kalten Krieges die Möglichkeit, die Werte und Prinzipien Europas anzunehmen und zu verankern.
Europarat vor großen Herausforderungen
In ihrem Antrag würdigen die Abgeordneten diese durch den Europarat erreichten Fortschritte zum Schutz der Menschenrechte und Demokratie und seine Rolle als Forum der Völkerverständigung.
Sie erkennen aber auch an, dass der Europarat momentan seinen wohl größten Herausforderungen ausgesetzt ist: Viele Mitgliedstaaten stellen zentrale Werte in Frage und weigern sich, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu akzeptieren. Korruptionsfälle in der parlamentarischen Gesellschaft haben zu einem Vertrauensverlust in die Institutionen geführt.
Die Regierungsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Es sei von besonderer Wichtigkeit, alle Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Werte und zur Umsetzung der Prinzipien des Europarats anzuhalten.
Dazu gehört auch, sich aktiv für die Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen und in allen Organen einzusetzen und konsequent darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten unmissverständlich die Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte respektieren und umsetzen.
Die Fraktionen unterstreichen auch, dass der Europarat seine für den Schutz der Menschen-rechte essentiellen Aufgaben ohne ausreichende finanzielle Mittel nicht erfüllen kann. Deshalb rufen sie die Bunderegierung dazu auf, sich für eine bessere finanzielle Ausstattung des Europarats einzusetzen sowie die personelle und finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sicherzustellen.
Zudem soll die Bundesregierung das 70. Jubiläumsjahr nutzen, um die Aufgaben und Aktivitäten des Europarats in der Öffentlichkeit sehr viel stärker bekannt zu machen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Europarat setzt sich für die Bewahrung der Demokratie, und der Menschenrechte in Europa ein. Heute, in seinem 70. Bestehungsjahr, steht er allerdings vor großen Herausforderungen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen fordert die Bundesregierung auf, die Rolle und Möglichkeiten des Europarats zu verteidigen und zu stärken.
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