Es braucht Lösungen für mittelständischen Einzelhandel am Hochrhein

In Baden-Württemberg dürfen ab dem 20. April 2020 kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen. So sehr ich den vorsichtigen Schritt Richtung wirtschaftliche Normalität begrüße, befürchte ich bei einer zu starren Anwendung der Obergrenze von 800 Quadratmeter eine unfaire Behandlung zu Lasten einiger mittelständischer Einzelhändler im Landkreis Waldshut.

Ich bitte Sie, Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann, eine teilweise Öffnung des Einzelhandels zu ermöglichen, wenn dessen genehmigte Fläche mehr als 800 Quadratmeter umfasst. Die Unternehmen könnten demnach ihre zugängliche Verkaufsfläche selbst auf die vorgegebenen 800 Quadratmeter einschränken.

Betroffen ist beispielsweise May, das größte Einzelhandelsunternehmen im Mode- und Sportbereich am Hochrhein mit 220 Mitarbeitern an den Standorten Waldshut, Bad Säckingen und Laufenburg. In einem Brief hat sich der Geschäftsführer Mays, Ulrich Gröber, an mich gewandt mit der Bitte, mich für eine teilweise Öffnung der Häuser einzusetzen. In Laufenburg beispielsweise wäre demnach May das einzige Mode- und Sporthaus, welches gemäß der geplanten Verordnung nicht öffnen dürfte.

Große Verkaufsflächen bedeuten nicht per se, dass es sich um große Unternehmen handelt und dass diese finanziell in der Lage sind, auf weitere Lockerungsmaßnahmen zu warten. Viele Einzelhändler mussten ihre Angestellten, vor allem Frauen, bereits in Kurzarbeit schicken und leiden zusätzlich unter dem Ausfall der Schweizer Kundschaft.

In der Tat gibt es bereits Ausnahmen für Baumärkte und künftig für Autohäuser. Es wäre jetzt sinnvoll, ein teilweises Öffnen auch von Einzelhandelshäusern zu ermöglichen, die eine zugängliche Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern nicht überschreiten. Diese Läden sind genauso in der Lage, umfassende Sicherheitskonzepte mit Einlasskontrollen und Hygienemaßnahmen umzusetzen. Für die Wahrung des Mindestabstands muss aus meiner Sicht die Maßgabe Quadratmeterfläche pro Kunde und nicht eine starre Gesamtfläche entscheidend sein.

 

Das Hochrhein Spital in Waldshut erhält zwei Beatmungsgeräte aus dem Pool des Bundes

Es freut mich sehr, dass das Hochrhein Spital in Waldshut zwei Beatmungsgeräten aus dem Pool des Bundes erhalten wird. Nachdem ich beim baden-württembergischen Gesundheitsministerium nachgefragt habe, ob der Landkreis Waldshut bei der Vergabe von Beatmungsgeräten berücksichtigt wird, habe ich die freudige Mitteilung erhalten, dass das Hochrhein Spital in Waldshut zwei Beatmungsgeräte erhalten  wird. Mit entsprechendem Zubehör eignen sich diese Geräte auch für die invasive Beatmung. Dies ist ein wichtiger Schritt, das Hochrhein Spital in seinen erfolgreichen bisherigen Bemühungen, der Corona-Krise zu begegnen, zu unterstützen und die Gesundheitsversorgung im gesamten Landkreis Waldshut zu stärken.

Hintergrund ist, dass das baden-württembergische Gesundheitsministerium vom Bundesgesundheitsministerium Beatmungsgeräte (EVITA) erhalten wird. Krankenhäuser aus dem Land Baden-Württemberg sollen dann Beatmungsgeräte aus diesem Pool erhalten. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Schwarzelühr-Sutter hatte sich in einem Brief in der letzten Woche an den baden-württembergischen Gesundheits- und Sozialminister Manfred Lucha gewandt und um eine Stellungnahme gebeten, ob der Landkreis Waldshut berücksichtigt wird.

 

Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld

Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld für Betriebe mit Kurzarbeit vor Corona-Krise

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat heute eine Verordnung unterschrieben, die eine Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld für Betriebe vorsieht, in denen bereits vor der Corona-Krise kurzgearbeitet wurde:

In meinem Wahlkreis Waldshut und in meinen Betreuungswahlkreisen Rottweil-Tuttlingen, Lörrach-Müllheim und Konstanz sind bereits einige Unternehmen auf Kurzarbeit angewiesen – die globale Krise ist somit deutlich auch bei uns vor Ort spürbar. Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes haben wir ein wichtiges Instrument, um durch die Corona-Pandemie gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten. Das ist genau das, was wir in einer so unruhigen Zeit brauchen: Sicherheit und Planbarkeit. Auch einige Betriebe im Wahlkreis und in den Betreuungswahlkreisen haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass sie schon vor der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bezogen haben und nun in dieser unverschuldeten Krise durch die maximale Bezugsdauer von 12 Monaten und Sperrzeit-Regelungen nicht länger oder nicht erneut auf das Instrument zurückgreifen können. Dieses Problem ist nun gelöst.

Mit der Verordnung unseres Arbeitsministers Hubertus Heil wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf Monate auf bis zu 21 Monate für Betriebe verlängert, die bereits im Jahr 2019 in Kurzarbeit gegangen sind und wegen der Corona-Krise die Kurzarbeit nicht innerhalb der Bezugsdauer von einem Jahr beenden können. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird bis zu 21 Monate und längstens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 31. Januar 2020 in Kraft.

Ich bin sehr froh, dass wir damit eine Lösung für jene Betriebe gefunden haben, die schon vor der Krise in Kurzarbeit waren und nun nur aufgrund der Corona-Krise länger oder wieder in Schwierigkeiten sind. Die unmittelbare Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird somit gewährleistet und Entlassungen können verhindert werden. Das ist eine wichtige Grundlage für Betriebe, um Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus zu kompensieren und nach der Krise zusammen mit ihren Beschäftigten wieder durchstarten zu können.

 

Start des Deutsch-Französischen Bürgerfonds

Ein wichtiges Zeichen für europäischen Zusammenhalt in Krisenzeiten

Der Start des Deutsch-Französischen Bürgerfonds ist ein wichtiges Zeichen für europäischen Zusammenhalt. Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Krise, der größten Herausforderung für ganz Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, müssen wir zusammenstehen. Wir sind alle von der SARS-CoV-2-Pandemie betroffen, alle Staaten haben die dafür notwendigen Maßnahmen ergriffen. Neben den wichtigen Maßnahmen, mit denen wir jeweils in unseren Ländern der Pandemie begegnen, gilt gerade jetzt aber auch, eine lebendige Zivilgesellschaft, eine aktive Demokratie und vor allem auch europäischen Zusammenhalt zu stärken. Dazu leistet der Deutsch-Französische Bürgerfonds einen wichtigen Beitrag. Der Start dieses Leuchtturmprojekts während der aktuellen Krise ist ein starkes Signal in die Zivilgesellschaft beider Länder. Das ist Wertschätzung und Ermutigung für alle, die sich bürgerschaftlich engagieren und damit unsere Gesellschaft und Europa zusammenhalten.

Der Bürgerfonds steht für ein neues Kapitel in der Geschichte der Beziehungen Deutschlands und Frankreichs. Was einst mit dem Elysee-Vertrag begann, wird mit dem Vertrag von Aachen von 2019 und dem Deutsch-Französischen Bürgerfonds fortgesetzt. Mit der Unterstützung des Deutsch-Französischen Bürgerfonds kann jede und jeder etwas zum Projekt Europa beitragen. Auch die gegenwärtigen Corona-Krise zeigt, dass europäische Solidarität unverzichtbar ist.

 

Zum Hintergrund:
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds ist eine Initiative des Vertrags von Aachen und wird von Frankreich und Deutschland zu gleichen Teilen finanziert. Er richtet sich an Vereine und Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften und Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft, Kultur, Bildung und Wissenschaft im Dienste eines lebendigen Europas. Mit insgesamt 2,4 Millionen Euro unterstützt der Fonds ab sofort Projekte, die den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen den beiden Ländern vertiefen und sich aktiv für eine starke europäische Zivilgesellschaft einsetzen. Die Umsetzung übernimmt das Deutsch-Französische Jugendwerk. Anträge auf Förderung der Projekte können hier gestellt werden.

Zunächst liegt wegen der aktuellen besonderen Umstände der Fokus auf Online-Begegnungen.

 

Titelbild: djfw.org

 

Beratungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Bundesländer

Die heutigen Beschlüsse von Bund und Ländern sind ein Lichtblick für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Südbaden. Unsere Wirtschaftsstruktur ist von kleinen Geschäften geprägt. Daher ist es gut, dass Teile des Einzelhandels schon ab dem 20. April unter Auflagen wieder öffnen sollen. Diese strengen Auflagen sind notwendig, denn das Virus ist noch längst nicht besiegt – wir brauchen mehr Zeit, um die Krankenhäuser zu entlasten und die Testkapazitäten zu verbessern. Auch deshalb ist es sinnvoll, die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai fortzusetzen. Wenn es um Menschenleben geht, ist Vorsicht besser als Nachsicht. Und wenn wir mit diesen ersten Anpassungen erfolgreich sein sollten, werden Lockerungen auch in anderen Bereichen, z.B. in der Gastronomie, wahrscheinlicher. Wir müssen die nächsten zwei Wochen weiter geduldig und vor allem wachsam sein.

 

Politischer Druck zugunsten der Region hat sich gelohnt

Einnahmeausfälle von Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren werden abgefedert

Ich begrüße es, dass sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn durchgerungen hat, Eltern-Kind-Kliniken 60% des Tagessatzes für leere Betten zu erstatten, wie dies auch schon für andere Reha-Einrichtungen der Fall ist. Dafür habe ich mich massiv beim Bundesgesundheitsministerium eingesetzt. Eine entsprechende neue Verordnung des Gesundheitsministeriums gegen die Folgen des Coronavirus soll in dieser Woche in Kraft treten. Wegen einbrechender Patientenzahlen sollen demnach auch Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren finanziell unterstützt werden. Mit dieser Forderung war ich bereits vor mehr als vier Wochen persönlich an Jens Spahn herangetreten und hat diese wiederholt öffentlich vertreten.

Ich bin froh, dass sich beim Bundesgesundheitsministerium die Einsicht durchgesetzt hat, dass Einrichtungen von Eltern-Kind-Kuren Unterstützung brauchen. Wir können es uns in unserer Heimatregion nicht leisten, den sehr gut funktionierenden Strukturen langfristig zu schaden. Konsequenterweise müssen nun auch Privatkliniken mit kassenärztlichem Rehaangebot vom finanziellen Rettungsschirm berücksichtigt werden.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

 

Titelfoto: Pixabay

 

Grüße zum Osterfest

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

das Osterfest steht vor der Tür – in diesem Jahr unter etwas anderen Umständen, als wir es uns alle vorgestellt hatten. Die Corona-Pandemie hat unser Land und die ganze Welt fest im Griff. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, sind wir alle gefordert.

Die Bundesregierung hat ein nie dagewesenes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, mit dem wir unser Land durch diese Krise bringen wollen. Wir stärken die Krankenhäuser um eine bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten, wir unterstützen Unternehmen und Selbstständige, damit sie hoffentlich unbeschadet durch diese außergewöhnlichen Zeiten kommen und nicht zuletzt haben wir viele Regelungen erlassen, die verhindern, dass Menschen in dieser Zeit in soziale Schieflagen geraten – dies sind nur einige Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Bundesländern in den vergangenen Wochen auf den weg gebracht wurden. Ich bin davon überzeugt, dass sich das in den letzten Wochen auf allen politischen Ebenen Geleistete sehen lassen kann.

Großes geleistet haben aber vor allem auch die Menschen in unserem Land. Es fängt dabei an, dass sich der Großteil der Bevölkerung auch unter großen persönlichen Entbehrungen an die notwendigen Regelungen zum Kampf gegen die Ausbreitung des Virus zum Schutz für sich selbst, aber auch für andere, gehalten haben. Großartiges leisten derzeit auch die Menschen, die derzeit unser Land in dieser schwierigen Zeit am Laufen halten: es ist beispielsweise das gesamte Personal in unseren Krankenhäusern angefangen von Ärztinnen und Ärzten über die Krankenpflegerinnen und -pfleger bis zu den Angestellten, die die Essensversorgung für die Patientinnen und Patienten sicherstellen; es ist das Pflegepersonal in den Seniorenheimen; es sind die Kassiererinnen und Kassierer in den Supermärkten, es sind Polizistinnen und Polizisten, die Einsatzkräfte der Feuerwehr und ganz viele mehr. Ihnen allen gilt unser großer Dank.

Ein großer Dank gilt auch die vielen Freiwilligen, die beispielsweise in ihrer Nachbarschaft Hilfe für ältere Menschen anbieten oder die zum Beispiel Tafelläden bei ihrer Arbeit unterstützen. Es sind nur zwei Beispiele für tolle Initiativen, die in den letzten Wochen auch dafür gesorgt haben, dass die Menschen und die Gesellschaft wieder etwas näher zusammengerückt ist.

Ich habe die große Hoffnung, dass wir trotz aller Widrigkeiten, die diese Zeiten mit sich bringen, als Gemeinschaft gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Allen die daran mitwirken, danke ich vom Herzen.

Für Christen ist Ostern das wichtigste Fest: die Auferstehung Jesu. Auch wer nicht an die christliche Botschaft glaubt, der kann sagen: „Wir feiern das Leben.“ Es ist das Fest der Hoffnung. Und in diesem Sinne wünsche ich allen ein frohes Osterfest!

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihre Rita Schwarzelühr-Sutter

Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Hochrhein wird über 2020 hinaus vom Bund gefördert

Das Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Hochrhein hat nun endlich weitere Planungssicherheit und kann seine erfolgreiche Arbeit für die nächsten 8 Jahre fortsetzen. Wie heute vom Bundesfamilienministerium bekannt gegeben, wird der Bund auch über 2020 hinaus das Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser fortführen und die bereits geförderten Mehrgenerationenhäuser auf Antrag ab 2021 weiter fördern. Das ist gerade in der aktuellen Zeit, in der fast alle Angebote und Einrichtungen geschlossen sind und viele nicht wissen wie es weiter geht, eine gute und wichtige Nachricht für den Landkreis Waldshut.

„In der aktuellen Corona-Krise zeigen die Mehrgenerationenhäuser Ihre Stärke, auf besondere Situationen schnell reagieren zu können: Sie erbringen angepasste Hilfsangebote wie Telefonnetzwerke gegen Einsamkeit, Nachbarschafts- und Sorgentelefone und vieles mehr. Auch im Familienzentrum Hochrhein versuchen wir durch Telefon- und Internetkontakte zu unseren regelmäßigen Besuchern und den Ehrenamtlichen die Kommunikation untereinander aufrecht zu erhalten“, so die Leiterin Ulla Hahn.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) befindet sich im letzten Förderjahr. Für viele Träger wurde mit Spannung erwartet, ob die Bundesförderung fortgesetzt wird und wenn dann unter welchen Bedingungen. Bislang wurde die Bundesförderung für 4 Jahre bewilligt. Neu ist, dass die Bundesförderung nun über 8 Jahre zugesagt wird. Fortgesetzt wird der erhöhte Bundeszuschuss von 40.000 Euro pro Jahr, den der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erstmals für 2020 beschlossen hatte. Bis dato wurden die Mehrgenerationenhäuser mit 30.000 Euro pro Jahr und Haus gefördert.

Das Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Hochrhein ist eines von deutschlandweit 535 geförderten Häuser und das einzige vom Bund unterstützte Mehrgenerationenhaus im Kreis Waldshut. Insgesamt engagieren sich deutschlandweit mittlerweile fast 37.000 Freiwillige in den Mehrgenerationenhäusern, mit deren Hilfe über 21.000 Angebote umgesetzt und täglich mehr als 60.000 Menschen erreicht werden. Diese Zahlen verdeutlichen die große Bedeutung der Mehrgenerationenhäuser, vor allem in den strukturschwachen Regionen, in denen die Mehrzahl der Häuser liegt. Aber auch in den strukturstarken Regionen stellen sich die Mehrgenerationenhäuser den Herausforderungen, die von Ort zu Ort variieren und ganz unterschiedliche Maßnahmen erfordern.

 

Beatmungsgeräte für das Klinikum Hochrhein in Waldshut

Ich fordere Sozialminister Manfred Luch dazu auf, mitzuteilen, mit wie vielen Beatmungsgeräten der Landkreis Waldshut rechnen kann. Hintergrund ist, dass das baden-württembergische Gesundheitsministerium vom Bundesgesundheitsministerium Beatmungsgeräte (EVITA) erhalten wird. Krankenhäuser aus dem Land Baden-Württemberg sollen dann Beatmungsgeräte aus diesem Pool erhalten. Die Gesundheitsversorgung im Landkreis war bereits vor der Corona-Virus-Pandemie bereits äußerst angespannt. Nach der Schließung des Bad Säckinger Spitals haben wir zudem mit dem Hochrhein Klinikum nur noch ein Krankenhaus im gesamten Landkreis. Es muss gewährleistet sein, dass Stuttgart nicht wieder den Landkreis Waldshut übersieht, sondern auch ihn mit überlebenswichtigem medizinischem Gerät, wie den Beatmungsgeräten, versorgt.

KFW-SCHNELLKREDITE FÜR DEN MITTELSTAND

Wir wollen, dass funktionierende Unternehmen auch nach der Corona-Krise noch da sind! Wir sichern Liquidität und Arbeitsplätze! Das neue Schnellkredit-Programm der KfW kann kleine und mittlere Unternehmen zügig dabei unterstützen, Liquiditätsengpässe durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu überbrücken. Es richtet sich explizit an Unternehmen ab 10 Beschäftigten. Gerade bei uns in der Region gibt es viele Mittelständler, die auf konkrete und unkomplizierte Unterstützung gewartet haben. Diesem Anliegen kommt die Bundesregierung mit dem neuen Schnelkredit-Programm nach.
Und weil diese Bedingungen so gewählt sind, dass nur Betriebe diese Kredite bekommen, die vor der Krise gut aufgestellt waren, haftet der Bund für diese Kredite sogar komplett.

Die Details: Wer bekommt was?
  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal EUR 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal EUR 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. So kann der Kredit schnell bewilligt werden.