Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 03 / 2020

Der Bundestag hat am Freitag in 2./3. Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen (Aufstiegs-Bafög; Drs. 19/15273).

Mit dem Gesetz geht die Koalition einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu machen und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen und die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen.

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion schon lange gefordert!

Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie der staatlich anerkannten Erzieherin, die auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-Bafög steht.

Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt.

In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, zu evaluieren, ob Ziele des Gesetzes erreicht wurden und anschließend das Ergebnis dem Bundestag vorzulegen. Darin sollen Hemmnisse und Hürden der Zielgruppen, das Weiterbildungsverhalten und Abbruchquoten und deren Gründe untersucht werden.

Außerdem soll die Öffentlichkeitsarbeit für das Aufstiegs-Bafög verstärkt werden, um die Zielgruppen angemessen und auf vielfältige Weise zu informieren.

Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes geht die Koalition nach der Bafög-Reform den konsequenten Weg in die richtige Richtung, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Weiterbildung voranzubringen. Das Aufstiegs-Bafög richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die beruflich aufsteigen wollen, um beispielsweise eine Meisterausbildung an ihre Grundqualifikation anzuschließen.

Die SPD-Fraktion steht fest an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben sich die Sozialdemokraten für die Verlängerung der so genannten Mietpreisbremse stark gemacht und konnten sich letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen.

Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das der Bundestag am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen hat, schafft die Koalition die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern (Drs. 19/15824).

Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 sorgt nun dafür, dass diese Wirkung anhalten kann.

Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD-Fraktion – verschärfen die Koalitionsfraktionen die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt das erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.

Wichtig: Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD-Fraktion nicht geben würde.

Der Bundesrat hat dem Gesetz diese Woche zugestimmt, sodass es rechtzeitig in Kraft tritt, damit die Länder die Mietpreisbremse verlängern können.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, hat die Koalition die so genannte Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete eingeführt – was sogar über den Koalitionsvertrag hinausgeht! Die SPD-Fraktion steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und wird sich in dieser Regierung weiterhin dafür einsetzen, dass gutes Wohnen keine Frage des Geldbeutels ist.

Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union (EU) ist am 31. Januar 2020 Realität geworden. Das ist ein bislang einmaliger und tiefer Einschnitt in der Geschichte der europäischen Integration. Der Bundestag bedauert diesen Austritt, begrüßt aber, dass er auf Basis des Austrittsabkommens in geregelter Art und Weise erfolgt.

Nun stehen die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der nun 27 Mitglied-staaten umfassenden EU und dem Vereinigten Königreich an, das seit dem 1. Februar 2020 ein Drittstaat ist, auch wenn noch die vereinbarte Übergangsphase gilt.

Am Donnerstag hat das Parlament über einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen diskutiert, in dem es um ein Verhandlungsmandat für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit geht. Die Partnerschaft soll „fair und eng“ sein (Drs. 19/17122).

Die Verhandlungen werden nicht einfacher sein als die Verhandlungen zum Austrittsabkommen. Die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich werden sich aufgrund von dessen volkswirtschaftlicher Größe und zugleich geografischer Nähe von anderen Partnerschaften unterscheiden.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem auf, bei den Beratungen im Rat über das Verhandlungsmandat zu den künftigen Beziehungen darauf hinzuwirken, dass

die Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich auch in Zukunft so eng und reibungslos wie möglich ausgestaltet werden, wobei die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen als Grundlage zu verankern sind;

einseitige Wettbewerbsvorteile für das Vereinigte Königreich vermieden werden, bestehende Standards nicht abgesenkt werden sowie, soweit erforderlich, die Möglichkeit zu dynamischen Anpassungen geschaffen wird;

die EU die Kontrolle über ihren Binnenmarkt und ihre Autonomie in der Beschlussfassung sowie in der Auslegung des Unionsrechts behält;

die Kooperation bei der inneren Sicherheit möglichst weitgehend und ohne Sicherheitslücken fortgeführt werden kann, ein adäquater Rechtsschutz weiterhin gewähr-leistet ist und sichergestellt wird, dass Zugriffe auf EU-Datenbanken nachvollzogen werden können und die ausschließlich vereinbarungsgemäße Nutzung effektiv kontrolliert werden kann;

im Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik eine sehr enge Partnerschaft der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten mit dem Vereinigten Königreich angestrebt wird, wobei die Entscheidungsautonomie der EU gewahrt bleiben muss.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die EU will eine möglichst enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich. Der Leitgedanke sind faire Wettbewerbsbedingungen, damit keine einseitigen Vorteile für das Land dadurch entstehen, dass etwa Umwelt-, Sozial-, Arbeits- oder Verbraucherschutzstandards unterlaufen werden. Dafür soll sich die Bundesregierung einsetzen.

Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der Koalitionsfraktionen über die Anerkennung der von Nationalsozialisten als sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten beschlossen (Drs. 19/14342). Er erkennt die beiden, lange Zeit vernachlässigten Opfergruppen, endlich an.

Dazu teilen Eva Högl, SPD-Fraktionsvizin, und Marianne Schieder, zuständige SPD-Berichterstatterin, mit: „Wir machen deutlich: Unsere Geschichte darf sich nicht wiederholen. Kein Opfer ist je vergessen.“

Als sogenannte ‚Asoziale‘, die im Konzentrationslager den ‚schwarzen Winkel‘ tragen mussten, verfolgte das deutsche Regime unter anderem Obdachlose, Bettler, Prostituierte und schlicht auch Andersdenkende. Das betraf Menschen, die mindestens dreimal zu Freiheits-strafen von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren. ‚Berufsverbrecher‘ hatten ihre Strafen also verbüßt. Gegen sie lag zum Zeitpunkt der Inhaftierung in einem Konzentrationslager kein Tatverdacht vor.

Ab 1942 wurden ferner verurteilte Straftäter aus den Justizvollzugsanstalten in Konzentrationslager überstellt, wo sie ebenfalls mit dem ‚grünen Winkel‘ gekennzeichnet wurden. Eva Högl stellt klar: Absolut niemand saß zurecht im KZ. Kein Obdachloser, keine Prostituierte und auch niemand, der ein Verbrechen verübt hat.“

Marianne Schieder erläutert: „Mit unserem Antrag erkennen wir dieses Leid der Menschen an. Ihre Geschichten wollen wir erzählen und der Öffentlichkeit in einer Wanderausstellung näherbringen. Außerdem stellen wir klar, dass als sogenannte ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgte Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Opfer, deren Nachkommen und unsere gesamte Gesellschaft.“

Der Antrag fordert die wissenschaftliche Aufarbeitung der Schicksale der Verfolgten und die Präsentation der Forschungsergebnisse in einer Wanderausstellung. Damit wollen die Abgeordneten möglichst breite Teile der Bevölkerung informieren. Künftig werden die Opfergruppen zudem explizit in den Härterichtlinien zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz als antragsberechtigte Leistungsempfänger genannt. Damit wird klargestellt, dass finanzielle Leistungen möglich sind. Auch das, so Högl, sei „eine wichtige Geste der Anerkennung an die letzten Überlebenden.“

Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat der Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil.

Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern mehr als sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen; rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.

Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren bestehen.

Der Bundestag hat nun am Mittwoch einen Antrag der Regierung beraten, der eine Verlängerung des Mandats bis zum 31. März 2021 vorsieht (Drs. 19/17032). Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.

Nach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will.

Dazu hat die Koalition am Donnerstag einen Antrag ins Parlament eingebracht, der die deutsche Unterstützung des Transformationsprozesses klar zum Ausdruck bringt. Außerdem soll dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission entsprochen werden.

Die Mission hat unter anderem die Aufgabe, Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten, humanitäre Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.

Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Be-schluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren.

Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, und um den VN wie auch dem eingesetzten Personal Planungssicherheit zu bieten, hat die Bundesregierung am Donnerstag die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020 beantragt (Drs. 19/17033).

Die Truppenobergrenze soll von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, den das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, soll der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt werden.

Konkret: Mit der Vorlage der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt (Drs. 19/15618).

Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben.

Änderungen während des parlamentarischen Verfahrens

Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionsfraktionen auf Betreiben der SPD-Fraktion auf eine Änderung geeinigt, die den im Regierungsentwurf enthaltenen absoluten Ausschluss der Adoption bei denjenigen Fällen relativiert, in denen ein adoptierendes Elternteil noch verheiratet ist. Es wurde stattdessen eine „in der Regel“-Formulierung aufgenommen.

Im Rahmen der Anhörung im Rechtsausschuss wurde thematisiert, dass der komplette Ausschluss in Einzelfällen unbillig sein kann, zum Beispiel wenn ein/e Adoptionswillige/r bei einer kirchlichen Institution angestellt ist und infolge der Scheidung den Job verlieren würde. Denkbar ist auch, dass der verheiratete Partner/in deshalb nicht geschieden werden möchte, weil der Ehepartner sonst mit Suizid droht oder ähnliches. Da das Kind, aus dessen Perspektive beurteilt werden soll, hierfür nichts kann, und wenn es vor allem dem Kindeswohl entspräche, die Adoption zuzulassen, soll für diese Fälle die Möglichkeit geschaffen werden, die Adoption zuzulassen.

Das Gesetz tritt fristgerecht am 31. März 2020 in Kraft.

Damit der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fairer wird, hat der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition beschlossen, mit dem der so genannte Risikostrukturausgleich weiterentwickelt wird (Drs. 19/15662).

Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gut-verdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Ver-sicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der Risikostrukturausgleich aus (der Morbi-RSA).

Mit dem neuen Gesetz will die Koalition unter anderem ein Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und einen Risikopool einführen, der Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt.

Das unterschiedliche Aufsichtshandeln zwischen Bundes- und Landesaufsichten wird vereinheitlicht. Es bleibt aber bei den geteilten Zuständigkeiten. Langfristig will die Koalition deshalb zu einer einheitlichen Aufsicht kommen.

Maßnahmen gegen Lieferengpässe

Die geplanten Angriffe auf die Selbstverwaltung der Kassen hat die SPD-Fraktion erfolgreich verhindert. Die wichtige Rolle des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes bleibt unangetastet. Außerdem haben die Sozialdemokraten verhindert, dass der Verwaltungsrat verkleinert wird, was die Repräsentanz der kleinen Kassenarten verschlechtert hätte. Die Vorstände der Kassen werden in Zukunft stärker eingebunden, ohne dass es zu Blockaden des Vorstandes oder des Verwaltungsrates kommt.

Mitbeschlossen wurde vom Bundestag zudem ein Maßnahmenpaket, um Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu verhindern. Hersteller und Großhändler werden stärker in die Pflicht genommen. Patientinnen und Patienten können bei Lieferengpässen in der Apotheke schneller mit anderen verfügbaren Arzneimitteln versorgt werden, ohne dass sie Aufzahlungen leisten müssen.

Die SPD-Bundestagfraktion nimmt mit einem am Dienstag in der Faktion verabschiedeten Positionspapier zu Cannabis eine Neujustierung ihres Ansatzes für eine wirkungsvolle Entkriminalisierung von Endkonsumenten vor.

Die SPD-Abgeordneten wollen den Bundesländern das Recht einräumen, in ihren Kommunen Modellprojekte zur regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu ermöglichen, um so eigene Erfahrungen im Umgang hier in Deutschland zu sammeln. Die SPD-Fraktion erkennt damit die gesellschaftlichen Realitäten an und betont erneut ausdrücklich das Scheitern einer einseitigen Kriminalisierung von Cannabisendkonsumentinnen und -konsumenten.

Die Fraktion ist weiter der festen Überzeugung, dass nur die Erkenntnisse von Modellprojekten dabei helfen können, die Diskussion um Cannabis als Genussmittel endlich unideologisch zu führen. Es ist ihr erklärtes Ziel, die Bevölkerung bei diesem hoch umstrittenen Thema mitzunehmen.

Den Vertretern einer rigiden Verbotspolitik auf der einen Seite und den politischen Anwälten einer Legalisierungspolitik auf der anderen Seite wollen die SPD-Abgeordneten Fakten liefern, um am Ende zu notwendigen und vor allem tragfähigen Entscheidungen in Sachen Cannabis für die Zukunft zu kommen.

Klar ist aber auch: Es muss auch kurzfristig Entlastung bei den Betroffenen geben. Deshalb will die SPD-Fraktion den Cannabisbesitz bis zur jeweiligen geringen Menge in den Bundesländern nicht mehr generell unter Strafe stellen, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz und Ausbau der Gäubahn

Fast 24 Jahre lang seit der Unterzeichnung des Staatsvertrags zum zweigleisigen Ausbau ist das Landesverkehrsministerium entweder schwarz oder grün geführt worden. Währenddessen ist die Region Südbaden im Schienenverkehr systematisch abgehängt worden.

VDE und BMBF starten Schülerwettbewerb „INVENT a CHIP“

Der Schülerwettbewerb „INVENT a CHIP“ wird von der Technologieorganisation VDE und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichtet. MINT-begeisterte Schülerinnen und Schüler sowie MINT-AGs an den Schulen sind herzlich eingeladen, sich bei INVENT a CHIP zu bewerben. Es sind keine Vorkenntnisse im Chipdesign notwendig. Zusätzlich können sich Erwachsene mit Projektideen für Jugendliche bei LABS for CHIPS bewerben.

Klimafreundliche Mobilität wird für Familien mit mittlerem Einkommen erschwinglicher

Für Autos mit einem Listenpreis über 40 000 Euro soll der Zuschuss künftig bei 5000 Euro liegen, damit steigt die Förderung um 25 Prozent. Für Plug-in-Hybride unter 40 000 Euro sind es 4500 Euro (statt bisher 3000); bei einem Listenpreis über 40 000 Euro sind es 3750 (statt 3000).

Atomausstieg heißt nicht Ausstieg aus der nuklearen Sicherung

Die Internationale Atomenergie-Organisation wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet. Aktuell hat sie 171 Mitgliedstaaten. Sie berichtet regelmäßig an die Generalversammlung der Vereinten Nationen und ist verpflichtet, bei einer festgestellten Gefährdung des Weltfriedens den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen direkt anzurufen.

Entschädigungszahlungen für Pendlerinnen und Pendler auf Hochrheinstrecke

Zu der Ankündigung von Landesverkehrsminister Winfried Hermann über Entschädigungszahlungen für Pendlerinnen und Pendler, die von Zugausfällen und Verspätungen betroffen sind

Klimafreundliche Förderpolitik des Bundes kommt Familien mit mittlerem Einkommen zugute

Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderte energetische Sanierungsmaßnahmen leisten einen aktiven Beitrag zur Einhaltung des im vergangenen Jahr beschlossenen Klimaschutzgesetzes. Demnach sollen im Gebäudesektor die CO2-Emissionen bis 2030 um 67-66 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden.

Brüssel: Für Paradigmenwechsel in der Forstbewirtschaftung

Für die Bundesregierung hat die baden-württembergische SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter an der internationalen EU-Konferenz „Wälder – für Biodiversität und Klima“ in Brüssel teilgenommen.

 


Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz und Ausbau der Gäubahn

Es reicht schon, dass der grüne Verkehrsminister Hermann eine Aufnahme der Gäubahn in die Liste von Strecken, die in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen werden sollten, verhindert hat. Jetzt versuchen auch noch Minister Guido Wolf und Felix Schreiner, MdB, ihre Hände bei diesem Fiasko in Unschuld zu waschen. Beide CDU-Politiker – der eine sitzt mit Winfried Hermann in der Landesregierung, der andere ist im Verkehrsausschuss des deutschen Bundestags und rühmt sich sonst immer seiner guten Kontakte sowohl ins unionsgeführte Bundesverkehrsministerium als auch zum Landesverkehrsminister – beklagen jetzt, dass die Gäubahn nicht zu den beschleunigten Vorhaben des Bundes zählt.

Fast 24 Jahre lang seit der Unterzeichnung des Staatsvertrags zum zweigleisigen Ausbau ist das Landesverkehrsministerium entweder schwarz oder grün geführt worden. Währenddessen ist die Region Südbaden im Schienenverkehr systematisch abgehängt worden. Mithilfe des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes hätten die Dinge daher nur schneller gehen können als bisher! Schade, dass wieder einmal eine Chance vertan wurde.

 

 

VDE und BMBF starten Schülerwettbewerb „INVENT a CHIP“

Wer hat die beste Idee für einen Mikrochip?

Gewinnern winken Preise bis 2.000 Euro – Erwachsene können sich bei „LABS for CHIPS“ bewerben – gemeinsamer Einsendeschluss ist der 29. März 2020

Der Schülerwettbewerb „INVENT a CHIP“ wird von der Technologieorganisation VDE und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichtet. MINT-begeisterte Schülerinnen und Schüler sowie MINT-AGs an den Schulen sind herzlich eingeladen, sich bei INVENT a CHIP zu bewerben. Es sind keine Vorkenntnisse im Chipdesign notwendig. Zusätzlich können sich Erwachsene mit Projektideen für Jugendliche bei LABS for CHIPS bewerben.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 13 mit Spaß am Tüfteln aufgepasst: Der Schülerwettbewerb „INVENT a CHIP“ startet in die 19. Runde! Die Technologieorganisation VDE und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) suchen junge Talente, die Spaß an Mathematik, Technik und Naturwissenschaften haben und als Chipdesigner in die Welt der Mikrochips eintauchen möchten.

Für die Teilnahme müssen die Jugendlichen zunächst einen Fragebogen mit 20 Fragen rund um die Welt der Mikroelektronik beantworten und ihre eigene Chip-Idee bis zum 29. März 2020 beim VDE einreichen. „Die Jugendlichen brauchen keine technologischen Vorkenntnisse, wir vermitteln das Chipdesign im Praxisteil unseres Wettbewerbs bei einem Camp an der Leibniz Universität Hannover. Teambewerbungen sind auch möglich“, erklärt der CEO des VDE, Ansgar Hinz. 2019 beteiligten sich bundesweit rund 2.000 Schülerinnen und Schüle an INVENT a CHIP. Ihre Ideen reichten vom Roboter, der Müll erkennt und aufsammelt, über eine intelligente Arzneimittelverwaltung bis zur schlauen Katzenklappe und der sicheren Datenübertragung per Licht.

Mikrochips spielen bei vielen elektronischen Anwendungen eine zentrale Rolle. Sie stecken fast überall drin, im Wasserkocher, im Smartphone, in intelligenten Fahrerassistenzsystemen im Auto oder sie steuern gleich das ganze Smart Home. Brennende Akkus, Hackerangriffe auf digital vernetzte Geräte oder E-Scooter, die durch Funkwellen von der Spur abkommen – neue Technologien können störanfällig und damit auch gefährlich sein. „Die Chips müssen sicher und zuverlässig funktionieren. Wir haben das 100jährige Jubiläum des VDE-Zeichens zum Anlass genommen, INVENT a CHIP dieses Jahr unter das Motto „Sichere Mikrochips“ zu stellen. Der Fragebogen gibt einen ersten Einblick in verschiedene Aspekte der Sicherheit und die Welt der Mikrochips“, sagt VDE-Chef Hinz. Die Prüfexperten des VDE-Instituts würden jährlich über 100.000 Produkte vom Elektrogerät über die Ladesäule für Elektroautos bis hin zum Smart Home auf Sicherheit testen.

„FIT for CHIPS“ heißt es dann in der Zwischenrunde für die zehn Teams mit den interessantesten Chipideen, die eine Jury auswählt. Sie besuchen vom 7. bis 10. Mai ein Camp am Institut für Mikroelektronische Systeme an der Leibniz Universität Hannover. „Dort lernen sie von Experten das Chipdesign aus erster Hand. Sie lesen Sensoren aus, steuern Aktoren an oder erfahren, wie sie ihre Projekte mit frei programmierbaren Logikgattern umsetzen“, verrät Rita Schwarzelühr-Sutter. Bis September haben die Praxisteams dann Zeit für ihre Projekte und stehen miteinander und den Experten der Uni im engen Austausch. Die Sieger stellen ihre Mikrochip-Anwendungen im Rahmen des Mikroelektronik-Symposiums am 3. November in Berlin der Öffentlichkeit vor. Sie erwarten neben attraktiven Geldpreisen, Kontakte zu Industrie und Hochschulen sowie Messepräsentationen oder Praktika.

Die Freude für Elektronik schon im Kleinen wecken ist das Ziel von „LABS for CHIPS“. Der Wettbewerb ergänzt die VDE/BMBF-Aktivitäten, indem er Erwachsene unterstützt, deren Herz für die Elektronik schlägt und die Kinder und Jugendliche mit eigenen Projekten dafür begeistern. Sie können sich bis zum 29. März mit ihren Technikthemen um Preisgelder in Höhe von 500, 1.000 und 2.000 Euro bewerben. Diese sind zweckgebunden an die Durchführung des jeweiligen Projekts. Ziel ist es, jungen Menschen MINT-Fächer nahezubringen. Vom Entwurf elektronischer Schaltungen und der Herstellung von Boards oder Komponenten, von Mess- und Steuerungsanwendungen mit Mikrocontrollern oder Robotik bis hin zu elektronischen Modeaccessoires reicht das Spektrum. Angebote vom Schülerlabor über Wissenswerkstätten bis zu außerschulischen Lernorten werden unterstützt.

 

 

 

Klimafreundliche Mobilität wird für Familien mit mittlerem Einkommen erschwinglicher

Mit dem grünen Licht aus Brüssel steigt die Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro von derzeit 4000 Euro auf 6000 Euro. Viele aktuell sich auf dem Markt befindenden E-Fahrzeuge kommen dadurch nah an einen Gesamtpreis von 20.000 Euro heran. Das liegt deutlich unter dem Wert von 31.130 Euro, den die deutschen Autokäufer laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich beim Erwerb eines Neuwagens im Jahr 2018 investieren mussten.

Die Erhöhung der Prämie wurde bereits im vergangenen Jahr im deutschen Klimaschutzprogramm vereinbart, bedurfte aber einer subventionsrechtlichen Prüfung der EU. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch kann ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen erreicht geleistet werden. Im Vergleich zu 1990 müssen sich diese Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42 Prozent verringern.

Für Autos mit einem Listenpreis über 40 000 Euro soll der Zuschuss künftig bei 5000 Euro liegen, damit steigt die Förderung um 25 Prozent. Für Plug-in-Hybride unter 40 000 Euro sind es 4500 Euro (statt bisher 3000); bei einem Listenpreis über 40 000 Euro sind es 3750 (statt 3000).

Wichtig ist, dass sich die Industrie weiterhin zur Hälfte an dem Umweltbonus beteiligt und ihrer Verantwortung zur Verkehrswende nachkommt. Jetzt müssen wir beim Ausbau des öffentlichen und flächendeckenden Ladenetzes Gas geben. Außerdem werden wir zügig das Wohneigentumsgesetz und Mietrecht ändern, um die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur zu vereinfachen.

 

 

 

Atomausstieg heißt nicht Ausstieg aus der nuklearen Sicherung

© Fotos: Guretskaya/ BMU

Für die Bundesregierung habe ich als Parlamentarische Staatssekretärin und Leiterin der deutschen Delegation an der Konferenz für nukleare Sicherung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien teilgenommen.

Im 21. Jahrhundert bedrohen insbesondere Cyberangriffe die Sicherung von Atomkraftwerken und radioaktiven Stoffen. Diese Herausforderungen betreffen alle Staaten in ähnlichem Ausmaß. Deutschland setzt sich daher dafür ein, dass wichtige Anforderungen im IT-Sicherungsbereich in die Empfehlungen der IAEA an die Mitgliedstaaten aufgenommen werden.

Im Rahmen der Konferenz tauschte ich mich auch persönlich mit dem neuen Generaldirektor der IAEA, Rafael Grossi, aus. Ihm gegenüber betonte ich, dass sich Deutschland trotz des Atomausstiegs an der Weiterentwicklung eines multilateralen Regelwerks zur nuklearen Sicherung beteiligen wird: Für Deutschland bleibt die globale nukleare Sicherung eine wichtige Voraussetzung für die Nicht-Verbreitung von Nuklearwaffen und für die Verhinderung von Nuklearterrorismus.

Die Internationale Atomenergie-Organisation wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet. Aktuell hat sie 171 Mitgliedstaaten. Sie berichtet regelmäßig an die Generalversammlung der Vereinten Nationen und ist verpflichtet, bei einer festgestellten Gefährdung des Weltfriedens den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen direkt anzurufen. Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1957 Mitglied der Organisation und in deren Kontroll- und Lenkungsorgan, dem Gouverneursrat, ständig vertreten.

Die IAEO unterstützt die internationale Zusammenarbeit und Harmonisierung im Bereich der Aufsicht durch die Ausarbeitung von Sicherheitsstandards und Empfehlungen für die Bereiche Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Entsorgung nuklearer Abfälle, Transport radioaktiver Stoffe und Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Kernmaterial. Sie fördert den physischen Schutz von Kernmaterial gegen Missbrauch, um zum Beispiel Nuklearschmuggel zu verhindern.

 

 

© Fotos: Guretskaya/ BMU

Entschädigungszahlungen für Pendlerinnen und Pendler auf Hochrheinstrecke

Zur Ankündigung von Landesverkehrsminister Winfried Hermann über Entschädigungszahlungen für Pendlerinnen und Pendler, die von Zugausfällen und Verspätungen betroffen sind.

Das Landesverkehrsministerium unter Winfried Hermann erarbeitet derzeit eine Liste mit betroffenen Bahnstrecken. Ohne Zweifel gehört für mich Hochrheinstrecke hier dazu! Es ist wichtig, dass die vielen Pendlerinnen und Pendler auf der Hochrheinstrecke, die bereits seit Jahren unpünktliche und überfüllte Züge zu beklagen haben, von den nun geplanten Entschädigungszahlungen des Landes profitieren. So wichtig, die Entschädigungszahlungen für Betroffene auch sind, sie lösen nicht das eigentliche Problem. Für den flüssigen Betrieb auf der Hochrheinstrecke mangelt es beispielsweise an Ausweichgleisen. Das kann nicht funktionieren. Die Menschen am Hochrhein wollen einfach ihren täglichen Arbeitsweg pünktlich und nicht in überfüllten Zügen antreten.  Der Bund hat gerade erst zusätzliche Mittel für die Länder zum Ausbau des regionalen Schienenpersonennahverkehr bereitgestellt. Die grün-schwarze Landesregierung sollte diese Mittel nutzen, um gerade auch bei der Elektrifizierung und dem Ausbau Hochrheinstrecke mehr Tempo zu machen. Die Voraussetzungen sind so gut wie noch nie.

 

Klimafreundliche Förderpolitik des Bundes kommt Familien mit mittlerem Einkommen zugute

Rund 100 Millionen Euro fließen in den Landkreis Waldshut für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Ich freue mich, dass im vergangenen Jahr Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von insgesamt 99,9 Millionen Euro an 2.189 Wohneinheiten im Landkreis Waldshut geflossen sind. Das sind fast 11 Millionen Euro und 286 Wohneinheiten mehr als im Jahr 2018.

Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderte energetische Sanierungsmaßnahmen leisten einen aktiven Beitrag zur Einhaltung des im vergangenen Jahr beschlossenen Klimaschutzgesetzes. Demnach sollen im Gebäudesektor die CO2-Emissionen bis 2030 um 67-66 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden.

Außerdem ist es seit 1. Januar 2020 möglich, die Investitionskosten energetischer Sanierungen für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen Abzug von 20 Prozent bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abzusetzen.

Gemäß einer Mitteilung der KfW an die SPD-Abgeordnete aus Waldshut bildeten im Privatkundenbereich Programme der Rubrik Energiewende den höchsten Gruppenposten in Höhe von 51,9 Millionen Euro. Bei den Programmen handelt es sich beispielsweise um die Förderprodukte „Energieeffizient Bauen“ (387 Wohneinheiten) und „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (234 Wohneinheiten).

Das KfW-Wohneigentumsprogramm erfreut sich mit einer Summe von 13,5 Millionen Euro großer Beliebtheit. Die weiterhin sehr hohe Nachfrage nach dem 2018 eingeführten Baukindergeld bezifferte sich für das Jahr 2019 auf 7,7 Millionen Euro und betraf 360 Haushalte (2018: 4,1 Millionen Euro, 182 Haushalte). Nach Angaben der KfW hatten bundesweit 60 Prozent der Baukindergeld-Antragsteller ein Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro.

Die Förderbank des Bundes investiert mit ihren Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Innovation nicht nur in den Klimaschutz, sondern vor allem in den sozialen Zusammenhalt. Mithilfe der aktiven Förderpolitik des Staates wird für viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis der Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit.

 

Brüssel: Für Paradigmenwechsel in der Forstbewirtschaftung

Für die Bundesregierung hat die baden-württembergische SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter an der internationalen EU-Konferenz „Wälder – für Biodiversität und Klima“ in Brüssel teilgenommen.

„Wir brauchen europaweit einen Waldumbau von Monokulturen hin zu klimastabilen Mischwäldern. Hier muss Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen, denn nur 36% unserer Waldfläche sind als naturnah zu bezeichnen. Es darf jetzt nicht weiter in die Richtung gehen, auf den geschädigten Flächen das Problem noch einmal um eine Waldgeneration zu verlängern“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter.

Das Problem sei in Deutschland in erster Linie der Paradigmenwechsel und nicht die Finanzierung. Forstbetriebe, Kommunen und andere Waldbesitzende würden Unterstützung für die konkreten Waldumbaumaßnahmen erhalten. Auf EU-Ebene müssten zusätzlich der Austausch und die Vernetzung, aber auch gemeinsame Orientierungslinien stärker gefördert werden.

Die Konferenz wurde vom Vizepräsidenten und EU-Kommissar für Klimaschutz Frans Timmermans eröffnet, was die Wichtigkeit der Themen Wald und Forst als Bestandteile des angekündigten Europäischen Grünen Deals wiederspiegelt. An der Podiumsdiskussion haben neben Rita Schwarzelühr-Sutter u.a. Pascal Canfin, Vorsitzender des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments sowie Daniel Calleja Crespo, Generaldirektor der EU-Kommission für Umwelt, teilgenommen.

 

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 02 / 2020

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch in einer Gedenkstunde den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Anlass dafür war der der 75. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Neben Bundespräsident Steinmeier sprach auch Israels Präsident Rivlin.

Am 27. Januar vor 75 Jahren ist das deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager in Auschwitz-Birkenau von der Roten Armee befreit worden. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Bundestag am Mittwoch der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der Präsident des Staates Israel Reuven Rivlin redete in der Gedenkstunde neben Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Auch überlebende Opfer der NS-Verbrechen wohnten der Gedenkstunde bei.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dankte in seiner Rede Reuven Rivlin und den anwesenden Überlebenden für ihre Teilnahme an der Gedenkstunde. Dass ein israelischer Präsident die Schritte der Erinnerung gemeinsam mit einem deutschen Präsidenten gehe, erfülle ihn mit tiefer Demut. „Versöhnung ist eine Gnade, die wir Deutschen nicht erwarten oder erhoffen konnten. Wir werden ihr gerecht werden und wir stehen an der Seite Israels.“ Die Erinnerung an die Shoa sei Teil der deutschen Identität. „Die Lehren aus der deutschen Geschichte müssen zum Selbstverständnis aller Deutschen gehören. Diese Verantwortung tragen wir alle“, sagte das Staatsoberhaupt.

Nicht vergessen, was geschehen kann

Besorgt zeigte sich Steinmeier darüber, dass Hass und Hetze sowie Rassismus und Antisemitismus sich auch in Deutschland wieder ausbreiten: „Meine Sorge ist nicht, dass wir die Vergangenheit leugnen. Meine Sorge ist, dass wir sie besser verstehen als die Gegenwart.“ Er erinnerte an einen Satz des Schriftstellers Primo Levi. Als Überlebender habe dieser über die Shoa gesagt: „Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen.“ Für Deutschland heute müsse dieser Satz bedeuten: „Wir vergessen nicht, was geschehen ist – und wir vergessen auch nicht, was geschehen kann.“

Reuven Rivlin sagte, dass der deutsche Umgang mit der eigenen historischen Schuld die Grundlage für die heutigen deutsch-israelischen Beziehung sei. „Die ständige Auseinandersetzung mit der Shoa in Deutschland hat es ermöglicht, ein neues Kapitel aufzuschlagen.“ Heute bewegten sich die beiden Staaten gemeinsam zwischen Vergangenheit und Zukunft, unter der Prämisse, nie zu vergessen.

Er betonte, wie wichtig Deutschlands Rolle im weltweiten Kampf gegen Antisemitismus und Fremdenhass ist. „Das Land, in dem die Endlösung erdacht wurde, hat die Verantwortung übernommen für den Schutz liberaler Werte.“ Diese Verantwortung sei enorm, weil auch Europa von den Geistern der Vergangenheit heimgesucht werde. Rivlin: „Wir stehen nicht an der Schwelle einer neuen Shoa, aber wir müssen die Anfänge sehen.“ Auch er habe kein Patentrezept, aber er sei hier um zu sagen: „Wir sind wahre Partner und kämpfen mit unseren gemeinsamen Werten gegen Antisemitismus und Fremdenhass.“

Die Koalition stärkt den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzgesetz konnte die SPD-Fraktion das als zentralen Baustein für die Mobilitätswende durchsetzen, und damit werden nun die umweltfreundliche Mobilität und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessert.

Darum hat die Koalition im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um als Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, verdreifacht die Koalition in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Bundesländer und Kommunen für Investitionen in neue Infrastruktur, zum Beispiel Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel (Drs. 19/15621, 19/16404, 19/16578).

Auch werden unter anderem die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und die Grunderneuerung von bestehenden Infrastrukturen ermöglicht.

Zudem haben die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren nochmals Förderhürden herabgesetzt und neue Fördertatbestände eingeführt. Von 2021 an stehen dann jährlich 1 Milliarde Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Zusätzlich hat die Koalition mit den Beschlüssen des Klimakabinetts dafür gesorgt, dass diese Mittel von 2025 an noch einmal verdoppelt werden.

Ein großer Erfolg ist außerdem, dass langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden geschaffen wird. Denn die von 2025 an zur Verfügung stehenden 2 Milliarden Euro werden von 2026 an jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Diese so genannte Dynamisierung der Mittel trägt dem bestehenden Investitions- und Instandsetzungsbedarf Rechnung.

Mit vielen weiteren Maßnahmen, zum Beispiel der Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder der Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärkt die Koalition den ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und fördert damit klimafreundliche Mobilität für alle.

Mehr Angebot im öffentlichen Personennahverkehr

Im Rahmen des Klimapaketes wurde ebenfalls beschlossen, neben verschiedenen anderen Maßnahmen, auch die so genannten Regionalisierungsmittel zu erhöhen. Durch die zusätzlichen 5,25 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich 2031 zur Verfügung stellt, soll der ÖPNV attraktiver werden.

Indem die Bundesländer insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima (Drs. 19/15622, 19/16402, 19/16578).

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt der Bund die Bundesländer und Kommunen bei der Verbesserung ihrer lokalen Verkehrsverhältnisse, also für den Ausbau ihrer kommunalen Schienenverkehrsinfrastruktur. Mit der Novelle des Gesetzes legt die Koalition den Grundstein für die Zukunft eines leistungsfähigen schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs und schafft die Voraussetzungen für die Mobilität von morgen in Ländern und Kommunen. Zusätzlich erhöht sie die Regionalisierungsmittel um rund 5,25 Milliarden Euro bis 2031, damit die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr das Verkehrsangebot verbessern bzw. ausweiten können.

Planungsprozesse für den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur dauern zu lange – beim Ausbau des Schienennetzes teilweise bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedürfnisse für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend.

Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Am Freitag hat der Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drs. 19/15626) will die Koalition die Verfahren verbessern. Dazu gehören unter anderem die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Heißt: Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können.

Mit dem Entwurf für ein so genanntes Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (Drs. 19/15619) will der Bund für mehrere Modellprojekte die Möglichkeit schaffen, Baurecht durch Gesetz zu erlangen. Für diese Schienen- und Wasserstraßenprojekte soll dann geprüft werden, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Beschleunigung beitragen kann.

Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung soll deren Einbindung und damit die Akzeptanz verbessert werden. Die Beschleunigung der Maßnahmen ist auch wichtig, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, erreichen zu können.

Mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz übernimmt das Parlament eine besondere Verantwortung. Die Erwartungen auf ein schnelleres Bauen sind groß und müssen nun auch erfüllt werden. Für die SPD-Fraktion besonders wichtig: Die Bürgerbeteiligung wird dabei großgeschrieben.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Beim so genannten Planungsbeschleunigungsgesetz geht es unter anderem um die Verschlankung der Planung für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden. Die Koalitionsfraktionen haben zudem mit einem Änderungsantrag die Forderung des Bundesrates aufgegriffen, die Regelungen des Gesetzes auch auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz zu übertragen.

Am Freitag hat der Bundestag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Wandel – Neue Bedingungen und Herausforderungen für zeitgemäßes Handeln“ beschlossen (Drs. 19/16834).

Tiefgreifende Veränderungen wie die Globalisierung, der Klimawandel und die Digitalisierung stellen auch unsere auswärtige Kultur- und Bildungspolitik vor neue Herausforderungen. Damit die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auch in Zukunft zum Erfolg deutscher Außenpolitik beitragen kann, muss sie diesen neuen Dynamiken entsprechend weiterentwickelt werden.

Mit dem gemeinsamen Antrag setzen die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU ein Zeichen für die Stärkung und Weiterentwicklung der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Die Fraktionen begrüßen, dass die Bundesregierung ihr Engagement in diesem Bereich im Sinne des Koalitionsvertrags verstärkt hat. Zum Beispiel wurde das internationale Netzwerk für Bildung und Wissenschaft ausgebaut und die kulturelle Zusammenarbeit und der Austausch mit Afrika gestärkt. Auch die kontinuierliche und sich weiter fortsetzende Stärkung der Deutschen Welle ist ein wichtiges Signal für eine aktive auswärtige Kultur- und Bildungs-politik.

Bessere Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen

Die Abgeordneten fordern dem Antrag zufolge die Bundesregierung auf, dieses Engagement weiterzuführen und zu verstärken, zum Beispiel indem die Zusammenarbeit von nationalen Kultureinrichtungen und solchen im Ausland gestärkt wird.

Auch mit Blick auf Europa sollte laut Antrag die Kooperation mit anderen Kulturinstitutionen intensiviert werden, um ein gemeinsames Verständnis europäischer Kulturpolitik zu entwickeln und neue Impulse zu geben.

Außerdem sollte die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bei der Umsetzung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einbezogen werden und einen eigenen Berichtspunkt zum Einsatz für Frauenrechte als Menschenrechte in zukünftigen Berichten der Bundesregierung einführen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik als eine tragende Säule deutscher Außenpolitik zu stärken. Sie leiste einen wichtigen Beitrag zu einer kohärenten, durchsetzungsstarken sowie werte- und interessensbasierten Außenpolitik und soll als Instrument globaler politischer und auch geostrategischer Ziele begriffen und weiterentwickelt werden.

Am Mittwoch hat das Parlament erstmals einen Gesetzentwurf zur „Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude“ beraten (Drs. 19/16428).

Die Energieeffizienz (also die rationelle Verwendung von Energie) von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor nämlich weitestgehend klimaneutral sein. Zwei wesentliche Bausteine dafür sind: einerseits ein niedriger Energieverbrauch durch guten Wärmeschutz, und andererseits die Nutzung von erneuerbaren Energien, zum Beispiel für das Heizen.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen das Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht und verschiedene Vorgaben neu zusammengefasst werden: Es führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

Zum ersten Mal hat sich am Mittwoch der Bundestag mit dem Entwurf eines „Adoptionshilfe-Gesetzes“ befasst.

Rein statistisch werden jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei vielfältig: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie, oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie.

In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Mit dem Gesetzentwurf soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen dabei im Mittelpunkt.

Mit der Vorlage (Drs. 19/16718) sollen Familien bei und nach der Adoption besser unterstützt werden – wann immer sie es brauchen. Zu diesem Zweck soll für alle Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung vor Ausspruch der Adoption eingeführt werden.

Unbegleitete Auslandsadoptionen werden untersagt

Außerdem setzt die Koalition auf einen offeneren Umgang mit der Adoption in der Adoptivfamilie, denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen Adoptiveltern darin unterstützen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache seiner Adoption aufzuklären.

Auch bei Auslandsadoptionen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen deshalb künftig untersagt, andere Auslandsadoptionen immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden.

Franziska Giffey (SPD), Bundesfamilienministerin, sagt: „Wir führen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung nach der Adoption ein, der die gute Beratung aller Beteiligten sichert.“ Es solle außerdem einen offeneren Umgang mit Adoptionen geben. „Denn für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen“, so Giffey.

Daher sollten die AVS in Deutschland die Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Auch der Informationsaustausch und Kontakt mit der Herkunftsfamilie soll mit dem neuen Gesetz gefördert werden, fügt die Ministerin hinzu. Unbegleitete Auslandsadoptionen solle es künftig nicht mehr geben. Giffey: „Wir tragen dafür Sorge, dass auch adoptierte Kinder gut aufwachsen, ihren Weg gehen und ihre Wurzeln kennen können.“

Unsere Demokratie ist ohne zivilgesellschaftliches Engagement nicht vorstellbar. Jeder der insgesamt 30 Millionen Menschen leistet für den Zusammenhalt in unserem Land tagtäglich seinen Beitrag – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt. Besonders auf dem Land sind bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt die tragenden Säulen eines lebendigen und intakten Gemeinwesens.

Die Strukturen vor Ort sind jedoch regional sehr unterschiedlich ausgeprägt – insbesondere in den neuen Bundesländern. Um hier gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, braucht es eine passgenaue Förderung. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen und Formen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in den vergangenen Jahren verändert. Neben den ursprünglichen und gewachsenen Formen des Engagements haben sich neue herausgebildet, etwa im digitalen Bereich.

Ziel eines Gesetzentwurfs der Koalition, der am Donnerstag vom Parlament beschlossen wurde, ist es, das bürgerschaftliche Engagement auch auf Bundesebene zu stärken und zu fördern, vor allem in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Zu diesem Zweck soll eine „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ mit Sitz in Neustrelitz errichtet werden (Drs. 19/14336).

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass die Stiftung nicht nur einen Service- und Beratungsauftrag haben wird, sondern zivilgesellschaftliches Engagement auch konkret finanziell fördern kann. Vorgesehen ist zudem, dass die Stiftung jährlich 30 Millionen Euro aus Bundesmitteln für ihre Arbeit erhält.

Am Donnerstag hat der Bundestag den Jahreswirtschaftsbericht 2020 der Regierung debattiert (Drs. 19/16850). Er gibt eine Schätzung für das Wirtschaftswachstum dieses Jahres ab. Die SPD-Fraktion will weiter in die Zukunftsfähigkeit des Landes investieren und die Bürger entlasten.

Die deutsche Wirtschaft nimmt dem Bericht zufolge im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas an Fahrt auf. Für das Jahr 2020 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,1 Prozent. Die Arbeitslosenquote bleibt im Jahr 2020 voraussichtlich stabil bei 5,0 Prozent, die Zahl der Beschäftigten steigt weiter auf 45,4 Millionen. In der Folge nehmen auch die privaten Einkommen weiter spürbar zu.

Hinzu kommen steigende Löhne und staatliche Entlastungen bei den Sozialversicherungen und der Einkommensteuer. Das stützt die Binnenwirtschaft, die derzeit stärkste Auftriebskraft der Konjunktur. Risiken bestehen nach wie vor im außenwirtschaftlichen Umfeld.

Die gesamtstaatliche Schuldenquote ist im Jahr 2019 auf voraussichtlich rund 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesunken. Damit wird – erstmals seit 2002 – der Maastricht-Referenzwert von 60 Prozent nicht überschritten. Gleichzeitig ist die Finanzplanung der Koalition konsequent solide und wachstumsorientiert ausgerichtet. Im Zeitraum 2020 bis 2023 gibt sie 162,4 Milliarden Euro für Investitionen aus.

Die Koalition setzt außerdem Anreize für mehr private Investitionen und wird wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen nachhaltig sicherstellen.

Impulse für Qualifizierung

Der Ausbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur im Digital- und Verkehrsbereich hat einen hohen Stellenwert für die Koalition. Sie strebt eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit gigabitfähigen Datennetzen und eine flächendeckende Mobilfunkversorgung bis 2025 an.

Um Fachkräfte für den Strukturwandel, zum Beispiel durch den Kohleausstieg, fit zu machen, setzt die Koalition Impulse für Qualifizierung unter anderem mit dem Qualifizierungschancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die SPD-Fraktion durchgesetzt hat, verbessert die Koalition darüber hinaus den rechtlichen Rahmen, um Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.

Die Energiewende leistet einen wichtigen Beitrag, um nationale, europäische und internationale Klimaschutzziele zu erreichen. Das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit bleibt Richtschnur der Energiepolitik. Die Koalition treibt den Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze weiter voran. Sie hat zudem einen Vorschlag für einen gesetzlichen Fahrplan unterbreitet, mit dem der empfohlene Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens zum Jahr 2038 erfolgen soll.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich betont: „Wir werden weiter in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investieren und Bürgerinnen und Bürger entlasten. Wir haben in den Haushalten 2018 bis 2020 und der Finanzplanung deutlich mehr Geld für Investitionen bereitgestellt als im Koalitionsvertrag vereinbart: Alleine im Jahr 2020 stehen rund 43 Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem haben wir die verfügbaren Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Familien spürbar erhöht. Das hilft den Familien, stärkt die Nachfrage im Inland und wirkt dadurch sehr positiv auf die Konjunktur.“

Im Jahr 2016 sind neue, umfassende vergaberechtliche Änderungen in Kraft getreten, die die Beschaffung von öffentlichen Stellen betreffen. Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre haben jedoch gezeigt, dass für den Bereich der Verteidigung und Sicherheit weiterer Anpassungsbedarf besteht. Denn sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und Ausland führen dazu, dass die Beschaffungsverfahren schneller durchgeführt werden müssen.

Darum ändert der Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit, den die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag beschlossen haben, sowohl Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als auch in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (Drs. 19/15603).

Neben der dadurch ermöglichten schnelleren Beschaffung werden auch Änderungen in der Vergabestatistikverordnung umgesetzt.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Planungsbeschleunigungsgesetz entlastet Kommunen bei Eisenbahnkreuzungen

Die Kosten werden bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Bahn und zu einem Sechstel vom Land übernommen. Die Kommunen sind somit von der Finanzierung befreit.

Schnelles Internet im Hochschwarzwald: 1,8 Mio. Euro fließen nach Eisenbach

Die Gesamtinvestitionen für das Breitbandausbauprojekt des Zweckverbandes betragen laut dem Projektträger atene KOM GmbH 3.592.136,00 Euro.

Schnelle Facharzttermine für gesetzlich Versicherte

Das im Mai 2019 vom Bundestag beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht eine erneute Erhöhung der Kapazitäten für Kassenpatienten vor. Dazu wurden grundversorgende Fachärzte wie Augenärzte und Orthopäden dazu verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anzubieten.

Neuausrichtung der Agrarförderung – Forderung des SPD-Ortsvereins Schopfheim

Der SPD-Ortsverein Schopfheim war an mich herangetreten mit der Bitte um Unterstützung eines Antrags, welcher die Umschichtung öffentlicher Zuschüsse zugunsten ökologisch produzierender Bauern fordert.
Büro Schwarzelühr-Sutter

Zusätzliche Bundesmittel für mehr Tempo beim Ausbau der Hochrheinstrecke nutzen

Mit zusätzlich 4,6 Milliarden Euro in den kommenden sechs Jahren aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können die Länder den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, den Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen sowie weitere Maßnahmen im Personennahverkehr vorantreiben.
Bild: DBT/Hermann J. Müller

Wachsender Antisemitismus Thema für Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums

Wir gedenken dieser Tage den vielen Opfern des Holocaust und zeigen auf, wie wichtig es ist, die Erinnerungen an dieses schreckliche Menschheitsverbrechen aufrecht zu erhalten. Hier hat auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier klare Worte gefunden. Ich finde es sehr wichtig, dass der Holocaust und Antisemitismus immer wieder im Gespräch mit jungen Menschen thematisiert werden.
Rita Schwarzelühr-Sutter am Stand der Hans Adler oHG aus Bonndorf, dem Hersteller von Schinken- und Wurstspezialitäten aus dem SchwarzwaldBüro Schwarzelühr-Sutter/RvdH

Unterwegs auf der Grünen Woche: Aussteller aus Baden-Württemberg überzeugen

Zu den Ausstellern aus Baden-Württemberg auf der Internationalen Grünen Woche gehörten u.a. der Produzent für regionale Wurst- und Schinkenspezialitäten Hans Adler oHG aus Bonndorf, die Jung Fruchtsäfte GbR aus Teningen, die Winzergenossenschaft Britzingen Markgräflerland aus Müllheim uvm..

Elektromobilität: Erster Großbagger mit Elektroantrieb

Die Helmut Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH aus Geisingen in Baden-Württemberg investiert in die Nutzung eines 28 Tonnen schweren Elektro-Baggers mit Lithium-Ionen-Batteriespeicher. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums mit rund 660.000 Euro gefördert.

Eindrücke

Zwei eindrückliche Tage mit spannenden Diskussionen und engagierten Menschen

Bundesumweltministerium fördert mit 2,27 Mio. Euro klimaschonende Mobilität in Baden-Württemberg

Bundesumweltministerium fördert mit 2,27 Mio. Euro klimaschonende Mobilität in Baden-Württemberg

 


Planungsbeschleunigungsgesetz entlastet Kommunen bei Eisenbahnkreuzungen

Der Bundestag hat am Freitag, den 31.01.2020, das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren verabschiedet. Neben der Vereinfachung des Verfahrens bei Ersatzneubauten der Bahn ohne Kapazitätserweiterung sowie der Ausweitung von bisherigen Beschleunigungsmaßnahmen auf den ÖPNV ist auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz geändert worden. Dadurch werden Kommunen mit Bahnübergängen deutlich entlastet.

Das Gesetz zu weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist vor allem für Kommunen ein wichtiger Erfolg. Das gilt vor allem für die Neuregelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz. In vielen Städten und Gemeinden stellen Bahnübergänge ein großes Hindernis dar. Vielen Kommunen war es bislang nicht möglich, die Bahnübergänge zu überbrücken, weil sie den Eigenanteil von 1/3 der Gesamtkosten nicht stemmen konnten. Das ändert sich nun.

Die Kosten werden bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Bahn und zu einem Sechstel vom Land übernommen. Die Kommunen sind somit von der Finanzierung befreit. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, unsere Kommunen von der Kostenbeteiligung an höhengleichen Bahnkreuzungen zu befreien. Das ist ein großer Schritt nach vorn. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Schienenverkehrs auch für den Klimaschutz brauchen die Kommunen diese Unterstützung. Damit gehen wir über die Beschlüsse des Koalitionsvertrages, dies nur für sogenannte TEN-Strecken (Transeuropäische Netze) zu ermöglichen, deutlich hinaus.

Dennoch gibt es nach wie vor höhenungleiche Kreuzungsmaßnahmen (wie Stege oder Brücken), die von dem Gesetz nicht erfasst sind. Hintergrund ist die Tatsache, dass bislang noch keine Schätzung über die Kosten einer solchen Erweiterung vorliegt. Wir haben darauf gedrängt, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschieht und werden auf dieser Grundlage eine weitere Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vornehmen, die auch hiervon betroffene Kommunen entlastet. Besonders den Kommunen entlang der Hochrheinstrecke kommt dies zu Gute.