Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Laut Schweizerischer Radio- und Fernsehgesellschaft hat die Firma Kabel-TV Lampert aus dem österreichischen Rankweil einen DVB-T-Sender auf dem Hohen Kasten in Betrieb genommen, der die Schweizer Sender SRF 1 und SRF zwei nach Vorarlberg weiterverbreitet. Solche privatrechtlichen Regelungen wären auch für das deutsche Grenzgebiet denkbar.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG hatte im Juni 2019 u.a. aus Kostengründen die Ausstrahlung der Schweizer TV-Sender über DVB-T (Terrestrik) abgeschaltet. Seit Juli 2019 sendet jedoch der Streaming-TV-Sender MagentaTV im österreichischen Bundesland Vorarlberg wieder die Sender SRF1 und SRF zwei. Weil in der dortigen Grenzregion ein neuer DVB-T-Sender in Betrieb genommen wurde, ist der technische Overspill („Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze) wieder gegeben, der die Weiterverbreitung von der Schweiz nach Österreich ermöglicht.

Daher habe ich mich an die SRG gewandt mit der Bitte um Stellungnahme, warum ein DVB-T-Sender mit empfangbaren Signalen in Richtung Österreich wieder in Betrieb genommen wurde, nicht aber nach Deutschland.

In seiner Antwort erklärt der Verwaltungsratspräsident der SRG, Jean-Michel Cina, inwiefern die Weiterverbreitung mit DVB-T in der Schweiz durch Dritte möglich ist: Privatrechtliche Unternehmen könnten in der Schweiz frei empfangbare TV-Programme ohne Zustimmung der Programmveranstalter über Kabel oder über DVB-T weiterverbreiten, wobei das beabsichtigte Versorgungsgebiet in der Schweiz liegen müsse. Für eine Weiterverbreitung über DVB-T würden die Betreiber eine Funkkonzession des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) benötigen und sie müssten eine Sendeanlage auf eigene Kosten betreiben. Für das Weitersenden sei zudem eine Abgabe an die Urheberrechtestelle Suissimage fällig. Die Firma Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG würde diese Kriterien erfüllen.

Laut SRG prüfen derzeit außerdem private Investoren in der Region Genf die Inbetriebnahme von einem oder zwei DVB-T-Sendern zur Weiterverbreitung der Schweizer Sender RTS 1 und RTS 2. Diese Entwicklung verdeutlicht aus meiner Sicht noch einmal, dass so ein Geschäftsmodell durchaus interessant sein könnte für deutsche Kabelnetzbetreiber, die die Region Südbaden versorgen.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 16 / 2019

Versprochen gehalten: Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags beraten (Drs. 19/14103). Der Gesetzentwurf setzt um, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringem oder mittleren Einkommen und Familien.

Das Gute: Die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur, was für Deutschlands Wirtschaft wiederum von großem Nutzen ist. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.

Die reichsten zehn Prozent sollen den Soli aber weiterzahlen – in voller Höhe allerdings nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen ihren Beitrag leisten für Zukunftsinvestitionen: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung.

Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs:

Wer jährlich weniger als 16.956 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, wird künftig den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten beträgt die Grenze 33.912 Euro. Nach geltendem Recht wird der Zuschlag erhoben, wenn die tarifliche Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro bzw. 1944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) übersteigt. Das wird durch eine entsprechende Anhebung der Freigrenze für die Einkommensteuer erreicht, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt.

Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer, erhoben. Stattdessen wird er für rund 6,5 Prozent der verbleibenden Soli-Zahlenden ebenfalls abgesenkt, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Dazu Anpassung wird die sogenannte Milderungszone angepasst, so dass das Gesetz bis weit in die Mittelschicht wirkt.

Zwei Beispiele:

Für ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer entfällt der Solidaritätszuschlag voll-ständig bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro. Erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro muss weiterhin der volle Soli entrichtet werden. Ab 73.874 Euro fällt der Solidaritätszuschlag in der Milderungszone nur noch zum Teil an.

Eine Familie mit zwei Kindern (alleinverdienende Arbeitnehmerin bzw. alleinverdienender Arbeitnehmer) muss erst ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro den vollen Solidaritätszuschlag entrichten, ab 151.990 Euro wird er in der Milderungszone nur noch zum Teil erhoben. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro zahlt die Familie gar keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Wichtig dabei ist aber: Das sind zwei Beispiele unter bestimmten Bedingungen. Denn grundsätzlich kommt es nicht auf das Bruttojahreseinkommen, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen an. Das unterscheidet sich natürlich, zum Beispiel durch Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Werbungskosten etc.

So gibt es eine deutliche finanzielle Stärkung für die allermeisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allerdings: Eine Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Soli-Zahlenden, also etwa den Vorstand eines Dax-Konzerns, würde zusätzlich rund 11 Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern weiter erhöhen. Und für Steuergeschenke an Einkommensmillionäre steht die SPD-Bundestagsfraktion nicht zur Verfügung.

SPD-Fraktionsvizechef Achim Post stellt klar: „Von einer Komplettabschaffung des Soli, so wie es CDU und CSU am liebsten wollen, würden nur noch die absoluten Topverdiener profi-tieren. Das wäre nicht nur höchst ungerecht, es würde den Staat auch Einnahmen kosten, die wir für Investitionen etwa in Bildung und Klimaschutz dringend gebrauchen. Eine Komplett-Abschaffung des Soli ist und bleibt für die SPD-Fraktion daher nur denkbar, wenn sie mit einer Erhöhung der Reichen- und Einkommensteuer für Topverdiener verbunden ist. Steuerentlastungen dürfen nicht dazu führen, dass die soziale Schere in unserem Land noch weiter aufgeht. Stattdessen muss es das Ziel sein, sie zu schließen.“ 

Das Wichtigste zusammengefasst: Wohlstand für viele, nicht nur Reichtum für wenige. Das ist die Voraussetzung, um den Zusammenhalt im Land zu stärken. Auch deshalb schafft die Koalition von 2021 an den Soli ab – für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die reichsten zehn Prozent sollen aber weiterzahlen – in voller Höhe sogar nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat das Parlament am Donnerstag in erster Lesung beraten.

Wir haben keine Zeit zu verlieren. Darum haben sich SPD und CDU/CSU nach langen Verhandlungen in der Regierung auf Regeln geeinigt, wie Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen verlässlich erreichen kann. Am Freitag hat der Bundestag das so genannte Klimaschutzgesetz (Drs. 19/14337) erstmals debattiert, ebenso die Regelungen zu den steuerlichen Komponenten sowie Änderungen beim Luftverkehrsgesetz.

Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der Klimapolitik. Die Menschen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten wer-den. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide Grundlage gestellt und verbindlich gemacht. Für alle Sektoren (Bereiche), die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 und der europäischen Klimaschutzverordnung ergeben, werden die jährlich definierten Minderungsziele gesetzlich festgeschrieben. Das schafft größtmögliche Transparenz und sichert eine zeitnahe Erfolgskontrolle, ob die Klimaziele eingehalten werden.

Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und durch einen unabhängigen Expertenrat für Klimafragen begleitet. Damit wird Objektivität über den Stand und die noch zu realisierenden Minderungen gewährleistet. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, steuert die Bundesregierung unverzüglich nach. Der zuständige Ressortminister legt dafür innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vor. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Klimaziele zu erreichen.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, entfaltet aber keine Rechtswirkung für Private. Dabei geht der Bund selbst mit gutem Beispiel voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Darüber hinaus setzt er sich das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

Für das Klimapaket nimmt die Koalition mehr als 50 Milliarden Euro in die Hand – zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr deutlich auszubauen. Das Ziel, 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu schaffen, wird nun Gesetz. Um es zu erreichen, sollen die Stromnetze ausgebaut und eine Millionen Ladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Außerdem soll die derzeit bestehende Begrenzung beim Ausbau für Solarenergie aufgehoben und das Ausbauziel bei Windenergie angehoben werden.

Der CO2-Austoß bekommt erstmals einen Preis. Das ist wichtig, weil es Tempo bringen wird in die Entwicklung sauberer Technologien. Gleichzeitig unterstützt die Koalition die Bürgerinnen und Bürger, auf klimafreundliche Autos und Heizungen umzusteigen. Bahnfahren wird günstiger, Fliegen wird teurer.

Änderungen im Steuerrecht

Des Weiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (Drs. 19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe „das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse“, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drs. 19/14338) eingebracht, „um die Herausforderungen der Kohlendioxid-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten wird dadurch steuerlich stärker gefördert.“ Es müsse „rasch und entschlossen“ gehandelt werden, um den An-stieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen, heißt es in der Vorlage.

Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neues, optionales Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergie-anlagen. Dadurch können Gemeinden und damit auch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen aus der Windenergie angemessen beteiligt und dadurch motiviert werden, mehr Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen von 2020 an für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.

Vieles förderfähig

Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld ab-gezogen werden können.

Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt, also vor allem Menschen mit geringem Einkommen. 

Das Wichtigste zusammengefasst: Deutschland bekommt ein Klimaschutzgesetz – mit klaren Verantwortlichkeiten, welches Ministerium was zu tun hat, um die Klimaziele zu erreichen. Vorgesehen sind außerdem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neuer, für die Kommunen optionaler Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen. Die Koalition will die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen.

Wir schätzen die Vorteile des Versandhandels und bestellen gerne Waren im Internet. Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder kurz vor dem Weihnachtsfest Geschenke bestellt, freut sich, wenn die Paketbotin oder der Paketbote klingelt.

Der Boom in der Paketbranche darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus diesen und aus vielen anderen guten Gründen ist es inakzeptabel, wenn schwarz gearbeitet wird, keine Meldung an die Sozialversicherung erfolgt, Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer genau dazu genutzt wird.

Dass dies leider häufig der Fall ist, haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt. Am 18. September hatte das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. Am Donnerstag hat der Bundestag dieses zentrale sozialdemokratische Vorhaben in 2./3. Lesung beschlossen.

Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer in Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptiert die SPD-Fraktion nicht. Deswegen werden die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen und die Nachunternehmerhaftung in dieser Branche eingeführt.

Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen. Das sichert Arbeitnehmerrechte und sorgt für fairen Wettbewerb in der Paketbranche.

Gegen Sozialversicherungsbetrug

Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem der einen Auftrag vergebende Hauptunternehmer im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann. Vorbild sind bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft.

In einem Änderungsantrag haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine Abgrenzung zu Speditionsunternehmen verständigt. Speditionen sind demnach vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die gesetzliche Regelung gilt für die Beförderung adressierter Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 Kilogramm, soweit diese mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erfolgt. Die gesamte Kette, auch die stationäre Bearbeitung von Paketen, gehört zum Geltungsbereich des Gesetzes.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin, und Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, erklären: „Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz schützen wir die Solidargemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und sorgen für die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie für einen fairen Wettbewerb. Besonders wichtig war uns, dass das Gesetz noch vor dem Beginn des Weihnachtsgeschäfts in Kraft tritt. Denn dann sind statt der üblichen 240.000 eine halbe Million Zusteller unterwegs. Und besonders viele Paketdienste greifen dann auf Subunternehmen zurück.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Sich Waren nach Hause liefern zu lassen, ist bequem. Aber die Arbeitsbedingungen in Teilen der Paketbranche sind nicht akzeptabel. Auf Druck der SPD-Fraktion schiebt die Koalition der Ausbeutung von Paketzustellerinnen und Paketzustellern per Gesetz einen Riegel vor. Paketdienstleister haften künftig dafür, wenn ihre Subunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen. Damit werden die Beschäftigten rechtzeitig vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts besser geschützt und es entsteht mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

Donnerstag hat das Parlament in 2./3. Lesung das so genannte Pflegelöhneverbesserungsgesetz. Damit schafft die Koalition die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Pflegekräfte sollen mehr verdienen. Dafür kommen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: ein branchenweit erstreckter Tarifvertrag oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.

Um spürbare Verbesserungen durchzusetzen, wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Paragraf 7a A-EntG), also eine Tarifvertragslösung, die bessere Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der stark vertretenen Religionsgesellschaften in der Pflegebranche geregelt.

Ziel der SPD-Fraktion sind bessere Arbeitsbedingungen, sodass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/West-Unterschiede beendet werden.

Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechenden Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden nun verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.

Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (zum Beispiel Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden.

Das Wichtigste zusammengefasst: Wer in der Pflege arbeitet, für andere Menschen da ist, leistet einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Diese Arbeit muss mehr Wertschätzung erfahren. Mit einem neuen Gesetz schafft die Koalition die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege – möglichst nach Tarif. Diese wichtige Initiative von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat der Bundestag jetzt beschlossen.

Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient deshalb Respekt und eine ordentliche Bezahlung. In den Koalitionsverhandlungen hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Mindestvergütung für Azubis durchgesetzt.

Jetzt ist es soweit: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ (BBiG) in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit dem Gesetz geht die Koalition auf wichtige Trends und Herausforderungen in der beruflichen Bildung ein und schafft so den rechtlichen Rahmen, um die duale Berufsausbildung fit für die Zukunft zu machen.

Die Mindestausbildungsvergütung (MAV) ist die größte Verbesserung dieser Reform, denn gut ausgebildete Fachkräfte brauchen eine sichere finanzielle Grundlage – schon während ihrer Ausbildung.

Vergütungen steigen an

Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Und trotzdem bekommen Auszubildende in manchen Betrieben und Regionen eine sehr geringe Vergütung. Das macht einige Ausbildungen unattraktiv und spiegelt nicht die Leistung der Auszubildenden in ihrem Betrieb wider.

Mit der MAV wird diese Verpflichtung für „angemessene Ausbildungsvergütungen“ endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird zunächst von 2020 an auf 515 Euro für das 1. Lehrjahr festgelegt und sich bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöhen.

Die MAV definiert, was der Ausbildungsbetrieb dem Azubi mindestens zu zahlen hat. Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus erreicht, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sich demnach die MAV im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.

Wichtig ist dabei: Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen MAV herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.

Ohne den engagierten Einsatz des DGB und der Gewerkschaften insgesamt und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA wäre dieses Ergebnis nicht zu Stande gekommen. Damit wird auch deutlich, dass die Arbeitgeber eigentlich wissen, dass es dringend an der Zeit ist, ihre Azubis besser zu bezahlen – und dazu auch bereit sind.

Da Jugendliche in der Ausbildung aktuell nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke. Die SPD-Bundestagsfraktion ist stolz darauf, dass sie gegen Widerstände des Wirtschaftsministeriums und die Untätigkeit der Bildungsministerin die MAV durchsetzen konnte und dieses wichtige Gesetz nun in die parlamentarischen Beratungen geht.

Weitere wichtige Neuerungen

Neben der Mindestausbildungsvergütung bringt der Gesetzentwurf noch andere Neuerungen auf den Weg. So wird beispielsweise jetzt die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung auf alle Auszubildenden ausgeweitet. Das ist insbesondere eine Chance für lernbeeinträchtigte Personen, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat außerdem im parlamentarischen Verfahren wichtige zusätzliche Verbesserungen auf den Weg gebracht, die am Donnerstag ebenfalls im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der beruflichen Bildung vom Bundestag beschlossen wurden. Sie beinhalten den gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufsschultag für alle Auszubildenden und eine gesetzliche Freistellung für einen zusätzlichen Lerntag am Vortag einer Prüfung. Heißt: Nach der Berufsschule muss man nicht noch im Betrieb antanzen, sondern kann sich aufs Lernen konzentrieren, vor wichtigen Prüfungen ebenso. Darüber hinaus muss zukünftig der Arbeitgeber die Kosten für ausbildungsrelevante Fachliteratur übernehmen.

Um dem Mangel an Prüferinnen und Prüfern im dualen Ausbildungssystem entgegenzuwirken, hat die Koalition den Freistellungsanspruch für Prüferinnen und Prüfer nun im Gesetz verankert. Gleichzeitig fordern die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag das Bundesinstitut für Berufsbildungsbildung (BiBB) und die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, eine Analyse und Handlungsempfehlungen für die rechtliche Absicherung aller dualen Studiengänge vorzulegen.

Der Wunsch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, neue Bezeichnungen für Fortbildungsstufen einzuführen, ist auf Kritik von zahlreichen Verbänden und den Ländern gestoßen. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle bisherigen und bekannten Berufsbezeichnungen ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen im Ordnungsverfahren und damit unter Beteiligung der Sozialpartner trotzdem erhalten bleiben und vor die neuen Berufsbezeichnungen vorangestellt werden können.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem Gesetz zur Modernisierung der Berufsausbildung wird endlich eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt – eine langjährige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Vergütungshöhe steigt in Abhängigkeit vom Beginn der Ausbildung und dem Ausbildungsjahr an. Außerdem soll eine Teilzeitberufsausbildung für alle Azubis möglich werden. Am Vortag einer wichtigen Prüfung wird es einen zusätzlichen Lerntag geben.

Der Bundestag hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beraten (Drs. 19/14245). Im Klartext heißt das, dass steigende Mieten begrenzt werden sollen, indem der Betrachtungszeitraum beim so genannten Mietspiegel ausgeweitet wird.

Zum Hintergrund: Von den rund 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind mehr als 19 Millionen vermietet. Ein ganz erheblicher Teil der Menschen wohnt zur Miete.

Um sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, wurde vor mehr als 45 Jahren das Verbot der Änderungskündigung eingeführt. Das bedeutet: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht beliebig und nicht zum Zweck der Mieterhöhung kündigen, sondern nur aus berechtigtem Interesse (zum Beispiel bei Eigenbedarf oder bei nicht unerheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Mieters).

Zugleich wollte man jedoch, insbesondere bei lang andauernden Mietverhältnissen, dem Vermieter eine wirtschaftliche Nutzung seines Eigentums auch angesichts steigender Kosten weiterhin ermöglichen. Darum wurde ihm das Recht eingeräumt, in bestimmten zeitlichen Abständen vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen.

Als Maßstab dafür, bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, wurde das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete entwickelt. Sie wird derzeit aus den üblichen Entgelten gebildet, die in einer Gemeinde in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum verein-bart oder geändert wurden.

Das Problem inzwischen ist: In den großen Städten hat die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen zu einem extrem hohen Anstieg der Angebotsmieten geführt. Er liegt deutlich über dem Anstieg der Bestandsmieten. Wegen der Beschränkung des Betrachtungszeit-raums auf vier Jahre bilden – relativ betrachtet – sehr viele jüngere und damit teure Angebotsmieten die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das hat zu erheblichen Steigerungen in den Ballungszentren geführt, die deutlich über der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes lagen.

Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch

Bei einem Treffen vor rund einem Jahr (der so genannte Wohngipfel) hat sich die Bundesregierung dann darauf verständigt, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von derzeit vier auf sechs Jahre zu verlängern. Und diesen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Parlament jetzt diskutiert.

Die SPD hatte bereits während der Koalitionsverhandlungen für diese Maßnahme geworben, konnte sich damals aber nicht gegen die Union durchsetzen. Es ist gut, dass die Union jetzt zugestimmt hat. Denn seit Abschluss des Koalitionsvertrags hat sich die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Es müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.

Durch die Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch können nun mehr ältere und damit günstigere Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. So werden kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird das zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.

Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird, da die positive Rücklaufquote im Rahmen der Befragung und Datenerhebung im Vorfeld erhöht werden kann und auf diese Weise mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel berücksichtigt wer-den können.

Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder solche, die gerade erstellt werden, auch nach der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, wird eine großzügige Übergangsregelung eingeführt.

Durch die zeitliche Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf die letzten sechs Jahre bleibt der Marktbezug der ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Das ist auch ein großer Erfolg für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die das Thema Mietrecht zur Chefinnensache erklärt hat. Wir dämpfen damit nicht nur künftige Mietpreissteigerungen. Vielmehr wird das auch spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten haben, die Grundlage für die Regelungen zur Kappungsgrenzen und zur Mietpreisbremse sind. Das senkt am Ende auch Mieten im Bestand. Menschen haben ein Recht auf bezahlbare Wohnungen. Diese Reform trägt dazu erneut bei.“

Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition will Mietspiegel reformieren: Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Dadurch können mehr Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. Kurzfristige Änderungen der Angebotsmieten werden einen geringeren Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichs-miete haben. Sie werden dementsprechend auch geringere Auswirkungen haben auf die Möglichkeit zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird.

Millionen von Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt, z. B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Stiftungen, Hilfsorganisationen des Bevölkerungsschutzes und Freiwilligen Feuerwehren, Migrantenorganisationen, Umweltorganisationen, Kultureinrichtungen den Freiwilligendiensten und der Wohlfahrts-pflege. Insbesondere auf dem Land sind Engagement und Ehrenamt tragende Säulen eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens, die nachhaltig zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Dieses Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung.

Allerdings zeigt sich, dass es bundesweit betrachtet nicht in allen Regionen gleich stark aus-geprägt und besonders in den ostdeutschen Ländern zunehmend brüchig ist. Auch sind die bestehenden Strukturen vor allem in wirtschaftlich schwächeren Gegenden durch den demografischen Wandel bedroht. Die Abwanderung, besonders junger Menschen, vom Land in die Stadt verstärkt das Wegbrechen von bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragenen Strukturen auf dem Land. Vereine beklagen immer öfter einen Nachwuchsmangel. Das bedarf einer gezielten Förderung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.

Die Rahmenbedingungen und Formen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements haben sich in den letzten Jahren zunehmend gewandelt. Neben den traditionellen und in festen Strukturen verankerten Formen des Engagements haben sich neue Formen, etwa im informellen oder digitalen Bereich, herausgebildet und verfestigt. Gleichzeitig stellt der digitale Wandel die zivilgesellschaftlichen Organisationen vor erhebliche Herausforderungen.

Gesetzentwurf für Stiftung debattiert

Die Koalition nimmt sich diesen Entwicklungen nun an. Am Freitag hat deshalb der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition für eine „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ debattiert (Drs. 19/14336). Ziel des Entwurfs ist es, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken und zu fördern, indem auf Bundesebene eine zentrale Anlaufstelle errichtet wird, die bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte bei den unterschiedlichen und vielfältigen Herausforderungen unterstützt.

Durch die Arbeit der Stiftung sollen die Kompetenzen in der Zivilgesellschaft dahingehend gestärkt werden, dass die digitalen Herausforderungen eigenständig gemeistert und die Chancen zur Weiterentwicklung und Festigung der eigenen Existenz genutzt werden können.

Über einen Servicebereich als zentralem Bestandteil der Stiftung sollen vielfältige und bedarfsgerechte Informationsangebote zur Qualifizierung und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte entwickelt und umgesetzt werden. Auf diese Weise soll ihnen das nötige Rüstzeug für den Umgang mit den unterschiedlichen Herausforderungen innerhalb ihres Engagements für die Gesellschaft vermittelt werden.

Die besseren Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt beschränken sich jedoch nicht allein auf reaktive Maßnahmen. Die Stiftung soll als Kompetenz-zentrum vielmehr auch soziale und digitale Innovation im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, um die Möglichkeiten des Engagements aktiv voranzubringen.

Gleichzeitig soll die Stiftung auch die Bundesregierung beraten und mit Expertise und auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützen. Das Fachwissen der Stiftung soll auch zum Abbau von bürokratischen Hindernissen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt beitragen.

Weiterhin soll die Stiftung konkrete Maßnahmen umsetzen, um die Strukturen vor Ort zu stärken, soweit das nicht bereits durch Bundesgesetze oder -programme erfolgt Dabei liegt ein besonderer Fokus auf strukturschwachen Regionen und Landstrichen.

Damit dauerhaft sichergestellt wird, dass die Stiftung ihre Arbeit an den Bedarfen der ehren-amtlich und bürgerschaftlich Engagierten vor Ort ausrichtet, wird sie begleitende Forschung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes unterstützen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition zur Errichtung einer „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beraten. Sie soll insbesondere in strukturschwächeren Gegenden die Kompetenzen in der Zivilgesellschaft stärken und soziale und digitale Innovationen so fördern, dass dadurch bürgerschaftliches Engagement besser unterstützt und stärker verbreitet wird.

Am Freitag hat er Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften beraten (Drs. 19/14335).

Das Handwerk ist eine der tragenden Säulen des deutschen Mittelstands. Es ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene.

Im Jahr 2003 wurde die Handwerksordnung neu ausgerichtet, um in einer wirtschaftlich an-gespannten Lage das Handwerk zu stärken und neue Impulse für Unternehmensgründungen, für Beschäftigung und Ausbildung zu geben. Ein wesentlicher Regelungskern dieser Reform des Handwerksrechts war die Aufteilung in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke. Bis Ende 2003 waren in der Anlage A zur Handwerksordnung 94 zulassungspflichtige Handwerke verzeichnet. Durch die Novelle 2004 wurde die Zulassungspflicht dann in 53 Handwerken abgeschafft. Damit besteht die Zulassungspflicht seit 2004 nur noch in 41 Handwerken fort (Anlage A). Die aus der Anlage A herausgenommenen Handwerke bilden seither die Gruppe der zulassungsfreien Handwerke im Ersten Abschnitt der Anlage B (Anlage B1).

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zulassungspflicht für einzelne Handwerke der Anlage B1 wiedereingeführt werden. Denn seit der Novelle 2004 haben sich das Berufs-bild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und grundlegend verändert. Diese Veränderungen sind so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit und zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machen.

Auch dem Ausbildungsmangel wird entgegengewirkt

Gleichzeitig haben sich die Ausbildungszahlen und die Meisterprüfungen in den Handwerken der Anlage B1 stärker reduziert als in den Handwerken der Anlage A. Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betroffenen Handwerke soll deshalb auch bei der Ausbildungsleistung gegengesteuert werden.

Durch den Gesetzentwurf werden zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder zulassungspflichtig. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist. Eingetragen in die Handwerksrolle wird, wer die Vorausset-zungen der Paragrafen 7 ff. der Handwerksordnung erfüllt, d. h. insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat.

Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung oder eine erteilte Ausübungsberechtigung wird aber nur für solche Handwerke wieder Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb des Handwerks, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet oder um solche Handwerke und Handwerkstechniken, die besonders relevant im Umgang mit Kulturgütern sind oder deren Techniken ganz oder teilweise als immaterielles Kulturerbe anzusehen sind und daher ein Transfer von besonderem Wissen und Können notwendig ist.

Wichtig: Für alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks ausüben, für das künftig die Eintragung in der Handwerksrolle Voraus-setzung zum selbstständigen Betrieb sein wird, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.

In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.

Das Wichtigste zusammengefasst: Im Zuge einer Anpassung der Handwerksordnung wurden 2004 etliche Handwerksberufe zulassungsfrei, heißt, eine Meisterprüfung war nicht mehr zwingend. Das soll sich bei zwölf Handwerksberufen nun aus Sicherheitsgründen wieder ändern. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist, also insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat.

In den nächsten Jahren hat der Bund einen wachsenden Personalbedarf; vor allem wegen des altersbedingten Ausscheidens. Der Wettbewerb um Personal und Fachkräfte ist schwieriger geworden. Allein die Bundesministerien erhielten in jüngster Vergangenheit fast 2000 neue Stellen, die Bundespolizei wird es auf über 20.000 bringen, ebenso die Bundeswehr. Um gut ausgebildetes Personal für diese Stellen im öffentlichen Dienst zu gewinnen, zu binden und dauerhaft zu motivieren, will die Koalition den Bund als Arbeitgeber noch attraktiver machen.

Deshalb hat der Bundestag am Donnerstag den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes verabschiedet. Er beinhaltet eine umfassende Strukturreform, mit der das Besoldungs-, Umzugskosten und Versorgungsrecht des Bundes an die heutige Lebensrealität angepasst und modernisiert werden soll. Einerseits hat die Zunahme von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie der zunehmende Bedarf an Fachkräften im Bereich der IT-Sicherheit eine Reform erforderlich gemacht, aber auch die bereits erfolgten erheblichen Verbesserungen für die Bundeswehr durch das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz und das Siebte Besoldungsänderungsgesetz 2015 bei den Stellen- und Erschwerniszulagen ziehen Folgeänderungen nach sich.

Das Gesetz sieht deshalb unter anderem die Anpassung von Stellenzulagen, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung/-bindung, die Reform der Bundesbesoldung B und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft vor.

Weniger Verwaltungsaufwand

Außerdem soll das Gesetz dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und mit weniger Verwaltungsaufwand zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung des monatlich gezahlten Personalgewinnungszuschlags zu einer Personalgewinnungsprämie (Einmalzahlung) oder die Bindungsprämie für herausgehobenes Personal, um zu verhindern, dass es aus dem Bundesdienst ab-wandert.

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, erklärt die Notwendigkeit der Reform: „Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz könnte auch ‚Attraktiver-Öffentlicher-Dienst-Gesetz‘ heißen und ist ein wichtiger und entscheidender erster Schritt, um den Öffentlichen Dienst nicht zuletzt auch für die dringend benötigen Fachkräfte wie IT-Spezialisten attraktiver machen.

Wir haben eine zunehmende Konkurrenz durch die Privatwirtschaft im IT-Bereich, zunehmende Auslandseinsätze von Bundeswehr und Polizei. Wir wollen die Leistungen von Polizei-beamtinnen und -beamten, Soldatinnen und Soldaten für diesen Staat würdigen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung. Im parlamentarischen Verfahren wurde unter anderem im Verteidigungsbereich die Einführung einer angemessenen Führungszulage und die Erhöhung des Ausnahmetatbestandszuschlag vorgesehen.“

Lindt macht auch deutlich: „Nach der Reform ist vor der Reform. Die im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehene Reform des Familienzuschlags soll aufgegriffen und in einem separaten Verfahren weiterentwickelt werden. Das hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Dabei wird für uns der Fokus auf Familien mit Kindern unabhängig vom Familienstand liegen.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat ein Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz beschlossen. Der Wettbewerb um Personal und Fachkräfte ist schwieriger geworden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung für den öffentlichen Dienst, etwa für Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten und Polizistinnen und Polizisten.

Am Donnerstag hat das Parlament den Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, das Entlastungen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht.

Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen: Durch ein elektronisches Meldeverfahren sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgeber zukünftig über den Beginn und die Dauer der Krankschreibung informieren.

Außerdem soll es beispielsweise weitere Erleichterungen bei der Datenverarbeitung für steuerliche Zwecke oder bei der Anmeldung bei Hotelübernachtungen geben. Auch für Gründerinnen und Gründer verringert sich der Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Statt wie bisher zwölfmal im Jahr, müssen sie diese zukünftig nur noch viermal im Jahr abgeben.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass insbesondere der Mittelstand von Bürokratiekosten entlastet werden soll. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetzt werden viele wichtige Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Im Rahmen eines Bürokratieentlastungsgesetzes wird ein digitaler Krankenschein eingeführt, den der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abrufen kann – man muss nicht mehr zum Briefkasten rennen. Die Wirtschaft, zum Beispiel das Hotelgewerbe, wird zudem bei papiernen Dokumentationspflichten und Statistik entlastet.

Am Donnerstag hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung abschließend das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Die Änderungen ermöglichen es den Bundesländern, zukünftig das Mindestalter für den Erwerb des Moped-Führerscheins (Klasse AM) von 16 auf 15 Jahre senken zu können.

Der Gesetzesänderung war ein Modellversuch in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Das Modellprojekt „Moped mit 15“ ermöglichte es Jugendlichen seit 2013, nach Vollendung des 15. Lebensjahres, einen Moped-Führerschein zu erwerben.

Mit dem niedrigeren Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere auf dem Land, verbessert werden. Nachdem die Evaluation des Modellprojekts abgeschlossen ist und die Ergebnisse zum Fahrverhalten und Nutzung sehr unterschiedlich ausgefallen sind, wird es zukünftig den Bundesländern freigestellt sein, ob sie den Jugendlichen die Möglichkeit des Fahrens ab 15 bieten.

Die Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Ein-setzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den Vorgängen um die gescheiterte Pkw-Maut. Ein gemeinsamer Antrag (Drs. 19/14290) der Fraktionen ist am Frei-tag vom Bundestag debattiert worden.

Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), habe Betreiberverträge über die Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) abgeschlossen, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend über die Rechtmäßigkeit der Maut geurteilt hatte, heißt es in dem Antrag. Der EuGH habe schließlich in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 festgestellt, dass die Maut gegen EU-Recht verstoße, da gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen war. Im Anschluss an die ausgesprochene Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe bestehe nun ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts, schreiben die Fraktionen.

Nach den Vorstellungen von FDP, Linken und Grünen soll der Untersuchungsausschuss unter anderem klären, welche Entscheidungen durch die Bundesregierung, „insbesondere durch das BMVI sowie durch den jeweiligen Bundesverkehrsminister persönlich“, im Hinblick auf die geplante Infrastrukturabgabe aus welchen Gründen gefällt wurden. Weiter soll geklärt werden, welche finanziellen und politischen Verpflichtungen und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut durch wen seitens der Bundesregierung eingegangen wurden und inwieweit der Bundestag darüber jeweils umfassend, zutreffend und zeitnah unterrichtet wurde.

Ob europarechtliche, verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und untergesetzliche Vorschriften einschließlich des Haushaltsrechts bei der Vergabe der Erhebung und der Kontrolle der Infrastrukturabgabe seitens der Bundesregierung, insbesondere des BMVI, eingehalten wurden, soll auch ermittelt werden.

Den Ablauf des Vergabeprozesses soll der Ausschuss demnach ebenfalls unter die Lupe nehmen, wird gefordert. Unter anderem interessiert die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Bedingungen während des Vergabeprozesses verändert hat und aus welchen Gründen das geschah. Ob die Bundesregierung jederzeit im Vergabeprozess einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sichergestellt hat, werde ebenfalls zu klären sein. Eine weitere Fragestellung ist laut Antrag, aus welchen Sachverhalten sich die verschiedenen Kündigungsgründe begründen und welche alternativen Szenarien zur getätigten Kündigung bestanden.

Dem gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes einzusetzenden Untersuchungsausschuss sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller neun ordentliche Mitglieder (CDU/CSU drei Mitglieder, SPD zwei Mitglieder, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

© DBU/Peter Himsel

DBU würdigt Schrittmacher im Umweltschutz, die Zukunftslösungen liefern

Der Deutsche Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) ist zum 27. Mal vergeben. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die DBU-Kuratoriumsvorsitzende und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, überreichten ihn heute in Mannheim der Bodenwissenschaftlerin Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner (60, Technische Universität München) und dem Unternehmer Reinhard Schneider (51, Mainz). Schneider setzt mit seiner Firma Werner & Mertz in der Wasch- und Reinigungsmittelbranche auf ganzheitliche nachhaltige Produktion. Der Preis ist mit insgesamt 500.000 Euro dotiert und der größte, unabhängige Umweltpreis Europas. Die DBU würdigte die Preisträger als Schrittmacher im Umweltschutz. Sie würden Zukunftslösungen liefern für die enormen ökologischen Herausforderungen der Gegenwart. Fundamentale ökonomische, politische und technologische Veränderungsprozesse auf allen Ebenen seien für eine nachhaltige Entwicklung unerlässlich.
Foto: BMU- Robert Hennies

Jüdischer Garten in Berlin setzt auf Dialog und Begegnung

Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums und Kuratoriumsvorsitzende der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), Rita Schwarzelühr-Sutter, hat heute an der Grundsteinlegung für einen jüdischen Garten in den Gärten der Welt teilgenommen. Der Gestaltungsentwurf verbindet die Pflanzenwelt mit der Geschichte der jüdischen Gemeinde Berlins. Zudem soll die Auswahl der Pflanzen auch eine Antwort auf den Klimawandel geben. Er wird durch die Grün Berlin GmbH realisiert und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Paketboten: Schluss mit der Ausbeutung

Endlich ist Schluss mit der Ausbeutung in der Paketbranche. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer sich nicht an die Regeln halten.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Fördermittel vom Bund für neue Hocheffizienzpumpen im Freibad Bonndorf

Für den Austausch der bisherigen nicht regelbaren Pumpen gegen neue regelbare Hocheffizienzpumpen im Freibad Bonndorf erhält die Stadt insgesamt 20.218 Euro aus dem Bundesprogramm „Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (BMU).

 


DBU würdigt Schrittmacher im Umweltschutz, die Zukunftslösungen liefern

Mannheim. Der Deutsche Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) ist zum 27. Mal vergeben. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die DBU-Kuratoriumsvorsitzende und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, überreichten ihn heute in Mannheim der Bodenwissenschaftlerin Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner (60, Technische Universität München) und dem Unternehmer Reinhard Schneider (51, Mainz). Schneider setzt mit seiner Firma Werner & Mertz in der Wasch- und Reinigungsmittelbranche auf ganzheitliche nachhaltige Produktion. Der Preis ist mit insgesamt 500.000 Euro dotiert und der größte, unabhängige Umweltpreis Europas. Die DBU würdigte die Preisträger als Schrittmacher im Umweltschutz. Sie würden Zukunftslösungen liefern für die enormen ökologischen Herausforderungen der Gegenwart. Fundamentale ökonomische, politische und technologische Veränderungsprozesse auf allen Ebenen seien für eine nachhaltige Entwicklung unerlässlich.

Zentrale Rolle des Umweltmediums Boden im Blick

Die DBU betonte, Kögel-Knabner sei es als einer der renommiertesten und einflussreichsten Bodenwissenschaftlerinnen der Welt gelungen, die zentrale Rolle des im Vergleich zu Luft und Wasser in seiner Bedeutung fatal unterschätzten Umweltmediums Boden in den Fokus zu rücken. Sie liefere Antworten auf die Frage, auf welchen Böden eine Kohlenstoffspeicherung nachhaltig möglich sei, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Denn Böden seien wichtig für das Klima – und den Verlauf des Klimawandels. Aber auch für die Nährstoffdynamik, die weltweite Ernährungssicherung, den Bodenschutz und die Biodiversität seien Kögel-Knabners Arbeiten bedeutsam. Ihre Forschungserkenntnisse zu Qualität und Steuerungsmechanismen, Humus im Boden zu stabilisieren, erlaubten es, über ein modifiziertes Management Umweltveränderungen im Boden zu überwachen, frühzeitig zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Ökologische Produkte in Massenmarkt mehrheitsfähig gemacht

Schneider habe mit seiner unternehmerischen Rundum-Nachhaltigkeitsstrategie und hohem persönlichen Engagement den Weg dafür geebnet, dass in einer kompletten Wirtschaftsbranche Umweltinnovationen auf immer höherem Standard hätten etabliert werden können. Er habe konsequent ökologische Produkte in einem Massenmarkt mehrheitsfähig gemacht, lebe Nachhaltigkeit in seinen unternehmerischen Entscheidungen und sichere sich so das Vertrauen der Verbraucher. Mit zahlreichen Initiativen zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung habe er Neuland betreten: konsequentes Wiederverwerten von Altplastik etwa aus dem Gelben Sack für neue Verpackungen, umwelt- und gesundheitsfreundlich bedruckte Etiketten, heimische Pflanzenöle für seine Wasch- und Reinigungsmittel statt des umstrittenen Palmkernöls aus tropischen Regionen, freiwillige Umweltbetriebsprüfungen des Unternehmens nach den Vorgaben der Europäischen Union – der gelebte Nachhaltigkeitsgedanke sei national wie international sichtbar.

Zum Hintergrund: Mit dem 2019 zum 27. Mal verliehenen Deutschen Umweltpreis der DBU – dem unabhängigen, mit 500.000 Euro höchstdotierten Umweltpreis Europas – werden Leistungen von Personen ausgezeichnet, die vorbildlich zum Schutz und Erhalt der Umwelt beigetragen haben oder in Zukunft zu einer deutlichen Umweltentlastung beitragen werden. Es können Projekte, Maßnahmen oder Lebensleistungen einer Person prämiert werden. Kandidaten für den Deutschen Umweltpreis werden der DBU vorgeschlagen. Berechtigt dazu sind etwa Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Kirchen, Umwelt- und Naturschutzverbände, wissenschaftliche Vereinigungen und Forschungsgemeinschaften, Medien, das Handwerk und Wirtschaftsverbände. Selbstvorschläge sind nicht möglich. Eine vom DBU-Kuratorium ernannte Jury, besetzt mit unabhängigen und herausragenden Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und gesellschaftlichen Gruppen, empfiehlt dem DBU-Kuratorium die Preisträger für das jeweilige Jahr. Das DBU-Kuratorium fällt die Entscheidung.

Quelle: DBU

 

Jüdischer Garten in Berlin setzt auf Dialog und Begegnung

Grundsteinlegung in den Gärten der Welt

Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums und Kuratoriumsvorsitzende der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), Rita Schwarzelühr-Sutter, hat heute an der Grundsteinlegung für einen jüdischen Garten in den Gärten der Welt teilgenommen. Der Gestaltungsentwurf verbindet die Pflanzenwelt mit der Geschichte der jüdischen Gemeinde Berlins. Zudem soll die Auswahl der Pflanzen auch eine Antwort auf den Klimawandel geben. Er wird durch die Grün Berlin GmbH realisiert und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert.

Rita Schwarzelühr-Sutter: „Gärten verbinden Menschen aller Kulturen und Weltregionen, sie schaffen Raum zum Entspannen und zum Austausch, versorgen uns mit Lebensmitteln, zeigen die Vielfalt und Schönheit der Natur. Sie geben auch Raum zur Auseinandersetzung mit der Geschichte, der Gegenwart und der Zukunft ihres Ortes. Ich hoffe, dass es durch den jüdischen Garten zu vielen Begegnungen kommen wird, die zu einer offenen, toleranten und respektvollen Gesellschaft in Deutschland beitragen werden. Ich begrüße auch, dass die Auswahl der Pflanzenwelt eine Antwort auf den Klimawandel und auf Fragen der nachhaltigen Gestaltung von Grünanlagen geben soll.“

Im Rahmen einer zweijährigen Entwicklungsphase werden Pflanzen mit Bezug zum Berliner Judentum erforscht und der Garten immer wieder in mehrtägigen Workshops neu bepflanzt und gepflegt. Die gärtnerischen Aktivitäten bieten Anlass für ein öffentliches Lernprogramm, auch für Jugendliche und Kinder, zu jüdischer Kultur und jüdischem Naturverständnis. Zudem sollen nachhaltige Kultivierungsmethoden entwickelt werden, die die künstliche Bewässerung auf ein Minimum reduzieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in andere Projekte und Vorhaben einfließen und so zu einer möglichen Verbesserung der zunehmend angespannten klimatischen Situation in den Sommermonaten beitragen.

Der Gewinnerentwurf des „atelier le balto“ ging aus einem internationalen Wettbewerb hervor, der die landschaftsarchitektonisch-künstlerische Auseinandersetzung mit dem spezifisch jüdischen Naturverständnis in den Mittelpunkt gestellt hat. Dem Gesamtkonzept der ‚Gärten der Welt‘ liegt die These zugrunde, dass Religion eine elementare Voraussetzung für die Entwicklung der Kultur, hier insbesondere der Gartenkultur und damit einhergehend des Natur- und Umweltverständnisses eines Kulturkreises ist. Das Projekt wird gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die Allianz Umweltstiftung und die Axel Springer Stiftung.

Quelle: BMU
24.10.2019 | Pressemitteilung Nr. 188/19 | Stadtnatur

 

Paketboten: Schluss mit der Ausbeutung

Endlich ist Schluss mit der Ausbeutung in der Paketbranche. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer sich nicht an die Regeln halten.

Die Nachunternehmerhaftung kommt, das ist der SPD zu verdanken. Wir haben klar gemacht, dass wir es nicht länger hinnehmen, wenn Nachunternehmen gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil systematisch ausnehmen.

Durch die Digitalisierung wächst der Onlinehandel rasant – und mit ihm die Paketbranche. Wir lassen nicht zu, dass dieser Boom auf dem Rücken der Zustellerinnen und Zusteller ausgetragen wird.

Die wenigen großen Paketdienste arbeiten mit einer großen Zahl von Nachunternehmen zusammen. Kontrollen des Zolls haben ergeben: Häufig sind die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche katastrophal. Überlange Arbeitszeiten und ein Stundenverdienst unter Mindestlohn sind an der Tagesordnung. Viele der Paketboten und Paketbotinnen sind zudem als Scheinselbstständige beschäftigt und werden so um den Arbeitgeberanteil für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung betrogen.

Bisher waren die Paketdienste fein raus. Wir nehmen sie jetzt in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür. Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist. Das ist auch für die Menschen im Hochschwarzwald eine gute Nachricht, denn sie können sich darauf verlassen, dass ihre Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.“

 

Fördermittel vom Bund für neue Hocheffizienzpumpen im Freibad Bonndorf

Für den Austausch der bisherigen nicht regelbaren Pumpen gegen neue regelbare Hocheffizienzpumpen im Freibad Bonndorf erhält die Stadt insgesamt 20.218 Euro aus dem Bundesprogramm „Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (BMU).

Es sind die zahlreichen Klimaschutzprojekte vor Ort in unseren Kommunen, wie hier in Bonndorf, die wir in unserem Einsatz gegen den weltweiten Klimawandel so dringend brauchen. Ich freue mich sehr, dass wir die Stadt Bonndorf dabei unterstützen können, mit den neuen Hocheffizienzpumpen im hiesigen Freibad insgesamt 414 t CO2 in den kommenden 20 Jahren einzusparen und den Stromverbrauch um rund 57 Prozent zu senken. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Schutz des Klimas und spart am Ende noch Geld. Herzlichen Glückwunsch an die Stadt Bonndorf.

Die Gesamtausgaben des Projektes belaufen sich auf rund 50.000 Euro. Damit beläuft sich der Anteil des Bundes auf rund 40 Prozent.

 

10. Klasse aus Kirchzarten zu Gast im Deutschen Bundestag

Heute habe ich mich mit Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Realschule am Giersberg aus Kirchzarten im Deutschen Bundestag getroffen. Wir haben viel über meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete gesprochen. Den Austausch mit jungen Menschen im Rahmen eines Besuchs im Deutschen Bundestag finde ich sehr wichtig. Die Jugendlichen lernen so, sich einzubringen und ihre Meinung im Gespräch auch zu äußern.

Natürlich haben wir auch intensiv über die aktuellen Ereignisse rund um den Klimaschutz gesprochen. Durch Fridays for Future haben wir Rückenwind bekommen, denn das große öffentliche Interesse hat den Maßnahmen im neuen Klimaschutzpaket Nachschub verliehen. Trotzdem ist es nun auch die Aufgabe der Politik, eine Spaltung der Gesellschaft in Umweltgegner und -befürworter zu verhindern und beide Seiten wieder zusammen zu führen.

Neben der Diskussion standen für die Schülerinnen und Schüler aus Kirchzarten auch ein Informationsvortrag beim Deutschen Bundestag sowie eine Besichtigung des Reichstagsgebäudes auf dem Programm. Die Schülergruppe wurde von der Lehrerin Marion Mayle und von Rüdiger Walz begleitet.

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 15 / 2019

In einer Vereinbarten Debatte ging es am Donnerstag im Bundestag um die „Bekämpfung des Antisemitismus nach dem Anschlag in Halle“.

Bei dem rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle sind am 9. Oktober zwei Menschen ermordet worden. Ziel des Täters war ein Massenmord an Juden am Jom-Kippur-Feiertag. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Dieser Anschlag am jüdischen Jom-Kippur-Feiertag ist ein Angriff auch auf unsere Gesellschaft und auf unsere demokratische Grundordnung. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen fest an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und Bürger.

„Wir haben es hier mit Rechtsterrorismus zu tun, der aktuell größten Bedrohung unseres Gemeinwesens“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Vereinbarten Debatte im Bundestag. Betroffenheit über die Taten dürfe nicht von konsequentem Handeln abhalten. „Wir müssen feststellen, dass auf Hass und Hetze immer öfter Taten folgen – schreckliche Taten wie beim Mord auf Walter Lübcke und bei den Morden jetzt in Halle.“ Deshalb müsse man den Nährboden für Hass, Hetze und Gewalt austrocknen.

Christine Lambrecht kündigte an, schon in der nächsten Woche konkrete Vorschläge zur Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu machen: mit einer Pflicht für soziale Netzwerke, Volksverhetzung und Morddrohungen im Internet zu melden. Es wäre naiv zu glauben, dass antisemitische und radikale Hetze im Netz nichts mit der Gewalt im realen Leben zu tun hätten, sagte sie. „Hetzern muss klar sein, dass sie sich nicht in der Anonymität des Internets verstecken können und dass ihnen Strafen drohen.“ Den Hetzern gehe es darum, diejenigen, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen, mundtot zu machen. Diese Menschen aber seien die Stütze unserer Gesellschaft, deshalb müsse die Politik sich hinter sie stellen und handeln, sagte die Bundesjustizministerin. „Wir müssen mit aller Konsequenz gegen diejenigen vorgehen, die unseren Rechtsstaat angreifen.“

Zusammenhalt stärken
Auch Lars Klingbeil zeigte sich schockiert über den Anschlag von Halle. „Ein Nazi, ein Rechtsextremer, hat sich mitten in Deutschland im Jahr 2019 aufgemacht, jüdisches Leben auszulöschen.“ Wir müssten uns bewusstmachen, dass es das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland gibt, denn darüber sei viel zu lange geschwiegen worden. Scharfe Worte richtete Lars Klingbeil in Richtung der AfD-Fraktion im Bundestag: „Wenn wir hier im Parlament über Hass und Hetze, Rechtsextremismus und Spaltung sprechen, kommen wir nicht daran vorbei, auch über die AfD zu reden.“ Die AfD sei die Partei, die am lautesten nach Anstand schreie, aber in solchen politischen Debatten den wenigsten Anstand habe. „Andere Parteien und Fraktionen im Parlament versuchen, die Gesellschaft zusammenzuhalten, die AfD versucht, weiter zu spalten.“ Egal ob es die Nazis auf der Straße, die Nazis im Netz oder die Brandstifter im Parlament seien, Lars Klingbeil zeigte sich überzeugt: „Die Mehrheit der Deutschen kämpft für die Demokratie und ist leidenschaftlich dabei, wenn es darum geht den Zusammenhalt zu stärken.“

Halle sei seit vergangenem Mittwoch ruhiger und stiller geworden, sagte der Hallenser SPD-Abgeordnete Karamba Diaby. Er spüre ein starkes Bedürfnis nach Zusammenhalt und Zusammenstehen in der Stadt. Das Jüdische Leben sei in Halle eng mit einer aktiven Stadt- und Zivilgesellschaft verbunden. „Daran kann ein Terroranschlag nichts ändern.“ Er forderte eine Stärkung der politischen Bildung und ein Demokratieförderungsgesetz. Mit Blick auf seine Heimatstadt versicherte Karamba Diaby: „Die Gesellschaft in Halle lässt sich nicht spalten und einschüchtern. Wir werden zusammenhalten, Halle bleibt weltoffen.“

Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder wenn es kurz vor Weihnachten ist, freut sich, wenn der Paketbote klingelt.

Das darf jedoch nicht zu Lasten der ohnehin unter Druck stehenden Beschäftigten geschehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus Es ist nicht zuletzt deshalb inakzeptabel, wenn schwarzgearbeitet wird oder Sozialversicherungsbei-träge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Auftragsvergabe an Subunternehmer genau dazu genutzt wird. Das haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt.

Am 18. September hatte das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. Am Donnerstag hat das Parlament den Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten (Drs. (19/13958).

Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptiert die Koalition nicht. Deswegen wird sie die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und die so genannte Nachunternehmerhaftung in dieser Branche einführen: Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen.

So werden Arbeitnehmerrechte gesichert, und es gibt einen fairen Wettbewerb in der Paketbranche. Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem derjenige Hauptunternehmer, der einen Auftrag vergibt, im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann.

Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass diese Regelung möglichst zügig und noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition verbessert die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche. Dazu hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beraten, der vorsieht, eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) einzuführen. Der Grund: Es kommt häufig zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit zum Teil kriminellen Strukturen. Vorbild für die geplante Regelung sind die bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft.

Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung ein Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen (Drs. 19/13454, 19/13453, 19/13713, 19/13456). Damit endet eine der längsten Verhandlungen der letzten Jahre. Denn eine Reform der Grundsteuer, vorgegeben durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, berührt den Bund, die Bundesländer und die Städte und Gemeinden. Denn die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Die Grundsteuereinnahmen betragen etwa 15 Milliarden Euro im Jahr. Sollte eine Neuregelung nicht verabschiedet werden, drohten den Gemeinden gewaltige Einnahmeausfälle, die die kommunale Selbstverwaltung bedrohen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist bei der Reform der Grundsteuer die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden oberstes Prinzip, um die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung aufrechtzuhalten und zu stärken.

Mit den nun beschlossenen Gesetzentwürfen behält der Bund weiterhin die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht abgeschafft werden. Das wird jetzt auch im Grundgesetz zweifelsfrei festgeschrieben. Zugleich wird den Bundesländern durch eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen. Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit 15 Ländern erzielten Konsens verlassen und eine solche Abweichungsmöglichkeit für einzelne Länder verlangt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf vor, dass für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs weiterhin die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt wird. Damit haben andere Länder wenigstens keinen finanziellen Nachteil durch den Sonderweg eines Landes. In keinem Fall darf sich Bayern auf Kosten anderer Länder im Länderfinanzausgleich der Finanzverantwortung entziehen. Das ist sichergestellt.

SPD-Fraktion setzt sich bei Berechnung durch
In der Frage der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung.

Dieser Wertbezug war ein entscheidender Punkt für die SPD-Fraktion, der nun in der Bundesregelung abgesichert wird. Hinzu kommt: Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen zusätzlichen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden. Mit diesem wertabhängigen Modell wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig.

Neue Grundsteuer C
Außerdem wird die Koalition mit der Grundsteuer-Reform die sogenannte Grundsteuer C einführen. Damit hilft sie den Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Kommunen auch aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C einführen können. Damit bekommen die Kommunen die Möglichkeit, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.

Die Bundesländer haben vorbehaltlich der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat spätestens bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, für die reibungslose Umsetzung der Reform zu sorgen.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, und Bernhard Daldrup, zuständiger Berichterstatter, erklären: „Es ist uns gelungen, ein wertabhängiges Modell durchzusetzen. Dadurch wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Auch wenn in den Verhandlungen schmerzhafte Kompromisse notwendig waren, konnte nun insgesamt eine vernünftige Basis für die weiteren Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat erreicht werden.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Deutsche Bundestag hat am Freitag eine umfangreiche Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Grundsteuer bleibt als wichtige Einnahmequelle der Kommunen mit Einnahmen von rund 15 Milliarden Euro im Jahr erhalten und wird rechtssicher ausgestaltet. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer im Grundgesetz festgeschrieben. In der Frage der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene am Wert der Grundstücke orientieren. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundes-verfassungsgerichts Rechnung.

Die Koalition verschärft den Kampf gegen Geldwäsche und Steuervermeidung. Dazu hat der Deutsche Bundestag am Freitag in erster Lesung die Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht beraten.

Mit der Umsetzung in ein nationales Gesetz (Drs. 19/13827) wird der Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung weiter verstärkt. Die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie adressiert gezielt Themen, die im Nachgang zu den terroristischen Anschlägen von Paris und Brüssel sowie dem Bekanntwerden der so genannten „Panama Papers“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten. Es soll Kriminellen erschwert werden, Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken.

Die Koalition schafft Transparenz. Das so genannte Transparenzregister wird zukünftig für die Öffentlichkeit einsehbar. Mit dem Register soll verhindert werden, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können. Bislang hatte nur ein beschränkter Personenkreis Zugang zu dem Register, das Auskunft darüber gibt, wer hinter einem Unternehmen als Käufer steckt – etwa bei einem Immobiliengeschäft.

Außerdem müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete künftig vor neuen Geschäften mit mit-teilungspflichtigen Vereinigungen bzw. Rechtseinheiten einen Registrierungsnachweis oder Auszug aus dem Register einholen und ihnen im Transparenzregister auffallende Unstimmigkeiten melden.

Gut ausgestattete Ermittlungseinheiten verhindern Kriminalität und legen illegale Finanzströme trocken. Deswegen stärkt die Koalition die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll, sie ist die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes. Sie bekommt einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Außerdem müssen mehr Berufsgruppen als bisher einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden melden und Vorsorge betreiben. Beispielsweise müssen Notare künftig in mehr Fällen als bislang die Behörden informieren, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche bei Immobilientransaktionen vorliegt. Denn der Immobiliensektor ist besonders anfällig für Geldwäsche.

Auch Edelmetallhändler und Auktionshäuser werden zu mehr Transparenz verpflichtet. Das Gesetz sieht vor, dass künftig bereits ab einem Handelswert von 2000 Euro bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung zu erstatten ist. Bislang lag die Schwelle bei 10.000 Euro.

Im Finanzsektor sollen künftig auch Anbieter von elektronischen Geldbörsen, in denen Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins verwahrt werden, zum Vorgehen gegen Geldwäsche verpflichtet werden. Das Gleiche gilt für Kunstvermittler und Kunstlagerstätten ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und für Immobilienmakler bei Mietverträgen mit einer Monatsmiete von mindestens 10.000 Euro.

Das Wichtigste zusammengefasst: Ein neues Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll es Kriminellen erschweren, ihr schmutziges Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen auch terroristische Straftaten finanziert. Die Gesetzesvorlage von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verpflichtet mehr Berufsgruppen als bisher, einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden zu melden und Vorsorge zu betreiben.

Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Neben etlichen anderen Maßnahmen ist das Wohngeld dafür eine wichtige und zentrale Stellschraube. Deshalb erhöht die Koalition das Wohngeld zum 1. Januar 2020. In der Folge werden auch mehr Menschen mit niedrigen Einkommen einen Zuschuss zur Miete erhalten. Und künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Mietpreise und Verbraucherpreise angepasst. Von der Wohngeldreform werden Hunderttausende Haushalte profitieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am Freitag beschlossen (Drs. 19/10816, 19/11696, 19/13175 Nr. 10).

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktion SPD und CDU/CSU noch einiges an der Gesetzesvorlage verbessert. Um wirklich alle Vorteile dieser grundlegenden Reform zu verstehen, lohnt es sich, etwas ausführlicher zu werden:

Das Wohngeld erfüllt als eine Art vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion. Erstmalig wird jetzt eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt, die erstmalig am 01.Januar 2022 greift. Das bedeutet: Die Koalition wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung anpassen. Damit sichern die Abgeordneten die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Weniger Haushalte werden dadurch zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe hin- und herwechseln. Den Menschen wird die Angst genommen, aus dem Wohngeld rauszufallen.

Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung sind ein wesentlicher Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser Koalition für ein solidarisches Land.

Im Einzelnen:
Durch die Reform wird es vom 01. Januar 2020 an mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld nämlich zum 1. Januar 2016 angepasst.

Von der Wohngeldreform profitieren nun insgesamt rund 660.000 Haushalte. Zum Vergleich: Ohne Reform würde sich die Zahl der Haushalte, die vom Wohngeld profitieren, bis Ende 2020 voraussichtlich auf rund 470.000 reduzieren. Das entspricht einer Erhöhung von rund 40 Prozent. Rund 180.000 Haushalte werden durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Rund 20.000 Wohngeldhaushalte würden ohne Reform Ende 2020 Leistungen des Sozialgesetzbuchs II beziehen. Weitere rund 5000 Haushalte wechseln aus dem Sozialgesetzbuch XII in das Wohngeld.

Zum anderen hebt die Koalition die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt an. Die Höchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.

Mit einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung Rechnung getragen, insbesondere in Kreisen und Gemeinden, deren Mietenniveau nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnte. Damit können Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun ein höheres Wohngeld erhalten.

Verbesserungen für Inselbewohner
Neu: Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird für Inseln ohne Festlandanschluss eine eigene gemeinsame Mietenstufe festgelegt. Denn das Mietenniveau auf diesen Inseln ist in der Regel wesentlich höher als in den ihnen zugeordneten jeweiligen Kreisen auf dem Festland. Damit unterstützt die Koalition Haushalte mit niedrigen Einkommen auf diesen Inseln, die Probleme haben, eine Wohnung mit einer günstigen Miete zu finden oder die Miete weiterhin zu bezahlen.

Außerdem halten die Koalitionsfraktionen daran fest, bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 rechtzeitig einen Gesetzentwurf zur geplanten Erhöhung des Wohngeldes um zehn Prozent zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten vorzulegen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einer Reform des Wohngeldes entlastet die Koalition Haushalte mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten. Es soll mehr Wohngeld geben, und es sollen mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Zudem wird das Wohngeld mit dem neuen Gesetz erstmals automatisch alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Mit einem Antrag im Bundestag wollen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU die Erinnerung an die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland wach halten und das demokratische Bewusstsein und Engagement fördern (Drs. 19/11089).
Die „Weimarer Reichsverfassung“ begründete vor 100 Jahren die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland. Am 19. Januar 1919 durften erstmals in der Geschichte alle Deutschen, die mindestens 20 Jahre alt waren, wählen – auch die Frauen. Die gewählte Nationalversammlung verabschiedete wenige Monate später, am 14. August 1919, die „Weimarer Reichsverfassung“. Sie organisierte Deutschland als Republik, Demokratie und als sozialen Rechtsstaat. Und sie wirkt bis heute nach: Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes diente die Weimarer Verfassung 1948 in vielen Punkten als Vorlage. Zentrale Grundrechte wie der Gleichheitssatz oder das Recht auf Religionsfreiheit haben sie wenig verändert nach dem zweiten Weltkrieg auch im Grundgesetz verankert. Gleichzeitig gilt: Wer an die Errungenschaften der Weimarer Reichsverfassung erinnert, der muss auch an das Ende der Weimarer Republik erinnern. Sie mündete in der schlimmsten Katastrophe des 20. Jahrhunderts: der nationalsozialistischen Diktatur, dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg.
Erinnerung wach halten
Mit dem Antrag vom Donnerstag setzen sich die Fraktionen von SPD und CDU/CSU dafür ein, die Erinnerung an die erste demokratische Verfassung in Deutschland wach zu halten und die richtigen Schlüsse aus ihr zu ziehen. Für die Koalitionsfraktionen steht fest: Wer sich intensiv mit der Weimarer Demokratie und ihrem Scheitern beschäftigt, wird sich danach stärker für unsere heutige Verfassung und unsere freie Gesellschaft einsetzen können.
Umso wichtiger ist es den Koalitionsfraktionen, Orte der deutschen Demokratiegeschichte zu fördern. Das 100-jährige Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung ist dafür ein würdiger Anlass. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU begrüßen die zahlreichen Veranstaltungen rund um das Jubiläum und den Aufbau eines „Hauses der Weimarer Republik – Forum für Demokratie“ ebenso wie die Programme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention, die nachhaltig abgesichert werden müssen.
Orte der Freiheit und Demokratie fördern
Zudem soll eine Tradition aus der Weimarer Reichsverfassung aufgegriffen werden: So soll jede Schülerin und jeder Schüler zum Schulabschluss ein gedrucktes Exemplar des Grundgesetzes erhalten, mit Begleittexten zur Entstehung und historischen Einordnung.
Zudem soll der Bundestag 10 Millionen Euro für ein Förderkonzept für die Orte der Freiheit und der Demokratie in Deutschland zur Verfügung stellen. Im Rahmen dieses Konzepts sollen herausragende Erinnerungsorte der Demokratie in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen werden. Außerdem soll eine institutionelle Struktur geschaffen werden, die als Anlaufstelle für die Förderung und Beratung bestehender und noch aufzubauender Demokratieorte fungiert.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem gemeinsamen Antrag im Bundestag wollen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU die Erinnerung an die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland wach halten und das demokratische Bewusstsein und Engagement fördern.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz debattiert, das Entlastungen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht (Drs. 19/13959). Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen.

Ein Beispiel dafür ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen. Durch ein elektronisches Meldeverfahren sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeit-geber zukünftig über den Beginn und die Dauer der Krankschreibung informieren.

Von 2021 an rufen die Arbeitgeber nach Erhalt der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer also bei den Krankenkassen elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung ab. Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich entlastet.

Außerdem soll es beispielsweise weitere Erleichterungen bei der Datenverarbeitung für steuerliche Zwecke oder bei der Anmeldung bei Hotelübernachtungen geben. Das bedeutet: Aktuell müssen die Leiter eines ‚Beherbergungsbetriebs‘ noch darauf hinwirken, dass ihre Gäste Meldescheine ausfüllen und unterschreiben. Diese Meldescheine sind für ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten. Geschätzt fallen im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an – was erhebliche Kosten bei der Hotellerie verursacht.

Diese Kosten können durch eine Digitalisierung des Verfahrens deutlich reduziert werden. Optional soll daher ein digitales elektronisches Meldeverfahren eingeführt werden, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt wird – in Verbindung mit den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie zur „Starken Kundenauthentifizierung“ oder den elektronischen Funktionen des Personalausweises. Damit wird auch das Meldeerfordernis im Beherbergungsgewerbe für digitale Lösungen geöffnet; das papierhafte Verfahren bleibt aber parallel bestehen.

Modernisierung des Registerwesens
Auch für Gründerinnen und Gründer verringert sich der Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Statt wie bisher zwölfmal im Jahr, müssen sie diese zukünftig nur noch viermal im Jahr abgeben.

Ergänzend plant die Koalition, ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer zu schaffen und damit einen wesentlichen Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens zu legen. Damit wird dem „Once-only-Prinzip“ entsprochen und die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die von den Unternehmen häufig als belastend empfundenen Statistikpflichten erheblich reduziert werden. Wenn das Basisregister vollständig mit anderen Registern vernetzt ist, sind Entlastungen der Wirtschaft um ca. 216 Millionen Euro pro Jahr möglich.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass insbesondere der Mittelstand von Bürokratiekosten entlastet werden soll. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetzt werden viele wichtige Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Im Rahmen eines Bürokratieentlastungsgesetzes wird ein digitaler Krankenschein eingeführt, den der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abrufen kann – man muss nicht mehr zum Briefkasten rennen. Die Wirtschaft, zum Beispiel das Hotelgewerbe, wird zudem bei papiernen Dokumentationspflichten und Statistik entlastet.

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet, um die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen ab dem 1. Januar 2020 aus dem Fürsorgesystem des Sozialgesetzbuchs (SGB) XII herausgeführt und personenzentriert ausgestaltet wer-den. Das bedeutet: Zukünftig wird es keine Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben. Die Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen wird nicht mehr an eine bestimmte Wohnform geknüpft, sondern am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein.

Um Unsicherheiten und Befürchtungen bei der reformierten Eingliederungshilfe zu begegnen, wird das Bundesteilhabegesetz mit dem SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz angepasst (Drs. 19/11006).

Ein Großteil der Änderungen ist das Ergebnis der Empfehlungen der vom Bundessozialministerium eingerichteten „Arbeitsgruppe Personenzentrierung“, der unter anderem die Leistungsträger, Leistungserbringer und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen angehören.

Im Jahr 2018 wurden auf diese Weise Vorschläge zur verbesserten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erarbeitet, die mit den Änderungen am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag abschließend beraten wurden. Dazu gehört unter anderem die Beseitigung von Unklarheiten hinsichtlich der Regelungen für die Unterkunftskosten der besonderen Wohnform.

Mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz, das die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag in erster Lesung beraten haben (Drs. 19/13839), setzt die Koalition eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen um (Feuerwaffenrichtlinie).

Die Richtlinie verfolg hauptsächlich drei Ziele: Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Ferner soll eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt wer-den. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen für terroristische Anschläge er-schwert werden. Das soll insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden.

Um die vollständige Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen zu ermöglichen, will die Koalition das Nationale Waffenregister ausbauen und die Waffenhersteller und Waffenhändler verpflichten, ihren Umgang mit Waffen gegenüber den Waffenbehörden elektronisch anzuzeigen. Die Waffenbehörden übermitteln diese Daten an die Registerbehörde.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die EU-Feuerwaffenrichtline, die in nationales Recht umgesetzt werden soll, fordert eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen. Zu diesem Zweck wird das Nationale Waffenregister ausgebaut. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständen vorgenommen, das betrifft etwa Magazine mit hoher Ladekapazität, Salutwaffen und unbrauchbar gemachte Schusswaffen. Eines der zentralen Anliegen der Richtlinie ist die Beschränkung der Magazinkapazität für Schusswaffen für Zentralfeuermunition.

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das Cybergrooming ist gemäß § 176 Absatz 4 Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Danach wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer auf ein Kind mittels Schriften oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder um b) eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 StGB oder nach § 184b Absatz 3 StGB zu begehen (kurz: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie).

Die Gefahr für Kinder, Opfer von Cybergrooming zu werden, hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Denn die Digitalisierung schreitet voran, und die Nutzung digitaler Dienste ist auch bei Kindern weit verbreitet. Zwar ist der Straftatbestand sehr weit gefasst und stellt – angesichts der Gefahren für Kinder in der digitalen Welt – bereits eine frühe Vorbereitungs-handlung unter Strafe.

Er greift jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber zum Beispiel mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn nach § 176 Absatz 6 zweiter Halbsatz StGB ist der Versuch des Cybergroomings ausdrücklich nicht strafbar. Das gilt somit auch für die vorgenannten Fälle des untauglichen Versuchs, in denen der Täter auf ein „Scheinkind“ einwirkt. Der Bundestag hat am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung beraten, mit dem die „Scheinkind“-Konstellation ebenfalls unter Strafe gestellt werden soll (Drs. 19/13836).

Das Wichtigste zusammengefasst: Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Der Straftatbestand greift jedoch nicht, wenn der Täter irrig glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Versuch des Cybergroomings in Zukunft dann strafbar sein, wenn die Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken.

Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren läuft, bedürfen besonderen rechtlichen Schutzes. Um diesen Schutz zu garantieren, hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Jugendstrafverfahrensrechts beraten, mit der die EU-Richtlinie 2016/800 zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren umgesetzt werden soll. Die Gesetzesvorlage regelt insbesondere die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe bzw. die Ausgestaltung ihrer Aufgaben im Jugendstrafverfahren und die audiovisuelle Aufzeichnung von Vernehmungen jugendlicher Beschuldigter.

Zudem sollen Jugendliche unter 18 Jahren, die in einem Strafverfahren verdächtigt oder beschuldigt werden, mehr Rechte auf professionelle Verteidigung haben. Anders als heute, sollen straffällig gewordene Jugendliche in Fällen der notwendigen Verteidigung künftig schon ab der ersten Stunde von einem Rechtsanwalt vertreten werden.

Denn im Vergleich zu Erwachsenen haben sie oft größere Schwierigkeiten, die Bedeutung eines Strafverfahrens zu erkennen und dessen Abläufe zu verstehen, oder einzuschätzen, welche Tragweite ihre Äußerungen gegenüber Polizisten oder Staatsanwälten haben (Drs. 19/13837).

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag werden sie als Heranwachsende bezeichnet. Dann ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht möglich. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind noch nicht strafmündig.

Die Neuregelung des Rechts der so genannten notwendigen Verteidigung ist Teil eines EU-Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in Strafverfahren. Bei der Reform, die das Parlament am Freitag in erster Lesung beraten hat, geht es um die Frage, in welchen Fällen Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird (Drs. 19/13829).

Der Gesetzentwurf verlagert den Zeitpunkt der notwendigen Verteidigung vor. Derzeit kann im Ermittlungsverfahren bis auf Ausnahmen nur dann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft das beantragt. Zukünftig soll ein Pflichtverteidiger bestellt wer-den, wenn der Beschuldigte das beantragt oder wenn dessen Mitwirkung aufgrund der Um-stände des Einzelfalls erforderlich ist.

Daneben enthält der Entwurf Regelungen zur Verteidigerbestellung und -auswahl durch das Gericht in denjenigen Fällen, in denen der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger benannt hat. In diesen Fällen sowie zur Durchführung des Revisionsverfahrens soll der Beschuldigte einen Anspruch auf Auswechslung des Pflichtverteidigers haben.

Eine Revision ist ein rechtliches Mittel, das das Urteil des Gerichts in der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft und gegebenenfalls aufhebt.

Allerdings werden nicht alle Revisionsanträge zugelassen. In dem Fall kann mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eben gegen die Nichtzulassung der Revision Einspruch erhoben wer-den. Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass der Beschwerdewert in Zivilsachen mehr als 20.000 Euro betragen muss, damit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird. Diese Regelung ist seit dem Jahr 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31. Dezember 2019.

Das Fehlen einer verlässlichen Regelung ist auf Dauer unbefriedigend. Darüber hinaus machen der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen und die veränderten Erwartungen an die Justiz gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich, um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern.

Um die Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf, den der Bundestag am Freitag in erster Lesung debattiert, vor, die Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft festzuschreiben (Drs. 19/13828).

Zudem soll die Spezialisierung der Gerichte, was Pressesachen, das Erbrecht, insolvenz-rechtliche Streitigkeiten und Beschwerden sowie Anfechtungssachen betrifft, ausgebaut werden.

Außerdem sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, landesweit weitere spezialisierte rechtsprechende Organe einzurichten und Rechtsstreitigkeiten an ausgesuchten Gerichten zu konzentrieren.

Opfer von Gewalttaten sollen künftig bessere Unterstützung und höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts haben die Abgeordneten am Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten (Drs. 19/13824).
Darum geht es: Opfer von Terroranschlägen oder anderer Gewalttaten benötigen schnelle und umfassende Hilfe. Im neuen Sozialgesetzbuch XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Bundesweit verfügbare so genannte „Schnelle Hilfen“ (Traumaambulanzen und Fallmanagement) sollen ausgebaut werden. Sie bieten künftig flächendeckend niederschwellig und bereits kurz nach der Tat psychotherapeutische Beratung an.
Verschiedene Geldleistungen sollen erhöht und Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne Einkommensprüfung erbracht werden. Das gilt beispielsweise für die Waisenrenten. Inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichgestellt.
Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen. Ziel des Gesetzentwurfs sind bessere Leistungen für die Opfer von Gewalttaten, damit sich Betroffene in den schweren Stunden, die sie durchleben, nicht allein gelassen fühlen müssen. Staatliche Entschädigung, schnelle Hilfen zügig nach der Tat und Anerkennung körperlicher wie seelischer Verletzungen sind für die SPD-Fraktion unabdingbar, um die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Durchlebten und ihrer Genesung bestmöglich zu unterstützen.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. Bis Ende Mai wurden dem Robert-Koch-Institut bereits 420 Masernfälle in Deutschland für das Jahr 2019 gemeldet. Dabei stehen zur Prävention gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln.
Die angestiegenen Fallzahlen sind auf fortschreitende Impfmüdigkeit zurückzuführen. Eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsen ist nicht durch eine Impfung geschützt. Eine Nichtimpfung bedeutet aber nicht nur eine Gefahr für den Menschen, der sich bewusst gegen die Impfung entschieden hat, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat das Parlament am Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention debattiert (Drs. 19/13452, 19/13826).
Der Entwurf sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in so genannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerber-heime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis – zukünftig auch in digitaler Form vorhanden – oder durch ein Attest vom Arzt. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist.
Jeder Arzt – mit Ausnahme des Zahnarztes – soll die Impfung durchführen können. Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.
Am Freitag hat das Parlament in 2./3. Lesung das Gaststaatengesetz beschlossen, mit dem ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutsch-land geschaffen wird (Drs. 19/1719).
Eine solche Ansiedlung kann eine Reihe von Vorteilen, zum Beispiel positive wirtschaftliche Effekte, für ein Gastland bringen. Aus diesem Grund unternehmen Staaten weltweit erhebliche Anstrengungen, um sich als attraktiver Standort für internationale Einrichtungen zu präsentieren. Auch Deutschland wirbt international aktiv für sich als Standort und Sitz internationaler Ein-richtungen. Allerdings gibt es in Deutschland bis heute kein Gesetz, das die Ansiedlung inter-nationaler Einrichtungen und die dabei im Einzelfall zu klärenden Rechtsfragen einheitlich und transparent regelt. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden.
Das Gesetz soll bei Ansiedlungsentscheidungen Transparenz und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herstellen. Außerdem sollen Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und insbesondere neuerer Formen der internationalen Zusammenarbeit festgelegt werden.

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Bundesumweltministerium setzt sich für schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein

Das Bundesumweltministerium setzt sich für eine schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat sich daher am 10.10.2019 mit einem Schreiben an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt Simonetta Sommaruga gewandt. Neben der schnellstmöglichen Abschaltung des AKW Beznau setzt sie sich dafür ein, dass auch die übrigen Schweizer Atomkraftwerke zeitnah ihren Leistungsbetrieb einstellen.

Energielandwirt des Jahres 2019 kommt aus Löffingen

Der von der Familie Wiggert betriebene Haslachhof in Löffingen ist ein Musterbeispiel ökologischer Kreislaufwirtschaft. Ich freue mich daher sehr, dass ich Herrn und Frau Wiggert persönlich zum Branchengewinn auf dem diesjährigen Ceres Award in Berlin gratulieren durfte.

Gruppe aus Lörrach-Müllheim, Rottweil-Tuttlingen und Konstanz zu Besuch im Bundesumweltministerium

Das Klimaschutzgesetz ist ein Kompromiss. Wie auch im Gemeinderat müssen innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Positionen zusammengeführt werden. Das Klimaschutzgesetz ist in der verbindlichen Umsetzung internationaler Klimaschutzziele das weltweit erste seiner Art und besitzt einen Kontrollmechanismus, falls die Sektorziele in Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Industrie, Kreislauf- und Landwirtschaft zur Reduktion von CO2 nicht erfüllt werden.

Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Da der Streaming-TV-Sender MagentaTV seit Juli 2019 im österreichischen Bundesland Vorarlberg wieder die Sender SRF1 und SRF zwei sendet, habe ich mich an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, gewandt. In Österreich wird MagentaTV von Magenta Telekom (vormals „T-Mobile Austria“) betrieben, welche ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG ist.

Gratulation zum Richtfest der neu sanierten Mehrzweckhalle mit Hallenbad in St. Peter

Die Mehrzweckhalle mit Hallenbad ist ein zentraler Ort der Begegnung und des sozialen Lebens in St. Peter. An der Halle, die 1974 erbaut wurde, nagte der Zahn der Zeit und auch die Bedürfnisse zur Nutzung haben sich natürlich verändert. Es freut mich, dass auch mit Finanzmitteln des Bundes von 3 Millionen Euro eine Sanierung und bedarfsgerechte Modernisierung auf den Weg gebracht werden konnte.

DigitalPakt kommt an

Der Landkreis Waldshut und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald profitieren enorm vom DigitalPakt Schule des Bundes. Mit dem DigitalPakt sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung an Schulen mit digitaler Technik und stellt dafür in einem Sondervermögen 5 Milliarden Euro bereit. Der Anteil Baden-Württembergs daran liegt bei circa 650 Millionen Euro. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat sogar das Grundgesetz geändert, um damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule zu schaffen. Ein Vorhaben, das zunächst auf starke Ablehnung der grün-schwarzen Landesregierung traf.

Schülergruppe der Grund- und Werkrealschule Gurtweil besuchen Berlin

Schülerinnen und Schüler der GWRS Gurtweil aus Waldshut-Tiengen haben die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter im Deutschen Bundestag getroffen und mit ihr insbesondere über den Klimaschutz gesprochen.

Gratulation für Kita AWO Kinderhaus „Rhein-Au“ zur Nominierung als „Kita des Jahres“

Im Mai 2020 wird der mit insgesamt 130.000 Euro dotierte Deutsche Kita-Preis in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ verliehen. Mit dem Deutschen Kita-Preis werden Kita-Teams und lokale Bündnisse ausgezeichnet, die im Zusammenspiel mit den verantwortlichen Trägern, Eltern und Akteuren kontinuierlich ihre gute Qualität weiterentwickeln.

 


Bundesumweltministerium setzt sich für schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein

Das Bundesumweltministerium setzt sich für eine schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat sich daher am 10.10.2019 mit einem Schreiben an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt Simonetta Sommaruga gewandt. Neben der schnellstmöglichen Abschaltung des AKW Beznau setzt sie sich dafür ein, dass auch die übrigen Schweizer Atomkraftwerke zeitnah ihren Leistungsbetrieb einstellen.

Das Schweizer AKW Beznau ist 50 Jahre alt und soll nach dem Willen des Betreibers noch mindestens zehn weitere Jahre in Betrieb bleiben. Laufzeiten von 60 Jahren sind zudem auch für die Atomkraftwerke in Gösgen und Leibstadt in der Diskussion, so dass das letzte Schweizer Atomkraftwerk erst im Jahre 2044 vom Netz gehen würde.

Schwarzelühr-Sutter: „Trotz Nachrüstungen sehe ich Laufzeiten von Atomkraftwerken von 50 Jahren wie beim AKW Beznau sehr kritisch. Dass die Schweizer Atomkraftwerke in Beznau, Gösgen und Leibstadt nach dem Willen der Betreiber nicht nur 50 Jahre, sondern sogar 60 Jahre und länger laufen sollen, ist eine fatale Fehlentwicklung. Aus meiner Sicht ist es zwingend, dass die Schweiz bei Entscheidungen über längere Laufzeiten ihrer Atomkraftwerke die Bevölkerung ihrer Nachbarstaaten einbezieht.“

Hintergrund: Unweit der deutschen Grenze befindet sich mit dem AKW Beznau eines der ältesten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke der Welt. Block 1, der erst im letzten Jahr wieder in Betrieb genommen wurde, nachdem er zuvor drei Jahre zur Überprüfung des Reaktordruckbehälters stillgestanden hatte, wurde in diesem Jahr 50 Jahre alt. Auch die Atomkraftwerke in Gösgen und insbesondere Leibstadt liegen grenznah; das AKW Leibstadt direkt am Rhein, der hier die Grenze zu Deutschland markiert.

Weltweit wurden die meisten Atomkraftwerke bei Inbetriebnahme für eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren ausgelegt. Beim Ausstiegsbeschluss in Deutschland wurde eine Regellaufzeit von 32 Jahren zugrunde gelegt.

Die Schweiz hat 2017 ein Neubauverbot für Atomkraftwerke gesetzlich verankert und damit den Weg in eine Zukunft ohne Atomenergie geebnet. Die Änderung des Kernenergiegesetzes hat jedoch keinen Einfluss auf die Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke in der Schweiz. Diese sind grundsätzlich unbefristet. Die Atomkraftwerke Beznau (Inbetriebnahme von Block 1: 1969, Block 2: 1971), Gösgen (1979) und Leibstadt (1984) dürfen daher grundsätzlich so lange betrieben werden, wie die zuständigen Behörden sie als sicher einstufen. Für das AKW Mühleberg (Inbetriebnahme 1971/72) hat der Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen die Stilllegung beantragt; es wird am 20. Dezember 2019 vom Netz genommen. Für die restlichen vier Reaktorblöcke gehen die Behörden davon aus, dass die Betreiber mit Laufzeiten von 60 Jahren planen. Dies würde Abschaltdaten zwischen 2029 (Beznau-1) und 2044 (Leibstadt) bedeuten.

Quelle: BMU

Energielandwirt des Jahres 2019 kommt aus Löffingen

Der von der Familie Wiggert betriebene Haslachhof in Löffingen ist ein Musterbeispiel ökologischer Kreislaufwirtschaft. Ich freue mich daher sehr, dass ich Herrn und Frau Wiggert persönlich zum Branchengewinn auf dem diesjährigen Ceres Award in Berlin gratulieren durfte.

Der Haslachhof koppelt Marktfruchtbau, Mutterkuhhaltung und schließlich die Energieerzeugung. Die Biogasanlage erzeugt Strom und Wärme, ein Teil geht direkt ins städtische Nahwärmenetz. Anschließend werden mit den Gärresten Marktfrüchte wie Einkorn oder Hafer gedüngt. Eine Mutterkuhherde mit 35 Hinterwäldern mit Direktvermarktung des Fleisches rundet das Betriebskonzept ab. Ein weiterer Ansatz ist die CO2-Speicherung durch den Humusaufbau. Der Verkauf von CO2-Zertifikaten trägt zusätzlich zum Unternehmensgewinn bei.

Wolfram Wiggert hat den Titel Energielandwirt des Jahres 2019 verdient gewonnen. Sein Nachhaltigkeitskonzept zeigt, dass es sich auch in finanzieller Hinsicht lohnt, die Agrarwende aktiv zu gestalten, statt ihr später hinterherzulaufen.