Bundesumweltministerium fördert mit 2,27 Mio. Euro klimaschonende Mobilität in Baden-Württemberg
/in Allgemein /von ArchivRita Schwarzelühr-Sutter übergibt in Stuttgart Förderbescheid an das Kompetenznetz Klima Mobil
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt heute dem Kompetenznetz Klima Mobil in Stuttgart einen Förderbescheid über rund 2,27 Millionen Euro, für Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Verkehr. Im Rahmen des Projektes wird ein Kompetenzzentrum aufgebaut, in dem Erfahrungen mit klimaschonenden Mobilitätskonzepten gesammelt und in Form von best-practice-Ansätzen an die Kommunen weitergegeben werden sollen.
Rita Schwarzelühr-Sutter: „Kommunen haben eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, Klimaschutz und Mobilität zu verbinden. Mit unserer Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützen wir das Kompetenznetz Klima Mobil dabei, Kommunen gezielt bei der Umsetzung von hocheffizienten Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Verkehr zu beraten. So helfen wir den Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und unterstützen sie beim Aufbau ihres klimafreundlichen Alltags.“
Das Klimaschutzprojekt wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg ins Leben gerufen und wird vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt. Zudem werden Kommunen mittels eines Wettbewerbsaufrufs der NVBW zur Umsetzung von Klimaeffizienten-Projekten aufgefordert. Der Wettbewerbsaufruf bietet Kommunen die Chance, unterstützt von der Expertise der Projektmitarbeiter, auf systematische Weise in die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr einzusteigen. Um die kommunale Potentiale möglichst auszuschöpfen, sollen im Rahmen der Projektarbeit auch Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Klimaschutzes im kommunalen Verkehr erarbeitet werden.
Mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzschutzprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden seit 2011 Projekte gefördert, die der Beratung, dem Kapazitätsaufbau sowie der Vernetzung und Qualifizierung in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung dienen. Projektskizzen können in diesem Förderaufruf aktuell noch bis zum 31. März eingereicht werden.
Quelle: BMU am 23. Januar 2020
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 01 / 2020
/in Allgemein /von ArchivOrganspende: Bundestag hält an bisheriger Zustimmungsregelung fest
Das Parlament hat am Donnerstag über eine Reform der Organspende entschieden. Ziel ist es, dass sich mehr Menschen als Organspender registrieren als bisher.
Seit Jahren hat Deutschland einen Mangel an Organspenden und deutlich geringere Spenderzahlen als andere europäische Länder. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation gehört Deutschland mit einer durchschnittlichen Rate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner zu den Schlusslichtern im internationalen Vergleich. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Organspenderzahlen künftig gesteigert werden sollen (Drs. 19/11087).
Zur Wahl standen den Abgeordneten zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen erarbeitet wurden (Gruppenanträge). Da es sich bei der Organspende um eine grundlegende ethische Frage handelt, wurden für die Entscheidung keine Fraktionspositionen festgelegt. Die Gesetzentwürfe standen für zwei unterschiedliche Ansätze – die entscheidende Frage: Sollen die Menschen einer späteren Organspende wie bisher aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?
Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung?
Der Bundestag hat sich in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit dafür ausgesprochen, die bisherige sogenannte Zustimmungslösung beizubehalten und weiterzuentwickeln. Den am Donnerstag beschlossenen Gesetzentwurf hat eine Gruppe von Abgeordneten um die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis erarbeitet.
Das Gesetz setzt weiterhin auf eine freiwillige Entscheidung und ausdrückliche Zustimmung zu einer späteren Organspende. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aber verstärkt informiert und zu einer Entscheidung animiert werden. Ziel ist es, dass sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung dokumentieren. Um das zu erreichen, sollen sie regelmäßig zu ihrer Haltung zur Organspende befragt werden, etwa wenn sie beim Amt einen neuen Ausweis beantragen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass ein bundesweites Onlineregister eingerichtet wird. Hier werden alle Menschen verzeichnet, die sich für eine Organspende entschieden haben.
Spende muss Spende bleiben
In der Debatte sprach sich Mattheis für eine Stärkung der Zustimmungsregelung aus: „Eine Spende muss eine Spende bleiben.“ Es sei ein aktiver, freiwilliger und selbstbestimmter Akt der Solidarität. Zudem betonte Mattheis, dass keineswegs sicher sei, dass es mit der Widerspruchslösung zu höheren Zahlen bei der Organspende komme. „Es gibt keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Wirkung einer Widerspruchslösung und den Spenderzahlen.“ Höhere Zahlen in anderen Ländern erklärten sich vor allem mit besseren Strukturen in den Krankenhäusern.
Ähnlich sah es die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dass die Spenderzahlen in Deutschland so gering seien, liege nicht an der Zustimmungslösung. „Es liegt an den Strukturen in den Krankenhäusern, die nicht so sind, wie wir sie gerne hätten. Wenn 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie spendebereit sind, müssen wir uns überlegen, wie wir es schaffen, dass sie ihre Organe auch tatsächlich spenden“, sagte sie in der Debatte. Es komme bei der Organspende darauf an, dass die Menschen Vertrauen in das System hätten. „Mit der positiven Zustimmung erreichen wir hier viel mehr als mit der Widerspruchslösung.“
Bundestag lehnt Widerspruchslösung ab
Abgelehnt hatte der Bundestag zuvor einen alternativen Gesetzentwurf, den eine Gruppe um den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach vorgelegt hatte. Sie forderten darin die Einführung einer Widerspruchslösung – und damit eine grundsätzliche Änderung im System der Organspende: Alle Bürgerinnen und Bürger gelten zunächst als potenzieller Organspender, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Im Zweifel können auch die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Betroffenen kein Spender sein wollten.
Deutschland sei bei Organspenden Schlusslicht in Europa, sagte Lauterbach in der Bundestagsdebatte. „Dabei haben wir eigentlich eine hohe Spendenbereitschaft.“ Was fehle, sei eine einfache, unbürokratische Regelung, wie man zum Spender wird. Diese Regelung sei die Widerspruchslösung, für die sich auch fast alle mit dem Thema betroffenen Ärzteorganisationen einsetzten. „Es gibt damit keine Pflicht zur Spende, sondern eine Plicht, nein zu sagen, wenn man nicht spenden will.“
Auch der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann plädierte für die Widerspruchslösung. In allen Ländern, in denen sie gelte, seien die Organspenderzahlen höher als in Deutschland. „Das Selbstbestimmungsrecht wird durch die Widerspruchslösung nicht beeinträchtigt“, so Oppermann. Im Gegenteil: Die Menschen würden dazu animiert, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben und eine Entscheidung zu treffen.
„Das Recht auf Leben ist stärker zu bewerten als das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen“, sagte Matthias Bartke (SPD). Das Problem bei der Organspende seien nicht diejenigen, die nein sagen, sondern diejenigen, die sich nicht entscheiden. „Keine Entscheidung ist in diesem Fall eben doch eine Entscheidung – eine gegen die Organspende.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Zahl der Organspender in Deutschland soll mit regelmäßigen Abfragen und der Einrichtung eines Onlineregisters gesteigert werden. Der Bundestag hat am Donnerstag mit 432 von 669 abgegebenen Stimmen für einen Entwurf einer Abgeordnetengruppe votiert, der vorsieht, dass Bürger künftig stärker sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festhalten können. Abgelehnt wurde der Vorschlag einer Widerspruchsregelung, nach der jeder Bürger Organspender geworden wäre, wenn er dem nicht zuvor widersprochen hat.
Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Immer öfter ist zu sehen, dass Flaggen bestimmter Länder voller Hass verbrannt werden. Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates, den das Parlament am Mittwoch in erster Lesung debattiert hat, sollen nicht-deutsche staatliche Symbole zukünftig noch besser geschützt werden (Drs. 19/14378).
Die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ist bereits nach § 104 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Jedoch wird in § 104 Absatz 1 StGB das Zerstören oder Beschädigen der Flagge eines ausländischen Staates derzeit nur dann unter Strafe gestellt, wenn sie auf der Grundlage von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigt wird. Diese genannten Voraussetzungen erfüllt beispiels-weise das öffentliche Verbrennen einer ausländischen Staatsflagge während einer Demonstration jedoch nicht.
- 104 StGB hat einen doppelten Schutzzweck: Geschützt ist zum einen das Ansehen ausländischer Staaten, zum anderen das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an guten Beziehungen zu anderen Staaten. Denn das öffentlichkeitswirksame Verbrennen einer ausländischen Flagge, zum Beispiel bei einer Demonstration, kann sowohl das Ansehen des ausländischen Staates als auch die guten Beziehungen zu dem Staat beeinträchtigen und soll aus diesem Grund zukünftig strafbar sein.
Der neue Tatbestand beschränkt sich auf das Zerstören und Beschädigen, weil dadurch symbolhaft das Existenzrecht des betroffenen Staates in Frage gestellt wird. Betroffen von der neuen Regelung sind auch Flaggen, die offenkundig in Anlehnung an die offizielle Staatsflagge hergestellt worden und diesen ähnlich sind.
Es bedarf nicht der Ermächtigung der Bundesregierung
Eva Högl, zuständige SPD-Fraktionsvizechefin, und der Berichterstatter für das Thema, Helge Lindh, erläutern die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion: „Es ist unerträglich, wenn in Deutschland Flaggen von Staaten verbrannt werden. Das gilt insbesondere im Fall der israelischen Flagge. Vor dem Hintergrund der schrecklichen nationalsozialistischen Verbrechen dürfen wir nicht tatenlos dabei zusehen, wenn in Deutschland öffentlich israelische Flaggen oder jüdische Symbole zerstört oder beschädigt werden. Auch in anderen Staaten würde das Ansehen Deutschlands Schaden nehmen, wenn wir es zuließen, dass Flaggen verbrannt werden. Deshalb soll das öffentliche Verbrennen von Flaggen ausländischer Staaten unter Strafe gestellt werden.“
Högl und Lindh führen auch aus, was noch mit dem geplanten Gesetz beschlossen wer-den soll: „Wir wollen die im Fall des Böhmermann-Gedichtes relevante Ermächtigung der Bundesregierung zur Durchführung von Strafverfahren aufgrund von Anzeigen ausländischer Staatsorgane beseitigen. Die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in Deutschland haben ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung, um die Frage der Einleitung eines Strafverfahrens beurteilen zu können. Dazu bedarf es nicht der Ermächtigung der Bundesregierung. Diese Voraussetzung soll deshalb gestrichen werden.“
Heißt: Die bisherige Prozessvoraussetzung, wonach die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, entfällt. Das Erfordernis des Strafverlangens der ausländischen Regierung stellt sicher, dass Strafverfahren unterbleiben, die dem Interesse des verletzten Staates zuwiderlaufen (zum Beispiel wenn der verletzte Staat befürchtet, dass durch ein Strafverfahren und die damit verbundene öffentliche Erörterung der Schaden noch vergrößert wird).
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat einen Vorschlag des Bundesrates debattiert, durch den künftig die Verbrennung von Flaggen ausländischer Staaten und auch der EU-Flagge unter Strafe gestellt werden soll. Denn das schadet nicht nur dem Ansehen des betroffenen Staates, sondern auch dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschlands.
Verbesserung der Rahmenbedingungen von luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Ein Gesetzentwurf der Koalition soll zu einer weiteren Verbesserung der Luftsicherheit führen. Am Mittwoch hat sich der Bundestag in erster Lesung mit der Vorlage befasst (Drs. 19/16428).
Der Hintergrund: Angriffe sogenannter Innentäter können heute eine große Bedrohung für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen. Zum Schutz vor derartigen Angriffen wird die Zuverlässigkeit aller Personen überprüft, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.
Hierzu sollen die Rahmenbedingungen dieser so genannten luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen maßgeblich verbessert werden. Im Wesentlichen sollen die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen den Luftsicherheits- und an-deren Behörden (insbesondere der Bundespolizei und den Zollbehörden) zum Zweck der Zuverlässigkeitsüberprüfung von luftsicherheitsrelevanten Personen erweitert werden.
Darüber hinaus werden die gesetzlichen Grundlagen für ein bundesweites Luftsicherheitsregister geschaffen, um die Verarbeitung und den Austausch von Informationen über Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erleichtern und zu modernisieren. Eine Evaluierung des Gesetzesvorhabens ist innerhalb von fünf Jahren nach dessen Inkrafttreten vorgesehen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Personen, die in dem hochsensiblen Bereich Luftsicherheit tätig sind, müssen besonders auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen den Luftsicherheits- und anderen Behörden, zum Beispiel der Bundespolizei, sollen dementsprechend verbessert werden.
Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Am Freitag hat der Bundestag in 2/3. Lesung einen Gesetzentwurf zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings verabschiedet (Drs. 19/13836).
Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Da die Norm jedoch bereits vorbereitende Handlungen des Täters unter Strafe stellt, wird dieser Tatbestand nach geltendem Recht ausdrücklich von der Versuchsstrafbarkeit ausgenommen. Der Straftatbestand greift deshalb bisher dann nicht, wenn der Täter irrig glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, zum Beispiel einem Elternteil oder Ermittler, kommuniziert.
Mit dem neuen Gesetz stellt das Parlament nun den Versuch des Cybergroomings in Zukunft unter Strafe, wenn die Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken.
Zudem erweitern die Abgeordneten die Handlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie. Die einschlägigen Foren verlangen von den Nutzern zumeist, dass diese bei der erstmaligen Registrierung und dann in regelmäßigen Abständen als „Vertrauensbeweis“ selbst kinderpornographisches Material zur Verfügung stellen. Den Ermittlungsbehörden ist nach geltendem Recht der Zugang zu diesen Foren daher erheblich erschwert.
Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden nun unter engen Voraussetzungen erlauben, kinderpornographische Schriften künstlich (computergeneriert) herzustellen und für Ermittlungen zu verwenden. Die Nutzung von echten Bildern bleibt selbstverständlich verboten. Diese dürfen auch nicht zur Herstellung der künstlichen Bilder verwendet werden.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition will mit einem neuen Gesetz Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen. Täter können dann noch effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch oder die Herstellung von Kinderpornografie anzubahnen. Künftig soll es auch strafbar sein, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren – tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben.
Einführung einer Wohnungslosenstatistik
Wohnungslosigkeit gehört zu den schlimmsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Die Politik muss daher wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Allerdings stehen bislang keine belastbaren Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalition zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung beschlossen (Drs. 19/15651). Dabei sollen unter anderem das Alter, Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und die Haushaltsgröße erfasst sowie dokumentiert werden, in welcher Art Unterkünfte die betroffenen Menschen seit wann leben.
Das Parlament kommt damit langjährigen Forderungen sozialpolitischer Verbände und der Bundesländer nach. Mit einem Änderungsantrag greifen die Abgeordneten die Anregung der Ausschussanhörung auf, die Statistik mittelfristig – soweit möglich – auf eine breitere Datengrundlage zu stellen. Außerdem soll sich die Berichterstattung auch auf Straßenobdachlosigkeit und Menschen, die bei Verwandten oder Freunden unterkommen, beziehen. Und es soll eine Revisionsklausel geben, die eine Anpassung des Gesetzes an die gesammelte Datenlage ermöglichen soll.
Mit der neuen, gesetzlich geregelten Bundesstatistik schafft die Koalition erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Die Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit vermeiden.
Die Wohnungslosen-Statistik ist ein wichtiger erster, längst überfälliger Schritt, der auch dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eine bessere Aussagekraft in Bezug auf dieses Thema ermöglicht.
Das Wichtigste zusammengefasst: Ein neues Gesetz sieht vor, erstmals 2022 eine genaue Statistik darüber zu erfassen, wie viele Menschen in Deutschland ohne Wohnung und dementsprechend in für sie vorgesehenen Notunterkünften der Städte und Gemeinden untergebracht sind. Die Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit vermeiden.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Bagatellgrenze

Heizspiegel 2019 – Klimaschutz und Geldsparen im eigenen Zuhause

Statt in die Zukunft zu investieren, verhakt sich die FDP im Gestern

Gespräch mit Bundespolizistinnen aus Baden-Württemberg
Bagatellgrenze
/in Allgemein /von ArchivNeuer Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums informiert oberste Finanzbehörden der Länder über zollrechtliche Detailfragen.
Unverändert bleibt die Tatsache, dass die Wertgrenze zum Ende des Jahres entfällt, in dem das sich aktuell in der Entwicklung befindende IT-Verfahren zur automatisierten Erteilung der Ausfuhrbescheinigungen in Deutschland in Betrieb geht.
Die neuen Detailregelungen schaffen jetzt Klarheit. Aus meiner Sicht können damit der Handel, der Zoll und die im süddeutschen Raum wohnende Bevölkerung gut leben.
Heizspiegel 2019 – Klimaschutz und Geldsparen im eigenen Zuhause
/in Allgemein /von ArchivDeutschlands bestes Vergleichswerkzeug für Heizkosten: Heizspiegel 2019
Aktiver Klimaschutz beginnt im eigenen Zuhause. Mit dem Heizspiegel können Mieter und Eigentümer die Verbräuche und Heizkosten ihres Wohngebäudes bewerten. Und mit dem interaktiven Heizkostenrechner HeizCheck kann sogar jeder ganz individuell herausfinden, wie groß das Sparpotenzial in den eigenen vier Wänden ist. Viele Mieter können übrigens mit kleinen Tricks ihre Heizkosten deutlich senken – ohne auf Komfort zu verzichten. Auch hierzu gibt der Heizspiegel Tipps.
Mit seinen umfangreichen Vergleichstabellen hilft der „Heizspiegel 2019“ Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, den eigenen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser richtig einzuschätzen, Energiesparpotenziale aufzudecken und letztendlich Kosten zu sparen. Erstellt wird der Heizspiegel von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online im Auftrag des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Kampagne „Mein Klimaschutz“ und in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen.
Wärmeverluste tragen entscheidend zum fortschreitenden Klimawandel bei. Der Gebäudesektor verursacht laut Umweltbundesamt etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland.
In einem energetisch sanierten Mehrfamilienhaus mit Erdgas-Zentralheizung entstehen in einer 70-Quadratmeter-Wohnung pro Jahr etwa 1,5 Tonnen klimaschädliches CO2 durchs Heizen. In einem energetisch schlechteren Gebäude sind es im Schnitt 3,8 Tonnen. Um diesen CO2-Unterschied zu kompensieren, müssten pro Gebäude rund 200 Bäume zusätzlich gepflanzt werden.
Die kostenfreien Beratungsangebote finden sich online unter: www.heizspiegel.de
Statt in die Zukunft zu investieren, verhakt sich die FDP im Gestern
/in Allgemein /von ArchivDie FDP greift tief in die marktliberale Mottenkiste bei ihrem Landesparteitag in Fellbach und auf dem Dreikönigstreffen in Stuttgart. Statt mutiger Investitionen in Zukunftstechnologien und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, insbesondere der Automobilindustrie, versucht sie ein totes Pferd zu reiten. Der FDP fehlt der Mut zu Veränderungen und zur Modernisierung unseres Landes.
Laut Greentech-Atlas von Roland Berger wird sich zwischen 2016 und 2025 das Gesamtvolumen der deutschen Märkte für Klima- und Umwelttechnologien von 347 Milliarden Euro auf voraussichtlich 738 Milliarden Euro erhöhen. Um dies ökologischen Marktchancen zu nutzen, braucht es auch staatliche Anreize. Dazu gehört auch, dass die Bürger und Kommunen vor Ort auch etwas davon haben, deshalb ist die SPD-Forderung für ein Bürgergeld bei Windkraftanlagen richtig.
Stattdessen spricht die FDP beim Bürgergeld, das zur Akzeptanz von Windkraftanlagen beitragen soll, von Planwirtschaft. Ich würde sagen, die FDP hält an ihrem Modell, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren fest. Diese FDP-Politik hat die Bundesbürger schon einmal bei der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke allein durch die verkorkste Brennelementesteuer 7,5 Mrd. Euro gekostet. Die Milliarden wären besser in Zukunftstechnologien investiert worden.
Gespräch mit Bundespolizistinnen aus Baden-Württemberg
/in Allgemein /von ArchivDie Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei Baden-Württemberg, hat mit mir im Deutschen Bundestag über die mangelnde Wertschätzung für die Arbeit der Polizei bei ihren Einsätzen gesprochen.
Die Polizistinnen haben mir von ihrer täglichen Arbeit, den Arbeitsbedingungen und der mangelnden Anerkennung für ihren Einsatz berichtet. Nicht nur Politiker merken tagtäglich bei den Bundestagsdebatten und in den sozialen Medien, dass der Ton in unserer Gesellschaft rauer geworden ist. Auch die Polizeibeamtinnen und -beamten vermissen zurecht die Wertschätzung für ihre Arbeit und ein respektvolles Miteinander. Wir hören von immer mehr Pöbeleien und mitunter auch gewalttätigen Übergriffen auf Einsatzkräfte. Dabei haben gerade diese Menschen, beispielsweise die zahlreichen Polizistinnen und Polizisten in unserem Land, für ihren täglichen Einsatz unsere Anerkennung verdient. Ich finde es wichtig einander zuzuhören und finde es gut, dass die Polizistinnen bei diesem Besuch ihrem Ärger einfach mal Luft gemacht haben. Ich habe größten Respekt vor der Leistung unserer Beamtinnen und Beamten und möchte Ihnen an dieser Stelle einfach noch mal Danke sagen und allen Polizistinnen und Polizisten auf diesem Weg eine besinnliche Weihnachtszeit wünschen.
Am Abend vor dem Gespräch mit der Waldshuter Abgeordneten waren die Bundespolizistinnen zu Gast in der Landesgruppe Baden-Württemberg der SPD-Bundestagsfraktion. Hier kamen die auch die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Sprache, um die Bundespolizei zu stärken.
Seit 2016 haben wir 15.000 zusätzliche Stellen bei den Sicherheitsbehörden des Bundes geschaffen. Allein mit dem kürzlich verabschiedeten Bundeshaushalt 2020 ermöglichen wir die Einstellung von weiteren 1.000 Anwärtern für die Bundespolizei. Aber es geht nicht darum durch neue Stellen die Bundespolizei zu stärken, sondern auch für bestehende Polizistinnen und Polizisten die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu verbessern. So haben wir beispielsweise die Hebung von 1.000 Tarifstellen von Besoldungsstufe E5 auf E8 sowie die Hebung von 40 Planstellen für Fachoberlehrer von A13g nach je 20 Stellen A13h und A14 beschlossen. Damit ermöglichen wir insbesondere den Verbleib der Stelleninhaber bei der Bundespolizei, durch eine vergleichbare Besoldung zu Lehrerstellen bzw. Stellen in den Kommunen.
Bei dem Gespräch im Reichstagsgebäude war neben einem respektvollen Miteinander auch der Klima- und Umweltschutz ein wichtiges Diskussionsthema. Die Frauengruppe der Polizeigewerkschaft bemängelte beispielsweise, dass im Einsatz unzählige Plastikwasserflaschen an die Beamtinnen und Beamten verteilt werden. Hier sehen die Polizistinnen dringenden Handlungsbedarf und eine gute Möglichkeit, auch bei der Polizei einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.
Die Polizistinnen erwägen jetzt eine Initiative für wiederbefüllbare Leichtflaschen im Einsatz. Und natürlich setzen wir uns auch im BMU intensiv mit der Frage auseinander, wie Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen der Regierung umgesetzt werden kann. Die Öffentliche Hand muss beim Klima- und Umweltschutz auch immer eine Vorbildfunktion haben. Wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern zeigen wollen, wie wichtig der Klimaschutz für uns alle ist, müssen wir hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 21 / 2019
/in Allgemein /von ArchivEin guter Kompromiss beim Klimapaket
Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwoch dem Kompromiss zum Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt. Das Gremium billigte den Vorschlag einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Für den Kompromiss stimmten demnach die Vertreter von CDU, CSU, SPD und Grünen aus dem Bundestag sowie die Bundesländer.
Der Kompromiss sieht einen höheren CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden vor – und im Gegenzug eine weitere Anhebung der Pendlerpauschale bei längeren Strecken sowie Entlastungen beim Strompreis (eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage). Der Bundestag hat den Kompromiss am Donnerstag in namentlicher Abstimmung gebilligt, der Bundesrat hat am Freitag zugestimmt. Die Koalition entlastet damit die Bürger bei Strompreisen und Pendlerpauschale im Zeitraum von 2021 bis 2025 um insgesamt 23 Milliarden Euro mehr als bislang geplant.
Bis 2023 erfolgt die soziale Kompensation komplett über die EEG-Umlage. Das kommt wie beschrieben nicht nur allen Haushalten zugute. Es ist auch energie- und klimapolitisch sinnvoll, dass zunehmend (regenerativ erzeugter) Strom genutzt wird. In den Jahren 2021 bis 2025 bedeutet das für einen Durchschnittshaushalt (Jahresstromverbrauch 3000 Kwh) eine Entlastung beim Strompreis von 353 Euro; das sind pro Jahr durchschnittlich 71 Euro.
Die Einigung zeigt die Handlungs- und Kompromissfähigkeit nicht nur der Koalition, sondern auch unserer föderalen Demokratie insgesamt. SPD, CDU, CSU und die Grünen haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt – und stehen damit nun auch gemeinsam in der politischen Verantwortung für das Klimapaket.
Mit dem umfassenden Klimaschutzprogramm 2030 aus Investitionen und Förderung, Ordnungsrecht, C02-Bepreisung und dem verbindlichen Überprüfungsmechanismus im Klimaschutzgesetz werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit Deutschland künftig die Klimaziele einhält.
Konkret beinhaltet die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung unter anderem folgende Punkte:
Erhöhte Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie: Pendlerinnen und Pendler mit einem langen Arbeitsweg, gerade auf dem Land, können oftmals nicht auf ein ausgebautes Angebot des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) zurückgreifen. Und viele können sich auch keinen neuen PKW mit geringerem CO2-Ausstoß oder Elektroantrieb sofort leisten.
Durch die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale sollen gerade diese Fernpendlerinnen und -pendlern in einem Übergangszeitraum entlastet werden, solange wie zum Beispiel noch kein ausreichendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine sozial ausgewogene Mobilitätswende.
Die bereits in den bisherigen Beschlüssen des Bundestages vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale um 5 Cent bleibt erhalten. Angesichts der weiteren Erhöhung der CO2-Preise hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass für Fernpendlerinnen und -pendler die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2024 zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich um weitere 3 Cent auf 8 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht werden wird. Eine zusätzliche Erhöhung greift von 2024 an auch für die Mobilitätsprämie, die Geringverdiener in Anspruch nehmen können, die keine Einkommensteuer zahlen.
Klimafreundliches Wohnen – Energetische Gebäudesanierung: Durch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen schafft die Koalition Anreize, die eigene Wohnung oder das eigene Haus klimafreundlicher zu machen.
Dafür wird sie von 2020 an befristet für zehn Jahre Kosten, die zum Beispiel mit dem Austausch einer alten Ölheizung oder mit einer besseren Wärmedämmung zusammenhängen, steuerlich fördern. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen (bis zu einer Summe von 200.000 Euro) mit 20 Prozent der Aufwendungen, also maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, und das über drei Jahre verteilt.
Sauberer Verkehr – Bahnfahren und Fliegen: Die in den Beschlüssen des Bundestages bereits vereinbarte Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (statt 19 Prozent) vom öffentlichen Personennahverkehr auf den Fernverkehr der Bahn wurde durch den Vermittlungsausschuss bestätigt und kann damit wie geplant zum 1. Januar 2020 wirksam werden. Dadurch wird Bahnfahren ab Januar billiger.
Zugleich wird Fliegen teurer, indem die Luftverkehrssteuer erhöht wird. Die Steuer auf Kurzstreckenflüge steigt um 74 Prozent, für Mittel- und Langstreckenflüge steigen die Sätze um jeweils 41 Prozent. Deutschland geht hiermit auch im europäischen Vergleich bei der Besteuerung des Luftverkehrs mit gutem Beispiel voran.
CO2-Bepreisung: Mit der CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Gebäude will die Koalition Anreize setzen, um den Ausstoß von CO2 beim Autofahren und Heizen zu verringern und Innovationen in kohlenstoffarmen Technologien anzuregen. Den Abgeordneten ist dabei bewusst, dass sie Klimaschutz nicht über den Preis gesellschaftlich erzwingen dürfen. Das würde die Gesellschaft zerreißen – vor allem, wenn den Menschen noch keine brauch-baren und bezahlbaren Alternativen bei der Antriebstechnologie, im ÖPNV oder in der Heiztechnik zur Verfügung stehen.
Deshalb ist ein moderater CO2-Einstiegspreis in Verbindung mit einem schrittweisen Aufwuchs der richtige Weg. Der jetzt mit CDU, CSU und mit den Grünen in Bund und Ländern vereinbarte Kompromiss trägt diesem Ansatz weiterhin Rechnung. Bis zum Frühjahr 2020 soll ein Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorgelegt werden, in dem die Preise für Emissionszertifikate für den Zeitraum 2021 bis 2025 wie folgt festgelegt werden:
• Der Einstiegspreis im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 beträgt 25 Euro.
• Zum 1. Januar 2022 und 2023 steigt der Preis jeweils um 5 Euro auf 30 bzw. 35 Euro.
• Zum 1. Januar 2024 und 2025 wird der Preis um jeweils 10 Euro auf 45 bzw. 55 Euro erhöht.
• Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.
Die Koalition wird außerdem dafür Sorge tragen, dass deutsche Unternehmen aufgrund des CO2-Preises im europäischen und internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Das hat der Vermittlungsausschuss nochmal zusätzlich unterstrichen.
Zusammengefasst: Die gefundenen Kompromisse setzen alles in allem einen vernünftigen, ausgewogenen Rahmen für sozial gerechten Klimaschutz in den kommenden Jahren.
Längerer Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel
Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen. Im Klartext heißt das, dass steigende Mieten begrenzt werden, indem der Betrachtungszeitraum beim so genannten Mietspiegel ausgeweitet wird.
Von den rund 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind mehr als 19 Millionen vermietet. Ein ganz erheblicher Teil der Menschen wohnt zur Miete.
Um sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, wurde vor mehr als 45 Jahren das Verbot der Änderungskündigung eingeführt. Das bedeutet: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht beliebig und nicht zum Zweck der Mieterhöhung kündigen, sondern nur aus berechtigtem Interesse (zum Beispiel bei Eigenbedarf oder bei nicht unerheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Mieters).
Zugleich wollte man jedoch, insbesondere bei lang andauernden Mietverhältnissen, dem Vermieter eine wirtschaftliche Nutzung seines Eigentums auch angesichts steigender Kosten weiterhin ermöglichen. Darum wurde ihm das Recht eingeräumt, in bestimmten zeitlichen Abständen vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen.
Als Maßstab dafür, bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, wurde das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete entwickelt. Sie wird derzeit aus den üblichen Entgelten gebildet, die in einer Gemeinde in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum vereinbart oder geändert wurden.
Das Problem inzwischen ist: In den großen Städten hat die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen zu einem extrem hohen Anstieg der Angebotsmieten geführt. Er liegt deutlich über dem Anstieg der Bestandsmieten. Wegen der Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf vier Jahre bilden – relativ betrachtet – sehr viele jüngere und damit teure Angebotsmieten die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das hat zu erheblichen Steigerungen in den Ballungszentren geführt, die deutlich über der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes lagen.
Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch
Bei einem Treffen vor rund einem Jahr (dem so genannten Wohngipfel) hat sich die Bundesregierung dann darauf verständigt, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von derzeit vier auf sechs Jahre zu verlängern. Und diesen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Parlament jetzt beschlossen.
Die SPD hatte bereits während der Koalitionsverhandlungen für diese Maßnahme geworben, konnte sich damals aber nicht gegen die Union durchsetzen. Es ist gut, dass die Union jetzt zugestimmt hat. Denn seit Abschluss des Koalitionsvertrags hat sich die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Es müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.
Durch die Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch können nun mehr ältere und damit günstigere Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. So werden kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird das zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.
Mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel
Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird, da die positive Rücklaufquote im Rahmen der Befragung und Datenerhebung im Vorfeld erhöht werden kann und auf diese Weise mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel berücksichtigt werden können.
Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder solche, die gerade erstellt werden, auch nach der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, wird eine großzügige Übergangsregelung eingeführt.
Durch die zeitliche Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf die letzten sechs Jahre bleibt der Marktbezug der ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt.
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Das ist auch ein großer Erfolg für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die das Thema Mietrecht zur Chefinnensache erklärt hat. Wir dämpfen damit nicht nur künftige Mietpreissteigerungen. Vielmehr wird das auch spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten haben, die Grundlage für die Regelungen zur Kappungsgrenzen und zur Mietpreisbremse sind. Das senkt am Ende auch Mieten im Bestand. Menschen haben ein Recht auf bezahlbare Wohnungen. Diese Reform trägt dazu erneut bei.“
Das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition reformiert den Mietspiegel: Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Dadurch können mehr Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. Kurzfristige Änderungen der Angebotsmieten werden einen geringeren Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben. Sie werden dementsprechend auch geringere Auswirkungen haben auf die Möglichkeit zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird.
Koalition will Mietpreisbremse verlängern
Die SPD-Fraktion steht fest an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben sich die Sozialdemokraten für die Verlängerung der so genannten Mietpreisbremse stark gemacht und konnten sich letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen.
Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das der Bundestag am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten hat, will die Koalition die Option für die Landesregierungen schaffen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern.
Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann.
Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD-Fraktion – verschärfen die Koalitionsfraktionen die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt das erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.
Wichtig: Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermiete-rinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD-Fraktion nicht geben würde.
Das Wichtigste zusammengefasst: Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, will die Koalition die so genannte Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete einführen – was sogar über den Koalitionsvertrag hinausgeht! Die SPD-Fraktion steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und wird sich in dieser Regierung weiterhin dafür einsetzen, dass gutes Wohnen keine Frage des Geldbeutels ist.
Maklerkosten werden beim Immobilienkauf gerecht geteilt
Die Maklerkosten sind beim Immobilienerwerb ein großer Kostenfaktor und stellen besonders für junge Familien eine Hürde beim Eigentumserwerb da. Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen, am Mittwoch vom Bundestag in erster Lesung beraten, werden die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien für Käuferinnen und Käufer gesenkt.
Künftig werden Maklerprovisionen zwischen den Vertragsparteien so geteilt, dass diejenige Vertragspartei, die den Makler oder die Maklerin nicht beauftragt hat, maximal so viel wie die beauftragende Partei zahlt.
Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-, der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion gegen die Hisbollah ein Betätigungsverbot erlassen, um jegliche Aktivität von Vertretern „der sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtenden Organisation in Deutschland nicht zu tolerieren“.
In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 19/16046), der am Donnerstag erstmals auf der Tages-ordnung des Bundestagsplenums stand, fordern die drei Fraktion die Bundesregierung zudem auf, die „bisher vorgenommene gedankliche Trennung der Hisbollah in einen politischen und einen militärischen Arm aufzugeben und auf europäischer Ebene zu einer gemeinsamen Bewertung bei der Frage der Listung zu kommen“.
In dem Antrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, den Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen. Neben der „fortlaufend aggressiven Politik des Iran“ sei die entscheidendste dieser antiisraelischen Kräfte „die mit terroristischen Mitteln kämpfende und mit dem Iran eng verbundene Hisbollah“.
Wie es in der Vorlage weiter heißt, wird Deutschland von Anhängern der Hisbollah laut Bundesregierung vor allem als Rückzugs- und Logistikraum genutzt. Ihr zuzurechnende Anhänger stünden unter Beobachtung des Verfassungsschutzverbundes. Die Anhängerschaft hierzu-lande bewege sich seit Jahren bei rund 1000 Personen, zuletzt mit steigender Tendenz. Der Hisbollah zuzurechnende Vereinsstrukturen, die ein vereinsrechtliches Organisationsverbot begründen könnten, seien derzeit jedoch nicht feststellbar.
Die Bundesregierung soll laut Antrag die Aktivitäten der Anhänger der Hisbollah insbesondere in Deutschland weiterhin genau beobachten und mit allen Mitteln des Rechtsstaates verfolgen. „Dazu gehört auch, Geldwäsche konsequent zu bekämpfen und eine Terrorfinanzierung aus Deutschland heraus zu unterbinden“, schreiben die drei Fraktionen. Das Bekenntnis zum Schutz des Staates Israel erfordere, „Finanzierungsströme aus Deutschland, die der Terrorfinanzierung der Hisbollah im Nahen Osten dienen, mit allen Mitteln zu unterbinden“.
Das Wichtigste zusammengefasst: Ziel eines Antrages der Koalitionsfraktionen sowie der FDP-Fraktion ist letztendlich ein Betätigungsverbot der Hisbollah in Deutschland. Hierfür sind die Aktivitäten der Anhänger der Hisbollah insbesondere in Deutschland weiterhin genau zu beobachten und mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu verfolgen.
Bessere Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument, um Übergangszeiten nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisensituation in der häuslichen Versorgung zu bewältigen. Sie hilft auch, stationäre Langzeitpflege hinauszuzögern oder sogar zu verhindern. Deshalb haben SPD und Union im Koalitionsvertrag vereinbart, die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu stärken.
Ein Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den das Parlament am Freitag diskutiert hat (Drs.19/16045), fordert die Bundesregierung unter anderem auf, den Auftrag so zu konkretisieren, dass Bundesländer, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen insbesondere auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten.
Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung in der Kurzzeitpflege sicherzustellen und das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen. Zudem müsse der besondere Bedarf geriatrischer und traumatologischer Patientinnen und Patienten in den Blick genommen werden. Außerdem soll sie ein jährliches Entlastungsbudget schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde die Kurzzeitpflege von 2016 an als neue Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Kurzzeitpflege wird sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen angeboten. Für die pflegerische Versorgungsstruktur sind die Bundesländer verantwortlich. Die Pflegekassen müssen Verträge mit den Leistungserbringern schließen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Kurzzeitpflege stärken. Mit der Kurzzeitpflege könne eine Übergangszeit nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisenlage in der häuslichen Versorgung bewältigt werden, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der beiden Fraktionen.
Höhere Sicherheit bei Medizinprodukten
Die Koalition will, dass Medizinprodukte für alle Patientinnen und Patienten sicher sind. Mit dem Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz, das am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten worden ist, passt die Koalition das nationale Medizinprodukterecht an die neuen EU-Vorgaben an.
Außerdem sollen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut künftig auf der Grundlage eigener Risikobewertung erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor unvertretbaren Risiken ergreifen, die von einem Medizinprodukt ausgehen. Sie können dann die Bereitstellung des Produkts auf dem nationalen Markt untersagen, das Produkt zurückrufen oder vom Markt nehmen. Bislang waren die Bundesländer zuständig.
Wissenschaftskommunikation stärken
Die wachsende Geschwindigkeit und der steigende Umfang wissenschaftlicher Erkenntnisse bergen große Herausforderungen für die Wissensgesellschaft der Zukunft; insbesondere die Entwicklung und Förderung einer umfassenden und hochwertigen Wissenschaftskommunikation.
In einem Antrag der Koalitionsfraktionen, den das Parlament am Donnerstag debattiert hat, nehmen die Abgeordneten Bezug auf die bestehenden Initiativen und Projekte zur Förderung der Wissenschaftskommunikation (Drs. 19/16044). Dazu gehören der Austausch innerhalb der Wissenschaftsgemeinde, die externe Verständigung zwischen Wissenschaft und öffentlichen Institutionen und die Kommunikation mit der Gesellschaft.
Vor allem die Auseinandersetzung der Wissenschaftskommunikation mit Wissenschaftsfeindlichkeit, gezielten Fake News und Missbrauch von Wissenschaft wird immer wichtiger.
Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft erhöhen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bestehende Institutionen zu unterstützen, die Förderung der Wissenschaftskommunikation in ihrer Vielfalt zu intensivieren, Konzepte zur Stärkung des Wissenschaftsjournalismus zu entwickeln, beispielsweise in einer Agentur für Wissenschaftskommunikation, sowie den Beitrag der Akademien der Wissenschaften zu stärken.
Außerdem sollen die Akteure des Wissenschaftssystems bei ihren Anstrengungen unterstützt werden, durch gute Wissenschaftskommunikation die positive Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft und Forschung zu erhöhen und damit zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch in Wissenschaft und Forschung beizutragen.
Das Wichtigste zusammengefasst: In einem Antrag der Koalitionsfraktionen nehmen die Ab-geordneten Bezug auf die bestehenden Initiativen und Projekte zur Förderung der Wissenschaftskommunikation. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Institutionen zu unterstützen, die Förderung der Wissenschaftskommunikation in ihrer Vielfalt zu intensivieren und Konzepte zur Stärkung des Wissenschaftsjournalismus zu entwickeln.
Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Seit vielen Jahren wird darüber gesprochen, dass die Planung, die Instandhaltung und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu lange dauern. Nach Auskunft der Deutschen Bahn zum Beispiel dauern die Verfahren beim Ausbau des Schienennetzes bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedarfe für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend.
Mit der Novelle des Planungsbeschleunigungsgesetzes hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Nun hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ziel haben.
Mit dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich legt die Koalition weitere Schritte für die Verbesserung der Verfahren vor. Dazu gehören unter anderem die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können.
Mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz will der Bund in mehreren Modellprojekten prüfen, ob eine Schaffung von Baurecht durch einzelgesetzliche Regelungen zu einer Beschleunigung der Verfahren führt. Dadurch soll zum Beispiel auch die Akzeptanz der Maßnahmen gefördert werden. Eines der Pilotprojekte ist die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals.
Das Wichtigste zusammengefasst: Mit zwei geplanten Gesetzen will der Bundestag Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen. Dazu werden auch Modellprojekte getestet.
Wälder umbauen- Gelder sinnvoll nutzen
Der Bundestag hat am Donnerstag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Unser Wald braucht Hilfe“ beschlossen (Drs. 19/11093). Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion geht der Antrag auf die aktuellen Probleme der Wälder in Deutschland ein. Denn die Folgen des Klimawandels in Form von Dürre, Hitze und Extremwetterereignissen werden in den Wäldern immer sichtbarer.
Zudem vernichten zum Teil auch nichtheimische Schädlinge und Brände den wertvollen Naturbestand. Nach Schätzungen der Bundesländer sind alleine in den letzten zwei Jahren rund 70 Millionen Kubikmeter Holz verloren gegangen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für schnelle und vor allem zielgenaue Hilfen ein. Sie will einen klimagerechten Waldumbau, die Waldbrandprävention sowie Waldbrandbekämpfung stärker fördern.
Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Wer aufmerksam durch Deutschland reist, merkt schnell, dass es den Wäldern nicht gut geht. Großflächig sterben in einigen Regionen durch Schädlingsbefall Bäume ab. Gerade die von Menschen angepflanzten Monokulturen sind betroffen. Viele Funktionen des Waldes, als CO2-Speicher, als Ort der Artenvielfalt, als Ort der Erholung gehen verloren. Wir brauchen hier dringend eine Trendumkehr und der klimaresistente und ökologische Waldumbau muss gestärkt werden. Viele Vorschläge werden derzeit diskutiert, doch schnelles Handeln ist gefragt. Unsere parlamentarische Initiative muss zügig umgesetzt werden.“
Wiese stellt klar: Die finanzielle Ausstattung der Wald- und Forstprogramme des Bundeslandwirtschaftsministeriums sei ausreichend. Denn in den letzten beiden Jahren seien aus dem Agrar- und Forstfördersystems des Bundes knapp 150 Millionen Euro nicht abgeflossen. Wiese: „Diese Gelder gezielt für die Wälder einzusetzen, wäre ein erster wichtiger Schritt.“
Die Koalitionsfraktionen fordern dem Antrag zufolge die zuständigen Bundesministerien dazu auf, Katastrophenschutzeinheiten für die Waldbrandbekämpfung angemessen auszurüsten. Für munitionsbelastete Flächen ist zudem geeignetes Räumgerät bereitzustellen.
Abschuss von Wölfen wird konkretisiert
Zum Schutz von Schafen und anderen Nutztieren wird der Abschuss von Wölfen in Deutschland konkretisiert. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/10899).
Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragraphen zum Umgang mit dem Wolf einzuführen, sodass der Wolf eines Rudels, der wolfssichere Zäune überwunden und ein Schaf gerissen hat, nach Einzelfallprüfung und unter bestimmten Voraussetzungen entnommen werden kann.
Ist es nicht möglich, den rissverursachenden Wolf zu identifizieren, und ist gesichert, dass der ‚falsche‘ Wolf entnommen wurde, können nach strenger Prüfung sukzessive weitere Rudelmitglieder geschossen werden. Sind die Voraussetzungen zur Entnahme eines Wolfes erfüllt, ist es unerheblich, ob es sich um beruflich oder hobbymäßig gehaltenen Nutztiere gehandelt hat, die gerissen wurden.
Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erläutert: „Wir schaffen mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von Problemwölfen. Klar ist aber auch: Der Wolf ist eine geschützte Art, und Ausnahmen müssen immer gut begründet sein.“
Träger betont, man habe sich mit der Unionsfraktion verständigt, dass es eine Sonderregelung für den Wolf geben werde – aber keine Absenkung des Schutzstandards für andere geschützte Arten. Das sei auch eine große Sorge vieler Bürger und Naturschutzverbände gewesen.
Er verwies auf ebenfalls vorgesehene höhere Mittel zum Schutz von Tierherden. Zusammen mit der nun erreichten Einigung für Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sei dies der richtige Weg.
Ein digital souveränes Europa mit sicheren 5G-Netzen
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Ein digital souveränes Europa mit sicheren 5G-Netzen“ beschlossen. Die Entscheidung, wer am Aufbau kritischer Infrastruktur beteiligt werden darf, ist eine politische Frage.
Die 5G-Netze werden das Nervensystem der digitalen Gesellschaft und Bestandteil der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Stromnetzbetreiber, Krankenhäuser, Wasserversorger) sein. Die Sicherheit dieser kritischen Infrastruktur ist eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit, und sie muss absolute Priorität haben.
Zugleich ist die digitale Souveränität von höchster geostrategischer und industriepolitischer Relevanz. Die SPD-Fraktion fordert daher mit diesem Positionspapier eine Entscheidung des Parlaments.
Wenn die technische Sicherheit nicht zweifelsfrei überprüft werden kann, wird die Frage des Vertrauens in die Integrität des Herstellers und in das Rechtssystem des Herstellerlandes zentral. Die bislang seitens der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Selbstbescheinigung der Vertrauenswürdigkeit durch die Netzwerkausrüster, reichen nicht aus.
Keine Lex Huawei
Die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit muss daher wesentlicher Bestandteil der 5G-Sicherheitsstrategie sein und gesetzlich festgeschrieben werden. Nichtvertrauenswürdige Hersteller müssen – wenn nicht-rechtstaatlich kontrollierte Einflussnahme, Manipulation oder Spionage nicht auszuschließen sind – vom Ausbau und Betrieb der Netze ausgeschlossen werden.
Unzulässige Wettbewerbspraktiken, mit denen europäische Anbieter vom Markt verdrängt werden, müssen beendet werden. Dabei handelt es sich nicht um ein „Lex Huawei“, da die Sicherheitsanforderungen sowie die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit und Integrität eines jeden Herstellers und des jeweiligen Herstellerlandes für alle Anbieter festgeschrieben werden sollen.
Zur digitalen Souveränität gehört auch die Fähigkeit Europas, die 5G-Netze selbst bauen und betreiben zu können. Gefordert wird daher auch eine europäische industriepolitische Initiative, um die digitale Souveränität zu erhalten bzw. zurückzugewinnen und um technologische Abhängigkeiten abzubauen.
Bilanzbroschüre der SPD-Bundestagsfraktion
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Aktuelle Stunde: Weltklimakonferenz in Madrid und Mahnende Worte an AfD

Übergabe des Friedenslichts aus Bethlehem
Aktuelle Stunde: Weltklimakonferenz in Madrid und Mahnende Worte an AfD
/in Allgemein /von ArchivDie 25. Weltklimakonferenz in Madrid war heute Thema in einer Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. Die Ergebnisse des Klimagipfels haben nicht den gehegten Erwartungen entsprochen:
Es gibt hier nichts zu beschönigen, wir hatten uns mehr Fortschritte von dieser Klimakonferenz in Madrid erhofft. Ich bin allerdings froh darüber, dass wir alle Versuche, das Pariser Klimaschutzabkommen zu torpedieren, erfolgreich abwehren konnten. Der Europäische Rat hat in der vergangenen Woche beschlossen, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Damit haben wir als Europäer auch an die teilnehmenden Staaten ein wichtiges Signal gesetzt. Mit dem European Green Deal liegt für die EU ein umfassendes Paket zum Umwelt- und Klimaschutz vor. Europa wird auch weiterhin beim Klimaschutz vorangehen. Nun werden sich alle Augen auf die 26. Weltklimakonferenz im kommenden Jahr in Glasgow richten. Und mit der EU-Ratspräsidentschaft bekommt gerade Deutschland dann eine entscheidende Rolle.
Auch richtete ich mich mit mahnenden Worten an den AfD-Politiker Karsten Hilse, der die Anhänger des Klimaschutzes als „Gläubige“ bezeichnet hatte. Als gläubige Christin fühle ich mich hier auch persönlich angegriffen. Dieses Verhalten von Herrn Hilse im Deutschen Bundestag ist dieses Hohen Hauses nicht würdig. Es geht nicht, dass man andere Menschen so unwürdig verhöhnt.
Mit Blick zurück auf den weltweiten Kampf gegen den Klimawandel ist Deutschland gut aufgestellt:
Beim Klimaschutz wollen wir als Land in Zukunft wieder eine Vorreiterrolle einnehmen. Deswegen war es in dieser Woche besonders wichtig, dass sich Bund und Länder auf die Ausgestaltung des Klimapakets einigen konnten. Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und dem Klimaschutzgesetz nehmen wir klaren Kurs auf unsere Klimaziele für 2030 und Treibhausgasneutralität in unserem Land im Jahr 2050. Wir müssen uns aber immer wieder auch vergegenwärtigen, dass wir den Kampf gegen den fortschreitenden Klimawandel nur werden gewinnen können, wenn wir uns als Staatengemeinschaft gemeinsam dieser Herausforderung stellen.
Hintergrundinformationen des Bundesumweltministeriums:
Die Weltklimakonferenz in Madrid ist heute mit zwei Tagen Verspätung zu Ende gegangen. Zu den Beschlüssen zählte ein Aufruf zu höheren Klimaschutzzusagen im nächsten Jahr. Die Europäische Union hatte bereits beim Europäischen Rat in dieser Woche beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden und ihr Klimaziel für 2030 zu überarbeiten. Dafür gab es viel Anerkennung, gerade von kleinen Inselstaaten, die besonders vom Klimawandel bedroht sind. Bis zur nächsten Weltklimakonferenz Ende 2020 in Glasgow sollen alle Vertragsstaaten überarbeitete Klimaschutzzusagen für das nächste Jahrzehnt sowie eine Langfriststrategie bis 2050 vorlegen.
Die EU-Kommission wird bis zum Sommer 2020 einen Plan vorlegen, um das Klimaziel der EU von derzeit 40 Prozent weniger CO2 gegenüber 1990 auf 50 bis 55 Prozent zu erhöhen. Als EU-Ratspräsidentschaft wird Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 dabei eine wichtige Rolle spielen. Dabei wird es auch darum gehen, andere große Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Vorangehen zu bewegen. Die gemeinsamen Gipfel der EU mit China spielen dabei eine wichtige Rolle. Bei der Klimakonferenz in Madrid ging es auch darum, festzulegen, nach welchen Regeln die CO2-Einsparungen aus internationalen Klimaschutzprojekten angerechnet werden („Marktmechanismen“). Die EU und zahlreiche andere ambitionierte Staaten hatten sich dafür eingesetzt, dass diese Mechanismen die bestehenden Pariser Klimaschutzziele nicht verwässern dürfen. Am Ende gab es Fortschritte, die eine Entscheidung im nächsten Jahr möglich erscheinen lassen.
Diese Klimakonferenz war weniger von konkreten Verhandlungen über Regeln geprägt als frühere Weltklimakonferenzen. Dafür stand in vielen bi- und multilateralen Gesprächen der Austausch im Vordergrund, wie die jeweiligen Staaten ihre Klimaschutzpolitik verbessern können.
Übergabe des Friedenslichts aus Bethlehem
/in Allgemein /von ArchivDer Wunsch auf ein Leben in Frieden und internationaler Solidarität berührt uns in der Weihnachtszeit ganz besonders. Als gläubige Christin bin ich sehr froh, die millionenfach von Kerze zu Kerze weitergebene Flamme in Empfang zu nehmen und an dieser großartigen Tradition teilzuhaben.
„Mut zum Frieden“ – unter diesem Motto wird auch in dieser Adventszeit das Friedenslicht aus der Geburtsgrotte Jesu Christi in Bethlehem in der ganzen Welt verteilt. Pfadfinderinnen und Pfadfinder setzen mit der Verteilung des Friedenslichtes aus Betlehem seit dem Jahr 1986 ein Zeichen für Frieden und Völkerverständigung.