Ortsumfahrung Lauchringen muss jetzt in vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
24.02.2016 „Damit die Ortsumfahrung Lauchringen auch tatsächlich gebaut werden darf, muss sie im neuen Bundesverkehrswegeplan prioritär in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft werden. Die Vorstellung des neuen BVWP, auf den ich schon lange warte, soll nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums vor Ostern erfolgen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Nach dem geltenden Bundesverkehrswegeplan (2002-2015), der noch als Rechtsgrundlage gilt, ist die Ortsumfahrung in der Kategorie „weiterer Bedarf mit Stern“. Dies bedeutet es darf zwar geplant werden, aber noch nicht gebaut werden! „Über den Gesehenvermerk des Bundesverkehrsministeriums zur zweiten Kostenfortschreibung für die Ortsumfahrung Oberlauchringen freue ich mich zwar, aber das ist erst die halbe Miete“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
„Deshalb setzte ich mich weiterhin beim CSU-geführten Bundesverkehrsministerium ein, dass Lauchringen in den vordringlichen Bedarf eingestuft und endlich vom Durchgangsverkehr und dem damit verbundenen Lärm und Schadstoffen entlastet wird“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.