16.03.2009 – „Gute Nachrichten für deutsche Handwerker in der Schweiz“, sagte Rita Schwarzelühr-Sutter. Im Streit über teilweise gravierende Probleme bei der Abwicklung von Aufträgen in der Schweiz zeichnet sich eine deutliche Verbesserung für deutsche Handerker ab. Das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat entsprechende Weisungen an die Kantone erlassen. Das erfuhr die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter auf Nachfrage vom Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Hartmut Schauerte.
Konkreter gefasst werden solle künftig die so genannte 8-Tage-Voranmeldefrist, und zwar vor allem bei Notfällen, bei denen davon abgewichen werden könne. „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Rechtssicherheit“, so Rita Schwarzelühr-Sutter. Die bisherige Regelung habe de facto zu einem Ausschluss deutscher Anbieter bei dringenden Aufträgen geführt.
Auch die Berechnung des für die jeweilige Tätigkeit von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Mindestlohns wird für die Handwerker einfacher. Im Juni soll eine Internetseite (www.entsendung.ch) freigeschaltet werden, auf der deutsche Betriebe alle Informationen für eine rechtmäßige Dienstleistungserbringung in der Schweiz erhalten. „Gleichzeitig wurde die Internetliste der rechtskräftig sanktionierten Unternehmen erheblich reduziert. Von vormals circa 2500 Unternehmen finden sich jetzt weniger als 200 Firmen im Internet“, erklärte die SPD-Politikern Rita Schwarzelühr-Sutter. Veröffentlicht werden nur noch die Unternehmen, die massiv gegen das schweizerische Entsendegesetz verstoßen und mit Dienstleistungssperren belegt würden.
Auch die Vollzugskostenbeiträge für die Überwachung der Gesamtarbeitsverträge würden künftig von Jahrspauschalbeträgen auf eine zeitanteilige Berechnung umgestellt. „Damit werden Benachteiligungen von Handwerkern, die lediglich sporadisch in der Schweiz tätig sind, vermieden“, begrüßte die Waldshuter Abgeordnete Schwarzelühr-Sutter diesen Schritt.
„Nach wie vor gibt es aber Entwicklungen, die Anlass zur Sorge geben“, sagte die SPD-Politikerin aus Waldshut. Dazu gehöre etwa die Kautionspflicht für Dienstleistungserbringungen im Kanton Basel-Land, die ab 1. April 2009 insbesondere die kleineren deutschen Handwerksbetriebe treffen werde. „Offenbar haben sich deutsche Unternehmen bereit erklärt, gegen die Kautionserhebung vor schweizerischen Gerichten zu klagen. Bis zu einer gerichtlichen Klärung muss alles getan werden, um die praktischen Folgen der Kautionserhebung für unsere Handwerksbetriebe zu minimieren“, so die SPD-Politikern. Ihr Ziel bleibe nach wie vor, eine möglichst ungehinderte Unternehmenstätigkeit zwischen Deutschland und der Schweiz auch in der Praxis zu garantieren.