Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 01 / 2018


Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

| Ohne Debatte haben die Fraktionen des Bundestages am Donnerstag, 18. Januar 2018, einstimmig einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (19/441) angenommen. Aufgabe des Gremiums ist die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes. Nach der Abstimmung über die Einsetzung wurden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums in namentlicher Abstimmung mit Stimmzettel und Wahlausweis (nicht geheim) vom Plenum gewählt. Dazu hatten die Fraktionen Wahlvorschläge vorgelegt (19/442).

Das Wichtigste zusammengefasst:
Auf Antrag von SPD, Union, FDP, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben die Fraktionen des Bundestages ein neues Parlamentarisches Kontrollgremium eingesetzt. Das Gremium ist jedoch nicht vollständig. Ein weiterer Wahlgang ist in Zukunft noch nötig, da der Kandidat der AfD nicht genug Stimmen erzielt hat.

So wurde gewählt:
Acht von neun Mitgliedern wurden gewählt. Das Gremium besteht jedoch aus neun Mitgliedern. Für die Wahl in das Gremium waren 355 Ja-Stimmen erforderlich. Für die CDU/CSU wurden gewählt: Stephan Mayer (Altötting) mit 560 Stimmen, Armin Schuster (Weil am Rhein) mit 557 Stimmen, Prof. Dr. Patrick Sensburg mit 518 Stimmen; für die SPD: Uli Grötsch mit 566 Stimmen, Burkhard Lischka mit 559 Stimmen; für die FDP Stephan Thomae mit 535 Stimmen; für Die Linke: Dr. André Hahn mit 419 Stimmen; für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz mit 500 Stimmen. Der Kandidat der AfD, Roman Johannes Reusch, erhielt 210 Stimmen und verfehlte damit den Einzug ins Gremium. Der amtierende Bundestagspräsident Thomas Oppermann (SPD) wies darauf hin, dass das Gremium damit unvollständig sei und zu gegebener Zeit ein weiterer Wahlgang anberaumt werden müsse.

| Wer weiß schon, dass die Menge Zucker in einer 400ml Tomaten-Ketschup-Flasche etwa 35 Stück Würfelzucker entspricht? Gerade der „versteckte“ Zucker in Lebensmitteln, in denen man ihn nicht vermutet, führt dazu, dass die meisten Menschen zu viel Zucker zu sich nehmen. Ähnlich verhält es sich mit Fetten und Salz in Fertiglebensmitteln wie Tiefkühlpizza, Nudelsaucen aus dem Glas oder in Dosensuppen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion tritt dafür ein, dass es neben Aufklärungskampagnen künftig auch eine verbindliche Strategie der Industrie zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Lebensmitteln geben soll. Außerdem fordert die SPD-Fraktion, dass es auch einen Zeitplan für die Umsetzung geben muss. Bei Nichteinhaltung soll eine gesetzliche Regelung greifen.

Zu süßes, zu fettes und auch zu salziges Essen macht krank: Die Zahl derjenigen, die von Übergewicht, Adipositas (Fettleibigkeit), Diabetes, Bluthochdruck oder HerzKreislauferkrankungen betroffen sind, hat sich in den letzten 40 Jahren mehr als verzehnfacht. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) schätzen die Folgekosten von falscher Ernährung für das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem auf gut 70 Milliarden Euro pro Jahr.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Ziel einer gesunden Ernährung nicht nur durch eine Verhaltensänderung des einzelnen Menschen zu erreichen. Sondern sie sieht auch Gesellschaft und Unternehmen in der Verantwortung. Deshalb reichen Aufklärungskampagnen für eine gesunde Ernährung allein nicht aus.

Anlässlich der größten Landwirtschaftsmesse „Internationale Grüne Woche“ debattierte der Deutsche Bundestag am Donnerstag unter dem Motto „Gesunde Ernährung – Für ein gutes Leben.“ Dazu bekräftigt die SPD-Bundestagsfraktion ihre Forderung nach einer Strategie zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Lebensmitteln in einem Positionspapier.

Die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Ursula Schulte, erklärt: „Wir fordern verbindliche Ziele, einen Zeitplan für die Umsetzung der Reduktionsziele sowie eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass sich Unternehmen nicht freiwillig an der Nationalen Reduktionsstrategie beteiligen.“ Zudem solle der Prozess wissenschaftlich begleitet werden. „Bundesernährungsminister Schmidt muss endlich ein zielführendes Konzept vorlegen. Das wäre gelebte Prävention und gelebter Verbraucherschutz“, sagt Schulte.

Der Bundestag hatte dazu bereits in der vergangenen Wahlperiode auf Initiative der SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag beschlossen. Leider zögerte der zuständige Bundeslandwirtschaftsminister (CSU) die Umsetzung lange hinaus, und schließlich stoppte die CDU/CSUFraktion das Vorhaben komplett.

Dabei gibt es in vielen Ländern Europas wie Großbritannien, Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, den skandinavischen Staaten und Österreich bereits Strategien, um den Anteil von Zucker, Fett oder Salz in Lebensmitteln zu mindern. So hat zum Beispiel die Salzreduktion in Großbritannien dazu geführt, dass das Risiko von Schlaganfällen und Herzerkrankungen um 40 Prozent zurückgegangen ist.

| Die SPD-Bundestagsfraktion verurteilt jegliche Form von Feindlichkeit gegenüber Jüdinnen und Juden. Der Kampf gegen Antisemitismus kann aber nicht allein Aufgabe des Staates und schon gar nicht der hier lebenden Jüdinnen und Juden sein, sondern er ist eine Sache, die alle angeht.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion ist sich zusammen mit den Fraktionen von Union, FDP und Grünen einig, dass gegen den zunehmenden Antisemitismus gehandelt werden muss. Für diesen Zweck soll künftig innerhalb der Regierung die Stelle eines/einer Antisemitismus-Beauftragten geschaffen werden, die alle Maßnahmen bündelt.

„Das Gedenken an die Shoa, an die Ent-rechtung und Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden wachzuhalten, ist heute angesichts des Erstarkens von rechtsextremen Kräften in Deutschland und ganz Europa wichtiger denn je“, heißt es in dem Antrag „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ (Drs. 19/444). Dabei handelt es sich um eine Initiative der Fraktionen von SPD, Union, Bünd-nis90/Die Grünen und FDP, die der Bun-destag am 18. Januar im Vorfeld des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus beschlossen hat.

Ausschlaggebend für den Antrag war eine Bestandsaufnahme zum Antisemi-tismus in Deutschland, die ein Expertengremium in der letzten Wahlperiode im Auftrag des Bundestages erarbeitet hat. Diese belegt, dass der größte Teil anti-semitischer Delikte in Deutschland von Rechtsextremen begangen wird. Aber auch die Gefahr eines durch Zuwanderung erstarkenden Antisemitismus muss in den Blick genommen werden. Dazu kommt, dass sich Antisemitismus in allen politischen Lagern wiederfindet, und er nimmt mit dem Antizionismus und der Israelfeindlichkeit auch neue Formen an.

Entschlossen gegen Antisemitismus
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme und von Handlungsempfehlungen des Exper-tengremiums fordert der Antrag der vier Bundestagsfraktionen die Bundesregie-rung auf, eine oder einen Antisemitis-musbeauftragte/n einzusetzen. Diese Funktion soll ressortübergreifend die Arbeit gegen den Antisemitismus koordi-nieren.

Des Weiteren ist aus Sicht der Parlamentarier das zivilgesellschaftliche Engagement und die Bildungsarbeit zur Prävention und Bekämpfung des Antisemitismus auszubauen und zu verstetigen. Eva Högl, SPD-Fraktionsvizechefin, bekräftigt: „Gegen das Verbrennen der israelischen Flagge und antisemitische Aus-schreitungen muss rechtlich vorgegangen werden“. Außerdem sollten antisemitische Straftaten statistisch besser erfasst werden.

Kerstin Griese, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktion, erklärt: „Wir verurteilen den Aufruf zum Boykott israelischer Geschäfte und Waren aus Israel aufs Schärfste und treten der weltweiten Bewegung, Boycott, Divestment, Sanctions‘ entschlossen entgegen.“

| Die SPD-Fraktion und die Unionsfraktion dringen auf einen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, der am 19. Dezember 2016 zwölf Todesopfer gekostet hatte. In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 19/455) betonen die beiden Fraktionen die Entschlossenheit, einen „Beitrag zu einer gründlichen Aufklärung und vor allem auch zu den notwendigen Schlussforderungen zu leisten“. Der Antrag wurde am Donnerstagabend erstmals im Parlament debattiert.

Das Wichtigste zusammengefasst:
SPD und Union fordern gemeinsam die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag. Der Ausschuss soll aufklären helfen, ob und wie Behörden im Vorfeld des Berliner Anschlages am Breitscheidplatz versagt haben.

Zuletzt hatte der Abschlussbericht des vom Berliner Senat beauftragten Sonderermittlers gravierende Fehler der Behörden auf allen Ebenen offenbart. Ergänzend zur laufenden Arbeit von Untersuchungsausschüssen in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen ist es deswegen aus Sicht der SPD-Fraktion an der Zeit, dass auch der Deutsche Bundestag einen Beitrag zur umfassenden Aufklärung leistet.

Dabei soll an die Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse und der Arbeit der Sonderbeauftragten in den Ländern sowie an die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages angeknüpft werden.

Nach dem Willen der Unions- und der SPD-Fraktion sollen dem Untersuchungsausschuss neun ordentliche Mitglieder angehören, davon drei von der CDU/CSU, zwei von der SPD sowie je ein Mitglied von der AfD-, der FDP-, der Linken- und der Grünen-Fraktion, und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern.

Welche Behörden haben womöglich versagt?
Dem Antrag der zwei Fraktionen zufolge soll sich das Gremium „unter Einbeziehung der Zeitspanne von der Einreise Anis Amris (der Attentäter) nach Deutschland bis zu seinem Tod ein Gesamtbild verschaffen zu dem Terroranschlag, zu seiner Person und seinen Alias-Identitäten, zu seinem Umfeld und möglichen Unterstützern“.

Außerdem soll sich der Untersuchungsausschuss ein Urteil bilden zu der Frage, ob die Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sowie die für den Vollzug des Asyl- und Aufenthalts-rechts zuständigen Behörden „unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten sachgerechte Maßnahmen ergriffen haben“.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll der Ausschuss laut Vorlage weitere Schlussfolgerungen für Befugnisse, Organisation, Arbeit und Kooperation der genannten Behörden ziehen und gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen aussprechen.

Ebenso soll er prüfen, welche Schlussfolgerungen für die Betreuung von Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen gezogen werden können und sollen.

Wie es in dem Zwei-Fraktionen-Antrag weiter heißt, soll das Gremium insbesondere klären, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse Behörden des Bundes zur Person Anis Amri sowie insbesondere zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit wann vorlagen oder hätten vorliegen müssen und was aufgrund dieser Erkenntnisse jeweils veranlasst wurde oder hätte veranlasst werden müssen.

Schließlich sollen die Ausschuss-Mitglieder unter anderem klären, „ob und gegebenenfalls in welcher Weise Anis Amri oder mögliche Mittäter, Hintermänner oder Unterstützer von Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden als Informationsquelle oder als sogenannter ,Nachrichtenmittler’ genutzt wurden sowie ob und gegebenenfalls in welcher Weise mit Rücksicht darauf durch Behörden insbesondere des Bundes von Maßnahmen gegen Anis Amri abgesehen wurde“.

| Am Freitagmorgen hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion beraten zur „Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (Drs. 19/439).

In den Sondierungsgesprächen haben sich die Sozialdemokraten mit der CDU/CSU auf ein gemeinsames Vorgehen zum Familiennachzug geeinigt und konnten gegen den ausdrücklichen Willen der Union durchsetzen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder zu ermöglichen. Wenn es zu einer gemeinsamen Koalition kommen sollte, wird die SPD-Fraktion daher mit der Union eine Neuregelung beschließen, mit der künftig ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug wieder mög-lich ist.

Der Antrag der Union sieht vor, den Familiennachzug bis zur Neuregelung weiter auszusetzen. Die bisherige Regelung läuft zum 16. März 2018 aus. Der Grund, warum die CDU/CSU-Fraktion jetzt bereits einen eigenen Entwurf in den Bundestag eingebracht hat, ist der, dass nur so ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ohne Fristverkürzungen möglich ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte und wollte dem Gesetzentwurf noch nicht beitreten, weil sie erst das Votum der Delegierten auf dem Bundesparteitag am Sonntag in Bonn abwarten will.

Konkreter Nachbesserungsbedarf
Die Sozialdemokraten sehen allerdings noch ganz konkreten Nachbesserungsbedarf bei dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion. In dem Gesetzestext muss festgeschrieben werden, dass die vorrübergehende Aussetzung des Familiennachzugs nur bis zum 31. Juli 2018 gilt. In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist kein explizites Datum genannt, sondern nur, dass die Verlängerung bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gelten soll. Die Aufnahme einer konkreten zeitlichen Befristung ist wichtig, damit es auch zügig zu einer Neuregelung und somit zur Wiedereinsetzung des Familiennachzuges kommt.

Auch muss klargestellt werden, dass An-träge sofort nach Ablauf der jetzigen Aussetzung ab 18. März gestellt werden können.

Eva Högl, zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, machte bei der Debatte am Freitagmorgen deutlich, dass für ihre Fraktion der Familiennachzug „notwendig und richtig“ sei. Der Schutz der Familie sei nicht nur „ein Menschenrecht“, sondern die Trennung von der Familie mache krank und einsam. Außerdem, so Högl, sei der Familiennachzug eine Voraus-setzung für gelingende Integration.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka wies darauf hin, dass Kinder zu ihren Eltern gehören und es keine Teilzeit-Elternschaft gebe. Er appellierte: „Lassen Sie uns den Familiennachzug steuern und integrieren statt dramatisieren“.

 


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