Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 04 / 2020

Bis spätestens 2038 wird Deutschland schrittweise aus der Kohleverstromung aussteigen. Das regelt das Kohleausstiegsgesetz, das der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten hat.

Es ist ein bedeutender Schritt für mehr Klimaschutz: Mit einem klaren, verbindlichen Fahrplan wird Deutschland spätestens zum Jahr 2038 komplett aus der Kohleverstromung aussteigen. So ist es im Entwurf der Bundesregierung für das Kohleausstiegsgesetz festgehalten, den der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten hat. Die Koalition folgt mit dem Ausstiegsplan der Kohlekommission, die vor einem Jahr mit einem breiten Konsens Empfehlungen vorgelegt hatte.

Der Ausstieg beginnt sofort

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Ausstieg aus der Stein- und Braunkohleverstromung sofort beginnt und bis spätestens 2038 abgeschlossen ist. Noch im Jahr 2020 soll der erste Block eines Braunkohlekraftwerks vom Netz gehen. Bis 2030 soll die Leistung von Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken auf weniger als die Hälfte der heutigen Leistung sinken. „Deutschland steigt verbindlich aus der Kohlekraft aus. Das ist ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz, denn damit werden Schritt für Schritt rund ein Viertel der gesamten deutschen CO2-Emissionen eingespart“ sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. In den Jahren 2026, 2029 und 2030 soll zudem überprüft werden, ob der endgültige Ausstieg bereits drei Jahre früher erfolgen kann, in diesem Fall wäre bereits 2035 Schluss mit der Kohleverstromung. Dies ist im Wesentlichen abhängig von dem Ausbau der Erneuerbaren, mit dem Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sichergestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf stellt die Koalition sicher, dass die von Deutschland eingesparten Emissionen nicht an anderer Stelle in Europa emittiert werden, sondern die CO2-Zertifikate vom Markt genommen werden. Nur so wirkt der Kohleausstieg voll und ganz für den Klimaschutz.

Anpassungsgeld und frühere abschlagsfreie Rente

Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es besonders wichtig, dass der Kohleausstieg sozial ausgeglichen stattfindet. Die Kohle ist bis heute in einigen Regionen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Umso wichtiger ist ein planbarer und verlässlicher Kohleausstieg, der Strukturbrüche vermeidet. Dafür hat die Koalition bereits das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen auf dem Weg gebracht, mit dem der Bund insgesamt 40 Milliarden Euro für die Strukturförderung bereitstellen wird. Die betroffenen Regionen erhalten die nötigen Mittel, um den Strukturwandel aktiv und nachhaltig zu gestalten. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Perspektiven für die Menschen zu entwickeln und neue Strukturen aufzubauen, bevor die alten endgültig wegfallen.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz werden auch die direkten sozialen Folgen des Aussteigs für die Beschäftigten abgefedert: Der Gesetzentwurf sieht ein Anpassungsgeld für besonders betroffene ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 58 Jahre vor. Sie können dieses für bis zu fünf Jahre erhalten und anschließend in Rente gehen – die Abschläge trägt der Bund. Jüngere Beschäftigte profitieren von dem seit 1. Januar 2019 geltenden Qualifizierungschancengesetz, das die Weiterbildungsförderung für vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert und neue Qualifikationen ermöglicht. Mit dem vom Bundesarbeitsministerium geplanten Arbeit-von-morgen-Gesetz sollen weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente dabei helfen, Transformation und Strukturwandel zu bewältigen.

Kein Kohleausstieg ohne Ausbau der Erneuerbaren

Die Welt schaue genau hin, wie Klimaschutz und Kohleausstieg in Deutschland gelingen, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Wir zeigen damit, wie ein Industrieland von der Kohleverstromung vollständig auf erneuerbare Energien umsteigt und zugleich neue wirtschaftliche Perspektiven für die Kohleregionen schafft.“ Darum sei der soziale Ausgleich nicht nur eine gute Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch in den Klimaschutz.

Der Kohleausstieg ist die Grundlage dafür, dass wir unsere Klimaziele bis 2030 und darüber hinaus einhalten können. Als einziges Industrieland der Erde steigt Deutschland gleichzeitig aus der Kernenergie und der Kohleverstromung aus. Das heißt gleichzeitig: Es braucht einen massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Stromnetze müssen entsprechend modernisiert und ausbaut werden. Die Koalition wird hierzu das Erneuerbare-Energien-Gesetz novellieren und dabei vor allem den Ausbau der Windkraft an Land und die Förderung von Photovoltaikanlagen in den Blick nehmen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz legt die Bundesregierung einen verbindlichen Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung vor und folgt damit den Empfehlungen der Kohlekommission. Zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz sorgt es dafür, dass Deutschland bis 2038 aus der Kohle aussteigt, soziale Folgen für die betroffenen Beschäftigten abgefedert werden und neue wirtschaftliche Perspektiven für die Menschen in den betroffenen Regionen entstehen.

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März hat der Bundestag am Freitag die Frage debattiert, wo wir heute in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern stehen.

Trotz vieler Fortschritte in den letzten Jahren haben Frauen in zentralen Bereichen der Gesellschaft noch immer nicht die gleichen Chancen wie Männer. Um das zu ändern, setzt die SPD-Bundestagsfraktion zum Beispiel auf mehr Frauen in Führungspositionen und die gleiche Repräsentation von Frauen in den Parlamenten. Darum ist es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig, dass bei der anstehenden Reform des Wahlrechts eine Parität in den Wahllisten eingeführt wird.

„Gleichstellung ist kein Naturgesetz“

„Von mehr Gleichstellung profitieren nicht nur die Frauen, sondern es kommt allen in der Gesellschaft zugute“, sagte Bundesfrauenministerin Franziska Giffey in der Bundestagsdebatte. Als wichtigen Schritt bezeichnete sie es, dass es in diesem Jahr erstmals eine Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung geben werde. „Wir wollen ermöglichen, dass Frauen die gleichen Chancen in Wirtschaft, Politik und Familie bekommen, dass Väter und Mütter sich gemeinsam um Kinder und Haushalt kümmern können, dass sie aber auch Familie und Pflege mit dem Beruf vereinbaren können.“

Gleichstellung sei kein Naturgesetz, wir müssten etwas dafür tun. Das zeige auch der Frauenanteil im Bundestag, der mit der letzten Wahl sogar gesunken sei und nur noch knapp über 30 Prozent betrage. Es brauche mehr Frauen in der Politik, aber auch in Spitzenpositionen der Wirtschaft. Franziska Giffey betonte aber auch, dass es für Fortschritte in Sachen Gleichstellung immer auch Männer brauche, die sich für das Thema engagieren: „Gleichstellung funktioniert immer nur in Partnerschaftlichkeit.“

Parität durch Wahlrechtsreform

Es gehe heute auch darum, beim Thema Gleichstellung einen gesellschaftlichen Rollback weltweit zu verhindern, sagte Josephine Ortleb. „Wir müssen Erkämpftes erhalten und Fortschritte gestalten.“ Noch immer seien Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts in allen Gesellschaften häufiger von Diskriminierung und Gewalt betroffen. „Und was wir von der Wirtschaft fordern, müssen wir politisch vorleben“, betonte sie. Die SPD-Bundestagsfraktion habe hier mit ihrem Vorschlag für eine Wahlrechtsreform die Tür für die Parität durch das Wahlrecht geöffnet. Der Vorschlag sieht vor, für die nächste Bundestagswahl nur Parteien zuzulassen, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einer Frau und einem Mann oder umgekehrt besetzt sind. „Das ist keine Diskriminierung von Männern“, sagte Josephine Ortleb. „Das nennt man Gleichberechtigung.“

Erwerbs- und Sorgearbeit gerecht verteilen

Frauenpolitik bedeute, den großen Berg an Benachteiligungen von Frauen mit unterschiedlichen Werkzeugen abzubauen, sagte Leni Breymaier. Als eine zentrale Aufgabe nannte sie die gerechte Verteilung der Erwerbsarbeit und der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. „Wenn Frauen 75 Prozent der Sorgearbeit stemmen, ist an echte Gleichberechtigung nicht zu denken.“ Denn wenn Frauen mehr bezahlte Arbeit übernehmen, müssten sie auch unbezahlte Arbeit abgeben. Dazu gehöre es auch, die Männer in die Pflicht zu nehmen. „Wir Frauen wollen nicht die Hälfte des Kuchens, wir wollen die Hälfte der Bäckerei“, brachte es Leni Breymaier abschließend auf den Punkt.

Der Bundestag hat am Donnerstag das Ganztagsfinanzierungsgesetz beraten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025.

In Deutschland haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, sobald ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Aber was passiert nach der Einschulung? Für Kinder im Grundschulalter besteht dieser Rechtsanspruch nicht. Eltern stehen mit der Einschulung ihres Kindes also plötzlich vor einem großen Problem: Sie müssen eine Betreuung für ihr Kind an den Nachmittagen nach Schulschluss organisieren. Das soll sich ändern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Denn klar ist: Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter erhöht die Teilhabechancen und ermöglicht eine bessere individuelle Förderung der Kinder. Gleichzeitig unterstützen Ganztagsangebote die Eltern dabei, Beruf und Familie zu vereinbaren.

In den letzten Jahren haben die Länder zwar die Infrastruktur für Bildung, Betreuung und Erziehung deutlich ausgebaut. Allerdings reicht das Angebot noch nicht aus, um den Bedarf an ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter zu decken. Hierfür braucht es einen bedarfsgerechten Ausbau von Hort- und Schulinfrastruktur in den Ländern und Gemeinden. Das jetzt im Bundestag beratene Ganztagsfinanzierungsgesetz legt hierfür die finanziellen Grundlagen, damit der Rechtsanspruch ab 2025 erfüllt werden kann. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund ein Sondervermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro – jeweils eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 – bereitstellt, um die Länder beim Ausbau der Infrastruktur zu unterstützen und die Finanzierung des Ganztagsausbaus zu sichern.

Welche Konsequenzen müssen wir aus dem rassistischen Terroranschlag von Hanau ziehen? Darüber hat der Bundestag am Donnerstag in einer vereinbarten Debatte beraten.

Der rassistisch motivierte Anschlag von Hanau hat Deutschland erschüttert. Die schrecklichen Morde haben uns allen auf bitterste Weise vor Augen geführt, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus deutlich ausgeweitet werden muss.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Die Anschläge in Hanau und in Halle und der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sind Teile einer besorgniserregenden Entwicklung. Der Rechtsstaat muss mit all ihm zur Verfügung stehenden Mitteln rigoros gegen seine Feinde vorgehen. Rechte Gefährder müssen systematisch ins Visier genommen werden. Und Rechtsextremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen gelangen.

Rassistischer und rechter Terror

An erster Stelle müssten jetzt Trauer und Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer stehen, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich in der Debatte. „Gleichzeitig müssen wir uns darüber klar werden, was die wachsende rassistische Gewaltbereitschaft für unser Land bedeutet und was wir dagegen tun müssen.“ Was in Hanau passiert sei, sei mehr als Totschlag: „Es ist Massenmord, es war rassistischer und rechter Terror.“

Der Täter von Hanau sei vielleicht ein Einzeltäter gewesen, aber er wurde getragen von einem System der Hetze, der Erniedrigung und der Anleitung zur Gewalt, sagte Rolf Mützenich. „Und diese Spur führt hinein in den Bundestag, die AfD ist der Komplize.“ Mit Blick auf die AfD-Fraktion sagte er: „Dort steht der Feind dieser Demokratie, und wir müssen das benennen.“

Demgegenüber stünden hingegen die ganz vielen Menschen, die sich einsetzten in den Dörfern, Gemeinden und Städten, betonte Rolf Mützenich. Das mache ihm Hoffnung. „Wir sind nicht die Wiederholung von Weimar, wir sind eine mutige Demokratie und es gibt genügend Beispiele, die das jeden Tag zeigen.“

„Wir nehmen den Kampf gegen rechts auf!“

Menschen, die nichts anderes im Sinn hatten als hier zu leben und Teil unserer Gesellschaft zu sein, sei unermessliches Leid zugefügt worden, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. „Das muss uns alle aufrütteln.“ Der Rechtsextremismus sei die größte Bedrohung in unserer offenen und friedlichen Gesellschaft, sagte sie und versicherte: „Wir nehmen den Kampf gegen diese Bedrohung auf!“

Einen Schwerpunkt will sie dabei auch auf den Kampf gegen Hass und Hetze im Netz legen. Über 70 Prozent der angezeigten Hassposts im Netz richteten sich gegen Migrantinnen und Migranten. „Wir dürfen nicht weiter zuschauen, dass diesen Worten Taten folgen.“ Es brauche harte Strafen und konsequente Verfolgung für jede Form der Gewalthetze. Das vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität sei hier der erste Schritt, sagte Christine Lambrecht. „Unsere Demokratie ist wehrhaft, unser Rechtsstaat ist stark, aber er muss jeden Tag verteidigt werden.“

Im syrischen Idlib entwickelt sich eine humanitäre Katastrophe. Der Bundestag hat am Donnerstag auf Antrag der Koalitionsfraktionen über die Eskalation in Idlib und die Folgen für Europa debattiert.

Rund drei Millionen Menschen leben in der Provinz Idlib in Syrien. Fast eine Million von ihnen sind auf der Flucht, seit das syrische Regime mit russischer Unterstützung mit der militärischen Offensive auf die Provinz begonnen hat. An der türkischen Grenze wachsen seitdem die Flüchtlingslager. Auch die Lage an der türkisch-griechischen Grenze hat sich in den vergangenen Tagen zunehmend angespannt. Der türkische Präsident Erdogan versucht damit, die EU unter Druck zu setzen. Schon seit längerem katastrophal sind die Zustände in den Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln.

„Die Vereinten Nationen sehen in der Situation in Idlib die größte humanitäre Katastrophe seit dem Beginn des Syrienkrieges“, sagte der Staatsminister im Auswertigen Amt Niels Annen im Bundestag. Insgesamt seien etwa eine Million Menschen auf der Flucht, davon achtzig Prozent Frauen und Kinder. Russland und die Türkei hätten gezeigt, dass sie bereit seien, ein sehr hohes Risiko einer militärischen Konfrontation einzugehen. Aber sie seien auch bereit, mit politischen Absprachen zu einer Deeskalation zu kommen. Er hoffe auf eine belastbare Vereinbarung über einen Waffenstillstand, sagte Niels Annen mit Blick auf die Gespräche zwischen dem türkischen und dem russischen Präsidenten.

Waffenruhe muss erster Schritt sein

„Das menschenverachtende Vorgehen des syrischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung muss umgehend aufhören“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriela Heinrich. Der erste Schritt, um die Lage zu verbessern, müsse eine Waffenruhe sein. Sie sei die Voraussetzung für einen politischen Prozess und für humanitäre Hilfe in Idlib.

Die Lage in Syrien sei dramatisch, sagte auch Lars Castellucci, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Mehr als die Hälfte der syrischen Bevölkerung musste das Land schon verlassen oder ist im Land auf der Flucht.“ Die Menschen in Syrien brauchten jetzt drei Dinge: Sicherheit, Versorgung und Sicherheit.

Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Frank Schwabe, betonte: „Wir müssen in Syrien als Friedensmacht auftreten und humanitäre Hilfe leisten.“ Gleichzeitig müsse die internationale Staatengemeinschaft deutlich machen, dass diejenigen, die in Syrien Kriegsverbrechen begingen, auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Europa muss Menschen in Griechenland helfen

Für die SPD-Fraktion ist klar: Europa und die internationale Staatengemeinschaft müssen schnell darauf reagieren und auch bereit sein, weitere humanitäre Hilfe für die Menschen in Idlib und die Geflüchteten in der Türkei zu leisten. In einem Beschluss vom 4. März fordert die SPD-Fraktion zudem, so schnell wie möglich zu einer europäischen Lösung für die Menschen in den griechischen Aufnahmeeinrichtungen zu kommen.

Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, besonders schutzbedürftigen Menschen in den griechischen Flüchtlingslagern auch in Deutschland Schutz zu gewähren. „Wir arbeiten derzeit mit voller Kraft an einer Lösung, an der sich nicht alleine

Deutschland, sondern wenigstens ein paar andere europäische Staaten beteiligen“, heißt es in einem Fraktionsbeschluss.

„Wir brauchen so schnell wie möglich eine Lösung für die Menschen in Griechenland“, so die SPD-Fraktion. Die Zustände in den Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln seien katastrophal und untragbar. Die SPD-Abgeordneten fordern Bundesinnenminister Seehofer daher auf, in Brüssel für eine „Koalition der Vernunft“ zu werben und konkrete Maßnahmen zur gemeinsamen Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Menschen auf den Weg zu bringen.

Mit Frankreich, Portugal, Finnland und anderen Ländern hat sich inzwischen eine Reihe von Staaten in einer humanitären Geste bereit erklärt, schutzbedürftige Kinder aufzunehmen. Auch in etlichen Bundesländern, Städten und Gemeinden gibt es die Bereitschaft, besonders Schutzbedürftige aufzunehmen. „Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft“, heißt es in dem Beschlusspapier der SPD-Fraktion. „Mit unserem gemeinsamen Handeln zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland machen wir einen ersten und notwendigen humanitären Schritt.“

Darüber hinaus spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, die Verhältnisse in den griechischen Hotspots dauerhaft zu verbessern. Ein Weg könnte sein, dem UN-Flüchtlingshilfswerk die operative Verantwortung zur Leitung der Flüchtlingszentren zu übertragen. Zudem setzen sich die SPD-Abgeordneten dafür ein, die humanitäre Hilfe für die Menschen in Idlib (Syrien) und für die Geflüchteten in der Türkei aufzustocken.

Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik

Für eine grundsätzliche Lösung hält es die SPD-Fraktion für erforderlich, die europäische Flüchtlingspolitik und das gemeinsame Asylsystem neu auszurichten. In dem Fraktionsbeschluss heißt es dazu: „Wir müssen weg vom Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreisestaates. Wir brauchen eine gerechte und solidarische Verteilung geflüchteter Menschen auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten.“ Nur so sei dauerhaft eine Entlastung der Staaten an den EU-Außengrenzen und insbesondere auch Griechenlands zu erreichen.

Der Beschluss der SPD-Fraktion kann hier heruntergeladen werden:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/griechenland.pdf

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der Nato-geführten Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ in Afghanistan beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung vor, über den der Bundestag am Mittwoch erstmals debattiert hat.

Das gemeinsame Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft hat in den letzten Jahren trotz vieler Schwierigkeiten greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wieder hergestellt, das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung haben sich grundlegend verbessert, Frauen spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im öffentlichen Leben, und es gibt eine vielfältige Medienlandschaft sowie freie politische Debatten.

Allerdings sind auf all diesen Feldern weitere Anstrengungen nötig, damit Afghanistan den Rückstand aufholen kann, der in den Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstanden ist. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig bereits erzielte Fortschritte weiterhin sind. Die Regierung ist nicht in allen Landesteilen handlungsfähig; Korruption und Armut sind immer noch weit verbreitet.

Auftrag der Mission bleibt es deshalb, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Ziel ist es, die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheitsverantwortung auf lange Sicht flächendeckend und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus sieht das Mandat vor, dass die Bundeswehr im Notfall auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau engagiert ist, unterstützen kann.

Die Bundesregierung beantragt, das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Eingesetzt werden sollen wie bisher bis zu 1300 Soldatinnen und Soldaten.

Die Bundeswehr soll auch weiterhin einen Beitrag zum Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel im Mittelmeer leisten. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag am Freitag beraten.

Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Daher ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitgliedsländer von zentraler Bedeutung. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und anhaltende politische Instabilität in einzelnen Staaten eröffnen terroristischen Organisationen jedoch Rückzugs- und Herrschaftsräume.

Der Antrag der Bundesregierung sieht daher vor, die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten Maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ um ein weiteres Jahr bis Ende März 2021 zu verlängern. Wie im vergangenen Jahr sollen bis zu 650 deutsche Soldatinnen und Soldaten daran mitwirken, Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum.

Der Antrag wurde wie üblich zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Die SPD-Fraktion hat dem Vorschlag von Frankreichs Präsident Macron, über eine eigene atomare Verteidigung der Europäischen Union nachzudenken, eine klare Absage erteilt. „Mit aller Entschiedenheit wenden wir uns gegen verantwortungslose Gedankenspiele über die Schaffung einer europäischen Atomwaffenmacht“, heißt es in einem Fraktionsbeschluss vom Dienstag.

In dem Positionspapier bekräftigt die SPD-Bundestagsfraktion das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen. Keine andere sicherheitspolitische Bedrohung sei derart gravierend wie die Verbreitung und der Gebrauch von Massenvernichtungswaffen. Zu den wichtigsten Zielen sozialdemokratischer Außen- und Sicherheitspolitik gehöre es daher, die Verbreitung und den Einsatz von atomaren, biologischen und chemischen Waffen zu verhindern. „Unser letztendliches Ziel ist dabei die vollständige weltweite Abrüstung der bestehenden Arsenale von Massenvernichtungswaffen“, so der Beschluss. Die SPD-Fraktion unterstützt Außenminister Heiko Maas deshalb in seinen politischen Bemühungen um internationale Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie die Ächtung neuartiger Waffensysteme.

Konkrete Fortschritte für nukleare Abrüstung müssten vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen und bei der anstehenden Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag erzielt werden. 50 Jahre nach Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertrages, der unter anderem die Verbreitung von Kernwaffen verbietet, sollten sich die Vertragsstaaten aus Sicht der SPD-Fraktion auf eine neue Agenda für Abrüstung und Nichtverbreitung von Atomwaffen einigen. Ausdrücklich unterstützen die SPD-Abgeordneten entsprechende Bemühungen von Außenminister Heiko Maas im Vorfeld der Überprüfungskonferenz, die Ende April in New York beginnt. Außerdem setzt sich die SPD-Fraktion für eine starke, gemeinsame Position der Europäischen Union ein.

Darüber hinaus würdigt die SPD-Fraktion die Bedeutung des 2017 beschlossenen Atomwaffenverbotsvertrages, der wichtige Impulse für die Debatte zur weltweiten nuklearen Abrüstung gegeben habe. Jetzt komme es darauf an, sich konstruktiv mit den Argumenten und Intentionen des Atomwaffenverbotsvertrags unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure auseinanderzusetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion bekräftigt das Ziel, sogenannte autonome letale Waffensysteme international zu ächten. Letale Autonome Waffensysteme (LAWS) werden vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes definiert als „jedes Waffensystem mit Autonomie in den kritischen Funktionen der Zielauswahl und Zielbekämpfung“. Solche Systeme können folglich selbstständig und ohne menschliche Steuerung oder sogar Aufsicht darüber „entscheiden“, ob etwas oder jemand ein Ziel ist und wie und wann dieses Ziel bekämpft werden soll. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass es im November 2019 nach schwierigen Verhandlungen zum ersten Mal gelungen ist, einen breiten internationalen Konsens über rote Linien für den Einsatz autonomer Funktionen in Waffensystemen zu erzielen: „Die Verabschiedung der Leitprinzipien durch die 125 Vertragsstaaten in der Waffenkonvention der Vereinten Nationen in Genf bringt uns unserem Ziel einer internationalen Ächtung vollautonomer letaler Waffensysteme einen großen Schritt näher.“

Das Positionspapier der SPD-Fraktion ist hier als Download zu finden:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-abruestung-20200303.pdf

Die SPD-Fraktion hat einen Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts beschlossen. Ziel ist es, den Frauenanteil im Parlament zu erhöhen und die Handlungsfähigkeit des Bundestages zu erhalten.

Der Deutsche Bundestag hat als direkt gewählte Volksvertretung eine hervorgehobene Bedeutung in unserer parlamentarischen Demokratie. Wie in keinem anderen Verfassungsorgan verkörpert sich in ihm das Leitprinzip des Grundgesetzes, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Seit 1949 ist der Bundestag in diesem Sinne der zentrale Ort, an dem die gesellschaftlich relevanten Themen und Probleme öffentlich debattiert werden, wo Gesetze beraten und beschlossen werden, wo der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt und die Regierung kontrolliert wird.

Die SPD-Fraktion will sicherstellen, dass der Deutsche Bundestag diese Aufgaben auch in Zukunft optimal erfüllen kann. Veränderungen der Parteienlandschaft und die Mechanismen des derzeitigen Wahlsystems könnten dazu führen, dass das Parlament nach der nächsten Bundestagswahl 750 oder 800 Sitze haben könnte. Die Soll-Größe liegt bei 598 Mandaten.

Um zu verhindern, dass der Deutsche Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stößt, hält die SPD-Fraktion eine Reform des Wahlrechts für unabdingbar. Das Modell der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sieht vor, die Zahl der Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2021 auf maximal 690 zu begrenzen. Um die Repräsentanz des Parlaments zu erhalten, soll es weiterhin 299 Wahlkreise geben. Die Regelgröße des Bundestags bleibt demnach bei 598 Abgeordneten. Um den Wählerwillen – also das Verhältnis der Zweitstimmen – nicht zu verzerren, werden Überhangmandate weiterhin durch Ausgleichsmandate kompensiert. Um die Obergrenze von 690 Mandaten einzuhalten, werden aber darüberhinausgehende Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr zugeteilt. Um den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen, schlägt die SPD-Fraktion außerdem vor, nur Parteien zur Bundestagswahl zuzulassen, deren Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt sind.

Die SPD-Fraktion sieht diesen Vorschlag ausdrücklich als Übergangsregelung für die nächste Bundestagswahl. In einem zweiten Schritt schlagen die SPD-Abgeordneten vor, eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen, die sich mit Alternativen für eine Reform des personalisierten Verhältniswahlrechts auseinandersetzt und Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit, zur Dauer der Legislaturperiode und zur gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag erarbeitet.

Der Beschluss der SPD-Fraktion kann hier heruntergeladen werden:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf

Die Koalition verbessert die Sicherheit von Medizinprodukten und Arzneimitteln für die Patientinnen und Patienten. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Das nationale Medizinprodukterecht wird an die EU-Medizinprodukteverordnung sowie an die EU-Verordnung über In-Vitro-Diagnostik angepasst. Die Koalition schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die erhöhten Anforderungen der EU-Verordnungen an die Identifizierung, die Zertifizierung und die Registrierung von Medizinprodukten sowie an die Marktüberwachung in Deutschland fristgerecht umgesetzt werden können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann künftig bei Gefahr im Verzug oder wenn der Hersteller seinen Sitz im Ausland hat unmittelbar selbst die notwendigen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten anordnen. Damit werden die Befugnisse der Länderbehörden sinnvoll ergänzt.

Außerdem wird die internationale Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen gestärkt. Hierzu wird die sogenannte „Medicrime“-Konvention des Europarates umgesetzt.

Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität bei Minderjährigen und beschränkt einwilligungsfähigen Personen sollen verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor Konversionsbehandlungen hat der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten.

Bei sogenannten Konversionstherapien handelt es sich um Behandlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen zu ändern oder zu unterdrücken.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Minderjährige und nur beschränkt einwilligungsfähige Personen vor solchen Therapien zu schützen. An ihnen sollen Konversionstherapien künftig nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Denn mit solchen Therapien wird in die sexuelle und geschlechtliche Entwicklung und Selbstbestimmung der Betroffenen eingegriffen und ihre Gesundheit geschädigt. Auch das öffentliche Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien soll mit dem Gesetz verboten werden.

80.000 Helferinnen und Helfer engagieren sich beim Technischen Hilfswerk (THW) ehrenamtlich für den Zivil- und Katastrophenschutz. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Attraktivität dieses Ehrenamtes stärken.

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes hat der Bundestag jetzt in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden.

Neue Gefahren wie etwa die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel führen zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Das THW stellt sich diesem Wandel, in dem es beispielsweise seine technischen Fähigkeiten erweitert oder seine technischen und logistischen Strukturen modernisiert. Die Modernisierung des THW-Gesetzes soll diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Außerdem sollen unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der Helferinnen und Helfer verbessert werden.

Am Mittwoch hat die SPD-Bundestagsfraktion mehr als 200 engagierte Mitglieder der muslimischen Community aus allen Teilen der Republik zu der zweiten Islamkonferenz unter dem Motto „Muslime in Deutschland – Mittendrin statt nur dabei!“ empfangen.

Ziel war es, nicht ÜBEREINANDER, sondern MITEINANDER zu sprechen und sich über aktuelle Herausforderungen auszutauschen. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion haben gegenüber den muslimischen Gästen sehr deutlich gemacht, dass die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – schon immer, aber jetzt erst recht – mit aller Entschiedenheit gegen Islamfeindlichkeit kämpfen und sich für eine weltoffene und vielfältige Gesellschaft einsetzen, an der Musliminnen und Muslime gleichberechtigt teilhaben. Der regelmäßige Austausch mit ihnen ist den SPD-Abgeordneten sehr wichtig, denn Musliminnen und Muslime und ihre Religion gehören zu Deutschland.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten haben die Islamkonferenz genutzt, um ihnen vor allem zuzuhören. Insbesondere nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau, wollen sie ein klares Signal setzen und zeigen: Wir sind an Eurer Seite!

Mehr als 200 Musliminnen und Muslime aller Altersgruppen aus ganz Deutschland hatten sich auf den Weg nach Berlin gemacht. Nach einer abwechslungsreichen Podiumsdiskussion haben sie in verschiedenen Diskussionsforen mit den Abgeordneten über ihre Erfahrungen im Alltag gesprochen, haben berichtet, wo der Schuh drückt, und ihre Erwartungen an die Politik formuliert. Den Wünschen und Vorschlägen für ein besseres Miteinander will sich die SPD-Bundestagsfraktion annehmen.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Ergebnis des Koalitionsausschusses zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung handelt rechtzeitig und entschlossen in der Coronavirus-Krise. Mit den Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wollen wir Arbeitsplätze erhalten und schaffen Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Davon werden im Ernstfall insbesondere die zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen vor Ort profitieren, die das Rückgrat der südbadischen Wirtschaft bilden.

Für schnelles Internet fließen 8,7 Millionen Euro nach Klettgau

Die Gesamtinvestitionen für das Breitbandausbauprojekt der Gemeinde betragen laut dem Projektträger atene KOM GmbH 17.300.000,00 Euro. Mit einer Förderquote von 50 Prozent beträgt die vorläufige Höhe der Zuwendung der Bundesförderung 8.650.000,00 Euro. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt die Bundesregierung die Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.

Internationaler Frauentag – „Viel erreicht, aber noch längst nicht am Ziel“

Es geht zudem darum, frauenspezifische Belange und Themen stärker in die Öffentlichkeit zu tragen. Genau deshalb sind die Frauenaktionswochen im Landkreis Waldshut so wichtig, weil sie ein tolles Format sind, bei dem Frauen sich austauschen und vor Ort vernetzen können. Leider sind auch in der Kommunalpolitik Frauen gemessen an ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung unterrepräsentiert.

Hochrheinkommission gewinnt Bundeswettbewerb für vorbildliche Bürgerbeteiligung

Bundesumweltministerin Svenja Schulze zeichnete am Dienstag die deutsch-schweizerische Hochrheinkommission für vorbildliche Bürgerbeteiligung aus. Im Finale des Bundeswettbewerbs "Ausgezeichnet!“ setzte sich die Hochrheinkommission gegen Großstädte wie Hamburg oder Köln durch.

Islamkonferenz der der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin

Auf meine Einladung hin hat Rafika Aydogan an der 2. Islamkonferenz der SPD-Bundestagsfraktion „Muslime in Deutschland - Mittendrin statt nur dabei!“ in Berlin teilgenommen. Die Laufenburgerin arbeitet bei der AWO Waldshut und ist dort Ansprechpartnerin für das Integrationsmanagement geflüchteter Menschen im Landkreis Waldshut.

Gespräch zur Verkehrsentlastung rund um den Zollhof Waldshut

Wir sind uns einig, dass die jetzige Situation vor Ort mehr als unbefriedigend ist. Deshalb wollen wir eine verkehrslenkende Lösung, die die Lage recht zügig entschärft. Ich sehe unsere direkten Gespräche auf Bundesebene konstruktiv.

Jahrzehntelange kommunale Arbeit des Genossen Dieter Schwandt

Dieter Schwandt kann man in der Tat als Laufenburger Urgestein bezeichnen. Jahrzehntelang setze er sich  als Beisitzer im SPD Ortsverein Laufenburg, als treibende Kraft der Städtepartnerschaft zwischen Laufenburg und Le Croisic, als Gemeinderat und als Bürgermeister-Stellvertreter für die Gemeinde Laufenburg tatkräftig ein.

Schnelles Internet im Hochschwarzwald: Rund 626.000 Euro Bundesfördermittel fließen

Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt die Bundesregierung die Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.

„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ – mehr Geld für Hilfs- und Beratungsangebote in den Kommunen

„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unterstützt die Hilfs- und Beratungsangebote in den Ländern und Kommunen. In den Jahren 2020 bis 2023 werden insgesamt bis zu 120 Millionen Euro für den Aus-, Um- und Neubau, die Sanierung und den Erwerb von Hilfseinrichtungen im Rahmen innovativer Projekte vergeben

Schnelles Internet: 3 Millionen Euro Bundesfördermittel fließen nach St. Märgen

Die Gesamtinvestitionen für das Breitbandausbauprojekt der Gemeinde betragen laut dem Projektträger atene KOM GmbH 4.924.012,00 Euro. Mit einer Förderquote von 60 Prozent beträgt die vorläufige Höhe der Zuwendung der Bundesförderung 2.954.407,00 Euro.

Ein Atomkraftwerk weniger an der deutsch-französischen Grenze

In Deutschland steigen wir bis Ende 2022 definitiv aus der Atomkraft aus. Denn es bleibt dabei: Atomkraft ist riskant, teuer und hinterlässt den kommenden Generationen die Last der Entsorgung des Atommülls. Für echten Klimaschutz setzen wir auf den Ausbau erneuerbarer Energien.

Oberried im Glück: 7,6 Millionen Euro Fördermitteln für den Breitbandausbau

Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald erhält zusätzlich zu den bereits gewährten Bundesfördermitteln in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro für die Erschließung von unterversorgten Adressen in Oberried nun rund 7,6 Millionen Euro.

Gesetzentwurf zur Grundrente – ein Meilenstein in der Geschichte unseres Sozialstaates

Die Grundrente werden rund 1,3 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen. Denn häufig haben Frauen der Familie wegen nur Teilzeit gearbeitet – oder in Berufen, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird.

2,5 Millionen Euro Bundesfördermittel fließen nach Oberried

Die Gesamtinvestitionen für das Breitbandausbauprojekt des Zweckverbandes betragen laut dem Projektträger atene KOM GmbH 4.906.645,00 Euro. Mit einer Förderquote von 50 Prozent beträgt die vorläufige Höhe der Zuwendung der Bundesförderung 2.453.322,00 Euro.