Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 07 / 2020
/in Allgemein /von ArchivKurzarbeitergeld wird erhöht
Höheres Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Unterstützung für Familien mit kleinem Budget: Das von der Koalition in den Bundestag eingebrachte „Sozialschutz-Paket II“ sieht wichtige Hilfen vor, um soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen.
Das Kurzarbeitergeld ist ein sehr wirkungsvolles Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und Brücken über die Zeit der Krise zu bauen. Für die Beschäftigten bedeutet das, dass sie ihren Job behalten. Es bedeutet aber bislang auch, dass sie auf bis zu 40 Prozent ihres Lohns verzichten. Über mehrere Monate hinweg mit erheblichen Lohneinbußen zurechtzukommen, ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nur schwer möglich.
Darum haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Koalition durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld erhöht wird, wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten. Dann wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat von 60 auf 70 Prozent (bzw. von 67 auf 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) erhöht.
Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, sich etwas hinzuzuverdienen: Bislang wurden nur Hinzuverdienste aus systemrelevanten Tätigkeiten nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Künftig sollen Hinzuverdienste aus allen Tätigkeiten anrechnungsfrei bleiben, wenn sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld die Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht überschreiten. Die Neuregelungen zur Kurzarbeit sollen bis zum 31. Dezember 2020 gelten.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, soziale Härten für Arbeitslose abzufedern. Wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer: Vermittlung und Weiterbildung sind eingeschränkt, die Chancen gerade jetzt eine Stelle zu finden gering. Deshalb soll das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Gerade Eltern mit kleinem Budget sollen deshalb besonders unterstützt werden. Für Kinder aus bedürftigen Familien wird das kostenlose warme Mittagessen gesichert, das sie normalerweise in der Schule oder der Kita erhalten. Damit sie in der aktuellen Situation auch zu Hause nicht darauf verzichten müssen, sollen die Kommunen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket so flexibel einsetzen können, dass das kostenlose Essen den Kindern nach Hause oder zur Abholung an die Schule geliefert wird.
Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Indem künftig auch Frühförderstellen in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen werden, wird deren wichtige Arbeit zur Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsauffälligkeiten gesichert.
Die Funktionsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit muss gewährleistet bleiben: Seine Rechte einklagen zu können, ist auch während der Corona-Krise wichtig und kann nicht auf Eis gelegt werden. Deshalb sollen mündliche Verhandlungen auch per Video-Schalte geführt werden können. Zudem werden Gerichten weitere Spielräume eingeräumt, damit sie arbeitsfähig bleiben, ohne die Gesundheit der Beteiligten aufs Spiel zu setzen. Mit befristeten Anpassungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Sozialgerichtsgesetz sollen dafür die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden.
Schließlich wird mit dem Sozialschutzpaket II sichergestellt, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn Ausbildungen und Freiwilligendienste durch die Corona-Pandemie später als üblich beginnen.
Unterstützung für Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs
Studierende sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler werden angesichts der pandemiebedingten Einschränkungen besser unterstützt. Beim BAföG werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert. Für Studentinnen und Studenten, die wegen der Krise in eine finanzielle Notlage geraten, stellt der Bund 100 Millionen Euro bereit.
Mit dem Gesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, reagieren die Koalitionsfraktionen auf die Beeinträchtigungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs in Folge der Corona-Pandemie. Vorgesehen sind Erleichterungen und Flexibilisierungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase als auch für Studentinnen und Studenten.
Konkret treten folgende Verbesserungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft:
- Erstens: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, werden demnach um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können um sechs Monate verlängert werden. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der Sondersituation ihre Qualifizierungsziele weiterverfolgen können. Die Höchstbefristungsgrenze kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn die Krise andauern sollte.
- Zweitens: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird aufgrund der aktuellen Sondersituation ebenfalls ergänzt. Studierende sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Wer sich während der Corona-Krise in systemrelevanten Branchen und Berufen etwas hinzuverdient, soll dadurch keine Einbußen bei der BAföG-Förderung haben. Einkünfte aus entsprechenden Tätigkeiten werden daher nicht auf das BAföG angerechnet. Auch die Definition systemrelevanter Branchen und Berufe wird erweitert. Denn viele wollen mit anpacken, ob im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in anderen Bereichen. Das soll noch besser honoriert und erleichtert werden. Dies gilt auch für Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
SPD-Fraktion setzt 100 Millionen Euro für Nothilfefonds für Studierende durch
Die SPD-Fraktion hat außerdem im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass auch Studierende unterstützt werden, die wegen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten, weil sie zum Beispiel ihren Nebenjob verlieren, aber keinen Anspruch auf BAföG haben. Um sie mit direkten Zuschüssen zu unterstützen, stellt der Bund 100 Mio. Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke zur Verfügung. Mit dem Zuschuss können die Studierendenwerke jungen Menschen in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch helfen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat außerdem dafür gesorgt, dass die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinslos gestellt werden.
„Eine Öffnung des BAföG wäre ebenso wünschenswert gewesen, ist aber am ideologischen Widerstand von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek gescheitert“, kritisiert der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek. „Für die SPD-Fraktion steht im Vordergrund, dass diejenigen Studierenden, die aktuell unverschuldet in Not gekommen sind, auf einfachem Weg einen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt erhalten können. Dieses Ziel haben wir erreicht.“
Das Elterngeld wird krisenfest
Mütter und Väter sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld haben. Dafür sorgt ein neues Gesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat.
Die Corona-Pandemie hat spürbare Auswirkungen auf die Lebensweise von Familien. Dazu gehört, dass immer mehr Mütter und Väter die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld nicht mehr einhalten können. Familien und auch werdende Familien trifft die Pandemie in verschiedener Hinsicht:
Viele Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (etwa Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) sind auf Grund der aktuellen Situation besonders gefordert, um die notwendige staatliche Daseinsvorsorge zu sichern. Sie werden an ihrem Arbeitsplatz dringend gebraucht und können häufig weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Dadurch besteht das Risiko, dass ihnen Elterngeldmonate verloren gehen.
Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen. Das betrifft Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, aber auch werdende Eltern, denen durch das gesunkene Einkommen Nachteile bei der späteren Berechnung der Elterngeldhöhe drohen. Denn Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist normalerweise das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Die geltenden Regelungen zum Elterngeld sind auf diese besondere Situation nicht zugeschnitten. Sie werden deshalb für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst, um Mütter und Väter in der aktuellen Lage weiter effektiv mit dem Elterngeld zu unterstützen. Im Einzelnen:
Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, verlieren den Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Auch Eltern und werdenden Eltern, die durch die Corona-Krise Einkommensverluste haben – etwa durch Kurzarbeit – entsteht dadurch kein Nachteil im Elterngeld. Das bedeutet konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I, das Eltern aufgrund der Corona-Pandemie während des Bezugs von Elterngeld erhalten, reduzieren die Höhe des Elterngelds nicht. Bei werdenden Eltern werden Monate mit pandemiebedingten Einkommenseinbußen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Dadurch wird verhindert, dass Ansprüche sinken.
Corona-Prämie in der Altenpflege
Angesichts der Corona-Pandemie bringen die Koalitionsfraktionen weitere Maßnahmen auf den Weg, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen zu bewältigen. Beschäftigte in der Altenpflege erhalten eine Sonderzahlung.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, über den der Bundestag jetzt in erster Lesung beraten hat, sieht eine ganze Reihe von Regelungen vor. Mit ihnen sollen der Infektionsschutz gestärkt und negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, Krankenhäuser, Pflegekräfte sowie auf Studierende und Auszubildende in Gesundheitsberufen aufgefangen oder abgeschwächt werden.
Vorgesehen ist unter anderem, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Tests auf eine Infektion oder Immunität für ihre Versicherten vergüten muss. So soll sichergestellt werden, dass die Kassen die Tests auch dann bezahlen, wenn keine Corona-Symptome vorhanden sind. Auch die Gesundheitsämter werden grundsätzlich in die Lage versetzt, Corona-Tests durchzuführen.
Stärkung des Gesundheitsdienstes
Zudem wird der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt. Hier soll durch Maßnahmen des Bundes vor allem die Digitalisierung vorangetrieben werden. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.
Das Gesetz sieht auch weitere Maßnahmen vor, um pflegende Angehörige zu unterstützen und die pflegerische Versorgung insbesondere im häuslichen Bereich bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 zu sichern. Bei Engpässen in der pflegerischen Versorgung durch die Corona-Pandemie soll es leichter möglich sein, Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten. Auch die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages wird vereinfacht.
Sonderleistung für die Altenpflege
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine Regelung zur Zahlung und Refinanzierung einer einmaligen Sonderleistung (Corona-Prämie) in der Altenpflege. Zugelassene Pflegeeinrichtungen werden demnach zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten verpflichtet. Die Prämien können durch die Länder und Arbeitgeber weiter aufgestockt werden. Die Aufwendungen für diese Corona-Prämien werden den Pflegeeinrichtungen zunächst durch die soziale Pflegeversicherung erstattet und im Voraus gezahlt; die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich anteilig an den Kosten im ambulanten Bereich. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium miteinander festlegen, in welchem Umfang die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten. Dies wird auch die Frage der Refinanzierung dieser einmaligen Prämie umfassen.
Um sicherzustellen, dass auch in Zeiten von Corona die Ausbildung in den Gesundheitsberufen erfolgreich durchgeführt werden kann, werden Rechtsgrundlagen für mögliche Flexibilisierungen in den Ausbildungen geschaffen. Das gilt unter anderem für das Studium der Medizin und die Ausbildung in Pflegeberufen.
Arbeit der Personalräte gesichert
Die Amtszeit von Personalräten endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die turnusmäßigen Neuwahlen stattfinden. Derzeit erschwert allerdings die Corona-Pandemie die pünktliche Durchführung von aktuell anstehenden Personalratswahlen. Um zu verhindern, dass dadurch ab Juni Personalvertretungen unbesetzt bleiben, hat der Bundestag auf Initiative der Koalitionsfraktionen Änderungen am Bundespersonalvertretungsgesetz beschlossen.
Demnach können die im Amt befindlichen Personalvertretungen die Geschäfte im Rahmen eines Übergangsmandats kommissarisch weiterführen, wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen nicht bis Ende Mai erfolgen oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen noch nicht stattgefunden hat. Außerdem können Beschlüsse der Personalvertretungen auch im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenz gefasst werden. Die Maßnahmen sind bis zum 31. März 2021 befristet.
Schutz vor Konversionsbehandlungen
Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität werden verboten. Auf Initiative der Bundesregierung hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen beschlossen.
Bei sogenannten Konversionstherapien handelt es sich um Behandlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen zu ändern oder zu unterdrücken.
Das Gesetz verbietet Konversionsbehandlungen an Minderjährigen generell. Bei Erwachsenen sind solche Behandlungen verboten, wenn die Betroffenen über den therapeutischen Nutzen der Behandlung getäuscht oder nicht hinreichend über Risiken und die nicht bewiesene Wirksamkeit aufgeklärt worden sind. Die Durchführung einer Konversionstherapie bei einem Erwachsenen darf nicht durch Drohung erzwungen werden. Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist. Auch jedes Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien ist künftig untersagt und strafrechtlich sanktioniert.
Die als Konversionsbehandlungen angebotenen schädlichen Maßnahmen bedeuten für die Betroffenen sehr viel Leid. Das Gesetz ist deshalb wichtig für den einzelnen Menschen, dessen sexuelle und geschlechtliche Identität von niemandem beeinflusst werden darf. Es ist aber auch ein Signal für Akzeptanz und Selbstbestimmung in unserer Gesellschaft.
Härteres Vorgehen gegen Gaffer
Die Koalition will härter gegen Gaffer vorgehen. Wer etwa verstorbene Unfallopfer fotografiert, macht sich künftig strafbar. Auch Frauen unter den Rock zu fotografieren, wird verboten.
Mit dem geplanten Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen, über das der Bundestag jetzt in erster Lesung beraten hat, sollen zum einen Schutzlücken im Strafgesetzbuch hinsichtlich bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen geschlossen werden. Denn immer öfter machen Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Fotos oder Videos vom Geschehen und verbreiten diese Aufnahmen über soziale Netzwerke oder geben sie an die Medien weiter. Für die SPD-Fraktion ist klar: Das Persönlichkeitsrecht des Menschen endet nicht mit dem Tod. Deshalb soll es zukünftig strafbar sein, wenn Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Fotos oder Videos von verstorbenen Personen machen und diese über soziale Netzwerke verbreiten, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Von der Regelung umfasst sind das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt.
Zum anderen verbietet das Gesetz das so sogenannte Upskirting. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein inakzeptabler Eingriff in die Intimsphäre insbesondere von Frauen. Anderen Personen ohne Erlaubnis unter den Rock zu fotografieren, diese Fotos in Chatgruppen zu teilen oder sogar kommerziell zu vertreiben, soll zukünftig strafbar sein. Auch das Fotografieren in den Ausschnitt, das sogenannte Downblousing, wird verboten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme insbesondere von den Genitalien, dem Gesäß und der weiblichen Brust strafbar ist, wenn diese gegen Anblick geschützt sind. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll sanktioniert werden.
Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verbessern
Das Recht auf Meinungsfreiheit endet dort, wo strafbare Hetze oder Verleumdung beginnt. Um noch wirksamer gegen strafbare Falschmeldungen und Hassreden in den sozialen Netzwerken vorzugehen und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken, soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickelt werden.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist seit Oktober 2017 in Kraft. Es verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke, offensichtlich strafbare Inhalte spätestens nach 24 Stunden, kompliziertere Fälle in der Regel binnen sieben Tagen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen oder zu sperren. Die Betreiber müssen ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anbieten und darüber öffentlich Bericht erstatten.
Die Erfahrungen und auch die bislang von den sozialen Netzwerken vorgelegten Berichte über den Umgang mit Beschwerden zeigen, dass das Gesetz wirkt und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war. Um Defizite zu beheben und die Regelungen weiterzuentwickeln, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorgelegt, über den der Bundestag nun erstmals beraten hat.
So sollen insbesondere Berichtspflichten konkretisiert und vereinheitlicht werden, um die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Berichte sicherzustellen. Gleichzeitig sollen die Vorgaben zur Ausgestaltung des Beschwerde-Managements konkretisiert und präzisiert werden. Meldewege zur Übermittlung von Beschwerden müssen direkt erreichbar und leicht bedienbar sein.
Um die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken, wird ein Verfahren zur Wiederherstellung von Inhalten etabliert. So soll es ein Gegendarstellungs- und ein Schlichtungsverfahren geben, in denen Entscheidungen nochmals überprüft und begründet werden müssen. Eine solche Schlichtung kann dazu beitragen, eine außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten zwischen Nutzerinnen und Nutzern und dem Anbieter eines sozialen Netzwerkes zu erreichen.
Darüber hinaus sollen unter anderem der Informationsgehalt der Transparenzberichte verbessert und die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen effizienter gestaltet werden. Damit wird es einfacher, sich gegen ungerechtfertigte Löschungen zu wehren.
Friedensprozess in Libyen unterstützen
Anfang April hat die Europäische Union die Operation „Irini“ gestartet. Ziel ist es, einen Beitrag zur Umsetzung des UN-Waffenembargos für Libyen zu leisten. Die Bundeswehr beteiligt sich mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten an der Mission. Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag zugestimmt.
Schwerpunkt der neuen EUNAVFOR MED-Operation „Irini“ ist die Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen für Libyen, auf dessen strikte Einhaltung sich die Staats- und Regierungschefs sowie Vertreterinnen und Vertreter internationaler Organisationen im Januar in Berlin verständigt hatten. Deutschland hatte sich in der EU für einen solchen europäischen Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos eingesetzt. Darüber hinaus soll die Operation auch Informationen über illegale Öl-Exporte aus Libyen sammeln, gegen Menschenschmuggel vorgehen und die libysche Marine und Küstenwache ausbilden.
„Irini“ soll über Einheiten in der Luft und auf See verfügen. So sollen Schiffe auf hoher See überprüft werden, die verdächtig sind, Waffen an Bord zu haben. Waffenlieferungen an die Konfliktparteien sollen so unterbunden werden. Die Mission ist Teil eines umfassenden europäischen Gesamtansatzes, um Libyen zu stabilisieren und den politischen Friedensprozess unter Führung der Vereinten Nationen zu unterstützen.
Das Bundeswehrmandat sieht vor, bis zu 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten im Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere Libyens und Tunesiens einzusetzen. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich zu Beginn mit einem Seefernaufklärer sowie mit Personal in den Hauptquartieren zu beteiligen. Spätestens ab August 2020 wird die Beteiligung einer seegehenden Einheit angestrebt. Das Mandat gilt bis zum 30. April 2021. Grundlage sind Beschlüsse der Europäischen Union und Resolutionen der Vereinten Nationen.
Stabilität am Horn von Afrika
Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation „Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias beteiligen. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag in erster Lesung beraten.
Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan und in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist die Sicherung dieser Transportwege umso relevanter. Mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen konnte die Piraterie vor der Küste Somalias bereits zurückgedrängt werden. Allerdings bleibt die Region anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Sie bleibt politisch instabil und fragil. Die zum Teil schwachen staatlichen Strukturen in der Region tragen zu innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Probleme wie Armut, Nahrungsmittelknappheit, fragile Ökosysteme (Dürrerisiko), Bevölkerungswachstum, Urbanisierung sowie Flucht- und Migrationsbewegungen.
Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika leistet die EU nicht nur einen Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie und zur Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms, sondern trägt auch zur Stabilisierung der Region bei. Die strategische Überprüfung von Atalanta wird derzeit durch die EU vorgenommen. Eine Fortsetzung der Operation über 2020 hinaus halten die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die regionalen Anrainerstaaten für sinnvoll und erforderlich. Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Atalanta bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Die Bundeswehr soll unter anderem die für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (Amisom) gecharterten Schiffe schützen, etwa durch die Präsenz an Bord dieser Schiffe. Die Personalobergrenze von maximal 400 Soldatinnen und Soldaten soll bestehen bleiben.
Eva Högl zur neuen Wehrbeauftragten gewählt
Die SPD-Abgeordnete Eva Högl ist am Donnerstag zur neuen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt worden.
Die bisherige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion wird als Wehrbeauftragte nach Artikel 45b des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bundestages bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte tätig. Zu ihren Kernaufgaben gehört außerdem, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten zu wachen.
Als „Anwältin der Soldatinnen und Soldaten“ legt sie dem Bundestag einmal im Jahr einen umfassenden Bericht vor, in den Erkenntnisse einfließen, die sie unter anderem durch Truppenbesuche, Gespräche und Eingaben aus der Bundeswehr gewinnt. Jeder Soldat und jede Soldatin hat die Möglichkeit, sich direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an die Wehrbeauftragte zu wenden.
„Vor etwa zwanzig Jahren wurden alle Laufbahnen der Bundeswehr für Frauen geöffnet, nun folgt mit Eva Högl wieder eine weibliche Wehrbeauftragte im Amt“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gabriela Heinrich. „Das ist eine Bereicherung. Eva Högl bringt frischen Wind und setzt neue Akzente im Amt der Wehrbeauftragten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr.“
Eva Högl war seit 2009 SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Berlin-Mitte. Im Amt der Wehrbeauftragten folgt sie auf Hans-Peter Bartels, dessen fünfjährige Amtszeit endet.
Abgeordnete verzichten auf Diäten-Erhöhung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verzichten in diesem Jahr auf eine Erhöhung ihrer Diäten. Dafür hatte sich die SPD-Fraktion eingesetzt.
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden jährlich zum 1. Juli automatisch an die Lohnentwicklung angepasst. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Abgeordnetenentschädigung angemessen und nachvollziehbar ist. Die für dieses Jahr vorliegenden Daten zur Entwicklung des Nominallohnindex berücksichtigen allerdings noch nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Anpassung der Diäten im Jahr 2020 ausgesetzt. Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Probleme und der Tausenden von Menschen, die in Kurzarbeit sind oder um ihren Job bangen, wäre die übliche Anpassung der Diäten an die Lohnentwicklung aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem Jahr nicht angemessen.
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Konzept für Lockerungen im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet nach dem 15. Mai
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Trotz Perspektive für Gastronomie bleibt Situation an der deutsch-schweizerischen Grenze ungewiss
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Erklärung: Perspektiven an den Grenzen schaffen
Grenzkontrollen im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet bis 15. Mai verlängert
Schnelles Internet in Stegen: 6,7 Millionen Euro Bundesfördermittel
Diskussion um die Verlängerung der Einreisebeschränkungen
SPD-Abgeordnete kritisieren unsägliche Situation an der deutsch-schweizerischen Grenze
2. THW-Gesetz tritt am 1. Mai 2020 in Kraft: THW kann nun noch einfacher gerufen werden
Förderung für KIT und Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg