Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 10 / 2020
/in Allgemein /von ArchivKoalition bringt Konjunkturpaket auf den Weg
Mit einem umfangreichen Konjunkturprogramm reagiert die Große Koalition auf die Corona-Krise. Es hilft denjenigen, die von der Krise besonders betroffen sind – und gibt der Wirtschaft einen deutlichen Schub in Richtung Zukunft.
Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss Eckpunkte eines Konjunktur- und Zukunftspakets im Umfang von 130 Milliarden Euro beschlossen. Es setzt kräftige Impulse, um Wachstum und Beschäftigung wieder in Schwung zu bringen. Es ist ein Programm für Familien, für Städte und Gemeinden, für Auszubildende, für kleine und mittelständische Unternehmen, für die Kultur und für die Umwelt. Die Maßnahmen sollen schnell dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden und wo sie die größte Wirkung entfalten können. Deshalb stehen die Menschen im Mittelpunkt des Programms: Mit direkten Unterstützungen für die Bürgerinnen und Bürger stärkt die Koalition die Nachfrage und kurbelt die Konjunktur an. Liquiditätshilfen für besonders betroffene Unternehmen sichern die Arbeitsplätze zahlreicher Beschäftigter. Und Investitionen in Zukunftstechnologien machen das Land wettbewerbsfähiger, ökologischer und lebenswerter.
Damit das Konjunkturprogramm schnell Wirkung entfalten kann, soll es zügig umgesetzt werden. Dafür hat die Koalition in dieser Woche bereits mehrere Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Parlament beschlossen werden sollen.
Folgende Eckpunkte haben die Koalitionspartner verabredet:
Nachfrage stärken, Menschen und Unternehmen entlasten
Die Umsatzsteuer soll ab dem 1. Juli für ein halbes Jahr gesenkt werden. Der allgemeine Satz sinkt den Plänen zufolge von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Davon profitieren vor allem Bürgerinnen und Bürger mit normalem und geringem Einkommen, da sie einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben. Zugleich stärkt die Mehrwertsteuersenkung mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro die Binnennachfrage und gibt der Wirtschaft einen kräftigen Schub.
Dasselbe Prinzip gilt für die Senkung der EEG-Umlage. Sie macht fast ein Viertel der Strompreise aus und würde ohne Gegenmaßnahmen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Hohe Stromkosten aber treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Zudem schwächen sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Deshalb sehen die Eckpunkte des Konjunkturpakets vor, die EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 auf 6,5 bzw. 6,0 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Der Bund will dafür einen Zuschuss in Hö-he von elf Milliarden Euro leisten.
Zudem verhindert die Koalition mit einer Sozialgarantie, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge für Be-schäftigte und Unternehmen in der Krise zur Belastung werden. Sie werden für die Jahre 2020 und 2021 bei maximal 40 Prozent gedeckelt. Damit Sozialleistungen nicht gekürzt werden, wird der Bund den Fi-nanzbedarf der Sozialversicherungen decken.
Junge Menschen, Familien und Alleinerziehende unterstützen
Familien sind durch Schul- und Kitaschließungen besonders von den krisenbedingten Einschränkungen betroffen. Sie sollen für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro erhalten. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung) angerechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Kinderbonus hingegen wie auch das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Gleichzeitig ist der Kinderbonus in Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Euro ein ordentlicher Impuls für die Binnennachfrage.
Eine besondere Unterstützung soll es für Alleinerziehende geben. Für sie wird der sogenannte Entlastungsbetrag befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Dadurch zahlen Alleinerziehende weniger Steuern. So hat eine alleinerziehende Krankenpflegerin mit zwei Kindern bei einem Bruttoverdienst von rund 40 000 Euro jährlich rund 600 Euro zusätzlich zur Verfügung. Zusammen mit dem Kinderbonus sind es in diesem Jahr sogar 1.200 Euro.
Die Corona-Zeit hat nochmal deutlich vor Augen geführt: Leistungsfähige Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind für die Teilhabe unserer Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von zentraler Bedeutung. Die Schulen stehen hier vor großen Herausforderungen. Sie müssen ihre digitalen Lehrangebote ausbauen und für den Präsenzunterricht entsprechende Hygieneanforderungen einhalten. Das Konjunkturpaket sorgt hier für zusätzliche Impulse: Verabredet ist, dass Länder, die in den Jahren 2020 und 2021 Investitionsmittel für den Ganztagsausbau abrufen, diese Mittel im späteren Programmverlauf zusätzlich erhalten sollen. Außerdem soll die Förderung von digitalen Lernangeboten im Digitalpakt Schule ausgewei-tet werden.
Auch beim Ausbau der Kindertagesbetreuung erhöht die Koalition das Tempo. In den Jahren 2020 und 2021 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden mit einer Milliarde Euro zusätzlich, um Betreuungsplätze zu schaffen und in die Ausstattung zu investieren. Die zusätzlichen Investitionen in Bildung und Betreuung leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt auch für mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Zudem spannt die Koalition einen Schutzschirm für Auszubildende. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen trotz der aktuellen Situation eine Ausbildung beginnen können, Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich zu Ende bringen können. Deshalb soll es Prämien für Betriebe geben, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.
Hilfe für Städte und Gemeinden
Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen des Konjunkturpakets ein besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm kräftig entlastet. Sie erhalten einen Ausgleich für die krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer: Der Bund übernimmt die Hälfte (rund 5,9 Milliarden Euro), die andere Hälfte sollen die Länder tragen. Außerdem übernimmt der Bund künftig bis zu 75 (statt 50) Prozent der Unterkunftskosten für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung. Das entspricht einer Entlas-tung um etwa vier Milliarden Euro pro Jahr. Auch beim öffentlichen Personennahverkehr in den Kommu-nen gibt es Unterstützung: Hier wird der Bund den Ländern mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bei der Finanzierung helfen, da die Fahrgeldeinnahmen krisenbedingt stark gesunken sind. Die Entlastungen schaffen bei den Kommunen wichtigen Investitionsspielraum – und sind damit ein wichtiger Impuls für die Konjunktur. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen.
Engpässe überbrücken, Branchen unterstützen
Zahlreiche Unternehmen, vor allem aber auch kleine und mittelständische Betriebe, haben weiterhin mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Um ihre Existenz zu sichern, hat die Koalition ein Programm mit Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro beschlossen. Damit erhalten betroffene Unternehmen in den Monaten Juni bis August weiter Unterstützung bei der Finanzierung laufender Betriebskosten. Von dem Programm sollen besonders Branchen wie etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe, Jugendherbergen, Schausteller, Reisebüros, Reisebus- und Veranstaltungsunternehmen, aber etwa auch Einrichtungen der Behindertenhilfe profitieren.
Zudem sollen Unternehmen über steuerliche Maßnahmen und bessere Abschreibungsregeln für die Jahre 2020 und 2021 mehr Liquidität erhalten. Sie können bewegliche Wirtschaftsgüter dann schneller abschreiben und in diesem Jahr entstehende Verluste umfassender mit Gewinnen aus 2019 verrechnen.
Auch für die Kulturbranche baut die Koalition Brücken, um durch die verlustreiche Zeit zu kommen. Denn größere Kulturveranstaltungen mit Publikum sind weiterhin nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Mit einem Hilfsprogramm für den Kulturbereich steht eine Milliarde Euro bereit, um die Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland zu stützen. Die Länder werden ebenfalls aktiv. Außerdem wird es ein Kredit-Sonderprogramm der KfW im Umfang von einer Milliarde Euro für gemeinnützige Organisationen geben. Dies schließt unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schullandheime ein.
Nachhaltige Zukunft gestalten
Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, dass Deutschland gestärkt aus der Krise kommt. Mit dem Konjunkturprogramm legt die Koalition den Grundstein dafür. Investitionen in die Modernisierung des Landes und der Wirtschaft sollen den nötigen Strukturwandel vorantreiben und gestalten. Dafür hat die Koalition ein 50 Milliarden Euro schweres „Zukunftspaket“ geschnürt, das Maßnahmen für Klimaschutz und Digitalisierung ebenso umfasst wie Investitionen in das Gesundheitswesen.
Mehr Tempo bei Energie- und Mobilitätswende
Zentral für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes ist die Energie- und Mobilitätswende. Denn hier verbinden
sich die Themen Klimaschutz und Zukunftstechnologien, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Mit verschiedenen Maßnahmen knüpft die Koalition an das Klimaschutzprogramm an und setzt noch stärkere Anreize für Investitionen in Zukunftstechnologien. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Stärkung des Automobil-sektors mit bis zu zehn Milliarden Euro, der auf seinem Weg hin zu klimafreundlichen Antrieben einen enormen Strukturwandel vor sich hat. Um den Austausch hin zu emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen, verdoppelt der Bund seinen Anteil an der Umweltprämie für den Kauf eines Elektroautos: Bei Nettolistenpreisen bis 40.000 Euro soll die Prämie von 3.000 auf 6.000 Euro steigen – zusätzlich zur Prämie der Industrie. Zudem fördert der Bund mit einem Bonus-Programm Zukunftsinvestitionen der Hersteller und Zulieferer in der Automobilindustrie und investiert zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den schnellen Ausbau des Ladesäulennetzes sowie in die Forschung im Bereich Elektromobilität. Auch die Umstiege von Fahrzeug-, Bus- und LKW-Flotten auf Elektromobilität sollen gefördert werden.
Zudem werden sieben Milliarden Euro zusätzlich in die Zukunftstechnologie Wasserstoff investiert. Deutschland und Europa sollen Leitmärkte für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft werden und deutsche Unternehmen ihre Vorreiterrolle weiter stärken. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen, wird der Deckel für Photovoltaik abgeschafft, der bislang die Förderung von Solaranlagen künstlich begrenzt. Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner sollen zudem stärker von den finanziellen Erträgen von Windrädern profitieren.
Digitalisierung anschieben
Auch die Digitalisierung soll einen weiteren Schub bekommen, vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung der Wirtschaft soll über erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm für den Auf- und Ausbau von Plattformen weiter gefördert werden.
Dazu gehört auch ein flächendeckendes 5G-Netz bis zum Jahr 2025: Die neue Mobilinfrastrukturgesellschaft soll mit fünf Milliarden Euro ausgestattet werden, um den Netzausbau in Gebieten zu ermöglichen, die von den Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkbetreiber nicht abgedeckt sind.
Zwei weitere Milliarden Euro will die Koalition bis 2025 zusätzlich in Künstliche Intelligenz (KI) investieren, um ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk zu unterstützen. Außerdem stellt der Bund Mittel für den Bau von mindestens zwei Quantencomputern bereit.
Gesundheitswesen stärken
Das deutsche Gesundheitswesen hat sich in der ersten Phase der Corona-Pandemie als robust erwiesen und
dafür gesorgt, dass wir die Krise gut gemeistert haben. Dennoch hat die Pandemie auch Defizite offengelegt.
Darauf reagiert die Koalition, indem sie vier Milliarden Euro bereitstellt, um in den Gesundheitsämtern un-ter anderem zusätzlich erforderliche Stellen sowie technische und digitale Auf- und Ausrüstung zu finanzie-ren.
Auch die Ausstattung der Krankenhäuser wird verbessert. Mit drei Milliarden Euro sollen Investitionen in Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, in IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens sowie in gezielte Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen gefördert werden. Schließlich will die Koalition die inländische Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte zusätzlich mit einer Milliarde Euro fördern und die Mittel für Impfstoffentwicklung weiter erhöhen.
Europäische und internationale Solidarität
Deutschland und Frankreich haben eine gemeinsame Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas vorgestellt, die auch die EU-Kommission aufgegriffen hat. Während der deutschen Ratspräsidentschaft geht es darum, ein europäisches Erholungsprogramm bis zum Jahresende umzusetzen.
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch in Entwicklungs- und Schwellenländern dramatisch. Deshalb wird Deutschland zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, die sowohl der Bekämpfung der Pandemie als auch der Ausweitung der humanitären Hilfe und gesundheitlichen Vorsorge dienen. Vorgesehen sind drei Milliar-den Euro zusätzlich bis 2021.
Umsetzung des Konjunkturpakets hat begonnen
Um die im Koalitionsausschuss verabredeten Eckpunkte des Konjunkturpakets rasch umzusetzen, haben Bundesregierung und Koalitionsfraktionen in dieser Woche mehrere Gesetzesvorlagen in den Bundestag eingebracht. Sie sollen bereits bis Anfang Juli beschlossen werden.
Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanziell handlungsfähig. Um das Konjunkturpaket zu finanzieren, hat die Bundesregierung den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts 2020 in den Bundestag eingebracht. Einen ersten Nachtragshaushalt hatte der Bundestag bereits im März beschlossen, um Maßnahmen zur Abmilderung der Krisenfolgen zu finanzieren.
Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sollen nun mit rund 103 Milliarden Euro die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Konjunkturpaket schnell und entschlossen umzusetzen. So werden beispielsweise die geplante Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus ausfinanziert. Allein diese Entlastungen summieren sich auf 24 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen werden 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Parallel soll die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden, in dem der Bund die Gewerbesteuerausfälle von über sechs Milliarden Euro kompensiert, die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt und bei den Kosten der Unterkunft aus der Grundsicherung dauerhaft entlastet. Darüber hinaus sind beispielsweise eine Milliarde Euro zusätzlich für den Digitalpakt Schule und fünf Milliarden Euro für den 5G-Ausbau vorgesehen. Einen Innovationsschub sollen auch die 26 Milliarden Euro anstoßen, die in den Klimaschutz investiert werden, etwa in die Umsetzung der Wasserstoffstrategie, die Gebäudesanierung und die Senkung der EEG-Umlage.
Insgesamt machen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 218,5 Milliarden Euro erforderlich. Damit wird die nach der Schuldenregel im Grundgesetz zulässige Obergrenze der Verschuldung um knapp 119 Milliarden Euro überschritten. Aus Sicht der Koalition handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 11 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht.
Haushaltsbegleitgesetz
Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets) flankiert den geplanten Nachtragshaushalt, in dem es gesetzliche Grundlagen schafft, die erforderlich sind, um bestimmte Investitionen zu tätigen. Konkret geht es um zusätzliche Mittel für die Mobilfunkinfrastruktur, die Kindertagesbetreuung und den ÖPNV. Außerdem wird die gesetzliche Voraussetzung für die Senkung der EEG-Umlage geschaffen.
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Mit dem geplanten „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ sollen zentrale steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger erhöht und Anreize für Investitionen in Unternehmen gesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Regelungen zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer, einen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für Familien sowie die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden vor. Unternehmen erhalten mehr Liquidität und zusätzliche Investitionsanreize durch schnellere Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, eine vorübergehende Ausweitung der Verlustverrechnung und eine höhere steuerliche Forschungs-zulage.
Neuer Schub für Wind- und Sonnenenergie
Bereits umgesetzt hat der Bundestag in dieser Woche wichtige Verabredungen des Konjunkturpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Deckelung beim Ausbau von Solarstrom fällt weg. Zudem erleichtert eine neue Regelung den Ausbau von Windkraftanlagen.
Ein großer Schritt für mehr erneuerbare Energien
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Bundestag in dieser Woche einen großen Schritt nach vorne beschlossen: Die Deckelung beim Ausbau des Solarstroms fällt weg. Außerdem wird der Bau von Windkraftanlagen erleichtert und das Energierecht für Gebäude vereinheitlicht.
Der Ausbau von Solaranlagen wird nicht mehr länger künstlich begrenzt. Um einen drohenden Förderstopp bei Solaranlagen abzuwenden, hat sich die SPD-Fraktion in monatelangen schwierigen Verhandlungen mit der Union für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des sogenannten Solardeckels eingesetzt. Jetzt ist es beschlossene Sache: Der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom fällt zukünftig weg. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom weiterhin der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann.
Um den Ausbau von Windrädern zu erleichtern, wurde die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land beschlossen. Diese räumt den Ländern die Möglichkeit ein, Mindestabstände von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Eine strikte bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist damit vom Tisch.
Einheitliches Regelwerk für klimafreundliche Gebäude
Für die energetischen Anforderungen an Gebäude und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden gilt künftig ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk. Dazu werden bestehende Gesetze in einem neuen Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Konkret löst das neue Gesetz das bisherige Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ab. Durch die Vereinheitlichung des Rechtsrahmens sollen die Regelungen kohärenter und ihre Anwendung einfacher werden. Das Gebäudeenergiegesetz folgt dabei weiterhin dem Ansatz, einerseits den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren (z.B. durch eine effiziente Anlagentechnik und baulichen Wärmeschutz) und andererseits möglichst viel erneuerbare Energien zu nutzen.
Neben der Vereinheitlichung des Rechtsrahmens sind verschiedene Neuregelungen beschlossen worden, mit denen unter anderem Ergebnisse des Wohngipfels, Vereinbarungen aus dem Klimaschutzprogramm sowie Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. So wird festgelegt, dass die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude im Jahr 2023 überprüft werden. Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab dem Jahr 2026 untersagt. Die Möglichkeiten, die energetischen Standards bei Neubauten zu erfüllen, werden flexibilisiert, etwa durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien. Mit dem sogenannten Modellgebäudeverfahren wird ein alternatives gleichwertiges Nachweisverfahren für Wohngebäude eingeführt, bei dem keine Berechnungen erforderlich sind.
Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein.
Reisegutscheine werden attraktiver
Wenn Reiseveranstalter wegen der Coronakrise Pauschalreisen absagen müssen, können die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurückverlangen. Das kann die Veranstalter in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Damit stattdessen Reisegutscheine für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver werden, sichert der Staat diese künftig gegen Insolvenz ab.
Die weltweiten Reisebeschränkungen stellen viele Reiseveranstalter vor existenzbedrohende Zahlungsengpässe, weil sie den Reisenden ihre Vorauszahlungen erstatten müssen. Deshalb soll es Reiseveranstaltern ermöglicht werden, ihren Kundinnen und Kunden stattdessen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten, die zusätzlich vom Staat gegen Insolvenz abgesichert sind. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat.
Durch die staatliche Absicherung sollen die Gutscheine so attraktiv werden, dass sie von den Kundinnen und Kunden angenommen werden. Für sie bleibt dies freiwillig. So sehen es verbindliche Vorgaben der Europäischen Union vor.
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:
Bei Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Reisegutschein in Höhe des vorab bezahlten Kaufpreises anbieten.
Die Reisenden können den Gutschein ablehnen. Sie behalten dann ihren Anspruch, ihr bezahltes Geld sofort zurückzubekommen.
Der Gutschein wird von der bestehenden gesetzlichen Insolvenzsicherung umfasst. Ergänzend erfolgt eine staatliche Absicherung.
Ein abgesicherter Reisegutschein verliert spätestens am 31. Dezember 2021 seine Gültigkeit. Wird er bis dahin nicht eingelöst, müssen die Vorauszahlungen unverzüglich erstattet werden.
Durch diese Regelung ist es für Kundinnen und Kunden in vielen Fällen sicherer, einen Gutschein anzunehmen, statt sofort auf einer Erstattung des Preises zu bestehen. Wenn viele Reisenden ihr Geld zurückfordern und ein Reiseveranstalter dadurch Insolvenz anmelden muss, wäre ihr Anspruch nur zum Teil abgesichert. Der Gutschein hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen den Vorteil, dass der Wert zu 100 Prozent staatlich garantiert wird.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Wenn Beschäftigte zum Arbeiten in andere EU-Länder geschickt werden, darf das kein Einfallstor für Lohndumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unfaire Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sein. Die EU hat deshalb Änderungen der Entsenderichtlinie beschlossen, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden. Das Ziel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
Arbeit in anderen Ländern der Europäischen Union ist heute längst selbstverständlich. Betriebe übernehmen immer häufiger Aufträge in anderen EU-Staaten und entsenden dann ihre Beschäftigten dorthin. Dabei muss es fair, verlässlich und sozial gerecht zugehen. Das wurde 1996 mit der sogenannten Entsenderichtlinie erstmals EU-weit geregelt. Dabei wurden Mindestbedingungen festgelegt: Mindestlöhne, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten sowie Mindestruhezeiten und andere Arbeitsschutzvorschriften.
Seither hat die Anzahl der Entsendungen weiter stark zugenommen. Das hat die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in der EU verändert. Teilweise kam es zu unfairem Wettbewerb, Rechtsunsicherheiten und unlauteren Geschäftspraktiken. Deshalb hat die EU die Entsenderichtlinie geändert, um faire Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen und Lohndumping wirkungsvoll zu bekämpfen.
Mit dem Gesetz zur Entsenderichtlinie, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, werden die neuen europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Damit werden der Schutz und die Rechte der Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Was hier gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen für die Entlohnung gilt (verschiedene Lohnstufen, Zulagen oder Sachleistungen, die Teil der Entlohnung sind), muss auch für alle gezahlt werden, ob hier beschäftigt oder hierher entsandt. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.
Wenn die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer − und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Unabhängig davon, ob der Entleihbetrieb im In- oder Ausland ansässig ist, werden zudem alle grenzüberschreitend eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erfasst.
Außerdem profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine lange Zeit entsandt werden, von allen in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Das gilt sowohl für Arbeitsbedingungen, die gesetzlich festgelegt sind, als auch für solche, die sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen künftig wie Betriebe in Deutschland den anwendbaren allgemeinverbindlichen bundesweiten oder auch regionalen Tarifvertrag einhalten.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Europäischen Union kennen ihre Rechte nicht. Um das zu ändern, hat sich die Beratung des Projekts „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes bestens bewährt. Umso wichtiger ist es, das Angebot auf finanziell sichere Beine zu stellen: Mit dem Gesetz wird „Faire Mobilität“ deshalb aus der Projektförderung in eine verlässliche Finanzierung überführt.
Schließlich sollen die Kontrollen wirksamer werden: Mit rund 1.000 neuen Stellen beim Zoll wird dafür gesorgt, dass die Regeln auch eingehalten werden.
Unternehmen vor ausländischen Übernahmen schützen
Rechtsextremismus und Hasskriminalität bekämpfen
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Wer im Netz hetzt und droht, soll demnach härter und effektiver verfolgt werden. Wer sich politisch oder gesellschaftlich engagiert, wird besser gegen Anfeindungen geschützt.
Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es in Deutschland jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.
Die SPD-Fraktion schaut nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten. Die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag auf Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen.
Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung
Mit dem Gesetz verschärft die Koalition das Strafrecht und sorgt dafür, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wird von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden vor Diffamierungen und Anfeindungen besser geschützt. Antisemitische Tatmotive können künftig strafschärfend von den Strafgerichten berücksichtigt werden.
Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Neonazi-Propaganda, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie die Verbreitung von Kinderpornografie dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.
Engagierte Menschen besser schützen
Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.
Das Gesetz sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Gefährdete Personen können künftig leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden. So wird verhindert, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können.
Außerdem wird klargestellt, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt.
Arbeitslosigkeit in Europa verhindern
Finanzschwache EU-Länder sollen in der Corona-Krise durch günstige Kredite der Europäischen Union dabei unterstützt werden, Kurzarbeit zu finanzieren und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Deutschland wird sich an der Absicherung des Programms mit einer Bundesgarantie beteiligen.
Das neue EU-Instrument zur „vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen“ (SURE – Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Solche Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen einhergeht. Dazu können etwa die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige gehören, die in Reaktion auf die Corona-Pandemie ergriffen werden.
Zur Finanzierung sind von allen Mitgliedstaaten Garantien nötig. Deren Höhe bemisst sich am jeweiligen Anteil an der Wirtschaftskraft. Für den deutschen Anteil wird eine Bundesgarantie in Höhe von rund 6,4 Mrd. Euro benötigt. Das SURE-Gewährleistungsgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, sieht vor, diese Garantie zu übernehmen.
Das Instrument ist ein wichtiger Beitrag für eine gemeinsame und solidarische europäische Antwort auf die Corona-Pandemie. Weitere Bausteine, auf die sich die Eurogruppe im April verständigt hat, sind zum einen ein neuer Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank, mit dem kleinen und mittleren Unternehmen geholfen wird. Zum anderen dient eine vorsorgliche Kreditlinie (ECCL) aus dem bereits bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) der Stärkung von Gesundheitssystemen.
Frieden im Kosovo sichern
Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der internationalen Sicherheitspräsenz in der Republik Kosovo (KFOR). Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag zugestimmt.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten unterstützen seit 1999 die militärische Absicherung der UN-Friedensregelung für das Kosovo. Der Bundeswehreinsatz trägt auch zur Stabilisierung der Region und zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen bei. Grundlagen sind eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und regelmäßige Beschlüsse der Nato.
Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden Kosovos. Auch für die Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall oder politische Instabilitäten zu einer Anspannung der Lage führen könnten.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte am KFOR-Einsatz wurde in den vergangenen Jahren entlang der NATO-Planungen schrittweise verringert auf derzeit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten. Diese Obergrenze wird beibehalten. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage dennoch schnell und flexibel reagieren könnte.
Das Mandat zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR ist grundsätzlich nicht befristet. Eine konstitutive Befassung des Bundestages erfolgt alle zwölf Monate, wenn eine Fraktion dies wünscht. Seit über zehn Jahren ist es die SPD-Fraktion, die regelmäßig die konstitutive Beschlussfassung verlangt – sowohl in Oppositions- als auch in Regierungszeiten. Das unterstreicht die große Bedeutung, die die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dem Bundestag bei der Frage von Bundeswehreinsätzen beimessen.
Friedensmission im Nahen Osten fortsetzen
Die Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an der Friedensmission UNIFIL der Vereinten Nationen im Nahen Osten wird um ein Jahr verlängert. Das Parlament hat der Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes zugestimmt.
Die UN-Mission UNIFIL im Nahen Osten leistet einen wichtigen Beitrag, um die Region sicherheitspolitisch zu stabilisieren und die Waffenruhe zwischen Israel und Libanon abzusichern. Deutschlands langjähriges maritimes Engagement im Rahmen von UNIFIL hatte bisher einen deutlich positiven Einfluss. Es umfasst auch die Ausbildung der libanesischen Marine zur besseren seeseitigen Grenzsicherung. UNIFIL bietet ebenfalls eine Kommunikationsplattform für direkte Kontakte zwischen Libanon und Israel, sodass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld verhindert werden können.
Das Bundeswehrmandat wird ohne wesentliche Änderungen bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Das Mandat sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vor.
Vorschläge für ein neues europäisches Asylsystem
Die Europäische Union braucht eine humanitäre, langfristige und belastbare Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 muss genutzt werden, um die festgefahrenen Verhandlungen wieder aufzunehmen und eine Einigung zu erreichen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat Vorschläge für ein neues europäisches Asylsystem beschlossen. Das Konzept enthält detaillierte Vorschläge zu Verfahren und Verteilung und soll Humanität und Solidarität zusammenbringen.
Ziel der SPD-Fraktion ist es, das Dublin-System durch ein funktionierendes gemeinsames europäisches Asylverfahren abzulösen. Das Asylsystem soll so weiter europäisiert und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) dafür zu einer richtigen europäischen Asylagentur ausgebaut werden.
Europaweit sollen offene Asylzentren auf EU-Territorium geschaffen werden, die sich an den Standard der deutschen Einrichtungen anlehnen und in denen alle Schutzsuchenden ein faires Asylverfahren mit einer maximalen Verfahrensdauer von drei Monaten erhalten. Dazu zählt für die SPD-Fraktion, dass eine einheitliche Rechtsanwendung sowie der Zugang zu Beratung und Rechtsbeistand ebenso gewährleistet sind wie verbindliche Höchstbelegungszahlen und Höchstaufenthaltszeiten. Erst bei positivem Ausgang des Verfahrens soll eine solidarische Verteilung auf die Mitgliedstaaten erfolgen.
Gleichzeitig wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die gegenseitigen Schuldzuweisungen beenden: Staaten, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, müssen das System über den EU-Haushalt mitfinanzieren oder vergleichbare materielle oder personelle Leistungen erbringen. Damit setzt die SPD-Fraktion auf ein arbeitsteiliges Modell innerhalb der gemeinsamen Asylpolitik, das nicht von allen das Gleiche verlangt, sondern Geschichte, Stärken und Schwächen sowie Interessen der Partner berücksichtigt.
Außerdem will die SPD-Fraktion für anerkannte Geflüchtete die Möglichkeit schaffen, spätestens ein Jahr nach ihrer Anerkennung in einen anderen Mitgliedstaat umzuziehen, wenn sie dort einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz finden und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Mit dem Positionspapier legt die SPD-Fraktion einen umfassenden Vorschlag zum europäischen Asylsystem vor, der human und solidarisch ist.
Download des Positionspapiers (PDF-Datei):
www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-menschlich-solidarisch-20200616neu.pdf
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Juso-Talk ÖPNV in Zeiten des Klimawandels
Videokonferenzen am Digitaltag
Gebäudeenergiegesetz kommt auch mittelständischen Unternehmen aus Baden-Württemberg zugute
Unterstützung für Bleibegesuch von Harrison Chukwu
Unterstützung für Kommunen in Corona-Krise
Bund fördert die Flottenumstellung von sozialen Diensten
Installieren der neuen Corona-Warn-App
Deutliche Verbesserung muss noch vor der Elektrifizierung der Hochrheinschiene kommen
Verkehrsminister Hermann ist den Bürgerinnen und Bürgern eine Erklärung schuldig
Ergebnis des Koalitionsausschusses
Corona und der Deutsche Mobilitätspreis 2020
Über die Folgen der Corona-Krise in Löffingen
Urlaub im Sommer möglich – Chance für den nachhaltigen Tourismus