Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 14 / 2019

Die Koalition hat sich auf ein großes Klimaschutzprogramm geeinigt, das in Deutschland jemals beschlossen wurde. Es macht die Klimaziele verbindlich, stärkt den Wirtschaftsstandort und sorgt dafür, dass es dabei sozial gerecht zugeht.

Starkregen, Überflutungen, Waldbrände, Hitzerekorde – die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute dramatisch. Um die weitere Erderwärmung zu begrenzen, hat sich Deutschland verpflichtet, bis 2030 über die Hälfte an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 einzusparen. Diese Mammutaufgabe packt die Koalition mit dem Klimaschutzprogramm 2030 jetzt an.

Bei dem Klimaschutzprogramm handelt es sich um ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Klimaziele verbindlich und überprüfbar macht, massiv in den Klimaschutz investiert, Innovationen fördert, gesetzliche Standards festlegt und dem Ausstoß von CO2 einen Preis gibt.

Dabei hat die SPD-Fraktion zum einen darauf geachtet, dass Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlich stark bleibt und Arbeitsplätze gesichert beziehungsweise neu geschaffen werden. Zum anderen war es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig, dass das Paket sozial ausgewogen ist. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn alle mitgehen können und niemand überfordert wird, insbesondere bei kleinen und mittleren Einkommen.

Mit dem Programm schafft die Koalition eine neue Form von Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit: Das Klimaschutzgesetz schreibt die Klimaziele erstmals gesetzlich fest. Und ihre Einhaltung wird jährlich überprüft: Künftig soll in Abstimmung mit einem externen Expertenrat jährlich bewertet werden, ob die einzelnen Sektoren auf dem richtigen Weg sind. Wenn nicht, muss in dem jeweiligen Sektor mit einem Sofortprogramm nachgesteuert werden.

Investitionen in Klimaschutz und Wirtschaft

Damit Deutschland seine Klimaziele 2030 einhalten kann, sind vor allem CO2-Einsparungen im Verkehrs- und Gebäudesektor nötig. Mit einem umfassenden Investitionsprogramm schafft die Koalition hier Anreize, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Dazu kommen höhere verbindliche ökologische Standards. Das Prinzip: Klimaschonende Investitionen sollen gefördert, klimaschädliches Verhalten verhindert werden.

  • Der ÖPNV soll massiv gestärkt werden: Bahnfahren wird künftig billiger, da die Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf sieben Prozent sinkt. Dumpingpreise im Flugverkehr sollen dagegen unterbunden werden. Außerdem wird der Bund mehr Geld für den Personennahverkehr in Kommunen bereitstellen und günstige ÖPNV-Jahrestickets fördern.
  • Der Umstieg auf Elektromobilität, vor allem auf günstige Elektroautos, soll durch eine weiterentwickelte Kaufprämie gefördert werden. Parallel dazu fördert der Bund den Ausbau der Ladeinfrastruktur: Bis 2030 soll es in Deutschland insgesamt eine Millionen Ladepunkte für E-Fahrzeuge geben.
  • Im Gebäudesektor setzt die Koalition auf Förderung von Sanierung und den Austausch von alten Heizungen: Wer seine alte Ölheizung gegen ein klimafreundlicheres Modell auswechselt, soll mit bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden. Gleichzeitig wird der Einbau neuer Ölheizungen von 2026 an nicht mehr gestattet. Dazu gibt es künftig eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungen, auch bei kleinen Modernisierungen wie dem Einbau energiesparender Fenster oder der Dämmung von Dächern und Außenwänden.
  • Im Energiesektor plant die Koalition einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das Ziel: Bis 2030 sollen sie 65 Prozent unserer Stromproduktion ausmachen. Dafür werden Beschränkungen beim Ausbau der Photovoltaik aufgehoben und das Ausbauziel der Windenergie auf See angehoben.

CO2 erhält einen Preis

Zudem setzt die Koalition mit ihrem Programm auf eine CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudesektor. Das Ziel: den Ausstoß von Kohlendioxyd beim Heizen und Autofahren senken und gleichzeitig die Innovation bei klimafreundlichen Technologien fördern.

Dabei sollen sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen fließen oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Für die Jahre 2021 bis 2025 will die Koalition Emissionszertifikate zu einem jährlich ansteigenden Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 2021 bis 35 Euro 2025 ausgeben. Der Festpreis wirkt de facto wie eine Steuer und sorgt für Planungssicherheit. 2026 findet eine Auktionierung der Zertifikate zwischen einem Mindestpreis von 35 Euro pro Tonne CO2 und 65 Euro statt.

Die Einnahmen werden vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben.

Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger

Damit insbesondere Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen diesen Weg mitgehen können, plant die Koalition als Ausgleich für die CO2-Bepreisung auch umfassende Entlastungen. So sollen die EEG-Umlage und damit die Strompreise für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab 2021 sinken.

Als Entlastung für höhere Spritpreise soll die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um fünf Cent pro Kilometer steigen. Die steigenden Heizkosten von Wohngeldbeziehern sollen über eine zehnprozentige Erhöhung des Wohngeldes ausgeglichen werden.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird die Koalition ihrer Verantwortung für einen effektiven Klimaschutz gerecht. Es ist sozial ausgewogen, ökologisch wirksam und ökonomisch sinnvoll.

Kohleausstieg kommt

Deutschland ist das einzige Land, das beschlossen hat, aus Atom und Kohle auszusteigen. Die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ enthalten einen gesellschaftlichen Konsens, den die Koalition in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern umsetzen wird. Das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen wird zusammen mit den gesetzlichen Regelungen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung noch in diesem Jahr im Bundestag beraten.

Die Koalition hat in der vergangenen Woche ihr Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Am Donnerstag hat der Bundestag über das Maßnahmenpaket debattiert.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 schafft die Große Koalition das Instrumentarium zur Erreichung der Klimaziele. Mit zahlreichen Maßnahmen wird sie klimafreundliche Technologien und klimafreundliches Verhalten fördern. Höhere ökologische Standards werden dazu führen, dass klimaschädliches Verhalten teurer wird. CO2 bekommt in allen Sektoren in Deutschland einen Preis. Das Paket sorgt dafür, dass Deutschland seine Klimaziele bis zum Jahr 2030 einhalten kann und trotzdem wirtschaftlich stark bleibt. Und ganz wichtig für die SPD-Bundestagsfraktion: Es ist sozial ausgewogen und stellt sicher, dass alle – vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen – den Weg zu mehr Klimaschutz mitgehen können.

„Wir fördern Klimaschutz, aber wir überfordern nicht“, sagte dazu Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) im Bundestag. Hitze, Dürre, Starkregen – der Klimaschutz sei schon lange spürbar. Sie stellte klar: „Wir können noch etwas gegen diese Veränderungen tun, und wir handeln jetzt.“ Mit dem Klimaschutzgesetz werde deshalb erstmals gesetzlich verankert, dass Deutschland seine Klimaschutzziele einhalten muss.

In den nächsten drei Jahren stünden insgesamt 54 Milliarden Euro bereit, um zusätzliche Anreize für den Klimaschutz zu schaffen. Das Prinzip dabei: „Klimafreundliche Alternativen beim Auto, beim Heizen oder bei Neubauten werden günstiger. Klimaschädliche Alternativen werden Schritt für Schritt teurer“, so Schulze. Die Bundesregierung investiere Milliarden in die Bahn und den ÖPNV; Fliegen werde dagegen teurer. Modernes Heizen werde massiv gefördert, alte Ölheizungen in Neubauten einzubauen, würden künftig verboten. Und das alles sozial ausgewogen: „Dort, wo Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet werden, werden wir das abfedern.“

Zusammenhalt sichern, Klimaziele einhalten

Es gehe darum, eine der größten Menschheitsaufgaben in der Demokratie anzugehen, sagte Matthias Miersch, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender. Das Klimapaket sei natürlich ein Kompromiss. „Aber es ist eine gute Grundlage dafür, unsere Ziele zu erreichen: nämlich den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Einhaltung der Klimaziele.“

Miersch betonte vor allem die Verbindlichkeit der Beschlüsse. „Wir werden jedes Jahr für jedes Ministerium überprüfen, ob die Ziele eingehalten werden – beurteilt von einem Expertengremium“, sagte Miersch. Wenn ein Minister seine Ziele nicht erreiche, müsse er nachsteuern. Dieser Mechanismus sei ein riesiger Fortschritt für den Klimaschutz.

Mit Blick auf die enormen Investitionen, die im Paket stecken, sagte er: „Wir müssen unseren Staat zukunftsfest machen und dürfen dabei niemanden zurücklassen.“ Deshalb brauche es eine starke staatliche Infrastruktur, die Mobilität für jede und jeden gewährleiste.

Wer viel verschmutzt, zahlt viel

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Carsten Träger nannte das Klimapaket einen guten Anfang und Schritt in die richtige Richtung. „Es stellt die richtigen Weichen, setzt gewaltige Anreize, und alle Menschen wissen jetzt, was auf sie zukommt.“ Niemand müsse gleich morgen seine Ölheizung abschalten, niemand müsse gleich morgen ein Elektroauto kaufen. „Aber jeder weiß, dass das nächste Auto ein sauberes Auto sein sollte, weil es sonst teuer wird.“

Zudem machte Träger deutlich, dass es zum ersten Mal einen Preis für die Verschmutzung der Umwelt gebe. Künftig gelte der Grundsatz: „Wer viel verschmutzt, der zahlt auch viel.“

Aus Verantwortung für künftige Generationen steigt Deutschland bis 2022 aus der Atomenergie aus. Spätestens 2038 wird das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet und die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft damit beendet. Zugleich soll aber sichergestellt sein, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen.

Im Januar dieses Jahres hat die dafür ins Leben gerufene Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) ihren Schlussbericht vorgelegt. Er enthält, neben den Empfehlungen für einen energiepolitischen Pfad zum Ausstieg aus der Kohleverstromung, Maßnahmen zur Begleitung dieses Strukturwandels. Die Bedingungen, wie sich diese Maß-nahmen umsetzen lassen, sind in einem Entwurf eines so genannten Strukturstärkungsgesetzes dargelegt.

Ziel des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen ist es, die bisherigen Braunkohleregionen und Standorte von Steinkohlekraftwerken zu Energie- und Technologieregionen der Zukunft weiterzuentwickeln. Dabei sollen Strukturbrüche vermieden werden und neue Wertschöpfung erwachsen. Das bedeutet, die Koalition will von der Forschung und Entwicklung über die Rohstoffgewinnung, die Produktion und industrielle Dienstleistungen bis zu einem umweltbewussten Recycling-Verfahren alles in der entsprechenden Gegend verzahnen, damit die Regionen als Wirtschaftsstandorte für Investoren eine eigene Attraktivität bekommen.

Verbindlicher Rechtsrahmen für die Unterstützung

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag nun das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen erstmals beraten (Drs. 19/13398). Den Veränderungsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund und Bundesländer werden die Umsetzung zukunftsweisender Projekte in den betroffenen Gemeinden finanziell und konzeptionell gemeinsam unterstützen.

Den Regionen werden für neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung und weitere Maßnahmen in den kommenden Jahren 40 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit legt die Koalition aus SPD und Union die Basis für Standortattraktivität und damit für Unternehmensansiedlungen und neue qualifizierte Jobs. Das gibt den Beschäftigten und ihren Familien zukunftssichere Perspektiven. Denn mit dem strukturellen Wandel in ihrer Region leisten sie einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der Kohleausstiegsregionen geschaffen.

Das große Investitionspaket bis 2038 war eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Fraktion erhebt aber weitere Forderungen, die es nun im parlamentarischen Beratungsverfahren zu erörtern gilt. Das sind zum Beispiel:

  • Neben investiven auch konsumtive Ausgaben fördern, um Personal einstellen zu können, unter anderem für Beratungsleistungen, für die Vermarktung der Regionen, Investorenkonferenzen, Innovationscamps, Wissenschaftskonferenzen, weltweite Vernetzung mit Regionen, Jugendbegegnungen.
  • Priorisierung der Projekte zusammen mit den Kommunen nach den Kriterien Relevanz für Strukturwandel, Energiewende und qualifizierte Arbeitsplätze.
  • Eine stärkere Beteiligung der Sozialpartner in den Gesamtprozess.
  • Die Vereinbarung eines unbefristeten Bund-Länder-Vertrages, in dem der rechtliche Rahmen für die Finanzzuweisungen festlegt wird.

Wichtig: Zu den energiepolitischen Empfehlungen der WSB-Kommission, insbesondere zum Abschalten von Kohlekraftwerken in mehreren Schritten bis spätestens 2038 wird das Bundeswirtschaftsministerium einen separaten Gesetzentwurf vorlegen.

Der Kohleausstieg ist Bedingung für die strukturpolitische Unterstützung des Bundes für die Regionen. Die Umsetzung von energiepolitischen und strukturpolitischen Maßnahmen wird deshalb sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abgestimmt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen erstmals beraten. Ziel ist es, die bisherigen Braunkohleregionen und Standorte von Steinkohlekraftwerken zu Energie- und Technologieregionen der Zukunft weiterzuentwickeln. Dabei sollen Strukturbrüche vermieden werden und neue Wertschöpfung entstehen.

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung das von der Bundesregierung beschlossene Pflegelöhneverbesserungsgesetz beraten. Das Gesetz schafft die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Pflege kann nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht man ausreichend gut qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Derzeit sind die Arbeitsbelastungen hoch, körperlich und psychisch, der Lohn dagegen oft niedrig. Der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben.

Um das zu ändern, kommen dem Gesetz zufolge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.

Für spürbare Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (A-EntG), also eine Tarifvertragslösung, die beste Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche angepasst.

Ziel ist, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West-Unterschiede beendet werden.

Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechen-den Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden jetzt verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.

Im Gesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden.

Das Gesetz soll Ende des Jahres Inkrafttreten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Wenn ich krank oder pflegebedürftig werde, werde ich gut versorgt. Das abzusichern, ist Aufgabe des Sozialstaats. Pflege kann allerdings nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür bedarf es ausreichend gut qualifizierten Personals und besserer Arbeitsbedingungen. Das geplante Gesetz für bessere Löhne in der Pflege schafft die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. Zwei Wege kommen dabei in Frage: branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung.

Das Parlament hat am Freitag in erster Lesung das so genannte Angehörigenentlastungsgesetz beraten. Wichtigster Punkt des Gesetzentwurfs: Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten: Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Es kommt dabei nicht auf Vermögen, sondern das Einkommen an.

Die bislang nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehende 100.000-Euro-Grenze, bei deren Überschreitung erst auf das Einkommen bzw. Vermögen der unterhaltsverpflichteten Eltern und Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch XII zurückgegriffen wurde, gilt zukünftig in der Hilfe zur Pflege und sogar in der gesamten Sozialhilfe − mit Ausnahme von unterhaltsverpflichteten Eltern minderjähriger Leistungsbezieher nach dem Dritten Kapitel SGB XII.

Um der besonderen Lebenslage der Betroffenen im Sozialen Entschädigungsrecht angemessen Rechnung zu tragen, wird auch eine entsprechende Regelung im Bundesversorgungsgesetz angepasst. Insgesamt werden von Januar 2020 an die Familien (Eltern bzw. Kinder) von rund 275.000 betroffenen Leistungsempfängern von dieser Regelung erreicht.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Außerdem wird es umfangreiche Verbesserungen geben für Menschen mit Behinderungen: Das Bundessozialministerium (BMAS) fördert seit dem 1. Januar 2018 befristet bis zum 31. Dezember 2022 eine ergänzende, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die Angebote der EUTB unterstützen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Angehörigen, damit sie ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele auch mit bzw. trotz Beeinträchtigung verwirklichen können. Dafür stellt der Bund bisher jährlich 58 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Finanzierung der EUTB weiterzuführen, setzt das BMAS mit dem Angehörigenentlastungsgesetz um: Ein zeitlich unbefristetes Finanzierungsbudget in Höhe von 65 Millionen Euro jährlich soll den Status quo sichern.

Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgt die Koalition für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommt ihrem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Die Koalition schafft zudem Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Von der dauerhaften Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung profitieren auch die Träger der Beratungsangebote mit ihren Beschäftigten. Es entsteht mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und, was Schritt für Schritt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt führt.

Der psychotherapeutischen Behandlung kommt eine wachsende Bedeutung in unserem Gesundheitssystem zu. Der Umfang gestellter Diagnosen ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen. Um die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zu stärken, wird nun die Berufsausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten grundlegend modernisiert.

Aus diesem Grund hat das Parlament am Donnerstag den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen (Drs. 19/9770). Es ermöglicht ein längst überfälliges Direktstudium der Psychotherapie. So kann auch künftig eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte sowie an den aktuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt und ausgebaut werden.

Mit der Reform soll zukünftig ein eigenständiges wissenschaftliches Masterstudium Voraussetzung zur Erteilung der Approbation (Patienten behandeln dürfen) sein. Es wird sich strukturell vom bisherigen Ausbildungsweg (Studium der Psychologie mit anschließender Therapieausbildung und Approbation) unterscheiden und im Rahmen eines fünfjährigen Hochschulstudiums den Zugang zum Beruf eröffnen.

Das Studium wird übergreifend und nicht alters- oder verfahrensspezifisch ausgerichtet sein und mit einer staatlichen Prüfung, der Approbation, abgeschlossen. Anschließend ist der Weg zu einer verfahrensspezifischen (z. B. Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und zukünftig auch die Systemische Therapie) oder altersorientierten Weiterbildung (z. B. Kinder und Jugendliche oder Erwachsene) eröffnet, um ein wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren zu vertiefen.

In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner hat die SPD-Fraktion eine verlässliche Finanzierung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Aus- und zukünftig Weiterbildung erreicht. Danach werden insbesondere die sogenannten PiAs, Psychotherapeuten in Ausbildung, für ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten in Zukunft mit mindestens 1000 Euro im Monat vergütet. Die SPD-Fraktion hat damit ihrem Anspruch Rechnung getragen, dass die Erstausbildung nichts kosten darf.

Fragen und Antworten zu der Reform gibt es hier:

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Ausbildung zum Psychotherapeuten/in wird künftig ein Direktstudium, das mit einer Approbation (Patienten behandeln dürfen) abgeschlossen wird. Danach folgt eine Weiterbildung in einer speziellen Methodik, ähnlich einem/er Medizinstudent/in mit Abschluss Assistenzarzt und dann Weiterbildung zum Beispiel zum/r Facharzt/ärztin für Chirurgie. Erfolg für die SPD-Fraktion: Psychotherapeuten in Ausbildung bekommen künftig Geld.

Am Donnerstag haben die Abgeordneten des Bundestages in erster Lesung das MDK-Reformgesetz beraten, mit dem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen neustrukturiert werden soll (Drs. 19/13397, 19/13547).

Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden.

In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.

In Zukunft soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus. Statt wie bisher Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken künftig schneller lösen. Unnötige Prüffelder beider neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden, und der Katalog für sogenannte „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ wird erweitert. Dadurch sollen mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern genutzt werden – und der Entstehung eines der häufigsten Prüfanlässe wird entgegengewirkt.

Nicht mehr zulässig sein wird die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser. Durch eine bundesweite Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen außerdem transparenter.

Weitere Inhalte:

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen und in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. So werden die Entscheidungen des G-BA noch transparenter.

Die Krankenversicherung der Studierenden wird weiterentwickelt und modernisiert, insbesondere wird der Beendigungs-Tatbestand „Abschluss des 14. Fachsemesters“ gestrichen. Darüber hinaus wird ein verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt.

Die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern in Krankenhäusern werden nicht mehr durch die Fallpauschalen vergütet, sondern unmittelbar zwischen den Gebärdensprachdolmetschern und den Kostenträgern abgerechnet.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden. Außerdem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden.

Das Hebammenreformgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, soll dafür sorgen, dass die Hebammenausbildung moderner und attraktiver wird (Drs. 19/10612). Denn Hebammen helfen bei einem guten Start ins Leben und leisten somit eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit.

Die Hebammenausbildung wird vollständig akademisiert. Künftig werden angehende Hebammen in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet. Mit der Akademisierung wird den hohen Anforderungen an Hebammen im komplexer werdenden Gesundheitssystem entsprochen und die Attraktivität der neuen Hebammenausbildung gesteigert.

Insgesamt soll das duale Studium mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und wird mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Der Abschluss ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen.

Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine Vergütung. Grundsätzlich kann jeder das Studium beginnen, der oder die eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf hat.

Mit dieser Ausbildungsreform wird zugleich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Das Gesetz soll Anfang 2020 Inkrafttreten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Hebammenausbildung wird vollständig akademisiert. Künftig werden angehende Hebammen in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet und während der Ausbildung vergütet.

Abmahnungen sind ein Rechtsinstrument, um Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht kostengünstig, schnell und außergerichtlich beizulegen.

Abmahnungen werden allerdings auch immer wieder missbräuchlich ausgesprochen. Von missbräuchlichen Abmahnungen wird unter anderem gesprochen, wenn sie lediglich den Zweck verfolgen, Abmahngebühren und Vertragsstrafen zu kassieren.

Solche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief.

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, den das Parlament am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, zielt darauf, Abmahnmissbrauch einzudämmen (Drs. 19/12084). So sieht die Reform höhere Anforderungen vor zur Geltendmachung von Ansprüchen, geringere finanzielle Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen.

Darüber hinaus soll der Wettbewerb auf dem Markt für sichtbare Autoersatzteile zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher liberalisiert werden. Das bedeutet, dass der Designschutz für sichtbare Autoersatzteile, die für Reparaturzwecke genutzt werden, einschränkt und der Markt somit für andere Hersteller geöffnet wird.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sieht vor, Abmahnmissbrauch einzudämmen und senkt damit die Kosten insbesondere für kleine Shops und Vereine. So sollen zum Beispiel Anwaltskosten für den/die Abgemahnten gesenkt werden und umgekehrt vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen kommen.

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften debattiert. Damit einher gehen viele weitere steuerrechtliche Anpassungen, weshalb es auch Jahressteuergesetz 2019 genannt wird.

Im Jahr 2018 wurde eine Begünstigung für Elektrofahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung eingeführt. Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises versteuert (Listenpreismethode).

Im letzten Jahr hat die Koalition für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung halbiert (auf 0,5 Prozent des Listenpreises/Monat). Bisher ist diese Maßnahme bis Ende 2021 befristet.

Auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Einhaltung der Klimaziele von Paris soll die Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge nun in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden.

Damit schafft die Koalition eine langfristige Perspektive für Unternehmen, Beschäftigte, Her-steller, Autofahrerinnen und Autofahrer. Zugleich erhöhen SPD und Union aber auch die technischen Anforderungen, um die umweltpolitischen Ziele zu sichern und die weitere technische Entwicklung voranzutreiben.

Ab dem Jahr 2022 muss die (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweite der geförderten Hybrid-Fahrzeuge 60 km betragen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km gelten. Von 2025 an steigt die Mindestreichweite dann auf 80 km (oder maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km).

Weitere Anpassungen:

Weitere steuerliche Anpassungen betreffen beispielsweise die Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Elektrolieferfahrzeuge, die Steuerbefreiung für die private Nutzung betrieblicher Fahrräder und Elektrofahrräder, die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom bis 2030, die Steuerbefreiung von Jobtickets oder Absenkungen bei der Gewerbesteuer, wenn Elektrofahrzeuge gemietet oder geleast werden.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, weist auf weitere wichtige Inhalte der Vorlage hin: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen wir mit dem Gesetzentwurf entlasten. So ist geplant, dass Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers künftig steuerfrei sind, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers dienen.

Darüber hinaus wollen wir Beschäftigten mehr Vorteile bei Dienstreisen einräumen: Die Verpflegungspauschalen sollen erhöht werden. Bei mehrtägigen Dienstreisen von 24 Euro auf 28 Euro pro Tag, bei einer Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden von 12 Euro auf 14 Euro. Wir planen einen neuen Pauschalbetrag für Berufskraftfahrer, die künftig pauschal 8 Euro am Tag ansetzen können, wenn sie im Dienstfahrzeug übernachten.“

Darüber hinaus beinhaltet das Jahressteuergesetz eine Vielzahl an weiteren Regelungen in den verschiedensten Steuerbereichen, wie der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beraten. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die steuerliche Förderung von umweltfreundlicher Mobilität: Die Steuervorteile für privat genutzte betriebliche Elektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridfahrzeuge sollen bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Außerdem sollen Beschäftigte steuerliche Erleichterungen erhalten.

Die deutsch-französische Freundschaft ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte und der Motor der europäischen Einigung. Mit einem Antrag im Bundestag haben sich die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen dafür ausgesprochen, sie weiter zu vertiefen.

Die Deutsch-französische Freundschaft ist eine Geschichte der Aussöhnung, der Begegnung und des Friedens. Ihren Ausgangspunkt hat sie im 1963 geschlossenen Élysée-Vertrag. Am 22. Januar 2019 haben die beiden Staaten in Aachen ihre Freundschaft erneuert und auf eine neue Stufe gehoben: mit dem Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration. Der Aachener Vertrag ergänzt den Élysée-Vertrag und soll die Zusammenarbeit für die Zukunft aufstellen. Beide Länder wollen künftig verstärkt bei Themen wie Digitalisierung, Bildung und Technologie zusammenarbeiten.

Vertrag zügig umsetzen

Mit einem gemeinsamen Antrag im Bundestag haben sich am Donnerstag die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen von FDP und Grünen dafür ausgesprochen, den Vertrag von Aachen zügig und ambitioniert umzusetzen. Die deutsch-französische Freundschaft sei ein Geschenk der Geschichte, heißt es in dem Antrag. „Damit die deutsch-französische Freundschaft auch in Zukunft als Motor der europäischen Einigung wichtige Impulse geben kann, müssen die durch den neuen Vertrag geschaffenen Möglichkeiten vollumfänglich ausgenutzt werden.“

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung und die Regierung der französischen Republik unter anderem auf, zügig den Bürgerfonds einzurichten, um den Zugang zu ersten konkreten Fördermaßnahmen umgehend zu ermöglichen. Der Bürgerfonds solle mit einer öffentlich zugänglichen Plattform ausgestattet werden, um größtmögliche Öffentlichkeit der Förderprojekte sowie einen Austausch möglichst vieler Interessengruppen zu erzielen.

Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll baldmöglichst eingesetzt werden. An ihm sollen sich Vertreter der beiden nationalen Parlamente, von Gebietskörperschaften, grenzüberschreitenden Einheiten und der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung beteiligen. Zudem soll die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und digitaler Wandel, einschließlich der Themen Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen gestärkt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass es für alle Menschen in Deutschland angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gibt. Da die Lage auf den Wohnungsmärkten vor allem in Großstädten weiterhin sehr angespannt ist, muss es jetzt eine Trendwende geben.

Am Dienstag hat die SPD-Fraktion dazu ein Positionspapier beschlossen, das ein ganzes Bündel an Maßnahmen aufzeigt, wie es zu einer echten Wohnwende kommen kann.

Zentrale Bausteine sind demnach:

  • einen Mietenstopp einführen, um den Menschen in angespannten Wohnungsmärkten eine fünfjährige Atempause zu geben,
  • die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie Eigenbedarfskündigungen beschränken, um Missbrauch und Verdrängung zu verhindern,
  • mindestens 100.000 neue Sozialwohnungen jedes Jahr schaffen,
  • mit einem Sozialpakt zwischen der Wohnungswirtschaft, Mieterinnen und Mieter sowie der öffentlichen Hand dem Wohnungsneubau neue Impulse durch Förderung, Vereinfachung und Verantwortung geben,
  • die Kommunen bei einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik unterstützen und Bodenspekulation bekämpfen,
  • Online-Vermietungsplattformen der Sharing Economy regulieren und gerecht besteuern,
  • mit einem zentralen Immobilienregister für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen,
  • mit dem Mietkauf gezielt Wohneigentum für einkommensschwache Haushalte fördern,
  • die Umlagefähigkeit der Grundsteuer aus den Betriebskosten begrenzen.

Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagt: „Zur Halbzeitbilanz der Großen Koalition geht es nicht nur darum, was wir erreicht haben, sondern auch darum, was wir in den kommenden zwei Jahren noch gemeinsam erreichen wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion beschließt heute/morgen einen Plan, für mehr Fairness auf dem Wohnungsmarkt. Jetzt liegt es an der Union ihre Ideen vorzulegen, damit wir gemeinsam eine Trendwende auf dem Wohnungsmarkt einleiten können.“

Eva Högl, ebenfalls Fraktionsvizechefin, betont: „Wir haben bereits einiges getan, um Wohnraum wieder bezahlbar zu machen. Wir legen jetzt weitere Maßnahmen vor, damit die drängenden Probleme angepackt werden: vom Bau neuer Sozialwohnungen bis hin zu mehr Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Das ist eine der wichtigsten sozialen Fragen, für die sich die SPD-Bundestagsfraktion weiter mit voller Kraft einsetzt.“

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Die Feuerwehr Waldshut-Tiengen mit Rita Schwarzelühr-Sutter im Deutschen Bundestag

Feuerwehr Waldshut-Tiengen zu Besuch im Deutschen Bundestag

Ich freue mich, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr Waldshut-Tiengen meiner Einladung gefolgt sind und am vergangenen Freitag den Deutschen Bundestag besucht haben und wir uns zum Gespräch getroffen haben.

Sanitätshaus Schneider

Gemeinsam mit Bürgermeister Alexander Guhl habe ich die neuen Räume des Sanitätshaus Schneider in Bad Säckingen besichtigt.

Der Gesundheitscampus in Bad Säckingen

Klar ist, dass eine Solidarität untereinander im Landkreis Waldshut unabdingbar ist und dass das Land Baden-Württemberg zu seinen Zusagen stehen muss - es geht jetzt darum, dass man im Verbund zusammenarbeitet.

Besichtigung Kirchliche Sozialstation Dreisamtal Kirchzarten

Pflege muss wertgeschätzt werden und nicht nur in der Bezahlung, sondern auch im Arbeitsablauf muss diese Wertschätzung widergespiegelt werden.

Austausch mit Christian Ramm

In den Räumen der Agentur für Arbeit Freiburg tauschte ich mit den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiburg, Christian Ramm, über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Flucht und Asyl, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Arbeitssituation von Jugendlichen, soziale Teilhabe und Langzeitarbeitslosigkeit aus.

THW-Ortsverbände am Hochrhein werden gestärkt

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Donnerstag den Haushaltsentwurf 2020 beraten und dabei eine Reihe von Änderungen für das THW beschlossen.

Bildung muss umsatzsteuerfrei sein

Der Landkreis Waldshut ist von einer dichten Bildungsstruktur geprägt. Volkshochschulen und Musikschulen sorgen dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu Bildung und Teilhabe an lebenslangem Lernen haben. Bildung darf daher nicht zusätzlich mit einer Umsatzsteuer belastet werden.
Rita-SchwarzelührSutter mit Außenminister Heiko Maas bei der UN in New York

Zurück von Klimagipfel in New York – Debatte im Deutschen Bundestag zum Klimaschutzpaket

Auf Einladung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen kamen am 23. September über 60 Staats- und Regierungschefs nach New York, um ihre Pläne für wirksamen Klimaschutz vorzustellen. Im Fokus des Gipfels stand die Vorbereitung auf die Neuvorlage der Klimaziele unter dem Pariser Klimaschutz-Abkommen, die im nächsten Jahr ansteht.
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Beschlüsse des Klimakabinetts markieren Neuanfang für deutsche Klimapolitik

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat das bislang umfassendste Klimaschutzpaket auf den Weg gebracht, das es in Deutschland je gab. Die Beschlüsse sehen erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor.

Schülergruppe der Hans Thoma Schule Laufenburg in Berlin

Ein ganz besonderer Fokus bei dem Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern  der Hans Thoma Schule aus Laufenburg haben am Mittwoch, den 18. September, lag diesmal auf dem Thema Klima. Das verwundert natürlich nicht, da gerade in dieser Woche hier wichtige Entscheidungen anstanden