Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 23 / 2018
/in Allgemein /von ArchivMehr Qualität, weniger Gebühren: Bundestag beschließt das Gute-Kita-Gesetz
Für dieses Gesetz hat die SPD-Fraktion mehrere Jahre gekämpft. Es hat viel Überzeugungsarbeit gebraucht, aber nun ist es vom Bundestag beschlossen worden: Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessert die Koalition die Qualität in den Kitas und entlastet Familien bei den Gebühren (Drs. 19/4947).
SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Damit setzen wir eine zentrale Forderung der SPD um. Wir stehen dafür, dass Familien gut zurechtkommen und jedes Kind einen guten Start ins Leben hat. Deswegen investieren wir in den nächsten vier Jahren 5,5 Milliarden Euro in gute Kinderbetreuung. Für Eltern mit geringem Einkommen schaffen wir die Gebühren ab. Damit es jedes Kind packt. Das ist Politik für ein solidarisches Land.“
Das am Freitag verabschiedete Gesetz von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht unter anderem vor, die Qualität zu verbessern und die Gebührenfreiheit, gerade auch für Familien mit geringem Einkommen, auszuweiten. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2017 stellt der Bund den Bundesländern nun einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die Gelder bedarfsgerecht und flexibel einsetzen können, zum Beispiel für mehr Erzieherinnen und Erzieher, qualifizierte Fachkräfte, hochwertige Mittagessen, sprachliche Bildung oder kindgerechte, schön gestaltete Räume oder längere Öffnungszeiten. Das hilft jedem einzelnen Kind und stärkt das Vertrauen der Eltern, dass ihre Kinder gut aufgehoben und versorgt sind.
Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Hartz IV, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen mit dem Gesetz unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen unterstützt.
5,5 Milliarden Euro bis 2022
Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen mit jedem Bundesland einzeln und zielgenau Verträge geschlossen werden. Darin soll unter anderem festgehalten werden, wie Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung bzw. die Entlastung von Eltern bei den Gebühren erreicht werden sollen. Auf diese Weise trägt das Gesetz Schritt für Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland bei.
Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzentwurf auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.
Wort gehalten
Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bekräftigt: „Kinder brauchen die bestmöglichen Voraussetzungen zum Aufwachsen – dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion immer eingesetzt. Für die Kleinsten bedeutet das: Die Kitas und die Kindertagespflege müssen bedarfsgerecht und ordentlich ausgestattet sein, auch personell. Und sie sollten gebührenfrei sein.“
Das Gute-Kita-Gesetz war das letzte Vorhaben, dessen Umsetzung sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für 2018 vorgenommen hatten. Versprochen gehalten.
Schnellere Arzttermine für gesetzlich Versicherte
Ewig langes Warten von gesetzlich Versicherten auf einen Termin beim Arzt soll künftig der Vergangenheit angehören. Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzentwurf behandelt, mit dem gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine bekommen (Drs. 19/6337). Um dieses Ziel zu erreichen, werden unter anderem die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut.
Bislang vergeben diese Stellen Termine nur für Fachärzte und Psychotherapeuten. Zukünftig sollen sie rund um die Uhr auch für die ambulante Versorgung und für Notfälle ansprechbar sein (Telefonnummer: 116117).
Unterstützung bei Hausarztsuche
Auch bei der Suche nach einem dauerhaft zuständigen Haus- oder Kinderarzt können Patientinnen und Patienten demnächst die Unterstützung der Terminservicestellen in Anspruch nehmen. Ebenso sollen die Servicestellen online erreichbar sein, so dass die Terminvereinbarung auch per App stattfinden kann.
Darüber hinaus wird das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten erhöht. Laut Gesetzentwurf müssen Vertragsärztinnen und -ärzte künftig wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden.
Zudem müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z. B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf Akutsprechstunden anbieten. Dieses erweiterte Sprechstundenangebot wird mit zusätzlichem Honorar gefördert.
Mehr Praxen auf dem Land
Auch die medizinische Versorgung auf dem Land und in strukturschwachen Regionen soll mit dem geplanten Gesetz verbessert werden. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen Zuschüsse, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Davon profitieren vor allem ältere Menschen und alle, die zum Beispiel kein Auto haben.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung des GKV-Leistungskatalogs (Gesetzliche Krankenversicherung). So erhalten Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP).
Krebspatientinnen und -patienten, denen aufgrund der onkologischen Therapie ein Fertilitätsverlust (Fortpflanzungsfähigkeit) droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.
Zu guter Letzt soll das Gesetz dazu führen, dass Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker praktisch nutzen können. Dafür müssen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens von 2021 an eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf medizinische Daten ist dann auch mittels Smartphone oder Tablet möglich
Verbesserungen beim Glasfaserausbau
Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, um moderne Telekommunikationsnetze schneller auszubauen. Zum Beispiel sollen Breitbandnetze parallel verlegt werden, wenn bei Baustellen im öffentlichen Straßenland, etwa bei der Verlegung von Abwasserkanälen, die Straße aufgegraben wird.
Darum besteht seit Ende 2016 bei öffentlich (teil-) finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen.
Diese Pflicht zur Mitverlegung wird jedoch auch zwischen konkurrierenden Telekommunikations-unternehmen geltend gemacht. Wenn ein Unternehmen die Bauarbeiten durchführt, versucht ein anderes Unternehmen, seine Infrastruktur kostengünstig mitzuverlegen (so genannter Überbau). Das führt inzwischen zu Fehlanreizen für das erste Unternehmen, da sich die Investition nicht mehr rechnet und der Glasfaserausbau dadurch insgesamt gehemmt wird.
Mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, der am Donnerstag in erster Lesung vom Parlament beraten worden ist, sieht für genau diesen Fall eine Unzumutbarkeitsklausel vor: Sofern die Bauarbeiten explizit zur Verlegung von Glasfaserkabeln durchgeführt werden, soll ein Überbauschutz greifen. Das soll die bestehenden Investitionshemmnisse der Telekommunikationsunternehmen vermindern (Drs. 19/6336).
Bei anderen Bauarbeiten soll die bestehende Regelung aufrechterhalten werden. Auch der parallele Ausbau des Glasfasernetzes, der zu mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern führt, ist grundsätzlich erwünscht und weiterhin mög-lich.
So sollen einerseits Investitionshemmnisse beseitigt und andererseits Anreize für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur durch Glasfasernetze gegeben werden.
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