Bundesumweltministerium setzt sich für schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein
Das Bundesumweltministerium setzt sich für eine schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat sich daher am 10.10.2019 mit einem Schreiben an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt Simonetta Sommaruga gewandt. Neben der schnellstmöglichen Abschaltung des AKW Beznau setzt sie sich dafür ein, dass auch die übrigen Schweizer Atomkraftwerke zeitnah ihren Leistungsbetrieb einstellen.
Das Schweizer AKW Beznau ist 50 Jahre alt und soll nach dem Willen des Betreibers noch mindestens zehn weitere Jahre in Betrieb bleiben. Laufzeiten von 60 Jahren sind zudem auch für die Atomkraftwerke in Gösgen und Leibstadt in der Diskussion, so dass das letzte Schweizer Atomkraftwerk erst im Jahre 2044 vom Netz gehen würde.
Schwarzelühr-Sutter: „Trotz Nachrüstungen sehe ich Laufzeiten von Atomkraftwerken von 50 Jahren wie beim AKW Beznau sehr kritisch. Dass die Schweizer Atomkraftwerke in Beznau, Gösgen und Leibstadt nach dem Willen der Betreiber nicht nur 50 Jahre, sondern sogar 60 Jahre und länger laufen sollen, ist eine fatale Fehlentwicklung. Aus meiner Sicht ist es zwingend, dass die Schweiz bei Entscheidungen über längere Laufzeiten ihrer Atomkraftwerke die Bevölkerung ihrer Nachbarstaaten einbezieht.“
Hintergrund: Unweit der deutschen Grenze befindet sich mit dem AKW Beznau eines der ältesten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke der Welt. Block 1, der erst im letzten Jahr wieder in Betrieb genommen wurde, nachdem er zuvor drei Jahre zur Überprüfung des Reaktordruckbehälters stillgestanden hatte, wurde in diesem Jahr 50 Jahre alt. Auch die Atomkraftwerke in Gösgen und insbesondere Leibstadt liegen grenznah; das AKW Leibstadt direkt am Rhein, der hier die Grenze zu Deutschland markiert.
Weltweit wurden die meisten Atomkraftwerke bei Inbetriebnahme für eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren ausgelegt. Beim Ausstiegsbeschluss in Deutschland wurde eine Regellaufzeit von 32 Jahren zugrunde gelegt.
Die Schweiz hat 2017 ein Neubauverbot für Atomkraftwerke gesetzlich verankert und damit den Weg in eine Zukunft ohne Atomenergie geebnet. Die Änderung des Kernenergiegesetzes hat jedoch keinen Einfluss auf die Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke in der Schweiz. Diese sind grundsätzlich unbefristet. Die Atomkraftwerke Beznau (Inbetriebnahme von Block 1: 1969, Block 2: 1971), Gösgen (1979) und Leibstadt (1984) dürfen daher grundsätzlich so lange betrieben werden, wie die zuständigen Behörden sie als sicher einstufen. Für das AKW Mühleberg (Inbetriebnahme 1971/72) hat der Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen die Stilllegung beantragt; es wird am 20. Dezember 2019 vom Netz genommen. Für die restlichen vier Reaktorblöcke gehen die Behörden davon aus, dass die Betreiber mit Laufzeiten von 60 Jahren planen. Dies würde Abschaltdaten zwischen 2029 (Beznau-1) und 2044 (Leibstadt) bedeuten.
Quelle: BMU