23.01.2015 Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.
„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt Waldshuts SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt die SPD-Abgeordnete. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.
„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun ein Riegel vor“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete. Außerdem könnten Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden.
„Gut ist, dass der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst nach einer Woche nachkommen muss. Damit hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Aktuelles
Gute Arbeit: Telefonische Sprechstunde mit Altpeter, Mast und Hinderer am Montagabend
/in Archiv /von Archiv23.01.2015 Am kommenden Montag ist es soweit: Erstmals bieten Landesarbeitsministerin Katrin Altpeter und die zuständigen Fachsprecher der SPD-Bundes- und Landtagsfraktion Katja Mast und Rainer Hinderer zeitgleich eine telefonische Sprechstunde rund um das Thema gute Arbeit an. „Wir Sozialdemokraten machen Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit. Dazu gehört, dass wir den Fachkräftebedarf der Zukunft sichern. Klar ist für uns: Wer arbeitet, soll von seinem Lohn auch gut leben können“, so Altpeter, Mast und Hinderer.
In Regierungsverantwortung in Land und Bund sorge die SPD dafür, dass es arbeitsmarkt- und sozialpolitisch vorwärts geht. „Mit dem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn ist zum 1. Januar ein weiterer sozialdemokratischer Meilenstein in Kraft getreten. Klar ist: Es wird auch in den kommenden Monaten Schritt für Schritt arbeitsmarkt- und sozialpolitisch weiter voran gehen. Die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen und die Bildungszeit werden kommen und das Landesarbeitsmarktprogramm wird fortgesetzt“, betonen die drei Arbeitsmarkt- und Sozialexperten.
Die Telefonsprechstunde findet am Montag, den 26. Januar von 18 bis 19 Uhr statt. Die drei SPD-Politiker sind wie folgt zu erreichen:
Katrin Altpeter: 0711 / 1 23-3540
Katja Mast: 030 / 2 27-73756
Rainer Hinderer: 07131 / 8 98 71 41
Schwarzelühr-Sutter: Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn beugt Missbrauch vor
/in Archiv /von Archiv23.01.2015 Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.
„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt Waldshuts SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt die SPD-Abgeordnete. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.
„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun ein Riegel vor“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete. Außerdem könnten Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden.
„Gut ist, dass der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst nach einer Woche nachkommen muss. Damit hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Bussverbindung Bad Säckingen-Egg nun auch in Ferienzeit
/in Archiv /von Archiv19.01.2015 „Ich freue mich sehr, dass der Vertreter der SBG, des Landkreises Waldshut und des WTV eine Lösung für das Problem der Busverbindung Bad Säckingen-Egg gefunden haben. Der 11:10 Uhr Bus ab Bad Säckingen wird künftig auch in der schulfreien Zeit – erstmals bereits am 13. Februar – über Egg (Halt nur zum Ausstieg) fahren “, so Waldshuts SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Eine Arbeitnehmerin aus Egg hatte sich an die Abgeordnete gewandt, da die Umstellung des Busfahrplans in der Ferienzeit dazu führte, dass sie mit einer nicht mehr zumutbaren Wartezeit von drei Stunden konfrontiert war. Rita Schwarzelühr-Sutter hatte sich daraufhin beim WTV sehr für das verbesserte Busangebot in der Ferienzeit eingesetzt.
Rita Schwarzelühr-Sutter ehrt langjährige Mitglieder des SPD-Ortsvereins Lauchringen
/in Archiv /von ArchivRita Schwarzelühr-Sutter ehrt langjährige Mitglieder des SPD-Ortsvereins Lauchringen
/in Archiv /von Archiv21.01.2015 Zum Bürgerempfang des SPD-Ortsvereins Lauchringen hatte Ortsvereinsvorsitzender Fabian Wunderlich eingeladen. Rita Schwarzelühr-Sutter nahm die Ehrung langjähriger Mitglieder vor.Für 40 Jahre Engagement erhielt Helmut Städele die silberne Ehrennadel und für 50 Jahre Treue wurde Anselm Braun die goldene Ehrennadel verliehen
Über die Veranstaltung berichtet der Südkurier:
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/SPD-Ortsverein-Lauchringen-begruesst-politischen-Kurs-in-Bund-und-Land;art372610,7566064
Rita Schwarzelühr-Sutter: Ab sofort bis zum 01. März 2015 sind engagierte Städte und Gemeinden gesucht
/in Archiv /von Archiv16.01.2015 „Ob Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen oder Seniorenbüros – ab sofort können sich die verschiedensten Träger- und Mittlerorganisationen bei der Ausschreibung Engagierte Stadt bewerben“ bewirbt die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Das neue Netzwerkprogramm Engagierte Stadt stellt über drei Jahre bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung, um lokal engagierte Kooperationen zu beraten und zu unterstützen.
Ab sofort startet die Ausschreibung für das neue Programm Engagierte Stadt. Fünf Stiftungen, ein Unternehmen und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gehen gemeinsam neue Wege, um die Weiterentwicklung von bürgerschaftlichen Engagement in Städten und Gemeinden zu stärken. Partner sind neben dem BMFSFJ die Bertelsmann Stiftung, die BMW Stiftung Herbert Quandt, der Generali Zukunftsfond und die Herbert-Quandt-Stiftung sowie die Körber Stiftung und die Robert Bosch Stiftung.
Diese Zusammenarbeit ist ein Novum und so ist auch der Zuschnitt des Förderprogramms: Erstmals stehen nicht bestimmte Projekte oder Organisationsformen im Fokus, sondern lokale Kooperationen unterschiedlicher Akteure sollen gefördert werden. Das Ziel vor Ort: Eine Engagementstrategie aus einem Guss.
„Wir setzten nicht auf Patentrezepte, sondern auf die Lösungskompetenz der Akteure vor Ort. Diese wissen am besten, wo der Schuh drückt“, sagt Karin Haist, Leiterin des Bereichs Gesellschaft der Körber Stiftung.
Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Träger- und Mittlerorganisationen für Engagement und Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass sie mit anderen relevanten Engagement fördernden Akteure vor Ort zusammenwirken.
Es werden 50 Standorte mit einem Gesamtvolumen von bis zu drei Millionen Euro über zunächst drei Jahre gefördert und profitieren darüber hinaus von dem Beratungs- und Vernetzungsangebot, dass die Programmpartner zur Verfügung stellen.
Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Seite www.engagiertestadt.de
Gesucht: „Schulhof der Zukunft“
/in Archiv /von Archiv15.01.2015 Die Stiftung „Lebendige Stadt“ und die Deutsche Umwelthilfe suchen mit ihrem Wettbewerb „Schulhof der Zukunft“ Schulhöfe, die schöne, attraktive sowie kinder- und jugendfreundliche Orte sind und damit Vorbildcharakter haben.
„Der Schulhof hat eine wichtige Funktion: hier werden die Pausen vom Unterricht verbracht, Freunde getroffen, sich ausgetobt und sich ausgeruht. Schulhöfe sollten deshalb Orte sein, an denen sich Kinder und Jugendliche gerne aufhalten“, so Waldshuts SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter.
Ziel des Wettbewerb „Schulhof der Zukunft“ ist es, es Schulhöfe perspektivisch zu Lernorten zu entwickeln. Der unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks stehende Wettbewerb sucht deshalb in ganz Deutschland nach gelungenen Gestaltungsbeispiele. Sechs Schulhöfe werden als „Schulhof der Zukunft“ ausgezeichnet und mit je 2000 Euro prämiert.
Die Wettbewerbsunterlagen sind eingestellt unter: http://deinschulhof.de/fileadmin/user_upload/Download/deinSchulhof_Infoblatt.pdf
Einsendeschluss ist der 28.02.2015.
Rita Schwarzelühr-Sutter wendet sich an Bahnchef Grube wegen barrierefreien Zugangs der Gleise
/in Archiv /von ArchivRita Schwarzelühr-Sutter: Neuer Busfahrplan muss die verschiedenen Bedürfnisse der ÖPNV-Kunden berücksichtigen
/in Archiv /von Archiv14.01.2015 „Der öffentliche Personennahverkehr hat die Aufgabe den verschiedenen Bedürfnisse seiner Fahrgäste gerecht zu werden“, so die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Damit reagiert die Abgeordnete auf das Problem einer Arbeitnehmerin, die durch die Fahrplanumstellung mit einer nicht mehr zumutbaren Wartezeit von drei Stunden konfrontiert war. „Auch im Sinne der nachhaltigen Mobilität und des ressourcenschonenden Verkehrs ist es wichtig, dass wir hier in unserer Region auf ein gut ausgebautes ÖPNV-Netz bauen können“ stellt Rita Schwarzelühr-Sutter fest.
Die Umstellung des Busfahrplans Bad Säckingen – Egg während der Ferienzeiten stellt eine Arbeitnehmerin aus Egg vor große Probleme. Der Waldshuter Tarifverbund regierte bereits und konsultierte die verantwortliche Südbaden Busgesellschaft (SBG). Die Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter geht davon aus, dass das verantwortliche Landratsamt zusammen mit der Südbaden Busgesellschaft rasch eine kundenfreundliche Lösung erarbeiten wird. „Grundsätzlich wäre aber eine frühzeitige und zielgruppenorientierte Kommunikation der Fahrplanänderung begrüßenswert, damit solche Probleme für die Kundinnen und Kunden erst gar nicht entstehen“ so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Barrierefreiheit – Bahnhof Neustadt: Rita Schwarzelühr-Sutter wendet sich an Bahnchef Grube wegen barrierefreien Zugangs der Gleise
/in Archiv /von Archiv12.01.2015 Waldshuts Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) setzt sich für eine rasche Umsetzung eines barrierefreien Zugangs der Gleise am Bahnhof Neustadt ein. Dabei fordert sie von Bahnchef Rüdiger Grube eine Übergangslösung bis 2018. „Ein Weltcup-Austragungsort, der den Tourismus befördert und Arbeitsplätze sichert, braucht jetzt auch die richtige Infrastruktur für seine Bürgerinnen und Bürger als auch für die Touristen“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete.
„Besonders für Eltern mit Kinderwägen als auch für gehbehinderte und ältere Menschen ist die gegenwärtige Situation am Bahnhof Neustadt untragbar“, so Rita Schwarzelühr-Sutter in ihrem Schreiben an den Vorstandvorsitzenden der DB, Rüdiger Grube. „Gerade vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Tourismus und des klimafreundlichen Verkehrsmittels Schiene ist der Zustand am Bahnhof Neustadt nicht länger hinnehmbar“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter.
Dabei verweist sie auch auf den weltweit exzellenten Ruf den Titisee-Neustadt und der Südschwarzwald als Austragungsort des Weltcupspringens insbesondere bei Skispringern und Nordischen Kombinierern genießt.
„Im Hinblick auf die zahlreichen mit der Bahn anreisenden Zuschauerinnen und Zuschauer ist ein entsprechendes Maß an Verkehrsinfrastruktur, wie ein barrierefreier Zugang der Gleise, von entscheidender Bedeutung für den weiteren Erfolg der Veranstaltung“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Der Bahnhof Neustadt ermöglicht momentan keinen barrierefreien Zugang der Gleise 2 und 3. Lediglich Rollstuhlfahrern und Härtefällen nach Einschätzung des Zugpersonals ist ein Zugang durch das Rolltor ermöglicht. Der DB-Konzernbevollmächtigte für das Land Baden-Württemberg Eckhart Fricke hatte Verbesserung des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 im Zusammenhang mit dem Ausbau der Breisgau S-Bahn für 2018 angekündigt.