Das Parlament hat am Donnerstag über eine Reform der Organspende entschieden. Ziel ist es, dass sich mehr Menschen als Organspender registrieren als bisher.
Seit Jahren hat Deutschland einen Mangel an Organspenden und deutlich geringere Spenderzahlen als andere europäische Länder. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation gehört Deutschland mit einer durchschnittlichen Rate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner zu den Schlusslichtern im internationalen Vergleich. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Organspenderzahlen künftig gesteigert werden sollen (Drs. 19/11087).
Zur Wahl standen den Abgeordneten zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen erarbeitet wurden (Gruppenanträge). Da es sich bei der Organspende um eine grundlegende ethische Frage handelt, wurden für die Entscheidung keine Fraktionspositionen festgelegt. Die Gesetzentwürfe standen für zwei unterschiedliche Ansätze – die entscheidende Frage: Sollen die Menschen einer späteren Organspende wie bisher aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?
Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung?
Der Bundestag hat sich in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit dafür ausgesprochen, die bisherige sogenannte Zustimmungslösung beizubehalten und weiterzuentwickeln. Den am Donnerstag beschlossenen Gesetzentwurf hat eine Gruppe von Abgeordneten um die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis erarbeitet.
Das Gesetz setzt weiterhin auf eine freiwillige Entscheidung und ausdrückliche Zustimmung zu einer späteren Organspende. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aber verstärkt informiert und zu einer Entscheidung animiert werden. Ziel ist es, dass sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung dokumentieren. Um das zu erreichen, sollen sie regelmäßig zu ihrer Haltung zur Organspende befragt werden, etwa wenn sie beim Amt einen neuen Ausweis beantragen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass ein bundesweites Onlineregister eingerichtet wird. Hier werden alle Menschen verzeichnet, die sich für eine Organspende entschieden haben.
Spende muss Spende bleiben
In der Debatte sprach sich Mattheis für eine Stärkung der Zustimmungsregelung aus: „Eine Spende muss eine Spende bleiben.“ Es sei ein aktiver, freiwilliger und selbstbestimmter Akt der Solidarität. Zudem betonte Mattheis, dass keineswegs sicher sei, dass es mit der Widerspruchslösung zu höheren Zahlen bei der Organspende komme. „Es gibt keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Wirkung einer Widerspruchslösung und den Spenderzahlen.“ Höhere Zahlen in anderen Ländern erklärten sich vor allem mit besseren Strukturen in den Krankenhäusern.
Ähnlich sah es die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dass die Spenderzahlen in Deutschland so gering seien, liege nicht an der Zustimmungslösung. „Es liegt an den Strukturen in den Krankenhäusern, die nicht so sind, wie wir sie gerne hätten. Wenn 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie spendebereit sind, müssen wir uns überlegen, wie wir es schaffen, dass sie ihre Organe auch tatsächlich spenden“, sagte sie in der Debatte. Es komme bei der Organspende darauf an, dass die Menschen Vertrauen in das System hätten. „Mit der positiven Zustimmung erreichen wir hier viel mehr als mit der Widerspruchslösung.“
Bundestag lehnt Widerspruchslösung ab
Abgelehnt hatte der Bundestag zuvor einen alternativen Gesetzentwurf, den eine Gruppe um den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach vorgelegt hatte. Sie forderten darin die Einführung einer Widerspruchslösung – und damit eine grundsätzliche Änderung im System der Organspende: Alle Bürgerinnen und Bürger gelten zunächst als potenzieller Organspender, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Im Zweifel können auch die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Betroffenen kein Spender sein wollten.
Deutschland sei bei Organspenden Schlusslicht in Europa, sagte Lauterbach in der Bundestagsdebatte. „Dabei haben wir eigentlich eine hohe Spendenbereitschaft.“ Was fehle, sei eine einfache, unbürokratische Regelung, wie man zum Spender wird. Diese Regelung sei die Widerspruchslösung, für die sich auch fast alle mit dem Thema betroffenen Ärzteorganisationen einsetzten. „Es gibt damit keine Pflicht zur Spende, sondern eine Plicht, nein zu sagen, wenn man nicht spenden will.“
Auch der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann plädierte für die Widerspruchslösung. In allen Ländern, in denen sie gelte, seien die Organspenderzahlen höher als in Deutschland. „Das Selbstbestimmungsrecht wird durch die Widerspruchslösung nicht beeinträchtigt“, so Oppermann. Im Gegenteil: Die Menschen würden dazu animiert, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben und eine Entscheidung zu treffen.
„Das Recht auf Leben ist stärker zu bewerten als das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen“, sagte Matthias Bartke (SPD). Das Problem bei der Organspende seien nicht diejenigen, die nein sagen, sondern diejenigen, die sich nicht entscheiden. „Keine Entscheidung ist in diesem Fall eben doch eine Entscheidung – eine gegen die Organspende.“
Aktuelles
Neuausrichtung der Agrarförderung – Forderung des SPD-Ortsvereins Schopfheim
/in Allgemein /von ArchivDie Forderung vieler Genossinnen und Genossen vor Ort, die Auszahlung von Agrarzahlungen stärker an klare ökologische Kriterien zu binden, teile ich ausdrücklich. Ich habe aber auch Verständnis für den Unmut vieler Landwirtinnen und Landwirte. Viele von ihnen stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb müssen wir raus aus der Sackgasse niedriger Preise und einer verfehlten Agrarpolitik. Wir brauchen faire Preise für gute Produkte. Wir brauchen eine Agrarpolitik, die die Umweltbelastungen, die die Landwirtschaft verursacht, ehrlich benennt und diese abstellt. Sei es bei der Nährstoffbelastung des Grundwassers, beim Einsatz von Pestiziden wie Glyphosat oder beim Insektenschutz.
Jedes Jahr fließen rund 40 Prozent des EU-Haushalts in die Agrarförderung. Das sind etwa 58 Milliarden Euro. Im Durchschnitt bezahlt jede Bürgerin und jeder Bürger der EU also pro Jahr 114 Euro für die EU-Agrarpolitik. Über die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa und somit auch über die zukünftige Förderung wird aktuell im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten EU-Haushalt von 2021-27 diskutiert.
Deshalb muss jetzt die Agrarförderung für die Zukunft ausgerichtet werden und aus Umwelt- und Naturschutzsicht zwei Dinge leisten: Erstens muss sie dafür sorgen, dass Landwirtinnen und Landwirte ein auskömmliches Einkommen haben und dabei gleichzeitig einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – anders lässt sich der Einsatz von Steuermitteln nicht rechtfertigen. Dafür bedarf es auch Pflichten und sinnvoller Anreize für die Empfänger der Mittel. Zweitens muss die staatliche Förderpolitik dafür sorgen, dass ausreichende Finanzmittel für öffentliche Güter bereitgestellt werden.
Der SPD-Ortsverein Schopfheim war an mich herangetreten mit der Bitte um Unterstützung eines Antrags, welcher die Umschichtung öffentlicher Zuschüsse zugunsten ökologisch produzierender Bauern fordert.
Zusätzliche Bundesmittel für mehr Tempo beim Ausbau der Hochrheinstrecke nutzen
/in Allgemein /von ArchivDer Deutsche Bundestag hat heute mit der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes zusätzliche finanzielle Hilfen für den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs beschlossen. Mit zusätzlich 4,6 Milliarden Euro in den kommenden sechs Jahren aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können die Länder den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, den Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen sowie weitere Maßnahmen im Personennahverkehr vorantreiben. Die zusätzlichen rund 5,25 Milliarden Euro in den Jahren 2020 – 2031 aus dem Regionalisierungsgesetz können die Länder nutzen, um beispielsweise in Fahrzeuge für den regionalen Schienenverkehr zu investieren oder Verkehrsleistung zu bestellen. Diese Mittel sollte die grün-schwarze Landesregierung nutzen, um Ausbau und Qualitätsverbesserungen auf der Hochrheinstrecke durch zusätzliche Investitionen zu beschleunigen. Mit Blick auf die seit Jahren gravierenden Missstände auf der Hochrheinstrecke in puncto Pünktlichkeit und Qualität der Züge sind zusätzliche Mittel bei der Hochrheinbahn gut investiertes Geld. Wir dürfen nicht zulassen, dass Pendlerinnen und Pendler aufgrund der Unzuverlässigkeit der Hochrheinbahn das Auto wieder als ernsthafte Alternative in Betracht ziehen. Das läuft allen Bestrebungen für mehr Klimaschutz entgegen. Nur mit einem zuverlässigen Schienenpersonennahverkehr, der von den Menschen gerne genutzt wird, können wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link:
https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-geld-schienenstrecken-nahverkehr
Wachsender Antisemitismus Thema für Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums
/in Allgemein /von ArchivAm Dienstag traf ich die Schülerinnen und Schüler zweier zehnter Klassen des Klettgau-Gymnasiums Tiengen zum Gespräch im Deutschen Bundestag in Berlin. Neben dem Klimaschutz und dem Arbeitsalltag im Parlament wurde auch der wachsende Antisemitismus thematisiert.
Wir gedenken dieser Tage den vielen Opfern des Holocaust und zeigen auf, wie wichtig es ist, die Erinnerungen an dieses schreckliche Menschheitsverbrechen aufrecht zu erhalten. Hier hat auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier klare Worte gefunden. Ich finde es sehr wichtig, dass der Holocaust und Antisemitismus immer wieder im Gespräch mit jungen Menschen thematisiert werden. Gerade die derzeit steigenden Zahlen an antisemitischen Übergriffen zeugen davon, dass wir Antisemitismus weiterhin entschieden entgegentreten müssen.
In der Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern kam auch der Umgang und das Miteinander in unserer Gesellschaft zur Sprache.
Der Ton in unserer Gesellschaft ist eindeutig rauer geworden. Respekt und der sachliche Umgang miteinander, gerade auch in der politischen Diskussion, sind in den vergangenen Jahren verloren gegangen. Das sehen wir nicht nur in den sozialen Medien, sondern merken dies auch hier im Parlament. Ich finde es wichtig, dass wir trotz verschiedener politischer Auffassungen weiter sachlich diskutieren und Argumente austauschen. Dieser sachliche Diskurs gehört zum Wesen unserer Demokratie.
Für die Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrern Thomas Weißenborn, Anna Forat, Jörg Heinbockel und Markus Hübschmann standen neben der Diskussion mit mir als Abgeordnete auch noch ein Informationsvortrag und der Besuch der Dachterrasse des Reichstagsgebäudes auf dem Programm im deutschen Bundestag.
Unterwegs auf der Grünen Woche: Aussteller aus Baden-Württemberg überzeugen
/in Allgemein /von ArchivZu Besuch auf der Grünen Woche: Aussteller aus Baden-Württemberg überzeugen mit hochwertigen Produkten / Verständnis für Landwirtinnen und Landwirte
Bei meinem Besuch auf der Grünen Woche in Berlin tauschte ich mich unter anderem mit Ausstellern aus Baden-Württemberg zu den künftigen Herausforderungen in der Landwirtschaft und beim Naturschutz aus.
Ich kann den Unmut vieler unserer Landwirtinnen und Landwirte verstehen, denen die aktuelle Situation schwer zusetzt. Dumpingpreise für Milch und Fleisch bedrohen viele Betriebe und Höfe in ihrer Existenz, gleichzeitig sollen sie die Natur schützen und die Artenvielfalt erhalten. Grund dafür ist mitunter auch eine jahrelange Agrarpolitik, die die falschen Anreize gesetzt hat. Für mich steht fest, dass Landwirtinnen und Landwirte finanzielle Unterstützung bekommen müssen, die es ihnen ermöglicht, hochwertige Lebensmittel herzustellen und gleichzeitig einen Beitrag für mehr Klima- und Umweltschutz zu leisten. Insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik GAP der Europäischen Union müssen wir künftig an ökologischen Förderkriterien ausrichten. Gute Beispiele dafür, wie Landwirtschaft und Umweltschutz Hand in Hand gehen können, sehen wir bei vielen Ausstellern in der Baden-Württemberg-Halle, die bei der Produktion ihrer hochwertigen Produkte ganz auf Nachhaltigkeit setzen.
Zu den Ausstellern aus Baden-Württemberg auf der Internationalen Grünen Woche gehörten u.a. der Produzent für regionale Wurst- und Schinkenspezialitäten Hans Adler oHG aus Bonndorf, die Jung Fruchtsäfte GbR aus Teningen, die Winzergenossenschaft Britzingen Markgräflerland aus Müllheim uvm.
Elektromobilität: Erster Großbagger mit Elektroantrieb
/in Allgemein /von ArchivBundesumweltministerium fördert Pilotprojekt
Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter überreicht heute Förderbescheid für Geisinger Baufirma:
Die Helmut Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH aus Geisingen in Baden-Württemberg investiert in die Nutzung eines 28 Tonnen schweren Elektro-Baggers mit Lithium-Ionen-Batteriespeicher. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums mit rund 660.000 Euro gefördert.
Schwarzelühr-Sutter: „Wir fördern in Geisingen eine besonders klimafreundliche Innovation für das Baugewerbe: einen fast 30 Tonnen schweren Großbagger, der allein mit Strom fährt und arbeitet. Damit die CO2-Emissionen in Deutschland weiter sinken, brauchen wir auch im Bausektor mehr Baufahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Elektromotoren bieten dafür eine gute Alternative. Sie sind klimafreundlicher und leiser. Außerdem produzieren sie keine Abgase, die die Luft belasten. Ich freue mich sehr, dass die Helmut Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH hier mit gutem Beispiel vorangeht“.
Mit seinem innovativen Vorhaben möchte das Unternehmen demonstrieren, dass der Einsatz von Elektromobilität auch im Baugewerbe sinnvoll und wirtschaftlich ist: Im Tiefbau und in der Kanalsanierung werden bisher Großbagger mit Dieselantrieb eingesetzt. Dabei entstehen Lärm sowie gesundheitsgefährdende Schadstoffe im Abgas. Das geplante Vorhaben – der Erwerb und die Inbetriebnahme eines 28 Tonnen Elektro-Großbaggers mit Lithium-Ionen Batteriespeicher – hat die Umstellung auf eine moderne, innovative Baggertechnik zum Ziel.
Der kabellose elektrische Bagger soll einen umweltschonenden, saubereren und leiseren Baggerbetrieb demonstrieren und dessen Betriebstauglichkeit im Vergleich zu einem konventionellen Dieselbagger im großtechnischen Einsatz nachweisen.
Die durch den Einsatz prognostizierte CO2-Einsparung beträgt im aktuellen Strommix ca. 50 Prozent der Emissionen eines Dieselbaggers und damit ca. 30 bis 70 Tonnen CO2 pro Jahr. Mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien wird diese in den nächsten Jahren noch zunehmen.
Über das Umweltinnovationsprogramm
Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.
Quelle: BMU, am 24. Januar 2020
Pressedienstnummer 018/20
Eindrücke
/in Allgemein /von ArchivBundesumweltministerium fördert mit 2,27 Mio. Euro klimaschonende Mobilität in Baden-Württemberg
/in Allgemein /von ArchivRita Schwarzelühr-Sutter übergibt in Stuttgart Förderbescheid an das Kompetenznetz Klima Mobil
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt heute dem Kompetenznetz Klima Mobil in Stuttgart einen Förderbescheid über rund 2,27 Millionen Euro, für Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Verkehr. Im Rahmen des Projektes wird ein Kompetenzzentrum aufgebaut, in dem Erfahrungen mit klimaschonenden Mobilitätskonzepten gesammelt und in Form von best-practice-Ansätzen an die Kommunen weitergegeben werden sollen.
Rita Schwarzelühr-Sutter: „Kommunen haben eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, Klimaschutz und Mobilität zu verbinden. Mit unserer Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützen wir das Kompetenznetz Klima Mobil dabei, Kommunen gezielt bei der Umsetzung von hocheffizienten Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Verkehr zu beraten. So helfen wir den Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und unterstützen sie beim Aufbau ihres klimafreundlichen Alltags.“
Das Klimaschutzprojekt wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg ins Leben gerufen und wird vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt. Zudem werden Kommunen mittels eines Wettbewerbsaufrufs der NVBW zur Umsetzung von Klimaeffizienten-Projekten aufgefordert. Der Wettbewerbsaufruf bietet Kommunen die Chance, unterstützt von der Expertise der Projektmitarbeiter, auf systematische Weise in die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr einzusteigen. Um die kommunale Potentiale möglichst auszuschöpfen, sollen im Rahmen der Projektarbeit auch Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Klimaschutzes im kommunalen Verkehr erarbeitet werden.
Mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzschutzprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden seit 2011 Projekte gefördert, die der Beratung, dem Kapazitätsaufbau sowie der Vernetzung und Qualifizierung in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung dienen. Projektskizzen können in diesem Förderaufruf aktuell noch bis zum 31. März eingereicht werden.
Quelle: BMU am 23. Januar 2020
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 01 / 2020
/in Allgemein /von ArchivOrganspende: Bundestag hält an bisheriger Zustimmungsregelung fest
Das Parlament hat am Donnerstag über eine Reform der Organspende entschieden. Ziel ist es, dass sich mehr Menschen als Organspender registrieren als bisher.
Seit Jahren hat Deutschland einen Mangel an Organspenden und deutlich geringere Spenderzahlen als andere europäische Länder. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation gehört Deutschland mit einer durchschnittlichen Rate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner zu den Schlusslichtern im internationalen Vergleich. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Organspenderzahlen künftig gesteigert werden sollen (Drs. 19/11087).
Zur Wahl standen den Abgeordneten zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen erarbeitet wurden (Gruppenanträge). Da es sich bei der Organspende um eine grundlegende ethische Frage handelt, wurden für die Entscheidung keine Fraktionspositionen festgelegt. Die Gesetzentwürfe standen für zwei unterschiedliche Ansätze – die entscheidende Frage: Sollen die Menschen einer späteren Organspende wie bisher aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?
Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung?
Der Bundestag hat sich in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit dafür ausgesprochen, die bisherige sogenannte Zustimmungslösung beizubehalten und weiterzuentwickeln. Den am Donnerstag beschlossenen Gesetzentwurf hat eine Gruppe von Abgeordneten um die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis erarbeitet.
Das Gesetz setzt weiterhin auf eine freiwillige Entscheidung und ausdrückliche Zustimmung zu einer späteren Organspende. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aber verstärkt informiert und zu einer Entscheidung animiert werden. Ziel ist es, dass sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung dokumentieren. Um das zu erreichen, sollen sie regelmäßig zu ihrer Haltung zur Organspende befragt werden, etwa wenn sie beim Amt einen neuen Ausweis beantragen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass ein bundesweites Onlineregister eingerichtet wird. Hier werden alle Menschen verzeichnet, die sich für eine Organspende entschieden haben.
Spende muss Spende bleiben
In der Debatte sprach sich Mattheis für eine Stärkung der Zustimmungsregelung aus: „Eine Spende muss eine Spende bleiben.“ Es sei ein aktiver, freiwilliger und selbstbestimmter Akt der Solidarität. Zudem betonte Mattheis, dass keineswegs sicher sei, dass es mit der Widerspruchslösung zu höheren Zahlen bei der Organspende komme. „Es gibt keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Wirkung einer Widerspruchslösung und den Spenderzahlen.“ Höhere Zahlen in anderen Ländern erklärten sich vor allem mit besseren Strukturen in den Krankenhäusern.
Ähnlich sah es die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dass die Spenderzahlen in Deutschland so gering seien, liege nicht an der Zustimmungslösung. „Es liegt an den Strukturen in den Krankenhäusern, die nicht so sind, wie wir sie gerne hätten. Wenn 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie spendebereit sind, müssen wir uns überlegen, wie wir es schaffen, dass sie ihre Organe auch tatsächlich spenden“, sagte sie in der Debatte. Es komme bei der Organspende darauf an, dass die Menschen Vertrauen in das System hätten. „Mit der positiven Zustimmung erreichen wir hier viel mehr als mit der Widerspruchslösung.“
Bundestag lehnt Widerspruchslösung ab
Abgelehnt hatte der Bundestag zuvor einen alternativen Gesetzentwurf, den eine Gruppe um den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach vorgelegt hatte. Sie forderten darin die Einführung einer Widerspruchslösung – und damit eine grundsätzliche Änderung im System der Organspende: Alle Bürgerinnen und Bürger gelten zunächst als potenzieller Organspender, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Im Zweifel können auch die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Betroffenen kein Spender sein wollten.
Deutschland sei bei Organspenden Schlusslicht in Europa, sagte Lauterbach in der Bundestagsdebatte. „Dabei haben wir eigentlich eine hohe Spendenbereitschaft.“ Was fehle, sei eine einfache, unbürokratische Regelung, wie man zum Spender wird. Diese Regelung sei die Widerspruchslösung, für die sich auch fast alle mit dem Thema betroffenen Ärzteorganisationen einsetzten. „Es gibt damit keine Pflicht zur Spende, sondern eine Plicht, nein zu sagen, wenn man nicht spenden will.“
Auch der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann plädierte für die Widerspruchslösung. In allen Ländern, in denen sie gelte, seien die Organspenderzahlen höher als in Deutschland. „Das Selbstbestimmungsrecht wird durch die Widerspruchslösung nicht beeinträchtigt“, so Oppermann. Im Gegenteil: Die Menschen würden dazu animiert, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben und eine Entscheidung zu treffen.
„Das Recht auf Leben ist stärker zu bewerten als das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen“, sagte Matthias Bartke (SPD). Das Problem bei der Organspende seien nicht diejenigen, die nein sagen, sondern diejenigen, die sich nicht entscheiden. „Keine Entscheidung ist in diesem Fall eben doch eine Entscheidung – eine gegen die Organspende.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Zahl der Organspender in Deutschland soll mit regelmäßigen Abfragen und der Einrichtung eines Onlineregisters gesteigert werden. Der Bundestag hat am Donnerstag mit 432 von 669 abgegebenen Stimmen für einen Entwurf einer Abgeordnetengruppe votiert, der vorsieht, dass Bürger künftig stärker sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festhalten können. Abgelehnt wurde der Vorschlag einer Widerspruchsregelung, nach der jeder Bürger Organspender geworden wäre, wenn er dem nicht zuvor widersprochen hat.
Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Immer öfter ist zu sehen, dass Flaggen bestimmter Länder voller Hass verbrannt werden. Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates, den das Parlament am Mittwoch in erster Lesung debattiert hat, sollen nicht-deutsche staatliche Symbole zukünftig noch besser geschützt werden (Drs. 19/14378).
Die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ist bereits nach § 104 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Jedoch wird in § 104 Absatz 1 StGB das Zerstören oder Beschädigen der Flagge eines ausländischen Staates derzeit nur dann unter Strafe gestellt, wenn sie auf der Grundlage von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigt wird. Diese genannten Voraussetzungen erfüllt beispiels-weise das öffentliche Verbrennen einer ausländischen Staatsflagge während einer Demonstration jedoch nicht.
Der neue Tatbestand beschränkt sich auf das Zerstören und Beschädigen, weil dadurch symbolhaft das Existenzrecht des betroffenen Staates in Frage gestellt wird. Betroffen von der neuen Regelung sind auch Flaggen, die offenkundig in Anlehnung an die offizielle Staatsflagge hergestellt worden und diesen ähnlich sind.
Es bedarf nicht der Ermächtigung der Bundesregierung
Eva Högl, zuständige SPD-Fraktionsvizechefin, und der Berichterstatter für das Thema, Helge Lindh, erläutern die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion: „Es ist unerträglich, wenn in Deutschland Flaggen von Staaten verbrannt werden. Das gilt insbesondere im Fall der israelischen Flagge. Vor dem Hintergrund der schrecklichen nationalsozialistischen Verbrechen dürfen wir nicht tatenlos dabei zusehen, wenn in Deutschland öffentlich israelische Flaggen oder jüdische Symbole zerstört oder beschädigt werden. Auch in anderen Staaten würde das Ansehen Deutschlands Schaden nehmen, wenn wir es zuließen, dass Flaggen verbrannt werden. Deshalb soll das öffentliche Verbrennen von Flaggen ausländischer Staaten unter Strafe gestellt werden.“
Högl und Lindh führen auch aus, was noch mit dem geplanten Gesetz beschlossen wer-den soll: „Wir wollen die im Fall des Böhmermann-Gedichtes relevante Ermächtigung der Bundesregierung zur Durchführung von Strafverfahren aufgrund von Anzeigen ausländischer Staatsorgane beseitigen. Die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in Deutschland haben ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung, um die Frage der Einleitung eines Strafverfahrens beurteilen zu können. Dazu bedarf es nicht der Ermächtigung der Bundesregierung. Diese Voraussetzung soll deshalb gestrichen werden.“
Heißt: Die bisherige Prozessvoraussetzung, wonach die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, entfällt. Das Erfordernis des Strafverlangens der ausländischen Regierung stellt sicher, dass Strafverfahren unterbleiben, die dem Interesse des verletzten Staates zuwiderlaufen (zum Beispiel wenn der verletzte Staat befürchtet, dass durch ein Strafverfahren und die damit verbundene öffentliche Erörterung der Schaden noch vergrößert wird).
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat einen Vorschlag des Bundesrates debattiert, durch den künftig die Verbrennung von Flaggen ausländischer Staaten und auch der EU-Flagge unter Strafe gestellt werden soll. Denn das schadet nicht nur dem Ansehen des betroffenen Staates, sondern auch dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschlands.
Verbesserung der Rahmenbedingungen von luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Ein Gesetzentwurf der Koalition soll zu einer weiteren Verbesserung der Luftsicherheit führen. Am Mittwoch hat sich der Bundestag in erster Lesung mit der Vorlage befasst (Drs. 19/16428).
Der Hintergrund: Angriffe sogenannter Innentäter können heute eine große Bedrohung für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen. Zum Schutz vor derartigen Angriffen wird die Zuverlässigkeit aller Personen überprüft, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.
Hierzu sollen die Rahmenbedingungen dieser so genannten luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen maßgeblich verbessert werden. Im Wesentlichen sollen die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen den Luftsicherheits- und an-deren Behörden (insbesondere der Bundespolizei und den Zollbehörden) zum Zweck der Zuverlässigkeitsüberprüfung von luftsicherheitsrelevanten Personen erweitert werden.
Darüber hinaus werden die gesetzlichen Grundlagen für ein bundesweites Luftsicherheitsregister geschaffen, um die Verarbeitung und den Austausch von Informationen über Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erleichtern und zu modernisieren. Eine Evaluierung des Gesetzesvorhabens ist innerhalb von fünf Jahren nach dessen Inkrafttreten vorgesehen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Personen, die in dem hochsensiblen Bereich Luftsicherheit tätig sind, müssen besonders auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen den Luftsicherheits- und anderen Behörden, zum Beispiel der Bundespolizei, sollen dementsprechend verbessert werden.
Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Am Freitag hat der Bundestag in 2/3. Lesung einen Gesetzentwurf zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings verabschiedet (Drs. 19/13836).
Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Da die Norm jedoch bereits vorbereitende Handlungen des Täters unter Strafe stellt, wird dieser Tatbestand nach geltendem Recht ausdrücklich von der Versuchsstrafbarkeit ausgenommen. Der Straftatbestand greift deshalb bisher dann nicht, wenn der Täter irrig glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, zum Beispiel einem Elternteil oder Ermittler, kommuniziert.
Mit dem neuen Gesetz stellt das Parlament nun den Versuch des Cybergroomings in Zukunft unter Strafe, wenn die Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken.
Zudem erweitern die Abgeordneten die Handlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie. Die einschlägigen Foren verlangen von den Nutzern zumeist, dass diese bei der erstmaligen Registrierung und dann in regelmäßigen Abständen als „Vertrauensbeweis“ selbst kinderpornographisches Material zur Verfügung stellen. Den Ermittlungsbehörden ist nach geltendem Recht der Zugang zu diesen Foren daher erheblich erschwert.
Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden nun unter engen Voraussetzungen erlauben, kinderpornographische Schriften künstlich (computergeneriert) herzustellen und für Ermittlungen zu verwenden. Die Nutzung von echten Bildern bleibt selbstverständlich verboten. Diese dürfen auch nicht zur Herstellung der künstlichen Bilder verwendet werden.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition will mit einem neuen Gesetz Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen. Täter können dann noch effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch oder die Herstellung von Kinderpornografie anzubahnen. Künftig soll es auch strafbar sein, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren – tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben.
Einführung einer Wohnungslosenstatistik
Wohnungslosigkeit gehört zu den schlimmsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Die Politik muss daher wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Allerdings stehen bislang keine belastbaren Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalition zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung beschlossen (Drs. 19/15651). Dabei sollen unter anderem das Alter, Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und die Haushaltsgröße erfasst sowie dokumentiert werden, in welcher Art Unterkünfte die betroffenen Menschen seit wann leben.
Das Parlament kommt damit langjährigen Forderungen sozialpolitischer Verbände und der Bundesländer nach. Mit einem Änderungsantrag greifen die Abgeordneten die Anregung der Ausschussanhörung auf, die Statistik mittelfristig – soweit möglich – auf eine breitere Datengrundlage zu stellen. Außerdem soll sich die Berichterstattung auch auf Straßenobdachlosigkeit und Menschen, die bei Verwandten oder Freunden unterkommen, beziehen. Und es soll eine Revisionsklausel geben, die eine Anpassung des Gesetzes an die gesammelte Datenlage ermöglichen soll.
Mit der neuen, gesetzlich geregelten Bundesstatistik schafft die Koalition erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Die Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit vermeiden.
Die Wohnungslosen-Statistik ist ein wichtiger erster, längst überfälliger Schritt, der auch dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eine bessere Aussagekraft in Bezug auf dieses Thema ermöglicht.
Das Wichtigste zusammengefasst: Ein neues Gesetz sieht vor, erstmals 2022 eine genaue Statistik darüber zu erfassen, wie viele Menschen in Deutschland ohne Wohnung und dementsprechend in für sie vorgesehenen Notunterkünften der Städte und Gemeinden untergebracht sind. Die Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit vermeiden.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Bagatellgrenze
Heizspiegel 2019 – Klimaschutz und Geldsparen im eigenen Zuhause
Statt in die Zukunft zu investieren, verhakt sich die FDP im Gestern
Gespräch mit Bundespolizistinnen aus Baden-Württemberg
Bagatellgrenze
/in Allgemein /von ArchivNeuer Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums informiert oberste Finanzbehörden der Länder über zollrechtliche Detailfragen.
Unverändert bleibt die Tatsache, dass die Wertgrenze zum Ende des Jahres entfällt, in dem das sich aktuell in der Entwicklung befindende IT-Verfahren zur automatisierten Erteilung der Ausfuhrbescheinigungen in Deutschland in Betrieb geht.
Die neuen Detailregelungen schaffen jetzt Klarheit. Aus meiner Sicht können damit der Handel, der Zoll und die im süddeutschen Raum wohnende Bevölkerung gut leben.
Heizspiegel 2019 – Klimaschutz und Geldsparen im eigenen Zuhause
/in Allgemein /von ArchivDeutschlands bestes Vergleichswerkzeug für Heizkosten: Heizspiegel 2019
Aktiver Klimaschutz beginnt im eigenen Zuhause. Mit dem Heizspiegel können Mieter und Eigentümer die Verbräuche und Heizkosten ihres Wohngebäudes bewerten. Und mit dem interaktiven Heizkostenrechner HeizCheck kann sogar jeder ganz individuell herausfinden, wie groß das Sparpotenzial in den eigenen vier Wänden ist. Viele Mieter können übrigens mit kleinen Tricks ihre Heizkosten deutlich senken – ohne auf Komfort zu verzichten. Auch hierzu gibt der Heizspiegel Tipps.
Mit seinen umfangreichen Vergleichstabellen hilft der „Heizspiegel 2019“ Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, den eigenen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser richtig einzuschätzen, Energiesparpotenziale aufzudecken und letztendlich Kosten zu sparen. Erstellt wird der Heizspiegel von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online im Auftrag des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Kampagne „Mein Klimaschutz“ und in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen.
Wärmeverluste tragen entscheidend zum fortschreitenden Klimawandel bei. Der Gebäudesektor verursacht laut Umweltbundesamt etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland.
In einem energetisch sanierten Mehrfamilienhaus mit Erdgas-Zentralheizung entstehen in einer 70-Quadratmeter-Wohnung pro Jahr etwa 1,5 Tonnen klimaschädliches CO2 durchs Heizen. In einem energetisch schlechteren Gebäude sind es im Schnitt 3,8 Tonnen. Um diesen CO2-Unterschied zu kompensieren, müssten pro Gebäude rund 200 Bäume zusätzlich gepflanzt werden.
Die kostenfreien Beratungsangebote finden sich online unter: www.heizspiegel.de