Familien mit wenig Geld werden künftig stärker unterstützt. Das hat der Bundestag mit dem so genannten Starke-Familien-Gesetz am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7504). Das Vorhaben ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.
„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.
Er wird nun so erhöht, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das geschieht in zwei Schritten: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kinder-geld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst.
Zusätzliche Einnahmen sollen sich lohnen
Für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner – bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen.
Die Koalition schafft auch die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag ab. Stattdessen soll ein sanftes Auslaufen der Leistung erreicht werden. In Haushalten mit Alleinerziehenden kann in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch der Kinderzuschlag gewährt werden.
Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen (das ist das Dunkelfeld der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung) öffnet die Koalition den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der Bedarfsgrenze des Sozialgesetzbuches II liegen.
Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen – selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.
Bildungs- und Teilhabepaket wird erweitert
Mit dem Gesetz werden auch Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket erhöht und angepasst. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.
Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schul-bedarf (Schulranzen etc.) von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wird diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie der Regelbedarf angepasst.
Zusätzlich werden die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten beispielsweise im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht.
Kinder können künftig auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kinder durch Lernförderung unterstützt werden können.
Die Notwendigkeit gesonderter Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabeleistungen fällt übrigens auch weg.
Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld eben-so kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.
Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagt: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Das Gesetz folgt dem Maßstab: Wer mehr arbeitet, soll mehr in der Tasche haben. Es wird parallel zur Kindergelderhöhung in Kraft treten. Das unterstreicht das Ziel der SPD-Fraktion, alle Familien in Deutschland zu unterstützen.“
Aktuelles
Entscheid zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“
/in Allgemein /von ArchivIch freue mich, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags in seiner heutigen Sitzung die Fördersumme noch einmal um 100 Millionen Euro erhöht hat. Damit können insgesamt circa 150 Projekte gefördert werden- darunter die Sanierung und Erweiterung des Freibads und die Teilsanierung des Hallenbads in Stockach und die Sanierung und Umnutzung des Thermalsportbads Steinenstadt für Sport und Freizeit. Damit stärkt der Bund die Kommunen und unterstützt investive Projekte von regionaler und überregionaler Bedeutung. Insbesondere Schwimmbäder und ihr Vereinsweisen haben positive Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik.
Die Fördersumme für die Sanierung und Erweiterung des Freibads Stockach beträgt 1.147.500 Euro, die Summe für die Teilsanierung des Hallenbads Stockach beziffert sich auf 573.750 Euro und die Fördersumme für die Sanierung und Umnutzung des Familienbades in Neuenburg beziffern sich auf 873.000 Euro. Mit den Haushaltsverhandlungen 2018 und 2019 haben wir jeweils 100 Millionen Euro für das erfolgreiche Programm ‚Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur‘ zur Verfügung gestellt. Auf den Projektaufruf haben Städte und Gemeinden 1.238 prüffähige Projektvorschläge eingereicht. Damit ist das Programm mit einem Antragsvolumen von rund 2,5 Milliarden Euro erneut stark überzeichnet.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 07 / 2019
/in Allgemein /von ArchivMehr Bafög für Schüler und Studierende
Höhere Ersparnisse zulassen
Mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt sichern
Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden.
Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.
Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.
Schutz für Beschäftigte und Unternehmen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt werden. Zugleich will die Koalition einen fairen Wettbewerb für ehrliche Unternehmen gewährleisten.
Nicht zuletzt kommen SPD und Union im Bundestag damit den Forderungen vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach, die auf diese Problematik immer wieder aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten haben.
Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug schaden allen. Durch hinterzogene Steuern und Sozialabgaben können wichtige öffentliche Aufgaben nicht finanziert werden. Und den vielen anständigen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen, schaden sie genauso wie den betroffenen Beschäftigten selbst, weil Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz und die soziale Sicherung für sie keine Anwendung finden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal.
Entschlossen gegen Scheinarbeitsverträge
Das Gesetz soll auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen stärken: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier Opfer von Zwangsarbeit und Ausbeutung. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.
Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, auf dem Arbeiter für meist einfache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.
Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das geplante Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Das wird ebenso der Fall sein bei Organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen will die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt. Außerdem gewährleistet der Gesetzentwurf zugleich einen fairen Wettbewerb für Unternehmen.
70 Jahre Nato – Das Rückgrat der euroatlantischen Sicherheit stärken
Aus Anlass des 70-jährigen Bestehens der Nato hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Er hebt die Bedeutung der Nato als einzigartige Wertegemeinschaft hervor, die fest auf dem Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Freiheit und Achtung der Menschenrechte fußt und für diese Werte in der Welt eintritt.
Die Nato, ein politisches Werte- und Verteidigungsbündnis, hat seit ihrem Bestehen die Sicherheit der Verbündeten und den Frieden im Bündnisgebiet gewährleistet. Deutschland bleibt fest verankert in internationalen, multilateralen Strukturen und setzt sich für die Stärkung einer auf Regeln und Zusammenarbeit basierenden Weltordnung ein. Für die SPD-Bundestagsfraktion bilden dafür die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Nato den Rahmen.
Der Antrag (Drs. 19/8940) fordert, dass militärische Maßnahmen eng mit der Außen- und Entwicklungspolitik verzahnt werden und dass sich die Nato auch weiterhin dem Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen verpflichtet fühlt. Ihre Einsätze müssen im Einklang mit dem Völkerrecht und auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen stattfinden.
Vor dem Hintergrund neuer Risiken für den Frieden in Europa und der Welt, zum Beispiel die Bedrohung durch Terrorismus, Cyber-Angriffe und hybride Kriegsführung, muss die Nato als Garant für Frieden und Freiheit weiter gestärkt werden.
Das bedeutet, auch den langjährigen Einsatz des Bündnisses für eine bessere Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung weiterzuführen, so wie es 2010 nochmals im Strategischen Konzept der Nato hervorgehoben und in der Gipfelerklärung von Brüssel 2018 bekräftigt worden ist.
Stärkere Nutzung des Nato-Russland-Rates
Um die Spannungen in Europa abzubauen, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine stärkere Nutzung des Nato-Russland-Rates zur Risikominimierung, Vermeidung von ungewollter Eskalation und zum Abbau des erheblichen gegenseitigen Misstrauens einzusetzen.
Als Antwort auf die Kündigung des INF-Vertrags (Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme) sollen auch Rüstungskontrollmaßnahmen ernsthaft erwogen und mit einem Dialog über Krisenkommunikation und Risikovermeidung mit Russland verknüpft werden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, der die Bedeutung der Nato als einzigartige Wertegemeinschaft hervorhebt, die fest auf dem Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Freiheit und Achtung der Menschenrechte fußt und für diese Werte in der Welt eintritt. Die Bundesregierung soll sich weiter für den Einsatz des Bündnisses für eine bessere Rüstungskontrolle und Abrüstung stark machen.
Schnellerer Ausbau der Stromnetze für die Energiewende
Der Bundestag hat am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbau (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Drs. 19/7375, 19/7914) beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Infrastruktur für die Energiewende gestärkt werden. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition erreichen, einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 zu bekommen.
Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab.
Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig eingebunden
Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur so sind die Ausbauziele bei den regenerativen Energien zu erreichen.
Darum sollen Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden. Es wird mit dem Gesetz sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung.
Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regelungen bundesweit vereinheitlicht, um Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen, die vom Netzausbau betroffen sind.
Insgesamt hat die Koalition aus Sicht der SPD-Fraktion mit diesem Gesetz einen guten Kompromiss zwischen der Notwendigkeit eines beschleunigten Stromnetzausbaus, der Beteiligung der Öffentlichkeit und dem Schutz der betroffenen Menschen gefunden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Parlament hat die Beschleunigung des Energieleitungsausbaus beschlossen. Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden, um die Ziele des Koalitionsvertrags bei erneuerbaren Energien umsetzen zu können. Die Bevölkerung wird weiter frühzeitig eingeschaltet, Umweltstandards bleiben erhalten, Rechtsunsicherheiten werden vermieden.
Besserer Datenaustausch bei der Registrierung von Asylsuchenden
Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals über das so genannte Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz beraten (Drs. 19/8752). Das Gesetz soll bei der Registrierung von Asylsuchenden und von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern die Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden verbessern.
Mit dem Entwurf soll die Nutzung des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt werden, um Aufgaben, die nach der Verteilung von Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können.
Daneben sollen Maßnahmen für mehr Sicherheit und „zur besseren Steuerung der freiwilligen Ausreise und Rückführung“ umgesetzt werden. So soll der Abruf von Daten aus dem AZR in Echtzeit weiteren Behörden ermöglicht werden: Danach können künftig etwa auch die Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden sowie das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen Daten im automatisierten Verfahren aus dem AZR abrufen.
Darüber hinaus sollen unbegleitete minderjährige Ausländer zukünftig zeitnah zu ihrer Einreise durch Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert werden können – also vor dem Stellen eines Asylantrags durch die Notvertretung des Jugendamts oder den Vormund.
Datenschutz beachten
Gabriela Heinrich, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, betont: „Das Ausländerzentralregister darf Informationen speichern und zur Verfügung stellen. Aber eben nicht allumfassend, nicht unbegrenzt und es darf auch nicht Jeder Zugriff haben. Es geht um persönliche Informationen, die geschützt werden müssen.“
Bei dem Gesetzentwurf gehe es aber nicht nur um eine solide Grundlage für die Flüchtlings- und Integrationspolitik. „Sondern es geht auch um das Thema Sicherheit“, sagt Heinrich. Ein Sicherheitsabgleichsverfahren sei bereits mit dem letzten Datenaustauschverbesserungsgesetz eingeführt worden. Terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken sollten damit frühzeitig erkannt werden. Jetzt solle unter anderem die Bundespolizei mehr Befugnisse erhalten.
Für die SPD-Fraktion sei klar: „Wir wollen Daten für eine funktionierende Flüchtlings- und Integrationspolitik, Datenschutz und Sicherheit für die Bevölkerung im Land. Und wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, diese drei Punkte zu vereinbaren. Dafür setzen wir uns in den Beratungen ein.“
Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein neues Gesetz soll bei der Registrierung von Asylsuchenden und von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern die Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden verbessern. Dazu wird unter anderem die Nutzung des Ausländerzentralregisters weiterentwickelt.
Durchführung des Zensus im Jahr 2021
Das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021, das am Freitag in 1. Lesung im Bundestag beraten worden ist, schafft die Rechtsgrundlage für eben diese Durchführung (Drs. 19/8693).
Deutschland ist wie jeder andere Mitgliedstaat in der Europäischen Union verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen. Darüber hinaus bilden die erhobenen Daten eine wichtige Planungsgrundlage für staatliche Aufgaben in Deutschland.
Neben den Einwohnerzahlen werden dabei soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, ihrer Erwerbstätigkeit und ihrer Wohnsituation statistisch erfasst. Regelmäßige Datenerhebungen ermöglichen es, wirtschaftliche, ökologische und soziale Zusammenhänge auf der Grundlage laufend aktualisierter Informationen zu betrachten.
Hiervon hängen bedeutsame politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden ab, zum Beispiel um staatliche Dienstleistungen wie Kindergarten- und Schulplätze, Breitbandversorgung oder Krankenhausbetten und vieles andere adäquat bereit zu stellen.
Aufeinander abgestimmte Register
Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin, macht für die SPD-Fraktion deutlich: „Um den Zensus in Zukunft nicht nur registergestützt, sondern allein auf Registern basierend durchzuführen und uns auf dezentrale Analysen zu beschränken, brauchen wir aufeinander abgestimmte Register.“
Eine umfassende Modernisierung und Harmonisierung der Registerlandschaft sei „ohnehin notwendige Grundlage“ für ein modernes und digitales Verwaltungshandeln.
Esken: „Wir fordern das Innenministerium deshalb auf, für die Registermodernisierung endlich ein Konzept zu erarbeiten und mit den Ländern und Kommunen zu vereinbaren – damit wir den Zensus künftig sicherer und grundrechteschonender durchführen können, aber auch, damit Deutschlands Verwaltung den digitalen Wandel nicht weiterhin verschläft.“
Das Wichtigste zusammengefasst:
Deutschland ist wie jeder andere Mitgliedstaat in der Europäischen Union verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen. Das ist insofern sinnvoll, als von den Daten auch wichtige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse abhängen.
Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine Selbstverständlichkeit sein. Ein neues Gesetz, das die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag in 1. Lesung beraten haben, soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern (Drs. 19/8753).
Dazu sollen unter anderem der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern eingeschränkt werden.
Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen.
Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts
Für Versicherte soll darüber hinaus in Zukunft die Zuzahlung entfallen, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen geltend machen.
Außerdem soll der Therapiewechsel bei Cannabis als Medizin erleichtert und entbürokratisiert werden.
Der Gesetzentwurf sieht zudem einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln erleichtern und modernisieren wird.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen.
Potenziale aus der Agrarökologie anerkennen und unterstützen
Die Koalitionsfraktionen haben dem Bundestag am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, in dem es um die Potenziale aus der Agrarökologie geht, um Hunger zu bekämpfen, Ernährungssicherheit zu gewährleisten und die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu erreichen (Drs. 19/8941).
Nahrung ist ein Menschenrecht. Trotzdem hat heute weltweit jeder neunte Mensch keinen Zugang zu ausreichender Nahrung, die die notwendigen Nährstoffe enthält. Besonders ernst ist die Situation in Südasien und Subsahara-Afrika, wo annähernd jeder fünfte Mensch von Hunger betroffen ist.
Als ganzheitlicher Ansatz wendet Agrarökologie (eine bestimmet landwirtschaftliche Praxis) ökologische und technische Methoden an, zum Beispiel die Integration von Ackerbau- und Viehzucht, um ernährungs- und landwirtschaftliche Systeme nachhaltig umzugestalten und damit kleinbäuerliche Familien zu unterstützen.
Auch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Agrarökologie als eine wichtige Antwort auf soziale Probleme wie Armut, Ungleichheit, Hunger und Mangelernährung, mangelnde Geschlechtergerechtigkeit und auch ökologische Herausforderungen wie Abholzung, Wasserknappheit, steigende CO2-Emissionen und Verlust an Biodiversität beschäftigt.
Engagement zur Agrarökologie fortsetzen
Der Antrag der Regierungsfraktionen begrüßt, dass die FAO die Agrarökologie als einen der Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft und Nahrungssysteme ansieht und ihre Arbeit zu Agrarökologie fortführen wird.
Ferner fordern die Regierungsfraktionen die Bundesregierung auf, das Engagement zur Agrarökologie fortzusetzen und in der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung der ländlichen Räume weiter auszubauen.
„Mit der Anwendung agrarökologisch-technischer Praktiken können positive Effekte für die Umwelt erzielt und dabei der Ernährungsstatus der Menschen in Entwicklungsländern verbessert werden“, heißt es in der Vorlage
Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Welt ohne Hunger ist möglich. Auf 821 Millionen Menschen schätzen die Vereinten Nationen die Anzahl der hungernden Menschen im Jahr 2017, rund eine weitere Milliarde Menschen ist chronisch mangelernährt. Agrarökologie ist ein Beitrag, um die Ziele der VN-Agenda 2030 zu erreichen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen unterstreicht den Schutz und die wichtige Rolle der Kleinbauern in den Entwicklungsländern.
Erinnerungskultur: Für ein neues Bundesprogramm „Jugend erinnert“
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Stau auf B34: Im Gespräch mit den Bundesministerien
Großes Interesse aus dem Wahlkreis am Umweltschutz
Vom Bund mitfinanzierte städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Abwicklung der Lauffenmühle
Abschaltung des Schweizer DVB-T-Signals
Stau auf B34: Im Gespräch mit den Bundesministerien
/in Allgemein /von ArchivZusammen mit Felix Schreiner habe ich in Berlin Gespräche zu einem Vorstauraum im Zuge der Zollabfertigung bei Waldshut-Tiengen geführt. Bundesfinanzministerium und Bundesverkehrsministerium setzen Arbeit an Lösung fort.
Die Stauproblematik auf der B34 bei Waldshut-Tiengen bleibt Thema in Berlin. Als Bundestagsabgeordnete kamen wir gemeinsam mit Felix Schreiner mit der Finanzstaatssekretärin Christine Lambrecht und Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger zusammen, um über die Situation zu berichten und Lösungsmöglichkeiten zu beraten. Die Verkehrssituation auf der B34 ist aufgrund der Vielzahl der Lastwagen, die zur Zollabfertigung fahren, sehr angespannt. Die regelmäßigen und langen Staus treffen vor allem die Pendler und die Betriebe in unserer Region, das können wir beide aus dem Wahlkreis bestätigen.
Abhilfe in der Stauproblematik könnte ein zusätzlicher Vorstauraum bei Waldshut-Tiengen darstellen. Wir haben im Gespräch um Unterstützung für dieses Vorhaben geworben. Die Stadt Waldshut-Tiengen kann einen Vorstauraum nicht alleine stemmen. Hier sehen wir den Bund als Unterstützer gefordert. Bundesfinanzministerium und Bundesverkehrsministerium sagten uns als Ergebnis zu, auf Arbeitsebene die möglichen nächsten Schritte zu konkretisieren.
Gemeinsam mit Felix Schreiner haben wir erreicht, dass die beiden Bundesministerien als Partner der Stadt Waldshut-Tiengen die nächsten Schritte unternehmen werden. Zu klären sind sowohl das genaue Konzept für den Vorstauraum als auch die Einbindung in den Ablauf der Verzollung.
World Economic Forum in Jordanien
/in Allgemein /von ArchivMüssen weg von kurzfristigen Gewinnen hin zu umweltfreundlichen Technologien und Arbeitsplätzen
Für die Bundesregierung habe ich als Parlamentarische Staatssekretärin in Vertretung der Bundsministerin am World Economic Forum in Jordanien teilgenommen. In diesem Jahr fand das World Economic Forum on the Middle East and North Africa zum zehnten Mal statt. Über 1000 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fanden sich am Toten Meer ein, um sich über Zukunftsthemen auszutauschen, darunter die Gestaltung der Industrie 4.0, die Förderung von nachhaltigem Unternehmertum und die Schaffung innovativer Ökosysteme.
Es ist wichtig, dass auch die Wirtschaft Investitionen tätigt und die Transformation, d.h. den sozial-verträglichen Übergang in eine treibhausgasneutrale Gesellschaft, aktiv mitgestalte. Wir müssen Rendite und Investitionen endlich anders begreifen. Weg von kurzfristigen Gewinnen, hin zu Technologien, Arbeitsplätzen und Infrastruktur, die zukunftsfähig und umweltfreundlich sind! Auf dem Terminkalender standen für mich neben der Teilnahme am Plenum des World Economic Forum auch bilaterale Fachgespräche mit dem jordanischen Umweltminister Ibrahim Shahahda sowie eine Besichtigung des deutsch-jordanischen Abwasserprojekts von UFZ und AlBalqa University. Ein Schwerpunkt der deutsch-jordanischen Zusammenarbeit liegt im umweltbezogenen Bereich Wasser/Abwasser: Jordanien ist im Weltmaßstab eines der ärmsten Länder in Bezug auf verfügbare Wasserressourcen pro Kopf. Derzeit geraten die ohnehin knappen Ressourcen und die stark beanspruchte Wasserinfrastruktur durch die hohe Zahl von Geflüchteten zusätzlich unter Druck. In meinen Gesprächen und Werksbesuchen habe ich unseren internationalen Partnern deutlich gemacht, dass sich Deutschland auch zukünftig für eine nachhaltige Verbesserung des jordanischen Wassersektors einsetzen wird.
Großes Interesse aus dem Wahlkreis am Umweltschutz
/in Allgemein /von ArchivAuf Einladung hin nahmen vom 1. bis 4. April 2019 50 politisch Interessierte aus dem Wahlkreis Waldshut an einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Hauptstadt Berlin teil. Auf dem Programm standen neben einer Stadtrundfahrt durch das politische Berlin unter anderem auch eine Führung durch die Ausstellung „Erlebnis Europa“ im Europäischen Haus Unter den Linden und der Besuch einer Fragestunde des Deutschen Bundestags, in der die Bürgerinnen und Bürger mich auf der Regierungsbank erleben durften.
Ich begrüßte die Besuchergruppe zur Diskussion im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Hier entwickelte sich eine lebendige Diskussion zum Thema Klimaschutz auf nationaler und kommunaler Ebene. Vor allem die Reduzierung von Plastikmüll stellte ein wichtiges Anliegen der Besucher dar. Die Praxis vieler Vereine in meinem Wahlkreis, bei Veranstaltungen auf Geschirr und Besteck aus Kunststoff zu verzichten, ist absolut lobenswert. Wenn wir bei unserem eigenen Konsumverhalten anfangen und uns klar wird, dass weniger mehr ist, dann können Bewegungen vor Ort einen viel effektiveren Beitrag zum Klimaschutz leisten als so manches Verbot von oben herab. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber zum Erreichen der Klimaziele 2030 dafür sorgen, dass wir unsere internationalen Verpflichtungen auch umsetzen. Und 2019 wird das Jahr des Klimaschutzgesetzes, dafür stehe ich.
Die aktuellen Klimademos der „Fridays4Future“-Schüler finde ich gut, vor allem dass die –angeblich so unpolitische Generation– den Mund aufmacht und auf die Straße geht. Das ist Demokratie. Der Weckruf kommt gerade noch rechtzeitig. Allerdings würde ich mir wünschen, dass nicht nur Schülerinnen und Schüler demonstrieren, sondern dass sich auch Eltern und Großeltern für den Erhalt unseres Planeten einsetzen, den es nur einmal gibt. Der Klima- und Artenschutz geht uns alle an. Wir können der nächsten Generation keinen stummen Frühling zumuten.
Vom Bund mitfinanzierte städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
/in Allgemein /von ArchivHohe Investitionen in St. Blasien, Albbruck, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Grafenhausen, Ühlingen-Birkendorf, Hinterzarten, Kirchzarten, Löffingen und St. Peter
Die Städtebauförderung unterstützt seit 1971 erfolgreich Städte und Gemeinden bei immer wieder erforderlichen Umbauprozessen. Aktuell stehen die Kommunen mit dem Klimawandel, der Digitalisierung und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen vor großen Herausforderungen. Deshalb ist es richtig, dass der Bund zusätzlich zu den Landesfinanzhilfen die Länder und Kommunen mit rund einer Milliarde Euro unterstützt.
Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat den Städten und Gemeinden im Land insgesamt rund 257,4 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Der Bund stellt für die Städtebauförderungsprogramme 2019 und den Investitionspakt Soziale Integration insgesamt Bundesfinanzhilfen in Höhe von 990 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil Baden-Württembergs im Jahr 2019 beträgt ca. 100,87 Millionen Euro.
In diesem Jahr liegen die Schwerpunkte der Förderung auf dem Erhalt und der Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen sowie der Nutzung innerörtlicher Brachflächen für den Wohnungsbau. Auch St. Blasien, Albbruck, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Grafenhausen, Ühlingen-Birkendorf, Hinterzarten, Kirchzarten, Löffingen und St. Peter werden mit Investitionsmaßnahmen profitieren. So leistet der Bund konkret einen Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Denn im Übrigen werden öffentliche Investitionen auch privatwirtschaftliche Impulse, d.h. die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohnraum, mit sich ziehen.
Abwicklung der Lauffenmühle
/in Allgemein /von ArchivSchwerer Schlag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Strukturwandel der Textilindustrie am Hochrhein hat mit der Insolvenz der Lauffenmühle sein trauriges Ende genommen. Das ist nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Lauchringen und unsere gesamte Heimatregion ein schwerer Schlag. Die Lauffenmühle war eine Institution. Die für die Herstellung von Arbeitskleidung angefertigten Stoffe und früher von hochwertigen Jeansstoffen waren ein Musterbeispiel von ‚Made in Germany‘. Auch innovative Produkte in den vergangen Jahren haben nicht den nötigen Erfolg gebracht. Leider hat sich nun auch im fünften Insolvenzverfahren kein wirtschaftlich nachhaltiges Konzept ergeben, welches den Erhalt der rund 240 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert hat.
Abschaltung des Schweizer DVB-T-Signals
/in Allgemein /von ArchivGespräch gesucht mit dem Verband Privater Medien
Wenn es den privaten Kabelbetreibern auf deutscher Seite technisch möglich ist, die schweizerischen Sender in das deutsche Kabelnetz einzuspeisen und die Übertragung somit fortzuführen, dann fordere ich eine Einigung zwischen den deutschen Anbietern des privaten Rundfunks und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft. Ich erwarte, dass sich die privaten Anbieter für das Einspeisen der Schweizer öffentlich-rechtlichen Sender für die deutsche Grenzregion kooperativ zeigen und eine schnelle und pragmatische Lösung ermöglichen. Deshalb habe ich mich in einem Schreiben an Hans Demmel, den Vorstandsvorsitzenden des VAUNET-Verband Privater Medien e.V., gewandt.
Hintergrund:
Im Juni 2019 schaltet die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) das DVB-T-Signal ab. Tausende von deutschen Zuschauern werden danach nicht mehr in der Lage sein, die im deutschen Grenzgebiet beliebten Sender SRF1 und SRF zwei aufgrund des sog. Overspills zu empfangen. Darunter versteht man das technische „Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze.
Kuratoriumssitzung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück
/in Allgemein /von ArchivDBU-Generalsekretäre und ihre Stellvertreter (v.l.): Dr.-Ing. E.h. Fritz Brickwedde, ehemaliger Generalsekretär, Prof. Dr. Werner Wahmhoff, Stellvertreter bis 2019, Alexander Bonde, jetziger Generalsekretär, sowie Michael Dittrich, Stellvertreter ab 1.4.2019.
Am 28.03. tagte das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt an ihrem Sitz in Osnabrück. Seit einem Jahr ist Bettina Hagedorn (SPD) als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Mitglied dieses Gremiums, welches sich in einer der größten Stiftungen Europas um die finanzielle Aufstellung der Stiftung sowie um die Vergabe der Fördermittel kümmert. In den Gremiensitzungen des Kuratoriums konnten wir mit mir als Kuratoriumsvorsitzender sowie DBU-Generalsekretär Alexander Bonde viele wichtige Projekte auf den Weg bringen.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 06 / 2019
/in Allgemein /von ArchivBundestag beschließt Starke-Familien-Gesetz
Familien mit wenig Geld werden künftig stärker unterstützt. Das hat der Bundestag mit dem so genannten Starke-Familien-Gesetz am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7504). Das Vorhaben ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.
„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.
Er wird nun so erhöht, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das geschieht in zwei Schritten: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kinder-geld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst.
Zusätzliche Einnahmen sollen sich lohnen
Für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner – bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen.
Die Koalition schafft auch die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag ab. Stattdessen soll ein sanftes Auslaufen der Leistung erreicht werden. In Haushalten mit Alleinerziehenden kann in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch der Kinderzuschlag gewährt werden.
Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen (das ist das Dunkelfeld der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung) öffnet die Koalition den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der Bedarfsgrenze des Sozialgesetzbuches II liegen.
Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen – selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.
Bildungs- und Teilhabepaket wird erweitert
Mit dem Gesetz werden auch Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket erhöht und angepasst. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.
Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schul-bedarf (Schulranzen etc.) von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wird diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie der Regelbedarf angepasst.
Zusätzlich werden die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten beispielsweise im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht.
Kinder können künftig auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kinder durch Lernförderung unterstützt werden können.
Die Notwendigkeit gesonderter Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabeleistungen fällt übrigens auch weg.
Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld eben-so kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.
Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagt: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Das Gesetz folgt dem Maßstab: Wer mehr arbeitet, soll mehr in der Tasche haben. Es wird parallel zur Kindergelderhöhung in Kraft treten. Das unterstreicht das Ziel der SPD-Fraktion, alle Familien in Deutschland zu unterstützen.“
Das Wichtigste zusammengefasst:
Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützt die Koalition gezielt Familien, in denen das Geld knapp ist. Ein neu neugestalteter Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass deutlich mehr Eltern zusätzlich unterstützt werden und nicht wegen ihrer Kinder auf Grundsicherung angewiesen sind. Für Kinder aus Familien, die Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, werden die Schülerbeförderung und das Schulessen kostenfrei. Außerdem wird der Zugang zu Lernförderung erleichtert und der Zuschuss zum Schulbedarf erhöht.
Ein Deutsch-Französisches Parlamentsabkommen
Am Mittwoch hat der Bundestag das deutsch-französische Parlamentsabkommen angenommen. Damit ist der Weg frei für die neue Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung.
Die deutsch-französische Freundschaft ist ein zentraler Baustein für ein friedliches und stabiles Europa. Nach den schmerzhaften Erfahrungen von Krieg und Chaos in Europa, arbeiten Deutschland und Frankreich seit den 1950er-Jahren unermüdlich im Dienst der europäischen Integration und der Vertiefung der Beziehungen zwischen beiden Ländern.
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben deshalb den 55. Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten.
Konkret sieht das Parlamentsabkommen eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung vor, die die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parlamenten stärken soll (Drs. 19/8540). Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Nils Schmid nennt das Parlamentsabkommen „einmalig in seiner Art“.
Fragen der deutsch-französischen Beziehungen
Die Versammlung soll aus insgesamt 100 Mitgliedern bestehen, je 50 Abgeordnete aus Deutschland und Frankreich. Die Benennung der Mitglieder erfolgt zu Beginn einer Wahlperiode und reflektiert das Stärkeverhältnis der Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten. Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Präsident der Assemblée nationale haben gemeinsam den Vorsitz.
Die Versammlung soll sich mit verschiedenen Fragen der deutsch-französischen Beziehungen befassen und kann Vorschläge erarbeiten oder Beschlüsse fassen, die jedoch nicht bindend sind. Sie werden dann den beiden Parlamenten als Vorschläge für gemeinsame Entschließungen vorgelegt.
Die Versammlung tagt mindestens zweimal im Jahr öffentlich, abwechselnd in Deutschland und in Frankreich. Die konstituierende Sitzung findet bereits am 25. März in Paris statt. Zusätzlich sollen beide Parlamente mindestens alle vier Jahre als gemeinsame Versammlungen abwechselnd in den Ländern tagen.
Die Nationalversammlung hat den Entwurf des Parlamentsabkommens bereits am 11. März 2019 beschlossen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben den Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten. Der Bundestag hat dieses Abkommen am Mittwoch angenommen. Damit ist der Weg frei für die neue Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung.
Antiziganismus bekämpfen
Der Deutsche Bundestag stellt sich dem Antiziganismus entgegen – in seinen Anfängen und in allen Formen, in denen er auftreten kann. Das Parlament hat am Freitag dazu einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen (Drs. 19/8546). Antiziganismus ist im weiteren Sinne die Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung von Sinti und Roma.
Deutschland trägt vor dem Hintergrund des lange Zeit ignorierten Völkermords, der systematischen Entrechtung, Erniedrigung, Deportation und Ermordung von hunderttausenden Sinti und Roma im von Deutschland während des Zweiten Weltkrieges besetzten Europa eine besondere Verantwortung im Kampf gegen den Antiziganismus.
Der Antrag macht deutlich, dass das Parlament begrüßt, dass der Bundesinnenminister „gemäß der in der Koalitionsvereinbarung vom 14. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Abrede und nach fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ein Expertengremium einsetzen wird, das erstmals eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen des Antiziganismus erarbeiten soll.“
Der Deutsche Bundestag regt weiterhin an, „dass ihm dieses Gremium im Jahr 2021 einen ausführlichen Bericht vorlegt. Er erwartet interessiert die Handlungsempfehlungen des Gremiums, um Antiziganismus wirksam vorzubeugen und effektiv zu bekämpfen.“
Expertengremium in allen Ressorts unterstützen
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung laut Vorlage auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel „die Arbeit des unabhängigen Expertengremiums ressortübergreifend zu unterstützen.“ Die Ausformulierung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen und Arbeitsaufträge sollen der Entscheidung des Gremiums obliegen. Es müsse unabhängig seine Agenda festlegen können. Seine Tätigkeit endet mit der Fertigstellung des Berichts.
Außerdem soll die Bundesregierung jeder Form des Hasses gegen Sinti und Roma und dem Antiziganismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen begegnen. Aufgabe der Bundesregierung sei es, die Minderheiten zu schützen, zu fördern und ihrer Diskriminierung und Ausgrenzung entgegenzutreten.
Das Parlament regt beim Expertengremium an, „eine Bestandsaufnahme der Genese, Erscheinungsformen und Folgen des Antiziganismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen vorzulegen und dabei auch Antiziganismus in Form von Hass und Drohungen gegen Sinti und Roma im Internet zu berücksichtigen“.
Außerdem sollen die Expertinnen und Experten Empfehlungen formulieren, wie Programme zur Bekämpfung von Antiziganismus entwickelt und weiterentwickelt werden können. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die auf Bundesebene umgesetzt werden können.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich dem Antiziganismus entschlossen und auf allen Eben entgegenzustellen. Ein Expertengremium soll bis 2021 einen Bericht mit Handlungsempfehlungen erstellen, wie Antiziganismus wirksam vorzubeugen ist und wie er effektiv bekämpft werden kann.
Teilzeitmöglichkeit für Freiwilligen Dienste
Am Donnerstag hat der Bundestag ein „Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ beschlossen (Drs. 19/7839).
Bislang sind Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligen-dienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Mit dem Gesetz werden das Bundesfreiwilligendienstgesetz und das Jugendfreiwilligendienstgesetz geändert, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern.
Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduktion der Dienstzeit. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein.
Sönke Rix, jugendpolitischer Sprecher, und Svenja Stadler, engagementpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion betonen: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen langfristig erreichen, dass alle Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, auch einen entsprechenden Platz angeboten bekommen. Dazu leisten wir mit dem Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz einen Beitrag. Freiwilligendienste sind deutlich mehr wert als sie kosten. Die SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite der vielen ehrenamtlich Engagierten.“
Das Wichtigste zusammengefasst:
Künftig sollen Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und Freiwilligendienste leisten, dies in Teilzeit tun können – wenn es dazu ein „berechtigtes Interesse“ gibt, wie etwa ein eigenes Kind.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen und mehr Schutz für Whistleblower
Am Donnerstag hat der Bundestag die Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben zum Schutz vertraulicher Informationen, Know-hows und von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht beschlossen (Drs. 19/4724). Das Europäische Parlament und der Rat hatten mit einer Richtlinie vom 8. Juni 2016 die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.
Geschäftsgeheimnisse stellen oft einen erheblichen Wert für Unternehmen dar und sollen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden. Doch gerät der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dort an seine Grenzen, wo der Schutz öffentlicher Interessen überwiegen kann.
Deshalb sollen Whistleblower-Aktivitäten durch die Richtlinie nicht eingeschränkt werden. Ein Whistleblower ist vereinfacht gesagt eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt.
Die nun beschlossene Umsetzung der EU-Vorgaben geht über die bislang geltenden Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Bürgerlichen Gesetzbuch hinaus und schließt eine Lücke. Sie schafft gleichzeitig einen angemessen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Unternehmen, Beschäftigten, Hinweisgebern und Journalisten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine EU-Vorgabe schützt künftig sowohl so genannte Whistleblower, sorgt aber auch für einen Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und berechtigtem Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Afghanistan bei Ausbildung nationaler Sicherheitskräfte unterstützen
Das Bundeswehrmandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan wird verlängert. Das hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7726, 19/8424).
Das gemeinsame Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft hat in den letzten achtzehn Jahren trotz vieler Schwierigkeiten greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wieder hergestellt, das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung haben sich grundlegend verbessert, Frauen spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im öffentlichen Leben, und es gibt eine vielfältige Medienlandschaft sowie freie politische Debatten.
Allerdings sind auf all diesen Feldern weitere Anstrengungen nötig, damit Afghanistan den Rückstand aufholen kann, der in den Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstanden ist. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig bereits erzielte Fortschritte weiterhin sind. Die Regierung ist nicht in allen Landesteilen handlungsfähig; Korruption und Armut sind weit verbreitet. Auftrag der Mission bleibt es deshalb, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Ziel ist es, die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheitsverantwortung auf lange Sicht flächendeckend und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus kann die Bundeswehr im Notfall auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau engagiert ist, unterstützen.
Mit dem Beschluss wird das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 verlängert. Für die Beteiligung an der Mission können bis zu 1300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Parlament hat einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Nato-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan in namentlicher Abstimmung beschlossen. Ziel ist die Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte.
Mittelmeerraum stabilisieren
Der Bundestag hat am Donnerstag die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Mittelmeerraum beschlossen (Drs. 19/7727, 19/8426).
Die Nato-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN soll wie im vergangenen Jahr im gesamten Mittelmeer eine Unterstützung zur maritimen Sicherheit und gegen maritimen Terrorismus leisten. Die Aufgabe der deutschen Streitkräfte bleibt es, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch sowie zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten.
Der Antrag der Bundesregierung sieht weiterhin den Einsatz von bis zu 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor. Die Mandatslaufzeit wird bis zum 31. März 2020 verlängert.
Zum Hintergrund:
Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Daher ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und anhaltende politische Instabilität in einzelnen Staaten eröffnen terroristischen Organisationen jedoch Rückzugs- und Herrschaftsräume.
Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UN-Mission) verlängert
Der Bundestag hat am Donnerstag die Mandatsverlängerung für die Beteiligung der Bundeswehr an der VN-Mission UNMISS im Südsudan beschlossen. VN steht für Vereinte Nationen.
Worum es geht: Auch acht Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt vor dem Hintergrund fortbestehender auch ethnischer Differenzen weiterhin angespannt. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern mehr als sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Aktuell sind sechs Millionen Menschen von starker Nahrungsmittelunsicherheit bedroht.
Die Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag besteht weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission und Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren. Das Mandat wird bis zum 31. März 2020 verlängert. Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen (Drs. 19/7728, 19/8428).
Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNA-MID) verlängert
Das Parlament hat einen Antrag der Bundesregierung beschlossen, die deutsche Beteiligung an der VN-Mission UNAMID in Darfur zu verlängern. VN steht für Vereinte Nationen.
Die Entwicklung der Sicherheitslage in Darfur war 2017 positiv. Die Regierung Sudans hat einen einseitigen Waffenstillstand 2017 verlängert, und sowohl Regierung als auch bewaffnete Gruppen haben Kriegsgefangene freigelassen.
Gleichwohl steht die Sudan-Sahel-Region vor großen grenzüberschreitenden Herausforderungen und vor ungelösten politischen Konflikten, die womöglich zu einer Destabilisierung der Region führen. Eine Bewältigung dieser Herausforderungen ist ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nicht vorstellbar. Deshalb bleibt die VN-Mission UNAMID zum Schutz von Zivilisten und zur Begleitung der politischen Verhandlungen bis auf weiteres unverzichtbar.
Die deutsche Beteiligung an UNAMID wird bis zum 31. März 2020 verlängert. Die Truppenobergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bestehen bleiben. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen (Drs. 19/7725, 19/8430).
SPD-Fraktion fordert Förderprogramm Mobilfunk
Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt ein Bundesförderprogramm Mobilfunk vor, um die Regionen zu versorgen, in denen sich Investitionen für Telekommunikationsunternehmen finanziell nicht rentieren. Dort, wo der Marktausbau versagt, muss der Staat eingreifen und für die Infrastruktur Sorge tragen. Nur so können die sogenannten ‚weißen Flecken‘ geschlossen werden. Dazu hat die Fraktion am Dienstag ein Positionspapier beschlossen.
Noch immer gibt es zahlreiche Funklöcher in Deutschland. Das ärgert viele Menschen Tag für Tag. Immer wieder ist die Rede von abbrechenden Telefonverbindungen und einem langsamen mobilen Netz. Diese Funklöcher müssen endlich geschlossen werden.
Ursächlich hierfür sind auch die Versorgungsauflagen, die von den Mobilfunknetzbetreibern bisher erfüllt werden müssen. Die waren bei der Frequenzvergabe für das LTE-Netz an der Versorgung von 98 Prozent der Haushalte und nicht an der Versorgung der Fläche ausgerichtet. Deshalb gibt es zum Beispiel entlang wichtiger Verkehrswege immer noch Netzausfälle. Konsequenz: Eine zuverlässige Nutzung des Mobilfunks für Telefonie oder mobiles Internet ist nicht überall sichergestellt. Angesichts der Bedeutung mobiler Technologien ist der Maßstab ‚Haushalt‘ heute nicht mehr zeitgemäß.
Mobiles Internet in jeder Wohnung, entlang jeder Strecke
Ziel der SPD-Fraktion ist ein flächendeckendes Mobilfunknetz mit LTE (4G) und darauf aufbauend 5G. Deutschland braucht schnelles, mobiles Internet bis zu jeder Milchkanne. Das heißt nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch entlang von Straßen, Bahnstrecken und auf dem Land. Zur Erreichung dieses Ziels schlagen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit diesem Positionspapier konkrete Maßnahmen und Instrumente vor:
So sollen – im Rahmen europäischer Vorgaben – die rechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass sich die Mobilfunkabdeckung für alle spürbar verbessert. Die SPD-Fraktion will die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Ausbau schaffen. Dazu zählt beispielsweise die Anordnungsbefugnis für die Bundesnetzagentur für Infrastruktursharing und lokales Roaming.
Da es trotz all dieser Maßnahmen Regionen geben wird, in denen es der Markt nicht regelt und aus wirtschaftlichen Gründen kein Netzausbau erfolgen wird, ist ein Bundesförderpro-gramm Mobilfunk zwingend notwendig. Es muss überall gleichwertige Lebensbedingungen geben.
Mit der nun begonnenen Frequenzversteigerung ist auch gesichert, dass von Sommer 2019 an die lokalen Frequenzen für autonome Industrienetze im Bereich 3,7-3,8 GHz vergeben werden können.