Heute habe ich im Deutschen Bundestag zum Thema Diesel Stellung genommen. Mir war es noch mal wichtig zu zeigen, dass wir nicht gegen Dieselfahrer, auch nicht gegen Autofahrer. Wir wollen einfach saubere Luft in unseren Städte. Darauf haben die Menschen ein Recht. Bei der ganzen Diskussion um den Diesel muss man unterscheiden zwischen dem Abgasskandal und den Fahrverboten aufgrund von Überschreitungen von Stickstoffdioxidgrenzwerten.
Beim Abgasskandal geht es um Autos, bei denen die Hersteller mit illegalen Methoden versucht haben, die Messungen auf dem Rollenprüfstand auszutricksen. Bei allen davon betroffenen Modellen wurde ein amtlicher Rückruf angeordnet und die Hersteller verpflichtet, das Fahrzeug in einen vorschriftenkonformen Zustand zu versetzen. Der damit verbundene Rückruf ist zu 97 Prozent abgearbeitet.
Schauen Sie sich gerne meine gesamte Rede hier an: Mediathek Deutscher Bundestag
Bei der Diskussion um Dieselfahrverbote und saubere Luft dagegen geht es ganz überwiegend um Autos, die rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Auf dem Prüfstand waren die Autos sauber. Deshalb kann die Automobilindustrie hier nicht rechtlich verpflichtet werden, die Fahrzeuge auf eigene Kosten nachzurüsten.
Die SPD will keine Fahrverbote. Wir wollen, dass alle Dieselfahrer ihre Fahrzeuge uneingeschränkt nutzen können. Deshalb haben wir bereits im letzten Jahr das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ auf den Weg gebracht. Für dieses Programm haben Automobilhersteller und die Bundesregierung eine Milliarde zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Nachrüstungen bei Dieselbussen, Förderung beim Kauf von Elektrobussen und beim Bau von Radwegen sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Aber zurück zum Diesel: Wir als SPD und insbesondere auch das Bundesumweltministerium haben bereits seit langer Zeit technische Nachrüstungen auf Kosten der Autohersteller gefordert. Wenn die CSU das Problem nicht so lange ignoriert und sich schützend vor die Industrie gestellt hätte, wären wir vermutlich schon viel weiter. Es ist für mich daher vor allem auch ein Verdienst und Erfolg der SPD, dass sich sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Bundesverkehrsminister nach langer Blockadehaltung endlich zu technischen Nachrüstungen bekennen. Das Thema haben Kanzlerin und Koalitionsspitzen endlich zur Chefsache gemacht. Das ist auch ein deutliches Signal an die Autoindustrie, die sich nicht mehr weg ducken können.
„Soziale Marktwirtschaft heißt nicht nur eine Verantwortung gegenüber den Aktionären, sondern vor allem auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Das am 1. Oktober beschlossene „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ stellt sicher, dass der weit überwiegende Teil aller deutschen Städte die Grenzwerte baldmöglichst einhalten wird, ohne dass der einzelne Dieselfahrer belastet wird. Diese Städte bleiben verlässlich von Verkehrsbeschränkungen verschont. Dies gilt für alle Städte, in denen 2017 ein Stickoxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm/ Kubikmeter gemessen wurde. Verkehrsbeschränkungen wären in diesen Städten unverhältnismäßig.
In den 14 besonders belasteten Städten mit einem Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm/ Kubikmeter und in weiteren Städten, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne wegen fehlendem rechtlichen Ermessensspielraum Verkehrsbeschränkungen vorsehen, sollen zusätzliche Maßnahmen wie Umtauschprämien, Rabatte und technische Lösungen auch in Form von PKW-Hardware-Nachrüstungen angeboten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Dieselfahrer auch in den besonders belasteten Städten uneingeschränkt weiterfahren können, falls Länder und Kommunen dort Fahrverbote anordnen sollten. Außerdem hat sich das Bundesumweltministerium dafür eingesetzt, dass Umtausch auch für diejenigen möglich ist, die sich keinen Neuwagen leisten können.
Die jetzt gefundene Lösung hilft hunderttausenden von Dieselfahrern in diesen Städten und angrenzenden Landkreisen. Sie bekommen jetzt die Möglichkeit, sicherzustellen, dass sie von möglichen Fahrverboten nicht betroffen sein werden. Durch die genannten Maßnahmen sollen Fahrverbote letztlich vermieden und die Luft in den Städten besser werden, wovon Millionen Menschen profitieren. Wenn die Autoindustrie mitzieht, haben wir also einen konkreten Ausweg aus der Dieselkrise.
„Es gilt das Verursacherprinzip und es gilt auch das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns.“
Der Bund wird zügig die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Hardware-Nachrüstungen schaffen. Und wir erwarten, dass die Automobilindustrie die Kosten für Hardware und den Einbau übernehmen. Das was bislang von VW, BMW und Co dazu gesagt worden ist, kann ganz sicher nicht das letzte Wort gewesen sein.
Aktuelles
Elektromobilität: Schwere Elektro-LKW ab sofort im Praxistest
/in Allgemein /von ArchivBundesregierung fördert Technologieentwicklung und Langzeittest im Normalbetrieb
Die Bundesregierung leitet einen umfangreichen Praxistest schwerer Elektro-LKW ein. Zehn verschiedene Handels- und Logistikunternehmen werden die LKW, die ausschließlich mit Strom fahren, nun im täglichen Warenverkehr ausprobieren. Der Einzelhandels-Verbund Edeka startet heute damit und nutzt ein Jahr lang einen vollelektrischen LKW über 25 Tonnen, der zwischen 150 und 300 Kilometer pro Tag zurücklegen soll. Der Einsatz der Elektro-LKW wird wissenschaftlich begleitet.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium: „Wer Nachhaltigkeit im Unternehmen großschreibt, muss schon in der Lieferkette und Logistik beginnen. Der Einsatz schwerer E-LKW kann zu mehr Lebensqualität, sauberer Luft und Klimaschutz in den Städten beitragen. Und gleichzeitig nutzen wir Klimaschutz als Innovationstreiber. Mit diesem Praxistest machen wir einen wichtigen Schritt hin zu dem Ziel, alle relevanten Fahrzeugklassen mit Verbrennungsmotor alternativ auch mit Strom betreiben zu können. Selbst wenn wir so viele Güter wie möglich auf die Schiene verlagern – einen Verkehr ohne LKW wird es nicht geben, insbesondere im lokalen und regionalen Verteilverkehr. Auch darum ist die Elektrifizierung der LKW für unsere Klimaziele so wichtig.“
An diesem Flottentest nehmen zehn Kunden aus unterschiedlichen Branchen in Deutschland und der Schweiz teil. Die Unternehmen sind:
Diese Firmen verteilen Waren im Stadtverkehr in völlig unterschiedlichen Branchen und Kategorien. Die Palette reicht von Lebensmitteln bis zu Bau- und Werkstoffen. Die Fahrzeuge werden dabei für Aufgaben eingesetzt, die sonst mit konventionellen Dieselantrieben erledigt werden.
Die Elektro-LKW-Flotte ist mindestens bis Mitte 2020 im Einsatz. Mit ihr sollen unter anderem der Energiebedarf und die Wirtschaftlichkeit der Elektro-LKW bei den verschiedenen Einsatzszenarien ermittelt sowie in einer Öko-Bilanzierung die Umweltperformance der E-LKW mit Diesel-Trucks über den gesamten Lebenszyklus verglichen werden. Die Forschungserkenntnisse fließen noch während der Tests in die Optimierungen der Fahrzeuge ein.
Weitere Informationen
Die Bundesregierung fördert mit ihrem Projekt „Concept ELV2“ die Entwicklung und Erprobung schwerer Elektro-LKW im Verteilverkehr. Das Vorhaben ist in zwei Teile gegliedert. Zum einen die Technologie-Entwicklung, in deren Rahmen zehn Elektro-LKW umgebaut und auf nichtöffentlichen Strecken ausgiebig getestet werden. Dieser Teil wird durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Zum anderen gibt es den Test im realen Straßenverkehr. Hierfür werden LKW in den aktuellen Flotten von Handels- und Logistik-Unternehmen mit Stromantrieben ausgestattet und über längere Zeit im normalen Kundenbetrieb getestet. Diesen Teil des Forschungsprojektes fördert das Bundesumweltministerium.
Das BMU und das BMWi haben Ende 2017 eine gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität veröffentlicht.
Im Fokus der Förderrichtlinie stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen.
Im Rahmen des BMU-Programms „Erneuerbar mobil“ wurden bereits weit über 100 Projektpartner mit mehr als 250 Millionen Euro gefördert.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 19 / 2018
/in Allgemein /von ArchivDas Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick
Damit es jedes Kind packt: das Gute-Kita-Gesetz
Politik für ein solidarisches Land bedeutet, Familien zu unterstützen und allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Das ist eines der zentralen Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion, das sie mit Verve in der Koalition vorantreibt.
Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung dazu den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz das Gute-KiTa-Gesetz beraten (Drs. 19/4947).
Der Entwurf von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht vor, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verbessern und die Gebührenfreiheit insbesondere für Familien mit geringem Einkommen auszuweiten.
Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stellt der Bund den Bundesländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die finanziellen Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen können, zum Beispiel für einen guten Betreuungsschlüssel (Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation), qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder die Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.
Familien werden gestärkt
Für die Kitagebühren schreibt der Gesetzentwurf eine bundesweite soziale Staffelung vor. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen gestärkt.
Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen jeweils mit jedem Bundesland Verträge geschlossen werden. Darin soll unter anderem festgehalten werden, mit welchen Konzepten die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung bzw. die Ausweitung der Gebührenfreiheit erreicht werden soll. Auf diese Weise sorgt der Gesetzentwurf Schritt für Schritt für die Herstellung gleichwertiger Kinderbetreuung in ganz Deutschland – was ein riesiger Fortschritt ist.
Maßnahmen zur Gebührenfreiheit
Denn klar ist: Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzesvorlage auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.
Zusammengefasst
Das Gute-Kita-Gesetz steigert die Qualität der Kindertagesbetreuung und sorgt dafür, dass mehr Eltern von einer gebührenfreien Kita profitieren können. Damit geht die Koalition einen entscheidenden Schritt, um frühkindliche Bildung in Kitas zu fördern. Der Bund unterstützt die Bundesländer und Kommunen mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei der Steigerung der Qualität und der schrittweisen Gebührenfreiheit.
Qualifizierungsoffensive: Sicherheit im digitalen Wandel
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken, der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeweitet werden. Das sind die wichtigsten Eckpunkte eines Gesetzentwurfes (Drs. 19/4948) der Koalition für ein „Qualifizierungschancengesetz“, über das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat.
Mit dem geplanten Gesetz sorgt die Koalition dafür, dass Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.
Der Gesetzentwurf, den Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ins Parlament eingebracht hat, gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der BA eröffnet. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten zukünftig bis zu 100 Prozent übernommen.
Mehr Schutz durch die Arbeitslosenversicherung
Zudem wird der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung ausgebaut. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur über kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben: Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war das für kurzfristig Beschäftigte, also zum Beispiel Saisonarbeiter, oft schwierig zu erreichen.
Außerdem senkt die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und schafft damit eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass vom 1. Januar 2019 an der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr drei Prozent des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 Prozent betragen wird.
Ziel: die Arbeitslosenversicherung weiterentwickeln
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt, um den Wandel in der Arbeitswelt aktiv zu gestalten. Die Koalition will arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. So wird Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten verbunden und durch Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit geschaffen.
Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen dieser Qualifizierungsoffensive stellt die Koalition daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer stärker vorausschauend agierenden Arbeitsversicherung – was ein wichtiges Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist.
Beschlossen: Die Brückenteilzeit kommt!
Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts (Brückenteilzeit) in 2./3. Lesung beschlossen. Vor allem Frauen bleiben damit nicht mehr so oft in der Teilzeitfalle hängen.
Der SPD-Fraktion geht es mit der Brückenteilzeit um eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags besser mit dem Beruf vereinbaren lassen (Drs. 19/3452).
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.
Der Gesetzentwurf sieht vor: Es wird ein Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit eingeführt, verbunden mit dem Recht, in die vorherige Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.
So funktioniert es:
Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:
Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „In einem solidarischen Land brauchen wir auch gleiche Chancen am Arbeitsmarkt. Deshalb schaffen wir insbesondere für Frauen mit der Brückenteilzeit bessere Chancen auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob. Damit Zeit für Kinder und Familie nicht mit der Teilzeitfalle bestraft wird.“
„Ab dem 1. Januar 2019 können sich Beschäftigte über die neue Möglichkeit freuen, ganz ohne Begründung in Teilzeit zu gehen – und zwar bis zu fünf Jahre lang. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Das Gesetz macht es damit nicht nur möglich, besser über die eigene Zeit bestimmen zu können, sondern schafft auch neue Sicherheiten. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten, und wir freuen uns sehr über diesen Erfolg!“
Kerstin Tack, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Zurück zur Parität: Gleiche Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mit dem am Donnerstag vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden zum 1. Januar 2019 alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet, die gesetzlich krankenversichert sind (Drs. 19/4454, 19/4552). Das gilt auch für alle Selbständigen, die sich gesetzlich versichern wollen. Außerdem wird die soziale Absicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert.
Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Jahre dafür gekämpft, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Dabei geht es auch um Solidarität. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet.
In den Koalitionsverhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion das durchsetzen – ein großer Erfolg für alle Beschäftigten.
Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 statt bisher 342 Euro. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus in Zukunft keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele Selbständige mit wenig Einkommen, etwa Taxifahrerinnen und -fahrer, und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.
Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können sich künftig gesetzlich krankenversichern. Hier konnte die SPD-Fraktion in den parlamentarischen Verhandlungen zudem noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen.
Die SPD-Fraktion erwartet, dass diese Frage im Rahmen der Gesetzesberatungen zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal aufgerufen wird und die Bundesverteidigungsministerin hier Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt.
Was sich konkret verbessert:
Zum 1.1.2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine Entlastung ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt um 0,5 Prozent. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat. Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner: Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.
Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter
Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit. In den Ballungsräumen steigen die Mieten seit Jahren stetig an. Die Bautätigkeiten für bezahlbare Mietwohnungen sind zu gering, und massive Bodenspekulation verschärft die Situation auf den Wohnungsmärkten. Die SPD-Fraktion hat das erkannt.
Der Schutz der Mieterinnen und Mieter und die Unterstützung von Wohnungsneubau stehen oben auf der politischen Agenda. In der Bundesregierung und in den Ländern arbeiten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten daher mit vereinten Kräften an einer Verbesserung der Situation. Viele verschiedene Maßnahmen sind dafür notwendig. Mit dem Mieterschutzgesetz, das der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten hat, legt die SPD-Fraktion ein wichtiges Instrument vor, um den Mietenanstieg zu bremsen und Verdrängung durch Luxussanierungen zu beenden (Drs. 19/4672).
Der Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) setzt an verschiedenen Stellen an:
Auskunft über die Vormiete
In Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt, werden Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, Mieterinnen und Mietern vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber Auskunft zu erteilen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, beispielsweise eine höhere Vormiete oder eine umfassende Modernisierung. Nur soweit diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Mieterinnen und Mieter können damit von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete rechtmäßig ist. Das schafft mehr Transparenz. Sollte die Miete dennoch zu hoch sein, werden die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, nun vereinfacht.
Weniger Mieterhöhung nach Modernisierung
Das Geschäftsmodell, über Modernisierungen extreme Mietpreissteigerungen durchzusetzen, wird durch das geplante Gesetz beendet. In ganz Deutschland soll laut Regierungsentwurf gelten, dass die Miete nur noch um 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöht werden darf. Das verhindert extreme Mietsteigerungen und lässt trotzdem noch einen Spielraum für sinnvolle Modernisierungen.
Und in Gebieten mit angespannter Wohnungslage, zum Beispiel in Berlin oder Hamburg, sollen anstatt wie bisher elf jährlich nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.
Bußgelder beim gezielten Rausmodernisieren
Zum Leben in der Stadt gehört auch eine Mischung aus Alteingesessenen und immer wieder neu hinzukommenden Bürgerinnen und Bürgern. In Zeiten normaler Wohnungsmärkte ist das ein ganz normaler Prozess. Doch wenn zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht, kommt es zu Verteilungskämpfen. Darunter leiden diejenigen, die nicht noch mehr für ihre Wohnung bezahlen können. In begehrten Wohnlagen kommt es dann sogar zu Fällen des gezielten Rausmodernisierens aus Renditegründen.
Das ist ungerecht, und darum hat die SPD-Fraktion in Verhandlungen durchgesetzt, dass das gezielte Verdrängen und Rausmodernisieren mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt wird. Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit.
Weitere Maßnahmen
Diese Verbesserungen beim Mieterschutz sind erste Bausteine. Die Koalition bringt weitere wohnungspolitische Maßnahmen auf den Weg. So soll mit einer Verfassungsänderung soll der Bund in Zukunft dauerhaft und auf hohem Niveau den Bundesländern Finanzhilfen für Investitionen beim sozialen Wohnungsbau gewähren. Ohne den neuen Artikel 104d Grundgesetz könnte der Bund den Ländern keine rechtliche Zweckbindung der Mittel vorschreiben. Dafür investiert er in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro.
Auf dem Wohngipfel der Koalition am 21. September hat die SPD-Fraktion weitere Verbesserungen durchgesetzt:
Der Betrachtungszeitraum von Mietspiegeln wird von vier auf sechs Jahre ausgeweitet. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird eingeschränkt, die Bundesländer werden durch Förderprogramme beim Bau von neuen Sozialwohnungen unterstützt, und die Maklerkosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums soll künftig der Verkäufer zahlen.
Die SPD-Fraktion fordert außerdem einen fünfjährigen inflationsgekoppelten Mietpreisstopp, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig zu entlasten. Das ist gerechte Politik für ein solidarisches Land.
Steuerliche Förderung für mehr Mietwohnungsneubau
Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung das „Gesetz zur Steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA)“ beraten (Drs. 19/4949).
Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, insbesondere in Ballungsräumen, ist eines der wichtigsten Ziele dieser Koalition. Deshalb muss unter anderem die Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen gefördert werden. Mit dem neuen Gesetz sollen einige der beim Wohngipfel am 21. September 2018 beschlossenen Punkte zur Wohnungsbauoffensive umgesetzt werden:
Durch die Einführung einer steuerlichen Sonder-Abschreibung soll der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der An-schaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils fünf Prozent betragen. Zusammen mit der normalen Abschreibung können somit innerhalb dieses Abschreibungszeitraums bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden.
Dadurch wird auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Das betrifft beispielsweise die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von bislang ungenutzten Dachgeschossen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.
Zielgenauer Einsatz der Fördermittel
In den anstehenden Gesetzesberatungen wird die SPD-Fraktion die Förderbedingungen prüfen, um einen möglichst zielgenauen Einsatz der Fördermittel für den Bau von bezahlen Wohnungen sicherzustellen. Denn das ist laut Gesetzesbegründung das Ziel der Maßnahme: möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen. Die Sonderabschreibung könne demnach im freifinanzierten Wohnungsmarkt Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen. Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden.
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak
In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstag den Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus fortzusetzen (Drs. 19/4719).
Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Aufklärungs- und Tankflugzeuge im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. Oktober 2019 zu beenden und das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak unter Vorbehalt zu verlängern.
Sollte die neu gewählte irakische Regierung unter Einbezug des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltenden Truppenvereinbarungen bis zum 30. April 2019 nicht in geeigneter Form bestätigen, wird das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet.
Erstmals legt die Koalition in der Mandatierung von Auslandseinsätzen fest, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments in den politischen Willensbildungsprozess gewünscht ist.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Schülergruppe aus St. Blasien im Deutschen Bundestag
Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Parität kommt
Musterklage gegen VW startet
Schülergruppe aus St. Blasien im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivLetzte Woche durfte ich mich über Besuch aus St. Blasien hier in Berlin freuen. Mit den Schülerinnen und Schülern der Fürstabt-Gerbert-Schule habe ich am Abend im Deutschen Bundestag über eine ganze Reihe an Themen diskutiert u.a. die Herausforderungen beim Klimawandel und dem Kohleausstieg, den Ausstieg aus der Atomkraft, der Politikverdrossenheit und zum Thema Verkehr. Die Schülerinnen und Schüler hatten super Fragen vorbereitet. Das hat richtig Spaß gemacht.
Die Schülerinnen und Schüler wollten von mir natürlich auch wissen, wie mein Alltag hier in Berlin aussieht. Mir ist es immer sehr wichtig gerade jungen Leuten zu vermitteln, was wir als Politiker eigentlich tun und warum wir diese oder jene Entscheidung treffen, wie wir es tun. Ich merke dann schnell, dass die meisten gespannt zuhören, weil sie wirklich ein großes Interesse daran haben. Im Anschluss an die Diskussion ging es für die Schülerinnen und Schüler noch auf die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes, um die Aussicht auf das abendliche Berlin zu genießen.
Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Parität kommt
/in Allgemein /von ArchivDer Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet. Damit lösen wir ein Versprechen ein, das wir unseren Wählerinnen und Wählern gegeben haben.
Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt. Wir setzen mit dem Versichertenentlastungsgesetz sozialdemokratische Gesundheitspolitik um und sorgen für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Entlastung für Selbständige in der GKV
In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD zudem gelungen, weitere Verbesserungen für Selbständige zu erwirken.
Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher.
Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.
Bessere Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Leider war die Union nicht dazu bereit, den zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit notwendig gewesen.
Wir Sozialdemokraten erwarten, dass diese Frage im Rahmen des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal beraten wird und dass die Bundesverteidigungsministerin und die Union Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt, die einen wichtigen Dienst leisten.
Musterklage gegen VW startet
/in Allgemein /von ArchivWichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.
Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.
Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Wir freuen uns, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.
Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.
Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt hat. Wir freuen uns, dass sofort nach Inkrafttreten unseres neuen Gesetzes vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geklagt werden wird.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 18 / 2018
/in Allgemein /von ArchivDas Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick
Der Rentenpakt: Kurswechsel in der Rentenpolitik
| Was genau sich ändert:
Um das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, soll die Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel ergänzt werden. Sie sorgt dafür, dass die Renten bis 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird.
Um den Beitragssatz bei 20 Prozent zu halten, soll eine Beitragssatzgarantie eingeführt wer-den. Hierzu werden bei Bedarf weitere Steuermittel bereitgestellt. Zusätzlich verpflichtet sich der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr als Finanzierungssockel für die Rentenversicherung. Ein stabiles System der Altersvorsorge ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen – aus diesem Grund ist eine stärkere Finanzierung mit Steuergeldern gerechtfertigt. So wird auch gewährleistet, dass nicht eine Generation diese Aufgabe allein schultern muss.
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Der Rentenpakt sieht noch eine weitere erhebliche Verbesserung bei der sozialen Sicherheit vor. Dabei geht es um Menschen, die in Zukunft nur noch ganz wenig oder gar nicht mehr arbeiten können – die also erwerbsgemindert sind. Gerade wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheiden muss, braucht den Schutz der Solidargemeinschaft.
Darum soll die so genannte Zurechnungszeit zweimal angehoben werden. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben und für Neuzugänge von 2020 an schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Dadurch erhöht sich deren Erwerbsminderungsrente. Von 2019 an profitieren davon mehr als 170.000 Menschen.
Entlastung bei geringen Einkommen
Außerdem wird die Koalition mit dem Gesetzespaket knapp 3,5 Millionen Menschen mit nur geringem Einkommen bei der Beitragszahlung entlasten. Das Gute: Ihre Rentenanwartschaften verschlechtern sich dadurch nicht. Denn vor allem Menschen mit wenig Einkommen sind auf finanzielle Spielräume angewiesen.
Konkret sieht das so aus: In der bisherigen Gleitzone zahlen Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450 bis 850 Euro verringerte Arbeitnehmerbeträge. Diese Gleitzone soll zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich mit einer auf 1300 Euro angehobenen Grenze der Beitragsentlastung weiterentwickelt werden. Man zahlt also weniger Beiträge.
Ausweitung der Mütterrente
Schließlich wird allen Müttern oder Vätern für ihre Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, bei der Rente ein weiteres halbes Jahr bei der Kindererziehung angerechnet. Davon werden auch rund zehn Millionen Menschen profitieren, die bereits Rente beziehen. Dass diese Regelung nun doch für alle gilt, und nicht nur für Eltern mit mindestens drei Kindern, hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.
Mit diesen umfangreichen Maßnahmen stärkt die Koalition das Vertrauen in die gesetzliche Rente – die sich aller Unkenrufe zum Trotz auch in den Finanzkrisen als stabiler Faktor in der Alterssicherung erwiesen hat.
Wichtig ist für die SPD-Bundestagsfraktion jedoch, diese Sicherheit auch über 2025 festzuschreiben. Auch diejenigen, die heute einzahlen, müssen sich darauf verlassen können, dass das Rentenniveau nicht weiter absinkt. Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch künftig die wichtigste Säule in der Alterssicherung in Deutschland. Dafür werben nicht zuletzt die SPD-Abgesandten in der Rentenkommission der Bundesregierung, die im Herbst 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat und Vorschläge für die Alterssicherung der Zukunft erarbeiten soll.
Mehr Kindergeld, höherer Kinderfreibetrag
| Die Große Koalition stärkt Familien. Am Donnerstag hat der Bundestag in 1. Lesung über das so genannte Familienentlastungsgesetz debattiert (Drs. 19/4723). Mit dem Gesetz sollen das Kindergeld erhöht sowie der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag für Erwachsene angehoben werden. Außerdem sollen die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben werden. Das macht sich bei jedem auf dem monatlichen Gehaltszettel bemerkbar.
SPD-Fraktionschefin Nahles sagt: „Familien sind die wahren Leistungsträger der Gesellschaft.“ Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel der SPD-Fraktion.
Ganz konkret heißt das: Das Kindergeld wird um 10 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 an-gehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht, und zwar um 192 Euro auf 7602 Euro.
Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 7812 Euro wird die Koalition 2021 vornehmen.
Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp 10 Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien unmittelbar an. Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat von 2020 an 454 Euro mehr pro Jahr.
Zur Freistellung des steuerlichen Existenzminiums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Um den Effekt der kalten Progression auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben – dadurch werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet.
Das sind erste wichtige Bausteine für ein solidarisches Land und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Hinzu werden unter anderem die Erhöhung des Kinderzuschlages kommen, der Abbau von Kitagebühren ebenso wie der Abbau des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Zahlerinnen und Zahler. Kinder sollen die besten Chancen für ihre Zukunft bekommen, und ihre Eltern sollen sie dabei bestmöglich unterstützen können. Die finanzielle Stärkung, insbesondere von Familien mit geringen und mittleren Einkommen, ist ein wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen der Großen Koalition.
Neue Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben
|Im Alter abgesichert zu sein, ist ein Kernversprechen des Sozialstaats. Dieses Versprechen ist für die SPD-Fraktion Verpflichtung. Durch die Alterung der Gesellschaft drohen derzeit ein Sinken des so genannten Rentenniveaus und zugleich steigende Beiträge zur Rentenversicherung. Deshalb haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei den Koalitions-verhandlungen mit der Union Druck gemacht, die Alterssicherung zu stärken. Damit wird ein echter Kurswechsel in der Rentenpolitik eingeleitet.
Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über den Rentenpakt von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) debattiert. Mit diesem Gesetzespaket werden ein Rentenniveau vor Steuern bei 48 Prozent und ein Beitragssatz bei rund 20 Prozent gesichert (Drs. 19/4661). Diese beiden Haltelinien sollen vorerst bis 2025 gelten.
In einem solidarischen Land hat jeder eine neue Chance verdient. Auch wenn die Arbeitslosigkeit niedrig ist, gibt es noch viel zu viele Menschen, die schon lange eine Arbeit suchen. Damit finden sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht ab. Für sie schafft die Koalition auf Drängen der SPD-Fraktion mit dem Teilhabechancengesetz einen sozialen Arbeitsmarkt, der ihnen neue Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben bietet.
Der Bundestag hat am Donnerstag in 1. Lesung dieses Gesetz zum sozialen Arbeitsmarkt debattiert (Drs. 19/4725).
Zum Hintergrund:
Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 800.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Deshalb wird die Koalition nun einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten schaffen.
Im Einzelnen:
Für den sozialen Arbeitsmarkt werden den Jobcentern zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ermöglicht die Koalition den Jobcentern den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer: Damit können die Jobcenter-Leistungen, zum Beispiel der Regelsatz, in einen Lohnkostenzuschuss umgewandelt werden. Es wird also Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert.
Mit dem Teilhabechancengesetz werden mit zwei Instrumenten die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt verbessert:
Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht – also ein echtes Coaching.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können. Das schafft mehr Teilhabe und eröffnet neue Perspektiven. Es ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land.
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak unter Vorbehalt
| In 1. Lesung hat der Bundestag am Donnerstag den Antrag der Bundesregierung beraten, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus fortzusetzen (Drs. 19/4719).
Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Aufklärungs- und Tankflugzeuge im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. Oktober 2019 zu beenden und das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak unter Vorbehalt zu verlängern.
Sollte die neu gewählte irakische Regierung unter Einbezug des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltenden Truppenvereinbarungen bis zum 30. April 2019 nicht in geeigneter Form bestätigen, wird das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet.
Erstmals legt die Koalition damit in der Mandatierung von Auslandeinsätzen fest, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments in den politischen Willensbildungsprozess gewünscht ist.
Für ambitionierte CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU
| Die SPD-Fraktion hat am Dienstag ein Positionspapier zum Klimaschutz beschlossen („Chancen nutzen und Klimaziele unterstützen“). Sie setzt sich dafür ein, dass bei neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2021 um 40 Prozent gesenkt werden sollen.
Im Beschluss heißt es: „Je ambitionierter die Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf EU-Ebene sind, desto weniger zusätzliche Maßnahmen sind auf nationaler Ebene im Klima-schutzgesetz notwendig, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Wer sich gegen ambitionierte CO2-Grenzwerte auf EU-Ebene ausspricht, muss beantworten können, welche zusätzlichen nationalen Maßnahmen stattdessen ergriffen werden sollen.
Das Positionspapier ist hier nachzulesen:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positonspapier-spdfraktion-co2-grenzwerte-09.10.2018.pdf
Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald
Schülergruppe aus Trossingen diskutiert im Deutschen Bundestag
Rede zum Thema Diesel im Deutschen Bundestag
Diskussion mit Schülergruppe aus Gurtweil im Deutschen Bundestag
Halbzeitbilanz der Landesregierung: Mehr Schein als Sein – Große Überschriften, kaum Inhalte
Heizspiegel 2018 gibt praktische Tipps zum Energie- und Kostensparen
Murger Zukunftsgespräch mit Felix Finkbeiner
Regierungskonsultationen in Israel
Schülergruppe aus Trossingen diskutiert im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivSchülerinnen und Schüler der Solwegschule Trossingen trafen sich am Freitag, den 12. Oktober 2018, mit mir in Berlin. Nachdem ich den jungen Besuchern aus Trossingen eine kurze Einführung in den Parlamentsbetrieb und meinen beruflichen Alltag als Regierungsmitglied gab, hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit Fragen in die Diskussion einzusteigen.
Die Trossinger Schülerinnen und Schüler waren sehr interessiert und haben viele Fragen gestellt. Das hat richtig Spaß gemacht. Ich habe versucht den Schülerinnen und Schülern aus Trossingen einen Einblick in meinen Arbeitsalltag in Berlin zu geben. Und natürlich haben wir auch über die aktuellen politischen Entwicklungen in unserem Land gesprochen. Wir haben insbesondere darüber gesprochen, wie sich die Diskussionskultur seit Beginn dieser Legislaturperiode und insgesamt in unserer Gesellschaft verändert hat. Die politische Auseinandersetzung hat eine persönliche Ebene angenommen, die unsere Verantwortung und Vorbildfunktion als Parlamentarier untergräbt. Mir war es deshalb auch noch mal wichtig auf die Bedeutung und die Errungenschaften unserer Demokratie hinzuweisen.
Vor der Diskussion mit mir im Reichstagsgebäude verfolgten die Schülerinnen und Schüler gespannt eine aktuelle Plenumsdebatte von der Besuchertribüne aus und konnten sich damit selbst ein Bild von politischer Diskussionskultur machen.
Rede zum Thema Diesel im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivHeute habe ich im Deutschen Bundestag zum Thema Diesel Stellung genommen. Mir war es noch mal wichtig zu zeigen, dass wir nicht gegen Dieselfahrer, auch nicht gegen Autofahrer. Wir wollen einfach saubere Luft in unseren Städte. Darauf haben die Menschen ein Recht. Bei der ganzen Diskussion um den Diesel muss man unterscheiden zwischen dem Abgasskandal und den Fahrverboten aufgrund von Überschreitungen von Stickstoffdioxidgrenzwerten.
Beim Abgasskandal geht es um Autos, bei denen die Hersteller mit illegalen Methoden versucht haben, die Messungen auf dem Rollenprüfstand auszutricksen. Bei allen davon betroffenen Modellen wurde ein amtlicher Rückruf angeordnet und die Hersteller verpflichtet, das Fahrzeug in einen vorschriftenkonformen Zustand zu versetzen. Der damit verbundene Rückruf ist zu 97 Prozent abgearbeitet.
Schauen Sie sich gerne meine gesamte Rede hier an: Mediathek Deutscher Bundestag
Bei der Diskussion um Dieselfahrverbote und saubere Luft dagegen geht es ganz überwiegend um Autos, die rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Auf dem Prüfstand waren die Autos sauber. Deshalb kann die Automobilindustrie hier nicht rechtlich verpflichtet werden, die Fahrzeuge auf eigene Kosten nachzurüsten.
Die SPD will keine Fahrverbote. Wir wollen, dass alle Dieselfahrer ihre Fahrzeuge uneingeschränkt nutzen können. Deshalb haben wir bereits im letzten Jahr das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ auf den Weg gebracht. Für dieses Programm haben Automobilhersteller und die Bundesregierung eine Milliarde zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Nachrüstungen bei Dieselbussen, Förderung beim Kauf von Elektrobussen und beim Bau von Radwegen sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Aber zurück zum Diesel: Wir als SPD und insbesondere auch das Bundesumweltministerium haben bereits seit langer Zeit technische Nachrüstungen auf Kosten der Autohersteller gefordert. Wenn die CSU das Problem nicht so lange ignoriert und sich schützend vor die Industrie gestellt hätte, wären wir vermutlich schon viel weiter. Es ist für mich daher vor allem auch ein Verdienst und Erfolg der SPD, dass sich sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Bundesverkehrsminister nach langer Blockadehaltung endlich zu technischen Nachrüstungen bekennen. Das Thema haben Kanzlerin und Koalitionsspitzen endlich zur Chefsache gemacht. Das ist auch ein deutliches Signal an die Autoindustrie, die sich nicht mehr weg ducken können.
„Soziale Marktwirtschaft heißt nicht nur eine Verantwortung gegenüber den Aktionären, sondern vor allem auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Das am 1. Oktober beschlossene „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ stellt sicher, dass der weit überwiegende Teil aller deutschen Städte die Grenzwerte baldmöglichst einhalten wird, ohne dass der einzelne Dieselfahrer belastet wird. Diese Städte bleiben verlässlich von Verkehrsbeschränkungen verschont. Dies gilt für alle Städte, in denen 2017 ein Stickoxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm/ Kubikmeter gemessen wurde. Verkehrsbeschränkungen wären in diesen Städten unverhältnismäßig.
In den 14 besonders belasteten Städten mit einem Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm/ Kubikmeter und in weiteren Städten, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne wegen fehlendem rechtlichen Ermessensspielraum Verkehrsbeschränkungen vorsehen, sollen zusätzliche Maßnahmen wie Umtauschprämien, Rabatte und technische Lösungen auch in Form von PKW-Hardware-Nachrüstungen angeboten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Dieselfahrer auch in den besonders belasteten Städten uneingeschränkt weiterfahren können, falls Länder und Kommunen dort Fahrverbote anordnen sollten. Außerdem hat sich das Bundesumweltministerium dafür eingesetzt, dass Umtausch auch für diejenigen möglich ist, die sich keinen Neuwagen leisten können.
Die jetzt gefundene Lösung hilft hunderttausenden von Dieselfahrern in diesen Städten und angrenzenden Landkreisen. Sie bekommen jetzt die Möglichkeit, sicherzustellen, dass sie von möglichen Fahrverboten nicht betroffen sein werden. Durch die genannten Maßnahmen sollen Fahrverbote letztlich vermieden und die Luft in den Städten besser werden, wovon Millionen Menschen profitieren. Wenn die Autoindustrie mitzieht, haben wir also einen konkreten Ausweg aus der Dieselkrise.
„Es gilt das Verursacherprinzip und es gilt auch das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns.“
Der Bund wird zügig die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Hardware-Nachrüstungen schaffen. Und wir erwarten, dass die Automobilindustrie die Kosten für Hardware und den Einbau übernehmen. Das was bislang von VW, BMW und Co dazu gesagt worden ist, kann ganz sicher nicht das letzte Wort gewesen sein.
Diskussion mit Schülergruppe aus Gurtweil im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivSchülerinnen und Schüler der GWRS Gurtweil trafen sich am Donnerstag, den 11. Oktober 2018 mit mir in Berlin.
Die Schülerinnen und Schüler aus Gurtweil haben sich super auf den Besuch im Deutschen Bundestag und die Diskussion mit mir vorbereitet. Sie waren sehr interessiert und haben viele Fragen gestellt. Das hat richtig Spaß gemacht. Auch den Schülerinnen und Schülern aus Gurtweil habe ich versucht einen Einblick in meinen Arbeitsalltag in Berlin zu geben. Und natürlich haben wir auch über die aktuellen politischen Entwicklungen in unserem Land gesprochen. Die Diskussion hat mir gezeigt, dass von Politikverdrossenheit unter jungen Menschen keine Rede sein kann. Das macht gerade in der heutigen Zeit Mut.
Vor der Diskussion mit mir im Reichstagsgebäude verfolgten die Schülerinnen und Schüler gespannt eine aktuelle Plenumsdebatte von der Besuchertribüne aus und konnten sich damit selbst ein Bild von politischer Diskussionskultur machen.
Halbzeitbilanz der Landesregierung: Mehr Schein als Sein – Große Überschriften, kaum Inhalte
/in Allgemein /von ArchivAm Freitag, 26. Oktober 2019 macht die Kampagne der SPD-Landtagsfraktion Halt im Landkreis Waldshut, um die Versprechen der grün-schwarzen Landesregierung zur parlamentarischen Halbzeit kritisch unter die Lupe zu nehmen. Unter dem Motto: „Mehr Schein als Sein – Große Überschriften, kaum Inhalte“ wird der Anspruch der grün-schwarzen Landesregierung im Koalitionsvertrag und die Wirklichkeit ihres bisherigen zweieinhalbjährigen Wirkens beleuchtet.
„Halbzeitbilanz der Landesregierung: Mehr Schein als Sein – Große Überschriften, kaum Inhalte“
Veranstaltung mit Andreas Stoch MdL,
Freitag 26. Oktober 2018 um 19:00 Uhr,
Hotel Bercher, Peter-Thumb-Straße 11, 79761 Waldshut-Tiengen
Bei der Veranstaltung wird der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Andreas Stoch MdL natürlich auch die Konzepte und Zukunftsentwürfe der SPD-Fraktion für die drängenden Fragen in diesem Land vorstellen: Fahrverbote und die hohen Beiträge für Kindertagesstätten, die viele Eltern finanziell erheblich belasten.
Nutzt die Gelegenheit mehr über die Bausteine sozialdemokratischer Politik in Baden-Württemberg zu erfahren. Wir freuen uns auf eine gute Diskussion über die Politik in unserem Land.