| Versprochen, beschlossen: Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung der so genannten Brückenteilzeit beschlossen. Das bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben.
Die Koalition setzt damit ein zentrales Vorhaben um, das gemeinsam im Koalitionsvertrag verabredet worden war und das vor allem der Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland entspricht. Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, macht deutlich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.“
Das Ziel der SPD-Fraktion ist Arbeit, die zum Leben passt. Dazu bedarf es in einer modernen Arbeitswelt der notwendigen Flexibilität, um auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren zu können. Mit Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit haben Beschäftigte bereits für bestimmte Situationen das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren.
Vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung
Die Koalition erweitert diese Möglichkeiten nun: Denn auch wer sich im Verein engagiert oder in einem sozialen Projekt einbringt, braucht vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung. Manchmal geht es auch darum, nach einer besonders anspruchsvollen Phase im Beruf für eine bestimmte Zeit kürzer zu treten.
Die Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit.
Denn neben Flexibilität geht es auch um Sicherheit. Hubertus Heil betont: „Teilzeit darf nicht mehr zur Falle werden. Die neue Brückenteilzeit ist damit ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.“ Schließlich sind 79 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen.
Fast eine Million Beschäftigte möchte ihre Arbeitszeit reduzieren. Umgekehrt wollen rund 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte mehr arbeiten. Beiden Gruppen wird mit dem neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit – also dem Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit – geholfen.
Außerdem erleichtert die Koalition für die derzeit Teilzeitbeschäftigten, die mehr arbeiten möchten, die Rückkehr aus der Teilzeit. Schon jetzt sind Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.
Wenn sich künftig jemand aus Teilzeit erfolglos auf einen Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit bewirbt, soll der Arbeitgeber künftig darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass es sich nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder ein Teilzeitbeschäftigter für den Arbeitsplatz nicht mindestens gleich geeignet ist.
Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf
Zusätzlich regelt die Koalition entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit ihrer Arbeitszeit und mit ihrem Einkommen planen können. Wer auf Abruf arbeiten muss, kann das oft nicht. Flexibel auf Auftrags- und Personallage reagieren zu können, ist gleichwohl für Unternehmen wichtig. Das soll in Ausgleich gebracht werden.
Wenn keine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, gelten künftig 20 statt bisher zehn Stunden in der Woche als vereinbart. Zudem werden die von der Rechtsprechung im Jahr 2005 entwickelten Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gesetzlich festgeschrieben.
Die Einführung der Brückenteilzeit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Arbeitszeit, die zum Leben passt.
Aktuelles
Zehn erfolgreiche Jahre für die LED-Leitmarktinitiative des Bundesumweltministeriums
/in Allgemein /von ArchivDie LED-Leuchten sind sparsam, robust und umweltfreundlich. Mittlerweile hat die LED-Technologie einen Anteil von rund 80 Prozent beim Umsatz der deutschen Beleuchtungsindustrie erreicht. Das zeigt, wie erfolgreich die LED-Leitmarktinitiative darin war, die Markteinführung der LED zu beschleunigen, die Treibhausgasemissionen aus dem Beleuchtungsbereich zu verringern und die Stromkosten der Kommunen zu senken. Wir brauchen auch weiterhin kräftige Investitionen in Technologien für den Klimaschutz.
Auf dem heutigen Abschlussworkshop werden die zentralen Ergebnisse der LED-Leitmarktinitiative vorgestellt sowie aktuelle Potenziale und Herausforderungen der LED-Technologie diskutiert. Seit 2008 unterstützt die LED-Leitmarktinitiative den Einsatz von LED in Städten und Gemeinden, mit dem gegenüber herkömmlichen Leuchten mehr als 80 Prozent Energie eingespart werden kann. Das Bundesumweltministerium koordiniert die Aktivitäten und hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bereits rund 8.500 LED-Projekt in knapp 2.900 Kommunen gefördert.
In der Beleuchtung haben sich LED (Licht emittierende Dioden) in den letzten Jahren zu einer Schlüsseltechnologie für den Klimaschutz entwickelt. Durch den effektiven Einsatz hocheffizienter LED-Leuchten können Energieeinsparungen von über 80 Prozent gegenüber herkömmlichen Leuchten erzielt werden. Für Städte und Gemeinden bieten sich besonders hohe Einsparpotenziale. Mehr als ein Drittel der Kosten für kommunale Stromversorgung fällt auf die Beleuchtung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen.
Die LED-Leitmarktinitiative unterstützt die breite Markteinführung der LED und wird vom Bundesumweltministerium koordiniert. Partner sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag, die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e. V., der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, die KfW Bankengruppe und die Technische Universität Berlin.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat das Bundesumweltministerium mit dem Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ seit 2008 rund 8.500 LED-Projekte in knapp 2.900 Kommunen mit rund 275 Millionen Euro gefördert. Insgesamt wurden so Investitionen von über 960 Millionen Euro ausgelöst.
Quelle: BMU
Fotos: BMU/Sascha Hilgers
Sonderpreis Klimaschutz im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht“ übergeben
/in Allgemein /von ArchivDas Zukunftsthema Klimaschutz steht seit drei Jahren im Fokus des renommierten „Jugend forscht“-Wettbewerbs. Die Preisträger von heute werden die Klimaforscher von morgen sein. Diesen Nachwuchs brauchen wir in allen Bereichen – von Expertinnen und Experten in Mathematik, Architektur, Ingenieurwesen, Technik und Handwerk, über Polarforschung, Atmosphärenphysik, Meteorologie bis zur Forstwirtschaft. Die ausgezeichneten Ideen und Projekte zeigen, dass die junge Generation mit großem Fachwissen und viel Kreativität ihren Beitrag leistet für eine klimafreundliche Wirtschaft und Gesellschaft.
Gestern habe ich in Berlin 61 Preisträgerinnen und Preisträger des Sonderpreises Klimaschutz im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht“ der Jahre 2016 bis 2018 geehrt. Mit dem Sonderpreis wollen wir die besondere Leistungen der jungen Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiet des Klimaschutzes anerkannen und das Interesse für weitere Ideen und Projekte zur Bewältigung des Klimawandels wecken.
Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen seiner Kampagne „Mein Klimaschutz“ seit 2015 Deutschlands bekanntesten Nachwuchswettbewerb „Jugend forscht“ durch einen Sonderpreis Klimaschutz. Der Sonderpreis wird im Rahmen des Wettbewerbs auf Landes- und Bundesebene vergeben. Die Preisträger auf Bundesebene stellen ihre Projekte im Rahmen des Preisträgertreffens vor, darunter diesmal ein neuentwickelter Dämmstoff aus Papier sowie ein Projekt zu alternativen Antrieben.
Neben dem Sonderpreis unterstützt das Bundesumweltministerium so genannte PerspektivForen von „Jugend forscht“. In diesen Foren tauschen sich ehemalige Wettbewerbs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer als Experten von morgen mit Fachleuten von heute an Hochschulen, Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder Unternehmen aus, um Ideen für berufliche Perspektiven in der Klimaforschung zu erhalten.
Text: BMU
Fotos: BMU/Sascha Hilgers
„Was kostet die Welt?“ – Podiumsdiskussion bei der WWF-Night 2018
/in Allgemein /von Archiv„Was kostet die Welt“ – unter diesem Motto fand am 27. Juni 2018 die diesjährige WWF-Night in Berlin statt. Gemeinsam mit Eberhard Brandes, Geschäftsführender Vorstand des WWF Deutschland, Dr. Carsten Neßhöver, Generalsekretär des Sachverständigenrats für Umweltfragen sowie Moderator Dirk Steffens haben wir auf dem Podium über die künftigen Herausforderungen im Klima- und Umweltschutz diskutiert. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wie Umwelt und Natur ein monetärer Wert beigemessen werden kann. Der Präsident des WWF International, Pavan Sukhdev, hatte zuvor mit einer spannenden Rede in die Thematik eingeführt.
Im Rahmen der Diskussion kamen ganz verschiedene Themen zur Sprache, sei es der Ausstieg aus der Kohleverstromung, die Reform der europäischen Agrarpolitik oder das Insektensterben. Es wird jetzt Aufgabe Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung sein, einen Plan für den Kohleausstieg zu erarbeiten, der sowohl die Erreichung unserer Klimaziele als auch einen sozialverträglichen Strukturwandel in den betroffenen Regionen zum Ziel hat. Mit Blick auf die Reform der europäischen Agrarpolitik habe ich betont, dass wir hier noch Handlungsbedarf sehen. Zu dem Thema habe ich am 8. Juni 2018 auch eine Rede im Bundestag gehalten. Um dem Insektensterben konsequent etwas entgegenzusetzen, haben wir in der letzten Woche außerdem das Aktionsprogramm Insektenschutz auf den Weg gebracht
100 Tage im Amt: erste Bilanz der neuen Amtszeit
/in Allgemein /von ArchivNach der Regierungsbildung haben wir unsere Vorhaben schnell angepackt. Die Bilanz der ersten 100 Tage in der neuen Regierung kann sich sehen lassen. Das Bundesumweltministerium hat wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht. Wir haben allem Voran mit der Einsetzung der Strukturwandelkommission ein erstes zentrales Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Aufgabe der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ ist es, bis Dezember 2018 einen Kohleausstiegspfad zu erarbeiten, mit dem die kurz-, mittel- und langfristigen Klimaschutzziele erreicht werden können. Gleichzeitig wird sie Vorschläge für die Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen erarbeiten, damit Klimaschutz, Wachstum und Beschäftigung verbunden werden.
Für letztere ist auch der Kabinettbeschluss zur Brückenteilzeit bereits positiv hervorzuheben. Der Gesetzesentwurf sieht ein Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitarbeit vor, eine zentrale Forderung der SPD. Zukünftig werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ihre Arbeitszeit flexibel und unkompliziert reduzieren und wieder erhöhen können.
Auch das Thema Insektenschutz ist derzeit in aller Munde. Wir haben bereits Eckpunkte für ein Aktionsprogramm Insektenschutz festgelegt und wollen das Programm schnellstmöglich auf den Weg bringen.
In der vergangenen Woche wurde außerdem die 16. Änderung des Atomgesetzes im Kabinett beschlossen. Damit sorgen wir dafür, dass sich die Menschen in unserem Land auf den Atomausstieg verlassen können. Das gehört zu einer glaubwürdigen Politik.
Als nächste große Aufgabe sehe ich auch die klima- und umweltverträgliche Ausgestaltung der geplanten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Hier besteht noch Rede- und Handlungsbedarf, damit die GAP stärker die Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirte und Landwirtinnen honoriert.
Ein Blick auf die nächsten Monate und das geplante Klimaschutzgesetz:
Im Koalitionsvertrag haben wir für das kommende Jahr 2019 die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes mit verbindlichen Klimazielen für 2030 vereinbart. Darauf werden wir mit voller Kraft hinarbeiten.
Kabinettsbeschluss zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung
/in Allgemein /von ArchivDas Kabinett hat am Mittwoch, 20. Juni, das von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegte Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung beschlossen. Das Eckpunktepapier umreißt die Handlungsbereiche und möglichen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessern will, um dem Insektensterben entgegenzuwirken. Zu den Handlungsbereichen gehören beispielhaft die Stärkung von Schutzgebieten als Lebensräume für Insekten, die Minderung der Anwendung von Pestiziden sowie eine Intensivierung der Insektenforschung und Einführung eines bundesweit einheitlichen Monitorings von Insekten.
In den letzten 30 Jahren ist die Anzahl der Bienen, Käfer, Schmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Ameisen und Fliegen um 75 Prozent zurückgegangen. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Daher hat das Ministerium bereits in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung ein Eckpunktepapier vorgelegt. Der Artenschutz steht ganz oben auf der umweltpolitischen Agenda dieser Koalition. Insekten erfüllen wichtige ökologische Funktionen, z.B. Bestäubungsleistungen für alltägliche Lebensmittel und als wesentliche Nahrungsgrundlage für zahlreiche weitere Tiere, unter anderem Reptilien und Vögel.
Klar ist: Der Insektenschutz betrifft uns alle! Als moderne Gesellschaft müssen wir ein Interesse an einem funktionsfähigen Naturhaushalt haben. Dem Insektensterben können wir nur nachhaltig entgegenwirken, wenn wir – von den Unternehmen über die Forschung bis zu den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern – gemeinsam an einem Strang ziehen. Das Aktionsprogramm Insektenschutz selbst soll 2019 fertig sein und die Maßnahmen dann zügig umgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Eckpunktepapier unter:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-eckpunkte-fuer-aktionsprogramm-zum-insektenschutz/
Besuch von Ministerpräsident Kretschmann
/in Allgemein /von ArchivAnkündigungspolitik steht im Widerspruch zur Faktenlage
Der Austausch über grenzüberschreitende Schienenverkehrsprojekte ist ein Schwerpunkt der zweitägigen Reise von Ministerpräsident Kretschmann in die Schweiz. So soll etwa die Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen Basel und Singen mit den Kantonsregierungen von Schaffhausen und Aargau besprochen werden.
Am Tag vor der Abreise lässt das Staatsministerium hierzu verbreiten, dass sich das Land Baden-Württemberg auf allen Ebenen dafür einsetze, dass es bei diesen Projekten zügig vorangeht. Zudem wird die hohe Bedeutung des Projekts für das Gelingen der grenzüberschreitenden Verkehrswende betont.
Angesichts der Faktenlage bin ich von diesen Aussagen sehr verwundert: Zur Elektrifizierung der Hochrheinstrecke hat das Land Baden-Württemberg zwar bereits im März 2016 eine Finanzierungsvereinbarung mit den betroffenen Landkreisen und Schweizer Kantonen abgeschlossen. Aber auch zwei Jahre nach dieser schriftlichen Vereinbarung liegt dem zuständigen Bundesverkehrsministerium in Berlin noch kein Antrag der grün-schwarzen Landesregierung zur Finanzierung der Hochrheinbahn vor. Die auf 160 Millionen veranschlagten Gesamtkosten sollen laut dieser Vereinbarung zu 60 Prozent im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsprogramms vom deutschen Bund finanziert werden.
Voraussetzung hierfür ist allerdings ein entsprechender Antrag der grün-schwarzen Landesregierung beim Bund. Eine gute Nachbarschaft lebt immer davon, dass man ehrlich zu seinem Wort steht. Vom diplomatisch versierten Ministerpräsidenten Kretschmann erwarte ich, dass er diesen Grundsatz beherzigt.
Mit einem nationalen Elektrifizierungsziel von 70 Prozent bis 2025 öffnet der neue Koalitionsvertrag dem Projekt noch eine zusätzliche Finanzierungsoption. Damit verbinde ich gleichzeitig einen Appell an die Landesregierung:
Wer von Töpfen des Bundes profitieren will, muss mit seiner Planung fix sein.
Gerade bei der entscheidenden Entwurfs- und Genehmigungsplanungen scheint jedoch Sand im Getriebe zu stecken. Bereits im September 2016 gab das Landesverkehrsministerium bekannt, dass die EU die anstehenden Projektplanungen mit fünf Millionen Euro bezuschussen würde. Die von Minister Hermann nach öffentlicher Kritik für April 2017 angekündigte Planungsvereinbarung verzögerte sich bis kurz vor der Bundestagswahl im folgenden September. Vor diesem Hintergrund erscheint es schon symptomatisch, dass die Stelle des verantwortlichen Projektleiters, der bei der Deutschen Bahn die Ausschreibungsunterlagen erstellen soll, bislang nach vorliegenden Informationen noch immer nicht besetzt ist.
Dass es die Deutsche Bahn auch besser kann, hat sie bereits auf dem in der Schweiz liegenden Teilabschnitt der Hochrheinbahn bewiesen. Gemeinsam mit dem Kanton Schaffhausen und dem Bund wurde die 19 Kilometer lange Strecke zwischen dem badischen Erzingen und Schaffhausen 2013 elektrifiziert und doppelspurig ausgebaut.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11 / 2018
/in Allgemein /von ArchivDas Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick
Bundestag beschließt "Eine-für-alle-Klage"
| Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen (Drs. 19/2507). Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. November 2018 in Kraft treten, sodass die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter Autokäufer nicht eintritt.
Am Donnerstag ist mit der Musterfeststellungsklage ein Meilenstein für den Verbraucherschutz beschlossen worden. Verbraucher können sich ab dem 1. November kostenlos zu einem Musterverfahren anmelden und so die Voraussetzungen ihrer Ansprüche durch Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale feststellen lassen.
Geht das Musterverfahren zugunsten des Verbrauchers aus, kann er oder sie mit diesem für ihn günstigen Prozessergebnis seinen Schaden einklagen. Oft wird das aber nicht nötig sein, weil ein im Musterverfahren unterlegenes Unternehmen akzeptable Vergleichsangebote unterbreiteten wird, um absehbare teure Prozessniederlagen zu vermeiden. So bekommt Recht, wer Recht hat, und das schnell und ohne Kostenrisiko.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erläutert, worauf sich die Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsverfahren noch verständigt hatten: „Wir haben geregelt, dass nur ein Gericht, und zwar erstinstanzlich das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig ist. Der befürchtete Wettlauf der Verbände, wer die Musterklage führen darf, wird nicht eintreten. Sollten mehrere Musterklagen zum gleichen Fall eingereicht werden, kann das Gericht diese verbinden zu einem Verfahren. Angemeldete Verbraucher können anders als bisher vorgesehen noch am Tag der mündlichen Verhandlung vom Musterverfahren zurücktreten und individuell klagen. Unternehmen können sich zwar nicht registrieren, aber künftig die Aussetzung des eigenen Prozesses bis zum Abschluss des Musterverfahrens einseitig beantragen und so das Ergebnis des Musterverfahrens für den eigenen Prozess nutzen.“
Tiefergehende Information, wie die Klage funktioniert, sind hier zu finden:
https://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-beraet-alle-klage
Pflegeausbildung wird attraktiver
| Auf Druck der SPD-Fraktion macht die Koalition die Pflegeberufe Schritt für Schritt attraktiver, damit mehr qualifiziertes Personal für die Pflege gefunden wird. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet. Die neue Ausbildung sorgt auch für steigende Löhne und die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung zur Pflegefachkraft.
SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Die SPD-Fraktion hat dafür gesorgt, dass die Ausbildung zur Pflegefachkraft endlich für alle kostenlos wird. Das ist Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für ein solidarisches Land.“
Die neue Verordnung ist der Startschuss für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes der letzten Wahlperiode. Die neue generalistische Ausbildung (also nicht nur ein Gebiet betreffend), bei der die Pflegerinnen und Pfleger sowohl im Krankenhaus als auch im Pflegeheim arbeiten können, wird dazu führen, dass die Löhne insbesondere in der jetzigen Altenpflege in den nächsten Jahren deutlich steigen werden.
Karl Lauterbach, zuständiger stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagt: „Das ist ein großer Erfolg, denn nur, wenn die Pflege fair bezahlt wird und damit auch finanziell attraktiv ist, werden sich genügend junge Menschen für diesen Beruf entscheiden.“
Längst überfällig war in diesem Zusammenhang auch, das Schulgeld abzuschaffen und eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewährleisten. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles: „Das ist Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für ein solidarisches Land.
Kabinett verabschiedet Gesetz zur Brückenteilzeit
| Versprochen, beschlossen: Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung der so genannten Brückenteilzeit beschlossen. Das bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben.
Die Koalition setzt damit ein zentrales Vorhaben um, das gemeinsam im Koalitionsvertrag verabredet worden war und das vor allem der Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland entspricht. Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, macht deutlich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.“
Das Ziel der SPD-Fraktion ist Arbeit, die zum Leben passt. Dazu bedarf es in einer modernen Arbeitswelt der notwendigen Flexibilität, um auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren zu können. Mit Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit haben Beschäftigte bereits für bestimmte Situationen das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren.
Vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung
Die Koalition erweitert diese Möglichkeiten nun: Denn auch wer sich im Verein engagiert oder in einem sozialen Projekt einbringt, braucht vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung. Manchmal geht es auch darum, nach einer besonders anspruchsvollen Phase im Beruf für eine bestimmte Zeit kürzer zu treten.
Die Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit.
Denn neben Flexibilität geht es auch um Sicherheit. Hubertus Heil betont: „Teilzeit darf nicht mehr zur Falle werden. Die neue Brückenteilzeit ist damit ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.“ Schließlich sind 79 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen.
Fast eine Million Beschäftigte möchte ihre Arbeitszeit reduzieren. Umgekehrt wollen rund 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte mehr arbeiten. Beiden Gruppen wird mit dem neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit – also dem Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit – geholfen.
Voraussetzungen für die neue Brückenteilzeit sind:
• Der Zeitraum für die Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren.
• Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
• Es müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.
• Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt.
• Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.
• Zumutbarkeitsregelung: Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten können die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn pro angefangene 15 Beschäftigte bereits mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet.
Außerdem erleichtert die Koalition für die derzeit Teilzeitbeschäftigten, die mehr arbeiten möchten, die Rückkehr aus der Teilzeit. Schon jetzt sind Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.
Wenn sich künftig jemand aus Teilzeit erfolglos auf einen Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit bewirbt, soll der Arbeitgeber künftig darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass es sich nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder ein Teilzeitbeschäftigter für den Arbeitsplatz nicht mindestens gleich geeignet ist.
Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf
Zusätzlich regelt die Koalition entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit ihrer Arbeitszeit und mit ihrem Einkommen planen können. Wer auf Abruf arbeiten muss, kann das oft nicht. Flexibel auf Auftrags- und Personallage reagieren zu können, ist gleichwohl für Unternehmen wichtig. Das soll in Ausgleich gebracht werden.
Wenn keine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, gelten künftig 20 statt bisher zehn Stunden in der Woche als vereinbart. Zudem werden die von der Rechtsprechung im Jahr 2005 entwickelten Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gesetzlich festgeschrieben.
Die Einführung der Brückenteilzeit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Arbeitszeit, die zum Leben passt.
Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte
| Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Familiennach-zugs für subsidiär Geschützte beschlossen (Drs. 19/2438, 19/2702). Dabei handelt es sich vor allem um Bürgerkriegs-flüchtlinge aus Syrien. Im Umfang von monatlich 1000 Personen ermöglicht die Neuregelung den Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben.
Die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe hat die SPD-Bundestagsfraktion im Gesetz ausdrücklich verankert. Mit der Zusammenführung von Familien, die auf der Flucht getrennt wurden, stärkt die Koalition das im Grundgesetz garantierte Kindeswohl und den Schutz der Familie.
Seit März 2016 war diese Familienzusammenführung nicht mehr möglich. Wichtig ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung und Entscheidung im Inland vorgeschaltet ist. Diese Aufgabe übernimmt das Bundesverwaltungsamt. So erfolgt eine koordinierte Visumsvergabe, die die dringlichsten Fälle zuerst berücksichtigt und die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überschreitet.
Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion eine Einführungsregelung für 2018 erzielt, die die Begrenzung nicht bei 1000 Visa pro Monat, sondern bei 5000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt. So kann das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten voll ausgeschöpft werden.
Ausdrücklich ausgeschlossen wurde im Gesetz der Familiennachzug von und zu Gefährdern, das heißt von Personen, die unsere Demokratie gefährden, weil sie beispielsweise zu Gewalt oder Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen.
Parteienfinanzierung wird reformiert
| Der Bundestag hat an diesem Freitag einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU zur Änderung des Parteiengesetzes in 2./3. Lesung abschließend beraten (Drs. 19/2509).
Mit der Gesetzesänderung soll die absolute Obergrenze für die jährlichen staatlichen Zu-schüsse an Parteien ab dem Jahr 2019 (erstmals relevant für das Abrechnungsjahr 2018) von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Notwendig ist der Schritt, weil Parteien aufgrund des fundamental veränderten Kommunikationsverhaltens auf neuen Plattformen (social media) präsent sein und ihre Kommunikation grundlegend neu aufstellen müssen. Es geht dabei um die Sicherstellung ihres im Grundgesetz festgelegten Auftrags, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.
Auch gestiegene Anforderungen an Sicherheit der Kommunikation und Transparenz erhöhen den Aufwand für Parteien erheblich. Bislang sind diese Faktoren bei der Festlegung der absoluten Obergrenze nicht berücksichtigt worden. Das wird nun mit einer einmaligen Erhöhung über die jährliche so genannte indexierte Anhebung hinaus geschehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1992 festgestellt, dass eine Erhöhung der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung dann zulässig ist, wenn sich die Rahmenbedingungen für alle Parteien wesentlich verändern. Das ist aufgrund des veränderten Mediennutzungsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Digitalisierung nun der Fall.
Unsere Demokratie steht derzeit vor vielfältigen und großen Herausforderungen. Nationalisten sind in Deutschland und Europa auf dem Vormarsch und verbreiten Hass, Demokratiefeindlichkeit und vermeintlich einfache Lösungen. Sie nutzen geschickt die Möglichkeiten, die soziale Medien bieten. Deshalb brauchen wir eine starke öffentliche Förderung für Parteien, die es möglich macht, demokratische Willensbildungsprozesse und Beteiligung attraktiv und zeitgemäß zu organisieren. Das haben Experten in der Ausschussanhörung auch unterstützt. Deswegen ist es richtig, dass wir die staatliche Parteienfinanzierung erhöhen, damit nicht die Parteien mit den höchsten Spenden am besten da stehen.
Assistierte Ausbildung, digitale Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen, ALG-I-Regelungen
| In der letzten Legislaturperiode haben SPD- und Unionsfraktion mit der „Assistierten Ausbildung“ ein wichtiges Förderinstrument geschaffen, um Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, besser in Ausbildung zu bringen.
Betreuer organisieren Nachhilfeunterricht, vermitteln bei Problemen im Betrieb, helfen auch bei privaten Sorgen und unterstützen damit Auszubildende und Betriebe. Das erfolgreiche Instrument ist derzeit befristet bis September 2018.
Im Rahmen eines Gesetzespakets zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht hat die Koalition das Instrument in dieser Woche nun für zwei weitere Ausbildungsjahrgänge verlängert (Drs 19/2072). Das Ziel: das Instrument der Grundlage dieser Erfahrungen in eine dauerhafte Förderung überführen.
Barrierefreier Zugang zu Webseiten
Darüber hinaus erfolgt mit dem Gesetzespaket auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie für einen barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen. Zweck der Richtlinie ist, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind.
Einen echten und, im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, entscheidenden Fortschritt bilden dabei die vorgesehenen Maßnahmen zur Durchsetzung von Barrierefreiheit. Im Gesetz ist dafür eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit verlinktem Feedback-Mechanismus auf den Websites vorgesehen, über den jegliche Mängel der Barrierefreiheit einer Website mitgeteilt und nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer zugänglichen Form angefordert werden können.
Regeln im Arbeitsförderungsrecht verlängert
Im Rahmen dieses Gesetzespakets werden außerdem weitere befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert. Dazu zählt u.a. die Sonderregelung, die es kurz befristet Beschäftigten ermöglicht, innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren bereits nach sechs statt zwölf Monaten ALG I zu erhalten. Diese Regelung betrifft vor allem Kreativ- und Kulturschaffende.
Weiter verlängert werden auch die Sonderregelungen für Ausländerinnen und Ausländer, die eine gute Bleibeperspektive haben und deshalb Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung erhalten sowie die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbau-Handwerk. Letztere gibt dem Gerüstbau-Handwerk die Möglichkeit, die geltenden Tarifverträge so anzupassen, dass Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden kann.
Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald
Besuchergruppe aus dem Wahlkreis Waldshut im Bundestag
Förderbescheid klimafreundliche Wärmeversorgung von Schulen und Mehrfamilienhäusern Bruchsal
Monnem Bike-Festival: „Kostenloser Nahverkehr – Vision oder Illusion?“
BMU zeichnet „Energiesparmeister 2018“ aus
„Model United Nations“ im Landtag von Baden-Württemberg
Maßnahmenpaket gegen Stauprobleme am Zollhof Waldshut
Besuchergruppe aus dem Wahlkreis Waldshut im Bundestag
/in Allgemein /von ArchivAuf meine Einladung hin nahmen vom 13. bis 16. Juni 50 politisch Interessierte aus dem Wahlkreis Waldshut an einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Hauptstadt Berlin teil. Auf dem Programm standen neben einer Stadtrundfahrt durch das politische Berlin unter anderem auch ein Besuch des Jüdischen Museums in Kreuzberg und ein Informationsgespräch im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Ein Höhepunkt der Besucherfahrt war das persönliche Gespräch im Bundestag. Nachdem die Bürger die Möglichkeit hatten, den Plenarsaal und die Kuppel des Reichstagsgebäudes zu besuchen, stellte ich mich den Fragen und Anliegen der Bürger aus dem Schwarzwald. Dabei wurde lebhaft über lokale und nationale Themen diskutiert, z.B. über den Transport von Gefahrgut sowie die Diesel-Problematik. Wenn ich mir den heutigen Populismus im In- und Ausland anschaue, bin ich froh zu sehen, wie viele Menschen sich kommunalpolitisch und ehrenamtlich in unserer Heimat engagieren und sich für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen.
Vor dem traditionellen Gruppenfoto durfte ich mich dann noch über eine kleine Aufmerksamkeit des deutsch-französischen Partnerschaftskomitees aus Lenzkirch freuen, die mir für meine politische Arbeit und Unterstützung des regionalen Vereinswesens dankten.
Förderbescheid klimafreundliche Wärmeversorgung von Schulen und Mehrfamilienhäusern Bruchsal
/in Allgemein /von Archiv2,8 Millionen Euro von der Nationalen Klimaschutzinitiative
Klimaschutz ist ein Modernisierungsprogramm für unsere Gebäude, Energieversorgung und Infrastruktur. Das Nah-Wärme-Projekt in Bruchsal zeigt beispielhaft, auf welchem hohen technischen Stand erneuerbare Energien mittlerweile für die Wärmeversorgung eingesetzt werden können und wie das einem ganzen Quartier zugutekommt.
In der Bruchsaler Südstadt soll ein Nahwärmenetz entstehen, das mehrere große Energieverbraucher versorgt, darunter die Balthasar-Neumann-Schule des Landkreises Karlsruhe, die Konrad-Adenauer-Schule der Stadt Bruchsal sowie mehrere mehrgeschossige Einfamilienhäuser. Dazu soll eine 400m² große Solarthermie-Anlage mit Pufferspeichern installiert werden. In das geplante Netz werden eine vorhandene Holzpelletanlage und ein regional versorgtes Hackschnitzel-Blockheizkraftwerk integriert, welches über Kraft-Wärme-Kopplung einen Teil des Eigenstrombedarfs deckt und seine Abwärme zur Verfügung stellt.
Ein komplexes Regelungssystem sorgt dafür, dass die Verbraucher im Sommer und im Winter bedarfsgerecht mit Energie versorgt werden. Der optimale Einsatz unterschiedlicher erneuerbarer Energien macht die Anlage besonders effizient und nutzerfreundlich. Durch das Projekt können über 1.600 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden, das entspricht ungefähr 440 Transatlantikflügen.
Das Projekt wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums gefördert. Es hatte sich im Jahr 2017 beim Förderwettbewerb für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte durchgesetzt.
Weitere Informationen zu bereits geförderten Projekten finden Sie hier:
Monnem Bike-Festival: „Kostenloser Nahverkehr – Vision oder Illusion?“
/in Allgemein /von ArchivAm 16. Juni habe ich ihm Rahmen der Veranstaltung „Monnem Bike – das Festival“ an einer Podiumsdiskussion zum Thema kostenloser Nahverkehr teilgenommen. Anlässlich des Jubiläums „200 Jahre Fahrrad“ werden in Mannheim über mehrere Monate Aktionen und Projekte rund um das Fahrrad veranstaltet. Mit diesen Initiativen sollen vor allem Ideen gefördert werden, die sich mit nachhaltigen Mobilitätskonzepten auseinandersetzen.
Ich halte es für wichtig, sich der herausfordernden Frage zu stellen, wie wir auch in Zukunft mobil sein wollen, ohne langfristig Mensch und Umwelt zu belasten. Deshalb sollten wir gemeinsam daran arbeiten, unsere steigenden Mobilitätsbedürfnisse besser mit den Anforderungen an Umwelt und Gesundheit zu vereinbaren. Das Thema kostenloser ÖPNV reicht als einzelne Maßnahme dabei nicht aus. Klar ist: Wir müssen die Schadstoffbelastung im Verkehr reduzieren, ohne dabei Fahrverbote zu veranlassen.