Atomausstieg heißt nicht Ausstieg aus der nuklearen Sicherung

© Fotos: Guretskaya/ BMU

Für die Bundesregierung habe ich als Parlamentarische Staatssekretärin und Leiterin der deutschen Delegation an der Konferenz für nukleare Sicherung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien teilgenommen.

Im 21. Jahrhundert bedrohen insbesondere Cyberangriffe die Sicherung von Atomkraftwerken und radioaktiven Stoffen. Diese Herausforderungen betreffen alle Staaten in ähnlichem Ausmaß. Deutschland setzt sich daher dafür ein, dass wichtige Anforderungen im IT-Sicherungsbereich in die Empfehlungen der IAEA an die Mitgliedstaaten aufgenommen werden.

Im Rahmen der Konferenz tauschte ich mich auch persönlich mit dem neuen Generaldirektor der IAEA, Rafael Grossi, aus. Ihm gegenüber betonte ich, dass sich Deutschland trotz des Atomausstiegs an der Weiterentwicklung eines multilateralen Regelwerks zur nuklearen Sicherung beteiligen wird: Für Deutschland bleibt die globale nukleare Sicherung eine wichtige Voraussetzung für die Nicht-Verbreitung von Nuklearwaffen und für die Verhinderung von Nuklearterrorismus.

Die Internationale Atomenergie-Organisation wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet. Aktuell hat sie 171 Mitgliedstaaten. Sie berichtet regelmäßig an die Generalversammlung der Vereinten Nationen und ist verpflichtet, bei einer festgestellten Gefährdung des Weltfriedens den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen direkt anzurufen. Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1957 Mitglied der Organisation und in deren Kontroll- und Lenkungsorgan, dem Gouverneursrat, ständig vertreten.

Die IAEO unterstützt die internationale Zusammenarbeit und Harmonisierung im Bereich der Aufsicht durch die Ausarbeitung von Sicherheitsstandards und Empfehlungen für die Bereiche Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Entsorgung nuklearer Abfälle, Transport radioaktiver Stoffe und Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Kernmaterial. Sie fördert den physischen Schutz von Kernmaterial gegen Missbrauch, um zum Beispiel Nuklearschmuggel zu verhindern.

 

 

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Entschädigungszahlungen für Pendlerinnen und Pendler auf Hochrheinstrecke

Zur Ankündigung von Landesverkehrsminister Winfried Hermann über Entschädigungszahlungen für Pendlerinnen und Pendler, die von Zugausfällen und Verspätungen betroffen sind.

Das Landesverkehrsministerium unter Winfried Hermann erarbeitet derzeit eine Liste mit betroffenen Bahnstrecken. Ohne Zweifel gehört für mich Hochrheinstrecke hier dazu! Es ist wichtig, dass die vielen Pendlerinnen und Pendler auf der Hochrheinstrecke, die bereits seit Jahren unpünktliche und überfüllte Züge zu beklagen haben, von den nun geplanten Entschädigungszahlungen des Landes profitieren. So wichtig, die Entschädigungszahlungen für Betroffene auch sind, sie lösen nicht das eigentliche Problem. Für den flüssigen Betrieb auf der Hochrheinstrecke mangelt es beispielsweise an Ausweichgleisen. Das kann nicht funktionieren. Die Menschen am Hochrhein wollen einfach ihren täglichen Arbeitsweg pünktlich und nicht in überfüllten Zügen antreten.  Der Bund hat gerade erst zusätzliche Mittel für die Länder zum Ausbau des regionalen Schienenpersonennahverkehr bereitgestellt. Die grün-schwarze Landesregierung sollte diese Mittel nutzen, um gerade auch bei der Elektrifizierung und dem Ausbau Hochrheinstrecke mehr Tempo zu machen. Die Voraussetzungen sind so gut wie noch nie.

 

Klimafreundliche Förderpolitik des Bundes kommt Familien mit mittlerem Einkommen zugute

Rund 100 Millionen Euro fließen in den Landkreis Waldshut für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Ich freue mich, dass im vergangenen Jahr Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von insgesamt 99,9 Millionen Euro an 2.189 Wohneinheiten im Landkreis Waldshut geflossen sind. Das sind fast 11 Millionen Euro und 286 Wohneinheiten mehr als im Jahr 2018.

Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderte energetische Sanierungsmaßnahmen leisten einen aktiven Beitrag zur Einhaltung des im vergangenen Jahr beschlossenen Klimaschutzgesetzes. Demnach sollen im Gebäudesektor die CO2-Emissionen bis 2030 um 67-66 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden.

Außerdem ist es seit 1. Januar 2020 möglich, die Investitionskosten energetischer Sanierungen für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen Abzug von 20 Prozent bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abzusetzen.

Gemäß einer Mitteilung der KfW an die SPD-Abgeordnete aus Waldshut bildeten im Privatkundenbereich Programme der Rubrik Energiewende den höchsten Gruppenposten in Höhe von 51,9 Millionen Euro. Bei den Programmen handelt es sich beispielsweise um die Förderprodukte „Energieeffizient Bauen“ (387 Wohneinheiten) und „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (234 Wohneinheiten).

Das KfW-Wohneigentumsprogramm erfreut sich mit einer Summe von 13,5 Millionen Euro großer Beliebtheit. Die weiterhin sehr hohe Nachfrage nach dem 2018 eingeführten Baukindergeld bezifferte sich für das Jahr 2019 auf 7,7 Millionen Euro und betraf 360 Haushalte (2018: 4,1 Millionen Euro, 182 Haushalte). Nach Angaben der KfW hatten bundesweit 60 Prozent der Baukindergeld-Antragsteller ein Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro.

Die Förderbank des Bundes investiert mit ihren Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Innovation nicht nur in den Klimaschutz, sondern vor allem in den sozialen Zusammenhalt. Mithilfe der aktiven Förderpolitik des Staates wird für viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis der Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit.

 

Brüssel: Für Paradigmenwechsel in der Forstbewirtschaftung

Für die Bundesregierung hat die baden-württembergische SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter an der internationalen EU-Konferenz „Wälder – für Biodiversität und Klima“ in Brüssel teilgenommen.

„Wir brauchen europaweit einen Waldumbau von Monokulturen hin zu klimastabilen Mischwäldern. Hier muss Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen, denn nur 36% unserer Waldfläche sind als naturnah zu bezeichnen. Es darf jetzt nicht weiter in die Richtung gehen, auf den geschädigten Flächen das Problem noch einmal um eine Waldgeneration zu verlängern“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter.

Das Problem sei in Deutschland in erster Linie der Paradigmenwechsel und nicht die Finanzierung. Forstbetriebe, Kommunen und andere Waldbesitzende würden Unterstützung für die konkreten Waldumbaumaßnahmen erhalten. Auf EU-Ebene müssten zusätzlich der Austausch und die Vernetzung, aber auch gemeinsame Orientierungslinien stärker gefördert werden.

Die Konferenz wurde vom Vizepräsidenten und EU-Kommissar für Klimaschutz Frans Timmermans eröffnet, was die Wichtigkeit der Themen Wald und Forst als Bestandteile des angekündigten Europäischen Grünen Deals wiederspiegelt. An der Podiumsdiskussion haben neben Rita Schwarzelühr-Sutter u.a. Pascal Canfin, Vorsitzender des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments sowie Daniel Calleja Crespo, Generaldirektor der EU-Kommission für Umwelt, teilgenommen.

 

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 02 / 2020

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch in einer Gedenkstunde den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Anlass dafür war der der 75. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Neben Bundespräsident Steinmeier sprach auch Israels Präsident Rivlin.

Am 27. Januar vor 75 Jahren ist das deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager in Auschwitz-Birkenau von der Roten Armee befreit worden. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Bundestag am Mittwoch der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der Präsident des Staates Israel Reuven Rivlin redete in der Gedenkstunde neben Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Auch überlebende Opfer der NS-Verbrechen wohnten der Gedenkstunde bei.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dankte in seiner Rede Reuven Rivlin und den anwesenden Überlebenden für ihre Teilnahme an der Gedenkstunde. Dass ein israelischer Präsident die Schritte der Erinnerung gemeinsam mit einem deutschen Präsidenten gehe, erfülle ihn mit tiefer Demut. „Versöhnung ist eine Gnade, die wir Deutschen nicht erwarten oder erhoffen konnten. Wir werden ihr gerecht werden und wir stehen an der Seite Israels.“ Die Erinnerung an die Shoa sei Teil der deutschen Identität. „Die Lehren aus der deutschen Geschichte müssen zum Selbstverständnis aller Deutschen gehören. Diese Verantwortung tragen wir alle“, sagte das Staatsoberhaupt.

Nicht vergessen, was geschehen kann

Besorgt zeigte sich Steinmeier darüber, dass Hass und Hetze sowie Rassismus und Antisemitismus sich auch in Deutschland wieder ausbreiten: „Meine Sorge ist nicht, dass wir die Vergangenheit leugnen. Meine Sorge ist, dass wir sie besser verstehen als die Gegenwart.“ Er erinnerte an einen Satz des Schriftstellers Primo Levi. Als Überlebender habe dieser über die Shoa gesagt: „Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen.“ Für Deutschland heute müsse dieser Satz bedeuten: „Wir vergessen nicht, was geschehen ist – und wir vergessen auch nicht, was geschehen kann.“

Reuven Rivlin sagte, dass der deutsche Umgang mit der eigenen historischen Schuld die Grundlage für die heutigen deutsch-israelischen Beziehung sei. „Die ständige Auseinandersetzung mit der Shoa in Deutschland hat es ermöglicht, ein neues Kapitel aufzuschlagen.“ Heute bewegten sich die beiden Staaten gemeinsam zwischen Vergangenheit und Zukunft, unter der Prämisse, nie zu vergessen.

Er betonte, wie wichtig Deutschlands Rolle im weltweiten Kampf gegen Antisemitismus und Fremdenhass ist. „Das Land, in dem die Endlösung erdacht wurde, hat die Verantwortung übernommen für den Schutz liberaler Werte.“ Diese Verantwortung sei enorm, weil auch Europa von den Geistern der Vergangenheit heimgesucht werde. Rivlin: „Wir stehen nicht an der Schwelle einer neuen Shoa, aber wir müssen die Anfänge sehen.“ Auch er habe kein Patentrezept, aber er sei hier um zu sagen: „Wir sind wahre Partner und kämpfen mit unseren gemeinsamen Werten gegen Antisemitismus und Fremdenhass.“

Die Koalition stärkt den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzgesetz konnte die SPD-Fraktion das als zentralen Baustein für die Mobilitätswende durchsetzen, und damit werden nun die umweltfreundliche Mobilität und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessert.

Darum hat die Koalition im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um als Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, verdreifacht die Koalition in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Bundesländer und Kommunen für Investitionen in neue Infrastruktur, zum Beispiel Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel (Drs. 19/15621, 19/16404, 19/16578).

Auch werden unter anderem die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und die Grunderneuerung von bestehenden Infrastrukturen ermöglicht.

Zudem haben die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren nochmals Förderhürden herabgesetzt und neue Fördertatbestände eingeführt. Von 2021 an stehen dann jährlich 1 Milliarde Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Zusätzlich hat die Koalition mit den Beschlüssen des Klimakabinetts dafür gesorgt, dass diese Mittel von 2025 an noch einmal verdoppelt werden.

Ein großer Erfolg ist außerdem, dass langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden geschaffen wird. Denn die von 2025 an zur Verfügung stehenden 2 Milliarden Euro werden von 2026 an jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Diese so genannte Dynamisierung der Mittel trägt dem bestehenden Investitions- und Instandsetzungsbedarf Rechnung.

Mit vielen weiteren Maßnahmen, zum Beispiel der Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder der Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärkt die Koalition den ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und fördert damit klimafreundliche Mobilität für alle.

Mehr Angebot im öffentlichen Personennahverkehr

Im Rahmen des Klimapaketes wurde ebenfalls beschlossen, neben verschiedenen anderen Maßnahmen, auch die so genannten Regionalisierungsmittel zu erhöhen. Durch die zusätzlichen 5,25 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich 2031 zur Verfügung stellt, soll der ÖPNV attraktiver werden.

Indem die Bundesländer insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima (Drs. 19/15622, 19/16402, 19/16578).

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt der Bund die Bundesländer und Kommunen bei der Verbesserung ihrer lokalen Verkehrsverhältnisse, also für den Ausbau ihrer kommunalen Schienenverkehrsinfrastruktur. Mit der Novelle des Gesetzes legt die Koalition den Grundstein für die Zukunft eines leistungsfähigen schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs und schafft die Voraussetzungen für die Mobilität von morgen in Ländern und Kommunen. Zusätzlich erhöht sie die Regionalisierungsmittel um rund 5,25 Milliarden Euro bis 2031, damit die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr das Verkehrsangebot verbessern bzw. ausweiten können.

Planungsprozesse für den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur dauern zu lange – beim Ausbau des Schienennetzes teilweise bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedürfnisse für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend.

Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Am Freitag hat der Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drs. 19/15626) will die Koalition die Verfahren verbessern. Dazu gehören unter anderem die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Heißt: Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können.

Mit dem Entwurf für ein so genanntes Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (Drs. 19/15619) will der Bund für mehrere Modellprojekte die Möglichkeit schaffen, Baurecht durch Gesetz zu erlangen. Für diese Schienen- und Wasserstraßenprojekte soll dann geprüft werden, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Beschleunigung beitragen kann.

Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung soll deren Einbindung und damit die Akzeptanz verbessert werden. Die Beschleunigung der Maßnahmen ist auch wichtig, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, erreichen zu können.

Mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz übernimmt das Parlament eine besondere Verantwortung. Die Erwartungen auf ein schnelleres Bauen sind groß und müssen nun auch erfüllt werden. Für die SPD-Fraktion besonders wichtig: Die Bürgerbeteiligung wird dabei großgeschrieben.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Beim so genannten Planungsbeschleunigungsgesetz geht es unter anderem um die Verschlankung der Planung für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden. Die Koalitionsfraktionen haben zudem mit einem Änderungsantrag die Forderung des Bundesrates aufgegriffen, die Regelungen des Gesetzes auch auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz zu übertragen.

Am Freitag hat der Bundestag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Wandel – Neue Bedingungen und Herausforderungen für zeitgemäßes Handeln“ beschlossen (Drs. 19/16834).

Tiefgreifende Veränderungen wie die Globalisierung, der Klimawandel und die Digitalisierung stellen auch unsere auswärtige Kultur- und Bildungspolitik vor neue Herausforderungen. Damit die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auch in Zukunft zum Erfolg deutscher Außenpolitik beitragen kann, muss sie diesen neuen Dynamiken entsprechend weiterentwickelt werden.

Mit dem gemeinsamen Antrag setzen die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU ein Zeichen für die Stärkung und Weiterentwicklung der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Die Fraktionen begrüßen, dass die Bundesregierung ihr Engagement in diesem Bereich im Sinne des Koalitionsvertrags verstärkt hat. Zum Beispiel wurde das internationale Netzwerk für Bildung und Wissenschaft ausgebaut und die kulturelle Zusammenarbeit und der Austausch mit Afrika gestärkt. Auch die kontinuierliche und sich weiter fortsetzende Stärkung der Deutschen Welle ist ein wichtiges Signal für eine aktive auswärtige Kultur- und Bildungs-politik.

Bessere Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen

Die Abgeordneten fordern dem Antrag zufolge die Bundesregierung auf, dieses Engagement weiterzuführen und zu verstärken, zum Beispiel indem die Zusammenarbeit von nationalen Kultureinrichtungen und solchen im Ausland gestärkt wird.

Auch mit Blick auf Europa sollte laut Antrag die Kooperation mit anderen Kulturinstitutionen intensiviert werden, um ein gemeinsames Verständnis europäischer Kulturpolitik zu entwickeln und neue Impulse zu geben.

Außerdem sollte die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bei der Umsetzung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einbezogen werden und einen eigenen Berichtspunkt zum Einsatz für Frauenrechte als Menschenrechte in zukünftigen Berichten der Bundesregierung einführen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik als eine tragende Säule deutscher Außenpolitik zu stärken. Sie leiste einen wichtigen Beitrag zu einer kohärenten, durchsetzungsstarken sowie werte- und interessensbasierten Außenpolitik und soll als Instrument globaler politischer und auch geostrategischer Ziele begriffen und weiterentwickelt werden.

Am Mittwoch hat das Parlament erstmals einen Gesetzentwurf zur „Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude“ beraten (Drs. 19/16428).

Die Energieeffizienz (also die rationelle Verwendung von Energie) von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor nämlich weitestgehend klimaneutral sein. Zwei wesentliche Bausteine dafür sind: einerseits ein niedriger Energieverbrauch durch guten Wärmeschutz, und andererseits die Nutzung von erneuerbaren Energien, zum Beispiel für das Heizen.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen das Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht und verschiedene Vorgaben neu zusammengefasst werden: Es führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

Zum ersten Mal hat sich am Mittwoch der Bundestag mit dem Entwurf eines „Adoptionshilfe-Gesetzes“ befasst.

Rein statistisch werden jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei vielfältig: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie, oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie.

In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Mit dem Gesetzentwurf soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen dabei im Mittelpunkt.

Mit der Vorlage (Drs. 19/16718) sollen Familien bei und nach der Adoption besser unterstützt werden – wann immer sie es brauchen. Zu diesem Zweck soll für alle Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung vor Ausspruch der Adoption eingeführt werden.

Unbegleitete Auslandsadoptionen werden untersagt

Außerdem setzt die Koalition auf einen offeneren Umgang mit der Adoption in der Adoptivfamilie, denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen Adoptiveltern darin unterstützen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache seiner Adoption aufzuklären.

Auch bei Auslandsadoptionen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen deshalb künftig untersagt, andere Auslandsadoptionen immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden.

Franziska Giffey (SPD), Bundesfamilienministerin, sagt: „Wir führen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung nach der Adoption ein, der die gute Beratung aller Beteiligten sichert.“ Es solle außerdem einen offeneren Umgang mit Adoptionen geben. „Denn für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen“, so Giffey.

Daher sollten die AVS in Deutschland die Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Auch der Informationsaustausch und Kontakt mit der Herkunftsfamilie soll mit dem neuen Gesetz gefördert werden, fügt die Ministerin hinzu. Unbegleitete Auslandsadoptionen solle es künftig nicht mehr geben. Giffey: „Wir tragen dafür Sorge, dass auch adoptierte Kinder gut aufwachsen, ihren Weg gehen und ihre Wurzeln kennen können.“

Unsere Demokratie ist ohne zivilgesellschaftliches Engagement nicht vorstellbar. Jeder der insgesamt 30 Millionen Menschen leistet für den Zusammenhalt in unserem Land tagtäglich seinen Beitrag – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt. Besonders auf dem Land sind bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt die tragenden Säulen eines lebendigen und intakten Gemeinwesens.

Die Strukturen vor Ort sind jedoch regional sehr unterschiedlich ausgeprägt – insbesondere in den neuen Bundesländern. Um hier gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, braucht es eine passgenaue Förderung. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen und Formen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in den vergangenen Jahren verändert. Neben den ursprünglichen und gewachsenen Formen des Engagements haben sich neue herausgebildet, etwa im digitalen Bereich.

Ziel eines Gesetzentwurfs der Koalition, der am Donnerstag vom Parlament beschlossen wurde, ist es, das bürgerschaftliche Engagement auch auf Bundesebene zu stärken und zu fördern, vor allem in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Zu diesem Zweck soll eine „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ mit Sitz in Neustrelitz errichtet werden (Drs. 19/14336).

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass die Stiftung nicht nur einen Service- und Beratungsauftrag haben wird, sondern zivilgesellschaftliches Engagement auch konkret finanziell fördern kann. Vorgesehen ist zudem, dass die Stiftung jährlich 30 Millionen Euro aus Bundesmitteln für ihre Arbeit erhält.

Am Donnerstag hat der Bundestag den Jahreswirtschaftsbericht 2020 der Regierung debattiert (Drs. 19/16850). Er gibt eine Schätzung für das Wirtschaftswachstum dieses Jahres ab. Die SPD-Fraktion will weiter in die Zukunftsfähigkeit des Landes investieren und die Bürger entlasten.

Die deutsche Wirtschaft nimmt dem Bericht zufolge im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas an Fahrt auf. Für das Jahr 2020 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,1 Prozent. Die Arbeitslosenquote bleibt im Jahr 2020 voraussichtlich stabil bei 5,0 Prozent, die Zahl der Beschäftigten steigt weiter auf 45,4 Millionen. In der Folge nehmen auch die privaten Einkommen weiter spürbar zu.

Hinzu kommen steigende Löhne und staatliche Entlastungen bei den Sozialversicherungen und der Einkommensteuer. Das stützt die Binnenwirtschaft, die derzeit stärkste Auftriebskraft der Konjunktur. Risiken bestehen nach wie vor im außenwirtschaftlichen Umfeld.

Die gesamtstaatliche Schuldenquote ist im Jahr 2019 auf voraussichtlich rund 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesunken. Damit wird – erstmals seit 2002 – der Maastricht-Referenzwert von 60 Prozent nicht überschritten. Gleichzeitig ist die Finanzplanung der Koalition konsequent solide und wachstumsorientiert ausgerichtet. Im Zeitraum 2020 bis 2023 gibt sie 162,4 Milliarden Euro für Investitionen aus.

Die Koalition setzt außerdem Anreize für mehr private Investitionen und wird wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen nachhaltig sicherstellen.

Impulse für Qualifizierung

Der Ausbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur im Digital- und Verkehrsbereich hat einen hohen Stellenwert für die Koalition. Sie strebt eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit gigabitfähigen Datennetzen und eine flächendeckende Mobilfunkversorgung bis 2025 an.

Um Fachkräfte für den Strukturwandel, zum Beispiel durch den Kohleausstieg, fit zu machen, setzt die Koalition Impulse für Qualifizierung unter anderem mit dem Qualifizierungschancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die SPD-Fraktion durchgesetzt hat, verbessert die Koalition darüber hinaus den rechtlichen Rahmen, um Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.

Die Energiewende leistet einen wichtigen Beitrag, um nationale, europäische und internationale Klimaschutzziele zu erreichen. Das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit bleibt Richtschnur der Energiepolitik. Die Koalition treibt den Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze weiter voran. Sie hat zudem einen Vorschlag für einen gesetzlichen Fahrplan unterbreitet, mit dem der empfohlene Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens zum Jahr 2038 erfolgen soll.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich betont: „Wir werden weiter in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investieren und Bürgerinnen und Bürger entlasten. Wir haben in den Haushalten 2018 bis 2020 und der Finanzplanung deutlich mehr Geld für Investitionen bereitgestellt als im Koalitionsvertrag vereinbart: Alleine im Jahr 2020 stehen rund 43 Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem haben wir die verfügbaren Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Familien spürbar erhöht. Das hilft den Familien, stärkt die Nachfrage im Inland und wirkt dadurch sehr positiv auf die Konjunktur.“

Im Jahr 2016 sind neue, umfassende vergaberechtliche Änderungen in Kraft getreten, die die Beschaffung von öffentlichen Stellen betreffen. Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre haben jedoch gezeigt, dass für den Bereich der Verteidigung und Sicherheit weiterer Anpassungsbedarf besteht. Denn sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und Ausland führen dazu, dass die Beschaffungsverfahren schneller durchgeführt werden müssen.

Darum ändert der Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit, den die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag beschlossen haben, sowohl Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als auch in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (Drs. 19/15603).

Neben der dadurch ermöglichten schnelleren Beschaffung werden auch Änderungen in der Vergabestatistikverordnung umgesetzt.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Planungsbeschleunigungsgesetz entlastet Kommunen bei Eisenbahnkreuzungen

Die Kosten werden bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Bahn und zu einem Sechstel vom Land übernommen. Die Kommunen sind somit von der Finanzierung befreit.

Schnelles Internet im Hochschwarzwald: 1,8 Mio. Euro fließen nach Eisenbach

Die Gesamtinvestitionen für das Breitbandausbauprojekt des Zweckverbandes betragen laut dem Projektträger atene KOM GmbH 3.592.136,00 Euro.

Schnelle Facharzttermine für gesetzlich Versicherte

Das im Mai 2019 vom Bundestag beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht eine erneute Erhöhung der Kapazitäten für Kassenpatienten vor. Dazu wurden grundversorgende Fachärzte wie Augenärzte und Orthopäden dazu verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anzubieten.

Neuausrichtung der Agrarförderung – Forderung des SPD-Ortsvereins Schopfheim

Der SPD-Ortsverein Schopfheim war an mich herangetreten mit der Bitte um Unterstützung eines Antrags, welcher die Umschichtung öffentlicher Zuschüsse zugunsten ökologisch produzierender Bauern fordert.
Büro Schwarzelühr-Sutter

Zusätzliche Bundesmittel für mehr Tempo beim Ausbau der Hochrheinstrecke nutzen

Mit zusätzlich 4,6 Milliarden Euro in den kommenden sechs Jahren aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können die Länder den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, den Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen sowie weitere Maßnahmen im Personennahverkehr vorantreiben.
Bild: DBT/Hermann J. Müller

Wachsender Antisemitismus Thema für Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums

Wir gedenken dieser Tage den vielen Opfern des Holocaust und zeigen auf, wie wichtig es ist, die Erinnerungen an dieses schreckliche Menschheitsverbrechen aufrecht zu erhalten. Hier hat auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier klare Worte gefunden. Ich finde es sehr wichtig, dass der Holocaust und Antisemitismus immer wieder im Gespräch mit jungen Menschen thematisiert werden.
Rita Schwarzelühr-Sutter am Stand der Hans Adler oHG aus Bonndorf, dem Hersteller von Schinken- und Wurstspezialitäten aus dem SchwarzwaldBüro Schwarzelühr-Sutter/RvdH

Unterwegs auf der Grünen Woche: Aussteller aus Baden-Württemberg überzeugen

Zu den Ausstellern aus Baden-Württemberg auf der Internationalen Grünen Woche gehörten u.a. der Produzent für regionale Wurst- und Schinkenspezialitäten Hans Adler oHG aus Bonndorf, die Jung Fruchtsäfte GbR aus Teningen, die Winzergenossenschaft Britzingen Markgräflerland aus Müllheim uvm..

Elektromobilität: Erster Großbagger mit Elektroantrieb

Die Helmut Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH aus Geisingen in Baden-Württemberg investiert in die Nutzung eines 28 Tonnen schweren Elektro-Baggers mit Lithium-Ionen-Batteriespeicher. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums mit rund 660.000 Euro gefördert.

Eindrücke

Zwei eindrückliche Tage mit spannenden Diskussionen und engagierten Menschen

Bundesumweltministerium fördert mit 2,27 Mio. Euro klimaschonende Mobilität in Baden-Württemberg

Bundesumweltministerium fördert mit 2,27 Mio. Euro klimaschonende Mobilität in Baden-Württemberg

 


Planungsbeschleunigungsgesetz entlastet Kommunen bei Eisenbahnkreuzungen

Der Bundestag hat am Freitag, den 31.01.2020, das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren verabschiedet. Neben der Vereinfachung des Verfahrens bei Ersatzneubauten der Bahn ohne Kapazitätserweiterung sowie der Ausweitung von bisherigen Beschleunigungsmaßnahmen auf den ÖPNV ist auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz geändert worden. Dadurch werden Kommunen mit Bahnübergängen deutlich entlastet.

Das Gesetz zu weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist vor allem für Kommunen ein wichtiger Erfolg. Das gilt vor allem für die Neuregelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz. In vielen Städten und Gemeinden stellen Bahnübergänge ein großes Hindernis dar. Vielen Kommunen war es bislang nicht möglich, die Bahnübergänge zu überbrücken, weil sie den Eigenanteil von 1/3 der Gesamtkosten nicht stemmen konnten. Das ändert sich nun.

Die Kosten werden bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Bahn und zu einem Sechstel vom Land übernommen. Die Kommunen sind somit von der Finanzierung befreit. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, unsere Kommunen von der Kostenbeteiligung an höhengleichen Bahnkreuzungen zu befreien. Das ist ein großer Schritt nach vorn. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Schienenverkehrs auch für den Klimaschutz brauchen die Kommunen diese Unterstützung. Damit gehen wir über die Beschlüsse des Koalitionsvertrages, dies nur für sogenannte TEN-Strecken (Transeuropäische Netze) zu ermöglichen, deutlich hinaus.

Dennoch gibt es nach wie vor höhenungleiche Kreuzungsmaßnahmen (wie Stege oder Brücken), die von dem Gesetz nicht erfasst sind. Hintergrund ist die Tatsache, dass bislang noch keine Schätzung über die Kosten einer solchen Erweiterung vorliegt. Wir haben darauf gedrängt, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschieht und werden auf dieser Grundlage eine weitere Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vornehmen, die auch hiervon betroffene Kommunen entlastet. Besonders den Kommunen entlang der Hochrheinstrecke kommt dies zu Gute.

 

Schnelles Internet im Hochschwarzwald: 1,8 Mio. Euro fließen nach Eisenbach

Ich freue mich sehr, dass der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald 3,6 Millionen Euro in die Erschließung von unterversorgten Adressen in Eisenbach investiert und dafür Fördermittel des Bundes in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro erhält.
Die Gesamtinvestitionen für das Breitbandausbauprojekt des Zweckverbandes betragen laut dem Projektträger atene KOM GmbH 3.592.136,00 Euro. Mit einer Förderquote von 50 Prozent beträgt die vorläufige Höhe der Zuwendung der Bundesförderung 1.796.068,00 Euro. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt die Bundesregierung die Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist. Auch der ländliche Raum hat ein Recht auf einen guten Zugang zu schnellem Internet. Mit dieser Summe leistet der Bund ganz konkret einen Beitrag dazu, dass unsere Heimatregion nicht abgehängt wird.

 

Schnelle Facharzttermine für gesetzlich Versicherte

In meinen Bürgersprechstunden werde ich oft darauf angesprochen, dass gesetzlich Versicherte meist mehrere Monate auf einen Facharzttermin warten müssen. Wer die 116117 anruft, kann mit einer Terminvermittlung innerhalb einer Woche bei einer Wartezeit bis zum Termin von höchstens vier Wochen rechnen.

Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer vermitteln für gesetzlich Krankenversicherte online oder telefonisch unter der 116117 Termine bei Ärzten. Für Fachärzte benötigen Patienten eine Überweisung (Ausnahme: Augenärzte und Gynäkologen). Für Termine bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten brauchen Patienten keine Überweisung. Seit 1. Januar 2020 sind die Terminservicestellen 24 Stunden erreichbar.

Die Terminservicestellen vermitteln keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt oder Therapeuten. Patienten erhalten einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat. Die Terminservicestellen haben bis zu eine Woche Zeit, einen Termin innerhalb von vier Wochen – für psychotherapeutische Akutbehandlungen innerhalb von zwei Wochen – zu vermitteln.

Das im Mai 2019 vom Bundestag beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht zudem eine erneute Erhöhung der Kapazitäten für Kassenpatienten vor. Dazu wurden grundversorgende Fachärzte wie Augenärzte und Orthopäden dazu verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anzubieten. Für alle Ärzte und Psychotherapeuten mit vollem Versorgungsauftrag (mind. 20 Stunden pro Woche) wurde auch die Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden pro Woche angehoben.

Dazu gibt es finanzielle Anreize, unter anderem auch zur Behandlung neuer Patienten. Die Untersuchung und Behandlung von Patientinnen und Patienten, die über eine Terminservicestelle in die Praxis kommen, wird extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt, d.h. ihre Behandlung wird nicht in das arztindividuelle Heilmittel-Budget hinein gerechnet.

Zusätzlich gibt es je nach Länge der Wartezeit einen extrabudgetären Zuschlag von 20, 30 oder 50 Prozent auf die Abrechnungspauschale für den ersten ambulanten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.

Die direkte Terminvermittlung durch den Hausarzt wird nun ebenfalls finanziell gefördert: Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner erhalten rund zehn Euro für die Vereinbarung eines dringenden Termins beim Facharzt.

Es lohnt sich also sowohl für die Patienten als auch die Ärzte, das Angebot der Terminservicestellen zu nutzen.

 

 

Neuausrichtung der Agrarförderung – Forderung des SPD-Ortsvereins Schopfheim

Die Forderung vieler Genossinnen und Genossen vor Ort, die Auszahlung von Agrarzahlungen stärker an klare ökologische Kriterien zu binden, teile ich ausdrücklich. Ich habe aber auch Verständnis für den Unmut vieler Landwirtinnen und Landwirte. Viele von ihnen stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb müssen wir raus aus der Sackgasse niedriger Preise und einer verfehlten Agrarpolitik. Wir brauchen faire Preise für gute Produkte. Wir brauchen eine Agrarpolitik, die die Umweltbelastungen, die die Landwirtschaft verursacht, ehrlich benennt und diese abstellt. Sei es bei der Nährstoffbelastung des Grundwassers, beim Einsatz von Pestiziden wie Glyphosat oder beim Insektenschutz.

Jedes Jahr fließen rund 40 Prozent des EU-Haushalts in die Agrarförderung. Das sind etwa 58 Milliarden Euro. Im Durchschnitt bezahlt jede Bürgerin und jeder Bürger der EU also pro Jahr 114 Euro für die EU-Agrarpolitik. Über die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa und somit auch über die zukünftige Förderung wird aktuell im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten EU-Haushalt von 2021-27 diskutiert.

Deshalb muss jetzt die Agrarförderung für die Zukunft ausgerichtet werden und aus Umwelt- und Naturschutzsicht zwei Dinge leisten: Erstens muss sie dafür sorgen, dass Landwirtinnen und Landwirte ein auskömmliches Einkommen haben und dabei gleichzeitig einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – anders lässt sich der Einsatz von Steuermitteln nicht rechtfertigen. Dafür bedarf es auch Pflichten und sinnvoller Anreize für die Empfänger der Mittel. Zweitens muss die staatliche Förderpolitik dafür sorgen, dass ausreichende Finanzmittel für öffentliche Güter bereitgestellt werden.

Der SPD-Ortsverein Schopfheim war an mich herangetreten mit der Bitte um Unterstützung eines Antrags, welcher die Umschichtung öffentlicher Zuschüsse zugunsten ökologisch produzierender Bauern fordert.

 

Zusätzliche Bundesmittel für mehr Tempo beim Ausbau der Hochrheinstrecke nutzen

Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes zusätzliche finanzielle Hilfen für den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs beschlossen. Mit zusätzlich 4,6 Milliarden Euro in den kommenden sechs Jahren aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können die Länder den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, den Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen sowie weitere Maßnahmen im Personennahverkehr vorantreiben. Die zusätzlichen rund 5,25 Milliarden Euro in den Jahren 2020 – 2031 aus dem Regionalisierungsgesetz können die Länder nutzen, um beispielsweise in Fahrzeuge für den regionalen Schienenverkehr zu investieren oder Verkehrsleistung zu bestellen. Diese Mittel sollte die grün-schwarze Landesregierung nutzen, um Ausbau und Qualitätsverbesserungen auf der Hochrheinstrecke durch zusätzliche Investitionen zu beschleunigen. Mit Blick auf die seit Jahren gravierenden Missstände auf der Hochrheinstrecke in puncto Pünktlichkeit und Qualität der Züge sind zusätzliche Mittel bei der Hochrheinbahn gut investiertes Geld. Wir dürfen nicht zulassen, dass Pendlerinnen und Pendler aufgrund der Unzuverlässigkeit der Hochrheinbahn das Auto wieder als ernsthafte Alternative in Betracht ziehen. Das läuft allen Bestrebungen für mehr Klimaschutz entgegen. Nur mit einem zuverlässigen Schienenpersonennahverkehr, der von den Menschen gerne genutzt wird, können wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link:

https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-geld-schienenstrecken-nahverkehr