Vorlesen ist der erste Schritt

Eine spannende Familiengeschichte findet aufmerksame Zuhörer. Sehr gerne las ich Kindern der dritten und vierten Klasse an der Johann-Peter-Hebel Grundschule in Tiengen aus dem Kinderbuch „Wird sind nachher wieder da, wir müssen kurz nach Afrika“ von Oliver Scherz vor. Die Aktion war Teil des Bundesweiten Vorlesetages.

Ich möchte Kindern Spaß am Lesen vermitteln. Vorlesen ist der erste Schritt, um sie an das eigenständige Lesen heranzuführen. Meinen eigenen Kindern habe ich deshalb auch immer gerne vorgelesen. Und deswegen habe ich mich auch sehr gerne an dieser Aktion zum Bundesweiten Vorlesetag beteiligt.

Es hat mir viel Spaß gemacht, den kleinen Zuhörern das schöne Buch vorzulesen und gemeinsam mitzufiebern, ob der Elefant Abu seine Familie wiederfindet. Besonders toll war, als wir nebenbei darüber sprachen, was Familie für uns bedeutet und die Schülerinnen und Schüler mir zeigen konnten, dass sie bereits viel über die Tierwelt in Afrika wissen.

Der Bundesweite Vorlesetag ist eine gemeinsame Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung. Mittlerweile begeistert der Bundesweite Vorlesetag mehr als 670.000 Vorleserinnen und Vorleser.

 

Im Gespräch mit protestierenden Bauern in Berlin

Tausende Bauern aus dem gesamten Bundesgebiet sind heute nach Berlin gekommen, um gegen die aktuelle Landwirtschaftspolitik zu demonstrieren. Diese Gelegenheit habe ich genutzt, um mit den Bauern vor Ort zu ihrem Anliegen ins Gespräch zu kommen.

Heute haben tausende Bauern für bessere Bedingungen in der Landwirtschaft demonstriert. Mir ist wichtig, dass wir Dialog mit den Bauern das Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft gemeinsam verfolgen. Deswegen war es mir ein besonderes Anliegen, heute vor Ort mit den Protestierenden ins Gespräch zu kommen und mir ihre Anliegen anzuhören. Ich habe dabei klar gemacht, dass gerade die für unsere Region so typischen kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetriebe mehr von EU-Subventionen profitieren müssen. Wichtig ist mir auch, dass wir bei der Reform der europäischen Agrarpolitik (GAP) Subventionen für die Landwirtschaft an Maßnahmen binden, die für mehr Klima- und Umweltschutz sorgen. Wir wollen, dass Landwirte für mehr Tierwohl und Insektenschutz auch fair entlohnt werden.

 

Michelle Müntefering, Staatsministerin für internationale Kulturpolitik zu Besuch in Laufenburg

Die deutsche Staatsministerin für internationale Kulturpolitik, Michelle Müntefering, sieht den grenzüberschreitenden Kulturaustausch als wichtigen Beitrag zum Erhalt von Werten. Nur durch das große Engagement der Künstler, der ehrenamtlichen Kulturschaffenden und der Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden sind diese zukunftsfähigen Projekte über Grenzen hinweg erst möglich.

Am Donnerstag (21.11.2019) besuchte die deutsche Staatsministerin für internationale Kulturpolitik, Michelle Müntefering, Laufenburg beiderseits des Rheins um sich vor Ort ein Bild zu machen von der sehr erfolgreichen kulturellen Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. In Gesprächen mit Künstlern, ehrenamtlichen Kulturschaffenden und den Verantwortlichen in beiden Städten betonte sie, wie wichtig der Kulturaustausch für den Erhalt von „großen Werteerrungenschaften“ sei. „Mehr Laufenburg für uns alle“, bilanzierte die Ministerin in einem anschließenden Gespräch.

Laufenburg ist ein tolles Beispiel dafür, wie grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit wirklich gut funktionieren kann. Ich denke dabei insbesondere an die jährlich stattfindenden Kulturtage, die seit mehr als 20 Jahren erfolgreich gemeinsam organisiert werden. Ich freue mich deshalb sehr, dass Staatsministerin Michelle Müntefering meiner Einladung an den Hochrhein gefolgt ist. Unsere Grenzregion ist Teil eines einzigartigen, gemeinsamen Kulturraums. Ich möchte insbesondere den Literaten, Künstlern und Musikern, aber auch den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden sehr für ihr Engagement und ihren Einsatz danken, ohne die solche zukunftsfähigen Projekte nicht möglich wären.

Gerade in Zeiten von aufkeimendem Nationalismus ist das grenzüberschreitende Miteinander zwischen den Menschen besonders wichtig.  Ihnen ist es zu verdanken, wenn die Landesgrenzen nicht mehr spürbar sind. Vielmehr ist die Zusammenarbeit der Akteure von einem sehr freundschaftlichen Umgang geprägt, gerade auch dann, wenn es ganz unterschiedliche Standpunkte zum einen oder anderen Thema gebe. Mit Kultur kann man viel erreichen, vor allem dann, wenn der Kulturaustausch in den Städten und Gemeinden vorangetrieben wird.

Nach einem Treffen mit dem Bürgermeister der Stadt Laufenburg, Ulrich Krieger, der Geschäftsführerin der Hochrheinkommission, Vanessa Edmeier, und Kulturschaffenden aus der Region besuchten Staatsministerin Müntefering und ich gemeinsam das Heimatmuseum „Schiff“ auf der Schweizer Seite. Präsident Hans Burger und Joe Schnetzler vom Museumsverein Laufenburg erläuterten dort Konzepte und Zukunftspläne jenseits des Rheins.

 

Bundesumweltministerium fördert Leuchtturmprojekt für den Radverkehr in Wilhelmshaven

Parlamentarische Staatssekretärin übergibt Förderbescheid für rund 4,6 Millionen Euro an den Bürgermeister

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt heute einen Förderbescheid für das Projekt „Bundeswehr-Radwege-Netz“ an den neuen Wilhelmshavener Bürgermeister Carsten Feist. Der Bau von zwei modellhaften Fahrradrouten soll das Radfahren im Stadtgebiet von Wilhelmshaven attraktiver machen. Dazu werden unter anderem neue Radwege mit umweltfreundlicher Beleuchtung, eine Brücke über die Autobahn 29 und den Fluss Maade gebaut und Fahrradstraßen eingerichtet.

Rita Schwarzelühr-Sutter: „Radfahren ist gut für den Klimaschutz und fördert die Gesundheit. Der Radverkehr ist daher ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Mit unserer Bundesförderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sprechen wir gezielt die Angehörigen des größten Marinestandorts der Bundeswehr an, um diese für die täglichen Wegstrecken zu einem Umstieg auf das Fahrrad zu begeistern. So möchten wir Wilhelmshaven zu einem der attraktivsten Orte für den Radverkehr im Norden umgestalten.“

Im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ der NKI werden modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert. Seit 2016 hat das Bundesumweltministerium bundesweit bereits 55 Einzel- und 21 Verbundvorhaben zum Radverkehr im Rahmen des Förderaufrufs mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 126 Millionen Euro unterstützt.

 

Quelle: BMU

18.11.2019 | Pressemitteilung Nr. 208/19 | Nationale Klimaschutzinitiative

Bundesumweltministerium fördert nachbarschaftlichen Klimaschutz in Bremen

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium, übergibt heute Vertreterinnen und Vertretern des NABU Bremen den Förderbescheid für das Projekt „Gemeinsam aktiv für den Klimaschutz im Alltag“. Das Projekt wird im Rahmen des Förderaufrufs „Kurze Wege für den Klimaschutz“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund 226.000 Euro gefördert.

Rita Schwarzelühr-Sutter: „Ein Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz liegt in den Kommunen. Alle Bürgerinnen und Bürger können mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen dazu beitragen, ihre persönliche Treibhausgasbilanz zu verringern und der globalen Erwärmung entgegenzusteuern. Jede und jeder Einzelne kann in seinem Alltag aktiv zum Klimaschutz beitragen – sei es mit nachhaltigem Konsum, bei der Ernährung oder beim Einkaufsverhalten. Das NABU-Projekt im Bremer Stadtteil Hemelingen gibt nachbarschaftliche Tipps dazu. Wir unterstützen das gerne mit unserer Nationalen Klimaschutzinitiative.“

Mit dem Projekt „Gemeinsam aktiv für den Klimaschutz im Alltag“ möchte der NABU Landesverband vielfältige Beteiligungs- und Bildungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Nachbarschaft schaffen. Insbesondere Alltagsthemen stehen hier im Vordergrund. Unter dem Motto „Selbstgekocht und Selbstgezogen“ sowie „Reparieren statt Wegwerfen“ wird ein umfangreiches Veranstaltungs- und Kursangebot gefördert. Die Kursinhalte werden darüber hinaus in kindgerechten Aktionen und Unterrichtseinheiten in Kitas und Schulen eingebunden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Ausbildung von Klimabotschafterinnen und Klimabotschaftern zur Wissensvermittlung und praktischen Hilfestellung in Privathaushalten. Das Projekt läuft von 2020 bis 2022.

Dem ressourceneffizientem und klimafreundlichem Alltagshandeln auf lokaler Ebene kommt eine besondere Bedeutung zu. Soziale und kulturelle Einrichtungen, Bürgerinitiativen sowie Umweltschutzorganisationen und Vereine sind hierbei relevante Schlüsselakteure. Sie agieren als tatkräftige Organisatoren, Multiplikatoren und kompetente Wissensvermittler. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen betragen in Deutschland circa 11 Tonnen pro Jahr. Hier liegt ein wichtiges Minderungspotenzial, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Mit der Schaffung und Verstetigung praktikabler und gemeinschaftlich nutzbarer Angebote auf lokaler Ebene können diese Potenziale gehoben und Klimaschutzbeiträge geleistet werden.

Im Rahmen des Förderaufrufs „Kurze Wege für den Klimaschutz“ der NKI werden Projekte auf Nachbarschaftsebene gefördert, die praktikable Angebote mit hohem Treibhausgasminderungspotenzial schaffen und Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, ihren Alltag klimafreundlich und ressourceneffizient zu gestalten. Der Verstetigung und Verankerung dieser Ansätze vor Ort kommt eine besondere Bedeutung zu.

Seit 2016 hat das Bundesumweltministerium bundesweit bereits 168 Projekte im Rahmen des Förderaufrufs mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 16 Millionen Euro unterstützt.

Quelle: BMU
18.11.2019 | Pressemitteilung Nr. 206/19 | Nationale Klimaschutzinitiative

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 18 / 2019

Viele Menschen haben ihr Leben lang hart gearbeitet, waren fleißig und ließen sich nicht unterkriegen. Wenn sie dann in Rente gehen, haben sie trotzdem kaum etwas im Portemonnaie, sie kommen kaum über die Runden, weil die Löhne zu niedrig waren. Das ist zutiefst ungerecht. Diese Rentnerinnen und Rentner haben das Land mitaufgebaut, Kinder erzogen, sie verdienen Respekt und Anerkennung. Das muss sich selbstverständlich auch in ihrer Rente widerspiegeln.

Lange hat die SPD-Bundestagsfraktion für eine Solidarrente gekämpft, eine Respektrente wenn man so will. Das bedeutet, dass die Rente klar über der so genannten Grundsicherung liegt (hieß früher Sozialhilfe). Die Bezeichnung hat sich geändert, aber das Versprechen ist gehalten: Nun kommt endlich die Grundrente! Am Sonntag haben sich die Spitzen von SPD und Union auf einen Kompromiss verständigt.

Die Grundrente setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.

Das funktioniert so:

Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist außerdem, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus so genannten „Grundrentenbewertungszeiten“ des gesamten Versicherungslebens zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegt. Es soll außerdem einen Übergangsbereich geben für diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das verhindert eine sozusagen harte Abbruchkante.

Die Grundrente werden 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen: Vier von Fünf Berechtigten werden weiblich sein. Denn häufig haben Frauen in Berufen gearbeitet, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Es werden auch viele Ostdeutsche profitieren, die oft besonders lange, aber zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben.

Kein Gang zum Amt, auch Bestandsrentner profitieren

Ganz wichtig: Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen.

Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Man muss nicht zum Sozialamt. Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung – ganz im Gegenteil: Sie wird durch eigene Leistung erworben. Sie wird nicht geschenkt, sie ist verdient. Wer die nötigen Zeiten erworben und einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie als Bestandteil der Rente von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt.

Die Technik

Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Einkommensfreibetrag geben. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass das zu versteuernde Einkommen bis zu 1250 Euro (Alleinlebende) bzw. 1950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet wird. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.

Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, zu dem der steuerfrei gestellte Anteil der eigenen Rente und Kapitalerträge hinzugerechnet wird (Mieteinnahmen usw.). Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel geringer als das Bruttoeinkommen und wird individuell vom Finanzamt festgestellt. Bei der Ermittlung werden von den Gesamteinkünften Sonderausgaben (zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung) sowie außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel für die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger) abgezogen. Der bereits versteuerte Teil der Rente wird nicht angerechnet.

Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Betrag abgeschmolzen − und zwar bürgerfreundlich und automatisiert durch einen einfachen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Eine Vermögensprüfung, etwa des Wohneigentums, findet nicht statt. Die meisten Grundrentenbezieher erhalten die volle Grundrente.

Freibetrag beim Wohngeld

Verbesserungen beim Wohngeld: Für viele Rentnerinnen und Rentner sind die steigenden Wohnkosten eine große finanzielle Belastung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits durchgesetzt, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. So lässt sich vermeiden, dass Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Ein zweiter wirksamer Schritt soll ein Freibetrag beim Wohngeld sein, damit die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird. Umsetzen wird das das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Freibetrag bei Grundsicherung

Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitigen verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert war, soll zudem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit wird für langjährig Versicherte sichergestellt, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt hat oder nicht – auch im Geldbeutel.

Der Freibetrag soll abhängig von der individuellen Rente berechnet werden und maximal 212 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) betragen.

Finanzierung

Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Gelder insbesondere durch einen höheren Bundeszuschuss zur Rentenversicherung aufgebracht, also durch Steuern. Zudem wird die lange schon nötige Finanztransaktionssteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten.

Die Grundrente ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Nach einem langen Arbeitsleben muss man sich – auch bei geringem Einkommen – auf die Rente verlassen können. Dafür sorgt die Koalition jetzt. Die Grundente soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Versprochen, gehalten: Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags beschlossen (Drs. 19/14103).

Der Gesetzentwurf setzt um, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen und Familien.

Das Gute: Die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur, was für Deutschlands Wirtschaft wiederum von großem Nutzen ist.

Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selb-ständige und Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.

Die reichsten zehn Prozent sollen den Soli aber weiterzahlen – in voller Höhe allerdings nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen ihren Beitrag leisten für Zukunftsinvestitionen: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung.

Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs:

Wer jährlich weniger als 16.956 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, wird künftig den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten beträgt die Grenze 33.912 Euro. Nach geltendem Recht wird der Zuschlag erhoben, wenn die tarifliche Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro bzw. 1944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) übersteigt. Das wird durch eine entsprechende Anhebung der Freigrenze für die Einkommensteuer erreicht, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt.

Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer, erhoben. Stattdessen wird er für rund 6,5 Prozent der verbleibenden Soli-Zahlenden ebenfalls abgesenkt, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Dazu wird die sogenannte Milderungszone angepasst, so dass das Gesetz bis weit in die Mittelschicht wirkt.

Zwei Beispiele:

Für ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer entfällt der Solidaritätszuschlag voll-ständig bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro. Erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro muss weiterhin der volle Soli entrichtet werden. Ab 73.874 Euro fällt der Solidaritätszuschlag in der Milderungszone nur noch zum Teil an.

Eine Familie mit zwei Kindern (alleinverdienende Arbeitnehmerin bzw. alleinverdienender Arbeitnehmer) muss erst ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro den vollen Solidaritätszuschlag entrichten, ab 151.990 Euro wird er in der Milderungszone nur noch zum Teil erhoben. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro zahlt die Familie gar keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Wichtig dabei ist aber: Das sind zwei Beispiele unter bestimmten Bedingungen. Denn grundsätzlich kommt es nicht auf das Bruttojahreseinkommen, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen an. Das unterscheidet sich natürlich, zum Beispiel durch Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Werbungskosten etc.

So gibt es eine deutliche finanzielle Stärkung für die allermeisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allerdings: Eine Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Soli-Zahlenden, also etwa den Vorstand eines Dax-Konzerns, würde zusätzlich rund 11 Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern weiter erhöhen. Und für Steuergeschenke an Einkommensmillionäre steht die SPD-Bundestagsfraktion nicht zur Verfügung.

SPD-Fraktionsvizechef Achim Post stellt klar: „Von einer Komplettabschaffung des Soli, so wie es CDU und CSU am liebsten wollen, würden nur noch die absoluten Topverdiener profitieren. Das wäre nicht nur höchst ungerecht, es würde den Staat auch Einnahmen kosten, die wir für Investitionen etwa in Bildung und Klimaschutz dringend gebrauchen. Eine Komplett-Abschaffung des Soli ist und bleibt für die SPD-Fraktion daher nur denkbar, wenn sie mit einer Erhöhung der Reichen- und Einkommensteuer für Topverdiener verbunden ist. Steuerentlastungen dürfen nicht dazu führen, dass die soziale Schere in unserem Land noch weiter aufgeht. Stattdessen muss es das Ziel sein, sie zu schließen.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Wohlstand für viele, nicht nur Reichtum für wenige. Das ist die Voraussetzung, um den Zusammenhalt im Land zu stärken. Auch deshalb schafft die Koalition von 2021 an den Soli ab – für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die reichsten zehn Prozent sollen aber weiterzahlen – in voller Höhe sogar nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat das Parlament am Donnerstag beschlossen.

Die Koalition verschärft den Kampf gegen Geldwäsche und Steuervermeidung. Dazu hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung die Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht beschlossen.

Mit der Umsetzung in ein nationales Gesetz (Drs. 19/13827) wird der Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung weiter verstärkt. Die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie adressiert gezielt Themen, die im Nachgang zu den terroristischen An-schlägen von Paris und Brüssel sowie dem Bekanntwerden der so genannten „Panama Papers“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten. Es soll Kriminellen erschwert werden, Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken.

Die Koalition schafft Transparenz. Das so genannte Transparenzregister wird zukünftig für die Öffentlichkeit einsehbar. Mit dem Register soll verhindert werden, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können. Bislang hatte nur ein beschränkter Personenkreis Zugang zu dem Register, das Auskunft darüber gibt, wer hinter einem Unternehmen als Käufer steckt – etwa bei einem Immobiliengeschäft.

Außerdem müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete künftig vor neuen Geschäften mit mitteilungspflichtigen Vereinigungen bzw. Rechtseinheiten einen Registrierungsnachweis oder Auszug aus dem Register einholen und ihnen im Transparenzregister auffallende Unstimmigkeiten melden.

Gut ausgestattete Ermittlungseinheiten verhindern Kriminalität und legen illegale Finanzströme trocken. Deswegen stärkt die Koalition die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll, sie ist die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes. Sie bekommt einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Mehr Transparenz

Außerdem müssen mehr Berufsgruppen als bisher einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden melden und Vorsorge betreiben. Beispielsweise müssen Notare künftig in mehr Fällen als bislang die Behörden informieren, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche bei Immobilientransaktionen vorliegt. Denn der Immobiliensektor ist besonders anfällig für Geldwäsche.

Im parlamentarischen Verfahren haben die Sozialdemokraten gerade mit Blick auf das hohe Risiko im Immobiliensektor noch weitergehende Verbesserungen erreicht: Künftig müssen ausländische Gesellschaften sich im Transparenzregister eintragen lassen, wenn sie eine Immobilie im Inland erwerben möchten. Außerdem müssen die Eigentumsverhältnisse und die Kontrollstruktur des Vertragspartners bei geplanten Immobilientransaktionen geprüft und dokumentiert werden. Wenn gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird, muss der Notar die Beurkundung des Geschäfts ablehnen.

Auch Edelmetallhändler und Auktionshäuser werden zu mehr Transparenz verpflichtet. Das Gesetz sieht vor, dass künftig bereits ab einem Handelswert von 2000 Euro bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung zu erstatten ist. Bislang lag die Schwelle bei 10.000 Euro.

Im Finanzsektor sollen künftig auch Anbieter von elektronischen Geldbörsen, in denen Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins verwahrt werden, zum Vorgehen gegen Geldwäsche verpflichtet werden. Das Gleiche gilt für Kunstvermittler und Kunstlagerstätten ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und für Immobilienmakler bei Mietverträgen mit einer Monatsmiete von mindestens 10.000 Euro.

Das Wichtigste zusammengefasst: Ein neues Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll es Kriminellen erschweren, ihr schmutziges Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen auch terroristische Straftaten finanziert. Die Gesetzesvorlage von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verpflichtet mehr Berufsgruppen als bisher, einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden zu melden und Vorsorge zu betreiben. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion noch weitergehende Verbesserungen erreicht, die insbesondere das hohe Risiko für Geldwäsche im Immobiliensektor adressieren sollen.

Wir haben keine Zeit zu verlieren. Darum haben sich SPD und CDU/CSU nach langen Verhandlungen in der Regierung auf Regeln geeinigt, wie Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen verlässlich erreichen kann. Am Freitag hat der Bundestag nun das Klimaschutzgesetz (Drs. 19/14337) verabschiedet, ebenso Regelungen zur Einführung einer CO2-Bepreisung durch ein nationales Emissionshandelssystems, den steuerlichen Komponenten sowie Änderungen beim Luftverkehrsgesetz.

Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der Klimapolitik. Die Menschen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten werden. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide Grundlage gestellt und verbindlich gemacht. Für alle Sektoren (Bereiche), die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 und der europäischen Klimaschutzverordnung ergeben, werden die jährlich definierten Minderungsziele gesetzlich festgeschrieben. Das schafft größtmögliche Transparenz und sichert eine zeitnahe Kontrolle, ob die Klimaziele eingehalten werden.

Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und durch einen unabhängigen Expertenrat für Klimafragen begleitet. Damit wird Objektivität über den Stand und die noch zu realisierenden Minderungen gewährleistet. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, steuert die Bundesregierung unverzüglich nach. Der zuständige Ressortminister legt dafür innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vor. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Klimaziele zu erreichen.

Änderungen am Gesetz

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen Änderungen am Klimaschutzgesetz vereinbart. So soll es künftig zum Beispiel eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ geben. Bundestag oder Bundesregierung können den Expertenrat mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen. Darüber hinaus wird die Beteiligung des Bundestages an künftigen Rechtssetzungsvorhaben gestärkt.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, entfaltet aber keine Rechtswirkung für Private. Dabei geht der Bund selbst mit gutem Beispiel voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Darüber hinaus setzt er sich das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

Für das Klimapaket nimmt die Koalition mehr als 50 Milliarden Euro in die Hand – zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr deutlich auszubauen. Das Ziel, 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu schaffen, wird nun Gesetz. Um es zu erreichen, sollen die Stromnetze ausgebaut und eine Millionen Ladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Außerdem soll die derzeit bestehende Begrenzung beim Ausbau für Solarenergie aufgehoben und das Ausbauziel bei Windenergie angehoben werden.

Der CO2-Ausstoß bekommt erstmals einen Preis. Das ist wichtig, weil es Tempo bringen wird in die Entwicklung sauberer Technologien. Gleichzeitig unterstützt die Koalition die Bürgerinnen und Bürger, auf klimafreundliche Autos und Heizungen umzusteigen. Bahnfahren wird günstiger, Fliegen wird teurer.

Änderungen im Steuerrecht

Des Weiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (Drs. 19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe „das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse“, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drs. 19/14338) eingebracht, „um die Herausforderungen der Kohlendioxid-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten wird dadurch steuerlich stärker gefördert.“ Es müsse „rasch und entschlossen“ gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen, heißt es in der Vorlage.

Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neues, optionales Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergie-anlagen. Dadurch können Gemeinden und damit auch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen aus der Windenergie angemessen beteiligt und dadurch motiviert werden, mehr Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen von 2020 an für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.

Vieles förderfähig

Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt, also vor allem Menschen mit geringem Einkommen.

Klimaschutz betrifft alle Bereiche des Alltags. Darum hat die Koalition auch ein so umfassendes Klimapaket geschnürt. Die SPD-Abgeordneten haben viele für sie wichtige Punkte gegen teils große Widerstände in den Verhandlungen durchgebracht. Deswegen noch einmal ganz klar: Es gibt nun einen gesetzlich verbindlichen Reduzierungsweg für Treibhausgase, an dem nicht zu rütteln ist. Gleichzeitig ist die SPD-Bundestagsfraktion davon überzeugt, dass es gelingen wird, die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg mitzunehmen. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer innovativen, wirtschaftlich erfolgreichen, sozial gerechten und klimaneutralen Gesellschaft. Weitere Wegmarken werden folgen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind bereit, sie zu setzen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Deutschland bekommt ein Klimaschutzgesetz – mit klaren Verantwortlichkeiten, welches Ministerium was zu tun hat, um die Klimaziele zu erreichen. Vorgesehen sind außerdem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neuer, für die Kommunen optionaler Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen. Die Koalition will die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen.

Am Freitag hat das Parlament das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet (Drs. 19/14746). Hinter dem sperrigen Ausdruck verbirgt sich ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung am 9. Oktober beschlossen hat. Mit dem Gesetz wird ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren eingeführt, die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Das ist die Grundlage für eine CO2-Bepreisung in diesen Sektoren, also Wärme und Verkehr.

In das System werden alle in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe einbezogen – unabhängig davon, in welchem Sektor sie verwendet werden. In den ersten zwei Jahren werden zunächst nur wesentliche Hauptbrennstoffe einbezogen – nämlich Diesel, Benzin, Gas und Heizöl. Ziel ist, das Verbrennen fossiler Brennstoffe im Verkehr und im Wärmebereich schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.

Preis steigt an

Zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind diejenigen Unternehmen, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen, zum Beispiel Gaslieferanten und Raffinerien. Die Unternehmen müssen hierfür Zertifikate erwerben.

In einer Einführungsphase werden die Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben, der von Jahr zu Jahr ansteigt. Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen.

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen Änderungen an dem Gesetzentwurf vereinbart: So wurde zum Beispiel einer Forderung des Verbandes Kommunaler Unternehmen entsprochen. Des Weiteren sollen biogene Brennstoffemissionen mit dem Emissionsfaktor Null belegt und geprüft werden, ob das auch für synthetische Kraftstoffe von 2023 an gelten könne. Darüber hinaus wird die Beteiligung des Bundestages an künftigen Rechtssetzungsvorhaben gestärkt.

Das Wichtigste zusammengefasst: Am Freitag hat der Bundestag das Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen. Künftig werden CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen, kurz CO2-Preis. Dafür wird von 2021 an ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase wird es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Das ist ein dicker Baustein, um die Klimaschutzziele von Paris zu erfüllen.

Das Umweltauditgesetz, am Donnerstag vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen, umfasst Rechtsänderungen in den Bereichen des Umweltauditrechts, des Atomrechts und des Chemikalienrechts. Die Änderungen erfolgen aufgrund geänderter europarechtlicher Vorschriften.

Worum es genau geht: Im Umweltauditgesetz werden die Voraussetzungen für weitere Kenntnisse der Umweltgutachter im Zusammenhang mit einem Umweltmanagementsystem geschaffen. Zudem wird ein Verweis auf die Energiemanagementnorm ISO 50001 aktualisiert, und es erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Anforderungen an die unparteiliche und unabhängige Aufgabenwahrnehmung der Umweltgutachter.

Die Änderungen im Atomrecht ermöglichen öffentlich-rechtliche Verträge unter anderem für die Erhebung von Entsorgungskosten anstelle von jährlichen Kostenbescheiden.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. Bis Ende Mai wurden dem Robert-Koch-Institut bereits 420 Masernfälle in Deutschland für das Jahr 2019 gemeldet. Dabei stehen zur Prävention gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln.

Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat der Bundestag am Donnerstag den Gesetzentwurf für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/13452, 19/13826). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.

Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis – zukünftig auch in digitaler Form vorhanden – oder durch ein Attest vom Arzt, von der Ärztin. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist. Jeder Arzt, mit Ausnahme des Zahnarztes, soll die Impfung durchführen können. Wer gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung verstößt, dem droht ein Bußgeld. Im Gesundheitsausschuss gab es zum Gesetzentwurf ausführliche öffentliche Anhörungen von Sachverständigen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Weitere gesetzliche Änderungen

In den Beratungen zum Gesetzentwurf hat sich die SPD-Fraktion mit der Union auf einige fachliche und fachfremde Änderungsanträge verständigt: Die Bundesländer sollen beispielsweise bestimmen können, dass nicht die Kita-Leitung die Nachweispflicht kontrollieren muss, sondern diese Aufgabe von einer staatlichen Stelle, zum Beispiel das Gesundheitsamt, wahrgenommen wird. Damit entlastet die Koalition Kita-Leiterinnen und -leiter in dieser unter Umständen sehr schwierigen Situation vor Ort.

Außerdem kann die jeweils zuständige oberste Landesbehörde allgemeine Ausnahmen von der Nachweispflicht zulassen, wenn das Paul-Ehrlich-Institut einen Lieferengpass bei den Masernimpfstoffen bekannt gemacht hat.

Fachfremd regelt die Koalition mit dem Gesetz die Kostenübernahme für Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt (zum Beispiel mittels K.O.-Tropfen) durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das schützt vor allem Frauen, die Furcht haben, eine Strafanzeige zu stellen. Dazu müssen auf Länderebene Verträge zwischen den Ländern, den Krankenkassen und ärztlichen Einrichtungen geschlossen werden.

Außerdem wird es zukünftig regionale Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen in Apotheken geben. Ärztinnen und Ärzte erhalten zudem die Möglichkeit, chronisch kranken Patientinnen und Patienten bei stabilem Gesundheitszustand und gleichbleibender Medikation ein Wiederholungsrezept auszustellen (beschränkt auf dreimal pro Jahr). Und es wird die Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe bei Minderjährigen verboten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat der Bundestag ein Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Es sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager. Außerdem werden Gewaltopfer bei der Kostenübernahme der vertraulichen Spurensicherung besser geschützt.

Das Parlament hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) beschlossen, mit dem die Arbeit der Gerichte beschleunigt und verbessert werden soll, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken.

Unter anderem sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt und die Nebenklagevertretung gebündelt werden können. Das heißt: Bei Strafprozessen mit vielen Geschädigten können Gerichte den Nebenklägern künftig einen gemeinschaftlichen Anwalt beiordnen, wenn diese die gleichen Interessen haben.

In Gerichtsverhandlungen soll für alle Verfahrensbeteiligten das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken (Gesichtsverschleierung); es sei denn, die Verdeckung ist aus Gründen des Zeugenschutzes notwendig Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.

Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Zukünftig sollen auch Feststellungen über Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter der Person getroffen werden können. Das kann unter anderem die Erstellung von Phantombildern erleichtern.

Effektiver und praxistauglicher

Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden: Um Opferzeugen bei Sexualstraftaten belastende Mehrfachvernehmungen zu ersparen, soll ihre Vernehmung bereits im Ermittlungsverfahren durch einen Richter oder eine Richterin erfolgen und audiovisuell (also Video) aufgezeichnet werden.

Um die Fortsetzung von Prozessen auch während der Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes zu ermöglichen und Einschränkungen beim Einsatz von Richterinnen in umfangreichen Strafverfahren entgegenzuwirken, sind die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung mit den Schutzfristen des Mutterschutzes und der Elternzeit harmonisiert worden.

Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Die beschlossene Vorlage knüpfe an diese Regelungsziele an.

Diese Gesetzesänderungen sind sinnvoll, aber nur ein Mittel für moderne und zügige Strafverfahren. Entscheidend ist, dass der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Bundesländern umgesetzt wird und die darin vereinbarten 2000 zusätzlichen Richter und Staatsanwälte tatsächlich von den Ländern eingestellt werden.

Das Wichtigste zusammengefasst: Am Freitag hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalition beschlossen, der wichtige Regelungen für ein modernes Strafverfahren und zur Beschleunigung von Strafprozessen enthält, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken. Auch der Opferschutz wird verbessert.

Von 2021 an müssen Vorstandsgehälter in börsennotierten Unternehmen verpflichtend gedeckelt werden. Einem neuen Gesetz der Koalition zufolge muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Darüber hinaus wird der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Summe noch einmal herabzusetzen. Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören.

Das Parlament hat am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet (Drs. 19/9739). Zentrales Anliegen der Richtlinie ist es, die langfristige Mitwirkung der Aktionärinnen und Aktionäre börsennotierter Gesellschaften und eine höhere Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern sicherzustellen.

Dazu erhalten unter anderem die Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand und zu Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Personen und Unternehmen, zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern weitergehende Rechte. Dennoch muss das ins deutsche, dualistische System integriert werden, so dass die Entwicklung und die Festlegung der Vergütungspolitik im Unternehmen weiterhin dem mitbestimmten Aufsichtsrat, in dem auch Arbeitnehmervertreter sitzen, obliegen.

Der Aufsichtsrat wird mit dem Umsetzungsgesetz nun verpflichtet ein klar und verständliches Vergütungssystem zu beschließen, das er der Hauptversammlung (Aktionärsversammlung) vorlegen muss. Die Hauptversammlung gibt ein Votum dazu ab, das gegenüber dem Aufsichtsrat grundsätzlich beratenden Charakter besitzt.

Neu und zusätzlich zur Richtlinie haben die Koalitionsfraktionen vereinbart, dass der Aufsichtsrat im Rahmen dieses Vergütungssystems verpflichtet ist, eine Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Das bedeutet, der Aufsichtsrat hat eine Begrenzung der Vorstandsvergütung in den Bericht zwingend aufzunehmen. Bei der konkreten Ausgestaltung ist der Aufsichtsrat aber frei. Es bleibt ihm überlassen, ob er eine Maximalvergütung für den gesamten Vorstand beschließt oder eine gesonderte Obergrenze für jedes einzelne Vorstandsmitglied. Die Kontrolleure können sich dabei zum Beispiel am Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren, wie es bereits schon jetzt gemacht wird, oder konkrete Zahlen festlegen, die sich auch an einem Vielfachen der durchschnittlichen Belegschaftsvergütung orientieren können.

Maximalvergütung kann auch herabgesetzt werden

Neu ist außerdem, dass mit dem Gesetzentwurf der Hauptversammlung nunmehr das Recht eingeräumt wird, die Maximalvergütung des Vorstands durch einen Antrag zur Tagesordnung herabzusetzen. Das bedeutet, in diesem Punkt können die Aktionäre verbindlich eine geringere Maximalvergütung des Vorstands festlegen, als es gegenüber im Vergütungssystem des Aufsichtsrates beschlossen wurde. Notwendig ist, dass die Aktionäre ein Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals (also Stimmenanteil) oder des anteiligen Betrages von 500.000 Euro erreichen, um diesen Antrag zu stellen. Damit sollen eine Belastung oder Verzögerung der Hauptversammlung, die oft nur einmal im Jahr stattfindet, vermieden werden.

Mit der Aufnahme der Maximalvergütung in das zu beschließende Vergütungssystem und dem Recht der Aktionäre, die Maximalvergütung durch Beschluss herabzusetzen, will die Koalition die ausufernden Managergehälter beschränken. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass der mitbestimmte Aufsichtsrat nicht in seinen Kompetenzen begrenzt wird. Die Kompetenz über das Vergütungssystem liegt darum ganz klar beim Aufsichtsrat. Gleichwohl sehen die Koalitionsfraktionen aber auch die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre. Mit dem nun beschlossenen Gesetz sind beide Interessen in Einklang gebracht worden.

Mehr Transparenz geschaffen

Neben vielen weiteren Änderungen ist erwähnenswert, dass die Koalitionsfraktionen den Schwellenwert im Hinblick auf Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen auf 1,5 Prozent des Anlage- und Umlaufvermögens herabgesetzt haben. Das bedeutet, dass Geschäfte, die diese Schwelle überschreiten, der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen. Das sorgt neben der Veröffentlichungspflicht dieser Geschäfte für mehr Transparenz.

Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen ebenfalls in die Vorlage aufgenommen, dass sich die Bezüge der Vorstandsmitglieder an einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung des Unternehmens zu orientieren haben.

Eva Högl, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, sagt: „Wir schaffen die gesetzliche Grundlage dafür, Vorstandsvergütungen wirksam begrenzen zu können. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit der Union im Rahmen der Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie darauf verständigt, dass der Aufsichtsrat im Rahmen des Vergütungssystems gesetzlich dazu verpflichtet werden soll, eine Maximalvergütung (Cap) für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Diese Einigung der Koalition ist ein großer Erfolg.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Von 2021 an müssen Vorstandsgehälter in börsennotierten Unternehmen verpflichtend gedeckelt werden. Einem neuen Gesetz der Koalition zufolge muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Darüber hinaus wird der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Summe noch einmal herabzusetzen. Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören.

Am Donnerstag hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften beschlossen (Drs. 19/13828).

Zum Hintergrund: Eine Revision ist ein rechtliches Mittel, das das Urteil des Gerichts in der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft und gegebenenfalls aufhebt. Es werden aber nicht alle Revisionsanträge zugelassen. In dem Fall kann mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision Einspruch erhoben werden.

Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass der Beschwerdewert in Zivilsachen mehr als 20.000 Euro betragen muss, damit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird. Diese Regelung ist seit dem Jahr 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31. Dezember 2019. Dass eine verlässliche Regelung fehlt, ist auf Dauer unbefriedigend.

Darüber hinaus machen der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen und die veränderten Erwartungen an die Justiz gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich, um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern.

Um die Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten, sieht der nun beschlossene Gesetzentwurf vor, die Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft festzuschreiben.

Zudem soll die Spezialisierung der Gerichte, was Pressesachen, das Erbrecht, insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Beschwerden sowie Anfechtungssachen betrifft, ausgebaut werden. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, landesweit weitere spezialisierte rechtsprechende Organe einzurichten und Rechtsstreitigkeiten an ausgesuchten Gerichten zu konzentrieren.

Die Neuregelung des Rechts der so genannten notwendigen Verteidigung ist Teil eines EU-Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in Strafverfahren. Bei der Reform, die das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, geht es um die Frage, in welchen Fällen Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird (Drs. 19/13829).

Der Gesetzentwurf verlagert den Zeitpunkt der notwendigen Verteidigung vor. Derzeit kann im Ermittlungsverfahren bis auf Ausnahmen nur dann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft das beantragt. Zukünftig soll ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn der Beschuldigte das beantragt oder wenn dessen Mitwirkung aufgrund der Um-stände des Einzelfalls erforderlich ist.

Daneben enthält der Entwurf Regelungen zur Verteidigerbestellung und -auswahl durch das Gericht in denjenigen Fällen, in denen der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger benannt hat. In diesen Fällen sowie zur Durchführung des Revisionsverfahrens soll der Beschuldigte einen Anspruch auf Auswechslung des Pflichtverteidigers haben.

Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren läuft, bedürfen besonderen rechtlichen Schutzes. Um diesen Schutz zu garantieren, hat der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung eine Reform des Jugendstrafverfahrensrechts beschlossen, mit der die EU-Richtlinie 2016/800 zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren umgesetzt werden soll (Drs. 19/13837).

Die Gesetzesvorlage regelt insbesondere die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe bzw. die Ausgestaltung ihrer Aufgaben im Jugendstrafverfahren und die audiovisuelle Aufzeichnung von Vernehmungen jugendlicher Beschuldigter.

Zudem sollen Jugendliche unter 18 Jahren, die in einem Strafverfahren verdächtigt oder beschuldigt werden, mehr Rechte auf professionelle Verteidigung haben. Anders als heute, sollen straffällig gewordene Jugendliche in Fällen der notwendigen Verteidigung künftig schon ab der ersten Stunde von einem Rechtsanwalt vertreten werden.

Denn im Vergleich zu Erwachsenen haben sie oft größere Schwierigkeiten, die Bedeutung eines Strafverfahrens zu erkennen und dessen Abläufe zu verstehen, oder einzuschätzen, welche Tragweite ihre Äußerungen gegenüber Polizisten oder Staatsanwälten haben.

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag werden sie als Heranwachsende bezeichnet. Dann ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht möglich. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind noch nicht strafmündig.

Ein freies und offenes Internet und der weltweite Zugang dazu ist politisches Ziel der SPD-Bundestagsfraktion. Darum unterstützt die Koalition das vom 25. bis 29. November 2019 unter dem Motto „One World. One Net. One Vision“ stattfindende 14. Internet Governance Forum (IGF) der Vereinten Nationen in Berlin. Aus diesem Anlass haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Parlament eingebacht, den die Abgeordneten am Donnerstag erstmals debattiert haben (Drs. 19/15059).

Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig Gastgeber und die Koalition hat die Möglichkeit, ihre Vorstellungen einer gerechten Teilhabe an der Digitalisierung Ausdruck zu verleihen. Denn ursprüngliches Ziel des Forums war es, die „Digitale Divide“ – die digitale Spaltung zwischen den Regionen der Welt, vielfach auch gleichbedeutend mit der Spaltung zwischen Arm und Reich – zu überwinden.

Das Forum birgt die Möglichkeiten, in einem gleichberechtigten gesellschaftlichen Dialog aller Beteiligten, und nicht nur der Regierungen, in den Austausch zu gehen. Denn es ist eine offene Diskussionsplattform zu zentralen rechtlichen, politischen, sozialen und technischen Fragen des Internets. Dieser Multi-Stakeholder-Ansatz bringt alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen an einen Tisch, insbesondere auch bislang unterrepräsentierte Vertreter aus Entwicklungs- und Schwellenländern.

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, dass Deutschland bis 2025 eine schnelle und flächendeckende Gigabitinfrastruktur bekommt. Um das zu erreichen, hat die Koalition in dieser Wahlperiode viele wichtige Weichen für eine flächendeckenden Netz- und 5G-Ausbau gestellt.

Weltweit müssen ungefähr 152 Millionen Kinder und Jugendliche arbeiten, um das Überleben ihrer Familien zu sichern. Die Hälfte dieser Kinder arbeitet unter ausbeuterischen, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen. Ein Grund dafür ist, dass solche Kinderarbeit noch immer Bestandteil zahlreicher globaler Lieferketten ist, ob im Bergbau-, in der Textil-, Auto- und Elektronikindustrie oder in der Landwirtschaft.

Ein Antrag der Koalitionsfraktionen, den der Bundestag am Donnerstag debattiert hat, begrüßt das Engagement der Bundesregierung, um Menschenrechte, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards weltweit Geltung zu verschaffen.

Die Fraktionen fordern die Regierung allerdings auf, das Bewusstsein für ausbeuterische Kinderarbeit in Lieferketten zu schärfen und zu prüfen, ob die Einfuhr von Produkten nach Europa bzw. Deutschland, die nachweislich aus ausbeuterischer Kinderarbeit kommen, gesetzlich unterbunden werden kann.

Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene bei der Gestaltung von Freihandelsabkommen und Zollpräferenzsystemen für konkrete Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen einsetzen. Weiterhin soll sie auf ein Verbot und eine mögliche Sanktionierung von ausbeuterischer Kinderarbeit dringen. Kinderrechte sind Menschenrechte, die immer geachtet werden müssen, überall und für jedes Kind.

Mobilität ist das Rückgrat unserer Gesellschaften. Sie ermöglicht Produktion, Handel, Zugang zur Arbeitswelt und soziale Teilhabe im urbanen und ländlichen Raum. Deshalb ist die Weiterentwicklung der Mobilität in einer sich wandelnden Welt auch unverzichtbar. Mobilität muss nachhaltiger werden, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Gleichzeitig ist die Mobilitätsforschung ein Treiber von neuen Technologien und Innovationen in Dienstleistungen und Infrastrukturen und stärkt somit den Industriestandort Deutschland.

In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU, am Donnerstag eingebracht, begrüßen die Abgeordneten, dass die Bundesregierung in die Forschung und Erprobung neuer nachhaltiger urbaner Mobilitätssysteme investiert und eine stärkere Kopplung des Mobilitätssektors mit anderen Sektoren wie Energie, Umwelt/Klima, Arbeit, Handel und Produktion, Stadtentwicklung, Big Data und Telekommunikation vorantreibt.

Sie fordern die Bundesregierung aber auch auf, eine ressortübergreifende Strategie „Mobilitätsforschung“ zu erarbeiten, mit der neue Mobilitätskonzepte für städtische und ländliche Räume entwickelt und schnell umgesetzt werden können.

Außerdem sollte sie prüfen, inwiefern Forschung zu Mobilitätskonzepten für ländliche Räume beitragen kann, zum Beispiel mit einem besser ausgestatteten öffentlichen Personennahverkehr und alternativen Angeboten wie Bürgerbussen, Pooling- und Sharing-Modellen.

Der Bundestag hat am Freitag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021“ beschlossen.

In dieser Wahlperiode hat der Bund bereits zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.

Auch bei den Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, etwa bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale und eine Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

In den kommenden zwei Jahren will der Bund die Kommunen nun vollständig von den Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten. Zudem stellt er den Bundesländern für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.

Außerdem verbessert die Koalition mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ die Personalausstattung der Justiz. Die Länder sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen und besetzen. Der Bund wird den Ländern zu diesem Zwecke in den nächsten Beiden Jahren insgesamt Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Das Parlament hat am Freitag den Antrag der Fraktionen von SPD und Union „Chancen der Digitalisierung nutzen – offener Zugang und standardisierte Datenformate für eine zukunftsfähige Landwirtshaft 4.0“ beschlossen.

Die Digitalisierung in der Landwirtschaft schreitet voran und bietet Möglichkeiten, die Bürokratie zu bewältigen und effizienter und auch ressourcenschonender zu arbeiten. Für die SPD-Fraktion ist die entscheidende Frage, wer den Zugriff auf die Daten hat und dadurch Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen kann.

Deshalb müssen Datenmanagementsysteme offen sein und standardisierte Datenformate müssen unabhängig von globalen Großunternehmen sein. Das Ziel ist eine staatlich initiierte Agrar-Masterplattform als zentrale Schnittstelle für Dienstleistungen, die allen Landwirten zur Verfügung gestellt werden, aufzubauen. Diese Forderung ist der Kern des Antrages.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Bundeshaushalt 2020: 825.000 Euro für Investitionen auf der Schlossinsel Mainau

Nach Abschluss der Beratungen zum Einzelplan der Staatsministerin für Kultur und Medien im Haushaltsgesetz 2020 kommen der Schlossinsel Mainau 825.000 Euro für Investitionen zuteil. Dies hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Bundeshaushalt 2020: 1,5 Millionen Euro für das Kompetenzzentrum Amateurmusik in Trossingen

Nach Abschluss der Beratungen zum Einzelplan der Staatsministerin für Kultur und Medien im Haushaltsgesetz 2020 kommen dem Kompetenzzentrum Amateurmusik des Bundesmusikverbandes Chor und Orchester in Trossingen 1,5 Millionen Euro zuteil. Dies hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen.
Ruhrverband

Kläranlage Altena erhält innovatives biologisches Reinigungsverfahren

Der Ruhrverband setzt auf der Kläranlage in Altena das Nereda®-Verfahren um. Hierbei wird der Flächenbedarf und der Betriebsaufwand deutlich reduziert, 30 Prozent Energie werden im Gegensatz zu konventionellen Verfahren eingespart. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Weitgehende Soli-Abschaffung nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Soli) mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. 

 


 

Bundeshaushalt 2020: 825.000 Euro für Investitionen auf der Schlossinsel Mainau

Nach Abschluss der Beratungen zum Einzelplan der Staatsministerin für Kultur und Medien im Haushaltsgesetz 2020 kommen der Schlossinsel Mainau 825.000 Euro für Investitionen zuteil. Dies hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen.

Die Mainau ist ein kulturelles Wahrzeichen unserer Heimatregion. Ich freue mich, dass die Schlossinsel mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 850.000 Euro fit gemacht wird für die Zukunft. Das nachhaltige Geschäftskonzept auf der Insel beweist eindrucksvoll, dass Tourismus und Umweltschutz Hand in Hand gehen können.

 

Bundeshaushalt 2020: 1,5 Millionen Euro für das Kompetenzzentrum Amateurmusik in Trossingen

Nach Abschluss der Beratungen zum Einzelplan der Staatsministerin für Kultur und Medien im Haushaltsgesetz 2020 kommen dem Kompetenzzentrum Amateurmusik des Bundesmusikverbandes Chor und Orchester in Trossingen 1,5 Millionen Euro zuteil. Dies hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen.

Das ist eine gute Nachricht für Trossingen. Die Bereitstellung von 1,5 Millionen Euro für die nächsten Jahre ermöglicht den Neubau dieser Einrichtung, die sich perfekt in die Standortgemeinschaft von staatlicher Musikhochschule, Bundesakademie für musikalische Jugendbildung und Musikinstrumentenindustrie einfügen wird.

 

Kläranlage Altena erhält innovatives biologisches Reinigungsverfahren

Der Ruhrverband setzt auf der Kläranlage in Altena das Nereda®-Verfahren um. Hierbei wird der Flächenbedarf und der Betriebsaufwand deutlich reduziert, 30 Prozent Energie werden im Gegensatz zu konventionellen Verfahren eingespart. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert.

Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: „Klimafreundlich Abwasser reinigen – das ist eine sinnvolle Innovation mit Modellcharakter, die hoffentlich viele Nachahmer findet. So bleiben nicht nur Flüsse und Trinkwasser sauber, sondern es wird auch noch das Klima geschützt: so sehen Projekte der Zukunft aus.“

Der Ruhrverband bereitet derzeit den Umbau seiner Kläranlage im sauerländischen Altena vor. Bislang wird dort das Abwasser nach dem biologischen Belebungsverfahren gereinigt, der Schlamm wird anaerob stabilisiert, dann maschinell entwässert und anschließend thermisch verwertet. In Zukunft wird die Reinigung mit dem neuartigen Nereda®-Verfahren erfolgen, bei dem die abwasserreinigenden Mikroorganismen nicht die sonst übliche Flockenstruktur bilden, sondern sich zu kompakten, kugelförmigen Granulen zusammenschließen. Dadurch wird es möglich, alle biologischen Reinigungsprozesse weitestgehend gleichzeitig in einem Reaktor ablaufen zu lassen. Dass das in den Niederlanden entwickelte Verfahren ohne Nachklärbecken und ohne bewegliche Einbauten auskommt, reduziert den Flächenbedarf und Betriebsaufwand deutlich. Eine softwarebasierte Prozesssteuerung in Kombination mit moderner Mess- und Regeltechnik, Online-Überwachung und Fernzugriff ist Bestandteil des Verfahrens und ermöglicht in Zukunft den Betrieb der Anlage als so genannte Satellitenanlage ohne Stammpersonal.

Mit der Umsetzung des Vorhabens wird eine Energieeinsparung von 30 Prozent im Vergleich zum konventionellen Belebungsverfahren unter Verwendung energieeffizienter Aggregate erwartet. Durch die künftig weitestgehend biologische Phosphorelemination wird zusätzlich der Bedarf an Fällmitteln für die chemische Phosphatfällung um voraussichtlich etwa 75 Prozent verringert. Auch die Ablaufwerte werden sich im Vergleich zum Ist-Zustand voraussichtlich deutlich verbessern. Ein wesentliches Ziel des Vorhabens ist es, die Leistungsfähigkeit und Prozessstabilität des neuen Verfahrens zu demonstrieren. Dabei ist insbesondere die sichere Einhaltung der im internationalen Vergleich als streng geltenden deutschen Überwachungswerte (amtliche Überwachung mittels Stichproben) nachzuweisen. Bislang wird das Nereda®-Verfahren überwiegend in Ländern eingesetzt, in denen für die Überwachung der Einleitungen Mittelwerte herangezogen werden beziehungsweise die Überwachungswerte weniger streng sind als in Deutschland.

Die Inbetriebnahme des Nereda®-Verfahrens auf der komplett sanierten Kläranlage Altena ist für das Jahr 2021 geplant.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

 

Quelle: BMU
11.11.2019 | Pressemitteilung Nr. 202/19 | Umweltinformation

Weitgehende Soli-Abschaffung nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Soli) mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

Im Ergebnis werden wir mit der Reform rund 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler besserstellen. Damit entlasten wir natürlich auch einen Großteil der Menschen hier am Hochrhein und im Hochschwarzwald. Wir stärken damit die Friseurin genauso, wie den Dachdecker oder die Bäcker-Meisterin. Wir entlasten die Polizistin, den Busfahrer oder die Lehrerin. Gerade Familien und Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt bald mehr auf dem Konto. Das war uns als SPD besonders wichtig, denn höhere Nettoeinkommen stärken die Kaufkraft und stärken die Binnenkonjunktur insgesamt. Die reichsten zehn Prozent zahlen ihn aber weiter – davon nur die reichsten 3,5 Prozent in voller Höhe. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können.

Mit der weitgehenden Soli-Abschaffung hält die Regierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Der Solidaritätszuschlag wird in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird.  In voller Jahreswirkung zahlen die Steuerzahlerinnen und – Zahler von 2021 an voraussichtlich rund 10 Mrd. Euro weniger, bis 2024 steigt der Betrag auf rund 12 Mrd. Euro.

Nehmen wir beispielsweise ein Ehepaar, sie ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro und er ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro, ohne Kinder. Die beiden zahlen nach derzeitiger Rechtslage den Solidaritätszuschlag in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig für diese Familie. Oder nehmen wir den alleinstehenden Erzieher ohne Kinder mit einem Jahresbruttolohn von 31.500 Euro. Bisher zahlt er 202 Euro Soli pro Jahr, zukünftig zahlt er keinen Cent mehr. Aber nicht nur für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze. Das Gesetz ist deshalb nicht nur sozial gerecht sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.