Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 03 / 2020

Der Bundestag hat am Freitag in 2./3. Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen (Aufstiegs-Bafög; Drs. 19/15273).

Mit dem Gesetz geht die Koalition einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu machen und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen und die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen.

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion schon lange gefordert!

Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie der staatlich anerkannten Erzieherin, die auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-Bafög steht.

Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt.

In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, zu evaluieren, ob Ziele des Gesetzes erreicht wurden und anschließend das Ergebnis dem Bundestag vorzulegen. Darin sollen Hemmnisse und Hürden der Zielgruppen, das Weiterbildungsverhalten und Abbruchquoten und deren Gründe untersucht werden.

Außerdem soll die Öffentlichkeitsarbeit für das Aufstiegs-Bafög verstärkt werden, um die Zielgruppen angemessen und auf vielfältige Weise zu informieren.

Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes geht die Koalition nach der Bafög-Reform den konsequenten Weg in die richtige Richtung, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Weiterbildung voranzubringen. Das Aufstiegs-Bafög richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die beruflich aufsteigen wollen, um beispielsweise eine Meisterausbildung an ihre Grundqualifikation anzuschließen.

Die SPD-Fraktion steht fest an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben sich die Sozialdemokraten für die Verlängerung der so genannten Mietpreisbremse stark gemacht und konnten sich letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen.

Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das der Bundestag am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen hat, schafft die Koalition die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern (Drs. 19/15824).

Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 sorgt nun dafür, dass diese Wirkung anhalten kann.

Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD-Fraktion – verschärfen die Koalitionsfraktionen die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt das erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.

Wichtig: Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD-Fraktion nicht geben würde.

Der Bundesrat hat dem Gesetz diese Woche zugestimmt, sodass es rechtzeitig in Kraft tritt, damit die Länder die Mietpreisbremse verlängern können.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, hat die Koalition die so genannte Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete eingeführt – was sogar über den Koalitionsvertrag hinausgeht! Die SPD-Fraktion steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und wird sich in dieser Regierung weiterhin dafür einsetzen, dass gutes Wohnen keine Frage des Geldbeutels ist.

Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union (EU) ist am 31. Januar 2020 Realität geworden. Das ist ein bislang einmaliger und tiefer Einschnitt in der Geschichte der europäischen Integration. Der Bundestag bedauert diesen Austritt, begrüßt aber, dass er auf Basis des Austrittsabkommens in geregelter Art und Weise erfolgt.

Nun stehen die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der nun 27 Mitglied-staaten umfassenden EU und dem Vereinigten Königreich an, das seit dem 1. Februar 2020 ein Drittstaat ist, auch wenn noch die vereinbarte Übergangsphase gilt.

Am Donnerstag hat das Parlament über einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen diskutiert, in dem es um ein Verhandlungsmandat für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit geht. Die Partnerschaft soll „fair und eng“ sein (Drs. 19/17122).

Die Verhandlungen werden nicht einfacher sein als die Verhandlungen zum Austrittsabkommen. Die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich werden sich aufgrund von dessen volkswirtschaftlicher Größe und zugleich geografischer Nähe von anderen Partnerschaften unterscheiden.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem auf, bei den Beratungen im Rat über das Verhandlungsmandat zu den künftigen Beziehungen darauf hinzuwirken, dass

die Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich auch in Zukunft so eng und reibungslos wie möglich ausgestaltet werden, wobei die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen als Grundlage zu verankern sind;

einseitige Wettbewerbsvorteile für das Vereinigte Königreich vermieden werden, bestehende Standards nicht abgesenkt werden sowie, soweit erforderlich, die Möglichkeit zu dynamischen Anpassungen geschaffen wird;

die EU die Kontrolle über ihren Binnenmarkt und ihre Autonomie in der Beschlussfassung sowie in der Auslegung des Unionsrechts behält;

die Kooperation bei der inneren Sicherheit möglichst weitgehend und ohne Sicherheitslücken fortgeführt werden kann, ein adäquater Rechtsschutz weiterhin gewähr-leistet ist und sichergestellt wird, dass Zugriffe auf EU-Datenbanken nachvollzogen werden können und die ausschließlich vereinbarungsgemäße Nutzung effektiv kontrolliert werden kann;

im Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik eine sehr enge Partnerschaft der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten mit dem Vereinigten Königreich angestrebt wird, wobei die Entscheidungsautonomie der EU gewahrt bleiben muss.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die EU will eine möglichst enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich. Der Leitgedanke sind faire Wettbewerbsbedingungen, damit keine einseitigen Vorteile für das Land dadurch entstehen, dass etwa Umwelt-, Sozial-, Arbeits- oder Verbraucherschutzstandards unterlaufen werden. Dafür soll sich die Bundesregierung einsetzen.

Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der Koalitionsfraktionen über die Anerkennung der von Nationalsozialisten als sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten beschlossen (Drs. 19/14342). Er erkennt die beiden, lange Zeit vernachlässigten Opfergruppen, endlich an.

Dazu teilen Eva Högl, SPD-Fraktionsvizin, und Marianne Schieder, zuständige SPD-Berichterstatterin, mit: „Wir machen deutlich: Unsere Geschichte darf sich nicht wiederholen. Kein Opfer ist je vergessen.“

Als sogenannte ‚Asoziale‘, die im Konzentrationslager den ‚schwarzen Winkel‘ tragen mussten, verfolgte das deutsche Regime unter anderem Obdachlose, Bettler, Prostituierte und schlicht auch Andersdenkende. Das betraf Menschen, die mindestens dreimal zu Freiheits-strafen von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren. ‚Berufsverbrecher‘ hatten ihre Strafen also verbüßt. Gegen sie lag zum Zeitpunkt der Inhaftierung in einem Konzentrationslager kein Tatverdacht vor.

Ab 1942 wurden ferner verurteilte Straftäter aus den Justizvollzugsanstalten in Konzentrationslager überstellt, wo sie ebenfalls mit dem ‚grünen Winkel‘ gekennzeichnet wurden. Eva Högl stellt klar: Absolut niemand saß zurecht im KZ. Kein Obdachloser, keine Prostituierte und auch niemand, der ein Verbrechen verübt hat.“

Marianne Schieder erläutert: „Mit unserem Antrag erkennen wir dieses Leid der Menschen an. Ihre Geschichten wollen wir erzählen und der Öffentlichkeit in einer Wanderausstellung näherbringen. Außerdem stellen wir klar, dass als sogenannte ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgte Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Opfer, deren Nachkommen und unsere gesamte Gesellschaft.“

Der Antrag fordert die wissenschaftliche Aufarbeitung der Schicksale der Verfolgten und die Präsentation der Forschungsergebnisse in einer Wanderausstellung. Damit wollen die Abgeordneten möglichst breite Teile der Bevölkerung informieren. Künftig werden die Opfergruppen zudem explizit in den Härterichtlinien zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz als antragsberechtigte Leistungsempfänger genannt. Damit wird klargestellt, dass finanzielle Leistungen möglich sind. Auch das, so Högl, sei „eine wichtige Geste der Anerkennung an die letzten Überlebenden.“

Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat der Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil.

Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern mehr als sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen; rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.

Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren bestehen.

Der Bundestag hat nun am Mittwoch einen Antrag der Regierung beraten, der eine Verlängerung des Mandats bis zum 31. März 2021 vorsieht (Drs. 19/17032). Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.

Nach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will.

Dazu hat die Koalition am Donnerstag einen Antrag ins Parlament eingebracht, der die deutsche Unterstützung des Transformationsprozesses klar zum Ausdruck bringt. Außerdem soll dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission entsprochen werden.

Die Mission hat unter anderem die Aufgabe, Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten, humanitäre Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.

Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Be-schluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren.

Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, und um den VN wie auch dem eingesetzten Personal Planungssicherheit zu bieten, hat die Bundesregierung am Donnerstag die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020 beantragt (Drs. 19/17033).

Die Truppenobergrenze soll von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, den das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, soll der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt werden.

Konkret: Mit der Vorlage der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt (Drs. 19/15618).

Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben.

Änderungen während des parlamentarischen Verfahrens

Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionsfraktionen auf Betreiben der SPD-Fraktion auf eine Änderung geeinigt, die den im Regierungsentwurf enthaltenen absoluten Ausschluss der Adoption bei denjenigen Fällen relativiert, in denen ein adoptierendes Elternteil noch verheiratet ist. Es wurde stattdessen eine „in der Regel“-Formulierung aufgenommen.

Im Rahmen der Anhörung im Rechtsausschuss wurde thematisiert, dass der komplette Ausschluss in Einzelfällen unbillig sein kann, zum Beispiel wenn ein/e Adoptionswillige/r bei einer kirchlichen Institution angestellt ist und infolge der Scheidung den Job verlieren würde. Denkbar ist auch, dass der verheiratete Partner/in deshalb nicht geschieden werden möchte, weil der Ehepartner sonst mit Suizid droht oder ähnliches. Da das Kind, aus dessen Perspektive beurteilt werden soll, hierfür nichts kann, und wenn es vor allem dem Kindeswohl entspräche, die Adoption zuzulassen, soll für diese Fälle die Möglichkeit geschaffen werden, die Adoption zuzulassen.

Das Gesetz tritt fristgerecht am 31. März 2020 in Kraft.

Damit der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fairer wird, hat der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition beschlossen, mit dem der so genannte Risikostrukturausgleich weiterentwickelt wird (Drs. 19/15662).

Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gut-verdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Ver-sicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der Risikostrukturausgleich aus (der Morbi-RSA).

Mit dem neuen Gesetz will die Koalition unter anderem ein Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und einen Risikopool einführen, der Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt.

Das unterschiedliche Aufsichtshandeln zwischen Bundes- und Landesaufsichten wird vereinheitlicht. Es bleibt aber bei den geteilten Zuständigkeiten. Langfristig will die Koalition deshalb zu einer einheitlichen Aufsicht kommen.

Maßnahmen gegen Lieferengpässe

Die geplanten Angriffe auf die Selbstverwaltung der Kassen hat die SPD-Fraktion erfolgreich verhindert. Die wichtige Rolle des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes bleibt unangetastet. Außerdem haben die Sozialdemokraten verhindert, dass der Verwaltungsrat verkleinert wird, was die Repräsentanz der kleinen Kassenarten verschlechtert hätte. Die Vorstände der Kassen werden in Zukunft stärker eingebunden, ohne dass es zu Blockaden des Vorstandes oder des Verwaltungsrates kommt.

Mitbeschlossen wurde vom Bundestag zudem ein Maßnahmenpaket, um Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu verhindern. Hersteller und Großhändler werden stärker in die Pflicht genommen. Patientinnen und Patienten können bei Lieferengpässen in der Apotheke schneller mit anderen verfügbaren Arzneimitteln versorgt werden, ohne dass sie Aufzahlungen leisten müssen.

Die SPD-Bundestagfraktion nimmt mit einem am Dienstag in der Faktion verabschiedeten Positionspapier zu Cannabis eine Neujustierung ihres Ansatzes für eine wirkungsvolle Entkriminalisierung von Endkonsumenten vor.

Die SPD-Abgeordneten wollen den Bundesländern das Recht einräumen, in ihren Kommunen Modellprojekte zur regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu ermöglichen, um so eigene Erfahrungen im Umgang hier in Deutschland zu sammeln. Die SPD-Fraktion erkennt damit die gesellschaftlichen Realitäten an und betont erneut ausdrücklich das Scheitern einer einseitigen Kriminalisierung von Cannabisendkonsumentinnen und -konsumenten.

Die Fraktion ist weiter der festen Überzeugung, dass nur die Erkenntnisse von Modellprojekten dabei helfen können, die Diskussion um Cannabis als Genussmittel endlich unideologisch zu führen. Es ist ihr erklärtes Ziel, die Bevölkerung bei diesem hoch umstrittenen Thema mitzunehmen.

Den Vertretern einer rigiden Verbotspolitik auf der einen Seite und den politischen Anwälten einer Legalisierungspolitik auf der anderen Seite wollen die SPD-Abgeordneten Fakten liefern, um am Ende zu notwendigen und vor allem tragfähigen Entscheidungen in Sachen Cannabis für die Zukunft zu kommen.

Klar ist aber auch: Es muss auch kurzfristig Entlastung bei den Betroffenen geben. Deshalb will die SPD-Fraktion den Cannabisbesitz bis zur jeweiligen geringen Menge in den Bundesländern nicht mehr generell unter Strafe stellen, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden.

 


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