Schlagwortarchiv für: NL2009

Grenzöffnung für Familien und Paare

Für viele Familien und Paare waren die Grenzschließungen an der deutsch-schweizerischen Grenze in den letzten Wochen eine enorme Belastung. Nachdem ich mich nochmals an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt habe, gibt es nun endlich positive Signale aus dem BMI. Für Familien und Lebenspartner*innen sind Grenzübertritte unter bestimmten Voraussetzungen nun endlich wieder erlaubt. Ich freue mich, dass sich Mütter und Väter mit ihren Kindern oder aber Liebespaare nun endlich wieder in den Armen liegen können.

Für wen gilt‘s?

  • Der Besuch der Kernfamilie ist nun uneingeschränkt möglich. Damit können beispielsweise von einem getrennt lebenden Elternteil ohne Angabe von Gründen besucht werden. Das ist für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig.
  • auch für die Unterstützung älterer Familienangehöriger ist der Grenzübertritt nun wieder möglich
  • Uneingeschränkt möglich ist nun auch der Besuch von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern.

Zwar gibt es für Paare, die keinen amtlichen Nachweis über ihre Lebenspartnerschaft haben, keine uneingeschränkte Regelung, aber der Grenzübertritt kann durchaus nach Ermessen gewährt werden. Sofern die Paare ihre Lebenspartnerschaft nachweisen und die besonderen Härten durch die Trennung plausibel darlegen können, sollte ein Grenzübertritt möglich sein.

Erleichterung beim Jestetter Zipfel

Deutsch-schweizerische Grenze: Durchreise für deutsche Schulkinder wird gewährt

Die Schulkinder und ihre Eltern im östlichen Landkreis haben eine Sorge weniger: Rechtzeitig vor Wiederöffnung der Schulen bekommen sie Gewissheit, dass sie nicht mit zusätzlichen Belastungen durch lange Umwege rechnen müssen. Ich bin froh, dass sich die schwierige Lage der Familien damit verbessert.

Die Sektion Grundlagen Grenze/ Mida des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM) hat bestätigt, dass auch deutsche Schulbusse Durchreisende im Sinne der Corona-Einreiseverordnung der Schweiz sind.

Demnach können beispielsweise Schülerinnen und Schüler aus Jestetten, die in Singen zur Schule gehen, die Grenze bei Neuhausen/ Rheinfall überqueren und über Thayngen nach Singen durchreisen. Als Nachweis würden ein Reisedokument und ein gültiger Schülerausweis ausreichen, so das SEM. Ab 4. Mai sollen die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg wieder unter Auflagen zur Schule gehen.

Zuvor wurde bereits bekannt, dass Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland wieder durch schweizerisches Gebiet fahren dürfen, um zu ihrer Arbeitsstelle in Deutschland zu gelangen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrags.

 

Koalitionsausschussbeschluss für die Gastronomie

Koalitionsausschussbeschluss für die Gastronomie ist eine wichtige und richtige Entscheidung für unsere Tourismusregion

In letzter Zeit haben mich viele Zuschriften von Hotels und Speisewirtschaften erreicht, die aktuell besonders von den Schließungen im Zuge der Corona-Krise betroffen sind. Sie brauchen dringend eine Perspektive, bis die wirtschaftlichen Lockerungen auch auf sie ausgeweitet werden können. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie befristet auf 7% abzusinken, halte ich daher für eine sehr praktische Lösung, um die enormen Einnahmeausfälle abzufedern und den Betrieb nach der Aufhebung der Schließungen zu sichern.

Tourismusregionen wie der Schwarzwald und vom Bodensee entlang am Hochrhein bis ins Markgräfler Land würden sehr unter den Schließungen leiden. Dafür könnten die vielen Familienbetriebe in Südbaden mit teils jahrzehntelanger Tradition nichts. Auch hängen viele Jobs daran. Gleichzeitig unterstützen wir die Beschäftigten der Betriebe vor Ort, indem wir das Corona-Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent des Nettolohns erhöhen. Mir ist wichtig, dass Hilfe auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommt.

Außerdem ist als Corona-Sofortmaßnahme geplant, kleinen und mittelständischen Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Steuervorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen.

Schön wäre es, wenn sich auch Baden-Württemberg wie andere Bundesländer für ein Soforthilfeprogramm durchringen könnte. Die grün-schwarze Landesregierung ist sich derweil uneinig über ein mögliches Soforthilfeprogramm für Wirte und Hotelbetreiber. Die CDU- Landtagsfraktion fordert 300 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Topfes des Landes, die Grünen reagieren reserviert.

Leider gibt Grün-Schwarz ein altbekanntes Bild ab: Das Land streitet, während die Bundesregierung schnell handelt. Seitens des Bundes unternehmen wir enorme Anstrengungen zugunsten des Gastgewerbes– wir erhöhen das Kurzarbeiter-Geld der Bundesagentur für Arbeit und verzichten auf einen wesentlichen Teil der Steuereinnahmen. Ich erwarte, dass die Landesregierung Baden-Württemberg diese Maßnahmen jetzt mit eigenen Programmen ergänzt.

 

Öffnung der Geschäfte bei Abtrennung größerer Verkaufsflächen

Ich freue mich, dass die Forderung, die ich wiederholt vertreten habe, nun auch gerichtlich bestätigt wurde und die grün-schwarze Landesregierung zu vernünftigem Handeln gezwungen wird. Das ist eine gute Nachricht für die größeren Einzelhändler und deren zahlreiche Beschäftigte in unserer Region, die jetzt wieder auf Arbeit hoffen können. Denn der Mindestabstand von 1,5 Meter pro Person sowie Hygienemaßnahmen können auch in größeren Geschäften gewährleistet werden, die ihre Verkaufsfläche auf 800 m² einschränken. Insofern ist diese wirtschaftliche Öffnung verhältnismäßig zum obersten Ziel, dem Gesundheitsschutz.

 

 

 

Einführung eines verpflichtenden Mund-Nasen-Schutzes

Es ist sinnvoll, dass die Landesregierung eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr beschlossen hat. Ich finde, das ist ein tragbarer Kompromiss zwischen wirtschaftlicher Öffnung und Infektionsschutz. Wichtig ist dabei, dass trotzdem genügend Schutzausrüstung, z.B. FFP3-Masken, für medizinisches Personal zur Verfügung steht. Was sich mir jedoch nicht erschließt, ist die Weigerung der Grün-geführten Landesregierung, den Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Anlagen teilweise zu öffnen. In Rheinland-Pfalz gelten seit Montag Lockerungen beispielsweise für Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können.  Damit soll Bewegung auch in Zeiten der Einschränkung vorrangig bei Outdoor-Sportarten ermöglicht werden. Das tut den Menschen sicher auch unter Wahrung des Gesundheitsschutzes gut. Hier geht es nicht um Kommerz, sondern um das Wohlbefinden und auch die Gesundheit der Menschen. Aber das interessiert diese grün-schwarze Landesregierung leider nicht.

 

Wir brauchen endlich pragmatische Lösung für Grenzregion

Vor dem Hintergrund der schwierigen Situation für die Menschen an der deutsch-schweizerischen Grenze, habe ich mich erneut an Bundesinnenminister Seehofer gewandt, damit in Zusammenarbeit mit der Schweiz, schnelle und pragmatische Lösungen für die Bürgerinnen und Bürgern gefunden werden. Den Menschen hier muss eine Perspektive geboten werden. Es gibt Lösungen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz nicht gefährden und die müssen jetzt auch gestatten werden.

Hintergrund ist, dass die deutsche Bundesregierung zwar einige schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen vornimmt, aber dennoch viele Menschen in einigen Bereichen weiterhin stark eingeschränkt bleiben. Hoffnung macht unterdessen, dass die Schweiz ebenfalls Lockerungen, etwa im Bereich des Besuchsrechts von eigenen Kindern, vornimmt.

Wir leben in einer Grenzregion, in der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht nur gefordert, sondern auch seit jeher auch gelebt wird. Umso schwerer fällt es auch für mich nachzuvollziehen, warum etwa keine Besuche der eigenen Kindern oder Lebenspartner*Innen, kein Schülertransport von Jestetten nach Singen direkt durch die Schweiz oder keine Nutzung gemeinsamer Gartenanlagen im Freien wie im Tägermoos-Gebiet im Konstanzer Grenzgebiet gestattet sind. Dies sind gute Beispiele dafür, wie sehr die derzeitigen Maßnahmen im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet auf unterschiedliche, aber sehr harte Weise das alltägliche Leben der Menschen vor Ort belasten, die aber mit recht einfachen Mitteln unter Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes lösbar sind. Ich erhoffe mir eine zeitnahe lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz.

 

Das Hochrhein Spital in Waldshut erhält zwei Beatmungsgeräte aus dem Pool des Bundes

Es freut mich sehr, dass das Hochrhein Spital in Waldshut zwei Beatmungsgeräten aus dem Pool des Bundes erhalten wird. Nachdem ich beim baden-württembergischen Gesundheitsministerium nachgefragt habe, ob der Landkreis Waldshut bei der Vergabe von Beatmungsgeräten berücksichtigt wird, habe ich die freudige Mitteilung erhalten, dass das Hochrhein Spital in Waldshut zwei Beatmungsgeräte erhalten  wird. Mit entsprechendem Zubehör eignen sich diese Geräte auch für die invasive Beatmung. Dies ist ein wichtiger Schritt, das Hochrhein Spital in seinen erfolgreichen bisherigen Bemühungen, der Corona-Krise zu begegnen, zu unterstützen und die Gesundheitsversorgung im gesamten Landkreis Waldshut zu stärken.

Hintergrund ist, dass das baden-württembergische Gesundheitsministerium vom Bundesgesundheitsministerium Beatmungsgeräte (EVITA) erhalten wird. Krankenhäuser aus dem Land Baden-Württemberg sollen dann Beatmungsgeräte aus diesem Pool erhalten. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Schwarzelühr-Sutter hatte sich in einem Brief in der letzten Woche an den baden-württembergischen Gesundheits- und Sozialminister Manfred Lucha gewandt und um eine Stellungnahme gebeten, ob der Landkreis Waldshut berücksichtigt wird.

 

Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld

Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld für Betriebe mit Kurzarbeit vor Corona-Krise

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat heute eine Verordnung unterschrieben, die eine Verlängerung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld für Betriebe vorsieht, in denen bereits vor der Corona-Krise kurzgearbeitet wurde:

In meinem Wahlkreis Waldshut und in meinen Betreuungswahlkreisen Rottweil-Tuttlingen, Lörrach-Müllheim und Konstanz sind bereits einige Unternehmen auf Kurzarbeit angewiesen – die globale Krise ist somit deutlich auch bei uns vor Ort spürbar. Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes haben wir ein wichtiges Instrument, um durch die Corona-Pandemie gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten. Das ist genau das, was wir in einer so unruhigen Zeit brauchen: Sicherheit und Planbarkeit. Auch einige Betriebe im Wahlkreis und in den Betreuungswahlkreisen haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass sie schon vor der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bezogen haben und nun in dieser unverschuldeten Krise durch die maximale Bezugsdauer von 12 Monaten und Sperrzeit-Regelungen nicht länger oder nicht erneut auf das Instrument zurückgreifen können. Dieses Problem ist nun gelöst.

Mit der Verordnung unseres Arbeitsministers Hubertus Heil wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf Monate auf bis zu 21 Monate für Betriebe verlängert, die bereits im Jahr 2019 in Kurzarbeit gegangen sind und wegen der Corona-Krise die Kurzarbeit nicht innerhalb der Bezugsdauer von einem Jahr beenden können. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird bis zu 21 Monate und längstens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 31. Januar 2020 in Kraft.

Ich bin sehr froh, dass wir damit eine Lösung für jene Betriebe gefunden haben, die schon vor der Krise in Kurzarbeit waren und nun nur aufgrund der Corona-Krise länger oder wieder in Schwierigkeiten sind. Die unmittelbare Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird somit gewährleistet und Entlassungen können verhindert werden. Das ist eine wichtige Grundlage für Betriebe, um Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus zu kompensieren und nach der Krise zusammen mit ihren Beschäftigten wieder durchstarten zu können.

 

Start des Deutsch-Französischen Bürgerfonds

Ein wichtiges Zeichen für europäischen Zusammenhalt in Krisenzeiten

Der Start des Deutsch-Französischen Bürgerfonds ist ein wichtiges Zeichen für europäischen Zusammenhalt. Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Krise, der größten Herausforderung für ganz Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, müssen wir zusammenstehen. Wir sind alle von der SARS-CoV-2-Pandemie betroffen, alle Staaten haben die dafür notwendigen Maßnahmen ergriffen. Neben den wichtigen Maßnahmen, mit denen wir jeweils in unseren Ländern der Pandemie begegnen, gilt gerade jetzt aber auch, eine lebendige Zivilgesellschaft, eine aktive Demokratie und vor allem auch europäischen Zusammenhalt zu stärken. Dazu leistet der Deutsch-Französische Bürgerfonds einen wichtigen Beitrag. Der Start dieses Leuchtturmprojekts während der aktuellen Krise ist ein starkes Signal in die Zivilgesellschaft beider Länder. Das ist Wertschätzung und Ermutigung für alle, die sich bürgerschaftlich engagieren und damit unsere Gesellschaft und Europa zusammenhalten.

Der Bürgerfonds steht für ein neues Kapitel in der Geschichte der Beziehungen Deutschlands und Frankreichs. Was einst mit dem Elysee-Vertrag begann, wird mit dem Vertrag von Aachen von 2019 und dem Deutsch-Französischen Bürgerfonds fortgesetzt. Mit der Unterstützung des Deutsch-Französischen Bürgerfonds kann jede und jeder etwas zum Projekt Europa beitragen. Auch die gegenwärtigen Corona-Krise zeigt, dass europäische Solidarität unverzichtbar ist.

 

Zum Hintergrund:
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds ist eine Initiative des Vertrags von Aachen und wird von Frankreich und Deutschland zu gleichen Teilen finanziert. Er richtet sich an Vereine und Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften und Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft, Kultur, Bildung und Wissenschaft im Dienste eines lebendigen Europas. Mit insgesamt 2,4 Millionen Euro unterstützt der Fonds ab sofort Projekte, die den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen den beiden Ländern vertiefen und sich aktiv für eine starke europäische Zivilgesellschaft einsetzen. Die Umsetzung übernimmt das Deutsch-Französische Jugendwerk. Anträge auf Förderung der Projekte können hier gestellt werden.

Zunächst liegt wegen der aktuellen besonderen Umstände der Fokus auf Online-Begegnungen.

 

Titelbild: djfw.org

 

Beratungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Bundesländer

Die heutigen Beschlüsse von Bund und Ländern sind ein Lichtblick für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Südbaden. Unsere Wirtschaftsstruktur ist von kleinen Geschäften geprägt. Daher ist es gut, dass Teile des Einzelhandels schon ab dem 20. April unter Auflagen wieder öffnen sollen. Diese strengen Auflagen sind notwendig, denn das Virus ist noch längst nicht besiegt – wir brauchen mehr Zeit, um die Krankenhäuser zu entlasten und die Testkapazitäten zu verbessern. Auch deshalb ist es sinnvoll, die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai fortzusetzen. Wenn es um Menschenleben geht, ist Vorsicht besser als Nachsicht. Und wenn wir mit diesen ersten Anpassungen erfolgreich sein sollten, werden Lockerungen auch in anderen Bereichen, z.B. in der Gastronomie, wahrscheinlicher. Wir müssen die nächsten zwei Wochen weiter geduldig und vor allem wachsam sein.