Mit einem Gesetz will die Koalition gegen Hasskriminalität im Internet vorgehen. Wer im Netz hetzt und droht, soll künftig härter und effektiver verfolgt werden.
Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.
„Wir schauen nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten, denn die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ beraten.
Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung
Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition das Strafrecht verschärfen und dafür sorgen, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Künftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend wirken.
Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden weiter in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel der Koalition ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.
Engagierte Menschen besser schützen
Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Es soll verhindert werden, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Künftig können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden.
Außerdem soll klargestellt werden, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt. „Angriffe auf diese politisch Engagierten nehmen zu“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. „Diese Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie. Wir lassen das nicht zu, deshalb bringen wir das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität jetzt auf den Weg.“
Aktuelles
Anträge auf Soforthilfe jetzt stellen!
/in Allgemein /von ArchivKleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort Anträge auf Zuschüsse bei ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer stellen
HIER GEHT’S ZUR ANTRAGSTELLUNG:
https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen
Wir alle stehen vor einer Herausforderung, wie es sie seit Gründung der Bundesrepublik bislang noch nicht gab. Deshalb tun wir das Notwendige. Oberstes Ziel sind der Schutz von Leben und Gesundheit. Zugleich tun wir alles, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür haben wir einen noch nie dagewesenen Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen aufgestellt. Ich danke Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ihren herausragenden Einsatz.
Ein wichtiger Beitrag dabei ist die Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Dafür sorgen wir im Bund für insgesamt 50 Milliarden Euro, das Land ergänzt das um 4 Milliarden Euro. Und so geht’s: Betroffene Selbstständige und Unternehmer können ab Mittwochabend, 25. März 2020, bei der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein bzw. der Handwerkskammer Freiburg ihre Anträge auf einen Direktzuschuss einreichen. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern einmalig bis zu 15.000 Euro. Auf diese schnelle kurzfristige Hilfe bei der Liquidität können ab morgen die fast 90 Prozent der Unternehmen im Land zurückgreifen, die kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sind. Für die übrigen größeren Unternehmen im Land werden die zusätzlichen Mittel des Landes genutzt, um Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern zusätzlich einmalig mit bis zu 30.000 Euro zu unterstützen. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und den umfangreichen KfW-Förderprogrammen, die die SPD ebenfalls in der Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sorgen wir mit den Direktzuschüssen, dass bei uns möglichst kein Unternehmen pleitegehen und kein Arbeitsplatz verloren gehen muss. Das ist wichtig für alle Menschen am Hochrhein, im Hochschwarzwald und im ganzen Land.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen
/in Allgemein /von ArchivKrankenhausentlastungsgesetz: Reha-Kliniken erhalten finanziellen Ausgleich
/in Allgemein /von ArchivDer Schutzschirm ist aufgespannt. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich.
Das heute vom Bundestag im Eilverfahren beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist um eine finanzielle Ausgleichsregelung zugunsten der Reha-Kliniken ergänzt worden. Wenn es durch die Coronakrise zu einem Rückgang der Belegungstage kommt, erhalten die betroffenen Einrichtungen pro Tag 60 % der sonst gezahlten Vergütung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die anderen Rehabilitationsträger zahlen Ausgleiche für einen Rückgang der Belegungstage.
Ich hatte in einem persönlichen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn appelliert, die Reha-Kliniken in den Corona-Schutzschirm für Krankenhäuser einzubeziehen. Das heutige Gesetz sendet ein positives Signal an die zahlreichen spitzenmäßigen Einrichtungen in unserer Heimatregion und an deren Belegschaft, die in diesen Tagen auf unsere Solidarität zählen kann.
Bisher war nur eine Ermächtigung der Länder vorgesehen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu bestimmen, die übergangsweise bei der akutstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mitwirken. Die Rehakliniken werden dann wie zugelassene Krankenhäuser behandelt und haben auch Anspruch auf dieselbe Unterstützung bzw. Abgeltung der Leistungen.
Mieterinnen und Mieter schützen!
/in Allgemein /von ArchivDie Corona-Pandemie stellt unsere ganze Gesellschaft vor riesige Herausforderung. Jetzt heißt es gemeinsam und solidarisch zu handeln. In diesen Zeiten wollen wir sicherstellen, dass niemand unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume verliert. Wir ändern das Mietrecht, damit Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen aber auch Gewerberäumen keine Angst haben müssen, wegen Covid19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen ihre Wohnung oder ihre Geschäftsräume zu verlieren. Im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 soll Mieterinnen und Mietern wegen ausbleibender Mietzahlungen weder ordentlich noch außerordentlich gekündigt werden können. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Nichtzahlung der Miete auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Und natürlich müssen die Mieten nachbezahlt werden. Denn wir wissen, dass viele Vermieterinnen und Vermieter auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, etwa weil die vermietete Wohnung der Altersvorsorge dient.
MEHR INFORMATIONEN finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html;jsessionid=62437953CEF5EDAF9D8F36588A6AAF70.1_cid289
Anlaufstellen zu Fragen rund um das Coronavirus
/in Allgemein /von ArchivWir befinden uns in einer Situation, wie wir sie alle noch nicht erlebt haben. Es ist nur verständlich, dass viele Menschen die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus umtreiben und ihre zahlreichen Fragen auch an mich herantragen. Ich möchte, dass Sie gut informiert sind. Deshalb möchte ich Ihnen gerne hier einen Überblick geben, wo sie gute und verlässliche Informationen erhalten und an wen Sie sich mit ihren Fragen nach den Themenbereichen Gesundheit, Arbeit und Wirtschaft, Mieter*innen und Vermieter*innen sowie Familien wenden können:
Für meinen Wahlkreis und meine Betreuungswahlkreise sind dies insbesondere das:
Das Bundesarbeitsministerium informiert, welche arbeitsrechtlichen Folgen die Einschränkungen durch Corona für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen haben und was sie für den deutschen Arbeitsmarkt bedeuten:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html
An wen können sich Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Unternehmen wenden, die wegen Corona Direktzuschüsse beantragen wollen oder einen Kredit brauchen?
Das Bundesfinanzministerium informiert umfangreich über das Corona-Hilfsprogramm:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
An wen können sich Künstlerinnen und Künstler wenden?
Du leidest als Künstler*in, Publizist*in oder abgabepflichtiges Unternehmen unter Einnahmeausfällen durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc.? Die Künstlersozialversicherung (KSK) gibt wichtige Tipps:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden.
Mit diesem Formular können Sie Ihr Jahreseinkommen korrigieren:
https://bit.ly/2Qo8CBt
Sie haben Fragen zur Künstlersozialversicherung (auskunft@kuenstlersozialkasse.de) oder zur Künstlersozialabgabe
(abgabe@kuenstersozialkasse.de)? Dann kontaktiere die KSK bitte per E-Mail.
Der Weg zu Finanzhilfen der staatlichen Förderbank KfW führt in der Regel über die eigene Hausbank. Die KfW hat jedoch einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) gibt Informationen für kleinere und mittlere Unternehmen:
https://vdb-info.de/aktuelles
Auch die Förderbanken der Bundesländer stehen Unternehmen helfend zur Seite: https://www.investitionsbank.info/
An wen können sich Unternehmen wenden, um Kurzarbeit zu beantragen?
Die Bundesagentur für Arbeit informiert über Kurzarbeitergeld, wie man Kurzarbeit anzeigt oder beantragt:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Alles Wichtige rund um das Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Wie kann mein Unternehmen die Krise überleben? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen zu Themen wie Kurzarbeit, Kreditprogrammen und zur Verschiebung von IHK-Prüfungen bietet der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK):
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
Die Industrie- und Handelskammern vor Ort helfen bei Fragen zur aktuellen Situation in der Region.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) informiert über die neuen Regelungen zur Kurzarbeit zur Unterstützung
von Betrieben und ihren Beschäftigten in Folge der Corona-Krise – ein Ratgeber für Betriebsräte, Personalräte und
Beschäftigte:
https://www.dgb.de/themen/++co++881aa716-6869-11ea-93e9-52540088cada
Wo können sich Bürger*innen und Unternehmen informieren?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat zur Information von Unternehmen unter 030 18615 1515 und für Bürger*innen unter 030 18615 6187 eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar ist.
Auf seiner Internetseite hält das Ministerium Informationen bereit:
https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
Wo kann man sich als Arbeitgeber informieren?
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fasst alle wichtigen Informationen zusammen und
hält einen Leitfaden bereit: https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_corona
Auch die Interessenvereinigung Mittelständische Wirtschaft bietet Unternehmer*innen eine Hilfestellung an:
https://www.imw-ev.de/wisl_s-cms/_redaktionell/4/News/986/_Was_UnternehmerInnen_in_der_Corona_Krise_
jetzt_unbedingt_wissen_muessen.html
Die Covid19-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen und es gilt jetzt, gemeinsam und solidarisch deren Auswirkungen zu bewältigen. Dazu gehört es auch dafür zu sorgen, dass niemand unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume ver-liert. Wir werden deshalb in dieser Woche Änderungen im Mietrecht beschließen, damit Miete-rinnen und Mieter von Wohnräumen aber auch Gewerberäumen keine Angst haben müssen, wegen Covid19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen ihre Wohnung oder ihre Geschäftsräume zu verlieren.
Konkret regeln wir, dass Vermieterinnen und Vermieter wegen im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 ausbleibender Mietzahlungen weder ordentlich noch außerordentlich kün-digen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nichtzahlung der Mieterin oder des Mie-ters seinen Grund in der Covid19-Pandemie hat. Dies muss die Mieterin oder der Mieter darle-gen, etwa durch Vorlage von Unterlagen über die Umsatzentwicklung ihres/seines Unterneh-mens oder der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Aufgrund der umfangreichen Hilfen des Bundes und der Länder, wie der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Direktzuschüssen, günstigen Krediten und den Steuererleichterungen, gehen wir davon aus, dass sich der Personenkreis betroffener Mieterinnen und Mieter in Gren-zen hält. Auch sind die Mieten nur bis zum 30.06.2020 gestundet, müssen also nachbezahlt werden. Denn wir wissen, dass viele Vermieterinnen und Vermieter auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, etwa weil die vermietete Wohnung der Altersvorsorge dient. Bei Vermietern, die die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Wohnungskaufes benötigen, kommt das eben-falls jetzt neu beschlossene Leistungsverweigerungsrecht bei Darlehensverträgen in Betracht. Danach kann eine Verbraucherin oder ein Verbraucher die Zahlung von Darlehensraten ver-weigern, wenn sie oder er diese wegen der Covid19-Pandemie nicht mehr bezahlen kann.
Letztlich müssen wir in dieser schwierigen Zeit allen Mieterinnen und Mietern sowohl von Wohnraum als auch von Gewerberäumen die Sicherheit geben, dass sie ihre Wohnung oder ihre Firmenräume nicht wegen unverschuldeter Covid19-bedingter Einkommenseinbußen ver-lieren. Es geht jetzt darum, Mieterinnen und Mietern sowie Firmen ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten.
Mieter*innen können sich an ihren örtlichen Mieterverein wenden:
https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html
Und natürlich direkt an ihren Vermieter bzw. ihre Vermieterin, um eine individuelle Lösung zu finden.
An wen können sich Eltern wenden?
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben. Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich nicht arbeiten kann, weil meine Kinder wegen Schul- und Kitaschließung
betreut werden müssen?
Notbetreuung:
Eltern, die die Betreuung ihrer Kita- oder Schulkinder in den kommenden Wochen anders nicht organisieren können,
haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita, Schule und/oder Hort. In der
Regel müssen dafür beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil, bei dem ein Kind überwiegend lebt, bestimmten, derzeit dringend benötigten Berufsgruppen angehören: Polizei, Feuerwehr, Medizin, Pflege, öffentlicher
Nahverkehr usw.
Nähere Informationen sowie Anträge gibt es in der Regel auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden oder in
den Einrichtungen selbst.
Lohnersatzleistung:
Maßnahme ist in Planung, Informationen folgen in Kürze
Rita Schwarzelühr-Sutter – Sondernewsletter
/in Allgemein /von ArchivDas Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Überblick
Anlaufstellen zu Fragen rund um das Coronavirus
Rehakliniken sollen Krankenhäuser entlasten
/in Allgemein /von ArchivDass die Bundesländer nun rechtlich in die Lage versetzt werden, Vorsorgeeinrichtungen und Rehakliniken für die akutstationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten auszuwählen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. In dieser Krisensituation brauchen wir jedoch genau wie für die Krankenhäuser einen wirksamen finanziellen Schutzmechanismus für Rehakliniken, um Erlösausfälle auszugleichen.
Die Bundesregierung unterstützt mit dem heute vom Kabinett beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Krankenhäuser, um die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Dazu erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der aus dem Bundeshaushalt refinanziert wird, bezahlt.
Diese Zahlung ist allerdings nicht für Rehakliniken vorgesehen. Das neue Gesetz sieht stattdessen vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen zur Entlastung der Krankenhäuser erbringen können, die entsprechend abgegolten werden. Außerdem sollen Krankenhäuser beim Angebot der Kurzzeitpflege durch Rehakliniken entlastet werden können, sodass auch dort Betten belegt werden.
Die Rehakliniken in unserer Heimatregion genießen nicht nur international einen ausgezeichneten Ruf, sondern sie werden auch von sehr vielen Menschen vor Ort genutzt, die Krankenkassenbeiträge bezahlen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Krisenzeiten und danach erhalten bleibt. Deshalb müssen Einrichtungen der Kinder- und Jugend-Reha, Vorsorge- und Rehakliniken für Mütter, Väter und Kinder sowie Privatkliniken mit einer Zulassung nach § 30 GewO Ausgleichszahlungen erhalten, um die die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern.
Reha-Einrichtungen müssen mit starken Belegungsschwankungen rechnen, wenn Krankenhäuser wie in der vergangenen Woche angekündigt planbare Operationen verschieben oder ganz absagen. Der angekündigte Operationsstopp ist richtig, um die Intensivkapazitäten in Krankenhäusern zu erhöhen. Er wird aber kurzfristig auf die Reha-Einrichtungen durchschlagen, die die Anschlussversorgung frisch Operierter übernehmen.
Die SPD-Politikerin hatte sich bereits am Vortag an Bundesgesundheitsminister Spahn persönlich gewandt mit dem Appell, dass Rehakliniken sofort und genau wie die Krankenhäuser einen Rettungsschirm für die vorsorglich herunterzufahrenden „normalen“ Behandlungsfälle brauchen.
Weitere Informationen unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/gesetzespakete-corona-epidemie.html
Virtuelle Bürgersprechstunde per Telefon und soziale Medien
/in Allgemein /von ArchivAus aktuellem Anlass rund um das Corona-Virus bietet ich am morgigen Dienstag, den 17.03.2020 und dem kommenden Donnerstag, 19.03.2020 Bürgerinnen und Bürgern eine Bürgersprechstunde per Telefon an.
Unser aller Alltag wird durch die derzeitige Ausbreitung des Coronavirus durcheinandergewirbelt. Auch beim Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ist jetzt ein Umdenken erforderlich. Mit einer Bürgersprechstunde per Telefon und sozialen Medien möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, trotz Coronavirus Ihre Anliegen und Fragen zu allen politischen Themen an mich heranzutragen. Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig, den Menschen ein Angebot zum politischen Austausch zu unterbreiten.
Telefonsprechstunden (07751 – 9176881):
Virtuelle Sprechstunde via Facebook (www.facebook.de/schwarzeluehrsutter)
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 05 / 2020
/in Allgemein /von ArchivSchutzschirm für Arbeitsplätze
Durch die Corona-Krise soll in Deutschland möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern, wenn Unternehmen wegen des Corona-Virus vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen.
Den Entwurf eines Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld hatten die Koalitionsfraktionen kurzfristig in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Maßnahmen sind ein Ergebnis des Koalitionsausschusses vom vergangenen Sonntag. Damit die Regelungen zügig in Kraft treten können, wurde die Tagesordnung des Bundestages kurzfristig geändert.
Mit dem Gesetz werden bestehende Instrumente ausgebaut und auf die Krise angepasst, um auf wirtschaftliche Einbrüche richtig reagieren zu können und Arbeitsplätze zu sichern. „Wir wollen die Auswirkungen der Krise auf die arbeitenden Menschen und die Volkswirtschaft eindämmen“, sagt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider. „Deshalb spannen wir einen Schutzschirm für Arbeitsplätze.“
Kurzarbeit erleichtern
Schon heute zeigt die Ausbreitung des Corona-Virus wirtschaftliche Folgen: Lieferschwierigkeiten, Arbeitsausfälle, weniger Konsum. Noch ist unklar, wie stark die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten sein werden. Klar ist allerdings: Die Politik muss sich darauf vorbereiten. Hubertus Heil: „Unser Ziel ist es, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und entschlossen und frühzeitig zu handeln.“
Um Entlassungen zu vermeiden, soll der Zugang für den Bezug von Kurzarbeitergeld künftig durch die Bundesregierung wesentlich erleichtert werden können:
Bisher muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Diese Schwelle kann bis auf zehn Prozent abgesenkt werden.
Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden und ins Minus gefahren werden. Darauf soll teilweise oder vollständig verzichtet werden können.
Schutz und Chancen im Wandel
Beschäftigte sollen beim Strukturwandel der Wirtschaft noch stärker unterstützt werden. Dafür haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Arbeit von morgen“-Gesetzes in den Bundestag eingebracht. Durch eine bessere Förderung von Weiterbildung soll es dafür sorgen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.
Prozesse wie die Digitalisierung oder der ökologische Umbau des Wirtschaftssystems verändern die Arbeitswelt und bringen neue Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle mithalten können und auch in Zukunft gute Arbeit haben. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, brauchen die Beschäftigten Möglichkeiten zur Weiterbildung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Mit dem geplanten „Arbeit von morgen“-Gesetz sollen Beschäftigte und Betriebe im Strukturwandel noch besser unterstützt werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und die hohe Wertschöpfung der Wirtschaft zu erhalten. Und wenn Menschen dennoch ihre Arbeit verlieren, sollen sie über Weiterbildung und Qualifizierung möglichst schnell wieder Arbeit bekommen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, noch stärker fördern kann als bisher. Die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt sollen hierfür unabhängig von der Betriebsgröße um jeweils zehn Prozentpunkte erhöht werden, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes Weiterbildung braucht. Außerdem sollen Beschäftigte in Transfergesellschaften besser gefördert und qualifiziert werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden, unabhängig vom Alter und Berufsabschluss. Und es soll einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung geben, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Das „Arbeit von morgen“-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle.
Rechtsextremismus und Hasskriminalität bekämpfen
Mit einem Gesetz will die Koalition gegen Hasskriminalität im Internet vorgehen. Wer im Netz hetzt und droht, soll künftig härter und effektiver verfolgt werden.
Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.
„Wir schauen nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten, denn die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ beraten.
Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung
Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition das Strafrecht verschärfen und dafür sorgen, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Künftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend wirken.
Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden weiter in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel der Koalition ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.
Engagierte Menschen besser schützen
Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Es soll verhindert werden, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Künftig können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden.
Außerdem soll klargestellt werden, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt. „Angriffe auf diese politisch Engagierten nehmen zu“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. „Diese Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie. Wir lassen das nicht zu, deshalb bringen wir das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität jetzt auf den Weg.“
Anti-IS-Mandat soll verändert werden
Auf Initiative der SPD-Fraktion beteiligen sich deutsche Tornados künftig nicht mehr an der Luftraumüberwachung im Irak. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Anti-IS-Koalition soll in veränderter Form fortgesetzt werden. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag am Freitag erstmals beraten.
Im Oktober 2019 hatte der Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, die Luftraumüberwachung im Irak durch deutsche Tornados zum 31. März 2020 zu beenden. Dieser Beschluss soll jetzt umgesetzt werden, indem Italien die deutschen Tornados ersetzen wird.
Der deutsche Einsatz soll in angepasster Form fortgesetzt werden. Auch wenn im Kampf gegen die Terrororganisation IS große Fortschritte erzielt worden sind, ist der IS nicht besiegt. Um nachhaltige Erfolge beim Kampf gegen den IS zu gewährleisten, soll der Einsatz „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“, der im Oktober 2019 von Bundestag beschlossen wurde, auf Antrag der Bundesregierung ergänzt werden:
Um den steten Verfolgungsdruck auf den IS sicherzustellen, muss der Kampf gegen den IS aus der Luft fortgesetzt werden. Daher soll die bisherige deutsche Unterstützung in Form von Luftbetankung auch über den 31. März 2020 hinaus fortgesetzt werden.
Die beteiligten Kräfte der Bundeswehr werden Lufttransporte für die internationale Anti-IS-Koalition, internationale Organisationen, Alliierte und Partner durchführen. Dies ist besonders wichtig, um den Transport von Truppen in die Einsatzländer hinein, innerhalb des Landes, und in Krisensituation zum Schutz der Soldaten aus dem Land heraus zu sichern.
Außerdem beinhaltet der deutsche Beitrag ein Luftraumüberwachungsradar im Irak, der die internationale Anti-IS-Koalition und die irakischen Luftfahrtbehörden bei Luftraumkoordinierungsmaßnahmen unterstützt.
Der bisher durchgeführte Aufbau von Fähigkeiten der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte hat bereits Erfolge gezeitigt und soll daher ebenfalls fortgesetzt werden. Das irakische Parlament hatte sich zwar im Januar 2020 zunächst dafür ausgesprochen, die Präsenz ausländischer Truppen im Irak zu beenden. Allerdings hatte die irakische Regierung schon sehr bald deutlich gemacht, dass sie ein großes Interesse daran hat, dass das internationale Engagement im Kampf gegen IS im Irak fortgeführt wird. Auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung soll die Beteiligung der deutschen Bundeswehr an der Ausbildung der irakischen Streitkräfte im Zentralirak künftig auch im Rahmen der NATO-Mission im Irak erfolgen können. Die Befristung des gesamten Einsatzes bis zum 31. Oktober 2020 soll bestehen bleiben.
Afghanistan unterstützen
Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Nato-geführten Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ in Afghanistan. Das hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung beschlossen.
Das gemeinsame Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft hat in den letzten Jahren trotz vieler Schwierigkeiten greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wieder hergestellt, das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung haben sich grundlegend verbessert, Frauen spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im öffentlichen Leben, und es gibt eine vielfältige Medienlandschaft sowie freie politische Debatten.
Allerdings sind auf all diesen Feldern weitere Anstrengungen nötig, damit Afghanistan den Rückstand aufholen kann, der in den Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstanden ist. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig bereits erzielte Fortschritte weiterhin sind. Die Regierung ist nicht in allen Landesteilen handlungsfähig; Korruption und Armut sind immer noch weit verbreitet.
Auftrag der Mission bleibt es deshalb, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Ziel ist es, die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheitsverantwortung auf lange Sicht flächendeckend und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus sieht das Mandat vor, dass die Bundeswehr im Notfall auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau engagiert ist, unterstützen kann.
Die Einigung zwischen den USA und den Taliban sieht eine Verringerung der Truppenpräsenz der internationalen Staatengemeinschaft vor und wird dazu beitragen können, Vertrauen auf beiden Seiten zu bilden. Diese Anpassung, die die amerikanischen Streitkräfte nun vornehmen, wird auch bedeuten, dass eine behutsame Anpassung der deutschen Präsenz erforderlich wird. Über die konkrete Ausgestaltung stimmt sich Deutschland deshalb mit den internationalen Partnern eng ab. Die Obergrenze von 1300 deutschen Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März des nächsten Jahres wird zunächst unverändert beibehalten, um die dabei notwendige Flexibilität zu wahren.
Darfur-Einsatz wird reduziert
Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Friedensmission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in der sudanesischen Region Darfur, allerdings mit weniger Soldatinnen und Soldaten als bisher. Einem entsprechenden Mandat hat der Bundestag zugestimmt.
Nach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will.
Die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes bringt die deutsche Unterstützung des Transformationsprozesses in dem Land zum Ausdruck und entspricht dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission. Diese Mission hat unter anderem die Aufgabe, Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten, humanitäre Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.
Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Beschluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren.
Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, hat der Bundestag einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020 zugestimmt. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher vor allem darin bestehen, dass sich Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission beteiligt. Die Truppenobergrenze wird von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert.
Engagement im Südsudan wird fortgesetzt
Die Beteiligung der Bundeswehr an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) wird verlängert. Das hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung beschlossen.
Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat der Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern mehr als sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen; rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.
Schwerpunkt der Friedensmission bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag besteht weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren. Das Bundeswehrmandat wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Wie bisher können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Mittelmeerraum stabilisieren
Die Bundeswehr leistet weiterhin einen Beitrag zum Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel im Mittelmeer. Der Bundestag hat einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung zugestimmt.
Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Daher ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitgliedsländer von zentraler Bedeutung. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und anhaltende politische Instabilität in einzelnen Staaten eröffnen terroristischen Organisationen jedoch Rückzugs- und Herrschaftsräume.
Die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten Maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ wird daher um ein weiteres Jahr bis Ende März 2021 verlängert. Wie im vergangenen Jahr sollen bis zu 650 deutsche Soldatinnen und Soldaten daran mitwirken, Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge sowie den darüber liegenden Luftraum.
Ehrenamt beim THW wird gestärkt
80.000 Helferinnen und Helfer engagieren sich beim Technischen Hilfswerk (THW) ehrenamtlich für den Zivil- und Katastrophenschutz. Auf Initiative der Koalition wird die Attraktivität dieses Ehrenamtes gestärkt.
Hierzu hat der Bundestag am Freitag das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes beschlossen. Es zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden.
Neue Gefahren wie etwa die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel führen zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Das THW stellt sich diesem Wandel, in dem es beispielsweise seine technischen Fähigkeiten erweitert oder seine technischen und logistischen Strukturen modernisiert. Die Modernisierung des THW-Gesetzes soll diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Außerdem werden unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der Helferinnen und Helfer verbessert.
Durch eine Änderung am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren wollen die Koalitionsfraktionen zudem die Zahl der Einsätze des THW steigern, die im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen von Gefahrenabwehrbehörden durchgeführt werden. Wenn ein solcher Einsatz im öffentlichen Interesse liegt, kann auf eine Kostenerstattung an das THW durch die Gefahrenabwehrbehörde unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Der dafür erforderliche finanzielle Mehrbedarf wird durch den Bund bereitgestellt.
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/in Allgemein /von ArchivGrenze zur Schweiz geschlossen
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung sich dazu entschieden, mit beginn am 16.03.2020 ab 08.00 Uhr die gemeinsamen Grenzen zu Österreich, der Schweiz und Frankreich zu schließen. Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität. eine solche Pandemie gab es in den letzten 100 Jahren nicht mehr. Deshalb halte ich diesen heftigen Einschnitt in unser Leben, unsere Arbeit und die Wirtschaft für gerechtfertigt. Die Grenzgänger in die Schweiz erhalten eine Ausnahme, insbesondere die in kritischen Infrastrukturen, als Pflegekräfte oder als medizinisches Personal in der Schweiz arbeiten. Sie dürfen weiterhin die Grenze passieren, um zu ihrem Arbeitsplatz kommen. Dennoch stelle die Grenzschließung zur Schweiz einen besonderen Einschnitt für unsere Region dar. Gerade der Einzelhandel werde von dieser Regelung schwer getroffen.
Deshalb war es wichtig, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier am vergangenen Freitag wichtige Finanzhilfen für Unternehmen angekündigt haben. Auch die am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Regelungen zum Kurzarbeitergeld sollen dabei helfen, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit Planungssicherheit zu geben. Auch wenn sich die vorläufige Grenzschließung massiv auf die heimische Wirtschaft auswirken wird, geht in diesen Zeiten die Gesundheit vor.
In dieser speziellen Situation möchte ich auch alle Bürgerinnen und Bürger noch mal dazu aufrufen, sich solidarisch, insbesondere mit älteren Menschen, zu zeigen und sofern es die eigenen Möglichkeiten zulassen, Hilfe im Alltag anzubieten z.B. bei Einkaufsgängen. Gegenseitige Hilfe ist jetzt besonders wichtig.
Auch möchte ich an dieser Stelle noch mal auf die aktuellen Informationen verweisen, die Bundesregierung, Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihren Internetauftritten zur Verfügung stellen.
Weiterführende Links:
Auf die Grenzschließung hatten sich Kanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Spahn, Bundesinnenminister Horst Seehofer und die Länderchefinnen und -chefs der angrenzenden Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland am heutigen Sonntag geeinigt.
Titelfoto: Büro Schwarzelühr-Sutter