Die Koalition hat sich auf eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen geeinigt: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet. Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen. Die Koalition hat den entsprechenden Gesetzentwurf am Donnerstag zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht (Drs. 19/15438).
Wer wird entlastet?
Entlastet werden alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie Empfänger von Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung ändert sich nichts.
Wie funktioniert die Entlastung?
Bisher gibt es eine Freigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Wessen Betriebsrente unterhalb der Freigrenze liegt, der muss keinen Beitrag bezahlen. Wer darüber liegt, muss seine gesamte Betriebsrente verbeitragen.
Im Jahr 2019 liegt die Freigrenze bei 155,75 Euro, im Jahr 2020 liegt sie bei 159,25 Euro. Diese Freigrenze wird durch einen Freibetrag ergänzt. Wessen Betriebsrente geringer ist, der zahlt auch in Zukunft keinen Krankenversicherungsbeitrag. Wessen Betriebsrente höher ist, für den bleibt dieser Freibetrag in Zukunft beitragsfrei, d. h. nur der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, muss verbeitragt werden. Auch der Freibetrag wird in Zukunft im selben Maße angepasst, wie die Durchschnittseinkommen sich verändern.
Beispiel 1: Betriebsrente in Höhe von 160 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 160 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 24,80 Euro. Der Auszahlbetrag würde durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 135,20 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 0,75 Euro verbeitragt werden (160 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 0,12 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 159,88 Euro vermindert.
Beispiel 2: Betriebsrente in Höhe von 400 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 400 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 62,00 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 338,00 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 240,75 Euro verbeitragt werden (400 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 37,32 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 362,68 Euro vermindert.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer monatlichen Rente?
Wer eine Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro im Monat bekommt, der wird um rund 25 Euro entlastet. Das entspricht dem Beitrag, der bisher für den Freibetrag bezahlt werden musste. Also 24,68 Euro bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent für den Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Da jeder diese Entlastung bekommt, ist das auch unabhängig von der Höhe der Betriebsrente. Also: Rund 300 Euro Entlastung im Jahr, egal ob die Betriebsrente 200 Euro im Monat oder 2000 Euro im Monat beträgt.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer Einmalauszahlung?
Betriebsrenten können auch, je nach Vertragsgestaltung, statt in monatlichen Beträgen in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden. Bei Einmalauszahlungen wird der Krankenversicherungsbeitrag berechnet, indem der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 120 Monate, bzw. zehn Jahre verteilt wird. Bei einem Auszahlungsbetrag von 120.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine monatliche Rente von 1000 Euro. Daraus wird der Krankenversicherungsbeitrag errechnet. Die Entlastung beträgt deshalb auch hier 300 Euro pro Jahr bzw. insgesamt knapp 3.000 Euro. Auch hier ist es egal, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist. Auch Betriebsrentner die ihre Einmalauszahlung bereits erhalten haben, profitieren für den Restlaufzeit ihrer Beitragspflicht von dem neuen Freibetrag.
Signal für die betriebliche Altersversorgung
Es wird keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Das ist insgesamt ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Aktuelles
Familienzentrum Hochrhein in Lauchringen profitiert von Bundesmittel
/in Allgemein /von ArchivDer Deutsche Bundestag hat den Bundeszuschuss für die rund 540 Mehrgenerationenhäuser für das Haushaltsjahr 2020 um 10.000 Euro pro Haus erhöht.
Die Erhöhung des Bundeszuschusses ist nicht zuletzt auch eine Anerkennung für wertvolle Arbeit der Mehrgenerationenhäuser. Als Patin des Familienzentrums Hochrhein freue ich mich umso mehr, dass auch die einzige Einrichtung bei uns im Landkreis von den zusätzlichen Mitteln profitieren kann. Generationen-übergreifende Orte werden für unsere immer älter und bunter werdende Gesellschaft immer wichtiger und sind auch eine Ant-wort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.
Bisher standen den Mehrgenerationenhäusern Zuschüsse von insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung, wobei sich der Bundeszuschuss auf 30.000 belief und Kommune bzw. Land weitere 10.000 Euro zur Verfügung stellten. Bei gleichbleibendem Anteil von Land und Kommune und einem erhöhten Bundeszuschuss um 10.000 Euro auf 40.000 Euro stehen den Häusern künftig 50.000 Euro insgesamt an Mitteln zur Verfügung.
„Stadt, Land, Flucht?!“ – Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivZum siebzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e.V. 25 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zwischen 16 und 20 Jahren zu einem einwöchigen Workshop vom 21. März bis 28. März 2020 nach Berlin ein.
Unter der Schirmherrschaft von Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, erwartet die medieninteressierten Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden u.a. in einer Redaktion hospitieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten.
Unter dem Titel „Stadt, Land, Flucht?! – Lebens- und Wohnräume heute und in Zukunft“ werden sich die Jugendlichen im Rahmen des Workshops mit den Herausforderungen für Städte aufgrund ansteigender Zuwanderung, z.B. in Bezug auf die Wohnraumsituation und die Organisation des Lebens in Städten, auseinandersetzen. Dem werden die Auswirkungen sinkender Einwohnerzahlen für ländliche Kommunen, z. B. auf die örtliche Infrastruktur, gegenübergestellt.
Das ist eine tolle Chance für junge Menschen aus Südbaden, einmal hinter die Kulissen der Berliner Republik zu schauen und sich kreativ mit der dringenden Frage zu beschäftigen, wie wir in Zukunft leben wollen.
Mitglieder des Waldshuter Forum 68 im Gespräch über Klima- und Umweltschutz
/in Allgemein /von ArchivEingeladen nach Waldshut hat das Forum 68 zum Themenabend „Klima- und Umweltschutz“. Dabei standen insbesondere drei Schwerpunktthemen auf der Tagesordnung:
Beim vorgestrigen Gespräch und Vortrag mit den Mitgliedern des Forum 68 zum Klima- und Umweltschutz haben wir uns auf drei brandaktuelle Themen konzentriert: Die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung, das fortschreitende Insektensterben und die riesigen Mengen von Verpackungs- und Plastikmüll. Mit dem Klimaschutzgesetz, dem Aktionsprogramm Insektenschutz und dem Plastiktütenverbot packt die Bundesregierung diese Herausforderungen aktiv an.
Als eine von drei aktuellen Präsidentinnen des Forum 68 begrüßte Renate Daniels die Gäste. Nach einer Einführung in die aktuelle Klima- und Umweltschutzpolitik der Bundesregierung entwickelte sich eine intensive Diskussion über den aktuellen Lebenswandel der Menschen und die dringende Notwendigkeit eines Umdenkens hin zu einer nachhaltigen und verzichtbereiten Gesellschaft. Mitglieder des Forum 68 forderten in diesem Zusammenhang nachdrücklich mehr Ehrlichkeit zu den Folgen der Klimamaßnahmen ein: „Klar sagen, was ist, was kommt und was dann nicht mehr geht“. Das wichtige Thema Klimaschutz steht mit Fridays for future mehr denn je in der Öffentlichkeit. Dass die Menschen dieses Thema bewegt, hat sich auch in der intensiven Diskussion in Waldshut gezeigt. Dieses Momentum wollen und müssen wir nutzen. Mit einer ambitionierten und sozialverträglichen Klimaschutzpolitik haben wir hier den richtigen Weg eingeschlagen.
Klimaschutzveranstaltung in Staufen
/in Allgemein /von ArchivZu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Thema „Das Klimapaket der Bundesregierung – prima Klima für die Kommune?!“ hatte am Dienstagabend der SPD Ortsverein Staufen eingeladen. Die wichtige Rolle der Kommunen stand im Mittelpunkt unserer Diskussion:
Die Unterstützung und das Engagement der Kommunen sind für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik unverzichtbar. Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung haben wir wichtige Weichen für einen verlässlichen Weg hin zur Treibhausgasneutralität gestellt. Es wird jetzt auch insbesondere auf unsere Städte und Gemeinden sowie jeden Einzelnen von uns ankommen, ob wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Die Kommunen erhalten zu ihren Bemühungen für mehr Klimaschutz entscheidende und wichtige Unterstützung vom Bund. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert der Bund wichtige Projekte vor Ort. Hier in Staufen wurde mit Unterstützung des Bundes bereits die Straßenbeleuchtung saniert und eine Mobilstation für Fahrräder am Bahnhof Staufen eingerichtet. ‚Global denken, lokal handeln‘ – das ist das Motto für eine erfolgreiche Klimaschutzarbeit vor Ort in unseren Städten und Gemeinden.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den stellvertretenden Ortsvereinsvorsitzenden Henry Kesper und Bürgermeister Michael Benitz führte ich mit einer Kurzpräsentation in das Thema ein. Die anschließende Diskussion wurde von Dagmar Endle, Ortsvereinsvorsitzende der SPD Staufen moderiert.
Das Thema Klimaschutz steht gerade jetzt in Zeiten von Fridays for future mehr denn je in der Öffentlichkeit. Dass die Menschen dieses Thema bewegt, hat sich auch in der intensiven Diskussion hier in Staufen gezeigt. Dieses Momentum wollen und müssen wir nutzen und mit einer ambitionierten und sozialverträglichen Klimaschutzpolitik haben wir hier den richtigen Weg eingeschlagen.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 19 / 2019
/in Allgemein /von ArchivBundestag beschließt Haushalt 2020
Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor. Mit dem Haushalt 2020, der in dieser Woche vom Bundestag beraten und verabschiedet wird, beschließt das Parlament Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro. Für 2020 bis 2023 stehen insgesamt rund 160 Milliarden Euro zur Verfügung – ein Drittel mehr als in der vergangenen Wahlperiode. Einnahme und Ausgaben belaufen sich auf 362 Milliarden Euro – zum siebten Mal in Folge kommt der Bund damit ohne neue Schulden aus. Das Geld fließt in den Breitbandausbau und in die digitale Infrastruktur der Schulen, in Schienen und Straßen, in den Wohnungs- und Städtebau, in Kinderbetreuung, Bildung, Forschung und Klimaschutz.
Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, hat die Koalition einen Schwerpunkt daraufgelegt, vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien zu entlasten und die soziale Sicherheit zu verbessern – vom Bafög bis zum Wohngeld, vom sozialen Arbeitsmarkt bis zur Sicherung des Rentenniveaus. Damit stärken die Koalitionsfraktionen nicht nur den solidarischen Zusammenhalt in der Gesellschaft, sondern auch die Konjunktur: Die gestärkte Kaufkraft hat einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswachstum (Drs. 19/11800, 19/11802, 19/14232 Nr. 1.1.).
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich betont: „Die SPD-Fraktion steht für eine zukunftsorientierte, sozial gerechte und kluge Haushaltspolitik. Wir investieren in die Infrastruktur für mehr sozial gerechten Klimaschutz, in den sozialen Zusammenhalt und in Bildung und Innovation. Das ist unsere Antwort auf die weltweiten Herausforderungen. Das ist Politik für ein solidarisches Land.“
Hier einige Beispiele:
Klimaschutzprogramm 2030:
• Für Förderprogramme zur CO2-Minderung stellt die Koalition rund 7 Milliarden Euro im Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung, unter anderem für die energetische Gebäudesanierung, den Heizungstausch, die Ladesäuleninfrastruktur, eine erhöhte Elektroauto-Prämie sowie für die Batterie- und Wasserstoff-Forschung.
• 600 Millionen Euro zusätzlich gibt es für den internationalen Klimaschutz, davon 500 Millionen Euro im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ= sowie 100 Millionen Euro im Bereich des Bundesumweltministerium (BMU).
• Das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG wird um 1 Milliarde Euro erhöht, die über den Etat des Verkehrsministeriums zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Bis 2030 soll das jedes Jahr so wiederholt werden. Der Umsatzsteuersatz für Bahnfernreisen wird von 19 auf 7 Prozent verringert. Die Luftverkehrsteuer wird erhöht. Die Ansätze bei den Steuereinnahmen wurden entsprechend angepasst. Mit dem Haushalt 2020 schafft wir die Voraussetzungen, um das Klimaschutzprogramm 2030 zügig umzusetzen, das die Bundesregierung am 25. September 2019 beschlossen hat.
Investitionen:
Die Investitionen steigen auf ein neues Rekordniveau. Ein Ergänzungshaushalt zum Klimapaket und die parlamentarischen Beratungen bringen zusammen 3 Milliarden Euro zusätzlich für investive Maßnahmen. Damit steigt die Investitionssumme von knapp 40 Milliarden Euro im Regierungsentwurf auf knapp 43 Milliarden Euro im Haushaltsplan.
• Neben den oben beschriebenen Maßnahmen des Klimapakets schlagen hier vor allem die Maßnahmen in der regionalen Strukturpolitik/Kohlepolitik zu Buche. 1 Milliarde Euro steht dafür zusätzlich zur Verfügung.
• Das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ erhält einen zusätzlichen Investitionszuschuss von 222 Millionen Euro, um alle Anmeldungen der Länder für den Digitalpakt Schule für 2020 berücksichtigen zu können.
• Für das „1000-Bahnhöfe-Programm“ stehen in den nächsten Jahren rund 303 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, 15 Millionen Euro schon im nächsten Jahr.
• Zukunftsweisende Investitionen schieben die Abgeordneten im Bereich „Künstliche Intelligenz“ an. Hier haben sie in den Haushaltsberatungen die zweite Tranche von 500 Millionen Euro auf die verschiedenen Ressorts aufgeteilt.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt:
Mit mehr als der Hälfte der Ausgaben des Bundeshaushalts leistet die Koalition einen großen Beitrag zu sozialer Sicherheit und gesellschaftlicher Solidarität in unserem Land. Dazu zählen die Zuschüsse zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung genauso wie die gesetzlichen Leistungen und Förderprogramme für Familien, Kinder und Jugendliche sowie die Unterstützung des Bundes für den Sport und für den Erhalt des kulturellen Erbes.
Der Ansatz für das Arbeitslosengeld II wird um 700 Millionen Euro erhöht, der Ansatz für die Kosten der Unterkunft um 800 Millionen Euro. Damit ist Deutschland vorbereitet auf etwas höhere Arbeitslosenzahlen, wie sie sich infolge der Herbstschätzung der Bundesregierung vom Oktober ergeben. Und die Koalition berücksichtigt höhere Erstattungszahlungen an die Kommunen für die vollständige Übernahme der Wohnungskosten anerkannter Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch den Bund. Für den Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Elternteile stellt das Parlament 148 Millionen Euro zusätzlich bereit.
Für den Bundesfreiwilligendienst und die weiteren Freiwilligendienste gibt es insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich; damit wird das Niveau des Vorjahres gehalten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor. Mit dem Haushalt 2020 hat das Parlament Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro beschlossen. Für 2020 bis 2023 stehen insgesamt rund 160 Milliarden zur Verfügung – ein Drittel mehr als in der vergangenen Wahlperiode. Das Geld fließt in den Breitbandausbau und in die digitale Infrastruktur unserer Schulen, in Schienen und Straßen, in den Wohnungs- und Städtebau, in Kinderbetreuung, Bildung, Forschung und Klimaschutz. Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, hat die Koalition einen Schwerpunkt daraufgelegt, vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien zu entlasten und die soziale Sicherheit zu verbessern.
Ein Haushalt für Zukunft und Zusammenhalt
Der Bundestag hat in dieser Woche über den Bundeshaushalt für das Jahr 2020 beraten und den Etat am Freitag beschlossen. Die Große Koalition investiert Milliarden in die Zukunft des Landes und in den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor – ohne dafür neue Schulden zu machen. Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro sind im Haushalt allein für das Jahr 2020 vorgesehen. Ganz wichtig für die SPD-Bundestagsfraktion: Der Haushalt legt einen klaren Schwerpunkt auf Investitionen, die den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken. Dafür entlastet die Koalition vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien und verbessert die soziale Sicherheit – vom BAföG bis zum Wohngeld, vom sozialen Arbeitsmarkt bis zur Sicherung des Rentenniveaus. Zugleich stärkt die Koalition damit die Konjunktur: Die höhere Kaufkraft hat einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswachstum.
„Investieren an allen Ecken und Enden“
Die SPD-Fraktion sei in die Haushaltsberatung mit einem klaren Kompass gegangen, sagte ihr Vorsitzender Rolf Mützenich am Mittwoch in der Generalaussprache im Bundestag. „Wir wollen, dass es gerecht zugeht, wir begegnen den Menschen mit Respekt und nehmen ihre Sorgen ernst.“ Die gesamte Gesellschaft stehe vor großen Herausforderungen, betonte Mützenich. „Die internationale Lage, die Erschütterung festgeglaubter Werte, die Beschleunigung vieler Lebensbereiche und ausdrücklich auch die Klimaveränderungen – das alles können wir nur mit einem starken, demokratischen und sozialen Staat bewältigen.“ Die Menschen müssten sich auf einen Staat verlassen können, der investiert und die nötigen Rahmenbedingungen schafft. „Genau das haben wir in diesem Haushalt mit einer großen, aber auch realistischen Summe verankert.“
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Achim Post betonte: „Wir investieren an allen Ecken und Enden, allein im nächsten Jahr 43 Milliarden Euro – ein Rekordwert für die Bundesrepublik.“ Es könne sich sehen lassen, was dieser Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht hat. Die Koalition kümmere sich mit den Investitionen direkt um die Nöte der Menschen. „Diese Große Koalition hat einen Markenkern: Das ist der soziale Fortschritt.“
Klare Kante gegen Geschichtsvergessenheit
Johannes Kahrs, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, zeigte sich zufrieden damit, dass ein Schwerpunkt des Haushaltes auf der Förderung der Erinnerungskultur liege. „Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass man eine klare Kante gegen Geschichtsvergessenheit und Rechtsradikalismus und Extremismus fährt.“ Daneben verwies Kahrs auf die Ausweitung des Kulturetats. „Kultur funktioniert und wirkt, auch in dieser Großen Koalition.“
„Heute ist ein guter Tag für die Kultur- und Medienschaffenden in diesem Land“, sagte auch der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Rabanus. Ziel der SPD-Fraktion sei es immer, die Situation von Kulturschaffenden zu verbessern. Außerdem werde mit dem Haushalt vor allem die Kultur im ländlichen Raum gestärkt. „Wir wollen die Lebensverhältnisse in Stadt und Land in allen Bereichen angleichen.“
Für eine bessere digitale Welt
„Wir verabschieden heute einen Zusammenhaushalt“, sagte Svenja Stadler. „Zusammen für den Klimaschutz, zusammen für Gerechtigkeit, für gleichwertige Lebensverhältnisse, zusammen für Demokratie und Vielfalt, zusammen für Europa und gegen Gewalt an Frauen.“ Bezogen auf den letzten Punkt sei es richtig und wichtig, dass der Bund für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ viel Geld in die Hand nehme – erstmalig 120 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren.
Jens Zimmermann, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, verwies vor allem auf die hohen Investitionen in der Digitalisierung. „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen eine Welt, in der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor den Interessen der großen Unternehmen stehen.“ Der Haushalt sei ein „starker Schritt hin zu einer besseren digitalen Welt, in der unsere europäischen Werte eine Rolle spielen.“
Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten
Die Koalition hat sich auf eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen geeinigt: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet. Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen. Die Koalition hat den entsprechenden Gesetzentwurf am Donnerstag zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht (Drs. 19/15438).
Wer wird entlastet?
Entlastet werden alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie Empfänger von Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung ändert sich nichts.
Wie funktioniert die Entlastung?
Bisher gibt es eine Freigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Wessen Betriebsrente unterhalb der Freigrenze liegt, der muss keinen Beitrag bezahlen. Wer darüber liegt, muss seine gesamte Betriebsrente verbeitragen.
Im Jahr 2019 liegt die Freigrenze bei 155,75 Euro, im Jahr 2020 liegt sie bei 159,25 Euro. Diese Freigrenze wird durch einen Freibetrag ergänzt. Wessen Betriebsrente geringer ist, der zahlt auch in Zukunft keinen Krankenversicherungsbeitrag. Wessen Betriebsrente höher ist, für den bleibt dieser Freibetrag in Zukunft beitragsfrei, d. h. nur der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, muss verbeitragt werden. Auch der Freibetrag wird in Zukunft im selben Maße angepasst, wie die Durchschnittseinkommen sich verändern.
Beispiel 1: Betriebsrente in Höhe von 160 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 160 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 24,80 Euro. Der Auszahlbetrag würde durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 135,20 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 0,75 Euro verbeitragt werden (160 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 0,12 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 159,88 Euro vermindert.
Beispiel 2: Betriebsrente in Höhe von 400 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 400 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 62,00 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 338,00 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 240,75 Euro verbeitragt werden (400 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 37,32 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 362,68 Euro vermindert.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer monatlichen Rente?
Wer eine Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro im Monat bekommt, der wird um rund 25 Euro entlastet. Das entspricht dem Beitrag, der bisher für den Freibetrag bezahlt werden musste. Also 24,68 Euro bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent für den Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Da jeder diese Entlastung bekommt, ist das auch unabhängig von der Höhe der Betriebsrente. Also: Rund 300 Euro Entlastung im Jahr, egal ob die Betriebsrente 200 Euro im Monat oder 2000 Euro im Monat beträgt.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer Einmalauszahlung?
Betriebsrenten können auch, je nach Vertragsgestaltung, statt in monatlichen Beträgen in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden. Bei Einmalauszahlungen wird der Krankenversicherungsbeitrag berechnet, indem der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 120 Monate, bzw. zehn Jahre verteilt wird. Bei einem Auszahlungsbetrag von 120.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine monatliche Rente von 1000 Euro. Daraus wird der Krankenversicherungsbeitrag errechnet. Die Entlastung beträgt deshalb auch hier 300 Euro pro Jahr bzw. insgesamt knapp 3.000 Euro. Auch hier ist es egal, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist. Auch Betriebsrentner die ihre Einmalauszahlung bereits erhalten haben, profitieren für den Restlaufzeit ihrer Beitragspflicht von dem neuen Freibetrag.
Signal für die betriebliche Altersversorgung
Es wird keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Das ist insgesamt ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition hat sich auf die Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern verständigt. Die Einigung sieht vor, einen Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge einzuführen. Für jeden Beziehenden gibt es 300 Euro Entlastung pro Jahr.
SPD-Fraktion will Rüstungsexporte deutlich einschränken
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Schärfung der Kontrolle und Genehmigung von Rüstungsexporten – europäische Abstimmung intensivieren“ beschlossen. Die Produktion und der Export von Rüstungsgütern sind kein Mittel der Wirtschaftspolitik, sondern eine Frage der Sicherheits- und Außenpolitik, die eng einhergehen muss mit einem stärkeren Engagement für internationale Abrüstung und Verteidigung der Menschenrechte. Sie sind kein strategisches Instrument, mit dem Wirtschaftswachstum und Wohlstand in Deutschland und der EU geschaffen werden sollen.
Die SPD-Bundestagsfraktion will:
• den Export deutscher Rüstungsgüter in Drittstaaten außerhalb von EU-, Nato- und gleichgestellten Ländern weiter einschränken. Für Staaten, die weder Mitglied der EU noch der Nato sind, ist eine Ratifizierung des ATT und dessen konsequente Umsetzung zwingende Voraussetzung für jede Form der Rüstungskooperation. Davon kann es im begründeten Einzelfall absolute Ausnahmen geben;
• eine Genehmigungsdauer von maximal zwei Jahren in den Rüstungsexportrichtlinien bzw. in einem Rüstungsexportgesetz verankern, damit die Bundesregierung auf veränderte außen- und sicherheitspolitische Bedingungen in den Empfängerländern reagieren kann;
• eine verpflichtende Beteiligung aller Unternehmen, die Rüstungsgüter aus Deutschland exportieren wollen, an einem gemeinschaftlichen Risikoausfall-Fonds zur Diskussion stellen;
• die Regelungslücke, die es deutschen Herstellern ermöglicht, über die Auslagerung von Rüstungsproduktionen ins Ausland die strengen Exportrichtlinien zu umgehen, durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung schließen;
• die Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament gesetzlich fixieren. Darüber hinaus sollen nach dem Vorbild Großbritanniens alle abschließenden Rüstungsexportgenehmigungen des Bundessicherheitsrates transparent im Internet veröffentlicht werden;
• die parlamentarische Begleitung von Rüstungsexportentscheidungen verbessern, indem die Bundesregierung neben den bisherigen Informationen gegenüber dem Parlament auch Auskunft geben soll, nach welchen Kriterien Genehmigungen des Bundesssicherheitsrats erteilt beziehungsweise versagt wurden;
• das Instrument der nachträglichen Kontrollen des Endverbleibs (Post-Shipment-Kontrollen), ob also in Drittländer exportierte Rüstungsgüter nachprüfbar in der Verfügungsgewalt des Empfängers sind, fortsetzen und auf jegliche Rüstungsexporte einschließlich militärischer Großgeräte ausweiten, da es sich bei Kleinwaffen bewährt hat. Dem Parlament soll die Regierung einen regelmäßigen Post-Shipment-Bericht vorlegen.
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik verbinden
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag in ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Sozialdemokratische Industriepolitik: Wachstum für gute Arbeit fördern“ beschlossen. Die Sozialdemokratie in Deutschland setzt sich für einen starken, aktiven Staat im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft ein. Die SPD-Fraktion erkennt die Leistung der Unternehmen und ihrer Beschäftigten sowie der Betriebsräte und Gewerkschaften an. Sie fordert, dass der Staat im Rahmen der marktwirtschaftlichen Regeln aktiv und gestaltend auftritt und nicht passiv verharrt, wenn seine Unterstützung benötigt wird.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Eine moderne Wirtschafts- und Industriepolitik kann nur Erfolg haben, wenn Transformations- und Innovationsprozesse aktiv von den Sozialpartnern begleitet werden. Tarifbindung, Mitbestimmung und gute Arbeit sind Wettbewerbsvorteile. Ziel ihrer Wirtschafts- und Industriepolitik ist deshalb inklusives Wachstum, also die Verbindung von Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, um Teilhabe aller Gruppen am Wohlstand zu ermöglichen. Technischer Fortschritt, Innovation und wirtschaftliches Wachstum müssen immer den Menschen zugutekommen und zu gesellschaftlichem Fortschritt führen.
Aus diesen Gründen fordert die SPD-Fraktion:
Erstens: Bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen
Das beginnt bei einer gut ausgebildeten Fachkräftebasis und einer modernen Infrastruktur, darunter auch Verkehrsinfrastruktur, einer verlässlichen Investitionspolitik in allen Bereichen und betrifft im Weiteren eine ausgewogene Balance zwischen Planungsgeschwindigkeit und Rechtssicherheit sowie eine angemessene Steuer- und Abgabenquote und gilt letztlich für eine hoch entwickelte Forschungs- und Förderstruktur sowie eine aktive Handelspolitik.
Zweitens: Erforschung, Entwicklung und die Markteinführung neuer Technologien vorantreiben
Das ist insbesondere dort notwendig, wo die kommerzielle Nutzung neuer Technologien noch nicht wettbewerbsfähig ist. Der Staat ist dabei nicht der bessere Unternehmer. Doch kann er – gemeinsam mit den Unternehmen und der Wissenschaft – technologische Entwicklungen frühzeitig antizipieren und gezielt sowohl in die Grundlagenforschung als auch in die Anwendungsforschung investieren. Außerdem geht es darum, Forschungsergebnisse schnell in die Wirtschaft zu überführen. Insbesondere in den disruptiven (stark verändernden) Technologiebereichen muss der Staat auch bei der Markteinführung unterstützen. Beispielsweise ist Deutschland im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) gut aufgestellt; der Transfer in die Wirtschaft gelingt jedoch nur schleppend. Die SPD-Fraktion ist überzeugt: Nur mit bestmöglichen Rahmenbedingungen und Investitionen in die Erforschung und Entwicklung zukunftsträchtiger Technologien kann Deutschland seine starke Industrie auch in Zukunft erhalten.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Deutschland-Studie 2019: Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald auf Rang 15
Deutschland-Studie 2019: Landkreis Waldshut ist lebenswerter Landkreis für Familien
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Bundesumweltministerium fördert klima- und umweltfreundliche Elektrobusse
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Vorlesen ist der erste Schritt
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Bundesumweltministerium fördert nachbarschaftlichen Klimaschutz in Bremen
Deutschland-Studie 2019: Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald auf Rang 15
/in Allgemein /von ArchivDass der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit Platz 15 von 401 einen Spitzenwert in der Deutschland-Studie belegt, zeigt, dass Familien in Deutschland auch im ländlichen Raum gut leben können. Innerhalb des Bundeslandes Baden-Württemberg sind wir sogar auf Platz 3 von 44.
Im Auftrag des ZDF hat das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos 401 Kreise und kreisfreie Städte in Deutschland unter die Lupe genommen und dabei die Bereiche Geld & Wohnen, Bildung & Soziales, Gesundheit & Sicherheit sowie Freizeit & Kultur statistisch ausgewertet. Zusätzlich wurden alle Bürgermeister und Landräte gebeten, ihre Einschätzung zur Familienpolitik in „ihren“ Kreisen und kreisfreien Städten abzugeben.
Besonders erfreulich ist, dass wir mit einem Wert von 83 Jahren bei der Lebenserwartung bundesweit Rang 2 belegen. Die Menschen können in unserer Heimat lange und erfüllt leben. Dazu leistet die Erhaltung der natürlichen Schönheit des Schwarzwaldes sicher einen entscheidenden Beitrag.
Handlungsbedarf besteht im Landkreis allerdings noch bei den Mietausgaben: Hier befindet sich der Breisgau-Hochschwarzwald auf Platz 335. Im Schnitt geben die Bürgerinnen und Bürger 28% ihres Einkommens für Wohnen aus. Deshalb ist es richtig, dass der Bund jetzt im Haushalt 2020 den Ländern für Finanzhilfen zum sozialen Wohnungsbau Programmmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereitstellt und die Ausgaben für das Wohngeld auf 600 Millionen Euro erhöht.
Deutschland-Studie 2019: Landkreis Waldshut ist lebenswerter Landkreis für Familien
/in Allgemein /von ArchivDass der Landkreis Waldshut mit Platz 24 von 401 einen Spitzenwert in der Deutschland-Studie belegt, zeigt, dass Familien in Deutschland auch im ländlichen Raum gut leben können. Innerhalb des Bundeslandes Baden-Württemberg sind wir sogar auf Platz 4 von 44.
Im Auftrag des ZDF hat das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos 401 Kreise und kreisfreie Städte in Deutschland unter die Lupe genommen und dabei die Bereiche Geld & Wohnen, Bildung & Soziales, Gesundheit & Sicherheit sowie Freizeit & Kultur statistisch ausgewertet. Zusätzlich wurden alle Bürgermeister und Landräte gebeten, ihre Einschätzung zur Familienpolitik in „ihren“ Kreisen und kreisfreien Städten abzugeben.
Besonders erfreulich ist, dass wir aufgrund niedriger Fallzahlen bundesweit Rang 16 in der Kategorie Kriminalität gegen Kinder belegen. Kinder können in unserer Heimat behütet aufwachsen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Gründung von Familien.
Handlungsbedarf besteht im Landkreis allerdings noch in der Betreuungssituation: Hier befindet sich Waldshut auf Platz 324. Deshalb ist es richtig, dass der Bund jetzt den Ländern im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes eine Milliarde Euro im Bundeshaushalt 2020 Euro für mehr Qualität in den Kitas und in der Kindertagespflege und für die Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung stellt.
Rekordinvestitionen für moderne und klimaschonende Mobilität
/in Allgemein /von ArchivMit der Beschlussfassung des Einzelplans 12 zum Bundeshaushalt 2020 und zum Finanzplan bis 2023 durch den Deutschen Bundestag setzt die Koalition ein deutliches Signal für eine moderne und klimaschonende Mobilität.
Besonders erfreulich ist, dass es in den abschließenden parlamentarischen Beratungen gelungen ist, die Investitionen in wichtigen Mobilitätsbereichen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen des Regierungsentwurfs noch einmal signifikant um rund 175 Mio. Euro auf den Rekordwert von nunmehr 31,05 Mrd. Euro zu erhöhen.
Gegenüber dem Haushalt 2019 verzeichnet der Einzelplan 12 für das Jahr 2020 einen Gesamtaufwuchs um 6 Prozent, der Investitionsanteil steigt sogar um 9,3 Prozent auf rund 18,9 Mrd. Euro. Der Investitionsanteil erhöht sich damit insgesamt auf 60,8 Prozent.
Die Infrastrukturinvestitionen in Straße, Schiene, Wasserstraße, Kombinierten Verkehr (Verkehrsinvestitionslinie) summieren sich in 2020 auf 15,44 Mrd. Euro gegenüber 14,6 Mrd. Euro in 2019. Der BMVI-Haushalt bleibt damit der größte Investitionshaushalt des Bundes.
Klimafreundliche Schiene und ÖPNV Wir erhöhen das Tempo für Investitionen in Schiene und ÖPNV
Quelle: BMVI
Bundesumweltministerium fördert klima- und umweltfreundliche Elektrobusse
/in Allgemein /von ArchivDie Verkehrsverbünde von Freiburg sowie von Heidelberg, Ludwigshafen und Mannheim setzen auf ihren Buslinien zukünftig mehr Elektrobusse ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter übergibt heute die Förderschecks zur Anschaffung von insgesamt 15 voll elektrischen Linienbussen an die Freiburger Verkehrs AG und 30 voll elektrischen Linienbussen an die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. In Freiburg sollen so vier Buslinien von Diesel- auf Stromantrieb umgestellt werden. In den anderen Städten sollen sie jeweils auf zentralen Linien eingesetzt werden.
Schwarzelühr-Sutter: „Für Städte bieten Elektrobusse große Vorteile. Sie sind nicht nur effizient und verursachen keine klimaschädlichen CO2-Emissionen, sie stoßen auch keine Luftschadstoffe aus und sind deutlich leiser als Busse mit Dieselantrieb. Elektrobusse sorgen so auch für mehr Lebensqualität. Ich freue mich, dass wir den ÖPNV mit unserer Förderung deutlich attraktiver machen können.“
Neben der Anschaffung der Fahrzeuge fördert das Bundesumweltministerium anteilig die notwendige Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof sowie nötige Ausrüstungen für die Instandhaltung der Busse oder Schulungen des Personals. Die gegenüber einem Dieselbus entstehenden Mehrkosten werden dabei zu 80 Prozent durch das Bundesumweltministerium übernommen. Die übrigen Ausgaben werden mit 40 Prozent gefördert.
Derzeit unterstützt das Bundesumweltministerium deutschlandweit mittlerweile 16 Vorhaben mit rund 250 Millionen Euro, bei denen insgesamt rund 700 Elektrobusse beschafft werden. Weitere Förderprojekte werden demnächst genehmigt. Vor dem Start der BMU-Förderung gab es gerade einmal rund 100 Busse mit batterieelektrischen Antrieben.
Quelle: BMU
Besseres Entgeltsystem in Werkstätten- 320 Werkstatträte aus ganz Deutschland in Berlin
/in Allgemein /von ArchivEin besseres Entgeltsystem für Werkstätten, in denen Menschen mit Behinderungen arbeiten, war Schwerpunkt der 13. Werkstatträtekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin. Diese Werkstätten leisten einen wesentlichen Beitrag zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderungen. Werkstätten wie die in Wallbach-Bad Säckingen oder in Waldshut verdienen daher größtmögliche Unterstützung. Wenn wir die Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten verbessern wollen, müssen wir aber auch darauf achten, dass inklusive Werkstätten finanziell nicht überfordert werden. Wir in der SPD-Bundestagsfraktion halten damit unser Versprechen, dass wir im Zuge des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAbgAnpG) ein transparentes und finanzierbares Entgeltsystem mit der Beteiligung der Vertretern von Werkstätten und der Werkstatträte erarbeiten.
Seit Juli 2019 werden Berufsausbildungshilfe und Ausbildungsgeld gestaffelt über vier Jahre erhöht. Das Grundgehalt wird bis 2023 von jetzt 80 Euro auf abschließend 119 Euro steigen. Diese Neuregelung wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V., die 93 Prozent der Werkstätten vertritt, ausdrücklich begrüßt. Das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung wird nach wie vor und vollständig von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Seit der ersten Konferenz der Werkstatträte 2006 hat sich viel getan, auch wenn wir in puncto Inklusion noch längst nicht am Ziel angekommen sind. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor. Mit dem BTHG können Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, beispielsweise künftig mehr von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen behalten. Gleichzeitig werden Kommunen und Länder entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen in Zukunft getrennt und teilweise vom Bund übernommen werden.
Für die Inklusion ist gerade die gleichberechtigte Teilhabe auf dem Ersten und Zweiten Arbeitsmarkt wichtig – und vor allem die gerechte Entlohnung von Werkstattbeschäftigten. Dazu braucht es ein transparentes und verständliches System. Mit dem Budget für Arbeit seit 2018 und dem neuen Budget für Ausbildung ab 2020 sind für die Teilhabe an der Arbeitswelt zwei wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht worden. Die Grenzen zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt werden damit durchlässiger, sodass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo sie gerne arbeiten möchten.
Die Entlohnung von Werkstattbeschäftigten hat sich bereits jetzt deutlich verbessert. Damit die Werkstätten keine finanzielle Überforderung fürchten müssen, erhöhen wir schrittweise. Gerade zum letzten Punkt wurden viele Gespräche mit den Werkstätten geführt. Für weitere Verbesserungen in diesem Bereich werde ich mich auch weiterhin einsetzen“.