Aktuelles

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 12 / 2018


Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

| Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich auf einem Gipfeltreffen in Brüssel auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik verständigt.

Wichtigste Ergebnisse: Die EU-Außengrenzen werden wirksamer gesichert und Fluchtursachen besser bekämpft. Außerdem werden die Hauptankunftsstaaten in der EU durch kontrollierte Zentren solidarisch unterstützt.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßt, „dass ein gemeinsames europäisches Vorgehen in der Migrationspolitik beschlossen wurde.“ Der SPD-Fraktion sei wichtig, „dass es eine Lösung mit Europa und nicht gegen Europa gibt. Nationale Alleingänge, die Europa spalten, lehnen wir ab.“

Nahles machte deutlich, dass die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei der Einrichtung der kontrollierten Zentren auf die Einhaltung humanitärer Standards wie gute Unterbringung und Versorgung ebenso achten werden, wie auf rechtsstaatliche und zügige Verfahren und eine faire Verteilung in der EU.

Nahles verwies am Freitagmittag auf die noch laufenden Gespräche in Brüssel.

| Der Machtkampf in der Union nimmt derzeit das ganze Land in Geiselhaft. Die Union legt mit ihren internen Streitigkeiten die Regierungsarbeit lahm und blockiert wichtige Vorhaben, die SPD und Union im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbart haben. Die SPD-Ministerinnen und SPD-Minister haben in den ersten 100 Tage bereits viel vorangebracht: von der Musterfeststellungsklage, den Grundgesetzänderungen zur besseren Finanzierung von Schulen, sozialem Wohnungsbau und Verkehr über die Brückenteilzeit.

In dieser Woche hat das Kabinett mit dem Familienentlastungsgesetz von Olaf Scholz weitere wichtige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht – mit der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. Davon profitieren vor allem Familien mit mittlerem und geringem Einkommen.

Aber andere wichtige Projekte für bezahlbares Wohnen, die Qualität der Kinderbetreuung und die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes werden durch den Streit in der Union blockiert. Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Mietrechts von Katarina Barley, das Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey und der Gesetzentwurf für einen sozialen Arbeitsmarkt von Hubertus Heil werden entgegen den Koalitionsvereinbarungen von der Union im Verfahren aufgehalten.

Damit muss Schluss sein. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles: „Wir fordern den Koalitionspartner auf, seinen Streit auf Kosten des Landes zu beenden und zur Sacharbeit zurückzukehren. Wir stehen zum Koalitionsvertrag, zur Regierungsverantwortung und vor allem dafür, konstruktiv und konkret für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu arbeiten. Ein klares Bekenntnis dazu erwarten wir auch von unseren Koalitionspartnern.“

| Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Ein starkes Europa ist unsere Antwort auf die aktuellen Herausforderungen. Denn wir brauchen Europa, und Europa braucht uns. Es ist darum richtig und wichtig, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in der Bundesregierung wichtige Schritte für mehr Zusammenhalt in Europa durchgesetzt hat. Dazu gehört ein besserer Schutz vor Arbeitslosigkeit. Dafür wird ein Europäischer Stabilisierungsfonds für Arbeitslosigkeit ins Auge gefasst, für den Fall schwerer Wirtschaftskrisen. Dazu gehört auch ein höherer Schutz vor den Folgen von Bankenpleiten. Ebenso mehr Investitionen in Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Qualifizierung in den Mitgliedstaaten Europas und stärkere gemeinsame Anstrengungen für den Klimaschutz.

Hintergrund ist folgender: Vergangene Woche haben sich Deutschland und Frankreich bei einem Treffen auf Schloss Meseberg auf eine „Gemeinsame Erklärung von Meseberg“ verständigt, die das Ziel verfolgt, die europäische Kooperation in einer starken Zusammenarbeit zu verankern. Wörtlich heißt es dazu: „Frankreich und Deutschland sind fest entschlossen, die Errungenschaften der Europäischen Union nicht nur zu bewahren, sondern auch ihre Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken, wobei sie fortwährend dafür Sorge tragen wollen, die Einheit der Mitgliedstaaten und die Leistungsfähigkeit der Union sicherzustellen.“

Mehr Schutz vor Bankenpleiten
Olaf Scholz hat bei dem Treffen zahlreiche sozialdemokratische Vorhaben auf den Weg gebracht: So soll bis spätestens 2024 eine Kreditlinie des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als Sicherheitsnetz für den Fall eingerichtet werden, dass der europäische Bankenabwicklungsfonds bei der reibungslosen Abwicklung einer Bank Unterstützung benötigt.

Der ESM wird damit aber keine zusätzlichen Risiken eingehen, weil der Bankensektor eventuelle Hilfsmaßnahmen zurückzahlen muss.

Zudem wurde vereinbart, dass der ESM nach dem Vorbild des Internationalen Währungsfonds weiterentwickelt wird – im Sinne eines Europäischen Währungsfonds. Der ESM wird auf diese Weise aufgewertet und gestärkt. Er soll künftig die wirtschaftliche Lage in allen Euro-Ländern beurteilen können und so helfen, Krisen frühzeitig zu erkennen.

Eurozonenbudget kommt
Deutschland und Frankreich schlagen außerdem vor, beginnend im Jahr 2021 im Rahmen der Europäischen Union einen Haushalt für die Eurozone aufzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit, Annäherung und Stabilisierung in der Eurozone zu fördern. Das wurde auf Drängen der Sozialdemokraten unter dem Begriff Investivhaushalt bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Mehr Zusammenhalt in Europa stärkt unseren Wohlstand und unsere soziale Sicherheit. Europäische Zusammenarbeit ist nichts Großherziges, sondern etwas Großartiges für unser Land!“ Sie machte insbesondere mit Blick auf den Streit zwischen CDU und CSU um die Migrationspolitik deutlich: „Ein starkes Europa ist unsere Antwort auf die aktuellen Herausforderungen. Das unverantwortliche Treiben der CSU hin zu nationalen Alleingängen ist gefährlich, für unser Land und für Europa.“

| Griechenland wird das dritte Hilfsprogramm planmäßig am 20. August 2018 beenden. Damit kann Griechenland die Rettungsschirme nach acht Jahren verlassen und hat die Chance, wieder auf eigenen Beinen zu stehen.

Entscheidend dafür wird sein, dass Griechenland auf dem eingeschlagenen Reformpfad bleibt und die eingegangenen Verpflichtungen für die so genannte Nachprogramm-Phase einhält, zum Beispiel bei Steuern oder Strukturreformen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird sich an dieser Nachprogramm-Überwachung beteiligen.

Der Bundestag hat am Freitagmorgen in namentlicher Abstimmung einen Antrag beschlossen, mit dem die Freigabe von 15 Milliarden Euro für Griechenland und weitere Maßnahmen zur Entlastung des Landes erteilt werden (Drs. 19/2961), Die 15 Milliarden sind die letzte Tranche des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte im Bundestag: „Es ist ein Zeichen europäischer Solidarität, dass wir hier geben. Griechenland ist auf einem guten Weg.“

SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, die Einigung der Eurogruppe zeige, dass Europa handlungsfähig sei. „Wir machen einen großen Schritt nach vorne.“

Von der freizugebenden Tranche in Höhe von 15 Milliarden Euro sollen 5,5 Milliarden Euro zur Deckung des griechischen Schuldenbedarfs und 9,5 Milliarden Euro zum Aufbau eines Liquiditätspuffers des griechischen Staates beitragen. Mit dem Puffer soll die Rückkehr Griechenlands an den Kapitalmarkt unterstützt werden.

Außerdem soll der Beginn von Zins- und Rückzahlungen älterer Kredite um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Scholz erklärte, die Wirtschafts- und Währungsunion „auch in Zukunft fortentwickeln und widerstandsfähiger machen“ zu wollen, wobei „wir immer auf die richtige Balance zwischen Eigenverantwortung und Solidarität achten müssen und werden“.

| Es wird zusätzliche finanzielle Mittel für den sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung geben. Darauf haben sich die Spitzen der Großen Koalition am Dienstagabend im so genannten Koalitionsausschuss geeinigt. Außerdem gibt es eine Einigung über das Baukindergeld und weitere Maßnahmen zur Wohnraumförderung.

Die Förderung des Ersterwerbs von Neubau und Bestand durch das Baukindergeld wird auf den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Höhe des Baukindergeldes 1200 Euro je Kind und Jahr betragen und für einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt. Das Baukindergeld orientiert sich damit nicht an einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern wird unbürokratisch flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt.

Das Baukindergeld ist eine wichtige Unterstützung, da sie die Eigentumsbildung von jungen Familien fördert. Die zeitliche Befristung des Baukindergeldes und damit das Einhalten des vereinbarten Kostenrahmens schafft auch den Spielraum, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abschreibungsbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau ab 1. September 2018 bis zum 31.Dezember 2021 – zusätzlich zur linearen Abschreibung um 5 Prozent p. a. – für vier Jahre zu erhöhen und damit auch steuerliche Anreize für den Wohnungsbau zu setzen.

Zudem werden die Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die im Koalitionsvertrag bis 2021 bereits vorgesehenen 2 Milliarden Euro in 2019 um weitere 500 Millionen Euro erhöht. Der Städtebauförderung werden für 2019/2020 zudem 50 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr im Vergleich zu den ursprünglichen Eckwerten des Bundeshaushalts zur Verfügung gestellt.

| Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien gestärkt und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht. SPD-Fraktionschefin Nahles sagt: „Familien sind die wahren Leistungsträger der Gesellschaft.“

Das Kindergeld wird um 10 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht. Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags wird die Koalition 2021 vornehmen.

Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Vor allem werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.

Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp 10 Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen von 2020 an 181 Euro weniger Steuern. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro entlastet.

Hinzu kommt die Wiedereinführung der Parität bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitgeber und Arbeitnehmerzahlen wieder je die Hälfte der Beiträge. Das hatten die Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Außerdem wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte gesenkt.

Von diesen Maßnahmen profitieren besonders diejenigen, die weniger Einkommen haben.

| Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sprechen sich für ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement, für besseren Herdenschutz und für bessere Unterstützung der Wanderschäfer aus.

In einem Antrag (Drs.19/2981), am Donnerstag vom Parlament beschlossen, fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) über den Herbst 2018 hinaus fortzuführen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, wie die ökologischen Leistungen der Wanderschäferei besser unterstützt werden können. Außerdem soll die Europäische Kommission aufgefordert werden, den Schutzstatus des Wolfes in Abhängigkeit von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um gegebenenfalls eine Bestandsreduktion zu ermöglichen.

Carsten Träger, Sprecher der AG Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, erklärt: „Wir stärken mit unserem Koalitionsantrag den Herdenschutz, die Informations- und Beratungsarbeit dafür, die Forschung und das Wolfsmonitoring. Das Zusammenleben von Mensch und Wolf funktioniert. Für entstehende Konflikte gibt es Lösungen, die wir weiter verbessern.“

Er stellt klar, dass verhaltensauffällige Wölfe, die aufgrund fehlender Scheu eine konkrete Gefahr für den Menschen darstellen, geschossen werden dürfen. Der geltende Rechtsrahmen reiche hierfür vollkommen aus.

Unterstützung für Schäfer
Für die SPD-Fraktion ist die Weidetierhaltung aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen und auch zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft unabdingbar. Allerdings ist die wirtschaftliche Lage vieler Schaf- und Ziegenhalter seit langer Zeit schwierig. Jetzt zusätzlich nötige Herdenschutzmaßnahmen machen den Schäfern zu schaffen. Sie brauchen finanzielle Unterstützung, auch, weil sie häufig nicht über eigene Flächen verfügen und deshalb keine EU-Agrarsubventionen bekommen. Denn dieses System zahlt Prämien für den Besitz von Eigentum beziehungsweise landwirtschaftlichen Flächen aus. Die SPD-Fraktion will den Schäfern helfen – öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben beim Koalitionspartner deshalb für eine Schaf- und Ziegenprämie geworben, jedoch zeigte die Union in diesem Punkt bisher wenig Gesprächsbereitschaft. Die SPD-Fraktion konnte in dem Antrag einen Prüfauftrag durchsetzen, „wie mit Blick auf die ökologischen Leistungen der Wanderschäferei eine bessere Unterstützung für diesen Berufsstand geleistet werden kann“.

| In 2./3. Lesung hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des 2011 beschlossenen Gesetzes für einen beschleunigten Atomausstieg verabschiedet (Drs. 19/2508). Jenes Gesetz, das feste Abschaltzeiten für die deutschen Atomkraftwerke festlegte, war nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima von Schwarz-Gelb verabschiedet worden, mit der Unterstützung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Die nur wenige Monate zuvor von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung wurde damit rückgängig gemacht. Die Konzerne RWE und Vattenfall verklagten die Bundesregierung daraufhin auf Schadenersatz. Vor dem Bundesverfassungsgericht bekamen sie 2016 Recht. Das Gericht entschied, dass den Unternehmen für (auf Basis der zunächst zugesagten Laufzeitverlängerung) getätigte Investitionen eine Entschädigung zustehe, genauso wie für zugesagte Reststrommengen aus dem ersten Atomausstiegsgesetz von Rot-Grün aus dem Jahr 2002, die nun verfielen. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der für Unternehmen notwendigen Planungssicherheit.

Atompolitik von Union und FDP war voller Mängel
Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung sieht für die Stromkonzerne eine Entschädigung in Höhe von voraussichtlich etwas unter 1 Milliarde Euro vor, abhängig von den bis 2023 tat-sächlich nicht produzierbaren Reststrommengen. Diese Summe muss nun der Steuerzahler aufbringen, weil Schwarz-Gelb damals Murks veranstaltet hat. Denn: Im Wieder-Atomausstiegsgesetz 2011 (infolge von Laufzeitverlängerungen 2010) unterließ es Schwarz-Gelb, einen angemessenen Ausgleich vorzusehen. Insofern haben CDU/CSU und FDP den zwischenzeitlich verfassungsgerichtlich geurteilten Ausgleichsanspruch der Atomkraftwerksbetreiber zu verantworten.
Nina Scheer, stellvertretende umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, bringt es so auf den Punkt: „Die Atompolitik von CDU/CSU und FDP in den Jahren 2010 und 2011 war sprunghaft und voller Mängel: Wiedereinstieg im Herbst 2010, Ausstieg im Sommer 2011. Mit der jetzigen Novelle zum Atomgesetz werden die Fehler der schwarz-gelben Bundesregierung korrigiert.“

Mit der Entscheidung für einen finanziellen Ausgleich für die Konzerne machen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten klar: Der Zeitplan für den Atomausstieg steht ohne Wenn und Aber fest. Längere Laufzeiten sind keine Alternative.

| Das Weddellmeer ist das größte antarktische Meer auf der Südhalbkugel der Erde. Allein auf dem Meeresboden leben rund 14.000 verschiedene Tierarten, die nur dort überlebensfähig sind. Die besonders hohen Krill- und Fischvorkommen ziehen aber nicht nur zahlreiche Meeressäugetiere an.

Weil sich Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-3-Fettsäuren in den Industrienationen immer größerer Beliebtheit erfreuen, bedrohen internationale Fischfangflotten zunehmend das dortige Ökosystem. Die Europäische Union hat deshalb bei der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) beantragt, das Weddellmeer als Meeresschutzgebiet auszuweisen. Es wäre das bislang größte Meeresschutzgebiet der Erde.

Im Oktober wird auf der CCAMLR-Jahrestagung darüber verhandelt. Den Vorschlag dazu bereitete maßgeblich die Bundesregierung vor. In einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU-, der FDP- und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen haben die Sozialdemokraten im Bundestag diese Woche die internationalen Bemühungen der Bundesregierung unterstützt. Die Fraktionen fordern die Regierung auf, sich für eine baldmögliche Annahme des Weddellmeeres als Schutzgebiet einzusetzen und sicherzustellen, dass gemeinsam mit den internationalen Partnern ein System zur regelmäßigen Überprüfung eingerichtet wird.

 


Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald

Notsystem des Atomkraftwerks Leibstadt zeitweise nicht voll einsatzbereit

Im Kernkraftwerk Leibstadt war das Notstandssystem während zwei Monaten nur eingeschränkt verfügbar. Dies geht aus einer Meldung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI vom 28. Juni 2018 hervor.

Neue Stellen und erhöhte Aufwandsentschädigung stärken das Technische Hilfswerk

Als SPD haben wir uns im Haushaltsausschuss mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass wir das THW weiter stärken - mit Erfolg. Besonders wichtig war mir auch die Erhöhung der seit 20 Jahren unveränderten Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche um 800.000 Euro auf 3,2 Millionen Euro.

Zehn erfolgreiche Jahre für die LED-Leitmarktinitiative des Bundesumweltministeriums

Die LED-Leuchten sind sparsam, robust und umweltfreundlich. Mittlerweile hat die LED-Technologie einen Anteil von rund 80 Prozent beim Umsatz der deutschen Beleuchtungsindustrie erreicht. Wir brauchen auch weiterhin kräftige Investitionen in Technologien für den Klimaschutz.

Sonderpreis Klimaschutz im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht“ übergeben

Das Zukunftsthema Klimaschutz steht seit drei Jahren im Fokus des renommierten "Jugend forscht"-Wettbewerbs. Die ausgezeichneten Ideen und Projekte zeigen, dass die junge Generation mit großem Fachwissen und viel Kreativität ihren Beitrag leistet für eine klimafreundliche Wirtschaft und Gesellschaft.
RvdH

„Was kostet die Welt?“ – Podiumsdiskussion bei der WWF-Night 2018

„Was kostet die Welt“ – unter diesem Motto fand am 27. Juni 2018 die diesjährige WWF-Night in Berlin statt. Gemeinsam mit Eberhard Brandes, Geschäftsführender Vorstand des WWF Deutschland, Dr. Carsten Neßhöver, Generalsekretär des Sachverständigenrats für Umweltfragen sowie Moderator Dirk Steffens haben wir auf dem Podium über die künftigen Herausforderungen im Klima- und Umweltschutz diskutiert.

100 Tage im Amt: erste Bilanz der neuen Amtszeit

Nach der Regierungsbildung haben wir unsere Vorhaben schnell angepackt. Die Bilanz der ersten 100 Tage in der neuen Regierung kann sich sehen lassen. Das Bundesumweltministerium hat wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht. Wir haben allem Voran mit der Einsetzung der Strukturwandelkommission ein erstes zentrales Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Andreas Amann

Kabinettsbeschluss zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung

Das Eckpunktepapier umreißt die Handlungsbereiche und möglichen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessern will, um dem Insektensterben entgegenzuwirken.

 

 

 

Notsystem des Atomkraftwerks Leibstadt zeitweise nicht voll einsatzbereit

Über zwei Monate dauert es, um zu bemerken, dass die zwei Armaturen im Notstandsystem die falsche Stellung aufweisen. Dabei wäre laut ENSI die korrekte Stellung der Armaturen bei einer Anforderung des Notstandssystems für die Kühlung einer der beiden Hauptpumpen und des zugehörigen Pumpenraums entscheidend gewesen. Schon 2016 war das Notstandssystem zeitweise nicht verfügbar. Es stellt sich die Frage, ob und wie das Sicherheitskonzept aufgrund des damaligen Vorfalls aktualisiert wurde. Ich erwarte außerdem, dass dieser aktuelle Vorfall der INES-Stufe 1 aufgeklärt wird. Für mich ist klar: Sicherheit muss höchste Priorität haben.

Hintergrund:
Im Kernkraftwerk Leibstadt war das Notstandssystem während zwei Monaten nur eingeschränkt verfügbar. Dies geht aus einer Meldung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI vom 28. Juni 2018 hervor.

 

Neue Stellen und erhöhte Aufwandsentschädigung stärken das Technische Hilfswerk

Als SPD haben wir uns im Haushaltsausschuss mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass wir das THW weiter stärken – mit Erfolg. Nachdem wir in den letzten Jahren bereits Mittel für den Bau und die Sanierung von THW-Unterkünften, zusätzliche Stellen sowie für die Beschaffung von Fahrzeugen bereitgestellt haben, wollen wir künftig mit 120 weiteren Stellen die hauptamtlichen Strukturen des THW nochmals stärken und damit die engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helfer entlasten. Besonders wichtig war mir auch die Erhöhung der seit 20 Jahren unveränderten Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche um 800.000 Euro auf 3,2 Millionen Euro. Damit erfährt das ehrenamtliche Engagement der THW-Ehrenamtlichen zusätzliche Wertschätzungen, die die Engagierten zweifelsohne verdienen.

 

Hintergrund:

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch eine Reihe von Entscheidungen gefällt, von denen das Technische Hilfswerk und seine über 80.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer massiv profitieren. Er hat u.a. die Schaffung von 120 zusätzlichen Stellen in den Bereichen Liegenschaftsmanagement, Arbeitsschutz und IT-Sicherheit beim Technischen Hilfswerks (THW) beschlossen. Vom Bundeseisenbahnvermögen werden weitere 15 Stellen ans THW übertragen. Außerdem werden 74 Stellen entfristet.

Im Rahmen der Sicherheitspakete werden 5 zusätzliche Stellen beim Beschaffungsamt des BMI ausgebracht, um bei Ausschreibungen bspw. von Fahrzeugen zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden.

Außerdem soll die Stellenausstattung des THW weiter verbessert werden. Das Stellenhebungsprogramm der letzten Jahre wird fortgesetzt. Nach 167,5 Stellenhebungen im vergangenen Jahr werden 53,5 zusätzliche Hebungen im Haushalt verankert. Das schafft Möglichkeiten für Beförderungen.

Außerdem wurden die seit 20 Jahren unveränderten Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche wurden um 800.000 Euro auf 3,2 Mio. Euro erhöht. Damit sollen künftig Entschädigungen von 30 bis zu 800 Euro pro Ehrenamtlichen / Jahr gezahlt werden können.

Mit verschiedenen Maßnahmen in den letzten Jahren hatte sich die SPD immer wieder für eine Stärkung des THW eingesetzt.

Nach dem 2015 beschlossenen Bau- und Sanierungsprogramm für marode THW-Unterkünfte i.H.v. 27 Mio. Euro (2015-2018), einer dauerhaften Erhöhung der Mittel für die Ortsverbände um 8 Mio. Euro (2016), dem 2017 beschlossenen Fahrzeugprogramm i.H.v. 100 Mio. Euro (2017-2023) und den 358 zusätzlichen Stellen (2016/2017) möchte die SPD mit den neu beschlossenen Maßnahmen auch im Jahr 2018 ihr großes Engagement aus der vergangenen Legislaturperiode zugunsten der im THW engagierten Haupt- und Ehrenamtlichen fortsetzen.

Bereits vor wenigen Wochen wurde – entgegen den ursprünglichen Planungen des Innenministeriums – die Finanzierung des EU-Modul 17 (THW/DLRG) sichergestellt und die THW-Bundesvereinigung mit 200.000 Euro gestärkt. Des Weiteren wurde die Finanzierung der Kampagne zur Nachwuchswerbung mit 3,2 Mio. Euro sichergestellt.

 

Zehn erfolgreiche Jahre für die LED-Leitmarktinitiative des Bundesumweltministeriums

Die LED-Leuchten sind sparsam, robust und umweltfreundlich. Mittlerweile hat die LED-Technologie einen Anteil von rund 80 Prozent beim Umsatz der deutschen Beleuchtungsindustrie erreicht. Das zeigt, wie erfolgreich die LED-Leitmarktinitiative darin war, die Markteinführung der LED zu beschleunigen, die Treibhausgasemissionen aus dem Beleuchtungsbereich zu verringern und die Stromkosten der Kommunen zu senken. Wir brauchen auch weiterhin kräftige Investitionen in Technologien für den Klimaschutz.

Auf dem heutigen Abschlussworkshop werden die zentralen Ergebnisse der LED-Leitmarktinitiative vorgestellt sowie aktuelle Potenziale und Herausforderungen der LED-Technologie diskutiert. Seit 2008 unterstützt die LED-Leitmarktinitiative den Einsatz von LED in Städten und Gemeinden, mit dem gegenüber herkömmlichen Leuchten mehr als 80 Prozent Energie eingespart werden kann. Das Bundesumweltministerium koordiniert die Aktivitäten und hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bereits rund 8.500 LED-Projekt in knapp 2.900 Kommunen gefördert.

 



In der Beleuchtung haben sich LED (Licht emittierende Dioden) in den letzten Jahren zu einer Schlüsseltechnologie für den Klimaschutz entwickelt. Durch den effektiven Einsatz hocheffizienter LED-Leuchten können Energieeinsparungen von über 80 Prozent gegenüber herkömmlichen Leuchten erzielt werden. Für Städte und Gemeinden bieten sich besonders hohe Einsparpotenziale. Mehr als ein Drittel der Kosten für kommunale Stromversorgung fällt auf die Beleuchtung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen.

Die LED-Leitmarktinitiative unterstützt die breite Markteinführung der LED und wird vom Bundesumweltministerium koordiniert. Partner sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag, die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e. V., der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, die KfW Bankengruppe und die Technische Universität Berlin.

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat das Bundesumweltministerium mit dem Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ seit 2008 rund 8.500 LED-Projekte in knapp 2.900 Kommunen mit rund 275 Millionen Euro gefördert. Insgesamt wurden so Investitionen von über 960 Millionen Euro ausgelöst.

 

Quelle: BMU

Fotos: BMU/Sascha Hilgers

 

Sonderpreis Klimaschutz im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht“ übergeben

Das Zukunftsthema Klimaschutz steht seit drei Jahren im Fokus des renommierten „Jugend forscht“-Wettbewerbs. Die Preisträger von heute werden die Klimaforscher von morgen sein. Diesen Nachwuchs brauchen wir in allen Bereichen – von Expertinnen und Experten in Mathematik, Architektur, Ingenieurwesen, Technik und Handwerk, über Polarforschung, Atmosphärenphysik, Meteorologie bis zur Forstwirtschaft. Die ausgezeichneten Ideen und Projekte zeigen, dass die junge Generation mit großem Fachwissen und viel Kreativität ihren Beitrag leistet für eine klimafreundliche Wirtschaft und Gesellschaft.

Gestern habe ich in Berlin 61 Preisträgerinnen und Preisträger des Sonderpreises Klimaschutz im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht“ der Jahre 2016 bis 2018 geehrt. Mit dem Sonderpreis wollen wir die besondere Leistungen der jungen Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiet des Klimaschutzes anerkannen und das Interesse für weitere Ideen und Projekte zur Bewältigung des Klimawandels wecken.



Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen seiner Kampagne „Mein Klimaschutz“ seit 2015 Deutschlands bekanntesten Nachwuchswettbewerb „Jugend forscht“ durch einen Sonderpreis Klimaschutz. Der Sonderpreis wird im Rahmen des Wettbewerbs auf Landes- und Bundesebene vergeben. Die Preisträger auf Bundesebene stellen ihre Projekte im Rahmen des Preisträgertreffens vor, darunter diesmal ein neuentwickelter Dämmstoff aus Papier sowie ein Projekt zu alternativen Antrieben.

Neben dem Sonderpreis unterstützt das Bundesumweltministerium so genannte PerspektivForen von „Jugend forscht“. In diesen Foren tauschen sich ehemalige Wettbewerbs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer als Experten von morgen mit Fachleuten von heute an Hochschulen, Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder Unternehmen aus, um Ideen für berufliche Perspektiven in der Klimaforschung zu erhalten.

Text: BMU

Fotos: BMU/Sascha Hilgers

 

„Was kostet die Welt?“ – Podiumsdiskussion bei der WWF-Night 2018

„Was kostet die Welt“ – unter diesem Motto fand am 27. Juni 2018 die diesjährige WWF-Night in Berlin statt. Gemeinsam mit Eberhard Brandes, Geschäftsführender Vorstand des WWF Deutschland, Dr. Carsten Neßhöver, Generalsekretär des Sachverständigenrats für Umweltfragen sowie Moderator Dirk Steffens haben wir auf dem Podium über die künftigen Herausforderungen im Klima- und Umweltschutz diskutiert. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wie Umwelt und Natur ein monetärer Wert beigemessen werden kann. Der Präsident des WWF International, Pavan Sukhdev, hatte zuvor mit einer spannenden Rede in die Thematik eingeführt.

Im Rahmen der Diskussion kamen ganz verschiedene Themen zur Sprache, sei es der Ausstieg aus der Kohleverstromung, die Reform der europäischen Agrarpolitik oder das Insektensterben. Es wird jetzt Aufgabe Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung sein, einen Plan für den Kohleausstieg zu erarbeiten, der sowohl die Erreichung unserer Klimaziele als auch einen sozialverträglichen Strukturwandel in den betroffenen Regionen zum Ziel hat. Mit Blick auf die Reform der europäischen Agrarpolitik habe ich betont, dass wir hier noch Handlungsbedarf sehen. Zu dem Thema habe ich  am 8. Juni 2018 auch eine Rede im Bundestag gehalten. Um dem Insektensterben konsequent etwas entgegenzusetzen, haben wir in der letzten Woche außerdem das Aktionsprogramm Insektenschutz auf den Weg gebracht

 

 

100 Tage im Amt: erste Bilanz der neuen Amtszeit

Nach der Regierungsbildung haben wir unsere Vorhaben schnell angepackt. Die Bilanz der ersten 100 Tage in der neuen Regierung kann sich sehen lassen. Das Bundesumweltministerium hat wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht. Wir haben allem Voran mit der Einsetzung der Strukturwandelkommission ein erstes zentrales Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Aufgabe der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ ist es, bis Dezember 2018 einen Kohleausstiegspfad zu erarbeiten, mit dem die kurz-, mittel- und langfristigen Klimaschutzziele erreicht werden können. Gleichzeitig wird sie Vorschläge für die Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen erarbeiten, damit Klimaschutz, Wachstum und Beschäftigung verbunden werden.

Für letztere ist auch der Kabinettbeschluss zur Brückenteilzeit bereits positiv hervorzuheben. Der Gesetzesentwurf sieht ein Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitarbeit vor, eine zentrale Forderung der SPD. Zukünftig werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ihre Arbeitszeit flexibel und unkompliziert reduzieren und wieder erhöhen können.

Auch das Thema Insektenschutz ist derzeit in aller Munde. Wir haben bereits Eckpunkte für ein Aktionsprogramm Insektenschutz festgelegt und wollen das Programm schnellstmöglich auf den Weg bringen.

In der vergangenen Woche wurde außerdem die 16. Änderung des Atomgesetzes im Kabinett beschlossen. Damit sorgen wir dafür, dass sich die Menschen in unserem Land auf den Atomausstieg verlassen können. Das gehört zu einer glaubwürdigen Politik.

Als nächste große Aufgabe sehe ich auch die klima- und umweltverträgliche Ausgestaltung der geplanten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Hier besteht noch Rede- und Handlungsbedarf, damit die GAP stärker die Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirte und Landwirtinnen honoriert.

Ein Blick auf die nächsten Monate und das geplante Klimaschutzgesetz:
Im Koalitionsvertrag haben wir für das kommende Jahr 2019 die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes mit verbindlichen Klimazielen für 2030 vereinbart. Darauf werden wir mit voller Kraft hinarbeiten.

 

Kabinettsbeschluss zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung

Das Kabinett hat am Mittwoch, 20. Juni, das von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegte Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung beschlossen. Das Eckpunktepapier umreißt die Handlungsbereiche und möglichen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessern will, um dem Insektensterben entgegenzuwirken. Zu den Handlungsbereichen gehören beispielhaft die Stärkung von Schutzgebieten als Lebensräume für Insekten, die Minderung der Anwendung von Pestiziden sowie eine Intensivierung der Insektenforschung und Einführung eines bundesweit einheitlichen Monitorings von Insekten.

In den letzten 30 Jahren ist die Anzahl der Bienen, Käfer, Schmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Ameisen und Fliegen um 75 Prozent zurückgegangen. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Daher hat das Ministerium bereits in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung ein Eckpunktepapier vorgelegt. Der Artenschutz steht ganz oben auf der umweltpolitischen Agenda dieser Koalition. Insekten erfüllen wichtige ökologische Funktionen, z.B. Bestäubungsleistungen für alltägliche Lebensmittel und als wesentliche Nahrungsgrundlage für zahlreiche weitere Tiere, unter anderem Reptilien und Vögel.

Klar ist: Der Insektenschutz betrifft uns alle! Als moderne Gesellschaft müssen wir ein Interesse an einem funktionsfähigen Naturhaushalt haben. Dem Insektensterben können wir nur nachhaltig entgegenwirken, wenn wir – von den Unternehmen über die Forschung bis zu den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern – gemeinsam an einem Strang ziehen. Das Aktionsprogramm Insektenschutz selbst soll 2019 fertig sein und die Maßnahmen dann zügig umgesetzt werden.

 

Besuch von Ministerpräsident Kretschmann

Ankündigungspolitik steht im Widerspruch zur Faktenlage

Der Austausch über grenzüberschreitende Schienenverkehrsprojekte ist ein Schwerpunkt der zweitägigen Reise von Ministerpräsident Kretschmann in die Schweiz. So soll etwa die Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen Basel und Singen mit den Kantonsregierungen von Schaffhausen und Aargau besprochen werden.

Am Tag vor der Abreise lässt das Staatsministerium hierzu verbreiten, dass sich das Land Baden-Württemberg auf allen Ebenen dafür einsetze, dass es bei diesen Projekten zügig vorangeht. Zudem wird die hohe Bedeutung des Projekts für das Gelingen der grenzüberschreitenden Verkehrswende betont.

Angesichts der Faktenlage bin ich von diesen Aussagen sehr verwundert: Zur Elektrifizierung der Hochrheinstrecke hat das Land Baden-Württemberg zwar bereits im März 2016 eine Finanzierungsvereinbarung mit den betroffenen Landkreisen und Schweizer Kantonen abgeschlossen. Aber auch zwei Jahre nach dieser schriftlichen Vereinbarung liegt dem zuständigen Bundesverkehrsministerium in Berlin noch kein Antrag der grün-schwarzen Landesregierung zur Finanzierung der Hochrheinbahn vor. Die auf 160 Millionen veranschlagten Gesamtkosten sollen laut dieser Vereinbarung zu 60 Prozent im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsprogramms vom deutschen Bund finanziert werden.

Voraussetzung hierfür ist allerdings ein entsprechender Antrag der grün-schwarzen Landesregierung beim Bund. Eine gute Nachbarschaft lebt immer davon, dass man ehrlich zu seinem Wort steht. Vom diplomatisch versierten Ministerpräsidenten Kretschmann erwarte ich, dass er diesen Grundsatz beherzigt.

Mit einem nationalen Elektrifizierungsziel von 70 Prozent bis 2025 öffnet der neue Koalitionsvertrag dem Projekt noch eine zusätzliche Finanzierungsoption. Damit verbinde ich gleichzeitig einen Appell an die Landesregierung:
Wer von Töpfen des Bundes profitieren will, muss mit seiner Planung fix sein.

Gerade bei der entscheidenden Entwurfs- und Genehmigungsplanungen scheint jedoch Sand im Getriebe zu stecken. Bereits im September 2016 gab das Landesverkehrsministerium bekannt, dass die EU die anstehenden Projektplanungen mit fünf Millionen Euro bezuschussen würde. Die von Minister Hermann nach öffentlicher Kritik für April 2017 angekündigte Planungsvereinbarung verzögerte sich bis kurz vor der Bundestagswahl im folgenden September. Vor diesem Hintergrund erscheint es schon symptomatisch, dass die Stelle des verantwortlichen Projektleiters, der bei der Deutschen Bahn die Ausschreibungsunterlagen erstellen soll, bislang nach vorliegenden Informationen noch immer nicht besetzt ist.

Dass es die Deutsche Bahn auch besser kann, hat sie bereits auf dem in der Schweiz liegenden Teilabschnitt der Hochrheinbahn bewiesen. Gemeinsam mit dem Kanton Schaffhausen und dem Bund wurde die 19 Kilometer lange Strecke zwischen dem badischen Erzingen und Schaffhausen 2013 elektrifiziert und doppelspurig ausgebaut.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11 / 2018


Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

| Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen (Drs. 19/2507). Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. November 2018 in Kraft treten, sodass die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter Autokäufer nicht eintritt.

Am Donnerstag ist mit der Musterfeststellungsklage ein Meilenstein für den Verbraucherschutz beschlossen worden. Verbraucher können sich ab dem 1. November kostenlos zu einem Musterverfahren anmelden und so die Voraussetzungen ihrer Ansprüche durch Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale feststellen lassen.

Geht das Musterverfahren zugunsten des Verbrauchers aus, kann er oder sie mit diesem für ihn günstigen Prozessergebnis seinen Schaden einklagen. Oft wird das aber nicht nötig sein, weil ein im Musterverfahren unterlegenes Unternehmen akzeptable Vergleichsangebote unterbreiteten wird, um absehbare teure Prozessniederlagen zu vermeiden. So bekommt Recht, wer Recht hat, und das schnell und ohne Kostenrisiko.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erläutert, worauf sich die Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsverfahren noch verständigt hatten: „Wir haben geregelt, dass nur ein Gericht, und zwar erstinstanzlich das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig ist. Der befürchtete Wettlauf der Verbände, wer die Musterklage führen darf, wird nicht eintreten. Sollten mehrere Musterklagen zum gleichen Fall eingereicht werden, kann das Gericht diese verbinden zu einem Verfahren. Angemeldete Verbraucher können anders als bisher vorgesehen noch am Tag der mündlichen Verhandlung vom Musterverfahren zurücktreten und individuell klagen. Unternehmen können sich zwar nicht registrieren, aber künftig die Aussetzung des eigenen Prozesses bis zum Abschluss des Musterverfahrens einseitig beantragen und so das Ergebnis des Musterverfahrens für den eigenen Prozess nutzen.“

Tiefergehende Information, wie die Klage funktioniert, sind hier zu finden:
https://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-beraet-alle-klage

| Auf Druck der SPD-Fraktion macht die Koalition die Pflegeberufe Schritt für Schritt attraktiver, damit mehr qualifiziertes Personal für die Pflege gefunden wird. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet. Die neue Ausbildung sorgt auch für steigende Löhne und die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung zur Pflegefachkraft.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Die SPD-Fraktion hat dafür gesorgt, dass die Ausbildung zur Pflegefachkraft endlich für alle kostenlos wird. Das ist Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für ein solidarisches Land.“

Die neue Verordnung ist der Startschuss für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes der letzten Wahlperiode. Die neue generalistische Ausbildung (also nicht nur ein Gebiet betreffend), bei der die Pflegerinnen und Pfleger sowohl im Krankenhaus als auch im Pflegeheim arbeiten können, wird dazu führen, dass die Löhne insbesondere in der jetzigen Altenpflege in den nächsten Jahren deutlich steigen werden.
Karl Lauterbach, zuständiger stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagt: „Das ist ein großer Erfolg, denn nur, wenn die Pflege fair bezahlt wird und damit auch finanziell attraktiv ist, werden sich genügend junge Menschen für diesen Beruf entscheiden.“

Längst überfällig war in diesem Zusammenhang auch, das Schulgeld abzuschaffen und eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewährleisten. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles: „Das ist Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für ein solidarisches Land.

| Versprochen, beschlossen: Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung der so genannten Brückenteilzeit beschlossen. Das bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben.

Die Koalition setzt damit ein zentrales Vorhaben um, das gemeinsam im Koalitionsvertrag verabredet worden war und das vor allem der Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland entspricht. Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, macht deutlich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.“

Das Ziel der SPD-Fraktion ist Arbeit, die zum Leben passt. Dazu bedarf es in einer modernen Arbeitswelt der notwendigen Flexibilität, um auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren zu können. Mit Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit haben Beschäftigte bereits für bestimmte Situationen das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren.

Vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung
Die Koalition erweitert diese Möglichkeiten nun: Denn auch wer sich im Verein engagiert oder in einem sozialen Projekt einbringt, braucht vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung. Manchmal geht es auch darum, nach einer besonders anspruchsvollen Phase im Beruf für eine bestimmte Zeit kürzer zu treten.

Die Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit.

Denn neben Flexibilität geht es auch um Sicherheit. Hubertus Heil betont: „Teilzeit darf nicht mehr zur Falle werden. Die neue Brückenteilzeit ist damit ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.“ Schließlich sind 79 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen.

Fast eine Million Beschäftigte möchte ihre Arbeitszeit reduzieren. Umgekehrt wollen rund 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte mehr arbeiten. Beiden Gruppen wird mit dem neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit – also dem Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit – geholfen.

Voraussetzungen für die neue Brückenteilzeit sind:

• Der Zeitraum für die Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren.
• Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
• Es müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.
• Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt.
• Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.
• Zumutbarkeitsregelung: Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten können die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn pro angefangene 15 Beschäftigte bereits mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet.

Außerdem erleichtert die Koalition für die derzeit Teilzeitbeschäftigten, die mehr arbeiten möchten, die Rückkehr aus der Teilzeit. Schon jetzt sind Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

Wenn sich künftig jemand aus Teilzeit erfolglos auf einen Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit bewirbt, soll der Arbeitgeber künftig darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass es sich nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder ein Teilzeitbeschäftigter für den Arbeitsplatz nicht mindestens gleich geeignet ist.

Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf
Zusätzlich regelt die Koalition entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit ihrer Arbeitszeit und mit ihrem Einkommen planen können. Wer auf Abruf arbeiten muss, kann das oft nicht. Flexibel auf Auftrags- und Personallage reagieren zu können, ist gleichwohl für Unternehmen wichtig. Das soll in Ausgleich gebracht werden.

Wenn keine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, gelten künftig 20 statt bisher zehn Stunden in der Woche als vereinbart. Zudem werden die von der Rechtsprechung im Jahr 2005 entwickelten Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gesetzlich festgeschrieben.

Die Einführung der Brückenteilzeit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Arbeitszeit, die zum Leben passt.

| Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Familiennach-zugs für subsidiär Geschützte beschlossen (Drs. 19/2438, 19/2702). Dabei handelt es sich vor allem um Bürgerkriegs-flüchtlinge aus Syrien. Im Umfang von monatlich 1000 Personen ermöglicht die Neuregelung den Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben.

Die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe hat die SPD-Bundestagsfraktion im Gesetz ausdrücklich verankert. Mit der Zusammenführung von Familien, die auf der Flucht getrennt wurden, stärkt die Koalition das im Grundgesetz garantierte Kindeswohl und den Schutz der Familie.
Seit März 2016 war diese Familienzusammenführung nicht mehr möglich. Wichtig ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung und Entscheidung im Inland vorgeschaltet ist. Diese Aufgabe übernimmt das Bundesverwaltungsamt. So erfolgt eine koordinierte Visumsvergabe, die die dringlichsten Fälle zuerst berücksichtigt und die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überschreitet.

Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion eine Einführungsregelung für 2018 erzielt, die die Begrenzung nicht bei 1000 Visa pro Monat, sondern bei 5000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt. So kann das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten voll ausgeschöpft werden.

Ausdrücklich ausgeschlossen wurde im Gesetz der Familiennachzug von und zu Gefährdern, das heißt von Personen, die unsere Demokratie gefährden, weil sie beispielsweise zu Gewalt oder Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen.

| Der Bundestag hat an diesem Freitag einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU zur Änderung des Parteiengesetzes in 2./3. Lesung abschließend beraten (Drs. 19/2509).

Mit der Gesetzesänderung soll die absolute Obergrenze für die jährlichen staatlichen Zu-schüsse an Parteien ab dem Jahr 2019 (erstmals relevant für das Abrechnungsjahr 2018) von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Notwendig ist der Schritt, weil Parteien aufgrund des fundamental veränderten Kommunikationsverhaltens auf neuen Plattformen (social media) präsent sein und ihre Kommunikation grundlegend neu aufstellen müssen. Es geht dabei um die Sicherstellung ihres im Grundgesetz festgelegten Auftrags, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.

Auch gestiegene Anforderungen an Sicherheit der Kommunikation und Transparenz erhöhen den Aufwand für Parteien erheblich. Bislang sind diese Faktoren bei der Festlegung der absoluten Obergrenze nicht berücksichtigt worden. Das wird nun mit einer einmaligen Erhöhung über die jährliche so genannte indexierte Anhebung hinaus geschehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1992 festgestellt, dass eine Erhöhung der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung dann zulässig ist, wenn sich die Rahmenbedingungen für alle Parteien wesentlich verändern. Das ist aufgrund des veränderten Mediennutzungsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Digitalisierung nun der Fall.

Unsere Demokratie steht derzeit vor vielfältigen und großen Herausforderungen. Nationalisten sind in Deutschland und Europa auf dem Vormarsch und verbreiten Hass, Demokratiefeindlichkeit und vermeintlich einfache Lösungen. Sie nutzen geschickt die Möglichkeiten, die soziale Medien bieten. Deshalb brauchen wir eine starke öffentliche Förderung für Parteien, die es möglich macht, demokratische Willensbildungsprozesse und Beteiligung attraktiv und zeitgemäß zu organisieren. Das haben Experten in der Ausschussanhörung auch unterstützt. Deswegen ist es richtig, dass wir die staatliche Parteienfinanzierung erhöhen, damit nicht die Parteien mit den höchsten Spenden am besten da stehen.

| In der letzten Legislaturperiode haben SPD- und Unionsfraktion mit der „Assistierten Ausbildung“ ein wichtiges Förderinstrument geschaffen, um Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, besser in Ausbildung zu bringen.

Betreuer organisieren Nachhilfeunterricht, vermitteln bei Problemen im Betrieb, helfen auch bei privaten Sorgen und unterstützen damit Auszubildende und Betriebe. Das erfolgreiche Instrument ist derzeit befristet bis September 2018.

Im Rahmen eines Gesetzespakets zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht hat die Koalition das Instrument in dieser Woche nun für zwei weitere Ausbildungsjahrgänge verlängert (Drs 19/2072). Das Ziel: das Instrument der Grundlage dieser Erfahrungen in eine dauerhafte Förderung überführen.

Barrierefreier Zugang zu Webseiten
Darüber hinaus erfolgt mit dem Gesetzespaket auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie für einen barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen. Zweck der Richtlinie ist, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind.

Einen echten und, im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, entscheidenden Fortschritt bilden dabei die vorgesehenen Maßnahmen zur Durchsetzung von Barrierefreiheit. Im Gesetz ist dafür eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit verlinktem Feedback-Mechanismus auf den Websites vorgesehen, über den jegliche Mängel der Barrierefreiheit einer Website mitgeteilt und nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer zugänglichen Form angefordert werden können.

Regeln im Arbeitsförderungsrecht verlängert
Im Rahmen dieses Gesetzespakets werden außerdem weitere befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert. Dazu zählt u.a. die Sonderregelung, die es kurz befristet Beschäftigten ermöglicht, innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren bereits nach sechs statt zwölf Monaten ALG I zu erhalten. Diese Regelung betrifft vor allem Kreativ- und Kulturschaffende.

Weiter verlängert werden auch die Sonderregelungen für Ausländerinnen und Ausländer, die eine gute Bleibeperspektive haben und deshalb Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung erhalten sowie die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbau-Handwerk. Letztere gibt dem Gerüstbau-Handwerk die Möglichkeit, die geltenden Tarifverträge so anzupassen, dass Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden kann.

 


Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald

(c) Büro Schwarzelühr-Sutter

Besuchergruppe aus dem Wahlkreis Waldshut im Bundestag

Auf meine Einladung hin nahmen vom 13. bis 16. Juni 50 politisch Interessierte aus dem Wahlkreis Waldshut an einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Hauptstadt Berlin teil. Ein Höhepunkt der Besucherfahrt war das persönliche Gespräch im Bundestag.

Förderbescheid klimafreundliche Wärmeversorgung von Schulen und Mehrfamilienhäusern Bruchsal

Heute habe ich einen Förderbescheid über rund 2,8 Millionen Euro für das Projekt „zeozweifrei.Nah.Wärme“ an die Stadtwerke Bruchsal überreicht. Das Projekt in der Bruchsaler Südstadt optimiert die Wärmeversorgung in dem Quartier durch eine Kombination verschiedener erneuerbarer Energiequellen und spart über 90 Prozent der Treibhausgasemissionen gegenüber der bisherigen Wärmeversorgung mit Heizöl und Erdgas ein.

Monnem Bike-Festival: „Kostenloser Nahverkehr – Vision oder Illusion?“

Anlässlich des Jubiläums „200 Jahre Fahrrad“ werden in Mannheim über mehrere Monate Aktionen und Projekte rund um das Fahrrad veranstaltet. Mit diesen Initiativen sollen vor allem Ideen gefördert werden, die sich mit nachhaltigen Mobilitätskonzepten auseinandersetzen.

BMU zeichnet „Energiesparmeister 2018“ aus

Beim Wettbewerb Energiesparmeister lernen junge Leute bewusst mit Energie umzugehen, die Auswirkungen unseres Alltags auf Umwelt und Klima zu verstehen und ihr Wissen dann auch anzuwenden - ob als Energieberater, bei der Essensplanung in den Schulküchen oder in selbst eingerichteten Weiterbildungskursen.
(C) BMU Büro Schwarzelühr-Sutter

„Model United Nations“ im Landtag von Baden-Württemberg

Die Sicherung von Gerechtigkeit und Frieden auf der Welt ist ohne anspruchsvolle Klimapolitik undenkbar! Auch in Deutschland werden wir diese sozialgerecht umsetzen und die Weichen für die Treibhausgasneutralität im Jahr 2050 stellen.

Maßnahmenpaket gegen Stauprobleme am Zollhof Waldshut

Heute habe ich auf mein Schreiben an Regierungspräsidentin Schäfer Antwort erhalten. Darin hatte ich das Regierungspräsidium um die Prüfung von Lösungsansätzen gebeten, um die unzumutbare Verkehrssituation – bedingt durch die LKW-Abfertigung an der Zollstelle Waldshut – zu entlasten.