Aktuelles

Besuchergruppe aus dem Wahlkreis Waldshut im Bundestag

Auf meine Einladung hin nahmen vom 13. bis 16. Juni 50 politisch Interessierte aus dem Wahlkreis Waldshut an einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Hauptstadt Berlin teil. Auf dem Programm standen neben einer Stadtrundfahrt durch das politische Berlin unter anderem auch ein Besuch des Jüdischen Museums in Kreuzberg und ein Informationsgespräch im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Ein Höhepunkt der Besucherfahrt war das persönliche Gespräch im Bundestag. Nachdem die Bürger die Möglichkeit hatten, den Plenarsaal und die Kuppel des Reichstagsgebäudes zu besuchen, stellte ich mich den Fragen und Anliegen der Bürger aus dem Schwarzwald. Dabei wurde lebhaft über lokale und nationale Themen diskutiert, z.B. über den Transport von Gefahrgut sowie die Diesel-Problematik. Wenn ich mir den heutigen Populismus im In- und Ausland anschaue, bin ich froh zu sehen, wie viele Menschen sich kommunalpolitisch und ehrenamtlich in unserer Heimat engagieren und sich für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen.

Vor dem traditionellen Gruppenfoto durfte ich mich dann noch über eine kleine Aufmerksamkeit des deutsch-französischen Partnerschaftskomitees aus Lenzkirch freuen, die mir für meine politische Arbeit und Unterstützung des regionalen Vereinswesens dankten.

 

Förderbescheid klimafreundliche Wärmeversorgung von Schulen und Mehrfamilienhäusern Bruchsal

2,8 Millionen Euro von der Nationalen Klimaschutzinitiative

Heute am 16. Juni habe ich einen Förderbescheid über rund 2,8 Millionen Euro für das Projekt „zeozweifrei.Nah.Wärme“ an die Stadtwerke Bruchsal überreicht. Das Projekt in der Bruchsaler Südstadt optimiert die Wärmeversorgung in dem Quartier durch eine Kombination verschiedener erneuerbarer Energiequellen und spart über 90 Prozent der Treibhausgasemissionen gegenüber der bisherigen Wärmeversorgung mit Heizöl und Erdgas ein.

Klimaschutz ist ein Modernisierungsprogramm für unsere Gebäude, Energieversorgung und Infrastruktur. Das Nah-Wärme-Projekt in Bruchsal zeigt beispielhaft, auf welchem hohen technischen Stand erneuerbare Energien mittlerweile für die Wärmeversorgung eingesetzt werden können und wie das einem ganzen Quartier zugutekommt.

In der Bruchsaler Südstadt soll ein Nahwärmenetz entstehen, das mehrere große Energieverbraucher versorgt, darunter die Balthasar-Neumann-Schule des Landkreises Karlsruhe, die Konrad-Adenauer-Schule der Stadt Bruchsal sowie mehrere mehrgeschossige Einfamilienhäuser. Dazu soll eine 400m² große Solarthermie-Anlage mit Pufferspeichern installiert werden. In das geplante Netz werden eine vorhandene Holzpelletanlage und ein regional versorgtes Hackschnitzel-Blockheizkraftwerk integriert, welches über Kraft-Wärme-Kopplung einen Teil des Eigenstrombedarfs deckt und seine Abwärme zur Verfügung stellt.

Ein komplexes Regelungssystem sorgt dafür, dass die Verbraucher im Sommer und im Winter bedarfsgerecht mit Energie versorgt werden. Der optimale Einsatz unterschiedlicher erneuerbarer Energien macht die Anlage besonders effizient und nutzerfreundlich. Durch das Projekt können über 1.600 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden, das entspricht ungefähr 440 Transatlantikflügen.

Das Projekt wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums gefördert. Es hatte sich im Jahr 2017 beim Förderwettbewerb für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte durchgesetzt.

Weitere Informationen zu bereits geförderten Projekten finden Sie hier:

 

 

Monnem Bike-Festival: „Kostenloser Nahverkehr – Vision oder Illusion?“


Am 16. Juni habe ich ihm Rahmen der Veranstaltung „Monnem Bike – das Festival“ an einer Podiumsdiskussion zum Thema kostenloser Nahverkehr teilgenommen. Anlässlich des Jubiläums „200 Jahre Fahrrad“ werden in Mannheim über mehrere Monate Aktionen und Projekte rund um das Fahrrad veranstaltet. Mit diesen Initiativen sollen vor allem Ideen gefördert werden, die sich mit nachhaltigen Mobilitätskonzepten auseinandersetzen.

Ich halte es für wichtig, sich der herausfordernden Frage zu stellen, wie wir auch in Zukunft mobil sein wollen, ohne langfristig Mensch und Umwelt zu belasten. Deshalb sollten wir gemeinsam daran arbeiten, unsere steigenden Mobilitätsbedürfnisse besser mit den Anforderungen an Umwelt und Gesundheit zu vereinbaren. Das Thema kostenloser ÖPNV reicht als einzelne Maßnahme dabei nicht aus. Klar ist: Wir müssen die Schadstoffbelastung im Verkehr reduzieren, ohne dabei Fahrverbote zu veranlassen.

 

BMU zeichnet „Energiesparmeister 2018“ aus

Heute in Berlin habe ich die Bundessieger im Schülerwettbewerb „Energiesparmeister 2018“ im Rahmen der BMU-Kampagne „Mein Klimaschutz“ ausgezeichnet. Erstmals verliehen wurde aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Wettbewerbs auch ein Preis für den Jubiläumssieger, der sein Projekt besonders erfolgreich weiterentwickelt hat.

Beim Wettbewerb Energiesparmeister lernen junge Leute bewusst mit Energie umzugehen, die Auswirkungen unseres Alltags auf Umwelt und Klima zu verstehen und ihr Wissen dann auch anzuwenden – ob als Energieberater, bei der Essensplanung in den Schulküchen oder in selbst eingerichteten Weiterbildungskursen. So bildet sich eine neue junge Generation, die mit den Herausforderungen des Klimawandels bewusst und geschickt umgehen kann.

Im Rahmen der Preisverleihung habe ich das Bertolt-Brecht-Gymnasium Dresden (Platz 1), die Grundschule am Wiesenhügel in Erfurt (Platz 2) und die Evangelische Sekundarschule in Haldensleben (Sachsen-Anhalt, Platz 3) ausgezeichnet.

Das Siegerteam „Sparfüchse“ aus Sachsen hat in seinem Projekt die Heizungseinstellungen in der gesamten Schule überprüft, optimiert und defekte Thermostate gewechselt. Dadurch können Betriebskosten in Höhe von 4000 Euro gespart werden. Die Erfurter Schülerinnen und Schüler haben mit einer Wärmebildkamera energetische Schwachpunkte an der Schule identifiziert und entsprechende Energiesparmaßnahmen angestoßen. An der Schule in Haldensleben haben sich Schüler nach dem Umzug in ein Passiv-Energie-Haus zu Energieberatern ausbilden lassen, um die Potenziale des energiesparenden Gebäudes voll auszunutzen.

Darüber hinaus wurde das Steinhagener Gymnasium (Nordrhein-Westfalen) mit dem Jubiläumspreis ausgezeichnet. Die Schule hatte 2009 den Energiesparmeister-Titel gewonnen. Aus diesem Energiesparprojekt heraus wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie für die ganze Schule entwickelt.

Die vollständige Übersicht der Gewinner (auch Landessieger) und weitere Informationen zu ihren Projekten sind online abrufbar. Der Wettbewerb wird von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online ausgerichtet.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Pressemeldung vom 15. Juni 2018)

„Model United Nations“ im Landtag von Baden-Württemberg

Am 15. Juni hielt ich einen Impulsvortrag zum Thema „Klimaschutz für Klimagerechtigkeit“ im Rahmen der Model United Nations Baden-Württemberg. In der anschließenden Diskussionsrunde vertrat ich die feste Überzeugung, dass das Pariser Klimaschutzabkommen und die 2030-Ziele für nachhaltige Entwicklung der internationale Rahmen sind, um unsere Wirtschafts- und Lebensweise an die Belastungsgrenzen unseres Planeten anzupassen. Die Sicherung von Gerechtigkeit und Frieden auf der Welt ist ohne anspruchsvolle Klimapolitik undenkbar! Auch in Deutschland werden wir diese sozialgerecht umsetzen und die Weichen für die Treibhausgasneutralität im Jahr 2050 stellen.

Maßnahmenpaket gegen Stauprobleme am Zollhof Waldshut

Um das Stauproblem rund um den Zollhof Waldshut in den Griff zu bekommen, plant das Regierungspräsidium Freiburg die Verlängerung des 3-Streifigen Ausbaus der B 34 zur A 98 Abfahrt Tiengen-West. Damit die Planungen zügig vorangehen, soll den zuständigen Ministerien noch in diesem Sommer eine Machbarkeitsstudie vorgelegt werden, was ich sehr begrüße. Neben einem Ausbau der B 34 wird in Freiburg aktuell auch die Schaffung zusätzlichen Stauraums an der Kupferschmidstraße und der Bau eines vorgelagerten größeren LKW-Parkplatzes geprüft. Da die LKW den Zollhof aus mehreren Richtungen ansteuern, ist die Konzeption für diese Lösung sehr aufwendig.
Damit die staugeplagten Autofahrer auch kurzfristig entlastet werden können, prüfen die Verkehrsexperten des Regierungspräsidiums parallel dazu die Umsetzbarkeit einer Verkehrslenkung mit Wechselwegweisung oder eine Einbahnstraßenlösung. Weitere Lösungsmöglichkeiten werden außerdem von einem externen Planungsbüro ausgelotet. Erste Ergebnisse sollen hierzu noch bis Ende Juni vorliegen. Regierungspräsidentin Schäfer hat mir schriftlich zugesichert, dass ihre Mitarbeiter mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten. Damit der Ärger der Autofahrer und der betroffenen Anwohner endlich ein Ende nimmt, werde ich mich in Berlin und Stuttgart für eine möglichst schnelle Umsetzung dieses Maßnahmenpakets einsetzen.

 

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 10 / 2018


Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

| Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mit der Wiedereinführung der so genannten Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion beschlossen. Es entsteht mehr Gerechtigkeit und eine massive Entlastung.

Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur „Einführung einer zivilprozessualen Musterfest-stellungsklage“ beraten (Drs. 19/2507). Mit dieser so genannten „Eine-für-alle-Klage“ hat die SPD-Fraktion einen Meilenstein für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erreicht.

Das Gesetz, das für Verbraucherinnen und Verbraucher einen schnellen, effektiven und kostengünstigen Weg eröffnet, ihre Rechte gegen Konzerne vor Gericht geltend zu machen, soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. Damit können VW-Kunden nach dem Dieselskandal noch rechtzeitig Klage einreichen.

Wie funktioniert die Klage genau?
Die Musterfeststellungsklage (MFK) erlaubt Verbänden, Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchzusetzen. Eingetragene Verbraucherschutzverbände sollen die Möglichkeit erhalten, das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen. Mit diesem rechtskräftigen Ergebnis kann der Verbraucher dann in einem Folgeprozess seine Ansprüche einklagen. Die Ansprüche müssen nicht an Prozessfinanzierer abgetreten werden und die Verbraucher erleiden keinen Rechtsverlust.

Gleichzeitig bekommen die Unternehmen Rechtssicherheit, und die Gerichte werden durch die Bündelung der Verfahren entlastet.

Was ist zu beachten?
Die Musterfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn die Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern glaubhaft gemacht wird und mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche binnen zwei Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung der MFK zum Klageregister anmelden.
Klagebefugt sind nur besonders qualifizierte Einrichtungen. Dazu zählen in Deutschland registrierte Verbraucher-schutzvereine nach § 4 UKlaG (Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen) und ausländische qualifizierte Einrichtungen, die in einer Liste der EU-Kommission aufgeführt werden. Zusätzlich müssen diese qualifizierten Einrichtungen weitere strenge Voraussetzungen erfüllen, um Missbrauch auszuschließen.

Was bedeutet die „Eine-für-alle-Klage“?
Mit der „Eine-für-Alle-Klage“ kommen Verbraucherinnen und Verbraucher zügig und verlässlich zu ihrem Recht, und zwar unbürokratisch und kostengünstig.

Bei diesem Klageinstrument steht die gerechte Entscheidung und nicht der Profit im Vordergrund. Viele Betroffene warten auf diese neue Klagemöglichkeit. Sie müssen zu ihrem Recht kommen. Es darf nicht sein, dass hier massenweise An-sprüche wegen Verjährung verfallen – wie es konkret im VW-Abgasskandal droht. Mit der MFK werden Verbraucher-rechte effektiv gestärkt.

| Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mit der Wiedereinführung der so genannten Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion beschlossen. Es entsteht mehr Gerechtigkeit und eine massive Entlastung.

Arbeitgeber müssen ab 1. Januar 2019 wieder genauso viel zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Koalition aus SPD und CDU/CSU entlastet damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen und schafft so mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. „Halbe/Halbe ist gerecht. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land“, sagt SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles.

Das ist erreicht:
Den Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung tragen bisher allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist im Durchschnitt 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Zusatzbeitrag wird künftig wieder zur Hälfte von Arbeitgeberseite getragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Davon profitieren auch Rentnerinnen und Rentner, denn ihr Zusatzbeitrag wird zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Insgesamt werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner dadurch um rund 6 Milliarden Euro im Jahr entlastet. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen (ca. 3000 Euro) sind das ca. 15 Euro netto pro Monat oder 180 Euro mehr im Jahr in der Tasche.

Das bedeutet:
Die Beiträge zur Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner sinken. Künftige Kostensteigerungen gehen nicht mehr alleine zu Lasten der Versicherten, sondern werden wieder solidarisch von Arbeitgebern und Versicherten jeweils zur Hälfte getragen.

| Die Koalition bringt derzeit mehrere Vorhaben auf den Weg, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Familien spürbar entlasten werden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat in dieser Woche sein Familienentlastungsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Um Familien zu stärken und ihr Einkommen zu erhöhen, soll das Kindergeld in einem ersten Schritt von Juli 2019 an um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht werden und der Kinderfreibetrag entsprechend angehoben werden. Auch der Grundfreibetrag soll erhöht und die kalte Progression ausgeglichen werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) arbeitet an der vereinbarten Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages. Mit diesem Gesamtpaket sorgen die Sozialdemokraten dafür, dass von 2019 an bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und vor allem bei Familien mit Kindern netto mehr ankommt.

Und damit das Einkommen nicht durch steigende Mieten aufgefressen wird, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) in dieser Woche auch ihren Gesetzentwurf zur Stärkung des Mietrechts vorgelegt. Mit der Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung sollen Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen geschützt werden.

| Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine Qualifizierungsoffensive vorgeschlagen: Die Sozialdemokraten wollen mehr Sicherheit schaffen in einer Arbeitswelt im Wandel. Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, dass die Politik sie in diesem Wandel unterstützt.

Hubertus Heil hat deswegen vorgeschlagen, dass die Koalition zusätzliche finanzielle Spielräume der Bundesagentur für Arbeit auch für eine Qualifizierungsoffensive nutzt. Die SPD-Fraktion will für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfassende Weiterbildungsansprüche schaffen, damit sie fit sind für den Arbeitsmarkt der Zukunft. Denn auch das gehört zu einer sozialdemokratischen Politik für ein sozialdemokratisches Land.

| Die SPD-Bundestagsfraktion sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Bamf-Affäre. Zwar gibt es etliche Sachverhalte, die dringend aufgeklärt werden müssen. Das aber kann aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Innenausschuss des Bundestages momentan schneller und effizienter als ein Untersuchungsausschuss.

Im Vordergrund steht die Aufklärung mutmaßlich rechtswidrigen Verhaltens in der Asyl-Behörde in Bremen. Dort sollen mehr als 1100 Asylanträge ohne ausreichende Grundlage positiv beschieden worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die frühere Amtsleiterin und Rechtsanwälte.

Die Innenpolitikerinnen und -politiker treffen sich derzeit beinahe täglich, um die Missstände rund um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufzuklären, einzuordnen und zu bewerten. Dazu werden auch Zeugen eingeladen, etwa der gegenwärtige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der vorherige Innenminister Thomas De Maizière, die Präsidentin des Bamf Jutta Cordt, ihr Vorgänger Frank-Jürgen Weise, Ex-Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier (CDU) und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Rechtsanwälte.

Schnell und restlos aufklären
SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Wir glauben, dass die Aufklärung kommen muss, dass sie zügig kommen muss. Wir halten deswegen den Innenausschuss für denjenigen Ausschuss, der momentan am schnellsten für Aufklärung sorgen kann“. Ein Untersuchungsausschuss sei derzeit nicht der „richtige Weg“.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, betont, dass für die SPD-Fraktion entscheidend sei, „dass alles rund um das Bamf sorgfältig und natürlich auch schnell und restlos aufgeklärt“ werde. Das könne bei diversen Befragungen von verantwortlichen Personen im Innenausschuss des Bundestages geschehen. „Und wenn das nicht reicht, ist selbstverständlich auch immer noch ein Untersuchungsausschuss zu erwägen.“

Hinweis:
Hier gibt es ein Video mit einer Stellungnahme des innenpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Burkhard Lischka nach einer Sondersitzung des Innenausschusses: https://www.youtube.com/watch?v=EU-TiS_-CXU

| Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Das sind zumeist Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Von August an sollen sie wieder enge Verwandte nachholen dürfen.

Die neue Regelung, auf die sich SPD und Union im Koalitionsvertrag geeinigt hatten, ermöglicht es, dass 1000 Personen monatlich im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen (Drs. 19/2438). Damit stärkt die Koalition das Kindeswohl und den Schutz der Familie, die von unserem Grundgesetz garantiert werden.

Seit März 2016 war diese Familienzusammenführung nicht mehr möglich. Nun können die engsten Angehörigen (Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern von hier lebenden minderjährigen Kindern) nach Deutschland kommen, um so die auf der Flucht getrennten Familien wieder zusammenzuführen.

Kriterien für humanitäre Gründe im Gesetz verankert
Wichtig ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung des Bundesinnenministeriums vorgeschaltet ist, damit eine koordinierte Visumsvergabe erfolgen kann und die begrenzten Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht zu Problemen führen.

Darüber hinaus gibt es eine Einführungsregelung für 2018, die die Begrenzung nicht bei 1000 Visa pro Monat, sondern bei 5000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt, so dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten voll ausgeschöpft werden kann. Im Gesetzestext ist es der SPD-Fraktion gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich zu verankern.

„Man werde mit denen beginnen, die es am nötigsten hätten: mit Kindern, Kranken und Familien, die bereits besonders lange auf ein Wiedersehen warten.“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka im Bundestag.

Lischka machte zudem deutlich, dass es sich bei der Neuregelung um „einen Kompromiss“ handele, der für seine Partei nicht einfach gewesen sei. Der Gesetzentwurf sei nun einerseits ein „Akt der Humanität“ und sorge andererseits für Ordnung und Steuerung beim Familiennachzug.

| In erster Lesung hat der Bundestag am Freitag einen Gesetzentwurf zur Änderung des nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen Gesetzes für einen beschleunigten Atomausstieg beraten.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz mit festen Abschaltdaten wurde 2011 von der schwarz-gelben Regierung mit Unterstützung der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Die nur wenige Monate zuvor von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung wurde damit rückgängig gemacht.

Die Stromkonzerne RWE und Vattenfall verklagten die Bundesregierung daraufhin auf Schadenersatz, weil zugesagte Reststrommengen aus dem ersten Atomausstiegsgesetz von Rot-Grün aus dem Jahr 2002 nun verfielen und eventuell getätigte Investitionen nach der von Schwarz-Gelb 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung sinnlos wurden. Das Bundesverfassungsgericht gab den Konzernen 2016 in diesen beiden Punkten mit Rücksicht auf die Planungssicherheit für Unternehmen Recht.

SPD-Fraktion hält am Ausstieg fest
Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung sieht deshalb eine Entschädigung für RWE und Vattenfall vor, die voraussichtlich etwas unter 1 Milliarde Euro liegen wird, abhängig von den bis 2023 tatsächlich nicht produzierbaren Reststrommengen. Ob zwischen der zunächst beschlossenen Laufzeitverlängerung und dem Moratorium tatsächlich Investitionen angefallen sind, die entsprechend der eng gefassten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eines Ausgleichs bedürfen, muss im Einzelfall geklärt werden.

Mit der Entscheidung für einen finanziellen Ausgleich der Konzerne gegenüber anderen Optionen wie der Laufzeitverlängerung für einzelne Kraftwerke macht die Koalition in jedem Fall klar: Am Zeitplan für den Atomausstieg wird ohne Wenn und Aber festgehalten.

| Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner nimmt Stellung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zu Berichten über die Sorge vor missbräuchlichen Abmahnungen:

„Im Mittelstand und vielen Vereinen gibt es die Sorge, aufgrund der DSGVO Abzocke durch missbräuchliche Abmahnungen ausgesetzt zu werden.

Die SPD-Fraktion drängt seit Langem darauf, missbräuchliche Abmahnungen in allen Bereichen – nicht nur im Datenschutz – zu verhindern. Die Union hat allerdings schärfere Gesetze in den Koalitionsverhandlungen blockiert.

Dringend nötig ist die Abschaffung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes. Die SPD hat dies im Koalitionsvertrag durchgesetzt, das gilt es jetzt schnell umzusetzen. Der so genannte fliegende Gerichtsstand ermöglicht es Abzockern, vor Gerichten zu klagen, die weit vom Wohnort des Betroffenen entfernt sind. Viele zu Unrecht verklagte Firmen haben deshalb auf Rechtsmittel verzichtet und unberechtigte Schadenersatzzahlungen geleistet.

Zudem müssen die Anwaltsgebühren insgesamt auch im Urheberrecht endlich wirksam gedeckelt werden, was die Union in den Koalitionsverhandlungen blockiert hat. Abmahnungen müssen dem freien Wettbewerb und dem Verbraucherschutz dienen. Abmahnungen dürfen aber nicht Geschäftsmodell für Abzocker werden, die mit freiem Wettbewerb oder Verbraucherschutz gar nichts am Hut haben.

Dass jetzt CDU-Wirtschaftspolitiker Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen fordern, ist scheinheilig, weil die gleichen Leute vor wenigen Monaten diese dringend nötigen Maßnahmen nicht im Koalitionsvertrag sehen wollten.“

| Am Donnerstag hat der Bundestag den Bericht des Petitionsausschusses debattiert (Drs. 19/2250). Der Befund: Die Zahl der an den Bundestag gerichteten Petitionen sinkt. SPD-Bundestagsfraktion will das Petitionsrecht beim Bundestag reformieren, um es bürgerfreundlicher und attraktiver zu machen und damit wieder einen Anstieg der Petitionszahlen zu erreichen.
Stefan Schwartze, Sprecher der AG Petitionen, führt aus: „Im Jahr 2017 gab es 11.507 Petitionen, vor circa zehn Jahren waren es noch um die 20.000 Petitionen im Jahr. Wer Petitionen schreibt, der wirkt politisch mit. Das Petitionsrecht ist Teil der klassisch-repräsentativen Demokratie. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese klassisch-repräsentative Demokratie weiterentwickeln und auf allen politischen Ebenen mehr demokratische Teilhabe ermöglichen.“
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen das Petitionsrecht dahingehend verbessern, indem die Teilhabe erleichtert wird, unter anderem für Menschen mit Behinderungen, junge Menschen und Bildungsferne. Außerdem sollen die parlamentarischen Handlungsmöglichkeiten des Petitionsausschusses ausgeweitet und mehr Öffentlichkeit hergestellt werden.

 


Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald

Bewerbungsaufruf: Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestages

Das politische Berlin hautnah mitzuerleben ist natürlich gerade für angehende Journalistinnen und Journalisten interessant. 30 junge Menschen haben auch in diesem Jahr beim Jugendworkshop des Deutschen Bundestages die Möglichkeit einen tiefen Einblick in die Politik- und Medienlandschaft in unserer Hauptstadt zu bekommen.

16. Änderung des Atomgesetzes sorgt für klare Verhältnisse

Damit sorgen wir dafür, dass sich die Menschen in unserem Land auf den Atomausstieg verlassen können. Das gehört zu einer glaubwürdigen Politik. Der beschleunigte Atomausstieg gilt!

Rede zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere Insektenschutz

Am vergangenen Freitagnachmittag habe ich in der Aktuellen Stunde zu den Kommissionsvorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik in Hinblick auf den Arten- und Natur-, insbesondere auch den Insektenschutz gesprochen.

Verleihung des Deutschen Klimaschutzpreises 2018

Am vergangenen Freitagabend durfte ich in Berlin den "Deutschen Klimapreis" 2018 der Allianz Umweltstiftung verleihen. Fünf Gewinner-Schulen aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein wurden mit dem Preis ausgezeichnet.

Mit Tschechien gemeinsam für mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz

Auf der 16. Sitzung der deutsch-tschechischen Gemeinsamen Umweltkommission in Berlin haben mein tschechischer Kollege, Vizeumweltminister Vladislav Smrž, und ich die Zusammenarbeit unserer beiden Länder beim Umweltschutz bekräftigt.

Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder hergestellt

Das nenne ich gerecht! Das Kabinett hat heute die Wiedereinführung der Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen beschlossen. Damit kann die SPD ein zentrales Wahlversprechen einlösen.

Schulen in der Region profitieren vom neuen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Mit Hilfe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes werden dem Land 251,2 Millionen Euro für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden insgesamt 269 Sanierungsvorhaben in Baden-Württemberg gefördert.

Stromspar-Check: Einkommensschwache Haushalte haben 300 Mio. Euro in 10 Jahren eingespart

Leuchtturmprojekt der Nationalen Klimaschutzinitiative Zum…

Bundesumweltministerium fördert Naturraum Baar mit über 6 Millionen Euro

Die Baar ist ein Naturjuwel unserer Region mit seinen fast noch urwaldartigen Schluchtwäldern, Mooren und seiner großen Artenvielfalt. Diesen Schatz gilt es weiterhin zu bewahren!

 

 

 

Bewerbungsaufruf: Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestages

Das politische Berlin hautnah mitzuerleben ist natürlich gerade für angehende Journalistinnen und Journalisten interessant. 30 junge Menschen haben auch in diesem Jahr beim Jugendworkshop des Deutschen Bundestages die Möglichkeit einen tiefen Einblick in die Politik- und Medienlandschaft in unserer Hauptstadt zu bekommen. Die Jugendlichen werden mit Bundestagsabgeordneten sprechen, Plenumssitzungen verfolgen und Redaktionsbesuche machen können. In diesem Jahr steht der Workshop unter dem wichtigen Motto ‚Zwischen Krieg und Frieden‘. Ich würde mich freuen, wenn sich auch der Journalistennachwuchs aus unserer Region für den Jugendmedienworkshop begeistern kann und die Chance zur Bewerbung auf einen der begehrten Plätze nutzt.

Interessierte Jugendliche können sich unter http://www.jugendpresse.de/bundestag bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 14. September 2018.

 

Hintergrund:
Der Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag richtet sich an junge Medienmacherinnen und Medienmacher zwischen 16 und 20 Jahren und findet vom 25. November bis 1. Dezember 2018 im Deutschen Bundestag statt. Bereits zum fünfzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e.V. 30 Nachwuchsjournalistinnen und –journalisten zu dem einwöchigen Workshop nach Berlin. Unter der Schirmherrschaft von Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, erwartet die Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden in einer Redaktion hospitieren, mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten.

Unter dem Titel „Zwischen Krieg und Frieden“ werden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen des Workshops mit Krieg und Frieden, aber auch mit deren Übergängen auseinandersetzen. Wie kann Frieden geschaffen und aufrechterhalten werden? In welcher Beziehung stehen Krieg und Medien zueinander? Ist ein Krieg näher, weil über ihn berichtet wird oder seine Auswirkungen spürbar sind? Was tragen der oder die Einzelne, die Gesellschaft oder Institutionen wie die EU zum Friedensprozess bei?

 

 

16. Änderung des Atomgesetzes sorgt für klare Verhältnisse

Freitagnachmittag habe ich im Plenum gleich zu zwei wichtigen Themen gesprochen. Zunächst ging es um die 16. Änderung des Atomgesetzes. Damit sorgen wir dafür, dass sich die Menschen in unserem Land auf den Atomausstieg verlassen können. Das gehört zu einer glaubwürdigen Politik. Deshalb haben wir den Entwurf eines Sechszehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Darin werden auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Nachbesserungen umgesetzt. Das bedeutet der beschleunigte Atomausstieg gilt!


Meine Rede zur Änderung des atomgesetzes finden Sie auch in der Mediathek des Deutschen Bundestags unter folgendem Link

Rede zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere Insektenschutz

Am vergangenen Freitagnachmittag habe ich in der Aktuellen Stunde zu den Kommissionsvorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik in Hinblick auf den Arten- und Natur-, insbesondere auch den Insektenschutz gesprochen.


Meine Rede können Sie hier anschauen:


Allein Wild- und Honigbienen sichern mit ihrer Bestäubungsleistung Lebensmittel im Wert von 500 Milliarden Euro jährlich weltweit und vermutlich sind es die am meisten unterschätzten Tiere. Es muss ein zentrales politisches Anliegen sein, das Artensterben aufzuhalten. Ende April haben sich die EU-Staaten sich die für ein Freilandverbot der drei Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid ausgesprochen und sind damit dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, wenn wir das Insektensterben aufhalten wollen.