Anträge auf Soforthilfe jetzt stellen!

Kleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort Anträge auf Zuschüsse bei ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer stellen


HIER GEHT’S ZUR ANTRAGSTELLUNG:

https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen


Wir alle stehen vor einer Herausforderung, wie es sie seit Gründung der Bundesrepublik bislang noch nicht gab. Deshalb tun wir das Notwendige. Oberstes Ziel sind der Schutz von Leben und Gesundheit. Zugleich tun wir alles, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür haben wir einen noch nie dagewesenen Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen aufgestellt. Ich danke Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ihren herausragenden Einsatz.

Ein wichtiger Beitrag dabei ist die Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Dafür sorgen wir im Bund für insgesamt 50 Milliarden Euro, das Land ergänzt das um 4 Milliarden Euro. Und so geht’s: Betroffene Selbstständige und Unternehmer können ab Mittwochabend, 25. März 2020, bei der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein bzw. der Handwerkskammer Freiburg ihre Anträge auf einen Direktzuschuss einreichen. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern einmalig bis zu 15.000 Euro. Auf diese schnelle kurzfristige Hilfe bei der Liquidität können ab morgen die fast 90 Prozent der Unternehmen im Land zurückgreifen, die kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sind. Für die übrigen größeren Unternehmen im Land werden die zusätzlichen Mittel des Landes genutzt, um Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern zusätzlich einmalig mit bis zu 30.000 Euro zu unterstützen. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und den umfangreichen KfW-Förderprogrammen, die die SPD ebenfalls in der Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sorgen wir mit den Direktzuschüssen, dass bei uns möglichst kein Unternehmen pleitegehen und kein Arbeitsplatz verloren gehen muss. Das ist wichtig für alle Menschen am Hochrhein, im Hochschwarzwald und im ganzen Land.

 

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen

WICHTIGE INFORMATION FÜR UNTERNEHMEN!
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden. Dies hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen mitgeteilt.
Eine Vorlage für die Beantragung finden sie hier: Mustervorlage Antrag auf Stundung Sozialversicherungsbeiträge
Die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier:

Krankenhausentlastungsgesetz: Reha-Kliniken erhalten finanziellen Ausgleich

Der Schutzschirm ist aufgespannt. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich.

Das heute vom Bundestag im Eilverfahren beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist um eine finanzielle Ausgleichsregelung zugunsten der Reha-Kliniken ergänzt worden. Wenn es durch die Coronakrise zu einem Rückgang der Belegungstage kommt, erhalten die betroffenen Einrichtungen pro Tag 60 % der sonst gezahlten Vergütung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die anderen Rehabilitationsträger zahlen Ausgleiche für einen Rückgang der Belegungstage.

Ich hatte in einem persönlichen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn appelliert, die Reha-Kliniken in den Corona-Schutzschirm für Krankenhäuser einzubeziehen. Das heutige Gesetz sendet ein positives Signal an die zahlreichen spitzenmäßigen Einrichtungen in unserer Heimatregion und an deren Belegschaft, die in diesen Tagen auf unsere Solidarität zählen kann.

Bisher war nur eine Ermächtigung der Länder vorgesehen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu bestimmen, die übergangsweise bei der akutstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mitwirken. Die Rehakliniken werden dann wie zugelassene Krankenhäuser behandelt und haben auch Anspruch auf dieselbe Unterstützung bzw. Abgeltung der Leistungen.

 

Mieterinnen und Mieter schützen!

Die Corona-Pandemie stellt unsere ganze Gesellschaft vor riesige Herausforderung. Jetzt heißt es gemeinsam und solidarisch zu handeln. In diesen Zeiten wollen wir sicherstellen, dass niemand unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume verliert. Wir ändern das Mietrecht, damit Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen aber auch Gewerberäumen keine Angst haben müssen, wegen Covid19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen ihre Wohnung oder ihre Geschäftsräume zu verlieren. Im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 soll Mieterinnen und Mietern wegen ausbleibender Mietzahlungen weder ordentlich noch außerordentlich gekündigt werden können. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Nichtzahlung der Miete auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Und natürlich müssen die Mieten nachbezahlt werden. Denn wir wissen, dass viele Vermieterinnen und Vermieter auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, etwa weil die vermietete Wohnung der Altersvorsorge dient.

MEHR INFORMATIONEN finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html;jsessionid=62437953CEF5EDAF9D8F36588A6AAF70.1_cid289

 

Anlaufstellen zu Fragen rund um das Coronavirus

Wir befinden uns in einer Situation, wie wir sie alle noch nicht erlebt haben. Es ist nur verständlich, dass viele Menschen die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus umtreiben und ihre zahlreichen Fragen auch an mich herantragen. Ich möchte, dass Sie gut informiert sind. Deshalb möchte ich Ihnen gerne hier einen Überblick geben, wo sie gute und verlässliche Informationen erhalten und an wen Sie sich mit ihren Fragen nach den Themenbereichen Gesundheit, Arbeit und Wirtschaft, Mieter*innen und Vermieter*innen sowie Familien wenden können:

 

  • Das Bundesgesundheitsministerium stellt tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus auf seiner Internetseite und seinen Accounts in den sozialen Medien bereits. Auch weiterführende Informationen wie Links zu anderen Ministerien oder aber die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) finden sich auf der Seite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html


  • Zur Abklärung von Corona-Infektionen sind Arztpraxen und Gesundheitsämter zuständig. Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist, finden Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl auf den Seiten der Robert-Koch-Institut heraus: https://tools.rki.de/PLZTool/

Für meinen Wahlkreis und meine Betreuungswahlkreise sind dies insbesondere das:

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Sondernewsletter

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Überblick

Mit dem am gestrigen Montag im Bundeskabinett beschlossenen Rettungspaket handelt die Bundesregierung  entschlossen, um den Herausforderung durch  die  Coronakrise gerecht zu werden.

Anlaufstellen zu Fragen rund um das Coronavirus

Ich möchte, dass Sie gut informiert sind. Deshalb möchte ich Ihnen gerne hier ein paar Links zur Verfügung stellen, wo sie gute und verlässliche Informationen erhalten:

 


Rehakliniken sollen Krankenhäuser entlasten

Dass die Bundesländer nun rechtlich in die Lage versetzt werden, Vorsorgeeinrichtungen und Rehakliniken für die akutstationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten auszuwählen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. In dieser Krisensituation brauchen wir jedoch genau wie für die Krankenhäuser einen wirksamen finanziellen Schutzmechanismus für Rehakliniken, um Erlösausfälle auszugleichen.

Die Bundesregierung unterstützt mit dem heute vom Kabinett beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Krankenhäuser, um die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Dazu erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der aus dem Bundeshaushalt refinanziert wird, bezahlt.

Diese Zahlung ist allerdings nicht für Rehakliniken vorgesehen. Das neue Gesetz sieht stattdessen vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen zur Entlastung der Krankenhäuser erbringen können, die entsprechend abgegolten werden. Außerdem sollen Krankenhäuser beim Angebot der Kurzzeitpflege durch Rehakliniken entlastet werden können, sodass auch dort Betten belegt werden.

Die Rehakliniken in unserer Heimatregion genießen nicht nur international einen ausgezeichneten Ruf, sondern sie werden auch von sehr vielen Menschen vor Ort genutzt, die Krankenkassenbeiträge bezahlen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Krisenzeiten und danach erhalten bleibt. Deshalb müssen Einrichtungen der Kinder- und Jugend-Reha, Vorsorge- und Rehakliniken für Mütter, Väter und Kinder sowie Privatkliniken mit einer Zulassung nach § 30 GewO Ausgleichszahlungen erhalten, um die die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern.

Reha-Einrichtungen müssen mit starken Belegungsschwankungen rechnen, wenn Krankenhäuser wie in der vergangenen Woche angekündigt planbare Operationen verschieben oder ganz absagen. Der angekündigte Operationsstopp ist richtig, um die Intensivkapazitäten in Krankenhäusern zu erhöhen. Er wird aber kurzfristig auf die Reha-Einrichtungen durchschlagen, die die Anschlussversorgung frisch Operierter übernehmen.

Die SPD-Politikerin hatte sich bereits am Vortag an Bundesgesundheitsminister Spahn persönlich gewandt mit dem Appell, dass Rehakliniken sofort und genau wie die Krankenhäuser einen Rettungsschirm für die vorsorglich herunterzufahrenden „normalen“ Behandlungsfälle brauchen.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/gesetzespakete-corona-epidemie.html

 

 

Virtuelle Bürgersprechstunde per Telefon und soziale Medien

Aus aktuellem Anlass rund um das Corona-Virus bietet ich am morgigen Dienstag, den 17.03.2020 und dem kommenden Donnerstag, 19.03.2020 Bürgerinnen und Bürgern eine Bürgersprechstunde per Telefon an.

Unser aller Alltag wird durch die derzeitige Ausbreitung des Coronavirus durcheinandergewirbelt. Auch beim Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ist jetzt ein Umdenken erforderlich. Mit einer Bürgersprechstunde per Telefon und sozialen Medien möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, trotz Coronavirus Ihre Anliegen und Fragen zu allen politischen Themen an mich heranzutragen. Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig, den Menschen ein Angebot zum politischen Austausch zu unterbreiten.

 

Telefonsprechstunden (07751 – 9176881):

  • Dienstag, den 17.03.2020 von 10 Uhr bis 11 Uhr
  • Dienstag, den 17.03.2020 von 18 Uhr bis 19 Uhr
  • Donnerstag, den 19.03.2020 von 10 Uhr bis 11 Uhr
  • Donnerstag, den 19.03.2020 von 18 Uhr bis 19 Uhr

 

Virtuelle Sprechstunde via Facebook (www.facebook.de/schwarzeluehrsutter)

  • Mittwoch, den 18.03.2020 von 10 bis 12 Uhr.

 

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 05 / 2020

Durch die Corona-Krise soll in Deutschland möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern, wenn Unternehmen wegen des Corona-Virus vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen.

Den Entwurf eines Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld hatten die Koalitionsfraktionen kurzfristig in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Maßnahmen sind ein Ergebnis des Koalitionsausschusses vom vergangenen Sonntag. Damit die Regelungen zügig in Kraft treten können, wurde die Tagesordnung des Bundestages kurzfristig geändert.

Mit dem Gesetz werden bestehende Instrumente ausgebaut und auf die Krise angepasst, um auf wirtschaftliche Einbrüche richtig reagieren zu können und Arbeitsplätze zu sichern. „Wir wollen die Auswirkungen der Krise auf die arbeitenden Menschen und die Volkswirtschaft eindämmen“, sagt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider. „Deshalb spannen wir einen Schutzschirm für Arbeitsplätze.“

Kurzarbeit erleichtern

Schon heute zeigt die Ausbreitung des Corona-Virus wirtschaftliche Folgen: Lieferschwierigkeiten, Arbeitsausfälle, weniger Konsum. Noch ist unklar, wie stark die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten sein werden. Klar ist allerdings: Die Politik muss sich darauf vorbereiten. Hubertus Heil: „Unser Ziel ist es, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und entschlossen und frühzeitig zu handeln.“

Um Entlassungen zu vermeiden, soll der Zugang für den Bezug von Kurzarbeitergeld künftig durch die Bundesregierung wesentlich erleichtert werden können:

Bisher muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Diese Schwelle kann bis auf zehn Prozent abgesenkt werden.

Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden und ins Minus gefahren werden. Darauf soll teilweise oder vollständig verzichtet werden können.

  • Kurzarbeitergeld kann auch für Beschäftigte in Leiharbeit ermöglicht werden.
  • Der Bundesagentur für Arbeit wird die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht.
  • Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung gelten bis Ende 2021. Die Verordnungen selbst sind zunächst befristet.

Beschäftigte sollen beim Strukturwandel der Wirtschaft noch stärker unterstützt werden. Dafür haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Arbeit von morgen“-Gesetzes in den Bundestag eingebracht. Durch eine bessere Förderung von Weiterbildung soll es dafür sorgen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.

Prozesse wie die Digitalisierung oder der ökologische Umbau des Wirtschaftssystems verändern die Arbeitswelt und bringen neue Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle mithalten können und auch in Zukunft gute Arbeit haben.  Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, brauchen die Beschäftigten Möglichkeiten zur Weiterbildung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit dem geplanten „Arbeit von morgen“-Gesetz sollen Beschäftigte und Betriebe im Strukturwandel noch besser unterstützt werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und die hohe Wertschöpfung der Wirtschaft zu erhalten. Und wenn Menschen dennoch ihre Arbeit verlieren, sollen sie über Weiterbildung und Qualifizierung möglichst schnell wieder Arbeit bekommen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, noch stärker fördern kann als bisher. Die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt sollen hierfür unabhängig von der Betriebsgröße um jeweils zehn Prozentpunkte erhöht werden, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes Weiterbildung braucht. Außerdem sollen Beschäftigte in Transfergesellschaften besser gefördert und qualifiziert werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden, unabhängig vom Alter und Berufsabschluss. Und es soll einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung geben, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss zu erreichen.

Das „Arbeit von morgen“-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle.

Mit einem Gesetz will die Koalition gegen Hasskriminalität im Internet vorgehen. Wer im Netz hetzt und droht, soll künftig härter und effektiver verfolgt werden.

Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.

„Wir schauen nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten, denn die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ beraten.

Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung

Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition das Strafrecht verschärfen und dafür sorgen, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Künftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend wirken.

Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden weiter in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel der Koalition ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.

Engagierte Menschen besser schützen

Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Es soll verhindert werden, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Künftig können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden.

Außerdem soll klargestellt werden, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt. „Angriffe auf diese politisch Engagierten nehmen zu“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. „Diese Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie. Wir lassen das nicht zu, deshalb bringen wir das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität jetzt auf den Weg.“

Auf Initiative der SPD-Fraktion beteiligen sich deutsche Tornados künftig nicht mehr an der Luftraumüberwachung im Irak. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Anti-IS-Koalition soll in veränderter Form fortgesetzt werden. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag am Freitag erstmals beraten.

Im Oktober 2019 hatte der Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, die Luftraumüberwachung im Irak durch deutsche Tornados zum 31. März 2020 zu beenden. Dieser Beschluss soll jetzt umgesetzt werden, indem Italien die deutschen Tornados ersetzen wird.

Der deutsche Einsatz soll in angepasster Form fortgesetzt werden. Auch wenn im Kampf gegen die Terrororganisation IS große Fortschritte erzielt worden sind, ist der IS nicht besiegt. Um nachhaltige Erfolge beim Kampf gegen den IS zu gewährleisten, soll der Einsatz „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“, der im Oktober 2019 von Bundestag beschlossen wurde, auf Antrag der Bundesregierung ergänzt werden:

Um den steten Verfolgungsdruck auf den IS sicherzustellen, muss der Kampf gegen den IS aus der Luft fortgesetzt werden. Daher soll die bisherige deutsche Unterstützung in Form von Luftbetankung auch über den 31. März 2020 hinaus fortgesetzt werden.

Die beteiligten Kräfte der Bundeswehr werden Lufttransporte für die internationale Anti-IS-Koalition, internationale Organisationen, Alliierte und Partner durchführen. Dies ist besonders wichtig, um den Transport von Truppen in die Einsatzländer hinein, innerhalb des Landes, und in Krisensituation zum Schutz der Soldaten aus dem Land heraus zu sichern.

Außerdem beinhaltet der deutsche Beitrag ein Luftraumüberwachungsradar im Irak, der die internationale Anti-IS-Koalition und die irakischen Luftfahrtbehörden bei Luftraumkoordinierungsmaßnahmen unterstützt.

Der bisher durchgeführte Aufbau von Fähigkeiten der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte hat bereits Erfolge gezeitigt und soll daher ebenfalls fortgesetzt werden. Das irakische Parlament hatte sich zwar im Januar 2020 zunächst dafür ausgesprochen, die Präsenz ausländischer Truppen im Irak zu beenden. Allerdings hatte die irakische Regierung schon sehr bald deutlich gemacht, dass sie ein großes Interesse daran hat, dass das internationale Engagement im Kampf gegen IS im Irak fortgeführt wird. Auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung soll die Beteiligung der deutschen Bundeswehr an der Ausbildung der irakischen Streitkräfte im Zentralirak künftig auch im Rahmen der NATO-Mission im Irak erfolgen können. Die Befristung des gesamten Einsatzes bis zum 31. Oktober 2020 soll bestehen bleiben.

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Nato-geführten Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ in Afghanistan. Das hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung beschlossen.

Das gemeinsame Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft hat in den letzten Jahren trotz vieler Schwierigkeiten greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wieder hergestellt, das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung haben sich grundlegend verbessert, Frauen spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im öffentlichen Leben, und es gibt eine vielfältige Medienlandschaft sowie freie politische Debatten.

Allerdings sind auf all diesen Feldern weitere Anstrengungen nötig, damit Afghanistan den Rückstand aufholen kann, der in den Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstanden ist. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig bereits erzielte Fortschritte weiterhin sind. Die Regierung ist nicht in allen Landesteilen handlungsfähig; Korruption und Armut sind immer noch weit verbreitet.

Auftrag der Mission bleibt es deshalb, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Ziel ist es, die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheitsverantwortung auf lange Sicht flächendeckend und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus sieht das Mandat vor, dass die Bundeswehr im Notfall auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau engagiert ist, unterstützen kann.

Die Einigung zwischen den USA und den Taliban sieht eine Verringerung der Truppenpräsenz der internationalen Staatengemeinschaft vor und wird dazu beitragen können, Vertrauen auf beiden Seiten zu bilden. Diese Anpassung, die die amerikanischen Streitkräfte nun vornehmen, wird auch bedeuten, dass eine behutsame Anpassung der deutschen Präsenz erforderlich wird. Über die konkrete Ausgestaltung stimmt sich Deutschland deshalb mit den internationalen Partnern eng ab. Die Obergrenze von 1300 deutschen Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März des nächsten Jahres wird zunächst unverändert beibehalten, um die dabei notwendige Flexibilität zu wahren.

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Friedensmission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in der sudanesischen Region Darfur, allerdings mit weniger Soldatinnen und Soldaten als bisher. Einem entsprechenden Mandat hat der Bundestag zugestimmt.

Nach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will.

Die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes bringt die deutsche Unterstützung des Transformationsprozesses in dem Land zum Ausdruck und entspricht dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission. Diese Mission hat unter anderem die Aufgabe, Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten, humanitäre Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.

Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Beschluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren.

Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, hat der Bundestag einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020 zugestimmt. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher vor allem darin bestehen, dass sich Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission beteiligt. Die Truppenobergrenze wird von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert.

Die Beteiligung der Bundeswehr an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) wird verlängert. Das hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung beschlossen.

Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat der Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern mehr als sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen; rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.

Schwerpunkt der Friedensmission bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag besteht weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren. Das Bundeswehrmandat wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Wie bisher können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Die Bundeswehr leistet weiterhin einen Beitrag zum Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel im Mittelmeer. Der Bundestag hat einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung zugestimmt.

Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Daher ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitgliedsländer von zentraler Bedeutung. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und anhaltende politische Instabilität in einzelnen Staaten eröffnen terroristischen Organisationen jedoch Rückzugs- und Herrschaftsräume.

Die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten Maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ wird daher um ein weiteres Jahr bis Ende März 2021 verlängert. Wie im vergangenen Jahr sollen bis zu 650 deutsche Soldatinnen und Soldaten daran mitwirken, Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge sowie den darüber liegenden Luftraum.

80.000 Helferinnen und Helfer engagieren sich beim Technischen Hilfswerk (THW) ehrenamtlich für den Zivil- und Katastrophenschutz. Auf Initiative der Koalition wird die Attraktivität dieses Ehrenamtes gestärkt.

Hierzu hat der Bundestag am Freitag das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes beschlossen. Es zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden.

Neue Gefahren wie etwa die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel führen zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Das THW stellt sich diesem Wandel, in dem es beispielsweise seine technischen Fähigkeiten erweitert oder seine technischen und logistischen Strukturen modernisiert. Die Modernisierung des THW-Gesetzes soll diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Außerdem werden unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der Helferinnen und Helfer verbessert.

Durch eine Änderung am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren wollen die Koalitionsfraktionen zudem die Zahl der Einsätze des THW steigern, die im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen von Gefahrenabwehrbehörden durchgeführt werden. Wenn ein solcher Einsatz im öffentlichen Interesse liegt, kann auf eine Kostenerstattung an das THW durch die Gefahrenabwehrbehörde unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Der dafür erforderliche finanzielle Mehrbedarf wird durch den Bund bereitgestellt.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung sich dazu entschieden, mit beginn am 16.03.2020 ab 08.00 Uhr die gemeinsamen Grenzen zu Österreich, der Schweiz und Frankreich zu schließen. Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität. eine solche Pandemie gab es in den letzten 100 Jahren nicht mehr. Deshalb halte ich diesen heftigen Einschnitt in unser Leben, unsere Arbeit und die Wirtschaft für gerechtfertigt.
Hofsgrund Schauinsland by pixabayTitlfoto: Pixabay

Neubau der Luftmessstation auf dem Schauinsland

Das Umweltbundesamt (UBA) plant auf dem 1205 Metern hoch gelegenen Schwarzwaldberg Schauinsland bei Freiburg den Bau einer neuen Messstation. Das bestehende Gebäude aus dem Jahr 1942 wird in den nächsten zwei bis drei Jahren abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die Kosten beziffern sich auf vier Millionen Euro. Damit wir auch in Zukunft genauestens über die Schadstoffbelastung Bescheid wissen, ist der Neubau der Messstation eine sehr gute Investition seitens des Umweltbundesamtes.
KDFB

Klimapaket Thema beim Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB)

Der Katholische Deutsche Frauenbund setzt sich seit vielen Jahren für die Bewahrung der Schöpfung ein und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen sowohl der verbesserte Klimaschutz als auch ein bewusster Umgang mit Energie und Lebensmitteln, besonders aber die Vermeidung von Plastikmüll. Der KDFB ist ein bedeutender gesellschaftlicher Akteur, der Verantwortung übernimmt. Wir wissen, dass Frauen stärker vom Klimawandel betroffen sind insbesondere in Entwicklungsländern

Mobiles Breitband: Vodafone nimmt LTE-Mobilfunkstandort in Oberhöllsteig/ Breitnau in Betrieb

Die Vodafone GmbH hat einen neuen Mobilfunkstandort in Oberhöllsteig (Gemeinde Breitnau) in Betrieb genommen. Das teilte die Geschäftsführung des Unternehmens der SPD-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter schriftlich mit. Die Investitionskosten für die Inbetriebnahme der mobilen Breitbandtechnologie LTE (Long Term Evolution, auch als „4G“ bekannt) habe Vodafone aus eigenen Mitteln getragen.

 


Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität

Grenze zur Schweiz geschlossen

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung sich dazu entschieden, mit beginn am 16.03.2020 ab 08.00 Uhr die gemeinsamen Grenzen zu Österreich, der Schweiz und Frankreich zu schließen. Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität. eine solche Pandemie gab es in den letzten 100 Jahren nicht mehr. Deshalb halte ich diesen heftigen Einschnitt in unser Leben, unsere Arbeit und die Wirtschaft für gerechtfertigt. Die Grenzgänger in die Schweiz erhalten eine Ausnahme, insbesondere die in kritischen Infrastrukturen, als Pflegekräfte oder als medizinisches Personal in der Schweiz arbeiten. Sie dürfen weiterhin die Grenze passieren, um zu ihrem Arbeitsplatz kommen. Dennoch stelle die Grenzschließung zur Schweiz einen besonderen Einschnitt für unsere Region dar. Gerade der Einzelhandel werde von dieser Regelung schwer getroffen.

Deshalb war es wichtig, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier am vergangenen Freitag wichtige Finanzhilfen für Unternehmen angekündigt haben. Auch die am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Regelungen zum Kurzarbeitergeld sollen dabei helfen, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit Planungssicherheit zu geben. Auch wenn sich die vorläufige Grenzschließung massiv auf die heimische Wirtschaft auswirken wird, geht in diesen Zeiten die Gesundheit vor.

In dieser speziellen Situation möchte ich auch alle Bürgerinnen und Bürger noch mal dazu aufrufen, sich solidarisch, insbesondere mit älteren Menschen, zu zeigen und sofern es die eigenen Möglichkeiten zulassen, Hilfe im Alltag anzubieten z.B. bei Einkaufsgängen. Gegenseitige Hilfe ist jetzt besonders wichtig.

Auch möchte ich an dieser Stelle noch mal auf die aktuellen Informationen verweisen, die Bundesregierung, Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihren Internetauftritten zur Verfügung stellen.

 

 

Auf die Grenzschließung hatten sich Kanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Spahn, Bundesinnenminister Horst Seehofer und die Länderchefinnen und -chefs der angrenzenden Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland am heutigen Sonntag geeinigt.

Titelfoto: Büro Schwarzelühr-Sutter