Stau auf B34: Im Gespräch mit den Bundesministerien

Zusammen mit Felix Schreiner habe ich in Berlin Gespräche zu einem Vorstauraum im Zuge der Zollabfertigung bei Waldshut-Tiengen geführt. Bundesfinanzministerium und Bundesverkehrsministerium setzen Arbeit an Lösung fort.

Die Stauproblematik auf der B34 bei Waldshut-Tiengen bleibt Thema in Berlin. Als Bundestagsabgeordnete kamen wir gemeinsam mit Felix Schreiner mit der Finanzstaatssekretärin Christine Lambrecht und Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger zusammen, um über die Situation zu berichten und Lösungsmöglichkeiten zu beraten. Die Verkehrssituation auf der B34 ist aufgrund der Vielzahl der Lastwagen, die zur Zollabfertigung fahren, sehr angespannt. Die regelmäßigen und langen Staus treffen vor allem die Pendler und die Betriebe in unserer Region, das können wir beide aus dem Wahlkreis bestätigen.

Abhilfe in der Stauproblematik könnte ein zusätzlicher Vorstauraum bei Waldshut-Tiengen darstellen. Wir haben im Gespräch um Unterstützung für dieses Vorhaben geworben. Die Stadt Waldshut-Tiengen kann einen Vorstauraum nicht alleine stemmen. Hier sehen wir den Bund als Unterstützer gefordert. Bundesfinanzministerium und Bundesverkehrsministerium sagten uns als Ergebnis zu, auf Arbeitsebene die möglichen nächsten Schritte zu konkretisieren.

Gemeinsam mit Felix Schreiner haben wir erreicht, dass die beiden Bundesministerien als Partner der Stadt Waldshut-Tiengen die nächsten Schritte unternehmen werden. Zu klären sind sowohl das genaue Konzept für den Vorstauraum als auch die Einbindung in den Ablauf der Verzollung.

 

World Economic Forum in Jordanien

Müssen weg von kurzfristigen Gewinnen hin zu umweltfreundlichen Technologien und Arbeitsplätzen

Für die Bundesregierung habe ich als Parlamentarische Staatssekretärin in Vertretung der Bundsministerin am World Economic Forum in Jordanien teilgenommen. In diesem Jahr fand das World Economic Forum on the Middle East and North Africa zum zehnten Mal statt. Über 1000 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fanden sich am Toten Meer ein, um sich über Zukunftsthemen auszutauschen, darunter die Gestaltung der Industrie 4.0, die Förderung von nachhaltigem Unternehmertum und die Schaffung innovativer Ökosysteme.

Es ist wichtig, dass auch die Wirtschaft Investitionen tätigt und die Transformation, d.h. den sozial-verträglichen Übergang in eine treibhausgasneutrale Gesellschaft, aktiv mitgestalte. Wir müssen Rendite und Investitionen endlich anders begreifen. Weg von kurzfristigen Gewinnen, hin zu Technologien, Arbeitsplätzen und Infrastruktur, die zukunftsfähig und umweltfreundlich sind! Auf dem Terminkalender standen für mich neben der Teilnahme am Plenum des World Economic Forum auch bilaterale Fachgespräche mit dem jordanischen Umweltminister Ibrahim Shahahda sowie eine Besichtigung des deutsch-jordanischen Abwasserprojekts von UFZ und AlBalqa University. Ein Schwerpunkt der deutsch-jordanischen Zusammenarbeit liegt im umweltbezogenen Bereich Wasser/Abwasser: Jordanien ist im Weltmaßstab eines der ärmsten Länder in Bezug auf verfügbare Wasserressourcen pro Kopf. Derzeit geraten die ohnehin knappen Ressourcen und die stark beanspruchte Wasserinfrastruktur durch die hohe Zahl von Geflüchteten zusätzlich unter Druck. In meinen Gesprächen und Werksbesuchen habe ich unseren internationalen Partnern deutlich gemacht, dass sich Deutschland auch zukünftig für eine nachhaltige Verbesserung des jordanischen Wassersektors einsetzen wird.

 

Großes Interesse aus dem Wahlkreis am Umweltschutz

Auf Einladung hin nahmen vom 1. bis 4. April 2019 50 politisch Interessierte aus dem Wahlkreis Waldshut an einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Hauptstadt Berlin teil. Auf dem Programm standen neben einer Stadtrundfahrt durch das politische Berlin unter anderem auch eine Führung durch die Ausstellung „Erlebnis Europa“ im Europäischen Haus Unter den Linden und der Besuch einer Fragestunde des Deutschen Bundestags, in der die Bürgerinnen und Bürger mich auf der Regierungsbank erleben durften.

Ich begrüßte die Besuchergruppe zur Diskussion im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Hier entwickelte sich eine lebendige Diskussion zum Thema Klimaschutz auf nationaler und kommunaler Ebene. Vor allem die Reduzierung von Plastikmüll stellte ein wichtiges Anliegen der Besucher dar. Die Praxis vieler Vereine in meinem Wahlkreis, bei Veranstaltungen auf Geschirr und Besteck aus Kunststoff zu verzichten, ist absolut lobenswert. Wenn wir bei unserem eigenen Konsumverhalten anfangen und uns klar wird, dass weniger mehr ist, dann können Bewegungen vor Ort einen viel effektiveren Beitrag zum Klimaschutz leisten als so manches Verbot von oben herab. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber zum Erreichen der Klimaziele 2030 dafür sorgen, dass wir unsere internationalen Verpflichtungen auch umsetzen. Und 2019 wird das Jahr des Klimaschutzgesetzes, dafür stehe ich.

Die aktuellen Klimademos der „Fridays4Future“-Schüler finde ich gut, vor allem dass die –angeblich so unpolitische Generation– den Mund aufmacht und auf die Straße geht. Das ist Demokratie. Der Weckruf kommt gerade noch rechtzeitig. Allerdings würde ich mir wünschen, dass nicht nur Schülerinnen und Schüler demonstrieren, sondern dass sich auch Eltern und Großeltern für den Erhalt unseres Planeten einsetzen, den es nur einmal gibt. Der Klima- und Artenschutz geht uns alle an. Wir können der nächsten Generation keinen stummen Frühling zumuten.

 

Vom Bund mitfinanzierte städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen

Hohe Investitionen in St. Blasien, Albbruck, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Grafenhausen, Ühlingen-Birkendorf, Hinterzarten, Kirchzarten, Löffingen und St. Peter

Die Städtebauförderung unterstützt seit 1971 erfolgreich Städte und Gemeinden bei immer wieder erforderlichen Umbauprozessen. Aktuell stehen die Kommunen mit dem Klimawandel, der Digitalisierung und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen vor großen Herausforderungen. Deshalb ist es richtig, dass der Bund zusätzlich zu den Landesfinanzhilfen die Länder und Kommunen mit rund einer Milliarde Euro unterstützt.

Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat den Städten und Gemeinden im Land insgesamt rund 257,4 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Der Bund stellt für die Städtebauförderungsprogramme 2019 und den Investitionspakt Soziale Integration insgesamt Bundesfinanzhilfen in Höhe von 990 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil Baden-Württembergs im Jahr 2019 beträgt ca. 100,87 Millionen Euro.

In diesem Jahr liegen die Schwerpunkte der Förderung auf dem Erhalt und der Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen sowie der Nutzung innerörtlicher Brachflächen für den Wohnungsbau. Auch St. Blasien, Albbruck, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Grafenhausen, Ühlingen-Birkendorf, Hinterzarten, Kirchzarten, Löffingen und St. Peter werden mit Investitionsmaßnahmen profitieren. So leistet der Bund konkret einen Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Denn im Übrigen werden öffentliche Investitionen auch privatwirtschaftliche Impulse, d.h. die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohnraum, mit sich ziehen.

 

Stadt/ Gemeinde Förderbetrag € Erneuerungsgebiet
Hinterzarten 400.000 Ortsmitte
Kirchzarten 400.000 Talvogtei
Löffingen 90.000 Löffingen-Ost
St. Peter 600.000 Klosterhof
Grafenhausen 500.000 Ortsmitte
Grafenhausen 207.000 Ortsmitte
Ühlingen-Birkendorf 200.000 Ühlingen-Ortsmitte
Albbruck 150.000 Ortskern Unteralpfen West
Laufenburg 200.000 Dreispitz
Murg 153.000 Am Bürgerplatz
Rickenbach 70.000 Schaffeld/Hirschgarten
St. Blasien 500.000 Stadtmitte
St. Blasien 708.000 Stadtmitte

 

 

Abwicklung der Lauffenmühle

Schwerer Schlag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Strukturwandel der Textilindustrie am Hochrhein hat mit der Insolvenz der Lauffenmühle sein trauriges Ende genommen. Das ist nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Lauchringen und unsere gesamte Heimatregion ein schwerer Schlag. Die Lauffenmühle war eine Institution. Die für die Herstellung von Arbeitskleidung angefertigten Stoffe und früher von hochwertigen Jeansstoffen waren ein Musterbeispiel von ‚Made in Germany‘. Auch innovative Produkte in den vergangen Jahren haben nicht den nötigen Erfolg gebracht. Leider hat sich nun auch im fünften Insolvenzverfahren kein wirtschaftlich nachhaltiges Konzept ergeben, welches den Erhalt der rund 240 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert hat.

 

Abschaltung des Schweizer DVB-T-Signals

Gespräch gesucht mit dem Verband Privater Medien

Wenn es den privaten Kabelbetreibern auf deutscher Seite technisch möglich ist, die schweizerischen Sender in das deutsche Kabelnetz einzuspeisen und die Übertragung somit fortzuführen, dann fordere ich eine Einigung zwischen den deutschen Anbietern des privaten Rundfunks und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft. Ich erwarte, dass sich die privaten Anbieter für das Einspeisen der Schweizer öffentlich-rechtlichen Sender für die deutsche Grenzregion kooperativ zeigen und eine schnelle und pragmatische Lösung ermöglichen. Deshalb habe ich mich in einem Schreiben an Hans Demmel, den Vorstandsvorsitzenden des VAUNET-Verband Privater Medien e.V., gewandt.

 

Hintergrund:
Im Juni 2019 schaltet die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) das DVB-T-Signal ab. Tausende von deutschen Zuschauern werden danach nicht mehr in der Lage sein, die im deutschen Grenzgebiet beliebten Sender SRF1 und SRF zwei aufgrund des sog. Overspills zu empfangen. Darunter versteht man das technische „Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze.

 

Kuratoriumssitzung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück

DBU-Generalsekretäre und ihre Stellvertreter (v.l.): Dr.-Ing. E.h. Fritz Brickwedde, ehemaliger Generalsekretär, Prof. Dr. Werner Wahmhoff, Stellvertreter bis 2019, Alexander Bonde, jetziger Generalsekretär, sowie Michael Dittrich, Stellvertreter ab 1.4.2019.

Am 28.03. tagte das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt an ihrem Sitz in Osnabrück. Seit einem Jahr ist Bettina Hagedorn (SPD) als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Mitglied dieses Gremiums, welches sich in einer der größten Stiftungen Europas um die finanzielle Aufstellung der Stiftung sowie um die Vergabe der Fördermittel kümmert. In den Gremiensitzungen des Kuratoriums konnten wir mit mir als Kuratoriumsvorsitzender sowie DBU-Generalsekretär Alexander Bonde viele wichtige Projekte auf den Weg bringen.

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 06 / 2019

Familien mit wenig Geld werden künftig stärker unterstützt. Das hat der Bundestag mit dem so genannten Starke-Familien-Gesetz am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7504). Das Vorhaben ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.

Er wird nun so erhöht, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das geschieht in zwei Schritten: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kinder-geld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst.

Zusätzliche Einnahmen sollen sich lohnen
Für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner – bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen.

Die Koalition schafft auch die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag ab. Stattdessen soll ein sanftes Auslaufen der Leistung erreicht werden. In Haushalten mit Alleinerziehenden kann in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch der Kinderzuschlag gewährt werden.

Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen (das ist das Dunkelfeld der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung) öffnet die Koalition den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der Bedarfsgrenze des Sozialgesetzbuches II liegen.

Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen – selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.

Bildungs- und Teilhabepaket wird erweitert
Mit dem Gesetz werden auch Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket erhöht und angepasst. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.

Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schul-bedarf (Schulranzen etc.) von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wird diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie der Regelbedarf angepasst.

Zusätzlich werden die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten beispielsweise im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht.

Kinder können künftig auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kinder durch Lernförderung unterstützt werden können.

Die Notwendigkeit gesonderter Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabeleistungen fällt übrigens auch weg.

Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld eben-so kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.

Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagt: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Das Gesetz folgt dem Maßstab: Wer mehr arbeitet, soll mehr in der Tasche haben. Es wird parallel zur Kindergelderhöhung in Kraft treten. Das unterstreicht das Ziel der SPD-Fraktion, alle Familien in Deutschland zu unterstützen.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützt die Koalition gezielt Familien, in denen das Geld knapp ist. Ein neu neugestalteter Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass deutlich mehr Eltern zusätzlich unterstützt werden und nicht wegen ihrer Kinder auf Grundsicherung angewiesen sind. Für Kinder aus Familien, die Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, werden die Schülerbeförderung und das Schulessen kostenfrei. Außerdem wird der Zugang zu Lernförderung erleichtert und der Zuschuss zum Schulbedarf erhöht.

Am Mittwoch hat der Bundestag das deutsch-französische Parlamentsabkommen angenommen. Damit ist der Weg frei für die neue Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung.

Die deutsch-französische Freundschaft ist ein zentraler Baustein für ein friedliches und stabiles Europa. Nach den schmerzhaften Erfahrungen von Krieg und Chaos in Europa, arbeiten Deutschland und Frankreich seit den 1950er-Jahren unermüdlich im Dienst der europäischen Integration und der Vertiefung der Beziehungen zwischen beiden Ländern.

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben deshalb den 55. Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten.

Konkret sieht das Parlamentsabkommen eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung vor, die die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parlamenten stärken soll (Drs. 19/8540). Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Nils Schmid nennt das Parlamentsabkommen „einmalig in seiner Art“.

Fragen der deutsch-französischen Beziehungen
Die Versammlung soll aus insgesamt 100 Mitgliedern bestehen, je 50 Abgeordnete aus Deutschland und Frankreich. Die Benennung der Mitglieder erfolgt zu Beginn einer Wahlperiode und reflektiert das Stärkeverhältnis der Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten. Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Präsident der Assemblée nationale haben gemeinsam den Vorsitz.

Die Versammlung soll sich mit verschiedenen Fragen der deutsch-französischen Beziehungen befassen und kann Vorschläge erarbeiten oder Beschlüsse fassen, die jedoch nicht bindend sind. Sie werden dann den beiden Parlamenten als Vorschläge für gemeinsame Entschließungen vorgelegt.

Die Versammlung tagt mindestens zweimal im Jahr öffentlich, abwechselnd in Deutschland und in Frankreich. Die konstituierende Sitzung findet bereits am 25. März in Paris statt. Zusätzlich sollen beide Parlamente mindestens alle vier Jahre als gemeinsame Versammlungen abwechselnd in den Ländern tagen.

Die Nationalversammlung hat den Entwurf des Parlamentsabkommens bereits am 11. März 2019 beschlossen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben den Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten. Der Bundestag hat dieses Abkommen am Mittwoch angenommen. Damit ist der Weg frei für die neue Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung.

Der Deutsche Bundestag stellt sich dem Antiziganismus entgegen – in seinen Anfängen und in allen Formen, in denen er auftreten kann. Das Parlament hat am Freitag dazu einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen (Drs. 19/8546). Antiziganismus ist im weiteren Sinne die Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung von Sinti und Roma.

Deutschland trägt vor dem Hintergrund des lange Zeit ignorierten Völkermords, der systematischen Entrechtung, Erniedrigung, Deportation und Ermordung von hunderttausenden Sinti und Roma im von Deutschland während des Zweiten Weltkrieges besetzten Europa eine besondere Verantwortung im Kampf gegen den Antiziganismus.

Der Antrag macht deutlich, dass das Parlament begrüßt, dass der Bundesinnenminister „gemäß der in der Koalitionsvereinbarung vom 14. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Abrede und nach fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ein Expertengremium einsetzen wird, das erstmals eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen des Antiziganismus erarbeiten soll.“

Der Deutsche Bundestag regt weiterhin an, „dass ihm dieses Gremium im Jahr 2021 einen ausführlichen Bericht vorlegt. Er erwartet interessiert die Handlungsempfehlungen des Gremiums, um Antiziganismus wirksam vorzubeugen und effektiv zu bekämpfen.“

Expertengremium in allen Ressorts unterstützen
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung laut Vorlage auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel „die Arbeit des unabhängigen Expertengremiums ressortübergreifend zu unterstützen.“ Die Ausformulierung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen und Arbeitsaufträge sollen der Entscheidung des Gremiums obliegen. Es müsse unabhängig seine Agenda festlegen können. Seine Tätigkeit endet mit der Fertigstellung des Berichts.

Außerdem soll die Bundesregierung jeder Form des Hasses gegen Sinti und Roma und dem Antiziganismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen begegnen. Aufgabe der Bundesregierung sei es, die Minderheiten zu schützen, zu fördern und ihrer Diskriminierung und Ausgrenzung entgegenzutreten.

Das Parlament regt beim Expertengremium an, „eine Bestandsaufnahme der Genese, Erscheinungsformen und Folgen des Antiziganismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen vorzulegen und dabei auch Antiziganismus in Form von Hass und Drohungen gegen Sinti und Roma im Internet zu berücksichtigen“.

Außerdem sollen die Expertinnen und Experten Empfehlungen formulieren, wie Programme zur Bekämpfung von Antiziganismus entwickelt und weiterentwickelt werden können. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die auf Bundesebene umgesetzt werden können.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich dem Antiziganismus entschlossen und auf allen Eben entgegenzustellen. Ein Expertengremium soll bis 2021 einen Bericht mit Handlungsempfehlungen erstellen, wie Antiziganismus wirksam vorzubeugen ist und wie er effektiv bekämpft werden kann.

Am Donnerstag hat der Bundestag ein „Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ beschlossen (Drs. 19/7839).

Bislang sind Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligen-dienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Mit dem Gesetz werden das Bundesfreiwilligendienstgesetz und das Jugendfreiwilligendienstgesetz geändert, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern.

Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduktion der Dienstzeit. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein.

Sönke Rix, jugendpolitischer Sprecher, und Svenja Stadler, engagementpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion betonen: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen langfristig erreichen, dass alle Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, auch einen entsprechenden Platz angeboten bekommen. Dazu leisten wir mit dem Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz einen Beitrag. Freiwilligendienste sind deutlich mehr wert als sie kosten. Die SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite der vielen ehrenamtlich Engagierten.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Künftig sollen Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und Freiwilligendienste leisten, dies in Teilzeit tun können – wenn es dazu ein „berechtigtes Interesse“ gibt, wie etwa ein eigenes Kind.

Am Donnerstag hat der Bundestag die Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben zum Schutz vertraulicher Informationen, Know-hows und von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht beschlossen (Drs. 19/4724). Das Europäische Parlament und der Rat hatten mit einer Richtlinie vom 8. Juni 2016 die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.

Geschäftsgeheimnisse stellen oft einen erheblichen Wert für Unternehmen dar und sollen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden. Doch gerät der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dort an seine Grenzen, wo der Schutz öffentlicher Interessen überwiegen kann.

Deshalb sollen Whistleblower-Aktivitäten durch die Richtlinie nicht eingeschränkt werden. Ein Whistleblower ist vereinfacht gesagt eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt.

Die nun beschlossene Umsetzung der EU-Vorgaben geht über die bislang geltenden Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Bürgerlichen Gesetzbuch hinaus und schließt eine Lücke. Sie schafft gleichzeitig einen angemessen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Unternehmen, Beschäftigten, Hinweisgebern und Journalisten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine EU-Vorgabe schützt künftig sowohl so genannte Whistleblower, sorgt aber auch für einen Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und berechtigtem Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Das Bundeswehrmandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan wird verlängert. Das hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7726, 19/8424).

Das gemeinsame Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft hat in den letzten achtzehn Jahren trotz vieler Schwierigkeiten greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wieder hergestellt, das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung haben sich grundlegend verbessert, Frauen spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im öffentlichen Leben, und es gibt eine vielfältige Medienlandschaft sowie freie politische Debatten.

Allerdings sind auf all diesen Feldern weitere Anstrengungen nötig, damit Afghanistan den Rückstand aufholen kann, der in den Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstanden ist. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig bereits erzielte Fortschritte weiterhin sind. Die Regierung ist nicht in allen Landesteilen handlungsfähig; Korruption und Armut sind weit verbreitet. Auftrag der Mission bleibt es deshalb, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Ziel ist es, die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheitsverantwortung auf lange Sicht flächendeckend und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus kann die Bundeswehr im Notfall auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau engagiert ist, unterstützen.

Mit dem Beschluss wird das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 verlängert. Für die Beteiligung an der Mission können bis zu 1300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Parlament hat einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Nato-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan in namentlicher Abstimmung beschlossen. Ziel ist die Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Mittelmeerraum beschlossen (Drs. 19/7727, 19/8426).

Die Nato-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN soll wie im vergangenen Jahr im gesamten Mittelmeer eine Unterstützung zur maritimen Sicherheit und gegen maritimen Terrorismus leisten. Die Aufgabe der deutschen Streitkräfte bleibt es, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch sowie zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten.

Der Antrag der Bundesregierung sieht weiterhin den Einsatz von bis zu 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor. Die Mandatslaufzeit wird bis zum 31. März 2020 verlängert.

Zum Hintergrund: 
Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Daher ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und anhaltende politische Instabilität in einzelnen Staaten eröffnen terroristischen Organisationen jedoch Rückzugs- und Herrschaftsräume.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Mandatsverlängerung für die Beteiligung der Bundeswehr an der VN-Mission UNMISS im Südsudan beschlossen. VN steht für Vereinte Nationen.

Worum es geht: Auch acht Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt vor dem Hintergrund fortbestehender auch ethnischer Differenzen weiterhin angespannt. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern mehr als sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Aktuell sind sechs Millionen Menschen von starker Nahrungsmittelunsicherheit bedroht.

Die Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag besteht weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission und Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren. Das Mandat wird bis zum 31. März 2020 verlängert. Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen (Drs. 19/7728, 19/8428).

Das Parlament hat einen Antrag der Bundesregierung beschlossen, die deutsche Beteiligung an der VN-Mission UNAMID in Darfur zu verlängern. VN steht für Vereinte Nationen.

Die Entwicklung der Sicherheitslage in Darfur war 2017 positiv. Die Regierung Sudans hat einen einseitigen Waffenstillstand 2017 verlängert, und sowohl Regierung als auch bewaffnete Gruppen haben Kriegsgefangene freigelassen.

Gleichwohl steht die Sudan-Sahel-Region vor großen grenzüberschreitenden Herausforderungen und vor ungelösten politischen Konflikten, die womöglich zu einer Destabilisierung der Region führen. Eine Bewältigung dieser Herausforderungen ist ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nicht vorstellbar. Deshalb bleibt die VN-Mission UNAMID zum Schutz von Zivilisten und zur Begleitung der politischen Verhandlungen bis auf weiteres unverzichtbar.

Die deutsche Beteiligung an UNAMID wird bis zum 31. März 2020 verlängert. Die Truppenobergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bestehen bleiben. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen (Drs. 19/7725, 19/8430).

Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt ein Bundesförderprogramm Mobilfunk vor, um die Regionen zu versorgen, in denen sich Investitionen für Telekommunikationsunternehmen finanziell nicht rentieren. Dort, wo der Marktausbau versagt, muss der Staat eingreifen und für die Infrastruktur Sorge tragen. Nur so können die sogenannten ‚weißen Flecken‘ geschlossen werden. Dazu hat die Fraktion am Dienstag ein Positionspapier beschlossen.

Noch immer gibt es zahlreiche Funklöcher in Deutschland. Das ärgert viele Menschen Tag für Tag. Immer wieder ist die Rede von abbrechenden Telefonverbindungen und einem langsamen mobilen Netz. Diese Funklöcher müssen endlich geschlossen werden.

Ursächlich hierfür sind auch die Versorgungsauflagen, die von den Mobilfunknetzbetreibern bisher erfüllt werden müssen. Die waren bei der Frequenzvergabe für das LTE-Netz an der Versorgung von 98 Prozent der Haushalte und nicht an der Versorgung der Fläche ausgerichtet. Deshalb gibt es zum Beispiel entlang wichtiger Verkehrswege immer noch Netzausfälle. Konsequenz: Eine zuverlässige Nutzung des Mobilfunks für Telefonie oder mobiles Internet ist nicht überall sichergestellt. Angesichts der Bedeutung mobiler Technologien ist der Maßstab ‚Haushalt‘ heute nicht mehr zeitgemäß.

Mobiles Internet in jeder Wohnung, entlang jeder Strecke
Ziel der SPD-Fraktion ist ein flächendeckendes Mobilfunknetz mit LTE (4G) und darauf aufbauend 5G. Deutschland braucht schnelles, mobiles Internet bis zu jeder Milchkanne. Das heißt nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch entlang von Straßen, Bahnstrecken und auf dem Land. Zur Erreichung dieses Ziels schlagen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit diesem Positionspapier konkrete Maßnahmen und Instrumente vor:

So sollen – im Rahmen europäischer Vorgaben – die rechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass sich die Mobilfunkabdeckung für alle spürbar verbessert. Die SPD-Fraktion will die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Ausbau schaffen. Dazu zählt beispielsweise die Anordnungsbefugnis für die Bundesnetzagentur für Infrastruktursharing und lokales Roaming.

Da es trotz all dieser Maßnahmen Regionen geben wird, in denen es der Markt nicht regelt und aus wirtschaftlichen Gründen kein Netzausbau erfolgen wird, ist ein Bundesförderpro-gramm Mobilfunk zwingend notwendig. Es muss überall gleichwertige Lebensbedingungen geben.

Mit der nun begonnenen Frequenzversteigerung ist auch gesichert, dass von Sommer 2019 an die lokalen Frequenzen für autonome Industrienetze im Bereich 3,7-3,8 GHz vergeben werden können.

 


Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 05 / 2019

Kurze Wege, schnelle Termine: Gute Gesundheitsversorgung darf nicht davon abhängen, ob ich in der Stadt oder auf dem Land wohne, ob ich privat oder gesetzlich versichert bin. Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, dass gesetzlich Versicherte häufig länger auf einen Arzttermin warten müssen als privat Versicherte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte deshalb Druck gemacht für erhebliche Verbesserungen. Auf diese Initiative hin, hat die Koalition einen Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG, Drs. 19/6337) vorgelegt. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nun am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit dem Gesetz sorgt die Koalition für schnellere Termine in Arztpraxen, mehr Sprechstunden für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten und mehr Ärztinnen und Ärzte auf dem Land. Das sind wichtige Schritte, um die Zwei-Klassen-Medizin abzubauen.

Zugleich vermitteln die so genannten Terminservicestellen zukünftig rund um die Uhr über die bundesweite Rufnummer 116 117 Termine an Fachärzte sowie an Haus- und Kinderärzte.

Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet. Außerdem steigert die Koalition mit dem geplanten Gesetz die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge, indem eingeschriebene Versicherte künftig finanzielle Vorteile von den Krankenkassen erhalten.

Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Verbesserungen:

Sprechstundenangebot wird ausgeweitet
Künftig müssen Vertragsärztinnen und -ärzte wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzhlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Hiervon müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (zum Beispiel konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten. Das erweiterte Sprechstundenangebot wird besser bezahlt.

Versorgung auf dem Land wird verbessert
Auch die medizinische Versorgung auf dem Land wird besser. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen dann Zuschläge, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in solchen Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten.

Neue Leistungen (HIV-Prophylaxe, Kryokonservierung)
Auch den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erweitert die Koalition um wichtige neue Leistungen: Versicherte mit einem hohen HIV-Infektionsrisiko haben zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP).

Patienten, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie (zum Beispiel Chemotherapie) ein Fertilitätsverlust droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.

Elektronische Patientenakte von 2021 an
Patientinnen und Patienten sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker nutzen können. Dafür müssen die Krankenkassen spätestens von 2021an eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Medizinische Daten wären dann auch mittels Smartphone oder Tablet abrufbar.

Bessere Heilmittelversorgung
Außerdem hat die SPD-Fraktion im parlamentarrschen Verfahren mehrere Verbesserungen erreicht: So reformiert die Koalition nun die Heilmittelversorgung, indem die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen wird. Das bedeutet: Die Indikationsstellung und Verordnung eines Heilmittels erfolgt wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte. Die behandelnden Therapeuten können dann aber über die konkrete Therapie entscheiden. Auch Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer bestimmen sie selbständig. Und: Künftig werden die Therapeuten besser bezahlt.

Hilfsmittelversorgung: Keine Ausschreibungen mehr
Damit Patientinnen und Patienten künftig hochwertige Inkontinenzartikel oder Gehhilfen bekommen, werden die Hilfsmittel-Ausschreibungen durch die Krankenkassen endlich beendet. In Zukunft werden Verträge zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelerbringern wieder auf Grundlage von Verhandlungen geschlossen.

Hausarztversorgung: Bonus für eingeschriebene Versicherte
Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass alle Krankenkassen für ihre Versicherten einen Bonus ausschütten müssen, die sich in Hausarztverträge einschreiben. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten. Der Bonus kann in Form von Prämien ausgezahlt werden, oder die Kassen können Zuzahlungen erlassen.

Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz
Ebenso haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten erreicht, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Festzuschüsse für Zahnersatz bereits drei Monate früher als ursprünglich geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Und schließlich müssen die Krankenhäuser im Rahmen des so genannten Entlassmanagements Versicherte bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hat der Bundestag eine wichtige Verbesserung beim Abbau der Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland beschlossen. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass die Terminvergabe vereinfacht und beschleunigt wird und Ärztinnen und Ärzte ihre Sprechzeiten für gesetzliche Versicherte ausweiten müssen. Dafür werden sie besser vergütet. Auch für unterversorgte Gebiete auf dem Land wird es Verbesserungen geben. Das ist Politik für ein solidarisches Land.

Am Donnerstag hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen (Drs. 19/6335, 19/6927).

In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge; weitere drohen.

Der Koalitionsausschuss hatte darum am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrern schnell zu helfen. Die Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrer müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

Luftqualität steigern
Neben luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft mit 1 Milliarde Euro und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Luftqualität in unseren Städten verbessern.

Diese Änderung schafft unter anderem die Voraussetzung, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen, können sie auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

Die Koalitionsfraktionen haben sich im parlamentarischen Verfahren auf einen Änderungsantrag verständigt, der klarstellt, dass die zuständigen Behörden vor Ort weitere Ausnahmen von Fahrverboten zulassen können.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Luftqualität in vielen Städten muss besser werden. Dieselfahrer brauchen zugleich Sicherheit. Eine Gesetzesänderung hilft, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden.

Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die das Parlament am Donnerstag beschlossen hat, sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren (Drs. 19/6334, 19/6926).

Die Änderung ist eine maßvolle Lösung. Es wird lediglich stichprobenartige Kontrollen mit mobilen Geräten geben.

Bisher konnten Fahrverbote nur durch das Anhalten aller Pkw überprüft werden. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes können verhängte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nun ohne lästige Unterbrechung der Fahrt maßvoll kontrolliert werden. Die betroffenen Städte können mittels mobiler Geräte künftig über einen Kennzeichenabgleich die Fahrzeugdaten beim Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) abrufen.

Das erleichtert die Kontrolle und das Einhalten der Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zum Schutz der Gesundheit. Damit unterscheiden sich für die Bürgerinnen und Bürger solche Kontrollen letztendlich nicht von mobilen Geschwindigkeitskontrollen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren. Der Datenschutz wird dabei berücksichtigt.

Auch 2018 wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel in vielen deutschen Städten überschritten. Nun drohen in mehreren deutschen Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge.

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid schützt die Gesundheit der Menschen, die in diesen Gebieten wohnen und leben. Es muss deshalb jetzt darum gehen, die Luft rein zu halten und die Mobilität der Menschen zu ermöglichen, die sich täglich in diesen Städten bewegen. Beides muss vereinbar sein.

Dazu hat die SPD-Fraktion am Dienstag ein Positionspapier beschlossen, das anhand von fünf Punkten ein Lösungskonzept beinhaltet:

1. Pakt für Nachrüstung – Entwicklungskosten für mittelständische Zulieferer fördern
Damit Fahrverbote für die Dieselfahrerinnen und -fahrer so weit wie möglich verhindert werden können, ist neben den bisher gewährten Umtauschprämien auch die technische Nachrüstung auf Kosten der Automobilhersteller (bis zu 3000 Euro pro Fahrzeug) wie zum Beispiel in Stuttgart erforderlich. Ziel ist, dass die Hersteller von technischen Nachrüstsets die technische Nachrüstung im Herbst 2019 für die Volumen-Modelle am Markt anbieten.

Dazu muss es verbindliche Absprachen der Automobilhersteller mit den mittelständischen Unternehmen geben, die an der Entwicklung von technischen Nachrüstsets arbeiten. Die SPD-Abgeordneten erwarten von allen Automobilherstellern, dass sie den Mittelständlern alle notwendigen technischen Informationen zu den Fahrzeugtypen zur Verfügung stellen und darüber hinaus ihren Vertragswerkstätten ermöglichen, Euro-5-Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Paktes für technische Nachrüstung eine entsprechende belastbare Vereinbarung mit den Automobilherstellern und Nachrüstfirmen zu treffen.

2. Ausnahme für Euro-5-Fahrzeuge bei Diesel-Fahrverboten bis zur Marktreife der technischen Nachrüstung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird aufgefordert, gegenüber den Umweltbehörden der Länder schriftlich klarzustellen, dass unter Beachtung des Gesundheitsschutzes die tatsächliche Verfügbarkeit der technischen Nachrüstung zu berücksichtigen ist. Die rechtliche Grundlage wird der Bundestag im Rahmen der 13. Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes schaffen.

3. 365-Euro-Jahresticket für Busse und Bahnen
Pendler müssen weiterhin morgens zur Arbeit und abends wieder nach Hause kommen. Um Mobilität weiterhin sicherzustellen, setzt die SPD-Fraktion laut Beschluss auch auf die Nutzung von Bussen und Bahnen sowie E-Carsharing-Fahrzeuge und E-Leihfahrräder als Alternative.

Und um eine weitere bezahlbare Alternative bieten zu können, will die SPD-Fraktion im Rahmen des bestehenden Haushaltsvolumens aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ die betroffenen Städten dabei unterstützen, ein „365-Euro-ÖPNV-Jahresticket“ anzubieten. Es soll sich nicht nur auf den Stadtkern beschränken, sondern insbesondere den Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland eine Alternative bieten.

Zusätzlich sollte den Kommunen die Option eröffnet werden, das Jahresticket als Mobilitätspass für E-Carsharing-Fahrzeugen, E-Leihfahrrädern und Mobilitätsportalen zu erweitern.

4. Potential synthetischer Diesel-Kraftstoffe heben
Synthetischer Dieselkraftstoff verbrennt sauberer als herkömmlicher Dieselkraftstoff und hat Potential, weniger Stickoxide freizusetzen.

Die SPD-Abgeordneten fordern dem Beschluss zufolge die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Herstellern und der Automobilindustrie zu ermitteln, welche Minderungspotentiale bei Stickoxiden bestehen und wie die wirtschaftliche Produktion, der Verkauf und die Verwendung von nachhaltig und umweltfreundlich hergestellten synthetischen Kraftstoffen ermöglicht werden kann.

5. Standorte der Messstellen und Vereinheitlichung der Messmethoden prüfen
In der öffentlichen Diskussionen wurde im Zusammenhang mit der Stickstoffdioxidbelastung die Lage der Probenahmestellen thematisiert. Ebenso wird über die im Rahmen des EU-Rechts möglichen verschiedenen Messmethoden, die deutschlandweit sehr unterschiedlich angewandt werden, diskutiert. Beides führt zu Unsicherheiten.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das SPD-geführte Bundesumweltministerium Schritte eingeleitet hat, die Lage der Messstellen zu begutachten, um Zweifel an der sach- und rechtskonformen Positionierung auszuräumen. Ergebnisse werden im ersten Halbjahr 2019 erwartet. In NRW ist dies bereits geschehen. Im Ergebnis wurde vom TÜV Rheinland nachgewiesen, dass alle Stationen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

In Bezug auf die Messmethoden halten es die SPD-Abgeordneten für geboten, diese und den Bedarf für eine bundesweite Vereinheitlichung zu überprüfen und die methodische Vorgehensweise transparent darzustellen. So entsteht Klarheit für alle.

Nachrüstung Schub geben
Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fasst zusammen: „Wir wollen der technischen Nachrüstung von Dieselfahrzeugen den entscheidenden Schub geben. Damit Dieselfahrer ihre Autos zügig in den Werkstätten nachrüsten können, schlagen wir vor, mittelständische Anbieter finanziell bei der Entwicklung der Technik zu unterstützen.

Außerdem wollen wir Dieselfahrern in Städten mit flächendeckenden Fahrverboten neben dem Umtausch und der technischen Nachrüstung eine dritte Möglichkeit bieten: Mit einem Jahresticket zum symbolischen Preis von 1 Euro pro Tag für Busse und Bahnen sollen Dieselfahrer darin unterstützt werden, alternativ auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.“

Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nach langen Verhandlungen auf einen gemeinsam Antrag geeinigt, der am Freitag im Bundestag debattiert wurde. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts umgehend umgesetzt.

Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter sagt: „Wir freuen uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD-Fraktion gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.“

Bereits im Koalitionsvertrag war festgelegt worden, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der finale Anlass für die Koalitionsfraktionen gewesen, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz nun umgehend aufzuheben.

Der nun vorliegende Antrag kündigt einen Gesetzentwurf an, in dem die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen.

Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang.

Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war daher nicht möglich. Alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden jedoch ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden.

Matthias Bartke: „Wir hoffen, dass jetzt auch all diejenigen Bundesländer ein inklusives Wahlrecht einführen, die dies bislang noch nicht getan haben.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen viele Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Das ist Diskriminierung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen. Zeitnah kommt ein Gesetzentwurf.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ debattiert (Drs. 19/7839).

Bislang sind Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligen-dienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen Änderungen am Bundesfreiwilligendienstgesetz und am Jugendfreiwilligendienstgesetz vorgenommen werden, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern.

Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist laut Vorlage ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduktion der Dienstzeit. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Künftig sollen Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und Freiwilligendienste leisten, dies in Teilzeit tun können – wenn es dazu ein „berechtigtes Interesse“ gibt, wie etwa ein eigenes Kind.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Equal Pay Day 2019

Als SPD haben wir uns in den vergangenen Jahren verstärkt für die Bekämpfung des Lohngefälles eingesetzt. Die Einführung des Mindestlohnes, der Ausbau der Kinderbetreuung, die Einführung der Quote, das ElterngeldPlus und das Rückkehrrecht aus Teilzeit waren wichtige Schritte, Frauen und Männern wirtschaftliche Unabhängigkeit zu garantieren.

Besuch der Gewerblichen Schule Waldshut

Am Montag, den 18.03.2019 habe ich die Gewerblichen Schulen Waldshut besucht, um die Preisträger des Regionalwettbewerbs von Jugend forscht zu treffen und mir persönlich ein Bild von deren genialen Erfindungen zu machen.

Wir müssen jetzt etwas tun – Gespräch mit der „Fridays for Future“ Bewegung

Die Vertreterinnen und Vertreter der „Fridays for Future" Bewegung hatten dort die Möglichkeit, uns ihre Forderungen mitzuteilen und gemeinsam mit uns in den Dialog zu treten. Eine solche Bewegung verdient es nicht nur gehört, sondern auch ernstgenommen zu werden!

TSVG: Schneller Termin beim Arzt und weniger Wartezeiten

Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet. Außerdem steigern wir die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge, indem eingeschriebene Versicherte künftig finanzielle Vorteile von den Krankenkassen erhalten. Schritt für Schritt bauen wir so die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ab.

12. Deutscher Nachhaltigkeitspreis

Nachhaltigkeit bedeutet, möglichst vielen Menschen, heute und in Zukunft ein gutes Leben zu sichern. Es geht darum, unsere Gesellschaft, unser Handeln, unsere Art zu leben ‚enkeltauglich‘ zu gestalten – so nennt es die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.

Struve-Hut-Verleihung

Hidir Gürakar kenne ich als einen Mann, der stets ein offenes Ohr für seine Mitmenschen hat und sich für sie einsetzt. Was als Sozialberater seinen Anfang nahm, gipfelte in seinem Wirken als Mitglied des baden-württembergischen Landtags. Er löcherte gerade zu die Verantwortlichen, bis eine Antwort für seine Bürgerinnen und Bürger bekam.

Weltfrauentag mit dem OV Waldshut

Am Weltfrauentag habe ich zusammen mit dem SPD-Ortsverein Waldshut Rosen in der Kaiserstraße verteilt. Damit will ich gemeinsam mit der Ortsvereinsvorsitzenden Claudia Hecht ein Zeichen der Solidarität und der Wertschätzung von Frauen setzen

Millionen Euro fließen in die Landkreise Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Ich freue mich, dass der Schwerpunkt des vergangenen Förderjahres auf dem Klima- und Umweltschutz lag. Es ist richtig und wichtig, dass so viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fördermittel zur Steigerung der Energieeffizienz wahrnehmen, denn von einer besseren CO2-Bilanz profitiert letztendlich die ganze Gesellschaft.

 


Equal Pay Day 2019

Als die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland im Jahr 2009 erstmalig in Tage umgerechnet wurde fiel der Gender Pay Day auf den 20. März. Nun feiern wird diesen Tag schon zum dritten Mal in Folge am 18. März. Kämpfen wir dafür, dass der Equal Pay Day endlich am 01.01. stattfinden kann!

Als SPD haben wir uns in den vergangenen Jahren verstärkt für die Bekämpfung des Lohngefälles eingesetzt. Die Einführung des Mindestlohnes, der Ausbau der Kinderbetreuung, die Einführung der Quote, das ElterngeldPlus und das Rückkehrrecht aus Teilzeit waren wichtige Schritte, Frauen und Männern wirtschaftliche Unabhängigkeit zu garantieren. Das Entgelttransparenzgesetz hat uns erlaubt, einen Fuß in die Gehaltsgestaltung der Unternehmen zu setzen.

Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass dieses Ungleichgewicht beseitigt wird!