Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 15 / 2019

In einer Vereinbarten Debatte ging es am Donnerstag im Bundestag um die „Bekämpfung des Antisemitismus nach dem Anschlag in Halle“.

Bei dem rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle sind am 9. Oktober zwei Menschen ermordet worden. Ziel des Täters war ein Massenmord an Juden am Jom-Kippur-Feiertag. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Dieser Anschlag am jüdischen Jom-Kippur-Feiertag ist ein Angriff auch auf unsere Gesellschaft und auf unsere demokratische Grundordnung. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen fest an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und Bürger.

„Wir haben es hier mit Rechtsterrorismus zu tun, der aktuell größten Bedrohung unseres Gemeinwesens“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Vereinbarten Debatte im Bundestag. Betroffenheit über die Taten dürfe nicht von konsequentem Handeln abhalten. „Wir müssen feststellen, dass auf Hass und Hetze immer öfter Taten folgen – schreckliche Taten wie beim Mord auf Walter Lübcke und bei den Morden jetzt in Halle.“ Deshalb müsse man den Nährboden für Hass, Hetze und Gewalt austrocknen.

Christine Lambrecht kündigte an, schon in der nächsten Woche konkrete Vorschläge zur Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu machen: mit einer Pflicht für soziale Netzwerke, Volksverhetzung und Morddrohungen im Internet zu melden. Es wäre naiv zu glauben, dass antisemitische und radikale Hetze im Netz nichts mit der Gewalt im realen Leben zu tun hätten, sagte sie. „Hetzern muss klar sein, dass sie sich nicht in der Anonymität des Internets verstecken können und dass ihnen Strafen drohen.“ Den Hetzern gehe es darum, diejenigen, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen, mundtot zu machen. Diese Menschen aber seien die Stütze unserer Gesellschaft, deshalb müsse die Politik sich hinter sie stellen und handeln, sagte die Bundesjustizministerin. „Wir müssen mit aller Konsequenz gegen diejenigen vorgehen, die unseren Rechtsstaat angreifen.“

Zusammenhalt stärken
Auch Lars Klingbeil zeigte sich schockiert über den Anschlag von Halle. „Ein Nazi, ein Rechtsextremer, hat sich mitten in Deutschland im Jahr 2019 aufgemacht, jüdisches Leben auszulöschen.“ Wir müssten uns bewusstmachen, dass es das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland gibt, denn darüber sei viel zu lange geschwiegen worden. Scharfe Worte richtete Lars Klingbeil in Richtung der AfD-Fraktion im Bundestag: „Wenn wir hier im Parlament über Hass und Hetze, Rechtsextremismus und Spaltung sprechen, kommen wir nicht daran vorbei, auch über die AfD zu reden.“ Die AfD sei die Partei, die am lautesten nach Anstand schreie, aber in solchen politischen Debatten den wenigsten Anstand habe. „Andere Parteien und Fraktionen im Parlament versuchen, die Gesellschaft zusammenzuhalten, die AfD versucht, weiter zu spalten.“ Egal ob es die Nazis auf der Straße, die Nazis im Netz oder die Brandstifter im Parlament seien, Lars Klingbeil zeigte sich überzeugt: „Die Mehrheit der Deutschen kämpft für die Demokratie und ist leidenschaftlich dabei, wenn es darum geht den Zusammenhalt zu stärken.“

Halle sei seit vergangenem Mittwoch ruhiger und stiller geworden, sagte der Hallenser SPD-Abgeordnete Karamba Diaby. Er spüre ein starkes Bedürfnis nach Zusammenhalt und Zusammenstehen in der Stadt. Das Jüdische Leben sei in Halle eng mit einer aktiven Stadt- und Zivilgesellschaft verbunden. „Daran kann ein Terroranschlag nichts ändern.“ Er forderte eine Stärkung der politischen Bildung und ein Demokratieförderungsgesetz. Mit Blick auf seine Heimatstadt versicherte Karamba Diaby: „Die Gesellschaft in Halle lässt sich nicht spalten und einschüchtern. Wir werden zusammenhalten, Halle bleibt weltoffen.“

Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder wenn es kurz vor Weihnachten ist, freut sich, wenn der Paketbote klingelt.

Das darf jedoch nicht zu Lasten der ohnehin unter Druck stehenden Beschäftigten geschehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus Es ist nicht zuletzt deshalb inakzeptabel, wenn schwarzgearbeitet wird oder Sozialversicherungsbei-träge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Auftragsvergabe an Subunternehmer genau dazu genutzt wird. Das haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt.

Am 18. September hatte das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. Am Donnerstag hat das Parlament den Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten (Drs. (19/13958).

Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptiert die Koalition nicht. Deswegen wird sie die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und die so genannte Nachunternehmerhaftung in dieser Branche einführen: Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen.

So werden Arbeitnehmerrechte gesichert, und es gibt einen fairen Wettbewerb in der Paketbranche. Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem derjenige Hauptunternehmer, der einen Auftrag vergibt, im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann.

Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass diese Regelung möglichst zügig und noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition verbessert die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche. Dazu hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beraten, der vorsieht, eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) einzuführen. Der Grund: Es kommt häufig zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit zum Teil kriminellen Strukturen. Vorbild für die geplante Regelung sind die bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft.

Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung ein Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen (Drs. 19/13454, 19/13453, 19/13713, 19/13456). Damit endet eine der längsten Verhandlungen der letzten Jahre. Denn eine Reform der Grundsteuer, vorgegeben durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, berührt den Bund, die Bundesländer und die Städte und Gemeinden. Denn die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Die Grundsteuereinnahmen betragen etwa 15 Milliarden Euro im Jahr. Sollte eine Neuregelung nicht verabschiedet werden, drohten den Gemeinden gewaltige Einnahmeausfälle, die die kommunale Selbstverwaltung bedrohen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist bei der Reform der Grundsteuer die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden oberstes Prinzip, um die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung aufrechtzuhalten und zu stärken.

Mit den nun beschlossenen Gesetzentwürfen behält der Bund weiterhin die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht abgeschafft werden. Das wird jetzt auch im Grundgesetz zweifelsfrei festgeschrieben. Zugleich wird den Bundesländern durch eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen. Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit 15 Ländern erzielten Konsens verlassen und eine solche Abweichungsmöglichkeit für einzelne Länder verlangt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf vor, dass für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs weiterhin die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt wird. Damit haben andere Länder wenigstens keinen finanziellen Nachteil durch den Sonderweg eines Landes. In keinem Fall darf sich Bayern auf Kosten anderer Länder im Länderfinanzausgleich der Finanzverantwortung entziehen. Das ist sichergestellt.

SPD-Fraktion setzt sich bei Berechnung durch
In der Frage der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung.

Dieser Wertbezug war ein entscheidender Punkt für die SPD-Fraktion, der nun in der Bundesregelung abgesichert wird. Hinzu kommt: Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen zusätzlichen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden. Mit diesem wertabhängigen Modell wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig.

Neue Grundsteuer C
Außerdem wird die Koalition mit der Grundsteuer-Reform die sogenannte Grundsteuer C einführen. Damit hilft sie den Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Kommunen auch aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C einführen können. Damit bekommen die Kommunen die Möglichkeit, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.

Die Bundesländer haben vorbehaltlich der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat spätestens bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, für die reibungslose Umsetzung der Reform zu sorgen.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, und Bernhard Daldrup, zuständiger Berichterstatter, erklären: „Es ist uns gelungen, ein wertabhängiges Modell durchzusetzen. Dadurch wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Auch wenn in den Verhandlungen schmerzhafte Kompromisse notwendig waren, konnte nun insgesamt eine vernünftige Basis für die weiteren Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat erreicht werden.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Deutsche Bundestag hat am Freitag eine umfangreiche Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Grundsteuer bleibt als wichtige Einnahmequelle der Kommunen mit Einnahmen von rund 15 Milliarden Euro im Jahr erhalten und wird rechtssicher ausgestaltet. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer im Grundgesetz festgeschrieben. In der Frage der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene am Wert der Grundstücke orientieren. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundes-verfassungsgerichts Rechnung.

Die Koalition verschärft den Kampf gegen Geldwäsche und Steuervermeidung. Dazu hat der Deutsche Bundestag am Freitag in erster Lesung die Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht beraten.

Mit der Umsetzung in ein nationales Gesetz (Drs. 19/13827) wird der Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung weiter verstärkt. Die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie adressiert gezielt Themen, die im Nachgang zu den terroristischen Anschlägen von Paris und Brüssel sowie dem Bekanntwerden der so genannten „Panama Papers“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten. Es soll Kriminellen erschwert werden, Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken.

Die Koalition schafft Transparenz. Das so genannte Transparenzregister wird zukünftig für die Öffentlichkeit einsehbar. Mit dem Register soll verhindert werden, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können. Bislang hatte nur ein beschränkter Personenkreis Zugang zu dem Register, das Auskunft darüber gibt, wer hinter einem Unternehmen als Käufer steckt – etwa bei einem Immobiliengeschäft.

Außerdem müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete künftig vor neuen Geschäften mit mit-teilungspflichtigen Vereinigungen bzw. Rechtseinheiten einen Registrierungsnachweis oder Auszug aus dem Register einholen und ihnen im Transparenzregister auffallende Unstimmigkeiten melden.

Gut ausgestattete Ermittlungseinheiten verhindern Kriminalität und legen illegale Finanzströme trocken. Deswegen stärkt die Koalition die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll, sie ist die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes. Sie bekommt einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Außerdem müssen mehr Berufsgruppen als bisher einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden melden und Vorsorge betreiben. Beispielsweise müssen Notare künftig in mehr Fällen als bislang die Behörden informieren, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche bei Immobilientransaktionen vorliegt. Denn der Immobiliensektor ist besonders anfällig für Geldwäsche.

Auch Edelmetallhändler und Auktionshäuser werden zu mehr Transparenz verpflichtet. Das Gesetz sieht vor, dass künftig bereits ab einem Handelswert von 2000 Euro bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung zu erstatten ist. Bislang lag die Schwelle bei 10.000 Euro.

Im Finanzsektor sollen künftig auch Anbieter von elektronischen Geldbörsen, in denen Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins verwahrt werden, zum Vorgehen gegen Geldwäsche verpflichtet werden. Das Gleiche gilt für Kunstvermittler und Kunstlagerstätten ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und für Immobilienmakler bei Mietverträgen mit einer Monatsmiete von mindestens 10.000 Euro.

Das Wichtigste zusammengefasst: Ein neues Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll es Kriminellen erschweren, ihr schmutziges Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen auch terroristische Straftaten finanziert. Die Gesetzesvorlage von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verpflichtet mehr Berufsgruppen als bisher, einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden zu melden und Vorsorge zu betreiben.

Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Neben etlichen anderen Maßnahmen ist das Wohngeld dafür eine wichtige und zentrale Stellschraube. Deshalb erhöht die Koalition das Wohngeld zum 1. Januar 2020. In der Folge werden auch mehr Menschen mit niedrigen Einkommen einen Zuschuss zur Miete erhalten. Und künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Mietpreise und Verbraucherpreise angepasst. Von der Wohngeldreform werden Hunderttausende Haushalte profitieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am Freitag beschlossen (Drs. 19/10816, 19/11696, 19/13175 Nr. 10).

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktion SPD und CDU/CSU noch einiges an der Gesetzesvorlage verbessert. Um wirklich alle Vorteile dieser grundlegenden Reform zu verstehen, lohnt es sich, etwas ausführlicher zu werden:

Das Wohngeld erfüllt als eine Art vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion. Erstmalig wird jetzt eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt, die erstmalig am 01.Januar 2022 greift. Das bedeutet: Die Koalition wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung anpassen. Damit sichern die Abgeordneten die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Weniger Haushalte werden dadurch zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe hin- und herwechseln. Den Menschen wird die Angst genommen, aus dem Wohngeld rauszufallen.

Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung sind ein wesentlicher Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser Koalition für ein solidarisches Land.

Im Einzelnen:
Durch die Reform wird es vom 01. Januar 2020 an mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld nämlich zum 1. Januar 2016 angepasst.

Von der Wohngeldreform profitieren nun insgesamt rund 660.000 Haushalte. Zum Vergleich: Ohne Reform würde sich die Zahl der Haushalte, die vom Wohngeld profitieren, bis Ende 2020 voraussichtlich auf rund 470.000 reduzieren. Das entspricht einer Erhöhung von rund 40 Prozent. Rund 180.000 Haushalte werden durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Rund 20.000 Wohngeldhaushalte würden ohne Reform Ende 2020 Leistungen des Sozialgesetzbuchs II beziehen. Weitere rund 5000 Haushalte wechseln aus dem Sozialgesetzbuch XII in das Wohngeld.

Zum anderen hebt die Koalition die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt an. Die Höchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.

Mit einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung Rechnung getragen, insbesondere in Kreisen und Gemeinden, deren Mietenniveau nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnte. Damit können Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun ein höheres Wohngeld erhalten.

Verbesserungen für Inselbewohner
Neu: Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird für Inseln ohne Festlandanschluss eine eigene gemeinsame Mietenstufe festgelegt. Denn das Mietenniveau auf diesen Inseln ist in der Regel wesentlich höher als in den ihnen zugeordneten jeweiligen Kreisen auf dem Festland. Damit unterstützt die Koalition Haushalte mit niedrigen Einkommen auf diesen Inseln, die Probleme haben, eine Wohnung mit einer günstigen Miete zu finden oder die Miete weiterhin zu bezahlen.

Außerdem halten die Koalitionsfraktionen daran fest, bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 rechtzeitig einen Gesetzentwurf zur geplanten Erhöhung des Wohngeldes um zehn Prozent zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten vorzulegen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einer Reform des Wohngeldes entlastet die Koalition Haushalte mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten. Es soll mehr Wohngeld geben, und es sollen mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Zudem wird das Wohngeld mit dem neuen Gesetz erstmals automatisch alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Mit einem Antrag im Bundestag wollen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU die Erinnerung an die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland wach halten und das demokratische Bewusstsein und Engagement fördern (Drs. 19/11089).
Die „Weimarer Reichsverfassung“ begründete vor 100 Jahren die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland. Am 19. Januar 1919 durften erstmals in der Geschichte alle Deutschen, die mindestens 20 Jahre alt waren, wählen – auch die Frauen. Die gewählte Nationalversammlung verabschiedete wenige Monate später, am 14. August 1919, die „Weimarer Reichsverfassung“. Sie organisierte Deutschland als Republik, Demokratie und als sozialen Rechtsstaat. Und sie wirkt bis heute nach: Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes diente die Weimarer Verfassung 1948 in vielen Punkten als Vorlage. Zentrale Grundrechte wie der Gleichheitssatz oder das Recht auf Religionsfreiheit haben sie wenig verändert nach dem zweiten Weltkrieg auch im Grundgesetz verankert. Gleichzeitig gilt: Wer an die Errungenschaften der Weimarer Reichsverfassung erinnert, der muss auch an das Ende der Weimarer Republik erinnern. Sie mündete in der schlimmsten Katastrophe des 20. Jahrhunderts: der nationalsozialistischen Diktatur, dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg.
Erinnerung wach halten
Mit dem Antrag vom Donnerstag setzen sich die Fraktionen von SPD und CDU/CSU dafür ein, die Erinnerung an die erste demokratische Verfassung in Deutschland wach zu halten und die richtigen Schlüsse aus ihr zu ziehen. Für die Koalitionsfraktionen steht fest: Wer sich intensiv mit der Weimarer Demokratie und ihrem Scheitern beschäftigt, wird sich danach stärker für unsere heutige Verfassung und unsere freie Gesellschaft einsetzen können.
Umso wichtiger ist es den Koalitionsfraktionen, Orte der deutschen Demokratiegeschichte zu fördern. Das 100-jährige Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung ist dafür ein würdiger Anlass. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU begrüßen die zahlreichen Veranstaltungen rund um das Jubiläum und den Aufbau eines „Hauses der Weimarer Republik – Forum für Demokratie“ ebenso wie die Programme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention, die nachhaltig abgesichert werden müssen.
Orte der Freiheit und Demokratie fördern
Zudem soll eine Tradition aus der Weimarer Reichsverfassung aufgegriffen werden: So soll jede Schülerin und jeder Schüler zum Schulabschluss ein gedrucktes Exemplar des Grundgesetzes erhalten, mit Begleittexten zur Entstehung und historischen Einordnung.
Zudem soll der Bundestag 10 Millionen Euro für ein Förderkonzept für die Orte der Freiheit und der Demokratie in Deutschland zur Verfügung stellen. Im Rahmen dieses Konzepts sollen herausragende Erinnerungsorte der Demokratie in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen werden. Außerdem soll eine institutionelle Struktur geschaffen werden, die als Anlaufstelle für die Förderung und Beratung bestehender und noch aufzubauender Demokratieorte fungiert.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem gemeinsamen Antrag im Bundestag wollen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU die Erinnerung an die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland wach halten und das demokratische Bewusstsein und Engagement fördern.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz debattiert, das Entlastungen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht (Drs. 19/13959). Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen.

Ein Beispiel dafür ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen. Durch ein elektronisches Meldeverfahren sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeit-geber zukünftig über den Beginn und die Dauer der Krankschreibung informieren.

Von 2021 an rufen die Arbeitgeber nach Erhalt der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer also bei den Krankenkassen elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung ab. Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich entlastet.

Außerdem soll es beispielsweise weitere Erleichterungen bei der Datenverarbeitung für steuerliche Zwecke oder bei der Anmeldung bei Hotelübernachtungen geben. Das bedeutet: Aktuell müssen die Leiter eines ‚Beherbergungsbetriebs‘ noch darauf hinwirken, dass ihre Gäste Meldescheine ausfüllen und unterschreiben. Diese Meldescheine sind für ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten. Geschätzt fallen im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an – was erhebliche Kosten bei der Hotellerie verursacht.

Diese Kosten können durch eine Digitalisierung des Verfahrens deutlich reduziert werden. Optional soll daher ein digitales elektronisches Meldeverfahren eingeführt werden, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt wird – in Verbindung mit den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie zur „Starken Kundenauthentifizierung“ oder den elektronischen Funktionen des Personalausweises. Damit wird auch das Meldeerfordernis im Beherbergungsgewerbe für digitale Lösungen geöffnet; das papierhafte Verfahren bleibt aber parallel bestehen.

Modernisierung des Registerwesens
Auch für Gründerinnen und Gründer verringert sich der Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Statt wie bisher zwölfmal im Jahr, müssen sie diese zukünftig nur noch viermal im Jahr abgeben.

Ergänzend plant die Koalition, ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer zu schaffen und damit einen wesentlichen Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens zu legen. Damit wird dem „Once-only-Prinzip“ entsprochen und die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die von den Unternehmen häufig als belastend empfundenen Statistikpflichten erheblich reduziert werden. Wenn das Basisregister vollständig mit anderen Registern vernetzt ist, sind Entlastungen der Wirtschaft um ca. 216 Millionen Euro pro Jahr möglich.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass insbesondere der Mittelstand von Bürokratiekosten entlastet werden soll. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetzt werden viele wichtige Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Im Rahmen eines Bürokratieentlastungsgesetzes wird ein digitaler Krankenschein eingeführt, den der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abrufen kann – man muss nicht mehr zum Briefkasten rennen. Die Wirtschaft, zum Beispiel das Hotelgewerbe, wird zudem bei papiernen Dokumentationspflichten und Statistik entlastet.

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet, um die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen ab dem 1. Januar 2020 aus dem Fürsorgesystem des Sozialgesetzbuchs (SGB) XII herausgeführt und personenzentriert ausgestaltet wer-den. Das bedeutet: Zukünftig wird es keine Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben. Die Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen wird nicht mehr an eine bestimmte Wohnform geknüpft, sondern am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein.

Um Unsicherheiten und Befürchtungen bei der reformierten Eingliederungshilfe zu begegnen, wird das Bundesteilhabegesetz mit dem SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz angepasst (Drs. 19/11006).

Ein Großteil der Änderungen ist das Ergebnis der Empfehlungen der vom Bundessozialministerium eingerichteten „Arbeitsgruppe Personenzentrierung“, der unter anderem die Leistungsträger, Leistungserbringer und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen angehören.

Im Jahr 2018 wurden auf diese Weise Vorschläge zur verbesserten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erarbeitet, die mit den Änderungen am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag abschließend beraten wurden. Dazu gehört unter anderem die Beseitigung von Unklarheiten hinsichtlich der Regelungen für die Unterkunftskosten der besonderen Wohnform.

Mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz, das die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag in erster Lesung beraten haben (Drs. 19/13839), setzt die Koalition eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen um (Feuerwaffenrichtlinie).

Die Richtlinie verfolg hauptsächlich drei Ziele: Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Ferner soll eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt wer-den. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen für terroristische Anschläge er-schwert werden. Das soll insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden.

Um die vollständige Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen zu ermöglichen, will die Koalition das Nationale Waffenregister ausbauen und die Waffenhersteller und Waffenhändler verpflichten, ihren Umgang mit Waffen gegenüber den Waffenbehörden elektronisch anzuzeigen. Die Waffenbehörden übermitteln diese Daten an die Registerbehörde.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die EU-Feuerwaffenrichtline, die in nationales Recht umgesetzt werden soll, fordert eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen. Zu diesem Zweck wird das Nationale Waffenregister ausgebaut. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständen vorgenommen, das betrifft etwa Magazine mit hoher Ladekapazität, Salutwaffen und unbrauchbar gemachte Schusswaffen. Eines der zentralen Anliegen der Richtlinie ist die Beschränkung der Magazinkapazität für Schusswaffen für Zentralfeuermunition.

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das Cybergrooming ist gemäß § 176 Absatz 4 Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Danach wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer auf ein Kind mittels Schriften oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder um b) eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 StGB oder nach § 184b Absatz 3 StGB zu begehen (kurz: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie).

Die Gefahr für Kinder, Opfer von Cybergrooming zu werden, hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Denn die Digitalisierung schreitet voran, und die Nutzung digitaler Dienste ist auch bei Kindern weit verbreitet. Zwar ist der Straftatbestand sehr weit gefasst und stellt – angesichts der Gefahren für Kinder in der digitalen Welt – bereits eine frühe Vorbereitungs-handlung unter Strafe.

Er greift jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber zum Beispiel mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn nach § 176 Absatz 6 zweiter Halbsatz StGB ist der Versuch des Cybergroomings ausdrücklich nicht strafbar. Das gilt somit auch für die vorgenannten Fälle des untauglichen Versuchs, in denen der Täter auf ein „Scheinkind“ einwirkt. Der Bundestag hat am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung beraten, mit dem die „Scheinkind“-Konstellation ebenfalls unter Strafe gestellt werden soll (Drs. 19/13836).

Das Wichtigste zusammengefasst: Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Der Straftatbestand greift jedoch nicht, wenn der Täter irrig glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Versuch des Cybergroomings in Zukunft dann strafbar sein, wenn die Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken.

Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren läuft, bedürfen besonderen rechtlichen Schutzes. Um diesen Schutz zu garantieren, hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Jugendstrafverfahrensrechts beraten, mit der die EU-Richtlinie 2016/800 zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren umgesetzt werden soll. Die Gesetzesvorlage regelt insbesondere die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe bzw. die Ausgestaltung ihrer Aufgaben im Jugendstrafverfahren und die audiovisuelle Aufzeichnung von Vernehmungen jugendlicher Beschuldigter.

Zudem sollen Jugendliche unter 18 Jahren, die in einem Strafverfahren verdächtigt oder beschuldigt werden, mehr Rechte auf professionelle Verteidigung haben. Anders als heute, sollen straffällig gewordene Jugendliche in Fällen der notwendigen Verteidigung künftig schon ab der ersten Stunde von einem Rechtsanwalt vertreten werden.

Denn im Vergleich zu Erwachsenen haben sie oft größere Schwierigkeiten, die Bedeutung eines Strafverfahrens zu erkennen und dessen Abläufe zu verstehen, oder einzuschätzen, welche Tragweite ihre Äußerungen gegenüber Polizisten oder Staatsanwälten haben (Drs. 19/13837).

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag werden sie als Heranwachsende bezeichnet. Dann ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht möglich. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind noch nicht strafmündig.

Die Neuregelung des Rechts der so genannten notwendigen Verteidigung ist Teil eines EU-Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in Strafverfahren. Bei der Reform, die das Parlament am Freitag in erster Lesung beraten hat, geht es um die Frage, in welchen Fällen Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird (Drs. 19/13829).

Der Gesetzentwurf verlagert den Zeitpunkt der notwendigen Verteidigung vor. Derzeit kann im Ermittlungsverfahren bis auf Ausnahmen nur dann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft das beantragt. Zukünftig soll ein Pflichtverteidiger bestellt wer-den, wenn der Beschuldigte das beantragt oder wenn dessen Mitwirkung aufgrund der Um-stände des Einzelfalls erforderlich ist.

Daneben enthält der Entwurf Regelungen zur Verteidigerbestellung und -auswahl durch das Gericht in denjenigen Fällen, in denen der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger benannt hat. In diesen Fällen sowie zur Durchführung des Revisionsverfahrens soll der Beschuldigte einen Anspruch auf Auswechslung des Pflichtverteidigers haben.

Eine Revision ist ein rechtliches Mittel, das das Urteil des Gerichts in der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft und gegebenenfalls aufhebt.

Allerdings werden nicht alle Revisionsanträge zugelassen. In dem Fall kann mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eben gegen die Nichtzulassung der Revision Einspruch erhoben wer-den. Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass der Beschwerdewert in Zivilsachen mehr als 20.000 Euro betragen muss, damit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird. Diese Regelung ist seit dem Jahr 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31. Dezember 2019.

Das Fehlen einer verlässlichen Regelung ist auf Dauer unbefriedigend. Darüber hinaus machen der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen und die veränderten Erwartungen an die Justiz gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich, um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern.

Um die Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf, den der Bundestag am Freitag in erster Lesung debattiert, vor, die Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft festzuschreiben (Drs. 19/13828).

Zudem soll die Spezialisierung der Gerichte, was Pressesachen, das Erbrecht, insolvenz-rechtliche Streitigkeiten und Beschwerden sowie Anfechtungssachen betrifft, ausgebaut werden.

Außerdem sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, landesweit weitere spezialisierte rechtsprechende Organe einzurichten und Rechtsstreitigkeiten an ausgesuchten Gerichten zu konzentrieren.

Opfer von Gewalttaten sollen künftig bessere Unterstützung und höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts haben die Abgeordneten am Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten (Drs. 19/13824).
Darum geht es: Opfer von Terroranschlägen oder anderer Gewalttaten benötigen schnelle und umfassende Hilfe. Im neuen Sozialgesetzbuch XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Bundesweit verfügbare so genannte „Schnelle Hilfen“ (Traumaambulanzen und Fallmanagement) sollen ausgebaut werden. Sie bieten künftig flächendeckend niederschwellig und bereits kurz nach der Tat psychotherapeutische Beratung an.
Verschiedene Geldleistungen sollen erhöht und Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne Einkommensprüfung erbracht werden. Das gilt beispielsweise für die Waisenrenten. Inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichgestellt.
Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen. Ziel des Gesetzentwurfs sind bessere Leistungen für die Opfer von Gewalttaten, damit sich Betroffene in den schweren Stunden, die sie durchleben, nicht allein gelassen fühlen müssen. Staatliche Entschädigung, schnelle Hilfen zügig nach der Tat und Anerkennung körperlicher wie seelischer Verletzungen sind für die SPD-Fraktion unabdingbar, um die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Durchlebten und ihrer Genesung bestmöglich zu unterstützen.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. Bis Ende Mai wurden dem Robert-Koch-Institut bereits 420 Masernfälle in Deutschland für das Jahr 2019 gemeldet. Dabei stehen zur Prävention gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln.
Die angestiegenen Fallzahlen sind auf fortschreitende Impfmüdigkeit zurückzuführen. Eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsen ist nicht durch eine Impfung geschützt. Eine Nichtimpfung bedeutet aber nicht nur eine Gefahr für den Menschen, der sich bewusst gegen die Impfung entschieden hat, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat das Parlament am Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention debattiert (Drs. 19/13452, 19/13826).
Der Entwurf sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in so genannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerber-heime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis – zukünftig auch in digitaler Form vorhanden – oder durch ein Attest vom Arzt. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist.
Jeder Arzt – mit Ausnahme des Zahnarztes – soll die Impfung durchführen können. Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.
Am Freitag hat das Parlament in 2./3. Lesung das Gaststaatengesetz beschlossen, mit dem ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutsch-land geschaffen wird (Drs. 19/1719).
Eine solche Ansiedlung kann eine Reihe von Vorteilen, zum Beispiel positive wirtschaftliche Effekte, für ein Gastland bringen. Aus diesem Grund unternehmen Staaten weltweit erhebliche Anstrengungen, um sich als attraktiver Standort für internationale Einrichtungen zu präsentieren. Auch Deutschland wirbt international aktiv für sich als Standort und Sitz internationaler Ein-richtungen. Allerdings gibt es in Deutschland bis heute kein Gesetz, das die Ansiedlung inter-nationaler Einrichtungen und die dabei im Einzelfall zu klärenden Rechtsfragen einheitlich und transparent regelt. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden.
Das Gesetz soll bei Ansiedlungsentscheidungen Transparenz und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herstellen. Außerdem sollen Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und insbesondere neuerer Formen der internationalen Zusammenarbeit festgelegt werden.

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Bundesumweltministerium setzt sich für schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein

Das Bundesumweltministerium setzt sich für eine schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat sich daher am 10.10.2019 mit einem Schreiben an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt Simonetta Sommaruga gewandt. Neben der schnellstmöglichen Abschaltung des AKW Beznau setzt sie sich dafür ein, dass auch die übrigen Schweizer Atomkraftwerke zeitnah ihren Leistungsbetrieb einstellen.

Energielandwirt des Jahres 2019 kommt aus Löffingen

Der von der Familie Wiggert betriebene Haslachhof in Löffingen ist ein Musterbeispiel ökologischer Kreislaufwirtschaft. Ich freue mich daher sehr, dass ich Herrn und Frau Wiggert persönlich zum Branchengewinn auf dem diesjährigen Ceres Award in Berlin gratulieren durfte.

Gruppe aus Lörrach-Müllheim, Rottweil-Tuttlingen und Konstanz zu Besuch im Bundesumweltministerium

Das Klimaschutzgesetz ist ein Kompromiss. Wie auch im Gemeinderat müssen innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Positionen zusammengeführt werden. Das Klimaschutzgesetz ist in der verbindlichen Umsetzung internationaler Klimaschutzziele das weltweit erste seiner Art und besitzt einen Kontrollmechanismus, falls die Sektorziele in Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Industrie, Kreislauf- und Landwirtschaft zur Reduktion von CO2 nicht erfüllt werden.

Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Da der Streaming-TV-Sender MagentaTV seit Juli 2019 im österreichischen Bundesland Vorarlberg wieder die Sender SRF1 und SRF zwei sendet, habe ich mich an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, gewandt. In Österreich wird MagentaTV von Magenta Telekom (vormals „T-Mobile Austria“) betrieben, welche ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG ist.

Gratulation zum Richtfest der neu sanierten Mehrzweckhalle mit Hallenbad in St. Peter

Die Mehrzweckhalle mit Hallenbad ist ein zentraler Ort der Begegnung und des sozialen Lebens in St. Peter. An der Halle, die 1974 erbaut wurde, nagte der Zahn der Zeit und auch die Bedürfnisse zur Nutzung haben sich natürlich verändert. Es freut mich, dass auch mit Finanzmitteln des Bundes von 3 Millionen Euro eine Sanierung und bedarfsgerechte Modernisierung auf den Weg gebracht werden konnte.

DigitalPakt kommt an

Der Landkreis Waldshut und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald profitieren enorm vom DigitalPakt Schule des Bundes. Mit dem DigitalPakt sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung an Schulen mit digitaler Technik und stellt dafür in einem Sondervermögen 5 Milliarden Euro bereit. Der Anteil Baden-Württembergs daran liegt bei circa 650 Millionen Euro. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat sogar das Grundgesetz geändert, um damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule zu schaffen. Ein Vorhaben, das zunächst auf starke Ablehnung der grün-schwarzen Landesregierung traf.

Schülergruppe der Grund- und Werkrealschule Gurtweil besuchen Berlin

Schülerinnen und Schüler der GWRS Gurtweil aus Waldshut-Tiengen haben die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter im Deutschen Bundestag getroffen und mit ihr insbesondere über den Klimaschutz gesprochen.

Gratulation für Kita AWO Kinderhaus „Rhein-Au“ zur Nominierung als „Kita des Jahres“

Im Mai 2020 wird der mit insgesamt 130.000 Euro dotierte Deutsche Kita-Preis in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ verliehen. Mit dem Deutschen Kita-Preis werden Kita-Teams und lokale Bündnisse ausgezeichnet, die im Zusammenspiel mit den verantwortlichen Trägern, Eltern und Akteuren kontinuierlich ihre gute Qualität weiterentwickeln.

 


Bundesumweltministerium setzt sich für schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein

Das Bundesumweltministerium setzt sich für eine schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat sich daher am 10.10.2019 mit einem Schreiben an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt Simonetta Sommaruga gewandt. Neben der schnellstmöglichen Abschaltung des AKW Beznau setzt sie sich dafür ein, dass auch die übrigen Schweizer Atomkraftwerke zeitnah ihren Leistungsbetrieb einstellen.

Das Schweizer AKW Beznau ist 50 Jahre alt und soll nach dem Willen des Betreibers noch mindestens zehn weitere Jahre in Betrieb bleiben. Laufzeiten von 60 Jahren sind zudem auch für die Atomkraftwerke in Gösgen und Leibstadt in der Diskussion, so dass das letzte Schweizer Atomkraftwerk erst im Jahre 2044 vom Netz gehen würde.

Schwarzelühr-Sutter: „Trotz Nachrüstungen sehe ich Laufzeiten von Atomkraftwerken von 50 Jahren wie beim AKW Beznau sehr kritisch. Dass die Schweizer Atomkraftwerke in Beznau, Gösgen und Leibstadt nach dem Willen der Betreiber nicht nur 50 Jahre, sondern sogar 60 Jahre und länger laufen sollen, ist eine fatale Fehlentwicklung. Aus meiner Sicht ist es zwingend, dass die Schweiz bei Entscheidungen über längere Laufzeiten ihrer Atomkraftwerke die Bevölkerung ihrer Nachbarstaaten einbezieht.“

Hintergrund: Unweit der deutschen Grenze befindet sich mit dem AKW Beznau eines der ältesten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke der Welt. Block 1, der erst im letzten Jahr wieder in Betrieb genommen wurde, nachdem er zuvor drei Jahre zur Überprüfung des Reaktordruckbehälters stillgestanden hatte, wurde in diesem Jahr 50 Jahre alt. Auch die Atomkraftwerke in Gösgen und insbesondere Leibstadt liegen grenznah; das AKW Leibstadt direkt am Rhein, der hier die Grenze zu Deutschland markiert.

Weltweit wurden die meisten Atomkraftwerke bei Inbetriebnahme für eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren ausgelegt. Beim Ausstiegsbeschluss in Deutschland wurde eine Regellaufzeit von 32 Jahren zugrunde gelegt.

Die Schweiz hat 2017 ein Neubauverbot für Atomkraftwerke gesetzlich verankert und damit den Weg in eine Zukunft ohne Atomenergie geebnet. Die Änderung des Kernenergiegesetzes hat jedoch keinen Einfluss auf die Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke in der Schweiz. Diese sind grundsätzlich unbefristet. Die Atomkraftwerke Beznau (Inbetriebnahme von Block 1: 1969, Block 2: 1971), Gösgen (1979) und Leibstadt (1984) dürfen daher grundsätzlich so lange betrieben werden, wie die zuständigen Behörden sie als sicher einstufen. Für das AKW Mühleberg (Inbetriebnahme 1971/72) hat der Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen die Stilllegung beantragt; es wird am 20. Dezember 2019 vom Netz genommen. Für die restlichen vier Reaktorblöcke gehen die Behörden davon aus, dass die Betreiber mit Laufzeiten von 60 Jahren planen. Dies würde Abschaltdaten zwischen 2029 (Beznau-1) und 2044 (Leibstadt) bedeuten.

Quelle: BMU

Energielandwirt des Jahres 2019 kommt aus Löffingen

Der von der Familie Wiggert betriebene Haslachhof in Löffingen ist ein Musterbeispiel ökologischer Kreislaufwirtschaft. Ich freue mich daher sehr, dass ich Herrn und Frau Wiggert persönlich zum Branchengewinn auf dem diesjährigen Ceres Award in Berlin gratulieren durfte.

Der Haslachhof koppelt Marktfruchtbau, Mutterkuhhaltung und schließlich die Energieerzeugung. Die Biogasanlage erzeugt Strom und Wärme, ein Teil geht direkt ins städtische Nahwärmenetz. Anschließend werden mit den Gärresten Marktfrüchte wie Einkorn oder Hafer gedüngt. Eine Mutterkuhherde mit 35 Hinterwäldern mit Direktvermarktung des Fleisches rundet das Betriebskonzept ab. Ein weiterer Ansatz ist die CO2-Speicherung durch den Humusaufbau. Der Verkauf von CO2-Zertifikaten trägt zusätzlich zum Unternehmensgewinn bei.

Wolfram Wiggert hat den Titel Energielandwirt des Jahres 2019 verdient gewonnen. Sein Nachhaltigkeitskonzept zeigt, dass es sich auch in finanzieller Hinsicht lohnt, die Agrarwende aktiv zu gestalten, statt ihr später hinterherzulaufen.

 

 

Gruppe aus Lörrach-Müllheim, Rottweil-Tuttlingen und Konstanz zu Besuch im Bundesumweltministerium

Das Klimaschutzgesetz ist ein Kompromiss. Wie auch im Gemeinderat müssen innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Positionen zusammengeführt werden. Das Klimaschutzgesetz ist in der verbindlichen Umsetzung internationaler Klimaschutzziele das weltweit erste seiner Art und besitzt einen Kontrollmechanismus, falls die Sektorziele in Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Industrie, Kreislauf- und Landwirtschaft zur Reduktion von CO2 nicht erfüllt werden.

Gewünscht hätte ich mir einen höheren CO2-Einstiegspreis in Höhe von 35€ pro Tonne. Es gehe aber auch darum, diejenigen Bundesbürger nicht zu stark zu belasten, die zurzeit noch keine Alternative zu bspw. langen Autofahrten zum Arbeitsplatz haben. Schließlich besteht die Möglichkeit, das Klimaschutzgesetz im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren anzupassen.

50 politisch Interessierte und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. Mitglieder der Landfrauen und Aktive des baden-württembergischen Landesverbandes für Prävention, aus den Betreuungswahlkreisen Lörrach-Müllheim, Rottweil-Tuttlingen und Konstanz waren zu einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in die Hauptstadt Berlin eingeladen.

Nach persönlicher Begrüßung wurde zum Gespräch im Bundesumweltministerium eingeladen. Hier kamen aus aktuellem Anlass insbesondere umweltpolitische Fragen zum jüngst vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung auf.

Auch das Thema Plastikmüll wurde behandelt: Der Fünf-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums hat den richtigen Rahmen gesetzt. Zwischen Handelsunternehmen ist ein Wettbewerb um die besten Lösungen zur Plastikvermeidung entbrannt. Viele Ketten bieten inzwischen etwa Mehrwegverpackungen für Obst und Gemüse, aber auch für Waren von der Frischetheke an. Ich bin zuversichtlich, dass wir es schaffen können, gemeinsam mit den Verantwortlichen einheitliche Standards für besser wiederverwertbare Verpackungen festzulegen.

Auf dem weiteren Programm standen neben Informationsvorträgen in der Landesvertretung Baden- Württemberg und im Deutschen Bundestag auch der Besuch der Gedenkstätte Deutscher Widerstand und eine Filmvorführung in den neuen Räumlichkeiten der Bundeskanzler-Willy-Brandt- Stiftung

 

Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Da der Streaming-TV-Sender MagentaTV seit Juli 2019 im österreichischen Bundesland Vorarlberg wieder die Sender SRF1 und SRF zwei sendet, habe ich mich an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, gewandt. In Österreich wird MagentaTV von Magenta Telekom (vormals „T-Mobile Austria“) betrieben, welche ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG ist.

Die Telekom erklärte, ihre bisherigen Anfragen bei der Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) als Vertreter der Rechte in Deutschland hätten bislang zu keiner Lösung geführt. Hintergrund sei zum einen, dass der technische Overspill („Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze) nicht mehr bestehen würde. Zum anderen sei die MagentaTV-Plattform in Deutschland auf eine bundesweit einheitliche Verbreitung aller zur Verfügung stehenden TV-Sender ausgelegt, d.h. die Lizenzanforderung einer Begrenzung der Weiterverbreitung auf die zur Schweiz unmittelbar angrenzenden Regionen sei nicht realisierbar.

In Bezug auf die österreichische Tochtergesellschaft Magenta Telekom und deren TV-Produkt würde indes die Besonderheit bestehen, dass die SRG einen einzelnen DVB-T-Sender erneut in Betrieb genommen habe, somit eine digital-terrestrische Ausstrahlung in der Schweiz mit Overspill nach Österreich hinein weiter bestehen würde. Auf dieser Grundlage sei somit für an das Netz in Vorarlberg angeschlossene Kunden eine Weiterverbreitung auf rechtssicherer Lizenzbasis wieder möglich.

Der Empfang der Schweizer Sender ist fester Bestandteil des Deutsch-Schweizerischen Kulturraums und daher für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Südbaden ein wichtiges Anliegen. Ich werde die SRG um Stellungnahme bitten, warum sie einen DVB-T-Sender mit empfangbaren Signalen in Richtung Österreich wieder in Betrieb genommen hat, nicht aber nach Deutschland.

 

Gratulation zum Richtfest der neu sanierten Mehrzweckhalle mit Hallenbad in St. Peter

Die Mehrzweckhalle mit Hallenbad ist ein zentraler Ort der Begegnung und des sozialen Lebens in St. Peter. An der Halle, die 1974 erbaut wurde, nagte der Zahn der Zeit und auch die Bedürfnisse zur Nutzung haben sich natürlich verändert. Es freut mich, dass auch mit Finanzmitteln des Bundes von 3 Millionen Euro eine Sanierung und bedarfsgerechte Modernisierung auf den Weg gebracht werden konnte.

Hintergrund ist das Richtfest der Gemeinde St. Peter für die Mehrzweckhalle mit Hallenbad am heutigen Donnerstag. Die Lebensqualität eines Ortes ist oftmals eng verknüpft mit dem dortigen Vereinsleben. Die Gemeinde, Schulen und die vielzähligen Kultur- und Sportvereine in St. Peter sind auf die Halle angewiesen. Ohne eine Sanierung der Halle mit der Angleichung an aktuelle Standards in den Bereichen Technik, Brandschutz, Barrierefreiheit und Energie wäre es zu spürbaren Einschränkungen für die Ortsgemeinschaft gekommen.

Wie ich mich im Mai selbst vor Ort überzeugen konnte, wurden schnell Fortschritte im Bau gemacht. Diese Fördergelder waren sehr gute Investitionen in den ländlichen Raum. Mit Abschluss der Zimmererarbeiten kann die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger nun gemeinsam das Richtfest feiern, zu dem ich herzlich gratuliere.

 

DigitalPakt kommt an

Der Landkreis Waldshut und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald profitieren enorm vom DigitalPakt Schule des Bundes. Mit dem DigitalPakt sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung an Schulen mit digitaler Technik und stellt dafür in einem Sondervermögen 5 Milliarden Euro bereit. Der Anteil Baden-Württembergs daran liegt bei circa 650 Millionen Euro. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat sogar das Grundgesetz geändert, um damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule zu schaffen. Ein Vorhaben, das zunächst auf starke Ablehnung der grün-schwarzen Landesregierung traf.

Nachdem Bund und Länder nunmehr alle rechtlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen geschaffen haben, ist der Weg frei, dass auch die Schulen im Landkreis Waldshut mit fast ca. 8,6 Millionen Euro (8.589.400 Euro), sowie der Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald mit ca. 1,9 Millionen Euro (1.967.600 Euro) vom DigitalPakt profitieren können.

Ich freue mich sehr, dass zahlreiche Schulen im Kreis in die Lage versetzt werden, dringend notwendige Investitionen in die digitale Ausstattung in die Wege zu leiten. Mit dem Geld können WLAN, Server, digitale Endgeräte oder auch interaktive Tafeln angeschafft.

Die weitere Bearbeitung erfolgt über die Schulträger, denen dann entsprechende Anteile zur Verfügung stehen. Der Landkreis Waldshut erhält als Schulträger zum Beispiel allein für die kreiseigenen Schulen über zwei Millionen Euro.

Gefördert werden außerdem Träger in den Kommunen Todtmoos (20.200 Euro), Wehr (281.400 Euro), Bad Säckingen (1.014.500 Euro), Laufenburg (346.800 Euro), Murg (81.500 Euro), Görwihl (53.800 Euro), Rickenbach (68.400 Euro), Herrischried (103.600 Euro), Waldshut-Tiengen (1.771.200 Euro), Klettgau (134.100 Euro), Albbruck (180.400 Euro), Stühlingen (149.200 Euro), Lauchringen (90.900 Euro), Küssaberg (170.900 Euro), Wutöschingen (279.800 Euro), Jestetten (336.000 Euro), Dettighofen (9.200 Euro), Dogern (21.900 Euro), Eggingen (19.900 Euro), Lottstetten (32.300 Euro), Weilheim (27.900 Euro), Häusern (12.200 Euro), St. Blasien (580.500 Euro), Bonndorf (547.300 Euro), Schluchsee (19.000 Euro), Höchenschwand (27.500 Euro), Bernau (19.900 Euro) und Dachsberg (67.900 Euro).

Auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erfolgt die weitere Bearbeitung über die Schulträger, denen dann entsprechende Anteile zur Verfügung stehen. Gefördert werden Träger in den Kommunen Titisee-Neustadt (549.900 Euro), Löffingen (273.500 Euro), Lenzkirch (65.200 Euro), Hinterzarten (104.200 Euro), Feldberg (68.100 Euro), Eisenbach (18.700 Euro), Breitnau (19.000 Euro) und Friedenweiler (21.900 Euro) sowie in den Kommunen St. Peter (32.300 Euro), St. Märgen (24.000 Euro), Gundelfingen (238.800 Euro), Kirchzarten (423.300 Euro), Oberried (27.300 Euro), Buchenbach (28.500 Euro), Stegen (39.100 Euro) und Glottertal (33.800 Euro).

Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also z. B. eines Medienentwicklungsplans). Ich appelliere daher an alle Kommunen, nun zügig die erforderlichen Konzepte auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass bis 2022 alle Projekte beantragt und bis zum Ende des Förderzeitraums abgerechnet werden können.

Es würde mich jedenfalls sehr ärgern, wenn die Gelder für unsere Schulen verfallen oder umverteilt würden. Dafür muss die Landesregierung ihre ursprünglichen Bedenken hintenanstellen und das Antragsverfahren für die Kommunen so unbürokratisch wie möglich machen. Wir sollten nun alle an einem Strang ziehen, dass die Fördermittel auch zu 100 Prozent dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in unseren Schulen vor Ort.

 

Schülergruppe der Grund- und Werkrealschule Gurtweil besuchen Berlin

Ein ganz besonderer Fokus lag bei dem Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern auf dem Thema Klima. Das Thema ist sehr präsent. Insbesondere ging es in der Diskussion um die Fridays-for-Future-Bewegung und die Auswirkungen, die sie auf Gesellschaft und Politik hat. Es geht letztlich um die Zukunft der Schülerinnen und Schüler und darum, dass wir den kommenden Generationen einen lebenswerten Planeten überlassen. Zu einem lebenswerten Planeten gehört auch, dass wir uns entschieden haben, aus der Atomkraft und der Kohleverstromung auszusteigen und parallel dazu den Ausbau der regenerativen Energien voranzutreiben. Auch darüber, dass wir unser Konsumverhalten und unsere Produktionsweise ändern müssen, haben wir diskutiert. Es waren wirklich spannende Fragen dabei und ich freue mich, dass sich die Jugendlichen so intensiv auf den Besuch im Deutschen Bundestag und die Diskussion vorbereitet haben.

Neben der Diskussion stand für die Schülerinnen und Schüler auch noch eine Besichtigung des Reichstagsgebäudes auf dem Programm. Die Jugendlichen aus Waldshut-Tiengen wurden von der Lehrkraft Andreas Obergfell und weiteren Begleitpersonen begleitet.

 

Gratulation für Kita AWO Kinderhaus „Rhein-Au“ zur Nominierung als „Kita des Jahres“

Bei über 1.500 Bewerbern aus dem gesamten Bundesgebiet unter die letzten 25 Nominierten zu kommen, ist an sich schon eine großartige Leistung. Dazu gratuliere ich dem AWO Kinderhaus ‚Rhein-Au‘ in Bad Säckingen und allen Beteiligten recht herzlich. Jetzt heißt es kräftig die Daumen drücken für den Weg ins Finale und einer hoffentlich guten Platzierung für das AWO Kinderhaus.

Im Mai 2020 wird der mit insgesamt 130.000 Euro dotierte Deutsche Kita-Preis in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ verliehen. Mit dem Deutschen Kita-Preis werden Kita-Teams und lokale Bündnisse ausgezeichnet, die im Zusammenspiel mit den verantwortlichen Trägern, Eltern und Akteuren kontinuierlich ihre gute Qualität weiterentwickeln.  Die Auswahl der Preisträger in den beiden Kategorien durch eine Experten-Jury erfolgt anhand von vier zentralen Qualitätsdimensionen – Kinderorientierung, Sozialraumorientierung, Partizipation und lernende Organisation. Anfang Januar werden die Finalisten für die abschließende Verleihung im Mai bekanntgegeben.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 14 / 2019

Die Koalition hat sich auf ein großes Klimaschutzprogramm geeinigt, das in Deutschland jemals beschlossen wurde. Es macht die Klimaziele verbindlich, stärkt den Wirtschaftsstandort und sorgt dafür, dass es dabei sozial gerecht zugeht.

Starkregen, Überflutungen, Waldbrände, Hitzerekorde – die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute dramatisch. Um die weitere Erderwärmung zu begrenzen, hat sich Deutschland verpflichtet, bis 2030 über die Hälfte an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 einzusparen. Diese Mammutaufgabe packt die Koalition mit dem Klimaschutzprogramm 2030 jetzt an.

Bei dem Klimaschutzprogramm handelt es sich um ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Klimaziele verbindlich und überprüfbar macht, massiv in den Klimaschutz investiert, Innovationen fördert, gesetzliche Standards festlegt und dem Ausstoß von CO2 einen Preis gibt.

Dabei hat die SPD-Fraktion zum einen darauf geachtet, dass Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlich stark bleibt und Arbeitsplätze gesichert beziehungsweise neu geschaffen werden. Zum anderen war es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig, dass das Paket sozial ausgewogen ist. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn alle mitgehen können und niemand überfordert wird, insbesondere bei kleinen und mittleren Einkommen.

Mit dem Programm schafft die Koalition eine neue Form von Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit: Das Klimaschutzgesetz schreibt die Klimaziele erstmals gesetzlich fest. Und ihre Einhaltung wird jährlich überprüft: Künftig soll in Abstimmung mit einem externen Expertenrat jährlich bewertet werden, ob die einzelnen Sektoren auf dem richtigen Weg sind. Wenn nicht, muss in dem jeweiligen Sektor mit einem Sofortprogramm nachgesteuert werden.

Investitionen in Klimaschutz und Wirtschaft

Damit Deutschland seine Klimaziele 2030 einhalten kann, sind vor allem CO2-Einsparungen im Verkehrs- und Gebäudesektor nötig. Mit einem umfassenden Investitionsprogramm schafft die Koalition hier Anreize, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Dazu kommen höhere verbindliche ökologische Standards. Das Prinzip: Klimaschonende Investitionen sollen gefördert, klimaschädliches Verhalten verhindert werden.

  • Der ÖPNV soll massiv gestärkt werden: Bahnfahren wird künftig billiger, da die Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf sieben Prozent sinkt. Dumpingpreise im Flugverkehr sollen dagegen unterbunden werden. Außerdem wird der Bund mehr Geld für den Personennahverkehr in Kommunen bereitstellen und günstige ÖPNV-Jahrestickets fördern.
  • Der Umstieg auf Elektromobilität, vor allem auf günstige Elektroautos, soll durch eine weiterentwickelte Kaufprämie gefördert werden. Parallel dazu fördert der Bund den Ausbau der Ladeinfrastruktur: Bis 2030 soll es in Deutschland insgesamt eine Millionen Ladepunkte für E-Fahrzeuge geben.
  • Im Gebäudesektor setzt die Koalition auf Förderung von Sanierung und den Austausch von alten Heizungen: Wer seine alte Ölheizung gegen ein klimafreundlicheres Modell auswechselt, soll mit bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden. Gleichzeitig wird der Einbau neuer Ölheizungen von 2026 an nicht mehr gestattet. Dazu gibt es künftig eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungen, auch bei kleinen Modernisierungen wie dem Einbau energiesparender Fenster oder der Dämmung von Dächern und Außenwänden.
  • Im Energiesektor plant die Koalition einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das Ziel: Bis 2030 sollen sie 65 Prozent unserer Stromproduktion ausmachen. Dafür werden Beschränkungen beim Ausbau der Photovoltaik aufgehoben und das Ausbauziel der Windenergie auf See angehoben.

CO2 erhält einen Preis

Zudem setzt die Koalition mit ihrem Programm auf eine CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudesektor. Das Ziel: den Ausstoß von Kohlendioxyd beim Heizen und Autofahren senken und gleichzeitig die Innovation bei klimafreundlichen Technologien fördern.

Dabei sollen sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen fließen oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Für die Jahre 2021 bis 2025 will die Koalition Emissionszertifikate zu einem jährlich ansteigenden Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 2021 bis 35 Euro 2025 ausgeben. Der Festpreis wirkt de facto wie eine Steuer und sorgt für Planungssicherheit. 2026 findet eine Auktionierung der Zertifikate zwischen einem Mindestpreis von 35 Euro pro Tonne CO2 und 65 Euro statt.

Die Einnahmen werden vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben.

Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger

Damit insbesondere Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen diesen Weg mitgehen können, plant die Koalition als Ausgleich für die CO2-Bepreisung auch umfassende Entlastungen. So sollen die EEG-Umlage und damit die Strompreise für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab 2021 sinken.

Als Entlastung für höhere Spritpreise soll die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um fünf Cent pro Kilometer steigen. Die steigenden Heizkosten von Wohngeldbeziehern sollen über eine zehnprozentige Erhöhung des Wohngeldes ausgeglichen werden.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird die Koalition ihrer Verantwortung für einen effektiven Klimaschutz gerecht. Es ist sozial ausgewogen, ökologisch wirksam und ökonomisch sinnvoll.

Kohleausstieg kommt

Deutschland ist das einzige Land, das beschlossen hat, aus Atom und Kohle auszusteigen. Die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ enthalten einen gesellschaftlichen Konsens, den die Koalition in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern umsetzen wird. Das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen wird zusammen mit den gesetzlichen Regelungen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung noch in diesem Jahr im Bundestag beraten.

Die Koalition hat in der vergangenen Woche ihr Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Am Donnerstag hat der Bundestag über das Maßnahmenpaket debattiert.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 schafft die Große Koalition das Instrumentarium zur Erreichung der Klimaziele. Mit zahlreichen Maßnahmen wird sie klimafreundliche Technologien und klimafreundliches Verhalten fördern. Höhere ökologische Standards werden dazu führen, dass klimaschädliches Verhalten teurer wird. CO2 bekommt in allen Sektoren in Deutschland einen Preis. Das Paket sorgt dafür, dass Deutschland seine Klimaziele bis zum Jahr 2030 einhalten kann und trotzdem wirtschaftlich stark bleibt. Und ganz wichtig für die SPD-Bundestagsfraktion: Es ist sozial ausgewogen und stellt sicher, dass alle – vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen – den Weg zu mehr Klimaschutz mitgehen können.

„Wir fördern Klimaschutz, aber wir überfordern nicht“, sagte dazu Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) im Bundestag. Hitze, Dürre, Starkregen – der Klimaschutz sei schon lange spürbar. Sie stellte klar: „Wir können noch etwas gegen diese Veränderungen tun, und wir handeln jetzt.“ Mit dem Klimaschutzgesetz werde deshalb erstmals gesetzlich verankert, dass Deutschland seine Klimaschutzziele einhalten muss.

In den nächsten drei Jahren stünden insgesamt 54 Milliarden Euro bereit, um zusätzliche Anreize für den Klimaschutz zu schaffen. Das Prinzip dabei: „Klimafreundliche Alternativen beim Auto, beim Heizen oder bei Neubauten werden günstiger. Klimaschädliche Alternativen werden Schritt für Schritt teurer“, so Schulze. Die Bundesregierung investiere Milliarden in die Bahn und den ÖPNV; Fliegen werde dagegen teurer. Modernes Heizen werde massiv gefördert, alte Ölheizungen in Neubauten einzubauen, würden künftig verboten. Und das alles sozial ausgewogen: „Dort, wo Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet werden, werden wir das abfedern.“

Zusammenhalt sichern, Klimaziele einhalten

Es gehe darum, eine der größten Menschheitsaufgaben in der Demokratie anzugehen, sagte Matthias Miersch, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender. Das Klimapaket sei natürlich ein Kompromiss. „Aber es ist eine gute Grundlage dafür, unsere Ziele zu erreichen: nämlich den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Einhaltung der Klimaziele.“

Miersch betonte vor allem die Verbindlichkeit der Beschlüsse. „Wir werden jedes Jahr für jedes Ministerium überprüfen, ob die Ziele eingehalten werden – beurteilt von einem Expertengremium“, sagte Miersch. Wenn ein Minister seine Ziele nicht erreiche, müsse er nachsteuern. Dieser Mechanismus sei ein riesiger Fortschritt für den Klimaschutz.

Mit Blick auf die enormen Investitionen, die im Paket stecken, sagte er: „Wir müssen unseren Staat zukunftsfest machen und dürfen dabei niemanden zurücklassen.“ Deshalb brauche es eine starke staatliche Infrastruktur, die Mobilität für jede und jeden gewährleiste.

Wer viel verschmutzt, zahlt viel

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Carsten Träger nannte das Klimapaket einen guten Anfang und Schritt in die richtige Richtung. „Es stellt die richtigen Weichen, setzt gewaltige Anreize, und alle Menschen wissen jetzt, was auf sie zukommt.“ Niemand müsse gleich morgen seine Ölheizung abschalten, niemand müsse gleich morgen ein Elektroauto kaufen. „Aber jeder weiß, dass das nächste Auto ein sauberes Auto sein sollte, weil es sonst teuer wird.“

Zudem machte Träger deutlich, dass es zum ersten Mal einen Preis für die Verschmutzung der Umwelt gebe. Künftig gelte der Grundsatz: „Wer viel verschmutzt, der zahlt auch viel.“

Aus Verantwortung für künftige Generationen steigt Deutschland bis 2022 aus der Atomenergie aus. Spätestens 2038 wird das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet und die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft damit beendet. Zugleich soll aber sichergestellt sein, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen.

Im Januar dieses Jahres hat die dafür ins Leben gerufene Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) ihren Schlussbericht vorgelegt. Er enthält, neben den Empfehlungen für einen energiepolitischen Pfad zum Ausstieg aus der Kohleverstromung, Maßnahmen zur Begleitung dieses Strukturwandels. Die Bedingungen, wie sich diese Maß-nahmen umsetzen lassen, sind in einem Entwurf eines so genannten Strukturstärkungsgesetzes dargelegt.

Ziel des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen ist es, die bisherigen Braunkohleregionen und Standorte von Steinkohlekraftwerken zu Energie- und Technologieregionen der Zukunft weiterzuentwickeln. Dabei sollen Strukturbrüche vermieden werden und neue Wertschöpfung erwachsen. Das bedeutet, die Koalition will von der Forschung und Entwicklung über die Rohstoffgewinnung, die Produktion und industrielle Dienstleistungen bis zu einem umweltbewussten Recycling-Verfahren alles in der entsprechenden Gegend verzahnen, damit die Regionen als Wirtschaftsstandorte für Investoren eine eigene Attraktivität bekommen.

Verbindlicher Rechtsrahmen für die Unterstützung

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag nun das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen erstmals beraten (Drs. 19/13398). Den Veränderungsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund und Bundesländer werden die Umsetzung zukunftsweisender Projekte in den betroffenen Gemeinden finanziell und konzeptionell gemeinsam unterstützen.

Den Regionen werden für neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung und weitere Maßnahmen in den kommenden Jahren 40 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit legt die Koalition aus SPD und Union die Basis für Standortattraktivität und damit für Unternehmensansiedlungen und neue qualifizierte Jobs. Das gibt den Beschäftigten und ihren Familien zukunftssichere Perspektiven. Denn mit dem strukturellen Wandel in ihrer Region leisten sie einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der Kohleausstiegsregionen geschaffen.

Das große Investitionspaket bis 2038 war eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Fraktion erhebt aber weitere Forderungen, die es nun im parlamentarischen Beratungsverfahren zu erörtern gilt. Das sind zum Beispiel:

  • Neben investiven auch konsumtive Ausgaben fördern, um Personal einstellen zu können, unter anderem für Beratungsleistungen, für die Vermarktung der Regionen, Investorenkonferenzen, Innovationscamps, Wissenschaftskonferenzen, weltweite Vernetzung mit Regionen, Jugendbegegnungen.
  • Priorisierung der Projekte zusammen mit den Kommunen nach den Kriterien Relevanz für Strukturwandel, Energiewende und qualifizierte Arbeitsplätze.
  • Eine stärkere Beteiligung der Sozialpartner in den Gesamtprozess.
  • Die Vereinbarung eines unbefristeten Bund-Länder-Vertrages, in dem der rechtliche Rahmen für die Finanzzuweisungen festlegt wird.

Wichtig: Zu den energiepolitischen Empfehlungen der WSB-Kommission, insbesondere zum Abschalten von Kohlekraftwerken in mehreren Schritten bis spätestens 2038 wird das Bundeswirtschaftsministerium einen separaten Gesetzentwurf vorlegen.

Der Kohleausstieg ist Bedingung für die strukturpolitische Unterstützung des Bundes für die Regionen. Die Umsetzung von energiepolitischen und strukturpolitischen Maßnahmen wird deshalb sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abgestimmt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen erstmals beraten. Ziel ist es, die bisherigen Braunkohleregionen und Standorte von Steinkohlekraftwerken zu Energie- und Technologieregionen der Zukunft weiterzuentwickeln. Dabei sollen Strukturbrüche vermieden werden und neue Wertschöpfung entstehen.

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung das von der Bundesregierung beschlossene Pflegelöhneverbesserungsgesetz beraten. Das Gesetz schafft die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Pflege kann nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht man ausreichend gut qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Derzeit sind die Arbeitsbelastungen hoch, körperlich und psychisch, der Lohn dagegen oft niedrig. Der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben.

Um das zu ändern, kommen dem Gesetz zufolge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.

Für spürbare Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (A-EntG), also eine Tarifvertragslösung, die beste Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche angepasst.

Ziel ist, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West-Unterschiede beendet werden.

Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechen-den Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden jetzt verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.

Im Gesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden.

Das Gesetz soll Ende des Jahres Inkrafttreten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Wenn ich krank oder pflegebedürftig werde, werde ich gut versorgt. Das abzusichern, ist Aufgabe des Sozialstaats. Pflege kann allerdings nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür bedarf es ausreichend gut qualifizierten Personals und besserer Arbeitsbedingungen. Das geplante Gesetz für bessere Löhne in der Pflege schafft die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. Zwei Wege kommen dabei in Frage: branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung.

Das Parlament hat am Freitag in erster Lesung das so genannte Angehörigenentlastungsgesetz beraten. Wichtigster Punkt des Gesetzentwurfs: Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten: Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Es kommt dabei nicht auf Vermögen, sondern das Einkommen an.

Die bislang nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehende 100.000-Euro-Grenze, bei deren Überschreitung erst auf das Einkommen bzw. Vermögen der unterhaltsverpflichteten Eltern und Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch XII zurückgegriffen wurde, gilt zukünftig in der Hilfe zur Pflege und sogar in der gesamten Sozialhilfe − mit Ausnahme von unterhaltsverpflichteten Eltern minderjähriger Leistungsbezieher nach dem Dritten Kapitel SGB XII.

Um der besonderen Lebenslage der Betroffenen im Sozialen Entschädigungsrecht angemessen Rechnung zu tragen, wird auch eine entsprechende Regelung im Bundesversorgungsgesetz angepasst. Insgesamt werden von Januar 2020 an die Familien (Eltern bzw. Kinder) von rund 275.000 betroffenen Leistungsempfängern von dieser Regelung erreicht.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Außerdem wird es umfangreiche Verbesserungen geben für Menschen mit Behinderungen: Das Bundessozialministerium (BMAS) fördert seit dem 1. Januar 2018 befristet bis zum 31. Dezember 2022 eine ergänzende, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die Angebote der EUTB unterstützen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Angehörigen, damit sie ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele auch mit bzw. trotz Beeinträchtigung verwirklichen können. Dafür stellt der Bund bisher jährlich 58 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Finanzierung der EUTB weiterzuführen, setzt das BMAS mit dem Angehörigenentlastungsgesetz um: Ein zeitlich unbefristetes Finanzierungsbudget in Höhe von 65 Millionen Euro jährlich soll den Status quo sichern.

Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgt die Koalition für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommt ihrem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Die Koalition schafft zudem Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Von der dauerhaften Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung profitieren auch die Träger der Beratungsangebote mit ihren Beschäftigten. Es entsteht mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und, was Schritt für Schritt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt führt.

Der psychotherapeutischen Behandlung kommt eine wachsende Bedeutung in unserem Gesundheitssystem zu. Der Umfang gestellter Diagnosen ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen. Um die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zu stärken, wird nun die Berufsausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten grundlegend modernisiert.

Aus diesem Grund hat das Parlament am Donnerstag den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen (Drs. 19/9770). Es ermöglicht ein längst überfälliges Direktstudium der Psychotherapie. So kann auch künftig eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte sowie an den aktuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt und ausgebaut werden.

Mit der Reform soll zukünftig ein eigenständiges wissenschaftliches Masterstudium Voraussetzung zur Erteilung der Approbation (Patienten behandeln dürfen) sein. Es wird sich strukturell vom bisherigen Ausbildungsweg (Studium der Psychologie mit anschließender Therapieausbildung und Approbation) unterscheiden und im Rahmen eines fünfjährigen Hochschulstudiums den Zugang zum Beruf eröffnen.

Das Studium wird übergreifend und nicht alters- oder verfahrensspezifisch ausgerichtet sein und mit einer staatlichen Prüfung, der Approbation, abgeschlossen. Anschließend ist der Weg zu einer verfahrensspezifischen (z. B. Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und zukünftig auch die Systemische Therapie) oder altersorientierten Weiterbildung (z. B. Kinder und Jugendliche oder Erwachsene) eröffnet, um ein wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren zu vertiefen.

In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner hat die SPD-Fraktion eine verlässliche Finanzierung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Aus- und zukünftig Weiterbildung erreicht. Danach werden insbesondere die sogenannten PiAs, Psychotherapeuten in Ausbildung, für ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten in Zukunft mit mindestens 1000 Euro im Monat vergütet. Die SPD-Fraktion hat damit ihrem Anspruch Rechnung getragen, dass die Erstausbildung nichts kosten darf.

Fragen und Antworten zu der Reform gibt es hier:

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Ausbildung zum Psychotherapeuten/in wird künftig ein Direktstudium, das mit einer Approbation (Patienten behandeln dürfen) abgeschlossen wird. Danach folgt eine Weiterbildung in einer speziellen Methodik, ähnlich einem/er Medizinstudent/in mit Abschluss Assistenzarzt und dann Weiterbildung zum Beispiel zum/r Facharzt/ärztin für Chirurgie. Erfolg für die SPD-Fraktion: Psychotherapeuten in Ausbildung bekommen künftig Geld.

Am Donnerstag haben die Abgeordneten des Bundestages in erster Lesung das MDK-Reformgesetz beraten, mit dem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen neustrukturiert werden soll (Drs. 19/13397, 19/13547).

Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden.

In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.

In Zukunft soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus. Statt wie bisher Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken künftig schneller lösen. Unnötige Prüffelder beider neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden, und der Katalog für sogenannte „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ wird erweitert. Dadurch sollen mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern genutzt werden – und der Entstehung eines der häufigsten Prüfanlässe wird entgegengewirkt.

Nicht mehr zulässig sein wird die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser. Durch eine bundesweite Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen außerdem transparenter.

Weitere Inhalte:

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen und in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. So werden die Entscheidungen des G-BA noch transparenter.

Die Krankenversicherung der Studierenden wird weiterentwickelt und modernisiert, insbesondere wird der Beendigungs-Tatbestand „Abschluss des 14. Fachsemesters“ gestrichen. Darüber hinaus wird ein verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt.

Die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern in Krankenhäusern werden nicht mehr durch die Fallpauschalen vergütet, sondern unmittelbar zwischen den Gebärdensprachdolmetschern und den Kostenträgern abgerechnet.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden. Außerdem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden.

Das Hebammenreformgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, soll dafür sorgen, dass die Hebammenausbildung moderner und attraktiver wird (Drs. 19/10612). Denn Hebammen helfen bei einem guten Start ins Leben und leisten somit eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit.

Die Hebammenausbildung wird vollständig akademisiert. Künftig werden angehende Hebammen in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet. Mit der Akademisierung wird den hohen Anforderungen an Hebammen im komplexer werdenden Gesundheitssystem entsprochen und die Attraktivität der neuen Hebammenausbildung gesteigert.

Insgesamt soll das duale Studium mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und wird mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Der Abschluss ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen.

Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine Vergütung. Grundsätzlich kann jeder das Studium beginnen, der oder die eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf hat.

Mit dieser Ausbildungsreform wird zugleich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Das Gesetz soll Anfang 2020 Inkrafttreten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Hebammenausbildung wird vollständig akademisiert. Künftig werden angehende Hebammen in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet und während der Ausbildung vergütet.

Abmahnungen sind ein Rechtsinstrument, um Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht kostengünstig, schnell und außergerichtlich beizulegen.

Abmahnungen werden allerdings auch immer wieder missbräuchlich ausgesprochen. Von missbräuchlichen Abmahnungen wird unter anderem gesprochen, wenn sie lediglich den Zweck verfolgen, Abmahngebühren und Vertragsstrafen zu kassieren.

Solche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief.

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, den das Parlament am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, zielt darauf, Abmahnmissbrauch einzudämmen (Drs. 19/12084). So sieht die Reform höhere Anforderungen vor zur Geltendmachung von Ansprüchen, geringere finanzielle Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen.

Darüber hinaus soll der Wettbewerb auf dem Markt für sichtbare Autoersatzteile zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher liberalisiert werden. Das bedeutet, dass der Designschutz für sichtbare Autoersatzteile, die für Reparaturzwecke genutzt werden, einschränkt und der Markt somit für andere Hersteller geöffnet wird.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sieht vor, Abmahnmissbrauch einzudämmen und senkt damit die Kosten insbesondere für kleine Shops und Vereine. So sollen zum Beispiel Anwaltskosten für den/die Abgemahnten gesenkt werden und umgekehrt vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen kommen.

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften debattiert. Damit einher gehen viele weitere steuerrechtliche Anpassungen, weshalb es auch Jahressteuergesetz 2019 genannt wird.

Im Jahr 2018 wurde eine Begünstigung für Elektrofahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung eingeführt. Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises versteuert (Listenpreismethode).

Im letzten Jahr hat die Koalition für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung halbiert (auf 0,5 Prozent des Listenpreises/Monat). Bisher ist diese Maßnahme bis Ende 2021 befristet.

Auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Einhaltung der Klimaziele von Paris soll die Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge nun in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden.

Damit schafft die Koalition eine langfristige Perspektive für Unternehmen, Beschäftigte, Her-steller, Autofahrerinnen und Autofahrer. Zugleich erhöhen SPD und Union aber auch die technischen Anforderungen, um die umweltpolitischen Ziele zu sichern und die weitere technische Entwicklung voranzutreiben.

Ab dem Jahr 2022 muss die (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweite der geförderten Hybrid-Fahrzeuge 60 km betragen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km gelten. Von 2025 an steigt die Mindestreichweite dann auf 80 km (oder maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km).

Weitere Anpassungen:

Weitere steuerliche Anpassungen betreffen beispielsweise die Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Elektrolieferfahrzeuge, die Steuerbefreiung für die private Nutzung betrieblicher Fahrräder und Elektrofahrräder, die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom bis 2030, die Steuerbefreiung von Jobtickets oder Absenkungen bei der Gewerbesteuer, wenn Elektrofahrzeuge gemietet oder geleast werden.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, weist auf weitere wichtige Inhalte der Vorlage hin: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen wir mit dem Gesetzentwurf entlasten. So ist geplant, dass Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers künftig steuerfrei sind, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers dienen.

Darüber hinaus wollen wir Beschäftigten mehr Vorteile bei Dienstreisen einräumen: Die Verpflegungspauschalen sollen erhöht werden. Bei mehrtägigen Dienstreisen von 24 Euro auf 28 Euro pro Tag, bei einer Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden von 12 Euro auf 14 Euro. Wir planen einen neuen Pauschalbetrag für Berufskraftfahrer, die künftig pauschal 8 Euro am Tag ansetzen können, wenn sie im Dienstfahrzeug übernachten.“

Darüber hinaus beinhaltet das Jahressteuergesetz eine Vielzahl an weiteren Regelungen in den verschiedensten Steuerbereichen, wie der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beraten. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die steuerliche Förderung von umweltfreundlicher Mobilität: Die Steuervorteile für privat genutzte betriebliche Elektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridfahrzeuge sollen bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Außerdem sollen Beschäftigte steuerliche Erleichterungen erhalten.

Die deutsch-französische Freundschaft ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte und der Motor der europäischen Einigung. Mit einem Antrag im Bundestag haben sich die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen dafür ausgesprochen, sie weiter zu vertiefen.

Die Deutsch-französische Freundschaft ist eine Geschichte der Aussöhnung, der Begegnung und des Friedens. Ihren Ausgangspunkt hat sie im 1963 geschlossenen Élysée-Vertrag. Am 22. Januar 2019 haben die beiden Staaten in Aachen ihre Freundschaft erneuert und auf eine neue Stufe gehoben: mit dem Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration. Der Aachener Vertrag ergänzt den Élysée-Vertrag und soll die Zusammenarbeit für die Zukunft aufstellen. Beide Länder wollen künftig verstärkt bei Themen wie Digitalisierung, Bildung und Technologie zusammenarbeiten.

Vertrag zügig umsetzen

Mit einem gemeinsamen Antrag im Bundestag haben sich am Donnerstag die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen von FDP und Grünen dafür ausgesprochen, den Vertrag von Aachen zügig und ambitioniert umzusetzen. Die deutsch-französische Freundschaft sei ein Geschenk der Geschichte, heißt es in dem Antrag. „Damit die deutsch-französische Freundschaft auch in Zukunft als Motor der europäischen Einigung wichtige Impulse geben kann, müssen die durch den neuen Vertrag geschaffenen Möglichkeiten vollumfänglich ausgenutzt werden.“

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung und die Regierung der französischen Republik unter anderem auf, zügig den Bürgerfonds einzurichten, um den Zugang zu ersten konkreten Fördermaßnahmen umgehend zu ermöglichen. Der Bürgerfonds solle mit einer öffentlich zugänglichen Plattform ausgestattet werden, um größtmögliche Öffentlichkeit der Förderprojekte sowie einen Austausch möglichst vieler Interessengruppen zu erzielen.

Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll baldmöglichst eingesetzt werden. An ihm sollen sich Vertreter der beiden nationalen Parlamente, von Gebietskörperschaften, grenzüberschreitenden Einheiten und der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung beteiligen. Zudem soll die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und digitaler Wandel, einschließlich der Themen Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen gestärkt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass es für alle Menschen in Deutschland angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gibt. Da die Lage auf den Wohnungsmärkten vor allem in Großstädten weiterhin sehr angespannt ist, muss es jetzt eine Trendwende geben.

Am Dienstag hat die SPD-Fraktion dazu ein Positionspapier beschlossen, das ein ganzes Bündel an Maßnahmen aufzeigt, wie es zu einer echten Wohnwende kommen kann.

Zentrale Bausteine sind demnach:

  • einen Mietenstopp einführen, um den Menschen in angespannten Wohnungsmärkten eine fünfjährige Atempause zu geben,
  • die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie Eigenbedarfskündigungen beschränken, um Missbrauch und Verdrängung zu verhindern,
  • mindestens 100.000 neue Sozialwohnungen jedes Jahr schaffen,
  • mit einem Sozialpakt zwischen der Wohnungswirtschaft, Mieterinnen und Mieter sowie der öffentlichen Hand dem Wohnungsneubau neue Impulse durch Förderung, Vereinfachung und Verantwortung geben,
  • die Kommunen bei einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik unterstützen und Bodenspekulation bekämpfen,
  • Online-Vermietungsplattformen der Sharing Economy regulieren und gerecht besteuern,
  • mit einem zentralen Immobilienregister für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen,
  • mit dem Mietkauf gezielt Wohneigentum für einkommensschwache Haushalte fördern,
  • die Umlagefähigkeit der Grundsteuer aus den Betriebskosten begrenzen.

Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagt: „Zur Halbzeitbilanz der Großen Koalition geht es nicht nur darum, was wir erreicht haben, sondern auch darum, was wir in den kommenden zwei Jahren noch gemeinsam erreichen wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion beschließt heute/morgen einen Plan, für mehr Fairness auf dem Wohnungsmarkt. Jetzt liegt es an der Union ihre Ideen vorzulegen, damit wir gemeinsam eine Trendwende auf dem Wohnungsmarkt einleiten können.“

Eva Högl, ebenfalls Fraktionsvizechefin, betont: „Wir haben bereits einiges getan, um Wohnraum wieder bezahlbar zu machen. Wir legen jetzt weitere Maßnahmen vor, damit die drängenden Probleme angepackt werden: vom Bau neuer Sozialwohnungen bis hin zu mehr Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Das ist eine der wichtigsten sozialen Fragen, für die sich die SPD-Bundestagsfraktion weiter mit voller Kraft einsetzt.“

 

 


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