Stiftungspreis „Das beste kommunale Schwimmbad“

Die Stiftung „Lebendige Stadt“ ruft alle Städte und Kommunen auf, sich für den Stiftungspreis 2019 zu bewerben. Seit jeher tragen Schwimmbäder zur Gesundheit, Fitness und Erholung bei. Nicht hoch genug kann ihre lebenserhaltende Bedeutung geschätzt werden, da Schwimmbäder dazu dienen, bereits den Jüngsten das Schwimmen zu lehren. Dabei erfüllen Sportvereine eine ganz wesentliche Aufgabe.

Preiswürdig sind bereits bestehende Schwimmbäder, die maßgeblich zum Gemeinschaftssinn und zur Gesundheitsförderung beitragen, ökonomisch und ökologisch nachhaltig sind und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigen. Gesucht werden Hallen- und Kombibäder. Die Schwimmbäder sollen in vorbildlicher Weise die Lebensqualität in der Stadt steigern und Angebote für alle gesellschaftlichen Gruppen bereithalten– idealerweise mit Unterstützung von Sportvereinen.

Das Anliegen der Stiftung ist es, „Best-practice-Beispiele“ zu fördern, die für andere Kommunen Vorbild sein können. Deshalb kommt einfallsreichen, dauerhaften und zugleich wirtschaftlichen Lösungen eine besondere Bedeutung zu. Der Deutsche Olympische Sportbund ist Kooperationspartner des diesjährigen Stiftungspreises.

 

Insgesamt ist eine Preissumme von 15.000 Euro ausgesetzt. Die Verleihungsfeier findet am 17. September 2019 im Vonovia Ruhrstadion in Bochum statt. Die Bewerbungen sind bis zum 5. April 2019 zu senden an: stiftungspreis@lebendige-stadt.de

 

Lärm-Vollschutz für Rheintalbahn ist abgesichert – Zahlenstreit um Zugzahlen beendet

Im Anschluss an ein fraktionsübergreifendes Treffen der im Thema Rheintalbahn engagierten südbadischen Bundestagsabgeordneten mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums Steffen Bilger und dem Vorstand der DB Netz AG Prof. Dr. Dirk Rompf am Mittwochabend in Berlin begrüßen die Abgeordneten, dass die Deutsche Bahn und das Bundesverkehrsministerium die künftigen Zugzahlen entlang der Rheintalbahntrasse erneut durch einen Gutachter haben überprüfen lassen.

Das Ergebnis ist, dass zwischen den für den Lärmschutz an der Rheintalbahn maßgeblichen Zugzahlen für die Jahre 2025 und 2030 kein Unterschied besteht. „Damit bestehen nun keine rechtlichen Unsicherheiten mehr“, so die Abgeordneten Matern von Marschall, Armin Schuster, Peter Weiß (alle CDU), Johannes Fechner, Rita Schwarzelühr-Sutter (beide SPD), Kerstin Andreae, Gerhard Zickenheiner (beide Grüne) und Christoph Hoffmann (FDP). Nun würde umgesetzt, was der Projektbeirat und der Deutsche Bundestag beschlossen haben. Bei dem Gespräch sei deutlich geworden, dass es dahingehend keine Differenzen zwischen der Deutschen Bahn und dem Bundesverkehrsministerium gebe. Dem Ergebnis liegen eine geänderte Tag/Nacht-Relation sowie eine realistischere Streckenauslastung zugrunde, die ausschlaggebend für besseren Lärmschutz sind.

„Es ist ein toller Erfolg aller Bemühungen, einen guten Lärmschutz für die Menschen entlang der Rheintalbahnstrecke zu gewährleisten. Nun können die Planungsarbeiten der Bahn endlich fortgesetzt werden“, so die Abgeordneten. Der übergesetzliche Lärmschutz, der der Region am Oberrhein mit dem Bundestagsbeschluss von 2016 zugesagt worden war, könne nun vollumfänglich gewährleistet werden.

Bereits teilgenommen haben an der Unterrichtung im Bundesverkehrsministerium die Landräte Dorothea Störr-Ritter (Breisgau-Hochschwarzwald) und Hanno Hurth (Emmendingen), die im Rahmen einer zufällig am gleichen Tag in Berlin stattfindenden Präsidiumssitzung des Landkreistages Baden-Württemberg kurzfristig mit teilnehmen konnten.

 

Neue App unterstützt Gastronomie beim Klimaschutz

Die neue App „KlimaTeller“ ermöglicht Gastronomen, die CO2-Emissionen ihrer Speisen abzuschätzen und auf dieser Basis klimafreundliche Menüs zusammenzustellen und als solche zu kennzeichnen. Den Startschuss für die App gibt heute die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter. Das Projekt KlimaTeller, in dessen Rahmen die App entwickelt wurde, wird vom Bundesumweltministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund 160.000 Euro gefördert.

Die KlimaTeller-App hilft Gastronominnen und Gastronomen nachhaltige Menüs zu kochen und dies für ihre Gäste sichtbar zu machen. Wer mag, kann damit auch zuhause klimabewusst kochen. Etwa 15 bis 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Deutschland lassen sich auf unsere Ernährung zurückführen. Die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte ist darum ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz.

Mit Verwendung der KlimaTeller App können Gastronomen ihre Speisen als KlimaTeller kennzeichnen, wenn die Zutaten eines Gerichts insgesamt weniger als 50 Prozent der Emissionen eines durchschnittlichen Gerichts verursachen. Ein Durchschnittsgericht verursacht rund 1600 Gramm CO2-Emissionen. Beim „KlimaTeller“ weiß also jeder Gast, dass er mit seiner Speisenwahl mindestens 800 Gramm CO2-Emissionen einspart. Das entspricht etwa einer Autofahrt von fünf Kilometern. Das KlimaTeller-Kennzeichen hilft Gästen, die Wert auf saisonale, regionale und überwiegend vegetarische Speisen legen, bei der Orientierung. So wird ein Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen geleistet.

Das Projekt KlimaTeller wird durchgeführt von den Organisationen Greentable e. V. und NAHhaft e. V.

(12.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 017/19 | Klimaschutz)

Empfang der Klimaschutzstipendiatinnen und -stipendiaten

(c) BMU/Sascha Hilgers

Heute habe ich den aktuellen Jahrgang der Internationalen Klimaschutzstipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung in Berlin empfangen. Dank der Finanzierung durch das BMU hatten 18 Nachwuchsforscherinnen und -forscher in den letzten zwölf Monaten die Möglichkeit, an deutschen Gastinstitutionen zu diversen Fragestellungen im Bereich Klima- und Ressourcenschutz zu forschen.

Bundesumweltministerium fördert Klimaschutz-Modellprojekt der Stuttgarter Straßenbahnen AG

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird vom Bundesumweltministerium beim Stromsparen unterstützt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt der SSB heute einen Förderbescheid in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Damit soll im Rahmen des Projekts „ExtraEnergy“ die Beschaffung und Installation von zwei Wechselrichtern und einem zusätzlichen Mittelspannungsring ermöglicht werden. Durch diese wird der Verlust von Bremsenergie im Straßenbahnnetz vermieden und jährlich rund eine Gigawattstunde Strom eingespart. Das entspricht rund 500 Tonnen CO2. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Die Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter: „Unsere Klimaschutzziele erreichen wir nur, wenn auch der Verkehr stärker zur Treibhausgasminderung beiträgt als bisher. Bus und Bahn können hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Kommunale Betriebe wie die SSB sind Schlüsselakteure, daher stehen diese bei unserer Nationalen Klimaschutzinitiative besonders im Fokus.“

Das Projekt wurde im Rahmen des Förderwettbewerbs „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgewählt. Derzeit werden 36 kommunale Klimaschutz-Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 88 Millionen Euro gefördert.

Eine Neuauflage des Förderaufrufs für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte ist im November 2018 veröffentlicht worden. Projektskizzen können ab dem 1. August 2019 wieder beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Auch im Jahr 2020 wird es ein Förderfenster geben, in dem erneut Ideen eingereicht werden können.

07.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 014/19 | Klimaschutz

Schienengipfel darf nicht zur Dauerveranstaltung werden

Es ist gut, dass es bei der Elektrifizierung nun nach langem Stillstand endlich vorangeht. Die Elektrifizierung darf aber für die Verantwortlichen bei der Bahn und im Landesverkehrsministerium nicht zum Alibi für die schlechte Qualität auf der Hochrheinbahn werden. Das heißt, wir brauchen heute eine verlässliche Qualitätsverbesserung damit auch morgen noch die Menschen mit der Bahn fahren. Mit Zügen von der Resterampe haben wir am Hochrhein in den letzten Jahren schlechte Erfahrungen gemacht. Mit dem Wissen von heute erwarte ich von der Bahn, dass man dieses Mal genau auf die Funktionsfähigkeit achtet und ein stabiler und verlässlicher Betrieb gewährleistet ist.

Weitere Informationen rund um den Schienengipfel in Waldshut-Tiengen stellt auch der Südkurier in seinem Artikel „Schienengipfel in Waldshut-Tiengen: Bahn verspricht weitere Züge für die Hochrheinstrecke“ zur Verfügung:

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 02 / 2019

Am frühen Samstagmorgen hat sich die so genannte Kohlekommission auf gemeinsame Vorschläge zum Kohleausstieg verständigt. Das Wichtigste zuerst: Das fast einstimmig beschlossene Ergebnis beachtet sowohl den Klimaschutz als auch die Sicherheit und Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Revieren.

Die Kommission empfiehlt einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Demnach sollen die Kraftwerkskapazitäten von 2022 an stetig abgebaut werden, die Folgen in den betroffenen Regionen soll der Bund mit 40 Milliarden Euro abfedern. Der Strompreis soll nicht steigen, der Hambacher Forst bleiben.

Das ist das Fundament für einen erfolgreichen Weg zum Kohleausstieg, der Klimaschutz und die Interessen der Arbeitnehmer verbindet statt gegeneinander auszuspielen – ein wichtiges Zeichen der demokratischen Gesellschaft. Weil alle beteiligten Gruppen konstruktiv gearbeitet und auf Populismus verzichtet haben, ist dieser historische Kompromiss möglich geworden. In der Kommission saßen 28 stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Umweltverbände, Wissenschaftler, Wirtschaftsvertreter und Gewerkschaften. 27 Mitglieder stimmten dem Kompromiss am Ende zu.

Neue Jobs werden entstehen
Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wir haben Respekt vor der Lebensleistung der Menschen in den Revieren. Den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes verdanken wir gerade auch den Beschäftigten in Tagebauen und Kraftwerken. Ihnen sagen wir zu: Keiner fällt ins Bergfreie! Eure Heimat hat Zukunft. Neue Jobs werden entstehen. Wir werden diesen Weg mit euch gemeinsam gestalten.“

Nun ist die Bundesregierung am Zug. Die Kommission konnte nur Vorschläge machen, entscheiden muss am Ende der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von entsprechenden Gesetzentwürfen der Regierung.

Ein kurzer Überblick über die Ergebnisse:

  • Die Leistung der Kraftwerke im Markt im Jahr 2022 soll auf rund 15 Gigawatt (GW) Braunkohle und rund 15 GW Steinkohle reduziert werden. Damit erreicht Deutschland bis 2022 im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990.
  • 2030 sollen noch maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle am Netz sein. Auf diesem Weg wird zuverlässig das europapolitisch verbindliche Klimaziel 2030 in der Energiewirtschaft erreicht.
  • Das Enddatum der Kohleverstromung ist spätestens 2038. Aber: Sofern 2032 nachgewiesen werden kann, dass ein Enddatum 2035 möglich ist, kann es in Verhandlungen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden.
  • Die Kommission empfiehlt eine Entlastung der Unternehmen und privaten Haushalte vom Strompreisanstieg, der durch das Ende der Kohleverstromung entsteht.
  • 1,5 Milliarden Euro werden für strukturpolitische Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode bereitgestellt.
  • Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, den betroffenen Bundesländern in den kommenden 20 Jahren insgesamt 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel zur Verfügung zu stellen. Darin sind 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre für Strukturmaßnahmen aus dem Bundeshaushalt enthalten.
  • Es wurde eine Sicherheitszusage an die Beschäftigten vereinbart. Je nach persönlicher Situation des betroffenen Beschäftigten sollen verbindliche, tarifliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern getroffen werden
  • Bund und Länder werden aufgefordert, in den kommenden Jahren insbesondere Neugründungen und Erweiterungen von Behörden oder Einrichtungen in den Revieren vorzunehmen. Durch den Bund sollen insgesamt bis zu 5000 neue Arbeitsplätze bis spätestens 2028 geschaffen werden.
  • Innerhalb von fünf bis sieben Jahren sollen attraktive Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, für Fachkräfte und Auszubildende geschaffen werden.
  • Die Kommission hält es für wünschenswert, dass der Hambacher Forst in NRW erhalten bleibt.

Matthias Miersch, zuständiger stellvertretender SPD-Fraktionschef, fasst zusammen: „Das Ziel der SPD-Fraktion durch Einsetzung der Kommission ist aufgegangen: Es gibt einen belastbaren Konsens der unterschiedlichen Gruppen bei einer entscheidenden Zukunftsfrage. Klimaschutz und die Interessen der betroffenen Regionen, der Beschäftigten und der Wirtschaft sind zusammen gedacht worden. Nun muss der Gesetzgebungsprozess schnell beginnen.“

Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb soll das BAföG zum Wintersemester 2019 steigen. Mehr Studierende sollen einen Anspruch auf Förderung bekommen. Den Gesetzentwurf hat die Regierung jetzt auf den Weg gebracht.

Die Verbesserungen beim BAföG sind ein zentrales Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Die Förderung ist ein wichtiges Instrument, um die Chancengleichheit in der Bildung zu verbessern. Darum haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, beim BAföG eine Trendwende einzuleiten: Demnach sollen wieder mehr junge Menschen gefördert werden, die Fördersätze sollen steigen. Auch für die Wohnkosten gibt es mehr Geld.

Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem folgende Neuregelungen vor:

  • Die Bedarfssätze sollen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn jeweils 2019 und 2020 steigen, und zwar zunächst um fünf und dann nochmals um zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, wird überproportional angehoben von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich. Damit steigt der Förderungshöchstbetrag von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020.
  • Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Einkommensfreibeträge werden in drei Stufen angehoben, nämlich zeitgleich mit den Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darüber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um sechs Prozent. Der Kreis der Geförderten wird damit deutlich ausgeweitet.
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls angehoben.
  • Die bisher im BAföG vorgesehene Schuldendeckelung auf maximal 10.000 Euro wird in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird die verbleibende Restschuld erlassen.
  • Das bisher insbesondere als Hilfe zum Studienabschluss nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer gewährte verzinsliche BAföG-Bankdarlehen wird durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. Auch dadurch wird sichergestellt, dass Studierende mit BAföG-Förderung ihren Abschluss ohne Sorge vor einer schwer einzuschätzenden Schuldenlast erreichen können.
  • Schließlich wird eine ganz neue Regelung zum Erlass des Darlehens nach spätestens 20 Jahren eingeführt, wenn es Darlehensnehmern trotz redlichen Bemühens nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Damit haben auch Darlehensnehmer Rechtssicherheit, die über eine längere Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im nächsten Schritt wird das Parlament über den Regierungsentwurf beraten. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek spricht von einer Trendwende: Es werden wieder mehr Studierende mehr BAföG erhalten. Dafür werde sogar noch einmal deutlich mehr Geld in die Hand genommen als im Koalitionsvertrag vereinbart. „Nullrunden beim BAföG gibt es mit der SPD nicht“, so Kaczmarek.

Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf den Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Damit werden Polizei und Justiz für einen starken Rechtsstaat zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt.

Weil die schärfsten Gesetze nichts bringen, wenn es kein Personal für deren Anwendung gibt, werden bei Bund und Ländern bis Ende 2021 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zusätzliches Justizpersonal geschaffen, außerdem 7.500 neue Stellen bei der Polizei.

Wichtig ist, dass es konkrete Zielvereinbarungen gibt und die Länder den Bundeszuschuss in Höhe von 220 Millionen Euro nur erhalten, wenn sie die verein-barten Stellen auch tatsächlich einrichten. Es bleibt also nicht bei bloßen Absichtserklärungen. Vielmehr wird allen in der Justiz der Rücken gestärkt, die sich täglich für unseren Rechtsstaat einsetzen. Das ist in Zeiten, in denen unser Rechtsstaat oft kritisiert oder gar verächtlich gemacht wird, ein ganz wichtiges Signal.

Dass die Länder den Pakt für den Rechtsstaat ernst nehmen und die vereinbarten Stellen schaffen werden, belegt erfreulicherweise die Vereinbarung der Länder über die Aufteilung der Bundeszuschüsse. Die Länder haben vereinbart, die 220 Millionen Euro Bundesmittel untereinander wie den Länderanteil an der Umsatzsteuer aufzuteilen, also nach Einwohnerzahl und Steuerkraft.

Neben diesem zusätzlichen Personal wird im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat auch die Strafprozessordnung verbessert. Justizministerin Katarina Barley hat Eckpunkte vorgelegt, die Ressortabstimmung dazu läuft. Schnellere Strafverfahren sollen etwa dadurch erreicht werden, dass Befangenheitsanträge nicht mehr Strafprozesse unterbrechen können. Polizeibefugnisse sollen erweitert werden, etwa die Nutzung von DNA-Spuren, um Haut-, Augen- oder Haarfarbe eines Täters festzustellen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley sieht in der Einigung auf den Pakt für den Rechtsstaat „ein starkes Bekenntnis zur Arbeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften.“

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner erklärten: „Wir wollen einen starken und effektiven Rechtsstaat. Dafür schaffen wir mehr Personal in der Justiz und ermöglichen effektivere Strafprozesse, um Deutschland noch sicherer zu machen.“

Die Koalition verfolgt mit der „Agenda für Kultur und Zukunft“ das Ziel, die kulturellen Schätze der Regionen zu fördern und zu stärken und dadurch die Lebensqualität außerhalb von Metropolen weiter zu verbessern. Denn das Ziel der SPD-Fraktion ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen.

Darum hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD beraten, der die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Kulturförderung auffordert (Drs. 19/7426).

In dem Antrag wird deutlich gemacht, dass eine kulturelle Grundversorgung zur regionalen Daseinsvorsorge in öffentlicher Verantwortung gehört. Das betrifft zum Beispiel Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Kinos, Theater, Museen, Konzerte und Ausstellungen. Es müsste allerdings noch viel mehr Angebote geben, monieren die Fraktionen in ihrer Vorlage.

Da Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam die Verantwortung für kulturelle Teilhabe tragen, fordern die Abgeordneten für die Kultur auf dem Land eine umfassendere Förderung und mehr Vernetzungen sowie Kooperation. Dazu gehört beispielsweise, dass die Bundesregierung sich in der neu gegründeten Kulturministerkonferenz engagiert, um die Stärkung der ländlichen Räume bei Projektvorhaben voranzubringen.

Außerdem soll unter anderem ein Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino außerhalb von Metropolen vorgelegt werden, Künstlerinnen und Künstler in der Fläche verstärkt gefördert und Kultur und kulturelle Bildung für alle ermöglicht werden.

Außerdem soll geprüft werden, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann. Ebenso soll der Zugang zu Kultur in ländlichen Gebieten durch mobile Angebote und Partnerschaften von Kultureinrichtungen in Metropolen erweitert werden.

In ländlichen Räumen fördern Kultur und das materielle und immaterielle Erbe den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die regionale Identität und die Lebensqualität der Menschen. Eine lebendige Kulturlandschaft stärkt die Bindung der Menschen an ihre Region und auch untereinander, und damit auch das Gemeinwesen. Eine gute Lebensqualität bringt Aufwind in den Regionen. Kultur spielt hier eine entscheidende Rolle.

Am Mittwoch hat das Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2019 beschlossen; am Donnerstag hat das Parlament über die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen debattiert (Drs. 19/7440). Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung bilanziert die zentralen wirtschaftspolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres und gibt einen Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2019.

In dem Bericht bekennt sich die Bundesregierung zu den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft als „Richtschnur der Wirtschafts- und Finanzpolitik“. Besondere Herausforderung sei, Unternehmen beim digitalen Wandel in Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft zu begleiten. Globalisierung, gerechte Teilhabe am Wohlstand und der demographische Wandel sind weitere Aspekte, deren Bewältigung als wesentlich für die Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft hervorgehoben wird.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einem konjunkturellen Aufschwung. Im Jahr 2018 ist sie weiter gewachsen und setzt damit den Trend der vergangenen zehn Jahre seit Ende der Banken- und Finanzkrise im Jahr 2008 fort: Das Bruttoinlandsprodukt nahm um 1,5 Prozent zu.

Die Arbeitslosenquote hat mit 5,2 Prozent im Jahr 2018 den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Insgesamt waren 44,8 Millionen Menschen erwerbstätig. Den deutlichsten Zuwachs verzeichneten erneut die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die auf 32,9 Millionen anwuchsen. Insbesondere die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen wurde weiter abgebaut und erreichte ebenfalls einen sehr niedrigen Stand. Weil die Nettolöhne und -gehälter sowie die Renten weiter gestiegen sind und die Koalition die Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Abgaben entlastet, steigen die verfügbaren Einkommen deutlich an.

Das hat, flankiert durch massive, von der SPD-Seite angestoßene Investitionen des Staates aus der letzten und laufenden Legislaturperiode vor allem in die Infrastruktur, positive Auswirkungen auf die Nachfrage im Inland. Sie ist eine wesentliche Stütze des konjunkturellen Aufschwunges. Darüber hinaus hat der Bund erneut keine neuen Schulden aufgenommen und konnte die gute Einnahmesituation für Zukunftsinvestitionen nutzen.

Lücke bei den Fachkräften entgegenwirken
Für das Jahr 2019 wird erwartet, dass sich der Wachstumstrend fortsetzen wird. Allerdings werden die hohen Wachstumsraten der Jahre 2016 und 2017 voraussichtlich nicht erreicht. Da jedoch die Löhne und die verfügbaren Einkommen der Beschäftigten weiter steigen und Familien durch aktuell beschlossene Maßnahmen weiter entlastet werden, sind die Rahmenbedingungen weiterhin sehr gut. Durch die kontinuierlichen Investitionen der Bundesregierung in Infrastrukturen, Kinderbetreuungsangebote, Pflege und die Digitalisierung bleibt die Binnennachfrage auch 2019 stabil.

Zugleich wird das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz der vielfach von den Unternehmen beklagten Fachkräftelücke entgegenwirken.

Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bilanziert: „Wir brauchen eine echte Schwerpunktsetzung in der Industriepolitik, um unsere Wirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Dies ist umso dringlicher, als dass auch die Klimaschutzpolitik dringend Antworten verlangt.“

Überfällige Industriestrategie
Überfällig sei die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigte umfassende Industriestrategie, um die Schlüsselsektoren für unsere Wirtschaftsstruktur von morgen zu identifizieren. Westphal: „Sowohl bei der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch der notwendigen Energie- und Mobilitätswende werden noch vielfältige Aufgaben auf uns zukommen.“

Die jüngsten Beschlüsse der Regierungskommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ haben mit dem bevorstehenden Kohleausstieg nochmals zusätzliche Hausaufgaben gestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse, so Westphal, nun „rasch mit mutigen Vorschlägen voran gehen, damit wir den vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Kürze verlässliche Antworten geben können.“

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbau“ (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Drs. 19/7375) beraten. Mithilfe dieses Gesetzes soll die Infrastruktur für ein Gelingen der Energiewende gestärkt werden. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition erreichen, 65 Prozent Anteil an erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030.

Worum geht es genau? Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab.

Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur dann können die Ausbauziele bei den regenerativen Energien erreicht werden. Darum sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden.

Es wird durch das Gesetz sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung. Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regeln bundesweit vereinheitlicht, um vom Netzausbau betroffene Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen.

Der Termin zum so genannten Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU) rückt näher. Zwei Gesetzentwürfe, die der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, sollen Rechtssicherheit für den Fall eines ungeregelten Brexits schaffen. Denn mit solch einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Mitgliedschaft im Europäischen Währungsraum (EWR).
Mit dem Brexit-Übergangsgesetz (Drs. 19/7376) gewährleistet die Koalition deshalb sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich bzw. Deutschland, die zum Beispiel Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben und vor dem EU-Austritt Großbritanniens relevante Zeiten im Sinne der oben genannten Koordinierungsvorschriften zurückgelegt haben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche, die einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben, nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Steuerliche Regelungen
Das so genannte Brexit-Steuerbegleitgesetz (Drs. 19/7377) enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt.

Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Finanzmärkte zu vermeiden.

 

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Aktuelle Stunde zum Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Kohleausstieg

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Ergebnisbericht der Kohlekommission

In meiner Rede im Deutschen Bundestag zu dem vorgelegten Bericht habe ich eines noch mal klar gemacht: Beim Kohleausstieg geht es um mehr als nur um das Abschalten von Kohlekraftwerken.

Endlich liegt ein konkreter Zeitplan für die Abschaltung von Fessenheim vor

Bei einem Besuch im Elsass hat der französische Umweltminister De Rugy die Abschaltung der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Fessenheim für März bzw. August 2020 angekündigt. Das Ziel, das AKW Fessenheim endlich abzuschalten, rückt näher.

Regionalbudgets sollen Regionen gezielt fördern

Mit der Einführung des Regionalbudgets stehen den Ländern 2019 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung. Ländliche Räume in Deutschland werden oft unterschätzt. Dabei lebt mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung auf dem Land.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins in Bad Säckingen

Am 25.01.2019 fand in der Trompeterstadt der Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins Bad Säckingen im Schloss Schönau statt. Zu Gast hatten wir den Schweizer Regierungsrat und Landamman von Aargau, Urs Hofmann.

Bildung muss gebührenfrei sein

Die Weichen für die Zukunft werden bereits in der frühkindlichen Bildung gestellt. Jedes Kind hat Anspruch auf kostenfreie Bildung von Anfang an.

 


Aktuelle Stunde zum Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Kohleausstieg

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Ergebnisbericht der Kohlekommission

Das vorherrschende Thema der letzten Sitzungswoche war wohl der Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Kohleausstieg. In meiner Rede im Deutschen Bundestag zu dem vorgelegten Bericht habe ich eines noch mal klar gemacht: Beim Kohleausstieg geht es um mehr als nur um das Abschalten von Kohlekraftwerken. Es geht neben dem Schutz des Klimas auch darum, den Menschen in den betroffenen Regionen eine Perspektive zu bieten und den Strukturwandel nachhaltig zu gestalten. Der Bericht der Kommission zeigt auf, wie uns dies gelingen kann. Wie hier die verschiedensten Interessengruppen einen Kompromiss gefunden haben, ist allein schon ein Erfolg. Die Arbeit der Mitglieder verdient Respekt und großen Dank.


Die gesamte Rede sehen Sie hier:

Endlich liegt ein konkreter Zeitplan für die Abschaltung von Fessenheim vor

Bei einem Besuch im Elsass hat der französische Umweltminister De Rugy die Abschaltung der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Fessenheim für März bzw. August 2020 angekündigt. Das Ziel, das AKW Fessenheim endlich abzuschalten, rückt näher. Endlich hat sich die französische Regierung zu einem konkreten Zeitplan für die Abschaltung von Fessenheim geäußert. Die Region braucht jetzt rechtlich verbindliche Abschalttermine und ein Konzept für die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze. Dabei spielt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine wichtige Rolle.

 

Regionalbudgets sollen Regionen gezielt fördern

Bund stellt Ländern zusätzliche Mittel für Entwicklung ländlicher Räume zur Verfügung

Mit der Einführung des Regionalbudgets stehen den Ländern 2019 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung.

Ländliche Räume in Deutschland werden oft unterschätzt. Dabei lebt mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung auf dem Land. Auch als Wirtschaftsstandort sind diese Gebiete von hoher Bedeutung. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen. Dies ist unter anderem bei der unterschiedlichen Wirtschaftskraft, dem Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur oder der Anbindung an das Breitbandnetz deutlich sichtbar. Genau deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion jahrelang die Einführung von Regionalbudgets zur Entwicklung der ländlichen Räume gefordert. Denn wir sind der Überzeugung, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, welche Maßnahmen für einen starken und attraktiven ländlichen Raum notwendig sind.

In der Sitzung des Bund-Länder-Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz am 27. November 2018 wurde die Einführung des Regionalbudgets in die Förderungsgrundsätze des GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz)-Rahmenplans beschlossen.

Ich bin froh, dass die Union ihre Blockade aufgegeben hat und der Bund dieses Jahr erstmals Regionalbudgets eingeführt hat. Die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit das Regionalbudget in ihre entsprechenden landesrechtlichen Förderrichtlinien ab 2019 zu übernehmen. Jetzt ist also erstmal die grün-schwarze Landesregierung am Zug, damit das Geld im ländlichen Raum ankommt.

Mit dem Regionalbudget können Regionen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 200.000 Euro jährlich gefördert werden. Konkret werden Träger von Kleinprojekten mit bis zu 20.000 Euro förderfähige Gesamtkosten unterstützt, der Eigenanteil liegt bei 10 % Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 %. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt dann anhand von Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

 

Weitere Informationen zum Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des neuen GAK-Rahmenplan finden Sie hier