Mehr Geld für Langzeitarbeitslose im Kreis Waldshut

2019 steht dem Jobcentern im Landkreis Waldshut rund 738.000 Euro mehr für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung als im Jahr 2018. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Rita Schwarzelühr-Sutter mitgeteilt. Für die Langzeitarbeitslosen ist das ein echtes Plus. Damit können die Jobcenter ihnen zielgenau helfen und sie besser in Arbeit vermitteln. Das gibt es nur, weil die SPD in der Regierung ist.

Das Jobcenter Waldshut erhält 2019 demnach 737.885 Euro zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr. Das sind insgesamt etwa 3,8 Mio. Euro für Waldshut.

Neben diesem Mehr an Mitteln wird die Region auch von zusätzlichen Finanzierungsquellen für den Sozialen Arbeitsmarkt profitieren, der heute im Bundestag beschlossen wurde. Es ist gut, dass der Soziale Arbeitsmarkt endlich kommt. Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren ist nicht nur volkswirtschaftlich klüger, sondern auch eine Zeitenwende in der Sozialpolitik. Der Bund stärkt die soziale Teilhabe von Menschen, die schon sehr lange nach Arbeit suchen. Dazu werden wir bundesweit 4 Milliarden Euro einsetzen. Das ist konkrete Politik für den sozialen Zusammenhalt im Land.

 

Kapitelhaus auf der Dominikanerinsel erhält Förderung aus Denkmalschutz

Für die Sanierung und Restaurierung des Kapitelhauses auf der Dominikanerinsel in Konstanz stellt der Bund insgesamt 370.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes zur Verfügung.

Das sind wirklich tolle Neuigkeiten für die Stadt, ihre Bewohnerinnen und Bewohner. 370.000 Euro stellt der Bund für die Sanierung des Kapitelhauses des ehemaligen Dominikanerklosters zur Verfügung. Dass das Kapitelhaus mit dieser Forderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm bedacht wird, zeigt auch die Bedeutung als prägendes Kulturdenkmal. Der Bund leistet mit seinem Denkmalschutz-Sonderprogramm regelmäßig einen wichtigen Beitrag zum Erhalt solch bedeutsamer Kulturdenkmäler. Ich bin mir sicher, dass mit der Sanierung ein weiterer Anziehungspunkt für Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Gäste der Stadt entsteht.

Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm beteiligt sich der Bund an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland. Der Deutsche Bundestag hatte im Bundeshaushalt 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro etaisiert.

 

 

 

 

 

 

Vorbereitung zur Klimakonferenz in Katowice

Vom 3. bis zum 14. Dezember findet die nächste UN-Klimakonferenz (COP 24) im polnischen Katowice statt. Heute informieren Expertinnen und Experten aus Politik und Wissenschaft im Auswärtigen Amt über die anstehenden zwei Verhandlungswochen und diskutieren über die Umsetzungsregeln des Pariser Klimaabkommens und den 1,5-Grad-Bericht des Weltklimarats. Unter der Leitung Polens wird auf der COP 24 das Regelwerk des Pariser Übereinkommens verabschiedet – eine Art Bedienungsanleitung zur Umsetzung des internationalen Abkommens in den einzelnen Mitgliedstaaten. Darin soll auch geklärt werden, wie die Emissionen der Länder transparent gemessen und geprüft werden können. Für das Bundesumweltministerium nimmt die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter an der Konferenz teil.

Die Lücken zwischen den beschlossenen Zielen – die Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu beschränken –, den angestrebten nationalen Beiträgen (NDCs) und der aktuellen Emission von Treibhausgasen sind groß. Das macht auch der neueste Sonderbericht des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) deutlich. Auf den Wunsch zahlreicher Vertragsstaaten in Paris war der Weltklimarat eingeladen worden, den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu 1,5 Grad globaler Erwärmung zusammenzustellen. Das Ergebnis: Nur durch schnelle und drastische Emissionsreduktionen in allen Bereichen unserer Gesellschaft kann die Weltgemeinschaft das 1,5-Grad-Ziel noch schaffen. Bei der derzeitigen Erwärmungsgeschwindigkeit würden 1,5 Grad bereits in den 2040ern erreicht.

Der IPCC-Bericht ist ein wichtiger Input für den sogenannten Talanoa-Dialog, bei dem die Ministerinnen und Minister diskutieren, wie die Staatengemeinschaft ihre Klimaschutzanstrengungen verbessern kann. Beim heutigen Berliner Briefing stellen zwei hochrangige Experten den Bericht vor: Der IPCC-Vorsitzende Hoesung Lee, der in seiner neuen Funktion als Chef des Weltklimarats zum ersten Mal in Deutschland spricht, und sein deutscher Kollege Hans-Otto Pörtner, Ko-Vorsitzender der IPCC-Arbeitsgruppe II „Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit“.

Unter dem Motto „From Talanoa to Action“ treffen sich mehr als 200 Besucher aus dem Diplomatischen Corps, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft und tauschen sich bei der gemeinsamen Veranstaltung des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des Wissenschaftsverbands Deutsches Klima-Konsortium aus.

 

Statements der Expertinnen und Experten

Walter J. Lindner, Staatssekretär, Auswärtiges Amt:

„Die Verabschiedung des Klimaabkommens von Paris war eine Sternstunde des Multilateralismus. Von Katowice soll nun das Signal ausgehen, dass die internationale Gemeinschaft die Umsetzung des Pariser Abkommens im Schulterschluss vorantreibt. Uns bleiben noch 10, vielleicht 20 Jahre – so der deutliche Weckruf des Weltklimarats IPCC – um den klimapolitischen Hebel umzulegen. Denn wenn es uns nicht gelingt, die Erderwärmung zu begrenzen, werden die Folgen viele Staaten überfordern. Für die deutsche Außenpolitik bedeutet dies, dass wir Klima- und Außenpolitik noch enger verzahnen sollten, vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Frieden.“

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

„Von der 24. Weltklimakonferenz in Katowice erwarte ich ein starkes Aufbruchssignal der Weltgemeinschaft für mehr Klimaschutz. Jetzt müssen wir das Abkommen von Paris mit Leben füllen. Deshalb brauchen wir ein robustes Regelwerk, damit alle Staaten Klarheit erhalten, wie sie das Abkommen umsetzen sollen. Ziel des Talanoa Dialogs ist es, mit Blick auf die globalen Emissionen festzuhalten, wo die Staatengemeinschaft bei der Umsetzung des Pariser Abkommens grade steht, wo sie stehen müsste und wie sie ihre Ambitionen verbessern kann.“

Prof. Dr. Hoesung Lee, Vorsitzender, Weltklimarat IPCC:

„Der neue Sonderbericht des Weltklimarats zeigt, dass es nicht unmöglich ist, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Jedoch sind dafür nie dagewesene Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft notwendig. Damit eng verknüpft ist das Erreichen anderer globaler Ziele wie nachhaltiger Entwicklung und der Beseitigung von Armut.“

Prof. Dr. Hans-Otto Pörtner, Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe II „Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit“, Weltklimarat IPCC und Meeresbiologe am Alfred-Wegener-Institut:

„Aus wissenschaftlicher Sicht spricht alles dafür, die Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Damit bliebe der Menschheit die Möglichkeit erhalten, die Artenvielfalt zu schützen und wichtige Grundlagen für Gesundheit, Ernährung und Wohlergehen auf diesem Planeten zu bewahren. Mit dem neuen IPCC-Sonderbericht zu 1,5 Grad globaler Erwärmung hat die Wissenschaft die Fakten auf den Tisch gelegt und damit auch für die Weltklimakonferenz in Katowice eine wichtige Orientierung geliefert.“

Quelle: BMU

Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns

An Tagen wie diesen freue ich mich natürlich besonders, wenn ich die Bundesumweltministerin im Bundeskabinett vertreten darf. Die vom SPD-geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung zur Erhöhung des Mindestlohns wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Sie sieht eine zweistufige Erhöhung, d.h. zum 1. Januar 2019 auf 9,19 und ein Jahr später auf 9,35 Euro brutto je Stunde vor. Dies hatte die zuständige Kommission aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und beratenden Wissenschaftlern im Juni entsprechend empfohlen.

Von diesem Plus von ungefähr 6% werden mindestens zwei Millionen Menschen sichtlich profitieren. Damit sorgt die Bundesregierung dafür, dass auch Menschen mit zur Zeit geringem Einkommen am gesamtwirtschaftlichen Wachstum und der Höhe der Tarifabschlüsse der Vorjahre teilhaben.

Der Mindestlohn ist jedoch nach wie vor eine absolute Lohnuntergrenze. Es gilt, gleichzeitig die Tarifbindung zu stärken, damit mehr Menschen die verdiente Chance bekommen, Löhne zu erhalten, die deutlich über dem Mindestlohn liegen. Der Mindestlohn ist ein Kerninstrument sozialdemokratischer Politik. Wir setzen uns dafür ein, dass die Menschen in unserem Land von ihrer Arbeit leben können. Hier ist auch in Zukunft ein starker Staat gefordert, um einen Niedriglohnsektor zu verhindern und Armutsrisiken wirksam zu reduzieren.

 

Folgen des Klimawandels längst auf der ganzen Welt zu spüren

Bundespräsident überreichte heute in Erfurt Deutschen Umweltpreis der DBU

Foto: DBU – Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Erfurt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den „Tausenden von Menschen“ im Land gedankt, dass das Wissen um Umwelt und Umweltschutz „in der Mitte der Gesellschaft tatsächlich angekommen“ sei. Bei der Verleihung des Deutschen Umweltpreises der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) heute in Erfurt betonte er, Umwelt- und Klimaschutz gingen jeden Einzelnen etwas an „und jeder Einzelne kann hier etwas tun“. Gelingen könne eine große Aufgabe wie diese aber nur, „wenn wir Umwelt und Klimaschutz im globalen Kontext sehen. Die Umwelt endet nicht an Landesgrenzen, und auch ihr Schutz endet nicht dort. Die Folgen des Klimawandels sind längst auf der ganzen Welt spürbar, und sie sind existenziell.“ – Aus den Händen Steinmeiers erhielten die Meeresbiologin Prof. Dr. Antje Boetius (Bremerhaven) und ein interdisziplinäres Abwasser-Expertenteam aus Leipzig um Prof. Dr. Roland A. Müller, Dr. Manfred van Afferden, Dr. Mi-Yong Lee und Dipl.-Ing. Wolf-Michael Hirschfeld den höchstdotierten, unabhängigen Umweltpreis Europas.

„Fatal, wenn sich einer der größten Treibhausgasemittenten der Welt zurückzieht“

Vor rund 1.200 Festgästen – darunter der jordanische Botschafter Basheer Zoubi, der Parlamentarische Staatssekretär des jordanischen Wasserministeriums, Ali Subah, Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund und der frühere DBU-Umweltpreisträger und Bundesminister a.D. Prof. Dr. Klaus Töpfer – nannte es Steinmeier mit Blick auf die USA „fatal, wenn sich einer der größten Treibhausgasemittenten der Welt zurückzieht und die multilaterale Zusammenarbeit sogar insgesamt in Frage stellt“. Auch wenn der Weg zu globalen Lösungen nicht einfach sei und es dabei immer wieder weitere Rückschläge gebe, müssten „alle staatlichen und nicht-staatlichen Ebenen für den Klimaschutz zu einer größeren und funktionierenden Allianz zusammenfinden“. Das Staatsoberhaupt: „Wir können und wir werden auch weiterhin Fortschritte machen, wenn wir mit all denen zusammenarbeiten, die weiterhin an multilaterale Lösungen glauben – und die gibt es in allen Teilen der Welt, auch in den USA!“

Steinmeier fordert, dass Deutschland internationalen Verpflichtungen nachkommt

Die Klimawandel-Folgen seien nicht errechnet oder würden in eine ferne Zukunft prognostiziert. Vielmehr seien sie mit eigenen Augen auch bei uns jetzt schon zu sehen: Gletscherschmelze, häufigere Sturmschäden oder Veränderungen der Vegetationsgrenzen seien spürbare Zeichen – und immerhin seien ja in diesem Jahrhundertsommer die Themen Trockenheit und Wasser „auch an den Abendbrottischen der Deutschen“ angekommen. Wir müssten gemeinsam und schnell handeln, mahnte Steinmeier an: „Und natürlich muss Deutschland den internationalen Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, auch tatsächlich nachkommen. Ich bin sicher, wir können das! Und andere vertrauen darauf, dass gerade wir – als eine starke Volkswirtschaft – unsere Vorreiterrolle, die wir beim Einsatz von erneuerbaren Energien und Umwelttechnologien gespielt haben, nicht aufgeben.“ Die Auseinandersetzungen um Klima und Umweltschutz – Stichwort Hambacher Forst – würden zunehmend unerbittlich. Aber um die zahlreichen und dringlichen Aufgaben gemeinsam zu lösen, müssten alle gesellschaftlichen Akteure einbezogen werden, um einen Ausgleich ökologischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher Interessen immer wieder hinzubekommen. Ermutigend sei, dass mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene ein gewaltiger Fortschritt erzielt worden sei. Der Weltgemeinschaft könne es gelingen, sich auf gemeinsame Ziele zu einigen – auch beim Klimaschutz. Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 sei zwar wie alle multilateralen Abkommen nicht perfekt, aber es sei die Grundlage für alle weitere Zusammenarbeit – „und das muss es auch bleiben“.

„Klimawandel und Wassermangel treiben immer mehr Menschen zur Flucht“

Auch der Schutz des Wassers sei von zentraler Bedeutung, sei es doch Lebenselixier, Lebensmittel und Lebensfreude. In vielen Teilen der Welt, in denen mehr als zwei Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser hätten, seien Menschen im täglichen Überlebenskampf. Steinmeier: „Regionen, in denen der wenige Regen ganz ausbleibt, werden immer zahlreicher. Klimawandel und Wassermangel treiben immer mehr Menschen zur Flucht.“ Deshalb sei er sich nicht sicher, ob die Nachricht über die Befahrbarkeit der Nordwestpassage wirklich eine gute Nachricht sei – beschreibe sie doch zugleich, dass Klimaveränderungen gewaltigen Ausmaßes die Bedingungen im Polarmeer entscheidend verändern würden. Und schwinde das Polareis, würden nicht nur die Wasserpegel steigen, seien nicht nur viele Küstenregionen, gar ganze Inselstaaten in ihrer Existenz bedroht, sondern – weitaus dramatischer noch – gerate mit dem Abschmelzen des Polareises die Balance des Weltklimas endgültig aus den Fugen.

„Sie machen auch Mut – und das ist unendlich wichtig“

Deshalb freue er sich umso mehr, den Deutschen Umweltpreis Wissenschaftlern zu überreichen, die sich mit dem Schutz des Wassers und der Meere beschäftigen. Prof. Boetius etwa lasse keinen Zweifel daran, wie weit der Klimawandel schon vorangeschritten sei und an der Dringlichkeit des Handelns. Aber Pessimismus strahle sie deshalb trotzdem nicht aus. Ihre Zuversicht habe vielmehr eine Strahlkraft, die andere mitziehe. Das Ozonloch, das sich offenbar langsam wieder zu schließen beginne, nachdem das Problem erkannt und die internationale Staatengemeinschaft entsprechende Schritte eingeleitet habe, sei für sie ein Beispiel, auf die Vernunft und Verantwortung der Menschen hoffen zu können. Die Arbeit der Leipziger Abwasser-Experten trage viel dazu bei, dass Jordanien als eines der wasserärmsten Länder der Welt dem erklärten Ziel der Vereinten Nationen nach sauberem Wasser für alle näher komme, obwohl es durch den Krieg in Syrien mehr als 650.000 Menschen Zuflucht gegeben habe, inoffiziell seien es vermutlich mindestens noch einmal so viele. Dass Jordanien dennoch Hilfsbereitschaft zeige, sei eine Leistung, „die gar nicht hoch genug zu schätzen ist“, so Steinmeier. Die kostbare Ressource Wasser zu schützen, sei für Jordanien existenziell. Mit dem flexiblen, dezentralen Abwassersystem sei ein Paradigmenwechsel gelungen mit der Perspektive, die Menge des gereinigten Abwassers bis 2025 fast zu verdoppeln. Steinmeier über die Preisträger: „Sie vollbringen nicht nur Pionierleistungen, sondernzeigen Wege und Auswege, Perspektiven für eine bessere Zukunft! Und das ist unendlich wichtig in dieser Zeit voller Krisen, Umbrüche und Verunsicherung. Sie zeigen uns, dass der Klimawandel eben kein Schicksal ist, sondern dass wir dagegen etwas tun können oder dass wir unsere Zukunft gestalten können.“

Jury lobte Engagement der Preisträger

Als Mitglieder der Jury des Deutschen Umweltpreises, auf deren Vorschlag hin das Kuratorium der Stiftung die jeweiligen Preisträger eines Jahres auswählt, gingen Prof. Dr. Heidi Foth (Direktorin des Instituts für Umwelttoxikologie an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle) und Bettina Lorenz (Mitbegründerin des Vereins Zukunft selber machen – Junge Nachhaltigkeitsideen e.V. und DBU Promotionsstipendiatin) auf die Leistungen der Preisträger 2018 ein. Foth würdigte Boetius, weil es ihr gelinge, einen eigentlich sperrigen Forschungsgegenstand in die Gesellschaft hineinzutragen. Sie mache deutlich, dass die Mikroben in der Tiefsee als eine Art Schutzschild für uns alle arbeiteten, indem sie das Methan abbauten. Was Frau Boetius herausgearbeitet habe, sei für sie wie ein Augenöffner gewesen: „Wir müssen eine Menge gemeinsam machen.“ Zu den Leipziger Preisträgern sagte Bettina Lorenz, sie hätten nicht nur die technologische Leistung zur Entwicklung der Abwassersysteme erbracht, sondern sie auch vor Ort eingesetzt, was für eine technologieorientierte Gruppe eher ungewöhnlich sei. Das auf allen Ebenen zu schaffen, die für eine solche Umsetzung notwendig seien, sei „unglaublich beeindruckend“.

Boetius: Meereisrückgang, Klimawandel, Umweltgifte und Plastikmüll „dramatisch“

Die Preisträger selbst machten in Filmen, die während des Festaktes eingespielt wurden, und im Gespräch mit Moderatorin Judith Rakers ihre Positionen noch einmal deutlich. Antje Boetius sagte, die Tiefsee sei der größte belebte Raum der Erde, von dem aber erst weniger als der Bruchteil eines Prozentes überhaupt erforscht sei. Sie unterstrich die Bedeutung der Mikroorganismen im Meeresboden, die verhinderten, dass das klimaschädigende Treibhausgas Methan in die Atmosphäre gelange. Boetius: „Sonst wären wir praktisch auf einem anderen Planeten.“ Mit Blick auf den weltweiten Ausstoß des ebenfalls klimaschädigenden Kohlendioxids (CO2) mahnte Boetius, rasch zu handeln: „Während wir noch drüber nachdenken, wie wir uns verhalten, ob es wirklich sein muss, dass wir CO2 einsparen, wird schon alles anders.“ Als „dramatisch“, als „das Schreckliche“ bezeichnete Boetius, dass neben dem schnellen Meereisrückgang und dem schnellen Klimawandel am Meeresboden wie an der Meeresoberfläche auch Umweltgifte und Plastikmüll landeten – und zwar „nicht wenig“. Für sie gehe es „um alles, jetzt“. Es gehe darum, das Wissen aus den Beobachtungen in der Tiefsee und den Klima- und Erdmodellen „direkt in die Gesellschaft zu bringen, um auszuhandeln, wie wir uns für die Zukunft aufstellen müssen“. Boetius: „Das ist absolut wichtig!“

„Man kann konkret Beiträge zum Ressourcenschutz, zur Abwasserbehandlung leisten“

Roland A. Müller vom Leipziger Preisträger-Team wies darauf hin, dass weltweit etwa 90 Prozent des Abwassers nicht oder schlecht behandelt in die Umwelt entlassen würden. Deswegen müsse es das Ziel sein, den Anteil des geklärten, sauberen Wassers „für die nächsten Generationen deutlich zu erhöhen“. Dabei seien Lösungen vor Ort besonders umweltfreundlich, weil das Abwasser gereinigt werde, in der Gemeinde bleibe und dort wiederverwendet werden könne, ergänzte Mi-Yong Lee. Wichtig sei bei dem Abwasserprojekt in Jordanien und dem Bau eines Forschungs- und Demonstrationszentrum zum Thema Abwasser nahe der Grenze zu Israel gewesen, die Menschen vor Ort im direkten Kontakt so zu sensibilisieren, dass sie die gefundenen Lösungen als ihre eigenen Lösungen betrachteten, so Wolf-Michael Hirschfeld. Ein solches Vorgehen könne „zur Stabilisierung und zum Austausch zwischen den Ländern beitragen“, ergänzte Manfred van Afferden. Müller zusammenfassend: „Wir können natürlich als Forscher nicht die Welt retten, aber ich denke, dass unsere Arbeiten gezeigt haben, wie man konkret Beiträge zum Ressourcenschutz, zur Abwasserbehandlung leisten kann.“

 

Besuchergruppe im Deutschen Bundestag

Auf meine Einladung hin nahmen vom 22. bis 25. Oktober 50 politisch Interessierte aus den Betreuungswahlkreisen Rottweil-Tuttlingen, Lörrach und Konstanz an einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Hauptstadt Berlin teil.

Bei der Diskussion mit meinen Gästen kamen wir schnell auf die aktuelle Lage in der SPD zu sprechen. Ich kann verstehen, wenn die Bürgerinnen und Bürger mit Unverständnis oder gar Wut auf die Politik in den letzten Wochen geblickt haben. Ich habe aber auch deutlich gemacht, dass wir mit dem Gute-Kita-Gesetz, der Rückkehr zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Familienentlastungsgesetz oder aber der Musterfeststellungsklage wichtige sozialdemokratische Vorhaben auf den Weg gebracht haben und setzen diese um. Das kommt vielen Menschen in unserem Land zugute, wurde aber in der Öffentlichkeit überhaupt nicht wahrgenommen. Schade, denn die Politik der SPD kann sich sehen lassen.

In der lebendigen Diskussion mit den vielen Genossinnen und Genossen wurden auch die Themen des derzeitigen Miteinanders und die Kommunikation untereinander angesprochen. Für die Gesellschaft wünsche ich mir, dass wir uns wieder mehr Zeit dafür nehmen, Dinge zu beraten, zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen, die von der großen Mehrheit akzeptiert werden können. Demokratie bedeutet immer auch Kompromiss.

Auf dem Programm für die Besucher standen neben dem Besuch im Deutschen Bundestag auch eine Stadtrundfahrt durch die Hauptstadt, ein Informationsgespräch im Bundesumweltministerium sowie der Besuch der Gedenkstätte Berlin, Berlin-Hohenschönhausen, der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt der Stasi.

 

 

Radioaktivitäts-Messstation auf dem Schauinsland wird mit neuester Technik ausgestattet

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreibt auf dem Schauinsland eine der weltweit führenden Stationen zur Messung der Radioaktivität in der Umwelt. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium (BMU) Rita Schwarzelühr-Sutter und die Präsidentin des BfS, Inge Paulini, haben heute ein neues Messgerät eingeweiht. Der neue vollautomatische Luftsammler (Radionuclide Aerosol Sampler and Analyzer, RASA) ist in der Lage, selbst geringste Konzentrationen radioaktiver Stoffe im Luftstaub nachzuweisen. Die Messstation auf dem Schauinsland ist Deutschlands wichtigster Beitrag zur Überwachung des internationalen Kernwaffenstopp-Abkommens (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT).

Rita Schwarzelühr-Sutter: „Die Kernwaffentests in Nordkorea aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass die Überwachung des Kernwaffenteststopp-Abkommens auch heute noch von großer Bedeutung ist. Hierfür wird modernste Technik benötigt. Es ist zu begrüßen, dass das BfS jetzt über diese Technik verfügt.“

Inge Paulini ergänzte: „Mit der Installation der neuen Messtechnik wird die gut 70-jährige Erfolgsgeschichte der Radioaktivitätsmessung auf dem Schauinsland fortgeschrieben. Seit 1957 wird hier die natürliche und künstliche Radioaktivität in der Atmosphäre kontinuierlich überwacht. Mit der neuen Messtechnik kann praktisch jeder oberirdische Kernwaffentest weltweit nachgewiesen werden.“Die Messstation auf dem Schauinsland ist eine von weltweit 70 Radionuklidstationen des internationalen Messnetzes (International Monitoring System, IMS) zur Überwachung des internationalen Kernwaffenstopp-Abkommens und Deutschlands wichtigster Beitrag hierzu. Der Kernwaffenteststopp-Vertrag von 1996 ist eines der zentralen internationalen Abkommen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Kernwaffen.

Bereits kurz nach dem 2. Weltkrieg hatten Freiburger Forscherinnen und Forscher damit begonnen, auf dem 1200 Meter hohen Schauinsland bei Freiburg die kosmische Höhenstrahlung zu messen. Im März 1953 stießen sie dabei auf ungewöhnliche Werte, die sich als Spuren von radioaktivem Fallout eines Atombombentests in der Wüste von Nevada (USA) herausstellten. Den Forscherinnen und Forschern war es damit erstmals gelungen, radioaktive Stoffe aus Atombombentests anderer Staaten in Deutschland nachzuweisen. Die letzte oberirdische Atombombenexplosion im Oktober 1980 in China konnte ebenfalls auf dem Schauinsland nachgewiesen werden. Auch die radioaktive Wolke, die nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl im Frühjahr 1986 über Europa hinweg zog, wurde auf dem Schauinsland frühzeitig registriert.

Heute können mit modernen Messverfahren selbst geringste Konzentrationen radioaktiver Stoffe in der Luft nachgewiesen werden. So wurden nach dem Unfall im Kernkraftwerk in Fukushima 2011 in der Messstation auf dem Schauinsland kleinste Spuren der Radioaktivität gemessen, die in Japan freigesetzt worden waren und sich über Nordamerika nach Europa ausbreiteten.

Die neue Messstation ist in einem eigens dafür errichteten Anbau untergebracht und verfügt über eine Vielzahl von Apparaturen, mit denen Messwerte auch im Rahmen des Notfallschutzes erhoben werden.

Eine Besonderheit auf dem Schauinsland ist die Messung der radioaktiven Edelgase Krypton-85 und Xenon-133 in der Atmosphäre. Im kalten Krieg war es hierdurch mittels jahrzehntelanger Messungen von Krypton-85 gelungen, die Menge kernwaffenfähigen Plutoniums und damit die Kernwaffenarsenale der Supermächte abzuschätzen. Für die Entdeckung von Kernwaffentests ist insbesondere der Nachweis von radioaktivem Xenon von Bedeutung, da Xenon bei unterirdischen Kernwaffentests in geringen Mengen austreten kann. Weltweit gibt es nur wenige Labore, die mit dieser hochempfindlichen Messtechnik vertraut sind.

Quelle: BMU / BfS

Elektromobilität: Schwere Elektro-LKW ab sofort im Praxistest

Bundesregierung fördert Technologieentwicklung und Langzeittest im Normalbetrieb

Die Bundesregierung leitet einen umfangreichen Praxistest schwerer Elektro-LKW ein. Zehn verschiedene Handels- und Logistikunternehmen werden die LKW, die ausschließlich mit Strom fahren, nun im täglichen Warenverkehr ausprobieren. Der Einzelhandels-Verbund Edeka startet heute damit und nutzt ein Jahr lang einen vollelektrischen LKW über 25 Tonnen, der zwischen 150 und 300 Kilometer pro Tag zurücklegen soll. Der Einsatz der Elektro-LKW wird wissenschaftlich begleitet.

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium: „Wer Nachhaltigkeit im Unternehmen großschreibt, muss schon in der Lieferkette und Logistik beginnen. Der Einsatz schwerer E-LKW kann zu mehr Lebensqualität, sauberer Luft und Klimaschutz in den Städten beitragen. Und gleichzeitig nutzen wir Klimaschutz als Innovationstreiber. Mit diesem Praxistest machen wir einen wichtigen Schritt hin zu dem Ziel, alle relevanten Fahrzeugklassen mit Verbrennungsmotor alternativ auch mit Strom betreiben zu können. Selbst wenn wir so viele Güter wie möglich auf die Schiene verlagern – einen Verkehr ohne LKW wird es nicht geben, insbesondere im lokalen und regionalen Verteilverkehr. Auch darum ist die Elektrifizierung der LKW für unsere Klimaziele so wichtig.“

An diesem Flottentest nehmen zehn Kunden aus unterschiedlichen Branchen in Deutschland und der Schweiz teil. Die Unternehmen sind:

  • Edeka, Dachser, Hermes, Kraftverkehr Nagel, Ludwig Meyer, pfenning logistics, TBS Rhein-Neckar und Rigterink in Deutschland
  • Camion Transport und Migros in der Schweiz.

Diese Firmen verteilen Waren im Stadtverkehr in völlig unterschiedlichen Branchen und Kategorien. Die Palette reicht von Lebensmitteln bis zu Bau- und Werkstoffen. Die Fahrzeuge werden dabei für Aufgaben eingesetzt, die sonst mit konventionellen Dieselantrieben erledigt werden.

Die Elektro-LKW-Flotte ist mindestens bis Mitte 2020 im Einsatz. Mit ihr sollen unter anderem der Energiebedarf und die Wirtschaftlichkeit der Elektro-LKW bei den verschiedenen Einsatzszenarien ermittelt sowie in einer Öko-Bilanzierung die Umweltperformance der E-LKW mit Diesel-Trucks über den gesamten Lebenszyklus verglichen werden. Die Forschungserkenntnisse fließen noch während der Tests in die Optimierungen der Fahrzeuge ein.

Weitere Informationen
Die Bundesregierung fördert mit ihrem Projekt „Concept ELV2“ die Entwicklung und Erprobung schwerer Elektro-LKW im Verteilverkehr. Das Vorhaben ist in zwei Teile gegliedert. Zum einen die Technologie-Entwicklung, in deren Rahmen zehn Elektro-LKW umgebaut und auf nichtöffentlichen Strecken ausgiebig getestet werden. Dieser Teil wird durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Zum anderen gibt es den Test im realen Straßenverkehr. Hierfür werden LKW in den aktuellen Flotten von Handels- und Logistik-Unternehmen mit Stromantrieben ausgestattet und über längere Zeit im normalen Kundenbetrieb getestet. Diesen Teil des Forschungsprojektes fördert das Bundesumweltministerium.

Das BMU und das BMWi haben Ende 2017 eine gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität veröffentlicht.

Im Fokus der Förderrichtlinie stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen.

Im Rahmen des BMU-Programms „Erneuerbar mobil“ wurden bereits weit über 100 Projektpartner mit mehr als 250 Millionen Euro gefördert.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 19 / 2018

Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

Politik für ein solidarisches Land bedeutet, Familien zu unterstützen und allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Das ist eines der zentralen Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion, das sie mit Verve in der Koalition vorantreibt.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung dazu den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz das Gute-KiTa-Gesetz beraten (Drs. 19/4947).

Der Entwurf von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht vor, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verbessern und die Gebührenfreiheit insbesondere für Familien mit geringem Einkommen auszuweiten.

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stellt der Bund den Bundesländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die finanziellen Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen können, zum Beispiel für einen guten Betreuungsschlüssel (Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation), qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder die Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Familien werden gestärkt
Für die Kitagebühren schreibt der Gesetzentwurf eine bundesweite soziale Staffelung vor. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen gestärkt.

Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen jeweils mit jedem Bundesland Verträge geschlossen werden. Darin soll unter anderem festgehalten werden, mit welchen Konzepten die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung bzw. die Ausweitung der Gebührenfreiheit erreicht werden soll. Auf diese Weise sorgt der Gesetzentwurf Schritt für Schritt für die Herstellung gleichwertiger Kinderbetreuung in ganz Deutschland – was ein riesiger Fortschritt ist.

Maßnahmen zur Gebührenfreiheit
Denn klar ist: Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzesvorlage auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

Zusammengefasst
Das Gute-Kita-Gesetz steigert die Qualität der Kindertagesbetreuung und sorgt dafür, dass mehr Eltern von einer gebührenfreien Kita profitieren können. Damit geht die Koalition einen entscheidenden Schritt, um frühkindliche Bildung in Kitas zu fördern. Der Bund unterstützt die Bundesländer und Kommunen mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei der Steigerung der Qualität und der schrittweisen Gebührenfreiheit.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken, der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeweitet werden. Das sind die wichtigsten Eckpunkte eines Gesetzentwurfes (Drs. 19/4948) der Koalition für ein „Qualifizierungschancengesetz“, über das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat.

Mit dem geplanten Gesetz sorgt die Koalition dafür, dass Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.

Der Gesetzentwurf, den Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ins Parlament eingebracht hat, gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der BA eröffnet. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten zukünftig bis zu 100 Prozent übernommen.

Mehr Schutz durch die Arbeitslosenversicherung
Zudem wird der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung ausgebaut. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur über kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben: Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war das für kurzfristig Beschäftigte, also zum Beispiel Saisonarbeiter, oft schwierig zu erreichen.

Außerdem senkt die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und schafft damit eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass vom 1. Januar 2019 an der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr drei Prozent des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 Prozent betragen wird.

Ziel: die Arbeitslosenversicherung weiterentwickeln
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt, um den Wandel in der Arbeitswelt aktiv zu gestalten. Die Koalition will arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. So wird Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten verbunden und durch Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit geschaffen.

Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen dieser Qualifizierungsoffensive stellt die Koalition daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer stärker vorausschauend agierenden Arbeitsversicherung – was ein wichtiges Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist.

Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts (Brückenteilzeit) in 2./3. Lesung beschlossen. Vor allem Frauen bleiben damit nicht mehr so oft in der Teilzeitfalle hängen.

Der SPD-Fraktion geht es mit der Brückenteilzeit um eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags besser mit dem Beruf vereinbaren lassen (Drs. 19/3452).

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Der Gesetzentwurf sieht vor: Es wird ein Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit eingeführt, verbunden mit dem Recht, in die vorherige Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.

So funktioniert es:
Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:

  • Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
  • Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
  • Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „In einem solidarischen Land brauchen wir auch gleiche Chancen am Arbeitsmarkt. Deshalb schaffen wir insbesondere für Frauen mit der Brückenteilzeit bessere Chancen auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob. Damit Zeit für Kinder und Familie nicht mit der Teilzeitfalle bestraft wird.“

„Ab dem 1. Januar 2019 können sich Beschäftigte über die neue Möglichkeit freuen, ganz ohne Begründung in Teilzeit zu gehen – und zwar bis zu fünf Jahre lang. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Das Gesetz macht es damit nicht nur möglich, besser über die eigene Zeit bestimmen zu können, sondern schafft auch neue Sicherheiten. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten, und wir freuen uns sehr über diesen Erfolg!“
Kerstin Tack, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Mit dem am Donnerstag vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden zum 1. Januar 2019 alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet, die gesetzlich krankenversichert sind (Drs. 19/4454, 19/4552). Das gilt auch für alle Selbständigen, die sich gesetzlich versichern wollen. Außerdem wird die soziale Absicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Jahre dafür gekämpft, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Dabei geht es auch um Solidarität. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet.

In den Koalitionsverhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion das durchsetzen – ein großer Erfolg für alle Beschäftigten.

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 statt bisher 342 Euro. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus in Zukunft keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele Selbständige mit wenig Einkommen, etwa Taxifahrerinnen und -fahrer, und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können sich künftig gesetzlich krankenversichern. Hier konnte die SPD-Fraktion in den parlamentarischen Verhandlungen zudem noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen.

Die SPD-Fraktion erwartet, dass diese Frage im Rahmen der Gesetzesberatungen zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal aufgerufen wird und die Bundesverteidigungsministerin hier Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt.

Was sich konkret verbessert:
Zum 1.1.2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine Entlastung ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt um 0,5 Prozent. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat. Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner: Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit. In den Ballungsräumen steigen die Mieten seit Jahren stetig an. Die Bautätigkeiten für bezahlbare Mietwohnungen sind zu gering, und massive Bodenspekulation verschärft die Situation auf den Wohnungsmärkten. Die SPD-Fraktion hat das erkannt.

Der Schutz der Mieterinnen und Mieter und die Unterstützung von Wohnungsneubau stehen oben auf der politischen Agenda. In der Bundesregierung und in den Ländern arbeiten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten daher mit vereinten Kräften an einer Verbesserung der Situation. Viele verschiedene Maßnahmen sind dafür notwendig. Mit dem Mieterschutzgesetz, das der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten hat, legt die SPD-Fraktion ein wichtiges Instrument vor, um den Mietenanstieg zu bremsen und Verdrängung durch Luxussanierungen zu beenden (Drs. 19/4672).

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) setzt an verschiedenen Stellen an:

Auskunft über die Vormiete
In Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt, werden Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, Mieterinnen und Mietern vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber Auskunft zu erteilen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, beispielsweise eine höhere Vormiete oder eine umfassende Modernisierung. Nur soweit diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Mieterinnen und Mieter können damit von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete rechtmäßig ist. Das schafft mehr Transparenz. Sollte die Miete dennoch zu hoch sein, werden die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, nun vereinfacht.

Weniger Mieterhöhung nach Modernisierung
Das Geschäftsmodell, über Modernisierungen extreme Mietpreissteigerungen durchzusetzen, wird durch das geplante Gesetz beendet. In ganz Deutschland soll laut Regierungsentwurf gelten, dass die Miete nur noch um 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöht werden darf. Das verhindert extreme Mietsteigerungen und lässt trotzdem noch einen Spielraum für sinnvolle Modernisierungen.

Und in Gebieten mit angespannter Wohnungslage, zum Beispiel in Berlin oder Hamburg, sollen anstatt wie bisher elf jährlich nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Bußgelder beim gezielten Rausmodernisieren
Zum Leben in der Stadt gehört auch eine Mischung aus Alteingesessenen und immer wieder neu hinzukommenden Bürgerinnen und Bürgern. In Zeiten normaler Wohnungsmärkte ist das ein ganz normaler Prozess. Doch wenn zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht, kommt es zu Verteilungskämpfen. Darunter leiden diejenigen, die nicht noch mehr für ihre Wohnung bezahlen können. In begehrten Wohnlagen kommt es dann sogar zu Fällen des gezielten Rausmodernisierens aus Renditegründen.

Das ist ungerecht, und darum hat die SPD-Fraktion in Verhandlungen durchgesetzt, dass das gezielte Verdrängen und Rausmodernisieren mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt wird. Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit.

Weitere Maßnahmen
Diese Verbesserungen beim Mieterschutz sind erste Bausteine. Die Koalition bringt weitere wohnungspolitische Maßnahmen auf den Weg. So soll mit einer Verfassungsänderung soll der Bund in Zukunft dauerhaft und auf hohem Niveau den Bundesländern Finanzhilfen für Investitionen beim sozialen Wohnungsbau gewähren. Ohne den neuen Artikel 104d Grundgesetz könnte der Bund den Ländern keine rechtliche Zweckbindung der Mittel vorschreiben. Dafür investiert er in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro.

Auf dem Wohngipfel der Koalition am 21. September hat die SPD-Fraktion weitere Verbesserungen durchgesetzt:

Der Betrachtungszeitraum von Mietspiegeln wird von vier auf sechs Jahre ausgeweitet. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird eingeschränkt, die Bundesländer werden durch Förderprogramme beim Bau von neuen Sozialwohnungen unterstützt, und die Maklerkosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums soll künftig der Verkäufer zahlen.

Die SPD-Fraktion fordert außerdem einen fünfjährigen inflationsgekoppelten Mietpreisstopp, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig zu entlasten. Das ist gerechte Politik für ein solidarisches Land.

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung das „Gesetz zur Steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA)“ beraten (Drs. 19/4949).

Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, insbesondere in Ballungsräumen, ist eines der wichtigsten Ziele dieser Koalition. Deshalb muss unter anderem die Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen gefördert werden. Mit dem neuen Gesetz sollen einige der beim Wohngipfel am 21. September 2018 beschlossenen Punkte zur Wohnungsbauoffensive umgesetzt werden:

Durch die Einführung einer steuerlichen Sonder-Abschreibung soll der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der An-schaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils fünf Prozent betragen. Zusammen mit der normalen Abschreibung können somit innerhalb dieses Abschreibungszeitraums bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Dadurch wird auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Das betrifft beispielsweise die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von bislang ungenutzten Dachgeschossen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.

Zielgenauer Einsatz der Fördermittel
In den anstehenden Gesetzesberatungen wird die SPD-Fraktion die Förderbedingungen prüfen, um einen möglichst zielgenauen Einsatz der Fördermittel für den Bau von bezahlen Wohnungen sicherzustellen. Denn das ist laut Gesetzesbegründung das Ziel der Maßnahme: möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen. Die Sonderabschreibung könne demnach im freifinanzierten Wohnungsmarkt Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen. Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden.

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstag den Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus fortzusetzen (Drs. 19/4719).

Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Aufklärungs- und Tankflugzeuge im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. Oktober 2019 zu beenden und das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak unter Vorbehalt zu verlängern.

Sollte die neu gewählte irakische Regierung unter Einbezug des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltenden Truppenvereinbarungen bis zum 30. April 2019 nicht in geeigneter Form bestätigen, wird das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet.

Erstmals legt die Koalition in der Mandatierung von Auslandseinsätzen fest, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments in den politischen Willensbildungsprozess gewünscht ist.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Schülergruppe aus St. Blasien im Deutschen Bundestag

Letzte Woche durfte ich mich über Besuch aus St. Blasien hier in Berlin freuen. Mit den Schülerinnen und Schülern der Fürstabt-Gerbert-Schule habe ich am Abend im Deutschen Bundestag über eine ganze Reihe an Themen diskutiert.

Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Parität kommt

Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Musterklage gegen VW startet

Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.

 


 

Schülergruppe aus St. Blasien im Deutschen Bundestag

Letzte Woche durfte ich mich über Besuch aus St. Blasien hier in Berlin freuen. Mit den Schülerinnen und Schülern der Fürstabt-Gerbert-Schule habe ich am Abend im Deutschen Bundestag über eine ganze Reihe an Themen diskutiert u.a. die Herausforderungen beim Klimawandel und dem Kohleausstieg, den Ausstieg aus der Atomkraft, der Politikverdrossenheit und zum Thema Verkehr. Die Schülerinnen und Schüler hatten super Fragen vorbereitet. Das hat richtig Spaß gemacht.

Die Schülerinnen und Schüler wollten von mir natürlich auch wissen, wie mein Alltag hier in Berlin aussieht. Mir ist es immer sehr wichtig gerade jungen Leuten zu vermitteln, was wir als Politiker eigentlich tun und warum wir diese oder jene Entscheidung treffen, wie wir es tun. Ich merke dann schnell, dass die meisten gespannt zuhören, weil sie wirklich ein großes Interesse daran haben. Im Anschluss an die Diskussion ging es für die Schülerinnen und Schüler noch auf die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes, um die Aussicht auf das abendliche Berlin zu genießen.