12. Deutscher Nachhaltigkeitspreis

Noch bis zum 18. April 2019 läuft das Bewerbungsverfahren für den 12. Deutschen Nachhaltigkeitspreis (DNP). Gesucht werden Städte und Gemeinden, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten eine umfassende nachhaltige Stadtentwicklung betreiben sowie Unternehmen, die sich erfolgreich den ökologischen und sozialen Herausforderungen der Zukunft stellen. Ein neuer Sonderpreis prämiert zudem Akteure, die das Potenzial der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit einsetzen.

Nachhaltigkeit bedeutet, möglichst vielen Menschen, heute und in Zukunft ein gutes Leben zu sichern. Es geht darum, unsere Gesellschaft, unser Handeln, unsere Art zu leben ‚enkeltauglich‘ zu gestalten – so nennt es die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Diese werden wir nur umsetzen können, wenn wir gemeinsam in Politik, Unternehmen und Zivilgesellschaft Verantwortung wahrnehmen. Ich finde es gut, dass wir mit dem DNP genau solche neuen Partnerschaften bekannt machen und besonders würdigen.

Die Auszeichnungen werden ab September vor Ort in den Siegerkommunen vergeben; die Unternehmen werden am 22. November 2019 im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitstages in Düsseldorf ausgezeichnet.

 

Hintergrund:
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis ist die nationale Auszeichnung für Spitzenleistungen der Nachhaltigkeit in Wirtschaft, Kommunen und Forschung. Mit fünf Wettbewerben (darunter der Next Economy Award für „grüne Gründer“), über 800 Bewerbern und 2.000 Gästen zu den Veranstaltungen ist der Preis der größte seiner Art in Europa. Die Auszeichnung wird vergeben von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen. Rahmen für die Verleihung ist der Deutsche Nachhaltigkeitstag in Düsseldorf, die meistbesuchte jährliche Kommunikationsplattform zu den Themen nachhaltiger Entwicklung.

 

 

Struve-Hut-Verleihung

Am Abend des Politischen Aschermittwochs, den 6. März 2019, fand die alljährliche Struve-Hut-Verleihung in Wehr statt. Eine besondere Freude ist es mir, dass unser langjähriges Mitglied, ehemaliger Landtagsabgeordneter und SPD-Fraktionssprecher in Bad Säckingen, Hidir Gürakar, in diesem Jahr die Ehre zu Teil wurde. Aus eigener Erfahrung weiß ich, was für ein besonderer Moment das ist. Dass bei der Verleihung nicht nur Genossinnen und Genossen anwesend waren, sondern auch Mitglieder der anderen Fraktionen zeigt, dass die Struve-Hut-Verleihung als solche und Hidir Gürakar als diesjähriger zu Ehrende überparteiliches hohes Ansehen genießen.

Hidir Gürakar kenne ich als einen Mann, der stets ein offenes Ohr für seine Mitmenschen hat und sich für sie einsetzt. Was als Sozialberater seinen Anfang nahm, gipfelte in seinem Wirken als Mitglied des baden-württembergischen Landtags. Er löcherte gerade zu die Verantwortlichen, bis eine Antwort für seine Bürgerinnen und Bürger bekam.

Mir wurde wiederum die Ehre zu teil, Karin Kaiser, der Hauptorganisatorin der Verleihung und Herstellerin des Struve-Huts, den Ehrenbrief der SPD zu überreichen. Steht die Verleihung ganz im Sinne Gustav Struve, nämlich sich für unsere demokratischen Werte einzusetzen, ähnelt Karin Kaiser der Ehefrau von Gustav Struve, Amalie Struve, sehr. Beide sind starke Frauen, die nicht davor zurückschrecken, für ihre Überzeugungen auch mal „anzuecken“.

An diesem Abend machte ich auch deutlich, wie sehr der Namen Gustav Struve auch missbraucht werden kann. So geschehen bei der AfD-nahen „Gustav-von-Struve-Stiftung“. Nicht nur dass sie mit dem Adelstitel sich gegen die bewusste Entscheidung Gustav Struves wenden, sondern die Stiftung als „Keimzelle konservativen freiheitlichen Denkens in Baden-Württemberg“ zeigt, wie es nicht verstanden wurde, für was der Name Gustav Struve, ein Rechtsanwalt und Journalist, wirklich steht: persönliche Freiheit, Pressefreiheit und den Abbau von Adelsprivilegien.

 

Weltfrauentag mit dem OV Waldshut

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und Benachteiligungen zu beseitigen. Diesen Handlungsauftrag nimmt die SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst.

Am Weltfrauentag habe ich zusammen mit dem SPD-Ortsverein Waldshut Rosen in der Kaiserstraße verteilt. Damit will ich gemeinsam mit der Ortsvereinsvorsitzenden Claudia Hecht ein Zeichen der Solidarität und der Wertschätzung von Frauen setzen. Bei dem diesjährigen Internationalen Frauentag handelt es sich um ein besonderes Datum, weil er in das 100. Jubiläumsjahr der ersten demokratischen Wahlen in Deutschland fällt, in denen Frauen wählen und gewählt werden konnten. Neben der Einführung einer Grundrente müssen wir aber gleichzeitig weiter daran arbeiten, dass Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg die gleichen Chancen wie Männer haben: auf einen gut bezahlten Job und letztlich auf eine eigenständige und auskömmliche Alterssicherung. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir die sozialen und die Gesundheitsberufe aufwerten, denn es ist nicht plausibel, dass eine Arbeit mit so hohen Anforderungen und so großer Bedeutung für die Gesellschaft so gering entlohnt wird. Um diese Ungerechtigkeit anzuprangern, stehen wir heute hier und zeigen Flagge.

Wir wollen Gesetze, die zeitgemäße Rollenbilder von Frauen und Männern unterstützen. Auch wenn wir in den vergangenen Jahren beispielsweise mit dem Elterngeld, der Quote für Frauen in Führungspositionen, dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Rückkehrrecht auf vorherige Arbeitszeit viel dafür getan haben, laufen Frauen noch immer Gefahr, ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen zu können: Sie werden durchschnittlich schlechter bezahlt, steigen familienbedingt öfter und länger aus dem Job aus, steigen überwiegend in Teilzeit wieder in den Job ein, und das nicht selten unterhalb ihrer Qualifikation. Das wirkt sich verheerend auf die Alterssicherung von Frauen aus: So bekommen Frauen am Ende ihres Erwerbslebens nur halb so viel Rente wie Männer. Unsere aktuellen Vorschläge für eine Grundrente gehen diese Ungleichheit an. Zu 75 Prozent werden Frauen von der Grundrente profitieren: Vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Kinder einschränken mussten und deshalb nicht ausreichend für ihre Alterssicherung vorsorgen konnten. Von der Grundrente profitieren würden auch Frauen, die jahrzehntelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten.

Die SPD-Bundestagsfraktion will dringend etwas gegen den geringen Anteil von Frauen in den Parlamenten tun. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist 2019 mit 30,7 Prozent so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Unsere Antwort darauf ist ein Paritätsgesetz. Denn schon bei der Quote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft haben wir gesehen: Wer auf Freiwilligkeit setzt, verteilt nur weiße Salbe. Nur per Gesetz machen Männer Platz für Frauen, die mindestens genauso gut dafür geeignet sind wie sie selbst. Die anstehende Wahlrechtsreform ist dafür der richtige Moment.

Millionen Euro fließen in die Landkreise Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Die Förderbilanz der KfW-Bankengruppe für das Jahr 2018 kann sich sehen lassen. Im vergangenen Jahr sind Förderkredite in Höhe von 89 Millionen Euro an 1.903 Wohneinheiten im Landkreis Waldshut und  insgesamt 137,1 Millionen Euro an 3.067 Wohneinheiten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald geflossen.

Gemäß einer Mitteilung der Kreditanstalt für Wiederaufbau bildeten im Privatkundenbereich Programme der Rubrik Energiewende den höchsten Gruppenposten in Höhe von 38,7 Millionen Euro im Kreis Waldshut und 50,3 Millionen Euro im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Bei den Programmen handelt es sich beispielsweise um die Förderprodukte „Energieeffizient Bauen“ (312 Wohneinheiten Kreis Waldshut und 320 Wohneinheiten Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) und „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (196 Wohneinheiten Kreis Waldshut und 107 Wohneinheiten Kreis Breisgau-Hochschwarzwald).

Auf Platz 2 erfreut sich der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der Mittelstandsbank mit einer Summe von 18,3 Millionen Eruo im Kreis Waldshut und 32,4 Millionen Euro im Kreis Breishau-Hochschwarzwald großer Beliebtheit. Die Nachfrage nach dem neu eingeführten Baukindergeld bezifferte sich für das Jahr 2018 auf 4,1 Millionen Euro im Kreis Waldshut und 182 betroffene Haushalte sowie 4,0 Millionen Euro und 192 betroffene Haushalte.

Mithilfe der Förderprogramme unterstützt die KfW die Zukunftsinvestitionen der Bundesregierung in Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Ich freue mich, dass der Schwerpunkt des vergangenen Förderjahres auf dem Klima- und Umweltschutz lag. Es ist richtig und wichtig, dass so viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fördermittel zur Steigerung der Energieeffizienz wahrnehmen, denn von einer besseren CO2-Bilanz profitiert letztendlich die ganze Gesellschaft.

Die KfW weist außerdem auf neue digitale Serviceleistungen hin, wie z.B. die Kurzreportagen KfW Stories
(https://www.kfw.de/stories/) sowie die Gründerplattform (https://www.gruenderplattform.de).

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 04 / 2019

Vor 100 Jahren – am 19. Februar 1919 – sprach erstmals eine Frau in einem deutschen Parlament: die Sozialdemokratin Marie Juchacz. Die SPD-Fraktion hat aus diesem Anlass den Marie-Juchacz-Preis verliehen.

Wenn Marie Juchacz heute eine Rede verfassen würde, was würde sie fordern? Vielleicht etwas wie „Da draußen passiert der Klimawandel, es passieren Rassismus, erstarkende rechtsextreme Mächte, und wir diskutieren Dinge, deren Lösung so einfach wäre?“

Diese Worte legt die 16-jährige Julia Huber der Gründerin der Arbeiterwohlfahrt in den Mund. Hubers Rede, ein Plädoyer für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Wertschätzung eines Jeden einfach aufgrund seines Menschseins, wurde am Montag von der SPD-Bundestagsfraktion mit dem ersten Platz beim Marie-Juchacz-Preis in der Kategorie Kreativwettbewerb ausgezeichnet.

Mit dem einmalig vergebenen Marie-Juchacz-Preis – anstelle des Otto-Wels-Preises für Demokratie – würdigte die Fraktion zum einen zwei junge Erwachsene, die eine zukunftsweisende frauenpolitische Rede verfasst haben, wie Marie Juchacz sie halten würde. Sie zeichnete zweitens zivilgesellschaftliche Projekte aus, die die politische Beteiligung von Frauen fördern. So wie das Frauenwahllokal aus Potsdam, das den ersten Platz in der Kategorie Engagement belegte.

Wie fördert man politisches Engagement von Frauen?

Zehn ehrenamtliche Initiatorinnen eröffneten in einem Eiscafé im Potsdamer Stadtzentrum das Frauenwahllokal, in dem eine Ausstellung über die Geschichte des Frauenwahlrechts informiert. Zusätzlich organisieren die Gründerinnen Veranstaltungen wie etwa eine Erstwählerinnennacht oder den ‚Weinroten Frauenliederabend‘, bei dem es um den Wandel des Frauenbildes geht, und unterstützen mit Mentoringangeboten Frauen dabei, in die Politik zu gehen und sich einzumischen.

Was Frauen motiviert, zur Wahl zu gehen oder sich selbst politisch zu engagieren, ist auch die Frage, die dem zweiten ausgezeichneten Engagement-Projekt zu Grunde liegt. In der Podcast-Reihe ‚Der lange Weg zur Demokratie für alle – 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland‘ porträtieren die Initiatorinnen generationsübergreifend Leipzigerinnen und fragen, was das Frauenwahlrecht für sie bedeutet. So offenbaren sich sehr unterschiedliche Lebenswege und Erfahrungen und es wird deutlich, wo der Verbesserungsbedarf hin zu mehr weiblicher Teilhabe besteht.

Keine Gründe sich auszuruhen

Verbesserung tut Not, denn 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist es zwar eine Selbstverständlichkeit, dass Frauen wählen gehen, ihre Chancen ins Parlament gewählt zu werden sind allerdings wesentlich schlechter als die von Männern. So ist der Anteil von Frauen in den deutschen Parlamenten so gering wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Die jetzige Zahl von 31 Prozent im Deutschen Bundestag liegt zwar deutlich über den 8,7 Prozent der Weimarer Nationalversammlung zu Marie Juchacz‘ Zeiten, aber – wie die zweite Preisträgerin im Kreativwettbewerbs Anne Sophie Spieler – betont: „Sie lässt viel Luft nach oben.“

„Es ist besser, aber nicht gut, gerade dann, wenn wir von der Gleichheit sprechen, von dem Elementaren unserer Gesellschaft“, resümiert die 19-Jährige. Sie verweist darin auch auf die politischen Errungenschaften wie die Arbeitsschutzgesetze, den legalen Schwangerschaftsabbruch und die freie Berufsausübung, fordert aber zugleich, „den Mut zu haben, immer weiter zu gehen, zielstrebig und mit Leidenschaft zu wirken“. Mit diesem leidenschaftlichen Aufruf für eine bessere Welt, frei von Lohnungleichheit und Benachteiligungen von Frauen, ist sie den Forderungen von Marie Juchacz sehr nah.

Die Verleihung des Marie-Juchacz-Preis erfolgte im Rahmen der Dialogveranstaltung ‚100 Jahre Frauenwahlrecht – Unser Ziel ist Parität‘ der SPD-Bundestagsfraktion. Die Laudatio auf die Preisträgerinnen hielt Sophie Passmann.

Die eingereichten Reden der Preisträgerinnen können unter www.spdfraktion.de nachgelesen werden.

„Die Hälfte des Parlaments gehört uns“, sagt SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles bei der Verleihung des Marie-Juchacz-Preises. Ein Abend für die Gleichberechtigung von Frauen.

Es gibt Veranstaltungen, bei denen der gemeinsame Wunsch nach Veränderung in der Luft liegt. So eine Veranstaltung war die Verleihung des Marie-Juchacz-Preises am Montagabend im Otto-Wels-Saal der SPD-Bundestagsfraktion.

Es ist die Forderung nach einem Paritätsgesetz, der Wunsch nach Aufbruch und gleichberechtigter Teilhabe, der alle Besucherinnen und Besucher, Laudatorinnen, SPD-Politikerinnen und Politiker und Preisträgerinnen an diesem Abend eint. „Parität ist nicht nur logisch, sondern auch notwendig. Die Hälfte des Parlaments gehört uns. Wir sollen sie besitzen, weil sie uns zusteht“, sagt Andrea Nahles, die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. „Wir müssen uns unterhaken und den Kampf weiterführen.“

Sie ist dabei auf einer Linie mit den Ideen der Namensgeberin des Preises, der an diesem Abend verliehen wird: Marie Juchacz. Die Sozialdemokratin sprach am 19. Februar 1919 als erste Frau im deutschen Parlament. Den 100. Jahrestag der Rede nahm die SPD-Bundestagsfraktion zum Anlass für einen Marie-Juchacz-Preis. Sie würdigt damit Projekte, die sich in besondere Weise für Frauenpolitik engagieren und zeichnet junge Erwachsene aus, die kreative Reden im Stile von Marie Juchacz verfasst haben. Mit Auszügen aus Juchacz‘ Rede eröffnete die Schauspielerin Esther Schweins den Abend und rezitierte dabei, was im Laufe des Abends immer wieder betont wurde: Es geht eigentlich um Selbstverständlichkeiten.

„Veränderung kommt durch Engagement“

Selbstverständlichkeiten, wie das Frauenwahlrecht oder aber auch die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe. Selbstverständlichkeiten, die lautstark von Frauen eingefordert werden mussten. So wie die Forderung nach einer gleichen Verteilung von Männern und Frauen auf Kandidatenlisten eingefordert werden muss. „Wir sind uns einig, dass noch viel zu tun ist“, sagt Katarina Barley. Die Bundesjustizministerin betont, dass sie das Zurückdrängen von Rechtspopulisten, die einen gesellschaftlichen Rollback wollen, als eine entscheidende Weiche auf dem Weg zur Gleichstellung sieht. „Wenn wir das schaffen, dann können wir vorwärts gehen.“

Dieses Zurückdrängen der rückwärtsgewandten Kräfte gelingt vor allem dann, wenn viele Frauen zur Wahl gehen, glaubt Ferda Ataman. „Frauen wählen anders, sie wählen klüger“, so die Journalistin und Sprecherin des Netzwerks Neue Deutsche Organisationen.

Dass auch in dieser Legislaturperiode unabhängig vom Paritätsgesetz auf anderen Politikfeldern Verbesserungen für Frauen erzielt werden können, darauf weist die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast hin. „Wir warten nicht ab, sondern tun erstmal, was wir können. Bei der Grundrente etwa profitieren zu 75 Prozent Frauen. Veränderungen kommt durch Engagement“, so Mast.

Ein ursozialdemokratisches Thema

Warum die Veränderungen hin zu mehr Gleichstellung so langsam vorangingen, will Moderator Robert Franken von Familienministerin Franziska Giffey wissen. „Einfach war es nie“, sagt Giffey. Aber aktuell gebe es Möglichkeitsfenster, die genutzt würden. Die Aufwertung der sozialen Berufe sei ein wichtiges Anliegen, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, zu schließen, erklärt Giffey. „Das ist ein ursozialdemokratisches Thema.“

Fotos der Veranstaltungen gibt es im Flickr-Kanal der SPD-Fraktion: www.spdfraktion.de/flickr.

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Sie machen damit den Weg frei für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung von Schulen, in den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr. Der Bundestag hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses am Donnerstag mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Viele Schulen in Deutschland hinken bei ihrer digitalen Ausstattung hinterher. Der Bund würde gerne mehr investieren, darf es bislang allerdings nicht, da Bildung Ländersache ist. Jetzt ändert sich das: Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Der Bund kann so künftig grundsätzlich die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur fördern. Gleichzeitig wird damit der Weg frei für die Mittel des Digitalpakts, auf die viele Schulen warten.

Mit dem Digitalpakt stellt der Bund in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro bereit: für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten. Auch beim Personal kann der Bund befristet investieren, zum Beispiel in Systemadministratoren und in die Qualifizierung der Lehrkräfte für die Einführung der digitalen Infrastruktur.

Strittig war im Vermittlungsausschuss vor allem die Frage danach, in welcher Höhe sich die Länder an künftigen Bundesprogrammen beteiligen müssen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Länder Mittel in gleicher Höhe bereitstellen müssen, wenn sie Finanzhilfen vom Bund erhalten. Jetzt haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden.

Investitionen in sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr

Die Grundgesetzänderung betrifft nicht nur den Bildungsbereich: So kann der Bund den Ländern künftig dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung wird im Grundgesetz gestrichen. Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren. Damit können die Kommunen etwa U- und Straßenbahnen ausbauen und modernisieren.

Zusammengenommen ermöglichen die Grundgesetzänderungen ein starkes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes: in Schulen, Kitas, Köpfe, bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Personennahverkehr und gleichwertige Lebensverhältnisse.

Der Bundestag hat der Grundgesetzänderung am Donnerstag zugestimmt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 15. März darüber abstimmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das vom SPD-Parteivorstand vorgelegte Konzept für einen neuen Sozialstaat als Herzstück einer neuen sozialdemokratischen Politik. Das hat die Fraktion in dieser Woche beschlossen.

Das am 10.Februar beschlossene Sozialstaatskonzept des SPD-Parteivorstandes liefert nach Ansicht der SPD-Fraktion die richtigen, sozialdemokratischen Antworten auf die zukünftigen Herausforderungen und stellt so die Weichen für eine gerechte Gesellschaft.

Der Sozialstaat von morgen soll auf den Leitgedanken von Solidarität, Zusammenhalt und Leistungsgerechtigkeit basieren und von den Bürgerinnen und Bürgern als Partner und Unterstützer begriffen werden. Es ist ein Perspektivwechsel: Alle Menschen sollen ein Recht auf Arbeit und einen Anspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung bekommen. Die SPD-Fraktion will Arbeit für Alle ermöglichen und auch den Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Perspektive haben, eine sinnvolle Tätigkeit anbieten.

Eine neue Haltung

Dazu gehört mehr Leistungsgerechtigkeit bei der Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitslosengeld I soll auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Das Prinzip: Wer länger einbezahlt hat, hat auch länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das neue Bürgergeld soll aus der Sicht derer gedacht sein, die den Sozialstaat brauchen, nicht aus der Sicht derer, die ihn missbrauchen.

Dabei ist für die SPD-Fraktion klar: Kinder haben in der Sozialhilfe nichts zu suchen. Deshalb wird mit dem Starke-Familien-Gesetz der Weg für eine eigenständige Kindergrundsicherung geebnet, die Familien mit geringen Einkommen stärkt und Kinderarmut bekämpft.

Ein zentraler Bestandteil des Konzepts: sicherstellen, dass jeder von seinem Lohn ein gutes Leben führen kann. Dafür wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten den Mindestlohn erhöhen, die Tarifbindung stärken und eine Mindestausbildungsvergütung einführen.

Fit für die Zukunft

Auch der Digitalisierung trägt das neue Sozialstaatskonzept Rechnung. Mit dem Recht auf Home-Office, auf Nichterreichbarkeit und durch ein Zeitkonto für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Arbeitnehmerrechte zukunftsfit werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht das Sozialstaatskonzept als Herzstück einer neuen sozialdemokratischen Politik. Die Zielsetzungen sollen daher bereits in den anstehenden parlamentarischen Beratungen und Gesetzesvorhaben, etwa beim Starke-Familien-Gesetz, der Grundrente, der Einbeziehung der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung und der Evaluierung des Mindestlohnes Anwendung finden.

Der Beschluss der SPD-Fraktion kann hier heruntergeladen werden:

Nach langen und intensiven Beratungen haben die Koalitionsfraktionen am Donnerstag im Bundestag die Änderung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen (Drs. 19/7693). Damit wird es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, auf ihren Internetseiten darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Betroffene Frauen bekommen die Informationen, die sie in einer Notlage benötigen.

Bislang machen sich Ärztinnen und Ärzte strafbar, wenn sie auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere laufende Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte wegen § 219a StGB zeigen sehr deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit Ärztinnen und Ärzte straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren können.

Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren in den Verhandlungen über eine Gesetzesänderung drei Ziele maßgeblich: die Informationsrechte von Frauen stärken, Rechtssicherheit schaffen und eine Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Frauen, die ungewollt schwanger werden und über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, sind meist in einer persönlichen Notsituation. Unkompliziert und schnell Hilfe und Unterstützung zu erhalten, ist in diesem Moment sehr wichtig.

Das nun beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch sieht daher unter anderem Folgendes vor:

  • In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a StGB klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar.
  • Frauen werden leichter erfahren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer wird eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Liste wird auch über die jeweils angewandten Methoden informieren. Die Liste soll monatlich aktualisiert und verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte können auf diese Informationen verweisen.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Bundesärztekammer und weitere Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.
  • Der bundesweite zentrale Notruf „Schwangere in Not“ erteilt ebenfalls rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft.
  • Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Altersgrenze für Versicherte, die Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr heraufgesetzt wird.

Mit diesem Gesetz sorgt die Koalition für Rechtssicherheit. Es wird sichergestellt, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen die Möglichkeit haben, selbst öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen in einer persönlichen Notsituation können künftig an die Informationen gelangen, die sie benötigen.

Auch wenn die SPD-Bundestagsfraktion eine Streichung weiterhin für die beste Lösung hält oder den Ärztinnen und Ärzten zumindest ermöglichen will, Auskunft über die von ihnen angewendete Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu geben, sind die Änderungen durch das Gesetz zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel bleibt es weiterhin, Straffreiheit und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und das Informationsrecht für schwangere Frauen zu gewährleisten.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll massiv gestärkt: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Damit wird der Zoll in die Lage versetzt, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.

Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug schädigen die Gemeinschaft auf vielfältige Weise. Sie schädigen den Staat, weil durch Steuerbetrug jährlich Milliardenbeträge für Kindergärten, Schulen, Straßen oder sozialen Wohnungsbau fehlen. Sie schädigen die vielen ehrlichen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen. Sie schädigen die Beschäftigten selbst, weil hier Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz häufig nicht eingehalten werden, was teilweise mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen einhergeht. Und sie schädigen Arbeitslose, die dadurch weniger Chancen auf eine legale Beschäftigung haben.

Mit dem neuen Gesetz sollen perspektivisch allein 3.500 Stellen zusätzlich für die FKS geschaffen werden. Künftig kann die FKS konsequenter gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können so besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt werden.

Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld vor. Der Kindergeldanspruch wird stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft. Die Familienkassen sollen auch überprüfen können, ob die Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.

Der Bundestag hat am Donnerstag über mehrere Mandate für Bundeswehreinsätze beraten. Dabei ging es um die Verlängerung des Einsatzes in Afghanistan, die Beteiligung an den VN-Missionen in Darfur und dem Südsudan sowie die Sicherheit im Mittelmeerraum.

Der gewaltsame Konflikt in Afghanistan kann nur durch einen politischen Verhandlungsprozess beendet werden. Hierauf hat die Bundesregierung in ihrem jüngsten Afghanistan-Bericht vom Januar nochmal deutlich hingewiesen. Die SPD-Fraktion steht zum Engagement in Afghanistan. Gleichzeitig muss es aber auch eine Perspektive für die Beendigung des internationalen militärischen Einsatzes in Afghanistan geben. Auch hierauf verweist die Bundesregierung in ihrem Bericht. Dies kann nur in enger Abstimmung erfolgen. Einseitige Schritte, die diesen Prozess gefährden, sollten deshalb unterbleiben. Daher soll das diplomatische, zivile und militärische Engagement in enger Abstimmung mit den Partnern fortgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um den Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte im Rahmen der NATO-Mission „Resolute Support“ in Afghanistan fortzusetzen. Er sieht vor, das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 zu verlängern. Für die Beteiligung an der Mission könnten bis zu 1.300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Unveränderter Auftrag der Mission bleibt es, durch militärische Ausbildungsunterstützung die Leistungsfähigkeit der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen, damit sie, eigenverantwortlich die Sicherheitsverantwortung flächendeckend übernehmen können.

Beteiligung an VN-Mission in Darfur verlängern

Seit 2007 beteiligt sich die Bundeswehr an der von den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union gestellten Friedenstruppe für Darfur. Die Ziele der Mission UNAMID: Die Sicherheitslage in Darfur stabilisieren und verbessern sowie die politischen Bemühungen um ein Ende der Krise begleiten. Mit einem Antrag will die Bundesregierung die deutsche Beteiligung an der Mission bis zum 31. März 2020 verlängern. Dem Antrag zufolge sollen bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten auch künftig in Darfur die Zivilbevölkerung schützen, humanitäre Hilfe ermöglichen und den Versöhnungs- und Friedensprozess unterstützen.

Einsatz im Südsudan

Im Südsudan haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt. Die Sicherheitslage bleibt allerdings weiter angespannt. Insgesamt ist der Südsudan auch acht Jahre nach der Unabhängigkeit auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Die Bundeswehr beteiligt sich derzeit an einer Mission der Vereinten Nationen (UNMISS), die vor allem den Schutz der Zivilbevölkerung zum Ziel hat. Ein Antrag der Bundesregierung sieht vor, dass dieser Einsatz um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2020 verlängert wird. Dafür sollen maximal 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Mittelmeerraum stabilisieren

Zudem hat der Bundestag einen Antrag der Bundesregierung über den Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeerraum beraten. Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit gehen über das Mittelmeer. Die Sicherheit im Mittelmeerraum ist daher für die NATO und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Seit 2016 engagiert sich die NATO mit der Maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ und leistet damit einen wichtigen Beitrag, um Waffenschmuggel und terroristische Aktivitäten im Mittelmeerraum zu verhindern. Die Bundeswehr beteiligt sich mit bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten an der Mission. Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, diesen Einsatz bis März 2020 zu verlängern.

Der Termin zum so genannten Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU) rückt näher. Zwei Gesetze, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, sollen Rechtssicherheit für den Fall eines ungeregelten Brexits schaffen. Denn mit solch einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Mitgliedschaft im Europäischen Währungsraum (EWR).

Mit dem Brexit-Übergangsgesetz (Drs. 19/7376) gewährleistet die Koalition deshalb sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich bzw. Deutschland, die zum Beispiel Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben und vor dem EU-Austritt Großbritanniens relevante Zeiten im Sinne der oben genannten Koordinierungsvorschriften zurückgelegt haben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche, die einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben, nicht ihre deutsche Staats-angehörigkeit.

Steuerliche Regelungen

Das so genannte Brexit-Steuerbegleitgesetz (Drs. 19/7377) enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt.

Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Finanzmärkte zu vermeiden.

Der Tourismus in Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und sichert drei Millionen Arbeitsplätze. Aber er steht vor vielfältigen Herausforderungen. Damit der Tourismus ein Beschäftigungsmotor bleiben und Deutschland weiter als attraktives Reiseziel im internationalen Wettbewerb bestehen kann, müssen die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden.

Die Bundesregierung will deshalb in den kommenden Monaten Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie beschließen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu nun ein umfassendes Positionspapier vorgelegt, das die wesentlichen Handlungsfelder aufzeigt und konkrete Maßnahmen enthält. Wesentliche sozialdemokratische Ziele sind bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Tourismusbranche, mehr Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz beim Reisen sowie eine leistungsfähige touristische Infrastruktur.

Um die touristische Entwicklung zukunftsfest zu machen, ist es notwendig, alle Kräfte zu bündeln und die Tourismuspolitik zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie zwischen den Ressorts besser zu koordinieren.

Auch die Branche selbst steht in der Pflicht, gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen zu gewährleisten. Vor allem im Gastgewerbe ist der Handlungsbedarf groß. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Tarifbindung zu stärken, vorbildliche Ausbildung und gute Arbeitgeber besser anzuerkennen sowie gravierende Ausbildungsverstöße konsequenter zu ahnden. Die überbetriebliche Ausbildung und Weiterbildung sollen gestärkt werden.

Zudem setzen sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für mehr Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz beim Reisen ein. Der Tourismus muss im Sinne der Agenda 2030 ökologisch, sozial und wirtschaftlich zukunftsorientiert gestaltet werden. Es gilt, das natürliche und kulturelle Erbe zu schützen und nachhaltiges Reisen verbindlich zu zertifizieren. Um die Rechte der Reisenden besser zu schützen, spricht sich die SPD-Fraktion für eine Insolvenzabsicherung von Airlines und eine automatisierte Vertragsentschädigung aus.

Der Tourismus ist auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Deshalb sollen die Erreichbarkeit touristischer Ziele per Schiene, Straße, Luft und Wasser erhalten, ausgebaut und die Verkehrsträger stärker miteinander vernetzt werden. Die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr müssen verbessert und der Umbau barrierefreier Bahnhöfe und touristischer Angebote vorangetrieben werden. Um den Investitionsstau im Wassertourismus aufzulösen, soll es einen eigenen Haushaltstitel für Nebenwasserstraßen geben. Zudem setzt die Fraktion auf den Ausbau von Radwegen und WLAN-Versorgung.

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion kann hier heruntergeladen werden:

Am Freitag hat der Bundestag über das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung beraten.

Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und definiert die Strategie der Bundesregierung auf diesem Feld. Mit den Fördermaßnahmen des Programms will die Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren die bedeutendsten Krankheitsbilder angehen, zukunftsträchtige Methoden und Technologien fördern sowie die Rahmenbedingungen von Forschung verbessern. Zudem stellt das neue Rahmenprogramm die Überführung von Forschungsergebnissen in die medizinische Versorgung in den Mittelpunkt.

Durch eine verstärkte Forschungsförderung sollen Volkskrankheiten noch effektiver bekämpft werden. Krebs und psychische Erkrankungen sollen dabei einen Schwerpunkt bilden. Zugleich sollen Gesundheitsinnovationen vorangetrieben und mit Hilfe von Strukturförderungen der Forschungsstandort gestärkt werden.

Mit der Gründung von zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sollen zudem die speziellen Belange von Kindern und Jugendlichen sowie psychisch Erkrankten mehr Beachtung finden. Forschung und Versorgung sollen in diesen Zentren eng zusammenarbeiten, so dass die Erkenntnisse schnell den Patientinnen und Patienten zugutekommen.

Sozialeinrichtungen für Seeleute in deutschen Seehäfen erhalten mehr Geld vom Bund. Das hat der Bundestag am späten Donnerstagabend beschlossen.

Die Sozialeinrichtungen für Seeleute in deutschen Seehäfen befinden sich in der Trägerschaft kirchlicher Einrichtungen. Der Bund muss aus diesem Grund keine unmittelbar staatlichen Einrichtungen für die soziale Betreuung der Seeleute an Land schaffen. Daher beteiligt er sich an der Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen.

Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetz wird die Summe, mit der sich der Bund an den Kosten der Deutschen Seemannsmissionen e. V. und Stella Maris beteiligt, von 500.000 Euro auf 1 Million Euro verdoppelt.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Treffen mit Herrn Miguel Vargas (Außenminister der Dominikanischen Republik)

Heute am am 18. Februar 2019 empfing ich den Außenminister der Dominikanischen Republik, Herrn Miguel Vargas,  zu einem bilateralen Gespräch im BMU Berlin.
DBT/ Inga Haar

Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums in Berlin

Natürlich lebt die aktuelle grüne Führungsriege von Sympathieträgern. Sie wirken frisch und haben den Vorteil –weil sie sich nicht in der Regierung befinden–, keine Kompromisse eingehen zu müssen. Und in den Bundesländern, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind, wird ihnen nichts übelgenommen– aller inneren Widersprüche, z.B. in Sachen sichere Herkunftsländer, zum Trotz.

Eisenbahnbrücke Albbruck wird abgerissen

Ich bedaure die Entscheidung sehr, insbesondere für die engagierten Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

 


Treffen mit Herrn Miguel Vargas (Außenminister der Dominikanischen Republik)

Foto: BMU/Sascha Hilgers

Heute am am 18. Februar 2019 empfing ich den Außenminister der Dominikanischen Republik, Herrn Miguel Vargas,  zu einem bilateralen Gespräch im BMU Berlin.

Themen waren unter anderem das gemeinsam von Deutschland und der Dominikanischen Republik im VN-Sicherheitsrat vorangetriebene Schwerpunktthema „Klima und Sicherheit“, die beiden Gipfel im Rahmen der Generalversammlung zu Nachhaltigkeit und Klima im September sowie die bilaterale Zusammenarbeit über die Internationale Klimaschutzinitiative des BMU.

 

Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums in Berlin

Unsere Diskussion im Reichstagsgebäude mit anschließendem Besuch der Reichstagskuppel bildete einen Höhepunkt der vom Lehrer Thomas Weißenborn organisierten Studienfahrt nach Berlin.

Zunächst konnte ich den Schülerinnen und Schülern des KGT eine kurze Einführung in den Ablauf des Parlamentsbetriebs und in meine Arbeit als Mitglied der Bundesregierung geben. In der anschließenden Diskussion kamen die Schülerinnen und Schüler insbesondere auf parteipolitische Fragestellungen zu sprechen, wie z.B. den Zustand der Sozialdemokratie in Deutschland und in Europa. Aber auch über das momentane Umfragehoch der Grünen wollten die jungen Besucher meine Meinung wissen.

Natürlich lebt die aktuelle grüne Führungsriege von Sympathieträgern. Sie wirken frisch und haben den Vorteil –weil sie sich nicht in der Regierung befinden–, keine Kompromisse eingehen zu müssen. Und in den Bundesländern, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind, wird ihnen nichts übelgenommen– aller inneren Widersprüche, z.B. in Sachen sichere Herkunftsländer, zum Trotz. Auch über das Thema Rechtspopulismus diskutierten die Schülerinnen und Schüler mit mir.

 

Eisenbahnbrücke Albbruck wird abgerissen

Die endgültige Entscheidung des Petitionsausschusses zum Abriss der historischen Eisenbahnbrücke in Albbruck bedaure ich sehr, insbesondere für all die engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Erhalt der Brücke eingesetzt haben. Noch beim Termin Ende Juli letzten Jahres hatten sich die Bürger, mein Kollege Schreiner und ich mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses vor Ort für den Erhalt der Brücke ausgesprochen und damit ein positives Signal gesandt. Ich bin mir sicher, dass sich der Petitionsausschuss diese Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Wichtig war, dass der Petitionsausschuss alle Fakten und Argumente abgewogen hat.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 03 / 2019

Am Donnerstag hat der Bundestag den Entwurf für das Starke-Familien-Gesetz der Koalition in erster Lesung beraten (Drs. 19/7504). Das Vorhaben, Familien mit wenig Geld zu stärken, ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft insbesondere Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.

Kinderarmut zu bekämpfen, ist eines der wichtigsten politischen Vorhaben der SPD-Fraktion. Mit diesem Gesetz, das die SPD-Fraktion vorangetrieben hat, geht die Koalition dabei jetzt einen entscheidenden Schritt voran.

Ausweitung des Kinderzuschlags

  • Der Kinderzuschlag wird von derzeit 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben, so dass er zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum abdeckt. Der Kinderzuschlag soll auch nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Mehr Familien sollen die Chance erhalten, durch eigenes Erwerbseinkommen unabhängig von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu werden.
  • Der Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag wird auf sechs Monate vereinheitlicht. Ebenso wird der Bemessungszeitraum auf sechs Monate vor dem Antragszeitpunkt festgesetzt. Es wird auch unbürokratischer, die Nachweise für die Prüfung dazu zu erbringen.
  • Kindeseinkommen soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern – wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben.
  • Zusätzliches Einkommen von Eltern mindert den Kinderzuschlag nur noch um 45 Prozent statt wie derzeit um 50 Prozent.
  • Und um zu vermeiden, dass der Kinderzuschlag bei Eltern schlagartig entfällt, wenn ihr Verdienst eine Einkommensobergrenze übersteigt, wird die obere Einkommensgrenze abgeschafft.

Außerdem soll es mit dem Gesetz einen erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geben, die in so genannter verdeckter Armut leben; d. h., wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hartz IV zu vermeiden.

Die ersten drei Maßnahmen treten am 1. Juli 2019 in Kraft, die weiteren drei am 1. Januar 2020.

Mehr Möglichkeiten zur Teilhabe
Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.

Hier sind nun mit dem neuen Gesetz folgende Verbesserungen vorgesehen:

  • Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro erhöht.
  • Die Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung fallen weg.
  •  Es kommt eine Regelung, dass Kinder auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten können, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kids durch Lernförderung unterstützt werden können.
  • Gesonderte Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen fallen übrigens auch weg.
  •  Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld ebenso kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.

Die neuen Regeln treten am 1. August 2019 in Kraft.

Weitere Verbesserungen geplant
Katja Mast, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, erläutert: „Mit der Verbesserung des Kinderzuschlags und mehr Geld und Möglichkeiten für das Dabei-Sein in Schule, Sport, Kultur und Nachhilfe schaffen wir mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Der neue Kinderzuschlag wird gerechter, honoriert eigenes Einkommen der Familien stärker und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kindergrundsicherung.“

Mast kündigt an: „Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns unter anderem dafür einsetzen, den Teilhabebetrag für Freizeitangebote in Sport, Spiel, Kultur und Nachhilfe von heute 10 Euro monatlich zu erhöhen. Mit dabei zu sein wollen wir auch Kindern ermöglichen, deren Eltern sich dies sonst nicht leisten könnten.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützt die Koalition gezielt Familien, in denen trotz Arbeit das Geld knapp ist. Ein neu neugestalteter Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass deutlich mehr Eltern zusätzlich unterstützt werden und nicht wegen ihrer Kinder in Hartz IV rutschen. Für Kinder aus Familien mit wenig Geld werden die Schülerbeförderung und das Schulessen kostenfrei. Außerdem wird der Zugang zu Lernförderung erleichtert und der Zuschuss zum Schulbedarf erhöht.

Ein großer Teil der Menschen hat jahrzehntelang gearbeitet. Sie haben Kinder großgezogen, Angehörige gepflegt, einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet. Nicht selten das Ergebnis: eine so kleine Rente, mit der sich das Leben kaum bezahlen lässt. Was folgt, ist der Weg zum Amt und die Grundsicherung.

Das will die SPD-Bundestagsfraktion nicht länger hinnehmen. Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist aber auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben im Alter ein Auskommen haben, das ihre Leistung respektiert und anerkennt.

Mit der geplanten Grundrente will die SPD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter ordentlich abgesichert sein. Und zwar besser als derjenige, der nur kurzzeitig oder gar keine Beiträge geleistet hat − das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Minister hat Konzept vorgelegt
Die Grundrente soll den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.

Das Konzept von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente sieht folgendermaßen aus:

Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den Grundrentenzeiten erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden.

Die Höhe der Grundrente ergibt sich aus den im Einzelfall erworbenen Entgeltpunkten und einem Zuschlag. Konkret wird ab 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ und einem Durchschnittswert von 0,2 Entgeltpunkten (EP) der Durchschnittswert auf das 2-Fache angehoben, maximal aber auf 0,8 EP pro Jahr. Für Menschen, die zum Beispiel 35 Jahre für ein Einkommen in Höhe des Mindestlohns bei Vollzeit gearbeitet haben, führt das zu einer monatlichen Bruttorente oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung. Mit höherem Einkommen wird der Zuschlag allmählich abgeschmolzen.

Ganz konkret: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro. Mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.

SPD-Fraktion lehnt Bedürftigkeitsprüfung strikt ab
Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Das ist klarer Standpunkt der SPD-Bundestagsfraktion. Denn es geht um die Betrachtung jeder einzelnen Person und deren Leben. Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Die Sozialdemokraten erkennen die Lebensleistung von heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern an. Deswegen sollen die Regelungen auch für alle gelten.

Zur Wahrheit gehört: Nicht in allen Fällen wird die Höherwertung raus aus der Grundsicherung führen. Darum soll die Grundrente mit Verbesserungen beim Wohngeld und der Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung flankiert werden.

Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag beim Wohngeld gewährt wer-den. In der Höhe soll sich der Freibetrag an dem bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Freibetrag von 125 Euro orientieren.

Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, soll außerdem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit stellen wir in allen Fällen für langjährig Versicherte sicher, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht – auch im Geldbeutel.

Der Freibetrag soll 25 Prozent der individuellen Rente umfassen, maximal aber aktuell 106 Euro (25 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).

Das Bundessozialministerium wird bis spätestens Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann zügig vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Anschließend wird er vom Deutschen Bundestag beraten – und soll noch dieses Jahr beschlossen werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat Eckpunkte für eine neue Grundrente vorgelegt. Lebensleistung verdient Respekt. Wer 35 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Die Rente soll dem neuen Konzept zufolge um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den „Grundrentenzeiten“ erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden. Eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben. Noch vor dem Sommer soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Wie sieht ein gerechter und moderner Sozialstaat in der Zukunft aus? Die Debatte darüber haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in dieser Woche mit einem Konzept für den Sozialstaat 2025 eröffnet („Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“). Am Freitag hat der Bundestag über das Konzept in einer Aktuellen Stunde debattiert.

Mit dem Sozialstaatskonzept sollen die Weichen für eine gerechte Gesellschaft von morgen gestellt werden. Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wir haben uns die Herausforderungen angeschaut, vor denen wir stehen und neue sozialdemokratische Antworten darauf formuliert. Diese Antworten folgen unserem klaren Kompass: Solidarität, Zusammenhalt, Menschlichkeit. Unser Sozialstaatskonzept ist das Herzstück unserer neuen sozialdemokratischen Politik.“

Damit werde ein neuer Ansatz verfolgt, so Nahles, eine andere Haltung und eine andere Perspektive: „Wir gehen von denen aus, die Hilfe und Unterstützung benötigen und nicht denjenigen, die die Solidarität der Gemeinschaft missbrauchen. Wir setzen auf Leistungsgerechtigkeit und Solidarität“, erklärt die Fraktionschefin.

Chancen und Schutz in der neuen Arbeitswelt
In dem Konzept heißt es: „Der technologische Wandel der Arbeitswelt beschleunigt sich massiv. Arbeit verändert sich mit neuen Berufsbildern, Arbeitszeitmodellen und Qualifikationsanforderungen. Das eröffnet für viele große Chancen und auch neue Arbeit. Es führt aber auch dazu, dass Menschen Sorge haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder nur noch schlecht bezahlte und unsichere Arbeit zu finden.“

Durch den technologischen Wandel wird die Arbeit nicht ausgehen, sie wird sich nur stark und immer schneller verändern. Die Antwort aus sozialdemokratischer Perspektive darauf ist das „Recht auf Arbeit“. Das bedeutet, dass sich die Solidargemeinschaft dazu verpflichtet, sich um jeden Einzelnen zu kümmern und jedem Arbeit und Teilhabe zu ermöglichen.

Leistungsgerechtigkeit steht in dem Konzept im Mittelpunkt. Ganz konkret: Je länger man in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, desto länger soll man auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ältere brauchen einen längeren Anspruch als Jüngere. Alle sollen einen Anspruch auf Qualifizierung bekommen. Zudem soll ein Recht auf Weiterbildung geschaffen werden.

Anspruch auf Teilhabe und Kindergrundsicherung
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten schlagen vor, ein neues Bürgergeld einzuführen: Das Bürgergeld ist aus der Perspektive der Menschen gedacht, die den Sozialstaat brauchen, nicht aus der Perspektive derer, die ihn missbrauchen. Die Sozialdemokraten wollen die bestehende Grundsicherung grundlegend verändern und deswegen mit dem Bürgergeld einen Leistungsanspruch für Absicherung und Teilhabe (Recht auf Arbeit) schaffen. Das „Recht auf Arbeit“ bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger ein passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot auf Arbeit er-halten sollen.

Und weil Kinder nicht in die Sozialhilfe gehören, soll es eine eigenständige Kindergrundsicherung geben.

Zentral ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, den Wert der Arbeit zu sichern. Dafür wollen sie einen höheren Mindestlohn und eine Stärkung der Tarifbindung. In Deutschland soll jeder von seinem Lohn ein gutes Leben führen können.

Außerdem neu: In Zeiten des digitalen Wandels sollen moderne Arbeitnehmerrechte für eine neue Zeit geschaffen werden: ein Recht auf Home-Office, auf Nichterreichbarkeit und ein Zeitkonto für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Es ist wichtig, dass sich die Menschen auf einen Sozialstaat auf Augenhöhe verlassen können. Darauf, dass sie bei Arbeitslosigkeit und im Alter geschützt sind, dass sie respektvoll behandelt werden und gleichberechtigt teilhaben können.“

Hier ist das Konzept zum neuen Sozialstaat nachzulesen:
https://www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit/

Nach langen und intensiven Beratungen haben die Koalitionsfraktionen am Freitag einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen soll, in Zukunft auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren (Drs. 19/7693). Es geht dabei um eine Änderung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB).

Bislang ist es so, dass sich Ärztinnen und Ärzte strafbar machen, wenn sie auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere laufende Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte wegen § 219a StGB zeigen sehr deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit Ärztinnen und Ärzte straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren können.

Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren in den Verhandlungen über eine Gesetzesänderung drei Ziele maßgeblich: die Informationsrechte von Frauen stärken, Rechtssicherheit schaffen und eine Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Frauen, die ungewollt schwanger werden und über einen Schwangerschaftsabbruch nach-denken, sind meist in einer persönlichen Notsituation. Unkompliziert und schnell Hilfe und Unterstützung zu erhalten, ist in diesem Moment sehr wichtig.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch sieht daher unter anderem Folgendes vor:

  • In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a StGB klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar.
  • Frauen werden leichter erfahren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer wird eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und die von ihnen dabei angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte können auf diese Informationen verweisen.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Bundesärztekammer und weitere Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.
  • Der bundesweite zentrale Notruf „Schwangere in Not“ erteilt ebenfalls rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft.
  • Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Altersgrenze für Versicherte, die Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr heraufgesetzt wird.

Mit diesem Gesetzentwurf sorgt die Koalition für Rechtssicherheit. Es wird sichergestellt, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen die Möglichkeit haben, selbst öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen in einer persönlichen Notsituation können künftig an die Informationen gelangen, die sie benötigen.

Auch wenn die SPD-Bundestagsfraktion eine Streichung weiterhin für die beste Lösung hält oder den Ärztinnen und Ärzten zumindest ermöglichen will, Auskunft über die von ihnen angewendete Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu geben, sind die Änderungen durch den Gesetzentwurf zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel bleibt es weiterhin, Straffreiheit und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und das Informations-recht für schwangere Frauen zu gewährleisten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a Strafgesetzbuch klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar, was bisher der Fall war. Ärztinnen und Ärzte bekommen Rechtssicherheit, betroffene Frauen die Information, die sie benötigen.

Die Koalition will die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden nun per Gesetz die Voraussetzungen in den entsprechenden Krankenhäusern verbessert. Auch Vergütungen werden erhöht. Am Donnerstag hat das Parlament den Gesetzentwurf der Koalition in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/6915).

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Viele Menschenleben können durch eine Organspende gerettet werden.
Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auf Folgendes verständigt: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“

Stärkung der Transplantationsbeauftragten
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Organspendestrukturen in den so genannten Entnahmekrankenhäusern verbessert werden. Die Organentnahme und die Leistungen zur Vorbereitung werden besser vergütet.

Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor: Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus.

Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.
Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen fest, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung, Heilung oder Linderung. Leider geht die Zahl der Organspender zurück. Ein neues Gesetz der Koalition soll nun die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den und für die Entnahmekrankenhäuser schaffen, um die Organspendezahlen zu erhöhen.

Die neue App „KlimaTeller“ ermöglicht Gastronomen, die CO2-Emissionen ihrer Speisen abzuschätzen und auf dieser Basis klimafreundliche Menüs zusammenzustellen und als solche zu kennzeichnen. Den Startschuss für die App gibt heute die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter. Das Projekt KlimaTeller, in dessen Rahmen die App entwickelt wurde, wird vom Bundesumweltministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund 160.000 Euro gefördert.

Die KlimaTeller-App hilft Gastronominnen und Gastronomen nachhaltige Menüs zu kochen und dies für ihre Gäste sichtbar zu machen. Wer mag, kann damit auch zuhause klimabewusst kochen. Etwa 15 bis 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Deutschland lassen sich auf unsere Ernährung zurückführen. Die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte ist darum ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz.

Mit Verwendung der KlimaTeller App können Gastronomen ihre Speisen als KlimaTeller kennzeichnen, wenn die Zutaten eines Gerichts insgesamt weniger als 50 Prozent der Emissionen eines durchschnittlichen Gerichts verursachen. Ein Durchschnittsgericht verursacht rund 1600 Gramm CO2-Emissionen. Beim „KlimaTeller“ weiß also jeder Gast, dass er mit seiner Speisenwahl mindestens 800 Gramm CO2-Emissionen einspart. Das entspricht etwa einer Autofahrt von fünf Kilometern. Das KlimaTeller-Kennzeichen hilft Gästen, die Wert auf saisonale, regionale und überwiegend vegetarische Speisen legen, bei der Orientierung. So wird ein Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen geleistet.

Das Projekt KlimaTeller wird durchgeführt von den Organisationen Greentable e. V. und NAHhaft e. V.

(12.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 017/19 | Klimaschutz)

Heute habe ich den aktuellen Jahrgang der Internationalen Klimaschutzstipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung in Berlin empfangen. Dank der Finanzierung durch das BMU hatten 18 Nachwuchsforscherinnen und -forscher in den letzten zwölf Monaten die Möglichkeit, an deutschen Gastinstitutionen zu diversen Fragestellungen im Bereich Klima- und Ressourcenschutz zu forschen.

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird vom Bundesumweltministerium beim Stromsparen unterstützt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt der SSB heute einen Förderbescheid in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Damit soll im Rahmen des Projekts „ExtraEnergy“ die Beschaffung und Installation von zwei Wechselrichtern und einem zusätzlichen Mittelspannungsring ermöglicht werden. Durch diese wird der Verlust von Bremsenergie im Straßenbahnnetz vermieden und jährlich rund eine Gigawattstunde Strom eingespart. Das entspricht rund 500 Tonnen CO2. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Die Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter: „Unsere Klimaschutzziele erreichen wir nur, wenn auch der Verkehr stärker zur Treibhausgasminderung beiträgt als bisher. Bus und Bahn können hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Kommunale Betriebe wie die SSB sind Schlüsselakteure, daher stehen diese bei unserer Nationalen Klimaschutzinitiative besonders im Fokus.“

Das Projekt wurde im Rahmen des Förderwettbewerbs „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgewählt. Derzeit werden 36 kommunale Klimaschutz-Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 88 Millionen Euro gefördert.

Eine Neuauflage des Förderaufrufs für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte ist im November 2018 veröffentlicht worden. Projektskizzen können ab dem 1. August 2019 wieder beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Auch im Jahr 2020 wird es ein Förderfenster geben, in dem erneut Ideen eingereicht werden können.

07.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 014/19 | Klimaschutz

 

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

DBT/ Inga Haar

Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums in Berlin

Bei Gewissensentscheidungen, wie z.B. der Sterbehilfe, werden Abstimmungen von den Fraktionen freigegeben. Aber am Ende des Tages kann man nur Politik machen, wenn man auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen kann.

Stiftungspreis „Das beste kommunale Schwimmbad“

Das Anliegen der Stiftung ist es, „Best-practice-Beispiele“ zu fördern, die für andere Kommunen Vorbild sein können. Deshalb kommt einfallsreichen, dauerhaften und zugleich wirtschaftlichen Lösungen eine besondere Bedeutung zu. Der Deutsche Olympische Sportbund ist Kooperationspartner des diesjährigen Stiftungspreises.

Lärm-Vollschutz für Rheintalbahn ist abgesichert – Zahlenstreit um Zugzahlen beendet

„Es ist ein toller Erfolg aller Bemühungen, einen guten Lärmschutz für die Menschen entlang der Rheintalbahnstrecke zu gewährleisten. Nun können die Planungsarbeiten der Bahn endlich fortgesetzt werden“, so die Abgeordneten.
Büro Schwarzelühr-Sutter

Schienengipfel darf nicht zur Dauerveranstaltung werden

Es ist gut, dass es bei der Elektrifizierung nun nach langem Stillstand endlich vorangeht. Die Elektrifizierung darf aber für die Verantwortlichen bei der Bahn und im Landesverkehrsministerium nicht zum Alibi für die schlechte Qualität auf der Hochrheinbahn werden.

 


Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums in Berlin

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Klettgau-Gymnasiums Tiengen (KGT) kamen zu mir nach Berlin. Die Diskussion im Reichstagsgebäude mit anschließendem Besuch der Reichstagskuppel bildete einen Höhepunkt der von den Lehrerinnen Julia Saruga und Anna Hirt organisierten Studienfahrt nach Berlin.

Den Schülerinnen und Schülern des KGT gab ich zunächst eine kurze Einführung in den Ablauf des Parlamentsbetriebs und in die Arbeit als Staatssekretärin. In der anschließenden Diskussion zeigten die Schülerinnen und Schüler großes Interesse unter anderem an dem Für und Wider von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, dem Umgang mit der AfD im Deutschen Bundestag sowie dem Verhältnis von Politikern und Social Media.

Auf die Frage, ob ich als Abgeordnete innerhalb der Fraktionsdisziplin schon einmal eine politische Entscheidung habe treffen müssen, die ich innerlich abgelehnt habe, erklärte ich den Schülern, dass praktische Politik immer auch das Finden und Umsetzen von Kompromissen ist – ob im Gemeinderat, Landtag oder Bundestag. Bei Gewissensentscheidungen, wie z.B. der Sterbehilfe, werden Abstimmungen von den Fraktionen freigegeben. Aber am Ende des Tages kann man nur Politik machen, wenn man auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen kann.

Außerdem ermutigte ich die Jugendlichen, ihr Wahlrecht zu nutzen oder sich auch selbst in den gesellschaftlichen Gestaltungsprozess einzubringen. Demokratie ist ein zartes Pflänzchen, das gepflegt werden muss und kein Selbstläufer ist. Sie garantiert uns aber die Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben.