Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 16 / 2018
/in Allgemein /von ArchivDas Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick
Bundeshaushalt 2019: Familien und Mieter werden gestärkt, Infrastruktur verbessert
| Da viele Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, sieht der Haushalt Ausgaben in Höhe von 356,8 Milliarden Euro vor – das sind rund 13 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Damit steigen die Investitionen in Rekordhöhe; sie fließen vorrangig in die Bereiche Wohnen, Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung (Drs. 19/3400).
Nach wie vor wird es keine neuen Schulden geben. Das soll auch bis einschließlich 2022 so bleiben. Die Schuldenregel des Grundgesetzes wird in allen Jahren mit Abstand eingehalten. Und: Der Schuldenstand fällt im nächsten Jahr wieder unter die Grenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (eine europäische Bedingung).
Der Entwurf für den Haushalt zeigt, dass aufgrund der guten Wirtschaftslage viel Gutes gleichzeitig möglich ist. Das lässt sich beispielhaft an der Infrastruktur darstellen: Diese Koalition investiert so viel wie nie in Straßen, Schienen und Wasserstraßen. Die digitale Zukunft des Landes wird mit einem Sondervermögen für den Breitbandausbau und für die Digitalisierung unserer Schulen gesichert.
Grundstein für eine stabile Rente
Zugleich umfasst der Haushalt ganz viele Maßnahmen für Kinder und Familien. Dazu gehören die Erhöhung des Kindergelds, des Kinderfreibetrags und des Kinderzuschlags und bessere Qualität über das „Gute-Kita-Gesetz“. Ein neues Baukindergeld kommt, das BAföG wird ausgeweitet.
Die Koalition legt mit dem Haushalt auch den Grundstein für eine stabile Rente der Babyboomer, die ab 2024 in Rente gehen. Dazu werden Zuschüsse aus Steuermitteln zurückgelegt, um das Rentenniveau stabil und den Rentenbeitrag unter 20 Prozent zu halten.
Zusammenhalt wird gestärkt
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Der soziale Zusammenhalt wird durch Investitionen auf der einen und Vorsorge auf der anderen Seite gestärkt. Wir schaffen wichtige Perspektiven für die Zukunft“. Zukunftsinvestitionen und konkrete Verbesserungen für die Menschen haben Vorrang. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen keinen Grund, den Solidaritätszuschlag für die reichsten zehn Prozent der Steuerzahler früher als geplant abzuschaffen.
Außerdem ist die SPD-Fraktion auch nicht bereit, bis zu 40 Milliarden Euro mehr für Rüstung auszugeben. Stattdessen will sie die Weichen dafür stellen, dass die Rente bis 2040 abgesichert ist und der Mieterschutz noch deutlich weiter verstärkt wird, etwa durch einen Mietenstopp und weitere Gelder für sozialen und öffentlichen Wohnungsbau.
Nahles: Dieser Haushalt stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie
| Am Mittwochvormittag hat im Deutschen Bundestag die so genannte Generaldebatte stattgefunden. Anlass waren die Beratungen über den Bundeshaushalt 2019. Die Debatte stand im Zeichen der rechtsextremen Vorfälle in Chemnitz und deren Folgen. Doch Andrea Nahles setzte weitere Schwerpunkte: „Wir alle können mit unserem Handeln und unseren Worten das Vertrauen in den solidarischen Zusammenhalt unseres Landes stärken – oder dieses Vertrauen gezielt zerstören.“
Soziale Sicherheit und Zukunftschancen
Den Schwerpunkt ihrer Rede legte Nahles auf die Stärken des Haushaltsentwurfs für 2019. Zwei Scherpunkte gibt es laut Nahles: „Wir investieren in soziale Sicherheit. Und wir investieren in Zukunftschancen. Und das alles ohne neue Schulden.“ Sie sprach von einem „waschechten Investitionshaushalt“, der den Zusammenhalt im Land fördere.
Sozialpolitische Offensive
Nahles machte aber auch klar: „Wir brauchen jetzt eine sozialpolitische Offensive. In Metropolen und Städten wohnen sich inzwischen selbst Normalverdiener arm, weil die Mieten schneller steigen als die Löhne.“ Deshalb habe die Bundesregierung nun das Mieterschutzgesetz beschlossen. Mieterinnen und Mieter können damit ihre Rechte besser durchsetzen, und es hilft vor horrenden Mietpreissprüngen. Es gibt mehr Wohnungsbau, bessere Abschreibungsmöglichkeiten beim Bau und weniger Kosten für Mieter bei Modernisierungen.
Stabile Renten bis 2040 garantieren
Das zweite große Thema, bei dem die SPD-Fraktion aufs Tempo drückt, ist die Zukunft der gesetzlichen Rente. „Deswegen ist es gut und richtig, dass die Koalition jetzt für stabile Renten bis 2025 sorgt, sagte Nahles. Sie kündigte aber auch an: „Wer über Jahrzehnte Beiträge zahlt, muss sich sicher sein, dass er im Alter ein gutes Auskommen hat. Wir wollen stabile Renten bis 2040 garantieren. Ohne Anhebung des Renteneintrittsalters!“
Sie kritisierte die reflexhaften Einwände der anderen Parteien und erläuterte auch, was daran falsch ist: „Entweder Sie muten den Menschen Altersarmut zu, weil die Kaufkraft der Rente weiter stürzt. Das passiert nämlich, wenn wir einfach nichts tun. Oder Sie führen die Rente mit 70 ein, auch wenn kaum jemand solange arbeiten kann. Und privat vorsorgen? Das ist gut, aber kein Ersatz für eine vernünftige gesetzliche Rente!“
Für die SPD-Fraktion, so Nahles, sei klar: „Es gibt eine Alternative zu Armutsrenten. Und die heißt Rentengarantie.“
Das steckt alles im neuen „Rentenpakt“
| Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter ordentlich abgesichert zu sein. Das ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaats. Mit dem „Rentenpakt“, den das Kabinett Ende August verabschiedet hat und der zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, erneuert und stärkt die Koalition das Vertrauen in dieses Kernversprechen.
Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, die Alterssicherung langfristig zu stabilisieren, ohne dass eine Generation diese Aufgabe allein schultern muss. In Zeiten des demografischen Wandels ist das für unsere Gesellschaft eine große Herausforderung, da die Menschen immer länger Rente beziehen und gleichzeitig immer weniger junge Menschen über die Umlage die Rente der älteren Generation gegenfinanzieren.
Im Einzelnen beinhaltet der Rentenpakt folgende Maßnahmen:
Es wird eine doppelte Sicherheitslinie geben, indem zum einen bis zum Jahr 2025 ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und zum anderen für denselben Zeitraum ein Rentenbeitragssatz von höchstens 20 Prozent garantiert wird.
Da die Stabilität des Systems der Altersvorsorge ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, nimmt die Koalition dafür Steuermittel in die Hand: Der Demografiefonds, der im Bundeshaushalt von 2021 bis 2024 mit jährlich 2 Milliarden Euro aufgebaut wird, sichert die Beitragssatzobergrenze ab – auch für den Fall, dass unvorhergesehene Entwicklungen eintreten.
Neben der Sicherung des Rentenniveaus und der Obergrenze für den Rentenbeitragssatz sieht der Rentenpakt eine erneute deutliche Verbesserung der Erwerbsminderungsrente vor. Denn gerade wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheiden muss, braucht den Schutz der Solidargemeinschaft. Dazu wird die Zurechnungszeit, nach der die Renten so berechnet werden, als ob die künftigen Betroffenen nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten, noch einmal erheblich verlängert. Hiervon werden ab 2019 jedes Jahr etwa 170.000 Menschen profitieren.
Außerdem entlastet die Koalition bis zu 3,5 Millionen Geringverdiener bei der Beitragszahlung, ohne dass sich ihre Rentenanwartschaften verschlechtern. Diese Beschäftigten sind besonders auf größere finanzielle Spielräume angewiesen.
Schließlich wird allen Müttern oder Vätern für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Davon werden auch ca. zehn Millionen Mütter und Väter profitieren, die bereits Rente beziehen.
Was noch kommt
Die Koalition wird auf Druck der SPD-Fraktion noch in dieser Wahlperiode für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aber trotz langjähriger Beitragszahlung im Alter grundsicherungsbedürftig sind, eine Grundrente einführen die ein Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs sicherstellt und damit die Lebensleistung dieser Menschen besser anerkennt.
Selbstständige werden zudem besser geschützt und in das System der Alterssicherung einbezogen.
Mehr Schutz für Mieter vor Spekulation und Abzocke
| Die Koalition wird verhindern, dass Menschen in Zukunft aus ihrem Zuhause quasi raussaniert und gewachsene Wohnviertel zerstört werden. Die sogenannte Mietpreisbremse für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird unter anderem mit neuen Auskunftspflichten (künftig vor Unterschrift unter den Vertrag) für Vermieter verschärft, die eine Miete verlangen wollen, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Stellt sich heraus, dass der Vermieter sich nicht an die Auskunftspflicht gehalten hat, darf er sich für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses nicht auf eine Ausnahme berufen.
Ist der Mieter bzw. die Mieterin der Auffassung, die Miete liege unzulässiger Weise zehn Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann er oder sie einen solchen Wucher einfach rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.
Weniger Kostenumlage bei Modernisierungen
Vermieter dürfen die Miete nach einer Modernisierung künftig zusätzlich um nicht mehr als 3 Euro je Quadratmeter für die Dauer von sechs Jahren erhöhen. Beiden Seiten nutzt diese neue Regelung: Modernisierungen werden ermöglicht, aber die Miete bezahlbar gehalten. Das hat die SPD-Fraktion durchgesetzt. Bis zum Schluss hatte sich die Union dagegen gewehrt.
Gegen Spekulanten, die Mieter gezielt verdrängen, geht die Koalition hart vor: Zum Schutz der Mieter vor dem Herausmodernisieren und vor einer weiteren Gentrifizierung von Quartieren kann künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wenn Vermieter gezielt herausmodernisieren. So wird der Schutz der Mieter vor Spekulation und Abzocke effektiver gestaltet.
Gemeinsam mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus oder zum Baukindergeld schafft die Koalition hiermit einen Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum.
Politik für ein solidarisches Land
| Neustart für stabile Renten
Bis 2025 wird das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent stabil gehalten. Die Rentenbeiträge der Arbeitgeber und der Beschäftigten werden gleichzeitig nicht über 20 Prozent steigen. Das ist quasi eine doppelte Haltelinie. Außerdem werden diejenigen besser abgesichert, die künftig aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten können.
Und allen Eltern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden diese Erziehungszeiten besser anerkannt.
Mietenwende für bezahlbares Wohnen
Mit der Begrenzung der Modernisierungsumlage von heute elf auf acht Prozent in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ergreift die Koalition weitere Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen. Gezieltes Herausmodernisieren durch Investoren und Vermieter wird zukünftig mit Strafen bis zu 100.000 Euro belegt.
Außerdem wird die Mietpreisbremse verbessert, indem die Vermieter vollständige Auskunft über die Vormiete geben müssen. So können Mieterinnen und Mieter erkennen, ob die von ihnen verlangte Miete rechtmäßig ist.
Bildungschancen jetzt eröffnen
Mit dem Gute-Kita-Gesetz werden die Qualität der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Bildung verbessert und gleichzeitig die Kita-Gebühren abgebaut. Das bedeutet: bessere Bildung und gleiche Chancen von Anfang an.
Mit einer Grundgesetzänderung sorgt die Koalition dafür, dass der Bund in Zukunft die Länder und Kommunen mit Investitionen in Bildungsinfrastruktur unterstützen kann. Denn gute Schulen mit moderner Ausstattung sind die Grundlage für gute Bildung.
Das so genannte Qualifizierungschancengesetz öffnet die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit für alle Beschäftigten – unabhängig von Alter, Betriebsgröße und Ausbildungsstand. Lohnausfall oder Kosten der Weiterbildung werden ersetzt, und das Recht auf Weiterbildungsberatung wird ausgeweitet.
Außerdem hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende und eine Reform des BAföG durchgesetzt, damit eine gute Ausbildung und ein Studium keine Frage des Geldes mehr sind.
Demokratiefördergesetz, jetzt!
| Die Vorfälle in Chemnitz zeigen: Unsere demokratische Gesellschaft steht vor neuen Herausforderungen. Es gibt einen massiven Anstieg demokratiefeindlicher Phänomene wie Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Zeit, zu handeln!
Wir brauchen ein „Gesetz zur Förderung der Demokratie“, das die wichtige Arbeit von Projekten und Initiativen langfristig abgesichert und verlässliche Strukturen schafft. Vor allem bedarf es einer bundesweiten Förderung der Demokratiearbeit. Damit ist nicht gemeint, sozusagen „von oben“ Demokratie zu verordnen, sondern zum Beispiel Bildungsarbeit in Sachen Demokratie zu unterstützen und Engagement zu fördern.
Die SPD-Fraktion macht mit einem neuen Positionspapier deutlich: Sie unterstützt Familienministerin Franziska Giffey (SPD) bei der Erarbeitung eines „Demokratiefördergesetzes“ und wird sich in der Koalition dafür stark machen.
Zentrale Inhalte dieses Gesetzes sind:
Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Prinzipien zu stärken.
Die Beschreibung der Aufgaben dieses bürgerschaftlichen Engagements zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Außerdem, wie diese Aufgaben durch Aufklärung, Bildung, Information, Gegenargumentation und Unterstützung Betroffener erfüllt werden können.
Die Vergabe von Bundesmitteln durch Zuwendungen, Zuweisungen und öffentliche Aufträge, den Adressatenkreis dieser Gelder, die von nichtstaatlichen Organisationen zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen und den Erlass von Förderrichtlinien.
Übrigens: Das „Gesetz zur Förderung der Demokratie“ greift auf die bereits im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bestehenden Strukturen zurück.
100 Jahre Frauenwahlrecht
| Neue Zeiten. Neue Ideen.
In der mehr als 150-jährigen Geschichte der SPD zählt die Einführung des Frauenwahlrechts zu den zentralen Errungenschaften. Mutige Sozialdemokratinnen wie Marie Juchacz, Clara Zetkin und Luise Zietz waren es, die das aktive und passive Wahlrecht für Frauen erkämpft und damit den Weg bereitet haben für wichtige Meilensteine in der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
Die vergangenen 100 Jahre haben gezeigt: Perspektiven und Interessen von Frauen werden nur dann gleichwertig berücksichtigt, wenn Frauen in der Politik mitreden und mitentscheiden.
Nur 30 Prozent der Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages sind Frauen. So gering war der Anteil zuletzt nach der Bundestagswahl 1998! Ein genauer Blick auf die einzelnen Fraktionen zeigt, verbindliche Quotenregelungen wirken: SPD: 42 Prozent Frauenanteil, Die Linke: 54 Prozent, Bündnis 90/Die Grünen: 58 Prozent. FDP (24 Prozent), CDU/CSU (20 Prozent) und AfD (11 Prozent) sind weit entfernt von einer angemessenen parlamentarischen Repräsentanz von Frauen.
Auch wenn der Frauenanteil in der SPD-Bundestagsfraktion deutlich über dem Schnitt liegt, ist das kein Grund nachzulassen. Das Ziel ist klar: Mindestens die Hälfte der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten sollen Frauen sein!
Neue Zeiten, neue Kräfte
Die Wegbereiterin des Frauenwahlrechts und erste Rednerin in der Nationalversammlung, Marie Juchacz, war der Meinung: „Neue Zeiten brauchen neue Ideen und machen neue Kräfte mobil.“ Für die SPD-Bundestagsfraktion ist genau das die Leitschnur:
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten machen sich für Gleichstellung stark – im Bundestag und in der Regierung. Sie werden gemeinsam mit Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) dafür sorgen, dass die gleichstellungspolitischen Erfolge im Koalitionsvertrag zügig umgesetzt werden: von der ressortübergreifenden Gleichstellungstrategie bis hin zu gezielten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die auch heute noch ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung der Geschlechter ist. Mit der so genannten Brückenteilzeit hat die Regierung bereits ein wichtiges Gesetz im Kabinett beschlossen, von dem vor allem Frauen profitieren werden.
Repräsentanz von Frauen auf allen Ebenen verbessern
Die SPD-Abgeordneten setzen in den kommenden Monaten das Thema „Politische Teilhabe von Frauen“ mit Aktionen und Veranstaltungen – vor Ort und im Netz – prominent auf die Tagesordnung. Es geht um Antworten und Ideen, wie sich die Repräsentanz von Frauen auf allen Ebenen verbessern lässt.
Nein zu Sexismus! Und Ja zu einer Kultur der Gleichberechtigung in der SPD-Fraktion! Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekennen sich zu einem Arbeitsklima, das niemanden aufgrund seines Geschlechts diskriminiert oder geringschätzt.
Die SPD-Fraktion wird mobil machen für gleichberechtigte Teilhabe im Deutschen Bundestag und gibt damit ein klares Signal an die Länderparlamente und Stadt- und Gemeinderäte. Die Fraktion beteiligt sich gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen, Verbänden und Initiativen wie dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und den Frauen der Berliner Erklärung an der Debatte über Wege zur Parität in den Parlamenten. Die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten muss eine der zentralen Fragen bei der anstehenden Wahlrechtsreform sein.
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