Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 01 / 2018


Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

| Ohne Debatte haben die Fraktionen des Bundestages am Donnerstag, 18. Januar 2018, einstimmig einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (19/441) angenommen. Aufgabe des Gremiums ist die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes. Nach der Abstimmung über die Einsetzung wurden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums in namentlicher Abstimmung mit Stimmzettel und Wahlausweis (nicht geheim) vom Plenum gewählt. Dazu hatten die Fraktionen Wahlvorschläge vorgelegt (19/442).

Das Wichtigste zusammengefasst:
Auf Antrag von SPD, Union, FDP, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben die Fraktionen des Bundestages ein neues Parlamentarisches Kontrollgremium eingesetzt. Das Gremium ist jedoch nicht vollständig. Ein weiterer Wahlgang ist in Zukunft noch nötig, da der Kandidat der AfD nicht genug Stimmen erzielt hat.

So wurde gewählt:
Acht von neun Mitgliedern wurden gewählt. Das Gremium besteht jedoch aus neun Mitgliedern. Für die Wahl in das Gremium waren 355 Ja-Stimmen erforderlich. Für die CDU/CSU wurden gewählt: Stephan Mayer (Altötting) mit 560 Stimmen, Armin Schuster (Weil am Rhein) mit 557 Stimmen, Prof. Dr. Patrick Sensburg mit 518 Stimmen; für die SPD: Uli Grötsch mit 566 Stimmen, Burkhard Lischka mit 559 Stimmen; für die FDP Stephan Thomae mit 535 Stimmen; für Die Linke: Dr. André Hahn mit 419 Stimmen; für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz mit 500 Stimmen. Der Kandidat der AfD, Roman Johannes Reusch, erhielt 210 Stimmen und verfehlte damit den Einzug ins Gremium. Der amtierende Bundestagspräsident Thomas Oppermann (SPD) wies darauf hin, dass das Gremium damit unvollständig sei und zu gegebener Zeit ein weiterer Wahlgang anberaumt werden müsse.

| Wer weiß schon, dass die Menge Zucker in einer 400ml Tomaten-Ketschup-Flasche etwa 35 Stück Würfelzucker entspricht? Gerade der „versteckte“ Zucker in Lebensmitteln, in denen man ihn nicht vermutet, führt dazu, dass die meisten Menschen zu viel Zucker zu sich nehmen. Ähnlich verhält es sich mit Fetten und Salz in Fertiglebensmitteln wie Tiefkühlpizza, Nudelsaucen aus dem Glas oder in Dosensuppen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion tritt dafür ein, dass es neben Aufklärungskampagnen künftig auch eine verbindliche Strategie der Industrie zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Lebensmitteln geben soll. Außerdem fordert die SPD-Fraktion, dass es auch einen Zeitplan für die Umsetzung geben muss. Bei Nichteinhaltung soll eine gesetzliche Regelung greifen.

Zu süßes, zu fettes und auch zu salziges Essen macht krank: Die Zahl derjenigen, die von Übergewicht, Adipositas (Fettleibigkeit), Diabetes, Bluthochdruck oder HerzKreislauferkrankungen betroffen sind, hat sich in den letzten 40 Jahren mehr als verzehnfacht. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) schätzen die Folgekosten von falscher Ernährung für das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem auf gut 70 Milliarden Euro pro Jahr.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Ziel einer gesunden Ernährung nicht nur durch eine Verhaltensänderung des einzelnen Menschen zu erreichen. Sondern sie sieht auch Gesellschaft und Unternehmen in der Verantwortung. Deshalb reichen Aufklärungskampagnen für eine gesunde Ernährung allein nicht aus.

Anlässlich der größten Landwirtschaftsmesse „Internationale Grüne Woche“ debattierte der Deutsche Bundestag am Donnerstag unter dem Motto „Gesunde Ernährung – Für ein gutes Leben.“ Dazu bekräftigt die SPD-Bundestagsfraktion ihre Forderung nach einer Strategie zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Lebensmitteln in einem Positionspapier.

Die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Ursula Schulte, erklärt: „Wir fordern verbindliche Ziele, einen Zeitplan für die Umsetzung der Reduktionsziele sowie eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass sich Unternehmen nicht freiwillig an der Nationalen Reduktionsstrategie beteiligen.“ Zudem solle der Prozess wissenschaftlich begleitet werden. „Bundesernährungsminister Schmidt muss endlich ein zielführendes Konzept vorlegen. Das wäre gelebte Prävention und gelebter Verbraucherschutz“, sagt Schulte.

Der Bundestag hatte dazu bereits in der vergangenen Wahlperiode auf Initiative der SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag beschlossen. Leider zögerte der zuständige Bundeslandwirtschaftsminister (CSU) die Umsetzung lange hinaus, und schließlich stoppte die CDU/CSUFraktion das Vorhaben komplett.

Dabei gibt es in vielen Ländern Europas wie Großbritannien, Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, den skandinavischen Staaten und Österreich bereits Strategien, um den Anteil von Zucker, Fett oder Salz in Lebensmitteln zu mindern. So hat zum Beispiel die Salzreduktion in Großbritannien dazu geführt, dass das Risiko von Schlaganfällen und Herzerkrankungen um 40 Prozent zurückgegangen ist.

| Die SPD-Bundestagsfraktion verurteilt jegliche Form von Feindlichkeit gegenüber Jüdinnen und Juden. Der Kampf gegen Antisemitismus kann aber nicht allein Aufgabe des Staates und schon gar nicht der hier lebenden Jüdinnen und Juden sein, sondern er ist eine Sache, die alle angeht.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion ist sich zusammen mit den Fraktionen von Union, FDP und Grünen einig, dass gegen den zunehmenden Antisemitismus gehandelt werden muss. Für diesen Zweck soll künftig innerhalb der Regierung die Stelle eines/einer Antisemitismus-Beauftragten geschaffen werden, die alle Maßnahmen bündelt.

„Das Gedenken an die Shoa, an die Ent-rechtung und Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden wachzuhalten, ist heute angesichts des Erstarkens von rechtsextremen Kräften in Deutschland und ganz Europa wichtiger denn je“, heißt es in dem Antrag „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ (Drs. 19/444). Dabei handelt es sich um eine Initiative der Fraktionen von SPD, Union, Bünd-nis90/Die Grünen und FDP, die der Bun-destag am 18. Januar im Vorfeld des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus beschlossen hat.

Ausschlaggebend für den Antrag war eine Bestandsaufnahme zum Antisemi-tismus in Deutschland, die ein Expertengremium in der letzten Wahlperiode im Auftrag des Bundestages erarbeitet hat. Diese belegt, dass der größte Teil anti-semitischer Delikte in Deutschland von Rechtsextremen begangen wird. Aber auch die Gefahr eines durch Zuwanderung erstarkenden Antisemitismus muss in den Blick genommen werden. Dazu kommt, dass sich Antisemitismus in allen politischen Lagern wiederfindet, und er nimmt mit dem Antizionismus und der Israelfeindlichkeit auch neue Formen an.

Entschlossen gegen Antisemitismus
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme und von Handlungsempfehlungen des Exper-tengremiums fordert der Antrag der vier Bundestagsfraktionen die Bundesregie-rung auf, eine oder einen Antisemitis-musbeauftragte/n einzusetzen. Diese Funktion soll ressortübergreifend die Arbeit gegen den Antisemitismus koordi-nieren.

Des Weiteren ist aus Sicht der Parlamentarier das zivilgesellschaftliche Engagement und die Bildungsarbeit zur Prävention und Bekämpfung des Antisemitismus auszubauen und zu verstetigen. Eva Högl, SPD-Fraktionsvizechefin, bekräftigt: „Gegen das Verbrennen der israelischen Flagge und antisemitische Aus-schreitungen muss rechtlich vorgegangen werden“. Außerdem sollten antisemitische Straftaten statistisch besser erfasst werden.

Kerstin Griese, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktion, erklärt: „Wir verurteilen den Aufruf zum Boykott israelischer Geschäfte und Waren aus Israel aufs Schärfste und treten der weltweiten Bewegung, Boycott, Divestment, Sanctions‘ entschlossen entgegen.“

| Die SPD-Fraktion und die Unionsfraktion dringen auf einen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, der am 19. Dezember 2016 zwölf Todesopfer gekostet hatte. In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 19/455) betonen die beiden Fraktionen die Entschlossenheit, einen „Beitrag zu einer gründlichen Aufklärung und vor allem auch zu den notwendigen Schlussforderungen zu leisten“. Der Antrag wurde am Donnerstagabend erstmals im Parlament debattiert.

Das Wichtigste zusammengefasst:
SPD und Union fordern gemeinsam die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag. Der Ausschuss soll aufklären helfen, ob und wie Behörden im Vorfeld des Berliner Anschlages am Breitscheidplatz versagt haben.

Zuletzt hatte der Abschlussbericht des vom Berliner Senat beauftragten Sonderermittlers gravierende Fehler der Behörden auf allen Ebenen offenbart. Ergänzend zur laufenden Arbeit von Untersuchungsausschüssen in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen ist es deswegen aus Sicht der SPD-Fraktion an der Zeit, dass auch der Deutsche Bundestag einen Beitrag zur umfassenden Aufklärung leistet.

Dabei soll an die Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse und der Arbeit der Sonderbeauftragten in den Ländern sowie an die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages angeknüpft werden.

Nach dem Willen der Unions- und der SPD-Fraktion sollen dem Untersuchungsausschuss neun ordentliche Mitglieder angehören, davon drei von der CDU/CSU, zwei von der SPD sowie je ein Mitglied von der AfD-, der FDP-, der Linken- und der Grünen-Fraktion, und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern.

Welche Behörden haben womöglich versagt?
Dem Antrag der zwei Fraktionen zufolge soll sich das Gremium „unter Einbeziehung der Zeitspanne von der Einreise Anis Amris (der Attentäter) nach Deutschland bis zu seinem Tod ein Gesamtbild verschaffen zu dem Terroranschlag, zu seiner Person und seinen Alias-Identitäten, zu seinem Umfeld und möglichen Unterstützern“.

Außerdem soll sich der Untersuchungsausschuss ein Urteil bilden zu der Frage, ob die Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sowie die für den Vollzug des Asyl- und Aufenthalts-rechts zuständigen Behörden „unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten sachgerechte Maßnahmen ergriffen haben“.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll der Ausschuss laut Vorlage weitere Schlussfolgerungen für Befugnisse, Organisation, Arbeit und Kooperation der genannten Behörden ziehen und gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen aussprechen.

Ebenso soll er prüfen, welche Schlussfolgerungen für die Betreuung von Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen gezogen werden können und sollen.

Wie es in dem Zwei-Fraktionen-Antrag weiter heißt, soll das Gremium insbesondere klären, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse Behörden des Bundes zur Person Anis Amri sowie insbesondere zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit wann vorlagen oder hätten vorliegen müssen und was aufgrund dieser Erkenntnisse jeweils veranlasst wurde oder hätte veranlasst werden müssen.

Schließlich sollen die Ausschuss-Mitglieder unter anderem klären, „ob und gegebenenfalls in welcher Weise Anis Amri oder mögliche Mittäter, Hintermänner oder Unterstützer von Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden als Informationsquelle oder als sogenannter ,Nachrichtenmittler’ genutzt wurden sowie ob und gegebenenfalls in welcher Weise mit Rücksicht darauf durch Behörden insbesondere des Bundes von Maßnahmen gegen Anis Amri abgesehen wurde“.

| Am Freitagmorgen hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion beraten zur „Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (Drs. 19/439).

In den Sondierungsgesprächen haben sich die Sozialdemokraten mit der CDU/CSU auf ein gemeinsames Vorgehen zum Familiennachzug geeinigt und konnten gegen den ausdrücklichen Willen der Union durchsetzen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder zu ermöglichen. Wenn es zu einer gemeinsamen Koalition kommen sollte, wird die SPD-Fraktion daher mit der Union eine Neuregelung beschließen, mit der künftig ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug wieder mög-lich ist.

Der Antrag der Union sieht vor, den Familiennachzug bis zur Neuregelung weiter auszusetzen. Die bisherige Regelung läuft zum 16. März 2018 aus. Der Grund, warum die CDU/CSU-Fraktion jetzt bereits einen eigenen Entwurf in den Bundestag eingebracht hat, ist der, dass nur so ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ohne Fristverkürzungen möglich ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte und wollte dem Gesetzentwurf noch nicht beitreten, weil sie erst das Votum der Delegierten auf dem Bundesparteitag am Sonntag in Bonn abwarten will.

Konkreter Nachbesserungsbedarf
Die Sozialdemokraten sehen allerdings noch ganz konkreten Nachbesserungsbedarf bei dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion. In dem Gesetzestext muss festgeschrieben werden, dass die vorrübergehende Aussetzung des Familiennachzugs nur bis zum 31. Juli 2018 gilt. In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist kein explizites Datum genannt, sondern nur, dass die Verlängerung bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gelten soll. Die Aufnahme einer konkreten zeitlichen Befristung ist wichtig, damit es auch zügig zu einer Neuregelung und somit zur Wiedereinsetzung des Familiennachzuges kommt.

Auch muss klargestellt werden, dass An-träge sofort nach Ablauf der jetzigen Aussetzung ab 18. März gestellt werden können.

Eva Högl, zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, machte bei der Debatte am Freitagmorgen deutlich, dass für ihre Fraktion der Familiennachzug „notwendig und richtig“ sei. Der Schutz der Familie sei nicht nur „ein Menschenrecht“, sondern die Trennung von der Familie mache krank und einsam. Außerdem, so Högl, sei der Familiennachzug eine Voraus-setzung für gelingende Integration.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka wies darauf hin, dass Kinder zu ihren Eltern gehören und es keine Teilzeit-Elternschaft gebe. Er appellierte: „Lassen Sie uns den Familiennachzug steuern und integrieren statt dramatisieren“.

 


Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald

Zu den Sondierungen in Berlin

Die Sondierungen zeigen bereits jetzt schon, dass wir eine konservativ-neoliberale Rolle rückwärts erfolgreich verhindert haben. Am 21. Januar bin ich selbstverständlich als Delegierte beim SPD-Bundesparteitag dabei.

Hochrheinbahn: Kleine Anfrage im Landtag soll Klärung schaffen

Die Beschwerden und Klagen von Bahnreisenden und Berufspendlern über Verspätungen und mangelhaften Service auf den Linien der Hochrheinbahn sind eine nicht enden wollende Geschichte. Eine kleine Anfrage im Stuttgarter Landtag soll endlich Licht ins Dunkel bringen.

Diskutieren mit Schülern der Grund- und Werkrealschule Gurtweil

Lebhafte Diskussion über atomare Endlagerung sowie eine Obergrenze für Flüchtlinge – Was gibt es für Gründe in die Politik zu gehen? Für Lehrer, Schüler und Abgeordnete war die Diskussion hochinteressant, lebendig und „immer auf Augenhöhe“, so die Klassenlehrerin Frau Jutta Binner-Schwarz.

Es geht um die Sicherung der 260 Stellen der H. C. Starck Mitarbeiter

Es ist gut, wenn wir nach der Erfahrung mit dem finnischen Investor UPM bei der Papierfabrik in Albbruck im Jahr 2011 keine bösen Überraschungen mehr erleben.

Unterstützung der Resolution des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

Nun fordere ich die Landesregierung auf, endlich zu handeln und die zugesagte Spitzabrechnung umzusetzen. Es kann nicht sein, dass der Landkreis so lange auf den Kosten sitzen bleibt. Es ist nicht vermittelbar, dass der Bund allein in 2016 eine Summe von 5,5 Milliarden als Unterstützung bereit stellt, aber nur ein Bruchteil davon unten ankommt.

S-Bahn zum Euro-Airport Basel nicht ab Badischer Bahnhof

Die schweizerischen Presse sieht die künftige Linienführung für die neue S-Bahn von Basel SBB zum Euro-Airport (Mulhouse, Frankreich), die künftig im Zehnminutentakt verkehren soll - kein Halt im Badischen Bahnhof.

Lottogelder für das Bürgertheater Waldshut

BERLIN - 1000 Euro erhält ab sofort das Bürgertheater Waldshut jährlich (Alt-Waldshut e.V.) - Rita Schwarzelühr-Sutter hatte sich erfolgreich um Unterstützung für das Theater beworben.

Offizielle Übergabe des Förderbescheids für Breitbandausbau in Berlin

WALDSHUT - mit Bundesminister Christian Schmidt in Berlin: Urkunde über weitere Finanzhilfen zu Gunsten des Breitbandausbaus in der Stadt Waldshut-Tiengen

 


 

Zu den Sondierungen in Berlin

Kurz, sehr professionell und vor allem mit Ergebnis können wir Sozialdemokraten die Sondierungsgespräche abschliessen. Das Sondierungsergebnis ist eine gute Grundlage nicht nur für mögliche Koalitionsverhandlungen, sondern vor allem für die Menschen im Land. Beim sozialen Wohnungsbau wird es auch 2020 und 2021 finanzielle Mittel für den sozialen Wohnungsbau geben. Kleine und mittlere Einkommen und Familien sollen entlastet werden. Der Soli soll schrittweise abgeschafft werden und in dieser Wahlperiode mit einem deutlichen Schritt starten. Rund 90 Prozent aller Soli-Zahler können so schon bald durch eine Freigrenze vollständig vom Soli entlasten werden.

Die Sondierungen zeigen bereits jetzt schon, dass wir eine konservativ-neoliberale Rolle rückwärts erfolgreich verhindert haben. Am 21. Januar bin ich selbstverständlich als Delegierte beim SPD-Bundesparteitag dabei.

Die gesetzliche Krankenversicherung soll zukünftig wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten getragen werden. Das entlastet die ArbeitnehmerInnen auf einen Schlag um 5 Milliarden Euro. Außerdem soll es mehr Personal und bessere Bezahlung in der Pflege geben. Auch Maßnahmen für ein sicheres Leben in einer offenen Gesellschaft wurden festgezurrt.

Hochrheinbahn: Kleine Anfrage im Landtag soll Klärung schaffen

Die seit Jahren bekannten Probleme sind trotz vieler Beteuerungen seitens der DB AG und des Landes nicht besser werden. Auf meinen Brief an das Landesverkehrsministerium von Sommer 2017 mit meinen Fragen bezüglich der Hochreinbahn habe ich bislang noch immer keine Antwort erhalten. Da stellt sich mir die Frage, warum es hier nicht voran geht. Deshalb habe ich nun meinen SPD-Landtagskollegen Rainer Stickelberger gebeten, eine kleine Anfrage für den Stuttgarter Landtag auf den Weg zu bringen, um endlich mal Licht ins Dunkel zu bringen.

Rainer Stickelberger – SPD Landtagsabgeordneter
„Wir fordern nun vom Verkehrsministerium zügig schriftliche Antworten in Bezug auf die Probleme mit der Hochrheinbahn. Was wurde bislang unternommen, um diese Probleme zu lösen?“

Die Beschwerden und Klagen von Bahnreisenden und Berufspendlern über Verspätungen und mangelhaften Service auf den Linien der Hochrheinbahn sind eine nicht enden wollende Geschichte. Insbesondere die Zustände beim Interregio Express (IRE) der Deutschen Bahn auf der Strecke zwischen Ulm/Singen und Basel Badischer Bahnhof sind immer wieder Anlass für Ärger und Unmut. Die Klagen umfassen, u.a. häufige Verspätungen, Überfüllung, Sauberkeitsmängel und Probleme mit der Klimatechnik.

Diskutieren mit Schülern der Grund- und Werkrealschule Gurtweil

Waldshut – 11.01.2018. Am vergangenen Donnerstag besuchte ich die 38 Schülerinnen und Schüler der Klassen 9a und 9b der Grund- und Werkrealschule Gurtweil. Die Schulklassen mit ihren beiden Klassenlehrern Jutta Binner-Schwarz sowie Arne Schwarz hatten im Oktober 2017 eine politische Bildungsreise nach Berlin unternommen, um dort unter anderem den Bundestag und die Arbeit der Parlamentarier aus nächster Nähe kennenzulernen. Sehr gerne habe ich diese Studienreise finanziell bezuschusst, denn die Neugierde, der unverstellte Blick und das politische Interesse von jungen Menschen machen einfach immer wieder Freude.

Im Rahmen der Diskussion entwickelte sich ein lebhafter und abwechslungsreicher Meinungsaustausch, was mich sehr gefreut hat. Wichtiges Thema unter den Schülern war die Suche nach dem atomaren Endlager in der Grenzregion zur Schweiz.
Die Frage, weshalb ich in die Politik gegangen bin, beantworte ich immer gern, denn nach wie vor will ich etwas verändern und zwar zum Guten.

Weitere Themen und Fragen waren:

  • der typische Tagesablauf eines Abgeordneten
  • Obergrenze für Flüchtlinge
  • Cannabis-Legalisierung
  • die Bundeswehr und geplante Raketenstationierungen
  • wieder eine Große Koalition in Berlin

Es geht um die Sicherung der 260 Stellen der H. C. Starck Mitarbeiter

Der kurz vor Weihnachten angekündigte Verkauf der H.C. Starck-Division Surface Technology & Ceramic Powders (STC) in Laufenburg/Rhina an den schwedischen Höganäs-Konzern bietet nach den letzten Informationen Anlass für einen vorsichtigen Optimismus.

Es sieht im Moment gut in Bezug auf den Arbeitsplatzerhalt bei H.C. Starck in Laufenburg-Rhina aus. Essentiell für unsere Region ist es, wenn alle 260 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ich werde gemeinsam mit dem Betriebsrat, der eine hervorragende Arbeit leistet, die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten. In den letzten Tagen habe ich mit dem Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Andreas Becker telefoniert und mich nach dem Sachstand im Nachgang der Betriebsversammlung erkundigt.

Es ist gut, wenn wir nach der Erfahrung mit dem finnischen Investor UPM bei der Papierfabrik in Albbruck im Jahr 2011 keine bösen Überraschungen mehr erleben, darauf verzichten wir hier am Hochrhein gerne.

Unterstützung der Resolution des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

Die Ende Dezember 2017 vom Kreistag Breisgau-Hochschwarzwald beschlossene Resolution zur Erstattung von Unterbringungskosten von Flüchtlingen wird von mir nachdrücklich unterstützt.

Ärgerich finde ich, dass trotz anders lautender Beteuerungen von Landesseite aus weiter eine drastische Verschlechterung der Finanzlage von Landkreisen, wie z.B. Breisgau-Hochschwarzwald, in Kauf genommen wird.

Die Kreisräte von Breisgau-Hochschwarzwald wollten mit ihrem Dezemberbeschluss Alarm schlagen und haben darauf hingewiesen, dass sich bis Ende 2018 der Schuldenberg des Kreises auf mehr als 70 Millionen Euro aufgetürmt haben wird. Lediglich 3 Millionen Euro wurden bislang in Form einer Vorgriffszahlung überwiesen. Die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Wölfle hatte 2017 zur Klärung offener Finanzfragen bereits vier parlamentarische Initiativen im Stuttgarter Landtag unternommen und bislang immer nur vage Aussagen aus dem Innenministerium in Stuttgart erhalten. So war, etwa von Innenminister Thomas Strobel, zu hören, dass nirgends im Land ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt drohe.

Nun fordere ich die Landesregierung auf, endlich zu handeln und die zugesagte Spitzabrechnung umzusetzen. Es kann nicht sein, dass der Landkreis so lange auf den Kosten sitzen bleibt. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger auch nicht vermittelbar, dass der Bund allein in 2016 eine Summe von 5,5 Milliarden als Unterstützung bereit stellt und davon bei den Betroffenen nur ein Bruchteil unten ankommt.

Hintergrund:
Die Kommunen und Kreise sind seit Sommer 2015 mit Aufwendungen in Millionenhöhe für die staatliche Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen in Vorleistung getreten. Die Kreise und Kommunen haben damals schnell und zielorientiert gehandelt und die benötigten Unterkünfte geschaffen. Von Anfang an wurde von Bundesseite das Versprechen abgegeben, dass sämtliche Kosten erstattet werden. Jene Landkreise, wie Breisgau-Hochschwarzwald, die sehr hohe Kosten für die Unterbringung zu verbuchen hatten, sind besonders darauf angewiesen, dass diese Kosten durch das Land tatsächlich und abschließend erstattet werden.

S-Bahn zum Euro-Airport Basel nicht ab Badischer Bahnhof

Kritik an der Linienführung ohne direkte Anbindung nach Deutschland

Nach Informationen der schweizerischen Presse sieht die künftige Linienführung für die neue S-Bahn von Basel SBB zum Euro-Airport (Mulhouse, Frankreich), die künftig im Zehnminutentakt verkehren soll, keinen Halt in Basel Badischer Bahnhof vor.

Das ist keine gute Nachricht für die Menschen aus der Region Hochrhein. Denn alle, die künftig auf zuverlässige Bahnverbindungen zum Flughafen Basel angewiesen sind, müssen Zeitverluste und zusätzliche Wege in Kauf nehmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb die Deutsche Bahn hier nicht mit den schweizerischen und französischen Partnern an einem Strang zieht. Für die Pendler und Bahnreisenden vom Hochrhein, die ohnehin häufig unter Verspätungen leiden, wäre eine direkte Bahnverbindung ab Basel Badischer Bahnhof zum Euro-Airport eine große Erleichterung.

Die Kantone Basel-Stadt, Baselland und Solothurn haben erst kürzlich mit der französischen Région Grand Est eine Absichtserklärung zum Neubau bzw. zur Verlängerung der S-Bahnlinien S4 und S2 unterzeichnet. Nach dem jetzigen Stand müssen viele Reisende aus Deutschland, die nicht mit dem ICE anreisen, in Basel Badischer Bahnhof sowie Basel SBB umsteigen.

Mit einem Brief an das zuständige Landesverkehrsministerium sowie die Deutsche Bahn habe ich nun um eine Stellungnahme gebeten.

Lottogelder für das Bürgertheater Waldshut

BERLIN – Eine Zuwendung von 1000 Euro erhält ab sofort das Bürgertheater Waldshut (Alt-Waldshut e.V.) als Anerkennung für seinen bürgerschaftlichen Einsatz von Seiten der staatlichen Toto-Lotto GmbH. Die SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter hatte sich im Vorfeld brieflich an die Toto-Lotto GmbH in Stuttgart gewendet und erfolgreich um Unterstützung für das Theater geworben.

„Das ist erfreulich, denn jede finanzielle Zuwendung kann dazu beitragen, die Aktivitäten des Bürgertheaters zu stützen. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Mittel für freie Bühnen durch das Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst drastisch gekürzt wurden“.

Zur Erinnerung: Die jährlichen Landeszuschüsse, die vom Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg an die Theater verteilt werden, wurden von 12.500 auf 2.000 Euro gekürzt. Beim Bürgertheater Heimatabend freut man sich deshalb über die weihnachtliche Geldspritze.

„Wir freuen uns über jede Unterstützung, denn für unser Bürgertheater zählt jede Spende, damit wir unsere Theaterarbeit auch künftig fortsetzen können“.

Offizielle Übergabe des Förderbescheids für Breitbandausbau in Berlin

WALDSHUT – Auf Einladung von Bundesminister Christian Schmidt hat die Parlamentarische Staatssekretärin und Waldshuter SPD-Abgeordnete, Rita Schwarzelühr-Sutter, die Urkunde über weitere Finanzhilfen zu Gunsten des Breitbandausbaus in der Stadt Waldshut-Tiengen in Berlin entgegengenommen.

„Ich gratuliere herzlich der Stadt Waldshut-Tiengen, die künftig mit insgesamt 782.517 Euro beim Breitbandausbau mit Bundesgeldern gefördert wird. Gerade hier bei uns am Hochrhein gibt es bezüglich des Ausbaus des Glasfasernetzes noch großen Verbesserungsbedarf. Mit diesem Geld kann der Ausbau in Waldshut-Tiengen fortgesetzt werden, das freut mich sehr“.

Hintergrund: Die Bewilligung erfolgte aufgrund des Antrages innerhalb des 5. Förderaufrufes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.

2018 soll es in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde geben. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur startet deshalb das erste Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau. Insgesamt stehen für die Breitband-Förderung 2,7 Milliarden Euro bereit.

Ziel des Bundesförderprogramms ist es, den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu unterstützen, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist. Der unterstützte Ausbau erfolgt technologieneutral, um Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 bereitzustellen.

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 13/2017


Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

Am 19. Dezember jährt sich der Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz, bei dem im vergangenen Jahr zwölf Menschen starben und mehr als 60 zum Teil schwer verletzt wurden.

Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags Kurt Beck hat jetzt seinen Bericht vorgelegt. Die Erfahrungen der Opfer und Hinterbliebenen nach dem Anschlag zeigen, dass beim Opferschutz und der Opferentschädigung Handlungsbedarf besteht. Viele Opfer fühlten sich mit ihren Problemen allein gelassen, hatten mit bürokratischen Hürden, undurchsichtigen Verfahren und unzureichender finanzieller Unterstützung zu kämpfen.

Mit einem interfraktionellen Antrag haben sich SPD, Union, FDP und Grüne am Mittwoch mit den Opfern und Hinterbliebenen solidarisch erklärt und gemeinsam für eine konkrete Verbesserung des Opferschutzes eingesetzt (Drs. 19/234).

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sprach in der Debatte im Bundestag von dem Terroranschlag als „einem Anschlag auf uns alle“, der unendliches Leid und Schmerz für die Opfer und Angehörigen gebracht habe. Ihnen allen gelte das tief empfundene Mitgefühl der Abgeordneten.

Sie selbst empfinde ein „Gefühl von Scham und Schuld“ durch die Tatsache, dass „wir versagt haben, angemessen auf die Opfer und Angehörigen zuzugehen und sie angemessen zu unterstützen“.

Untersuchungsausschuss soll weiter aufklären

Nahles kritisierte die zutage getretenen Missstände in den Behörden, die womöglich dazu führten, dass der Attentäter nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen wurde. Nicht zuletzt deshalb sei es gut, dass Anfang kommenden Jahres ein Parlamentarischer Untersuchungs-ausschuss des Bundestages die Sachverhalte weiter aufklären und Konsequenzen ziehen soll.

Mit Blick auf die Erkenntnisse des Opferbeauftragten Beck sprach Nahles von „Respekt für die Opfer und Angehörigen“, wie sie ihr Schicksal meisterten, sich auch gegenseitig unterstützten und die Kraft hätten, klare Worte an die Bundeskanzlerin zu richten (in Form eines offenen Briefes, Anm. d. Redaktion).

Situation unverzüglich verbessern

Die Empfehlungen des Beauftragten sollen dem beschlossenen Antrag zufolge nun von der Bundesregierung sorgfältig geprüft und die erforderlichen Maßnahmen zur „Verbesserung der allgemeinen Sicherheit und der Situation der Opfer und Hinterbliebenen“ unverzüglich ergriffen werden.

Dazu gehören auf Bundes- und Länderebene neue zentrale Anlaufstellen zur Unterstützung der Opfer eines Anschlages und eine Prüfung über Höhe und Zugangsmöglichkeiten zu Entschädigungen. Alle Opfer von terroristischen Anschlägen müssen stets auch Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht für die Opfer von Gewalttaten erhalten können. Außerdem sollen künftig nichtdeutsche Opfer staatliche Entschädigungsleistungen in gleicher Höhe wie deutsche Opfer erhalten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Auf Antrag von SPD, Union, FDP und Grünen fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Beauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf den Berliner Breitscheidplatz vor einem Jahr sorgfältig zu prüfen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die die Situation der Opfer und Hinterbliebenen verbessern.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag einen Gesetzentwurf beschlossen, der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen soll, die im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Damit wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch das Informationsrecht von Frauen stärken.

Anlass für die Initiative ist ein Gerichtsurteil vom November: Das Amtsgericht Gießen hat die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Sie hatte auf ihrer Webseite das Herunterladen einer PDF-Datei ermöglicht, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zu dessen Durchführung in ihrer Praxis enthielt. Das Gericht sah darin unerlaubte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und einen Verstoß gegen Paragraf  219a StGB. Er untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen, wenn es wegen eines Vermögensvorteils oder in grob anstößiger Weise erfolgt.

Aus ihrer Sicht hat Kristina Hänel hingegen sachlich informiert – über gesetzliche Voraussetzungen, Methoden und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen. Sie kämpft inzwischen auch politisch für ein stärkeres Informationsrecht von Frauen beim Schwangerschaftsabbruch. Am Dienstag hat sie über 150.000 Unterschriften einer Online-Petition für die Abschaffung des Paragrafen 219a an Abgeordnete des Bundestags übergeben. „Wir unterstützen all diejenigen, die die Unterschriften geleistet haben“, sagt Sönke Rix, Sprecher für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Fraktion. Beim sogenannten Werbeverbot gehe es nicht um Werbung, sondern um Information.

Ärzte nicht kriminalisieren

Denn das Beispiel aus Gießen zeigt, dass es beim Paragrafen 219a große Interpretationsspielräume gibt und schon die Information über Schwangerschaftsabbrüche zu Anklage und Verurteilung führen kann. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das eine große Rechtsunsicherheit. In der Folge werden viele von ihnen gar keine Informationen mehr zu dem Thema bereitstellen.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Gerade sie müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Ärztin oder der Arzt sachlich über den erlaubten Eingriff informieren darf, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen.

SPD-Fraktion sucht fraktionsübergreifende Lösung

Mit ihrem Gesetzentwurf will die SPD-Fraktion den Paragrafen 219a deshalb aufheben – und damit Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte schaffen. „Der Paragraf 219a kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, selbst wenn sie nur über die angebotene Leistung Auskunft geben“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl.

Auch werde das Recht der Frauen, sich sachlich zu informieren und frei eine Ärztin oder einen Arzt wählen zu können, durch diese Vorschrift unzumutbar eingeschränkt. „Diese Situation können wir als SPD-Bundestagsfraktion nicht länger hinnehmen“, sagt Högl. „Der Paragraf 219a passt nicht mehr in die Zeit.“

Die Fraktionen der Grünen und der Linken wollen den Paragrafen ebenfalls streichen, auch die FDP-Fraktion sieht Reformbedarf. Die Unionsfraktion hat sich bisher nicht klar zu der Thematik geäußert.

Die SPD-Fraktion führt nun das Gespräch mit den vier Fraktionen, um eine fraktionsübergreifende Initiative auf den Weg zu bringen. Eva Högl: „Wir wollen eine breite Mehrheit im Bundestag für die Aufhebung des Paragrafen 219a finden.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen soll, die im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das bedeutet, den entsprechenden Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch zu streichen. Damit wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch das Informationsrecht von Frauen stärken.

Die SPD-Fraktion fordert den nationalen Ausstieg aus glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. In einem Antrag (Drs. 19/232), der am Dienstag im Bundestag beraten wurde, fordern die SPD-Abgeordneten von der Bundesregierung, die Anwendung von Totalherbiziden durch Privatpersonen und generell in Haus- und Kleingärten, auf öffentlichen Flächen und innerhalb geschlossener Ortschaften sofort zu verbieten. Eine Übergangsphase ist nur in speziellen Fällen in der Landwirtschaft denkbar.

Der Ausstieg aus Glyphosat ist lediglich ein erster Schritt hin zu einer breit angelegten Artenschutzstrategie, die Deutschland dringend braucht.

Was ist Glyphosat?
Glyphosat ist einer der umstrittensten Wirkstoffe einer ganzen Palette an chemischen Stoffen, die in Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz kommen. Erst deren großflächiger Einsatz hat die intensive Landbewirtschaftung möglich gemacht. Die wiederum ist die Hauptursache für den Verlust der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften. Die gesamte Nahrungskette ist in Gefahr. Mit dem Verschwinden der so genannten Ackerbegleitflora sterben auch die Insekten, und damit verschwinden auch die Vögel.

Ein großer Teil der glyphosathaltigen Wirkstoffe ist frei erhältlich und kann privat ohne Sachkundenachweis genutzt werden. Dabei gibt es die meisten Fehler und Überdosierungen. Zudem wird Glyphosat auch zur Pflege von öffentlichen Grünflächen, Spielplätzen, Bahnstrecken und Autobahnstreifen benutzt.

Forderungen der SPD-Fraktion
In dem Antrag fordern die Sozialdemokraten deshalb auch, das bereits im Pflanzenschutzgesetz bestehende grundsätzliche Verwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf Plätzen, Wegen und Straßen konsequent umzusetzen. Das funktioniert zum Beispiel, indem bestehende Ausnahmemöglichkeiten eingeschränkt werden.

Ebenfalls soll ein Verbot gelten, den Unkrautvernichter vor der Ernte, etwa auf Getreide- und Rapsfeldern einzusetzen.

Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel dürfen laut Antrag nur dann zugelassen werden, wenn keine unannehmbaren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt entstehen.

Es gibt schwer zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Flächen im Wein- oder Obstanbau am Hang, bei denen eine gewisse Übergangszeit unter Auflagen der Behörden möglich sein soll.

Die Deutsche Bahn als einer der größten Einzelanwender von Glyphosat soll dabei unterstützt werden, alternative Pflanzenschutzmittel zu entwickeln.

Darüber hinaus sollen Förderprogramme für einen nachhaltigen Pflanzenbau aufgelegt werden, mit dem Ziel, die in der Landwirtschaft eingesetzten Mengen chemischer Pflanzenschutzmittel zu reduzieren.

Zum Hintergrund
Der nationale Ausstieg aus glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion notwendig geworden, weil der geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) unlängst einer weiteren Zulassung von Glyphosat bis 2022 innerhalb der Europäischen Union zugestimmt hat, obwohl die geschäftsführende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ihr Veto eingelegt hatte und er deshalb für Deutschland eine Enthaltung hätte erklären müssen.

Matthias Miersch, stellvertretender SPD-Fraktionschef, betont: „Der Alleingang von Christian Schmidt hat einmal mehr belegt: Die Verantwortung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht ausschließlich beim Landwirtschaftsministerium liegen, da hier nicht genug Kontrolle und Abstand zur Agrarlobby bestehen.“ Letztlich gehe es aber, so Miersch, um einen neuen Ansatz in der gemeinsamen Agrarpolitik, hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Rita Hagl-Kehl, stellvertretende Sprecherin der AG Ernährung und Landwirtschaft, ergänzt: „Mensch und Umwelt sind auf die biologische Vielfalt angewiesen. Deshalb brauchen wir einen nachhaltigen Pflanzenbau. Unsere Landwirtschaft muss zukunftsfähiger und ökologischer werden.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Die SPD-Fraktion will den zügigen nationalen Ausstieg aus der Glyphosatanwendung. Glyphosat schädigt die Artenvielfalt und die Umwelt. Dazu gehört ein Sofortverbot im privaten Gebrauch, im öffentlichen Raum und bei der Vorernteanwendung in der Landwirtschaft. Es sollen Förderprogramme zu mehr Umweltverträglichkeit geschaffen und Alternativen entwickelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur Bekämpfung von unfairem Steuerwettbewerb beschlossen. Es geht um neue Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Der Antrag (Drs. 19/233) ist am Mittwoch im Deutschen Bundestag debattiert worden.

Bei den Vorhaben stehen verschärfte Kriterien für unfairen Steuerwettbewerb, Mindeststeuersätze in der EU und stärkere nationale Abwehrrechte im Mittelpunkt.

Christine Lambrecht, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende: „Die bisherigen Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb haben sich als unzureichend erwiesen.“

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, appelliert: „Ohne die aktive Mithilfe von europäischen Staaten, wie den Niederlanden, Irland, Luxemburg oder Malta, gäbe es nicht die derzeit bestehenden Möglichkeiten zur Steuerflucht. Erforderlich ist deshalb ein gemeinschaftliches Vorgehen der Europäischen Union gegen die unfairen Praktiken dieser Steueroasen.“

Zum Hintergrund:
Erst jüngst haben die ,Paradise Papers‘ enthüllt, dass sich Reiche und multinationale Unternehmen systematisch mit Hilfe von Briefkastenfirmen und Steueroasen ihrer Steuerpflicht entziehen. Viele dieser Steuerparadiese liegen nicht etwa in der Karibik, sondern direkt vor unserer Haustür. Die ‚Paradise Papers‘ haben ein Schlaglicht darauf geworfen, dass sich auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie die Niederlande, Irland, Luxemburg oder Malta an Steuerdumping beteiligen.

Die SPD-Fraktion fordert: Damit muss im Interesse der ehrlichen Steuerzahler hierzulande endlich Schluss sein. Steuerdumping durch einzelne Mitgliedstaaten darf nicht länger hingenommen werden. Wer die Vorteile eines gemeinsamen Markts genießt, darf keine Steuerpolitik zu Lasten der anderen Mitgliedsstaaten betreiben. Steuerdumping untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit des Steuersystems, entzieht dem Staat dringend benötigte Einnahmen und führt darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen.

Christine Lambrecht führt aus: „Wir wollen deshalb verschärfte internationale und europäische Kriterien für unfairen Steuerwettbewerb.“ Eine Nicht- oder Niedrigbesteuerung müsse künftig als unlauteres Steuerdumping gelten.

In der Europäischen Union müssen zudem laut Antrag Mindeststeuersätze bei der Körperschaftsteuer eingeführt werden. Die nationalen Abwehrrechte gegen unfairen Steuerwettbewerb müssen ausgebaut werden. Dazu gehört eine Quellensteuer und die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs, sofern die entsprechenden Zahlungen im Empfängerland nicht oder nur niedrig besteuert werden.

Das Wichtigste zusammengefasst: Ein im Bundestag beratener Antrag der SPD-Fraktion fordert einen stärkeren Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb. Dabei stehen Mindeststeuersätze in der EU und stärkere nationale Abwehrrechte im Mittelpunkt.

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag abschließend über die weitere Beteiligung deutscher Streitkräfte an insgesamt sieben Auslandseinsätzen beraten. Alle sieben Mandate sind um jeweils drei Monate verlängert worden und gegenüber den noch geltenden Mandatsbeschlüssen unverändert geblieben.

Das betrifft den jeweiligen Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen der Einsätze, die Höchstzahl der Soldatinnen und Soldaten sowie die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte.

Die Einsätze sind im Einzelnen:
Sea Guardian im Mittelmeerraum, das Mandat gegen die Terrororganisation IS, die Ausbildungsmission in Afghanistan, die Beteiligung an VN-Mission in Darfur und die Beteiligung an VN-Mission im Südsudan.

Weitere Informationen dazu gibt es hier:
http://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-diskutiert-auslandseinsaetze-bundeswehr

Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Mittel aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2018 beraten (Drs. 19/164).

Das ERP-Sondervermögen ist ein vom Bund verwaltetes Vermögen, das aus den Rück-zahlungen entstanden ist, die für die Finanzhilfen des Marshallplans zu leisten waren. Der daraus jährlich erwirtschaftete Ertrag wird hauptsächlich für die Wirtschaftsförderung verwendet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation gegenüber Großunternehmen oft strukturell benachteiligt sind.

Der Bundestag regelt jährlich mit einem Gesetz, wie die Mittel im nächsten Jahr einzusetzen sind. Die Vorlage für ein ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 wurde noch in der Großen Koalition vom Kabinett am 2. August 2017 beschlossen und ist nun beraten worden, weil ein weiterer Aufschub die Bereitstellung der ERP-Mittel 2018 verzögern würde. Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan sollen kommendes Jahr rund 790 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit erhalten insbesondere mittelständische Unternehmen und freie Berufe zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Volumen von 6,75 Milliarden Euro.

Neu ist in diesem Jahr, dass aus dem ERP-Sondervermögen künftig das Engagement der KfW finanziert wird, jungen Unternehmen mehr Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Das Investitionsvolumen der KfW wird sich dank der ERP-Förderung bis 2020 auf 200 Millionen Euro jährlich verdoppeln. Das ermöglicht es erfolgreichen Start-ups, zu wachsen, Arbeitsplätze zu sichern und besser am Markt Fuß zu fassen.

Die SPD-Fraktion hat sich weiter aufgestellt und am 4. Dezember ihren neuen Geschäftsführenden Fraktionsvorstand (GfV) gewählt. Bereits unmittelbar nach der Bundestagswahl im September waren Andrea Nahles zur Fraktionsvorsitzenden und Carsten Schneider zum Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt worden. Nun kommen neun stellvertretende Fraktionsvorsitzende, drei Parlamentarische Geschäftsführerinnen und die Justiziarin der Fraktion hinzu. Sie sind für zwei Jahre gewählt und jeweils für bestimmte politische Bereiche zuständig. Im Einzelnen sind das:

Sören Bartol für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Bau und Digitale Agenda. Der Hesse Bartol gehörte mit demselben Themenkreis auch dem vorherigen GfV an und sitzt seit 2002 für die SPD im Bundestag.

Hubertus Heil für Wirtschaft und Energie, Bildung und Forschung. Heil stammt aus Niedersachsen, ist seit 1998 Bundestagsabgeordneter und war zuvor bereits Stellvertreter für diesen Bereich.

Eva Högl für Innen, Recht und Verbraucherschutz, Kultur und Medien sowie Sport. Auch Högl, Parlamentarierin aus Berlin, war zuletzt bereits stellvertretende Vorsitzende für diese Ressorts und gehört dem Bundestag seit 2009 an.

Christine Lambrecht für Haushalt, Finanzen, Euro. Die hessische Abgeordnete ist seit 1998 im Bundestag. Lambrecht war bis Ende der 18. Wahlperiode Erste Parlamentarische Geschäftsführerin.

Karl Lauterbach für Gesundheit und Petitionen. Lauterbach ist Nordrhein-Westfale und seit 2005 im Deutschen Bundestag. Lauterbach verantwortete die Funktion und Bereiche bereits in der abgelaufenen Legislatur.

Katja Mast ist neues Mitglied im GfV und verantwortet die Ressorts Arbeit und Soziales, Frauen, Senioren, Familie und Jugend. Mast stammt aus Baden-Württemberg und ist seit 2005 Abgeordnete.

Auch Matthias Miersch ist neu in den GfV gewählt worden. Miersch (Niedersachsen) übernimmt Umwelt und Landwirtschaft. Auch er ist Bundestagsabgeordneter seit 2005.

Rolf Mützenich aus Nordrhein-Westfalen ist wie schon in der letzten Wahlperiode im GfV zuständig für Außen- und Verteidigungspolitik sowie Menschenrechte. Seit 2002 ist Mützenich Bundestagsabgeordneter.

Achim Post schließlich, ebenfalls Westfale, ist neu gewähltes GfV-Mitglied und übernimmt Europa und Wirtschaftliche Zusammenarbeit. Post sitzt seit 2013 im Deutschen Bundestag.

Neben den stellvertretenden Vorsitzenden ist auch die Parlamentarische Geschäftsführung gewählt worden: Zusätzlich zu dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Carsten Schneider aus Thüringen sind gewählt worden Bärbel Bas, Marianne Schieder und Dagmar Ziegler. Bas stammt aus NRW und ist seit 2009 Mitglied des Bundestages. Die aus Bayern stammende Schieder ist seit 2005 Abgeordnete. Ziegler stammt aus Brandenburg und hat seit 2009 ein Mandat im Parlament.

Sonja Steffen ist als neue Justiziarin der Fraktion gewählt worden. Die Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern ist seit 2009 im Bundestag.

 


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