22.12.2016 Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme ihrer Strategie „Leise Schiene“ um:
„Der Bund fördert die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investiert in Lärmschutz an Strecken und verschärft die Vorschriften. Die Bundesregierung verpflichtet sich den Schienenlärm bis 2020 im Vergleich zu 2008 zu halbieren. Zudem ist ein Schallemissionswert festgelegt, der nur von leisen Güterwagen mit sog. Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen eingehalten werden kann, bzw. von lauten Güterwagen nur dann, wenn sie mit einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit fahren. Das heißt, ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 sind laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich verboten“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Damit werden die Anwohnerinnen und Anwohner von Güterverkehrsstrecken – wie etwa jene der in meinem Wahlkreis gelegenen Gemeinde Gundelfingen – vor Schienenlärm wirksam geschützt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Erst vor wenigen Wochen hatte Rita Schwarzelühr-Sutter Vertreter der Gundelfinger Bürgerinitiative – Alte Trasse ohne Krach und Katastrophen“ (ATOKK e.V.) zum Schienengipfel der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin eingeladen. Dabei spielte das Thema Lärmschutz eine wichtige Rolle. Die SPD-Fraktion möchte Bürgerinnen und Bürger frühzeitiger beim Ausbau der Netze beteiligen; gleichzeitig soll der Schienenlärm erheblich reduziert werden.
Der Bund hat in den letzten Jahren rund 1,1 Mrd. Euro in den Lärmschutz investiert und wird dieses Engagement fortsetzen. Zudem werden nochmals 20 Millionen Euro für ein Lärm-Monitoringsystem an den Schienen freigegeben. Damit werden an festgelegten Streckenabschnitten nach einheitlicher Methode die Lärmemessionen vorbeifahrender Güterzüge gemessen – ein wichtiger Beitrag zu mehr Information und Transparenz beim Lärmschutz.
Die Strategie „Leise Schiene“ besteht aus drei wesentlichen Elementen. Der Lärmschutz an der Quelle wird gefördert (z.B. durch Innovationen, leisere Züge, Umrüstung auf Flüsterbremsen), der Lärmschutz an der Strecke wird ertüchtigt (z.B. durch innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände, -fenster) und die Vorschriften werden strenger (z.B. Abschaffung Schienenbonus, strengere Lärmschutzwerte, Fahrverbot laute Güterwagen).
Die Kernpunkte des Gesetzes lauten:
Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen.
Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist.
Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Aktuelles
Start des Antragsverfahrens für Netzwerkstelle KitaPlus des Bundesfamilienministeriums
/in Archiv /von Archiv13.01.2017 „Für viele Eltern ist es ein Balanceakt, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Um Eltern besser zu unterstützen, fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm „KitaPlus“ passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Betreuungsangebote. Die Kinder verbringen dabei nicht zusätzliche Zeit in der Kita, im Hort, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – die Betreuung soll jedoch zu anderen Zeiten angeboten werden“, so die SPD -Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Um die neu geschaffenen Angebote nachhaltig in den Kommunen zu verankern, werden ab 2017 zusätzlich „Netzwerkstellen KitaPlus“ gefördert. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe können ab sofort einen Antrag einreichen“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter.
Die „Netzwerkstellen KitaPlus“ sollen Kooperationen mit Vereinen, Verbänden und Akteuren der Arbeitswelt bilden und die kommunale Jugendhilfeplanung unterstützen. In den regionalen Netzwerken sollen bedarfsgerechte Betreuungsangebote abgestimmt, weiterentwickelt und ggf. neu geschaffen werden. Die „Netzwerkstellen KitaPlus“ fokussieren dabei darauf, neue kommunale Strategien zu planen und zu implementieren. Ziel ist es, bedarfsgerechte Betreuungsangebote nachhaltig zu verankern. Bei Fragen zum Bundesprogramm „KitaPlus“ steht Ihnen die Servicestelle Bundesprogramm „KitaPlus“ zur Verfügung:
E-Mail: servicestelle@bundesprogramm-kitaplus.de Tel.: 030 – 25 92 37 60 (pädagogisch-inhaltliche Beratung) oder 030 – 28 40 92 30 (Beratung zu Finanzen und der Nutzung der Datenbank)
Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
/in Archiv /von Archiv28.12.2016 „Interessierte Städte, Landkreise und kommunale Gebietskörperschaften können bis zum 10. Februar 2017 ihre Interessenbekundung für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einreichen mit dem Ziel als lokale Partnerschaften für Demokratie aktiv zu werden“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
In den lokalen Partnerschaften kommen die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlichen Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.
„Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben‘ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfolgt das Ziel, die Zivilgesellschaft in ihrem Engagement gegen demokratiefeindliche und menschenverachtende Entwicklungen zu stärken und unterstützen. Dafür hat der Deutsche Bundestag für das Haushaltsjahr 2017 die Mittel auf 104,5 Millionen Euro aufgestockt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Die Interessenbekundung ist spätestens bis zum 10. Februar 2017 (Posteingang) postalisch bei der Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzureichen:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 304, Regiestelle „Demokratie leben!“ Spremberger Straße 31 02959 Schleife
Für Rückfragen zum Interessenbekundungsverfahren steht eine Service-Hotline unter 035773 / 7399-150 (Montag – Donnerstag, 9.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr – 16.00 Uhr; Freitag 9.00 Uhr – 14.00 Uhr) bereit.
Weitergehende Informationen zu dem Bewerbungsprozess und den Förderrichtlinien unter:
www.demokratie-leben.de/.
Rita Schwarzelühr-Sutter: Bund setzt mit Verbot von lauten Güterwagen wirksamen Schutz vor Schienenlärm durch
/in Archiv /von Archiv22.12.2016 Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme ihrer Strategie „Leise Schiene“ um:
„Der Bund fördert die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investiert in Lärmschutz an Strecken und verschärft die Vorschriften. Die Bundesregierung verpflichtet sich den Schienenlärm bis 2020 im Vergleich zu 2008 zu halbieren. Zudem ist ein Schallemissionswert festgelegt, der nur von leisen Güterwagen mit sog. Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen eingehalten werden kann, bzw. von lauten Güterwagen nur dann, wenn sie mit einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit fahren. Das heißt, ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 sind laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich verboten“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Damit werden die Anwohnerinnen und Anwohner von Güterverkehrsstrecken – wie etwa jene der in meinem Wahlkreis gelegenen Gemeinde Gundelfingen – vor Schienenlärm wirksam geschützt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Erst vor wenigen Wochen hatte Rita Schwarzelühr-Sutter Vertreter der Gundelfinger Bürgerinitiative – Alte Trasse ohne Krach und Katastrophen“ (ATOKK e.V.) zum Schienengipfel der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin eingeladen. Dabei spielte das Thema Lärmschutz eine wichtige Rolle. Die SPD-Fraktion möchte Bürgerinnen und Bürger frühzeitiger beim Ausbau der Netze beteiligen; gleichzeitig soll der Schienenlärm erheblich reduziert werden.
Der Bund hat in den letzten Jahren rund 1,1 Mrd. Euro in den Lärmschutz investiert und wird dieses Engagement fortsetzen. Zudem werden nochmals 20 Millionen Euro für ein Lärm-Monitoringsystem an den Schienen freigegeben. Damit werden an festgelegten Streckenabschnitten nach einheitlicher Methode die Lärmemessionen vorbeifahrender Güterzüge gemessen – ein wichtiger Beitrag zu mehr Information und Transparenz beim Lärmschutz.
Die Strategie „Leise Schiene“ besteht aus drei wesentlichen Elementen. Der Lärmschutz an der Quelle wird gefördert (z.B. durch Innovationen, leisere Züge, Umrüstung auf Flüsterbremsen), der Lärmschutz an der Strecke wird ertüchtigt (z.B. durch innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände, -fenster) und die Vorschriften werden strenger (z.B. Abschaffung Schienenbonus, strengere Lärmschutzwerte, Fahrverbot laute Güterwagen).
Die Kernpunkte des Gesetzes lauten:
Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen.
Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist.
Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar – Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft
/in Archiv /von Archiv22.12.2016 Anfang Dezember hatte der Deutsche Bundestag dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugestimmt, Mitte Dezember folgte der Bundesrat. Bereits zum 1. Januar des kommenden Jahres werden erste Maßnahmen des neuen Gesetzes in Kraft treten und das Leben für Menschen mit Behinderungen verbessern.
„Uns war es wichtig, dass die sinnvollen und notwendigen Maßnahmen schnell umgesetzt werden können. Durch die Erhöhung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen und für Barvermögen ermöglichen wir Beziehern von Leistungen der Eingliederungshilfe mehr teilhabe und Selbstbestimmung. Außerdem verbessern wir die Bedingungen für Werkstattbeschäftigte“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Wir stärken aber auch die Schwerbehindertenvertretungen und setzen mit dem Bundesteilhabegesetz ein wichtiges Zeichen für einen inklusiven Arbeitsmarkt“, ergänzt die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter.
Zum Hintergrund:
Das Bundesteilhabegesetz sieht viele Verbesserungen im Sinne der Menschen mit Behinderungen vor. Für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Barvermögen von bisher 2.600 um 25.000 Euro auf dann 27.600 Euro, also mehr als das Zehnfache. Für Werkstattbeschäftigte verdoppelt sich das Arbeitsförderungsgeld und durch eine Erhöhung des Freibetrags wird weniger Werkstattentgelt auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Zum 1. April 2017 wird zudem der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben – hiervon profitieren zum Beispiel Bezieher der Blindenhilfe und viele Werkstattbeschäftigte, die Leistungen der Grundsicherung erhalten.
Die Schwerbehindertenvertretungen erhalten zum 1. Januar mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen. Zugleich soll eine neue „Wirksamkeitsklausel“ dafür sorgen, dass Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretungen bei Kündigungen von schwerbehinderten Mitarbeitern zukünftig besser einbeziehen.
Auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stärkt das neue Gesetz die Rechte der Beschäftigten. Für besonders wichtige Angelegenheiten wie z. B. Entlohnungsgrundsätze hat der Werkstattrat künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht.
Das Bundesteilhabegesetz tritt schrittweise in Kraft. Die künftige personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe wird zum 1. Januar 2020 wirksam, da für die verschiedenen Anpassungen ein mehrjähriger Übergangszeitraum erforderlich ist. Dann gelten auch der nochmals erhöhte Vermögensfreibetrag von rund 50.000 Euro und die Anrechnungsfreiheit von Partnereinkommen und -vermögen.
Schwarzelühr-Sutter: „Wir werden uns die Entscheidung der Schweizer Nuklearaufsicht genau anschauen.“
/in Archiv /von Archiv14.12.2016 Zur heutigen Pressekonferenz der Schweizerischen Nuklearaufsicht ENSI zum weiteren Vorgehen beim Standortauswahlverfahren in der Schweiz erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB:
„Aus deutscher Sicht werden wir uns die Entscheidung des ENSI genau anschauen. Grundsätzlich begrüße ich, wenn eine starke Aufsichtsbehörde die Vorschläge eines Vorhabenträgers kritisch hinterfragt. Hierbei muss allerdings klar erkennbar sein, dass die Sicherheit des Endlagers oberste Priorität hat. Wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, einen wachen Blick auf das Auswahlverfahren im Nachbarland zu werfen. Alle drei für die weitere Erkundung diskutierten Standortgebiete liegen nahe der Grenze zu Deutschland. Es ist besonders wichtig, dass das Schweizer Bundesamt für Energie zeitnah den von uns als notwendig erachteten Umweltbericht vorlegt. Alle Anrainer müssen erfahren, mit welchen konventionellen und radiologischen Umweltauswirkungen sie zukünftig rechnen müssen.“
Die Suche nach einem Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz offenbart Schwierigkeiten. Das eidgenössische Bundesamt für Energie (BfE) hat bekanntgegeben, dass die Nuklearaufsicht ENSI in ihrer Beurteilung maßgeblich vom Vorschlag der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) abweichen wird. Anfang 2015 hatte der Vorhabenträger Nagra mit dem sogenannten 2×2-Vorschlag die beiden ebenfalls im Grenzgebiet liegenden Standortregionen „Jura Ost“ und „Zürich Nordost“ für eine vertiefte Erkundung in Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens und somit als potentielle Endlagerstandorte vorgeschlagen. Diesem Vorschlag folgt das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nicht. Die direkt an der Grenze zu Deutschland gelegene Standortregion Nördlich Lägern soll nun ebenfalls näher auf ihre Eignung untersucht werden.
Das BMUB begleitet das Schweizer Standortauswahlverfahren. Es wird dabei von der Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT), einem renommierten, interdisziplinären Team unterstützt, das die von Schweizer Seite zur Verfügung gestellten Unterlagen bewertet. Zum Ende der Etappe 2, voraussichtlich Ende 2017, wird das BMUB im Anhörungsverfahren eine Stellungnahme zum Standortauswahlverfahren abgeben. Ende 2018 soll mit dem Bundesratsentscheid der Startschuss für diese letzte und entscheidende 3. Etappe der schweizerischen Standortauswahl fallen.
Quelle: BMUB
Ausbildungs-Ass in Bronze für Hectronic und Dunkermotoren aus Bonndorf
/in Archiv /von Archiv12.12.2016 Heute fand die Preisverleihung des Wettbewerbs „Ausbildungs-Ass 2016“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin statt. Die beiden Bonndorfer Unternehmen Hectronic und Dunkermotoren wurden für ihre Ausbildungskooperation HeDu mit dem Ausbildungs-Ass in Bronze ausgezeichnet. Rita Schwarzelühr-Sutter beglückwünschte die angereisten Preisträger aus Bonndorf persönlich.
„Das ist eine tolle Sache für unsere Region. Wir haben zwei Unternehmen, die mit ihrer innovativen Ausbildungskooperation ein großes Vorbild für andere Unternehmen sein können. Ich gratuliere Hectronic und Dunkermotoren für ihr außerordentliches Engagement bei der Ausbildung von jungen Menschen und diese verdiente Auszeichnung. Ich werde auch im kommenden Jahr die Unternehmen in meinem Wahlkreis dazu ermutigen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Initiative Ausbildungs-Ass der Wirtschaftsjunioren Deutschland steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und hat bereits zum 20. Mal Betriebe für innovative Projekte beim Thema Ausbildung ausgezeichnet.
25 Jahre Deutsche Bundesstiftung Umwelt
/in Archiv /von Archiv„Die größte Herausforderung der Menschheit im 21. Jahrhundert ist es, allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen, ohne dabei unseren Planeten zu zerstören. Das kann und wird nicht mit dem jetzigen Wohlstands- und Wachstumsmodell der Industrieländer gelingen. Wenn alle Menschen so produzieren und konsumieren würden wie die Europäer und Amerikaner, dann bräuchten wir drei oder vier Planeten in Reserve. Die haben wir aber nicht.“ – Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Horst Köhler zog gestern Abend dieses Fazit in seiner Festrede als Schluss- und Höhepunkt eines Kongresses, zu dem die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens ins Radialsystem Berlin eingeladen hatte.
Begrüßt hatten die Festtagsgäste die Vorsitzende des DBU-Kuratoriums und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (MdB), und DBU-Generalsekretär Dr. Heinrich Bottermann. Schwarzelühr-Sutter betonte in ihrer Funktion als Vertreterin der Bundesregierung und damit des Stifters, allein die absoluten Förderzahlen der DBU verdeutlichten die enorme Breitenwirkung der Stiftungsarbeit. Dabei sei erfolgreiche Innovationsförderung alles andere als trivial – Geld alleine nutze wenig. Um tatsächliche Hebelwirkungen zu erzielen, brauche man viel Sachverstand, Gespür für das Mögliche und eine gute Portion Risikobereitschaft. Die DBU habe die von ihr geförderten Projekte immer mit höchster Professionalität ausgewählt, entwickelt und kommuniziert – hier sei über die Jahre eine einzigartige Kultur nachhaltiger Projektförderung zur Entlastung der Umwelt gewachsen.
Quelle: DBU
Botschafter für Demokratie und Toleranz gesucht – Einsendeschluss 30. Januar 2017
/in Archiv /von Archiv08.12.2016 „Es ist wichtig, dass das Engagement für ein demokratisches und tolerantes Zusammenleben ausgezeichnet und gewürdigt wird. Auch in meinem Wahlkreis – am Hochrhein und im Hochschwarzwald – setzen sich viele Menschen in herausragender Weise für Demokratie, Toleranz und Integration ein und engagieren sich gegen Rechtsextremismus und Islamismus“, sagt die SPD-Bundestagsangeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Gerne schlage ich entsprechende Initiativen und Einzelpersonen aus meinem Wahlkreis als ‚Botschafter für Demokratie und Toleranz‘ vor, die sich mit einer kurzen Beschreibung ihres Projektes an mich wenden können.“
Das Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT) zeichnet am 23. Mai 2017 bis fünf „Botschafter für Demokratie und Toleranz“ aus. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter darf hierzu Vorschläge einreichen. Diese können bis zum 10. Januar 2017 per E-Mail an rita.schwarzeluehr-sutter@wk.bundestag.de eingereicht werden, oder postalisch an das Wahlkreisbüro Waldshut in der Wallstr.9/Kaiserstr.22. Weiterführende Informationen finden sich unter
http://www.buendnis-toleranz.de/
Der 23. Mai, der Tag des Grundgesetzes, wird jährlich mit einem Festakt durch das BfDT – gegen Extremismus und Gewalt feierlich begangen. Es ist auch der Gründungstag des BfDT, welches im Jahr 2000 durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz gegründet wurde. Anlässlich dieses Festtages zeichnet das BfDT jährlich bis zu fünf „Botschafter“ aus.
Bund fördert Sanierung des Kultur- und Vereinshaus in Titisee-Neustadt mit rd. 1,1 Mio. Euro
/in Archiv /von Archiv07.12.2016 Die Sanierung des Kultur- und Vereinshauses im Stadtteil Neustadt in Titisee kann beginnen. Der Zuwendungsbescheid ist auf dem Weg nach Titisee. Ziel des Projekts ist eine neue, zentrale Anlaufstelle im Stadtteil, die verschiedene Angebote wie Sprach- und Integrationskurse der VHS, der Lebenshilfe e.V. oder Vereins- und ehrenamtliche Angebote an einem Ort bündelt. Hierzu soll ein Hofgebäude saniert und umgenutzt werden.
„Mit der baulichen Erneuerung von Sport-, Jugend- und Kulturgebäuden unterstützen wir die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen und das sportliche und kulturelle Leben vor Ort. Dazu sind gerade solche integrierten Ansätze von Bedeutung“, so Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Das Projekt in Titisee-Neustadt war im Februar als eines von 56 kommunalen Einrichtungen ausgewählt worden, die im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert werden. Nun konnte nach Vorliegen aller Fördervoraussetzungen und nach Abschluss des Zuwendungsverfahrens der Bescheid durch die zuständige Bewilligungsbehörde, das Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR), erteilt werden.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung und zielt auf die Behebung des Investitionsstaus bei der sozialen Infrastruktur.
Schwarzelühr-Sutter: „Wir dürfen beim Thema nukleare Sicherung nicht nachlassen“
/in Archiv /von Archiv07.12.2016 Die Bundesregierung dringt darauf, den Schutz vor terroristischen Anschlägen mit Nuklearmaterial weltweit zu verstärken. „Wir dürfen beim Thema nukleare Sicherung nicht nachlassen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter auf der heute beginnenden Internationalen Konferenz zur nuklearen Sicherung in Wien. Nach der Erweiterung des internationalen Übereinkommens zum physischen Schutz von Kernmaterial müsse nun der zweite Schritt getan werden. „Jetzt ist es an der Zeit, auch für sonstige radioaktive Stoffe international rechtsverbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen“, sagte Schwarzelühr-Sutter.
Deutschland ist Vorreiter auf dem Gebiet der Sicherung von sogenannten „sonstigen radioaktiven Stoffen“. Bereits im Rahmen der 2008 von US-Präsident Obama initiierten Nukleargipfeltreffens setzte Deutschland dieses Thema auf die internationale Agenda.
Die Internationale Konferenz zur nuklearen Sicherung findet vom 5. bis 9. Dezember in Wien statt. Dem heute stattfindenden hochrangigen Ministersegment wird eine am Dienstag beginnende Fachtagung folgen. Die politischen Impulse werden unmittelbar in die inhaltlichen Diskussionen der etwa 2000 Teilnehmer aus über 80 Ländern einfließen.
Hintergrundinformation:
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem internationalen Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial am 26. Oktober 1979 beigetreten. Mit der im April 2016 erfolgten Änderung des Übereinkommens wurden der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, wurde auch auf Atomanlagen ausgeweitet.
Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auch der Katalog strafbewehrter Handlungen und die Regeln für die internationale Zusammenarbeit wurden erweitert.
Quelle: BMUB