Aktuelles

Rita Schwarzelühr-Sutter: Zeichen setzen gegen Gewalt an Frauen

25.11.2015 „Jede dritte Frau in Deutschland war in Ihrem Leben bereits sexueller oder körperlicher Gewalt ausgesetzt. Leider findet dieses Thema noch immer nicht die notwendige Beachtung in der Öffentlichkeit. Die Gewalt zieht sich dabei durch alle Teile der Gesellschaft. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder Herkunft und jeder sozialen Schicht. Leider finden nach wie vor zu wenige der betroffenen Frauen den Mut, sich mit ihren Erlebnissen an eine Beratungs- oder Unterstützungseinrichtung zu wenden“, erläutert die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
„An das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ können sich Frauen, die Opfer sexueller und körperlicher Gewalt geworden sind, jederzeit und vor allem vertraulich wenden“, ergänzt die SPD-Bundestagsabgeordnete und macht auf dieses besondere Beratungsangebot aufmerksam.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät betroffene Frauen rund um die Uhr unter der Rufnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de. Das Beratungsangebot ist kostenfrei, vertraulich und kann in 15 Sprachen in Anspruch genommen werden.

Schutz für Wildkatzen wird verbessert

24.11.2015 Das Bundesumweltministerium fördert den Schutz der in Deutschland heimischen Wildkatzen mit insgesamt 3,8 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Schon der Bau von Grünbrücken und Wildunterführungen hilft der Wildkatze, neue Lebensräume zu besiedeln und so den derzeitigen Bestand von schätzungsweise 5000 bis 7000 Tieren zu stabilisieren. Allein in Baden-Württemberg sind sechs Querungshilfen zur Überwindung von Autobahnen und Bahntrassen in Planung, die auch der Wildkatze helfen. Deutschland trägt nach internationalen Schutzabkommen eine besondere Verantwortung für die Wildkatze.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB: „Die Wildkatze steht als anspruchsvolle Art stellvertretend für viele weitere waldgebundene Arten und schützenswerte Wald-Lebensräume, denen die Schutz- und Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung unmittelbar zugutekommen. Beispielhaft ist das Projekt Wildkatzensprung, das in enger Zusammenarbeit mit der Bevölkerung vor Ort dazu beiträgt, den Erhaltungszustand zu verbessern.“
Das Projekt Wildkatzensprung läuft noch bis 2017. In fünf Bundesländern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen, wurden grüne Korridore gepflanzt, um Wälder mit Wildkatzenbeständen zu verbinden. Ein wichtiges Siedlungsgebiet der Wildkatzen ist die Oberrheinebene. Sechs Grünbrücken oder Grünunterführungen zur Überwindung der Autobahnen A5 und A8 sowie der ICE-Neubaustrecke zwischen Oberrheinebene und Schwarzwald sind dort im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung geplant.
Das Projekt Wildkatzensprung startete 2011 als eines der ersten Projekte im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Aktuell werden in diesem Programm 49 Projekte mit 120 Teilprojekten mit einem Volumen von rund 69 Millionen Euro umgesetzt.
Weitere Informationen:
Projekt Wildkatzensprung, www.biologischevielfalt.de/bp_pj_wildkatzensprung.html
Bundesprogramm Wiedervernetzung, www.bmub.bund.de/N45852
Naturschutzoffensive 2020, www.bmub.bund.de/N52386

Start des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“

24.11.2015 Im Hinblick auf den Zuzug der vielen von Krieg und Terror bedrohten Flüchtlinge in unser Land ist es wichtig, dass wir die Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig unterstützen. Der neue Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Stärkung unserer Willkommenskultur. Damit unterstützen wir das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen, die bei uns ein neues Zuhause finden wollen. Ich freue mich, dass das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ bereits jetzt starten kann“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die bis zu 10.000 zusätzlichen BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug sind außer für deutsche Freiwillige auch offen für Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU und Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.
Der Flüchtlingsbezug muss beim Abschluss einer BFD-Vereinbarung im Sonderprogramm begründet werden. Dabei stehen folgende Kategorien zur Auswahl:
Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u. ä.)
– Die unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsinnen- und Integrationslotsen, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u. ä.)
– Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z. B. Kitas, Schulen, Erwachsenen- bildungsformate u. ä.)
-Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, [Kultur, Jugendarbeit u. ä.)
-Die Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B.Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u. ä.)
-Die oder der Freiwillige sind selber Flüchtling im Sinne des Sonderprogramms
Bei einem BFD-Einsatz von Flüchtlingen sind bei Bedarf Intensivsprachkurse von 4 Wochen zu Dienstbeginn vorgesehen sowie einsatzbegleitende Maßnahmen zur Erlangung bzw. Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse möglich. Die Verteilung des Sonderkontingentes von bis zu 10.000 BFD-Stellen erfolgt jeweils hälftig auf die Zentralstelle BAFzA, die im Wesentlichen für die Kommunen und für nicht verbandlich organisierte Einsatzstellen als Zentralstelle fungiert, sowie auf die verbandlichen Zentralstellen. Das BAFzA-Kontingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die verschiedenen Bundesländer verteilt, wobei in der Feinsteuerung Differenzen zwischen dem „Königsteiner Schlüssel“ und der tatsächlichen Flüchtlingsverteilung berücksichtigt werden. Dieser Verteilungsschlüssel ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen. Auch die verbandlichen Zentralstellen sollen sich am Königsteiner Schlüssel orientieren.
Eine Buchung von BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug ist ab dem 24. November 2015 möglich und ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Sämtliche praktischen Informationen und Formulare sind unter www.bundesfreiwilligendienst.de verfügbar.

Augustinermuseum Freiburg wird als Nationales Projekt des Städtebaus gefördert

20.11.2015 Das Denkmalensemble des Augustinermuseums in der Freiburger Altstadt ist eines von 46 „Premium-Projekten“, die in diesem Jahr in das Bundesprogramm zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen wurden. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesbauministerium, übergab heute dem Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon einen Förderbescheid über 6,7 Millionen Euro für die Sanierung des Augustinermuseums.
Schwarzelühr-Sutter: „Das Augustinermuseum ist eine Visitenkarte der Stadt Freiburg und zieht bereits heute zahlreiche Besucher aus der ganzen Welt an. Ich freue mich, dass wir die Sanierung des denkmalgeschützten Komplexes maßgeblich unterstützen können“. Sie würdigte die langjährigen Anstrengungen der Stadt Freiburg zum Erhalt des ehemaligen Klostergebäudes und zur Entwicklung seines innerstädtischen Umfelds. Die Gesamtmaßnahme soll 2020 anlässlich des 900-jährigen Stadtjubiläums abgeschlossen sein.

Mit dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ fördert das Bundesbauministerium seit 2014 herausragende Projekte des Städtebaus, die weit über die Region hinaus wirken und Impulskraft für die Städtebauförderung insgesamt haben. Der Schwerpunkt des Investitionsprogramms liegt in diesem Jahr auf der Förderung von Denkmalensembles und Kulturbauten (z. B. UNESCO-Welterbestätten), energetischen Maßnahmen im Quartier und Grün in der Stadt.

Quelle: BMUB

Informationsveranstaltung „Bezahlbare Wohnungen für alle“

21.11.2015 „Bezahlbare Wohnungen für alle“ – zu einer Informationsveranstaltung mit diesem Thema hatten Europaminister Peter Friedrich und die Staatssekretärin im Bundesbauministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, ins Albertus-Magnus-Haus geladen.
Mit zusätzlichen Mitteln will der Bund die Länder beim sozialen Wohnungsbau unterstützen. Drigender Handlungsbedarf besteht zudem durch die aktuellen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen.
Zur Berichterstattung des Südkuriers zu der Informationsveranstaltung geht es hier.

Rita Schwarzelühr-Sutter: Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz

19.11.2015 „Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro. Damit tragen wir dem Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesbau- und Umweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter.
Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert:
der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3750 Euro auf 2000 Euro gesenkt.
Die Änderungen im Einzelnen:
Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro. Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.
Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis maximal 5000 Euro beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren.
Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ steigt der Zuschuss sogar auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten; maximal 6250 Euro können beantragt werden.
Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z. B. bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster.

Rita Schwarzelühr-Sutter: Weitere Stärkung des THW

Jugendliche aus Herrischried bei den Jugendpressetagen in Berlin

17.11.2015 Die SPD-Bundestagsfraktion hat vom 11. bis 13. November 2015 rund 100 Jugendliche aus ganz Deutschland zu den 10. Jugendpressetagen in Berlin eingeladen. Auf Vorschlag von der SPD-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, nahm auch Jacqueline Kehl aus Herrischried teil. Die 16-Jährige besucht die elfte Klasse des Scheffel-Gymnasiums in Bad Säckingen und schreibt regelmäßig für die Schülerzeitung. „Es war wirklich spannend so nah an die Politiker heranzukommen und sich mit ihnen auszutauschen. Ich hatte wirklich das Gefühl, sehr tief in den Politikalltag eintauchen zu können“, so die Schülerin.
„Während der Jugendpressetage der SPD-Bundestagsfraktion erfahren junge Menschen, wie Nachrichten entstehen und Medien über das politische Geschehen berichten. Die Jugendlichen bekommen sowohl einen Einblick in die tägliche Arbeit von Journalistinnen und Journalisten als auch in den Arbeitsalltag der Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Ich freue mich, dass ich zu den diesjährigen Jugendpressetagen auch eine Teilnehmerin aus meinem Wahlkreis begrüßen durfte. Es ist schön zu sehen, dass sich junge Menschen wie Jacqueline Kehl für die bedeutende Rolle der Medien in einer demokratischen Gesellschaft interessieren und die SPD-Bundestagsfraktion den Jugendlichen solch ein spannendes Programm anbietet“ so die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Das Programm für die Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten sah unter anderem die Teilnahme an einer Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann, einen Besuch des Studios des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und eine Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vor. Darüber hinaus konnten die Jugendlichen mit SPD-Bundestagsabgeordneten zu aktuellen politischen Themen diskutieren und sich mit Journalistinnen und Journalisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle austauschen.