23.01.2015 Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.
„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt Waldshuts SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt die SPD-Abgeordnete. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.
„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun ein Riegel vor“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete. Außerdem könnten Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden.
„Gut ist, dass der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst nach einer Woche nachkommen muss. Damit hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Aktuelles
Parlamentarische Staatssekretärin zu Besuch in Wehr
/in Archiv /von ArchivBundessieger im ökologischen Landbau kommt aus Klettgau
/in Archiv /von Archiv22.01.2015 „Innovativ, ökologisch und am Tierwohl orientiert – der Sieg des Hof Gasswies aus Klettgau freut mich sehr“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter. „Das umfassende Konzept des Hofs orientiert sich nicht nur an hohen Standards im Bereich von Umweltschutz und achtet auf Biodiversität, sondern sorgt sich darüber hinaus auch um eine tierfreundlich Haltung ihrer Milchkühe. Dafür wurde der Hof Gasswies zurecht prämiert“.
Neue Ideen, individuelle Ansätze und erfolgreiche Konzepte – das zeichnete die Sieger des Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2015 aus, die am Donnerstag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin ausgezeichnet worden sind.
Für ihr gesamtbetriebliches Konzept wurde das Ehepaar Silvia und Alfred Rutschmann in Klettgau mit ihrem Hof Gasswies aus-gezeichnet. Die Familie bewirtschaftet einen Milchviehbetrieb mit 50 Milchkühen und Nachzucht sowie 120 Hektar Fläche.
Im Vordergrund steht die sogenannte „Muttergebundene Kälberhaltung“, die das Tierwohl zum Ziel hat, sowie der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität. Während der gesamten Vegetationsperiode sind die Tiere Tag und Nacht auf der Weide. Nur 15 Prozent der Ackerfläche werden für den Futterbau genutzt, der Rest steht für Soja, Getreide und andere Marktfrüchte zur Verfügung. Mit etwa 5.000 Kilogramm Milch pro Kuh und Jahr wird nur so viel Milch erzeugt, wie es die Nutzung des Grünlandes zulässt.
Da die Tiere alle im Frühjahr auf der Weide gedeckt werden, kalbt die komplette Herde im Zeitraum Februar/März ab. Kuh und Kalb bleiben nach der Geburt ein bis zwei Wochen eng zusammen. Anschließend gehen die Kühe zurück in die Herde und das Kalb wird in die Kälbergruppe integriert. Dennoch hat das Kalb noch drei bis vier Monate lang Gelegenheit, den Kontakt zur Mutter zu halten, indem es jeweils nach dem Melken zweimal pro Tag saugen darf. Die Tiergesundheit hat sich seit der Umstellung auf diese sogenannte „Muttergebundene Kälberaufzucht“ deutlich verbessert. Außerdem ist das Grünland durch die extensive Bewirtschaftung besonders arten- und blütenreich.
Berufseinstiegsbegleitung für Schulen im Wahlkreis Waldshut
/in Archiv /von Archiv22.01.2015 „Ich freue mich sehr, dass die Langensteinschule und die Hans-Thoma Schule in Tiengen, die Alemannenschule in Wutöschingen, die Hans-Thoma- und Rudolf-Graber-Schule in Bad Säckingen, die Zelgschule in Wehr sowie die Albert-Schweizer-Schule in Gundelfingen zur Auswahl gehören und die Schülerinnen und Schüler hier mit der Berufseinstiegsbegleitung eine wichtige Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf erhalten“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter.
In diesem Jahr startet das ESF-Bundesprogramm zur Berufseinstiegsbegleitung. Mit rund einer Milliarde Euro ist es das finanzstärkste ESF-Programm, das der Bund in der Förderperiode 2014-2020 auflegt. „Viele junge Menschen haben Schwierigkeiten in der Schule, stolpern beim Start ins Berufsleben. Mit der Berufseinstiegsbegleitung gibt es eine Stütze mit deren Hilfe der erfolgreiche Einstieg ins Berufsleben auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gelingen kann“, erklärt Waldshuts SPD-Bundestagabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung an ausgewählten allgemeinbildenden Schulen, die zum Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss führen. Ziel ist es, keinen Jugendlichen auf dem Weg zu einem Schulabschluss und einer Berufsausbildung zurückzulassen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles setze mit dem ESF-Bundesprogramm zur Berufseinstiegsbegleitung einen wichtigen Schwerpunkt, denn gerade junge Menschen mit schlechteren Startchancen schaffen nicht immer aus eigener Kraft den Übergang von der Schule in den Beruf.
Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine individuelle Unterstützung beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in eine berufliche Ausbildung. Berufseinstiegsbegleiter helfen Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Erreichen des Schulabschlusses, unterstützen bei der Berufswahl und geben Hilfestellung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung. Durch die Berufseinstiegsbegleitung verbessert sich aber nicht nur die Chance auf einen Ausbildungsplatz für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Durch die Betreuung während der ersten sechs Monate der Ausbildung wird auch die Abbruchquote verringert.
Insgesamt stehen für die Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung für die Schulkohorten 2014/2015 bis 2018/2019 Haushaltsmittel in Höhe von 1,06 Mrd. Euro zur Verfügung – jeweils 530 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF sowie aus dem Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit. Mit diesem Betrag können rund 115.000 Jugendliche an mehr als 2.500 Schulen gefördert werden. Die Maßnahmen werden voraussichtlich Mitte März starten.
Gute Arbeit: Telefonische Sprechstunde mit Altpeter, Mast und Hinderer am Montagabend
/in Archiv /von Archiv23.01.2015 Am kommenden Montag ist es soweit: Erstmals bieten Landesarbeitsministerin Katrin Altpeter und die zuständigen Fachsprecher der SPD-Bundes- und Landtagsfraktion Katja Mast und Rainer Hinderer zeitgleich eine telefonische Sprechstunde rund um das Thema gute Arbeit an. „Wir Sozialdemokraten machen Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit. Dazu gehört, dass wir den Fachkräftebedarf der Zukunft sichern. Klar ist für uns: Wer arbeitet, soll von seinem Lohn auch gut leben können“, so Altpeter, Mast und Hinderer.
In Regierungsverantwortung in Land und Bund sorge die SPD dafür, dass es arbeitsmarkt- und sozialpolitisch vorwärts geht. „Mit dem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn ist zum 1. Januar ein weiterer sozialdemokratischer Meilenstein in Kraft getreten. Klar ist: Es wird auch in den kommenden Monaten Schritt für Schritt arbeitsmarkt- und sozialpolitisch weiter voran gehen. Die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen und die Bildungszeit werden kommen und das Landesarbeitsmarktprogramm wird fortgesetzt“, betonen die drei Arbeitsmarkt- und Sozialexperten.
Die Telefonsprechstunde findet am Montag, den 26. Januar von 18 bis 19 Uhr statt. Die drei SPD-Politiker sind wie folgt zu erreichen:
Katrin Altpeter: 0711 / 1 23-3540
Katja Mast: 030 / 2 27-73756
Rainer Hinderer: 07131 / 8 98 71 41
Schwarzelühr-Sutter: Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn beugt Missbrauch vor
/in Archiv /von Archiv23.01.2015 Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.
„Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt Waldshuts SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt die SPD-Abgeordnete. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft. Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die Aufzeichnungspflicht nicht.
„Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun ein Riegel vor“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete. Außerdem könnten Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet ist, nicht mehr zum Missbrauch benutzt werden.
„Gut ist, dass der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst nach einer Woche nachkommen muss. Damit hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Bussverbindung Bad Säckingen-Egg nun auch in Ferienzeit
/in Archiv /von Archiv19.01.2015 „Ich freue mich sehr, dass der Vertreter der SBG, des Landkreises Waldshut und des WTV eine Lösung für das Problem der Busverbindung Bad Säckingen-Egg gefunden haben. Der 11:10 Uhr Bus ab Bad Säckingen wird künftig auch in der schulfreien Zeit – erstmals bereits am 13. Februar – über Egg (Halt nur zum Ausstieg) fahren “, so Waldshuts SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Eine Arbeitnehmerin aus Egg hatte sich an die Abgeordnete gewandt, da die Umstellung des Busfahrplans in der Ferienzeit dazu führte, dass sie mit einer nicht mehr zumutbaren Wartezeit von drei Stunden konfrontiert war. Rita Schwarzelühr-Sutter hatte sich daraufhin beim WTV sehr für das verbesserte Busangebot in der Ferienzeit eingesetzt.
Rita Schwarzelühr-Sutter ehrt langjährige Mitglieder des SPD-Ortsvereins Lauchringen
/in Archiv /von ArchivRita Schwarzelühr-Sutter ehrt langjährige Mitglieder des SPD-Ortsvereins Lauchringen
/in Archiv /von Archiv21.01.2015 Zum Bürgerempfang des SPD-Ortsvereins Lauchringen hatte Ortsvereinsvorsitzender Fabian Wunderlich eingeladen. Rita Schwarzelühr-Sutter nahm die Ehrung langjähriger Mitglieder vor.Für 40 Jahre Engagement erhielt Helmut Städele die silberne Ehrennadel und für 50 Jahre Treue wurde Anselm Braun die goldene Ehrennadel verliehen
Über die Veranstaltung berichtet der Südkurier:
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/SPD-Ortsverein-Lauchringen-begruesst-politischen-Kurs-in-Bund-und-Land;art372610,7566064
Rita Schwarzelühr-Sutter: Ab sofort bis zum 01. März 2015 sind engagierte Städte und Gemeinden gesucht
/in Archiv /von Archiv16.01.2015 „Ob Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen oder Seniorenbüros – ab sofort können sich die verschiedensten Träger- und Mittlerorganisationen bei der Ausschreibung Engagierte Stadt bewerben“ bewirbt die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Das neue Netzwerkprogramm Engagierte Stadt stellt über drei Jahre bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung, um lokal engagierte Kooperationen zu beraten und zu unterstützen.
Ab sofort startet die Ausschreibung für das neue Programm Engagierte Stadt. Fünf Stiftungen, ein Unternehmen und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gehen gemeinsam neue Wege, um die Weiterentwicklung von bürgerschaftlichen Engagement in Städten und Gemeinden zu stärken. Partner sind neben dem BMFSFJ die Bertelsmann Stiftung, die BMW Stiftung Herbert Quandt, der Generali Zukunftsfond und die Herbert-Quandt-Stiftung sowie die Körber Stiftung und die Robert Bosch Stiftung.
Diese Zusammenarbeit ist ein Novum und so ist auch der Zuschnitt des Förderprogramms: Erstmals stehen nicht bestimmte Projekte oder Organisationsformen im Fokus, sondern lokale Kooperationen unterschiedlicher Akteure sollen gefördert werden. Das Ziel vor Ort: Eine Engagementstrategie aus einem Guss.
„Wir setzten nicht auf Patentrezepte, sondern auf die Lösungskompetenz der Akteure vor Ort. Diese wissen am besten, wo der Schuh drückt“, sagt Karin Haist, Leiterin des Bereichs Gesellschaft der Körber Stiftung.
Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Träger- und Mittlerorganisationen für Engagement und Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass sie mit anderen relevanten Engagement fördernden Akteure vor Ort zusammenwirken.
Es werden 50 Standorte mit einem Gesamtvolumen von bis zu drei Millionen Euro über zunächst drei Jahre gefördert und profitieren darüber hinaus von dem Beratungs- und Vernetzungsangebot, dass die Programmpartner zur Verfügung stellen.
Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Seite www.engagiertestadt.de
Gesucht: „Schulhof der Zukunft“
/in Archiv /von Archiv15.01.2015 Die Stiftung „Lebendige Stadt“ und die Deutsche Umwelthilfe suchen mit ihrem Wettbewerb „Schulhof der Zukunft“ Schulhöfe, die schöne, attraktive sowie kinder- und jugendfreundliche Orte sind und damit Vorbildcharakter haben.
„Der Schulhof hat eine wichtige Funktion: hier werden die Pausen vom Unterricht verbracht, Freunde getroffen, sich ausgetobt und sich ausgeruht. Schulhöfe sollten deshalb Orte sein, an denen sich Kinder und Jugendliche gerne aufhalten“, so Waldshuts SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter.
Ziel des Wettbewerb „Schulhof der Zukunft“ ist es, es Schulhöfe perspektivisch zu Lernorten zu entwickeln. Der unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks stehende Wettbewerb sucht deshalb in ganz Deutschland nach gelungenen Gestaltungsbeispiele. Sechs Schulhöfe werden als „Schulhof der Zukunft“ ausgezeichnet und mit je 2000 Euro prämiert.
Die Wettbewerbsunterlagen sind eingestellt unter: http://deinschulhof.de/fileadmin/user_upload/Download/deinSchulhof_Infoblatt.pdf
Einsendeschluss ist der 28.02.2015.