Mit einer höheren Impfrate wird die Bewertung der Pandemie differenzierter. Neben dem Inzidenzwert sollen auch andere Kriterien zählen. Vulnerable Gruppen müssen weiter geschützt werden. Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind vollständig geimpft. Weil schwere Krankheitsverläufe in der Gruppe der Geimpften damit unwahrscheinlicher werden, verliert die 7-Tage-Inzidenz als maßgeblicher Indikator zur Beurteilung der pandemischen Lage an Aussagekraft.
EEine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die in dieser Woche verabschiedet wurde, sieht deshalb vor, die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (die so genannte Hospitalisierungsrate) in den Fokus zu nehmen. Daneben sollen die 7-Tage-Inzidenz, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sowie die Impfquote als Indikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens herangezogen werden.
Die SPD-Fraktion fordert bereits seit langem, neben den Inzidenzwerten weitere Faktoren für eine differenzierte Bewertung der Pandemie heranzuziehen. Die Union hat eine Gesetzesänderung hierzu bisher stets abgelehnt. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich der Bundesgesundheitsminister und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun dieser Auffassung angeschlossen haben.
Lockdown ist nicht mehr zu befürchten
Das Gesetz stellt nun auch klar, dass alle Maßnahmen, die über Abstandsgebote, Maskenpflichten, Kontaktdatenerhebung und 3G-Regelungen hinausgehen, nur mit dem Ziel ergriffen werden dürfen, eine drohende Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung zu vermeiden. Ein Lockdown ist nicht mehr zu befürchten, da intensivere Einschränkungen gegenüber Geimpften und Genesenen verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen wären.
Gleichzeitig sollen vulnerable Gruppen weiterhin geschützt werden. In besonderen Einrichtungen dürfen Arbeitgeber:innen deshalb bereits heute den Impfstatus bei ihren Beschäftigten erfragen. Dies gilt zum Beispiel für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder im Bereich der ambulanten Intensivpflege. Künftig werden weitere Einrichtungen erfasst, vor allem die stationäre Altenpflege sowie Kitas und Schulen.
Keine generelle Auskunftspflicht
Dort darf künftig während der Geltungsdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Impfstatus der Beschäftigten vom Arbeitgeber abgefragt werden, sofern es dem Infektionsschutz dient. Der Bundestag hat die epidemische Lage von nationaler Tragweite zuletzt am 25. August um drei Monate verlängert. Die SPD-Fraktion hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass es keine generelle und unbefristete Auskunftspflicht – wie von der Union gefordert – geben wird. Zudem hat sich die Fraktion dafür eingesetzt, dass die pandemiebedingten Erleichterungen für Vereine, Stiftungen, Gesellschaften oder Genossenschaften verlängert werden.
Aktuelles
3,2 Mio. Euro fürs Internet in Gundelfingen
/in Allgemein /von Thomas WursterDer Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) erhält aus dem Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breibandausbaus einen Zuschuss in Höhe von 3.164.616,00 Euro . „Damit kommt die Digitalisierung wieder einen für die Region wichtigen Schritt weiter. Der ZVBBH investiert kräftig in die Erschließung unterversorgter Adressen und der Bund honoriert das mit einer Förderquote von 50 Prozent. Gerade jetzt, in Zeiten von vermehrtem Home-Office und häufigen Videokonferenzen sind schnelle und stabile Verbindungen unverzichtbar. Gleichzeitig wird die Attraktivität der Gemeinde für junge Familien und Unternehmen durch diese Investitionen langfristig gesteigert“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Die Gesamtkosten zur Erschließung von Gundelfingen betragen 6.329.233,00 Euro.
ENSI sollte Sicherheitsbedenken der neuen Studie zum AKW Leibstadt rasch prüfen
/in Allgemein /von Thomas WursterDer deutsche Reaktorsicherheitsexperte Prof. Dr. Manfred Mertins von der TU Brandenburg kommt in einer am 2. November 2021 veröffentlichten Studie, die er im Auftrag der Schweizerischen Energiestiftung (SES) erstellt hat, zum Ergebnis, dass das Atomkraftwerk Leibstadt den heutigen Sicherheitsansprüchen für einen Langzeitbetrieb nicht genügt. Die neue Studie weist auf gravierende Sicherheitsdefizite und Abweichungen zum internationalen Stand von Wissenschaft und Technik hin. In einer ersten Reaktion fordert die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter die Schweizer Atomaufsicht ENSI auf, die Ergebnisse der Studie rasch zu überprüfen. Sie bekräftigte zugleich ihren Wunsch nach grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen für die geplanten Laufzeitverlängerungen der schweizerischen Atomkraftwerke. Rita Schwarzelühr-Sutter: „Die Sicherheit muss auf beiden Seiten des Rheins das wichtigste Ziel sein“.
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Gemeinsam für Klimaschutz und Artenvielfalt
/in Allgemein /von Thomas WursterMit einem Appell an den Gemeinsinn aller hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Darmstadt zu einem breit angelegten Umsteuern aufgerufen, um biologische Vielfalt zu erhalten und die Erderwärmung zu stoppen. Beim Festakt zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises an Ökologin Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese und Moorforscher Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joosten sagte der Bundespräsident, dass „nur aus Gemeinsamkeit Veränderung entstehen kann“. Der mit 500.000 Euro dotierte Preis wird Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) vergeben und zu gleichen Teilen an die beiden Preisträger:innen vergeben. Gewiss sei es unbequem und anstrengend, sich von liebgewonnenen Konsum- und Ernährungsgewohnheiten zu verabschieden. Doch müsse man „mit dem Irrtum aufräumen, Klima-, Arten- und Umweltschutz hätten vor allem mit Verzicht, Enthaltsamkeit und Freudlosigkeit zu tun“, sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Laudatio.
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“Sprache wird noch wichtiger werden”
/in Allgemein /von Thomas WursterSprache ist der Schlüssel zur Teilhabe. Ein Beispiel dafür, wie es gut gehen kann, ist die Sprachkita in Erzingen. Sie wird vom Bund mit 43.751 Euro gefördert. Die Staatssekretärin und SPD-Bundestagskandidatin Rita Schwarzelühr-Sutter hat sich angesehen, was in der katholischen Einrichtung geleistet wird. Erzingen ist einer von fünf Sprachkita-Standorten in kirchlicher Zuständigkeit. Im Umkreis gibt es weitere Projekte dieser Art in Wutöschingen, Waldshut, Hüningen und Blumberg. Wie der Start in Erzingen trotz Pandemie und personellen Engpässen gelungen ist, erläutert Geschäftsführerin Miriam Gutmann. Sie verdeutlicht, wie sehr ein gutes Kita-Angebot von den qualifizierten Fachkräften abhängig ist. Und dass deutsche Einrichtungen hier, ähnlich dem Pflegebereich, die Anziehungskraft des Schweizer Lohnniveaus zu spüren bekommen.
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Bundesumweltministerium fördert Radverkehr in Mannheim mit rund einer Million Euro
/in Allgemein /von Thomas WursterDie Augustaanlage in der Mannheimer Innenstadt wird mit beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr ausgestattet. Dafür erhält die Stadt Mannheim rund eine Million Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMU). Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, überreicht die Förderurkunde an Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Kommunen übernehmen im Klimaschutz Verantwortung und gehen oft beispielhaft voran. Das unterstützen wir im Bundesumweltministerium mit der Nationalen Klimaschutzinitiative. Ich freue mich sehr, dass Mannheim diese Fördermöglichkeiten nutzt, um in eine neue und sichere Radverkehrsinfrastruktur zu investieren. Gemeinsam treiben wir so nicht nur den Klimaschutz voran. Durch die Verbesserung der Luftqualität und durch Lärmsenkungen wird auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor Ort verbessert.“
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BMU fördert „Superradwegenetz“ in Tübingen mit 12,6 Millionen Euro
/in Allgemein /von Thomas WursterZum Baustart übergibt Rita Schwarzelühr-Sutter den Förderscheck an Oberbürgermeister Boris Palmer: Tübingen will bis 2030 klimaneutral werden. Dafür soll die Universitätsstadt mit tiefgreifenden Veränderungen im Stadtgebiet von der „Autostadt zur Fahrradstadt“ verwandelt werden. Das „Superradwegenetz Tübingen“ ist eines der Projekte, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll. Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert die Errichtung eines Radvorrangroutennetzes in Tübingen mit 12,6 Millionen Euro über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI). Rita Schwarzelühr-Sutter: „Tübingens Mobilitätswende ist ein herausragendes Beispiel für kommunalen Klimaschutz. Mit dem durchgreifenden Umbau setzt die Stadt ein Zeichen, wie trotz topografischer Herausforderungen der Anteil am Radverkehr deutlich erhöht werden kann. Das ist ein Gewinn für alle: weniger Lärm, weniger Abgase, weniger Stau und weniger CO2. Durch das Projekt sollen bestehende Lücken im Radnetz geschlossen und mit Sonderbauwerken noch mehr Menschen vom Fahrradfahren überzeugt werden. Dass die Radbrücke Ost sich dabei gut in das unter Denkmalschutz stehende Stadtbild integriert, ist ein Vorbild auch für andere Städte.“
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Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 13/2021
/in Allgemein /von Thomas WursterDIE GANZTAGSBETREUUNG FÜR GRUNDSCHULKINDER KOMMT
Ab 2026 soll der Anspruch auf acht Stunden Betreuung am Tag in Kraft treten. Er verbessert die Chancengleichheit aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bund und Länder haben sich am Montagabend im Vermittlungsausschuss auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geeinigt. Das sind gute Nachrichten für die Familien in Deutschland. Eine gut funktionierende Kinderbetreuung ist doppelt wichtig – für die Chancengleichheit aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Genau deshalb war der Rechtsanspruch im Koalitionsvertrag verankert worden.
Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen knüpft an den 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz an und soll ab 2026 gestuft in Kraft treten. Ab dem Schuljahr 2026 soll er in jedem neuen Schuljahr für alle Erstklässler gelten, die diesen bis zur vierten Klasse behalten – so dass dann ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag hat.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sprach von einem „großen Fortschritt für Kinder und Familien“. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, es handele sich um eine wichtige Weichenstellung für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Bundesrat hatte hierzu den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit der gefundenen Einigung soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Der Bundestag hat der Einigung am Dienstag zugestimmt. Der Bundesrat soll am Freitag beschließen.
Um diese Einigung wurde hart gerungen. Am Ende steht ein großer Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion – und ein großer Fortschritt für Kinder und Familien in diesem Land, die gerade in den letzten Monaten der Pandemie erhebliche Lasten getragen haben.
Der Kompromiss enthält folgende zentrale Punkte:
30 MILLIARDEN FÜR DEN WIEDERAUFBAU NACH DER FLUT
Der Bundestag hat die Errichtung der „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen. Das Gesetz ermöglicht einen schnellen Wiederaufbau und setzt die Insolvenzantragspflicht aus. Durch Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021 sind in einigen Regionen im Südwesten des Landes enorme Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und der Infrastruktur entstanden. Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen. Dazu haben die Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in einer Sondersitzung beschlossen.
Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro trägt der Bund alleine. Die übrigen 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder.
Das Gesetz enthält außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Ziel ist es, dass die Geschädigten ihr Geld auch bei gepfändeten Bankkonten bekommen. Und es wird geregelt, dass für Unternehmen in den betroffenen Regionen die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt wird – so wie es bereits in der Pandemie galt. Damit gewinnen die Betriebe Zeit, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen und Arbeitsplätze zu sichern.
Zudem schaffen die neuen Regeln die rechtlichen Voraussetzungen für ganz praktische Hilfe vor Ort. Dazu wird das Baugesetzbuch verändert, um die Errichtung mobiler Unterkünfte für Betroffene bzw. mobile Läden und Infrastrukturen (Rathäuser, Schulen, Kitas) zu erleichtern.
In enger Abstimmung mit den betroffenen Ländern wurden die Sonderregelungen auch auf Nachbargemeinden und auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeweitet. Damit wird den Betroffenen schnell und unbürokratisch in der akuten Notlage geholfen.
Für den Verkehrsbereich geht es vor allem darum, notwendige Ersatzneubauten für die Infrastruktur schnell zu planen und umzusetzen. Dies wird ermöglicht, indem auf langwierige Planfeststellungsverfahren für Ersatzneubauten verzichtet wird. Das gilt auch und insbesondere, wenn Erweiterungen von Bauwerken zum Schutz vor Naturkatastrophen errichtet werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen wird und dass die Mittel schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Sie begrüßt, dass die betroffenen Länder die Vergabepraxis für die Kommunen erleichtert haben.
Um künftig in Katastrophenfällen schneller und effizienter Betroffene zu warnen, wird das sogenannte Cell Broadcast zügig eingeführt: Mit dieser Technik werden Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet verschickt. Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Empfänger:innen müssen keine spezielle App herunterladen, sondern können per einfacher Textnachricht gewarnt werden und das auch bei schlechtem Mobilfunknetz.
DIE HOSPITALISIERUNGSRATE RÜCKT IN DEN MITTELPUNKT
Mit einer höheren Impfrate wird die Bewertung der Pandemie differenzierter. Neben dem Inzidenzwert sollen auch andere Kriterien zählen. Vulnerable Gruppen müssen weiter geschützt werden. Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind vollständig geimpft. Weil schwere Krankheitsverläufe in der Gruppe der Geimpften damit unwahrscheinlicher werden, verliert die 7-Tage-Inzidenz als maßgeblicher Indikator zur Beurteilung der pandemischen Lage an Aussagekraft.
EEine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die in dieser Woche verabschiedet wurde, sieht deshalb vor, die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (die so genannte Hospitalisierungsrate) in den Fokus zu nehmen. Daneben sollen die 7-Tage-Inzidenz, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sowie die Impfquote als Indikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens herangezogen werden.
Die SPD-Fraktion fordert bereits seit langem, neben den Inzidenzwerten weitere Faktoren für eine differenzierte Bewertung der Pandemie heranzuziehen. Die Union hat eine Gesetzesänderung hierzu bisher stets abgelehnt. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich der Bundesgesundheitsminister und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun dieser Auffassung angeschlossen haben.
Lockdown ist nicht mehr zu befürchten
Das Gesetz stellt nun auch klar, dass alle Maßnahmen, die über Abstandsgebote, Maskenpflichten, Kontaktdatenerhebung und 3G-Regelungen hinausgehen, nur mit dem Ziel ergriffen werden dürfen, eine drohende Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung zu vermeiden. Ein Lockdown ist nicht mehr zu befürchten, da intensivere Einschränkungen gegenüber Geimpften und Genesenen verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen wären.
Gleichzeitig sollen vulnerable Gruppen weiterhin geschützt werden. In besonderen Einrichtungen dürfen Arbeitgeber:innen deshalb bereits heute den Impfstatus bei ihren Beschäftigten erfragen. Dies gilt zum Beispiel für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder im Bereich der ambulanten Intensivpflege. Künftig werden weitere Einrichtungen erfasst, vor allem die stationäre Altenpflege sowie Kitas und Schulen.
Keine generelle Auskunftspflicht
Dort darf künftig während der Geltungsdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Impfstatus der Beschäftigten vom Arbeitgeber abgefragt werden, sofern es dem Infektionsschutz dient. Der Bundestag hat die epidemische Lage von nationaler Tragweite zuletzt am 25. August um drei Monate verlängert. Die SPD-Fraktion hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass es keine generelle und unbefristete Auskunftspflicht – wie von der Union gefordert – geben wird. Zudem hat sich die Fraktion dafür eingesetzt, dass die pandemiebedingten Erleichterungen für Vereine, Stiftungen, Gesellschaften oder Genossenschaften verlängert werden.
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Erfolgreiche Klimaschutzmaßnahmen beim FC Hochrhein 201
/in Allgemein /von Thomas WursterÜber klimafreundliches Flutlicht, Kunstrasen und die Situation der Vereine während und nach Corona sprach die Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter mit den Vorstandsmitgliedern des FC Hochrhein 2011 in Hohentengen-Stetten. Ihr Besuch war nicht von ungefähr. Über die Nationale Klimainitiative (NKI) hat das Bundesumweltministerium die neue Flutlichtanlage des Clubs mit 5.513 Euro gefördert. Die ersten Erfahrungen der Sportler mit den LED-Scheinwerfern sind durchweg positiv. Die zu erwartende Stromersparnis liegt bei 67 Prozent. „Das ist ein Beispiel für Klimaschutz, von dem alle etwas haben“, bilanziert Rita Schwarzelühr-Sutter die Vereinsrunde.
Ritas Rote Route: Wandern, Hören, Erleben …
/in Allgemein /von Thomas WursterRitas Rote Route: Gemeinsam mit Prof. Dr. Werner Konold, Agrarwissenschaftler und Professor für Landespflege, waren wir auf Wandertour entlang des Ibacher #Panoramawegs. Wortwörtlich konnten wir bei Sonnenschein fantastische Aussichten auf das Alpenpanorama, das Ibacher Hochtal und den Hotzenwald genießen. Während dieser Genießertour zeigte uns Werner Konold die reichhaltige Flora und Fauna des Hotzenwalds und erklärte uns, wie wir diese Vielfalt durch nachhaltige Land- und Forstwirtschaft besser schützen und bewahren können. Danke für diese wunderschöne und aufschlussreiche Exkursion durch unsere Heimat.
Wir gehen bald wieder auf Wanderschaft – sind Sie auch dabei? Am Samstag, 28. August 2021, treffen wir uns um 11:30 Uhr in Schluchsee am Strandbad zu einer entspannten Schiffs- und Wandertour (Dauer: 4 Stunden). Anmeldung unter: rita.schwarzeluehr-sutter@bundestag.de
Agri-Photovoltaik am Bodensee – hier wird doppelter Erfolg geerntet
/in Allgemein /von Thomas WursterSo geht doppelte Ernte. Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet das Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion und die PV-Stromproduktion. Gemeinsam mit Leon Hahn habe ich einen Hof in Kressbronn besucht, der Agri-Photovoltaik als Pilotprojekt umsetzt. Hier wird Strom erzeugt, während unten Äpfel wachsen und gleichzeitig werden Kulturen geschützt. So kann Strom für 1,5 Mio Menschen produziert werden, wenn 2/3 der 6000 Hektar Obstanbaufläche mit #Photovoltaik ausstattet wird. Das Pilotprojekt, das mehrere Betriebe fördert, soll offiziell im Herbst 2021 anlaufen und wird vom Fraunhofer-Institut und vom Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee begleitet. ❗️Solche innovativen Projekte müssen wir stärker fördern, denn sie sind eine echte Chance für unsere Landwirtschaft und die Energiewende.