Der Bundestag hat der Europäischen Kommission erstmals erlaubt, im Namen der EU Schulden für Haushaltsausgaben aufzunehmen. So soll das Corona-Wiederaufbauprogramm finanziert werden.
Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für einen historischen Schritt der Solidarität der Europäischen Union: Er hat der Europäischen Kommission erstmals erlaubt, im Namen der EU Schulden für Haushaltsausgaben aufzunehmen. Konkret geht es um die Finanzierung des Wiederaufbaus der EU, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Dafür haben die EU-Regierungen im vergangenen Jahr das Corona-Wiederaufbauprogramm (NextGenerationEU) beschlossen, das dafür 750 Milliarden Euro bereitstellen wird.
Die EU-Kommission soll dafür Anleihen an den Finanzmärkten ausgeben dürfen. Getilgt werden diese Kredite aus dem Haushalt der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedstaaten finanzieren über ihre Beiträge an den EU-Haushalt gemeinsam die Rückzahlung.
Mit der Verabschiedung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes hat der Bundestag der EU-Kommission dafür nun das grüne Licht gegeben. Die Parlamente aller Mitgliedstaaten müssen den Eigenmittelbeschluss zustimmen. Erst dann ist der Beschluss gültig, so dass die EU-Kommission danach am Kapitalmarkt aktiv werden kann.
Die Befugnis gilt ausdrücklich nur für die Finanzierung des Corona-Wiederaufbauprogramms in Höhe von maximal 750 Milliarden Euro und ist somit hinsichtlich Höhe, Dauer und Zweck klar begrenzt. Die Mittel werden teils als Zuschüsse, teils als Darlehen an die Mitgliedstaaten vergeben – allerdings nur zur Verwendung im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Corona-Krise. Gefördert werden insbesondere Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung. So entsteht mehr Wachstumspotential und die EU ist besser für künftige Krisen gewappnet.
Dass man in Deutschland während dieser Pandemie „niemanden allein im Regen stehen lässt“ müsse auch eine europäische Dimension haben, sagte Michael Roth, SPD-Abgeordneter und Europa-Staatsminister im Auswärtigen Amt.
Es waren die europäischen Sozialdemokraten und insbesondere Finanzminister Olaf Scholz, die sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die gemeinsame Krisenreaktion stark gemacht haben. Die Corona-Pandemie zeige, so Olaf Scholz, dass „wir nur gemeinsam handeln und nur gemeinsam erfolgreich sein können“. Deshalb sei der Eigenmittelbeschluss, „ein ganz, ganz wichtiger Schritt nach vorne“.
Die gemeinsame finanzielle Reaktion mit der Mittelaufnahme an den Kapitalmärkten wird als sinnvolle Ergänzung zur gemeinsamen Geldpolitik mit der gemeinsamen Währung wirken. Sie fügt der bisher vor allem koordinierten Fiskalpolitik ein gemeinschaftliches wichtiges Element hinzu. Damit ist die dringend nötige politische Debatte über einen möglichen Weg zu einer künftigen Fiskalunion eröffnet.
„Mit der Finanzierung über gemeinsame europäische Anleihen und neue EU-Eigenmittel setzt das Wiederaufbauprogramm völlig neue Akzente in der europäischen Wirtschafts- und Fiskalpolitik“, sagt Achim Post, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Wir werden uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass aus diesem zunächst auf die Krise bezogenen Fortschritt ein dauerhafter Integrationsfortschritt wird – in Form einer echten europäischen Fiskal-Union“, so Post.
Aktuelles
Mit bundesweit einheitliche Regelungen gegen die 3. Corona-Welle kämpfen
/in Allgemein /von Thomas WursterUm die dritte Corona-Welle in Deutschland zu brechen, hat das Kabinett gestern bundesweit einheitliche Regelungen beschlossen. Sie sollen für alle einheitlich gelten. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz erneut geändert werden. Der Bundestag muss dieser Änderung zustimmen, bevor das Gesetz den Bundesrat passieren kann. Der wichtigster Punkt: die bundesweite Notbremse. Wo die 7-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner*innen) an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet – dann werden die Auflagen am übernächsten Tag wieder aufgehoben.
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Wo Homeoffice nicht möglich ist, müssen jetzt Tests angeboten werden
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Bundespreis UMWELT & BAUEN ausgeschrieben
/in Allgemein /von Thomas WursterDer von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) initiierte Bundespreis UMWELT & BAUEN unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Svenja Schulze würdigt Projekte, die die Idee eines neuen Bauhauses im Sinne von ganzheitlich nachhaltigen Gebäuden bereits heute realisieren. 2021 wird der Preis zum zweiten Mal verliehen, diesmal in vier Kategorien. Bewerben können sich alle Akteur:innen des Baubereichs. Teilnahmeschluss ist der 25. Mai 2021. Verliehen wird der Preis am 7. September 2021. Weiterlesen
Die FaZ-Projekte gehen auch in Corona-Zeiten voran
/in Allgemein /von Thomas WursterTrotz Corona geht was im Familienzentrum (FaZ) Lauchringen: Eine neue Wohngemeinschaft für unterstützungsbedürftige Menschen ist nahezu bezugsfertig. Sie bekommen dort die Hilfe, die sie brauchen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen, und sie bleiben auf diese Weise – auch in schwierigen Zeiten – in Kontakt mit anderen Menschen vor Ort. Diese wirklich positive Nachricht, aber auch die Herausforderungen für die Kinder- und Jugendbetreuung während der Corona-Pandemie waren Gegenstand eines aktuellen Gedankenaustauschs zwischen der FaZ-Leiterin Ulla Hahn, ihren Mitarbeiter:innen und FaZ-Patin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Es ist mir jedes Mal eine große Freude, wenn ich von den Mitarbeiter:innen des FaZ und Ulla Hahn höre, welche neue Ideen und Projekte sie gemeinsam im Familienzentrum anstoßen möchten, um Menschen in Lauchringen und Umgebung ein lebenswertes Leben vor Ort zu ermöglichen“, unterstreicht die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter: „Deshalb ist es mir wichtig, dass ich die Konzepte des FaZ weitertrage und die Projekte begleite.“
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Neuer Zuschuss für Teilhabeberatung im Hofgut Himmelreich
/in Allgemein /von Thomas WursterDas Bundesarbeitsministerium verlängert die Förderung der Teilhabeberatung im Hofgut Himmelreich mit einem weiteren Zuschuss in Höhe von 464.227 Euro. „Das ist ein wichtiges Signal“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter: „Denn gerade im ländlichen Raum ist es für die betroffenen Bürger:innen wichtig, eine Anlaufstelle am eigenen Wohnort zu haben“. Das SPD-geführte Arbeitsministerium (BMAS) wird die Beratungsstelle im Hofgut Himmelreich zunächst bis Ende 2022 weiterfördern. Die bisherige Förderung in Höhe 690.000 Euro, die 2018 begonnen hat, läuft Ende 2021 aus. Aufgabe der Fachstelle ist es, Menschen mit einer Behinderung kostenlos in allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation – insbesondere im Vorfeld einer Antragsstellung – umfassend und kompetent zu beraten, beispielsweise zu Fragen des selbstbestimmten Lebens und Wohnens, zu Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Versorgung mit Hilfsmitteln.
Kontakt: telefonisch unter +49 (07661) 98 62-250 oder per E-Mail schulz@akademie-himmelreich.de
11 Millionen Euro für schnelles Internet in Buchenbach und Glottertal
/in Allgemein /von Thomas WursterWeiterlesen
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 6/2021
/in Allgemein /von Thomas WursterSPD-FRAKTION SETZT SCHÄRFERE REGELN FÜR ABGEORDNETE DURCH
Der Einigung von SPD und CDU/CSU zufolge müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent veröffentlichen. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Bundestag für geschäftliche Zwecke wird gesetzlich verboten.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegenüber der Union scharfe Transparenz-Regeln für Abgeordnete durchgesetzt. Mit CDU und CSU hat sie sich auf folgende Regeln geeinigt: Nennenswerte Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen müssen künftig auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Unternehmensbeteiligungen werden bereits ab 5 Prozent (statt bisher ab 25 Prozent) veröffentlicht.
Abgeordnete dürfen ihre Mitgliedschaft im Bundestag nicht für geschäftliche Zwecke missbrauchen und sich nicht für Lobbytätigkeit und Vorträge bezahlen lassen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern sanktioniert. Die Strafnorm zur Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird deutlich verschärft. Abgeordnete dürfen keine Spenden annehmen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Durch das Fehlverhalten von einigen Unionsabgeordneten ist Vertrauen zerstört worden. Mit der heutigen Einigung wird unsere parlamentarische Demokratie gestärkt.
„Ich bin froh, dass wir uns nach vielen Jahren harter Diskussionen nun schnell auf diese deutlich verschärften Regeln für mehr Transparenz im Bundestag geeinigt haben. Ich hoffe, dass damit fahrlässig verspieltes Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden kann“, sagte Rolf Mützenich, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.
Die Regeln im Einzelnen:
DAS LOBBYREGISTER KOMMT
Nach jahrelangem Widerstand lenkte die Union ein und einigte sich mit der SPD-Fraktion auf ein Lobbyregister. Es schafft wichtige Transparenz über die Einflussnahme auf Parlament und Regierung.
Seit Jahren kämpft die SPD-Fraktion für mehr Transparenz in der Politik. Es brauchte zahlreiche Korruptionsskandale, damit die Union ihre Blockadehaltung zumindest teilweise aufgibt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun auf ein Lobbyregister geeinigt, das eine Pflicht zur Registrierung für Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung vorsieht. Ab dem 1. Januar 2022 tritt das Lobbyregister-Gesetz in Kraft.
Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen umfassende Angaben zu ihrer Identität und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie sich an einen verbindlichen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.
„Das neue Lobbyregistergesetz ist für Deutschland ein parlamentarischer Meilenstein“, sagt Matthias Bartke, Sprecher der Arbeitsgruppe Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Es gewährleiste wichtige Transparenz über die Einflussnahme von Interessensvertreterinnen und -vertretern auf Parlament und Regierung.
Bei der Gesetzesberatung war der zentrale Streitpunkt innerhalb der Koalition Transparenz über Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung: Die Union wollte das Register ausschließlich auf Kontakte von Lobbyisten zu Bundestagsabgeordneten beschränken und nicht auf die Bundesregierung ausweiten. Diese Beschränkung hat die SPD-Fraktion erfolgreich verhindert. Über 90 Prozent der Gesetze werden in den Ministerien entworfen. Natürlich wenden sich Lobbyisten daher in erster Linie an die Ministerien. Künftig werden sie nun auch erfasst.
Aller Freude zum Trotz fehlt ein wichtiger Punkt im Gesetz: der exekutive Fußabdruck. Das bedeutet die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und Lobbyistenstellungnahmen durch die Bundesministerien bei der Entstehung von Gesetzeswerken. Mit dem Lobbyregister im engen Sinne erfahren wir, wer Einfluss nimmt, aber nicht wie und auf welches Gesetz genau. Mit dem „exekutiven Fußabdruck“ erfahren wir die Art und den Gegenstand des Einflusses. Der exekutive Fußabdruck wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Gesetzgebung gewesen. Dies hat die Union verhindert.
Auch nach den vielen Skandalen der letzten Wochen scheint bei CDU/CSU trotz aller gegenteiliger Beteuerungen immer noch der Grundsatz zu gelten: Zu viel Transparenz ist unerwünscht.
Die SPD-Fraktion wird weiter für die Einführung auch des exekutiven Fußabdruckes kämpfen.
DER WEG FÜR DEN WIEDERAUFBAU DER EU IST FREI
Der Bundestag hat der Europäischen Kommission erstmals erlaubt, im Namen der EU Schulden für Haushaltsausgaben aufzunehmen. So soll das Corona-Wiederaufbauprogramm finanziert werden.
Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für einen historischen Schritt der Solidarität der Europäischen Union: Er hat der Europäischen Kommission erstmals erlaubt, im Namen der EU Schulden für Haushaltsausgaben aufzunehmen. Konkret geht es um die Finanzierung des Wiederaufbaus der EU, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Dafür haben die EU-Regierungen im vergangenen Jahr das Corona-Wiederaufbauprogramm (NextGenerationEU) beschlossen, das dafür 750 Milliarden Euro bereitstellen wird.
Die EU-Kommission soll dafür Anleihen an den Finanzmärkten ausgeben dürfen. Getilgt werden diese Kredite aus dem Haushalt der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedstaaten finanzieren über ihre Beiträge an den EU-Haushalt gemeinsam die Rückzahlung.
Mit der Verabschiedung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes hat der Bundestag der EU-Kommission dafür nun das grüne Licht gegeben. Die Parlamente aller Mitgliedstaaten müssen den Eigenmittelbeschluss zustimmen. Erst dann ist der Beschluss gültig, so dass die EU-Kommission danach am Kapitalmarkt aktiv werden kann.
Die Befugnis gilt ausdrücklich nur für die Finanzierung des Corona-Wiederaufbauprogramms in Höhe von maximal 750 Milliarden Euro und ist somit hinsichtlich Höhe, Dauer und Zweck klar begrenzt. Die Mittel werden teils als Zuschüsse, teils als Darlehen an die Mitgliedstaaten vergeben – allerdings nur zur Verwendung im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Corona-Krise. Gefördert werden insbesondere Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung. So entsteht mehr Wachstumspotential und die EU ist besser für künftige Krisen gewappnet.
Dass man in Deutschland während dieser Pandemie „niemanden allein im Regen stehen lässt“ müsse auch eine europäische Dimension haben, sagte Michael Roth, SPD-Abgeordneter und Europa-Staatsminister im Auswärtigen Amt.
Es waren die europäischen Sozialdemokraten und insbesondere Finanzminister Olaf Scholz, die sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die gemeinsame Krisenreaktion stark gemacht haben. Die Corona-Pandemie zeige, so Olaf Scholz, dass „wir nur gemeinsam handeln und nur gemeinsam erfolgreich sein können“. Deshalb sei der Eigenmittelbeschluss, „ein ganz, ganz wichtiger Schritt nach vorne“.
Die gemeinsame finanzielle Reaktion mit der Mittelaufnahme an den Kapitalmärkten wird als sinnvolle Ergänzung zur gemeinsamen Geldpolitik mit der gemeinsamen Währung wirken. Sie fügt der bisher vor allem koordinierten Fiskalpolitik ein gemeinschaftliches wichtiges Element hinzu. Damit ist die dringend nötige politische Debatte über einen möglichen Weg zu einer künftigen Fiskalunion eröffnet.
„Mit der Finanzierung über gemeinsame europäische Anleihen und neue EU-Eigenmittel setzt das Wiederaufbauprogramm völlig neue Akzente in der europäischen Wirtschafts- und Fiskalpolitik“, sagt Achim Post, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Wir werden uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass aus diesem zunächst auf die Krise bezogenen Fortschritt ein dauerhafter Integrationsfortschritt wird – in Form einer echten europäischen Fiskal-Union“, so Post.
HÄRTERE STRAFEN BEI SEXUALISIERTER GEWALT
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt werden die Straftatbestände verschärft und der Schutz von Kindern verbessert. So wird etwa der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen eingestuft, Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild werden verboten.
Für die SPD-Bundestagsfraktion gehören Prävention und Verfolgung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie zu den wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Mit der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder setzt die SPD-Fraktion ihre Anstrengungen fort, indem sie die Straftatbestände verschärft und den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert.
Die von 2017 bis 2020 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster zeigen in aller Deutlichkeit auf, dass das Strafrecht, das an sich bereits heute empfindliche Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Delikte der Kinderpornografie vorsieht, nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfaltet.
Das in dieser Woche verabschiedete Gesetz unterteilt den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexueller Missbrauch gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden.
Mit einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehenden Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.
„Die erschreckenden Missbrauchsfälle der letzten Jahre in Deutschland und die steigenden Zahlen der sexualisierten Gewalt an Kindern zeigen deutlichen Handlungsbedarf“, sagt Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Er begrüße deshalb die deutliche Verschärfung im Strafrecht und die Verbesserung der Strafverfolgung.
„Mit der deutlichen Erhöhung des Strafrahmens, dem Verbot von Kindersexpuppen und der lebenslangen Aufnahme von schweren Missbrauchsfällen in das erweiterte Führungszeugnis bekämpfen wir konsequent sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Wiese. „Kinderschutz ist für die SPD-Fraktion nicht verhandelbar.“
WIR KÄMPFEN UM JEDEN ARBEITSPLATZ
Alle jungen Menschen sollen eine Ausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können – auch in Krisenzeiten. Dazu wurde das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und verbessert.
Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft – für Betriebe, für Auszubildende und für unser Land. Deshalb ist es wichtig, gerade jetzt auf Ausbildung zu setzen und alles dafür zu tun, dass Ausbildung nicht zurückgefahren wird.
Schon im letzten Jahr wurde deshalb auf Initiative von Arbeitsminister Heil das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet, mit dem Ausbildungsbetriebe in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation unterstützt werden. Das Ziel: Ausbildungsplätze erhalten, Kurzarbeit für Azubis vermeiden. Zu diesem Zweck gibt es Prämien und Zuschüssen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.
Jetzt wurde beschlossen, das Programm zu verlängern und weiter zu verbessern. So gibt es für das neue Ausbildungsjahr ab Juni 2021 höhere Prämien und Zuschüsse. Außerdem bekommen mehr kleinere und mittlere Ausbildungsbetriebe einen Anspruch auf Förderung. So können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten gefördert werden. Für Kleinstunternehmen gibt es einen Sonder-Zuschuss.
Im Einzelnen:
„Unser Signal ist ganz deutlich“, sagt SPD-Fraktionsvizin Katja Mast: „Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz. Weil wir alle zusammen davon nach der Krise profitieren werden. Und weil die Jugend unsere Zukunft ist.“
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Wie gelingt soziale Klimapolitik im Schwarzwald und darüber hinaus?
/in Allgemein /von Thomas WursterIm Rahmen der Veranstaltungsreihe „Fraktion vor Ort“ ist die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter morgen, Mittwoch, 19.00 Uhr, bei der SPD-Bundestagsabgeordneten Saskia Esken zu Gast. Die beiden SPD-Abgeordneten werden zusammen mit weiteren Gästen über die aktuelle Treibhausgasbilanz für Deutschland, den Waldzustandsbericht und die Bedeutung des Klimaschutzprogramms für unsere heimischen Ökosysteme sprechen.
Die Online-Veranstaltung über WebEx ist öffentlich. Zugangsdaten werden nach Anmeldung über saskia.esken@bundestag.de oder www.spdfraktion.de/termine/2021-03-24-soziale-klimapolitik verschickt.
Knapp 2,8 Millionen Euro für schnelles Internet in Löffingen
/in Allgemein /von Thomas WursterWeiterlesen
3-Punkte-Plan für schnelleren Klimaschutz in Kommunen
/in Allgemein /von Thomas WursterMit einem 3-Punkte-Plan wollen das Bundesumweltministerium und die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam Maßnahmen gegen den Klimawandel in den Kommunen ergreifen. Ein bundesweites Beratungszentrum für Städte, Landkreise und Gemeinden soll bereits im Sommer 2021 seine Arbeit aufnehmen. Kommunen aus ganz Deutschland sollen in diesem Zentrum Informationen und Anregungen für Strategien und Projekte zur Klimaanpassung erhalten. Gleichzeitig fördert der Bund den Einsatz von lokalen Anpassungsmanager:innen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Strategien auch in der Praxis ankommen. Die innovativsten unter den kommunalen Projekten werden über den Wettbewerb „Blauer Kompass“ prämiert. „Maßgeschneiderte Konzepte wirken gezielter und damit auch schneller“, die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete und Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, ermuntert die Kommunen jetzt schon, intensiv von den neuen Angeboten Gebrauch zu machen und sich anschließend mit den Ergebnisse auch zu zeigen: „Gute Beispiele haben immer Sogwirkung“.
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