Mit einem umfangreichen Konjunkturprogramm reagiert die Große Koalition auf die Corona-Krise. Es hilft denjenigen, die von der Krise besonders betroffen sind – und gibt der Wirtschaft einen deutlichen Schub in Richtung Zukunft.
Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss Eckpunkte eines Konjunktur- und Zukunftspakets im Umfang von 130 Milliarden Euro beschlossen. Es setzt kräftige Impulse, um Wachstum und Beschäftigung wieder in Schwung zu bringen. Es ist ein Programm für Familien, für Städte und Gemeinden, für Auszubildende, für kleine und mittelständische Unternehmen, für die Kultur und für die Umwelt. Die Maßnahmen sollen schnell dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden und wo sie die größte Wirkung entfalten können. Deshalb stehen die Menschen im Mittelpunkt des Programms: Mit direkten Unterstützungen für die Bürgerinnen und Bürger stärkt die Koalition die Nachfrage und kurbelt die Konjunktur an. Liquiditätshilfen für besonders betroffene Unternehmen sichern die Arbeitsplätze zahlreicher Beschäftigter. Und Investitionen in Zukunftstechnologien machen das Land wettbewerbsfähiger, ökologischer und lebenswerter.
Damit das Konjunkturprogramm schnell Wirkung entfalten kann, soll es zügig umgesetzt werden. Dafür hat die Koalition in dieser Woche bereits mehrere Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Parlament beschlossen werden sollen.
Folgende Eckpunkte haben die Koalitionspartner verabredet:
Nachfrage stärken, Menschen und Unternehmen entlasten
Die Umsatzsteuer soll ab dem 1. Juli für ein halbes Jahr gesenkt werden. Der allgemeine Satz sinkt den Plänen zufolge von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Davon profitieren vor allem Bürgerinnen und Bürger mit normalem und geringem Einkommen, da sie einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben. Zugleich stärkt die Mehrwertsteuersenkung mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro die Binnennachfrage und gibt der Wirtschaft einen kräftigen Schub.
Dasselbe Prinzip gilt für die Senkung der EEG-Umlage. Sie macht fast ein Viertel der Strompreise aus und würde ohne Gegenmaßnahmen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Hohe Stromkosten aber treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Zudem schwächen sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Deshalb sehen die Eckpunkte des Konjunkturpakets vor, die EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 auf 6,5 bzw. 6,0 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Der Bund will dafür einen Zuschuss in Hö-he von elf Milliarden Euro leisten.
Zudem verhindert die Koalition mit einer Sozialgarantie, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge für Be-schäftigte und Unternehmen in der Krise zur Belastung werden. Sie werden für die Jahre 2020 und 2021 bei maximal 40 Prozent gedeckelt. Damit Sozialleistungen nicht gekürzt werden, wird der Bund den Fi-nanzbedarf der Sozialversicherungen decken.
Junge Menschen, Familien und Alleinerziehende unterstützen
Familien sind durch Schul- und Kitaschließungen besonders von den krisenbedingten Einschränkungen betroffen. Sie sollen für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro erhalten. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung) angerechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Kinderbonus hingegen wie auch das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Gleichzeitig ist der Kinderbonus in Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Euro ein ordentlicher Impuls für die Binnennachfrage.
Eine besondere Unterstützung soll es für Alleinerziehende geben. Für sie wird der sogenannte Entlastungsbetrag befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Dadurch zahlen Alleinerziehende weniger Steuern. So hat eine alleinerziehende Krankenpflegerin mit zwei Kindern bei einem Bruttoverdienst von rund 40 000 Euro jährlich rund 600 Euro zusätzlich zur Verfügung. Zusammen mit dem Kinderbonus sind es in diesem Jahr sogar 1.200 Euro.
Die Corona-Zeit hat nochmal deutlich vor Augen geführt: Leistungsfähige Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind für die Teilhabe unserer Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von zentraler Bedeutung. Die Schulen stehen hier vor großen Herausforderungen. Sie müssen ihre digitalen Lehrangebote ausbauen und für den Präsenzunterricht entsprechende Hygieneanforderungen einhalten. Das Konjunkturpaket sorgt hier für zusätzliche Impulse: Verabredet ist, dass Länder, die in den Jahren 2020 und 2021 Investitionsmittel für den Ganztagsausbau abrufen, diese Mittel im späteren Programmverlauf zusätzlich erhalten sollen. Außerdem soll die Förderung von digitalen Lernangeboten im Digitalpakt Schule ausgewei-tet werden.
Auch beim Ausbau der Kindertagesbetreuung erhöht die Koalition das Tempo. In den Jahren 2020 und 2021 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden mit einer Milliarde Euro zusätzlich, um Betreuungsplätze zu schaffen und in die Ausstattung zu investieren. Die zusätzlichen Investitionen in Bildung und Betreuung leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt auch für mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Zudem spannt die Koalition einen Schutzschirm für Auszubildende. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen trotz der aktuellen Situation eine Ausbildung beginnen können, Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich zu Ende bringen können. Deshalb soll es Prämien für Betriebe geben, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.
Hilfe für Städte und Gemeinden
Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen des Konjunkturpakets ein besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm kräftig entlastet. Sie erhalten einen Ausgleich für die krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer: Der Bund übernimmt die Hälfte (rund 5,9 Milliarden Euro), die andere Hälfte sollen die Länder tragen. Außerdem übernimmt der Bund künftig bis zu 75 (statt 50) Prozent der Unterkunftskosten für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung. Das entspricht einer Entlas-tung um etwa vier Milliarden Euro pro Jahr. Auch beim öffentlichen Personennahverkehr in den Kommu-nen gibt es Unterstützung: Hier wird der Bund den Ländern mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bei der Finanzierung helfen, da die Fahrgeldeinnahmen krisenbedingt stark gesunken sind. Die Entlastungen schaffen bei den Kommunen wichtigen Investitionsspielraum – und sind damit ein wichtiger Impuls für die Konjunktur. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen.
Engpässe überbrücken, Branchen unterstützen
Zahlreiche Unternehmen, vor allem aber auch kleine und mittelständische Betriebe, haben weiterhin mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Um ihre Existenz zu sichern, hat die Koalition ein Programm mit Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro beschlossen. Damit erhalten betroffene Unternehmen in den Monaten Juni bis August weiter Unterstützung bei der Finanzierung laufender Betriebskosten. Von dem Programm sollen besonders Branchen wie etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe, Jugendherbergen, Schausteller, Reisebüros, Reisebus- und Veranstaltungsunternehmen, aber etwa auch Einrichtungen der Behindertenhilfe profitieren.
Zudem sollen Unternehmen über steuerliche Maßnahmen und bessere Abschreibungsregeln für die Jahre 2020 und 2021 mehr Liquidität erhalten. Sie können bewegliche Wirtschaftsgüter dann schneller abschreiben und in diesem Jahr entstehende Verluste umfassender mit Gewinnen aus 2019 verrechnen.
Auch für die Kulturbranche baut die Koalition Brücken, um durch die verlustreiche Zeit zu kommen. Denn größere Kulturveranstaltungen mit Publikum sind weiterhin nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Mit einem Hilfsprogramm für den Kulturbereich steht eine Milliarde Euro bereit, um die Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland zu stützen. Die Länder werden ebenfalls aktiv. Außerdem wird es ein Kredit-Sonderprogramm der KfW im Umfang von einer Milliarde Euro für gemeinnützige Organisationen geben. Dies schließt unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schullandheime ein.
Nachhaltige Zukunft gestalten
Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, dass Deutschland gestärkt aus der Krise kommt. Mit dem Konjunkturprogramm legt die Koalition den Grundstein dafür. Investitionen in die Modernisierung des Landes und der Wirtschaft sollen den nötigen Strukturwandel vorantreiben und gestalten. Dafür hat die Koalition ein 50 Milliarden Euro schweres „Zukunftspaket“ geschnürt, das Maßnahmen für Klimaschutz und Digitalisierung ebenso umfasst wie Investitionen in das Gesundheitswesen.
Mehr Tempo bei Energie- und Mobilitätswende
Zentral für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes ist die Energie- und Mobilitätswende. Denn hier verbinden
sich die Themen Klimaschutz und Zukunftstechnologien, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Mit verschiedenen Maßnahmen knüpft die Koalition an das Klimaschutzprogramm an und setzt noch stärkere Anreize für Investitionen in Zukunftstechnologien. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Stärkung des Automobil-sektors mit bis zu zehn Milliarden Euro, der auf seinem Weg hin zu klimafreundlichen Antrieben einen enormen Strukturwandel vor sich hat. Um den Austausch hin zu emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen, verdoppelt der Bund seinen Anteil an der Umweltprämie für den Kauf eines Elektroautos: Bei Nettolistenpreisen bis 40.000 Euro soll die Prämie von 3.000 auf 6.000 Euro steigen – zusätzlich zur Prämie der Industrie. Zudem fördert der Bund mit einem Bonus-Programm Zukunftsinvestitionen der Hersteller und Zulieferer in der Automobilindustrie und investiert zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den schnellen Ausbau des Ladesäulennetzes sowie in die Forschung im Bereich Elektromobilität. Auch die Umstiege von Fahrzeug-, Bus- und LKW-Flotten auf Elektromobilität sollen gefördert werden.
Zudem werden sieben Milliarden Euro zusätzlich in die Zukunftstechnologie Wasserstoff investiert. Deutschland und Europa sollen Leitmärkte für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft werden und deutsche Unternehmen ihre Vorreiterrolle weiter stärken. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen, wird der Deckel für Photovoltaik abgeschafft, der bislang die Förderung von Solaranlagen künstlich begrenzt. Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner sollen zudem stärker von den finanziellen Erträgen von Windrädern profitieren.
Digitalisierung anschieben
Auch die Digitalisierung soll einen weiteren Schub bekommen, vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung der Wirtschaft soll über erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm für den Auf- und Ausbau von Plattformen weiter gefördert werden.
Dazu gehört auch ein flächendeckendes 5G-Netz bis zum Jahr 2025: Die neue Mobilinfrastrukturgesellschaft soll mit fünf Milliarden Euro ausgestattet werden, um den Netzausbau in Gebieten zu ermöglichen, die von den Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkbetreiber nicht abgedeckt sind.
Zwei weitere Milliarden Euro will die Koalition bis 2025 zusätzlich in Künstliche Intelligenz (KI) investieren, um ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk zu unterstützen. Außerdem stellt der Bund Mittel für den Bau von mindestens zwei Quantencomputern bereit.
Gesundheitswesen stärken
Das deutsche Gesundheitswesen hat sich in der ersten Phase der Corona-Pandemie als robust erwiesen und
dafür gesorgt, dass wir die Krise gut gemeistert haben. Dennoch hat die Pandemie auch Defizite offengelegt.
Darauf reagiert die Koalition, indem sie vier Milliarden Euro bereitstellt, um in den Gesundheitsämtern un-ter anderem zusätzlich erforderliche Stellen sowie technische und digitale Auf- und Ausrüstung zu finanzie-ren.
Auch die Ausstattung der Krankenhäuser wird verbessert. Mit drei Milliarden Euro sollen Investitionen in Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, in IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens sowie in gezielte Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen gefördert werden. Schließlich will die Koalition die inländische Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte zusätzlich mit einer Milliarde Euro fördern und die Mittel für Impfstoffentwicklung weiter erhöhen.
Europäische und internationale Solidarität
Deutschland und Frankreich haben eine gemeinsame Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas vorgestellt, die auch die EU-Kommission aufgegriffen hat. Während der deutschen Ratspräsidentschaft geht es darum, ein europäisches Erholungsprogramm bis zum Jahresende umzusetzen.
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch in Entwicklungs- und Schwellenländern dramatisch. Deshalb wird Deutschland zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, die sowohl der Bekämpfung der Pandemie als auch der Ausweitung der humanitären Hilfe und gesundheitlichen Vorsorge dienen. Vorgesehen sind drei Milliar-den Euro zusätzlich bis 2021.
Aktuelles
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11 / 2020
/in Allgemein /von ArchivDIE GRUNDRENTE KOMMT
Der Bundestag hat die Einführung der Grundrente beschlossen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die viele Jahre hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber wenig verdient haben. Mit der Grundrente erhalten rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner ab 2021 eine spürbar höhere Alterssicherung.
Lebensleistung verdient Anerkennung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Koalitionsvertrag die Einführung der Grundrente durchgesetzt. Jetzt hat das Parlament die Grundrente beschlossen. Am 1. Januar 2021 tritt sie in Kraft.
Konkret bedeutet das: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, die ein niedriges Einkommen hatten und davon Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten hatten, erhalten einen Zuschlag auf ihre Rente. Davon profitieren vor allem viele Frauen und verhältnismäßig viele Menschen in Ostdeutschland.
Wer hat Anspruch auf Grundrente?
Die Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege gehören dazu. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen für mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Wie hoch ist die Grundrente?
Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Sie beruht auf den sogenannten Entgeltpunkten (EP), die während des Versicherungslebens erworben wurden und aus denen sich der reguläre Rentenanspruch ergibt. Entsprechen diese Entgeltpunkte einem Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, werden sie hochgewertet. Aus diesem Zuschlag an Entgeltpunkten ergibt sich die Höhe der Grundrente, die zusätzlich zum regulären Rentenanspruch ausgezahlt wird. Dabei wird sichergestellt, dass die Gesamtrente aus den eigenen Beiträgen und dem Zuschlag an Entgeltpunkten umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist.
Ein Beispiel: Eine Leipziger Bauingenieurin hat bis zum Mauerfall gut verdient, wurde jedoch arbeitslos, als ihre Firma insolvent ging. Nach ein paar Jahren fand sie wieder Arbeit in unterschiedlichen Bereichen – allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Ihre Altersrente beläuft sich nach 39 Beitragsjahren auf 778 Euro (brutto). Trotz der Arbeitslosigkeit erfüllt sie die Voraussetzungen von mindestens 33 Jahren an „Grundrentenzeiten“, sodass sie mit der Grundrente auf eine Monatsrente von 982 Euro kommt.
Wie berechnet sich die Grundrente im Detail?
Die gesetzliche Rente wird um einen Grundrentenzuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden.
Zu den „Grundrentenbewertungszeiten“ zählen nur diejenigen Grundrentenzeiten, die mindestens einen Wert von 0,025 EP/Monat (0,3 EP/Jahr) aufweisen. Liegt der Durchschnittswert der in der Rentenversicherung versicherten Verdienste aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (entspricht jährlich 0,8 EP), wird für bis zu 35 Jahre ein Zuschlag zur Rente ermittelt. Die Rente wird bei Vorliegen von mindestens 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ auf das Zweifache des EP-Durchschnittswertes hochgewertet, maximal jedoch auf 0,8 EP. Anschließend wird der so ermittelte Wert mit dem Faktor 0,875 multipliziert. Ab dem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.
Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Jahren wird ein aufwachsender Grundrenten-Zuschlag gewährt: Bei 33 Jahren wird der EP-Durchschnittswert auf bis zu 0,4 EP hochgewertet. Mit jedem weiteren Monat an Grundrentenzeiten erhöht sich der maximale Aufstockungsbetrag kontinuierlich, bis er bei 35 Jahren 0,8 EP erreicht.
Lebensleistung statt Bedürftigkeit
Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt.
Die SPD-Fraktion hat deshalb Wert daraufgelegt, dass keine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Niemand soll sein Haus verkaufen oder sein Sparbuch offenlegen legen müssen. Die Grundrente wird ohne Antrag automatisch ausgezahlt. Um die Grundrente so zielgenau wie möglich auszugestalten, ist lediglich vorgesehen, dass zusätzliches Einkommen (zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge oder Mieteinnahmen) oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente angerechnet wird. Der Freibetrag liegt bei 1.250 Euro bei Alleinstehenden und bei 1.950 Euro bei Paaren. Berücksichtigt werden dabei auch der steuerfrei gestellte Anteil der Rente und der Versorgungsfreibetrag. Der übersteigende Betrag wird dann zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Erst ab einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird zusätzlich das über diesen Betrag hinausgehende Einkommen vollständig auf die Grundrente angerechnet. Dies soll einfach und bürgerfreundlich über einen automatisierten Datenabgleich mit dem Finanzamt erfolgen.
Die Anerkennung der Lebensleistung geht aber über die Grundrente hinaus. Daher werden Freibeträge auch bei der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und beim Wohngeld eingeführt. Voraussetzung ist, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Damit wird sichergestellt, dass langjährigen Versicherten monatlich mehr zur Verfügung steht als der aktuelle Grundsicherungsbedarf. Die Freibeträge betragen jeweils maximal 216 Euro.
Die Einführung der Grundrente ist ein sozialpolitischer Meilenstein, der dazu beitragen soll, das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem zu stärken. Ein Anspruch auf Grundrente wird ab dem 1. Januar 2021 bestehen. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.
KOHLEAUSSTIEG BESCHLOSSEN – STRUKTURWANDEL AKTIV GESTALTEN
Es ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einer klimaschonenden Energieversorgung: Spätestens im Jahr 2038 wird in Deutschland das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet. Die betroffenen Regionen werden bei der Strukturentwicklung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt. Das sind die Kernpunkte des Kohleausstiegsgesetzes und des Strukturstärkungsgesetzes, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat.
Um die Erderwärmung zu begrenzen, muss der Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) drastisch reduziert werden. In ihrem Klimaschutzprogramm hat sich die Große Koalition daher zu dem Ziel bekannt, dass Deutschland bis 2050 Klimaneutralität erreicht. Das setzt unter anderem einen Umbau der Energieversorgung voraus: weg von fossilen Brennstoffen wie Kohle und Öl, hin zu Energie aus nachhaltigen Quellen wie Wind und Sonne. Allein die Verstromung von Kohle ist für rund ein Viertel der gesamten deutschen CO2-Emmissionen verantwortlich.
Nun gibt es einen klaren Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Der Kohleausstieg beginnt sofort und endet spätestens 2038. Auf dem Weg dorthin wird die Verbrennung von Braun- und Steinkohle in festgelegten Stufen schrittweise verringert. Es gibt festgelegte Zeitpunkte, an denen überprüft wird, ob der Ausstieg beschleunigt werden kann. Parallel dazu wird für sozialen Ausgleich für die Menschen in den Kohleregionen gesorgt und in wirtschaftliche Zukunftsperspektiven investiert. Gerade die Kombination beider Gesetze ist der SPD-Fraktion besonders wichtig, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten und die zentralen Zukunftsaspekte der Transformation zu verbinden: gute Beschäftigung von morgen, innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen und Klimaschutz. Die SPD-Fraktion achtet darauf, dass beim Kohleausstieg und auch bei den anstehenden Veränderungen in vielen anderen Branchen die Menschen in ihrem Lebensumfeld Sicherheit und Perspektiven haben, weil der Staat sie in dem Wandel unterstützt und nicht allein lässt.
Die Beschlüsse zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung folgen den Vorschlägen der sogenannten Kohlekommission, die Anfang 2019 im Konsens zwischen Politik, Umweltverbänden, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftlichen Gruppen aus den Kohleregionen ihre Empfehlungen vorgelegt hatte.
Der Ausstieg beginnt sofort
Bereits bis Ende 2022 werden acht der ältesten Kraftwerksblöcke zur Verstromung von Braunkohle abgeschaltet, der erste noch in diesem Jahr. Bis 2030 werden die Braunkohlekapazitäten mehr als halbiert. Auch bei der Steinkohle werden noch 2020 die ersten vier Gigawatt vom Netz gehen. Bis 2030 wird die Leistung von heute mehr als 20 auf dann acht Gigawatt reduziert. In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob das Enddatum für alle Kraftwerke (Braun- und Steinkohle) nach 2030 um jeweils drei Jahre vorgezogen und der Kohleausstieg bereits 2035 abgeschlossen werden kann. Gesetzlich geregelt wird außerdem, dass der eingesparte CO2-Ausstoß nicht an anderer Stelle in Europa emittiert wird, sondern die CO2-Zertifikate vom Markt genommen werden. Nur so wirkt der Kohleausstieg voll und ganz für den Klimaschutz.
Betreiber von Braunkohlekraftwerken werden für Stilllegungen bis 2029 vom Bund mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro entschädigt. Im Gegenzug verpflichten sich die Betreiber vertraglich, auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Klagen gegen den Bund zu verzichten. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Den entsprechenden Verträgen muss das Parlament noch zustimmen. Dies steht erst im September an. Die Abgeordneten werden die Verträge prüfen und eine Anhörung dazu durchführen.
Mit den Betreibern von Steinkohlekraftwerken wurden hingegen keine Entschädigungen vereinbart. Stattdessen erhalten die Kraftwerksbetreiber Stilllegungsprämien, deren Höhe auf Basis von Ausschreibungen am Markt ermittelt wird. Dabei gilt ein Höchstbetrag, der bis 2027 schrittweise sinkt. Für Stilllegungen ab 2028 gibt es keine finanzielle Entschädigung mehr.
Mit der Einsetzung der sogenannten Kohlekommission hatte sich die Große Koalition dafür entschieden, den Kohleausstieg unter Einbeziehung aller betroffenen Interessen zu regeln. Es sollte eben nicht dem Markt überlassen werden, was mit den Beschäftigten in den Revieren und mit den Regionen passiert. Deshalb hat sich die Politik aufgemacht, den Ausstieg mit allen zu diskutieren, die betroffen sind, um eine Lösung zu finden, die alle Interessen bestmöglich zusammenbringt. Nur auf der Grundlage des in der Kohlekommission erarbeiteten Kompromisses kann nun ein stetiger, planbarer und für alle verlässlicher Ausstiegspfand gewährleistet werden. Das bedeutet dann aber auch, dass die Unternehmen für ihre genehmigungsrechtlich gesicherten Interessen entschädigt werden.
Strukturförderung und sozialer Ausgleich
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass der Kohleausstieg sozial ausgeglichen stattfindet und die Kohleregionen gute Zukunftsperspektiven erhalten. Die Kohle ist bis heute in einigen Regionen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Umso wichtiger ist ein planbarer und verlässlicher Kohleausstieg, der Strukturbrüche vermeidet.
Dafür hat der Bundestag das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beschlossen, mit dem der Bund insgesamt 40 Milliarden Euro bis 2038 für die Strukturförderung bereitstellen wird. Die betroffenen Regionen erhalten die nötigen Mittel, um den Strukturwandel aktiv und nachhaltig zu gestalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Perspektiven für die Menschen zu entwickeln und neue Strukturen aufzubauen, bevor die alten endgültig wegfallen. Die Bundesmittel fließen unter anderem in den Ausbau von Bahnlinien und Straßen, in neue Forschungseinrichtungen und die Ansiedlung von Bundesbehörden.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz werden außerdem die direkten sozialen Folgen des Aussteigs für die Beschäftigten abgefedert: Besonders betroffene ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 58 Jahre erhalten ein Anpassungsgeld. Sie können dieses für bis zu fünf Jahre erhalten und anschließend in Rente gehen – die Abschläge trägt der Bund. Jüngere Beschäftigte profitieren von dem seit Anfang 2019 geltenden Qualifizierungschancengesetz, das die Weiterbildungsförderung für vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert und neue Qualifikationen ermöglicht.
Neuer Schub für die Erneuerbaren
Als einziges Industrieland der Erde steigt Deutschland gleichzeitig aus der Kernenergie und der Kohleverstromung aus. Das heißt auch: Es braucht jetzt rasch einen massiven weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Im Klimaschutzprogramm hat sich die Große Koalition darauf verständigt, den Anteil des in Deutschland verbrauchten Stroms aus nachhaltigen Quellen in den nächsten zehn Jahren von 40 auf mindestens 65 Prozent zu steigern. Im Kohleausstiegsgesetz konnte erreicht werden, dass die Festlegung auf 65 Prozent nun erstmals auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. Zudem hat der Bundestag erst kürzlich beschlossen, Solarstrom stärker zu fördern und den Ausbau von Windkraftanlagen zu erleichtern. Die SPD-Fraktion drängt darauf, im nächsten Schritt zügig die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzugehen.
KINDERBONUS UND NIEDRIGERE MEHRWERTSTEUER BESCHLOSSEN
Die Mehrwertsteuer beträgt bis Jahresende nur 16 Prozent. Eltern erhalten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Das hat der Bundestag mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen – und damit erste Maßnahmen des Konjunkturpakets umgesetzt.
Am 1. Juli ist die Senkung der Mehrwertsteuer in Kraft getreten. Bis Jahresende beträgt der allgemeine Satz nur noch 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei 5 statt 7 Prozent. Mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro ist diese Maßnahme ein zentraler Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Koalition Anfang Juni vereinbart hat. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken, die Binnennachfrage anzuschieben und der Wirtschaft einen kräftigen Schub zu geben. Profitieren werden davon nicht zuletzt Bürgerinnen und Bürger mit normalem und geringem Einkommen, da sie einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben.
Familien und Alleinerziehende werden unterstützt
Familien sind durch Schul- und Kitaschließungen besonders von den krisenbedingten Einschränkungen betroffen. Sie erhalten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, werden demnach im September zunächst 200 Euro und im Oktober weitere 100 Euro ausgezahlt. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld) angerechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Eltern mit hohen Einkommen profitieren weniger stark bis gar nicht, da der Steuerfreibetrag gleichbleibt. Das ist sozial gerecht und setzt mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro einen starken Impuls zur Wiederbelebung der Konjunktur.
Gerade alleinerziehende Eltern mussten während der Kita- und Schulschließungen eine Doppelbelastung von Arbeit und Kinderbetreuung schultern. Deswegen wird der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: Von 1.908 Euro auf 4.000 Euro. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Ein alleinerziehender Kassierer mit monatlich 1.750 Euro brutto und einem Kind erhält so 463 Euro mehr pro Jahr. Eine erfahrene Krankenschwester mit 3.000 Euro brutto pro Monat und zwei Kindern hat 604 Euro mehr pro Jahr.
Anreize für Investitionen von Unternehmen
Verschiedene steuerliche Maßnahmen verschaffen den Unternehmen mehr Liquidität. So werden gezielte Anreize für mehr Investitionen gesetzt und Innovationen gefördert. Konkret können bewegliche Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden, schneller abgeschrieben werden. Dadurch entsteht eine kurzfristige Liquiditätsersparnis von 6 Milliarden Euro. Außerdem können aktuelle Verluste steuerlich umfassender mit den Gewinnen des vergangenen Jahres verrechnet werden. Auch dadurch sinkt die Steuerschuld. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen wird ausgeweitet.
Sicherung der Investitionskraft der Kommunen
Die Kosten des Kinderbonus‘ und die Steuerausfälle, die durch die befristete Senkung der Umsatzsteuer entstehen, werden vollständig vom Bund übernommen. Dadurch werden insbesondere die Kommunen vor Einnahmeausfällen bewahrt und so ihre Investitionsfähigkeit erhalten.
NACHTRAGSHAUSHALT VERABSCHIEDET
Der Deutsche Bundestag hat den zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 beschlossen. Insgesamt 217,8 Milliarden Euro nimmt der Bund zusätzlich in die Hand, um Deutschland wieder in Schwung zu bringen.
Die Große Koalition setzt damit ein umfassendes Konjunktur- und Investitionsprogramm aufs Gleis, das kurzfristige konjunkturelle Impulse mit längerfristigen Zukunftsinvestitionen kombiniert. Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanziell handlungsfähig. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 werden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um das Konjunkturpaket schnell und entschlossen umzusetzen.
So werden beispielsweise die Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus ausfinanziert. Allein diese Entlastungen summieren sich auf 24 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen werden rund 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Parallel wird die Finanzkraft der Kommunen gestärkt, in dem der Bund die Gewerbesteuerausfälle von über sechs Milliarden Euro ausgleicht, die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt und die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft aus der Grundsicherung dauerhaft entlastet. Darüber hinaus sind beispielsweise eine Milliarde Euro zusätzlich für den Digitalpakt Schule und fünf Milliarden Euro für den 5G-Ausbau vorgesehen. Einen Innovationsschub sollen auch die 26 Milliarden Euro anstoßen, die in den Klimaschutz investiert werden, etwa in die Umsetzung der Wasserstoffstrategie, die Gebäudesanierung und die Senkung der EEG-Umlage.
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen den Nachtragshaushalt im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgeschärft:
Insgesamt machen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 217,8 Milliarden Euro erforderlich. Durch Änderungen im parlamentarischen Verfahren fällt dieser Betrag um 750 Millionen Euro niedriger aus als ursprünglich geplant. Die nach der Schuldenregel im Grundgesetz zulässige Obergrenze der Verschuldung wird um knapp 119 Milliarden Euro überschritten. Aus Sicht der Koalition handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 11 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht.
Haushaltsbegleitgesetz beschlossen
Ebenfalls im Bundestag verabschiedet wurde in dieser Woche ein Haushaltsbegleitgesetz (Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets). Es flankiert den Nachtragshaushalt, in dem es gesetzliche Grundlagen schafft, die erforderlich sind, um bestimmte Investitionen zu tätigen. Konkret geht es um zusätzliche Mittel für die Mobilfunkinfrastruktur, die Kindertagesbetreuung und den ÖPNV. Außerdem wird die gesetzliche Voraussetzung für die Senkung der EEG-Umlage geschaffen.
HILFEN FÜR STÄDTE UND GEMEINDEN
Der Bund entlastet die Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie auf die Kommunen abgefedert und die Konjunktur durch kommunale Investitionen angekurbelt werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu zwei Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht.
Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Konjunkturpaket ein ganz besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm in Milliardenhöhe entlastet.
Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals über zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen beraten, mit denen wesentliche Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen:
Mit diesen Entlastungen sollen bei den Kommunen wichtige Investitionsspielräume geschaffen und damit wichtige Impulse für die Konjunktur gegeben werden. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen.
Mit einem der beiden Gesetzentwürfe sollen dafür die einfachgesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Der andere Gesetzentwurf sieht Änderungen des Grundgesetzes vor, um die erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
GEMEINSAM FÜR EIN STARKES EUROPA
Am 1. Juli 2020 hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Hauptziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist, eine umfassende europäische Antwort auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie zu finden.
Für sechs Monate hat die Bundesregierung den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU). Ihr fällt damit die Rolle der ehrlichen, Kompromisse schmiedenden Maklerin zu, die zwischen den Interessen der Mitgliedstaaten vermittelt und die Position des Rats gegenüber dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vertritt.
Der deutsche Vorsitz fällt in eine für Europa schwierige Zeit. Die Ausbreitung des Corona-Virus hat unsere Volkswirtschaften in eine tiefe Krise gestürzt und soziale Ungleichgewichte verschärft. In den jetzt anstehenden Verhandlungen über den nächsten EU-Haushalt 2021-2027 und ein europäisches Wiederaufbauprogramm besteht die Chance, Antworten auf diese Herausforderungen zu formulieren. Zusätzlich gilt es, ein neues Verhältnis mit Großbritannien zu finden und in einem Abkommen zu vereinbaren. All diesen Aufgaben stellen sich die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam: für ein starkes, soziales und souveränes Europa!
Zwar ist die deutsche Ratspräsidentschaft in erster Linie eine Aufgabe der Bundesregierung. Der Bundestag begleitet die Ratspräsidentschaft aber mit einer eigenen, parlamentarischen Dimension. Die Abgeordneten treffen sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen nationalen Parlamenten und bringen sich aktiv in die europäische Politik ein. Mehr Informationen dazu finden sich auf www.parleu2020.de.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Erwartungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in einem Positionspapier zusammengefasst („Deutsche Ratspräsidentschaft 2020 – Gemeinsam für ein starkes, soziales und souveränes Europa“).
Download des Positionspapiers:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier_europa.pdf
REISEGUTSCHEINE WERDEN ATTRAKTIVER
Wenn Reiseveranstalter wegen der Corona-Krise Pauschalreisen absagen müssen, können die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurückverlangen. Das kann die Veranstalter in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Damit stattdessen Reisegutscheine für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver werden, sichert der Staat diese nun gegen Insolvenz ab.
Die weltweiten Reisebeschränkungen stellen viele Reiseveranstalter vor existenzbedrohende Zahlungsengpässe, weil sie den Reisenden ihre Vorauszahlungen erstatten müssen. Deshalb haben Reiseveranstalter künftig die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden stattdessen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten, die zusätzlich vom Staat gegen Insolvenz abgesichert sind. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag beschlossen.
Durch die staatliche Absicherung sollen die Gutscheine so attraktiv werden, dass sie von den Kundinnen und Kunden angenommen werden. Für sie bleibt dies freiwillig. So sehen es verbindliche Vorgaben der Europäischen Union vor.
Konkret enthält das Gesetz folgende Regelungen:
Durch diese Regelung ist es für Kundinnen und Kunden in vielen Fällen sicherer, einen Gutschein anzunehmen, statt sofort auf einer Erstattung des Preises zu bestehen. Wenn viele Reisenden ihr Geld zurückfordern und ein Reiseveranstalter dadurch Insolvenz anmelden muss, wäre ihr Anspruch nur zum Teil abgesichert. Der Gutschein hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen den Vorteil, dass der Wert zu 100 Prozent staatlich garantiert wird.
Ergänzend werden für die Berufskammern (z. B. Rechtsanwaltskammern, Notarkammern, Steuerberaterkammern) Vorkehrungen getroffen, damit sie trotz erheblicher Beschränkungen von Versammlungen wegen der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben und Beschlüsse fassen können.
ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE KOMMT – FREIWILLIG UND SICHER
Patientinnen und Patienten haben künftig die Möglichkeit, ihre Daten in einer elektronischen Patientenakte sicher zu speichern. Die Einzelheiten regelt ein neues Patientendaten-Schutz-Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat.
Schon jetzt ist klar: Ab Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Darin können Informationen über die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gespeichert werden, zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder. Der Vorteil: Die Informationen liegen immer vor, wenn sie gebraucht werden – wenn beispielsweise ein anderer Arzt aufgesucht wird und die Patientin bzw. der Patient relevante Daten freigibt. Als Herzstück einer modernen Gesundheitsversorgung wird die elektronische Patientenakte die Versorgung vieler spürbar verbessern und mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten schaffen. Die Souveränität der Patientinnen und Patienten wird gestärkt.
Datenhoheit liegt bei den Versicherten
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, wird die elektronische Patientenakte schrittweise nutzbar gemacht. Datenschutz und Datensicherheit werden weiter gestärkt. Wichtig dabei: Die Hoheit über die eigenen Daten liegt bei den Patientinnen und Patienten. Sie entscheiden selbst, ob sie eine elektronische Patientenakte nutzen möchten oder nicht. Und sie entscheiden, welche Daten darin gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöst werden.
Damit die elektronische Patientenakte auch befüllt wird, erhalten Patientinnen und Patienten klar geregelte Ansprüche darauf, dass die Ärztin oder der Arzt Daten einträgt. Die Versicherten werden durch die Krankenkassen umfassend informiert. Ombudsstellen bei den Krankenkassen beraten die Versicherten zu allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte.
Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Außerdem können Versicherte ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der elektronischen Akte übertragen lassen.
Die sensiblen Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Medikationen oder Behandlungsberichte werden bestmöglich durch klare Regeln für Datenschutz und Datensicherheit geschützt. Ab dem Jahr 2022 erhalten die Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der elektronischen Patientenakte gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen darf.
Rezepte und Überweisungsscheine werden digital
Darüber hinaus werden weitere digitale Anwendungen in der Gesundheitsversorgung eingeführt:
Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen wird durch die Anbindung von weiteren Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur ausgebaut und verstärkt. Dazu gehören etwa Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Auch Pflegekräften sollen Versicherte den Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte ermöglichen können.
VERBESSERUNGEN BEI REHA UND INTENSIVPFLEGE
Reha-Leistungen können künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Klinik intensiv gepflegt werden müssen, wird verbessert. Das sieht das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz vor, das der Bundestag beschlossen hat.
Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden neu geregelt. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege leben. Die Patientinnen und Patienten werden beatmet und müssen dauerhaft überwacht werden, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann.
Nun werden erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause eingeführt. Die bisherigen Regelungen werden in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführt. Nur besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen die Leistungen verordnen.
Selbstbestimmung gestärkt
Im Gesetzgebungsverfahren hat die SPD-Fraktion genau darauf geachtet, dass Patientinnen und Patienten auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sich im parlamentarischen Verfahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass dies im Gesetz sichergestellt wird und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewährleistet bleibt.
So hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass es keine einseitige Entscheidung der Krankenkasse über den Ort der Leistungserbringung geben wird und den Wünschen der Versicherten zu entsprechen ist. Werden also tatsächlich Mängel in der medizinischen und pflegerischen Versorgung festgestellt, wird es keinen Automatismus für einen Umzug in eine stationäre Wohnform geben, sondern es wird gemeinsam zwischen allen Beteiligten in einer Zielvereinbarung festgelegt, wie und in welchem Rahmen die Mängel zu beheben sind.
Die Eigenanteile, die Versicherte bei Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen tragen müssen, werden erheblich reduziert. Dadurch wird auch die Wahlmöglichkeit für die Patientinnen und Patienten verbessert, indem sie unabhängiger von den eigenen finanziellen Rahmenbedingungen wird.
Verbesserungen bei Reha-Leistungen
Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen der medizinischen Rehabilitation, in dem die Inanspruchnahme erleichtert und das Wahlrecht der Versicherten gestärkt wird. So soll es bei der geriatrischen Rehabilitation künftig ausreichen, wenn der Arzt diese Leistungen verordnet. Die Prüfung der Krankenkasse entfällt. Dadurch können Leistungen schneller und einfacher in Anspruch genommen werden. Das stärkt den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Die geriatrische Rehabilitation unterstützt ältere Menschen nach einer schweren Erkrankung dabei, ihre Selbständigkeit im Alltag zurückzuerlangen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Bei anderen Reha-Leistungen kann die Krankenkasse von einer ärztlichen Verordnung künftig nur aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes abweichen. Zudem wird das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung gestärkt. So müssen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Versicherte eine andere als die von der Kasse bestimmte Einrichtung wählen, nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte getragen werden.
WERBEVERBOT FÜR NIKOTINFREIE E-ZIGARETTEN
Außenwerbung für Tabakerzeugnisse wird verboten. Auch für nikotinfreie E-Zigaretten gelten künftig Werbeverbote und strengere Vorgaben für Inhaltsstoffe. Das hat der Bundestag beschlossen.
Schon heute ist es in Deutschland verboten, im Internet und in gedruckten Medien sowie in Radio- und Fernseh-Spots für Tabakprodukte zu werben. Künftig wird auch Außenwerbung untersagt, ebenso die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten außerhalb von geschlossenen Räumen.
Außerdem werden nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt. Damit gelten für alle E-Zigaretten die gleichen Vorgaben und Werbeverbote wie für Tabak. Inhaltsstoffe, die für nikotinhaltige E-Zigaretten verboten sind, dürfen auch in nikotinfreien Produkten nicht mehr eingesetzt werden.
Angesichts der großen Vielfalt von E-Zigaretten und verfügbaren Liquids fordern die Koalitionsfraktionen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einem begleitenden Antrag auf, die zahlreichen Zusatz- und Aromastoffe regelmäßig auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu untersuchen und bei Bedarf in die Liste verbotener Inhaltstoffe aufzunehmen.
Die gesundheitlichen Risiken der nikotinfreien E-Zigaretten sind inzwischen belegt. Für die SPD-Fraktion steht daher der Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie insbesondere von Jugendlichen im Vordergrund.
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Südbadische Schausteller erhalten Erleichterungen bei den Überbrückungshilfen
Karstadt-Insolvenz: Kampf für Arbeitsplätze in Singen
Fessenheim: Mit politischem und zivilgesellsch. Einsatz für die Abschaltung stark gemacht
Zeichen setzen gegen Karstadt-Schließung in Singen
Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“
Maskenpflicht muss für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen gelten
Südbadische Schausteller erhalten Erleichterungen bei den Überbrückungshilfen
/in Allgemein /von ArchivDurch den Beschluss des Haushaltsausschusses zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 gibt es Verbesserungen hinsichtlich der Überbrückungshilfen für Schausteller und andere Unternehmen, deren Geschäfte saisonalen Schwankungen unterliegen, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter informiert.
„Volksfeste wie die Waldshuter Chilbi, die Frühjahrsmess‘ in Freiburg und das Konstanzer Seenachtfest sind elementarer Bestandteil unserer südbadischen Kultur. Möglich gemacht werden sie durch engagierte Verbände, z.B. den Schaustellerverband Freiburg und durch Familien, z.B. diejenige Peter Buhmanns, denen wir jedes Jahr wunderbare Attraktionen zu verdanken haben. Die Berufsgruppe der Schausteller und Marktkaufleute leidet besonders unter der Absage von Großveranstaltungen und kann jetzt auf eine passgenaue Hilfe der Bundesregierung hoffen“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Überbrückungshilfe in Form von Kostenerstattungen unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Für KMU gelten bisher als Bezugsgröße für den Umsatz die Monate April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019. Für die Mitarbeiteranzahl gilt der 28.2.2020 als Stichtag.
Für Schausteller u.a. gibt es nun eine andere Bezugsgröße: Für sie gilt der jeweilige Monat des Vorjahres, je nach Monat der Antragstellung. D.h. Juni, Juli oder August 2020 im Vergleich zu Juni, Juli oder August 2019. Gleiches gilt für die Mitarbeiteranzahl: Als Bezugsgröße gelten die Monate Juni / Juli / August 2020 im Vergleich zum Vorjahr – wieder je nach Monat der Antragstellung.
„Da es sich hierbei erfahrungsgemäß um umsatzstarke Zeiträume handelt, sind die Überbrückungshilfen nun deutlich besser auf die Bedürfnisse der Schausteller, aber auch auf die der Veranstaltungsbranche, abgestimmt“, betont die SPD-Abgeordnete aus Waldshut.
Weitere Informationen unter:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-nachtragshaushaltsgesetz-701728
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile
Foto: Pixabay
Karstadt-Insolvenz: Kampf für Arbeitsplätze in Singen
/in Allgemein /von ArchivNachdem ich mir bereits vergangene Woche persönlich ein Bild von der Situation vor Ort gemacht habe, setze ich weiter für die Beschäftigten der von der Schließung bedrohten Karstadt-Filiale in Singen am Hohentwiel ein.
Wie soll ein neues Sanierungskonzept allein durch Kosteneinsparungen greifen, wenn die Cashcows [Unternehmensbereiche, die hohe Gewinne erzielen] verhökert werden? – Diese Frage habe ich in einem Brief an den Geschäftsführer der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, Miguel Müllenbach, gestellt.
Trotz der Beschränkungen durch das Corona-Virus, wie das Ausbleiben der kaufkräftigen Schweizer Kundschaft, und obwohl in der Fußgängerzone eine Dauerbaustelle besteht, die den Zugang zum Gebäude erschwert, hat es die Karstadt-Filiale in Singen geschafft, schwarze Zahlen zu schreiben. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass ausgerechnet der profitable Karstadt-Standort Singen von den angekündigten Umstrukturierungen betroffen sein soll.
Es ist den 124 motivierten und größtenteils langjährig Beschäftigen nicht vermittelbar, dass ihnen die Kündigung droht. Schließlich bieten gerade jetzt die Ankurbelung des Konsums durch die im Konjunkturpaket der Bundesregierung vereinbarte Senkung der Mehrwertsteuer und der schrittweise Wiederanstieg des Schweizer Einkauftourismus gute Voraussetzungen für ein weiterhin erfolgreiches Geschäftsjahr der Karstadt-Filiale in Singen.
Fessenheim: Mit politischem und zivilgesellsch. Einsatz für die Abschaltung stark gemacht
/in Allgemein /von ArchivFessenheim: der Abschalt-Countdown läuft
/in Allgemein /von ArchivMit politischem und zivilgesellschaftlichem Einsatz erfolgreich für die Abschaltung stark gemacht
Am 30.06.2020 wird auch der zweite Reaktorblock des Atomkraftwerks Fessenheim abgeschaltet. Damit geht das älteste französische Atomkraftwerk endlich vom Netz. Im Bundesumweltministerium haben wir uns über viele Jahre für eine Stilllegung des Atomkraftwerks Fessenheim eingesetzt. In zahlreichen bilateralen Gesprächen haben wir uns immer wieder für eine schnellstmögliche Abschaltung des AKWs ausgesprochen. Wir werden auch in Zukunft bei unseren europäischen Nachbarn für eine Abkehr von der Atomkraft werben. Das sage ich gerade auch mit Blick auf die schweizerischen Atomkraftwerke wie Leibstadt und Beznau in unmittelbarer Nähe zur deutsch-schweizerischen Grenze.
Das ist ein besonderer Tag für viele Menschen in unserer Region. Die Abschaltung des AKW Fessenheim ist auch dem Einsatz der vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen diesseits und jenseits des Rheins zu verdanken, die sich seit Jahren für das Aus von Fessenheim und gegen die Atomkraft engagieren. Ich bin davon überzeugt, dass die Abschaltung auch unser Land sicherer macht. Dafür allen Engagierten ein großes Dankeschön!
Der Argumentation, dass die Atomkraft ein wichtiger Baustein beim Kampf gegen den Klimawandel sein kann, stelle ich mich entschieden entgegen!
Die Kernenergie ist riskant und teuer und obendrauf hinterlassen wir tausenden Generationen eine Menge radioaktiven Müll. Ich bin auch ein stückweit stolz darauf, dass Deutschland als erstes Land weltweit sowohl aus der Atomkraft als auch der Kohle aussteigt. Unsere Zukunft sind die erneuerbaren Energien. Insbesondere jetzt haben wir die Chance, den Weg aus der Corona-Krise zu verbinden mit einem großen Fortschritt beim Klimaschutz. Denn Investitionen in den Klimaschutz gehören Ökonomen zufolge zu den wirksamsten Konjunkturimpulsen überhaupt.
Zeichen setzen gegen Karstadt-Schließung in Singen
/in Allgemein /von ArchivVon der bundesweiten Schließungswelle der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH ist auch die Karstadt-Filiale in Singen betroffen. Ich traf mich am heutigen Freitag, 26.06.20, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Singener Kaufhauses sowie der Geschäftsleitung, Vertretern der Gewerkschaft und SPD-Kommunalpolitikern. Jahrelang haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entgelt verzichtet. Trotz Corona und widriger Umstände für die Singener Filiale etwa durch Baustellen hat die hiesige Filiale schwarze Zahlen geschrieben. Diese Schließung ist ein Schlag ins Gesicht für die Beschäftigten und ihre Familien und für mich völlig unverständlich. Ich werde mich an die Konzerngeschäftsführung wenden und erwarte eine Erklärung, warum die Filiale geschlossen werden soll. Schuld an der Filialschließung sind indes nicht nur der vorgeschobene Online-Handel oder die Corona-Pandemie.
Jahreslanges Missmanagement und fehlende Zukunftskonzepte auf höchster Ebene tragen einen entscheidenden Teil zu dieser Misere bei. Für mich ist klar: Filialschließung sind kein Zukunftskonzept! Wir brauchen jetzt schnell ein tragfähiges Konzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür werde ich mich als Sozialdemokratin und Gewerkschaftsmitglied mit Nachdruck einsetzen.
Foto: ©Alexander Wunderle/Büro Schwarzelühr-Sutter
Bildunterschrift: Rita Schwarzelühr-Sutter (1.v.r.) solidarisiert sich mit den Karstadt-Beschäftigten in Singen
Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“
/in Allgemein /von ArchivAm 24. Juni 2020 ist das Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ gestartet. Mit diesem Programm sollen ehrenamtliche Initiativen, die in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind, gefördert werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter sieht hier eine tolle Chance für die Initiativen in der Region.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie wichtig die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Initiativen ist – insbesondere bei uns im ländlichen Raum. Dabei stehen gerade ehrenamtliche Initiativen wie die Ortgruppen der Tafeln, die ältere, geschwächte oder ärmere Menschen mit Lebensmitteln versorgen, vor großen Herausforderungen bei ihrer Arbeit. Neue Auflagen und Rahmenbedingungen durch Corona führen zu vermehrten Kosten. Genau hier setzt das Corona-Sonderförderprogramm an, mit denen solche Initiativen im ländlichen Raum gefördert werden. Ich möchte die hiesigen Initiativen und Gruppen ermutigen, sich schnell für das Programm zu bewerben.
Das Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen in Deutschland. Akteure, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken, können eine Förderung von bis zu 8.000 Euro beantragen. Zielgruppe sind beispielsweise ehrenamtliche Initiativen wie Ortsgruppen der Tafeln, die für Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen wie ältere, vorerkrankte oder ärmere Menschen Lebensmittel bereitstellen. Auch wenn zwischenzeitlich viele Kontaktbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie wieder aufgehoben wurden, müssen sich derartige Initiativen immer noch an eine Vielzahl von weiterhin bestehenden Auflagen und neue Rahmenbedingungen anpassen, was zu erheblichen Einschränkungen sowie zusätzlichen Aufwendungen und Kosten führt.
Auch können Antragsteller finanzielle Zuschüsse für Pandemie-bedingte Transportleistungen erhalten. Mit den Fördermitteln sollen zudem notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen ermöglicht werden.
Bewerbungen können ab sofort abgegeben werden. Dort sind auch alle Details zu den Förderrahmenbedingungen zu finden. Die Vergabe der Fördermittel in den Landkreisen erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbung.
Maskenpflicht muss für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen gelten
/in Allgemein /von ArchivVerstöße gegen Maskenpflicht sorgen für Unmut am Hochrhein
Mit der Öffnung der Grenze zur Schweiz kommen auch wieder viele Eidgenossen zum Einkaufen nach Deutschland. Während an diesem Wochenende der befürchtete große Ansturm noch ausgeblieben ist, gibt es Berichte über Verstöße gegen die bestehende Maskenpflicht in den Geschäften. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich der Großteil der Kundschaft an die bei uns bestehende Maskenpflicht hält. Dennoch erreichen mich in den vergangenen Tagen immer wieder Zuschriften in denen bemängelt wird, dass die Maskenpflicht in unseren Supermärkten und Geschäften nicht von allen Kunden eingehalten wird. Klar ist: in Baden-Württemberg herrscht Maskenpflicht. Das gilt für alle Kunden gleichermaßen – egal woher sie kommen. Ich finde es wichtig, dass der Einzelhandel in unserer Region die bestehende Regelung konsequent durchsetzt. Wir sind froh, dass die Grenzen nun endlich wieder auf sind. Aber der Gesundheitsschutz hat auch bei geöffneten Grenzen weiterhin oberste Priorität. Setzen wir das Erreichte nicht auf‘s Spiel!
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 10 / 2020
/in Allgemein /von ArchivKoalition bringt Konjunkturpaket auf den Weg
Mit einem umfangreichen Konjunkturprogramm reagiert die Große Koalition auf die Corona-Krise. Es hilft denjenigen, die von der Krise besonders betroffen sind – und gibt der Wirtschaft einen deutlichen Schub in Richtung Zukunft.
Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss Eckpunkte eines Konjunktur- und Zukunftspakets im Umfang von 130 Milliarden Euro beschlossen. Es setzt kräftige Impulse, um Wachstum und Beschäftigung wieder in Schwung zu bringen. Es ist ein Programm für Familien, für Städte und Gemeinden, für Auszubildende, für kleine und mittelständische Unternehmen, für die Kultur und für die Umwelt. Die Maßnahmen sollen schnell dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden und wo sie die größte Wirkung entfalten können. Deshalb stehen die Menschen im Mittelpunkt des Programms: Mit direkten Unterstützungen für die Bürgerinnen und Bürger stärkt die Koalition die Nachfrage und kurbelt die Konjunktur an. Liquiditätshilfen für besonders betroffene Unternehmen sichern die Arbeitsplätze zahlreicher Beschäftigter. Und Investitionen in Zukunftstechnologien machen das Land wettbewerbsfähiger, ökologischer und lebenswerter.
Damit das Konjunkturprogramm schnell Wirkung entfalten kann, soll es zügig umgesetzt werden. Dafür hat die Koalition in dieser Woche bereits mehrere Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Parlament beschlossen werden sollen.
Folgende Eckpunkte haben die Koalitionspartner verabredet:
Nachfrage stärken, Menschen und Unternehmen entlasten
Die Umsatzsteuer soll ab dem 1. Juli für ein halbes Jahr gesenkt werden. Der allgemeine Satz sinkt den Plänen zufolge von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Davon profitieren vor allem Bürgerinnen und Bürger mit normalem und geringem Einkommen, da sie einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben. Zugleich stärkt die Mehrwertsteuersenkung mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro die Binnennachfrage und gibt der Wirtschaft einen kräftigen Schub.
Dasselbe Prinzip gilt für die Senkung der EEG-Umlage. Sie macht fast ein Viertel der Strompreise aus und würde ohne Gegenmaßnahmen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Hohe Stromkosten aber treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Zudem schwächen sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Deshalb sehen die Eckpunkte des Konjunkturpakets vor, die EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 auf 6,5 bzw. 6,0 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Der Bund will dafür einen Zuschuss in Hö-he von elf Milliarden Euro leisten.
Zudem verhindert die Koalition mit einer Sozialgarantie, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge für Be-schäftigte und Unternehmen in der Krise zur Belastung werden. Sie werden für die Jahre 2020 und 2021 bei maximal 40 Prozent gedeckelt. Damit Sozialleistungen nicht gekürzt werden, wird der Bund den Fi-nanzbedarf der Sozialversicherungen decken.
Junge Menschen, Familien und Alleinerziehende unterstützen
Familien sind durch Schul- und Kitaschließungen besonders von den krisenbedingten Einschränkungen betroffen. Sie sollen für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro erhalten. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung) angerechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Kinderbonus hingegen wie auch das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Gleichzeitig ist der Kinderbonus in Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Euro ein ordentlicher Impuls für die Binnennachfrage.
Eine besondere Unterstützung soll es für Alleinerziehende geben. Für sie wird der sogenannte Entlastungsbetrag befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Dadurch zahlen Alleinerziehende weniger Steuern. So hat eine alleinerziehende Krankenpflegerin mit zwei Kindern bei einem Bruttoverdienst von rund 40 000 Euro jährlich rund 600 Euro zusätzlich zur Verfügung. Zusammen mit dem Kinderbonus sind es in diesem Jahr sogar 1.200 Euro.
Die Corona-Zeit hat nochmal deutlich vor Augen geführt: Leistungsfähige Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind für die Teilhabe unserer Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von zentraler Bedeutung. Die Schulen stehen hier vor großen Herausforderungen. Sie müssen ihre digitalen Lehrangebote ausbauen und für den Präsenzunterricht entsprechende Hygieneanforderungen einhalten. Das Konjunkturpaket sorgt hier für zusätzliche Impulse: Verabredet ist, dass Länder, die in den Jahren 2020 und 2021 Investitionsmittel für den Ganztagsausbau abrufen, diese Mittel im späteren Programmverlauf zusätzlich erhalten sollen. Außerdem soll die Förderung von digitalen Lernangeboten im Digitalpakt Schule ausgewei-tet werden.
Auch beim Ausbau der Kindertagesbetreuung erhöht die Koalition das Tempo. In den Jahren 2020 und 2021 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden mit einer Milliarde Euro zusätzlich, um Betreuungsplätze zu schaffen und in die Ausstattung zu investieren. Die zusätzlichen Investitionen in Bildung und Betreuung leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt auch für mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Zudem spannt die Koalition einen Schutzschirm für Auszubildende. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen trotz der aktuellen Situation eine Ausbildung beginnen können, Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich zu Ende bringen können. Deshalb soll es Prämien für Betriebe geben, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.
Hilfe für Städte und Gemeinden
Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen des Konjunkturpakets ein besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm kräftig entlastet. Sie erhalten einen Ausgleich für die krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer: Der Bund übernimmt die Hälfte (rund 5,9 Milliarden Euro), die andere Hälfte sollen die Länder tragen. Außerdem übernimmt der Bund künftig bis zu 75 (statt 50) Prozent der Unterkunftskosten für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung. Das entspricht einer Entlas-tung um etwa vier Milliarden Euro pro Jahr. Auch beim öffentlichen Personennahverkehr in den Kommu-nen gibt es Unterstützung: Hier wird der Bund den Ländern mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bei der Finanzierung helfen, da die Fahrgeldeinnahmen krisenbedingt stark gesunken sind. Die Entlastungen schaffen bei den Kommunen wichtigen Investitionsspielraum – und sind damit ein wichtiger Impuls für die Konjunktur. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen.
Engpässe überbrücken, Branchen unterstützen
Zahlreiche Unternehmen, vor allem aber auch kleine und mittelständische Betriebe, haben weiterhin mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Um ihre Existenz zu sichern, hat die Koalition ein Programm mit Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro beschlossen. Damit erhalten betroffene Unternehmen in den Monaten Juni bis August weiter Unterstützung bei der Finanzierung laufender Betriebskosten. Von dem Programm sollen besonders Branchen wie etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe, Jugendherbergen, Schausteller, Reisebüros, Reisebus- und Veranstaltungsunternehmen, aber etwa auch Einrichtungen der Behindertenhilfe profitieren.
Zudem sollen Unternehmen über steuerliche Maßnahmen und bessere Abschreibungsregeln für die Jahre 2020 und 2021 mehr Liquidität erhalten. Sie können bewegliche Wirtschaftsgüter dann schneller abschreiben und in diesem Jahr entstehende Verluste umfassender mit Gewinnen aus 2019 verrechnen.
Auch für die Kulturbranche baut die Koalition Brücken, um durch die verlustreiche Zeit zu kommen. Denn größere Kulturveranstaltungen mit Publikum sind weiterhin nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Mit einem Hilfsprogramm für den Kulturbereich steht eine Milliarde Euro bereit, um die Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland zu stützen. Die Länder werden ebenfalls aktiv. Außerdem wird es ein Kredit-Sonderprogramm der KfW im Umfang von einer Milliarde Euro für gemeinnützige Organisationen geben. Dies schließt unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schullandheime ein.
Nachhaltige Zukunft gestalten
Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, dass Deutschland gestärkt aus der Krise kommt. Mit dem Konjunkturprogramm legt die Koalition den Grundstein dafür. Investitionen in die Modernisierung des Landes und der Wirtschaft sollen den nötigen Strukturwandel vorantreiben und gestalten. Dafür hat die Koalition ein 50 Milliarden Euro schweres „Zukunftspaket“ geschnürt, das Maßnahmen für Klimaschutz und Digitalisierung ebenso umfasst wie Investitionen in das Gesundheitswesen.
Mehr Tempo bei Energie- und Mobilitätswende
Zentral für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes ist die Energie- und Mobilitätswende. Denn hier verbinden
sich die Themen Klimaschutz und Zukunftstechnologien, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Mit verschiedenen Maßnahmen knüpft die Koalition an das Klimaschutzprogramm an und setzt noch stärkere Anreize für Investitionen in Zukunftstechnologien. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Stärkung des Automobil-sektors mit bis zu zehn Milliarden Euro, der auf seinem Weg hin zu klimafreundlichen Antrieben einen enormen Strukturwandel vor sich hat. Um den Austausch hin zu emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen, verdoppelt der Bund seinen Anteil an der Umweltprämie für den Kauf eines Elektroautos: Bei Nettolistenpreisen bis 40.000 Euro soll die Prämie von 3.000 auf 6.000 Euro steigen – zusätzlich zur Prämie der Industrie. Zudem fördert der Bund mit einem Bonus-Programm Zukunftsinvestitionen der Hersteller und Zulieferer in der Automobilindustrie und investiert zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den schnellen Ausbau des Ladesäulennetzes sowie in die Forschung im Bereich Elektromobilität. Auch die Umstiege von Fahrzeug-, Bus- und LKW-Flotten auf Elektromobilität sollen gefördert werden.
Zudem werden sieben Milliarden Euro zusätzlich in die Zukunftstechnologie Wasserstoff investiert. Deutschland und Europa sollen Leitmärkte für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft werden und deutsche Unternehmen ihre Vorreiterrolle weiter stärken. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen, wird der Deckel für Photovoltaik abgeschafft, der bislang die Förderung von Solaranlagen künstlich begrenzt. Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner sollen zudem stärker von den finanziellen Erträgen von Windrädern profitieren.
Digitalisierung anschieben
Auch die Digitalisierung soll einen weiteren Schub bekommen, vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung der Wirtschaft soll über erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm für den Auf- und Ausbau von Plattformen weiter gefördert werden.
Dazu gehört auch ein flächendeckendes 5G-Netz bis zum Jahr 2025: Die neue Mobilinfrastrukturgesellschaft soll mit fünf Milliarden Euro ausgestattet werden, um den Netzausbau in Gebieten zu ermöglichen, die von den Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkbetreiber nicht abgedeckt sind.
Zwei weitere Milliarden Euro will die Koalition bis 2025 zusätzlich in Künstliche Intelligenz (KI) investieren, um ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk zu unterstützen. Außerdem stellt der Bund Mittel für den Bau von mindestens zwei Quantencomputern bereit.
Gesundheitswesen stärken
Das deutsche Gesundheitswesen hat sich in der ersten Phase der Corona-Pandemie als robust erwiesen und
dafür gesorgt, dass wir die Krise gut gemeistert haben. Dennoch hat die Pandemie auch Defizite offengelegt.
Darauf reagiert die Koalition, indem sie vier Milliarden Euro bereitstellt, um in den Gesundheitsämtern un-ter anderem zusätzlich erforderliche Stellen sowie technische und digitale Auf- und Ausrüstung zu finanzie-ren.
Auch die Ausstattung der Krankenhäuser wird verbessert. Mit drei Milliarden Euro sollen Investitionen in Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, in IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens sowie in gezielte Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen gefördert werden. Schließlich will die Koalition die inländische Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte zusätzlich mit einer Milliarde Euro fördern und die Mittel für Impfstoffentwicklung weiter erhöhen.
Europäische und internationale Solidarität
Deutschland und Frankreich haben eine gemeinsame Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas vorgestellt, die auch die EU-Kommission aufgegriffen hat. Während der deutschen Ratspräsidentschaft geht es darum, ein europäisches Erholungsprogramm bis zum Jahresende umzusetzen.
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch in Entwicklungs- und Schwellenländern dramatisch. Deshalb wird Deutschland zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, die sowohl der Bekämpfung der Pandemie als auch der Ausweitung der humanitären Hilfe und gesundheitlichen Vorsorge dienen. Vorgesehen sind drei Milliar-den Euro zusätzlich bis 2021.
Umsetzung des Konjunkturpakets hat begonnen
Um die im Koalitionsausschuss verabredeten Eckpunkte des Konjunkturpakets rasch umzusetzen, haben Bundesregierung und Koalitionsfraktionen in dieser Woche mehrere Gesetzesvorlagen in den Bundestag eingebracht. Sie sollen bereits bis Anfang Juli beschlossen werden.
Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanziell handlungsfähig. Um das Konjunkturpaket zu finanzieren, hat die Bundesregierung den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts 2020 in den Bundestag eingebracht. Einen ersten Nachtragshaushalt hatte der Bundestag bereits im März beschlossen, um Maßnahmen zur Abmilderung der Krisenfolgen zu finanzieren.
Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sollen nun mit rund 103 Milliarden Euro die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Konjunkturpaket schnell und entschlossen umzusetzen. So werden beispielsweise die geplante Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus ausfinanziert. Allein diese Entlastungen summieren sich auf 24 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen werden 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Parallel soll die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden, in dem der Bund die Gewerbesteuerausfälle von über sechs Milliarden Euro kompensiert, die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt und bei den Kosten der Unterkunft aus der Grundsicherung dauerhaft entlastet. Darüber hinaus sind beispielsweise eine Milliarde Euro zusätzlich für den Digitalpakt Schule und fünf Milliarden Euro für den 5G-Ausbau vorgesehen. Einen Innovationsschub sollen auch die 26 Milliarden Euro anstoßen, die in den Klimaschutz investiert werden, etwa in die Umsetzung der Wasserstoffstrategie, die Gebäudesanierung und die Senkung der EEG-Umlage.
Insgesamt machen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 218,5 Milliarden Euro erforderlich. Damit wird die nach der Schuldenregel im Grundgesetz zulässige Obergrenze der Verschuldung um knapp 119 Milliarden Euro überschritten. Aus Sicht der Koalition handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 11 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht.
Haushaltsbegleitgesetz
Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets) flankiert den geplanten Nachtragshaushalt, in dem es gesetzliche Grundlagen schafft, die erforderlich sind, um bestimmte Investitionen zu tätigen. Konkret geht es um zusätzliche Mittel für die Mobilfunkinfrastruktur, die Kindertagesbetreuung und den ÖPNV. Außerdem wird die gesetzliche Voraussetzung für die Senkung der EEG-Umlage geschaffen.
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Mit dem geplanten „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ sollen zentrale steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger erhöht und Anreize für Investitionen in Unternehmen gesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Regelungen zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer, einen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für Familien sowie die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden vor. Unternehmen erhalten mehr Liquidität und zusätzliche Investitionsanreize durch schnellere Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, eine vorübergehende Ausweitung der Verlustverrechnung und eine höhere steuerliche Forschungs-zulage.
Neuer Schub für Wind- und Sonnenenergie
Bereits umgesetzt hat der Bundestag in dieser Woche wichtige Verabredungen des Konjunkturpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Deckelung beim Ausbau von Solarstrom fällt weg. Zudem erleichtert eine neue Regelung den Ausbau von Windkraftanlagen.
Ein großer Schritt für mehr erneuerbare Energien
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Bundestag in dieser Woche einen großen Schritt nach vorne beschlossen: Die Deckelung beim Ausbau des Solarstroms fällt weg. Außerdem wird der Bau von Windkraftanlagen erleichtert und das Energierecht für Gebäude vereinheitlicht.
Der Ausbau von Solaranlagen wird nicht mehr länger künstlich begrenzt. Um einen drohenden Förderstopp bei Solaranlagen abzuwenden, hat sich die SPD-Fraktion in monatelangen schwierigen Verhandlungen mit der Union für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des sogenannten Solardeckels eingesetzt. Jetzt ist es beschlossene Sache: Der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom fällt zukünftig weg. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom weiterhin der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann.
Um den Ausbau von Windrädern zu erleichtern, wurde die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land beschlossen. Diese räumt den Ländern die Möglichkeit ein, Mindestabstände von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Eine strikte bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist damit vom Tisch.
Einheitliches Regelwerk für klimafreundliche Gebäude
Für die energetischen Anforderungen an Gebäude und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden gilt künftig ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk. Dazu werden bestehende Gesetze in einem neuen Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Konkret löst das neue Gesetz das bisherige Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ab. Durch die Vereinheitlichung des Rechtsrahmens sollen die Regelungen kohärenter und ihre Anwendung einfacher werden. Das Gebäudeenergiegesetz folgt dabei weiterhin dem Ansatz, einerseits den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren (z.B. durch eine effiziente Anlagentechnik und baulichen Wärmeschutz) und andererseits möglichst viel erneuerbare Energien zu nutzen.
Neben der Vereinheitlichung des Rechtsrahmens sind verschiedene Neuregelungen beschlossen worden, mit denen unter anderem Ergebnisse des Wohngipfels, Vereinbarungen aus dem Klimaschutzprogramm sowie Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. So wird festgelegt, dass die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude im Jahr 2023 überprüft werden. Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab dem Jahr 2026 untersagt. Die Möglichkeiten, die energetischen Standards bei Neubauten zu erfüllen, werden flexibilisiert, etwa durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien. Mit dem sogenannten Modellgebäudeverfahren wird ein alternatives gleichwertiges Nachweisverfahren für Wohngebäude eingeführt, bei dem keine Berechnungen erforderlich sind.
Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein.
Reisegutscheine werden attraktiver
Wenn Reiseveranstalter wegen der Coronakrise Pauschalreisen absagen müssen, können die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurückverlangen. Das kann die Veranstalter in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Damit stattdessen Reisegutscheine für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver werden, sichert der Staat diese künftig gegen Insolvenz ab.
Die weltweiten Reisebeschränkungen stellen viele Reiseveranstalter vor existenzbedrohende Zahlungsengpässe, weil sie den Reisenden ihre Vorauszahlungen erstatten müssen. Deshalb soll es Reiseveranstaltern ermöglicht werden, ihren Kundinnen und Kunden stattdessen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten, die zusätzlich vom Staat gegen Insolvenz abgesichert sind. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat.
Durch die staatliche Absicherung sollen die Gutscheine so attraktiv werden, dass sie von den Kundinnen und Kunden angenommen werden. Für sie bleibt dies freiwillig. So sehen es verbindliche Vorgaben der Europäischen Union vor.
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:
Bei Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Reisegutschein in Höhe des vorab bezahlten Kaufpreises anbieten.
Die Reisenden können den Gutschein ablehnen. Sie behalten dann ihren Anspruch, ihr bezahltes Geld sofort zurückzubekommen.
Der Gutschein wird von der bestehenden gesetzlichen Insolvenzsicherung umfasst. Ergänzend erfolgt eine staatliche Absicherung.
Ein abgesicherter Reisegutschein verliert spätestens am 31. Dezember 2021 seine Gültigkeit. Wird er bis dahin nicht eingelöst, müssen die Vorauszahlungen unverzüglich erstattet werden.
Durch diese Regelung ist es für Kundinnen und Kunden in vielen Fällen sicherer, einen Gutschein anzunehmen, statt sofort auf einer Erstattung des Preises zu bestehen. Wenn viele Reisenden ihr Geld zurückfordern und ein Reiseveranstalter dadurch Insolvenz anmelden muss, wäre ihr Anspruch nur zum Teil abgesichert. Der Gutschein hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen den Vorteil, dass der Wert zu 100 Prozent staatlich garantiert wird.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Wenn Beschäftigte zum Arbeiten in andere EU-Länder geschickt werden, darf das kein Einfallstor für Lohndumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unfaire Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sein. Die EU hat deshalb Änderungen der Entsenderichtlinie beschlossen, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden. Das Ziel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
Arbeit in anderen Ländern der Europäischen Union ist heute längst selbstverständlich. Betriebe übernehmen immer häufiger Aufträge in anderen EU-Staaten und entsenden dann ihre Beschäftigten dorthin. Dabei muss es fair, verlässlich und sozial gerecht zugehen. Das wurde 1996 mit der sogenannten Entsenderichtlinie erstmals EU-weit geregelt. Dabei wurden Mindestbedingungen festgelegt: Mindestlöhne, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten sowie Mindestruhezeiten und andere Arbeitsschutzvorschriften.
Seither hat die Anzahl der Entsendungen weiter stark zugenommen. Das hat die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in der EU verändert. Teilweise kam es zu unfairem Wettbewerb, Rechtsunsicherheiten und unlauteren Geschäftspraktiken. Deshalb hat die EU die Entsenderichtlinie geändert, um faire Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen und Lohndumping wirkungsvoll zu bekämpfen.
Mit dem Gesetz zur Entsenderichtlinie, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, werden die neuen europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Damit werden der Schutz und die Rechte der Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Was hier gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen für die Entlohnung gilt (verschiedene Lohnstufen, Zulagen oder Sachleistungen, die Teil der Entlohnung sind), muss auch für alle gezahlt werden, ob hier beschäftigt oder hierher entsandt. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.
Wenn die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer − und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Unabhängig davon, ob der Entleihbetrieb im In- oder Ausland ansässig ist, werden zudem alle grenzüberschreitend eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erfasst.
Außerdem profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine lange Zeit entsandt werden, von allen in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Das gilt sowohl für Arbeitsbedingungen, die gesetzlich festgelegt sind, als auch für solche, die sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen künftig wie Betriebe in Deutschland den anwendbaren allgemeinverbindlichen bundesweiten oder auch regionalen Tarifvertrag einhalten.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Europäischen Union kennen ihre Rechte nicht. Um das zu ändern, hat sich die Beratung des Projekts „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes bestens bewährt. Umso wichtiger ist es, das Angebot auf finanziell sichere Beine zu stellen: Mit dem Gesetz wird „Faire Mobilität“ deshalb aus der Projektförderung in eine verlässliche Finanzierung überführt.
Schließlich sollen die Kontrollen wirksamer werden: Mit rund 1.000 neuen Stellen beim Zoll wird dafür gesorgt, dass die Regeln auch eingehalten werden.
Unternehmen vor ausländischen Übernahmen schützen
Rechtsextremismus und Hasskriminalität bekämpfen
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Wer im Netz hetzt und droht, soll demnach härter und effektiver verfolgt werden. Wer sich politisch oder gesellschaftlich engagiert, wird besser gegen Anfeindungen geschützt.
Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es in Deutschland jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.
Die SPD-Fraktion schaut nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten. Die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag auf Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen.
Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung
Mit dem Gesetz verschärft die Koalition das Strafrecht und sorgt dafür, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wird von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden vor Diffamierungen und Anfeindungen besser geschützt. Antisemitische Tatmotive können künftig strafschärfend von den Strafgerichten berücksichtigt werden.
Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Neonazi-Propaganda, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie die Verbreitung von Kinderpornografie dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.
Engagierte Menschen besser schützen
Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.
Das Gesetz sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Gefährdete Personen können künftig leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden. So wird verhindert, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können.
Außerdem wird klargestellt, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt.
Arbeitslosigkeit in Europa verhindern
Finanzschwache EU-Länder sollen in der Corona-Krise durch günstige Kredite der Europäischen Union dabei unterstützt werden, Kurzarbeit zu finanzieren und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Deutschland wird sich an der Absicherung des Programms mit einer Bundesgarantie beteiligen.
Das neue EU-Instrument zur „vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen“ (SURE – Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Solche Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen einhergeht. Dazu können etwa die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige gehören, die in Reaktion auf die Corona-Pandemie ergriffen werden.
Zur Finanzierung sind von allen Mitgliedstaaten Garantien nötig. Deren Höhe bemisst sich am jeweiligen Anteil an der Wirtschaftskraft. Für den deutschen Anteil wird eine Bundesgarantie in Höhe von rund 6,4 Mrd. Euro benötigt. Das SURE-Gewährleistungsgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, sieht vor, diese Garantie zu übernehmen.
Das Instrument ist ein wichtiger Beitrag für eine gemeinsame und solidarische europäische Antwort auf die Corona-Pandemie. Weitere Bausteine, auf die sich die Eurogruppe im April verständigt hat, sind zum einen ein neuer Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank, mit dem kleinen und mittleren Unternehmen geholfen wird. Zum anderen dient eine vorsorgliche Kreditlinie (ECCL) aus dem bereits bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) der Stärkung von Gesundheitssystemen.
Frieden im Kosovo sichern
Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der internationalen Sicherheitspräsenz in der Republik Kosovo (KFOR). Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag zugestimmt.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten unterstützen seit 1999 die militärische Absicherung der UN-Friedensregelung für das Kosovo. Der Bundeswehreinsatz trägt auch zur Stabilisierung der Region und zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen bei. Grundlagen sind eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und regelmäßige Beschlüsse der Nato.
Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden Kosovos. Auch für die Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall oder politische Instabilitäten zu einer Anspannung der Lage führen könnten.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte am KFOR-Einsatz wurde in den vergangenen Jahren entlang der NATO-Planungen schrittweise verringert auf derzeit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten. Diese Obergrenze wird beibehalten. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage dennoch schnell und flexibel reagieren könnte.
Das Mandat zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR ist grundsätzlich nicht befristet. Eine konstitutive Befassung des Bundestages erfolgt alle zwölf Monate, wenn eine Fraktion dies wünscht. Seit über zehn Jahren ist es die SPD-Fraktion, die regelmäßig die konstitutive Beschlussfassung verlangt – sowohl in Oppositions- als auch in Regierungszeiten. Das unterstreicht die große Bedeutung, die die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dem Bundestag bei der Frage von Bundeswehreinsätzen beimessen.
Friedensmission im Nahen Osten fortsetzen
Die Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an der Friedensmission UNIFIL der Vereinten Nationen im Nahen Osten wird um ein Jahr verlängert. Das Parlament hat der Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes zugestimmt.
Die UN-Mission UNIFIL im Nahen Osten leistet einen wichtigen Beitrag, um die Region sicherheitspolitisch zu stabilisieren und die Waffenruhe zwischen Israel und Libanon abzusichern. Deutschlands langjähriges maritimes Engagement im Rahmen von UNIFIL hatte bisher einen deutlich positiven Einfluss. Es umfasst auch die Ausbildung der libanesischen Marine zur besseren seeseitigen Grenzsicherung. UNIFIL bietet ebenfalls eine Kommunikationsplattform für direkte Kontakte zwischen Libanon und Israel, sodass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld verhindert werden können.
Das Bundeswehrmandat wird ohne wesentliche Änderungen bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Das Mandat sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vor.
Vorschläge für ein neues europäisches Asylsystem
Die Europäische Union braucht eine humanitäre, langfristige und belastbare Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 muss genutzt werden, um die festgefahrenen Verhandlungen wieder aufzunehmen und eine Einigung zu erreichen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat Vorschläge für ein neues europäisches Asylsystem beschlossen. Das Konzept enthält detaillierte Vorschläge zu Verfahren und Verteilung und soll Humanität und Solidarität zusammenbringen.
Ziel der SPD-Fraktion ist es, das Dublin-System durch ein funktionierendes gemeinsames europäisches Asylverfahren abzulösen. Das Asylsystem soll so weiter europäisiert und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) dafür zu einer richtigen europäischen Asylagentur ausgebaut werden.
Europaweit sollen offene Asylzentren auf EU-Territorium geschaffen werden, die sich an den Standard der deutschen Einrichtungen anlehnen und in denen alle Schutzsuchenden ein faires Asylverfahren mit einer maximalen Verfahrensdauer von drei Monaten erhalten. Dazu zählt für die SPD-Fraktion, dass eine einheitliche Rechtsanwendung sowie der Zugang zu Beratung und Rechtsbeistand ebenso gewährleistet sind wie verbindliche Höchstbelegungszahlen und Höchstaufenthaltszeiten. Erst bei positivem Ausgang des Verfahrens soll eine solidarische Verteilung auf die Mitgliedstaaten erfolgen.
Gleichzeitig wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die gegenseitigen Schuldzuweisungen beenden: Staaten, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, müssen das System über den EU-Haushalt mitfinanzieren oder vergleichbare materielle oder personelle Leistungen erbringen. Damit setzt die SPD-Fraktion auf ein arbeitsteiliges Modell innerhalb der gemeinsamen Asylpolitik, das nicht von allen das Gleiche verlangt, sondern Geschichte, Stärken und Schwächen sowie Interessen der Partner berücksichtigt.
Außerdem will die SPD-Fraktion für anerkannte Geflüchtete die Möglichkeit schaffen, spätestens ein Jahr nach ihrer Anerkennung in einen anderen Mitgliedstaat umzuziehen, wenn sie dort einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz finden und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Mit dem Positionspapier legt die SPD-Fraktion einen umfassenden Vorschlag zum europäischen Asylsystem vor, der human und solidarisch ist.
Download des Positionspapiers (PDF-Datei):
www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-menschlich-solidarisch-20200616neu.pdf
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/in Allgemein /von ArchivWie sieht der ÖPNV der Zukunft aus? Welchen Beitrag kann der ÖPNV zum Klimaschutz leisten? Wie schaffen wir es, dass mehr Menschen vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen? – diese und andere Fragen habe ich am vergangenen Donnerstag in ihrer Veranstaltungsreihe #wasnun mit den Jusos Lörrach, Jusos Heidelberg , Jusos Emmendingen, Jusos Freiburg, Jusos Stuttgart, Jusos Rems-Murr, Jusos Ulm, Jusos Rhein-Neckar, Jusos Breisgau-Hochschwarzwald,Jusos Ostalb, Jusos Kreis Esslingen und Horst Stammler, dem Geschäftsführer des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart VVS diskutiert. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die Jusos Lörrach!
Den #wasnun-Video-Talk zum ÖPNV gibt es auch zum Nachschauen auf der Facebook-Seite der Jusos Lörrach!