Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das so genannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. Das Gesetz findet nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion die richtige Balance aus humanitärem Asylrecht, klaren Regeln und gelingender Integration.
Deutschland gibt denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Die Koalition setzt dabei nachvollziehbare Regeln, wer bleiben kann – und wer nicht. Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden.
In den letzten Tagen haben verschiedene gesellschaftliche Gruppen sich kritisch zu dem neuen Gesetz geäußert. Hier gibt es Antworten zu den wichtigsten gestellten Fragen:
Wird ein neuer Status unterhalb der Duldung eingeführt, also eine „Duldung light“, die ihre Inhaber mit umfassenden Sanktionen und Beschränkungen massiv schlechter stellt als bisher?
Nein. Eine „Duldung light“, wie sie im ursprünglichen Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgesehen war, wird es nicht geben. Das hat die SPD-Fraktion verhindert.
Richtig ist: Ausreisepflichtige, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen, erhalten eine Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“.
Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um neue Sanktionen. Denn auch heute gilt für Geduldete ein Beschäftigungsverbot, wenn sie ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Ihnen kann dann eine so genannte Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage auferlegt werden.
Der Status „Personen mit ungeklärter Identität“ kann außerdem jederzeit aufgehoben werden, wenn sich Ausreisepflichtige wieder kooperativ verhalten. Ausreisepflichtige, die bis zum 1. Juli 2020 in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, sind zudem von der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ explizit ausgenommen.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält sogar eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage: So können Ausländerbehörden Ausreisepflichtige dazu auffordern, durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass sie alles ihnen Mögliche zu einer Passbeschaffung getan haben. Damit gelten nicht nur ihre Pflichten als erfüllt, sie können auch – anders als bisher – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten.
Werden künftig Familien mit Kindern und Jugendlichen eingesperrt?
Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gelten ganz hohe Schutzrechte. Sie dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist. Das Kindeswohl hat Vor-rang. Diese Rechte werden durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht berührt.
Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen darf Haft nur im äußersten Fall und für die kürzest mögliche angemessene Dauer eingesetzt werden. Bis zur Abschiebung müssen in Haft genommene Familien eine gesonderte, räumlich getrennte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet.
In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen ein-schließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. Nochmal: Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen. All das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.
Werden Zivilgesellschaft, NGO und Menschen, die sich in der Flüchtlingsarbeit – auch und vor allem gegen Abschiebungen – engagieren, kriminalisiert?
Nein. Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, hat die SPD-Fraktion abgewendet. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Die müssen jedoch nur von Amtsträgern oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienst-geheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht strafbar machen.
Welche Personen hierunter fallen, ist klar geregelt: Das sind Beamte oder Personen, die bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle beschäftigt sind. Flüchtlingshelfer, Anwälte, Mitarbeiter von NGO oder Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Entwurfs, ausdrücklich nicht zu dieser Personengruppe. Die Zivilgesellschaft wird nicht kriminalisiert. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem Innenminister gesorgt.
Werden Ausreisepflichtige künftig einfach so ohne weiteres in Haft genommen werden können, zum Beispiel bereits dann, wenn sie nach 30 Tagen ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind? Ist eine richterliche Anordnung nicht mehr erforderlich?
Um sicherzustellen, dass eine Abschiebung durchgeführt werden kann, können Ausreisepflichtige bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Dies geschieht weiterhin grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung.
Lediglich in eng begrenzten Eilfällen kann von der vorherigen richterlichen Anordnung abgesehen werden. Das befreit die zuständige Behörde natürlich nicht davon, betroffene Personen unverzüglich einem Richter zur Entscheidung über die Anordnung des Ausreisegewahrsams vorzuführen.
Auch weiterhin müssen für die Anordnung eines Ausreisegewahrsams einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Ausreisepflicht ist abgelaufen (es sei denn, die betroffene Person ist unverschuldet an der Ausreise gehindert oder die Überschreitung der Frist ist unerheblich).
Die Abschiebung kann innerhalb der Zehntagesfrist durchgeführt werden.
Der oder die Ausreisepflichtige hat ein Verhalten gezeigt, dass er oder sie die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird.
Auch hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Abschiebungshaft: Das Gericht muss alle Gründe, die für und gegen die Anordnung eines Ausreisegewahrsams sprechen, berücksichtigen. In jedem Einzelfall muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Und auch sonst bleibt es dabei: Macht der/die Ausländer/Ausländerin glaubhaft, dass er oder sie sich der Abschiebung nicht entziehen will, kommt es zu keiner Anordnung des Ausreisegewahrsams.
Werden Ausreisepflichtige in normalen Gefängnissen untergebracht und dort genauso behandelt wie Strafgefangene?
Grundsätzlich müssen – auch nach europäischer und nationaler Rechtsprechung – Strafgefangene und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden.
Führt eine außergewöhnlich hohe Zahl von Abschiebehäftlingen zu einer Überlastung der Gefängnisse oder des Verwaltungs- und Justizpersonals, können sie aber vorübergehend gemeinsam mit Strafgefangenen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht werden. Das ist in Deutschland der Fall. Es geht nur um das gemeinsame Grund-stück, es muss eine räumliche Trennung vorhanden sein.
Das soll lediglich zur Überbrückung der Zeit, bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben, und auch nur mit bis zu 500 zusätzlichen Haftplätzen in JVA möglich sein.
Dabei ist wie gesagt in jedem Fall eine getrennte Unterbringung der Abschiebungsgefangenen von Strafgefangenen innerhalb von Haftanstalten vorgeschrieben. Falls hiervon Familien betroffen sind, müssen diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden. Ihnen ist ein besonderes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten.
Zudem wird das Trennungsgebot nur befristet ausgesetzt – und zwar bis zum 30. Juni 2022. Gleichzeitig haben Justizminister aus allen Bundesländern bereits angekündigt, dass sie sehr skeptisch sind, ob eine gemeinsame Unterbringung überhaupt umgesetzt werden kann. Es handelt sich also um eine am EU-Recht orientierte Kann-Regelung, die Bundesländer entscheiden selbst.
Wird die Ausbildungsduldung im Vergleich zur derzeitigen „3+2-Regelung“ verschlechtert, so dass kaum noch Geduldete davon profitieren?
Richtig ist: Im Gegensatz zur bisherigen 3+2-Regelung wurden zum Beispiel durch die Identitätsklärung Hürden eingezogen, die es vorher nicht gab. In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD-Fraktion aber gelungen, bei der Ausbildungsduldung sogar Verbesserungen zu erreichen.
So beträgt die Länge der Vorduldungszeit bei der Ausbildungsduldung jetzt drei statt sechs Monate. Und wer bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung aufnimmt, der kann ohne Vorduldungszeit die Ausbildungsduldung erhalten.
Bei der Identitätsklärung gilt: Es ist wohl unstreitig, dass wir ein Recht darauf haben zu wissen, wer die Menschen sind, die zu uns kommen, und denen wir trotz abgelehnten Asylgesuch eine Chance in Deutschland geben wollen. Das ist eine Voraussetzung eines Rechtsstaates.
Es reicht dabei allerdings schon aus, wenn die betroffenen Personen innerhalb der Frist alle erforderlichen und ihnen ‚zumutbaren Maßnahmen‘ für die Identitätsklärung ergriffen haben. Auch wenn sie erst nach der Frist ihre Identität klären konnten, besteht der Anspruch. Und auch, wenn sie trotz aller Bemühungen bei der Identitätsklärung erfolglos waren, kann ihnen eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die SPD-Fraktion hat noch darüber hinaus viele wichtige Verbesserungen bei der Ausbildungsduldung durchgesetzt:
Es gibt einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis. Behörden haben hier – wie auch schon bei der Ausbildungsduldung – kein Ermessen bei der Erteilung.
Der Beginn der Duldung kann bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn vorgezogen werden. Das beseitigt eine Rechtsunsicherheit zwischen Abschluss des Ausbildungsvertrags und der Aufnahme der Ausbildung.
Auch für Helferausbildungen kann jetzt eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die sogenannte „Täuschungsfalle“ wird aufgehoben: Geduldete, die in ihrem Asylverfahren versucht haben, ihre Identität zu verschleiern, können, anders als bisher, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung, einen regulären Aufenthaltstitel erwerben.
Aktuelles
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 12 / 2019
/in Allgemein /von ArchivBundestag bringt Reform der Grundsteuer auf den Weg
Gerechter, einfacher, rechtssicher: Der Bundestag hat an diesem Donnerstag in erster Lesung ein Gesetzespaket von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Neuregelung der Grundsteuer beraten. Der Gesetzentwurf war vergangene Woche vom Kabinett gebilligt worden. Dem vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen zwischen Bund und Bundesländern.
Denn die bisherige Erhebung der Grundsteuer verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Begründung: Die Regeln zur Bewertung der Grundstücke und Gebäude seien nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, da sie zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führten.
Eine Neureglung muss bis Ende 2019 stehen, sonst darf die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden – die Kommunen hätten jedes Jahr rund 15 Milliarden Euro weniger an Einnahmen. Das würde kaum funktionieren, Gelder für Schulen, Kitas, die Infrastruktur und die übrige Daseinsvorsorge würden in großem Umfang fehlen.
Zur Einordnung: Die Grundsteuer ist eine reine Gemeindesteuer, das Aufkommen steht also den Städten und Gemeinden zu. Sie wurde bisher durch ein Bundesgesetz geregelt, das der Zustimmung der Länder im Bundesrat bedurfte.
Der neue Gesetzentwurf orientiert sich an der tatsächlichen Wertentwicklung der Grundstücke und verteilt die Steuerlast fair und gerecht. Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung wird massiv verringert, die Wertermittlung den unterschiedlichen Wohngegebenheiten angepasst. Damit bleibt die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden erhalten.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten – im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahre 1964 berücksichtigt, im Osten sogar nach dem Wert von 1935. Die Werte von Grundstücken und Gebäuden haben sich seit 1964/1935 sowohl im Westen wie im Osten sehr unterschiedlich entwickelt. Gegenwärtig werden dadurch für vergleichbare Immobilien sehr unterschiedliche Steuerzahlungen fällig. Diese – nicht begründbare – Ungleichbehandlung muss nach Maßgabe des höchsten Gerichts durch eine Reform beendet werden.
Diese Reform muss wie beschrieben per Gesetz bis Ende dieses Jahres stehen. Die Behörden haben im Anschluss fünf Jahre Zeit für die administrative Umsetzung (Datenerhebung etc.). Die Grundsteuer würde dann spätestens ab dem 1. Januar 2025 auf Basis der neuen Werte festgesetzt. Bis Jahresende soll der Gesetzentwurf von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Verfassungsfeste Neuregelung
Das Ziel der geplanten Reform ist eine verfassungsfeste und gerechte Neuregelung, bei der das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer insgesamt gleich bleibt. Es geht ausdrücklich nicht um Mehreinnahmen der Kommunen – d. h. die Steuerpflichtigen insgesamt sollen nicht mehr Grundsteuer bezahlen. Allerdings ist es zwangsläufige Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass es zu Veränderungen kommt. Einige werden etwas mehr zahlen, während andere weniger Grundsteuer zahlen müssen.
Ziel eines zweiten Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes ist die Begründung einer uneingeschränkten konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts: In Zukunft würde also nicht mehr begründet werden müssen, dass ein solches Gesetz (oder seine Änderung) nötig ist, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen oder die Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse zu wahren.
Zur Neufassung
Die Berechnung der Grundsteuer soll sich weiterhin am Wert einer Immobilie orientieren. Es macht einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet, ob ein Gewerbebetrieb in einer strukturschwachen Region angesiedelt ist oder in einer Großstadt. Als Grundlage der Bemessung der Grundsteuer sollen vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche gezahlte Miete am jeweiligen Standort dienen. Für Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sieht die Neuregelung unter bestimmten Voraussetzungen eine Begünstigung vor. Damit bleibt Wohnen bezahlbar.
Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung dennoch erhöhen, besteht für die Kommunen die Möglichkeit, über niedrigere so genannte Hebesätze, die sie selbst festlegen, einer möglichen Mehrbelastung entgegenzuwirken.
Die Kommunen haben bereits angekündigt, dass sie dies auch tun werden – denn eine Erhöhung der Grundsteuer wäre politisch für keinen Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin vermittelbar. Außerdem sollen die Kommunen zukünftig über die so genannte Grundsteuer C die Möglichkeit erhalten, über ihren Hebesatz die Spekulation mit baureifen Grundstücken einzudämmen.
Übersichtliche Kriterien
Im Einzelnen: In die Berechnung der Grundsteuer nach dem Modell von Olaf Scholz und den Landesfinanzministerinnen und -ministern sollen künftig nur noch wenige, vergleichsweise einfach zu ermittelnde Parameter einfließen. Bei der Ermittlung der Grundsteuer für die Wohngrundstücke geht es konkret um fünf Punkte: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Mietniveaustufe.
Zur Ermittlung der Grundsteuer für Gewerbegrundstücke soll die Zahl der von den Steuerpflichtigen zu erklärenden Angaben von bisher mehr als 30 auf maximal acht sinken.
Falls diese Parameter nicht ohnehin bekannt sind, werden sie über das Internet abrufbar sein. Der administrative Aufwand verringert sich damit deutlich: Der kluge Einsatz digitaler Möglichkeiten bei der Datenerhebung und -bearbeitung macht das möglich und soll künftig für Entlastung sorgen.
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Aktualisierung der Bewertung könnte alle sieben Jahre weitgehend automatisch erfolgen. Steuerpflichtige und Finanzverwaltung erhalten ausreichend Zeit, um sich auf die genannten Änderungen einzustellen.
Abweichungen vom Scholz-Modell
In der Diskussion war auch das so genannte Flächenmodell, das ausschließlich an der Fläche der Grundstücke und der vorhandenen Gebäude ansetzt. Die Werte der Grundstücke und der Gebäude bleiben bei diesem Modell unberücksichtigt. Ein solches Modell ist auf der Basis des aktuellen Grundgesetzes nicht möglich – denn es gibt, wie beschrieben, für eine Neubegründung der Grundsteuer abweichend vom bisherigen Modell keine Gesetzgebungskompetenz mehr.
Vor allem das Bundesland Bayern hat in den Beratungen über die Neuregelung der Grundsteuer gefordert, von einer bundeseinheitlichen Regelung abweichen zu dürfen, um einen eigenen Weg gehen zu können.
Diesem Wunsch soll nun ein gesonderter Gesetzentwurf Rechnung tragen, der die Grundgesetzänderungen umfasst und eine Abweichung von der bundeseinheitlichen Regelung möglich machen würde. Eine solche Möglichkeit ist seit der letzten Föderalismusreform im Grundgesetz schon für verschiedene andere Rechtsbereiche vorgesehen (etwa das Naturschutzrecht, das Jagdrecht, die Raumordnung oder das Hochschulzulassungsrecht).
Aber: Für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs soll die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt werden. Damit hätten andere Bundesländer keinen finanziellen Nachteil durch den Sonderweg eines Landes wie Bayern. Das wird durch eine entsprechende Regelung im Finanzausgleichsgesetz abgesichert.
Zur politischen Bewertung
Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher, und Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betonen: „Der Kabinettbeschluss zur Grundsteuerreform ist ein wichtiger Etappenschritt, um die Grundsteuereinnahmen auch weiterhin sicherzustellen. Mit dem wertabhängigen Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig.
Die SPD-Fraktion steht an der Seite der Städte und Gemeinden in Deutschland. Deshalb ist für die SPD-Fraktion eine verfassungsfeste Grundsteuer ein zentraler Auftrag ihrer Regierungsarbeit.
Mit dem Gesetzentwurf behält der Bund die Gesetzgebungskompetenz; die Grundsteuer kann nicht zur Disposition gestellt werden. Das wird jetzt auch im Grundgesetz zweifelsfrei festgeschrieben. Zugleich wird den Bundesländern allerdings das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen.
Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit den Ländern angestrebten Konsens verlassen und eine solche Abweichungsmöglichkeit für einzelne Länder verlangt. Die CSU hat damit die Kommunen in Deutschland in Haftung genommen, um ihre eigenen parteipolitischen Ziele durchzusetzen.
Eine Abweichungsmöglichkeit birgt die Gefahr einer Zersplitterung des Grundsteuerrechts. Die einfache bundeseinheitliche Regelung wird durch eine zusätzliche bürokratische Regelung für einzelne Länder gefährdet, im Zweifelsfall auf dem Rücken der Kommunen. Hinzu kommt: Das Flächenmodell, das die CSU nunmehr in Bayern einführen will, begünstigt vor allem wohlhabende Immobilienbesitzer. Diese Grundsteuer à la CSU ist nicht einfach, sondern einfach ungerecht. Würde ein solches Modell in Deutschland weiter um sich greifen, wäre das ein Weg hin zu mehr Bürokratie, weniger Gerechtigkeit und letztlich egoistischer Kleinstaaterei.
Wir wissen zugleich um die Verantwortung für die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden und die Notwendigkeit, eine Grundsteuerreform bis Ende des Jahres abzuschließen, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen und das Grundsteueraufkommen für die Kommunen zu sichern.
Für uns ist dabei in jedem Fall klar: Es muss bei den Grundgesetzänderungen verlässlich sichergestellt sein, dass sich Bayern nicht auf Kosten anderer Bundesländer im Länderfinanzausgleich der Finanzverantwortung entzieht.“
Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Grundsteuer neu zu regeln. Deshalb hat sich die Bundesregierung mit den Bundesländern auf einen Vorschlag geeinigt, der eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer gewährleistet – auch wenn Veränderungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Wichtig ist, dass Städte und Gemeinden eine solide finanzielle Basis für ihre Aufgaben haben. Das ist eine notwendige Grundvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse überall in Deutschland. Der Bund wird künftig ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer bekommen. Die Länder erhalten zwar das Recht, davon abzuweichen – aber nicht auf Kosten der anderen. Die SPD-Fraktion hat dafür gesorgt, dass es im Länderfinanzausgleich bei einem gerechten Ausgleich bleibt, der nach dem Modell des Bundes berechnet wird.
Der Mindestlohn für Auszubildende kommt
Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient deshalb Respekt und eine ordentliche Bezahlung. In den Koalitionsverhandlungen hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Mindestvergütung für Azubis durchgesetzt.
Jetzt ist es soweit: In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ (BBiG) beraten.
Mit dem geplanten Gesetz geht die Koalition auf wichtige Trends und Herausforderungen in der beruflichen Bildung ein und schafft so den rechtlichen Rahmen, um die duale Berufsausbildung fit für die Zukunft zu machen.
Die Mindestausbildungsvergütung (MAV), kurz der Azubi-Mindestlohn, ist die größte Verbesserung dieser Reform, denn gut ausgebildete Fachkräfte brauchen eine sichere finanzielle Grundlage – schon während ihrer Ausbildung.
Vergütungen steigen an
Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Und trotzdem bekommen Auszubildende in manchen Betrieben und Regionen eine sehr geringe Vergütung. Das macht einige Ausbildungen unattraktiv und spiegelt nicht die Leistung der Auszubildenden in ihrem Betrieb wider. Mit der MAV wird diese Verpflichtung für „angemessene Ausbildungsvergütungen“ endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird zunächst von 2020 an auf 515 Euro für das 1. Lehrjahr festgelegt und sich bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöhen.
Die MAV ist der neue Mindestlohn für Azubis und definiert, was der Ausbildungsbetrieb dem Azubi mindestens zu zahlen hat. Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus erreicht, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sich demnach die MAV im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.
Wichtig ist dabei: Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen MAV herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.
Ohne den engagierten Einsatz des DGB und der Gewerkschaften insgesamt und dem BDA wäre dieses Ergebnis nicht zu Stande gekommen. Damit wird auch deutlich, dass die Arbeitgeber eigentlich wissen, dass es dringend an der Zeit ist, ihre Azubis besser zu bezahlen – und dazu auch bereit sind.
Da Jugendliche in der Ausbildung aktuell nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke. Die SPD-Bundestagsfraktion ist stolz darauf, dass sie gegen Widerstände des Wirtschaftsministeriums und die Untätigkeit der Bildungsministerin die MAV durchsetzen konnte und dieses wichtige Gesetz nun in die parlamentarischen Beratungen geht.
Weitere wichtige Neuerungen
Neben der Mindestausbildungsvergütung bringt der Gesetzentwurf noch andere Neuerungen auf den Weg. So wird beispielsweise jetzt die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung auf alle Auszubildenden ausgeweitet. Das ist insbesondere eine Chance für lernbeeinträchtigte Personen, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. In den anstehenden Beratungen zum Gesetzentwurf will die SPD-Fraktion weitere Verbesserungen erreichen, zum Beispiel bei der Ausbildungsqualität. Außerdem will die Fraktion die Rahmenbedingungen für Auszubildende verbessern, wenn es um Freistellung für Berufsschulzeiten geht.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Mindestlohn für Auszubildende kommt. Mit einem Gesetz zur Modernisierung der Berufsausbildung soll endlich eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt werden – eine langjährige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Vergütungshöhe steigt in Abhängigkeit vom Beginn der Ausbildung und dem Ausbildungsjahr an. Außerdem soll eine Teilzeitberufsausbildung für alle Azubis möglich werden.
Bundestag debattiert über Organspende
Der Bundestag hat am Mittwoch über eine Neuregelung der Organspende debattiert. Die Kernfrage lautet: Sollen die Menschen einer späteren Organspende aktiv zustimmen oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?
Mehr als 9000 Menschen warten derzeit in Deutschland auf eine Organtransplantation. Im Jahr 2018 haben 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe gespendet. Und auch wenn das erstmals seit 2010 einen Anstieg der Zahlen bedeutet, ist klar: Die Anzahl von Organspendern reicht bei weitem nicht aus, damit alle Menschen ein Spenderorgan bekommen, die es benötigen.
Menschen wollen spenden, tun es aber nicht
Neben besseren Bedingungen in den Krankenhäusern – die die Koalition mit den Änderungen des Transplantationsgesetzes bereits beschlossen hat – braucht es dafür vor allem eine höhere Bereitschaft zur Organspende der Bevölkerung. Denn bisher stehen zwar laut einer aktuellen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rund 84 Prozent der Menschen einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber. Allerdings liegt der Anteil der Menschen mit Organspendeausweis nur bei 36 Prozent.
Bisher müssen sich Menschen aktiv dafür entscheiden, wenn sie nach einem Hirntod ihre Organe spenden wollen. Das Problem: Viele Menschen beschäftigen sich gar nicht erst mit der Frage, ob sie dafür bereit sind.
Der Bundestag hat deshalb am Mittwoch darüber diskutiert, wie die Bereitschaft zur Organspende besser gefördert werden kann. Konkret ging es um zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende, die beide von fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppen vorgelegt wurden. Da es sich bei der Organspende um eine grundlegende ethische Frage handelt, werden keine Fraktionspositionen festgelegt.
Widerspruchslösung
Den ersten Entwurf hat eine Gruppe von Abgeordneten um den SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach erarbeitet. Er sieht die Einführung einer Widerspruchslösung vor. Damit wären alle Bürgerinnen und Bürger, die 16 Jahre alt sind, automatisch Organspender. Wenn sie nicht spenden wollen, können sie jederzeit widersprechen.
Diesen Widerspruch können die Bürgerinnen und Bürger in einem bundesweiten Register eintragen. Sie können diesen Eintrag selbst erstellen, ändern oder löschen. Ärzte, die Organ- und Gewebeentnahmen vornehmen, müssen vorher prüfen, ob eine Erklärung des möglichen Spenders vorliegt. Im Zweifel können auch die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Betroffene kein Spender sein wollte.
Karl Lauterbach sagte in der Debatte: „Mehr als die Hälfte der Menschen, die eigentlich spenden wollen, tun das nie, weil sie es nicht dokumentiert haben“. Hier versage das bisherige System. Für ihn ist deshalb die Widerspruchslösung auch ethisch geboten. Es müsse zumindest die Pflicht geben, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu widersprechen, wenn man nicht spenden wolle.
Entscheidungslösung
Der zweite Gesetzentwurf kommt von einer Abgeordnetengruppe um die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis. Er setzt weiterhin auf eine freiwillige Entscheidung und ausdrückliche Zustimmung zu einer späteren Organspende.
Allerdings sollen sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung dokumentieren. Ein bundesweites Online-Register soll es den Menschen möglichst einfach machen, sich als Organspender zu registrieren. Auch bei den zuständigen Stellen für die Ausstellung und Ausgabe von Ausweisen sollen Bürgerinnen und Bürger über das Thema informiert werden und die Möglichkeit bekommen, direkt vor Ort ihre Entscheidung zu dokumentieren.
Der Entwurf sieht vor, dass auch die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre aktiv über Organ- und Gewebespende aufklären und zu einer Eintragung in das Online-Register ermuntern.
Hilde Mattheis sagte in der Debatte: „Wir wollen die Zustimmung ganz aktiv abholen: bei den Ausweisstellen, beim Hausarzt oder bei Erste-Hilfe-Kursen“. Das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung sei ein hohes Gut. Und nur bei der Zustimmungslösung sei sichergestellt, dass sich die Menschen mit der Frage nach Organspende auch umfassend befasst hätten.
Die beiden Gruppenentwürfe gehen jetzt zur weiteren Bearbeitung in den Gesundheitsausschuss, im Herbst will der Bundestag über die endgültige Neuregelung bei der Organspende abstimmen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat zwei fraktionsübergreifende Anträge debattiert, die das Ziel haben, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen: Bei der Widerspruchslösung sollen alle Menschen Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen. Bei der Entscheidungslösung sollen sich die Menschen aktiv für eine Spende entscheiden. Der Bundestag will im Herbst über die Neuregelung abstimmen.
Kabinett beschließt Haushalt 2020
Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts für 2020 beschlossen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der Investitionen auf Rekordhöhe vorsieht und zugleich den sozialen Zusammenhalt verstärkt. Insgesamt sind Ausgaben in Höhe von 359,9 Milliarden Euro geplant.
Trotz weniger stark steigender Steuereinnahmen bleibt der Etat ausgeglichen – es wird keine neuen Schulden geben. Zugleich wird eine gesamtstaatliche Schuldenstandsquote von unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts abgesichert. Damit erfüllt die Koalition eine zentrale haushaltspolitische Vorgabe des Koalitionsvertrages.
Die Priorität des Haushalts samt der Finanzplanung bis 2023 liegt auf der Gestaltung eines modernen und zukunftsfähigen Landes mit einem konkreten Schwerpunkt auf Zusammenhalt, Gerechtigkeit und einem verstärkten Klimaschutz.
Beispielsweise werden 2021 abermals das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht – beides hilft vor allem Familien mit wenig Einkommen. Auch die Kitagebühren sinken, das Betreuungsangebot dagegen wächst. Die kalte Progression (versteckte Steuererhöhungen) wird ausgeglichen, der Solidaritätszuschlag von 2021 an für 90 Prozent aller Zahler komplett abgeschafft.
Mehr für Bildung und Qualifizierung
Es wird mehr bezahlbare Mietwohnungen, mehr sozialen Wohnungsbau geben, und Familien werden mit dem Baukindergeld unterstützt, wenn sie Eigentum kaufen wollen.
Die Koalition wird dem Entwurf zufolge noch massiver in Bildung und Qualifizierung investieren. So bekommen Langzeitarbeitslose durch einen neu geschaffenen so genannten sozialen Arbeitsmarkt eine Chance, wieder in Arbeit zu kommen.
Die Koalition wird mit gezielten Impulsen bei der Innovationsfähigkeit auch die Wirtschaft unterstützen. Beinahe 40 Milliarden Euro stehen bis 2023 jedes Jahr für Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Bau, Forschung und Entwicklung bereit. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Haushaltsplan der digitalen Zukunft. So gibt es Milliardenaufwendungen für den Bereich Künstliche Intelligenz oder den Digitalpakt Schule, mit dem die Schulen bundesweit besser ausgestattet werden können.
Außerdem unterstützt der Bund die Regionen, die vom Braunkohleausstieg besonders stark betroffen sind.
Schließlich der Klimaschutz: Die Koalition wird ihre Anstrengungen nochmal erhöhen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu mindern. Dazu erarbeitet zum Beispiel das extra eingesetzte Klimakabinett derzeit ein Programm für einen Klimaschutzplan 2030 bis 2050. Die konkreten Förderprogramme werden dann durch den so genannten Energie- und Klimafonds finanziert, der Bestandteil des Bundeshaushalts ist.
Grundrente darf nicht am Geld scheitern
Achim Post, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, sagt: „Der Regierungsentwurf bringt solide Finanzen mit starken Investitionen und mehr sozialem Zusammenhalt zusammen.
Es ist eine beachtliche Leistung, einen solchen finanziell soliden und sozial ausgewogenen Zukunftshaushalt auch dann vorzulegen, wenn gleichzeitig die finanziellen und ökonomischen Rahmenbedingungen schwieriger werden.
Selbstverständlich wird über einige Punkte im weiteren parlamentarischen Verfahren noch zu reden sein. Die SPD-Fraktion geht in diese Debatte mit einer klaren Prioritätensetzung: Wir wollen die Steuergelder für Bildung, Digitalisierung, neue Technologien und den sozialen Zusammenhalt unseres Landes nutzen. Und das heißt für uns auch, dass ein so elementares Gerechtigkeitsprojekt wie die Grundrente nicht am Geld scheitern darf.“
Für bezahlbare Mieten: Koalition will Wohngeld stärken
Mit einer Reform des Wohngeldes will die Koalition dafür sorgen, dass Menschen mit wenig Geld auf dem Mietmarkt nicht abgehängt werden. Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert.
Für viele Menschen in Deutschland wird es immer schwieriger, bezahlbare Wohnungen zu finden. Vor allem in den Großstädten sind die Mieten in den letzten Jahren enorm gestiegen. Und besonders Menschen mit geringen Einkommen leiden unter dieser Entwicklung. Obwohl viele von ihnen mit dem Wohngeld bereits einen staatlichen Zuschuss erhalten, wird es für sie immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Die Koalition will diese Menschen künftig noch besser unterstützen. Das Ziel des geplanten Gesetzes: Wohnen soll auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleiben. Deshalb soll es nicht nur mehr Wohngeld geben, es sollen auch mehr Haushalte Wohngeld erhalten.
Dafür will die Koalition das Wohngeld von 2020 an alle zwei Jahre automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung anpassen. Bisher wurde es nur in unregelmäßigen Abständen angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2016.
Zudem will die Bundesregierung die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt anheben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, die mit Wohngeld bezuschusst werden kann. Je höher sie liegen, desto höher kann das Wohngeld für betroffene Mieterinnen und Mieter ausfallen. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.
Außerdem will die Koalition eine neue Mietenstufe VII einführen, mit der der immer stärkeren Mietenspreizung Rechnung getragen wird. Damit können Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun stärker durch das Wohngeld bezuschusst werden.
Diese Maßnahmen führen insgesamt dazu, dass es vom 01. Januar 2020 an mehr Wohngeld für mehr Menschen geben wird. Von der geplanten Reform profitieren insgesamt rund 660.000 Haushalte. Zum Vergleich: Ohne Neuregelung würde sich die Zahl dieser Haushalte bis Ende 2020 voraussichtlich auf rund 470.000 reduzieren. Rund 180.000 Haushalte werden durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einer Reform des Wohngeldes will die Koalition Haushalte mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten entlasten. Es soll mehr Wohngeld geben, und es sollen mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Zudem wird das Wohngeld mit dem geplanten Gesetz erstmals automatisch alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Am Donnerstag hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschiedet.
Mit dem Gesetz soll ein Verlusttatbestand für deutsche IS-Kämpfer eingeführt werden, sofern sie eine zusätzliche Staatsangehörigkeit besitzen. Zudem soll klargestellt werden, dass Menschen, die in Mehrehe leben, nicht eingebürgert werden können. Weitere Änderungen sind eine längere Rücknahmefrist rechtswidriger Einbürgerungen und die Festsetzung einer geklärten Identität als gesetzliche Voraussetzung. Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:
IS-Kämpferinnen und -Kämpfer
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, in das Staatsangehörigkeitsgesetz einen Verlusttatbestand einzufügen, nach dem Deutsche, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine zusätzliche Staatsangehörigkeit besitzen. Das betrifft nur Personen, die eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrstaater) haben. Damit wird ausgeschlossen, dass Betroffene durch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit staatenlos werden.
Das Bundeskabinett hatte am 3. April einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der Bundestag am 16. Mai zum ersten Mal darüber debattiert. Am 24 Juni hatte der Innenausschuss eine Anhörung mit Sachverständigen dazu durchgeführt. Deren Empfehlungen wurden nun in einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingearbeitet, sodass im Gesetzentwurf Präzisierungen aufgenommen werden.
Identitätsfeststellung
Auch heute schon ist die Klärung offener Identitätsfragen zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Mit dem Änderungsantrag wird die gesicherte Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit einer Person nun auch als gesetzliche Einbürgerungsvoraussetzung normiert. Diese Regelung ist notwendig, weil ein klares Interesse des Staates besteht, zu verhindern, dass ein und dieselbe Person im Rechtsverkehr mit unterschiedlichen Identitäten und amtlichen Ausweispapieren auftreten kann.
Zudem besteht auch ein öffentliches Interesse daran, dass die Einbürgerungsurkunde richtig ist – was eine Überprüfung der Identitätsangaben erforderlich macht.
Für diejenigen, denen eine Klärung ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit nicht möglich ist, wird es eine Härtefallregelung geben, die Geflüchteten nützt, die es nicht in Schuld haben, dass eine Klärung ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit nicht möglich ist.
Mehrehe/Vielehe
Mit dem Gesetz soll außerdem klargestellt werden, dass Menschen, die in Mehrehe leben, nicht eingebürgert werden können. Denn das Eingehen einer Mehrehe ist nach deutschem Recht strafbar (§ 172 Strafgesetzbuch).
Es ist für die SPD-Bundestagsfraktion vollkommen klar, dass Menschen, die zu uns gekommen sind und heute selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft geworden sind, in viel größerem Umfang eingebürgert werden sollten als bislang. Dieses Vorhaben wird jedoch hinter-trieben, wenn gleichzeitig darauf verzichtet wird, ein mit dem Grundgesetz unvereinbares patriarchales Eheverständnis zu einem Ausschlussgrund bei der Einbürgerung zu erklären. Für das deutsche Verständnis ist die Einehe prägend, was sich nicht nur aus dem strafrechtlichen Verbot der Mehrehe, sondern auch aus den einschlägigen zivil- und verfassungsrechtlichen Vorschriften ergibt.
Wegen der gesellschaftlich-kulturellen Prägung und der straf- und verfassungsrechtlichen Verankerung der Einehe ist es notwendig, den Grundsatz der Einehe nicht nur für die Einbürgerung von Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen deutscher Staatsangehöriger – wie heute schon im Gesetz vorgeschrieben –, sondern grundsätzlich auch von allen übrigen Einbürgerungsbewerber*innen zu verlangen.
Vor diesem Hintergrund wird nun klargestellt, dass Personen, die in Mehrehe leben, nicht eingebürgert werden können. Dafür werden §§ 8 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) dahingehend ergänzt, dass eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ bei einer Einbürgerung nach diesen Vorschriften gewährleistet sein muss.
Das Tatbestandsmerkmal „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ ist übrigens nicht neu. Es findet sich auch jetzt schon im gelten Recht. Da solch ein Ausschlussgrund im geltenden Recht für die Einbürgerung von Ehegatt*innen bereits geregelt ist, ist es erst recht erforderlich, auch für Einbürgerungen nach §§ 8 und 10 StAG einen entsprechenden Ausschlussgrund zu schaffen.
Und weil kulturelle oder politische Einstellungen dabei keine Rolle spielen, kann keine Rede davon sein, dass die Einbürgerungsvoraussetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ eine wie auch immer ausgestaltete Leitkulturprüfung erforderlich macht oder ermöglicht. Vielmehr dient die Formulierung nur als Ausschlussgrund für Fälle von Mehrehe.
Das wird die Koalition jetzt noch klarer herausstellen. Dafür wird mithilfe des oben genannten Änderungsantrages die Einbürgerungsvoraussetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in § 10 Staatsangehörigkeitsrecht um den Zusatz ergänzt, dass die betreffende Person „insbesondere […] nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist“. Diese Ergänzung geht zurück auf einen Vorschlag mehrerer Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung.
Durch die Ergänzung wird die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ konkretisiert, indem Mehrehe als Regelbeispiel normiert wird. So wird auch gesetzlich festgelegt, was das Parlament als Gesetzgeber unter diesem Begriff versteht, damit es hinterher nicht zu Auslegungsproblemen kommt.
Diese Formulierung bedeutet ausdrücklich nicht, dass mit der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse viele weitere Konstellationen neben der Mehrehe gemeint sind. Vielmehr gibt der Zusatz „insbesondere“ vor, dass mögliche andere Fälle in Schwere und Bedeutung dem der Mehrehe entsprechen müssen. Dadurch ist sichergestellt, dass niemand eigenmächtig oder gar willkürlich von der Einbürgerung ausgeschlossen wird.
Rücknahmefrist
Im aktuell geltenden Recht heißt es: „Eine rechtswidrige Einbürgerung oder eine rechtswidrige Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.“ Dafür gilt eine Rücknahmefrist von fünf Jahren.
In der Praxis zeigt sich aber, dass das nicht genügt, denn häufig ergeben sich erst deutlich im Nachhinein Anhaltspunkte dafür, dass vorsätzlich eine falsche Identität angegeben, ein falsches Bekenntnis oder andere falsche Erklärungen zu extremistischen Betätigungen abgegeben wurden. Deshalb wird die bestehende Fünf-Jahres-Rücknahmefrist auf zehn Jahre verlängert. Diese Regelung zielt – wie bisher – nur auf diejenigen ab, die bewusst und vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht haben. Es geht nicht um eine Staatsangehörigkeit auf Probe.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat Änderungen beim Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine terroristische Vereinigung im Aus-land teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Weitere Regelungen betreffen insbesondere den Ausschluss der Einbürgerung bei Mehrehen und die Voraussetzungen einer geklärten Identität.
Für eine reibungslose Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet, um die bisherigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte werden vom 1. Januar 2020 an vereinfacht und auf Personen fokussiert werden. Zukünftig wird es keine Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben. Die Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen wird nicht mehr an eine bestimmte Wohnform geknüpft, sondern am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein.
Mit den Änderungen des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, die der Bundestag am Freitag beraten hat, sollen mehr Rechtssicherheit und Klarheit für den anstehenden Systemwechsel geschaffen werden.
Ein Großteil der Änderungen ist das Ergebnis der Empfehlungen der vom Bundessozialministerium eingerichteten „Arbeitsgruppe Personenzentrierung“, der unter anderem die Leistungsträger, Leistungserbringer und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen angehören.
Im Jahr 2018 wurden so Vorschläge zur verbesserten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erarbeitet, die mit diesen Änderungen beraten werden. Dazu gehört zum Beispiel auch mehr Klarheit hinsichtlich der Regelungen für die Unterkunftskosten der besonderen Wohnform.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einer geplanten Änderung des Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuches sollen die bereits beschlossen Verbesserungen bei Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte rechtssicher vorbereitet werden für einen Systemwechsel. Denn künftig wird es keine Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben.
Tourismusstandort Deutschland stärken
Die Tourismusbranche in Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit einer nationalen Tourismusstrategie wollen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU diese Entwicklung fördern und ausbauen. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Koalitionsfraktionen diskutiert.
Deutschland steht weltweit bei den beliebtesten Reisezielen auf Platz acht, mit insgesamt 477 Millionen Gästeübernachtungen im Jahr 2018. Fast drei Millionen Beschäftigte arbeiten hierzulande in der Tourismusbranche.
Als personalintensive Dienstleistungsbranche schafft sie zudem Arbeitsplätzen sowie gute Einstiegs- und Aufstiegschancen auch für gering qualifizierte Arbeitskräfte. Insbesondere im Gastgewerbe haben bereits viele Geflüchtete Arbeits- und Ausbildungsplätze gefunden. Und: Diese Arbeitsplätze sind an den Standort Deutschland gebunden und nicht exportierbar. Tourismus leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung vor Ort und zur Sicherung der kommunalen und regionalen Infrastruktur.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, CDU und CSU deshalb vereinbart, die touristische Entwicklung in Deutschland nachhaltig zu stärken. Die Bundesregierung hatte im April ihre Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie vorgelegt und einen bundesweiten Dialogprozess gestartet. Ziel ist es, die inländische Wertschöpfung zu erhöhen, die Lebensqualität der Menschen nachhaltig zu steigern und einen Beitrag zur internationalen Stabilität zu leisten.
Nachhaltige Tourismusförderung
Ergänzend dazu haben die Fraktionen von SPD und CDU/CSU nun ihren Antrag „Mit nationaler Tourismusstrategie den Standort Deutschland stärken“ in den Bundestag eingebracht. Sie machen darin Vorschläge für eine echte Strategie in Sachen Tourismus. Dabei geht es vor allem um eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Tourismusförderung.
Denn auch die Tourismusbranche steht vor großen Herausforderungen: Klimawandel, Digitalisierung, demografischer Wandel vor allem auf dem Land oder der Fachkräftemangel betreffen die Branche ebenso wie andere Wirtschaftszweige. Dem wollen die Fraktionen Abgeordneten von SPD und Union mit einem ganzheitlich wirtschaftspolitischen Ansatz begegnen.
Die im Antrag genannten Maßnahmen zielen unter anderem darauf, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Tourismuswirtschaft zu vertiefen, um so die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland zu verbessern.
Außerdem soll der Tourismus besser gefördert werden: mit vereinfachten Förderverfahren und besserer Information und Beratung zu öffentlichen Förderinstrumenten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Tourismusbranche ist eine Schlüsselbranche mit vielen sicheren Arbeitsplätzen. Die Koalitionsfraktionen machen sich deshalb mit einem gemeinsamen Antrag für eine nationale Tourismusstrategie stark. Bund, Länder und die Akteure der Tourismusbranche sollen gemeinsam daran arbeiten, die Branche unter sozialen, ökologischen und nachhaltigen Aspekten weiter zu stärken.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Fraktion-vor-Ort mit Katja Mast am 26. Juli in der Stadtscheuer Waldshut
Projekte für Woche der Umwelt 2020 im Schloss Bellevue gesucht
Fünf Jahre Erfolgsgeschichte: Der Mindestlohn feiert Geburtstag
10 Jahre Weltnaturerbe Wattenmeer – Erfolg für grenzüberschreitenden Naturschutz
Mehr Wohngeld für mehr Haushalte ab 2020
Erneute Wahl an die Spitze der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses: Besuch im Haus der Diakonie
G20-Umweltminister verabschieden Kommuniqué
Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Projekte für Woche der Umwelt 2020 im Schloss Bellevue gesucht
/in Allgemein /von ArchivIm kommenden Jahr lädt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Kooperation mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) am 9. und 10. Juni 2020 zur Woche der Umwelt in den Park von Schloss Bellevue ein. Hierbei besteht die einzigartige Möglichkeit, dass sich Unternehmen oder Institutionen mit ihren innovativen Projekten bei der Woche der Umwelt präsentieren können.
An 180 Ausstellungsplätzen können Projekte und Konzepte, die sich mit den Themen Klimaschutz, Energie, Ressourcen, gesellschaftlicher Wandel, Boden und Biodiversität, Mobilität und Verkehr sowie Bauen und Wohnen samt dazugehörigen Unterthemen beschäftigen, präsentiert werden. Ich weiß, dass es eine Vielzahl von Unternehmen und Institutionen in meinem Wahlkreis gibt, die innovative und modellhafte Vorhaben zum Schutz der Umwelt entwickeln und voranbringen. Ich lade diese herzlich dazu ein, sich um einen Ausstellungsplatz zu bewerben und ihr Projekt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier persönlich vorzustellen.
Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular können der Homepage der Woche der Umwelt 2020 entnommen werden (https://www.woche-der-umwelt.de/).
Fünf Jahre Erfolgsgeschichte: Der Mindestlohn feiert Geburtstag
/in Allgemein /von ArchivEin ur-sozialdemokratisches Gesetz wird heute fünf Jahre alt: Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag den Mindestlohn beschlossen und damit eine starke Lohnuntergrenze eingezogen. Allen Unkenrufen zum Trotz haben sich Wirtschaft und Arbeitsmarktlage in Deutschland seither nicht verschlechtert – im Gegenteil: Die gute Konjunktur hat sich von Jahr zu Jahr sogar noch verbessert, ebenso wie die Situation abertausender Beschäftigter.
Der Mindestlohn wirkt. Seit er eingeführt wurde, sind dieStundenlöhne deutlich gestiegen. Vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte, Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte im Osten Deutschlands bekommen deutlich mehr für Ihre Arbeit alsvor 2015. Dadurch seien die Unterschiede in der Bezahlungzwischen Ost und West geringer geworden, aber auch diezwischen Männern und Frauen. „Der Mindestlohn hat auch dazugeführt, dass viele geringfügig bezahlte Tätigkeiten in ordentliche sozialversicherungspflichtige Verhältnisse umgewandelt wurden. Das bedeute konkret: Mehr Lohn und mehr Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das wäre ohne die SPDnicht möglich gewesen.
Wir wollen die Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer weiter stärken. Deshalb setzen wir uns nicht nur für einen höheren Mindestlohn ein, sondern auch für eine stärkere Tarifbindung und ein Recht auf mobile Arbeit sowie auf Weiterbildung. So geht Politik für ein solidarisches Land.
10 Jahre Weltnaturerbe Wattenmeer – Erfolg für grenzüberschreitenden Naturschutz
/in Allgemein /von ArchivWattenmeer-Anrainer unterzeichnen Absichtserklärung für engere Zusammenarbeit und Gründung eines Partner-Netzwerkes (Quelle: BMU)
Der Schutz des Wattenmeers steht vor vielfältigen Herausforderungen. Dazu zählen die Auswirkungen des Klimawandels sowie die Belastung der Meere durch Meeresmüll und Nähr- und Schadstoffe. Um das Wattenmeer als einzigartiges Ökosystem zu schützen, unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter der Wattenmeerzusammenarbeit aus Deutschland, Dänemark und den Niederlanden sowie verschiedene Partner aus den Bereichen Umwelt, Bildung, Wissenschaft, Tourismus und Kommunen dazu heute in Wilhelmshaven eine Absichtserklärung. Die drei Länder arbeiten seit über 40 Jahren erfolgreich zum Schutz des Wattenmeeres zusammen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, eröffnete gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies die Jubiläumsfeier. Sie betonte dabei besonders die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den erfolgreichen Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer als Vorbild für internationale Kooperation für den Naturschutz.
Rita Schwarzelühr-Sutter: „Die Wattenmeerfamilie kooperiert vorbildlich. Diese Partnerschaft der verschiedenen Akteure vor Ort, in der Region und international wollen wir jetzt weiterentwickeln. Gerade in Zeiten von EU-Skepsis und Kritik an internationaler Zusammenarbeit ist das ein wichtiges Signal. Die Schaffung des Partner-Netzwerks und des neuen Partnerschafts-Zentrums in Wilhelmshaven geben unserer Zusammenarbeit ein noch festeres Fundament.“
Durch diese engere Vernetzung werden die drei Staaten zusammen mit den Partnern den Herausforderungen besser begegnen können und gemeinsam Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, die Reduzierung der Meeresverschmutzung und für einen nachhaltigen Tourismus entwickeln.
Eines der Kriterien für die Auszeichnung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe ist seine herausragende Bedeutung als Drehscheibe für den ostatlantischen Vogelzug. Nach dem jüngsten Status-Bericht zum Zustand der Zugvogel-Populationen entlang des Ostatlantischen Zugweges geht es den durchziehenden und überwinternden Populationen insgesamt besser, den Brutvögeln in der Wattenmeerregion jedoch schlechter. Sie bedürfen eines intensiveren und besseren Schutzes, vor allem gegen Räuber wie Marder, Fuchs und Ratten.
In Anerkennung des außergewöhnlichen universellen Wertes des Gebiets sowie des erzielten Fortschritts beim Schutz und Management nahm die UNESCO das Wattenmeer 2009 in seine Welterbeliste auf. Der Status als Weltnaturerbe ist die höchste Auszeichnung für einen Naturraum und eine Würdigung mit überragender weltweiter Bedeutung. Damit steht das Wattenmeer auf gleicher Stufe mit anderen Weltnaturerbegebieten wie dem Great Barrier Reef und dem Grand Canyon.
Deutschland hat von 2018 bis 2022 die Präsidentschaft der Trilateralen Wattenmeerkooperation inne.
Mehr Wohngeld für mehr Haushalte ab 2020
/in Allgemein /von ArchivHeute haben wir das Wohngeldstärkungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ab 2020 sollen mehr Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Davon profitieren 660.000 Menschen in unserem Land. Außerdem wird mit einer Dynamisierung das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung automatisch angepasst. Das ist ein echter sozialpolitischer Fortschritt.
Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Die Höchstbeträge bis zu denen die Miete beim Wohngeld in den Kreisen Waldshut bzw. Breisgau-Hochschwarzwald erstattet werden können erhöhen sich um 8,5 Prozent bzw. 8,9 Prozent. In einzelnen Städten und Gemeinden wie Bad Säckingen (+10%), Gundelfingen (+10,2%) und Waldshut-Tiengen (8,9%) fällt die Erhöhung zudem höher aus.
Unser Ziel ist klar: mehr bezahlbarer Wohnraum muss her. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt eine entscheidende sozialpolitische Funktion, die wir dadurch stärken.
Im Koalitionsvertrag hat sich die SPD erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Wohngeldes eingesetzt. Im parlamentarischen Verfahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion außerdem für eine Klimakomponente im Wohngeld ein. Damit soll der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden.
Das Gesetz soll im Herbst abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Erneute Wahl an die Spitze der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
/in Allgemein /von ArchivNachdem ich kürzlich erneut in das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) berufen worden bin, wurde ich nun auch erneut zur Kuratoriumsvorsitzenden der DBU gewählt. Die Arbeit als Kuratoriumsvorsitzende für die größte Umweltstiftung in Europa ist eine spannende und herausfordernde Aufgabe. Ich freue mich sehr, dass mir die Mitglieder des Kuratoriums das Vertrauen geschenkt und mich erneut zur Vorsitzenden gewählt haben. Ganz besonders freue ich mich auf die künftige Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Kuratorium und den Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz. Die DBU leistet mit ihrer Unterstützung für innovative Projekte insbesondere mit Fokus auf den Mittelstand und bei der Umweltbildung einen wichtigen Beitrag für die großen Herausforderungen. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren, um den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen.
Hintergrundinformation (Quelle: Pressemitteilung der DBU vom 26.06.2019):
Rita Schwarzelühr-Sutter MdB, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, führt auch weiterhin die Geschicke der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Osnabrück). In seiner konstituierenden Sitzung wählte das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze für die Dauer von fünf Jahren neu berufene Kuratorium heute die 56-jährige Sozialdemokratin aus Lauchringen im Schwarzwald zur Vorsitzenden. Diese Funktion hatte Schwarzelühr-Sutter bereits seit dem Herbst 2014 inne, als sie nach den damaligen Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Prof. Dr. Hans Tietmeyer und Ernst Welteke, und dem ehemaligen Präsidenten des Deutschen Naturschutzringes, Hubert Weinzierl, als erste Frau an die Spitze der DBU mit Sitz in Osnabrück gewählt worden war.
Drei stellvertretende Vorsitzende ebenfalls neu gewählt
Zu neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt wurden Dr. Antje von Dewitz, Geschäftsführerin der Vaude Sport GmbH & Co. KG, Dr. Michael Meister MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, und Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzringes. Als Vorstand der Stiftung legt das Kuratorium unter anderem die Förderleitlinien fest, vergibt die Fördermittel für die großen Projekte und entscheidet auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenjury über die Vergabe des mit 500.000 Euro höchstdotierten Umweltpreises Europas, des Deutschen Umweltpreises der DBU.
DBU-Kapital beläuft sich heute auf über 2,24 Milliarden Euro
Die DBU war aus dem Privatisierungserlös des ehemals bundeseigenen Salzgitter-Konzerns gegründet worden und hatte am 1. März 1991 die Arbeit aufgenommen. Seitdem zählt die DBU zu den größten Stiftungen Deutschlands. Heute beläuft sich ihr Kapital auf über 2,24 Milliarden Euro. Zugleich hat die DBU über 9.700 umweltentlastende, innovative Modellprojekte mit über 1,76 Milliarden Euro unterstützt.
Vor allem kleinen und innovativen Firmen über Anfangshürden helfen
Die DBU will im Sinne eines produktionsintegrierten, vorbeugenden Umweltschutzes insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu neuen Aktivitäten anstiften und ihnen über die Anfangshürden helfen. Durch die Fördermittel soll das finanzielle Risiko ökologischer Innovationen auf ein tragbares Maß verringert werden. Gleichzeitig unterstützt sie den Austausch von Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen. Modellhaft werden auch national wertvolle Kulturgüter im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse bewahrt und gesichert. In mehreren Tranchen wurden der DBU ab Mai 2008 vom Bund rund 70.000 Hektar für den Naturschutz besonders wertvoller Flächen in zehn Bundesländern übertragen. Das gemeinnützige Tochterunternehmen der DBU, das DBU Naturerbe, bewahrt durch Pflege auf den größtenteils ehemaligen Militärflächen offene Lebensräume mit seltenen Tier- und Pflanzenarten, will Wälder möglichst ohne menschlichen Eingriff ihrer natürlichen Entwicklung überlassen, artenarme Forste zu naturnahen Wäldern umwandeln und Feuchtgebiete sowie Gewässer ökologisch aufwerten oder erhalten. Die DBU-Tochter möchte auch Menschen für die heimische Natur begeistern sowie Verständnis und Verantwortungsbewusstsein für die Natur fördern.
Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses: Besuch im Haus der Diakonie
/in Allgemein /von ArchivIn den letzten Jahren hat sich viel getan im Bereich Rechte für Menschen mit Behinderungen, wie etwa das Bundesteilhabegesetz, aber wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen. Es ist ein langes Lernen, dass alle Menschen Teil der Gesellschaft sind, sei es mit Handicap oder ohne. Mit der Heimleitung und dem Heimbeirat sprach ich über die Aufhebung des Wahlrechtsauschlusses, die geplante Grundrente, die finanzielle Situation der Heimbewohnerinnen und –bewohner aber auch über das derzeitige politische Klima. Mich besorgt es sehr, dass im Jahr 2019 in unserem Land wieder offen gegen Minderheiten gehetzt wird oder diese diskriminiert werden. Dieses Jahr wird das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes der Bundesrepublik gefeiert. Besonders Artikel 3, Absatz 3 stellt klar, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Wir müssen nicht nur davor Acht geben, dass Diskriminierung wieder salonfähig wird, sondern auch klarstellen, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein Verstoß gegen unsere Verfassung ist.
Das Haus der Diakonie steht seit seiner Gründung für einen Ort der Gleichwertigkeit aller Menschen. Insbesondere die gegenseitige Unterstützung wird hier vorgelebt. Den Vorbildcharakter hat das Haus der Diakonie vor allem Paul Gräb zu verdanken. Er war maßgeblich dafür verantwortlich, dass es einen Austausch zwischen der Wehrer Bevölkerung und den Heimbewohnern gibt, etwa durch seinen immensen Einsatz im Bereich von Kunst und Kultur. Seine Kunstaustellungen waren eine feste Institution und weit über die Landkreisgrenzen hinweg bekannt. Seinem Engagement ist es zu verdanken, dass das Haus der Diakonie nicht nur eine Betreuungsstätte ist, sondern dass die Bewohnerinnen und Bewohnern die Institution als Familie bezeichnen können – Paul Gräb bleibt so unvergessen.
G20-Umweltminister verabschieden Kommuniqué
/in Allgemein /von Archiv© Anastasia Guretskaya BMU
Die Umweltministerinnen und –minister der G20-Staaten haben sich bei ihrem ersten Treffen über wichtige Handlungsfelder im Klima-, Meeres- und Ressourcenschutz verständigt. Alle Länder außer den Vereinigten Staaten bekräftigen in einer Abschlusserklärung ihr Engagement zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Beim Kampf gegen den Meeresmüll zogen die USA wieder mit, so dass die 20 größten Industrie- und Schwellenländer eine gemeinsame Strategie beschließen konnten. Unter anderem sollen die Einträge von Plastik- und anderen Abfällen besser überwacht und der Austausch von Know-How bei Abfallentsorgung und Recycling intensiviert werden. Außerdem wurde eine gemeinsame Initiative zur Klimaanpassung verabschiedet.
Die deutsche Delegation wurde von mir als der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesumweltministerin geleitet.
Beim Kampf gegen Meeresmüll haben wir unter der japanischen Präsidentschaft einen deutlichen Schritt nach vorn machen können. Ich freue mich auch, dass der strategische Dialog zur Ressourceneffizienz vorangeht. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Entkoppelung des Wirtschaftswachstums von schädlichen Umweltauswirkungen sowie zur Modernisierung unserer Wirtschaft. Dass sich 19 Staaten eindeutig zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens bekennen – wenn auch nach zähen Verhandlungen – sollte nicht unterschätzt werden. Das ist angesichts der Position der USA keine Selbstverständlichkeit.
Unter japanischem Vorsitz wurde der unter deutscher Präsidentschaft initiierte G20-Aktionsplan gegen Meeresmüll mit einer Umsetzungsstrategie unterlegt. Die G20-Länder streben z.B. eine engere Zusammenarbeit beim Aufbau einer umweltgerechten Abfallentsorgung und von Recyclingverfahren an. Sie sollen regelmäßig darüber berichten, wie sie Abfälle vermeiden und sicher entsorgen und in ihren Informationsaustausch auch wissenschaftliche Themen einbeziehen. Regionale und lokale Netzwerke, die sich unter anderem zum Schutz der Meere und Flüsse einsetzen, sollen stärker unterstützt und vernetzt werden. Dies soll ebenso für zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen gelten, die sich gegen Meeresmüll engagieren. Im Interesse innovativer Maßnahmen spielen Produktdesign, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz eine besondere Rolle.
Beschlossen wurde auch eine „G20 Action Agenda“ zur Anpassung an den Klimawandel, unter anderem mit Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen.
Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
/in Allgemein /von ArchivBundesumweltministerin Svenja Schulze berief mich erneut in das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die aktuelle politische Diskussion zeigt, welchen Stellenwert der Klima- und der Umweltschutz in unserer Gesellschaft mittlerweile haben. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt unterstützt seit ihrer Gründung zahlreiche Projekte, die sich der kreativen und praktischen Lösung von Umweltproblemen verschrieben haben und gibt zudem Anreize für ökologische Innovationen. Damit leistet die DBU einen wichtigen Beitrag zu der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Natur- und Umweltschutzes. Von daher freue ich mich sehr, dass mich Bundesumweltministerin Svenja Schulze erneut in das Kuratorium der DBU berufen hat, dem ich in den vergangenen fünf Jahren bereits als Vorsitzende vorstehen durfte.
Die mit rund 2,2 Milliarden Euro Stiftungskapital ausgestattete DBU zählt zu den größten Umweltstiftungen in Europa. Sie dient dem Zweck, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern.
Seit der Aufnahme ihrer Stiftungsarbeit hat die DBU über 9.700 Projekte mit rund 1,76 Milliarden Euro aus den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung, Umweltbildung und – Kommunikation sowie Natur- und Umweltschutz unterstützt. Außerdem zeichnet die DBU jährlich mit dem Deutschen Umweltpreis Leistungen aus, die maßgeblich und in vorbildlicher Weise zum Schutz und Erhalt der Umwelt beitragen.
Der Stiftungsvorstand – das Kuratorium – hat insgesamt 16 Mitglieder und ist mit 8 Frauen und 8 Männern paritätisch besetzt. In den vergangenen fünf Jahren hatte ich als erste Frau in der Geschichte der DBU den Vorsitz der Stiftung inne.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11 / 2019
/in Allgemein /von ArchivDeutschland hat ein modernes Einwanderungsgesetz
Die SPD-Fraktion hat mehr als 20 Jahre darum gekämpft, die Union war immer dagegen, doch jetzt ist es da: Deutschland hat ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Union verabschiedet.
Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.
Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.
In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Service- und Versorgungsdienstleistungen, etwa in der Pflege, Medizin und Handwerk, werden vor allem auf dem Land ein immer knapperes Gut. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte.
Für die SPD-Fraktion steht deshalb die gute Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Deutschland an erster Stelle. Dafür hat sie bereits das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Strukturwandel (Kohleausstiegsregionen) fördert und setzt sich für die richtigen Rahmenbedingungen ein, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Eröffnung neuer Perspektiven für Langzeitarbeitslose.
Öffnung des Arbeitsmarktes
Wegen der alternden Gesellschaft werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen. Aus diesem Grund öffnet die Koalition den deutschen Arbeitsmarkt erstmals vollständig auch für Menschen mit einer Berufsausbildung aus Drittstaaten. Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung (gibt es bevorrechtigte Bewerber für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, etwa Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis haben?) fällt weg, kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wieder eingeführt werden.
Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wird es künftig Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Zum Beispiel soll der Aufenthalt zur Nachqualifizierung und Anerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung jetzt schon möglich sein, wenn bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht und nur noch geringe, insbesondere berufspraktische Teile zur Anerkennung fehlen.
Die Erwerbszuwanderung wird außerdem effizienter gestaltet, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde je Land einrichten sollen. Arbeitgeber sollen dort die Möglichkeit haben, ein „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ zu nutzen, dass das bisher aufwändige Visa-Verfahren deutlich verkürzt.
So baut die SPD-Fraktion Hürden ab, damit die dringend benötigten Fachkräfte schneller einreisen können und somit auch schnell die Chance bekommen, sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aufbauen zu können.
Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland
Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.
Darüber hinaus schafft das Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2), die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres und ein Abschluss, der zu einem (Fach-)Hochschulzugang in Deutschland oder in demjenigen Staat führt, indem der Schulabschluss erworben wurde. Bei dem letzten Punkt hat die SPD-Fraktion in den Verhandlungen noch Verbesserungen durchgesetzt. Denn jedes Jahr bleiben zehntausende Ausbildungsplätze bei uns unbesetzt.
Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
Fachkräfte, die über 45 Jahre alt sind, müssen nachweisen, dass sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen. Schließlich will die Koalition nicht, dass sie bei der Rente auf das Sozialamt angewiesen sind.
Deutschland bekommt jetzt ein modernes Zuwanderungsrecht – ein großer Erfolg für ein weltoffenes, modernes, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial stabiles Land.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition will Zuwanderung steuern und qualifizierte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen. Deshalb öffnet sie den Arbeitsmarkt für alle Fachkräfte aus Drittstaaten mit Berufsausbildung. Dafür werden Hürden bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Visa-Ausstellung abgebaut und neue Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Ausbildungssuche im Inland geschaffen. Endlich hat Deutschland ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz – ein hart erkämpfter Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion.
Bundestag verabschiedet umfassendes Gesetzespaket zu Migration und Integration
Der Bundestag hat am Freitag die zentralen Weichen für eine humanitäre Flüchtlings- und eine moderne Einwanderungspolitik gestellt.
In 2./3. Lesung hat das Parlament sieben Vorhaben im Bereich Migration und Integration beschlossen. In dem Gesetzespaket sind der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrations-gesetzes, der Entwurf eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes, der Entwurf eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes, der Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) gemeinsam verhandelt worden.
Generell gilt: Diejenigen, die Schutz benötigen, bekommen ihn. Ihnen eröffnet die Koalition frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Damit ebnen wir ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.
Neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das auf massiven Druck der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen wurde, und dem so genannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz sind es vor allem folgende Vorhaben, die die Integrationspolitik voranbringen:
Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes
Mit der Reform werden die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Menschen im Asylverfahren neu berechnet. Damit setzt die Koalition Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Bedarfe im AsylbLG werden vergleichbar mit der Sozialhilfe berechnet, legen aber die Annahme zugrunde, dass die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Die Bedarfe verringern sich beispielsweise bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften um die Kosten für die Wohnungsausstattung. Das wird in Zukunft auch für den Bedarf für Strom und Wohnungsinstandhaltung gelten, sodass der jeweils anzuerkennende Bedarf entsprechend niedriger ist.
Aber: So sinken zwar die Geldleistungssätze, materiell werden die Leistungen allerdings voll erbracht. Ganz wichtig: Mit der Anpassung werden Leistungsberechtigte materiell nicht schlechter gestellt.
Daneben schafft die Koalition einen Freibetrag für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit: Engagiert sich ein Asylsuchender ehrenamtlich und bezieht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, werden Einnahmen aus diesem Engagement nicht auf AsylbLG-Leistungen angerechnet. Ein klares Signal: Wer sich einbringt in unsere Gesellschaft, wird gefördert und belohnt.
Und: Mit der Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes schließt der Gesetzgeber eine gravierende Förderlücke: Bisher gibt es eine Lücke in der Unterstützung für studier- und ausbildungswillige Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete. Nach Ablauf der Aufenthalts-dauer von 15 Monaten werden die Leistungssätze im AsylbLG so berechnet wie in der Sozial-hilfe (Sozialgesetzbuch XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.
Sie steht allerdings vielen Geflüchteten gar nicht offen. So fallen sie in eine „Förderlücke“, in der keines der Sicherungssysteme greift. Diese Lücke führt bislang aus finanziellen Gründen häufig zu Studien- und Ausbildungsabbrüchen. Damit wird jetzt Schluss sein. In Zukunft sind sie auch nach dem 15. Monat weiter anspruchsberechtigt. Von der Neuregelung profitieren auch Asylbewerber und Geduldete, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen und als Inländer Schüler-Bafög beziehen würden. Das hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.
Entfristung des Integrationsgesetzes
Wesentliche Regelungen des Integrationsgesetzes von 2016 waren befristet und würden im Sommer dieses Jahres auslaufen – darunter der Wegfall der Vorrangprüfung für Geduldete und Gestattete sowie die Wohnsitzregelung. Diese Regelungen werden nun entfristet. Per Verordnung der Bundesregierung wird die Vorrangprüfung für Geduldete und Gestattete dauerhaft ausgesetzt. Zudem können sie immer in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt werden.
Das Parlament hat jetzt ein Gesetz beschlossen, mit dem die Wohnsitzregelung entfristet wird. Die Wohnsitzregelung verpflichtet anerkannte Asylbewerber, für drei Jahre ab Anerkennung ihren Wohnsitz in dem Land zu nehmen, in das sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens oder im Rahmen ihres Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden sind.
Die Bundesländer können zudem Regelungen zur Binnenverteilung treffen. Die Betroffenen unterliegen aber keiner Residenzpflicht, d. h. sie können sich im gesamten Bundesgebiet frei bewegen.
Außerdem greift die Wohnsitzregelung nicht bzw. wird wieder aufgehoben bei Beschäftigung, Studium oder Ausbildung.
Im Zuge dessen wird auch die ebenfalls mit dem Integrationsgesetz eingeführte Haftungsbeschränkung der Verpflichtungsgeber für den Lebensunterhalt eines Ausländers auf drei statt fünf Jahre für vor dem 6. August 2016 abgegebene Verpflichtungserklärungen entfristet. Das ist ein wichtiges positives Signal an alle, die sich für Asylbewerber engagieren.
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz wurde 2016 die Grundlage geschaffen, Asyl-und Schutzsuchende sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, frühzeitig zentral zu registrieren sowie die Daten den öffentlichen Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz ertüchtigt der Gesetzgeber nun das Ausländerzentralregister (AZR). Alle relevanten Behörden können künftig unkomplizierter auf das AZR zugreifen. Zum Beispiel erhalten einige weitere Behörden die Möglichkeit, Daten automatisiert abrufen zu können. Die Nutzung der AZR-Nummer wird den öffentlichen Stellen im Datenaustausch untereinander zum Zweck der eindeutigen Zuordnung ermöglicht, bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Das AZR soll so genutzt werden können, dass die Aufgaben, die nach der Verteilung auf die Länder und Kommunen bestehen, besser organisiert und gesteuert werden können. Ziel des verbesserten Datenaustausches zwischen den Behörden ist es auch, Rückführungen und freiwillige Ausreise effektiver steuern zu können.
Wichtig: Verbesserungen hat die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren insbesondere an zwei Stellen erreicht: Bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und der Abnahme von Fingerabdrücken bei Minderjährigen bleibt es zwar auch mit Blick auf die Entwicklung europäischer Regelungen bei der Herabsenkung des Alters von 14 auf sechs Jahre. Die erkennungsdienstlichen Maßnahmen erfolgen aber im Beisein des Jugendamtes und in kindgerechter Weise.
Um datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bei den automatisierten Abrufmöglichkeiten Rechnung zu tragen, unrechtmäßige Abrufe zu verhindern und die automatisierten Abrufe besser kontrollieren zu können, hat die abrufende Stelle in Abstimmung mit der oder dem jeweiligen Datenschutzbeauftragten ein Berechtigungskonzept vorzusehen.
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz schafft die Koalition zunächst eine bessere Ausbildungsförderung für alle Ausländerinnen und Ausländer. Bisher ist der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung im Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch III deutlich eingeschränkt und an Bedingungen, beispielsweise Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Voraufenthaltszeiten geknüpft.
Künftig wird die Förderung von Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt und für Ausländerinnen und Ausländer deutlich geöffnet.
Des Weiteren können Geflüchteten, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist, bestimmte Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (zum Beispiel Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, Potenzialanalyse) bereits im Vorfeld eines Arbeitsmarktzugangs gewährt werden. Diese Regelung soll entfristet und systematisch in die allgemeinen Regelungen integriert werden.
Zudem erweitert die Koalition die Möglichkeiten für Gestattete (d. h. im Asylverfahren befindliche Menschen) und Geduldete (d. h. zumeist nach abgelehntem Asylantrag, aber vorüber-gehender Aussetzung der Abschiebung), an Integrations- und (berufsbezogenen) Sprachkursen teilzunehmen.
Denn für die SPD-Fraktion steht fest: Wer auf absehbare Zeit bei uns bleiben wird, soll nicht beschäftigungslos und passiv sein, sondern die Möglichkeit bekommen, unsere Sprache zu lernen, sich einzubringen und in unserer Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Darüber hinaus schafft die Koalition die gesetzliche Grundlage dafür, dass das Arbeitslosen-geld bei Teilnahme an Integrationskursen und an berufsbezogener Deutschsprachförderung anders als bisher fortgezahlt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Agentur für Arbeit feststellt, dass die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist. Selbstverständlich ist dann auch die Teilnahme an diesen Kursen verpflichtend.
In den Verhandlungen hat die SPD-Fraktion hier Verbesserungen für die sich bereits in Deutschland befindlichen Menschen im Asylverfahren durchgesetzt. So eröffnet die Koalition den Zugang zu Integrationskursen und zur berufsbezogenen Sprachförderung für alle arbeitsmarktnahen Gestatteten, die bis zum 1. Juli 2019 eingereist sein werden, bereits nach drei Monaten.
Bei Frauen mit Erziehungspflichten ist das Kriterium „Arbeitsmarktnähe“ nicht erforderlich. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war der Zugang erst nach neun Monaten vorgesehen. Nach diesem Stichtag erhalten allerdings nur noch Gestattete mit guter Bleibeperspektive (nach neun Monaten Vorgestattungszeit) oder nur nach positivem Bamf-Entscheid Zugang.
Zudem erweitert die Koalition den Zugang zur Ausbildungsförderung im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erheblich. Alle Geduldeten und Gestatteten, die zum 1. Juli 2019 eingereist sein werden, werden bereits nach drei Monaten Zugang zur assistierten Aus-bildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erhalten. Nach diesem Stichtag erhalten Gestattete diesen Zugang wie im Gesetzentwurf vorgesehen nach 15 Monaten, Geduldete nach neun Monaten.
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Mit dem Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung bekommen gut integrierte Geduldete, die unsere Sprache sprechen, eine Ausbildung machen oder arbeiten, eine verlässliche Bleibeperspektive. Wesentliche Voraussetzungen der bereits bestehenden Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) werden gesetzlich konkretisiert, um endlich eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen.
Zudem werden in die Ausbildungsduldung staatlich anerkannte Helferausbildungen einbezogen, soweit darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Darüber hinaus werden mit der neu geschaffenen Beschäftigungsduldung klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Mit der dreißigmonatigen Beschäftigungsduldung erhalten Arbeitgeber sowie Geduldete und ihre Familien Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Auch hier konnten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Verhandlungen wesentliche Verbesserungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung durchsetzen.
Bisher wäre die Beschäftigungsduldung zum 1. Juli 2022 ausgelaufen. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Gleichzeitig gibt es einen Stichtag: Eine Beschäftigungsduldung können alle erhalten, die bis zum 31. August 2018 eingereist sein werden und die weiteren Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen (u. a. seit zwölf Monaten im Besitz einer Duldung, seit 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche). Durch diese Stichtagsregelung in Verbindung mit der Verlängerung der Geltungsdauer wird der Kreis derjenigen erweitert, die von einer Beschäftigungsduldung profi-tieren können.
Bei der Ausbildungsduldung haben die Sozialdemokraten durchgesetzt, die Vorduldungszeit deutlich zu reduzieren. Geduldete können eine Ausbildungsduldung künftig bereits erhalten, wenn sie seit drei Monaten im Besitz einer Duldung sind. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war das erst nach sechs Monaten vorgesehen. Das schafft Sicherheit für Geduldete und Unternehmen zugleich.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Es ist der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, mit der Unionsfraktion ein gesetzliches Gesamtpaket zur Migration und Integration zu schnüren, das die richtige Balance findet zwischen Humanität und Realismus, Idealismus und Pragmatismus, Chancengeben und klaren Regeln. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sowohl im Kabinett als auch in der Fraktion intensiv und hart mit dem Koalitionspartner verhandelt. Bei den Gesetzesvorhaben konnten sie dadurch echte Verbesserungen erreichen und wichtige Erfolge erzielen, insbesondere beim Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung.
Koalition stärkt die Integration und ordnet Rückführungen
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.
Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung beschlossen hat, sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreise-pflicht verhindern.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Diejenigen, die Schutz brauchen, bekommen ihn. Ihnen eröffnet die Koalition frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Das ebnet ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.
Gleichzeitig gilt: Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden. Deshalb gibt es nun gesetzliche Regelungen, um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, vor allem bei denjenigen, die über ihre Identität täuschen und ihre Mitwirkung verweigern und damit ihre Ausreise schuldhaft verhindern und erschweren. Solch Verhalten verstößt gegen geltendes Recht.
Maßnahmen bei ungeklärter Identität
Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden (können). Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben: Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.
Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.
Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.
Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon teilweise vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet.
Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die ‚zumutbaren Handlungen‘ für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Zudem können Ausreisepflichtige nach Aufforderung der Ausländerbehörden durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen, dass sie alle Handlungen zur Passbeschaffung vorgenommen haben. Damit gelten ihre Pflichten als erfüllt und sie können eine Beschäftigungserlaubnis erhalten und von Bleiberechtsregelungen profitierten.
Keine Kriminalisierung
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium unter Katarina Barley hat hier stark verhandelt und im Vergleich zum Gesetzentwurf des Innenministeriums wesentliche Verbesserungen erreicht. Insbesondere wurde verhindert, einen neuen Status unterhalb der Duldung („Duldung light“) einzuführen. Helferkreise, NGO und Zivilgesellschaft werden für ihren Einsatz gegen Abschiebungen ausdrücklich nicht kriminalisiert.
Deswegen war die Unionsfraktion mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung massiv unzufrieden. In den Verhandlungen hat sie weitreichende Änderungen und Verschärfungen gefordert, zum Beispiel eine Ausweitung der Sicherungshaft von drei auf sechs Monate oder eine Ingewahrsamnahme allein beim Überschreiten der Ausreisefrist. Das hätte Haftmöglichkeiten massiv ausgeweitet. Das hat die SPD-Fraktion verhindert und abgewendet.
Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.
Räumliche Trennung in Justizvollzugsanstalten
Ganz wichtig: Die Behauptungen, Abschiebegefangene kämen zusammen mit Straftätern in den Knast, stimmen nicht. Es handelt sich nur darum, dass sie auf dem Grundstück der Justizvollzugsanstalt untergebracht werden können – sie müssen räumlich getrennt bleiben. Außerdem ist das eine an EU-Vorgaben orientierte Kann-Regelung für die Bundesländer, diese müssen das nicht umsetzen. Und: Die Regelung ist befristet für drei Jahre, bis die Bundesländer weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben.
Falls Familien betroffen sind, müssen sie getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden; ebenso ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewähr-leisten. Auch die Prüfung und Entscheidung, ob eine Unterbringung in einer Haftanstalt in einem konkreten Einzelfall, beispielsweise bei vulnerablen Gruppen (Schwangere, Ältere, Menschen mit Behinderungen etc.), zumutbar beziehungsweise zulässig ist, muss weiterhin erfolgen.
Künftig wird es möglich sein, Wohnungen zum Zweck der Abschiebung zu betreten und zu durchsuchen. In Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg bestehen diese Möglichkeiten bereits jetzt. Dafür schafft das verabschiedete Gesetz nun eine bundesgesetzliche Grundlage.
Aber: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Deswegen hat die SPD-Fraktion durchgesetzt: Zwischen Betreten und Durchsuchen muss strikt getrennt werden. Eine Durchsuchung kann und darf es nur mit richterlichem Beschluss geben. Die Betretens- und Durchsuchungsrechte sind damit auf das verfassungsrechtliche Maximum begrenzt.
Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion steht zu den Menschen, die für absehbare Zeit bei uns sind und sich integrieren wollen. Wer aber kein Bleiberecht hat, über seine Herkunft täuscht oder Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. Das Gesetz regelt eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen. Die SPD-Fraktion hat viele geplante Verschärfungen von Innenminister Seehofer (CSU) dabei verhindert; das Resultat ist ausgewogen und an internationalem und europäischem Recht orientiert.
Fragen und Antworten zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das so genannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. Das Gesetz findet nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion die richtige Balance aus humanitärem Asylrecht, klaren Regeln und gelingender Integration.
Deutschland gibt denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Die Koalition setzt dabei nachvollziehbare Regeln, wer bleiben kann – und wer nicht. Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden.
In den letzten Tagen haben verschiedene gesellschaftliche Gruppen sich kritisch zu dem neuen Gesetz geäußert. Hier gibt es Antworten zu den wichtigsten gestellten Fragen:
Wird ein neuer Status unterhalb der Duldung eingeführt, also eine „Duldung light“, die ihre Inhaber mit umfassenden Sanktionen und Beschränkungen massiv schlechter stellt als bisher?
Nein. Eine „Duldung light“, wie sie im ursprünglichen Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgesehen war, wird es nicht geben. Das hat die SPD-Fraktion verhindert.
Richtig ist: Ausreisepflichtige, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen, erhalten eine Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“.
Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um neue Sanktionen. Denn auch heute gilt für Geduldete ein Beschäftigungsverbot, wenn sie ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Ihnen kann dann eine so genannte Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage auferlegt werden.
Der Status „Personen mit ungeklärter Identität“ kann außerdem jederzeit aufgehoben werden, wenn sich Ausreisepflichtige wieder kooperativ verhalten. Ausreisepflichtige, die bis zum 1. Juli 2020 in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, sind zudem von der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ explizit ausgenommen.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält sogar eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage: So können Ausländerbehörden Ausreisepflichtige dazu auffordern, durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass sie alles ihnen Mögliche zu einer Passbeschaffung getan haben. Damit gelten nicht nur ihre Pflichten als erfüllt, sie können auch – anders als bisher – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten.
Werden künftig Familien mit Kindern und Jugendlichen eingesperrt?
Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gelten ganz hohe Schutzrechte. Sie dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist. Das Kindeswohl hat Vor-rang. Diese Rechte werden durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht berührt.
Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen darf Haft nur im äußersten Fall und für die kürzest mögliche angemessene Dauer eingesetzt werden. Bis zur Abschiebung müssen in Haft genommene Familien eine gesonderte, räumlich getrennte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet.
In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen ein-schließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. Nochmal: Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen. All das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.
Werden Zivilgesellschaft, NGO und Menschen, die sich in der Flüchtlingsarbeit – auch und vor allem gegen Abschiebungen – engagieren, kriminalisiert?
Nein. Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, hat die SPD-Fraktion abgewendet. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Die müssen jedoch nur von Amtsträgern oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienst-geheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht strafbar machen.
Welche Personen hierunter fallen, ist klar geregelt: Das sind Beamte oder Personen, die bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle beschäftigt sind. Flüchtlingshelfer, Anwälte, Mitarbeiter von NGO oder Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Entwurfs, ausdrücklich nicht zu dieser Personengruppe. Die Zivilgesellschaft wird nicht kriminalisiert. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem Innenminister gesorgt.
Werden Ausreisepflichtige künftig einfach so ohne weiteres in Haft genommen werden können, zum Beispiel bereits dann, wenn sie nach 30 Tagen ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind? Ist eine richterliche Anordnung nicht mehr erforderlich?
Um sicherzustellen, dass eine Abschiebung durchgeführt werden kann, können Ausreisepflichtige bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Dies geschieht weiterhin grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung.
Lediglich in eng begrenzten Eilfällen kann von der vorherigen richterlichen Anordnung abgesehen werden. Das befreit die zuständige Behörde natürlich nicht davon, betroffene Personen unverzüglich einem Richter zur Entscheidung über die Anordnung des Ausreisegewahrsams vorzuführen.
Auch weiterhin müssen für die Anordnung eines Ausreisegewahrsams einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Ausreisepflicht ist abgelaufen (es sei denn, die betroffene Person ist unverschuldet an der Ausreise gehindert oder die Überschreitung der Frist ist unerheblich).
Die Abschiebung kann innerhalb der Zehntagesfrist durchgeführt werden.
Der oder die Ausreisepflichtige hat ein Verhalten gezeigt, dass er oder sie die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird.
Auch hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Abschiebungshaft: Das Gericht muss alle Gründe, die für und gegen die Anordnung eines Ausreisegewahrsams sprechen, berücksichtigen. In jedem Einzelfall muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Und auch sonst bleibt es dabei: Macht der/die Ausländer/Ausländerin glaubhaft, dass er oder sie sich der Abschiebung nicht entziehen will, kommt es zu keiner Anordnung des Ausreisegewahrsams.
Werden Ausreisepflichtige in normalen Gefängnissen untergebracht und dort genauso behandelt wie Strafgefangene?
Grundsätzlich müssen – auch nach europäischer und nationaler Rechtsprechung – Strafgefangene und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden.
Führt eine außergewöhnlich hohe Zahl von Abschiebehäftlingen zu einer Überlastung der Gefängnisse oder des Verwaltungs- und Justizpersonals, können sie aber vorübergehend gemeinsam mit Strafgefangenen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht werden. Das ist in Deutschland der Fall. Es geht nur um das gemeinsame Grund-stück, es muss eine räumliche Trennung vorhanden sein.
Das soll lediglich zur Überbrückung der Zeit, bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben, und auch nur mit bis zu 500 zusätzlichen Haftplätzen in JVA möglich sein.
Dabei ist wie gesagt in jedem Fall eine getrennte Unterbringung der Abschiebungsgefangenen von Strafgefangenen innerhalb von Haftanstalten vorgeschrieben. Falls hiervon Familien betroffen sind, müssen diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden. Ihnen ist ein besonderes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten.
Zudem wird das Trennungsgebot nur befristet ausgesetzt – und zwar bis zum 30. Juni 2022. Gleichzeitig haben Justizminister aus allen Bundesländern bereits angekündigt, dass sie sehr skeptisch sind, ob eine gemeinsame Unterbringung überhaupt umgesetzt werden kann. Es handelt sich also um eine am EU-Recht orientierte Kann-Regelung, die Bundesländer entscheiden selbst.
Wird die Ausbildungsduldung im Vergleich zur derzeitigen „3+2-Regelung“ verschlechtert, so dass kaum noch Geduldete davon profitieren?
Richtig ist: Im Gegensatz zur bisherigen 3+2-Regelung wurden zum Beispiel durch die Identitätsklärung Hürden eingezogen, die es vorher nicht gab. In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD-Fraktion aber gelungen, bei der Ausbildungsduldung sogar Verbesserungen zu erreichen.
So beträgt die Länge der Vorduldungszeit bei der Ausbildungsduldung jetzt drei statt sechs Monate. Und wer bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung aufnimmt, der kann ohne Vorduldungszeit die Ausbildungsduldung erhalten.
Bei der Identitätsklärung gilt: Es ist wohl unstreitig, dass wir ein Recht darauf haben zu wissen, wer die Menschen sind, die zu uns kommen, und denen wir trotz abgelehnten Asylgesuch eine Chance in Deutschland geben wollen. Das ist eine Voraussetzung eines Rechtsstaates.
Es reicht dabei allerdings schon aus, wenn die betroffenen Personen innerhalb der Frist alle erforderlichen und ihnen ‚zumutbaren Maßnahmen‘ für die Identitätsklärung ergriffen haben. Auch wenn sie erst nach der Frist ihre Identität klären konnten, besteht der Anspruch. Und auch, wenn sie trotz aller Bemühungen bei der Identitätsklärung erfolglos waren, kann ihnen eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die SPD-Fraktion hat noch darüber hinaus viele wichtige Verbesserungen bei der Ausbildungsduldung durchgesetzt:
Es gibt einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis. Behörden haben hier – wie auch schon bei der Ausbildungsduldung – kein Ermessen bei der Erteilung.
Der Beginn der Duldung kann bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn vorgezogen werden. Das beseitigt eine Rechtsunsicherheit zwischen Abschluss des Ausbildungsvertrags und der Aufnahme der Ausbildung.
Auch für Helferausbildungen kann jetzt eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
Die sogenannte „Täuschungsfalle“ wird aufgehoben: Geduldete, die in ihrem Asylverfahren versucht haben, ihre Identität zu verschleiern, können, anders als bisher, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung, einen regulären Aufenthaltstitel erwerben.
Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen wird die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können.
Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden. Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.
Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.
Mit dem Gesetz wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Es ist bereits im Haushalt vorgesehen, die FKS bis zum Jahr 2026 von heute bundesweit rund 7900 auf dann mehr als 10.000 Stellen aufzustocken.
Darüber hinaus sollen zusätzlich für die FKS perspektivisch weitere 3500 Stellen geschaffen werden.
Das Gesetz stärkt auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier unter Druck gesetzt. Zwangsarbeit, Ausbeutung und sogar Fälle von Menschenhandel finden auch im Jahr 2019 statt. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.
Gegen „Tagelöhner-Börsen“
Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, wo Arbeiter für meist ein-fache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.
Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Ebenso bei Fällen organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.
Die SPD-Fraktion schafft mit diesem Gesetz die Voraussetzungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das hilft den von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug betroffenen, legt Kriminellen das Handwerk und stärkt den Zusammenhalt in unserem Land.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen stärkt die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen, damit sie wirksamer durchgreifen können. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt. Außerdem gewährleistet der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zugleich einen fairen Wettbewerb für Unternehmen.
Auszubildende bekommen mehr Geld
Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag deshalb ein Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Auszubildende bekommen damit in Zukunft mehr Geld.
Azubis haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildungszeit Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise das Ausbildungsgeld (Abg). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie zu Hause ausziehen müssen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort entfernt und die Ausbildungsvergütung zu gering ist.
Die Regelungen zu BAB und Abg waren sehr kompliziert und schienen oft unübersichtlich. Das ändert sich jetzt: So werden zunächst die Bedarfssätze stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen beseitigt. Von 24 Bedarfsätzen bleiben 14 übrig – ohne dass sich die Unterstützung für die Betroffenen verringert. Im Gegenteil.
So werden die gerade beschlossenen Anhebungen beim Bafög auch auf das Sozialgesetz-buch III übertragen. Damit steigen Bedarfssätze und Freibeträge für die Auszubildenden. Auf die Weise profitieren künftig auch sie von den Maßnahmen der Koalition für eine zeitgemäßere Bildungsfinanzierung.
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Die Pauschalen für Unterkunfts- und Verpflegungskosten in der BAB und im Abg werden insgesamt deutlich erhöht. Auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt wird erhöht und einfacher gestaltet. Wer eine Ausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung macht oder an einer vergleichbaren Maßnahme anderer Träger teilnimmt, bekommt künftig mehr Geld. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Werkstätten, den Werkstatträten, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Wissenschaft ein transparenteres, nachhaltiges, tragfähiges und faireres Finanzierungssystem und Entgeltsystem in den Werkstätten erarbeiten und so weitere wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen schaffen.
Weil die Vergütungen in der betrieblichen Ausbildung nicht immer ausreichen, um den Lebensunterhalt verlässlich zu decken, wird im Berufsbildungsgesetz jetzt auch künftig eine Mindestvergütung für Auszubildende verankert. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt das eine wichtige Lücke.
Denn auch Auszubildende tragen durch ihre Arbeit zur betrieblichen Wertschöpfung bei. Sie verdienen eine Vergütung, von der sie leben können.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Einfacher, gerechter, besser: Die finanzielle Unterstützung in Ausbildungszeiten wird angepasst. Die Bedarfssätze werden angehoben und der Verwaltungsaufwand geringer. Darüber hinaus sollen Auszubildende künftig eine Mindestvergütung bekommen.
Mehr Ausbildung, mehr Personal und mehr Geld für Pflege
Die Bundesregierung will grundlegend bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege erreichen, um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Denn Pflegeberufe gehören zu den anstrengendsten und verantwortungsvollsten überhaupt.
Am Dienstag haben Arbeitsminister Hubertus Heil, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Maßnahmenpaket vorgestellt, dass sie im Rahmen der so genannten Konzertierten Aktion Pflege (KAP) gemeinsam mit Verbänden, Pflege- und Krankenkassen, Kirchen, Sozialpartnern, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und anderen Experten erarbeitet haben.
Mit der KAP will die Koalition erreichen, dass jeder sich sicher sein kann: Wenn ich krank oder pflegebedürftig werde, werde ich gut versorgt. Das ist Aufgabe des Sozialstaats und geht nur, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht es mehr Personal, mehr Ausbildung und höhere Löhne.
Denn der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben: Zeitdruck, schwere Arbeit, fehlendes Personal – das geht an den Pflegenden nicht spurlos vorbei. „Die bisherige Bezahlung und die Arbeitsbedingungen spiegeln nicht die notwendige Wertschätzung für diese psychisch und physisch anspruchsvolle Tätigkeit wider“, sagt die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Kerstin Tack.
Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden
Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen schnell und spürbar besser werden: Durch mehr Ausbildung, mehr Personal und mehr Geld. Bundesweit soll nach Tarif bezahlt werden, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel soll eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden. Kerstin Tack: „Damit erhält die Arbeit in der Pflege endlich die Wertschätzung, die sie verdient.“
Die BA wird über Umschulungen, Nachqualifizierungen, Unterstützung während einer Ausbildung oder Anwerbungsprogramme im Ausland dazu beitragen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sollen zudem höhere Arbeitsschutzstandards und bessere betriebliche Gesundheitsförderung umsetzen.
Auch die SPD-Bundestagsfraktion wird gesetzgeberisch tätig werden. Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wird die Grundlage geschaffen, Entlohnung und Arbeitsbedingungen sowie Rahmenbedingungen für die Pflege zu verbessern.
Tarifverträge oder Pflegemindestlohn
Dafür kommen zwei Instrumente in Frage: allgemeinverbindliche Tarifverträge oder ein höherer Pflegemindestlohn. Mit dem Gesetz stehen beide Wege offen. Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die angekündigte Gründung eines entsprechenden Arbeitgeberverbandes ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber wer-den jetzt verhandeln und sich für einen der zwei Wege entscheiden müssen.
Heike Baehrens, Pflegebeaufragte der SPD-Fraktion, ist sicher: „Vor allem die Fortschritte für bessere Bezahlung in der Pflege sind ein entscheidendes Puzzleteil, um den Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen und Personalmangel zu durchbrechen.“
Darüber hinaus will die SPD-Fraktion spürbare Erleichterungen für die Angehörigen von Pflegebedürftigen durchsetzen. Bislang mussten Angehörige, meist Kinder pflegebedürftiger Eltern, die Hilfe zur Pflege erhalten, für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Das soll sich ändern.
Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wird erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro auf das Einkommen von Kindern zurückgegriffen. Künftig gilt diese 100.000-Euro-Grenze dann für alle Leistungen in Sozialhilfe und Eingliederungshilfe. In der Eingliederungshilfe wird der Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern volljähriger Kinder sogar vollständig entfallen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition will bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. In Zusammenarbeit mit allen Akteuren, die professionell mit der Pflege zu tun haben, hat sie deshalb ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das für mehr Personal und mehr Geld in der Pflege sorgt. Die SPD-Fraktion wird ein Gesetz auf den Weg bringen, dass die Möglichkeit eines flächendeckenden Tarifvertrages oder eines Pflegemindestlohns eröffnet. Zudem sollen Angehörige von Pflegebedürftigen finanziell entlastet werden.
Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Am Donnerstag hat das Parlament in 2./3. Lesung ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine Selbstverständlichkeit sein. Das Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Dazu werden unter anderem Aufsicht und Kontrolle von Apotheken bei der Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktiker eingeschränkt.
So kann das Bundesgesundheitsministerium beispielsweise künftig die Herstellung von Arzneimitteln verbieten, wenn sie nicht den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen. Für Versicherte wird außerdem die Zu-zahlung entfallen, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Außer-dem soll der Therapiewechsel bei Cannabis als Medizin erleichtert und entbürokratisiert werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln erleichtern und modernisieren wird.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass die Förderung von importierten Arzneimitteln deutlich eingeschränkt wird und im Jahr 2021 erneut auf dem Prüfstand steht. Die SPD-Abgeordneten sind wie die große Mehrheit der Experten der Überzeugung, dass die sogenannte Importförderung perspektivisch ihren Dienst für die gesetzlichen Krankenversicherungen getan hat und zum Jahr 2022 endgültig auslaufen kann.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Her-steller in Drittstaaten bekommen.
Implantate sollen künftig in Register erfasst werden
Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung den Regierungsentwurf eines „Implantat-register-Errichtungsgesetzes“ beraten. Mit dem Gesetz wird in Deutschland ein für Gesundheitseinrichtungen und alle Patientinnen und Patienten verbindliches Implantatregister geschaffen.
Patienten, Kliniken und Krankenkassen sollen künftig verpflichtend die Anwendung von Implantaten an eine bundesweite Datenbank melden. Verstoßen sie gegen die Meldung oder werden nichtregistrierte Implantate genutzt, soll die Vergütung der Leistung gegen die gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen oder die betroffenen Patientinnen und Patienten entfallen.
Ziel des Registers ist, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern. Durch wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten, etwa die Lebensdauer von Implantaten im Körper, können Rückschlüsse auf die Qualität der Implantate und die Qualität der implantierenden Einrichtungen gezogen werden.
Um die größtmögliche Neutralität, Objektivität und Datensicherheit zu gewährleisten, soll das Register bei zwei Behörden, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information und dem Robert-Koch-Institut, angesiedelt werden. Zum Schutz der Daten wird die Übermittlung über die besonders sichere Telematikinfrastruktur vorgeschrieben.
Die SPD-Fraktion hat sich schon seit langem für ein Implantatregister eingesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Implantate sollen zukünftig verpflichtend in einem zentralen Register erfasst werden. Das verbessert die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat versicherte und erleichtert die wissenschaftliche Forschung.
Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen debattiert. Worum es geht: Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das seit 2016 in Kraft ist, wurden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmern an eine Schlichtungsstelle wenden können, die bestimmten Qualitätsanforderungen genügt. Vor dem Hintergrund der am 1. November 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage wird es mehr Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen geben, weil Verbraucherinnen und Verbraucher ihre im Wege der Musterfeststellungsklage festgestellten individuellen Ansprüche noch durchsetzen müssen. Dafür bietet die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.
Das neue Gesetz soll die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher schneller und effizienter gestalten und regelt unter anderem, dass die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung ab dem 01. Januar 2020 auf den Bund übertragen wird.
Er soll durch den Betrieb einer bundesweiten ‚Universalschlichtungsstelle‘ flächendeckend für eine richtige Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen sorgen. Außerdem sollen durch das Bundesamt für Justiz anerkannte private Schlichtungsstellen im Versicherungsbereich verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über Geschäftspraktiken eines Unternehmers zu unterrichten, die ihnen bei ihrer Schlichtungstätigkeit bekannt geworden sind und die im Widerspruch zu den Interessen einer Vielzahl von Verbrauchern stehen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein geplantes Gesetz soll die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher schneller und effizienter gestalten und regelt unter anderem, dass die derzeit den Bundesländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung ab dem 01. Januar 2020 auf den Bund übertragen wird.
Stärkung der Bundeswehr
Am Donnerstag hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, mit dem die Bundeswehr gestärkt wird. Denn sie kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken.
Das Artikelgesetz, in dem mehrere Maßnahmen gebündelt umgesetzt werden, flexibilisiert zum Beispiel das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten und sichert Bundeswehrangehörigen sozial besser ab. Wichtig ist, dass die Versorgungsleistungen bei allen Einsätzen der Streitkräfte gestärkt wer-den. Die Fürsorgeleistungen des Arbeitsgebers Bundeswehr werden damit entscheidend verbessert. Auf Betreiben der SPD-Fraktion wurde zudem in Verhandlungen erreicht, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Grunddienst bei 41 Stunden erhalten bleibt.
Und: Künftig werden auch nahe Angehörige von PTBS-Patienten (Posttraumatische Belastungsstörungen) aus Auslandseinsätzen in Therapiemaßnahmen mit einbezogen. Weitere Verbesserungen wurden für Reservedienst-Leistende erreicht. Fritz Felgentreu, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betont: „Wir konnten verhindern, dass Psychologen die Weltanschauung von Angehörigen der Streitkräfte prüfen. Für die Frage, ob ein Soldat mit seinen Überzeugungen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, ist der MAD zuständig, nicht die Psychologen des Personalamtes.
Natürlich ist und bleibt der Knackpunkt für die Attraktivität der Bundeswehr, dass wir der Truppe endlich mehr und bessere Ausrüstung zur Verfügung stellen. Trotzdem ist dieses Gesetz ein wesentlicher Beitrag für die soziale Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten – und damit für einen attraktiven Arbeitgeber Bundeswehr.“
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Bundeswehr kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes, das der Bundestag in erster Lesung beraten hat, soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken, zum Beispiel, indem die soziale Absicherung verbessert wird.
Bundeswehreinsatz im Kosovo soll verlängert werden
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) debattiert. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind bereits seit 1999 Teil von KFOR. Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung an KFOR bereits neunzehn Mal verlängert, zuletzt im Juni 2018. Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil, allerdings vergibt es aufgrund der ausstehenden Normalisierung der Beziehungen zur Republik Serbien nach wie vor ein Konfliktpotential vor allem im überwiegend serbisch besiedelten Norden des Landes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall die Lage eskalieren könnte.
In den vergangen Jahren ist die Beteiligung deutscher Streitkräfte entlang der Nato-Planungen schrittweise verringert worden. Dieser Entwicklung trägt das Mandat mit der Ab-senkung der Personalobergrenze auf 400 Soldatinnen und Soldaten Rechnung. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei unerwarteter Verschlechterung der Sicherheits-lage dennoch schnell und flexibel reagieren könnte. Das Mandat soll bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten leisten damit auch im nächsten Jahr einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Kosovos und der gesamten Region.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Deutsche Bundestag hat die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-Mission im Kosovo debattiert.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Schülergruppe der BBZ Stegen im Gespräch