Höheres Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Hilfen für Schülerinnen und Schüler: SPD und Union haben sich im Koalitionsausschuss auf weitere Maßnahmen verständigt, um soziale und wirtschaftliche Härten aufgrund der Corona-Pandemie abzufedern.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen erhöht wird: Wer aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduzieren musste und deshalb Kurzarbeitergeld erhält, soll ab dem vierten Monat 70 Prozent (bzw. 77 Prozent bei Haushalten mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten (statt regulär 60 bzw. 67 Prozent). Ab dem siebten Monat sollen es 80 bzw. 87 Prozent sein. Die Regelung soll bis Ende 2020 gelten.
Die Möglichkeiten, bei Kurzarbeit hinzuzuverdienen, werden erweitert: Hinzuverdienste sollen bis zum Ausgleich des bisherigen Monatseinkommens generell nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Dies soll ab Mai bis Jahresende nicht nur für systemrelevante Tätigkeiten, sondern für alle Berufe gelten.
Längeres Arbeitslosengeld
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld I beziehen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Daher wird das Arbeitslosengeld I um drei Monate verlängert, wenn es regulär zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Hilfen für Schülerinnen und Schüler
Der Bund unterstützt Schulen sowie Schülerinnen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro. Mit einem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülerinnen und Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
Unterstützung für Gastronomie und Unternehmen
Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt. Kleinen und mittelständischen Unternehmen wird zudem die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen mit Blick auf erwartete Verluste im Jahr 2020 ermöglicht (Verlustverrechnung).
Unterstützung für Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs
Studierende sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sollen angesichts der pandemiebedingten Einschränkungen besser unterstützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht.
Mit den Gesetzesplänen reagieren die Koalitionsfraktionen auf die Beeinträchtigungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs in Folge der Corona-Pandemie. Vorgesehen sind Erleichterungen und Flexibilisierungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase als auch für Studentinnen und Studenten.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor allem folgende Verbesserungen vor, die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten sollen:
Erstens: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) soll um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt werden: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, werden demnach um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der Sondersituation ihre Qualifizierungsziele weiterverfolgen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Höchstbefristungsgrenze um weitere sechs Monate verlängert werden kann, wenn die Krise andauern sollte.
Zweitens: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird aufgrund der aktuellen Sondersituation ebenfalls ergänzt. Studierende sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Wer sich während der Corona-Krise in systemrelevanten Branchen und Berufen etwas hinzuverdient, soll dadurch keine Einbußen bei der BAföG-Förderung haben. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Einkünfte aus entsprechenden Tätigkeiten nicht auf das BAföG angerechnet werden. Auch die Definition systemrelevanter Branchen und Berufe wird erweitert. Denn viele wollen mit anpacken, ob im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in anderen Bereichen. Das soll noch besser honoriert und erleichtert werden. Dies soll auch für Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gelten.
SPD-Fraktion fordert weitere Verbesserungen für Studierende
Der Gesetzentwurf beinhaltet wichtige Schritte, reicht aber aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht aus, um Studierende in der aktuellen Situation zu unterstützen. Insbesondere die Notlagen, in die Studierende durch die Corona-Pandemie geraten sind, werden bisher nicht ausreichend abgebildet. Im parlamentarischen Verfahren wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb weitere Verbesserungen des Gesetzes erreichen, damit Ausbildungen gut zu Ende geführt und die Kosten für Wohnung und Lebensunterhalt auch unter den Vorzeichen der Corona-Krise weitergetragen werden können.
Unter anderem erwartet die SPD-Fraktion von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, dass für Studierende, die infolge der Corona-Krise ihre Nebentätigkeiten verlieren oder deren Eltern krisenbedingt nicht mehr zu ihrem Unterhalt herangezogen werden können, ein schneller und stark vereinfachter Zugang zum BAföG geschaffen wird. Denn sie werden sonst nirgendwo finanziell aufgefangen. Das BAföG ist das Gesetz, um Studierenden zu helfen, die nicht aus eigener Kraft ihre Ausbildung finanzieren können.